DE19949647C2 - Türscharnier - Google Patents
TürscharnierInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Türscharnier nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
DE 32 23 938 A1 beschreibt einen mit einem Scharnier kombinierten
Türfeststeller, der eine an einer Scharnierhälfte festgelegte Torsionsstab
feder aufweist, deren beide Enden mit Laufrollen versehen sind, die sich
gegen zwei unterschiedlich ausgestaltete Kurvenabschnitte der anderen
Scharnierhälfte abwälzen, wobei die Kurvenabschnitte durch Rastvertie
fungen und Nocken verschiedene Raststellungen festlegen. Der bekannte
Türfeststeller weist eine Reihe von Unzulänglichkeiten auf, die dessen
praktischen Einsatz beeinträchtigen. So bedarf es für die Funktion des
Türfeststellers der Beaufschlagung einer ersten Kurvenscheibe auf der einen
Seite der Schwenkachse, während die andere Kurvenscheibe auf der in
Bezug auf die Scharnierachse gegenüberliegenden Seite eine Kurvenscheibe
beaufschlagt. Dies ist schon deshalb erforderlich, weil die Torsionsstabfeder
sonst nicht gespannt würde. Hierdurch wirkt auf das Scharnier insgesamt
quer zur Schwenkachse durch die Vorspannung der Torsionsstabfeder
Momente, die zu einem erhöhten Verschleiß des Scharnierstifis und zu
unruhigen Laufeigenschaften führen. Da das eine Ende der Torsionsstab
feder auf der Rückseite gegen die entsprechende Kurvenscheibe anliegt,
muß die erste Scharnierhälfte nahe an einer Stirnseite der Fahrzeugtür
angeordnet werden, damit das Ende mit der hieran vorgesehenen Laufrolle
hinter die Anschlagfläche der ersten Scharnierhälfte reichen kann. Dies
führt zugleich zu einer ungleichförmigen Deformation der beiden Enden der
Torsionsstabfeder, die dadurch verschieden lang sind und die Kurvenbahnen
unterschiedlich belasten. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß
die Kurvenscheiben der anderen Scharnierhälfte im wesentlichen zentral
angeordnet sind, wodurch eine entsprechende Öffnung in der ersten
Scharnierhälfte vorzusehen ist, um diese dorthin durchtreten zu lassen.
Schließlich erfordern die benötigten Kräfte einen großen Hebel zwischen
der Lagerung der Feder und deren Enden und bewirken somit größere
Scharnierhälften als erforderlich.
EP 0 338 348 B1 beschreibt ein Türscharnier, das eine erste Scharnierhälfte
und eine zweite Scharnierhälfte über einen Scharnierstift schwenkbar
miteinander verbindet, wobei die erste Scharnierhälfte eine Öffnung
aufweist, in der die beiden Enden einer Torsionsstabfeder eingespannt sind.
Die Torsionsstabfeder weist eine Gestalt ähnlich einem großem B auf,
wobei den beiden freien Enden gegenüberliegend eine Laufrolle auf dem
Federelement angeordnet ist, die dazu bestimmt ist, in Anlage mit einem
mit der zweiten Scharnierhälfte drehfest verbundenen Fortsatz zu gelangen,
um diesen im Bereich einer Nockenbahn zu beaufschlagen. Hierbei wird
das Federelement auf der dem Türanordnungsteil zugewandten Seite der
ersten Scharnierhälfte gehalten und erstreckt sich mit der Rastrolle weit
über den Bereich der ersten Scharnierhälfte hinaus, um mit der Führungs
anordung in Eingriff zu gelangen. Die auf die Führungsanordnung über
tragenen Kräfte sind nur gering und weisen ungünstige Hebelverhältnisse
auf. Insbesondere muß die erste Scharnierhälfte nahe an einen Rand des
Türanordnungsteils angeordnet werden, und vergleichsweise großformatig
ausgestaltet werden. Auch weist die zweite Scharnierhälfte lediglich ein
einzige Führungsanordnung auf, die entsprechende Raststellungen definiert.
DE 12 30 328 A beschreibt einen Türfeststeller für ein Türscharnier, bei
dem ein Federelement aus einem Torsionsstab über eine flache Drahtklemme
an einer Versteifung eines ersten Türanordnungsteils festgelegt
wird und dort die Funktion einer ersten Scharnierhälfte einnimmt, während
an einer Scharnierversteifung des anderen Türanordnungsteils eine Kurven
bahn vorsteht, die für einen in der Art einer Federgabel ausgestalteten
Abschnitt des Torsionsdrahtes der Führungsanordnung definiert. Momente
quer zur Scharnierachse treten auf, weil der Türfeststeller außerhalb des
eigentlichen Türscharniers angeordnet ist. Die flachen Drahtklemmen sind
derart ausgestaltet, daß sie einen ersten Abschnitt des Torsionsdrahtes
parallel zur Federgabel festlegen und einen zweiten Abschnitt des Torsions
drahts, nachdem dieser um drei Ecken umgewinkelt wurde, im wesentlichen
parallel zu den Schenkeln der U-förmigen Federgabel festlegen.
DE 198 11 108 A1 beschreibt ein Türscharnier, das zwei Scharnierhälften
gelenkig über einen Scharnierstift verbindet und Raststellungen der
Scharnierhälften zueinander über ein S-förmiges Federelement dadurch
festlegt, daß dessen freies Federende mit einer profilierten
Führunganordnung einer der Scharnierhälften zusammengreift. Nachteilig
bei dem bekannten Türscharnier ist dessen großer Platzbedarf, denn die
Führungsanordnung, die eine mehrere Rastmarken definierende Kontur
aufweisen kann, ist in einem bestimmten Abstand zum die Schwenkachse
des Scharniers definierenden Scharnierstift anzuordnen, um eine
zuverlässige Übertragung der Federkräfte auf die Führungsanordnung zu
gewährleisten. Durch diesen aufgrund der einzustellenden Federkraft
vorgegebenen Abstand ist die Einbautiefe des Scharniers vorgegeben,
welche wiederum die Dimensionierungen des Holms, an dem die
säulenseitige Scharnierhälfte anzuschlagen ist, begrenzt. Zudem schafft die
einseitige Belastung durch das Federelement Momente quer zur
Schwenkachse des Türscharniers, wodurch das Türscharnier zum verkanten
und damit zum Klemmen tendiert.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Türscharnier nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 zu schaffen, das bei kompakter Bauweise zuverlässig eine
Feststellung des Türscharniers unter Vermeidung von Momenten quer zur
Schwenkachse ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Türscharnier
erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
Das erfindungsgemäße Türscharnier weist eine erste Führungsanordnung
und eine zweite Führungsanordnung auf, wobei mit jeder der beiden
Führungsanordnungen ein freies Ende eines an der anderen Scharnierhälfte
festgelegten Federelements zusammenwirkt und die Führung bzw. die
Rastenfestlegung des Türscharniers beim Öffnen bzw. beim Schließen
ermöglicht. Mithin werden zweifach Federkräfte auf je eine
Führungsanordnung und damit auf die eine Scharnierhälfte übertragen, so
daß durch das Vorsehen von zwei freien Enden von Federelementen, die die
Kräfte übertragen, deren Haltekräfte jeweils weniger stark ausgebildet zu
werden brauchen und damit das Vorsehen der Führungsanordnungen in
einem geringeren Abstand von dem Scharnierstift ermöglicht ist. Damit
kann das erfindungsgemäße Türscharnier kleinbauend ausgestaltet werden,
und kann auch bei beschränktem zur Verfügung stehenden Einbauraum,
insbesondere betreffend die zur Verfügung stehende Einbaubreite,
vorteilhaft eingesetzt werden. Es versteht sich, daß grundsätzlich der
Abstand der ersten oder zweiten Führungsanordnung vom Scharnierstift
unterschiedlich gewählt werden kann, zweckmäßigerweise aber derselbe
Abstand gewählt wird. Die beiden Federelemente sind erfindungsgemäß im
wesentlichen spiegelbildlich an der anderen Scharnierhälfte angeordnet, so
daß sie dieselben Kräfte aufgrund ihrer Spannung generieren und einseitig
wirkende Kräfte, insbesondere Momente quer zur Schwenkachse der beiden
Scharnierhälften, sich gegenseitig aufheben. Die erste und die zweite
Führungsanordnung sind zueinander zumindest hinsichtlich eines die
Feststellung des Türscharniers betreffenden Merkmals spiegelbildlich
ausgebildet. Hierdurch kann in einfacher Weise für beide
Führungsanordnungen derselben Rastwinkel für die an das Türscharnier
anzuschlagende Tür, dieselben Kräfte bezüglich des Öffnens oder
Schließens des Türscharniers oder auch der Abstand der Kontur der
Führungsanordnungen zu dem Scharnierstift gleichförmig ausgewählt
werden.
Gleichwohl können andere Merkmale, die für die Feststellung des
Türscharniers nicht von Bedeutung sind, unterschiedlich und nicht
spiegelbildlich ausgebildet sein. So ist es beispielsweise möglich, daß die
nicht mit den freien Enden der Federelemente zusammengreifenden
Flachseiten im Bereich der Führungsanordnung unterschiedliche
Oberflächenbeschaffenheiten aufweisen.
Vorzugsweise gehört das erste freie Ende und das zweite freie Ende zu
demselben Federelement, welches im Unterschied zu bekannten
Türscharnieren mit einem Federelement zur Feststellung nicht an einem
freien Ende in der anderen Scharnierhälfte festgelegt ist, sondern in etwa in
seinem Mittenbereich. Hierdurch ist durch die einstückige Ausbildung des
Federelements und damit die einheitliche Auswahl des Materials
sichergestellt, daß die auf die beiden Enden wirkenden Vorspannungen im
wesentlichen gleich groß sind. Die beiden Schenkel des Federelements, die
die beiden freien Enden mit dem Mittenbereich verbinden, sind
zweckmäßigerweise gleichlang ausgebildet.
Zweckmäßigerweise ist die Vorspannung jedes freien Endes des
Federelements dadurch geschaffen, daß z. B. im Bereich des Schenkels in
der anderen Scharnierhälfte eine diesen abstützende Hülse angeordnet ist,
die in einer gegenüber der durch den Mittenbereich und dem freien Ende
gebildeten Ebene überhöhten Lage angeordnet ist und so eine Vorspannung
des freien Endes besorgt.
Der Mittenbereich des Federelements ist zweckmäßigerweise in einer
Klemmeinheit in der anderen Scharnierhälfte klemmend gehalten und
insbesondere daran gehindert, sich in Richtung der Aufnahme der Schenkel
in den Hülsen zu verlagern. Zweckmäßigerweise sind der in der Klemm
einheit gefaßte Mittenbereich und der in der Hülse geführte Abschnitt des
Schenkels im wesentlich parallel zueinander orientiert, um eine
Drehsicherung um den Abschnitt des Schenkels in der Hülse festzulegen,
wobei ferner vorzugsweise auch das freie Ende des Federelements wieder
parallel zu den beiden vorgenannten Teilen verläuft. Es ist allerdings
unschädlich, wenn zu der Parallelität eine Abweichung von einigen Grad
aufgrund der Vorspannung des Federelements und der Einspannung an den
jeweiligen Scharnierhälften zu berücksichtigen ist. Für den Fall, daß die
beiden freien Enden zu zwei Federelementen gehören, ist es möglich, deren
jeweiliges anderes Ende in einer gemeinsamen Klemmeinheit oder
benachbart in Klemmeinheiten der anderen Scharnierhälfte zu halten. Dann
kann die Klemmeinheit auch als Sacklochbohrung oder dergleichen
ausgebildet sein. Vorteil der einstückigen Ausbildung des Federelements ist
aber, daß ein axiales Verrutschen durch eine zweckmäßige Bestimmung der
gehaltenen bzw. geführten Abschnitte des Federelements und die Anlage
der freien Enden an der Führungsanordnung sichergestellt ist.
Vorzugsweise weisen die beiden Schenkel der Federelemente gemeinsam
im wesentlichen die Kontur von drei Blättern eines dreiblättrigen Kleeblatts
auf, wobei diese Kontur auch als ein angedeutetes umschriebenes T
erläutert werden kann. Die beiden freien Enden des Federelements, d. h.
ihrer Stirnflächen, sind einander zugekehrt. Die freien Enden weisen einen
geringen Abstand zu dem Scharnierstift auf, und ermöglichen somit eine
kompakte Bauweise des Türscharniers.
Es ist grundsätzlich möglich, daß die erste und die zweite Führungs
anordnung jeweils unterschiedliche Raststellungen für das Türscharnier
festlegen, so daß jede der ersten und zweiten Führungsanordnung für sich
jeweils eine Raststellung für das Türscharnier festlegt, wobei eine höhere
Rastkraft zu überwinden ist, wenn beide Führungsanordnungen dieselbe
Raststellung definieren, und eine geringere Rastkraft zu überwinden ist,
wenn nur eine der beiden Führungsanordnungen eine Raststellung festlegt.
Es ist aber bevorzugt, für beide Führungsanordnungen dieselben Rast
stellungen auszuwählen, weil damit das Türscharnier gleichmäßig belastet
wird und die Neigung zum Verkanten damit herabgesetzt ist.
Neben den Raststellungen, die durch die Führungsanordnungen
voreingestellt sind, kann der maximale Öffnungswinkel vorteilhaft durch
einen Anschlag aufgrund von Vorsprüngen der Scharnierhälften, die beim
Erreichen des voreingestellten maximalen Öffnungswinkels gegeneinander
schlagen, vorgegeben werden. Es ist ebenso möglich, aus Sicherheits
gründen für die Schließstellung ebenfalls ein gegenseitiges Anschlagen der
Scharnierhälften vorzusehen. Die Anschläge, die mechanisch die
Scharnierhälften gegenseitig arretieren, können durch Raststellungen der
Führungsanordnungen nahe der Endstellung vorteilhaft derart miteinander
kombiniert werden, daß die Tür in ihrem maximalen Öffnungswinkel von
beispielsweise 70° fest gehalten ist.
Gemäß einer ersten bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Türscharniers ist wenigstens eine und vorzugsweise beide der ersten und
zweiten Führungsanordnung als Rastanordnung ausgebildet, die wenigstens
eine Rastrolle aufweist, die eine rastende Haltestellung für das der
wenigstens einen Führungsanordnung zugeordnete freie Ende des
Federelements definiert. Die Rastrollen sind auf der auswärts gerichteten
Flachseite um eine Drehachse gelagert, die sich im wesentlichen parallel zu
dem Verlauf des freien Endes des Federelements erstreckt und deren
Umfang mit Vorsprüngen eine umfangsmäßige Unrundheit aufweist. In den
Vorsprüngen der Rastrollen sind Ausnehmungen vorgesehen, deren Radius
im wesentlichen dem Umfangsradius des freien Endes des Federelements
entspricht und somit beim Passieren der Rastrollen von diesen
mitgenommen werden. Jede Rastrolle definiert vorzugsweise eine
Raststellung, so daß die Anzahl der Rastrollen der Anzahl der
Raststellungen im wesentlichen entspricht. Die Ausbildung der
Führungsanordnung als Rastanordnung mit Rastrollen hat den Vorzug, daß
sich damit hohe zu überwindende Kräfte in einfacher Weise einstellen
lassen und ferner der Verschleiß des freien Endes des Federelements
aufgrund der mitgenommenen Führung gering ist. Ferner ist es mit
Rastrollen besonders einfach, die beiden Federelemente in
unterschiedlichen Rastpositionen zu halten.
Gemäß einer zweiten bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Türscharniers weist wenigstens eine und vorzugsweise beide der ersten und
zweiten Führungsanordnung eine profilierte Kontur auf, die wenigstens eine
Vertiefung aufweist, die eine Raststellung für das der wenigstens einen
Führungsanordnung zugeordnete Ende des Federelements definiert. Somit
ist die Kontur, die in einer Schmalseite der einen Scharnierhälfte
ausgebildet ist, eine Führung für das freie Ende des zugeordneten Feder
elements. Gemäß dieser bevorzugten Weiterbildung ist es insbesondere
möglich, nur eine der beiden Führungsanordnungen profiliert auszubilden
und diese mit dem ihr zugeordneten Federelement die Haltekräfte
aufbringen zu lassen, während die andere Führungsanordnung mit dem ihr
zugeordneten Federelement eine nichtprofilierte Kontur aufweist, über die
das freie Ende ohne Änderungen der Vorspannung des Federelements
gleiten kann. Diese Variante ist besonders dann bevorzugt, wenn z. B. durch
ein progressives Ausgestalten der nicht mit Vertiefungen ausgebildeten
Kontur eine Änderung der Betätigungskraft, die erforderlich ist, um das
Türscharnier zu bewegen, zugleich mit einer Raststellung aufgrund der
erstgenannten profilierten Kontur einzustellen ist. Da die Haltekräfte sich in
erster Näherung additiv aus den Haltekräften der beiden Federelemente
zusammensetzen, kann durch die Kombination von zwei unterschiedlichen
Führungsanordnungen oder vorzugsweise durch zwei identische
Führungsanordnungen mit identischer profilierter Kontur eine resultierende
Kraft eingestellt werden, mit der die Scharnierhälften gegenseitig
festgestellt sind.
Zweckmäßigerweise weist das freie Ende des Federelements eine Laufrolle
auf, die drehbar auf dem freien Ende angeordnet ist und die gegen die
beispielsweise profilierte Kontur abrollbar ist und aufgrund der
Vorspannung des Federelements gegen die Führungsanordnung vorgespannt
ist. Bei der Laufrolle handelt es sich beispielsweise um einen Sinter
werkstoff, der auch ölgetränkt sein kann, um die Verschleißanfälligkeit
herabzusetzen.
Es versteht sich, daß auch die Kombination der beiden bevorzugten
Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Türscharniers in einem
Türscharnier grundsätzlich möglich ist.
Gemäß einem besonders bevorzugten Merkmal der Erfindung kann die
profilierte Kontur der Führungsanordnung durch ein in die eine
Scharnierhälfte eingesetztes Einsatzteil gebildet sein. Hierbei kann das
Einsatzteil durch Kleben, Schweißen, Löten oder vorzugsweise durch
formschlüssiges Klemmen fest in der einen Scharnierhälfte gehalten sein,
wobei grundsätzlich für die Verbindung jede Art der form- oder
kraftschlüssigen Verbindung in Betracht kommt. Durch das Vorsehen eines
mit der Scharnierhälfte zusammenzusetzenden Einsatzteils ist vorteilhaft ein
Weg eröffnet, diese aufgrund der Vorspannung des Federelement besonders
beanspruchte Kontur unabhängig von der Scharnierhälfte, die das
Einsatzteil dann aufnimmt, zu härten, beispielsweise durch Induktions
härtung, wobei die zu handhabenden Volumina und Gewichte des
Einsatzteils gegenüber der gesamten Scharnierhälfte deutlich geringer sind
und damit weniger Kosten verursachen. Das Einsatzteil weist neben der
Profilierung für das Zusammenwirken mit dem freien Ende des
Federelements vorzugsweise noch eine weitere Profilierung auf, die mit
einer entsprechenden Gegenprofilierung der Scharnierhälfte zusammen
passend ausgebildet ist, so daß die beiden genannten Teile in der Art von
Stecker und Steckhülse ohne hohe Kraft aufzuwenden zusammengesteckt
oder verstemmt werden können. Man erkennt, daß hierdurch nicht nur der
Bearbeitungsvorgang für das Härten der Kontur nur auf das Einsatzteil
beschränkt ist, sondern daß eine standardisierte Scharnierhälfte zum Einsatz
gelangen kann, deren Raststellungen durch eine auswechselbare Kontur in
dem Einsatzteil je nach Bedarf vorgesehen werden kann. So kann
beispielsweise die Scharnierhälfte als Blechteil oder als in einem
preiswerten Massenherstellungsverfahren hergestelltes Teil realisiert
werden, während das Einsatzteil aus einem höherwertigem Material für den
Kontakt mit dem Federelement ausgewählt und gemäß der gewünschten
Raststellungen profiliert ist. Insbesondere für die Ausgestaltung mit zwei
Führungsanordnungen ist das Vorsehen von Einsatzteilen gegenüber der
Bearbeitung und Induktionshärtung der einen Scharnierhälfte selbst auch
kostenmäßig ein beachtlicher Vorteil. Es versteht sich, daß bei Vorsehen
eines Einsatzteils auch eine Oberflächenhärtung in Form einer
Beschichtung, beispielsweise mit TiN oder TiC möglich ist, die bei der
ganzen Scharnierhälfte außerordentlich aufwendig wäre. Auch lassen sich
Einsatzteile, auf die es für die Funktion des Türscharniers in ganz
besonderer Weise ankommt, wesentlich einfacher bezüglich ihrer Qualität
prüfen. Zudem ist es möglich, bei Vorsehen der Führungsanordnung
vermittels Einsatzteil den erforderlichen Bauraum für das Türscharnier
weiter herabzusetzen, weil für die Bearbeitung der Scharnierhälfte sonst
erforderliche Mindestabmessungen nicht einzuhalten sind, deren
Berücksichtigung bei einem später eingesetzten Einsatzteil entfällt.
Weitere Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung sowie aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die anliegenden
Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen eines
erfindungsgemäßen Türscharniers näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht eines ersten bevorzugten
Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Tür
scharniers mit Blick auf die erste, säulenseitige
Scharnierhälfte.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht des Türscharniers aus Fig. 1
mit Blick auf die zweite, türseitige Scharnierhälfte.
Fig. 3 zeigt eine stirnseitige Ansicht auf das Türscharnier aus
Fig. 1 und 2.
Fig. 4 zeigt eine Seitenansicht eines zweiten bevorzugten
Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Tür
scharniers mit Blick auf die erste, säulenseitige
Scharnierhälfte.
Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht des Türscharniers aus Fig. 3
mit Blick auf die zweite, türseitige Scharnierhälfte.
Fig. 6 zeigt eine stirnseitige Ansicht auf das Türscharnier aus
Fig. 5 und 6.
Das in Fig. 1 bis 3 gezeigte Türscharnier 1 umfaßt eine erste Scharnierhälfte
2, die an eine Türsäule einer Fahrzeug-Karosserie anzuschlagen ist, und
eine zweite Scharnierhälfte 3, welche an die Tür eines Fahrzeugs anzu
schlagen ist, wobei die erste Scharnierhälfte 2 und die zweite Scharnier
hälfte 3 über einen Scharnierstift 4, der an der zweiten Scharnierhälfte 3 fest
und an der ersten Scharnierhälfte 2 drehbar mit Laufsitz in den jeweils
zugeordneten Gewerben gehalten ist, miteinander verbunden sind. Man
erkennt, daß beide Scharnierhälften 2, 3 jeweils zwei für das Verstiften
ausgebildete Gewerbe aufweisen, wobei der Scharnierstift 4 mit einem Kopf
4a ausgebildet ist, der einerseits einen Anschlag bildet und an seinem
anderen Ende in bekannter Weise durch Vernietung festgelegt ist.
Die erste Scharnierhälfte 2 weist beidseitig nach außen gerichtete Anschlag
lappen 5a, 5b auf, die jeweils von einer Bohrung 6 durchsetzt sind und zum
Anschlagen der Scharnierhälfte 2 an die Türsäule einer Kraftfahrzeug-
Karosserie bestimmt sind. Rechtwinklig von den beiden Anschlaglappen 5
steht jeweils der Gewerbebereich mit jeweils einem Scharnierauge der
ersten Scharnierhälfte vor, an dem sich jeweils ein auskragender Fortsatz 7
anschließt, wobei die beiden Fortsätze über eine von diesen rechtwinklig
abgewinkelte Traverse 8 miteinander verbunden sind. Die Traverse 8 ist
beispielsweise in ihrer Mitte aus zwei Abwinkelungen der Fortsätze 7
zusammengeschweißt. Die erste Scharnierhälfte ist im wesentlichen spiegel
symmetrisch ausgebildet, weshalb im folgenden darauf verzichtet wird,
jeweils das erste und das zweite der beiden spiegelsymmetrischen Teile
einzeln zu identifizieren.
Die zweite Scharnierhälfte 3 weist ein flächiges Anschlagteil 9 zum
Anschlagen an die Tür auf, das von zwei Bohrungen 10 durchsetzt ist. Das
Anschlagteil 9 ist an seinem stirnseitigen, dem Scharnierstift 4 abgewandten
Rand um ca. 200° umgebördelt und definiert dort eine (nach oben
geschlossene) Klemmeinheit 11. An den beiden senkrecht zum Rand der
Klemmeinheit 11 angeordneten Rändern des Anschlagteils 9 ist der Rand
ebenfalls, allerdings nur um ca. 90° umgebördelt, wobei die Umbörde
lungen 12 einen Durchtritt aufweisen, in dem eine U-förmige Hülse 13
eingesetzt ist, wobei die Verlängerung der beiden Umbördelungen 12 sich
als die Gewerbe 14 der zweiten Scharnierhälfte 3 fortsetzen, die die
Gewerbeflächen der ersten Scharnierhälfte 2 jeweils außenliegend
umgreifen. Eine auf der der Klemmeinheit 11 gegenüberliegenden Rand
ausgebildete schmale Umbördelung 15 weist eine geringere Breite auf als
der Abstand der beiden einander zugekehrten Flächen der Fortsätze 7, und
kann im Prinzip durch diese hindurch verschwenkt werden.
Ein als Torsionsfeder 16 ausgebildetes Federelement ist mit ihrem
Mittenbereich 17 in der Klemmeinheit 11 der zweiten Scharnierhälfte 3
klemmend gehalten, wobei die Torsionsfeder 16, wie insbesondere in Fig. 1
gut zu sehen, die Gestalt eines dreiblättrigen Kleeblatts oder eines
angedeuteten T aufweist. Die beiden vom Mittenbereich 17 abgehenden
Schenkel 18 sind in den Hülsen 13 gegenüber dem Mittenbereich 17 erhöht
aufgenommen, wobei der in den Hülsen 13 aufgenommene Bereich der
Schenkel 18 und die Tangente des Mittbereichs 17 der Torsionsfeder 16 im
wesentlichen zueinander parallel angeordnet sind. Der aus der zweiten
Scharnierhälfte 3 nach außen vorstehende Bereich der Schenkel 18 ist im
wesentlichen U-förmig ausgebildet, wobei die Stirnseiten des ersten und des
zweiten freien Endes 19 der Torsionsfeder 16 einander zugekehrt im
Bereich der Fortsätze 7 der ersten Scharnierhälfte 2 angeordnet sind. Wie
insbesondere in Fig. 3 zu erkennen, definieren die Hülsen 13 für die beiden
Schenkel 18 einen aus der von dem Mittenbereich 17 und den freien Enden
19 der Torsionsfeder 16 gebildeten Ebene auswandernden und die freien
Enden somit in Richtung auf die erste Scharnierhälfte 2 vorspannende
Kraftrichtung. Bei dem Türscharnier 1 weisen die freien Enden 19 der
Torsionsfeder 16 jeweils eine auf diese aufgesetzte Laufrolle 19a auf, die an
ihren Endbereichen mit jeweils vorstehendem Bund ausgebildet ist,
zwischen denen eine Nut definiert ist, welche die eigentliche Lauffläche der
Laufrolle 19a definiert.
In dem Fortsatz 7 der ersten Scharnierhälfte 2 ist bei dem Türscharnier 1
jeweils ein Einsatzteil 20 durch Verstemmen klemmend gehalten, wobei das
Einsatzteil 20 und der Fortsatz 7 im wesentlichen dieselbe Dicke aufweisen,
so daß die der Torsionsfeder 16 zugekehrte Schmalseite eine erste bzw. eine
zweite Führungsanordnung für jeweils eines der freien Enden 19 der
Torsionsfeder 16 definiert. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel stützt sich
bei der in Fig. 3 dargestellten geschlossenen Einbaulage die Laufrolle 19a
zunächst im Stoßbereich des Fortsatzes 7 und des Einsatzteils 20 ab, wobei
durch Verschwenken die Laufrolle 19a den durch die Profilierung 21 des
Einsatzteils 20 vorgegebene Bahn nachvollzieht und entsprechend den
Vorsprüngen und den Rücksprüngen die Torsionsfeder 16 gespannt bzw.
entspannt wird, wobei stets eine Restspannung verbleibt. In einer ersten
Raststellung 21a wird so das Türscharnier 1 sicher arretiert, während eine
zweite Raststellung 21b nahe dem Endanschlag und kurz vor dem Übergang
von der Profilierung 21 des Einsatzteils 20 zum Fortsatz 7 eine zweite
Raststellung definiert ist. Neben der an der Schmalseite des Einsatzteils 20
auswärts gerichteten Profilierung 21 weist das Einsatzteil 20 eine in
Richtung auf den Fortsatz 7 gerichtete Halte-Profilierung 22 auf, die in eine
Gegenprofilierung 23 des Einsatzteils 7 einpreßbar ist. Man erkennt, daß
Hinterschneidungen der Gegenprofilierung 23 eine Verstemmung der halte-
Profilierung 22 des Einsatzteils 20 in dem Fortsatz 7 der ersten
Scharnierhälfte 2 ermöglichen. Man erkennt derner, daß durch Auswechseln
des Einsatzteils 20 gegen ein anderes mit einer anderen Profilierung 21 die
Rastcharakteristik des Türscharniers 1 in einfacher Weise veränderbar ist.
Das Türscharnier 1 wird bei Verschwenken der beiden Scharnierhälften 2,
3, relativ zueinander durch das Einrasten der feien Enden 19 der Torsions
feder 16 jeweils in die Raststellungen 21a, 21b in bestimmten Öffnungs
lagen gehalten, wobei zu bemerken ist, daß der durch das Türscharnier 1 in
Anspruch genommene Einbauraum ausgesprochen gering ist, da der
Abstand der Anschlagfläche der zweiten Scharnierhälfte 3 von dem
Scharnierstift 4 durch die kompakte Ausbildung des Fortsatzes 7 mit seiner
hier durch ein Einsatzteil 20 realisierten Profilierung 21 gering ist. Durch
das Vorsehen einer Torsionsfeder 16 mit zwei freien Enden 19, die im
Eingriff mit der Profilierung 21 stehen, kann der Radius zum Erzielen einer
definierten Haltekraft entsprechend kleiner und damit näher an dem
Scharnierstift ausgewählt sein.
Es versteht sich, daß anstelle eines Einsatzteils 20 auch der Fortsatz 7 mit
der Profilierung 21 ausgebildet sein kann, wobei dann das Einsatzteil 20
überflüssig wird und der Fortsatz 7 mit seiner Profilierung alleine die erste
bzw. die zweite Führungsanordnung definiert.
Das zweite Türscharnier 1', das in den Fig. 4 bis 6 dargestellt ist, ist im
wesentlichen dem Türscharnier 1 vergleichbar, so daß dieselben
Bezugszeichen dieselben Teile bezeichnen und nicht mehr im einzelnen
eingeführt werden.
Das Türscharnier 1' besteht gleichfalls aus einer ersten Scharnierhälfte 2
und einer zweiten Scharnierhälfte 3, die prinzipiell wie bei dem vorherigen
Ausführungsbeispiel ausgestaltet sind, und die ebenfalls mit einer
Torsionsfeder 16 ausgebildet sind.
Die Fortsätze 7 der ersten Scharnierhälfte 2 weisen keine Einsatzteile auf,
sondern es sind an ihren auswärts gerichteten Flachseiten jeweils
Lagerungen für zwei Rastrollen 30, 31 ausgebildet, die im wesentlichen
parallel zu dem feien Ende 19, das hier keine Laufrolle aufweist, bzw. zum
Scharnierstift 4 ausgerichtet sind. Man erkennt, daß der Fortsatz 7 auch eine
Profilierung 21 aufweist, die aber nicht dazu bestimmt ist, mit dem freien
Ende 19 der Torsionsfeder 16 in Eingriff zu gelangen, sondern vielmehr
aufgrund der Lage der Rastrollen 30, 31 vorgegeben ist. Ein etwas oberhalb
der Stirnseite des freien Endes 19 gelegene Bereich des Schenkels 18
gelangt bei Verschwenken der beiden Scharnierhälften 2, 3 zum Öffnen
einer Fahrzeugtür relativ zueinander in Anlage gegen eine einwärts
gerichtete Ausnehmung 30a in einem Vorsprung der Rastrolle 30, und wird
bei der weiteren Öffnungsbewegung des Türscharniers 1' durch die
Drehbewegung der Rastrolle 30 um ihre eigene Achse von der Ausnehmung
30a geführt, wobei der Radius der Ausnehmung 30a mit dem Radius des
Schenkels 18 der Torsionsfeder 16 abgestimmt ist. Im Bereich 33, der eine
erste Raststellung definiert, wird die Torsionsfeder 16 von der ersten
Rastrolle 30 an die zweite Rastrolle 31 übergeben, die gleichfalls eine
Ausnehmung 31a der vorbeschriebenen Art aufweist, um wiederum ein
weiteres Stück geführt bis in einen zweiten Rastbereich 34 nahe zum
Endanschlag gelangen zu können. Bei der Schließbewegung der
Kraftfahrzeugtür werden dieselben Stationen in derselben Reihenfolge
durchlaufen.
Wie insbesondere in Fig. 4 zu erkennen, sind beide Fortsätze 7 mit
Rastrollen 30, 31 ausgestattet, wodurch dieselbe Rast- und Führungs
bewegung an beiden Schenkeln 18 der Torsionsfeder 16 erfolgt. Der
Fortsatz 7 definiert somit mit den Rastrollen 30, 31 eine Führungs
anordnung, für ein freies Ende 19 des las Torsionsfeder 16 ausgebildeten
Federelements, wobei jeweils eine erste und eine zweite Führungs
anordnung bei dem Türscharnier 1' vorgesehen sind. Auf diese Weise ist es
möglich, daß das Türscharnier 1' kleinbauend ausgestaltet wird, da die
erforderlichen Haltekräfte von zwei Federelementen 16 aufgebracht werden
und somit die für das Definieren von. Raststellungen erforderlichen, zu
überwindenden Radien entsprechend geringer ausgestaltbar sind.
Die Erfindung ist vorstehend anhand von zwei bevorzugten Ausführungs
beispielen beschrieben worden, bei denen das erste und das zweite freie
Ende 19 beides Enden desselben Federelements 16 sind. Es ist aber
möglich, anstelle einer einzigen Torsionsfeder deren zwei vorzusehen, von
denen jeweils eine mit einem freien Ende an der zugeordneten Führungs
anordnung 7, 20 bzw. 7, 30, 31 angreift.
Claims (15)
1. Türscharnier für eine Fahrzeugtür, umfassend
eine erste und eine zweite Scharnierhälfte (2, 3), von denen je eine wahlweise an einem der Türanordnungsteile Tür und Türsäule anschlagbar ist;
einen Scharnierstift (4), der die erste und die zweite Scharnier hälfte (2, 3) schwenkbar miteinander verbindet;
eine an einer (2) der ersten und zweiten Scharnierhälfte ausgebildete erste Führungsanordnung (7, 20; 7, 30 31) zum Festlegen von wenigstens einer Haltestellung für das Türscharnier;
ein mit der ersten Führungsanordnung zusammenwirkendes erstes freies Ende (19) eines an dem anderen (3) der ersten und zweiten Scharnierhälfte festgelegten Federelements (16);
eine an der einen Scharnierhälfte (2) ausgebildete zweite Führungsanordnung (7, 20; 7, 30, 31) zum Festlegen von wenigstens einer Haltestellung für das Türscharnier; und
ein mit der zweiten Führungsanordnung (7, 20; 7, 30, 31) zusammenwirkendes zweites freies Ende (19) eines an der anderen Scharnierhälfte (3) festgelegten Federelements (16),
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils das erste freie Ende (19) und das zweite freie Ende (19) spiegelbildlich zueinander an der anderen Scharnierhälfte (3) angeordnet sind, und
daß die erste und die zweite Führungsanordnung (7, 10; 7, 30, 31) zueinander zumindest hinsichtlich eines die Feststellung des Tür scharniers (1) betreffenden Merkmals spiegelbildlich ausgebildet sind.
eine erste und eine zweite Scharnierhälfte (2, 3), von denen je eine wahlweise an einem der Türanordnungsteile Tür und Türsäule anschlagbar ist;
einen Scharnierstift (4), der die erste und die zweite Scharnier hälfte (2, 3) schwenkbar miteinander verbindet;
eine an einer (2) der ersten und zweiten Scharnierhälfte ausgebildete erste Führungsanordnung (7, 20; 7, 30 31) zum Festlegen von wenigstens einer Haltestellung für das Türscharnier;
ein mit der ersten Führungsanordnung zusammenwirkendes erstes freies Ende (19) eines an dem anderen (3) der ersten und zweiten Scharnierhälfte festgelegten Federelements (16);
eine an der einen Scharnierhälfte (2) ausgebildete zweite Führungsanordnung (7, 20; 7, 30, 31) zum Festlegen von wenigstens einer Haltestellung für das Türscharnier; und
ein mit der zweiten Führungsanordnung (7, 20; 7, 30, 31) zusammenwirkendes zweites freies Ende (19) eines an der anderen Scharnierhälfte (3) festgelegten Federelements (16),
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils das erste freie Ende (19) und das zweite freie Ende (19) spiegelbildlich zueinander an der anderen Scharnierhälfte (3) angeordnet sind, und
daß die erste und die zweite Führungsanordnung (7, 10; 7, 30, 31) zueinander zumindest hinsichtlich eines die Feststellung des Tür scharniers (1) betreffenden Merkmals spiegelbildlich ausgebildet sind.
2. Türscharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
freie Ende (19) und das zweite freie Ende (19) die beiden Enden
desselben Federelements (16) sind.
3. Türscharnier nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß für
jeden ein freies Ende (19) aufweisenden Schenkel (18) des
Federelements (16) in der anderen Scharnierhälfte (3) jeweils eine
diesen abstützende Hülse (13) angeordnet ist.
4. Türscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß für die Festlegung des Federelements (16) eine Klemm
einheit (11) in der anderen Scharnierhälfte (3) ausgebildet ist.
5. Türscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Federelemente (16) jeweils einen Bogen bildend auf
der der Anschlagfläche der andere Scharnierhälfte (3) abgewandten
Seite über die andere Scharnierhälfte (3) überstehen.
6. Türscharnier nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Schenkel (18) von Federelementen (16) gemeinsam im wesentlichen die
Kontur eines dreiblättrigen Kleeblatts beschreiben.
7. Türscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die beide Gewerbe der ersten Scharnierhälfte (2; 3)
zwischen beiden Gewerben der zweiten Scharnierhälfte (3; 2)
angeordnet sind.
8. Türscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die erste Führungsanordnung (7, 10; 7, 30, 31) und die
zweite Führungsanordnung (7, 10; 7, 30, 31) dieselben Raststellungen
für das Türscharnier (1) festlegen.
9. Türscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß der maximale Öffnungswinkel und/oder die Schließstellung
des Türscharniers (1) durch einen einen Anschlag definierenden
Vorsprung einer der beiden Scharnierhälften (2, 3) definiert ist.
10. Türscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß wenigstens eine der ersten und zweiten Führungs
anordnung als Rastanordnung (7, 30, 31) ausgebildet ist, die wenigstens
eine Rastrolle (30, 31) aufweist, die eine rastende Haltestellung für das
der wenigstens einen Führungsanordnung zugeordnete Ende (19) des
Federelements (16) definiert.
11. Türscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß wenigstens eine der ersten und zweiten Führungs
anordnung (7, 20) eine profilierte Kontur (21) aufweist, die wenigstens
eine Vertiefung (21a, 21b) aufweist, die eine Raststellung für das der
wenigstens einen Führungsanordnung zugeordnete Ende (19) des
Federelements definiert.
12. Türscharnier nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das der
wenigstens einen Führungsanordnung zugeordnete Ende (19) des
Federelements eine Laufrolle (19a) trägt, die gegen die Kontur (21)
abrollbar vorgespannt ist.
13. Türscharnier nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die profilierte Kontur (21) der Führungsanordnung (7, 20) durch ein in die
eine Scharnierhälfte (2) eingesetztes Einsatzteil (20) gebildet ist.
14. Türscharnier nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das
Einsatzteil (20) eine gehärtete Berührungsfläche (21) aufweist, die
wenigstens eine Raststellung (21a, 21b) definiert.
15. Türscharnier nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß
das Einsatzteil (20) klemmend in der einen Scharnierhälfte (2) gehalten
ist.
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