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DE19952235A1 - Kraftfahrzeug mit einer Belüftungsvorrichtung - Google Patents

Kraftfahrzeug mit einer Belüftungsvorrichtung

Info

Publication number
DE19952235A1
DE19952235A1 DE19952235A DE19952235A DE19952235A1 DE 19952235 A1 DE19952235 A1 DE 19952235A1 DE 19952235 A DE19952235 A DE 19952235A DE 19952235 A DE19952235 A DE 19952235A DE 19952235 A1 DE19952235 A1 DE 19952235A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
ventilation device
glove compartment
channel
glove
motor vehicle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19952235A
Other languages
English (en)
Inventor
Saad Metz
Bernd Emmermann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
Priority to DE19952235A priority Critical patent/DE19952235A1/de
Publication of DE19952235A1 publication Critical patent/DE19952235A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60HARRANGEMENTS OF HEATING, COOLING, VENTILATING OR OTHER AIR-TREATING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR PASSENGER OR GOODS SPACES OF VEHICLES
    • B60H1/00Heating, cooling or ventilating [HVAC] devices
    • B60H1/00271HVAC devices specially adapted for particular vehicle parts or components and being connected to the vehicle HVAC unit
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/56Heating or ventilating devices

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Air-Conditioning For Vehicles (AREA)

Abstract

Um das Handschuhfach (8) eines Kraftfahrzeugs (1) auch ohne Vorhandensein einer Klimaanlage zu kühlen, ist die Belüftungsvorrichtung (5) so mit dem Handschuhfach (8) koppelbar, daß die Belüftungsvorrichtung (5) das Handschuhfach (8) mit Luft versorgt.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug mit einer Belüftungsvorrichtung für den Innenraum und mit einem Handschuhfach.
Es ist bekannt, daß sich der Innenraum eines Kraftfahrzeugs durch intensive Sonneneinstrahlung sehr aufheizen kann. Insbesondere ist der Bereich des Armaturenbretts betroffen. In der ADAC Motorwelt Heft Juli 1999 Seite 86 wird berichtet, daß schon bei durchaus üblichen sommerlichen Außentemperaturen von 30 Grad Celsius das Armaturenbrett sich auf über 70 Grad Celsius aufheizen kann. Die vorgenannte Literaturstelle berichtet des weiteren über die Gefahren, die bei über 50 Grad Celsius Innentemperatur im Kraftfahrzeug auftreten können: Insbesondere besteht für Behälter, wie Feuerzeuge, Spraydosen und dergleichen, Explosionsgefahr. Derartige Behälter finden sich oft in Handschuhfächern, so daß nicht nur auf dem Armaturenbrett, sondern auch hier, im Handschuhfach, bei erhöhten Temperaturen entsprechende Gefahr droht.
Aus der Deutschen Offenlegungsschrift 37 39 151 ist es bekannt, einen Handschuhkasten teils oder ganz als Kühlbox, z. B. für Getränkedosen, zu verwenden, vorausgesetzt, es ist eine Klimaanlage vorhanden. Hierzu wird vorgeschlagen, von der Klimaanlage gekühlte Luft in den Handschuhkasten zu leiten. Eine Klimaanlage ist jedoch nur bei einem relativ kleinen Bruchteil der Kraftfahrzeuge vorhanden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, das Handschuhfach eines Kraftfahrzeugs zu kühlen, ohne daß hierzu eine Klimaanlage vorhanden sein muß.
Die Erfindung schlägt hierzu vor, die ohnehin in einem Kraftfahrzeug vorhandene Belüftungsvorrichtung zu nutzen, indem diese mit dem Handschuhfach derart gekoppelt wird, daß die Belüftungsvorrichtung auch das Handschuhfach mit Luft versorgt.
Infolge der Nutzung der in aller Regel schon vorhandenen Belüftungsvorrichtung und der Einbeziehung ihrer Kanäle ist der zusätzliche Aufwand zur Kühlung des Handschuhfachs äußerst gering. Die Aufheizung des Handschuhfachs mit all ihren möglichen Gefahren für die Passagiere des Kraftfahrzeugs ist weitgehend und mit geringen Kosten vermieden.
Die Ankoppelung der Belüftungsvorrichtung an das Handschuhfach kann in vielfältiger, unterschiedlicher Weise vorgenommen werden. So kann ohne größeren Aufwand das Handschuhfach eine Ein- und Ausströmöffnung umfassen, so daß das Innere des Handschuhfachs selbst als durchströmbarer Kanalteil der Belüftungsvorrichtung ausgebildet ist.
Das Handschuhfach kann aber auch von einem durchströmbaren Kanal der Belüftungsvorrichtung zum Teil, überwiegend oder sogar ganz umgeben sein. Im letzteren Fall kann sogar die üblicherweise vorhandene Verschlußklappe des Handschuhfachs ebenfalls durchströmt sein, so daß eine mehrdimensionale gute Kühlwirkung erzielbar ist. Auf diese Weise wird ein unmittelbarer Kontakt der Luft mit dem Inhalt des Handschuhfachs vermieden. Zusätzlich bietet diese Variante den Vorteil, daß Ablagerungen im Handschuhfach unterbleiben.
Der Kanal zur Belüftung des Handschuhfachs kann als Bypass ausgebildet sein. Er kann z. B. von einem nahen oder sogar benachbarten Kanal der Belüftungsvorrichtung abgezweigt sein. Ein solcher Kanal dient im Bereich des Armaturenbretts üblicherweise zur Zuführung von Luft auf die Innenseite der Windschutzscheibe bzw. zu den Personenausströmern, um ein Beschlagen der Windschutzscheibe zu vermeiden oder, im Winter, um sie zu enteisen bzw. um die Fahrgäste mit Warmluft/Kühlluft anzuströmen.
Der Anschluß der Belüftung des Handschuhfaches an den Kanal der Belüftungsvorrichtung kann vorzugsweise über eine Luftklappe von Hand oder auch thermostatisch gesteuert werden.
Schließlich kann die Belüftungsvorrichtung in üblicher Weise mit einer Heizvorrichtung des Kraftfahrzeugs gekoppelt sein. Dann kann, insbesondere bei tiefen Außentemperaturen, das Handschuhfach nicht nur belüftet, sondern auch wahlweise oder automatisch temperiert werden. Das Einfrieren von im Handschuhfach befindlichen Getränken wird verhindert.
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt, die im Nachfolgenden näher beschrieben werden.
Fig. 1 zeigt den Bereich eines Armaturenbretts vor dem Beifahrer in einem Kraftfahrzeug. Die Verkleidung des Armaturenbretts und die übliche Verschlußklappe des Handschuhkastens sind weggelassen.
Fig. 2 zeigt eine Abwandlung des Handschuhfachs.
Das Kraftfahrzeug 1 umfaßt ein Armaturenbrett 2, über dem sich eine Windschutzscheibe 3 anschließt. Im Armaturenbrett 2 ist eine Heiz-/Klima-/Kühlvorrichtung 4 angeordnet, die üblicherweise als Wärmetauscher an einer Kühlflüssigkeitsleitung der Brennkraftmaschine angebracht ist. Daneben befindet sich eine Belüftungsvorrichtung 5 in Form eines Gebläses, das Außenluft über einen Kanal 6 ansaugt. Die Außenluft kann unmittelbar von außen oder über die angekoppelte Heiz-/Klima-/Kühlvorrichtung 4 von der Belüftungsvorrichtung 5 angesaugt und in verschiedene Luftkanäle verteilt werden.
Ein zur Windschutzscheibe 3 führender Kanal 7 weist einen Bypass über ein Handschuhfach 8 auf. Der Bypass zweigt vom Kanal 7 mit einer Einlaßöffnung 9 ab, bildet den Innenraum 10 des Handschuhfachs 8 und ist über eine Auslaßöffnung 11 wieder mit dem Kanal 7 verbunden. Der Kanal 7 endet mit einer Reihe von Öffnungen 12 unmittelbar vor der Innenseite der Windschutzscheibe 3.
Die Einlaßöffnung 9 des Handschuhfachs 8 ist über eine drehbare Klappe 13 wahlweise geöffnet oder verschlossen. Dargestellt ist die geschlossene Stellung, gestrichelt die geöffnete.
Soll das Handschuhfach 8 von der Belüftungsvorrichtung 5 mit Außenluft oder temperierter Luft versorgt werden, wird die Klappe 13 teils oder ganz geöffnet: Nun kann die Luft, angedeutet mit einem Pfeil im Kanal 7, durch die Einlaßöffnung 9, durch den Innenraum 10, durch die Auslaßöffnung 11 wieder zu dem Kanal 7 und dann durch die Öffnungen 12 an der Windschutzscheibe 3 austreten: Das Handschuhfach 8 wird belüftet, entweder mit Außenluft oder mit temperierter Außenluft, und die Windschutzscheibe 3 wird ebenfalls mit der gewählten Luft versorgt.
Anstelle einer Steuerung von Hand kann auch eine Steuerung über ein Thermostat, nicht dargestellt, die Klappe 13 betätigen.
In Fig. 2 ist das Handschuhfach 8 mit einer doppelten Wand 14 versehen, so daß sich mindestens nahezu rundum ein Kanal 15 ergibt, der über eine Einlaßöffnung 9 und eine Auslaßöffnung 11 einen Bypass für den in Fig. 1 dargestellten Kanal 7 bilden kann. Im Gegensatz zur Ausführung nach Fig. 1 wird hier der Innenraum 10 des Handschuhfachs 8 nicht von Luft durchströmt, sondern nur umströmt. Diese Umströmung kann optimiert werden, indem auch die nicht dargestellte Verschlußklappe des Handschuhfachs doppelwandig ausgebildet ist und mit dem Kanal 15 in Verbindung stehende Öffnungen aufweist, so daß der Kanal 15 den Innenraum 10 des Handschuhfachs 8 ganz umgibt.
BEZUGSZEICHENLISTE
1
Kraftfahrzeug
2
Armaturenbrett
3
Windschutzscheibe
4
Heiz-/Klima-/Kühlvorrichtung
5
Belüftungsvorrichtung
6
Kanal
7
Kanal
8
Handschuhfach
9
Einlaßöffnung
10
Innenraum
11
Auslaßöffnung
12
Öffnungen
13
Klappe
14
Wand
15
Kanal
19
Einlaßöffnung

Claims (10)

1. Kraftfahrzeug (1) mit einer Belüftungsvorrichtung (5) für den Innenraum und mit einem Handschuhfach (8), dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungsvorrichtung (5) mit dem Handschuhfach (8) derart koppelbar ist, daß die Belüftungsvorrichtung (5) auch das Handschuhfach (8) mit Luft versorgt.
2. Kraftfahrzeug nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das innere (10) des Handschuhfachs (8) selbst als vom Luftstrom der Belüftungsvorrichtung (5) durchströmbarer Kanalteil ausgebildet ist.
3. Kraftfahrzeug nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Handschuhfach (8) von einem vom Luftstrom der Belüftungsvorrichtung (5) durchströmbaren Kanal (15) mindestens zum Teil umgeben ist.
4. Kraftfahrzeug nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der durchströmbare Kanal (15) das Handschuhfach (8) überwiegend umgibt.
5. Kraftfahrzeug nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der durchströmbare Kanal (15) das Handschuhfach (8) ganz umgibt.
6. Kraftfahrzeug nach einem der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (9, 10, 11) zur Belüftung des Handschuhkastens (8) als Bypass ausgebildet ist.
7. Kraftfahrzeug nach Patentanspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Bypass- Kanal (9, 10, 11) von einem zur Windschutzscheibe (3) führenden Kanal (7) der Belüftungsvorrichtung (5) abzweigt.
8. Kraftfahrzeug nach Patentanspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Bypass-Kanal (9, 10, 11) durch eine Umschaltklappe (13) steuerbar ist.
9. Kraftfahrzeug nach Patentanspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Umschaltklappe (13) thermostatisch gesteuert ist.
10. Kraftfahrzeug nach einem der Patentansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungsvorrichtung (5) mit einer Heizvorrichtung (4) gekoppelt ist.
DE19952235A 1999-10-29 1999-10-29 Kraftfahrzeug mit einer Belüftungsvorrichtung Ceased DE19952235A1 (de)

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