DE19951941C1 - Wabenkörper mit mehrlagigem Mantel - Google Patents
Wabenkörper mit mehrlagigem MantelInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Wabenkörper (1), insbesondere Katalysatorträgerkörper, umfassend einen Trägermatrixmantel (2) für eine aus zumindest teilweise strukturierten Blechfolien geschichteten und/oder gewickelten bzw. gefalteten Trägermatrix (3) mit einer Vielzahl von für ein Fluid durchströmbare im wesentlichen zu einer zentralen Längsachse parallelen Kanäle (7), welcher sich dadurch auszeichnet, daß der Trägermatrixmantel (2) aus mindestens zwei einzelnen, glatten, zueinander konzentrisch angeordneten Lagen (8, 9, 10), vorzugsweise von im wesentlichen gleicher Dicke, aufgebaut ist, wobei wenigstens zwei Lagen (8, 9) unmittelbar aneinander liegen. DOLLAR A Neben seiner Eignung, thermisch bedingte Dehnungen viel besser ausgleichen zu können, zeichnet sich der erfindungsgemäße Wabenkörper (1) aufgrund der vorteilhaften mehrlagigen Bauweise seines Trägermatrixmantels (2) insbesondere durch seine schwingungs- und schalldämpfenden Eigenschaften aus.
Description
Die Erfindung betrifft einen Wabenkörper, insbesondere Katalysatorträgerkörper,
aus zumindest teilweise strukturierten Blechfolien geschichteten und/oder gewic
kelten bzw. gefalteten Trägermatrix mit einer Vielzahl von für ein Fluid durch
strömbaren im wesentlichen zu einer zentralen Längsachse parallelen Kanälen, wo
bei der Wabenkörper einen mehrlagigen Mantel aufweist.
Mechanische Schwingungen einer in einem Mantel angeordneten Trägermatrix
eines Wabenkörpers können durch unterschiedliche Anregungsmechanismen ent
stehen. Beispielsweise können bei einem als Katalysatorträgerkörper dienendem
Wabenkörper, welcher im Abgassystem eines Verbrennungsmotors angeordnet ist,
transversale Schwingungen des Trägermatrixmantels durch pulsierendes Abgas
oder andere Vibrationen verursacht werden. Insbesondere kann beim Auftreten von
Resonanzschwingungen eine zwischen dem Trägermatrixmantel und der Träger
matrix vorhandene Verbindung beschädigt oder zerstört werden. Daher ist ver
sucht worden, die Verbindung zwischen dem Trägermatrixmantel und der Träger
matrix so zu gestalten, daß im Einsatz des Katalysatorträgerkörpers, bei welchem
dieser den zuvor erwähnten Schwingungen ausgesetzt ist, die Verbindungen zwi
schen dem Mantel und der Trägermatrix beispielsweise durch Versteifung des
Mantels möglichst dauerhaft sind. Aber auch solche versteiften, aus einer Schicht
hergestellten Trägermatrixmäntel klingen beim Anschlag wie eine Glocke und wei
sen daher neben schlechten schwingungsdämpfenden Eigenschaften eine relativ
hohe Schallabstrahlung auf.
Des weiteren weisen dicke Trägermatrixmäntel erhebliche Nachteile bei der Anbin
dung dünner Blechfolien der Trägermatrix auf, wobei die Entwicklung zu immer
dünneren Folien geht. So muß, will man eine haltbare, insbesondere fügetechni
sche, Verbindung zwischen der Trägermatrix und dem Gehäuse erreichen, insbe
sondere die Schweißtiefe beispielsweise eines Elektronen- bzw. Laserstrahls sehr
genau eingestellt werden, da sonst die äußeren Blechfolien der Trägermatrix beim
Schweißen zerschnitten werden können oder nicht richtig anbinden, so daß die
Schweißverbindung zwischen Gehäuse und Trägermatrix auf Dauer instabil wird.
Zur Lösung des zuletzt genannten Problems ist beispielsweise aus der EP 0 509 207 A1
ein Wabenkörper bestehend aus mehreren übereinander gestapelten und
verschlungenen Lagen gewellter und/oder glatter Bleche bekannt, die glatte, einan
der überlappende Endabschnitte aufweisen. Die einander überlappenden Endab
schnitte bilden am Umfang der Trägermatrix eine äußere Schicht, welche so ge
wählt ist, daß sie größer ist als die Wandstärke des sie umgebenden Mantels, und
daher mit dem Mantel problemlos verbunden, insbesondere verschweißt, werden
kann. Diesem Vorteil einer einfachen und dauerhaften Verschweißung des Mantel
bzw. Mantelrohres mit der so ausgebildeten Trägermatrix steht jedoch neben der
schon erwähnten Schwingungs- und Schallproblematik der Nachteil gegenüber,
daß sich Trägermatrix und der diese umgebende Mantel nicht um einen unter
schiedlichen Betrag gegeneinander, insbesondere axial, thermisch bedingt dehnen
können, wodurch bei Betrieb des Wabenkörpers Spannungen auftreten, die zu sei
ner vorzeitigen Zerstörung führen können.
Ein die eingangs erwähnten Schwingungen etwas besser aufnehmender Trägerma
trixmantel eines Wabenkörper ist beispielsweise aus der DE 28 56 030 A1 bekannt,
demgemäß eine Trägermatrix mit einem geschlitzten, offenen Hohlzylindermantel
umgeben wird, der aus einem ebenen zugeschnittenen Blechstück durch Aufrollen
hergestellt wird. In diesen geschlitzten offenen Hohlzylindermantel wird dann die
Trägermatrix unter Spiel eingeführt und anschließend zwischen zwei Werkzeuge
gelegt und zusammengedrückt, so daß sich im Bereich des Schlitzes eine Überlap
pung oder je nach Bemessung und Ausbildung des Mantels ein Stumpfstoß ergibt,
welcher verschweißt wird.
Aus der US 5,190,732 ist des weiteren eine Wabenkörperanordnung bekannt, bei
der die Trägermatrix von einem Mantel umgeben ist, welcher seinerseits in einem
separaten, konzentrisch angeordneten Mantelrohr im wesentlichen von diesem be
abstandet, d. h. beispielsweise luftspaltisoliert, angeordnet ist.
Schließlich sei noch auf beispielsweise aus der WO 97/11934 bekannte mehr
schichtige Trägermatrixmäntel aus plattiertem Stahlblech hingewiesen, welches auf
der einen Seite eines eine mittlere Schicht bildenden Grundwerkstoffes aus einem
ersten Edelstahl versehenen ist und auf der anderen Seite mit einer Auflage aus
einem zweiten, von dem ersten Edelstahl verschiedenen Edelstahl. Dabei betragen
die Schichtdicken der Auflagen in der Regel nur etwa 10% der Gesamtblechdicke.
Auch wenn plattierte Stahlbleche insbesondere an heißgas- und naßkorrosionsbe
dingte Einsatzbedingungen anpaßbar sind, weisen sie keine guten schwingungs-
und/oder schalldämpfenden Eigenschaften auf, und die Schichten können sich auch
nicht unterschiedlich axial ausdehnen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Wabenkörper mit einem ver
besserten, insbesondere gute schwingungs- und schalldämpfende Eigenschaften
aufweisenden, Trägermatrixmantel anzugeben. Darüber hinaus sollen die Bauteile
des Wabenkörpers sich um unterschiedliche Beträge gegeneinander, insbesondere
längsaxial, dehnen können, ohne daß eine einfache und dauerhafte Anbindung der
Trägermatrix am Mantel darunter leidet. Ferner soll der Wabenkörper einen Trä
germatrixmantel aufweisen, der eine vereinfachte Anbindung der Trägermatrix am
Mantel erlaubt.
Erfindungsgemäß wird diese Zielsetzung durch einen Wabenkörper mit einem Trä
germatrixmantel gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen und Ausgestaltungen, die einzeln oder in Kombination miteinan
der eingesetzt werden können, sind Gegenstand der Unteransprüche.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, daß aus einer Schicht hergestellte Trä
germatrixmäntel eines Wabenkörpers, insbesondere Katalysatorträgerkörper, für
eine aus zumindest teilweise strukturierten Blechfolien geschichtete und/oder ge
wickelte bzw. gefaltete Trägermatrix mit einer Vielzahl von für ein Fluid durch
strömbaren im wesentlichen zu einer zentralen Längsachse parallelen Kanälen, re
lativ steif sind und weitgehend ungedämpft schwingen, was man beim Anschlag
daran erkennt, daß sie wie eine Glocke klingen. Aus mindestens zwei, vorzugswei
se drei oder mehr, einzelnen, glatten, zueinander konzentrisch angeordneten Lagen,
vorzugsweise mit im wesentlichen gleicher Dicke, wovon wenigstens zwei Lagen
unmittelbar aneinander liegen, hergestellte Trägermatrixmäntel dämpfen Schwin
gungen und Schall viel stärker. Solche Mäntel lassen sich beispielsweise einfach
durch Aufeinanderlegen oder Walzen mehrerer Schichten Stahl herstellen.
Erfindungsgemäß bevorzugt sind die Lagen des Trägermatrixmantels so unterein
ander verbunden, daß sie sich um unterschiedliche Beträge gegeneinander, insbe
sondere längsaxial, dehnen können. Dadurch werden in vorteilhafter Weise ther
misch bedingte Spannungen vermieden und eine hohe Produktlebensdauer sicher
gestellt.
Dabei sind bevorzugt die Blechfolien über ihre Enden ausschließlich an der inner
sten Lage des Trägermatrixmantels in wenigstens einem, vorzugsweise benachbart
der fluideintrittsseitigen Stirnseite des Wabenkörpers liegenden, Verbindungsab
schnitt, insbesondere fügetechnisch, verbunden.
Kumulativ hierzu wird insbesondere zur Vermeidung eines Teleskopierens der
Trägermatrix vorgeschlagen, die Enden der Blechfolien zusätzlich in einem be
nachbart der fluidaustrittsseitigen Stirnseite des Wabenkörpers liegenden Verbin
dungsabschnitt mit der innersten Lage zu verbinden.
Weist der Wabenkörper insgesamt nur eine geringe axiale Länge von beispielswei
se weniger als 60 mm, vorzugsweise nur etwa 30 mm auf, können die Enden der
Blechfolien auch über ihre gesamte axiale Länge mit der innersten Lage des Trä
germatrixmantels verbunden werden, wodurch in vorteilhafter Weise deren Her
stellung vereinfacht wird.
Erfindungsgemäß bevorzugt sind die Lagen des Trägermatrixmantels zumindest in
Teilbereichen überwiegend fügetechnisch miteinander verbunden, insbesondere
verschweißt, verlötet oder verklebt.
So können in einer ersten Ausgestaltung die innerste Lage des Trägermatrixman
tels mit der nächst äußeren Lage des Trägermatrixmantels und/oder diese wieder
um mit der nächst äußeren Lage des Trägermatrixmantels in einem bezüglich der
Längsachse symmetrisch angeordneten, beispielsweise in Umfangsrichtung umlau
fenden, vorzugsweise etwa im mittleren Bereich des Wabenkörpers liegenden,
Verbindungsabschnitt verbunden sein.
Alternativ können die innerste Lage des Trägermatrixmantels mit der nächst äuße
ren Lage des Trägermatrixmantels und/oder diese mit der nächst äußeren Lage des
Trägermatrixmantels in einem oder mehreren bezüglich der Längsachse asymme
trisch angeordneten, insbesondere in spiralförmig bzw. wendelförmig verlaufenden,
Verbindungsabschnitt(en) verbunden sein. Symmetrische und asymmetrische Ver
bindungsabschnitte oder ggf. auch nur Teilabschnitte hiervon können zwischen
mehreren benachbarten Lagen auch einander abwechseln. Unter asymmetrischer
Anordnung soll verstanden werden, daß an keiner Stelle einer beliebigen Ebene
senkrecht zur Längsachse des Wabenkörpers Verbindungsabschnitte derselben
asymmetrischen Verbindung angeordnet sind, welche bezüglich der Längsachse
einander im wesentlichen um 180° versetzt gegenüberliegen. Durch diese asymme
trische Anordnung des/der Verbindungsabschnitte, in welchen die Verbindung zwi
schen Lagen des Trägermatrixmantels hergestellt ist, ist einerseits eine ausreichen
de Verbindungsfestigkeit zwischen benachbarten Lagen hergestellt, insbesondere
solange diese Verbindungen sich im wesentlichen an den Stellen befinden, an wel
chen ansonsten die größten Schwingungsamplituden auftreten. Andererseits weist
der Trägermatrixmantel eines solchen Wabenkörpers vorteilhaft eine ausreichend
hohe Festigkeit auf, um thermische Belastungen, insbesondere infolge von Tem
peraturunterschieden, aufnehmen zu können.
Zur Verbesserung der thermisch bedingten Axialdehnbarkeit wird vorgeschlagen,
daß die zwischen den Lagen des Trägermatrixmantels angeordneten Verbindungs
abschnitte von den Verbindungsabschnitten der Trägermatrix an die innerste Lage
räumlich weitestmöglich auseinander liegen, d. h. voneinander getrennt sind.
Bei einer weiteren Ausgestaltung des Trägermatrixmantels sind mit Ausnahme der
innersten Lage die Lagen miteinander formschlüssig, vorzugsweise mittels wenig
stens jeweils einer Sicke, und die so verbundenen Lagen mit der innersten Lage
fügetechnisch verbunden sind.
Auch können alle Lagen des Trägermatrixmantels formschlüssig, vorzugsweise
mittels wenigstens jeweils einer Sicke, miteinander verbunden sein.
Weitere vorteilhafte Maßnahmen zur Dämpfung von Schwingungen und Schall
sehen vor, insbesondere zwischen den beiden äußersten Lagen des Trägermatrix
mantels eine dünne, etwa 0,5 bis 0,8 mm dicke, Zwischenschicht, vorzugsweise aus
keramischen Material, insbesondere eine Quellmatte, anzuordnen.
Alternativ hierzu kann insbesondere zwischen den beiden äußersten Lagen des
Trägermatrixmantels ein im Axiallängsschnitt schlaufenförmig ausgebildeter Kom
pensator angeordnet sein.
Besonders vorteilhaft sind Lagen mit einer kleineren Dicke als das 1,5-fache der
Dicke der Blechfolien, insbesondere einer kleineren Dicke als das 1,25-fache der
Dicke der Blechfolien, vorzugsweise einer etwa gleichen Dicke wie die Blechfoli
en, so daß die Lagen des Trägermatrixmantels in vorteilhafter Weise in etwa eine
gleiche temperaturbedingte Dehnungscharakteristik wie die Blechfolien der Trä
germatrix aufweisen.
Ausgehend von heutigen Blechfoliendicken werden also Lagen mit einer Dicke
kleiner/gleich 0,05 mm, insbesondere kleiner/gleich 0,04 mm, vorzugsweise kleiner
/gleich 0,03 mm verwendet.
Zur vereinfachten Anbindung der Stirnseiten des Wabenkörper an einen Konus
wird vorgeschlagen, die äußerste Lage axial geringfügig länger als die innen lie
genden Lagen des Trägermatrixmantels auszubilden.
Alternativ hierzu wird ein Trägermatrixmantel eines Wabenkörpers mit gleich lang
ausgebildeten Lagen vorgeschlagen, wobei wenigstens die äußerste Lage stirnseitig
jeweils eine Anbindungssicke aufweist, wodurch die, vorzugsweise fügetechnische,
Anbindung eines Konus in vorteilhafter Weise erleichtert ist.
Bevorzugt ist ein Konus welcher eine Wandstärke dergestalt aufweist, daß der aus
Lagen aufgebaute Trägermatrixmantels stirnseitig abgedeckt ist.
Zur Erhöhung der Produktlebensdauer wird vorgeschlagen, daß die innerste Lage
des Trägermatrixmantels aus einem heißgaskorrosionsstabilen Edelstahl besteht
oder wenigstens entsprechend innenseitig beschichtet bzw. plattiert ist und/oder die
äußerte Lage des Trägermatrixmantels aus einem naßkorrosionsbeständigen Edel
stahl besteht oder wenigstens entsprechend außenseitig beschichtet bzw. plattiert
ist. Auch kann berücksichtigt werden, daß die äußerste Lage nicht nur Naßkorro
sion ausgesetzt ist, sondern auch mechanischen Beanspruchung durch Beaufschla
gung mit Steinen oder Sand oder dergleichen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung sowie den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen.
Darin zeigen:
Fig. 1 einen stark schematisiert dargestellten erfindungsgemäßen Waben
körper, insb. Katalysatorträgerkörper, mit einem zweilagigen Trä
germatrixmantel in der Stirnansicht;
Fig. 2 weitere Details des erfindungsgemäßen Wabenkörper nach Fig. 1;
Fig. 3 einen stark schematisiert dargestellten erfindungsgemäßen Waben
körper mit einem dreilagigen Trägermatrixmantel in der Stirnan
sicht;
Fig. 4 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Wabenkörpers nach Fig.
1 und 2 mit symmetrisch angebundenen Lagen;
Fig. 5 den erfindungsgemäßen Wabenkörper nach Fig. 1 und 2 in per
spektivischer Darstellung mit asymmetrisch angebundenen Lagen;
Fig. 6 und 7 weitere in der Seitenansicht dargestellte alternative Ausführungs
formen, die Lagen des Trägermatrixmantel untereinander anzubin
den;
Fig. 8 einen eine Zwischenschicht umfassenden Trägermatrixmantel;
Fig. 9 einen Kompensator umfassenden Trägermatrixmantel; und
Fig. 10 und 11 einen Längsschnitt durch einen vierlagigen Trägermatrixmantel mit
daran angeordneten Konus.
Fig. 1 zeigt stark schematisiert einen erfindungsgemäßen Wabenkörper 1, insbe
sondere Katalysatorträgerkörper, umfassend einen Trägermatrixmantel 2 für eine
aus zumindest teilweise strukturierten Blechfolien 4, 5 geschichteten und/oder ge
wickelten bzw. gefalteten Trägermatrix 3 mit einer Vielzahl von für ein Fluid
durchströmbare Kanäle 7. Nach dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 ist der
Trägermatrixmantel 2 aus zwei separaten, glatten, zueinander konzentrisch ange
ordneten Lagen 8, 10 von im wesentlichen gleicher Dicke aufgebaut, welche un
mittelbar aneinander liegen. Weitere Details des Wabenkörper 1 nach Fig. 1, insbe
sondere eine bevorzugte S-förmige Anordnung der Blechfolien 4, 5, zeigt Fig. 2.
Der Trägermatrixmantel 2 kann auch aus drei Lagen 8, 9 10, so wie das in Fig. 3
schematisch dargestellt ist, oder auch aus mehr als drei Lagen aufgebaut sein. Die
Lagen 8, 9, 10 des Trägermatrixmantels 2 sind so untereinander verbunden, daß sie
sich um unterschiedliche Beträge gegeneinander, insbesondere axial, dehnen kön
nen. Dazu ist zunächst erforderlich, daß die Blechfolien 4, 5 über ihre Enden 11, 12
ausschließlich an der innersten Lage 8 des Trägermatrixmantels 2 in wenigstens
einem, vorzugsweise benachbart der fluideintrittsseitigen Stirnseite 13 des Waben
körpers 1 liegenden, Verbindungsabschnitt 15 verbunden sind, so wie das in Fig. 4
dargestellt ist.
Gleichfalls zeigt Fig. 4, daß insbesondere zur Vermeidung eines teleskopierens der
Trägermatrix 3 die Enden 11, 12 der Blechfolien 4, 5 zusätzlich in einem benachbart
der fluidaustrittsseitigen Stirnseite 14 des Wabenkörpers 1 liegenden Verbin
dungsabschnitt 16 mit der innersten Lage 8 verbunden sind.
Weist der Wabenkörper 1 eine nur geringe axialen Länge (L) von beispielsweise
nur L = 25 mm oder L = 35 mm auf, so können die Enden 11, 12 der Blechfolien
4, 5 auch über ihre gesamte axiale Länge (L) mit der innersten Lage 8 des Träger
matrixmantels 2 verbunden werden (nicht dargestellt). Bevorzugt sind die La
gen 8, 9, 10 des Trägermatrixmantels 2 überwiegend fügetechnisch miteinander
verbunden, insbesondere verschweißt, verlötet oder verklebt.
In Fig. 4 ist auch gezeigt, daß die innerste Lage 8 des Trägermatrixmantels 2 mit
der nächst äußeren, im Ausführungsbeispiel schon die äußerste Lage 10 des Trä
germatrixmantels 2, in einem bezüglich der Längsachse 6 des Wabenkörpers 1
symmetrisch angeordneten, vorzugsweise etwa im mittleren Bereich des Waben
körpers 1 liegenden, Verbindungsabschnittes 17 verbunden sind. Diese Verbin
dungstechnik ist freilich auch für dreilagige oder mehrlagige Trägermatrixmäntel 2
anwendbar.
Eine alternative Anbindung der Lagen 8, 10 zeigt Fig. 5 in schematisierter per
spektivischer Darstellung. Hier ist die innerste Lage 8 des Trägermatrixmantels 2
mit der benachbarten äußeren Lage 10 des Trägermatrixmantels 2 in einem oder
mehreren bezüglich der Längsachse 6 asymmetrisch angeordneten Verbindungsab
schnitt(en) 18 verbunden, welcher sich wendelförmig über die Axiallänge (L) des
Wabenkörpers 1 erstreckt. Entgegen der zeichnerischen Darstellung kann eine sol
che Anbindung auch nur bereichsweise, insbesondere über einen Teilwinkelbereich,
erfolgen.
Insbesondere Fig. 4 zeigt, daß die zwischen den Lagen 8, 10 des Trägermatrix
mantels 2 angeordneten Verbindungsabschnitte 17, 18 von den Verbindungsab
schnitten 15, 16 der Trägermatrix 3 an die innerste Lage 8 räumlich weitmöglichst
voneinander getrennt sind. Dies erlaubt in vorteilhafter Weise den Bauteilen des
Wabenkörpers 1, sich um unterschiedliche Beträge gegeneinander, insbesondere
längsaxial, dehnen zu können, ohne daß eine dauerhafte Anbindung der Trägerma
trix am Mantel darunter leidet. Symmetrische und asymmetrische Verbindungsab
schnitte können auch von Lage zu Lage verschieden sein. So weist ein Trägerma
trixmantel, dessen innerste Lage mit den nächst äußeren Lage symmetrisch und alle
anderen Lagenanbindungen, ggf. auch nur bereichsweise, asymmetrisch verbunden
sind (nicht dargestellt) gleichermaßen eine gute schwingungs- und schalldämpfende
Charakteristik wie thermisch bedingte Dehnungsfähigkeit auf.
Eine weitere Anbindungsalternative zeigt Fig. 6. Hier sind mit Ausnahme der inner
sten Lage 8 die Lagen 9, 10 des Trägermatrixmantels 2 miteinander formschlüssig,
vorzugsweise mittels wenigstens einer ineinander greifenden Sicke 19, beispiels
weise wie dargestellt mittels eine Außensicke 19, und die so verbundenen Lagen 9,
10 mit der innersten Lage 8 fügetechnisch in benachbart der Sicke 19 angeordneten
symmetrischen Verbindungsbereichen 17 verbunden. Eine bevorzugte Herstel
lungsreihenfolge sieht zuerst eine sorgfältige Anbindung von Trägermatrix 3 und
innerster Lage 8 vor, welche dann in die äußersten, vorzugsweise als einheitliches
Zwischenprodukt vorgefertigten, Lagen 9 und 10 positioniert und fügetechnisch
verbunden wird.
Natürlich können, wie in Fig. 7 dargestellt, auch alle Lagen 8, 9, 10 des Trägerma
trixmantels 2 formschlüssig, vorzugsweise mittels wenigstens einer ineinander
greifenden Sicke 19, miteinander verbunden sein, wobei die Trägermatrix 3 wie
derum vorzugsweise über benachbart beider Stirnseiten 13, 14 angeordnete Ver
bindungsabschnitte 15, 16 an der innersten Lage des mehrlagigen Trägermatrix
mantels 2 fügetechnisch angebunden wird.
Alle lediglich exemplarisch aufgeführten Verbindungsprinzipen erlauben in vorteil
hafter Weise den einzelnen Bauteilen des Wabenkörpers 1 sich entsprechend ihrer
thermischen Beaufschlagung um unterschiedliche Beträge gegeneinander, insbe
sondere längsaxial, dehnen zu können.
Fig. 8 zeigt einen Wabenkörper 1, bei dem insbesondere zwischen den beiden äu
ßersten Lagen 9, 10 des Trägermatrixmantels 2 eine dünne, etwa 0,5 bis 0,8 mm
dicke, Zwischenschicht 20, vorzugsweise aus keramischen Material, insbesondere
eine Quellmatte, angeordnet ist, welche in vorteilhafter Weise insbesondere Reso
nanzschwingungen aufnimmt und in vorteilhafter Weise insbesondere bei form
schlüssigen Anbindungen für einen gewissen Preßsitz sorgt.
Fig. 9 zeigt einen Wabenkörper 1, bei dem insbesondere zwischen den beiden äu
ßersten Lagen 9, 10 des Trägermatrixmantels 2 ein im Axiallängsschnitt schlau
fenförmig ausgebildeter Kompensator 21 angeordnet ist, welcher gleichfalls insbe
sondere Resonanzschwingungen aufnimmt. Insbesondere bei vielschichtig aufge
bauten Trägermatrixmänteln können Kompensator- und Quellelemente auch ku
mulativ Verwendung finden.
Die Lagen 8, 9, 10 des Trägermatrixmantels 2 weisen erfindungsgemäß bevorzugt
eine kleinere Dicke als das 1,5-fache der Dicke der Blechfolien 4, 5, insbesondere
eine kleinere Dicke als das 1,25-fache der Dicke der Blechfolien 4, 5, vorzugsweise
eine gleiche Dicke wie die Blechfolien 4, 5. auf. Ausgehend von heutigen Blechfo
lien sind die Lagen 8, 9, 10 des Trägermatrixmantels 2 also bevorzugt klei
ner/gleich 0,5 mm, insbesondere kleiner/gleich 0,4 mm, vorzugsweise kleiner
/gleich 0,3 mm dick sind. Die in den Fig. 1 bis 11 stark schematisch dargestellten
Lagendicken entsprechen daher nicht den Gegebenheiten sondern dienen der besse
ren Illustration. Der entscheidende Vorteil bei der Verwendung nahezu eben so
dünner Blechfolien für die Trägermatrix 3 wie auch für dessen Mantel 2 liegt darin,
daß diese einfacher füge- und/oder formschlüssig verbindbaren Bauteile 2, 3 eine
gleiche Dehnungscharakteristik aufweisen, d. h. sich gleichermaßen dehnen, so daß
die Verbindungsabschnitte 15, 16, 17, 18 kaum noch thermisch bedingten Span
nungen ausgesetzt sind.
Der Trägermatrixmantel 2 nach dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 10 weist vier
separate, glatte, zueinander konzentrisch angeordnete Lagen von im wesentlichen
gleicher Dicke, welche unmittelbar aneinander liegen, auf, wobei die äußerste Lage
10 zur erleichterten Anbindung an einen Konus 23 axial geringfügig länger als die
inneren Lage(n) 8, 9 des Trägermatrixmantels 2 ausgebildet ist.
Alternativ können, wie dies in Fig. 11 dargestellt ist, alle Lagen des Trägerma
trixmantels 2 auch gleich lang ausgebildet sein, wobei wenigstens die äußerste La
ge 10 endseitig jeweils eine Anbindungssicke 22 zur erleichterten Anbindung an
einen Konus 23 aufweist. Die Sicken 22 ließen sich auch so ausbilden (nicht darge
stellt), daß zugleich die Trägermatrix 3 alternativ oder kumulativ zu einer füge
technischen Anbindung formschlüssig gehaltert ist.
Der Konus 23 weist vorzugsweise eine Wandstärke dergestalt auf, daß der aus
Lagen 8, 9, 10 aufgebaute Trägermatrixmantel 2 stirnseitig abgedeckt ist.
Werden die innerste Lage 8 des Trägermatrixmantels 2 bevorzugt aus einem heiß
gaskorrosionsstabilen Edelstahl hergestellt oder wenigstens entsprechend innensei
tig beschichtet bzw. plattiert und/oder die äußerte Lage 10 des Trägermatrixman
tels 2 aus einem naßkorrosionsbeständigen Edelstahl hergestellt oder wenigstens
entsprechend außenseitig beschichtet bzw. plattiert, so läßt sich die Produktlebens
dauer eines Wabenkörpers 1 zusätzlich steigern.
Neben seiner hervorragenden Eignung, thermisch bedingte Dehnungen viel besser
ausgleichen zu können, zeichnet sich der erfindungsgemäße Wabenkörper 1 auf
grund der vorteilhaften mehrlagen Bauweise seines Trägermatrixmantels 2 insbe
sondere durch seine schwingungs- und schalldämpfenden Eigenschaften aus.
1
Wabenkörper
2
Trägermatrixmantel
3
Trägermatrix
4
glatte Blechfolie der Trägermatrix
3
5
strukturierte Blechfolie der Trägermatrix
3
6
zentrale Längsachse des Wabenkörpers
1
7
Kanäle
8
innerste Lage des Trägermatrixmantels
2
9
mittlere Lage des Trägermatrixmantels
2
10
äußerste Lage des Trägermatrixmantels
2
11
Ende der Blechfolien
4
,
5
12
Ende der Blechfolien
4
,
5
13
fluideintrittsseitige Stirnseite des Wabenkörpers
1
14
fluidaustrittsseitige Stirnseite des Wabenkörpers
1
15
fluideintrittsseitiger Verbindungsabschnitt innerste Lage
8
- Trägermatrix
3
16
fluidaustrittsseitiger Verbindungsabschnitt innerste Lage
8
-Trägermatrix
3
17
symmetrischer Verbindungsabschnitt zwischen den Lagen
8
,
9
,
10
18
asymmetrischer Verbindungsabschnitt zwischen den Lagen
8
,
9
,
10
19
Sicke
20
Zwischenschicht
21
Kompensator
22
Anbindungssicke
L Axiallänge des Wabenkörpers
L Axiallänge des Wabenkörpers
1
bzw. der Blechfolien
4
,
5
Claims (20)
1. Wabenkörper (1), insbesondere Katalysatorträgerkörper, umfassend einen
Trägermatrixmantel (2) für eine aus zumindest teilweise strukturierten
Blechfolien (4, 5) geschichtete und/oder gewickelte bzw. gefaltete Trä
germatrix (3) mit einer Vielzahl von für ein Fluid durchströmbaren im we
sentlichen zu einer zentralen Längsachse (6) parallelen Kanälen (7), da
durch gekennzeichnet, daß der Trägermatrixmantel (2) aus mindestens zwei
einzelnen, glatten, zueinander konzentrisch angeordneten Lagen (8, 9, 10)
aufgebaut ist, wobei wenigstens zwei Lagen (8, 9) unmittelbar aneinander
liegen.
2. Wabenkörper (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagen
(8, 9, 10) des Trägermatrixmantels (2) so untereinander verbunden sind,
daß sie sich um unterschiedliche Beträge gegeneinander, insbesondere
längsaxial, dehnen können.
3. Wabenkörper (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Blechfolien (4, 5) über ihre Enden (11, 12) ausschließlich an der innersten
Lage (8) des Trägermatrixmantels (2) in wenigstens einem, vorzugsweise
benachbart der fluideintrittsseitigen Stirnseite (13) des Wabenkörpers (1)
liegenden, Verbindungsabschnitt (15) verbunden sind.
4. Wabenkörper (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß insbeson
dere zur Vermeidung eines Teleskopierens der Trägermatrix (3) die Enden
(11, 12) der Blechfolien (4, 5) zusätzlich in einem weiteren, vorzugsweise
benachbart der fluidaustrittsseitigen Stirnseite (14) des Wabenkörpers (1)
liegenden, Verbindungsabschnitt (16) mit der innersten Lage (8) verbunden
sind.
5. Wabenkörper (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß
insbesondere bei Wabenkörpern (1) mit einer geringen axialen Länge (L),
insbesondere einer Länge (L) von weniger als 60 mm, die Enden (11, 12)
der Blechfolien (4, 5) über die gesamte axiale Länge (L) mit der innersten
Lage (8) des Trägermatrixmantels (2) verbunden sind.
6. Wabenkörper (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich
net, daß die einzelnen Lagen (8, 9, 10) des Trägermatrixmantels (2) zumin
dest in Teilbereichen fügetechnisch miteinander verbunden sind, insbeson
dere verschweißt, verlötet oder verklebt.
7. Wabenkörper (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die inner
ste Lage (8) des Trägermatrixmantels (2) mit der nächst äußeren Lage (9)
des Trägermatrixmantels (2) und/oder diese (9) mit der nächst äußeren La
ge (10) des Trägermatrixmantels (2) in einem bezüglich der Längsachse (6)
symmetrisch angeordneten, vorzugsweise etwa im mittleren Bereich des
Wabenkörpers (1) liegenden, Verbindungsabschnitt (17) verbunden sind.
8. Wabenkörper (1) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
innerste Lage (8) des Trägermatrixmantels (2) mit der nächst äußeren Lage
(9) des Trägermatrixmantels (2) und/oder diese (9) mit der nächst äußeren
Lage (10) des Trägermatrixmantels (2) in mindestens einem bezüglich der
Längsachse (6) asymmetrisch angeordneten Verbindungsabschnitt (18) ver
bunden ist.
9. Wabenkörper (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeich
net, daß die zwischen den Lagen (8, 9, 10) des Trägermatrixmantels (2) an
geordneten Verbindungsabschnitte (17, 18) von den Verbindungsabschnit
ten (15, 16) der Trägermatrix (3) mit der innersten Lage (8) räumlich wei
testmöglich voneinander getrennt sind.
10. Wabenkörper (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich
net, daß mit Ausnahme der innersten Lage (8) die Lagen (9, 10) des Trä
germatrixmantels (2) miteinander formschlüssig, vorzugsweise mittels we
nigstens jeweils einer Sicke (19), und die so verbundenen Lagen (9, 10) mit
der innersten Lage (8) fügetechnisch verbunden sind.
11. Wabenkörper (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich
net, daß alle Lagen (8, 9; 10) des Trägermatrixmantels (2) formschlüssig,
vorzugsweise mittels wenigstens jeweils einer Sicke (19), miteinander ver
bunden sind.
12. Wabenkörper (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
insbesondere zwischen den beiden äußersten Lagen (9, 10) des Trägerma
trixmantels (2) eine dünne, etwa 0,5 bis 0,8 mm dicke, Zwischenschicht
(20), vorzugsweise aus keramischen Material, insbesondere eine Quellmat
te, angeordnet ist.
13. Wabenkörper (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
insbesondere zwischen den beiden äußersten Lagen (9, 10) des Trägerma
trixmantels (2) ein im Axiallängsschnitt schlaufenförmig ausgebildeter
Kompensator (21) angeordnet ist.
14. Wabenkörper (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß zumindest die innerste der Lagen (8, 9, 10) des Trägerma
trixmantels (2) eine kleinere Dicke als das 1,5-fache der Dicke der Blechfo
lien (4, 5), insbesondere eine kleinere Dicke als das 1,25-fache der Dicke
der Blechfolien (4, 5), vorzugsweise eine etwa gleiche Dicke wie die
Blechfolien (4, 5), aufweisen.
15. Wabenkörper (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Lagen (8, 9, 10) des Trägermatrixmantels (2) klei
ner/gleich 0,05 mm, insbesondere kleiner/gleich 0,04 mm, vorzugsweise
kleiner/gleich 0,03 mm dick sind.
16. Wabenkörper (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß die äußerste Lage (10) axial geringfügig länger als die inne
re(n) Lage(n) (8, 9) des Trägermatrixmantels (2) ausgebildet ist.
17. Wabenkörper (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß die innerste (8) und äußere(n) Lage(n) (9, 10) des Trägerma
trixmantels (2) gleich lang ausgebildet sind, wobei wenigstens die äußerste
Lage (10) endseitig jeweils eine Anbindungssicke (22) aufweist.
18. Wabenkörper (1) nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß
an den stirnseitigen (13, 14) Enden der äußersten Lage (10) jeweils ein Ko
nus (23), insbesondere fügetechnisch, angeordnet ist.
19. Wabenkörper (1) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Ko
nus (23) eine solche Wandstärke dergestalt aufweist, daß der aus Lagen (8,
9, 10) aufgebaute Trägermatrixmantel (2) stirnseitig abgedeckt ist.
20. Wabenkörper (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die innerste Lage (8) des Trägermatrixmantels (2) aus einem
heißgaskorrosionsstabilen Edelstahl besteht oder wenigstens entsprechend
innenseitig beschichtet bzw. plattiert ist und/oder die äußerte Lage (10) des
Trägermatrixmantels (2) aus einem naßkorrosionsbeständigen Edelstahl be
steht oder wenigstens entsprechend außenseitig beschichtet bzw. plattiert
ist.
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