DE19956784A1 - Getränkedose mit einer Schutzabdeckung, ein Zuschnitt für eine Schutzabdeckung, sowie Verfahren und Vorrichtung zum Anbringen einer Schutzabdeckung auf Getränkedosen - Google Patents
Getränkedose mit einer Schutzabdeckung, ein Zuschnitt für eine Schutzabdeckung, sowie Verfahren und Vorrichtung zum Anbringen einer Schutzabdeckung auf GetränkedosenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Getränkedose mit einer Schutzabdeckung, einen Zuschnitt hierfür sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Anbringen einer Schutzabdeckung im Deckelbereich einer Getränkedose, wobei die Schutzabdeckung aus geprägter Aluminiumfolie besteht. Ein im Wesentlichen flacher Zuschnitt der geprägten Aluminiumfolie wird unter Überdeckung zumindest des Dosendeckels mit der Getränkedose in Kontakt gebracht und unter plastischer Verformung zumindest an den Dosendeckel angeschmiegt. Die Dosen werden aufrecht stehend mit einer Fördervorrichtung unter einer Aufsetzvorrichtung für Zuschnitte aus geprägter Aluminiumfolie vorbeigeführt und dabei die Zuschnitte auf den Kopfbereich der Dosen aufgesetzt und zumindest teilweise an den Deckelbereich und/oder den Dosenrand angedrückt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Getränkedose mit einer
Schutzabdeckung, einen Zuschnitt für eine Schutzabdeckung,
sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Anbringen einer
Schutzabdeckung auf Getränkedosen.
Um bei gefüllten und geschlossenen Getränkedosen eine
Ansammlung von Staub, Flüssigkeiten oder dgl.
Verunreinigungen an der Oberfläche und in den Vertiefungen
der Dosendeckel zu verhindern, und dadurch die Entleerung der
Dosen nach dem Öffnen hygienischer zu gestalten, wurde
bereits die Verwendung von auf Dosen aufschnappbaren
Schutzkappen aus Kunststoff oder dgl. in den verschiedensten
Ausführungen vorgeschlagen.
Nachteilig an diesen Lösungen sind die erheblichen
Zusatzkosten, die Beeinträchtigung des vom Verbraucher
gewohnten Erscheinungsbildes der Getränkedosen, die
verschlechterte Stapelbarkeit und damit Palettierbarkeit und
die beschränkte Möglichkeit, diese Schutzkappen sowohl von
der Farbgebung als auch vom Druckbild her dem übrigen
Erscheinungsbild der Dose entsprechend exakt anzupassen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine besonders
kostengünstige Schutzabdeckung für Getränkedosen, einen
Zuschnitt hierfür, sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Anbringen dieser Schutzabdeckung auf Getränkedosen
anzugeben.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine dünne metallische Folie,
insbesondere Stanniolfolie, bzw. Aluminiumfolie, die auf die
Kopfseite einer geschlossenen Getränkedose aufgebracht ist
und deren Deckelfläche vollständig bedeckt. Vorzugsweise sind
die Abmessungen der Stanniolfolie so gestaltet, dass die
Stanniolfolie auch den Bördelrand zwischen dem Dosendeckel
und dem Dosenrumpf umgreift und überdeckt. Bei Getränkedosen
mit einer radial einwärtsgeformten Schulterfläche kann diese
vorteilhafterweise ebenfalls von der Stanniolfolie bedeckt
sein. Die Stanniolfolie kann vorteilhafterweise durch
Andrücken mit Schwammkissen, Bürsten oder dgl. unmittelbar an
der Deckel- und Schulterkontur anliegend geformt sein. Um den
Halt der Stanniolfolie zu verbessern, kann gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung die Stanniolfolie zumindest
bereichsweise mit einem lebensmittelunbedenklichen Haftmittel
an der Dose fixiert sein, z. B. am erhaben ausgebildeten
Bördelrand und/oder Zentrum des Deckels. Es ist auch denkbar,
nur in Randzonen eines Stanniolzuschnitts, beispielsweise den
Ecken eines viereckigen Zuschnitts, Haftverbindungen
vorzusehen.
Als Haftmittel kann ein flüssiger Klebstoff verwendet werden,
der unmittelbar vor dem Anbringen eines Zuschnitts auf eine
Dose wahlweise auf die Rückseite des Zuschnitts und/oder die
Dose aufgetragen wird. Zum Auftragen des Klebstoffs auf einen
Zuschnitt können beleimbare Haftflächen benutzt werden, deren
Oberfläche entsprechend dem gewünschten Leimbild mit erhaben
oder vertieft ausgebildeten Strukturen versehen ist.
Derartige Haftflächen werden zur Entnahme von einzelnen
Zuschnitten aus einem Vorratsmagazin verwendet.
Eine Alternative sind Zuschnitte mit einer aktivierbaren
Klebstoffbeschichtung (vollflächig oder bereichsweise).
Entsprechend der gewählten Klebstoffbeschichtung kann die
Aktivierung durch Erwärmung oder Befeuchtung der Zuschnitte
und/oder der Dosen erfolgen.
Ferner ist es günstig, sowohl die für den Staubschutz
verwendete Folie als auch die Dose aus dem selben Material,
z. B. Aluminium herzustellen, wodurch die Wiederverwertung
vereinfacht ist. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die
Folie problemlos vom Dosenkopf abziehbar und nach Entleerung
der Dose zusammengeknüllt in den Doseninnenraum geworfen
werden kann. Auf diese Weise ist eine umweltfreundliche
Entsorgung der Schutzabdeckung sichergestellt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Nachfolgend werden mehrere Ausführungsbeispiele anhand der
Figuren erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Getränkedose mit einer Schutzabdeckung,
Fig. 2 eine Ausstattungsmaschine zum Anbringen der
Schutzabdeckung auf Getränkedosen in einer
schematischen Draufsicht,
Fig. 3 eine Seitenansicht (in Blickrichtung X) der
Schutzabdeckung-Transfervorrichtung der
Ausstattungsmaschine nach Fig. 2,
Fig. 4.1 bis 4.3 eine Seitenansicht eines Teils eines Karussells der
Ausstattungsmaschine nach Fig. 2 in verschiedenen
Arbeitsstellungen,
Fig. 5 eine Getränkedose mit einer anderen
Schutzabdeckung,
Fig. 6 eine Palette der Transfervorrichtung gemäß
Fig. 3 mit gekrümmter Haftfläche in einer
Seitenansicht, einem Längsschnitt und einer
Draufsicht und
Fig. 7 einen Zuschnitt für eine Schutzabdeckung
einer Getränkedose.
In Fig. 1 ist eine Getränkedose 1 für Bier, Cola oder dgl.
dargestellt, deren Kopfabschnitt, d. h. Deckelfläche 1a und
eingezogene Schulterfläche 1b, mit einer dünnen metallischen
Schutzabdeckung 3 vollständig bedeckt ist. Oberhalb der
Getränkedose ist die Schutzabdeckung 3 in ihrer
ursprünglichen flachen Form gezeigt, die sie vor dem
Aufbringen und Anformen an eine Getränkedose aufweist. Die
Schutzabdeckung 3 besitzt im vorliegenden Ausführungsfall
eine kreisrunde Außenkontur, wobei der Außendurchmesser so
gewählt ist, dass nach dem Anformen der Folie am Dosenkopf
nicht nur die Deckelfläche 1a, sondern auch der Bördelrand 1c
zwischen dem Deckel 1a und dem Dosenrumpf 1d und die daran
anschließende schräge Schulterfläche 1b bis zum Übergang in
den zylindrischen Bereich des Dosenrumpfes 1d von der
Schutzabdeckung 3 bedeckt ist.
Die Schutzabdeckung 3 besteht aus einer unkaschierten
Aluminiumfolie mit einer Dicke von 10 Mikrometer und besitzt
eine Würmchenprägung mit einer Tiefe von 80 Mikrometer. Die
nach oben weisende Vorderseite der Aluminiumfolie ist z. B.
auf die Farbgebung des Dosenrumpfes abgestimmt bedruckt und
kann weitere Informationen oder Werbeaufdrucke aufweisen. Die
genannte Würmchenprägung der Folie verleiht ihr eine
hervorragende Verformbarkeit und erlaubt ein perfektes
Anschmiegen an die räumlichen Krümmungen im topfförmigen
Bereich des Dosendeckels 1a und die schräge Schulterfläche 1b
der Getränkedose.
Allein schon durch sorgfältiges Andrücken und Anformen der
Schutzabdeckung 3 an die Dosenkontur entsteht ein
ausreichender Formschluß. Zusätzlich kann jedoch bei Bedarf
zumindest bereichsweise ein Haftmittel zwischen der
Schutzabdeckung und der Dose aufgetragen werden, z. B. auf den
nach oben überstehenden Bördelrand 1c zwischen dem
Dosendeckel 1a und dem Dosenrumpf 1d. Dafür ist ein
lebensmittelunbedenklicher Klebstoff verwendbar,
beispielsweise Lesso VN 6349. Dieser Klebstoff dient nur zur
Fixierung und wird so dünn aufgetragen, dass nach dem
Abziehen der Schutzabdeckung 3 keine Klebstoffrückstände an
der Dose erkenn- oder fühlbar sind.
In Fig. 2 ist eine zum Aufbringen solcher Schutzabdeckungen 3
geeignete Ausstattungsmaschine 2 in einer Draufsicht
schematisch dargestellt. Auf einer Tischplatte 4 der Maschine
sind ein Karussell 5, ein Einlaufsternrad 6 und ein
Auslaufsternrad 7 drehbar gelagert, wobei die beiden
genannten Sternräder den Umkreis des Karussells 5 tangieren.
Zum Zu- und Abführen der Dosen 1 ist ein die beiden
Sternräder 6 und 7 tangierendes Förderband 8 vorhanden. Im
Bereich vor dem Einlaufsternrad 6 befindet sich parallel zu
dem Transportband 8 eine Einteilschnecke 9. Nahe an der
Dosenübergabestelle von der Einteilschnecke 9 in das
Einlaufsternrad 6 befindet sich mit Abstand über dem
Förderband 8 und dem Einlaufsternrad 6 eine
Transfereinrichtung 10 zum Übergeben der Schutzabdeckung 3.
Die Transfereinrichtung 10 ist zur Anpassung an verschiedene
Dosenhöhen mittels einer elektromotorisch betätigbaren
Vorrichtung 28 höhenverstellbar gelagert.
Alle oben stehend aufgeführten Dosentransportelemente der
Maschine und die Transfereinrichtung 10 sind durch einen
Maschinenantrieb kontinuierlich synchron und stellungsgerecht
zueinander umlaufend antreibbar.
Aus der in Fig. 3 dargestellten Seitenansicht der
Transfereinrichtung 10 ist zu erkennen, dass in einem Gehäuse
11 ein erster Rotor 12 mit mehreren auf einem Teilkreis
gleichmäßig verteilt angeordneten Paletten 13 gelagert ist.
Jede dieser Paletten 13 besitzt eine gekrümmte Haftfläche
13a, die mit zahlreichen Vakuumöffnungen versehen ist, und
ist auf einer im Rotor 12 schwenkbar gelagerten exzentrischen
Welle 13b exzentrisch befestigt. An dem in das Gehäuse 11
hineinragende Ende der Welle 13b ist in nicht näher
dargestellter Weise ein Rollenhebel befestigt, der mit seiner
Laufrolle in eine ebenfalls nicht abgebildete, geschlossene
Nutkurve im Gehäuse 11 eingreift. Der Kurvenverlauf bestimmt
die oszillierende Schwenkbewegung der Haftflächen 13a und ist
so gestaltet, dass sich die Haftflächen bei einem Umlauf des
Rotors 12 in Pfeilrichtung im Bereich eines an der Peripherie
des Rotors 12 feststehend angeordneten, vorgestanzte
Schutzabdeckungen 3 bereithaltenden Folienzuschnittbehälters
14 auf dem vordersten Folienzuschnitt abwälzt, diesen dabei
aus dem Behälter durch Unterdruckwirkung entnimmt und im
weiteren Verlauf einem zweiten Rotor 15 zuführt, der zum
Förderband 8 weisend an der Peripherie des ersten Rotors 12
angeordnet ist.
Dieser zweite Rotor 15 ist als ein mechanischer
Greiferzylinder mit mehreren an seinem Umfang gleichmäßig
verteilt angeordneten elastischen Andrückkissen 16
ausgeführt, wobei jedem dieser Andrückkissen 16 ein
schwenkbarer, durch einen Rollenhebel 18 in Verbindung mit
einer nicht dargestellten stationären Steuerkurve
betätigbarer Greiferfinger 17 zugeordnet ist. Mit dem
Greiferfinger 17 kann eine sich an einer Haftfläche 13a
befindende Schutzabdeckung 3 von der Palette 13 durch
Erfassen der Etikettenkante abgenommen und konzentrisch
ausgerichtet an den Dosendeckel 1a oder Dosenrand 1c einer
unter dem Greiferzylinder 15 vorbeigeführten Dose 1
angeheftet werden. In Förderrichtung gesehen vor dem
Greiferzylinder 15 kann in Höhe des Dosendeckels eine
rotierende Leimwalze 19 zum Auftragen eines
lebensmittelunbedenklichen Haftmittels auf den Dosenrand 1c
über dem Zuförderer 8 angeordnet sein.
Die Höhe der Transfereinrichtung 10 ist so gewählt, dass der
Abstand von der Oberseite des Förderbandes 8 zur äußeren
Peripherie der umlaufenden elastischen Kissen 16 des zweiten
Rotors 15 etwas geringer ist als die Höhe der verschlossenen
Dosen 1, so dass wenigstens der Bördelrand 1c zwischen dem
Dosendeckel 1a und dem Dosenrumpf 1d und vorzugsweise auch
der Dosendeckel selbst beim Passieren des zweiten Rotors 15
teilweise in das nachgiebige Kissen 16 eintaucht und dabei
die konzentrisch zum Dosendeckel gehaltene Schutzabdeckung 3
zumindest einige Millimeter in Richtung auf den Dosendeckel
1a gedrückt wird.
Danach wird die Dose 1 mit der angehefteten Schutzabdeckung 3
von dem Aufnahmetaschen oder steuerbare Halteorgane
aufweisenden Sternrad 6 dem Karussell 5 zugeführt, das einen
nicht näher dargestellten Flaschentisch mit mehreren auf
einem Teilkreis angeordneten Stellplätzen 20 aufweist. Jedem
dieser Stellplätze 20 ist ein gesteuert heb- und senkbarer
Schieber 21 zugeordnet, dessen zum Stellplatz 20 weisendes
Ende eine an die Dosenschulter 1b formangepasste
Zentrierglocke 21a mit einem eingesetzten Schwammkissen 22
besitzt. Der Innendurchmesser des konisch geformten
Innenraumes der Zentrierglocke 21a ist geringfügig größer als
der Außendurchmesser des Dosendeckels 1a bemessen. Das in der
Zentrierglocke eingesetzte elastische Schwammkissen 22 ist an
die Form und Abmessungen des Dosendeckels entsprechend
angepaßt gestaltet.
Gemäß Fig. 4.1 ist die Zentrierglocke 21a zusammen mit dem
eingesetzten Schwammkissen 22 heb- und senkbar an einem
winkelsynchron mit den Stellplätzen 20 umlaufenden Träger 24
geführt. An seinem oberen Ende ist eine Kurvenrolle 25
befestigt, die in eine stationäre Steuerkurve 26 eingreift.
In Fig. 4.1 ist die Situation an der Übergabestelle der Dosen
1 vom Einlaufsternrad 6 zum Karussell 5 dargestellt.
Unmittelbar danach wird durch die Drehung des Karussells 5
und des Trägers 24 der Schieber 21 durch die abfallende
Steuerkurve 26 nach unten abgesenkt, wobei die Dose 1 mit der
Zentrierglocke 21a und dem Schwammkissen 22 an der
Deckeloberseite in Eingriff gelangt, so dass schließlich die
Dose 1 zwischen ihrem Boden und Deckel axial fixiert ist und
durch die Zentrierglocke umfänglich zentriert wird. Bei
diesem Vorgang drückt ein stufenartig vorstehender,
kreisrunder Absatz des Schwammkissens 22 die Schutzabdeckung
3 in die topfartige Vertiefung des Dosendeckels 1a
konturgleich an, während der Rand der Schutzabdeckung bzw.
deren Umfangsabschnitt beim vollständigen Eintauchen in das
Schwammkissen 22 um den Bördelrand 1c herum an die schräge
Schulterfläche 1b des Dosenrumpfes anlegt wird (Fig. 4.3).
Im weiteren Verlauf der Karusselldrehung wird die
Zentrierglocke 21a zusammen mit dem Schieber 21 durch die
Steuerkurve 26 nach oben bewegt. Noch vor Erreichen des
Auslaufsternrads 7 wird der Schieber 21 von der in diesem
Bereich ansteigende Steuerkurve 26 soweit angehoben, dass die
Zentrierglocke 21a mit ihrem Schwammkissen 22 zusammen vom
Dosendeckel 1a abgehoben und nachfolgend erneut in die in
Fig. 4.1 dargestellte Position überführt wird. Im Bereich des
Auslaufsternrades 7 kann noch eine weitere Andrückbehandlung
der Schutzabdeckung 3 durch nicht gezeigte Bürsten,
Schwammrollen oder rotierende Bürsten erfolgen, bevor die
fertig ausgestattete Dose 1 auf das Abförderband überführt
wird.
Während in der Figurenfolge 4.1 bis 4.3 das Schwammkissen 22
so gestaltet ist, dass es die Schutzabdeckung 3 auch von
außen gegen die radial einwärts geformte Dosenschulter
elastisch andrückt, kann das Schwammkissen in nicht
dargestellter Weise auf den eigentlichen Dosendeckel mit
seiner topfartigen Vertiefung beschränkt sein und die
Anformung an die Dosenschulter durch die aus einem starren
Material bestehende Zentrierglocke 21a erfolgen, wobei die
Zentrierglocke der Dosenschulter entsprechend angepasst
gestaltet ist. Diese Abwandlung ist wegen der sehr genauen
Maßhaltigkeit der Dosen möglich.
Abweichend von dem vorhergehend im Zusammenhang mit der Fig. 3
beschriebenen Ausführungsbeispiel können die Paletten 13
der Folientransfereinrichtung 10 beleimbare oder mit Wasser
benetzbare Haftflächen besitzen, d. h. ohne
Vakuumunterstützung arbeiten. In diesem Fall ist an der
Umlaufbahn der Paletten - in Laufrichtung gesehen - vor dem
Folienbehälter 14 eine rotierende Leimwalze 27 (gestrichelt
in Fig. 3) zur Befeuchtung der Palettenhaftflächen durch eine
Abwälzbewegung angeordnet. Die Palettenhaftflächen können mit
erhaben ausgebildeten Segmenten, z. B. einem dem Dosenrand
entsprechendem Kreissegment, zur Leimaufnahme ausgestattet
sein.
In Fig. 6 ist ein Ausführungsbeispiel einer Palette 13 mit
einer beleimbaren Haftfläche für einen quadratischen
Folienzuschnitt entsprechend der Fig. 5 dargestellt. Die
Palette 13 nach Fig. 6 ist konstruktiv so gestaltet, dass in
drei Eckbereichen im wesentlichen dreieckige Haftzonen 13a
und im Zentrum eine kleine kreisrunde Haftzone 13a' durch
eine gegenüber dem Palettengrundkörper radial erhaben
vorstehende Ausbildung der genannten Zonen geschaffen werden.
Nur diese Haftzonen 13a und 13a' nehmen bei einer Abwälzung
an der in Fig. 3 angedeuteten Leimwalze 27 Leim auf bzw.
werden mit Wasser benetzt, d. h. auch nur die entsprechend
zugeordneten Bereiche der Rückseite eines Folienzuschnitts
werden beleimt bzw. mit Wasser benetzt.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 unterscheidet sich von
demjenigen von Fig. 1 dadurch, dass hier die Schutzabdeckung
3' aus einem quadratischem Folienzuschnitt gebildet wird, der
besonders kostengünstig herzustellen ist. Die Herstellung der
Schutzabdeckung 3' erfolgt in gleicher Weise wie dies anhand
der Fig. 2 bis 4 für eine kreisrunde Schutzabdeckung 3
beschrieben ist. Nach dem vollständigen Anschmiegen bildet
die Schutzabdeckung 3' vier Spitzen, die an der Dosenschulter
1b bzw. am Dosenrumpf (1d) nach unten verlaufen. Hierdurch
wird die Anmutung einer sogenannten "Spitzstanniolierung"
erweckt, wie sie bei Bierflaschen mit hochwertigem Inhalt
gebräuchlich ist. Außerdem dienen die Spitzen als
Aufreißlaschen. Wird eine Transfereinrichtung 10 mit Paletten
13 entsprechend der Fig. 6 verwendet, besteht bei drei
Spitzen eine Haftverbindung mit der Dosenschulter, während
die vierte unbeleimte Spitze als Aufreißlasche vorgesehen
ist.
Weiterhin ist es denkbar, bei der aus einem kreisrunden
Zuschnitt hergestellten Schutzabdeckung 3 nach Fig. 1 den
Durchmesser so zu verringern, dass die Schutzabdeckung im
Wesentlichen nur den Dosendeckel 1a und evtl. den Dosenrand
1c überdeckt. In diesem Falle ist es zweckmäßig, mindestens
eine Aufreißlasche 23 vorzusehen, wie sie strichpunktiert
angedeutet ist, vorzugsweise mit tangentialem Übergang zur
Kreisform.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung können
Folienzuschnitte mit einem auf ihrer der Dose zugekehrten
Seite aufgedruckten, aktivierbaren Klebstoffauftrag oder
einer Wachsbeschichtung verwendet werden. Je nach
Anwendungsfall ist ein vollflächiger oder nur bereichsweiser
Klebstoff- oder Wachsauftrag einsetzbar. Es kommen durch
Wärmeeinwirkung oder Wasserbenetzung aktivierbare Klebstoffe
in Betracht. Geeignet sind beispielsweise Heißsiegellacke aus
einem PVC/PVAC-Copolymer in Abmischung mit einem Polyacrylat.
Der Siegellackauftrag liegt bevorzugt in einem Bereich von
0,5 bis 5 Gramm/m2.
Als wasseraktivierbare Klebstoffe eignen sich Gummiarabicum,
Polyvinylalkohol, Polyvinylazetat, Dextrin oder
Kunstharzdispersionen. Auch diese Klebstoffe können bei der
Herstellung der Zuschnitte kostengünstig durch einen
Bedruckungsvorgang auf der Rückseite aufgetragen werden.
Fig. 7 zeigt die Rückseite eines quadratischen
Folienzuschnitts 3", der in seinem Zentrum einen etwa
kreisrunden, wärmeaktivierbaren Klebstoffaufdruck 3a besitzt.
Zum Aktivieren dieses Klebstoffaufdrucks ist im
Einlaufbereich der Transfereinrichtung 10 vor dem
Greiferzylinder 15 oberhalb der Dosenförderbahn eine von oben
auf die Dosendeckel strahlende Aktiviereinrichtung 28, z. B.
gepulster Laser, angeordnet (Fig. 3), die die vorbeilaufenden
Dosendeckel kurzzeitig ausreichend erwärmt, so dass beim
Aufdrücken eines Folienzuschnitts 3" durch den
Greiferzylinder der Klebstoffaufdruck 3a durch Wärmeübergang
vom Dosendeckel aktiviert wird und eine Haftverbindung
entsteht. Alternativ oder zusätzlich kann die Aktivierung im
Umlaufbereich des Greiferzylinders 15 erfolgen,
beispielsweise durch elektrisch beheizbare Andrückkissen 16
oder durch radial von außen auf die vom Greiferzylinder
gehaltenen Folienzuschnitte 3 gerichtete Heizelemente 29,
Laser oder dgl. Zur Entnahme der in Fig. 7 dargestellten
Folienzuschnitte können Paletten 13 mit einer
Vakuumhaftfläche eingesetzt werden. Auf
Beleimungseinrichtungen, wie die Leimwalzen 19, 27, kann dann
ggf. völlig verzichtet werden.
Claims (29)
1. Getränkedose (1) mit einer Schutzabdeckung im
Deckelbereich, dadurch gekennzeichnet, dass die
Abdeckung (3) aus geprägter Aluminiumfolie besteht.
2. Getränkedose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Aluminiumfolie unkaschiert ist.
3. Getränkedose nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Aluminiumfolie neun bis
fünfzehn Mikrometer dick ist.
4. Getränkedose nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Prägetiefe der Aluminiumfolie
sechzig bis einhundert Mikrometer beträgt.
5. Getränkedose nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Aluminiumfolie eine
Würmchenprägung aufweist.
6. Getränkedose nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung (3) durch
Klebstoff mit der Getränkedose (1) verbunden ist.
7. Getränkedose nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass der Klebstoff auf den Zentralbereich des
Dosendeckels (1a) aufgetragen ist.
8. Getränkedose nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, dass der Klebstoff auf den oberen
Dosenrand (1c) aufgetragen ist.
9. Getränkedose nach einem der Ansprüche 6, 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, dass der Klebstoff aktivierbar,
vorzugsweise thermoaktivierbar ist und auf die
Schutzabdeckung aufgetragen ist.
10. Getränkedose nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung (3) eine
rotationssymmetrische Grundform aufweist.
11. Getränkedose nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung (3) eine
polygonale Grundform aufweist.
12. Getränkedose nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schutzabdeckung (3) mehrere an der Dose (1)
nach unten verlaufende Spitzen aufweist.
13. Getränkedose nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung (3) an die
Kontur des Dosendeckels (1a) und des oberen Dosenrandes
(1c) angeschmiegt ist.
14. Verfahren zum Anbringen einer Schutzabdeckung an einer
Getränkedose, dadurch gekennzeichnet, dass ein im
Wesentlichen flacher Zuschnitt (3) aus geprägter
Aluminiumfolie unter Überdeckung zumindest des
Dosendeckels (1a) mit der Getränkedose (1) in Kontakt
gebracht und unter plastischer Verformung zumindest an
den Dosendeckel (1a) angeschmiegt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass
der Zuschnitt (3) eine größere Fläche aufweist als der
Dosendeckel (1a) und auch an den Dosenrand (1c) und
gegebenenfalls an die Dosenschulter (1b) angeschmiegt
wird.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, dass die Haftung zwischen Getränkedose
(1) und Schutzabdeckung(3) ausschließlich durch die beim
Anschmiegen erzeugte formschlüssige Verzahnung erfolgt.
17. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, dass der Zuschnitt (3) und/oder die
Getränkedose (1) vor dem Kontakt mit Klebstoff
beaufschlagt wird.
18. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, dass der Zuschnitt (3") einen Auftrag
(3a) aus aktivierbarem, vorzugsweise thermoaktivierbarem
Klebstoff aufweist und dass der Auftrag (3a) vor
und/oder während des Inkontaktbringens des Zuschnitts
(3") mit der Getränkedose (1) aktiviert wird,
vorzugsweise durch Erwärmung des Zuschnitts (3")
und/oder der Getränkedose (2).
19. Vorrichtung zum Anbringen von Schutzabdeckungen (3) im
Kopfbereicln von Getränkedosen (1) mit einer
Fördervorrichtung (5, 8) für die aufrecht stehenden
Dosen, einer über der Fördereinrichtung angeordneten
Aufsetzeinrichtung (10) für Zuschnitte aus geprägter
Aluminiumfolie, welche die Schutzabdeckung von oben her
auf den Kopfbereich der Dosen aufsetzt und dabei
zumindest teilweise an den Deckelbereich und/oder den
Dosenrand andrückt.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
dass der Aufsetzvorrichtung (10) für die Schutzabdeckung
(3) zumindest eine Andrückeinrichtung nachgeschaltet
ist, welche die Schutzabdeckung an den Deckelbereich
und/oder Schulterbereich der Dosen (1) anschmiegt.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (27) zum Auftragen
von Klebstoff auf die Zuschnitte und/oder eine
Einrichtung (19) zum Auftrag von Klebstoff auf die
Getränkedosen (1) vorgesehen ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (29) zum
bereichsweisen Erwärmen der Zuschnitte und/oder eine
Einrichtung (28) zum bereichsweisen Erwärmen der
Getränkedose (1), vorzugsweise des Dosendeckels (1a)
vorgesehen ist.
23. Zuschnitt für eine Schutzabdeckung für Getränkedosen,
dadurch gekennzeichnet, dass er aus geprägter
Aluminiumfolie besteht.
24. Zuschnitt nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass
die Aluminiumfolie unkaschiert ist, 9 bis 15 Micrometer
dick ist und die Prägetiefe 60 bis 100 Micrometer
beträgt.
25. Zuschnitt nach Anspruch 23 oder 24, dadurch
gekennzeichnet, dass er eine Würmchenprägung aufweist.
26. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, dass er eine kreisförmige
Grundform, ggf. mit einer angeformten Aufreisslasche
(23) aufweist.
27. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, dass er eine polygonale Grundform
aufweist.
28. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, dass er auf einer Seite einen
vollflächigen oder bereichsweisen Auftrag (3a) aus
aktivierbarem, vorzugsweise wärmeaktivierbarem Klebstoff
aufweist.
29. Zuschnitt nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass
der bereichsweise Klebstoffauftrag (3a) im Zentrum des
Zuschnitts angeordnet ist, vorzugsweise in Kreisform.
Priority Applications (11)
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|---|---|---|---|
| DE19956784A DE19956784A1 (de) | 1999-09-30 | 1999-11-25 | Getränkedose mit einer Schutzabdeckung, ein Zuschnitt für eine Schutzabdeckung, sowie Verfahren und Vorrichtung zum Anbringen einer Schutzabdeckung auf Getränkedosen |
| DE29924839U DE29924839U1 (de) | 1999-09-30 | 1999-11-25 | Getränkedose mit einer Schutzabdeckung sowie Zuschnitt hierfür |
| EP00954541A EP1135304B1 (de) | 1999-09-30 | 2000-07-20 | Getränkedose mit einer schutzabdeckung sowie verfahren und vorrichtung zum anbringen einer schutzabdeckung auf getränkedosen |
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| AT00954541T ATE317803T1 (de) | 1999-09-30 | 2000-07-20 | Getränkedose mit einer schutzabdeckung sowie verfahren und vorrichtung zum anbringen einer schutzabdeckung auf getränkedosen |
| ES00954541T ES2258013T3 (es) | 1999-09-30 | 2000-07-20 | Lata de bebidas con una cubierta protectora asi como un procedimiento y dispositivo para colocar una cubierta protectora en latas de bebidas. |
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| US10/695,182 US20040134913A1 (en) | 1999-09-30 | 2003-10-28 | Beverage can with a protective cover, a blank for a protective cover, as well as a method and device for application of a protective cover to beverage cans |
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1999
- 1999-11-25 DE DE19956784A patent/DE19956784A1/de not_active Withdrawn
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| EP3275796A1 (de) * | 2016-07-26 | 2018-01-31 | ECOCAP'S S.r.l. | Getränkedose mit einer schutzabdeckung aus einem dünnen aluminiumblech im oberen bereich |
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