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DE19946145A1 - Farbige Kennleuchte für Sonderfahrzeuge - Google Patents

Farbige Kennleuchte für Sonderfahrzeuge

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DE19946145A1
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DE1999146145
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WAS ELEKTRONIK GMBH, 49835 WIETMARSCHEN, DE
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GRAVIMMO AG TAEGERIG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/26Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
    • B60Q1/2611Indicating devices mounted on the roof of the vehicle

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Abstract

Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, Sonderfahrzeuge auch bei Nacht als solcher erkennbar zu machen, auch wenn die nur im Sondereinsatz einzuschaltende Kennleuchte nicht eingeschaltet ist. Zu diesem Zweck ist eine Hilfsbeleuchtung (40) vorgesehen, welche auch bei Nichtbetrieb der Kennleuchte bei Nacht die Kennleuchte farbig erkennbar macht. Es werden verschiedene Lösungen beschrieben.

Description

Die Erfindung betrifft eine farbige Kennleuchte für Sonderfahrzeuge.
Sonderfahrzeuge wie Fahrzeuge von Polizei Feuerwehr oder Notdiensten, Ambulanzen usw. sind mit Kennleuchten versehen, die andere Verkehrsteilnehmer auf diese Sonderfahrzeuge aufmerksam machen. Solche Kennleuchten sind beispielsweise ein blinkendes Blaulicht. Ein solches blinkendes Blaulicht wird üblicherweise erzeugt durch ein auf dem Dach des Sonderfahrzeugs montiertes blaues, durchscheinendes Gehäuse oder eine Haube. In dem Gehäuse oder der Haube sitzt eine Lampe mit einem umlaufenden Reflektor. Dadurch entsteht ein umlaufender, gebündelter Lichtstrahl, der einem Beobachter als blinkendes Blaulicht erscheint. Das ist eine sog. "Rundumkennleuchte". Statt einer blauen Haube kann je nach Land und Art des Sonderfahrzeugs auch eine rote oder gelbe oder sonstwie gefärbte Haube vorgesehen werden. Solche Rundumkennleuchten können auch Teil eines Warnbalkens sein. Ein solcher Warnbalken enthält an seinen Enden je eine Rundumkennleuchte, die mit ihrem umlaufenden Lichtstrahl jeweils einen Winkel von 180° überstreicht. Zwischen den Rundumkennleuchten sitzt in dem Warnbalken üblicherweise ein akustischer Signalgeber. Es kann an dem Warnbalken auch ein durch Leuchtdioden dargestellter Schriftzug, z. B. "Ambulanz'.
Es gibt auch sog. Front- und Heckblitzer. Dort sitzt in einem wenigstens teilweise transparentem, farbigen, im wesentlichen quaderförmigen Gehäuse eine Blitzlampe. Diese erzeugt farbige Lichtblitze in Vorwärts- oder Rückwärtsrichtung des Sonderfahrzeugs.
Schließlich gibt es auch verdeckt eingebaute Signalgeber in getarnten Sonderfahrzeugen.
Solche Kennleuchten mit ihrer charakteristischen Farbe sind am Tag auch dann zu erkennen, wenn die Kennleuchte nicht eingeschaltet ist, ein Polizeifahrzeug also nicht im privilegierten Sondereinsatz mit Blaulicht fährt. Dann sehen andere Verkehrsteilnehmer jedenfalls die blau eingefärbte Haube oder das eingefärbte Gehäuse und erkennt daraus, daß es sich um ein Fahrzeug von Polizei oder Feuerwehr oder eine Ambulanz handelt. Eine solche Erkennbarkeit ist bei Nacht nicht gegeben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, Sonderfahrzeuge auch bei Nacht als solche erkennbar zu machen, auch wenn die nur im Sondereinsatz einzuschaltende Kennleuchte nicht eingeschaltet ist.
Erfindungsgemäß ist zu diesem Zweck eine Hilfsbeleuchtung vorgesehen, welche auch bei Nichtbetrieb der Kennleuchte bei Nacht die Kennleuchte farbig erkennbar macht.
Bei einer farbigen Kennleuchte, bei welcher in einem eingefärbten, durchscheinenden Gehäuse eine wahlweise ein- und auschaltbare Hauptbeleuchtung vorgesehen ist, kann die Hilfsbeleuchtung von wenigstens einer ebenfalls in dem Gehäuse angeordneten Hilfslampe, wahlweise einschaltbaren Hilfslampe gebildet sein. Bei einer anderen Ausführung ist die Kennleuchte von einer Leuchtdioden-Matrix gebildet, die wahlweise einmal zur Erzeugung einer Hauptbeleuchtung und einmal zur Erzeugung einer Hilfsbeleuchtung ansteuerbar ist. Eine solche Leuchtdioden-Matrix läßt im ausgeschalteten Zustand keine Farbe erkennen. Zur Tarnung kann dann wahlweise weder Haupt- noch Hilfsbeleuchtung eingeschaltet werden. Soll die Art des Sonderfahrzeugs erkennbar werden, werden alle Leuchtdioden der Leuchtdioden-Matrix gleichzeitig z. B. mit einer Gleichspannung und liefert dann z. B. das Bild eines nicht eingeschalteten Blaulichts. Im Sondereinsatz wird die Leuchtdioden-Matrix pulsierend oder mit einem umlaufenden Leuchtfeld angesteuert. Üblicherweise hat die Hilfsbeleuchtung eine wesentlich geringere Leistung als die Hauptbeleuchtung. Weiterhin kann die Hilfsbeleuchtung von einem Helligkeitssensor in Abhängigkeit von der Umgebungshelligkeit einschalt- oder steuerbar sein.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 ist eine schematisch-perspektivische Darstellung eines sog. Front- oder Heckblitzers zur Verwendung in Sonderfahrzeugen.
Fig. 2 ist eine schematisch-perspektivische Darstellung einer Rundumkennleuchte für Sonderfahrzeuge.
Fig. 3 ist eine schematisch-perspektivische Darstellung einer anderen Ausführung einer Rundumkennleuchte mit einer Blitzleuchte.
Fig. 4 ist eine schematisch-perspektivische Darstellung einer mit einer Leuchtdioden-Matrix aufgebauten Rundumkennleuchte.
Fig. 5 zeigt eine Prinzipschaltung der Ein- und Ausschaltung von Haupt- und Hilfsbeleuchtung bei den Anordnungen von Fig. 1 bis 3.
Fig. 6 zeigt eine Prinzipschaltung der Ansteuerung der Leuchtdioden- Matrix für Haupt- und Hilfsbeleuchtung.
Fig. 1 zeigt einen Heck- oder Frontblitzer mit einem quaderförmigen Gehäuse 10. An seiner in Fig. 1 vorderen Stirnfläche bildet das Gehäuse 10 ein Fenster, das durch eine transparente, eingefärbte Glasscheibe 12 abgeschlossen ist. Hinter der Glasscheibe 12 sitzt ein Reflektor 14. Zwischen Glasscheibe 12 und Reflektor 14 ist eine Blitzlampe 16 für die Hauptbeleuchtung 18 gehaltert. Statt der Blitzlampe 16 kann auch eine Glühlampe vorgesehen sein.
Neben der Blitzlampe 16 ist eine Glühlampe 20 als Hilfsbeleuchtung 22 gehaltert.
Die Hauptbeleuchtung 18 mit der Blitzlampe 16 ist über einen Hauptschalter 24 (Fig. 5) an eine Batterie 26 anschaltbar. Parallel dazu ist die Glühlampe 20 für die Hilfsbeleuchtung 22 über einen Hilfsschalter 28 an die Batterie 26 anlegbar. Die Hilfsbeleuchtung 22 ist von einem auf die Umgebungshelligkeit ansprechenden Helligkeitssensor 30 einschaltbar oder ggf. steuerbar. Die Helligkeit der Hilfsbeleuchtung kann dadurch automatisch an die Umgebungshelligkeit angepaßt werden.
Fig. 2 zeigt eine Rundumkennleuchte für Sonderfahrzeuge. Die Rundumkennleuchte weist einen Sockel 32 und eine darauf sitzende umgekehrt- topfförmige Haube 34 auf. Die Haube 34 ist durchscheinend und farbig, z. B. blau, eingefärbt. Innerhalb der Haube 34 sitzt ein um eine vertikale Achse umlaufender Reflektor 36. Mit dem Reflektor 36 dreht sich eine zentral angeordnete Glühlampe 38. Dadurch entsteht ein umlaufender, gebündelter farbiger Lichtstrahl. Ein solcher Lichtstrahl wird von einem Beobachter als blinkendes Blaulicht gesehen.
Innerhalb der Haube 34 sind weiterhin zwei oder mehr Glühlampen 40 für die Hilfsbeleuchtung 22 vorgesehen. Die Glühlampen 40 sind so angeordnet, daß ihr Licht nicht von dem Reflektor 36 nach einer Richtung abgeschattet und nach der anderen Richtung gebündelt wird wie das Licht der Glühlampe 38. Um eine Abschattung zu vermeiden, sind mehrere Glühlampen 40 für die Hilfsbeleuchtung 22 um die Glühlampe 38 und den drehbaren Reflektor 36 herum auf dem Sockel 32 angeordnet.
Die Ansteuerung der Rundumkennleuchte und der Hilfsbeleuchtung erfolgt in der in Fig. 5 dargestellten Weise. Die Hilfsbeleuchtung 22 hat eine wesentlich geringere Leistung als die Hauptbeleuchtung 18. Durch den Schalter 24 wird hier sowohl die Glühlampe 38 als auch der (nicht dargestellte) Antrieb für den Reflektor 36 eingeschaltet.
Die Ausführung von Fig. 3 ist ähnlich wie die Ausführung von Fig. 2. Entsprechende Teile sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie dort. Statt einer Glühlampe mit einem umlaufenden Reflektor ist bei der Ausführung von Fig. 3 eine Blitzlampe 42 für die Hauptbeleuchtung 18 vorgesehen. Die Ansteuerung erfolgt wieder in der in Fig. 5 dargestellten Weise.
Bei der Ausführung von Fig. 4 dient als einzige Lichtquelle eine Leuchtdioden- Matrix 44. Die Leuchtdioden-Matrix ist auf einem Zylindermantel koaxial innerhalb einer umgekehrt-topfförmigen, transparenten oder durchscheinenden, nicht eingefärbten Haube 46 angeordnet. Der Umlaufeffekt bei der Hauptbeleuchtung wird hier nicht mechanisch sondern durch entsprechend zeitversetzte Ansteuerung der verschiedenen vertikalen Spalten der Leuchtdioden-Matrix 44 erreicht. Es ergibt sich dann auf der Leuchtdioden- Matrix eine leuchtende Fläche von jeweils angesteuerten Leuchtdioden, die in Umfangsrichtung auf dem Zylindermantel fortschreitet.
Statt einer solchen umlaufenden leuchtenden Fläche auf der Leuchtdioden- Matrix kann auch eine pulsierende Ansteuerung der Leuchtdioden-Matrix vorgesehen werden.
Fig. 6 zeigt schematisch die Ansteuerung der Leuchtdioden für die umlaufende Hauptbeleuchtung und die schwächere Hilfsbeleuchtung. Die Leuchtdioden- Matrix ist über einen Mikroprozessor 48 und eine Treiberschaltung oder Stromversorgung 50 ansteuerbar.
Über Schalter 52 und 54 kann der Mikroprozessor 48 in zwei Arbeitsweisen gesetzt werden:
Bei Schließen des Schalters 52 wird die Hauptbeleuchtung eingeschaltet. Der Mikroprozessor steuert dann die Leuchtdioden-Matrix 44 wie beschrieben in der Weise an, daß die einzelnen vertikalen Spalten der Leuchtdioden-Matrix 44 zeitversetzt zum Leuchten gebracht werden und eine leuchtende Fläche um den Zylindermantel, auf dem die Leuchtdioden-Matrix 44 angeordnet ist, "herumläuft". Die Leuchtdioden der Leuchtdioden-Matrix werden dabei so angesteuert, daß sie möglichst hell leuchten.
Bei Schließen des Schalters 54 wird die Hilfsbeleuchtung eingeschaltet. Dann werden alle Leuchtdioden der Leuchtdioden-Matrix gleichzeitig angesteuert. Der auf die Leuchtdioden aufgeschaltete Strom wird dabei so gewählt, daß die Leuchtdioden gerade schwach leuchten. Auch in der Dunkelheit ist dann die Kennleuchte mit der richtigen Farbe als solche zu erkennen. Auch hier kann die Helligkeit der Leuchtdioden in Abhängigkeit von der Umgebungshelligkeit variiert werden.
Die Verwendung von Leuchtdioden als Lichtquellen gestattet es, die Natur des Fahrzeugs für außenstehende nicht erkennbar zu machen: Wenn die Leuchtdioden abgeschaltet sind, senden sie kein Licht aus. Die Haube 46 ist weiß bzw. farblos.
Die Haube kann ggf. auch bei Verwendung von Leuchtdioden leicht eingefärbt sein. Eine transparente, nicht-eingefärbte Haube hat aber den Vorteil, daß die Lichtverluste möglichst gering gehalten werden.

Claims (5)

1. Farbige Kennleuchte für Sonderfahrzeuge, gekennzeichnet durch eine Hilfsbeleuchtung (22), welche auch bei Nichtbetrieb der Kennleuchte bei Nacht die Kennleuchte farbig erkennbar macht.
2. Farbige Kennleuchte nach Anspruch 1, bei welcher in einem eingefärbten, durchscheinenden Gehäuse (34) eine wahlweise ein- und auschaltbare Hauptbeleuchtung (18) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsbeleuchtung (22) von wenigstens einer ebenfalls in dem Gehäuse (34) angeordneten, wahlweise einschaltbaren Hilfslampe (40) gebildet ist.
3. Farbige Kennleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennleuchte von einer Leuchtdioden-Matrix (44) gebildet ist, die wahlweise einmal zur Erzeugung einer Hauptbeleuchtung und einmal zur Erzeugung einer Hilfsbeleuchtung ansteuerbar ist.
4. Farbige Kennleuchte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsbeleuchtung eine wesentlich geringere Leistung hat als die Hauptbeleuchtung.
5. Farbige Kennleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsbeleuchtung (22) von einem Helligkeitssensor (30) in Abhängigkeit von der Umgebungshelligkeit einschalt- oder steuerbar ist.
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