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DE19953592A1 - Elektrische Verbindereinheit und Steckverbinder hieraus - Google Patents

Elektrische Verbindereinheit und Steckverbinder hieraus

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Publication number
DE19953592A1
DE19953592A1 DE19953592A DE19953592A DE19953592A1 DE 19953592 A1 DE19953592 A1 DE 19953592A1 DE 19953592 A DE19953592 A DE 19953592A DE 19953592 A DE19953592 A DE 19953592A DE 19953592 A1 DE19953592 A1 DE 19953592A1
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DE
Germany
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electrical connector
connector unit
unit according
edge
wall
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Withdrawn
Application number
DE19953592A
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English (en)
Inventor
Hanspeter Langjahr
Roland Wittenberg
Thomas Beuter
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Lear Corp Electrical and Electronics GmbH and Co KG
Original Assignee
Grote and Hartmann GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Priority to DE59911137T priority patent/DE59911137D1/de
Priority to AT99125548T priority patent/ATE283555T1/de
Priority to EP99125548A priority patent/EP1014493B1/de
Priority to DE29923756U priority patent/DE29923756U1/de
Publication of DE19953592A1 publication Critical patent/DE19953592A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine elektrische Verbindereinheit, insbesondere zur Verbindung von Spulendrahtenden eines Elektromotors mit abgehenden Leiterdrahtenden, z. B. zur Verdrahtung eines Elektromotors, wobei die elektrische Verbindereinheit als Steckverbinder für einen Gegensteckverbinder ausgeführt ist, wobei die Kontaktierungseinrichtung für den abgehenden Leiterdraht als Steckelement für den Gegensteckverbinder nach Art eines Leiterplattenrandelements mit einer freien Steckkante ausgebildet ist, welches eine stegförmige, vorzugsweise gehäuseintegrierte Trägerplatte aus Kunststoff mit mindestens einem Leiterbahnelement aufweist und derart ausgebildet ist, daß ein insbesondere normierter Gegensteckverbinder aufsteckbar ist, wobei das Leiterbahnelement mit dem Kontaktelement elektrisch leitend in Verbindung steht, sowie einen Steckverbinder, aufweisend eine elektrische Verbindereinheit und einen schachtartigen Anschlußadapter, welcher abgestimmt auf eine bestimmte Gegensteckverbinderform als Steckaufnahme bzw. Steckschacht für den mit der elektrischen Verbindereinheit zu kontaktierenden vorbestimmten Gegensteckverbinder ausgebildet ist, wobei die elektrische Verbindereinheit in dem schachtartigen Anschlußadapter - insbesondere verrastend - eingesteckt gelagert ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine elektrische Verbindereinheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie einen Steckverbinder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 67.
Aus der DE 26 04 241 C2 ist eine elektrische Verbindereinheit bekannt, in der das Drahtende einer um einen Blechkern gewickel­ ten Spulenwicklung, z. B. eines Elektromotors oder eines Genera­ tors oder dergleichen sowohl unmittelbar nach dem Wickeln der Spule auf einfache Weise lagefixiert und dadurch ein Lösen der Wicklung verhindert wird, als auch elektrisch mit einem elek­ trischen Leiterdraht kontaktiert wird, der elektrische Energie in die Spule einbringt oder aus der Spule nach außen weiterlei­ tet. Der Leiterdraht wird zu diesem Zweck durch das Gehäuse eines Motors oder Generators oder dergleichen von der Verbinder­ einheit nach außen geführt.
Jedes Spulendrahtende wird bei diesem Stand der Technik in je einem in einer Kontaktelementkammer des Verbinders sitzenden, aus einem Blechstanzteil geformten elektrischen Kontaktelement gefangen gehalten und über das Kontaktelement mit einem Leiter­ drahtende elektrisch kontaktiert. Dabei ist eine der Spulenan­ zahl entsprechende Anzahl von Kontaktelementen im Verbinder vorgesehen, die jeweils in einer Kontaktelementkammer des elek­ trischen Verbinders sitzen. Der elektrische Verbinder besteht im wesentlichen aus einem auf dem Blechpaket des Blechkerns ange­ ordneten Kunststoffring, der am Umfang auf Abstand gleichmäßig verteilt die Kontaktelementkammern aufweist.
Die kastenförmigen Kontaktelementkammern sind oben offen und weisen in zwei sich gegenüberliegenden Wandungen - sich gegen­ überliegend - einen von der Oberkante der offenen Seite der Kammer in Richtung Kammerboden laufenden schmalen Schlitz für die etwa formschlüssige Einführung eines Spulenwicklungsdrahten­ des von oben auf. Zwischen den Schlitzen steht vom Boden der Kammer ein sogenannter Leiterstopfer hochkant vor. Das elektri­ sche Kontaktelement weist zu den Kammerschlitzen korrespondie­ rende, von unten nach oben verlaufende Kontaktschlitze auf, wobei zwischen den Kontaktschlitzen ein Durchgang für den Lei­ terstopfer vorgesehen ist.
Zur Kontaktierung wird das freie Ende eines Spulendrahtes von oben in die Kammerschlitze eingelegt bis es auf dem Leiter­ stopfer zu liegen kommt. Dann wird das elektrische Kontaktele­ ment mit seinen Kontaktschlitzen von oben über den Spulendraht geschoben und der Spulendraht zwischen Schlitzgrund und Stopfer fixiert. Die Kanten der Kontaktschlitze durchdringen die Isola­ tion des Spulendrahtes und ermöglichen somit einen elektrisch leitenden Übergang zum Kontaktelement.
Diese Art der Spulendraht-Kontaktierung hat sich bewährt. Sie findet in vielen Varianten jedoch mit gleichem System Anwendung bei Spulendrahtkontaktierungen in Motoren, Generatoren, Kompres­ soren oder dergleichen. Beispielsweise wird nach der EP 0 002 099 B1 eine gerade Verbinderleiste aus Kunststoff mit in einer geraden Reihe angeordneten Kontaktelementkammern verwendet. Das Kontaktprinzip für die Spulendrahtenden ist jedoch dasselbe wie bei der in der DE 26 04 241 C2 beschriebenen Kontaktierung.
Nachteilig in allen Fällen ist, daß die Kontaktelementkammern relativ weit auseinanderliegend angeordnet sind (z. B. DE 26 04 241 C2) und einzeln meist von Hand bei der Montage mit Kontakt­ elementen bestückt werden müssen. Diese Bestückung erfordert Geschick, weil die Kontaktelemente relativ klein sind. Nachtei­ lig ist ferner, daß die Verbinder viel Einbauraum erfordern und montageaufwendig am Spulenträgerelement befestigt werden müssen. Ein weiterer Nachteil ist, daß fast jeder Hersteller von elek­ trischen Motoren, Generatoren oder Kompressoren oder dergleichen selbst geschaffene Verbinderkonfigurationen verwendet, die meist auch individualisierte Raumformen von Kontaktelementen erfor­ dern, so daß relativ teure Sonderformen von Verbindern und Kon­ taktelementen zum Einsatz kommen.
Von besonderem Nachteil aber ist, daß auch die Leiterdrähte, die von außen ins Innere eines Gehäuses eines Motors oder Generators oder Kompressors oder dergleichen bis zum Verbindergehäuse ge­ führt werden, ebenfalls meist von Hand mit den Kontaktelementen zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung verbunden werden müssen. Diese Leiterdrahtkontaktierung wird z. B. durch Klemmtechnik (DE 26 04 241 C2, Fig. 2, 3) oder Lötlochtechnik (DE 26 04 241 C2, Fig. 4) oder Wickeldorntechnik (DE 26 04 241 C2, Fig. 5) bewirkt. Darüber hinaus wird auch die Schneidklemm­ technik verwendet (EP 0 002 099 B1, Fig. 1, 1A). In allen Fällen ist die Montagearbeit sehr aufwendig und diese Kontaktierung ist nicht immer optimal und sicher.
Aufgabe der Erfindung ist, eine Verbindereinheit für die Enden von Spulenwicklungen zu schaffen, die einfach montierbar ist und Kontaktsicherheit gewährleistet und die generell verwendbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden in den von diesem abhängigen Unteransprüchen gekennzeichnet.
Eine weitere Aufgabe ist es, einen Steckverbinder zu schaffen, mit dem die elektrische Verbindereinheit einfach an unterschied­ liche Gegensteckverbinder anpaßbar ist. Die Aufgabe wird mit einem Steckverbinder mit den Merkmalen des Anspruch 67 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen werden in den von diesem Anspruch abhängigen Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung normiert die Spulendraht- und Leiterdrahtkontak­ tierung auf engstem Raum und erleichtert die Montage ganz erheb­ lich. Dabei ist wesentlich, daß für die Anschlüsse der Spulen­ drahtenden übliche Kontaktelement-Stopfersysteme verwendet wer­ den und für die Leiterdrahtanschlüsse ein leiterplattenrandähn­ liches Steckverbinderelement mit in einem bestimmten Rasterab­ stand angeordneten Leiterbahnen geschaffen wird, wobei die Lei­ terbahnen einstückig mit je einem Kontaktelement in Verbindung stehen und das Leiterplattenrandelement sowie die Kontaktele­ mentkammern Teil eines elektrischen Steckverbinderelements, ins­ besondere einer Art Steckverbinderwanne sind, in der über den Boden der Wanne, in Form eines schmalen Kunststoffsteges vorste­ hend, das Leiterplattenrandelement angeformt ist, wobei der Kunststoffsteg die Leiterbahnen lagert.
Der erfindungsgemäße Steckverbinder wird zweckmäßigerweise am Spulenkörper angeordnet. In diesem Fall wird ein an sich bekann­ ter, an Leiterdrähte angeschlossener Gegensteckverbinder in den Steckverbinder bzw. in die Steckverbinderwanne gesteckt. Die Leiterdrähte werden durch das Gehäuse eines Motors, Generators, Kompressors oder dergleichen nach außen geführt. Diese elektri­ sche Kontaktierung ist definiert sicher, wiederholbar und ins­ besondere mit sehr geringem Montageaufwand möglich. Die Bauele­ mente der Verbindereinheit nehmen nur einen sehr geringen Raum ein und sind generell verwendbar, weil sie mit normierten Gegen­ steckverbindern zusammengesteckt werden können.
Die Erfindung greift zwar zurück auf bekannte normierte Steck­ verbindersysteme, wie sie beispielsweise für Industriegeräte, wie Waschmaschinen, Spülmaschinen oder dergleichen entwickelt wurden, schafft aber für die neue Anwendung eine neue Steckver­ bindereinheit, mit der die aufgezeigten, bei Spulenwicklungen auftretenden, vielfältigen Probleme auf überraschend einfache Weise gelöst werden können. Bei den Steckverbindersystemen für Haushaltsgeräte handelt es sich um Steckverbindersysteme, die Leiterdrähte nach der Schneidklemmtechnik kontaktieren und die unter anderem ausgelegt sind für das Kontaktieren von Rändern von Leiterplatten bzw. Leiterkarten. Die Leiterbahnen auf Lei­ terplatten sind mit einem vorbestimmten normierten Raster be­ abstandet. Beispielsweise befinden sich die Leiterbahnen im seitlichen Abstand von 2,5 oder 5 mm. Demgemäß lagern die Steck­ verbinder die Kontaktelemente mit einem derartigen Seitenab­ stand, daß deren Kontaktfederarme oder Lötbeine oder dergleichen Kontaktmittel mit diesem Abstand voneinander beabstandet ange­ ordnet sind. In der Branche werden die Steckverbindersysteme für Haushaltsgeräte "RAST 2,5" bzw. "RAST 5" genannt. Sie bestehen in der Regel aus einem Steckverbindergehäuse und einer Steckver­ binderwanne. Im Steckverbindergehäuse lagern an Leiterdrähte elektrisch angeschlossene, Kontaktfederarme aufweisende Kontakt­ elemente, während in der Steckverbinderwanne Schlitze im Boden der Wanne durchgreifende, vom Boden der Wanne ab- und hochkant stehende Kontaktstifte angeordnet sind, wobei jeder Stift Be­ standteil eines Kontaktelements ist, das anderendig ein aus dem Steckverbinder herausragendes Lötbein hat und wobei die Lötbeine und die Kontaktstifte den gleichen Rasterabstand wie die Kon­ taktfederarme des Steckverbindergehäuses aufweisen. Die Kontakt­ stifte sind seitlich mit vom Boden der Wanne abstehenden Pfosten abgestützt. Dabei bilden die Kontaktstifte und die Stützpfosten eine sandwichartig ausgebildete Steckleiste, an deren Oberfläche die Stifte Kontaktkanten für Kontaktfederarme eines Gegensteck­ verbinders zur Verfügung stellen.
Die bekannte, für das indirekte und direkte Kontaktieren von Leiterplatten ausgelegte "RAST 2,5"- bzw. "RAST 5"-Technik ist ohne weiteres nicht zur Lösung der Probleme bei der Kontaktie­ rung von Spulendrahtenden einer Spulenwicklung verwendbar; viel­ mehr war nach der Aufgabenstellung bezüglich Verbesserung der Kontaktierungstechnik und der Vereinfachung der Montage zunächst die Rasteranschlußtechnik für Haushaltsgeräte auszuwählen und ein neues Kontaktierungselement zu finden, nämlich in Form der Kombination mehrerer aus einem Blechstanzteil gestanzter und geformter an sich bekannter elektrischer Schneidklemmkontakt­ elemente mit einem Leiterplattenrandsteckelement, wobei letzte­ res aus einem Teil des Verbindergehäuses, nämlich einer durch­ gehenden Leiste und jeweils mindestens einer Kontaktleiterbahn eines Schneidklemmkontaktelements gebildet wird.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird die erfindungs­ gemäße elektrische Verbindereinheit an verschiedene Gegensteck­ verbinderformen, insbesondere verschiedene Steckverbindernormen (Rast 2,5/Rast 5) individuell dadurch angepaßt, daß auf die erfindungsgemäße elektrische Verbindereinheit ein auf einen Gegensteckverbinder abgestimmter, steckschachtartiger Anschluß­ adapter verrastend aufsteckbar ist. Hierbei ist von Vorteil, daß ohne Änderung des Grundelements, also der elektrischen Verbin­ dereinheit Spulenblöcke herstellbar sind, wobei die elektrische Verbindereinheit an den Spulenblock angegossen wird und an­ schließend je nach Kundenwunsch ein vorbestimmter Steckschacht an der elektrischen Verbindereinheit angeordnet wird. Insbeson­ dere kann je nach Kundenwunsch ein Steckschacht für einen Gegen­ steckverbinder mit Rast 2,5 oder Rast 5 aufgesteckt werden, wobei bei mehrpoligen elektrischen Verbindereinheiten dann zum Teil Kontaktstellen nicht belegt sind.
Anhand der Zeichnung wird die Erfindung im folgenden beispiel­ haft näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen elek­ trischen Verbindereinheit in einer perspektivischen Ansicht auf die Vorderseite;
Fig. 2 eine elektrische Verbindereinheit gemäß Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht auf die Rückseite;
Fig. 3 eine elektrische Verbindereinheit gemäß Fig. 1 in einer Draufsicht;
Fig. 4 Kontaktelemente zum Einsetzen in Kontaktelementkammern einer erfindungsgemäßen elektrischen Verbindereinheit in perspektivischer Ansicht;
Fig. 5 einen Schnitt durch die Quermitte einer Kontaktele­ mentkammer der erfindungsgemäßen elektrischen Verbin­ dereinheit mit einem Kontaktelement in einer Vormon­ tagestellung;
Fig. 6 einen vertikalen Schnitt durch die Mitte einer Kon­ taktelementkammer einer erfindungsgemäßen elektrischen Verbindereinheit mit einem Kontaktelement in montier­ tem Zustand;
Fig. 7 eine erfindungsgemäße elektrische Steckverbindung mit einer elektrischen Verbindereinheit gemäß Fig. 1 und einem bekannten Gegensteckverbinder in gestecktem Zustand;
Fig. 8 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen elektrischen Verbindereinheit in einer perspektivi­ schen Ansicht auf die Vorderseite;
Fig. 9 eine erfindungsgemäße elektrische Verbindereinheit nach Fig. 8 in einem vertikalen Schnitt durch die Quermitte einer Kontaktelementkammer;
Fig. 10 eine erfindungsgemäße elektrische Steckverbindung mit einer elektrischen Verbindereinheit gemäß Fig. 8 und dem bekannten Gegensteckverbinder in gestecktem Zu­ stand;
Fig. 11 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen elektrischen Verbindereinheit in einer perspektivi­ schen Ansicht auf die Rückseite;
Fig. 12 eine erfindungsgemäße elektrische Verbindereinheit gemäß Fig. 11 in einer perspektivischen Ansicht auf die Vorderseite;
Fig. 13 eine erfindungsgemäße elektrische Verbindereinheit gemäß Fig. 11 in einer Draufsicht auf die Rückseite;
Fig. 14 eine erfindungsgemäße elektrische Verbindereinheit gemäß Fig. 11 in einer seitlichen Ansicht;
Fig. 15 einen erfindungsgemäßen Anschlußadapter Rast 2,5 für eine erfindungsgemäße elektrische Verbindereinheit gemäß Fig. 11 in einer perspektivischen Ansicht auf die Vorderseite;
Fig. 16 einen Anschlußadapter gemäß Fig. 15 in einer perspek­ tivischen Ansicht auf die Rückseite;
Fig. 17 einen Anschlußadapter gemäß Fig. 15 in einer Drauf­ sicht von oben;
Fig. 18 einen Anschlußadapter gemäß Fig. 15 in einer Drauf­ sicht von unten;
Fig. 19 einen Steckverbinder mit einer elektrischen Verbinder­ einheit gemäß Fig. 12 mit einem aufgesteckten An­ schlußadapter gemäß Fig. 15 in einer perspektivischen Ansicht auf die Vorderseite;
Fig. 20 einen Steckverbinder gemäß Fig. 19 in einer perspekti­ vischen Ansicht auf die Rückseite;
Fig. 21 einen Steckverbinder gemäß Fig. 19 in einer Draufsicht auf die Rückseite;
Fig. 22 einen Steckverbinder gemäß Fig. 19 in einer seitlichen Ansicht;
Fig. 23 einen erfindungsgemäßen Anschlußadapter Rast 5 für eine elektrische Verbindereinheit gemäß Fig. 11 in einer perspektivischen Ansicht auf die Rückseite;
Fig. 24 einen Anschlußadapter gemäß Fig. 21 in einer perspek­ tivischen Ansicht auf die Vorderseite;
Fig. 25 eine elektrische Verbindereinheit gemäß Fig. 11 mit einem Anschlußadapter gemäß Fig. 23 in einer perspek­ tivischen Ansicht auf die Rückseite;
Fig. 26 einen Steckverbinder gemäß Fig. 25 in einer perspekti­ vischen Ansicht auf die Vorderseite.
Eine erfindungsgemäße elektrische Steckverbindereinheit 1 (Fig. 1, 2) ist vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt und be­ sitzt eine längsseitige Vorderwandung 2, eine erste Schmalsei­ tenwandung 3, eine zweite Schmalseitenwandung 4, eine längssei­ tige Rückwandung 5 sowie eine Bodenwandung 6, welche jeweils ebenflächig ausgebildet sind und ein nach oben offenes, quader­ förmiges Verbindergehäuse 1a ausbilden. Die Seitenwandungen 3, 4 und die Vorderwandung 2 sind etwa gleich hoch ausgebildet; die Rückwand 5 ist höher ausgeführt.
Zwischen den Innenseiten der Vorderwandung 2 und der Rückwandung 5 erstrecken sich jeweils rechtwinklig zur Vorderwandung 2 und zur Rückenwandung 5 Trennstege 7, deren vertikale Erstreckung von der Bodenwandung 6 bis zur oberen Oberkante 8 der Vorder­ wandung 2 reicht, mit der die Trennstege bündig abschließen, so daß eine obere Begrenzungskante 9 der Trennstege 7 ausgebildet wird. Die Trennstege 7 sind derart gleichmäßig beabstandet zu­ einander angeordnet, daß der von der Vorderwand 2, den Schmal­ seiten 3, 4 und der Rückwandung 5 begrenzte Innenraum in mehrere (hier: 4) gleich große, im Querschnitt etwa quadratische nach oben offene Kontaktelementkammern 10 eingeteilt wird. Die Auf­ teilung des Innenraumes in gleich große Kontaktelementkammern erfolgt dabei derart, daß die vertikalen Mittelachsen der Kon­ taktelementkammern 10 jeweils einen definierten, konstanten Rasterabstand zueinander aufweisen, welcher zum Beispiel 2,5 mm (entspricht Rast 2,5) oder 5 mm (entspricht Rast 5) beträgt.
Jeweils mittig bezüglich der Kontaktelementkammern 10 sind in die Vorderwandung 2 schräge Abschnitte 11 eingebracht, welche sich von der oberen Begrenzungskante 8 aus, sich verjüngend, nach unten über etwa 1/3 der Höhe der Vorderwandung 2 er­ strecken, so daß jeweils schräge Leitkanten 12, 13 ausgebildet werden. Am unteren Ende der einen Einführtrichter bildenden Abschnitte 11 schließen sich vertikal nach unten verlaufende schmale Führungsschlitze 14 mit zueinander parallelen Führungs­ kanten 15, 16 an. Die Führungsschlitze 14 erstrecken sich ausge­ hend von den unteren Enden der trichterförmigen Abschnitte 11 über etwa 1/3 der Höhe der Vorderwand 2, so daß die Führungs­ schlitze 14 etwa in einer Höhe von 1/3 der Vorderwand 2 über der Bodenwandung 6 enden.
Jeweils am unteren Ende der Führungsschlitze 14 sind an der Außenseite der Vorderwandung 2 Stützvorsprünge 17 angeordnet. Die Stützvorsprünge 17 besitzen eine im wesentliche würfelförmi­ ge Raumform mit einer Oberseite 18, einer Unterseite 19, einer zur Vorderwandung 2 parallelen Außenfläche 20 und zwei Seiten­ flächen 21, 22. In die Oberseite 18 ist jeweils eine rinnenför­ mige Ausnehmung 23 eingebracht, die etwas breiter ist als die Breite der Führungsschlitze 14 und deren Rinnengrund 24 ausge­ rundet ausgebildet ist. Der Rinnengrund 24 schließt mit dem unteren Ende der Führungsschlitze 14 bündig ab (vgl. Fig. 5, 6). Zudem ist der Durchmesser der Ausrundung im Rinnengrund 24 etwas größer als die Breite der Führungsschlitze 14 und derart bemes­ sen, daß Leiterdrähte 103, insbesondere Spulendrahtenden von Magnetspulen, beispielsweise eines Elektromotors, in die rinnen­ förmige Ausnehmung 23 einlegbar sind. Die Breite der Führungs­ schlitze 14 ist z. B. so bemessen, daß die Leiterdrähte 103 klem­ mend in den Führungsschlitzen gehalten sind.
Die von den äußeren Abschnitten 11, an die Schmalseiten 3, 4 angrenzenden Teilbereiche der Vorderwandung 2 weisen die gleiche vertikale Erstreckung auf, wie die Seitenwandungen 3, 4, so daß diese äußeren Teilbereiche der Vorderwandung 2 zusammen mit den Schmalseitenwandungen 3, 4 je eine L-förmige obere Begrenzungs­ kante 25, 26 ausbilden. Auf der Höhe der L-förmigen Begren­ zungskantenflächen 25, 26 weisen die Vorderwandung 2, die Trenn­ stege 7 und die Schmalseitenwandungen 3, 4, jeweils Anschrägun­ gen 27 in Richtung des Innenraums einer jeden Kontaktelementkam­ mer 10 auf. Die Rückwandung 5 ist zu den Kontaktelementkammern 10 hin glatt und ebenflächig ausgebildet. Die Anschrägungen 27 bilden somit einen Einführtrichter zum erleichterten Einstecken von Kontaktelementen 30, welche von oben in Richtung der Pfeil­ richtung 97 in die Kontaktelementkammern 10 gesteckt werden und dort lagern. Von den Anschrägungen 27 aus nach unten weisen die Vorderwandung 2 und die Trennstege 7 jeweils eine gegenüber ihren oberen Endbereichen dickere, beispielsweise etwa doppelte Wandstärke auf.
Die Rückwandung 5 weist über ihre gesamte Erstreckung in etwa die gleiche Wandstärke wie die dickeren Bereiche der Trennstege 7 und der Vorderwandung 2 auf. Über das Niveau der oberen Be­ grenzungskanten 9 hinaus bildet die Rückwandung 5 eine stegför­ mige Trägerplatte 32a eines Leiterplattenrandelements 32 glei­ cher Wandstärke aus derart, daß die Innenseite 31 der Rückwan­ dung 5 mit der Innenseite der Trägerplatte 32a eine gemeinsame ebene Innenfläche 33 bildet. Weiterhin weist die Trägerplatte 32a zusammen mit der Rückwandung 5 eine gemeinsame Außenfläche 34 auf, welche von den Kontaktelementkammern 10 abgewandt ist.
Endseitig ist die Trägerplatte 32a durch eine freie Steckkante 35 begrenzt. Seitlich schließt die Trägerplatte 32a mit seinen seitlichen Stirnkanten 36 jeweils bündig mit den jeweiligen Außenseiten der Schmalseitenwandungen 3, 4 ab, so daß je eine ebene Außenfläche 38, 39 ausgebildet wird.
Jeweils korrespondierend zu den Führungsschlitzen 14 in der Vorderwandung 2 sind in die Rückwandung 5 und die Trägerplatte 32a vertikal von der Steckkante 35 aus nach unten verlaufende Schlitze 41 eingebracht, deren unteres Ende 42 ausgerundet aus­ gebildet ist und auf der gleichen Höhe wie der Rinnengrund 24 und das untere Ende der Führungsschlitze 14 liegt (vgl. Fig. 2). Die Schlitze 41 sind etwas breiter ausgeführt, als die korre­ spondierenden Führungsschlitze 14. Im Bereich des oberen Endes jedes Schlitzes 41 ist außenwandungsseitig, jeweils einen Schlitz 41 überspannend eine Leiterbahnnut 43 ausgebildet. Die Nuten 43 sind im Querschnitt U-förmig, wobei deren Tiefe etwa der Blechstärke eines Kontaktelements 30 entspricht und deren Quererstreckung der Breite eines Leiterbahnelements 112 eines Kontaktelements 30 - wie weiter unten beschrieben - entspricht. Die Schlitze 41 sind im Bereich des oberen Endes ähnlich zu den Führungsschlitzen 14 einführtrichterförmig, sich nach oben er­ weiternd ausgebildet, wobei die Breite des Einführtrichters an seinem offenen Ende in etwa der Nutbreite entspricht.
In gedachter Verlängerung der äußeren Trennstege 7 ist an die Außenfläche 34 jeweils ein vertikal verlaufender, dünnwandiger Steckbegrenzungs- bzw. Anschlagsteg 45 angeformt, welcher je­ weils eine obere Begrenzungskante 46 ausbildet. Diese oberen Begrenzungskanten 46 liegen in der selben Ebene wie die oberen Begrenzungskanten 9 der Trennstege 7 und die oberen Stirnkanten 8 der Vorderwand 2 (vgl. Fig. 9).
Benachbart zu den einander zugewandten Begrenzungskanten der mittleren beiden Schlitze 41 sind unterhalb der jeweiligen Nuten 43 parallel zu den Anschlagstegen 45 verlaufende, rechtwinklig von der Außenfläche 34 abgehende, dünnwandige Haltestege 48, 49 angeformt (vgl. Fig. 2, 3), deren obere Stirnkanten 48a, 49a auf der gleichen Höhe wie die oberen Begrenzungskanten 46 der An­ schlagstege 45 oder etwas darunter liegen können. An den jeweils von der Rückwandung 5 abgewandten Enden der Haltestege 48, 49 ist ein die Haltestege 48, 49 verbindender, federnd biegbarer Rastarm 50 angeformt. Der Rastarm 50 besitzt eine in etwa recht­ eckplattenförmige Raumform mit einer der Rückwandung 5 zugewand­ ten Innenfläche 51 und einer von der Rückwandung 5 abgewandten Außenfläche 52. Der Rastarm 50 erstreckt sich parallel zur Rück­ wandung 5 von den Haltestegen 48, 49 nach oben, wobei die Innen­ fläche 51 parallel zur Außenfläche 34 beabstandet angeordnet ist. Der Rastarm 50 ragt in der Höhe ein Stück über die obere Stirnkante 35 der Trägerplatte 32a hinaus und weist an seinem oberen Ende auf seiner Innenfläche 51 eine Rastnase 53 mit einer Schrägfläche 54 und einer Rastfläche 55, welche eine Rastkante 56 ausbilden, auf (vgl. Fig. 1).
An die Stirnkanten 36 der Trägerplatte 32a ist jeweils eine im Querschnitt U-förmige Führungswandung 60 mit einer Seitenwange 61, einem vorderen Führungssteg 62 und einem hinteren Führungs­ steg 63 einstückig angeformt. Die Führungsstege 62, 63 sind jeweils rechtwinklig zur Seitenwange 61 angeordnet und weisen in die Richtung der Trägerplatte 32a, so daß ein nach oben offener Einführschacht für ein im Querschnitt rechteckiges Bauteil, insbesondere ein Steckgehäuse eines Gegensteckverbinders gebil­ det wird. Die Führungswandungen 60 erstrecken sich vertikal nach oben jeweils ein Stück über die freie Steckkante 35 der Träger­ platte 32a hinaus und bilden je eine U-förmige obere Stirnkante 64 aus. Vertikal nach unten erstrecken sich die Führungswandun­ gen 60 mit den Seitenwangen 61 und den hinteren Führungsstegen 63, jeweils bis ein Stück unterhalb der L-förmigen Begrenzungs­ kanten 25, 26. Die vorderen Führungsstege 62 sitzen mit ihren unteren Enden auf den L-förmigen Begrenzungskanten 25, 26 auf. Die Seitenwange 61, der vordere Führungssteg 62 und der hintere Führungssteg 63 besitzen jeweils eine der Trägerplatte 32a zu­ gewandte Innenseite 61a, 62a, 63a und eine der Trägerplatte 32a abgewandte Außenseite 61b, 62b, 63b. Die Führungswandungen 60 sind an den endseitigen Stirnseiten 36 der Trägerplatte 32a der­ art angeordnet, daß die Trägerplatte 32a den nach oben offenen Einführschacht, welcher aus den Führungswandungen 60 gebildet wird, in Längsrichtung in etwa mittig teilt. Zur Ausbildung eines Einführtrichters für einen Gegensteckverbinder sind die Innenseiten 61a, 62a, 63a jeweils zur oberen U-förmigen Begren­ zungskante 64 hin angefast ausgebildet, so daß Einführschrägen 61c, 62c, 63c ausgebildet werden.
Die Bodenwandung 6 (vgl. Fig. 3, 5, 6) besitzt eine ebene Außen­ fläche 70 und eine Innenfläche 71, die die Kontaktelementkammern 10 jeweils bodenseitig abschließt. Von der Innenseite 71 der Bodenwandung 6 erstreckt sich domartig in jede Kontaktelement­ kammer 10, jeweils ein im Querschnitt im wesentlichen rechteck­ förmiger Leiterstopfer 72, dessen vertikale Erstreckung nach oben hin durch eine Stopferstirnfläche 73 begrenzt ist, wobei die Stopferstirnfläche 73 mit dem Rinnengrund 24 der Stützvor­ sprünge 17 und den jeweils unteren Enden der Führungsschlitze 14 sowie den unteren Enden der Schlitze 41 fluchtet. Die Leiter­ stopfer 72 besitzen jeweils zwei gegenüberliegende, mit Abstand parallel zu den seitlichen Begrenzungswandungen einer Kontakt­ elementkammer 10 verlaufende Breitseiten 74, 75 und je eine vordere Schmalseite 76 und eine hintere Schmalseite 77, welche jeweils im Vergleich zum Abstand der Breitseiten 74, 75 geringer beabstandet, parallel zur Vorderwandung 2 bzw. zur Rückwandung 5 verlaufen.
In den Kontaktelementkammern 10 sitzt jeweils ein Kontaktelement 30, welches im folgenden näher beschrieben wird (Fig. 4).
Die Kontaktelemente 30 sind als Blechstantzteil ausgeführt und weisen im Querschnitt einen U-förmigen Grundkörper 80 mit einer vorderen Kontaktlasche 81, einer gegenüberliegenden hinteren Kontaktlasche 82 und einen die Kontaktlaschen 81, 82 bodenseitig verbindenden Bodensteg 83 auf.
Die vordere Kontaktlasche 81 und die hintere Kontaktlasche 82 weisen jeweils eine im wesentlichen ebene Raumform auf und sind beabstandet zueinander parallel zur Vorderwandung 2 bzw. zur Rückwandung 5 des Steckverbinders 1 angeordnet und besitzen jeweils eine obere Begrenzungskante 84 bzw. 85, welche in einer gemeinsamen Erstreckungsebene parallel zur Bodenwandung 6 des Steckverbinders 1 liegen.
Die Kontaktlaschen 81, 82 besitzen zudem jeweils eine Außenflä­ che 86, 87 und eine Innenfläche 88, 89, wobei der Abstand der Außenflächen 86, 87 zueinander der lichten Weite zwischen der Vorderwandung 2 und der Rückwandung 5 in einer Kontaktelement­ kammer 10 entspricht. Die Breite der Kontaktlaschen 81, 82 wird jeweils durch eine äußere Begrenzungskante 90, 91 und eine inne­ re Begrenzungskante 92, 93 bestimmt, wobei die Breite der Kon­ taktlaschen 81, 82 jeweils etwas geringer ist, als die lichte Weite einer Kontaktelementkammer 10 zwischen zwei die Kontakt­ elementkammer 10 seitlich begrenzenden Wandungen. Etwa auf hal­ ber Höhe des Grundkörpers 80 sind an die inneren und äußeren Begrenzungskanten 90, 91; 92, 93 eines jeden Kontaktelements 30 Krallen 94 angeformt, die jeweils eine nach unten weisende Schrägfläche 95 und an deren oberem Ende eine scharfkantige Verhakungskante 96 zur Verhakung der Kontaktelemente 30 in einer Kontaktelementkammer 10 aufweisen. Hierzu ist der seitliche Abstand zwischen zwei Verhakungskanten 96 einer Kontaktlasche 81, 82 etwas größer gewählt, als die lichte Weite zwischen zwei die Kontaktelementkammer 10 seitlich begrenzenden Wandungen, so daß die Kontaktelemente 30 nach dem Einsetzen in eine Kontakt­ elementkammer 10 (Pfeilrichtung 97) klemmend verhakt in den Kontaktelementkammern 10 sitzen.
Jeweils mittig bezüglich der Kontaktlaschen 81, 82 sind etwa von der Höhe der Verhakungskanten 96 aus, nach unten vertikale, nach unten offene Klemmschlitze 99, 100 eingebracht, welche durch Begrenzungskanten, die jeweils als Schneidklemmkanten 101 und 102 wirken, begrenzt werden. Die Schneidklemmkanten 101 und 102 dienen zur Kontaktierung von Leiterdrähten 103 (Fig. 5, 6) gemäß der im wesentlichen bekannten Schneidklemmtechnik. Der Klemm­ schlitz 99 in der vorderen Kontaktlasche 81 fluchtet mit dem Klemmschlitz 100 in der hinteren Kontaktlasche 82. Zudem fluch­ ten die Klemmschlitze 99, 100 in montiertem Zustand jeweils mit den Führungsschlitzen 14 und den Schlitzen 41 der Kontaktelement­ kammern 10. Weiterhin sind der Klemmschlitz 99 und der Klemmschlitz 100 gleichartig ausgebildet, so daß die im folgen­ den näher erläuterte Ausgestaltung des Klemmschlitzes 99 auch für den Klemmschlitz 100 zutrifft.
Die Schneidklemmkanten 101, 102 sind entsprechend dem Durchmes­ ser des in Schneidklemmtechnik zu kontaktierenden Leiterdrahts 103 parallel zueinander beabstandet angeordnet. Am oberen Ende des Klemmschlitzes 99 erweitert sich dieser beidseitig, so daß jeweils eine Querausnehmung 104 entsteht und der Klemmschlitz 99 am oberen Ende somit T-förmig erweitert ausgebildet ist. Am unteren, offenen Ende des Klemmschlitzes 99 ist dieser V-förmig erweitert ausgebildet, so daß Einführkanten 106, 107 ausgebildet werden, welche jeweils um den Eckbereich zwischen einer Kontakt­ lasche 81, 82 und dem Bodensteg 83 herumreichen und sich im Bodensteg 83 zu einer Bodenausnehmung 108 erweiternd fortsetzen. Die Bodenausnehmung 108 ist derart bemessen, daß der Leiterstop­ fer 72 im eingesetzten Zustand der Kontaktelemente 30 die Boden­ ausnehmung 108 durchgreift.
Direkt oberhalb der V-förmigen Erweiterung des Klemmschlitzes 99 sind benachbart zum Klemmschlitz 99 in den Schneidkanten 101, 102 jeweils nach innen weisende federnde Durchsetzungen 110 derart eingebracht, daß an den Innenseiten 88, 89 der Kontaktla­ schen 81, 82 eine zum Bodensteg 83 hinweisende Klemmkante 111 ausgebildet wird. Diese Durchsetzungen 110 liegen mit ihrer Klemmkante 111 in montiertem Zustand des Kontaktelements 30 an den Schmalseiten 76, 77 des Leiterstopfers 72 an und bewirken somit eine zusätzliche, formschlüssige Halterung des Kontakt­ elements 30 am Leiterstopfer 72.
An die obere Begrenzungskante 85 der hinteren Kontaktlasche 82 schließt sich mittig in deren Verlängerung ein in deren Er­ streckungsebene liegendes, im Vergleich zur Kontaktlasche 82, schmäleres, flachplattenförmiges erstes Leiterbahnelement 112 an, welches in montiertem Zustand sich bis zur freien Steckkante 35 der Trägerplatte 32a erstreckt. Am oberen Ende des ersten Leiterbahnelements 112 folgt in Fortsetzung ein um 180° umgebo­ genes Bogenstück 113, an das sich ein rückwärtiges, nach unten weisendes zweites Leiterbahnende 114 anschließt, das in montier­ tem Zustand in der Nut 43 der Trägerplatte 32a lagert (vgl. Fig. 2). Das Bogenstück 113 umgreift jeweils im Bereich einer Nut 43 in montiertem Zustand die freie Steckkante 35 der Trägerplatte 32a.
Die der Trägerplatte 32a zugewandten innenseitigen Flachbegren­ zungsflächen 115 und 116 des Leiterbahnelementes 112 und des Leiterbahnendes 114 sind jeweils eben und parallel zueinander beabstandet angeordnet derart, daß die Restmaterialstärke der Trägerplatte 32a im Bereich der Nutböden der Nuten 43 dem Ab­ stand der Innenflächen 115, 116 zueinander entspricht. Somit liegen die Flachbegrenzungsflächen 115, 116 in montiertem Zu­ stand des Kontaktelements 30 jeweils an der Innenfläche 33 und an den Nutböden der Nuten 43 flächig an (vgl. Fig. 6). Den in­ nenseitigen Flachbegrenzungsflächen 115, 116 des Leiterbahnele­ ments 112 und des Leiterbahnendes 114 jeweils gegenüberliegend befinden sich außenseitige Flachbegrenzungsflächen, welche - wie weiter unten beschrieben - als Kontaktflächen 117, 118 für je ein Gegensteckkontaktelement 120 wirken (vgl. Fig. 2, 9).
Das Gegensteckkontaktelement 120 ist Bestandteil eines bekannten Gegensteckverbinders 121, welcher für die Kontaktierung von Leiterplatten bzw. Leiterkarten in deren randlichen Bereichen geeignet ist. Der Gegensteckverbinder 121 besitzt ein Steckerge­ häuse 122 mit einer Gehäuseoberseite 123. Im Steckergehäuse 122 sitzt in Kontaktelementkammern 124 jeweils ein Gegensteckkon­ taktelement 120. Diese sind einendig mit Kontaktfederzungen 125 versehen, welche jeweils mit den Kontaktflächen 117, 118 kon­ taktieren. Anderendig sind die Gegensteckkontaktelemente 120 in bekannter Art und Weise mit Schneidklemmkontakten versehen und kontaktieren und halten einen im Gegensteckergehäuse 122 lagern­ den abgehenden Leiterdraht 126. Der Seitenabstand der Gegen­ steckkontaktelemente 120 entspricht dem Seitenabstand der Lei­ terbahnelemente 112 und weist somit die gleichen normierten Rasterabstände - Rast 2,5 bzw. Rast 5 - auf. In gestecktem Zu­ stand liegt die untere Begrenzungsfläche des Steckergehäuses 122 einerseits auf den oberen Begrenzungskanten 9 der Trennstege 7 und andererseits auf den oberen Begrenzungskanten 46 der An­ schlagstege 45 auf. Weiterhin wird das Steckergehäuse 122 zu­ mindest teilbereichsweise an seinen Außenflächen 127, 128 über die Führungswandungen 60 formschlüssig positioniert und gehalten (vgl. Fig. 7). In gestecktem Zustand kommt zudem die Rastfläche 55 der Rastnase 53 mit der Gehäuseoberseite 123 zur Anlage, so daß der Gegenstecker 121 an dem Steckverbinder 1 verrastet ge­ halten ist. Somit wird ein unbeabsichtigtes Lösen der erfin­ dungsgemäßen Steckverbindung verhindert. Soll der Gegensteckver­ binder 121 absichtlich abgezogen werden, so muß lediglich der federnde Rastarm 50 etwas in Pfeilrichtung 130 weggebogen wer­ den, bis die Rastnase 53 neben der Oberfläche 123 des Steckerge­ häuses 122 liegt. Anschließend kann der Gegensteckverbinder 121 entgegen der Pfeilrichtung 97 von dem Steckverbinder 1 abgezogen werden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform (Fig. 8, 9, 10) des erfin­ dungsgemäßen elektrischen Verbinders weist der Steckverbinder 1 zwei federnde Rastarme 131, 132 auf, welche anstelle der Füh­ rungswandungen 60 an den endseitigen Stirnkanten 36 der Träger­ platte 32a einstückig, rechtwinklig nach hinten abgehend ange­ formt sind. Die Rastarme 131, 132 besitzen die gleiche flach­ plattenförmige Raumform wie der Rastarm 50 des ersten Ausfüh­ rungsbeispiels und tragen ebenso an ihrem oberen Ende je eine Rastnase 133, 134, welche in ihrer Raumform der Rastnase 53 entspricht. Die Innenflächen 51 der Rastarme 131, 132 sind par­ allel zueinander und rechtwinklig zur Rückseite 34 der Träger­ platte 32a angeordnet und weisen einen Abstand zueinander auf, der dem Abstand der Seitenflächen 128 des Steckergehäuses 122 entspricht. Somit wirken die Rastarme 133, 134 zugleich in seit­ licher Richtung als Führungselemente für den Gegensteckverbinder 121 und ersetzen somit die Führungswandungen 60. Die Festlegung des Steckergehäuses 122 in einer Richtung senkrecht zur Träger­ platte 32a erfolgt beispielsweise über Stege 135, 136, welche zwischen den Gegenkontaktelementen 120 im Steckergehäuse 122 angeordnet sind und in gestecktem Zustand, jeweils zwischen zwei Leiterbahnelementen 112 auf der Innenseite 33 und jeweils zwi­ schen zwei Leiterbahnenden 114 auf der Außenseite 34 der Träger­ platte 32a anliegen. In gestecktem Zustand liegen, wie im vorge­ nannten Beispiel, die Rastflächen 55 der Rastnasen 133, 134 auf der Oberseite 123 des Steckergehäuses 122 auf und sichern den Gegensteckverbinder 121 gegen unbeabsichtigtes Abziehen vom Leiterplattenrandelement 32. Durch gleichzeitiges Wegbiegen des Rastarms 131 in Pfeilrichtung 138 und des Rastarms 132 in Pfeil­ richtung 139 kann die Verrastung gelöst und somit der Gegen­ stecker 121 abgezogen werden. Der übrige Aufbau des Steckver­ binders 1 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel entspricht iden­ tisch dem Aufbau des Steckverbinders 1 gemäß Fig. 1.
Im folgenden wird der Montageablauf zur Herstellung einer erfin­ dungsgemäßen Steckverbindung im einzelnen am Beispiel eines Elektromotors erläutert.
Im Ausgangszustand ist der erfindungsgemäße Steckverbinder 1 ohne eingesetzte Kontaktelemente 30, beispielsweise an einem Kernblechpaket einer Magnetspule eines Elektromotors, befestigt. Im ersten Schritt wird je ein Leiterdrahtende der Wicklungen des Elektromotors von oben in Pfeilrichtung 97 in je eine Kontakt­ elementkammer 10 eingelegt derart, daß das Leiterdrahtende vor­ zugsweise jeweils zur Rückwandung 5 weist und der Leiterdraht 103 an den unteren Enden der Führungsschlitze 14 und der Schlit­ ze 41 zu liegen kommt. Somit liegt der zu kontaktierende Leiter­ draht 103 vor dem Einsetzen des Kontaktelements 30 auch auf der Stopferstirnfläche 73 des Leiterstopfers 72 und auf dem Rinnen­ grund 24 des Stützvorsprungs 17 auf.
In diesem Zustand wird von oben ebenfalls in Pfeilrichtung 97 ein Kontaktelement 30 mit dem Bodensteg 83 voran in die Kontakt­ elementkammer 10 gesteckt (Fig. 5, 6). Beim Einstecken des Kon­ taktelements 30 wird der Leiterdraht 103 in bekannter Art und Weise in Schneidklemmtechnik kontaktiert und gehalten, wobei die Schneidklemmkanten 101, 102 der Schlitze 99, 100 des Kontakt­ elements 30 jeweils die Isolation der Leiterdrähte 103 durch­ schneiden und den Leiterdraht 103 somit kontaktieren und halten. Ist das Kontaktelement 30 vollständig in eine Kontaktelementkam­ mer 10 eingesteckt, so liegt dessen Bodensteg 83 den Leiterstopfer 72 umgebend auf der Bodenwandung 6 der Kontaktelementkam­ mer 10 auf. Das Leiterbahnelement 112 liegt flächig auf der Innenfläche 33 der Trägerplatte 32a auf, wobei das Bogenstück 113 die Trägerplatte 32a an dessen freier Steckkante 35 umgreift und somit das Leiterbahnende 114 außenseitig in den Nuten 43 lagert. Das Einbringen der Kontaktelemente 30 kann manuell, halb- oder vollautomatisch durchgeführt werden. Bei sehr großen Stückzahlen, wie sie z. B. bei der Herstellung von Elektromotoren vorliegen, ist es jedoch zweckmäßig das Einstecken der Kontakt­ elemente 30 in die Kontaktelementkammern 10 halb- bzw. vollauto­ matisch durchzuführen. Für die halb- bzw. vollautomatische Mon­ tage der Kontaktelemente 30 ist es zweckmäßig die in Folgever­ bundtechnik hergestellten Kontaktelemente 30, welche nach den Stanz- und Formvorgängen kettenartig untereinander über Blech­ stege verbunden sind, in dieser Anordnung zu belassen bzw. die aus Kontaktelementen 30 gebildete Kette zu Kontaktelementrollen aufzuwickeln. Somit können die Kontaktelemente 30 kontinuierlich einer automatischen Zuführ- und Montageeinrichtung zugeführt werden. Sitzt ein Kontaktelement 30 in einer entsprechenden Aufnahmevorrichtung der Montagemaschine, so wird das Kontakt­ element 30 von der Kette abgetrennt und in die dafür vorgesehene Kontaktelementkammer 10 eingesteckt. Während des Einsteckvor­ ganges gelangt der Leiterdraht 103, welcher im Steckverbinder 1 ruht, in die Schneidklemmschlitze 99, 100 des Kontaktelements 30 und wird in der bekannten Schneidklemmtechnik kontaktiert und gehalten.
Nach der Montage bilden die Leiterbahnelemente 112, 114 zusammen mit der Trägerplatte 32a ein Leiterplattenrandelement 32 nach, wie es an den Randbereichen von Leiterplatten bzw. Leiterkarten auftritt, wobei die Leiterbahnelemente 112, 114 zweier benach­ barter Kontaktelemente 30 einen festen, normierten Rasterabstand zueinander aufweisen. Somit kann - wie oben beschrieben - ein zur Kontaktierung von Leiterplattenrändern vorgesehener, bekann­ ter Gegensteckverbinder 121 als Gegensteckverbinder 121 für den erfindungsgemäßen Steckverbinder 1 verwendet werden.
Ein erfindungsgemäßer Steckverbinder 1 vereinigt somit die Vor­ teile der Schneidklemmtechnik für nicht lösbare Kontaktierungen zwischen Kontaktelementen und Leiterdrähten mit den Vorteilen einer lösbaren Mehrfach-Steckverbindung unter Ausnutzung von bereits bekannten, in großen Stückzahlen verfügbaren, Gegen­ steckverbindern 121. Die spezielle Ausgestaltung der Kontaktie­ rungselemente für die Steckverbindung erlaubt es zudem in vor­ teilhafter Weise eine Steckverbindung auszubilden, die den Kon­ taktierungsbedingungen einer Leiterplattenkante gleicht und somit mit bewährten Gegenkontaktierungselementen, wie z. B. Fe­ derkontaktelementen zuverlässig kontaktiert werden kann. Dar­ überhinaus erfordert eine Anordnung als Mehrfach-Steckverbinder, beispielsweise in einer Reihe angeordnet, zur Herstellung einer Kontaktierung aller Kontaktstellen lediglich einen Steckvorgang, bei dem zeitgleich alle notwendigen elektrischen Kontakte zwi­ schen Steckverbinder 1 und den in dem Gegensteckverbinder 121 lagernden und dort kontaktierten abgehenden Leiterdrähten 103 enden, hergestellt werden. Dies führt insbesondere zu einer erheblichen Vereinfachung im Montageprozeß sowie zu einer erhöh­ ten Wartungsfreundlichkeit der entsprechend ausgerüsteten Gerä­ te, da die vom Elektromotor nach außen führenden Drähte nicht einzeln aus den entsprechenden Kontaktelementen 30 gelöst werden müssen, sondern vielmehr durch das einmalige Lösen der Rastein­ richtungen und das Abziehen des Gegensteckverbinders 121 ein schnelles Lösen und Wiederherstellen der Kontakte erfolgen kann. Darüberhinaus bietet eine derartige Ausgestaltung einer elek­ trischen Verbindung die Möglichkeit, die Paarung aus Steckver­ binder 1 und Gegensteckverbinder 121 mit Codierungseinrichtungen zu versehen, so daß ein verwechslungssicheres Kontaktieren si­ chergestellt ist. Damit wird während des Herstellungsprozesses bzw. während Reparaturarbeiten an den betreffenden Geräten eine Zerstörung, die ihre Ursache in einer falschen Zuordnung der abgehenden Leiterdrähte zu den entsprechenden Leiterdrähten 103 haben kann, zuverlässig vermieden. Darüberhinaus gewährleistet ein derartiger erfindungsgemäßer Steckverbinder 1 eine hohe Kon­ taktsicherheit im Betrieb, da er auf bewährte Gegensteckkontakt­ elemente 120, die sich im Einsatz als Steckverbinder für Leiter­ karten bewährt haben, zurückgreift. Die Anordnung der Leiter­ bahnelemente in regelmäßigen, normierten Abständen, insbesondere im Leiterkartensektor üblichen standarisierten Rasterabständen von 2, 5 bzw. 5 mm ist ein derartiger Steckverbinder 1 mit den entsprechend vorhandenen Gegensteckverbindern 121 universell einsetzbar. Somit wird eine geringere Teilevielfalt erreicht und dadurch auch ein erheblicher Kostenvorteil erreicht.
Die Erfindung sieht auch vor, das Leiterplattenrandelement 32 als separates Einsteckteil auszubilden, das in die Trägerplatte 32a integrierte Leiterbahnelemente 112, 114 enthält und in das Gehäuse 1a des Steckverbinders 1 einsteckbar ist, wobei die Leiterbahnelemente 112, 114 beim Einstecken des Leiterplatten­ randelements 32 über geeignete Kontaktierungselemente, z. B. Kontaktfederzungen, elektrisch leitend mit den Kontaktelementen 30 verbunden werden.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform einer elektri­ schen Steckverbindereinheit (Fig. 11 bis 14) zur Verwendung mit einem aufsteckbaren Adapter für unterschiedliche Gegensteckver­ binder, insbesondere mit unterschiedlicher Rast (Rast 2,5/Rast 5) ist die Bodenplatte 6 sowohl über die längsseitige Rückwan­ dung 5 als auch ein Stück über die längsseitige Vorderwandung 2 verlängert ausgebildet.
Der Betrag der rückwärtigen und vorderseitigen Verlängerung entspricht dabei in etwa dem Abstand zwischen Vorderwandung 2 und Rückwandung 5. Die Bodenplatte 6 bildet hierdurch eine vor­ dere längsseitige Kante 6a und eine hintere längsseitige Kante 6b aus. Die Schmalseitenwandungen 3, 4 sind zu den Kanten 6a, 6b mit diesen abschließend vorgezogen, wobei die Schmalseitenwan­ dungen 3, 4 in den verlängerten Bereichen eine Höhe aufweisen, die etwas geringer ist als die Höhe des quaderförmigen Verbin­ dergehäuses.
Benachbart zu den Schlitzen 41, diese jeweils beiseitig in einem zum unteren Ende 42 benachbarten Bereich begrenzend, sind Bogen­ stege 150 angeordnet, welche sich von der Kante 6b mit einem kurzen vertikalen Abschnitt 150a und einem anschließenden Bogen­ abschnitt 150b mit einem auf den Bogenabschnitt 150b folgenden geraden Abschnitt 150c, schräg zur Grundplatte 6 zur Rückwandung 5 erstrecken.
Im Anbindungsbereich an die Rückwandung 5 weisen die Stege 150 eine Höhe auf, die in etwa 1/3 bis 1/2 der Höhe der Rückwandung 5 bzw. in etwa der Höhe der Seitenwandung 3, 4 entspricht. Zwi­ schen den Stegen 150 erstreckt sich ein Boden 151 von der Kante 6b zunächst bogenartig und dann schräg zur Platte 6 ansteigend zur Rückwandung 5, wobei der Boden an die Rückwandung 5 kurz unterhalb des unteren Endes 42 eines Schlitzes 41 oder mit die­ sem abschließend angrenzt.
In den Stegen 150 sind benachbart und ein kleines Stück beab­ standet zur Rückwandung 5, parallel zur Rückwandung 5, und fluchtend zueinander verlaufend Schlitze 152 von der Oberkante 150c her in die Stege 150 eingebracht angeordnet. Die Schlitze 152 erstrecken sich ein kleines Stück in die Stege 150 hinein, wobei die Schlitzmündungen 153 mit Schrägen 154 leicht verbrei­ tert trichterartig ausgebildet sind.
Die Schmalseitenwandungen 3, 4 bilden zwischen einem, zwischen der Rückwandung 5 und der Vorderwandung 2 befindlichen Wandungs­ abschnitt und einem zwischen der Vorderwandung 2 und der Vor­ derkante 6a befindlichen Wandungsabschnitt eine Stufe aus. Mit­ tig zwischen den Schmalseitenwandungen 3, 4 ist zwischen zwei Schlitzen 14 ein Stützsteg 155 angeordnet, welcher parallel zu den Schmalseitenwandungen 3, 4 verläuft und von der Vorderwan­ dung 2 bis zur Kante 6a reicht. Der Stützsteg 155 weist in etwa mittig zwischen Vorderwandung und Kante 6a eine eine zylindrisch verdickte Säule 156 auf, welche sich über eine Oberkante 157 des Stegs ein Stück hinaus erstreckt. Die Oberkante 157 schließt oberseitig mit den Oberkanten der Schmalseitenwandungen 3, 4 ab.
Im Bereich der Rückwandung 5 und der Schmalseitenwandungen 3, 4 sind beidseitig je eine Führungsschiene 158 ausgebildet angeord­ net. Die Führungsschiene 158 erstreckt sich von einer Oberseite der Bodenplatte 6 über die gesamte Höhe der Rückwandung 5 und erstreckt sich in der Breite von der Rückwandung 5 zur Kante 6b, wobei die Führungsschienen 158 in etwa eine Breite aufweisen, die 1/3 der Breite der Bodenplatte 6 zwischen den Kante 6a, 6b entspricht. Die Führungsschienen 158 weisen eine Dicke auf, die etwas größer ist als die Dicke der Schmalseitenwandungen 3, 4 und stehen nach außen über die Schmalseitenwandungen 3, 4 ein Stück über. Die Führungsschienen 158 bilden beidseitig, zu den Kanten 6a, 6b hin schmale Seitenwandungen 158a, 158b aus.
Außenseitig weist die Führungsschiene in etwa quermittig eine durch die Bodenplatte durchgehende und sich über die gesamte Höhe der Führungsschiene 158 erstreckende Führungsnut 159 auf, die beidseitig von schmalen Wandungen 159a begrenzt wird. In etwa quermittig in der Führungsnut 159 ist eine Rastnase 160 angeordnet, welche eine von oben zur Bodenplatte 6 hin nach außen verlaufende Auflaufschräge 161 und einen Rastvorsprung 162 aufweist. Die zur Kante 6b weisende Schmalseitenwandung 158b der Führungsschiene 158 ist von außen nach innen auf die Rückwandung 5 zu schräg verlaufend angeordnet, so daß die Schmalseitenwan­ dungen 158b mit der benachbarten Nutwandung 159a einen im Quer­ schnitt prismatischen Wandungsteil ausbildet.
Ein erfindungsgemäßer Anschlußadapter 170 (Fig. 15 bis 18) zur Kombination mit einem Steckverbinder 1 ist im wesentlichen hohl­ kastenförmig bzw. schachtartig mit einer Vorderwandung 171, einer Rückwandung 172 und zwei Schmalseitenwandungen 173, 174 ausgebildet und bildet eine obere Kastenöffnung 170a und eine unter Kastenöffnung 170b aus. Quermittig weist die Vorderwandung 171 nahezu über die gesamte Breite der Wandung 171 eine recht­ eckige Freisparung 171c auf, welche über etwa 1/3 der Höhe des Anschlußadapterkastens zur Unterkante 171b reicht.
Benachbart zur Vorderwandung 171 verbreitern sich die Schmal­ seitenwandungen 173, 174 mit je einer Stufe 175 zur Rückwandung 172 hin. Die Rückwandung 172 weist in den Randbereichen, benach­ bart zu den Schmalseitenwandungen 173, 174 Ausformungen bzw. Ausbuchtungen 176 aus. In die derart verbreiterten bzw. verdick­ ten Eckbereiche 177 des Anschlußadapters 170 sind von innen her Führungsnuten 178 (Fig. 17, 18) eingebracht angeordnet, die bezüglich ihres Querschnitts mit der äußeren Form der Führungs­ schienen 158 der Steckverbinder 1 korrespondieren.
Im Bereich einer unteren Kante 171b der Vorderwandung 171 er­ streckt eine flach rechteckige Anschlagleiste 180 senkrecht zur Wandungsfläche der Vorderwandung 171 nach außen. In etwa quer- und längsmittig ist in die Anschlagleiste 180 ein Loch 180a eingebracht.
Innenseitig weist die Vorderwandung 171 eine, von der unteren Öffnung 170a zu einer oberen Öffnung 170b des Anschlußadapters verlaufende Längsverrippung 181 mit Rippen 179 auf, welche von einer Oberkante 171a der Vorderwandung 171 bis kurz über die Höhe der Anschlagleiste 180 reicht.
Ein kurzes Stück oberhalb einer Unterkante 172b der Rückwandung 172 erstreckt sich eine flach rechteckförmige Anschlagleiste 182 über etwa 1/3 der Breite des Anschlußadapterkastens zwischen Vorderwandung 171 und Rückwandung 172 senkrecht zur Rückwandung 172 nach innen. Die Anschlagleiste 182 weist eine Breite auf, die in etwa der inneren Breite des Anschlußadapterkastens ent­ spricht und weist eine Oberseite 183, eine Unterseite 184 sowie eine Längsstirnkante 185 auf.
Von der Oberseite 183 erstrecken sich beabstandet zueinander Stützstege 186 entlang der Rückwandung 172 bis kurz unter die Oberkante 171a der Vorderwandung 171 nach oben.
Unterseitig ist benachbart und gering beabstandet von der Stirn­ kante 185 eine Steckleiste 187 angebunden, welche sich parallel zur Rückwandung 172 über die Unterkante 172b der Rückwandung 172 hinaus erstreckt. Zwischen der Rückwandung 172, der Anschlaglei­ ste 182 und der Steckleiste 187 sind fluchtend zu den Stegen 186 kurze Stützstege 190 angeordnet.
Oberhalb der Oberkante der Seitenwandung 173, 174 befindet sich innenseitig an der Rückwandung 172 eine Rastnase 191 mit einer zur Oberkante weisenden Auflaufschräge. Aus den Seitenwandungen 173, 174 ist je ein in etwa umgekehrt T-förmiger, mit L-förmigen Schnitten 196 freigeschnittener Rastarm 195 angeordnet.
Die Schnitte 196 verlaufen hierbei von einer Unterkante der Sei­ tenwandungen 173, 174 zunächst aufeinander zu und knicken dann senkrecht nach oben ab und reichen in etwa 2/3 der Höhe der Seitenwandungen 173, 174, so daß die Rastarme im Bereich eines oberen Drittels der Seitenwandungen 173, 174 an diesen federnd angebunden sind. Die Rastarme 195 erstrecken sich nach unten über untere Kanten 173b, 174b der Seitenwandungen 173, 174 hin­ aus.
Unterhalb der Unterkanten 173b, 174b der Seitenwandungen 173, 174 ist in etwa quermittig in die Rastarme 195 je eine länglich rechteckförmige Rastausnehmung 198 eingebracht. In Verlängerung des Rastarmes 195 nach unten weisen die Rastarme 195 eine Steu­ ernase 197 auf, welche innenseitig eine Auflaufschäge 199 bil­ det.
Bei einer weiteren Ausführungsform eines Anschlußadapters 170 (Fig. 23 bis 26) weist der Adapter 170 eine im wesentlichen gleiche Querschnittsgrundfläche wie die elektrische Verbinder­ einheit 1 auf. Das heißt, daß die Seitenwandungen 173, 174 in etwa eine gleiche Breite aufweisen wie die Seitenwandungen 3, 4. Im Bereich der Stege 150 und des Stegs 155 wird die elektrische Verbindereinheit 1 vom Anschlußadapter 170 mit Bodenwandungs­ abschnitten 170c von oben abgedeckt.
Soll eine erfindungsgemäße elektrische Steckverbindereinheit gemäß Fig. 11 mit einem Anschlußadapter 170 für Rast 5 zu einem Steckverbinder 200 kombiniert werden, wird der Anschlußadapter 170 zunächst mit der Innenseite der Rastarme 195 in die Füh­ rungsnut 159 der Führungsschiene 158 eingeschoben. Bei weiterem Einschieben entlang der Nut 159 gelangt die untere Steuernase 197 der Rastarme 195 mit ihrer Schräge 199 über die Auflauf­ schräge 161 der Rastnasen 160 in der Nut 158, wodurch die Rast­ arme 195 nach außen abgespreizt werden. Befindet sich die Rast­ nase 160 im Bereich der Rastausnehmung 196 schnappen die Rast­ arme wieder in die Nut 158 vollständig hinein. Die Führungs­ schienen 158 befinden sich jetzt vollständig in den Füh­ rungsnuten 178 des Anschlußadapters 170 (Fig. 19 bis 22). In vollständig eingeschobenen Zustand befindet sich die Steck­ leiste 187 des Anschlußadapters 170 in den Schlitzen 153 der elektrischen Verbindereinheit, wodurch zwischen den Stegen 150 liegende Drähte nach oben gesichert und auf den Boden 151 fest­ gelegt werden.
Die flachrechteckige Anschlagleiste 180 liegt auf den Seiten­ wandungen 3, 4 sowie auf der Kante 157 des Stützsteges 155 auf, wobei die zylindrische Säule 156, welche über die Oberkante 157 des Steges 155 hinaussteht, sich in dem Loch 180a der Anschlag­ leiste 180b findet.
Auf diese Weise kann auf die erfindungsgemäße elektrische Ver­ bindereinheit bzw. eine immer gleiche Grundform einer erfin­ dungsgemäßen elektrischen Verbindereinheit abhängig von Kunden­ wünschen unterschiedliche Anschlußadapter für unterschiedliche Anschlußstecker, insbesondere Anschlußstecker mit anderen Rast­ maßen, wie z. B. Rast 2,5 oder Rast 5 (Fig. 23 bis 26) angeordnet werden. Dadurch, daß lediglich unterschiedliche Anschlußadapter auf einen Grundtyp eines Steckverbinders aufgesteckt werden müssen, können in erheblicher Weise Teile, Fertigungsschritte und damit auch Kosten gespart werden. Bei einem vielpoligen Steckverbinder mit Rast 5 kann auch ein Anschlußadapter mit Rast 2,5 gesteckt werden, hierbei wird dann jedoch nur jeder zweite Kontakt kontaktiert.
Durch das Vorsehen von Stegen 150 und Stegbögen 151 vor den Schlitzen 41 der elektrischen Verbindereinheit 1 werden die abgehenden Spulendrähte eines Spulenblocks sicher und geschützt an die elektrische Verbindereinheit geführt und dort sicher und isoliert, insbesondere auch bei Vibrationen gelagert.

Claims (104)

1. Elektrische Verbindereinheit, insbesondere zur Verbindung von Spulendrahtenden eines Elektromotores mit abgehenden Leiterdrahtenden, z. B. zur Verdrahtung eines Elektromotors, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit mindestens einer, nach oben offenen Kontaktelementkammer, in der ein aus einem Blechstanzteil geformtes Kontaktelement sitzt, wel­ ches in seinem kammerbodenseitigen Endbereich eine Schneid­ klemmkontaktierungseinrichtung für ein Spulendrahtende einer Magnetspule, z. B. für einen Lackdraht oder einen Kupferdraht eines Elektromotors oder Kondensators oder dergleichen und anderendig eine Kontaktierungseinrichtung für einen abgehenden Leiterdraht aufweist, wobei vorzugs­ weise in sich gegenüberliegenden Wandungen der Kontaktele­ mentkammer je ein von der Oberkante der Wandungen in Rich­ tung Kammerboden verlaufender schmaler Schlitz zur Einfüh­ rung des Spulendrahtendes vorgesehen ist und zwischen den gegenüberliegenden Wandungen ein von der Bodenwandung aus nach oben weisender Leiterstopfer angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Verbindereinheit als Steckverbinder (1) für einen Gegensteckverbinder (121) ausgeführt ist, wobei die Kontaktierungseinrichtung für den abgehenden Leiterdraht als Steckelement für den Gegensteckverbinder (121) nach Art eines Leiterplattenrandelements (32) mit einer freien Steckkante (35) ausgebildet ist, welches eine stegförmige, vorzugsweise gehäuseintegrierte Trägerplatte (32a) aus Kunststoff mit mindestens einem Leiterbahnelement (112) aufweist und derart ausgebildet ist, daß ein insbesondere normierter Gegensteckverbinder (121) aufsteckbar ist, wobei das Leiterbahnelement (112) mit dem Kontaktelement (30) elektrisch leitend in Verbindung steht.
2. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Kontaktelementkammern (10) insbesondere in einer Reihe nebeneinander zu einem mehrpoligen Steckverbinder zusammengefaßt sind.
3. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen zwei Leiterbahnelementen (112) ein normiertes Rastermaß, z. B. 2,5 oder 5 mm aufweist.
4. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Leiterbahnelement (112) einendig, einteilig an das Kon­ taktelement (30) angebunden ist.
5. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Leiterbahnelement (112) anderendig als ebenes Leiter­ bahnelement ausgebildet ist, welches bis zur freien Steck­ kante (35) reicht.
6. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Leiterbahnelement (112) anderendig als ebenes Leiter­ bahnelement ausgebildet ist, welches bis kurz vor die freie Steckkante (35) reicht.
7. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Leiterbahnelement (112) anderendig ein Bogenstück (113) aufweist, welches die Trägerplatte (32a) randlich, insbe­ sondere formschlüssig umgreift.
8. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich an das Bogenstück (113) ein Leiterbahnende (114) an­ schließt, welches rückseitig an der Trägerplatte 32a an­ liegt.
9. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (1) Rasteinrichtungen (50, 53) zum ver­ rastenden Halten des Gegensteckverbinders (121) aufweist.
10. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasteinrichtung (50, 53) zumindest ein federnder Rast­ arm (50) mit zumindest einer Rastnase (53) ist.
11. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (1) Einrichtungen (60, 51) zur Führung und Positionierung eines Gegensteckverbinders (121) auf­ weist.
12. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (60) zur Führung und Positionierung eines Gegensteckverbinders (121) schachtförmige Führungswandungen (60) sind.
13. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen (51) zum Führen und Positionieren des Gegensteckverbinders (121) Innenflächen (51) von Rastarmen (50) sind.
14. Elektrisches Verbinderelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (1) eine längsseitige Vorderwandung (2), eine erste Schmalseitenwandung (3), eine zweite Schmalsei­ tenwandung (4), eine längsseitige Rückwandung (5) sowie eine Bodenwandung (6) aufweist, welche jeweils ebenflächig ausgebildet sind und das nach oben offene, quaderförmige Verbindergehäuse (1a) ausbilden.
15. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwandungen (3, 4) und die Vorderwandung (2) etwa gleich hoch ausgebildet sind.
16. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 14 und/oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Innenseiten der Vorderwandung (2) und der Rückwandung (5) sich jeweils rechtwinklig zur Vorderwandung (2) und zur Rückenwandung (5) Trennstege (7) erstrecken, deren vertikale Erstreckung bis zur oberen Begrenzungskante (8) der Vorderwandung (2) reicht, mit der die Trennstege bündig abschließen, so daß eine obere Steck-Begrenzungs­ kante (9) ausgebildet wird.
17. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennstege (7) derart gleichmäßig beabstandet zuein­ ander angeordnet sind, daß das Gehäuse (1a) in mehrere, gleichgroße, im Querschnitt etwa quadratische, nach oben offene Kontaktelementkammern (10) eingeteilt wird.
18. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwandung (2) jeweils insbesondere mittig bezüglich der Kontaktelementkammern (10) Führungsschlitze (14) mit schrägen Abschnitten (11) aufweist, welche sich von der oberen Begrenzungskante (8) aus, sich verjüngend nach unten über etwa 1/3 der Höhe der Vorderwandung (2) erstrecken, so daß jeweils schräge Leitkanten (12, 13) ausgebildet werden.
19. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschlitze (14) am unteren Ende der schrägen Abschnitte (11) vertikal nach unten verlaufen und zuein­ ander parallele Führungskanten (15, 16) ausbilden.
20. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 18 und/oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Führungsschlitze (14) ausgehend von den unteren Enden der schrägen Abschnitte (11) etwa über 1/3 der Höhe der Vorderwand (2) erstrecken.
21. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Ende der Führungsschlitze (14) an der Außenseite der Vorderwandung (2) jeweils Stützvorsprünge (17) angeord­ net sind.
22. Elektrisches Verbinderelement nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorsprünge (17) eine im wesentlichen würfelförmige Raumform mit einer Oberseite (18), einer Unterseite (19), einer zur Vorderwandung (2) parallelen Außenfläche (20) und zwei Seitenflächen (21, 22) aufweisen.
23. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß in die Oberseite (18) der Stützvorsprünge (17) jeweils eine rinnenförmige Ausnehmung (23) eingebracht ist, die etwas breiter ist, als die Breite der Führungsschlitze (14) und deren Rinnengrund (24) ausgerundet ausgebildet ist.
24. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Rinnengrund (24) bündig mit dem unteren Ende der Füh­ rungsschlitze (14) abschließt.
25. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 23 und/oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Ausrundung im Rinnengrund (24) etwas größer als die Breite der Führungsschlitze (14) und derart bemessen ist, daß Leiterdrähte (103), insbesondere Leiter­ drahtenden von Magnetspulen in die rinnenförmige Ausnehmung (23) einlegbar sind.
26. Elektrisches Verbinderelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die von den äußeren schrägen Abschnitten (11) an die Schmalseiten (3, 4) angrenzenden Teilbereiche der Vorder­ wandung (2) die gleiche vertikale Erstreckung aufweisen, wie die Seitenwandungen (3, 4), so daß diese äußeren Teil­ bereiche der Vorderwandung (2) zusammen mit den Schmalsei­ tenwandungen (3, 4) je eine L-förmige Begrenzungskante (25, 26) ausbilden.
27. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwandung (2), die Trennstege (7) und die Schmal­ seitenwandungen (3, 4) jeweils auf der Höhe der L-förmigen Begrenzungskanten (25, 26) Anschrägungen (27) des Innen­ raums einer jeden Kontaktelementkammer (10) aufweisen.
28. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschrägungen (27) einen Einführtrichter zum erleich­ terten Einstecken von Kontaktelementen (30) in Pfeilrich­ tung (97) in die Kontaktelementkammern (10) aufweisen.
29. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß über das Niveau der oberen Begrenzungskante (9) hinaus, insbesondere in Verlängerung der Rückwandung (5) zu dieser fluchtend, die Trägerplatte 32a des Leiterplattenrandele­ ments (32) angeformt ist, z. B. derart, daß die Innenseite (31) der Rückwandung (5) mit der Innenseite der Trägerplat­ te (32a) eine gemeinsame ebene Innenfläche (33) ausbildet und die Trägerplatte (32a) zusammen mit der Rückwandung (5) eine gemeinsame Außenfläche (34) ausbildet, welche von den Kontaktelementkammern (10) abgewandt ist und endseitig eine freie Steckkante (35) die Trägerplatte 32a begrenzt.
30. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (32a) mit ihren endseitigen Stirnkanten (36) jeweils bündig mit den jeweiligen Außenseiten der Schmalseitenwandungen (3, 4) abschließt.
31. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß zweckmäßigerweise korrespondierend zu einem Führungsschlitz (14) in der Vorderwand in die Rückwandung (5) und die Trä­ gerplatte (32a) ein vertikal von der freien Steckkante (35) aus nach unten verlaufender Schlitz (41) eingebracht ist, dessen unteres Ende (42) vorzugsweise ausgerundet ausgebil­ det ist und vorzugsweise auf der gleichen Höhe wie der Rinnengrund (24) und das untere Ende der Führungsschlitze (14) liegt, wobei der Schlitz (41) zumindest teilbereichs­ Weise, insbesondere im Bereich der Trägerplatte (32a) vom Leiterbahnelement (112) abgedeckt ist.
32. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest im Bereich des oberen Endes des Schlitzes (41) außenwandungs- und/oder innenwandungsseitig jeweils eine den Schlitz (41) überspannende Leiterbahnnut (43) ausgebil­ det ist, wobei der Schlitz (41) vorzugsweise jeweils ein­ führtrichterförmig nach, oben erweitert ausgebildet sind.
33. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (43) im Querschnitt U-förmig ist, wobei deren Tiefe zweckmäßigerweise der Blechstärke des Kontaktelements (30) und deren Quererstreckung der Breite eines Leiterbahnele­ ments (112) entspricht.
34. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß in gedachter Verlängerung der äußeren Trennstege (7) an die Außenfläche (34) jeweils ein vertikal verlaufender, dünn­ wandiger Steckbegrenzungs- bzw. Anschlagsteg (45) angeformt ist, welcher jeweils eine obere Begrenzungskante (46) aus­ bildet, welche in der selben Ebene wie die oberen Begren­ zungskanten (9) der Trennstege (7) und die oberen Stirn­ flächen (8) der Vorderwand (2) liegen.
35. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß benachbart zu den einander zugewandten Begrenzungskanten der mittleren beiden Schlitze (41) unterhalb der jeweiligen Nuten (43) parallel zu den Anschlagstegen (46) verlaufende, rechtwinklig von der Außenfläche (34) abgehende, dünnwandi­ ge Haltestege (48, 49) angeformt sind.
36. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß an den jeweils von der Rückwandung (5) abgewandten Enden der Haltestege (48, 49) ein die Haltestege (48, 49) ver­ bindender, federnd biegbarer Rastarm (50) angeformt ist.
37. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastarm (50) eine in etwa rechteckplattenförmige Raum­ form mit einer der Rückwandung (5) zugewandten Innenfläche und einer von der Rückwandung (5) abgewandten Außenfläche besitzt.
38. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 36 und/oder 37, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastarm (50) sich parallel zur Rückwandung (5) von den Haltestegen (48, 49) aus nach oben erstreckt, wobei die Innenfläche (51) parallel zur Außenfläche (34) beabstandet angeordnet ist.
39. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 36 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastarm (50) in der Höhe ein Stück über die freie Steckkante (35) der Trägerplatte (32a) hinausragt und an seinem oberen Ende auf seiner Innenfläche (51) eine Rastna­ se (53) mit einer Schrägfläche (54) und einer Rastfläche (55) aufweist.
40. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungswandungen (60) jeweils eine im Querschnitt U- förmige Raumform mit einer Seitenwange (61), einem vorderen Führungssteg (62) und einem hinteren Führungssteg (63) aufweisen und an die Stirnkanten (36) der Trägerplatte (32a) einstückig angeformt sind.
41. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsstege (62, 63) jeweils rechtwinklig zur Seiten­ wange (61) angeordnet sind und in die Richtung der Träger­ platte (32a) weisen, so daß ein nach oben offener Einführ­ schacht für ein im Querschnitt rechteckiges Bauteil ausge­ bildet wird.
42. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 40 und/oder 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwange (61), der vordere Führungssteg (62) und der hintere Führungssteg (63) jeweils eine der Trägerplatte (32a) zugewandte Innenseite (61a, 62a, 63a) besitzen, wobei die Innenseiten (61a, 62a, 63a) jeweils zu einer oberen U- förmigen Begrenzungskante (64) der Führungswandung (60) hin angefast ausgebildet ist, so daß Einführschrägen (61c, 62c, 63c) ausgebildet werden.
43. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 40 bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungswandungen (60) an den endseitigen Stirnkanten (36) der Trägerplatte (32a) derart angeordnet sind, daß die Trägerplatte (32a) den nach oben offenen Einführschacht in Längsrichtung in etwa mittig teilt.
44. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwandung (6) eine ebene Außenfläche (70) und eine Innenfläche (71) besitzt, welche die Kontaktelementkammern (10) jeweils bodenseitig abschließt.
45. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Leiterstopfer (72) von der Innenseite (71) der Bodenwandung (6) domartig in jede Kontaktelementkammer (10) erstreckt, wobei dessen vertikale Erstreckung nach oben hindurch eine Stopferstirnfläche (73) begrenzt ist, wobei die Stopferstirnfläche (73) mit dem Rinnengrund (24) der Stützvorsprünge (17) und den jeweils unteren Enden der Führungsschlitze (14) sowie den unteren Enden der Schlitze (41) fluchtet.
46. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterstopfer (72) jeweils zwei gegenüberliegende, mit Abstand parallel zu den seitlichen Begrenzungswandungen einer Kontaktelementkammer (10) verlaufende Breitseiten (74, 75) und je eine vordere Schmalseite (76) und eine hintere Schmalseite (77) haben, welche jeweils im Vergleich zum Abstand der Breitseiten (74, 75) geringer beabstandet, parallel zur Vorderwandung (2) bzw. zur Rückwandung (5) verlaufen.
47. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktelemente (30) einen im Querschnitt U-förmigen Grundkörper (80) mit einer vorderen Kontaktlasche (81), einer gegenüberliegenden, hinteren Kontaktlasche (82) und einen die Kontaktlaschen (81, 82) bodenseitig verbindenden Bodensteg (83) aufweisen.
48. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Kontaktlasche (81) und die hintere Kontaktla­ sche (82) jeweils eine im wesentlichen ebene Raumform auf­ weisen und beabstandet zueinander parallel zur Vorderwan­ dung (2) bzw. zur Rückwandung (5) des Steckverbinders (1) angeordnet sind und jeweils eine obere Begrenzungskante (84 bzw. 85) ausbilden, welche in einer gemeinsamen Erstreckungs­ ebene parallel zur Bodenwandung (6) des Steckverbin­ ders (1) liegen.
49. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktlaschen (81, 82) jeweils eine Außenfläche (86, 87) und eine Innenfläche (88, 89) besitzen, wobei der Ab­ stand der Außenflächen (86, 87) zueinander der lichten Weite zwischen der Vorderwandung (2) und der Rückwandung (5) in einer Kontaktelementkammer (10) entspricht.
50. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 48 und/oder 49, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Kontaktlaschen (81, 82) jeweils durch eine äußere Begrenzungskante (90, 91) und eine innere Begren­ zungskante (92, 93) begrenzt ist, wobei die Breite der Kontaktlaschen (81, 82) jeweils etwas geringer ist, als die lichte Weite einer Kontaktelementkammer (10).
51. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, daß etwa auf halber Höhe des Grundkörpers (80) an die inneren und äußeren Begrenzungskanten (90, 91; 92, 93) eines Kon­ taktelements (30) Krallen (94) angeformt sind, die jeweils eine nach unten weisende Schrägfläche (95) und an deren oberem Ende eine scharfkantige Verhakungskante (96) zur Verhakung der Kontaktelemente in einer Kontaktelementkammer (10) aufweisen.
52. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 48 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmschlitze (99, 100) jeweils mittig bezüglich der Kontaktlaschen (81, 82) in etwa von der Höhe der Verha­ kungskanten (96) aus nach unten vertikal verlaufend einge­ bracht sind, so daß die Schneidklemmkanten (101, 102) aus­ gebildet werden.
53. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidklemmkanten (101, 102) entsprechend dem Durch­ messer des zu kontaktierenden Leiterdrahts (103) parallel zueinander beabstandet angeordnet sind, so daß dieser Lei­ terdraht (103) in Schneidklemmtechnik kontaktiert und ge­ halten werden kann.
54. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch (53), dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmschlitze (99, 100) zueinander fluchten und am unteren, offenen Ende V-förmig erweitert ausgebildet sind, so daß Einführkanten (106, 107) ausgebildet werden, welche jeweils um den Eckbereich zwischen einer Kontaktlasche (81, 82) und dem Bodensteg (83) herumreichen und sich im Boden­ steg (83) zu einer Bodenausnehmung (108) erweiternd fort­ setzen, wobei die Bodenausnehmung (108) derart bemessen ist, daß der Leiterstopfer (72) im eingesetzten Zustand der Kontaktelemente (30) die Bodenausnehmung (108) durchgreift.
55. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 48 bis 54, dadurch gekennzeichnet, daß an die obere Begrenzungskante (85) der hinteren Kontaktla­ sche (82) mittig in deren Verlängerung das in deren Er­ streckungsebene liegende, im Vergleich zur Kontaktlasche (82) schmälere, flachplattenförmige Leiterbahnelement (112) einstückig angeformt ist, welches sich in montiertem Zu­ stand bis zur freien Steckkante (35) der Trägerplatte (32a) erstreckt.
56. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 48 bis 55, dadurch gekennzeichnet, daß ein Leiterbahnende (114) in montiertem Zustand in der Nut (43) der Trägerplatte (32a) lagert, wobei ein Bogenstück (113) die freie Steckkante (35) der Trägerplatte (32a) im Bereich einer Nut (43) umgreift und das Leiterbahnende (114) mit dem Leiterbahnelement (112) verbindet.
57. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 48 bis 56, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterbahnelemente (112, 114) innenseitige Flachbegren­ zungsflächen (115, 116) aufweisen, welche jeweils eben und parallel zueinander beabstandet angeordnet sind derart, daß die Leiterbahnelemente (112, 114) jeweils flachflächig auf der Trägerplatte (32a) bzw. auf den Nutböden der Nuten (43) aufliegen.
58. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 48 bis 57, dadurch gekennzeichnet, daß den innenseitigen Flachbegrenzungsflächen (115, 116) je­ weils außenseitige Flachbegrenzungsflächen, welche als Kontaktflächen (117, 118) für je ein Gegensteckkontaktele­ ment (120) wirken, gegenüberliegen.
59. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegensteckkontaktelement (120) Bestandteil des Gegen­ steckverbinders (121) ist, welcher für die Kontaktierung von Leiterplatten bzw. Leiterkarten in deren randlichen Bereichen geeignet ist.
60. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 58 und/oder 59, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegensteckverbinder (121) ein Steckergehäuse (122) mit einer Gehäuseoberseite (123) besitzt, wobei jeweils ein Gegensteckkontaktelement (120) in einer Kontaktelementkam­ mer (124) lagert und die Gegensteckkontaktelemente einendig mit Schneidklemmkontakten und anderendig mit Kontaktfeder­ zungen (125) versehen sind.
61. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 59 und/oder 60, dadurch gekennzeichnet, daß der Seitenabstand der Gegensteckkontaktelemente (120) dem Seitenabstand der Leiterbahnelemente (112) entspricht.
62. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 59 bis 61, dadurch gekennzeichnet, daß in gestecktem Zustand die untere Begrenzungsfläche des Steckergehäuses (122) einerseits auf den oberen Begren­ zungskanten (9) der Trennstege (7) und andererseits auf den oberen Begrenzungskanten (46) der Anschlagstege (45) auf­ liegt.
63. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 59 bis 62, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckergehäuse (122) an seinen Außenflächen (127, 128) über die Führungswandungen (60) formschlüssig positioniert und gehalten ist, wobei in gestecktem Zustand die Rastflä­ che (55) der Rastnase (53) mit der Gehäuseoberseite (123) zur Anlage kommt, so daß der Gegenstecker (121) am Steck­ verbinder (1) verrastet gehalten ist.
64. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den endseitigen Stirnkanten (36) der Trägerplatte (32a) einstückig zwei federnde Rastarme (131, 132) angeformt sind, welche rechtwinklig nach hinten abgehen und eine flachplattenförmige Raumform aufweisen sowie an ihrem obe­ ren Ende jeweils ein Rastnase (133, 134) tragen.
65. Elektrische Verbindereinheit nach Anspruch 64, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastarme (131, 132) Innenflächen (51) aufweisen, welche parallel zueinander und rechtwinklig zur Rückseite (34) der Trägerplatte (32a) angeordnet sind und die Führungswandun­ gen (60) ersetzend als Führungselemente für den Gegensteck­ verbinder (121) wirken.
66. Elektrische Verbindereinheit nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktelemente (30) automatisiert in die Kontaktele­ mentkammern (10) einsetzbar sind.
67. Steckverbinder, insbesondere zur Verbindung von Spulendraht­ enden mit abgehenden Leiterdrahtenden aufweisend
  • - eine elektrische Verbindereinheit (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 66;
  • - einen schachtartigen Anschlußadapter (170), welcher abgestimmt auf eine bestimmte Gegensteckverbinderform als Steckaufnahme bzw. Steckschacht für den mit der elektrischen Verbindereinheit (1) zu kontaktierenden vorbestimmten Gegensteckverbinder ausgebildet ist,
  • - wobei die elektrische Verbindereinheit (1) in dem schachtartigen Anschlußadapter (170) eingesteckt gela­ gert und insbesondere dabei verrastet ist.
68. Steckverbinder nach Anspruch 67, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (200) Rasteinrichtungen (160, 195, 196) zum verrastenden Halten der elektrischen Verbindereinheit (1) am Anschlußadapter (170) aufweist.
69. Steckverbinder nach Anspruch 67 und/oder 68, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasteinrichtungen (160, 195, 196) zumindest einen fe­ dernden Rastarm (195) und einen mit diesem zusammenwirken­ den Rastvorsprung (160) aufweisen.
70. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 67 bis 69, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (200) Steckführungs- und Lagermittel (158, 178) zum Lagern der elektrischen Verbindereinheit (1) am Anschlußadapter (170) und zum Führen beim Zusammenstecken der elektrischen Verbindereinheit (1) und des Anschluß­ adapters (170) aufweist.
71. Steckverbinder nach Anspruch 70, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckführungs- und Lagermittel eine Führungsschiene (158) und eine korrespondierende Führungsnut (178) aufwei­ sen.
72. Steckverbinder nach Anspruch 70 und/oder 71, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene (158) und die korrespondierende Füh­ rungsnut (178) derart konturiert ausgebildet sind, daß eine Steckcodierung für eine definierte Steckung erzielt wird.
73. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 72, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckaufnahme bzw. Steckschacht des Anschlußadapters (170) eine auf einem vorbestimmten Gegensteckverbinder abgestimmte Steckcodierung und/oder Außenkontur aufweist.
74. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 73, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (6) der elektrischen Verbindereinheit (1) sowohl über die längsseitige Rückwandung (5) als auch ein Stück über die längsseitige Vorderwandung (2) verlängert ausgebildet ist.
75. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 74, dadurch gekennzeichnet, daß der Betrag der rückwärtigen und vorderseitigen Verlängerung dabei in etwa dem Abstand zwischen Vorderwandung (2) und Rückwandung (5) entspricht.
76. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 75, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (6) eine vordere längsseitige Kante (6a) und eine hintere längsseitige Kante (6b) ausbildet und die Schmalseitenwandungen (3, 4) zu den Kanten (6a, 6b) mit diesen abschließend vorgezogen angeordnet sind, wobei die Schmalseitenwandungen (3, 4) in den verlängerten Bereichen eine Höhe aufweisen, die etwas geringer ist als die Höhe des quaderförmigen Verbindergehäuses (10).
77. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 76, dadurch gekennzeichnet, daß benachbart zu den Schlitzen (41), diese jeweils beidseitig in einem zum unteren Ende (42) benachbarten Bereich begren­ zend, Bogenstege (150) angeordnet sind, welche sich von der Kante (6b) mit einem kurzen vertikalen Abschnitt (150a) und einem anschließenden Bogenabschnitt (150b) mit einem auf den Bogenabschnitt (150b) folgenden geraden Abschnitt (150c), schräg zur Grundplatte (6) zur Rückwandung (5) er­ strecken.
78. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 77, dadurch gekennzeichnet, daß im Anbindungsbereich an die Rückwandung (5) die Stege (150) eine Höhe aufweisen, die in etwa 1/3 bis 1/2 der Höhe der Rückwandung (5) bzw. in etwa der Höhe der Seitenwandung (3, 4) entspricht.
79. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 78, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen den Stegen (150) ein Boden (151) von der Kante (6b) zunächst bogenartig und dann schräg zur Platte (6) ansteigend zur Rückwandung (5) erstreckt, wobei der Boden an die Rückwandung (5) kurz unterhalb des unteren Endes (42) eines Schlitzes (41) oder mit diesem abschlie­ ßend angrenzt.
80. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 79, dadurch gekennzeichnet, daß in den Stegen (150) und ein kleines Stück beabstandet zur Rückwandung (5), parallel zur Rückwandung (5) benachbart sind, und fluchtend zueinander verlaufend Schlitze (152) von der Oberkante (150c) her in die Stege (150) eingebracht angeordnet.
81. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 80, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitze (152) sich ein kleines Stück in die Stege (150) hinein erstrecken, wobei die Schlitzmündungen (153) mit Schrägen bzw. Fasen (154) leicht verbreitert trichter­ artig ausgebildet sind.
82. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 81, dadurch gekennzeichnet, daß die Schmalseitenwandungen (3, 4) zwischen einem, zwischen der Rückwandung (5) und der Vorderwandung (2) befindlichen Wandungsabschnitt und einem zwischen der Vorderwandung (2) und der Vorderkante (6a) befindlichen Wandungsabschnitt eine Stufe ausbilden.
83. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 82, dadurch gekennzeichnet, daß mittig zwischen den Schmalseitenwandungen (3, 4) zwischen zwei Schlitzen (14) ein Stützsteg (155) angeordnet ist, welcher parallel zu den Schmalseitenwandungen (3, 4) ver­ läuft und von der Vorderwandung (2) bis zur Kante (6a) reicht und der Stützsteg (155) in etwa mittig zwischen Vor­ derwandung und Kante (6a) eine eine zylindrisch verdickte Säule (156) aufweist, welche sich über eine Oberkante (157) des Stegs ein Stück hinaus erstreckt und die Oberkante (157) oberseitig mit den Oberkanten der Schmalseitenwandun­ gen (3, 4) abschließt.
84. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 83, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Rückwandung (5) und der Schmalseitenwandun­ gen (3, 4) beidseitig je eine Führungsschiene (158) ausge­ bildet angeordnet sind.
85. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 84, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Führungsschiene (158) von einer Oberseite der Bo­ denplatte (6) über die gesamte Höhe der Rückwandung (5) er­ streckt und sich in der Breite von der Rückwandung (5) zur Kante (6b) erstreckt, wobei die Führungsschienen (158) in etwa eine Breite aufweisen, die 1/3 der Breite der Boden­ platte (6) zwischen den Kante (6a, 6b) entspricht.
86. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 85, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen (158) eine Dicke aufweisen, die etwas größer ist als die Dicke der Schmalseitenwandungen (3, 4) wobei die Führungsschienen (158) nach außen über die Schmalseitenwandungen (3, 4) ein Stück überstehen, wobei die Führungsschienen (158) beidseitig, zu den Kanten (6a, 6b) hin schmale Seitenwandungen (158a, 158b) ausbilden.
87. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 86, dadurch gekennzeichnet, daß außenseitig die Führungsschiene in etwa quermittig eine durch die Bodenplatte durchgehende und sich über die gesam­ te Höhe der Führungsschiene (158) erstreckende Führungsnut (159) aufweist, die beidseitig von schmalen Wandungen (159a) begrenzt wird.
88. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 87, dadurch gekennzeichnet, daß in etwa quermittig in der Führungsnut (159) eine Rastnase (160) angeordnet ist.
89. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 88, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastnase (160) von oben zur Bodenplatte (6) hin eine nach außen verlaufende Auflaufschräge (161) und einen Rastvorsprung (162) aufweist.
90. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 89, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Kante (6b) weisende Schmalseitenwandung (158b) der Führungsschiene (158) von außen nach innen auf die Rück­ wandung (5) zu schräg verlaufend angeordnet ist, so daß die Schmalseitenwandungen (158b) mit der benachbarten Nutwan­ dung (159a) einen im Querschnitt prismatischen Wandungsteil ausbilden.
91. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 90, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußadapter (170) zur Kombination mit einem Steck­ verbinder (1) im wesentlichen hohlkastenförmig bzw. schachtartig mit einer Vorderwandung (171), einer Rückwan­ dung (172) und zwei Schmalseitenwandungen (173, 174) ausge­ bildet ist.
92. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 91, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußadapter (170) eine obere Kastenöffnung (170a) und eine unter Kastenöffnung (170b) ausbildet.
93. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 92, dadurch gekennzeichnet, daß sich benachbart zur Vorderwandung (171) die Schmalseiten­ wandungen (173, 174) mit je einer Stufe (175) zur Rückwan­ dung (172) hin verbreitern.
94. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 93, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwandung (172) in den Randbereichen, benachbart zu den Schmalseitenwandungen (173, 174) Ausformungen bzw. Aus­ buchtungen (176) aufweist.
95. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 94, dadurch gekennzeichnet, daß in die verbreiterten bzw. verdickten Bereiche (177) des An­ schlußadapters (170) von innen her Führungsnuten (178) ein­ gebracht angeordnet sind, die bezüglich ihres Querschnitts mit der äußeren Form der Führungsschienen (158) der Steckverbinder (1) korrespondieren.
96. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 95, dadurch gekennzeichnet, daß sich im Bereich einer unteren Kante (179) der Vorderwandung (171) eine flach rechteckige Anschlagleiste (180) senkrecht zur Wandungsfläche der Vorderwandung (171) nach außen er­ streckt und in etwa quer- und längsmittig in die Anschlag­ leiste (180) ein Loch (180a) eingebracht ist.
97. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 96, dadurch gekennzeichnet, daß innenseitig die Vorderwandung (171) eine, von der unteren Öffnung (170a) zu einer oberen Öffnung (170b) des Anschluß­ adapters verlaufende Längsverrippung (181) aufweist, welche von einer Oberkante der Vorderwandung (171a) bis kurz über die Höhe der Anschlagleiste (180) reicht.
98. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 97, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnitte (196) von einer Unterkante der Seitenwandungen (173, 174) zunächst aufeinanderzu verlaufen und dann senk­ recht nach oben abknicken und in etwa bis 2/3 der Höhe der Seitenwandungen (173, 174) reichen, so daß die Rastarme im Bereich eines oberen Drittels der Seitenwandungen (173, 174) an diesen federnd angebunden sind.
99. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 98, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Rastarme (195) nach unten über untere Kanten (173b, 174b) der Seitenwandungen (173, 174) hinaus erstrecken.
100. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 99, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Unterkanten (173b, 174b) der Seitenwandungen (173, 174) in etwa quermittig in die Rastarme (195) je eine länglich rechteckförmige Rastausnehmung (198) eingebracht ist.
101. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 100, dadurch gekennzeichnet, daß in Verlängerung des Rastarmes (195) nach unten die Rastarme (195) eine Steuernase (197) aufweisen, welche innenseitig eine Auflaufschäge (198) bildet.
102. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 101, dadurch gekennzeichnet, daß sich in vollständig eingeschobenen Zustand die Steckleiste (187) des Anschlußadapters (170) in den Schlitzen (153) der elektrischen Verbindereinheit befindet, wodurch zwischen den Stegen (150) liegende Drähte nach oben gesichert und auf dem Boden (151) festgelegt werden.
103. Steckverbinder nach einem oder mehreren der Ansprüche 67 bis 95 und 98 bis 102, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußadapter (170) eine im wesentlichen gleiche Querschnittsgrundfläche aufweist, wie die elektrische Ver­ bindereinheit 1, wobei die Seitenwandungen (173, 174) in etwa eine gleiche Breite aufweisen wie die Seitenwandungen (3, 4).
104. Steckverbinder nach Anspruch 103, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Stege (150) und des Stegs (155) die elektri­ sche Verbindereinheit (1) vom Anschlußadapter (170) mit Bo­ denwandungsabschnitten (170c) von oben abgedeckt wird.
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