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DE19954687A1 - Umklappbare Rückenlehne mit einer Vorrichtung zur Lehnenneigungsverstellung - Google Patents

Umklappbare Rückenlehne mit einer Vorrichtung zur Lehnenneigungsverstellung

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DE19954687A1
DE19954687A1 DE19954687A DE19954687A DE19954687A1 DE 19954687 A1 DE19954687 A1 DE 19954687A1 DE 19954687 A DE19954687 A DE 19954687A DE 19954687 A DE19954687 A DE 19954687A DE 19954687 A1 DE19954687 A1 DE 19954687A1
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DE
Germany
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axis
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folding
guide
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Peter Schumann
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Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Abstract

Umklappbare Rückenlehne (1) mit einer Vorrichtung zur Lehnenneigungsverstellung, wobei die Abtriebsachse (11) zur Einstellung der Lehnenneigung von der für das Umklappen der Rückenlehne (1) vorgesehenen Umklappachse (12) beabstandet und über ein eine umlaufende, geschlossene Schlaufe (31, 32) bildendes Transmissionselement (3) mit einer Antriebsachse (20) gekoppelt ist, wobei die Antriebsachse (20) von der Abtriebsachse (11) und der Umklappachse (12) beabstandet ist, und daß mindestens eine Seite der Schlaufe (31, 32) des Transmissionselements (3) im Bereich der Umklappachse (12) durch wenigstens ein Führungselement (4, 11, 41, 41a, 42, 42a) geführt ist.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine umklappbare Rückenlehne mit einer außerhalb der Umklappachse angeordneten Vorrichtung zur Lehnenneigungsverstellung, die sich durch eine ergonomische Anordnung des Betätigungselements auszeichnet.
Aus DE 40 12 860 C2 ist eine Freischwenkeinrichtung für eine Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes bekannt, die eine mit der Sitzstruktur verbundene Klappachse sowie eine dazu parallel und im Abstand verlaufende Achse für einen schwenkbaren Sperrhebel aufweist, der über eine Lösevorrichtung betätigbar ist. Darüber hinaus besitzt die Rückenlehne eine zur Klappachse beabstandete Verstellachse zur Einstellung der Lehnenneigung. Mit dieser Verstellachse ist ein sogenannter Taumelantrieb verbunden, der mit einem Handrad betätigt wird. Jedoch ist das Handrad aus ergonomischer Sicht nur schlecht betätigbar, da seine Zugänglichkeit in dem schmalen Spalt zwischen Rückenlehne und Fahrzeugkarosserie nur eingeschränkt möglich ist.
Eine Neigungsverstelleinrichtung für die Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes mit einem Schrittschaltwerk als Antriebsvorrichtung beschreibt die DE 297 10 192 U1. Unter anderem wird vorgeschlagen, daß mit einem Betätigungshebel ausgestattete Schrittschaltwerk am Seitenteil des Fahrzeugsitzes in einer für die Betätigung gut zugänglichen Position anzuordnen. Somit befindet sich die Antriebsachse des Schrittschaltwerks in einem erheblichen Abstand zur Schwenkachse der Rückenlehne. Zur Übertragung der Antriebskraft sind die beiden Achsen über ein flexibles Transmissionselement, z. B. eine Kette oder einen Zahnriemen, verbunden. Bei dieser Konstruktion ist es jedoch nicht möglich, die Rückenlehne zusätzlich umklappbar gemäß dem Konstruktionsprinzip gemäß der in DE 40 12 860 C2 beschriebenen technischen Lösung zu gestalten, da sich der Abstand zwischen der Antriebs- und der Abtriebsachse beim Umklappen der Rückenlehne ändert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fahrzeugsitz mit einer umklappbaren und in ihrer Neigung einstellbaren Rückenlehne derart weiter zu entwickeln, daß die ergonomischen Vorteile einer am Sitzseitenteil angeordneten manuellen Verstellvorrichtung erhalten bleiben, wobei die Kraftübertragung zur Abtriebsachse der Lehnenneigungsverstellung durch ein flexibles Transmissionselement erfolgen soll.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Die abhängigen Ansprüche geben Vorzugsvarianten der Erfindung an.
Demnach wird mindestens eine Seite der Schlaufe des Transmissionselements durch wenigstens ein Führungselement im Bereich der Umklappachse geführt, wobei die Abtriebsachse zur Einstellung der Lehnenneigung von der für das Umklappen der Rückenlehne vorgesehenen Umklappachse beabstandet ist und wobei die Antriebsachse der manuellen Verstellvorrichtung auf der bezüglich der Umklappachse gegenüberliegenden Seite angeordnet ist. Hierdurch wird sichergestellt, daß die notwendige Länge der umlaufenden Schlaufe des flexiblen Transmissionselements in jeder Lehnenstellung, also auch umgeklappt, etwa gleich lang ist. Je nach Wahl des Führungsprinzips (kreuzend oder parallel) und der Bauart des Transmissionselements (z. B. grobgliedrige Kette oder feinverzahnter Zahnriemen) kann zusätzlich eine Spannvorrichtung sinnvoll sein, die das Transmissionselement stets straff hält, indem sich ändernde Anforderungen an die Länge des Transmissionselements automatisch ausgeglichen werden.
Nach einer ersten Erfindungsvariante wird ein Führungsprinzip mit sich kreuzenden Seiten des Transmissionselements vorgeschlagen, dessen Kreuzungsachse möglichst genau in der Umklappachse der Rückenlehne liegen sollte. Idealerweise werden beidseitig der Kreuzungsachse Umlenkelemente angeordnet, zwischen denen die sich kreuzenden Seiten des Transmissionselements geführt sind. Diese Umlenkelemente können drehfest mit der Umklappachse verbunden sein, so daß beim Umklappen der Rückenlehne ihre Relativposition zur Abtriebsachse unverändert bleibt. Es ist aber auch möglich, die Umlenkelemente auf der Umklappachse frei drehbar zu lagern; in diesem Fall richten sich die Umlenkelemente entsprechend dem Kräftegleichgewicht zwischen der Antriebs- und Abtriebsachse selbsttätig aus.
Nach einer zweiten Erfindungsvariante ist vorgesehen, daß die beiden gegenläufigen Seiten des Transmissionselements nebeneinander geführt werden und in der Nähe der Umklappachse einen möglichst geringen Abstand aufweisen sollen; dieser ist vorzugsweise nicht größer als das Doppelte des möglichen kleinsten Umlenkradius des Transmissionselements. Das Maß des möglichen kleinsten Umlenkradius hängt hauptsächlich vom Material und der Bauart des Transmissionselements ab. Eine grobgliedrige, aus starren Gliedern bestehende Kette erfordert natürlich einen vergleichsweise größeren Umlenkradius als ein flacher Zahnriemen aus Kunststoff.
Bei Führung nur einer Seite des Transmissionselements kann als Führungselement eine Verlängerung des Lagerbolzens der Umklappachse in Verbindung mit einem daran befestigten und parallel dazu verlaufenden Fixierbolzen dienen, wobei eine Seite der Schlaufe des Transmissionselements zwischen der Verlängerung des Lagerbolzens und dem Fixierbolzen geführt ist. Wenn bei umgeklappter Rückenlehne die Antriebs- und Abtriebsachse sowie die Umklappachse in etwa auf einer Linie liegen, kann die Abstützung der anderen Seite des Transmissionselements vom Lagerbolzens übernommen werden. Anderenfalls ist auch für diese Seite ein zusätzlicher Fixierbolzen notwendig.
Für den Fall, daß der Verbindungsarm drehfest mit dem Lagerbolzen verbunden ist, führt der Fixierbolzen beim Umklappen der Rückenlehne eine synchrone Schwenkbewegung um den Lagerbolzen aus. Anderenfalls sollte das Führungselement neben einem zentralen, in der Klappachse angeordneten Umlenkelement ein Paar Fixierbolzen besitzen, die in unmittelbarer Nähe des Umlenkelements vorgesehen sind. Somit werden beide Seiten des Transmissionselements zwischen den Fixierbolzen und dem Lagerbolzen gehalten, wobei die gegenläufigen Seiten des Transmissionselements zwischen den Fixierbolzen rechts bzw. links um das Umlenkstück herumgeführt werden.
Auch bei dieser Ausführungsform ist eine drehfeste oder drehgelagerte Verbindung des Führungselements mit dem Umlenkbolzen der Umklappachse möglich.
Sofern die Sitzkonstruktion einen Deformationsbereich aufweist, der im Falle eines Heckcrashs eine nach hinten gerichtete Verlagerung der Rückenlehne zum Zwecke des Abbaus von Kräften ermöglichen soll, kann das Führungselement oder ein das Führungselement tragendes Element mit einer Sollbruchstelle versehen werden, so daß das Transmissionselement einem vorgesehenen Deformationsweg nicht entgegenwirkt.
Als Antrieb eignen sich besonders die antriebseitigen Getriebeelemente eines Schrittschaltwerks, das mittels eines Betätigungshebels bedient wird. Damit die Crashkräfte nicht vom Schrittschaltwerk aufgenommen werden müssen, sollte die in der Verstellachse liegende Abtriebsachse mit einem selbsthemmenden Getriebe, insbesondere einem Taumelgetriebe, verbunden sein.
Nach einer Vorzugsvariante der Erfindung lassen sich die Antriebselemente des Schrittschaltwerks außer Eingriff befinden, insbesondere mittels des für die Rückenlehne vorgesehenen Verriegelungsmechanismus, wenn dieser zum Zwecke der Umklappung der Rückenlehne entriegelt ist. Beispielsweise kann der Entriegelungshebel des Verriegelungsmechanismus mit den Antriebselementen des Schrittschaltwerks gekoppelt sein.
Als Transmissionselement eignen sich vor allem Varianten mit Formschluß, wie zum Beispiel eine Kette, ein Zahnriemen oder ein mit Perforationen versehener Gurt. Grundsätzlich ist aber auch ein Seil oder dergleichen einsetzbar. Von besonderer Eignung sind Kugelketten, weil sie Vorteile des Formschlusses und der richtungsunabhängigen Flexibilität eines Seils in sich vereinigen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von den in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 Seitenansicht des Antriebs- und Schenkbereichs eines Fahrzeugsitzes mit einer umklappbaren sowie mittels eines Schrittschaltwerks und eines flexiblen Transmissionselements neigungsverstellbaren Rückenlehne;
Fig. 2 vergrößerte Darstellung der Verstelleinrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 Explosivdarstellung eines Teils der Verstelleinrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 4 schematische Darstellung der Führung des flexiblen Transmissionselements in drei verschiedenen Positionen der klappbaren Rückenlehne unter Verwendung von zwei sitzseitenteilfesten Führungselementen und einem lehnenfesten Führungselement;
Fig. 5 schematische Darstellung der Führung des flexiblen Transmissionselements in drei verschiedenen Positionen der klappbaren Rückenlehne unter Verwendung von einem zwei Führungsbolzen aufweisenden, um die Umklappachse schwenkenden Führungselement;
Fig. 6 perspektivische Darstellung des Führungselements von Fig. 5.
Fig. 7 schematische Darstellung eines Transmissionselements mit ungekreuzten Seiten der geschlossenen Schlaufe, das von einem in der Umklappachse drehbar gelagerten Führungselement geführt ist;
Fig. 8 schematische Darstellung eines Transmissionselements mit sich kreuzenden Seiten der geschlossenen Schlaufe, das von einem in der Umklappachse drehbar gelagerten Führungselement geführt ist;
Fig. 9 Führungselement zur schwenkbaren Lagerung in der Umklappachse der Rückenlehne.
In Fig. 1 ist ein Ausschnitt einer schematisierten Seitenansicht eines Kraftfahrzeugsitzes dargestellt, der eine in ihrem Neigungswinkel manuell einstellbare sowie um die Achse 12 umklappbare Rückenlehne 1 aufweist. Zur manuellen Lehnenverstellung ist ein Schrittschaltwerk 200 mit einem Antriebshebel 23 zum Einleiten der Betätigungskraft und ein Transmissionselement 3 zum Übertragen der Verstellkraft auf die Abtriebsachse 11 des Lehnengetriebes vorgesehen. Der Ort der Umklappachse 12 ist hier nur angedeutet, da der zugehörige Lagerbolzen (siehe auch Fig. 2 und 3) durch das Führungselement 4 verdeckt wird. An der Rückenlehne 1 ist ein Stützarm 10 angeformt, der über den in der Lageröffnung 120 abgestützten Lagerbolzen 12 am Sitzseitenteil 2 angelenkt ist. Somit führt die Abtriebsachse 11 beim Klappen der Rückenlehne 1 nach vorn eine konzentrische Schwenkbewegung um die Umklappachse 12 aus. Dabei verändert sich der Abstand zwischen der Antriebsachse 20 und der Abtriebsachse 11 erheblich. Bei dem dargestellten Konstruktionskonzept führt das Vorklappen der Rückenlehne zum Entstehen einer Lose des Transmissionselement 3, da sich der Abstand zwischen den Achsen 11, 20 verringert.
Eine solche Lose des Transmissionselements 3 kann weitestgehend vermieden werden, wenn ein Führungselement 4 verwendet wird, welches das Transmissionselement 3 zwischen der Antriebsachse 20 und der Abtriebsachse 11 möglichst nahe an der Umklappachse 12 entlang führt. Die Lose muß in jedem Falle so klein gehalten werden, daß das Transmissionselement 3 nicht außer Eingriff mit den Getriebeelementen 11 des Abtriebs 100 oder des Antriebs 200 gerät. Hilfsweise kann zusätzlich eine Spannvorrichtung zum Einsatz kommen, die mittels eines vorgespannten Federelements gegen das Transmissionselement drückt und somit straff hält.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 4 besteht der manuelle Antrieb 200 aus den antriebseitigen Getriebeelementen eines Schrittschaltwerks, wie es beispielsweise aus den deutschen Patentanmeldungen 195 27 912, 196 53 722, 197 20 860, 197 25 899, 198 55 285 und 199 14 188 bekannt sind, wobei das letzte Getriebelement des Schrittschaltwerks kraftübertragend mit dem Transmissionselement in Verbindung steht. In der aufrechten Gebrauchsposition des Sitzes wird das Transmissionselement 3, z. B. eine Kette, mit seinen beiden Seiten 31, 32 von den Führungsbolzen 41a, 42a in Richtung der Abtriebsachse 11, auf der das Abtriebsritzel 110 lagert, umgelenkt. Die geometrische Achse 12 der Umklappachse verläuft zwischen den Achsen 41, 42 der Führungsbolzen 41a, 42a, so daß die zwischen den Führungsbolzen 41a, 42a geführte Seite 32 der Schlaufe des Transmissionselements 3 von der Umklappachse 12 praktisch nicht beabstandet ist. Die andere Seite 32 des Transmissionselements 3 wird an der Außenseite des Führungsbolzens 41a herumgeführt.
Das Führungselement 4 besteht aus einem Befestigungsarm 40b, der über die Befestigungsstelle 22 mit dem Gehäuse 21 beziehungsweise dem Sitzseitenteil 2 verbunden ist und die Führungsbolzen 41a, 42a auf den Achsen 41, 42 trägt. Ein Verbindungsarm 40a verbindet die gegenüberliegenden Seiten der Führungsbolzen 41a, 42a, was zu einer erhöhten mechanischen Stabilität führt. Auf der Außenseite des Bereichs 31 des Transmissionselements 3 ist ein Führungszapfen 11a angeordnet, der auf einer mit dem Stützarm 10 fest verbundenen Grundplatte 10a derart angeordnet ist, daß beim Vorklappen der Rückenlehne 1 der Führungszapfen 11a die Seite 31 des Transmissionselements 3 in Richtung der Verbindungsachse der Achse 20 und 41 drückt und dadurch die beim Umklappen der Rückenlehne 1 an der Seite 31 entstehende Lose kompensiert.
Fig. 4 zeigt den beschriebenen Ablauf in drei Phasen, wobei die relative Lage der Abtriebsachse 11 der Gebrauchsposition der Rückenlehne 1, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, entspricht. In dieser Position übt der Führungszapfen 11a noch keinen Druck auf das Transmissionselement 3 aus. Bei vollständig umgeklappter Rückenlehne 1 mit der relativen Lage der Abtriebsachse 11" drückt der Führungszapfen die Seite 31 des Transmissionselements 3 weit in Richtung der gegenläufigen Seite 32. Beim Zurückklappen der Rückenlehne 1 wird der damit verbundene Führungszapfen 11a im gleichen Maße zurückgeschwenkt, wobei die abtriebseitigen Bereiche des Transmissionselements 3 um die bezüglich des Sitzseitenteils 2 ortsfesten Führungsbolzen 41, 42 herumgelegt werden.
Fig. 5 zeigt in Analogie zu dem voranbeschriebenen Ausführungsbeispiel drei Phasen einer Lehnenumklappung mit einem Führungselement 4, das mit seiner Achse 41 schwenkbar in der Umklappachse 12 lagert und perspektivisch in Fig. 6 dargestellt ist. Demnach ist ein zweiter Führungsbolzen 42a vorgesehen, der in der Achse 42 von den Verbindungsarmen 40a, 40b gehalten wird. Zwischen den Führungsbolzen 41, 42 wird die eine Seite 32 des Transmissionselements 3 geführt, während sich die andere Seite 31 auf der Außenseite des Führungsbolzens abstützen kann.
In der Gebrauchsposition der Rückenlehne 1 mit der relativen Position der Abtriebsachse 11 befindet sich die Achse 42 des Führungselements 4 aufgrund des Kräftegleichgewichts der am Führungsbolzen 42a umgelenkten Bereiche des Transmissionselements 3 etwa in einer solchen Position, daß die Verbindungsachse zwischen den Achsen 41, 42 der Winkelhalbierenden des von den beiden umgelenkten Bereichen des Transmissionselements 3 gebildeten Winkels entspricht. Beim Umklappen der Rückenlehne 1 verringern sich die Umschlingungswinkel an den Führungsbolzen 41a, 42a, so daß eine Lose entsteht, die jedoch so ausreichend gering ist, daß die Funktionalität des Antriebs 200 in der Gebrauchsposition der Rückenlehne 1 nicht gefährdet ist.
Sollte die Lose dennoch ein solches Maß erreichen, daß beispielsweise die Formschlußelemente (z. B. Zähne eines Zahnriemens) des Transmissionselements mit den Formschlußelementen des Antriebs 200 oder Abtriebs 100 nicht im Eingriff bleiben, so kann auf eine einfache Spannvorrichtung zurückgegriffen werden, die die entstehende Lose permanent ausgleicht.
Ein Beispiel hierfür zeigt die schematische Darstellung von Fig. 7, dessen Spannvorrichtung 5 aus einer gegen die Seite 32 des Transmissionselements 3 federelastisch vorgespannten Rolle 51 besteht. Die Rolle 51 lagert an einem schwenkbar am Sitzseitenteil 2 angelenkten Hebelarm 53. In der Schwenkachse 52 ist eine Drehfeder 54 angeordnet, deren eines Federende 54a sich am Sitzseitenteil 2 und das andere Federende 54b sich in Spannrichtung am Hebelarm 53 abstützt. Zur Umlenkung des Transmissionselements 3 wurde für dieses Ausführungsbeispiel ein aus zwei Führungsbolzen 41a, 42a bestehendes Führungselement gewählt, das die Führungsbolzen 41a, 42a über eine gemeinsame (nicht dargestellte Basis) verbindet und über einen Drehzapfen oder dergleichen mit der Umklappachse 12 frei schwenkbar in Verbindung steht.
Fig. 8 zeigt eine Erfindungsvariante mit sich kreuzenden Seiten 31, 32 des Transmissionselements 3, wobei sich die Kreuzungsachse weitestgehend mit der Umklappachse 12 deckt und die beide Seiten 31, 32 des Transmissionselements 3 zwischen zwei frei schwenkbaren, in der Umklappachse 12 gelagerten Führungsbolzen 41a, 42a geführt sind. Als Transmissionselement 3 hierfür eignet sich insbesondere eine Kugelkette, weil diese keine bevorzugte Umlenkrichtung aufweist. Im Kreuzungsbereich der Seiten 31, 32 ist ein (nicht dargestelltes) Distanzelement vorzusehen, das ein ineinandergreifen der Formschlußelemente des Transmissionselements 3 verhindert. Da durch die Kreuzung der Seiten 31, 32 eine Umkehr der Antriebsrichtung erfolgt ist es aus Gründen der Ergonomie von Vorteil, im abtriebseitigen Getriebe 100 oder im Antrieb 200 eine Drehrichtungsumkehr vorzusehen, so daß die Betätigungsrichtung des Antriebshebels 23 mit der Richtung der Stellbewegung der Rückenlehne 1 übereinstimmt.
Fig. 9 zeigt eine weitere Variante eines Führungselements, das über einen Verbindungszapfen 410 frei schwenkbar in der Umklappachse 12 der Rückenlehne 1 lagern soll. Es besteht im wesentlichen aus einem mittleren, der Umklappachse 12 zugeordneten Führungsbolzen 400 und dazu beidseitig beabstandete, parallel verlaufende Führungsbolzen 41"a und 42", die über zwei Verbindungsarme 40"a, 40"b am zentralen Führungsbolzen 400 festgelegt sind. Bei dieser Konstruktionsvariante werden beide Seiten 31, 32 des Transmissionselements 3 in jeder Position der Rückenlehne definiert geführt; ein Abheben einer Seite des Transmissionselements 3 von der äußeren Seite des betreffenden Führungsbolzens ist nicht möglich (vergleiche Fig. 2).
Bezugszeichenliste
1
Rückenlehne
10
Stützarm
10
a Grundplatte
10
aa Befestigungsöffnungen
11
Abtriebsachse der Lehnenneigungsverstellung
11
' Abtriebsachse der Lehnenneigungsverstellung
11
" Abtriebsachse der Lehnenneigungsverstellung
11
a Führungszapfen
11
"a Führungszapfen
12
Umklappachse, Lagerbolzen
100
abtriebseitiges Getriebe, Exzentergetriebe, Taumelgetriebe
110
Abtriebsritzel
120
Lageröffnung
2
Sitzseitenteil
20
Antriebsachse
21
Lagerdeckel, Gehäuse
22
Befestigungsstelle
23
Betätigungselement, Antriebshebel
200
manueller Antrieb, antriebseitige Getriebeelemente des Schrittschaltwerks
3
flexibles Transmissionselement
31
Seite der Schlaufe des Transmissionselements
32
Seite der Schlaufe des Transmissionselements
4
Führungselement
40
a Verbindungsarm
40
"a Verbindungsarm
40
"b Verbindungsarm
40
b Befestigungsarm
41
Führungsachse
41
a Führungsbolzen
41
'a Führungsbolzen
41
"a Führungsbolzen
42
Führungsachse
42
' Führungsbolzen
42
" Führungsbolzen
42
''' Führungsbolzen
42
a Führungsbolzen
42
'a Führungsbolzen
42
"a Führungsbolzen
400
Führungsbolzen
410
Verbindungszapfen
5
Spannvorrichtung
50
Drehachse
51
Rolle
52
Schwenkachse
53
Hebelarm
54
Federelement, Drehfeder
54
a Federende
54
b Federende

Claims (18)

1. Umklappbare Rückenlehne (1) mit einer Vorrichtung zur Lehnenneigungsverstellung, wobei die Abtriebsachse (11) zur Einstellung der Lehnenneigung von der für das Umklappen der Rückenlehne (1) vorgesehenen Umklappachse (12) beabstandet und über ein eine umlaufende, geschlossene Schlaufe (31, 32) bildendes Transmissionselement (3) mit einer Antriebsachse (20) gekoppelt ist, wobei die Antriebsachse (20) von der Abtriebsachse (11) und der Umklappachse (12) beabstandet ist, und daß mindestens eine Seite der Schlaufe (31, 32) des Transmissionselements (3) im Bereich der Umklappachse (12) durch wenigstens ein Führungselement (4, 11, 41, 41a, 42, 42a) geführt ist.
2. Rückenlehne nach Anspuch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufe des Transmissionselements sich kreuzende Seiten aufweist, dessen Kreuzungsachse möglichst genau in der Umklappachse liegt.
3. Rückenlehne nach Anspuch 2, dadurch gekennzeichnet, daß beidseitig der Kreuzungsachse jeweils ein Umlenkelement vorgesehen ist, zwischen denen die sich kreuzenden Seiten des Transmissionselements geführt sind.
4. Rückenlehne nach Anspuch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkelemente drehfest mit der Umklappachse verbunden sind und beim Umklappen der Rückenlehne ihre Relativposition zur Abtriebsachse unverändert beibehalten.
5. Rückenlehne nach Anspuch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkelemente auf der Umklappachse frei drehbar lagern und beim Umklappen der Rückenlehne ihre Relativpositionen bezüglich der Antriebs- und der Abtriebsachse verändern.
6. Rückenlehne nach Anspuch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden gegenläufigen Seiten (31, 32) des Transmissionselements (3) nebeneinander liegen und in der Nähe der Umklappachse (12) einen möglichst geringen Abstand aufweisen, der vorzugsweise nicht größer als das Doppelte des möglichen kleinsten Umlenkradius ist, wobei die Umlenkelemente lehnenfest, seitenteilfest oder frei drehbar angeordnet sind.
7. Rückenlehne nach Anspuch 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Führungselement (4) aus zwei parallelen Führungsbolzen (41a, 42a) besteht, die über wenigstens einen Verbindungsarm (40a, 40b) miteinander gekoppelt sind, und daß eine Seite (31) der Schlaufe des Transmissionselements (3) zwischen den Führungsbolzen (41a, 42a) geführt und die gegenläufige Seite (32) der Schlaufe des Transmissionselements (3) auf der äußeren Seite des Führungsbolzens (41a) abgestützt ist.
8. Rückenlehne nach Anspuch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsarm drehfest mit der Rückenlehne (1) verbunden ist, so daß der Lagerbolzen (42a) beim Umklappen der Rückenlehne (1) eine synchrone Schwenkbewegung ausführt.
9. Rückenlehne nach Anspuch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement aus einem zentralen, in der Klappachse angeordneten Umlenkelement und einem Paar Lagerbolzen, die in unmittelbarer Nähe des Umlenkelements vorgesehen sind, besteht, wobei die eine Seite des Transmissionselements zwischen den Fixierbolzen links um das Umlenkstück herumgeführt und die andere, gegenläufige Seite des Transmissionselements zwischen den Fixierbolzen rechts um das Umlenkstück herumgeführt ist.
10. Rückenlehne nach Anspuch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierbolzen über Verbindungsarm, eine Grundplatte oder dergleichen drehfest oder drehgelagert mit dem Umlenkbolzen verbunden sind.
11. Rückenlehne nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement oder ein das Führungselement tragendes Element eine Sollbruchstelle aufweist, die bei Einwirkung einer definierten, durch einen Crash ausgelösten Kraft bricht, so daß das Transmissionselement einem vorgesehenen Deformationsweg nicht entgegenwirkt.
12. Rückenlehne nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtriebsachse (11) Bestandteil eines selbsthemmenden Getriebes ist, insbesondere eines Taumelgetriebes.
13. Rückenlehne nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Transmissionselement (3) eine Spannvorrichtung zugeordnet ist, die mittels eines Federelements auf das Transmissionselement (3) quer zur Richtung der Achsen (11, 12, 20) einwirkt.
14. Rückenlehne nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsachse (20) Bestandteil der antriebseitigen Getriebeelemente eines Schrittschaltwerks (200) ist.
15. Rückenlehne nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Antriebselemente des Schrittschaltwerks (200) außer Eingriff befinden, wenn der Verriegelungsmechanismus der Rückenlehne zum Zwecke der Umklappung entriegelt ist.
16. Rückenlehne nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebselemente des Schrittschaltwerks (200) mit dem Verriegelungsmechanismus der Rückenlehne gekoppelt sind.
17. Rückenlehne nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Entriegelungs­ hebel des Verriegelungsmechanismus mit den Antriebselementen des Schrittschaltwerks (200) gekoppelt ist.
18. Rückenlehne nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Transmissionselement (3) als Kette, insbesondere als Kugelkette, Zahnriemen, Gurt, Seil oder dergleichen ausgebildet ist.
DE19954687A 1999-11-13 1999-11-13 Umklappbare Rückenlehne mit einer Vorrichtung zur Lehnenneigungsverstellung Expired - Fee Related DE19954687B4 (de)

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