DE19951801C1 - Fahrzeugboden - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugboden mit einer fachwerkartigen Tragstruktur, die mehrere, geneigt zueinander verlaufende und miteinander verbundene Träger aufweist und die mehrere aneinandergrenzende, von den Trägern eingefaßte Segmente besitzt und mit einer Wanne, die wenigstens eines der Segmente bedeckt und die an einem Wannenboden eine umlaufende Außenwand aufweist, die sich mit ihrer freien Endkante zu den Trägern hin erstreckt. In der Wanne geht von der Außenwand oder vom Wannenboden eine Innenwand aus, die sich beabstandet zur Außenwand und zu den Trägern erstreckt und deren freie Endkante mit einem Abstand zu den Trägern endet, wobei sich zwischen Außenwand und Innenwand ein zum Wanneninneren hin dichter Abtropfraum ausbildet.
Description
Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugboden, an dessen
Tragstruktur eine Wanne angebracht ist. Eine derartige Wanne
dient beispielsweise zur spritzwassergeschützten Unterbringung
von elektrischen bzw. elektronischen Geräten des zugehörigen
Fahrzeuges.
Andere Behälter zur Unterbringung elektrischer oder elektroni
scher Geräte sind aus dem Stand der Technik bekannt. Beispiels
weise zeigt die DE 40 41 016 C1 ein Elektronikgehäuse, das als
Teil einer Tragstruktur einer Fahrzeugkarosserie ausgebildet
ist. Zu diesem Zweck ist eine Federbeinbaufnahme etwa in der
Höhe einer Fensterbrüstung mit einem A-Pfosten verbunden, wobei
sich zwischen einem Federbeinträger, einer Kotflügelbank und
der Kontur eines Radhauses ein von oben her offener, taschen
förmiger Raum ergibt. Die Wände dieses Raumes bilden dabei das
Elektronikgehäuse, das mit den angrenzenden Karosserieteilen
fest verbunden ist. Auf diese Weise ist das Elektronikgehäuse
ein Teil der Karosserie und gehört zum Karosserierohbauumfang.
Außerdem ist es aus der EP 0 411 353 A1 bekannt, eine elektro
nische Steuerzentrale bei einem Nutzfahrzeug in einem Behälter
unterzubringen, der am Fahrzeugäußeren im Bereich des Fahrer
hauseinstieges des Nutzfahrzeuges am Fahrzeugrahmen oder am
Führerhaus selbst befestigt ist.
Die DE 42 15 750 C1 zeigt einen Verdeckkasten zur Unterbringung
eines geöffneten Verdecks eines Cabriolets. Dieser Verdeckka
sten ist in einem tiefliegenden Bodenbereich mit einer Abfluß
öffnung versehen, wobei außerdem der Bodenbereich mit einem Ge
fälle ausgestattet ist, das Wasser zur Abflußöffnung hin lei
tet. Zur Ausbildung dieses Gefälles enthält der Boden des Ver
deckkastens eine rinnenartige Vertiefung, wobei daran angren
zende Bodenabschnitte mit einem Gefälle ausgestattet sind, das
auf diese Vertiefung zuläuft.
Aus der DE 41 40 938 C1 ist ein Behälter bekannt, der in einem
Deckel eines Einbauteils angeordnet ist und gemeinsam mit dem
Deckel an diesem Einbauteil befestigt ist. Dieses Einbauteil
ist in einer Fahrzeugkarosserie untergebracht und kann z. B.
durch ein Scheinwerfergehäuse gebildet sein. Der Behälter kann
einstückig mit dem Deckel ausgeführt sein bzw. selbst den Dec
kel bilden.
Aus der DE 32 42 564 C2 ist ein Wohnmobil bekannt, das eine dem
Chassis des Fahrzeugs formangepaßte Bodenwanne besitzt, die von
oben auf das Chassis aufgesetzt ist. In diese Bodenwanne sind
nach unten offene U-Profile einlaminiert, die Chassisträger
formschlüssig in sich aufnehmen. In die Bodenwanne sind außer
dem wannenförmige Hohlräume für Versorgungstanks, Vorratstanks,
Stauräume, Versorgungsaggregate sowie Warmluftkanäle einge
formt. Eine Abdeckplatte ist auf die Bodenwanne aufgelegt und
mit dem Chassis verschraubt, wodurch ein mit dem Chassis fest
verbundener Unterbau geschaffen wird, auf dem ein als selbstän
dige Einheit ausgebildeter Wohnaufbau montierbar ist.
Bei bestimmten Fahrzeugen weist der Fahrzeugboden eine
Tragstruktur auf, die aus mehreren, insbesondere rechtwinklig,
geneigt zueinander verlaufenden Trägern gebildet ist, wodurch
sich ein fachwerkartiger Aufbau für die Tragstruktur ergibt.
Die Träger unterteilen dabei die Tragstruktur in mehrere
aneinandergrenzende, jeweils von den Trägern eingefaßte
Segmente. Bei einem derartigen Fahrzeugboden bietet es sich
an, die Wanne so an der Tragstruktur anzubringen, daß sich
eine umlaufende Außenwand der Wanne mit ihrer freien Endkante
in Richtung der Träger erstreckt und ggf. an diesen anliegt.
Auf diese Weise wird die Abdichtung der Wanne gegenüber
Schmutz- und Wassereintritt vereinfacht. Dementsprechend
bedeckt die Wanne vorzugsweise mehrere der vorgenannten
Segmente der Bodentragstruktur.
Zur Ausbildung einer sicheren Abdichtung zwischen der freien
Endkante der Außenwand und dem dieser Endkante benachbarten
Träger sind relativ aufwendige Dichtungsmaßnahmen
erforderlich, die in zusätzlichen Herstellungsschritten im
Rahmen der Montage der Wanne durchgeführt werden müssen.
Das Wanneninnere muß beispielsweise dann sicher gegenüber
einem Wassereintritt geschützt werden, wenn die Wanne zur
Aufnahme elektrischer und/oder elektronischer Bauelemente bzw.
Steuergeräte dient.
Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem,
für einen Fahrzeugboden der vorgenannten Art eine Wanne
anzugeben, bei der sich der Aufwand zur Ausbildung einer
effektiven Abdichtung des Wanneninnenraumes reduziert.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch einen Fahrzeugboden
mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die Wanne
mit einer Doppelwandung auszubilden, wobei eine Innenwand mit
Abstand zur Außenwand verläuft und auch mit den Trägern keinen
Kontakt aufweist. Zwischen der Außenwand und der Innenwand
wird außerdem ein gegenüber dem Wanneninneren abgedichteter
Abtropfraum ausgebildet. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen
wird erreicht, daß Feuchtigkeit, die sich entlang der Träger
ausbreitet und ggf. aufgrund preiswerter oder fehlender
Dichtungsmaßnahmen die Außenwand überwinden kann, in den
Abtropfraum abtropft. Die abtropfende Feuchtigkeit wird im
Abtropfraum gesammelt und auf geeignete Weise in die Umgebung
abgeführt. Dadurch wird ein Eindringen von Feuchtigkeit in das
Wanneninnere verhindert. Da keine aufwendigen
Dichtungsmaßnahmen und insbesondere keine zusätzlichen
Herstellungsschritte zur Durchführung dieser
Dichtungsmaßnahmen erforderlich sind, vereinfacht sich die
Herstellung der Wanne.
Bei einer besonderen Ausführungsform des Fahrzeugbodens
bedeckt die Wanne mehrere aneinandergrenzende Segmente.
Dementsprechend durchdringt wenigstens einer der Träger den
Wanneninnenraum. Am Wannenboden kann dann wenigstens ein vom
Wannenboden abstehender, in das Wanneninnere einragender Steg
dicht angebracht sein, der sich zwischen zwei
gegenüberliegenden Bereichen der Innenwand erstreckt und daran
abgedichtet angebracht ist. Zweckmäßigerweise verlaufen zwei
solcher Stege parallel zu dem das Wanneninnere durchdringenden
Träger, wobei die beiden Stege so angeordnet sind, daß in
einer senkrechten Projektion auf den Wannenboden Außenkanten
des Trägers zwischen den Stegen verlaufen. Dies hat zur Folge,
daß von dem Träger abtropfende Feuchtigkeit in den durch die
sich gegenüberliegenden Innenwände und die Stege begrenzten
Abschnitt des Wannenbodens abtropft. Es ist klar, daß dieser
Abschnitt mit einem entsprechenden Ablauf ausgestattet ist
und/oder mit dem Abtropfraum in der Doppelwandung der Wanne
kommuniziert.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den
Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand
der Zeichnungen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die
nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den
Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den
Zeichnungen dargestellt und wird in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen, jeweils schematisch,
Fig. 1 eine stark vereinfachte Ansicht von unten auf einen
Fahrzeugboden nach der Erfindung, der mit einer Wanne
ausgestattet ist,
Fig. 2 eine Ansicht auf die Wanne von oben,
Fig. 3 eine Schnittansicht durch einen Bereich der Wanne
entsprechend den Schnittlinien III in Fig. 1 und
Fig. 4 einen Querschnitt durch einen anderen Bereich der Wanne
entsprechend den Schnittlinien IV in Fig. 1.
Entsprechend Fig. 1 weist ein Fahrzeugboden 1 eines im übrigen
nicht dargestellten Fahrzeuges, insbesondere
Personenkraftwagens, eine Tragstruktur 2 auf, die nach Art
eines Fachwerks aufgebaut ist. Die Tragstruktur 2 ist hier aus
mehreren, parallel zur Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden
Längsträgern 3 und mehreren quer zur Fahrzeuglängsrichtung
verlaufenden Querträgern 4 aufgebaut. Abweichend vom
dargestellten Ausführungsbeispiel, bei dem die Träger 3 und 4
der Tragstruktur 2 im wesentlichen senkrecht zueinander
verlaufen, können die Träger bei einer anderne Ausführungsform
grundsätzlich mit beliebiger Neigung zueinander verlaufen.
Durch die geneigt zueinander verlaufenden, das heißt, sich
schneidenden Träger 3 und 4 werden in der Tragstruktur 2 des
Fahrzeugbodens 1 mehrere aneinandergrenzende Segmente 5
ausgebildet, die jeweils vollständig von den Trägern 3 und 4
eingefaßt sind.
An einer dem Betrachter zugewandten Unterseite der
Tragstruktur 2 ist am Fahrzeugboden 1 eine Wanne 6 angebracht,
die vorzugsweise zur Unterbringung von elektrischen oder
elektronischen Geräten dient. Diese Wanne 6 soll so am
Fahrzeugboden 1 angebracht werden, daß ihr Innenraum im
wesentlichen schmutz- und wassergeschützt ist, so daß
insbesondere kein Spritzwasser in den Wanneninnenraum
eindringen kann. Die in der Wanne 6 untergebrachten
Gegenstände, wie z. B. elektronische Regelungs- und
Steuerungsanlagen, sollen dadurch vor einem Kontakt mit
Verschmutzungen und Wasser geschützt werden. Die Wanne 6 weist
zu diesem Zweck eine umlaufende Außenwand 7 auf, die sich mit
ihrer, den Trägern 3 und 4 zugewandten freien Endkante 8 in
Richtung auf die Träger 3 und 4 erstreckt. Vorzugsweise kommt
die freie Endkante 8 dabei mehr oder weniger an den Trägern 3
und 4 zur Anlage. Die Wanne 6 ist beispielsweise über
entsprechende, nicht dargestellte Flanschabschnitte, die an
der Außenwand 7 oder an deren freien Endkante 8 angebracht
sein können, an den Trägern 3 und 4 befestigt.
Entsprechend Fig. 2 ist die Wanne 6 mit einer Innenwand 9
ausgestattet, die in dem hier dargestellten
Ausführungsbeispiel von einem Wannenboden 10 ausgeht und sich
im wesentlichen parallel zur Außenwand 7 erstreckt. Dabei faßt
die Innenwand 9 wie auch die Außenwand 7 ein Wanneninneres 11
vollständig ein. Die Innenwand 9 ist am Wannenboden 10
abgedichtet angebracht, so daß sich zwischen der Außenwand 7
und der Innenwand 9 ein Abtropfraum 12 ausbilden kann. Dieser
Abtropfraum 12 umfaßt den Wanneninnenraum 11.
Im Abtropfraum 12 sind Querstreben 13 angeordnet, die sich
zwischen der Innenwand 9 und der Außenwand 7 erstrecken. Diese
Querstreben 13 bilden daher eine Stabilisierung der
Wannenstruktur. Vorzugsweise erstrecken sich diese Streben 13
nicht bis zum Wannenboden 10, so daß durch die Streben 13 im
Abtropfraum 12 voneinander abgetrennte Kammern miteinander
kommunizieren.
Der Abstand zwischen Innenwand 9 und Außenwand 7 ist dabei so
gewählt, daß sich dem Wanneninneren 11 zugewandte Innenkanten
14 der Träger 3 und 4 bezüglich einer senkrechten Projektion
auf den Wannenboden 10 zwischen der Außenwand 7 und der
Innenwand 9 befinden, das heißt, die genannten Innenkanten 14
befinden sich dementsprechend oberhalb des Abtropfraumes 12.
In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel bedeckt die
Wanne 6 mehrere, hier drei Segmente 5, die aneinander
angrenzen. Dementsprechend durchdringen zwei der Träger 3 und
4 zumindest bereichsweise das Wanneninnere 11. Diese Bereiche
der Träger 3 und 4 sind in Fig. 1 mit 15 (beim mittleren
Querträger 4) bzw. mit 16 (beim mittleren Längsträger 3)
bezeichnet. Gegenüber des die Wanne 6 durchdringenden
Bereiches 15 des mittleren Querträgers 4 sind am Wannenboden
10 zwei parallel zum Träger 4 verlaufende Stege 17 angebracht,
die sich, ausgehend vom Wannenboden 10 in das Wanneninnere 11
erstrecken. Dabei weisen die beiden Stege 17 voneinander, quer
zu ihrer Längserstreckung einen solchen Abstand auf, daß
Längskanten 18 des Bereiches 15 des mittleren Querträgers 4 in
einer Projektion senkrecht auf den Wannenboden 10 zwischen den
Stegen 17 verlaufen.
Enstprechend Fig. 3 ist die Innenwand 9 am Wannenboden 10
dicht angebracht. Beispielsweise wird die Wanne 6 mit ihrer
Außenwand 7 einteilig aus Kunststoff mit einem
Spritzgußverfahren hergestellt. Die Innenwand 9 kann dabei
gleichzeitig mit angeformt werden. Alternativ kann die
Innenwand 9 nachträglich an den Boden 10 der Wanne 6
angespritzt werden. Aus Fig. 3 geht deutlich hervor, daß sich
die Außenwand 7 bis hin zu den Trägern, hier bis zu den
Längsträgern 3 erstreckt. Vorzugsweise kommt dabei die freie
Endkante 8 der Außenwand 7 am Längsträger 3 mehr oder weniger
dicht zur Anlage. Im Unterschied dazu erstreckt sich die
Innenwand 9 auch seitlich der Längsträger 3, wobei zwischen
der Innenwand 9 und den Längsträgern 3 stets ein Abstand 19
eingehalten wird. Auch ein freies Ende 20 der Innenwand 9 ist
ohne Kontakt zum Fahrzeugboden 1 bzw. zu den Trägern 3 und 4
der Tragstruktur 2. Zur dichten Anlage der Endkante 8 der
Außenwand 7 am Träger 3 können entsprechende Dichtmittel
vorgesehen sein, die hier nicht dargestellt sind.
Wenn durch eine unzureichende Abdichtung zwischen Längsträger
3 und freiem Ende 8 der Außenwand 7 Feuchtigkeit die Außenwand
7 von außen nach innen überwindet, kann sich diese bereits
innerhalb der Wanne 6 entlang des Längsträgers 3 ausbreiten.
Sobald sich, vorzugsweise an der Innenkante 14 des
Längsträgers 3 ausreichend Flüssigkeit ansammelt, kann es dort
zur Tropfenbildung kommen. Durch den gewählten Abstand
zwischen der Innenwand 9 und der Außenwand 7 bzw. dem
Längsträger 3 tropft die sich sammelnde Flüssigkeit dann in
den Abtropfraum 12 ab und kann sich darin sammeln. Der
Abtropfraum 12 weist eine Abflußöffnung 21 auf, durch welche
die darin befindliche Flüssigkeit in die Umgebung austreten
kann. Ein Flüssigkeitseintritt in das Wanneninnere 11 wird
durch die erfindungsgemäße Konstruktion nahezu ausgeschlossen.
Entsprechend Fig. 4 sind die Stege 17 quer zu ihrer
Längserstreckung mit einem rampenförmigen Profil ausgestattet,
das zum Wanneninneren 11 hin abgerundet ist. Durch diese
stumpfe Formgebung wird die Durchführung von Kabeln und
Leitungen vereinfacht, mit denen die in der Wanne 6
untergebrachten Geräte miteinander kommunizieren. Aus Fig. 4
geht außerdem die spezielle Anordnung der Stege 17 hervor, die
gegenüber des die Wanne 6 durchdringenden Bereiches 15 des
mittleren Querträgers 4 am Wannenboden 10 parallel zum Träger
4 angeordnet sind. Die Beabstandung der Stege 17 ist - wie
bereits oben beschrieben - so gewählt, daß die Längskanten 18
dieses Bereiches 15 zwischen den Stegen 17, das heißt zwischen
den höchsten Erhebungen der Stege 17 verlaufen.
Dementsprechend kann Feuchtigkeit, die entlang dieses
Trägerbereiches 15 in die Wanne 6 eintritt und an den
Längskanten 18 abtropft, nur in einen abgeschlossenen
Abschnitt 22 am Wannenboden 10 eindringen, der in der einen
Richtung durch die beiden dicht am Wannenboden 10 angebrachten
Stege 17 und in der anderen Richtung durch die Innenwand 9
bzw. durch gegenüberliegende Bereiche der Innenwand 9 begrenzt
ist, an denen die Stege 17 ebenfalls dicht angebracht sind. Im
Abschnitt 22 kann sich somit die vom Trägerbereich 15
abtropfende Flüssigkeit sammeln. Zur Entsorgung dieser
Flüssigkeit, kann der Abschnitt 22 über eine Öffnung 23 mit
dem Abtropfraum 12 kommunizieren. Alternativ oder zusätzlich
kann auch im Abschnitt 22 am Wannenboden 10 eine Abflußöffnung
24 ausgebildet sein, durch welche die Flüssigkeit in die
Umgebung treten kann.
Claims (10)
1. Fahrzeugboden mit einer fachwerkartigen Tragstruktur (2),
die mehrere, geneigt zueinander verlaufende und miteinander
verbundene Träger (3, 4) aufweist, und die mehrere
aneinandergrenzende, von den Trägern (3, 4) eingefaßte Segmente
(5) besitzt, und mit einer Wanne (6), die wenigstens eines der
Segmente (5) bedeckt und die an einem Wannenboden (10) eine
umlaufende Außenwand (7) aufweist, die sich mit ihrer freien
Endkante (8) zu den Trägern (3, 4) hin erstreckt, wobei in der
Wanne (6) von der Außenwand (7) oder vom Wannenboden (10) eine
Innenwand (9) ausgeht, die sich zur Außenwand (7) und zu den
Trägern (3, 4) beabstandet erstreckt und deren freie Endkante
(20) mit einem Abstand (19) zu den Trägern (3, 4) endet, wobei
sich zwischen Außenwand (7) und Innenwand (9) ein zum
Wanneninneren (11) hin dichter Abtropfraum (12) ausbildet.
2. Fahrzeugboden nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand zwischen Außenwand (7) und Innenwand (9) so
gewählt ist, daß sich bei einem entlang der Außenwand (7)
verlaufenden Träger (3, 4) eine dem Wanneninneren (11)
zugewandte Innenkante (14) des Trägers (3, 4) oberhalb des
Abtropfraumes (12) befindet.
3. Fahrzeugboden nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenwand (9) das Wanneninnere (11) einfaßt.
4. Fahrzeugboden nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenwand (9) am Wannenboden (10) dicht angebracht ist
und sich im wesentlichen parallel zur Außenwand (7) erstreckt.
5. Fahrzeugboden nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Wannenboden (10) wenigstens ein vom Wannenboden (10)
abstehender, in das Wanneninnere (11) einragender Steg (17)
dicht angebracht ist, der sich zwischen zwei
gegenüberliegenden Bereichen der Innenwand (9) erstreckt und
daran dicht angebracht ist.
6. Fahrzeugboden nach Anspruch 5
dadurch gekennzeichnet,
daß der Steg (17) quer zu seiner Längserstreckungsrichtung ein
Rampenprofil aufweist, wobei ein in das Wanneninnere (11)
vorstehendes Ende des Steges (17) abgerundet ausgebildet ist.
7. Fahrzeugboden nach einem der Ansprüche 5 und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei solche Stege (17) parallel zu einem Träger (4)
verlaufen, der das Wanneninnere (11) durchdringt, wobei die
Stege (17) so angeordnet sind, daß in einer senkrechten
Projektion auf den Wannenboden (10) Außenkanten (18) des
Trägers (4) zwischen den Stegen (17) verlaufen.
8. Fahrzeugboden nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Außenwand (9) und/oder im Wannenboden (10)
wenigstens eine Ablaßöffnung (21, 24) ausgebildet ist, die mit
dem Abtropf raum (12) kommuniziert.
9. Fahrzeugboden nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wanne (6) mit einem Spritzgußverfahren aus Kunststoff
hergestellt ist.
10. Fahrzeugboden nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenwand (9) einteilig an die Außenwand (7) und/oder
an den Wannenboden (10) angespritzt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999151801 DE19951801C1 (de) | 1999-10-28 | 1999-10-28 | Fahrzeugboden |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE1999151801 DE19951801C1 (de) | 1999-10-28 | 1999-10-28 | Fahrzeugboden |
Publications (1)
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| DE19951801C1 true DE19951801C1 (de) | 2001-04-26 |
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19951801C1 (de) |
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- 1999-10-28 DE DE1999151801 patent/DE19951801C1/de not_active Expired - Fee Related
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