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DE19952417A1 - Verfahren zur Herstellung eines Haftverschlußteiles - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Haftverschlußteiles

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Publication number
DE19952417A1
DE19952417A1 DE19952417A DE19952417A DE19952417A1 DE 19952417 A1 DE19952417 A1 DE 19952417A1 DE 19952417 A DE19952417 A DE 19952417A DE 19952417 A DE19952417 A DE 19952417A DE 19952417 A1 DE19952417 A1 DE 19952417A1
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DE
Germany
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adhesive
silicone
carrier
fastener part
interlocking
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19952417A
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English (en)
Inventor
Konstantinos Poulakis
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gottlieb Binder GmbH and Co KG
Original Assignee
Gottlieb Binder GmbH and Co KG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Haftverschlußteiles (23) mit einer Vielzahl von mit einem Träger (11) auf einer seiner beiden Seiten ausgebildeten Verhakungsmitteln (27), beispielsweise in Form von Haken, Schlaufen, Pilzen o. dgl., wobei auf der gegenüberliegenden Seite ein Klebstoffmittel (25) aufgebracht wird. Dadurch, daß auf der Seite des Trägers (11) mit den Verhakungsmitteln (27) zumindest teilweise eine silikonhaltige Trennschicht (29) aufgebracht und ausgehärtet wird, ist ein Haftverschlußteil mit Klebstoffmittel dahingehend weiter verbesert, daß auf das sonst übliche Abdeckmaterial für das Klebstoffmittel vollständig verzichtet werden kann.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Haftverschlußtei­ les mit einer Vielzahl von mit einem Träger auf einer seiner beiden Seiten ausgebildeten Verhakungsmitteln, wobei auf der gegenüberliegenden Seite ein Klebstoffmittel aufgebracht wird.
Dahingehend hergestellte Haftverschlußteile lassen sich in Form von Band- oder Flächenmaterial zu Rollengebinden aufwickeln, wobei das jeweilige Klebstoffmittel meist in Form eines Schmelzhaftklebers auf Kautschukbasis mit einem Abdeckpapier versehen wird, um zu vermeiden, daß das Kleb­ stoffmittel sich mit den darunterliegenden Verhakungsmitteln fest verbindet. Das Klebstoffmittel dient später dazu, das Haftverschlußteil in Abhängigkeit von seinem Verwendungszweck an einem Fußboden oder an einem Win­ delmaterial festzulegen, sofern das Haftverschlußteil zum Befestigen eines Teppichmaterials dient bzw. als Verschlußteil für eine Babywindel od. dgl.. Da die Haftverschlußteile in produktionstechnisch großem Umfang ver­ wendet werden und für ihre Weiterverarbeitung beispielsweise im Bereich von Babywindeln über automatische Verarbeitungsmaschinen mit dem Windelmaterial verbunden werden, wobei sehr hohe Produktionsge­ schwindigkeiten gefahren werden, ist das Abdeckmaterial des Klebstoffmit­ tels häufig ein Problem, da dieses vor der eigentlichen Verarbeitung des Haftverschlußteiles abgezogen, abgeführt und entsorgt werden muß. Reißt das dünne Abdeckmittel beispielsweise in Form eines Abdeckpapiers ab und wird das Haftverschlußteil mit dem Klebstoffmittel zusammen mit dem verbleibenden Abdeckpapier der Verarbeitungsmaschine zugeführt, ist der gesamte Produktionsprozeß unterbrochen, was zu hohen Ausfallkosten führt.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Haftverschlußteil mit Klebstoffmittel dahingehend weiter zu verbessern, daß auf das Abdeckmaterial für das Klebstoffmittel vollständig verzichtet werden kann. Eine dahingehende Aufgabe löst ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Dadurch, daß gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 auf der Seite des Trägers mit den Verhakungsmitteln zumindest teilweise eine sili­ konhaltige Trennschicht aufgebracht und ausgehärtet wird, ist es für einen Durchschnittsfachmann auf dem Gebiet der Haftverschlußteile überra­ schend, daß es nicht mehr zu einer wirksamen Klebeverbindung zwischen dem Klebstoffmittel und dem darunterliegenden Haftverschlußteil mit sei­ nen Verhakungsmitteln kommt, sofern die dahingehenden Haftverschlußtei­ le zu Rollengebinden zusammengefaßt sind. Sofern das Klebstoffmittel noch an den darunterliegenden Verhakungsmitteln anhaften sollte, sind jedenfalls die dahingehenden Verhaftungs- oder Schälkräfte derart gering, daß das Abwickeln des Haftverschlußteiles von der Gebinderolle für die Weiterver­ arbeitung nicht gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mithin kann auf das Ab­ deckmaterial in Form eines Abdeckpapiers od. dgl. für das Klebstoffmittel vollständig verzichtet werden, was die spätere Verarbeitung des Haftver­ schlußteiles einfacher und sicherer gestaltet. Auch ist eine Kostenreduzie­ rung in der Fertigung erreichbar, da auf das Abdeckmittel vollständig ver­ zichtet wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden als Trennschicht Silikonacrylate eingesetzt, wobei für das Aushärten ein Strahlenhärteverfahren vorgesehen wird. Es hat sich gezeigt, daß insbe­ sondere strahlenhärtbare zu 100% lösemittelfreie Silikonacrylate sehr gute Ergebnisse erbringen und das Klebstoffmittel möglichst wenig an dem Sili­ konacrylat, sofern es ausgehärtet ist, anhaftet.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens bestehen die Verhakungsmittel aus endseitig Verdickungen auf­ weisenden Stengeln, für deren Herstellung ein Kunststoffmaterial einem Spalt zwischen einem Druckwerkzeug und einem Formwerkzeug zugeführt wird und diese Werkzeuge derart angetrieben werden, daß der Träger im Spalt gebildet und in einer Transportrichtung gefördert wird, bei dem als formgebendes Element am Formwerkzeug ein durchgehende Hohlräume aufweisendes Sieb verwendet wird und bei dem die Verhakungsmittel da­ durch gebildet werden, daß das Kunststoffmaterial in den Hohlräumen des Siebes zumindest teilweise erhärtet. Das dahingehende Herstellungsverfah­ ren für den Träger ist durch die DE 198 28 856 C1 bekannt. Hierdurch läßt sich in großtechnischem Maßstab sehr rasch das zu beschichtende Aus­ gangsmaterial in Form der band- oder flächenartigen Haftverschlußteile her­ stellen.
Vorzugsweise wird die silikonhaltige Trennbeschichtung in
  • - gasförmigem oder dampfförmigem Zustand oder
  • - flüssigem, breiigem oder pastenförmigen Zustand oder
  • - ionisiertem Zustand durch elektrolytisches oder chemisches Ab­ scheiden oder
  • - festem, insbesondere körnigem oder pulverigem Zustand
auf das Kunststoffmaterial aufgebracht. Dabei hat es sich als fertigungstech­ nisch besonders günstig erwiesen, für das Strahlenaushärten der Trenn­ schicht mindestens eine UV-Strahlenquelle einzusetzen. Ferner lassen sich besonders gute Ablöseverhalten erzielen, sofern das Klebstoffmittel ein Klebstoff auf Kautschukbasis ist.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird in den Vertiefungen der die Verhakungsköpfe bildenden Verdickungen verstärkt die Silikontrennschicht aufgebracht und die Stengel werden im wesentlichen von der Silikontrennschicht freigehalten. Da die derart beschichteten Verhakungsköpfe mit einer Art Gleitschicht versehen sind, gleiten die korrespondierenden Schlingen oder Eingreifteile eines wei­ teren Haftverschlußteiles, das zusammen mit dem ersten Haftverschlußteil den Haftverschluß bildet, hinter die Ecken und Kanten der Verhakungsköp­ fe, was zu einem verbesserten Verhakungsverhalten führt mit der Folge, daß höhere Lösekräfte notwendig sind, um unter Trennen der Haftverschlußteile den Haftverschluß zu lösen. Der Effekt kommt dadurch zustande, daß das Schlingenmaterial nicht mehr auf den Verhakungsköpfen direkt zu liegen kommt, sondern dort aufgrund der Trennbeschichtung abgleitet und in die Zwischenräume zwischen den Verhakungsköpfen eingreift und dort dann gezielt die Verhakung stattfindet.
Vorzugsweise ist es weiterhin bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vor­ gesehen, daß als Kunststoffmaterial ein thermoplastischer Kunststoff ver­ wendet wird. Ferner ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen, daß das Haftverschlußteil zu transportfähigen Gebinden aufgerollt wird, so daß das Klebstoffmittel in unmittelbarer Anlage mit den darunterliegenden Verhakungsmitteln ist.
Dabei hat sich gezeigt, daß in der Transportrichtung des Haftverschlußteiles die Geschwindigkeiten für den Beschichtungsvorgang zwischen 10 und 100 m/min gefahren werden können. Dies erhöht deutlich die Herstellge­ schwindigkeit für das erfindungsgemäße Haftverschlußteil, wobei diese Herstellgeschwindigkeiten nicht erreichbar wären, sofern das Klebstoffmittel in üblicher Weise mit einem Abdeckband oder Abdeckpapier zu versehen wäre.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer Ausführungsform gemäß der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen in prinzipieller und nicht maßstäblicher Darstellung die
Fig. 1 eine teilweise geschnitten gezeichnete Seitenansicht einer Vorrichtung zur Herstellung des Haftverschlußteiles ohne Klebstoffmittelschichtauftrag und ohne Auftrag der silikonhal­ tigen Abdeckschicht;
Fig. 2 eine schematisch stark vereinfachte Darstellung eines Auftrag­ verfahrens für die silikonhaltige Abdeckschicht;
Fig. 3 in prinzipieller Darstellung eine Seitenansicht auf das Haftver­ schlußteil mit Klebstoffmittelschicht und silikonhaltiger Ab­ deckschicht.
Die Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung Teile einer Vorrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens mit einem Extruderkopf 1 als Zuführeinrichtung für in plastischem oder flüssigem Zustand befindli­ ches thermoplastisches Kunststoffmaterial, wobei der Kunststoff als ein Band, dessen Breite derjenigen des herzustellenden Haftverschlußteiles ent­ spricht, dem Spalt zwischen einem Druckwerkzeug und einem Formwerk­ zeug zugeführt wird. Als Druckwerkzeug ist eine Druckwalze 3 vorgese­ hen. Bei dem Formwerkzeug handelt es sich um eine als Ganzes mit 5 be­ zeichnete Formwalze. Beide Walzen sind in den in Fig. 1 mit Bogenpfeifen 7 und 9 angegebenen Drehrichtungen angetrieben, so daß zwischen ihnen ein Förderspalt gebildet wird, durch den das Kunststoffband in Trans­ portrichtung gefördert wird, während gleichzeitig im Spalt das Kunststoff­ band zum Träger 11 des Haftverschlußteiles geformt wird und der Träger 11 an der an der Formwalze 5 anliegenden Seite durch die formgebenden Elemente der Formwalze 5 die zur Bildung von Verhakungsmitteln erfor­ derliche Formgebung erhält.
Zu diesem Zweck weist die Formwalze 5 am Umfang zwei formgebende Elemente in Form je eines Siebes auf, nämlich eines äußeren Siebes 13 und eines inneren Siebes 15, die aneinanderliegen. Die angesprochenen Siebe 13 und 15 sind derart ineinandergesteckt, daß die durch die Sieböffnungen von äußerem Sieb 13 und innerem Sieb 15 gebildeten Hohlräume mit ge­ meinsamer Achse miteinander fluchten.
Die Dicke des äußeren Siebes 13 ist größer als diejenige des inneren Siebes 15, dessen Hohlräume wiederum im Querschnitt größer sind als die Hohl­ räume des äußeren Siebes 13. Aufgrund dieser Konfiguration wird der im Spalt zwischen Druckwalze 3 und Formwalze 5 in die Hohlräume einge­ drückte Kunststoff so geformt, daß am Träger 11 vorspringende Stengel 17 mit verdickten Enden 19 gebildet werden. Der Unterschied der Quer­ schnittsgrößen der Hohlräume ist derart gewählt, daß die Verbreiterung an den Enden 19 lediglich so groß ist, daß nach teilweisem oder vollständigem Erhärten des Kunststoffmaterials das Ausziehen der Stengel 17 aus den Hohlräumen sicher erfolgen kann, wenn der Träger 11 über eine Auszieh­ walze 21 von der Formwalze 5 abgeführt wird. Das derart hergestellte Haft­ verschlußteil 23 ist in den Fig. 2 und 3 in einer Seitenansicht teilweise dar­ gestellt, wobei das Haftverschlußteil 23 auf seiner Rückseite mit einer Kleb­ stoffmittelschicht 25 versehen wird. Das dahingehende Klebstoffmittel ist vorzugsweise ein Klebstoff auf Kautschukbasis. Das Klebstoffmittel selbst wird in üblicher und daher nicht näher beschriebener Art und Weise auf die Rückseite des Haftverschlußteiles 23 aufgebracht. Die verdickten Enden 19 an den Stengeln 17 bilden die eigentlichen Verhakungsmittel 27, die mit der Trennbeschichtung zu versehen sind. Die verdickten Enden 19 selbst können für eine abschließende Formgebung als Verhakungskopf des Verha­ kungsmittels 27 kalandriert werden (nicht näher dargestellt).
Auf der Seite des Trägers 11 mit den Verhakungsmitteln 27 wird zumindest teilweise eine silikonhaltige Trennschicht 29 aufgebracht und anschließend ausgehärtet. Als Trennschicht 29 werden insbesondere Silikonacrylate ein­ gesetzt, wobei für das Aushärten ein Strahlenhärteverfahren zum Einsatz kommt. Die Aushärtung beruht dabei auf der Polymerisation der C-C- Doppelbindungen der Acrylatgruppen über eine Radikalkettenreaktion. Während bei der Elektronenstrahlhärtung die hohe Strahlungsenergie genü­ gend viele Radikale für den spontanen Polymerisationsablauf erzeugt, be­ sitzt UV-Licht verglichen zu den Elektronenstrahlen eine geringere Energie. Daher ist bei der UV-Härtung der Zusatz eines Fotoinitiators sinnvoll, des­ sen Zerfall die erforderliche hohe lokale Radikalkonzentration bereitstellt, die für die Polymerisation erforderlich ist. Radikalerzeugung und sofortiges Kettenwachstum bewirken bereits bei Raumtemperatur eine schnelle und effektive dreidimensionale Vernetzung der Silikonacrylate miteinander.
Ein grundsätzlicher Effekt bei der radikalischen Polymerisation ist die Inhi­ bierung durch Luftsauerstoff. Die wachsende Radikalkette wird durch Kon­ takt mit Sauerstoff abgebrochen, da die Reaktion der Monomerradikale mit Sauerstoff wegen des großen Überschusses deutlich schneller abläuft als die mit freien Monomeren. Das verhinderte Kettenwachstum führt nur zu kurz­ kettigen, noch flüssigen Polymeren, wodurch die Substratoberfläche schmierig oder klebrig wird und damit für die weitere Verwendung unge­ eignet ist. Diese Auswirkungen können jedoch dadurch behoben werden, daß die Härtung unter Inertgas durchgeführt wird. Durch Spülen mit Stick­ stoff wird dabei die Konzentration des Luftsauerstoffes in der Härtungszone in den nicht schädlichen Bereich abgesenkt.
Besonders umweltverträglich ist es, Silikonacrylate einzusetzen, die einen Festkörpergehalt von 100% aufweisen und daher lösungsmittelfrei verar­ beitet werden können. Da zur Aushärtung kein Katalysator benötigt wird, kann auch eine Vergiftung durch Fremdstoffe im Substrat nicht auftreten. Demgemäß läßt sich ein derart beschichtetes Haftverschlußteil ohne schäd­ liche Umweltbelastung entsorgen oder recyceln. Neben den angesproche­ nen Elektronenstrahl- und UV-Härtungsverfahren ist auch eine thermische Aushärtung der Silikonabdeckung möglich und denkbar. Die angesproche­ ne Beschichtung mit dem Silikonacrylat ist möglich aus dem gasförmigen oder dampfförmigen Zustand, beispielsweise durch Aufdampfen. Eine wei­ tere Beschichtungsmöglichkeit ergibt sich aus dem flüssigen, breiigen oder pastenförmigen Zustand durch Anstreichen, Dispersions- oder Schmelzbe­ schichten sowie durch Extrudieren, Gießen oder Tauchen. Bei der bevor­ zugten Ausführungsform gemäß der Fig. 2 befindet sich das Silikonbeschich­ tungsmaterial in einem Bad 31 und wird von dort über eine Auftragswalze 33 auf die verdickten Enden 19 der Verhakungsmittel 27 aufgetragen. Die Drehrichtung der Auftragswalze 33 ist dabei in der Fig. 2 mit einem Pfeil angegeben ebenso wie die fortlaufende Transportrichtung für den Träger 11. An das Auftragsbad 31 schließt sich dann die als Ganzes mit 35 be­ zeichnete UV-Härtungseinrichtung an. Weitere Beschichtungsmöglichkei­ ten bestehen in Form von elektrolytischen oder chemischen Abscheidepro­ zessen oder Beschichtungsverfahren aus körnigen oder pulverigen Zustän­ den.
Sofern die verdickten Kopfenden 19 der Verhakungsmittel 27 fertigungs­ technisch bedingt über eine Vertiefung verfügen, kann diese Vertiefung vermehrt mit dem silikonhaltigen Trennschichtmittel 29 gefüllt sein. Es ist aber auch denkbar, daß je nach Auftragsverfahren die von den Verha­ kungsmitteln 27 freigehaltenen Stellen auf der Oberseite des Trägers 11 silikonbeschichtet (nicht dargestellt) sind. Entscheidend ist jedoch, daß die Stelle, die im aufgewickelten Zustand des Haftverschlußteiles 23 dem Kleb­ stoffmittel 25 benachbart gegenüberliegend angeordnet ist, die Silikonab­ deckung aufweist, um derart ein Verhaften des Klebstoffes an dem darunter­ liegenden Bandmaterial zu verhindern.
In praktischen Versuchen hat sich gezeigt, daß der Schälwiderstand gemes­ sen in N/cm eines üblichen Klebstoffmittels 25 auf Haftelementen mit Sili­ kon 0,65 beträgt und ohne Silikon 4,8. Das heißt, es ist möglich, silikoni­ sierte Haftelemente mit auf der Rückseite angeordnetem Klebstoffmittel 25 von Rollengebinden (nicht dargestellt) ohne Probleme abzuwickeln, auch wenn das Abdeckpapier für das Klebstoffmittel 25 weggelassen ist.
Die nachfolgenden Versuchsreihen zeigen dabei die besondere Eignung dahingehender silikonisierter Haftverschlußteile 23.
Versuchsreihe 1
Verklebung der Proben 1 Tag nach der Vernetzung der Silikonacrylate mit einer Verarbeitungsgeschwindigkeit von 10 m/min. Das Haftverschlußteil 23 mit Klebstoffmittel 25 auf Kautschukbasis wurde per Hand auf den sili­ konisierten Haftverschluß 23 aufgedrückt und nicht weiter belastet.
Schäl-1: Haftverschlußteil 23 mit Klebstoffmittel 25 von silikonisiertem Haftverschlußteil 23 abgezogen und auf Stahlblech geklebt.
Schäl-2: Schälversuch unmittelbar von silikonisiertem Haftverschlußteil 23.
In der Nullprobe des Klebstoffmittels 25 befinden sich 2,9 bis 3,2 Atom-% Silicium.
Versuchsreihe 2
Verklebung der Proben 5 Tage nach der Vernetzung der Silikonacrylate mit einer Verarbeitungsgeschwindigkeit von 100 m/min. Das Haftverschlußteil 23 mit Klebstoffmittel 25 wurde per Hand auf den silikonisierten Haftver­ schlußteil 23 aufgedrückt und die verklebten Proben zwischen zwei Ble­ chen der Größe 300 mm × 300 mm mit ca. 5,5 kg belastet.
Mithin lassen sich für die Beschichtungsvorgänge auch sehr hohe Ge­ schwindigkeiten fahren zwischen 10 und 100 m/min mit guten Ergebnissen.
Sofern die silikonisierten Haftelemente des Haftverschlußteiles 23 noch nicht völlig ausgehärtet sind, ist ein geringer Silikonübertrag auf den Kleb­ stoff möglich, was jedoch die Klebstoffeigenschaft nicht negativ beeinträch­ tigt. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es jedenfalls möglich, das Haftverschlußteil 23 zu transportfähigen Gebinden aufzurollen, so daß das Klebstoffmittel 25 abdeckfrei in unmittelbarer Anlage mit den darunterlie­ genden Verhakungsmitteln 27 ist und daß dennoch unproblematisch für die weitere Verarbeitung das dahingehende Haftverschlußteil 23 von der Ge­ binderolle abgewickelt werden kann.
Bei einer geänderten, nicht näher dargestellten Ausführungsform des erfin­ dungsgemäßen Haftverschlußteiles kann dieses aus einem Gewebe beste­ hen, wobei die Verhakungsmittel diesmal aus Einzelschlaufen bestehen, die mit dem Gewebe verbunden sind. Das Gewebe kann ein Textilmaterial sein oder aus Kunststoff bestehen. Ferner können die Einzelschlaufen einstückig mit dem Gewebe verbunden sein oder in dieses nachträglich eingewoben werden. Das dahingehende Haftverschlußteil mit Schlaufenelementen wird dann gleichfalls dem erfindungsgemäßen Verfahren unterzogen und mit einem Silikonmaterial beschichtet, wobei das dahingehend beschichtete Material die Schlaufen auch entlang ihrer Innenseiten umfaßt und auch das Trägermaterial in Form des Gewebes nunmehr von dem Silikonmaterial beschichtet ist.
Vorzugsweise wird bei der dahingehenden Ausführungsform eine kationi­ sche Strahlungshärtung eingesetzt, wobei als Ausgangsmonomere sich ins­ besondere cycloaliphatische Verbindungen eignen, die unter Ringöffnung leicht polymerisieren, so z. B. cycloaliphatische Epoxide. Als Photoinitiato­ ren dienen unter anderem Oniumsalze, die unter UV-Einfluß freie Lewis- oder Brönstedtsäuren bilden. Der Vorteil bei der kationischen Strahlungs­ härtung ist, daß auch nach Durchlaufen der UV-Strahlungsquelle ein Nach­ aushärten der silikonhaltigen Trennschicht am Haftverschlußteil mit seinen Schlaufenelementen erfolgt.

Claims (10)

1. Verfahren zur Herstellung eines Haftverschlußteiles (23) mit einer Viel­ zahl von mit einem Träger (11) auf einer seiner beiden Seiten ausgebil­ deten Verhakungsmitteln (27), wobei auf der gegenüberliegenden Seite ein Klebstoffmittel (25) aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Seite des Trägers (11) mit den Verhakungsmitteln (27) zumindest teilweise eine silikonhaltige Trennschicht (29) aufgebracht und ausge­ härtet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Trenn­ schicht (29) Silikonacrylate eingesetzt werden und daß das Aushärten über Strahlenhärtung vorgenommen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verhakungsmittel (27) aus endseitig Verdickungen (19) aufweisenden Stengeln (17) bestehen, für deren Herstellung ein Kunststoffmaterial ei­ nem Spalt zwischen einem Druckwerkzeug (3) und einem Formwerk­ zeug (5) zugeführt wird und diese Werkzeuge (3, 5) derart angetrieben werden, daß der Träger (11) im Spalt gebildet und in einer Trans­ portrichtung gefördert wird, bei dem als formgebendes Element am Formwerkzeug (5) ein durchgehende Hohlräume aufweisendes Sieb verwendet wird und bei dem die Verhakungsmittel (27) dadurch gebil­ det werden, daß das Kunststoffmaterial in den Hohlräumen des Siebes zumindest teilweise erhärtet.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die silikonhaltige Trennschicht (29) in
  • - gasförmigem oder dampfförmigem Zustand oder
  • - flüssigem, breiigem oder pastenförmigem Zustand oder
  • - ionisiertem Zustand durch elektrolytisches oder chemisches Abscheiden oder
  • - festem, insbesondere körnigem oder pulverigem Zustand auf das Kunststoffmaterial aufgebracht wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß für das Strahlenaushärten der Trennschicht (29) mindestens eine UV-Strahlenquelle (35) eingesetzt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Klebstoffmittel (25) ein Klebstoff auf Kautschukbasis eingesetzt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in den Vertiefungen der die Verhakungsköpfe bildenden Verdickungen (19) verstärkt die Silikontrennschicht (29) aufgebracht wird und die Stengel (17) im wesentlichen von der Silikontrennschicht (29) frei­ gehalten werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Kunststoffmaterial ein thermoplastischer Kunststoff verwendet wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Haftverschlußteil (23) zu transportfähigen Gebinden aufgerollt wird, so daß das Klebstoffmittel (25) in unmittelbarer Anlage mit den da­ runterliegenden Verhakungsmitteln (27) ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in der Transportrichtung des Haftverschlußteiles (23) die Geschwin­ digkeiten für den Beschichtungsvorgang zwischen 10 und 100 m/min gefahren werden.
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