DE19945642A1 - Folie mit einer Beschichtung für den Schutz von IR-lesbaren Informationen - Google Patents
Folie mit einer Beschichtung für den Schutz von IR-lesbaren InformationenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Folie mit einer Beschichtung für den Schutz von auf einem Informationsträger (3) aufgebrachten, IR-lesbaren Informationen. DOLLAR A Die Folie kann zum Schutz von Informationsträgern aller Art verwendet werden, um die dem Informationsträger aufgeprägte Information vor Zerstörung, Kopieren und Mißbrauch zu schützen. Die beschichtete Folie ist dabei für geeigtnete Lesegeräte, z. B. IR-Lesegeräte, durchlesbar ausgebildet, so daß die auf dem dahinter liegenden Informationsträger implementierte Information abgefragt werden kann. Ferner können in der Folie als Kopierschutz holografische Elemente integriert werden. DOLLAR A Die Folie besitzt eine Beschichtung (2) mit folgender Struktur: DOLLAR A Die Folie besteht aus einer transparenten Trägerbahn (1), die mit einer Beschichtung (2) aus einer oder mehreren definierten Schichten (2.1-2.4) eines dielektrischen Materials versehen ist. Die dielektrische Schicht (2.1) bzw. die Schichten (2.1-2.4) sind sowohl hinsichtlich der Materialwahl als auch ihrer Schichtdicke derart aufeinander abgestimmt, daß ihre Reflexionsfähigkeit im sichtbaren Lichtbereich (VIS) über 70% und im nahen Infrarotbereich (NIR) unter 20% liegt, und daß ihre Lichtdurchlässigkeit (Transmission) im sichtbaren Lichtbereich (VIS) geringer als 20% und im nahen Infrarotbereich (NIR) größer als 70% ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Folie, die mit einer Beschichtung für den Schutz von auf einem
Informationsträger aufgebrachten IR-lesbaren Informationen versehen ist.
Die Folie kann zum Schutz von Informationsträgern aller Art verwendet werden, um die auf
dem Informationsträger bzw. auf der Beschichtung aufgebrachte Information oder Codierung
vor Zerstörung, Kopieren und Mißbrauch zu schützen. Die beschichtete Folie ist dabei für
geeignete Lesegeräte, z. B. IR-Scanner, so ausgebildet, daß die dahinter liegende, von außen
an sich nicht sichtbare Information abgefragt werden kann. Ferner können in der Folie als
Kopierschutz holografische Elemente integriert werden.
Es ist verbreitet bekannt, Dokumente und Informationsträger ganz oder teilweise mit einer
Folienschicht bzw. der transferierten Beschichtung zu versehen, um die auf den Dokumenten
oder Informationsträgern aufgebrachten Daten zu schützen und/oder als Merkmal für Echtheit
und Authentizität zu dienen. Dabei werden bislang Folien verwendet, die eine Beschichtung auf
Metallbasis aufweisen. Diese bekannten Folien haben die Eigenschaft, daß sie im sichtbaren
Lichtbereich entweder über eine hohe Reflexionsrate und über eine geringe IR-Transmission
verfügen oder aber eine hohe IR-Transmission und dann aber nur eine geringe sichtbare
Reflexion gestatten.
Typische Anwendungsfälle sind aus dem Bereich von Ausweis- und Identifikationssystemen,
Kredit- und Debitkarten sowie Markenprodukt- und Artikelauszeichnungssystemen bekannt.
Der Nachteil der durch den bekannten Stand der Technik verwendeten Folien und
Beschichtungen besteht insbesondere darin, daß z. B. Hologrammetiketten bzw.
Prägehologramme nicht als Unikatschutz oder zur Individualkennzeichnung wirksam verwendet
werden können.
Der Erfindung stellt sich somit das Problem, eine Folie mit einer neuartigen Beschichtung zu
schaffen, die die Nachteile der nach dem Stand der Technik bekannten Folien und deren
Beschichtung vermeidet.
Zur Lösung dieses Problems wird die in Anspruch 1 beschriebene Folie vorgeschlagen. Weitere
Ausgestaltungen und Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden
Unteransprüchen.
Die durch eine Folie nach der Erfindung erzielbaren Vorteile liegen darin, daß sie wegen ihrer
hohen Brillanz als Reflektor/Spiegel und/oder auch zur Aufnahme von geprägten Mikro-
Strukturen bzw. holografischen Darstellungen hervorragend geeignet ist und daß sie mittels
geeigneter Lesegeräte problemlos durchlesen werden kann.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Folie eignet sich deshalb hervorragend zum Kopierschutz
von auf verschiedensten Trägersubstraten aufgebrachten IR-lesbaren Informationen. Es ist
sowohl ein physischer Schutz als auch ein Schutz vor unerlaubtem Kopieren gewährleistet.
Das mit der vorliegenden Erfindung beschriebene Folienbeschichtungsprinzip und die damit
realisierbare Verwendung verbinden erstmalig sehr hohe IR-Durchlässigkeit und brillante,
sichtbare Reflexion in einem Produkt. Die Erkennbarkeit der auf dem Informationsträger zu
schützenden Information wird dadurch erschwert und fast unmöglich gemacht, die IR-
Lesbarkeit wird dagegen nicht beeinträchtigt.
Wenn gemäß einer Ausführungsvariante zwischen der Trägerbahn und der dielektrischen
Schicht eine geeignete transparente Lacktrennschicht angeordnet wird, so ist es möglich, die
erfindungsgemäß ausgewählte dielektrische Beschichtung in einem an sich bekannten
Heißsiegelverfahren auf andere Informationsträger oder Dokumente zu übertragen, wobei dann
die transparente Folie entfernbar ist.
Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Folie bestehen darin, daß die beschichtete Folie auf
Objekte und Gegenstände der unterschiedlichsten Art und auf nahezu alle denkbaren
Materialien aufgebracht werden kann. Sie ist in einfacher Weise herstellbar und als preiswerte
Handelsware für die verschiedensten Anwendungsfälle verfügbar.
Ferner wird durch die Erfindung der Vorteil erzielt, daß die Folie mit der Beschichtung einen
sichtbaren Silber- oder Goldglanz aufweist und somit nicht von den bekannten holografischen
Folien zu unterscheiden ist. Dadurch läßt sich durch Verwendung geeigneter Codierungen auf
der Rückseite der Beschichtung eine lückenlose Kontrolle vom Ursprungs- und Herstellungsort
bis zum Dokumenten- bzw. Produktinhaber herstellen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und
wird nachfolgend näher beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 in vergrößerter Darstellung den Aufbau der beschichteten Folie in Verbindung mit
einem die zu schützende Information aufweisenden Informationsträger.
Fig. 2 ein Diagramm des für die Erfindung wesentlichen Wellenlängenbereichs des
Lichtspektrums mit einer eingezeichneten Transmissionskurve und
Reflexionskurve für erfindungsgemäß verwendbare Beschichtungen.
Der in der Fig. 1 schematisch skizzierte Aufbau der erfindungsgemäßen Folie stellt sich wie
folgt dar:
Mit (1) ist eine transparente Trägerbahn, z. B. eine Folie aus bekannten Kunststoffmaterialien
(PVC, PET Polycarbonat und dergl.), mit (2) ist eine mehrlagige dielektrische Beschichtung und
mit (3) ist der eine IR-lesbare Information tragende Informationsträger bezeichnet. Die in der
Fig. 1 ebenfalls dargestellte Lacktrennschicht (4) kann fakultativ verwendet werden. Auf deren
Funktion wird nachstehend noch näher eingegangen.
Zwischen der Trägerbahn (1) und der Beschichtung (2) ist als Kopierschutz ein hier nicht im
einzelnen gezeigtes Hologramm angeordnet. Das Hologramm kann dabei auf der Rückseite der
Trägerbahn (1) oder auf der zwischen Trägerbahn (1) und der ersten dielektrischen
Schicht (2.1) vorgesehenen Lacktrennschicht (4) aufgeprägt sein.
Die dielektrische Beschichtung (2) kann einlagig oder mehrlagig mit mehreren Einzel
schichten (2.1-2.4) ausgebildet sein. Dabei wird das zum Einsatz kommende Material und die
applizierte Schichtdicke derart ausgewählt, daß die Reflexionsfähigkeit im sichtbaren
Lichtbereich über 70% und im nahen Infrarotbereich unter 20% liegt. Ferner ist ihre
Lichtdurchlässigkeit (Transmission) im sichtbaren Lichtbereich geringer als 20% und im nahen
Infrarotbereich größer als 70%.
Als Materialien für die dielektrische Beschichtung (2) kommen vorzugsweise Silizium (Si) oder
Titanoxid (TiO2) in Betracht. Die einzelnen Schichten (2.1-2.4) der Beschichtung (2) können
aus gleichen oder unterschiedlichen Materialien bestehen.
Der Auftrag der dielektrischen Schichten (2.1-2.4) kann durch bekannte Bedampfungs
verfahren u. a. durch Sputtern erfolgen.
Die Schichtdicke jeder Einzelschicht (2.1-2.4) beträgt vorzugsweise 15 bis 80 nm.
Insgesamt wird sich die dielektrische Beschichtung (2) vorteilhafterweise in einem Bereich
zwischen 95 und 160 nm bewegen.
Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Folie wird nachstehend näher beschrieben:
Bei der physikalischen Betrachtung des Lichtstrahls beim Durchtritt von festen Medien sind in
der Regel zwar immer die drei Faktoren Reflexion, Transmission und Absorption zu beachten,
die folgende Beschreibung beschränkt sich jedoch auf das Verhalten bezüglich Reflexion und
Durchlässigkeitseigenschaften.
Wie in der Zeichnung Fig. 1 durch den Pfeil (R) symbolisiert dargestellt, wird sich der auf die
Folie in Richtung des Informationsträgers (3) gerichtete Lichtstrahl im sichtbaren
Wellenlängenbereich (VIS) derart verhalten, daß er beim Eintritt in die beschichtete Folie
infolge des hohen Reflexionsvermögens der Beschichtung (2) mit 70% reflektiert wird.
Demgegenüber verfügt die Beschichtungsanordnung für das Licht im sichtbaren Bereich
lediglich über eine Transmission (Pfeil T), die maximal 20% des Lichtstrahles auf dem
Informationsträger (2) erreichen läßt. Aufgrund der rückwärts gerichteten Reflexion durch den
Informationsträger (2) werden letztlich noch ca. 5% des Lichtstrahles (T) wieder auf der
Vorderseite der Folie austreten.
Für die Eigenschaften im nahen Infrarotbereich (NIR) des Lichtspektrums sind die Verhältnisse
dagegen genau umgekehrt. Der mit 100% einfallende Lichtstrahl (1) trifft aufgrund der hohen
Transmissionsfähigkeit der Beschichtung (2) mit mindestens 70% seiner Stärke auf den
Informationsträger (3). Insgesamt werden nach der am Informationsträger (3) erfolgten
Reflexion mindestens 55% des Lichtstrahles nach der rückwärts gerichteten Transmission auf
der Vorderseite wieder austreten. Aufgrund der geringen Reflexionsfähigkeit der Beschichtung
(2) für den Wellenlängenbereich im nahen Infrarotbereich (NIR) werden dagegen lediglich 20%
des Lichtstrahles zur Vorderseite der Anordnung reflektiert.
Wie in dem Diagramm der Fig. 2 dargestellt ist, besteht das Wesen der Erfindung somit darin,
Materialien für die Beschichtung der Folie auszuwählen, die im sichtbaren Wellenbereich (VIS)
zwischen 500 und 750 nm Wellenlänge eine hohe Reflexionsfähigkeit (R) aufweisen,
wohingegen im nahen Infrarotbereich (NIR) zwischen 750 und 1100 nm die Reflexionsfähigkeit
sehr gering ist und insbesondere unter mindestens 20% liegt.
Dagegen verhalten sich die Transmissionswerte (T) durch die erfindungsgemäß aufeinander
abgestimmte Beschichtung genau umgekehrt. Im sichtbaren Wellenbereich soll der einfallende
Lichtstrahl sehr stark gedämpft werden und es sollen Transmissionswerte bis zu 20% erzielt
werden, wohingegen im nahen Infrarotbereich Werte bis fast 70% anzustreben sind.
Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorteilhaft vorgesehen werden, daß die
Rückseite der dielektrischen Schicht (2) selbst als Informationsträger dient, wobei dieser
Schicht durch entsprechende Verfahren eine codierte Information aufgeprägt werden kann.
Eine vorteilhafte Ausführungsform nach der Erfindung ergibt sich dadurch, daß man folgenden
Schichtaufbau mit folgenden Materialien und Schichtdicken auswählt:
Erste Schicht: Silizium, 15-30 nm; Zweite Schicht: Titanoxyd, 50-80 nm;
Dritte Schicht: Silizium, 30-50 nm.
Erste Schicht: Silizium, 15-30 nm; Zweite Schicht: Titanoxyd, 50-80 nm;
Dritte Schicht: Silizium, 30-50 nm.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Variante mit der transparenten Lacktrennschicht (4) erfüllt diese
folgende Funktion:
Wenn die beschichtete Folie auf einen Informationsträger (3) durch Heißkleben aufgebracht
wird, kann nach dem Auftrag die Trägerbahn (1) entfallen und die Lackschicht (4) bildet die
Oberschicht der Beschichtung (2). Damit kann in einfacher Weise die dielektrische Schicht (2)
auf die verschiedensten Objekte transferiert werden.
Claims (9)
1. Folie mit einer Beschichtung für den Schutz von auf einem Informationsträger
aufgebrachten, IR-lesbaren Informationen
gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
- - Die Folie besteht aus einer transparenten Trägerbahn (1), die mit einer Beschichtung (2) aus einer oder mehreren definierten Schichten (2.1-2.4) eines dielektrischen Materials versehen ist.
- - Die dielektrische Schicht (2.1) bzw. die Schichten (2.1-2.4) sind sowohl hinsichtlich der
Materialwahl als auch ihrer Schichtdicke derart aufeinander abgestimmt,
daß ihre Reflexionsfähigkeit im sichtbaren Lichtbereich (ViS) über 70% und im nahen Infrarotbereich (NIR) unter 20% liegt, und
daß ihre Lichtdurchlässigkeit (Transmission) im sichtbaren Lichtbereich (VIS) geringer als 20% und im nahen Infrarotbereich (NIR) größer als 70% ist.
2. Folie mit einer Beschichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die einzelnen Schichten (2.1-2.4) der Beschichtung (2) aus gleichen oder
unterschiedlichen Materialien bestehen.
3. Folie mit einer Beschichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Auftrag der dielektrischen Schichten (2.1-2.4) durch Bedampfung bzw. durch
Bedampfung im Vakuum (Sputtern) erfolgt.
4. Folie mit einer Beschichtung nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Material für die dielektrischen Schichten (2.1-2.4) Silizium (Si) oder Titanoxid (TiO2)
verwendet wird.
5. Folie mit einer Beschichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schichtdicke des dielektrischen Materials jeder Einzelschicht (2.1-2.4) im Bereich
zwischen 15 bis 80 nm liegt.
6. Folie mit einer Beschichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gesamtstärke der dielektrischen Beschichtung (2) in einem Bereich zwischen 95
und 160 nm liegt.
7. Folie mit einer Beschichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückseite der dielektrischen Beschichtung (2) oder die obere Schicht (2.4) als
Informationsträger ausgebildet ist.
8. Folie mit einer Beschichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Trägerbahn (1) und der dielektrischen Schicht (2) ein heißsiegelfähiger
Auftrag in Form einer transparenten Lacktrennschicht (4) angeordnet ist.
9. Folie mit einer Beschichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl die Trägerbahn (1) als auch die heißsiegelfähige Lacktrennschicht (4) zur
Aufnahme von holografischen oder anderen beugungswirksamen Strukturen
geeignet ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19945642A DE19945642A1 (de) | 1999-09-23 | 1999-09-23 | Folie mit einer Beschichtung für den Schutz von IR-lesbaren Informationen |
| DE20015840U DE20015840U1 (de) | 1999-09-23 | 2000-09-13 | Sicherungselement und Folie mit dielektrischer Schicht |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19945642A DE19945642A1 (de) | 1999-09-23 | 1999-09-23 | Folie mit einer Beschichtung für den Schutz von IR-lesbaren Informationen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19945642A1 true DE19945642A1 (de) | 2001-04-05 |
Family
ID=7923063
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19945642A Withdrawn DE19945642A1 (de) | 1999-09-23 | 1999-09-23 | Folie mit einer Beschichtung für den Schutz von IR-lesbaren Informationen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19945642A1 (de) |
-
1999
- 1999-09-23 DE DE19945642A patent/DE19945642A1/de not_active Withdrawn
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