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DE19956734A1 - Fahrzeuggetriebe mit sechs Vorwärtsgängen - Google Patents

Fahrzeuggetriebe mit sechs Vorwärtsgängen

Info

Publication number
DE19956734A1
DE19956734A1 DE1999156734 DE19956734A DE19956734A1 DE 19956734 A1 DE19956734 A1 DE 19956734A1 DE 1999156734 DE1999156734 DE 1999156734 DE 19956734 A DE19956734 A DE 19956734A DE 19956734 A1 DE19956734 A1 DE 19956734A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
shaft
gear
gears
rotatably mounted
output shaft
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1999156734
Other languages
English (en)
Inventor
Kjell Nordkvist
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Saab Automobile AB
Original Assignee
Saab Automobile AB
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Saab Automobile AB filed Critical Saab Automobile AB
Publication of DE19956734A1 publication Critical patent/DE19956734A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16HGEARING
    • F16H3/00Toothed gearings for conveying rotary motion with variable gear ratio or for reversing rotary motion
    • F16H3/02Toothed gearings for conveying rotary motion with variable gear ratio or for reversing rotary motion without gears having orbital motion
    • F16H3/08Toothed gearings for conveying rotary motion with variable gear ratio or for reversing rotary motion without gears having orbital motion exclusively or essentially with continuously meshing gears, that can be disengaged from their shafts
    • F16H3/087Toothed gearings for conveying rotary motion with variable gear ratio or for reversing rotary motion without gears having orbital motion exclusively or essentially with continuously meshing gears, that can be disengaged from their shafts characterised by the disposition of the gears
    • F16H3/091Toothed gearings for conveying rotary motion with variable gear ratio or for reversing rotary motion without gears having orbital motion exclusively or essentially with continuously meshing gears, that can be disengaged from their shafts characterised by the disposition of the gears including a single countershaft

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Structure Of Transmissions (AREA)

Abstract

Fahrzeuggetriebe mit einer Eingangswelle (10), die z. B. über eine Kupplung mit der Abtriebswelle eines Motors antriebsmäßig verbunden werden kann, einer zur Eingangswelle des Getriebes parallelen Ausgangswelle (12), die dazu bestimmt ist, mit den Antriebsrädern (22, 24) des Fahrzeugs verbunden zu werden, und einer zu den beiden genannten Wellen des Getriebes parallelen, dritten Welle (14). Das Getriebe ist ein 6-Gang-Getriebe, bei dem die Eingangswelle (10) höchstens fünf Zahnräder trägt, von denen zwei (26, 28) auf der Welle fest angebracht und für den 1. und 2. Gang vorgesehen sind, während die übrigen Zahnräder der Welle drehbar auf der Welle gelagert sind. Die Ausgangswelle (12) trägt sieben Zahnräder, von denen fünf (16, 66, 68, 70, 72) auf der Welle fest angebracht sind, während die übrigen zwei Zahnräder (48, 50) drehbar auf der Welle gelagert sind. Die dritte Welle (14) trägt zwei oder drei Zahnräder, von denen eins (74) auf der Welle fest angebracht und mindestens eins (76, 78) drehbar auf der Welle gelagert ist.

Description

Technischer Bereich
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeuggetriebe, das eine Eingangswelle, die z. B. über eine Kupplung mit der Abtriebswelle (Kurbelwelle) eines Motors verbunden werden kann, eine zur Eingangswelle des Getriebes parallele Ausgangswelle, die dazu bestimmt ist, mit den Antriebsrädern des Fahrzeugs verbunden zu werden, und eine zu den beiden genannten Wellen des Getriebes parallele, dritte Welle umfaßt.
Technischer Stand
Fahrzeuggetriebe mit drei parallelen Wellen und. 6 Vorwärtsgängen sind bereits bekannt, siehe z. B. EP 0 369 850 B1. Die 6-Gang-Getriebe gemäß dieser europäischen Patentschrift sind u. a. dadurch gekennzeichnet, daß sie in axialer Richtung platzaufwendig sind, weil sie zwei zweiseitige Synchronisiereinrichtungen auf der Ausgangswelle haben, die die Fahrzeugräder über ein Differential oder Ausgangsgetriebe antreibt. Außerdem gilt, daß das Transmissionsorgan des bekannten Getriebes, das die Antriebsverbindung zwischen der dritten Welle (Zwischenwelle) des Getriebes und der angetriebenen oder antreibenden Welle des Getriebes herstellt, eine Transmissionskette enthält. Diese Transmissionskette erfordert besondere Kettenräder auf der Ausgangswelle des Getriebes und auf der damit über die Kette verbundenen Welle. Die große Anzahl an Komponenten und Einheiten insbesondere auf der Ausgangswelle des bekannten Getriebes führt dazu, daß das Getriebe in axialer Richtung ziemlich ausgedehnt wird, was ein erheblicher Nachteil bei Anwendung eines solchen Getriebes in dem vom Fahrzeugmotor und diverser raumaufwendiger Zusatzausrüstung wohlgefüllten Motorraum eines modernen Personenkraftwagens ist.
Ziel der Erfindung
Primäres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein 6- Gang-Kraftfahrzeuggetriebe zu schaffen, d. h. ein Getriebe mit 6 Vorwärtsgängen und einem Rückwärtsgang. Insbesondere wird dabei angestrebt, das Getriebe so zu konstruieren, daß dessen axiale Länge nicht nennenswert größer als die axiale Länge eines entsprechenden 5- Gang-Getriebes ist, das für die Übertragung der gleichen maximalen Leistung und des gleichen maximalen Drehmoments wie das vorliegende 6-Gang-Getriebe ausgelegt ist.
Da jedes zusätzliche Zahnrad auf der Ausgangswelle des Getriebes notwendigerweise eine größere axiale Länge der Welle und damit des Getriebes mit sich bringt, ist es notwendig, die Anzahl der sonstigen, auf der Ausgangswelle des Getriebes montierten Komponenten oder Einheiten, die dazu beitragen, die gesamte erforderliche Länge der Welle zu "vergrößern", gering zu halten.
Deshalb ist ein weiteres Ziel der Erfindung, das Getriebe so auszuführen, daß nur eine Synchronisiereinrichtung auf der Ausgangswelle erforderlich ist. Der Einbau einer weiteren Synchronisiereinrichtung erfordert in der axialen Richtung sehr viel Platz auf der betreffenden Welle, die damit erheblich länger als in dem Fall sein müßte, daß sie nur mit einer Synchronisiereinrichtung ausgestattet ist.
Bericht zu der Erfindung
Das obengenannte Ziel wird gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch erreicht,
daß das Getriebe ein 6-Gang-Getriebe ist, bei dem die Eingangswelle höchstens fünf Zahnräder trägt, von denen zwei auf der Welle fest angebracht und für den 1. und 2. Gang vorgesehen sind, während die übrigen Zahnräder der Welle drehbar auf der Welle gelagert sind,
die Ausgangswelle sieben Zahnräder trägt, von denen fünf auf der Welle fest angebracht sind, während die übrigen zwei Zahnräder drehbar auf der Welle gelagert sind,
die dritte Welle zwei oder drei Zahnräder trägt, von denen eins auf der Welle fest angebracht und mindestens eins drehbar auf der Welle gelagert ist.
Für die genannten drehbar gelagerten Zahnräder gilt selbstverständlich, daß sie auf ihrer jeweiligen Welle mit Hilfe einer auf der Welle angebrachten Synchronisiereinrichtung verriegelt werden können, die eine mit der Welle drehfest verbundene Schaltnabe und eine von der Schaltnabe getragene, axial verschiebbare Schaltbuchse umfaßt, die mit dem betreffenden auf der Welle drehbar gelagerten Zahnrad in festen Eingriff gebracht werden kann.
Eine erste Ausführungsform des Fahrzeuggetriebes gemäß der Erfindung kann weiterhin die im kennzeichnenden Teil von Anspruch 2 angegebenen besonderen Merkmale aufweisen. Diese Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß die Eingangswelle fünf Zahnräder trägt, von denen die Antriebsverbindung der für den 3. und 4. Gang vorgesehenen Zahnräder mit der Welle durch eine zwischen ihnen auf der Welle drehfest angeordnete, zweiseitige Synchronisiereinrichtung erfolgt, während die Antriebsverbindung des für den 5. Gang vorgesehenen Zahnrades mit der Welle durch eine auf der Welle drehfest angeordnete, einseitige Synchronisiereinrichtung erfolgt. Die dritte Welle trägt dabei zwei Zahnräder, wobei das auf der Welle drehbar gelagerte Zahnrad, das antriebsmäßig mittels einer einseitigen Synchronisiereinrichtung mit der Welle verbunden werden kann, vom Zahnrad des 2. Gangs auf der Ausgangswelle angetrieben wird, während das feste Zahnrad auf der dritten Welle eines der auf der Ausgangswelle fest angebrachten Zahnräder antreibt.
Das Getriebe ist also u. a. dadurch gekennzeichnet, daß das auf der Ausgangswelle drehbar gelagerte Zahnrad für den 2. Gang zum Antreiben der dritten Welle genutzt werden kann, wenn der 2. Gang nicht eingelegt ist. Das auf der Ausgangswelle drehbar gelagerte Zahnrad des 2. Gangs wird also als "Zwischenrad" zum Antrieb der dritten Welle genutzt.
Zur Verringerung der Anzahl der zu dem Getriebe gehörenden Synchronisiereinrichtungen von vier auf nur drei kann das Fahrzeuggetriebe gemäß der Erfindung wie die in Patentanspruch 3 angegebene Ausführungsform ausgeführt sein.
Diese gegenwärtig vorgezogene Ausführungsform ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangswelle vier Zahnräder trägt, bei denen die für die Antriebsverbindung der für den 5. und 6. Gang vorgesehenen Zahnräder zur Welle mittels einer zwischen ihnen auf der Welle drehfest angeordneten, zweiseitigen Synchronisiereinrichtung erfolgt. Die dritte Welle trägt dabei drei Zahnräder, von denen zwei drehbar auf der Welle gelagert und für den 3. und 4. Gang bestimmt sind, wobei die Antriebsverbindung zur Welle mittels einer zwischen ihnen auf der Welle drehfest angeordneten, zweiseitigen Synchronisiereinrichtung erfolgt. Die beiden Zahnräder stehen dabei in antreibendem Eingriff mit dem jeweils zu ihnen gehörenden, auf der Ausgangswelle fest angeordneten Zahnrad, und das feste Zahnrad der dritten Welle wird von dem für den 2. Gang bestimmten, auf der Ausgangswelle drehbar gelagerten Zahnrad (Laufrad) angetrieben.
Für die vorgezogene Ausführungsform des Fahrzeuggetriebes gemäß der Erfindung gilt also, daß das auf der Ausgangswelle drehbar gelagerte Zahnrad (Laufrad), das zur Zahnradübertragung des 2. Gangs gehört, ständig in antreibendem Eingriff mit dem auf der dritten Welle fest angeordneten Zahnrad steht. Die dritte Welle wird also ständig von der Eingangswelle über das genannte Laufrad angetrieben, und die rotierende dritte Welle kann dadurch je nach Wunsch zum Antreiben der Ausgangswelle über das auf der dritten Welle drehbar gelagerte Zahnrad des 3. oder 4. Gangs genutzt werden. Welches der beiden zuletzt genannten Zahnräder genutzt wird, wählt man durch entsprechende Betätigung der zwischen diesen beiden Zahnrädern auf der dritten Welle drehfest angeordneten, zweiseitigen Synchronisiereinrichtung.
Gemäß der Erfindung gilt also ganz allgemein, daß man das auf der Ausgangswelle drehbar gelagerte Zahnrad des 2. Gangs für zwei unterschiedliche Aufgaben nutzt.
Die erste Aufgabe besteht natürlich darin, in der Antriebsübertragung zwischen der Eingangs- und der Ausgangswelle enthalten zu sein, wenn der 2. Gang eingelegt ist. In diesem Fall ist das Zahnrad auf der Ausgangswelle über die Synchronisiereinrichtung auf dieser Welle verriegelt.
Die zweite Aufgabe besteht darin, in der Antriebsübertragung zwischen der Eingangs- und der Ausgangswelle enthalten zu sein, wenn der 3. oder 4. Gang eingelegt ist. Dabei fungiert das auf der Ausgangswelle frei drehbare Zahnrad des 2. Gangs lediglich als Zwischenrad ("Laufrad") für den Antrieb der dritten Welle, die die alternativ einschaltbaren Zahnräder für den 3. bzw. 4. Gang trägt. Das auf der Ausgangswelle gelagerte Zahnrad des 2. Gangs rotiert also unter Belastung, wenn der 3. oder 4. Gang eingelegt ist. Das betreffende Zahnrad ist also während des Getriebebetriebs einer wesentlich größeren Anzahl von Belastungsänderungen ausgesetzt als die übrigen, drehbar gelagerten Zahnräder des Getriebes.
Damit Lager und Zahnrad unter Beibehaltung der Lebensdauer diesen höheren Belastungen und der großen Anzahl von Belastungsänderungen standhalten können, müßte die Lagerung für das auf der Ausgangswelle drehbar gelagerte Zahnrad für den 2. Gang wesentlich stabiler ausgeführt werden. Diese stabilere Lagerung wird dann geeigneterweise mit einer größeren Zahnradbreite des auf der Ausgangswelle drehbar gelagerten Zahnrades und der damit zusammenwirkenden festen Zahnräder auf der Eingangswelle und der dritten Welle kombiniert.
Ausführungen, bei denen diese Konstruktionskriterien berücksichtigt sind, gehen aus den Ansprüchen 5 und 6 hervor.
Beschreibung der Abbildungen
Die Erfindung wird nachfolgend unter Hinweis auf einige in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiele eingehender erklärt und beschrieben. Für die Abbildungen gilt, daß
Abb. 1 sehr schematisch eine erste Ausführungsform eines Fahrzeuggetriebes gemäß der Erfindung darstellt,
Abb. 2 in gleicher Weise eine zweite Ausführungsform eines Fahrzeuggetriebes gemäß der Erfindung darstellt,
Abb. 3 eine Ausführungsform des in Abb. 2 dargestellten Typs genauer zeigt,
Abb. 4 eine Frontansicht des in Abb. 3 dargestellten Getriebes zeigt.
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
Zur Vereinfachung der Darstellung ist das Fahrzeuggetriebe in Abb. 1 sehr schematisch und mit seinen drei, mit Zahnrädern versehenen Hauptwellen in ein und derselben gedachten Ebene gezeigt. Das Fahrzeuggetriebe umfaßt in diesem Fall eine Eingangswelle 10, eine zu dieser Eingangswelle parallele Ausgangswelle 12 und eine zu den beiden genannten Wellen parallele dritte Welle 14. Die Eingangswelle 10 des Getriebes ist dafür vorgesehen, antriebsmäßig mit der Kurbelwelle eines hier nicht dargestellten Fahrzeugsmotors über eine in der Abbildung ebenfalls nicht dargestellte Kupplung irgendeines geeigneten Typs verbunden zu werden. Die Ausgangswelle 12 des Getriebes ist an einem Ende mit einem festen Zahnrad 16 versehen, das in antreibendem Eingriff mit einem ringförmigen Rad 18 eines Differentials 20 steht. Dieses Differential, das keinen Bestandteil der vorliegenden Erfindung ausmacht und von irgendeinem geeigneten herkömmlichen Typ sein kann, treibt auf übliche Weise ein Räderpaar des Fahrzeugs, in diesem Fall die Antriebsräder 22 und 24, an.
Das Getriebe ist ein 6-Gang-Getriebe, bei dem die Eingangswelle 10 fünf Zahnräder trägt, von denen die Zahnräder 26 und 28 auf der Welle 10 fest angebracht und für den 1. und 2. Gang vorgesehen sind. Die übrigen drei Zahnräder 30, 32 und 34 der Welle sind alle drehbar auf der Welle gelagert. Die Zahnräder 30 und 32 sind für den 3. und 4. Gang vorgesehen und können alternativ antriebsmäßig durch Betätigung einer zwischen ihnen auf der Welle drehfest angeordneten zweiseitigen Synchronisiereinrichtung 36 mit der Welle 10 verbunden werden. Diese Synchronisiereinrichtung besteht auf übliche Weise aus einer mit der Welle drehfest verbundenen Schaltnabe und einer von der Schaltnabe getragenen Schaltbuchse, die hinsichtlich der Schaltnabe nicht drehbar, axial auf derselben aber verschiebbar ist, um mit jeweils einem der Zahnräder 30 und 32 in antreibenden Eingriff gebracht werden zu können.
Die antriebsmäßige Verbindung des für den 5. Gang des Getriebes vorgesehenen Zahnrads 34 mit der Welle 10 erfolgt mittels einer auf der Welle drehfest angebrachten einseitigen Synchronisiereinrichtung 38.
Die Ausgangswelle 12 des Getriebes trägt sieben Zahnräder, von denen fünf, nämlich die Zahnräder 16, 40, 42, 44, und 46, fest auf der Welle angebracht sind, während die restlichen beiden Zahnräder 48, 50 auf der Welle 12 drehbar gelagert sind. Die beiden für den 1. und 2. Gang des Getriebes vorgesehenen Zahnräder 48 und 50 können alternativ durch entsprechende Betätigung der zwischen ihnen auf der Welle drehfest angebrachten zweiseitigen Synchronisiereinrichtung 52 antriebsmäßig mit der Welle 12 in Verbindung gebracht werden. Diese Synchronisiereinrichtung kann von gleicher herkömmlicher Art wie die Synchronisiereinrichtung 36 sein.
Die dritte Welle 14 trägt in diesem Fall zwei Zahnräder 54 und 56, von denen Zahnrad 54, das in antreibendem Eingriff mit Zahnrad 46 auf der Welle 12 steht, auf der Welle 14 fest angebracht ist, während Zahnrad 56, das auf der Welle drehbar gelagert ist, antriebsmäßig mit der Welle 14 durch Betätigung der auf der Welle drehfest angebrachten einseitigen Synchronisiereinrichtung 58 verbunden werden kann. Diese Synchronisiereinrichtung kann von gleicher herkömmlicher Art wie die Synchronisiereinrichtung 38 auf der Welle 10 sein. Zahnrad 56 wird von dem auf der Ausgangswelle 12 befindlichen Zahnrad 50 des 2. Gangs angetrieben, während Zahnrad 54 also das auf der Ausgangswelle 12 befindliche Zahnrad 46 antreibt und dadurch die Getriebeübersetzung ermöglicht, die dem 6. Gang entspricht.
Es wird nun auf Abb. 2 hingewiesen, die schematisch eine zweite Ausführungsform eines 6-Gang- Fahrzeuggetriebes gemäß der Erfindung darstellt. Die zur Ausführung gemäß Abb. 2 gehörenden Teile und Komponenten, die eine direkte Entsprechung zur Ausführung gemäß Abb. 1 darstellen, wurden in Abb. 2 mit den gleichen Bezugsbezeichnungen wie in Abb. 1 versehen.
Für das Getriebe gemäß Abb. 2 gilt, daß die Eingangswelle 10 außer den festen Zahnrädern 26, 28 für den 1. und 2. Gang die beiden auf der Welle drehbar gelagerten Zahnräder 60 und 62 trägt, die für den 5. und 6. Gang vorgesehen sind. Diese beiden Zahnräder können alternativ mit der Welle 10 durch entsprechende Betätigung der zwischen ihnen auf der Welle drehfest angebrachten zweiseitigen Synchronisiereinrichtung 64 antriebsmäßig verbunden werden. Diese Synchronisiereinrichtung kann beispielsweise von gleicher Art wie die Synchronisiereinrichtung 36 bei der Ausführung gemäß Abb. 1 sein. Beim Getriebe gemäß Abb. 2 trägt die Ausgangswelle 12 außer den Zahnrädern 16, 48 und 50 die auf der Welle drehfest angebrachten Zahnräder 66, 68, 70 und 72, die benutzt werden, um die Getriebeübersetzungen für den 3., 4., 5. bzw. 6. Gang zu ermöglichen.
Die dritte Welle 14 trägt in diesem Fall drei Zahnräder, von denen das Zahnrad 74 fest auf der Welle angebracht ist, während die beiden Zahnräder 76 und 78 drehbar auf der Welle gelagert sind. Die Zahnräder 76 und 78 gehören zur Antriebsübertragung für das Zustandebringen des 3. bzw. 4. Gangs. Die Zahnräder 76 und 78 können alternativ mit der Welle 14 durch entsprechende Betätigung der zwischen ihnen auf der Welle 14 drehfest angebrachten zweiseitigen Synchronisiereinrichtung 80 antriebsmäßig verbunden werden.
Beim Getriebe gemäß Abb. 2 wird das feste Zahnrad 74 der dritten Welle 14 durch das auf der Ausgangswelle 12 drehbar gelagerte Zahnrad 50 des 2. Gangs angetrieben.
Das auf der Ausgangswelle 12 drehbar gelagerte Zahnrad 50, das also zur Zahnradübertragung des 2. Gangs gehört, steht also ständig in antreibendem Eingriff mit dem auf der dritten Welle 14 fest angebrachten Zahnrad 74. Die dritte Welle 14 wird somit ständig von der Eingangswelle 10 über Zahnrad 50 angetrieben und ermöglicht dadurch, daß die Ausgangswelle 12 alternativ über die für den 3. bzw. 4. Gang vorgesehenen, auf der dritten Welle drehbar gelagerten Zahnräder 76 bzw. 78 angetrieben werden kann, die sich bezüglich Welle 14 durch entsprechende Betätigung der Synchronisiereinrichtung 80 verriegeln lassen.
Ein in Übereinstimmung mit dem in Abb. 2 dargestellten Prinzip aufgebautes Getriebe ist auch konstruktiv detaillierter in Abb. 3 dargestellt, und durch die in Abb. 4 dargestellte Frontansicht wird veranschaulicht, wie die drei Hauptwellen 10, 12 und 14 bei dreidimensionaler Betrachtung im Getriebegehäuse angeordnet sind.
Die Wellen, Zahnräder und Synchronisiereinrichtungen tragen in Abb. 3 die gleichen Bezugsbezeichnungen wie in Abb. 2.
Außer den Komponenten (Wellen, Zahnräder und Synchronisiereinrichtungen), die bereits unter Hinweis auf Abb. 2 beschrieben wurden, zeigt Abb. 3 eine Anzahl weiterer Einzelteile (Elemente) und Einheiten. So ist in Abb. 3 auch die Rückwärtsgang-Einheit 82 des Getriebes dargestellt, die eine Rückwärtsgangwelle 84 mit drehbar gelagertem Zahnrad 86 umfaßt, dessen Einschalten durch Betätigen einer einseitigen Schaltvorrichtung 88 erfolgt. Das Eingangszahnrad 86 der Rückwärtsgang-Einheit wird von dem auf der Eingangswelle 10 fest angebrachten Antriebszahnrad 26 für den 1. Gang angetrieben. Das Ausgangszahnrad 90 der Rückwärtsgang-Einheit macht einen Teil der Schaltvorrichtung 88 aus und steht antriebsmäßig mit Zahnrad 92 der Synchronisiereinrichtung 52 in Verbindung. Zahnrad 92 ist in Abb. 2 nicht dargestellt.
Wie aus Abb. 3 hervorgeht, ist die Eingangswelle 10 im Getriebegehäuse 94 mit Hilfe von Kegelrollenlagern 96 und 98 gelagert. Ausgangswelle 12 ist in entsprechender Weise im Getriebegehäuse mit Hilfe von Kegelrollenlagern 100 und 102 gelagert, während das dem Differential 20 abgewandte Wellenende der dritten Welle 14 im Getriebegehäuse 94 mit Hilfe eines Rillenkugellagers 104 gelagert ist. Wie aus Abb. 3 ersichtlich, sind das Zahnrad 28 des 2. Gangs, das davon angetriebene Zahnrad 50 sowie das feste Zahnrad 74 der dritten Welle mit erheblich größerer Zahnbreite als die übrigen Zahnräder im Getriebegehäuse ausgeführt. Außerdem ist das auf der Ausgangswelle 12 drehbar angebrachte Zahnrad 50 des 2. Gangs auf der Welle mittels eines Paares von entgegengesetzt angeordneten Kegelrollenlagern 106, 108 gelagert, die gemeinsam eine erheblich stabilere Lagerung von Zahnrad 50 als die Nadelrollenlager bewirken, mit denen die Zahnräder 60, 62, 48, 76 und 78 drehbar auf den zu ihnen gehörenden Wellen gelagert sind. Der Grund für diese stabilere Lagerung von Zahnrad 50 wie auch für dessen größere Zahnbreite besteht - wie oben deutlich wurde - darin, daß Kugellager 50 auf der Ausgangswelle 12 sowohl bei eingelegtem 3. als auch 4. Gang unter Belastung rotiert. Zahnrad 50 muß deshalb eine wesentlich größere Anzahl von Belastungsänderungen als die übrigen, drehbar auf den jeweiligen Wellen gelagerten Zahnräder des Getriebes vertragen.
In den Abb. 1-3 sind die Getriebe mit ihren drei Hauptwellen 10, 12 und 14 in der gleichen Ebene dargestellt, während die Wellen in Wirklichkeit räumlich zueinander so gelegen sind, daß sie die längsgerichteten Kanten eines gedachten dreiseitigen Prismas bilden. Wie diese drei Wellen im Inneren des Getriebegehäuses 94 zueinander liegen, geht aus der Frontansicht in Abb. 4 hervor, die auch darstellt, wie die Radwellenmitte 110 des Abtriebs/Differentials 20 in bezug auf die Wellen 10, 12 und 14 des Getriebes liegt.

Claims (7)

1. Fahrzeuggetriebe, das eine Eingangswelle (10), die z. B. über eine Kupplung mit der Abtriebswelle eines Motors antriebsmäßig verbunden werden kann,
eine zur Eingangswelle des Getriebes parallele Ausgangswelle (12), die dazu bestimmt ist, mit den Antriebsrädern (22, 24) des Fahrzeugs verbunden zu werden,
und eine zu den beiden genannten Wellen des Getriebes parallele, dritte Welle (14) umfaßt, dadurch gekennzeichnet,
daß das Getriebe ein 6-Gang-Getriebe ist, bei dem die Eingangswelle (10) höchstens fünf Zahnräder trägt, von denen zwei (26, 28) auf der Welle fest angebracht und für den 1. und 2. Gang vorgesehen sind, während die übrigen Zahnräder der Welle drehbar auf der Welle gelagert sind,
daß die Ausgangswelle (12) sieben Zahnräder trägt, von denen fünf auf der Welle fest angebracht sind, während die übrigen zwei Zahnräder (48, 50) drehbar auf, der Welle gelagert sind,
und daß die dritte Welle (14) zwei oder drei Zahnräder trägt, von denen eins (54, 74) auf der Welle fest angebracht und mindestens eins (56; 76, 78) drehbar auf der Welle gelagert ist.
2. Fahrzeuggetriebe gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangswelle (10) fünf Zahnräder trägt, von denen die Antriebsverbindung der für den 3. und 4. Gang vorgesehenen Zahnräder (30, 32) mit der Welle durch eine zwischen ihnen auf der Welle drehfest angeordnete, zweiseitige Synchronisiereinrichtung (36) erfolgt, während die Antriebsverbindung des für den 5. Gang vorgesehenen Zahnrads (34) mit der Welle durch eine auf der Welle drehfest angeordnete, einseitige Synchronisiereinrichtung (38) erfolgt, und daß die dritte Welle (14) zwei Zahnräder trägt, wobei das auf der Welle drehbar gelagerte Zahnrad. (56), das antriebsmäßig mittels einer einseitigen Synchronisiereinrichtung (58) mit der Welle verbunden werden kann, vom Zahnrad (50) des 2. Gangs auf der Ausgangswelle (12) angetrieben wird, während das feste Zahnrad (54) auf der dritten Welle eines der auf der Ausgangswelle fest angebrachten Zahnräder (46) antreibt.
3. Fahrzeuggetriebe gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangswelle (10) vier Zahnräder (26, 28, 60, 62) trägt, wobei die Antriebsverbindung der für den 5. und 6. Gang vorgesehenen Zahnräder (60, 62) mit der Welle mittels einer zwischen ihnen auf der Welle drehfest angeordneten, zweiseitigen Synchronisiereinrichtung (64) erfolgt, und daß die dritte. Welle (14) drei Zahnräder trägt, von denen zwei (76, 78) drehbar auf der Welle gelagert und für den 3. und 4. Gang bestimmt sind, wobei die Antriebsverbindung dieser beiden Zahnräder zur Welle mittels einer zwischen ihnen auf der Welle drehfest angeordneten, zweiseitigen Synchronisiereinrichtung (80) erfolgt und wobei die beiden Zahnräder (76, 78) in antreibendem Eingriff mit dem jeweils zu ihnen gehörenden, auf der Ausgangswelle (12) fest angeordneten Zahnrad (66 bzw. 68) stehen, und daß das feste Zahnrad (74) der dritten Welle (14) von dem für den 2. Gang bestimmten, auf der Ausgangswelle (12) drehbar gelagerten Zahnrad (50) angetrieben wird.
4. Fahrzeuggetriebe gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das auf der Ausgangswelle (12) drehbar gelagerte Zahnrad (50), das zur Zahnradübertragung des 2. Gangs gehört, ständig in antreibendem Eingriff mit dem auf der dritten Welle (14) fest angebrachten Zahnrad (74) steht, wodurch die dritte Welle angetrieben und ein Antrieb der Ausgangswelle (12) über das auf der dritten Welle drehbar gelagerte Zahnrad entweder des 3. oder des 4. Gangs (76 bzw. 78) ermöglicht wird.
5. Fahrzeuggetriebe gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das auf der Eingangswelle (10) fest angeordnete Zahnrad (28) des 2: Gangs und das auf der Ausgangswelle (12) drehbar gelagerte Zahnrad (50) des
2. Gangs sowie das im Eingriff mit dem letztgenannten Zahnrad stehende, auf der dritten Welle (14) fest angeordnete Zahnrad (74) mit erheblich größerer Zahnbreite als die übrigen zu dem Getriebe gehörenden Zahnräder ausgeführt sind.
6. Fahrzeuggetriebe gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das auf der Ausgangswelle (12) drehbar gelagerte Zahnrad (50) des 2. Gangs mittels Rollenlagern (106, 108) gelagert ist, die erheblich stärker als die Lager sind, mit denen die Zahnräder (60, 62, bzw. 76, 78) auf der Eingangswelle (10) und auf der dritten Welle (14) drehbar gelagert sind.
DE1999156734 1998-11-25 1999-11-25 Fahrzeuggetriebe mit sechs Vorwärtsgängen Withdrawn DE19956734A1 (de)

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