DE19956734A1 - Fahrzeuggetriebe mit sechs Vorwärtsgängen - Google Patents
Fahrzeuggetriebe mit sechs VorwärtsgängenInfo
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Abstract
Fahrzeuggetriebe mit einer Eingangswelle (10), die z. B. über eine Kupplung mit der Abtriebswelle eines Motors antriebsmäßig verbunden werden kann, einer zur Eingangswelle des Getriebes parallelen Ausgangswelle (12), die dazu bestimmt ist, mit den Antriebsrädern (22, 24) des Fahrzeugs verbunden zu werden, und einer zu den beiden genannten Wellen des Getriebes parallelen, dritten Welle (14). Das Getriebe ist ein 6-Gang-Getriebe, bei dem die Eingangswelle (10) höchstens fünf Zahnräder trägt, von denen zwei (26, 28) auf der Welle fest angebracht und für den 1. und 2. Gang vorgesehen sind, während die übrigen Zahnräder der Welle drehbar auf der Welle gelagert sind. Die Ausgangswelle (12) trägt sieben Zahnräder, von denen fünf (16, 66, 68, 70, 72) auf der Welle fest angebracht sind, während die übrigen zwei Zahnräder (48, 50) drehbar auf der Welle gelagert sind. Die dritte Welle (14) trägt zwei oder drei Zahnräder, von denen eins (74) auf der Welle fest angebracht und mindestens eins (76, 78) drehbar auf der Welle gelagert ist.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein
Fahrzeuggetriebe, das eine Eingangswelle, die z. B.
über eine Kupplung mit der Abtriebswelle (Kurbelwelle)
eines Motors verbunden werden kann, eine zur
Eingangswelle des Getriebes parallele Ausgangswelle,
die dazu bestimmt ist, mit den Antriebsrädern des
Fahrzeugs verbunden zu werden, und eine zu den beiden
genannten Wellen des Getriebes parallele, dritte Welle
umfaßt.
Fahrzeuggetriebe mit drei parallelen Wellen und. 6
Vorwärtsgängen sind bereits bekannt, siehe z. B. EP
0 369 850 B1. Die 6-Gang-Getriebe gemäß dieser
europäischen Patentschrift sind u. a. dadurch
gekennzeichnet, daß sie in axialer Richtung
platzaufwendig sind, weil sie zwei zweiseitige
Synchronisiereinrichtungen auf der Ausgangswelle haben,
die die Fahrzeugräder über ein Differential oder
Ausgangsgetriebe antreibt. Außerdem gilt, daß das
Transmissionsorgan des bekannten Getriebes, das die
Antriebsverbindung zwischen der dritten Welle
(Zwischenwelle) des Getriebes und der angetriebenen
oder antreibenden Welle des Getriebes herstellt, eine
Transmissionskette enthält. Diese Transmissionskette
erfordert besondere Kettenräder auf der Ausgangswelle
des Getriebes und auf der damit über die Kette
verbundenen Welle. Die große Anzahl an Komponenten und
Einheiten insbesondere auf der Ausgangswelle des
bekannten Getriebes führt dazu, daß das Getriebe in
axialer Richtung ziemlich ausgedehnt wird, was ein
erheblicher Nachteil bei Anwendung eines solchen
Getriebes in dem vom Fahrzeugmotor und diverser
raumaufwendiger Zusatzausrüstung wohlgefüllten
Motorraum eines modernen Personenkraftwagens ist.
Primäres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein 6-
Gang-Kraftfahrzeuggetriebe zu schaffen, d. h. ein
Getriebe mit 6 Vorwärtsgängen und einem Rückwärtsgang.
Insbesondere wird dabei angestrebt, das Getriebe so zu
konstruieren, daß dessen axiale Länge nicht nennenswert
größer als die axiale Länge eines entsprechenden 5-
Gang-Getriebes ist, das für die Übertragung der
gleichen maximalen Leistung und des gleichen maximalen
Drehmoments wie das vorliegende 6-Gang-Getriebe
ausgelegt ist.
Da jedes zusätzliche Zahnrad auf der Ausgangswelle des
Getriebes notwendigerweise eine größere axiale Länge
der Welle und damit des Getriebes mit sich bringt, ist
es notwendig, die Anzahl der sonstigen, auf der
Ausgangswelle des Getriebes montierten Komponenten oder
Einheiten, die dazu beitragen, die gesamte
erforderliche Länge der Welle zu "vergrößern", gering
zu halten.
Deshalb ist ein weiteres Ziel der Erfindung, das
Getriebe so auszuführen, daß nur eine
Synchronisiereinrichtung auf der Ausgangswelle
erforderlich ist. Der Einbau einer weiteren
Synchronisiereinrichtung erfordert in der axialen
Richtung sehr viel Platz auf der betreffenden Welle,
die damit erheblich länger als in dem Fall sein müßte,
daß sie nur mit einer Synchronisiereinrichtung
ausgestattet ist.
Das obengenannte Ziel wird gemäß der vorliegenden
Erfindung dadurch erreicht,
daß das Getriebe ein 6-Gang-Getriebe ist, bei dem die Eingangswelle höchstens fünf Zahnräder trägt, von denen zwei auf der Welle fest angebracht und für den 1. und 2. Gang vorgesehen sind, während die übrigen Zahnräder der Welle drehbar auf der Welle gelagert sind,
die Ausgangswelle sieben Zahnräder trägt, von denen fünf auf der Welle fest angebracht sind, während die übrigen zwei Zahnräder drehbar auf der Welle gelagert sind,
die dritte Welle zwei oder drei Zahnräder trägt, von denen eins auf der Welle fest angebracht und mindestens eins drehbar auf der Welle gelagert ist.
daß das Getriebe ein 6-Gang-Getriebe ist, bei dem die Eingangswelle höchstens fünf Zahnräder trägt, von denen zwei auf der Welle fest angebracht und für den 1. und 2. Gang vorgesehen sind, während die übrigen Zahnräder der Welle drehbar auf der Welle gelagert sind,
die Ausgangswelle sieben Zahnräder trägt, von denen fünf auf der Welle fest angebracht sind, während die übrigen zwei Zahnräder drehbar auf der Welle gelagert sind,
die dritte Welle zwei oder drei Zahnräder trägt, von denen eins auf der Welle fest angebracht und mindestens eins drehbar auf der Welle gelagert ist.
Für die genannten drehbar gelagerten Zahnräder gilt
selbstverständlich, daß sie auf ihrer jeweiligen Welle
mit Hilfe einer auf der Welle angebrachten
Synchronisiereinrichtung verriegelt werden können, die
eine mit der Welle drehfest verbundene Schaltnabe und
eine von der Schaltnabe getragene, axial verschiebbare
Schaltbuchse umfaßt, die mit dem betreffenden auf der
Welle drehbar gelagerten Zahnrad in festen Eingriff
gebracht werden kann.
Eine erste Ausführungsform des Fahrzeuggetriebes gemäß
der Erfindung kann weiterhin die im kennzeichnenden
Teil von Anspruch 2 angegebenen besonderen Merkmale
aufweisen. Diese Ausführungsform zeichnet sich dadurch
aus, daß die Eingangswelle fünf Zahnräder trägt, von
denen die Antriebsverbindung der für den 3. und 4. Gang
vorgesehenen Zahnräder mit der Welle durch eine
zwischen ihnen auf der Welle drehfest angeordnete,
zweiseitige Synchronisiereinrichtung erfolgt, während
die Antriebsverbindung des für den 5. Gang vorgesehenen
Zahnrades mit der Welle durch eine auf der Welle
drehfest angeordnete, einseitige
Synchronisiereinrichtung erfolgt. Die dritte Welle
trägt dabei zwei Zahnräder, wobei das auf der Welle
drehbar gelagerte Zahnrad, das antriebsmäßig mittels
einer einseitigen Synchronisiereinrichtung mit der
Welle verbunden werden kann, vom Zahnrad des 2. Gangs
auf der Ausgangswelle angetrieben wird, während das
feste Zahnrad auf der dritten Welle eines der auf der
Ausgangswelle fest angebrachten Zahnräder antreibt.
Das Getriebe ist also u. a. dadurch gekennzeichnet, daß
das auf der Ausgangswelle drehbar gelagerte Zahnrad für
den 2. Gang zum Antreiben der dritten Welle genutzt
werden kann, wenn der 2. Gang nicht eingelegt ist. Das
auf der Ausgangswelle drehbar gelagerte Zahnrad des 2.
Gangs wird also als "Zwischenrad" zum Antrieb der
dritten Welle genutzt.
Zur Verringerung der Anzahl der zu dem Getriebe
gehörenden Synchronisiereinrichtungen von vier auf nur
drei kann das Fahrzeuggetriebe gemäß der Erfindung wie
die in Patentanspruch 3 angegebene Ausführungsform
ausgeführt sein.
Diese gegenwärtig vorgezogene Ausführungsform ist
insbesondere dadurch gekennzeichnet, daß die
Eingangswelle vier Zahnräder trägt, bei denen die für
die Antriebsverbindung der für den 5. und 6. Gang
vorgesehenen Zahnräder zur Welle mittels einer zwischen
ihnen auf der Welle drehfest angeordneten, zweiseitigen
Synchronisiereinrichtung erfolgt. Die dritte Welle
trägt dabei drei Zahnräder, von denen zwei drehbar auf
der Welle gelagert und für den 3. und 4. Gang bestimmt
sind, wobei die Antriebsverbindung zur Welle mittels
einer zwischen ihnen auf der Welle drehfest
angeordneten, zweiseitigen Synchronisiereinrichtung
erfolgt. Die beiden Zahnräder stehen dabei in
antreibendem Eingriff mit dem jeweils zu ihnen
gehörenden, auf der Ausgangswelle fest angeordneten
Zahnrad, und das feste Zahnrad der dritten Welle wird
von dem für den 2. Gang bestimmten, auf der
Ausgangswelle drehbar gelagerten Zahnrad (Laufrad)
angetrieben.
Für die vorgezogene Ausführungsform des
Fahrzeuggetriebes gemäß der Erfindung gilt also, daß
das auf der Ausgangswelle drehbar gelagerte Zahnrad
(Laufrad), das zur Zahnradübertragung des 2. Gangs
gehört, ständig in antreibendem Eingriff mit dem auf
der dritten Welle fest angeordneten Zahnrad steht. Die
dritte Welle wird also ständig von der Eingangswelle
über das genannte Laufrad angetrieben, und die
rotierende dritte Welle kann dadurch je nach Wunsch zum
Antreiben der Ausgangswelle über das auf der dritten
Welle drehbar gelagerte Zahnrad des 3. oder 4. Gangs
genutzt werden. Welches der beiden zuletzt genannten
Zahnräder genutzt wird, wählt man durch entsprechende
Betätigung der zwischen diesen beiden Zahnrädern auf
der dritten Welle drehfest angeordneten, zweiseitigen
Synchronisiereinrichtung.
Gemäß der Erfindung gilt also ganz allgemein, daß man
das auf der Ausgangswelle drehbar gelagerte Zahnrad des
2. Gangs für zwei unterschiedliche Aufgaben nutzt.
Die erste Aufgabe besteht natürlich darin, in der
Antriebsübertragung zwischen der Eingangs- und der
Ausgangswelle enthalten zu sein, wenn der 2. Gang
eingelegt ist. In diesem Fall ist das Zahnrad auf der
Ausgangswelle über die Synchronisiereinrichtung auf
dieser Welle verriegelt.
Die zweite Aufgabe besteht darin, in der
Antriebsübertragung zwischen der Eingangs- und der
Ausgangswelle enthalten zu sein, wenn der 3. oder 4.
Gang eingelegt ist. Dabei fungiert das auf der
Ausgangswelle frei drehbare Zahnrad des 2. Gangs
lediglich als Zwischenrad ("Laufrad") für den Antrieb
der dritten Welle, die die alternativ einschaltbaren
Zahnräder für den 3. bzw. 4. Gang trägt. Das auf der
Ausgangswelle gelagerte Zahnrad des 2. Gangs rotiert
also unter Belastung, wenn der 3. oder 4. Gang
eingelegt ist. Das betreffende Zahnrad ist also während
des Getriebebetriebs einer wesentlich größeren Anzahl
von Belastungsänderungen ausgesetzt als die übrigen,
drehbar gelagerten Zahnräder des Getriebes.
Damit Lager und Zahnrad unter Beibehaltung der
Lebensdauer diesen höheren Belastungen und der großen
Anzahl von Belastungsänderungen standhalten können,
müßte die Lagerung für das auf der Ausgangswelle
drehbar gelagerte Zahnrad für den 2. Gang wesentlich
stabiler ausgeführt werden. Diese stabilere Lagerung
wird dann geeigneterweise mit einer größeren
Zahnradbreite des auf der Ausgangswelle drehbar
gelagerten Zahnrades und der damit zusammenwirkenden
festen Zahnräder auf der Eingangswelle und der dritten
Welle kombiniert.
Ausführungen, bei denen diese Konstruktionskriterien
berücksichtigt sind, gehen aus den Ansprüchen 5 und 6
hervor.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Hinweis auf einige
in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiele
eingehender erklärt und beschrieben. Für die
Abbildungen gilt, daß
Abb. 1 sehr schematisch eine erste Ausführungsform
eines Fahrzeuggetriebes gemäß der Erfindung
darstellt,
Abb. 2 in gleicher Weise eine zweite Ausführungsform
eines Fahrzeuggetriebes gemäß der Erfindung
darstellt,
Abb. 3 eine Ausführungsform des in Abb. 2
dargestellten Typs genauer zeigt,
Abb. 4 eine Frontansicht des in Abb. 3 dargestellten
Getriebes zeigt.
Zur Vereinfachung der Darstellung ist das
Fahrzeuggetriebe in Abb. 1 sehr schematisch und mit
seinen drei, mit Zahnrädern versehenen Hauptwellen in
ein und derselben gedachten Ebene gezeigt. Das
Fahrzeuggetriebe umfaßt in diesem Fall eine
Eingangswelle 10, eine zu dieser Eingangswelle
parallele Ausgangswelle 12 und eine zu den beiden
genannten Wellen parallele dritte Welle 14. Die
Eingangswelle 10 des Getriebes ist dafür vorgesehen,
antriebsmäßig mit der Kurbelwelle eines hier nicht
dargestellten Fahrzeugsmotors über eine in der
Abbildung ebenfalls nicht dargestellte Kupplung
irgendeines geeigneten Typs verbunden zu werden. Die
Ausgangswelle 12 des Getriebes ist an einem Ende mit
einem festen Zahnrad 16 versehen, das in antreibendem
Eingriff mit einem ringförmigen Rad 18 eines
Differentials 20 steht. Dieses Differential, das keinen
Bestandteil der vorliegenden Erfindung ausmacht und von
irgendeinem geeigneten herkömmlichen Typ sein kann,
treibt auf übliche Weise ein Räderpaar des Fahrzeugs,
in diesem Fall die Antriebsräder 22 und 24, an.
Das Getriebe ist ein 6-Gang-Getriebe, bei dem die
Eingangswelle 10 fünf Zahnräder trägt, von denen die
Zahnräder 26 und 28 auf der Welle 10 fest angebracht
und für den 1. und 2. Gang vorgesehen sind. Die übrigen
drei Zahnräder 30, 32 und 34 der Welle sind alle
drehbar auf der Welle gelagert. Die Zahnräder 30 und 32
sind für den 3. und 4. Gang vorgesehen und können
alternativ antriebsmäßig durch Betätigung einer
zwischen ihnen auf der Welle drehfest angeordneten
zweiseitigen Synchronisiereinrichtung 36 mit der Welle
10 verbunden werden. Diese Synchronisiereinrichtung
besteht auf übliche Weise aus einer mit der Welle
drehfest verbundenen Schaltnabe und einer von der
Schaltnabe getragenen Schaltbuchse, die hinsichtlich
der Schaltnabe nicht drehbar, axial auf derselben aber
verschiebbar ist, um mit jeweils einem der Zahnräder 30
und 32 in antreibenden Eingriff gebracht werden zu
können.
Die antriebsmäßige Verbindung des für den 5. Gang des
Getriebes vorgesehenen Zahnrads 34 mit der Welle 10
erfolgt mittels einer auf der Welle drehfest
angebrachten einseitigen Synchronisiereinrichtung 38.
Die Ausgangswelle 12 des Getriebes trägt sieben
Zahnräder, von denen fünf, nämlich die Zahnräder 16,
40, 42, 44, und 46, fest auf der Welle angebracht sind,
während die restlichen beiden Zahnräder 48, 50 auf der
Welle 12 drehbar gelagert sind. Die beiden für den 1.
und 2. Gang des Getriebes vorgesehenen Zahnräder 48 und
50 können alternativ durch entsprechende Betätigung der
zwischen ihnen auf der Welle drehfest angebrachten
zweiseitigen Synchronisiereinrichtung 52 antriebsmäßig
mit der Welle 12 in Verbindung gebracht werden. Diese
Synchronisiereinrichtung kann von gleicher
herkömmlicher Art wie die Synchronisiereinrichtung 36
sein.
Die dritte Welle 14 trägt in diesem Fall zwei Zahnräder
54 und 56, von denen Zahnrad 54, das in antreibendem
Eingriff mit Zahnrad 46 auf der Welle 12 steht, auf der
Welle 14 fest angebracht ist, während Zahnrad 56, das
auf der Welle drehbar gelagert ist, antriebsmäßig mit
der Welle 14 durch Betätigung der auf der Welle
drehfest angebrachten einseitigen
Synchronisiereinrichtung 58 verbunden werden kann.
Diese Synchronisiereinrichtung kann von gleicher
herkömmlicher Art wie die Synchronisiereinrichtung 38
auf der Welle 10 sein. Zahnrad 56 wird von dem auf der
Ausgangswelle 12 befindlichen Zahnrad 50 des 2. Gangs
angetrieben, während Zahnrad 54 also das auf der
Ausgangswelle 12 befindliche Zahnrad 46 antreibt und
dadurch die Getriebeübersetzung ermöglicht, die dem 6.
Gang entspricht.
Es wird nun auf Abb. 2 hingewiesen, die schematisch
eine zweite Ausführungsform eines 6-Gang-
Fahrzeuggetriebes gemäß der Erfindung darstellt. Die
zur Ausführung gemäß Abb. 2 gehörenden Teile und
Komponenten, die eine direkte Entsprechung zur
Ausführung gemäß Abb. 1 darstellen, wurden in Abb. 2
mit den gleichen Bezugsbezeichnungen wie in Abb. 1
versehen.
Für das Getriebe gemäß Abb. 2 gilt, daß die
Eingangswelle 10 außer den festen Zahnrädern 26, 28 für
den 1. und 2. Gang die beiden auf der Welle drehbar
gelagerten Zahnräder 60 und 62 trägt, die für den 5.
und 6. Gang vorgesehen sind. Diese beiden Zahnräder
können alternativ mit der Welle 10 durch entsprechende
Betätigung der zwischen ihnen auf der Welle drehfest
angebrachten zweiseitigen Synchronisiereinrichtung 64
antriebsmäßig verbunden werden. Diese
Synchronisiereinrichtung kann beispielsweise von
gleicher Art wie die Synchronisiereinrichtung 36 bei
der Ausführung gemäß Abb. 1 sein. Beim Getriebe gemäß
Abb. 2 trägt die Ausgangswelle 12 außer den Zahnrädern
16, 48 und 50 die auf der Welle drehfest angebrachten
Zahnräder 66, 68, 70 und 72, die benutzt werden, um die
Getriebeübersetzungen für den 3., 4., 5. bzw. 6. Gang
zu ermöglichen.
Die dritte Welle 14 trägt in diesem Fall drei
Zahnräder, von denen das Zahnrad 74 fest auf der Welle
angebracht ist, während die beiden Zahnräder 76 und 78
drehbar auf der Welle gelagert sind. Die Zahnräder 76
und 78 gehören zur Antriebsübertragung für das
Zustandebringen des 3. bzw. 4. Gangs. Die Zahnräder 76
und 78 können alternativ mit der Welle 14 durch
entsprechende Betätigung der zwischen ihnen auf der
Welle 14 drehfest angebrachten zweiseitigen
Synchronisiereinrichtung 80 antriebsmäßig verbunden
werden.
Beim Getriebe gemäß Abb. 2 wird das feste Zahnrad 74
der dritten Welle 14 durch das auf der Ausgangswelle 12
drehbar gelagerte Zahnrad 50 des 2. Gangs angetrieben.
Das auf der Ausgangswelle 12 drehbar gelagerte Zahnrad
50, das also zur Zahnradübertragung des 2. Gangs
gehört, steht also ständig in antreibendem Eingriff mit
dem auf der dritten Welle 14 fest angebrachten Zahnrad
74. Die dritte Welle 14 wird somit ständig von der
Eingangswelle 10 über Zahnrad 50 angetrieben und
ermöglicht dadurch, daß die Ausgangswelle 12 alternativ
über die für den 3. bzw. 4. Gang vorgesehenen, auf der
dritten Welle drehbar gelagerten Zahnräder 76 bzw. 78
angetrieben werden kann, die sich bezüglich Welle 14
durch entsprechende Betätigung der
Synchronisiereinrichtung 80 verriegeln lassen.
Ein in Übereinstimmung mit dem in Abb. 2 dargestellten
Prinzip aufgebautes Getriebe ist auch konstruktiv
detaillierter in Abb. 3 dargestellt, und durch die in
Abb. 4 dargestellte Frontansicht wird veranschaulicht,
wie die drei Hauptwellen 10, 12 und 14 bei
dreidimensionaler Betrachtung im Getriebegehäuse
angeordnet sind.
Die Wellen, Zahnräder und Synchronisiereinrichtungen
tragen in Abb. 3 die gleichen Bezugsbezeichnungen wie
in Abb. 2.
Außer den Komponenten (Wellen, Zahnräder und
Synchronisiereinrichtungen), die bereits unter Hinweis
auf Abb. 2 beschrieben wurden, zeigt Abb. 3 eine Anzahl
weiterer Einzelteile (Elemente) und Einheiten. So ist
in Abb. 3 auch die Rückwärtsgang-Einheit 82 des
Getriebes dargestellt, die eine Rückwärtsgangwelle 84
mit drehbar gelagertem Zahnrad 86 umfaßt, dessen
Einschalten durch Betätigen einer einseitigen
Schaltvorrichtung 88 erfolgt. Das Eingangszahnrad 86
der Rückwärtsgang-Einheit wird von dem auf der
Eingangswelle 10 fest angebrachten Antriebszahnrad 26
für den 1. Gang angetrieben. Das Ausgangszahnrad 90 der
Rückwärtsgang-Einheit macht einen Teil der
Schaltvorrichtung 88 aus und steht antriebsmäßig mit
Zahnrad 92 der Synchronisiereinrichtung 52 in
Verbindung. Zahnrad 92 ist in Abb. 2 nicht dargestellt.
Wie aus Abb. 3 hervorgeht, ist die Eingangswelle 10 im
Getriebegehäuse 94 mit Hilfe von Kegelrollenlagern 96
und 98 gelagert. Ausgangswelle 12 ist in entsprechender
Weise im Getriebegehäuse mit Hilfe von
Kegelrollenlagern 100 und 102 gelagert, während das dem
Differential 20 abgewandte Wellenende der dritten Welle
14 im Getriebegehäuse 94 mit Hilfe eines
Rillenkugellagers 104 gelagert ist. Wie aus Abb. 3
ersichtlich, sind das Zahnrad 28 des 2. Gangs, das
davon angetriebene Zahnrad 50 sowie das feste Zahnrad
74 der dritten Welle mit erheblich größerer Zahnbreite
als die übrigen Zahnräder im Getriebegehäuse
ausgeführt. Außerdem ist das auf der Ausgangswelle 12
drehbar angebrachte Zahnrad 50 des 2. Gangs auf der
Welle mittels eines Paares von entgegengesetzt
angeordneten Kegelrollenlagern 106, 108 gelagert, die
gemeinsam eine erheblich stabilere Lagerung von Zahnrad
50 als die Nadelrollenlager bewirken, mit denen die
Zahnräder 60, 62, 48, 76 und 78 drehbar auf den zu
ihnen gehörenden Wellen gelagert sind. Der Grund für
diese stabilere Lagerung von Zahnrad 50 wie auch für
dessen größere Zahnbreite besteht - wie oben deutlich
wurde - darin, daß Kugellager 50 auf der Ausgangswelle
12 sowohl bei eingelegtem 3. als auch 4. Gang unter
Belastung rotiert. Zahnrad 50 muß deshalb eine
wesentlich größere Anzahl von Belastungsänderungen als
die übrigen, drehbar auf den jeweiligen Wellen
gelagerten Zahnräder des Getriebes vertragen.
In den Abb. 1-3 sind die Getriebe mit ihren drei
Hauptwellen 10, 12 und 14 in der gleichen Ebene
dargestellt, während die Wellen in Wirklichkeit
räumlich zueinander so gelegen sind, daß sie die
längsgerichteten Kanten eines gedachten dreiseitigen
Prismas bilden. Wie diese drei Wellen im Inneren des
Getriebegehäuses 94 zueinander liegen, geht aus der
Frontansicht in Abb. 4 hervor, die auch darstellt, wie
die Radwellenmitte 110 des Abtriebs/Differentials 20 in
bezug auf die Wellen 10, 12 und 14 des Getriebes liegt.
Claims (7)
1. Fahrzeuggetriebe, das eine Eingangswelle (10), die
z. B. über eine Kupplung mit der Abtriebswelle eines
Motors antriebsmäßig verbunden werden kann,
eine zur Eingangswelle des Getriebes parallele Ausgangswelle (12), die dazu bestimmt ist, mit den Antriebsrädern (22, 24) des Fahrzeugs verbunden zu werden,
und eine zu den beiden genannten Wellen des Getriebes parallele, dritte Welle (14) umfaßt, dadurch gekennzeichnet,
daß das Getriebe ein 6-Gang-Getriebe ist, bei dem die Eingangswelle (10) höchstens fünf Zahnräder trägt, von denen zwei (26, 28) auf der Welle fest angebracht und für den 1. und 2. Gang vorgesehen sind, während die übrigen Zahnräder der Welle drehbar auf der Welle gelagert sind,
daß die Ausgangswelle (12) sieben Zahnräder trägt, von denen fünf auf der Welle fest angebracht sind, während die übrigen zwei Zahnräder (48, 50) drehbar auf, der Welle gelagert sind,
und daß die dritte Welle (14) zwei oder drei Zahnräder trägt, von denen eins (54, 74) auf der Welle fest angebracht und mindestens eins (56; 76, 78) drehbar auf der Welle gelagert ist.
eine zur Eingangswelle des Getriebes parallele Ausgangswelle (12), die dazu bestimmt ist, mit den Antriebsrädern (22, 24) des Fahrzeugs verbunden zu werden,
und eine zu den beiden genannten Wellen des Getriebes parallele, dritte Welle (14) umfaßt, dadurch gekennzeichnet,
daß das Getriebe ein 6-Gang-Getriebe ist, bei dem die Eingangswelle (10) höchstens fünf Zahnräder trägt, von denen zwei (26, 28) auf der Welle fest angebracht und für den 1. und 2. Gang vorgesehen sind, während die übrigen Zahnräder der Welle drehbar auf der Welle gelagert sind,
daß die Ausgangswelle (12) sieben Zahnräder trägt, von denen fünf auf der Welle fest angebracht sind, während die übrigen zwei Zahnräder (48, 50) drehbar auf, der Welle gelagert sind,
und daß die dritte Welle (14) zwei oder drei Zahnräder trägt, von denen eins (54, 74) auf der Welle fest angebracht und mindestens eins (56; 76, 78) drehbar auf der Welle gelagert ist.
2. Fahrzeuggetriebe gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Eingangswelle (10) fünf
Zahnräder trägt, von denen die Antriebsverbindung der
für den 3. und 4. Gang vorgesehenen Zahnräder (30, 32)
mit der Welle durch eine zwischen ihnen auf der Welle
drehfest angeordnete, zweiseitige
Synchronisiereinrichtung (36) erfolgt, während die
Antriebsverbindung des für den 5. Gang vorgesehenen
Zahnrads (34) mit der Welle durch eine auf der Welle
drehfest angeordnete, einseitige
Synchronisiereinrichtung (38) erfolgt, und daß die
dritte Welle (14) zwei Zahnräder trägt, wobei das auf
der Welle drehbar gelagerte Zahnrad. (56), das
antriebsmäßig mittels einer einseitigen
Synchronisiereinrichtung (58) mit der Welle verbunden
werden kann, vom Zahnrad (50) des 2. Gangs auf der
Ausgangswelle (12) angetrieben wird, während das feste
Zahnrad (54) auf der dritten Welle eines der auf der
Ausgangswelle fest angebrachten Zahnräder (46)
antreibt.
3. Fahrzeuggetriebe gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Eingangswelle (10) vier
Zahnräder (26, 28, 60, 62) trägt, wobei die
Antriebsverbindung der für den 5. und 6. Gang
vorgesehenen Zahnräder (60, 62) mit der Welle mittels
einer zwischen ihnen auf der Welle drehfest
angeordneten, zweiseitigen Synchronisiereinrichtung
(64) erfolgt, und daß die dritte. Welle (14) drei
Zahnräder trägt, von denen zwei (76, 78) drehbar auf
der Welle gelagert und für den 3. und 4. Gang bestimmt
sind, wobei die Antriebsverbindung dieser beiden
Zahnräder zur Welle mittels einer zwischen ihnen auf
der Welle drehfest angeordneten, zweiseitigen
Synchronisiereinrichtung (80) erfolgt und wobei die
beiden Zahnräder (76, 78) in antreibendem Eingriff mit
dem jeweils zu ihnen gehörenden, auf der Ausgangswelle
(12) fest angeordneten Zahnrad (66 bzw. 68) stehen, und
daß das feste Zahnrad (74) der dritten Welle (14) von
dem für den 2. Gang bestimmten, auf der Ausgangswelle
(12) drehbar gelagerten Zahnrad (50) angetrieben wird.
4. Fahrzeuggetriebe gemäß Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das auf der Ausgangswelle (12)
drehbar gelagerte Zahnrad (50), das zur
Zahnradübertragung des 2. Gangs gehört, ständig in
antreibendem Eingriff mit dem auf der dritten Welle
(14) fest angebrachten Zahnrad (74) steht, wodurch die
dritte Welle angetrieben und ein Antrieb der
Ausgangswelle (12) über das auf der dritten Welle
drehbar gelagerte Zahnrad entweder des 3. oder des 4.
Gangs (76 bzw. 78) ermöglicht wird.
5. Fahrzeuggetriebe gemäß Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das auf der Eingangswelle (10) fest
angeordnete Zahnrad (28) des 2: Gangs und das auf der
Ausgangswelle (12) drehbar gelagerte Zahnrad (50) des
2. Gangs sowie das im Eingriff mit dem letztgenannten
Zahnrad stehende, auf der dritten Welle (14) fest
angeordnete Zahnrad (74) mit erheblich größerer
Zahnbreite als die übrigen zu dem Getriebe gehörenden
Zahnräder ausgeführt sind.
6. Fahrzeuggetriebe gemäß Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das auf der Ausgangswelle (12)
drehbar gelagerte Zahnrad (50) des 2. Gangs mittels
Rollenlagern (106, 108) gelagert ist, die erheblich
stärker als die Lager sind, mit denen die Zahnräder
(60, 62, bzw. 76, 78) auf der Eingangswelle (10) und
auf der dritten Welle (14) drehbar gelagert sind.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| SE9804043A SE513133C2 (sv) | 1998-11-25 | 1998-11-25 | Fordonsväxellåda med sex framåtväxlar |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19956734A1 true DE19956734A1 (de) | 2000-06-15 |
Family
ID=20413412
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999156734 Withdrawn DE19956734A1 (de) | 1998-11-25 | 1999-11-25 | Fahrzeuggetriebe mit sechs Vorwärtsgängen |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19956734A1 (de) |
| SE (1) | SE513133C2 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US6620070B2 (en) * | 2001-08-10 | 2003-09-16 | Caterpillar Inc | Multi-speed transmission |
| DE10243375A1 (de) * | 2002-05-22 | 2003-12-18 | Hitachi Ltd | Getriebe |
| DE10313585B4 (de) * | 2002-03-27 | 2006-02-23 | Suzuki Motor Corp., Hamamatsu | Automatisches Schaltgetriebe |
| DE102007062148A1 (de) | 2007-12-21 | 2009-06-25 | Dr. Ing. H.C. F. Porsche Aktiengesellschaft | Getriebe |
Families Citing this family (1)
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|---|---|---|---|---|
| CN102080708B (zh) * | 2011-02-16 | 2012-12-26 | 陈万荣 | 一种微耕机传动箱 |
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1998
- 1998-11-25 SE SE9804043A patent/SE513133C2/sv not_active IP Right Cessation
-
1999
- 1999-11-25 DE DE1999156734 patent/DE19956734A1/de not_active Withdrawn
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US6620070B2 (en) * | 2001-08-10 | 2003-09-16 | Caterpillar Inc | Multi-speed transmission |
| DE10313585B4 (de) * | 2002-03-27 | 2006-02-23 | Suzuki Motor Corp., Hamamatsu | Automatisches Schaltgetriebe |
| DE10243375A1 (de) * | 2002-05-22 | 2003-12-18 | Hitachi Ltd | Getriebe |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| SE9804043D0 (sv) | 1998-11-25 |
| SE513133C2 (sv) | 2000-07-10 |
| SE9804043L (sv) | 2000-05-26 |
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| Date | Code | Title | Description |
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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