DE19949697B4 - Vorrichtung zum Verschliessen von Rohrenden - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung
zum schutzartigen Verschließen
des Endes eines aus Metall oder Kunststoff, insbesondere aus Gußstahl gefertigten
Rohres, bestehend aus einer in das Rohrende einsteckbaren Kappe
aus Kunststoff, die aus einer in das Rohrende einsteckbaren Abdeckplatte,
einem sich an die Abdeckplatte anschließenden und an der Innenwandung
des Rohres über
mindestens drei Klemmelemente anliegenden Kragen sowie einem sich
daran nach außen
anschließenden
Flansch gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmelemente als
an den Kragen (5) angeformte, hülsenartige
Zentriersegmente (7) ausgebildet sind, die zumindest nach außen über den
Kragen (5) hinausragen und im äußeren Bereich mit
Abstand vom Flansch (6) mindestens eine elastisch verformbare Sperrnase
(8a, 8b) aufweisen.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum schutzartigen Verschließen des Endes eines aus Metall oder Kunststoff, insbesondere aus Gussstahl gefertigten Rohres, bestehend aus einer in das Rohrende einsteckbaren Kappe aus Kunststoff, die aus einer in das Rohrende einsteckbaren Abdeckplatte, einem sich an die Abdeckplatte anschließenden und an der Innenwandung des Rohres über mindestens drei Klemmelemente anliegenden Kragen sowie einem sich daran nach außen anschließenden Flansch gebildet ist.
- Rohre aus Metall oder Kunststoff, die dem Transport von Flüssigkeiten oder Gasen dienen, weisen eine saubere Innenfläche auf, die während des Transportes und/oder der Lagerung der Rohre auch sauber gehalten werden muss. Insbesondere muss vermieden werden, dass grobe Verunreinigungen in das Rohr gelangen. Um dies sicherzustellen, sind als Kappe aus Kunststoff ausgebildete Vorrichtungen bekannt, beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 195 20 259 A1 . Diese werden in das Ende eines Rohres eingesteckt und liegen mit einem umlaufenden Flansch an der Stirnfläche des Rohres an. Die Kappe besitzt dabei eine in das Rohr einsteckbare Abdeckplatte, wobei sich zwischen der Abdeckplatte und dem Flansch ein Kragen befindet, der über seinen Umfang mindestens drei als Lippen ausgebildete Klemmelemente besitzt. Diese Klemmelemente liegen entweder an der Innenwandung des Rohres an – oder ragen in eine Nut, die sich mit geringem Abstand von der Stirnfläche an der Innenwandung des Rohres befindet. Durch die als Lippen ausgebildeten Klemmelemente ist die Klemmung äußerst labil. Wird die Kappe abgenommen und wieder eingesteckt, werden die Klemmelemente so verformt, dass kein sicherer Halt der Vorrichtung mehr gewährleistet ist. - Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum schutzartigen Verschließen des Endes eines aus Metall oder Kunststoff bestehenden Rohres zu schaffen, bei der ein guter und fester Sitz am Rohrende gewährleistet und sichergestellt ist, dass dieser gute Sitz auch nach mehrmaligem Abnehmen und Aufstecken der Vorrichtung beibehalten wird. Dadurch soll insbesondere die Möglichkeit bestehen, die Vorrichtung zum schutzartigen Verschließen des Rohrendes mehrfach zu verwenden.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen, dass die Klemmelemente als an den Kragen angeformte, hülsenartige Zentriersegmente ausgebildet sind, die zumindest nach außen über den Kragen hinausragen und im äußeren Bereich mit Abstand vom Flansch mindestens eine elastisch verformbare Sperrnase aufweisen.
- Durch eine derartige Ausgestaltung besitzt die Vorrichtung einen ausgezeichneten Halt an der Stirnfläche des Rohres, der auch nach mehrmaligem Abnehmen und Aufstecken der Vorrichtung nicht beeinträchtigt wird. Die Zentriersegmente stellen dabei nicht nur eine gute Zentrierung der Vorrichtung im Rohr sicher; sie führen auch dazu, dass mehrere Vorrichtungen gut stapelbar sind. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht darüber hinaus ein einfaches und sicheres Handling bei der Montage.
- Weitere Merkmale einer Vorrichtung gemäß der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 5 offenbart.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in einer Zeichnung in vereinfachter Weise dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei zeigen
-
1 eine Draufsicht auf den Randbereich einer Vorrichtung gemäß der Erfindung mit einem hülsenartigen Zentriersegment und -
2 einen Schnitt durch die Vorrichtung der1 entlang der Linie II-II mit einem nur angedeuteten Ende eines Rohres. - In den
1 und2 der Zeichnung ist der äußere Randbereich einer Vorrichtung gezeigt, mit der das Ende eines in1 nur angedeuteten Rohres1 zum Schutz gegen Verschmutzung verschlossen werden kann. Dabei besteht das dargestellte Rohr1 aus Gußstahl und weist im erläuterten Ausführungsbeispiel an seiner Innenwandung mit Abstand von seiner Stirnfläche eine umlaufende Nut2 auf. - Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht nun aus einer in das Ende des Rohres
1 einsteckbaren Kappe3 aus Kunststoff, die eine kreisförmige Abdeckplatte4 besitzt, an deren äußeren, umlaufenden Rand sich ein ebenfalls umlaufender, im Querschnitt ringförmiger Kragen5 anschließt. Der Kragen5 geht an seinem freien, äußeren Ende in einen umlaufenden Flansch6 über, der im dargestellten Ausführungsbeispiel geringfügig nach unten geneigt ist. - Im Bereich des Kragens
5 sind nun mindestens drei hülsenartige Zentriersegmente7 geformt, deren Form und Querschnitt in der1 und2 der Zeichnung deutlich zu erkennen ist. Der Querschnitt dieser hülsenartigen Zentriersegmente7 kann jedoch auch anders ausgebildet sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist jedes Zentriersegment7 in seinem äußeren Bereich mit Abstand unterhalb des Flansches6 zwei elastisch verformbare Sperrnasen8a ,8b auf, die im dargestellten Ausführungsbeispiel in ihrer Höhenlage also in ihrem Abstand zum Flansch6 und in ihrer Seitenlage gegeneinander versetzt sind. Bedarfsweise können auch mehr als zwei Sperrnasen8a ,8b vorgesehen sein. Der äußere, untere Bereich der Zentriersegmente7 verläuft geneigt, wodurch das Einstecken und Zentrieren erleichtert wird. - Die obere Sperrnase
8a jedes Zentriersegmentes7 weist nun einen solchen Abstand vom Flansch6 auf, dass diese Sperrnase8a beim Einstecken der Vorrichtung in das Ende des Rohres1 hinter der in der Zeichnung oberen Begrenzungswand der Nut2 einrastet. Dadurch ist ein besonders guter Halt der Vorrichtung am Rohr1 sichergestellt. Die untere Sperrnase8b ist für ein anderes Rohr1 bestimmt, bei dem die Nut2 einen entsprechend großen Abstand von der freien Stirnfläche des Rohres1 aufweist. - Im dargestellten Ausführungsbeispiel schließt sich an den unteren bzw. inneren Kragen
5 ein nach außen gerichteter Flansch9 an. Dieser Flansch9 kann umlaufend ausgebildet sein oder aus einzelnen Lippen bestehen. Über diesen Flansch9 kann die Vorrichtung an einem Rohr, beispielsweise aus Kunststoff, gesichert werden, wenn keine innere, umlaufende Nut2 vorhanden ist. Die ser Flansch9 wird beim Einstecken der Vorrichtung in das Rohr elastisch verformt. - In Abänderung des erläuterten Ausführungsbeispieles können, wie bereits erwähnt, die hülsenartigen Zentriersegmente
7 eine andere Querschnittsform aufweisen. Auch die Sperrnasen8a ,8b können eine andere Form besitzen. Ihre Anordnung muß jedoch dabei so gewählt werden, dass sie immer in einer Nut2 eines Rohres1 einrasten können und einen guten Halt der Vorrichtung am Rohr1 sicherstellen. Der Flansch9 kann entfallen.
Claims (5)
- Vorrichtung zum schutzartigen Verschließen des Endes eines aus Metall oder Kunststoff, insbesondere aus Gußstahl gefertigten Rohres, bestehend aus einer in das Rohrende einsteckbaren Kappe aus Kunststoff, die aus einer in das Rohrende einsteckbaren Abdeckplatte, einem sich an die Abdeckplatte anschließenden und an der Innenwandung des Rohres über mindestens drei Klemmelemente anliegenden Kragen sowie einem sich daran nach außen anschließenden Flansch gebildet ist,
dadurch gekennzeichnet , dass die Klemmelemente als an den Kragen (5 ) angeformte, hülsenartige Zentriersegmente (7 ) ausgebildet sind, die zumindest nach außen über den Kragen (5 ) hinausragen und im äußeren Bereich mit Abstand vom Flansch (6 ) mindestens eine elastisch verformbare Sperrnase (8a ,8b ) aufweisen. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrnasen (
8a ,8b ) aus der Wandung der hülsen- artigen Zentriersegmente (7 ) gebildet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, mit mindestens zwei Sperrnasen an jedem Zentriersegment, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrnasen (
8a ,8b ) an den Zentriersegmenten (7 ) in ihrer Höhen und/oder Seitenlage gegeneinander versetzt angeordnet sind. - Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (
6 ) im Querschnitt mit seinem freien Ende in Richtung auf die Sperrnasen (8a ,8b ) geneigt verläuft. - Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mit Abstand von dem an der Stirnseite des Rohres (
1 ) anliegenden Flansch (6 ) am Kragen (5 ) ein weiterer elastisch verformbarer Flansch (9 ) mit reduziertem Durchmesser angeordnet ist.
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| DE19949697A1 DE19949697A1 (de) | 2001-04-19 |
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Country Status (1)
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Families Citing this family (2)
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