DE19954687A1 - Umklappbare Rückenlehne mit einer Vorrichtung zur Lehnenneigungsverstellung - Google Patents
Umklappbare Rückenlehne mit einer Vorrichtung zur LehnenneigungsverstellungInfo
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Abstract
Umklappbare Rückenlehne (1) mit einer Vorrichtung zur Lehnenneigungsverstellung, wobei die Abtriebsachse (11) zur Einstellung der Lehnenneigung von der für das Umklappen der Rückenlehne (1) vorgesehenen Umklappachse (12) beabstandet und über ein eine umlaufende, geschlossene Schlaufe (31, 32) bildendes Transmissionselement (3) mit einer Antriebsachse (20) gekoppelt ist, wobei die Antriebsachse (20) von der Abtriebsachse (11) und der Umklappachse (12) beabstandet ist, und daß mindestens eine Seite der Schlaufe (31, 32) des Transmissionselements (3) im Bereich der Umklappachse (12) durch wenigstens ein Führungselement (4, 11, 41, 41a, 42, 42a) geführt ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine umklappbare Rückenlehne mit einer außerhalb der
Umklappachse angeordneten Vorrichtung zur Lehnenneigungsverstellung, die sich durch
eine ergonomische Anordnung des Betätigungselements auszeichnet.
Aus DE 40 12 860 C2 ist eine Freischwenkeinrichtung für eine Rückenlehne eines
Fahrzeugsitzes bekannt, die eine mit der Sitzstruktur verbundene Klappachse sowie eine
dazu parallel und im Abstand verlaufende Achse für einen schwenkbaren Sperrhebel
aufweist, der über eine Lösevorrichtung betätigbar ist. Darüber hinaus besitzt die
Rückenlehne eine zur Klappachse beabstandete Verstellachse zur Einstellung der
Lehnenneigung. Mit dieser Verstellachse ist ein sogenannter Taumelantrieb verbunden, der
mit einem Handrad betätigt wird. Jedoch ist das Handrad aus ergonomischer Sicht nur
schlecht betätigbar, da seine Zugänglichkeit in dem schmalen Spalt zwischen Rückenlehne
und Fahrzeugkarosserie nur eingeschränkt möglich ist.
Eine Neigungsverstelleinrichtung für die Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einem
Schrittschaltwerk als Antriebsvorrichtung beschreibt die DE 297 10 192 U1. Unter anderem
wird vorgeschlagen, daß mit einem Betätigungshebel ausgestattete Schrittschaltwerk am
Seitenteil des Fahrzeugsitzes in einer für die Betätigung gut zugänglichen Position
anzuordnen. Somit befindet sich die Antriebsachse des Schrittschaltwerks in einem
erheblichen Abstand zur Schwenkachse der Rückenlehne. Zur Übertragung der
Antriebskraft sind die beiden Achsen über ein flexibles Transmissionselement, z. B. eine
Kette oder einen Zahnriemen, verbunden. Bei dieser Konstruktion ist es jedoch nicht
möglich, die Rückenlehne zusätzlich umklappbar gemäß dem Konstruktionsprinzip gemäß der
in DE 40 12 860 C2 beschriebenen technischen Lösung zu gestalten, da sich der Abstand
zwischen der Antriebs- und der Abtriebsachse beim Umklappen der Rückenlehne ändert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fahrzeugsitz mit einer umklappbaren und
in ihrer Neigung einstellbaren Rückenlehne derart weiter zu entwickeln, daß die
ergonomischen Vorteile einer am Sitzseitenteil angeordneten manuellen Verstellvorrichtung
erhalten bleiben, wobei die Kraftübertragung zur Abtriebsachse der
Lehnenneigungsverstellung durch ein flexibles Transmissionselement erfolgen soll.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Die
abhängigen Ansprüche geben Vorzugsvarianten der Erfindung an.
Demnach wird mindestens eine Seite der Schlaufe des Transmissionselements durch
wenigstens ein Führungselement im Bereich der Umklappachse geführt, wobei die
Abtriebsachse zur Einstellung der Lehnenneigung von der für das Umklappen der
Rückenlehne vorgesehenen Umklappachse beabstandet ist und wobei die Antriebsachse
der manuellen Verstellvorrichtung auf der bezüglich der Umklappachse gegenüberliegenden
Seite angeordnet ist. Hierdurch wird sichergestellt, daß die notwendige Länge der
umlaufenden Schlaufe des flexiblen Transmissionselements in jeder Lehnenstellung, also
auch umgeklappt, etwa gleich lang ist. Je nach Wahl des Führungsprinzips (kreuzend oder
parallel) und der Bauart des Transmissionselements (z. B. grobgliedrige Kette oder
feinverzahnter Zahnriemen) kann zusätzlich eine Spannvorrichtung sinnvoll sein, die das
Transmissionselement stets straff hält, indem sich ändernde Anforderungen an die Länge
des Transmissionselements automatisch ausgeglichen werden.
Nach einer ersten Erfindungsvariante wird ein Führungsprinzip mit sich kreuzenden Seiten
des Transmissionselements vorgeschlagen, dessen Kreuzungsachse möglichst genau in der
Umklappachse der Rückenlehne liegen sollte. Idealerweise werden beidseitig der
Kreuzungsachse Umlenkelemente angeordnet, zwischen denen die sich kreuzenden Seiten
des Transmissionselements geführt sind. Diese Umlenkelemente können drehfest mit der
Umklappachse verbunden sein, so daß beim Umklappen der Rückenlehne ihre
Relativposition zur Abtriebsachse unverändert bleibt. Es ist aber auch möglich, die
Umlenkelemente auf der Umklappachse frei drehbar zu lagern; in diesem Fall richten sich
die Umlenkelemente entsprechend dem Kräftegleichgewicht zwischen der Antriebs- und
Abtriebsachse selbsttätig aus.
Nach einer zweiten Erfindungsvariante ist vorgesehen, daß die beiden gegenläufigen Seiten
des Transmissionselements nebeneinander geführt werden und in der Nähe der
Umklappachse einen möglichst geringen Abstand aufweisen sollen; dieser ist vorzugsweise
nicht größer als das Doppelte des möglichen kleinsten Umlenkradius des
Transmissionselements. Das Maß des möglichen kleinsten Umlenkradius hängt
hauptsächlich vom Material und der Bauart des Transmissionselements ab. Eine
grobgliedrige, aus starren Gliedern bestehende Kette erfordert natürlich einen
vergleichsweise größeren Umlenkradius als ein flacher Zahnriemen aus Kunststoff.
Bei Führung nur einer Seite des Transmissionselements kann als Führungselement eine
Verlängerung des Lagerbolzens der Umklappachse in Verbindung mit einem daran
befestigten und parallel dazu verlaufenden Fixierbolzen dienen, wobei eine Seite der
Schlaufe des Transmissionselements zwischen der Verlängerung des Lagerbolzens und
dem Fixierbolzen geführt ist. Wenn bei umgeklappter Rückenlehne die Antriebs- und
Abtriebsachse sowie die Umklappachse in etwa auf einer Linie liegen, kann die Abstützung
der anderen Seite des Transmissionselements vom Lagerbolzens übernommen werden.
Anderenfalls ist auch für diese Seite ein zusätzlicher Fixierbolzen notwendig.
Für den Fall, daß der Verbindungsarm drehfest mit dem Lagerbolzen verbunden ist, führt der
Fixierbolzen beim Umklappen der Rückenlehne eine synchrone Schwenkbewegung um den
Lagerbolzen aus. Anderenfalls sollte das Führungselement neben einem zentralen, in der
Klappachse angeordneten Umlenkelement ein Paar Fixierbolzen besitzen, die in
unmittelbarer Nähe des Umlenkelements vorgesehen sind. Somit werden beide Seiten des
Transmissionselements zwischen den Fixierbolzen und dem Lagerbolzen gehalten, wobei
die gegenläufigen Seiten des Transmissionselements zwischen den Fixierbolzen rechts bzw.
links um das Umlenkstück herumgeführt werden.
Auch bei dieser Ausführungsform ist eine drehfeste oder drehgelagerte Verbindung des
Führungselements mit dem Umlenkbolzen der Umklappachse möglich.
Sofern die Sitzkonstruktion einen Deformationsbereich aufweist, der im Falle eines
Heckcrashs eine nach hinten gerichtete Verlagerung der Rückenlehne zum Zwecke des
Abbaus von Kräften ermöglichen soll, kann das Führungselement oder ein das
Führungselement tragendes Element mit einer Sollbruchstelle versehen werden, so daß das
Transmissionselement einem vorgesehenen Deformationsweg nicht entgegenwirkt.
Als Antrieb eignen sich besonders die antriebseitigen Getriebeelemente eines
Schrittschaltwerks, das mittels eines Betätigungshebels bedient wird. Damit die Crashkräfte
nicht vom Schrittschaltwerk aufgenommen werden müssen, sollte die in der Verstellachse
liegende Abtriebsachse mit einem selbsthemmenden Getriebe, insbesondere einem
Taumelgetriebe, verbunden sein.
Nach einer Vorzugsvariante der Erfindung lassen sich die Antriebselemente des
Schrittschaltwerks außer Eingriff befinden, insbesondere mittels des für die Rückenlehne
vorgesehenen Verriegelungsmechanismus, wenn dieser zum Zwecke der Umklappung der
Rückenlehne entriegelt ist. Beispielsweise kann der Entriegelungshebel des
Verriegelungsmechanismus mit den Antriebselementen des Schrittschaltwerks gekoppelt
sein.
Als Transmissionselement eignen sich vor allem Varianten mit Formschluß, wie zum Beispiel
eine Kette, ein Zahnriemen oder ein mit Perforationen versehener Gurt. Grundsätzlich ist
aber auch ein Seil oder dergleichen einsetzbar. Von besonderer Eignung sind Kugelketten,
weil sie Vorteile des Formschlusses und der richtungsunabhängigen Flexibilität eines Seils in
sich vereinigen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von den in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 Seitenansicht des Antriebs- und Schenkbereichs eines Fahrzeugsitzes mit
einer umklappbaren sowie mittels eines Schrittschaltwerks und eines
flexiblen Transmissionselements neigungsverstellbaren Rückenlehne;
Fig. 2 vergrößerte Darstellung der Verstelleinrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 Explosivdarstellung eines Teils der Verstelleinrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 4 schematische Darstellung der Führung des flexiblen Transmissionselements
in drei verschiedenen Positionen der klappbaren Rückenlehne unter
Verwendung von zwei sitzseitenteilfesten Führungselementen und einem
lehnenfesten Führungselement;
Fig. 5 schematische Darstellung der Führung des flexiblen Transmissionselements
in drei verschiedenen Positionen der klappbaren Rückenlehne unter
Verwendung von einem zwei Führungsbolzen aufweisenden, um die
Umklappachse schwenkenden Führungselement;
Fig. 6 perspektivische Darstellung des Führungselements von Fig. 5.
Fig. 7 schematische Darstellung eines Transmissionselements mit ungekreuzten
Seiten der geschlossenen Schlaufe, das von einem in der Umklappachse
drehbar gelagerten Führungselement geführt ist;
Fig. 8 schematische Darstellung eines Transmissionselements mit sich kreuzenden
Seiten der geschlossenen Schlaufe, das von einem in der Umklappachse
drehbar gelagerten Führungselement geführt ist;
Fig. 9 Führungselement zur schwenkbaren Lagerung in der Umklappachse der
Rückenlehne.
In Fig. 1 ist ein Ausschnitt einer schematisierten Seitenansicht eines Kraftfahrzeugsitzes
dargestellt, der eine in ihrem Neigungswinkel manuell einstellbare sowie um die Achse 12
umklappbare Rückenlehne 1 aufweist. Zur manuellen Lehnenverstellung ist ein
Schrittschaltwerk 200 mit einem Antriebshebel 23 zum Einleiten der Betätigungskraft und ein
Transmissionselement 3 zum Übertragen der Verstellkraft auf die Abtriebsachse 11 des
Lehnengetriebes vorgesehen. Der Ort der Umklappachse 12 ist hier nur angedeutet, da der
zugehörige Lagerbolzen (siehe auch Fig. 2 und 3) durch das Führungselement 4
verdeckt wird. An der Rückenlehne 1 ist ein Stützarm 10 angeformt, der über den in der
Lageröffnung 120 abgestützten Lagerbolzen 12 am Sitzseitenteil 2 angelenkt ist. Somit führt
die Abtriebsachse 11 beim Klappen der Rückenlehne 1 nach vorn eine konzentrische
Schwenkbewegung um die Umklappachse 12 aus. Dabei verändert sich der Abstand
zwischen der Antriebsachse 20 und der Abtriebsachse 11 erheblich. Bei dem dargestellten
Konstruktionskonzept führt das Vorklappen der Rückenlehne zum Entstehen einer Lose des
Transmissionselement 3, da sich der Abstand zwischen den Achsen 11, 20 verringert.
Eine solche Lose des Transmissionselements 3 kann weitestgehend vermieden werden,
wenn ein Führungselement 4 verwendet wird, welches das Transmissionselement 3
zwischen der Antriebsachse 20 und der Abtriebsachse 11 möglichst nahe an der
Umklappachse 12 entlang führt. Die Lose muß in jedem Falle so klein gehalten werden, daß
das Transmissionselement 3 nicht außer Eingriff mit den Getriebeelementen 11 des Abtriebs
100 oder des Antriebs 200 gerät. Hilfsweise kann zusätzlich eine Spannvorrichtung zum
Einsatz kommen, die mittels eines vorgespannten Federelements gegen das
Transmissionselement drückt und somit straff hält.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 4 besteht der manuelle Antrieb 200 aus
den antriebseitigen Getriebeelementen eines Schrittschaltwerks, wie es beispielsweise aus
den deutschen Patentanmeldungen 195 27 912, 196 53 722, 197 20 860, 197 25 899,
198 55 285 und 199 14 188 bekannt sind, wobei das letzte Getriebelement des
Schrittschaltwerks kraftübertragend mit dem Transmissionselement in Verbindung steht. In
der aufrechten Gebrauchsposition des Sitzes wird das Transmissionselement 3, z. B. eine
Kette, mit seinen beiden Seiten 31, 32 von den Führungsbolzen 41a, 42a in Richtung der
Abtriebsachse 11, auf der das Abtriebsritzel 110 lagert, umgelenkt. Die geometrische Achse
12 der Umklappachse verläuft zwischen den Achsen 41, 42 der Führungsbolzen 41a, 42a,
so daß die zwischen den Führungsbolzen 41a, 42a geführte Seite 32 der Schlaufe des
Transmissionselements 3 von der Umklappachse 12 praktisch nicht beabstandet ist. Die
andere Seite 32 des Transmissionselements 3 wird an der Außenseite des Führungsbolzens
41a herumgeführt.
Das Führungselement 4 besteht aus einem Befestigungsarm 40b, der über die
Befestigungsstelle 22 mit dem Gehäuse 21 beziehungsweise dem Sitzseitenteil 2 verbunden
ist und die Führungsbolzen 41a, 42a auf den Achsen 41, 42 trägt. Ein Verbindungsarm 40a
verbindet die gegenüberliegenden Seiten der Führungsbolzen 41a, 42a, was zu einer
erhöhten mechanischen Stabilität führt. Auf der Außenseite des Bereichs 31 des
Transmissionselements 3 ist ein Führungszapfen 11a angeordnet, der auf einer mit dem
Stützarm 10 fest verbundenen Grundplatte 10a derart angeordnet ist, daß beim Vorklappen
der Rückenlehne 1 der Führungszapfen 11a die Seite 31 des Transmissionselements 3 in
Richtung der Verbindungsachse der Achse 20 und 41 drückt und dadurch die beim
Umklappen der Rückenlehne 1 an der Seite 31 entstehende Lose kompensiert.
Fig. 4 zeigt den beschriebenen Ablauf in drei Phasen, wobei die relative Lage der
Abtriebsachse 11 der Gebrauchsposition der Rückenlehne 1, wie sie in Fig. 1 dargestellt
ist, entspricht. In dieser Position übt der Führungszapfen 11a noch keinen Druck auf das
Transmissionselement 3 aus. Bei vollständig umgeklappter Rückenlehne 1 mit der relativen
Lage der Abtriebsachse 11" drückt der Führungszapfen die Seite 31 des
Transmissionselements 3 weit in Richtung der gegenläufigen Seite 32. Beim Zurückklappen
der Rückenlehne 1 wird der damit verbundene Führungszapfen 11a im gleichen Maße
zurückgeschwenkt, wobei die abtriebseitigen Bereiche des Transmissionselements 3 um die
bezüglich des Sitzseitenteils 2 ortsfesten Führungsbolzen 41, 42 herumgelegt werden.
Fig. 5 zeigt in Analogie zu dem voranbeschriebenen Ausführungsbeispiel drei Phasen einer
Lehnenumklappung mit einem Führungselement 4, das mit seiner Achse 41 schwenkbar in
der Umklappachse 12 lagert und perspektivisch in Fig. 6 dargestellt ist. Demnach ist ein
zweiter Führungsbolzen 42a vorgesehen, der in der Achse 42 von den Verbindungsarmen
40a, 40b gehalten wird. Zwischen den Führungsbolzen 41, 42 wird die eine Seite 32 des
Transmissionselements 3 geführt, während sich die andere Seite 31 auf der Außenseite des
Führungsbolzens abstützen kann.
In der Gebrauchsposition der Rückenlehne 1 mit der relativen Position der Abtriebsachse 11
befindet sich die Achse 42 des Führungselements 4 aufgrund des Kräftegleichgewichts der
am Führungsbolzen 42a umgelenkten Bereiche des Transmissionselements 3 etwa in einer
solchen Position, daß die Verbindungsachse zwischen den Achsen 41, 42 der
Winkelhalbierenden des von den beiden umgelenkten Bereichen des
Transmissionselements 3 gebildeten Winkels entspricht. Beim Umklappen der Rückenlehne
1 verringern sich die Umschlingungswinkel an den Führungsbolzen 41a, 42a, so daß eine
Lose entsteht, die jedoch so ausreichend gering ist, daß die Funktionalität des Antriebs 200
in der Gebrauchsposition der Rückenlehne 1 nicht gefährdet ist.
Sollte die Lose dennoch ein solches Maß erreichen, daß beispielsweise die
Formschlußelemente (z. B. Zähne eines Zahnriemens) des Transmissionselements mit den
Formschlußelementen des Antriebs 200 oder Abtriebs 100 nicht im Eingriff bleiben, so kann
auf eine einfache Spannvorrichtung zurückgegriffen werden, die die entstehende Lose
permanent ausgleicht.
Ein Beispiel hierfür zeigt die schematische Darstellung von Fig. 7, dessen
Spannvorrichtung 5 aus einer gegen die Seite 32 des Transmissionselements 3
federelastisch vorgespannten Rolle 51 besteht. Die Rolle 51 lagert an einem schwenkbar am
Sitzseitenteil 2 angelenkten Hebelarm 53. In der Schwenkachse 52 ist eine Drehfeder 54
angeordnet, deren eines Federende 54a sich am Sitzseitenteil 2 und das andere Federende
54b sich in Spannrichtung am Hebelarm 53 abstützt. Zur Umlenkung des
Transmissionselements 3 wurde für dieses Ausführungsbeispiel ein aus zwei
Führungsbolzen 41a, 42a bestehendes Führungselement gewählt, das die Führungsbolzen
41a, 42a über eine gemeinsame (nicht dargestellte Basis) verbindet und über einen
Drehzapfen oder dergleichen mit der Umklappachse 12 frei schwenkbar in Verbindung steht.
Fig. 8 zeigt eine Erfindungsvariante mit sich kreuzenden Seiten 31, 32 des
Transmissionselements 3, wobei sich die Kreuzungsachse weitestgehend mit der
Umklappachse 12 deckt und die beide Seiten 31, 32 des Transmissionselements 3 zwischen
zwei frei schwenkbaren, in der Umklappachse 12 gelagerten Führungsbolzen 41a, 42a
geführt sind. Als Transmissionselement 3 hierfür eignet sich insbesondere eine Kugelkette,
weil diese keine bevorzugte Umlenkrichtung aufweist. Im Kreuzungsbereich der Seiten 31,
32 ist ein (nicht dargestelltes) Distanzelement vorzusehen, das ein ineinandergreifen der
Formschlußelemente des Transmissionselements 3 verhindert. Da durch die Kreuzung der
Seiten 31, 32 eine Umkehr der Antriebsrichtung erfolgt ist es aus Gründen der Ergonomie
von Vorteil, im abtriebseitigen Getriebe 100 oder im Antrieb 200 eine Drehrichtungsumkehr
vorzusehen, so daß die Betätigungsrichtung des Antriebshebels 23 mit der Richtung der
Stellbewegung der Rückenlehne 1 übereinstimmt.
Fig. 9 zeigt eine weitere Variante eines Führungselements, das über einen
Verbindungszapfen 410 frei schwenkbar in der Umklappachse 12 der Rückenlehne 1 lagern
soll. Es besteht im wesentlichen aus einem mittleren, der Umklappachse 12 zugeordneten
Führungsbolzen 400 und dazu beidseitig beabstandete, parallel verlaufende Führungsbolzen
41"a und 42", die über zwei Verbindungsarme 40"a, 40"b am zentralen Führungsbolzen 400
festgelegt sind. Bei dieser Konstruktionsvariante werden beide Seiten 31, 32 des
Transmissionselements 3 in jeder Position der Rückenlehne definiert geführt; ein Abheben
einer Seite des Transmissionselements 3 von der äußeren Seite des betreffenden
Führungsbolzens ist nicht möglich (vergleiche Fig. 2).
1
Rückenlehne
10
Stützarm
10
a Grundplatte
10
aa Befestigungsöffnungen
11
Abtriebsachse der Lehnenneigungsverstellung
11
' Abtriebsachse der Lehnenneigungsverstellung
11
" Abtriebsachse der Lehnenneigungsverstellung
11
a Führungszapfen
11
"a Führungszapfen
12
Umklappachse, Lagerbolzen
100
abtriebseitiges Getriebe, Exzentergetriebe, Taumelgetriebe
110
Abtriebsritzel
120
Lageröffnung
2
Sitzseitenteil
20
Antriebsachse
21
Lagerdeckel, Gehäuse
22
Befestigungsstelle
23
Betätigungselement, Antriebshebel
200
manueller Antrieb, antriebseitige Getriebeelemente des Schrittschaltwerks
3
flexibles Transmissionselement
31
Seite der Schlaufe des Transmissionselements
32
Seite der Schlaufe des Transmissionselements
4
Führungselement
40
a Verbindungsarm
40
"a Verbindungsarm
40
"b Verbindungsarm
40
b Befestigungsarm
41
Führungsachse
41
a Führungsbolzen
41
'a Führungsbolzen
41
"a Führungsbolzen
42
Führungsachse
42
' Führungsbolzen
42
" Führungsbolzen
42
''' Führungsbolzen
42
a Führungsbolzen
42
'a Führungsbolzen
42
"a Führungsbolzen
400
Führungsbolzen
410
Verbindungszapfen
5
Spannvorrichtung
50
Drehachse
51
Rolle
52
Schwenkachse
53
Hebelarm
54
Federelement, Drehfeder
54
a Federende
54
b Federende
Claims (18)
1. Umklappbare Rückenlehne (1) mit einer Vorrichtung zur Lehnenneigungsverstellung,
wobei die Abtriebsachse (11) zur Einstellung der Lehnenneigung von der für das
Umklappen der Rückenlehne (1) vorgesehenen Umklappachse (12) beabstandet und
über ein eine umlaufende, geschlossene Schlaufe (31, 32) bildendes
Transmissionselement (3) mit einer Antriebsachse (20) gekoppelt ist, wobei die
Antriebsachse (20) von der Abtriebsachse (11) und der Umklappachse (12) beabstandet
ist, und daß mindestens eine Seite der Schlaufe (31, 32) des Transmissionselements (3)
im Bereich der Umklappachse (12) durch wenigstens ein Führungselement (4, 11, 41,
41a, 42, 42a) geführt ist.
2. Rückenlehne nach Anspuch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufe des
Transmissionselements sich kreuzende Seiten aufweist, dessen Kreuzungsachse
möglichst genau in der Umklappachse liegt.
3. Rückenlehne nach Anspuch 2, dadurch gekennzeichnet, daß beidseitig der
Kreuzungsachse jeweils ein Umlenkelement vorgesehen ist, zwischen denen die sich
kreuzenden Seiten des Transmissionselements geführt sind.
4. Rückenlehne nach Anspuch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkelemente
drehfest mit der Umklappachse verbunden sind und beim Umklappen der Rückenlehne
ihre Relativposition zur Abtriebsachse unverändert beibehalten.
5. Rückenlehne nach Anspuch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkelemente auf
der Umklappachse frei drehbar lagern und beim Umklappen der Rückenlehne ihre
Relativpositionen bezüglich der Antriebs- und der Abtriebsachse verändern.
6. Rückenlehne nach Anspuch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden gegenläufigen
Seiten (31, 32) des Transmissionselements (3) nebeneinander liegen und in der Nähe
der Umklappachse (12) einen möglichst geringen Abstand aufweisen, der vorzugsweise
nicht größer als das Doppelte des möglichen kleinsten Umlenkradius ist, wobei die
Umlenkelemente lehnenfest, seitenteilfest oder frei drehbar angeordnet sind.
7. Rückenlehne nach Anspuch 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Führungselement (4)
aus zwei parallelen Führungsbolzen (41a, 42a) besteht, die über wenigstens einen
Verbindungsarm (40a, 40b) miteinander gekoppelt sind, und daß eine Seite (31) der
Schlaufe des Transmissionselements (3) zwischen den Führungsbolzen (41a, 42a)
geführt und die gegenläufige Seite (32) der Schlaufe des Transmissionselements (3) auf
der äußeren Seite des Führungsbolzens (41a) abgestützt ist.
8. Rückenlehne nach Anspuch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsarm
drehfest mit der Rückenlehne (1) verbunden ist, so daß der Lagerbolzen (42a) beim
Umklappen der Rückenlehne (1) eine synchrone Schwenkbewegung ausführt.
9. Rückenlehne nach Anspuch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement
aus einem zentralen, in der Klappachse angeordneten Umlenkelement und einem Paar
Lagerbolzen, die in unmittelbarer Nähe des Umlenkelements vorgesehen sind, besteht,
wobei die eine Seite des Transmissionselements zwischen den Fixierbolzen links um
das Umlenkstück herumgeführt und die andere, gegenläufige Seite des
Transmissionselements zwischen den Fixierbolzen rechts um das Umlenkstück
herumgeführt ist.
10. Rückenlehne nach Anspuch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierbolzen über
Verbindungsarm, eine Grundplatte oder dergleichen drehfest oder drehgelagert mit dem
Umlenkbolzen verbunden sind.
11. Rückenlehne nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Führungselement oder ein das Führungselement tragendes Element eine
Sollbruchstelle aufweist, die bei Einwirkung einer definierten, durch einen Crash
ausgelösten Kraft bricht, so daß das Transmissionselement einem vorgesehenen
Deformationsweg nicht entgegenwirkt.
12. Rückenlehne nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abtriebsachse (11) Bestandteil eines selbsthemmenden Getriebes ist,
insbesondere eines Taumelgetriebes.
13. Rückenlehne nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Transmissionselement (3) eine Spannvorrichtung zugeordnet ist, die mittels
eines Federelements auf das Transmissionselement (3) quer zur Richtung der Achsen
(11, 12, 20) einwirkt.
14. Rückenlehne nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebsachse (20) Bestandteil der antriebseitigen Getriebeelemente eines
Schrittschaltwerks (200) ist.
15. Rückenlehne nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
Antriebselemente des Schrittschaltwerks (200) außer Eingriff befinden, wenn der
Verriegelungsmechanismus der Rückenlehne zum Zwecke der Umklappung entriegelt
ist.
16. Rückenlehne nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebselemente
des Schrittschaltwerks (200) mit dem Verriegelungsmechanismus der Rückenlehne
gekoppelt sind.
17. Rückenlehne nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Entriegelungs
hebel des Verriegelungsmechanismus mit den Antriebselementen des
Schrittschaltwerks (200) gekoppelt ist.
18. Rückenlehne nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Transmissionselement (3) als Kette, insbesondere als Kugelkette, Zahnriemen,
Gurt, Seil oder dergleichen ausgebildet ist.
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