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DE19943925A1 - Mittel zum Blondieren von menschlichen Haaren und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Mittel zum Blondieren von menschlichen Haaren und Verfahren zu dessen Herstellung

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DE19943925A1
DE19943925A1 DE19943925A DE19943925A DE19943925A1 DE 19943925 A1 DE19943925 A1 DE 19943925A1 DE 19943925 A DE19943925 A DE 19943925A DE 19943925 A DE19943925 A DE 19943925A DE 19943925 A1 DE19943925 A1 DE 19943925A1
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DE
Germany
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fatty acid
bleaching
sugar ester
human hair
composition according
Prior art date
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DE19943925A
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English (en)
Inventor
Walter Eberling
Heribert Lorenz
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Kao Germany GmbH
Original Assignee
Goldwell AG
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Publication date
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Abstract

Ein rieselfähiges pulverförmiges Blondiermittel für menschliche Haare mit verbesserten Gebrauchseigenschaften, insbesondere Staubfreiheit und guter Anrührbarkeit mit Wasser und wäßriger Wasserstoffperoxid-Lösung, wird durch Aufbringen von etwa 2,5 bis etwa 30 Gew.-% mindestens eines C¶12¶-C¶24¶-Fettsäurezuckeresters auf ein mindestens eine feste, bleichend wirkende Verbindung enthaltendes Pulver erhalten.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein pulverförmiges Mittel zum Blondieren von menschlichen Haaren mit verbesserten Gebrauchseigenschaften und Verfahren zu dessen Herstellung.
Herkömmliche Mittel zum Blondieren bzw. Bleichen von menschlichen Haaren bestehen aus mindestens einem festen Peroxid, insbesondere einem Persulfat, und einem pulverförmigen Trägermaterial. Dieses Pulver wird bei Gebrauch mit einer 6- bis 12-prozentigen Wasserstoffperoxidlösung angerührt und auf das Haar aufgebracht. Beispiele für derartige Zusammensetzungen finden sich in der einschlägigen Fachliteratur, beispielsweise bei K. Schrader, "Grundlagen und Rezepturen der Kosmetika", 2. Aufl. (1989, Hüthig Buchverlag), S. 815 bis 823. Die Gebrauchseigenschaften dieser Blondierpulver sind jedoch bisher nicht befriedigend. Sie stauben nicht nur bei der Anwendung, sondern sind auch bei der Dosierung nicht exakt handhabbar, wodurch das erwünschte Bleichergebnis beeinträchtigt werden kann.
Es wurde nunmehr gefunden, daß ein pulverförmiges Mittel zum Blondieren von menschlichen Haaren, das die erwähnten Nachteile nicht aufweist, erhalten werden kann, wenn dieses mindestens eine bleichaktive Substanz, insbesondere eine feste Peroxid-Verbindung, enthaltende Pulver etwa 2,5 bis etwa 30 Gew.-% mindestens eines Zuckeresters einer Fettsäure mit 12 bis 24 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise einem ungesättigten Fettsäureester, enthält.
Das so zusammengesetzte, mit dem Zuckerfettsäureester agglomerierte bzw. überzogene Pulver ist nicht nur völlig staubfrei, sondern auch gut rieselfähig, gestattet eine exakte Dosierung und läßt sich daher problemlos mit Wasser bzw. einer Wasserstoffperoxid-Lösung vor der Anwendung auf dem Haar vermischen.
Aus der DE-A 20 23 922 sind bereits granulierte Haarbleichmittel bekannt, die aus Persalzen und wasserlöslichen Bindemitteln, insbesondere Polyvinylpyrrolidon, hergestellt worden sind.
Diese Granulate vermögen jedoch die oben angesprochenen Probleme deshalb nicht zu lösen, weil sie einerseits relativ hohe Teilchengrößen im Millimeterbereich aufweisen und beim Anrühren mit wäßrigem Wasserstoffperoxid nur schwer in Lösung gehen. Darüber hinaus ist auch die Herstellung dieser Produkte ziemlich aufwendig, im Gegensatz zu den erfindungsgemäßen Blondierpulvern, die beispielsweise durch Vermischen bzw. Verschmelzen mit dem die feste bleichende Substanz, und dem Fettsäurezuckerester enthaltenden Gemisch bzw. Aufsprühen der geschmolzenen Fettsäurezuckerester auf dasselbe hergestellt werden.
Gleiches gilt für die aus der DE-A 40 26 235 bekannten Granulate, die praktisch den aus der vorgenannten DE-A 20 23 922 bekannten Produkten entsprechen.
Aus der EP-A 560 088 sind ebenfalls staubfreie Produkte bekannt. Gegenüber diesen und den aus der EP-A 630 643 und der EP-A 583 767 bekannten staubfreien Blondiermitteln weisen die nach der vorliegenden Erfindung hergestellten Blondierpulver vor allem kostentechnische Vorteile auf, wobei die Teilchengrößen durch Art und Menge der Zuckerester eingestellt und damit auch eine verbesserte Homogenität der staubfreien Pulver mit den daraus resultierenden anwendungstechnischen Eigenschaften, z. B. verbesserter Anrührbarkeit mit wäßrigen Lösungen, erreicht werden kann.
Bevorzugte Zuckerfettsäureester sind insbesondere ungesättigte Fettsäureester, beispielsweise die Zuckerester der Ölsäure wie Saccharose-, Glucose- und Methylglucosemono- und -dioleat sowie Polyethylenglycolglucose- und -methyl­ glucosemono- und -dioleat, beispielsweise PEG-20-140-Methylglucosemono- oder -dioleat.
Geeignete weitere Fettsäurezuckerester sind daher insbesondere diejenigen der Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure, Behensäure, Palmitoleinsäure, Erucasäure, Linolsäure, Linolensäure und Elaeostearinsäure.
Es können selbstverständlich auch Zuckerester von Fettsäuregemischen wie Cocosfettsäure oder Erdnußölfettsäure verwendet werden.
Der bevorzugte Anteil der Fettsäurezuckerester in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen liegt etwa zwischen 5 und 25 Gew.-%, besonders bei etwa 10 bis etwa 20 Gew.-%, jeweils berechnet auf die Gesamtzusammensetzung des Mittels.
Verbessert werden können die Gebrauchseigenschaften des erfindungsgemäßen Blondierpulvers noch durch die Mitverwendung geringer Mengen von Tensiden.
Als solche sind insbesondere anionische und nichtionische Produkte wie die bekannten C12-C18-Fettalkoholpolyglycolether, beispielsweise mit 3 bis 15 Ethylenoxid-Einheiten pro Mol, sowie Alkylphenolpolyglycolether, beispielsweise Nonylphenolpolyglycolether mit etwa 4 bis etwa 10 Ethylenoxid-Einheiten pro Mol, Glycerinstearate, Polyoxyethylensorbitanfettsäureester wie Polyoxyethylensorbit­ anmonooleat, -laurat oder -stearat oder Glycerinmono- oder -distearat, langkettige Alkylsulfate wie Natriumlaurylsulfat und Alkylethersulfate geeignet.
Deren Anteil liegt vorzugsweise bei etwa 0,1 bis 2,5 Gew.-%, insbesondere bei etwa 0,25 bis 1 Gew.-%, berechnet auf die Gesamtzusammensetzung des erfindungsgemäßen Mittels.
Ein weiterer möglicher zusätzlicher Bestandteil in den erfindungsgemäßen Mitteln sind wasserlösliche Polymere, insbesondere Polyvinylpyrrolidon, vorzugsweise in einer Menge von 0,1 bis 1 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtzusammensetzung.
Das erfindungsgemäße Mittel zum Blondieren bzw. Bleichen von menschlichen Haaren enthält die in solchen Mitteln bekannten und üblichen Bestandteile, es wird hierzu, zur Vermeidung von Wiederholungen; auf Schrader, I.c., verwiesen.
Bevorzugte bleichend wirkende Substanzen sind die bekannten Peroxide. Geeignete Peroxide sind insbesondere Alkalipersulfate wie Kalium-, Natrium- und Ammoniumpersulfat, Magnesiumperoxid, Harnstoffperoxid, Melaminperoxid, etc. sowie Gemische desselben.
Es können jedoch auch Zusammensetzungen verwendet werden, die kein oder nur geringe Mengen Persulfat und statt dessen als bleichend wirkende Substanzen andere aufhellende Bestandteile, beispielsweise Ammoniumsalze wie Ammoniumcarbonat, Ammoniumbicarbonat, Ammoniumcitrat, Ammoniumphosphate, Ammoniumchlorid, Ammoniumsulfat und/oder Ammoniumcarbamat, enthalten.
Ein bevorzugter Bestandteil der erfindungsgemäßen Zusammensetzung ist mindestens ein Alkalisilikat, insbesondere Natriumsilikat, vorzugsweise in einer Menge von etwa 1 bis 25, insbesondere etwa 2,5 bis 20, vor allem etwa 5 bis 15 Gew.-%, berechnet auf die Gesamtzusammensetzung.
Die Herstellung des erfindungsgemäßeh Blondierpulvers erfolgt gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung durch Aufsprühen der Fettsäurezuckerester auf die restlichen Pulverbestandteile. Dies geschieht vorzugsweise bei Raumtemperatur (d. h. etwa 20 bis 25°C), oder, falls erforderlich, bei höheren Temperaturen, je nach dem Schmelzpunkt der eingesetzten Fettsäureestern.
Eine andere Möglichkeit der Zumischung besteht darin, die Pulverbestandteile mit der Fettsäurezuckerester intensiv zu verrühren oder zu verwirbeln und gegebenenfalls anschließend zu verschmelzen und das erhaltene Agglomerat nach dem Abkühlen zu vermahlen.
Es ist auch möglich, den Fettsäurezuckerester in gelöstem Zustand auf das Pulver, vorzugsweise bei erhöhter Temperatur, aufzubringen.
Die Teilchengrößen der erfindungsgemäßen Blondiermittel liegen in der Regel unterhalb 1000 µm, vorzugsweise unterhalb 750 µm, insbesondere bei etwa 50 bis etwa 500 µm, was eine ausgezeichnete Verarbeitbarkeit, d. h. Mischbarkeit mit der wäßrigen Wasserstoffperoxid-Lösung oder auch Wasser vor der Applikation auf das menschliche Haar, gewährleistet.
Die Anwendung des Mittels geschieht in an sich bekannter und üblicher Weise:
Durch Vermischen des pulverförmigen Blondiermittels mit einer 6- bis 12%igen Wasserstoffperoxid-Lösung, wobei etwa 1 Teil des Pulvers mit etwa 1,5 Teilen der Peroxid-Lösung, vorzugsweise 9%-iger H2O2-Lösung, oder Wasser homogen vermischt und anschließend etwa 20 bis 60 Minuten auf das Haar zur Einwirkung gebracht wird.
Im folgenden werden einige Beispiele zur Realisierung der Erfindung gegeben.
Beispiel 1
Kieselgur/Parfumgemisch 3,0 (Gew.-%)
Siliciumdioxid (pyrogenes SiO2) 2,0
Komplexbildner 0,2
Natriumcarboxymethylcellulose 3,5
Ammoniumchlorid 1,0
Harnstoff 1,0
(NH4)2HPO4 1,0
Natriumlaurylsulfat 0,5
Natriumstearat 1,2
Natriumcarbonat 1,0
Natriummetasilikat 11,5
Stärkepulver 1,0
Ammoniumpersulfat 18,0
Kaliumpersulfat 40,2
Magnesiumperoxid 4,2
Blaues Farbpigment 0,7
Methylglucosedioleat 10,0
Es wurde ein staubfreies wasserlösliches bzw. -dispergierbares Pulver erhalten, das mit einer üblichen 9%igen H2O2-Lösung im Gewichtsverhältnis 1 : 1,5 gut angerührt und auf das Haar aufgebracht werden konnte.
99% der Teilchen hatten einen Durchmesser von etwa 50 bis etwa 200 µm.
Die Herstellung des Pulvers erfolgte durch Aufsprühen des Methylglucosedioleats bei Raumtemperatur in einem Wirbelstromgenerator.
Beispiel 2
Die Zusammensetzung nach Beispiel 1 wurde (unter Weglassen von Natriumstearat, Harnstoff, Stärke, Magnesiumperoxid und pyrogenem Silica) dahingehend verändert, daß anstelle 10 Gew.-% Methylglucosedioleat 19,4 Gew.-% Methylglucosesesquistearat aufgesprüht wurden.
Es wurde ein fließfähiges staubfreies Produkt erhalten, das mit 9%-iger H2O2- Lösung ausgezeichnet anrührbar war.
99% der Teilchen wiesen einen Durchmesser zwischen etwa 50 und etwa 400 µm auf.
Beispiel 3
Die Zusammensetzung nach Beispiel 1 wurde dahingehend verändert, daß anstelle des Methylglucosedioleats 10 Gew.-% PEG-20-Methylglucosesesquistearat zugesetzt wurden.
Das erhaltene fließ- bzw. rieselfähige Blondierpulver wies einen mittleren Teilchendurchmesser von etwa 50 bis etwa 300 µm auf, war staubfrei und mit 9%- iger H2O2-Lösung ausgezeichnet anrührbar.
Beispiel 4
AL=L<Eine Zusammensetzung aus:
Ammoniumpersulfat 16,0 (g)
Kaliumpersulfat 40,0
Natriummetasilikat 15,0
Silciumdioxid/Parfumgemisch 2,3
Xanthan Gum 0,4
Ammoniumchlorid 0,5
(NH4)2HPO4 0,5
Natriumcarboxymethylcellulose 1,8
Natriumlaurylsulfat 2,0
Natriumcarbonat 0,9
Komplexbildner (Na EDTA) 0,2
Blaues Farbpigment 0,2
Parfum 0,2
wurde mit 20,0 g eines Gemisches aus Ölsäure und PEG-120-Methylglucosedioleat (Gewichtsverhältnis 1 : 1) bei Raumtemperatur intensiv vermischt. Das erhaltene Agglomerat war nichtstaubend und ausgezeichnet mit 9%-iger H2O2-Lösung zu einem homogenen Haarblondiermittel anrührbar.
Mehr als 99% der nach Beispiel 4 hergestellten Teilchen wiesen einen Durchmesser zwischen 50 µm und 500 µm auf. Der Wassergehalt lag jeweils unter 1%.
Beispiel 5
AL=L<Ein Pulver aus
Ammoniumpersulfat 177,0
Kaliumpersulfat 410,0
Natriummetasilikat 160,0
(Kieselgur)-Parfumgemisch 31,2
Weizenproteinhydrolysat 1,0
EDTA Na-Salz 2,0
Natriumcarboxymethylcellulose 3,0
Natriumcarbonat 9,0
Natriumalginat 10,0
Ultramann-Pigment 1,8
wurde mit 195 g Saccharosemonooleat, im Wirbelstrom bei Raumtemperatur (20 bis 25°C) mit einer Durchsatzmenge von 12 g/Minute besprüht.
Das erhaltene Agglomerat war nichtstaubend und ausgezeichnet mit 9%iger H2O2-Lösung zu einem homogenen Haarblondiermittel anrührbar. Der mittlere Teilchendurchmesser lag zwischen etwa 60 und etwa 600 µm.

Claims (11)

1. Pulverförmiges Mittel zum Blondieren von menschlichen Haaren, enthaltend mindestens eine feste, bleichend wirkende Substanz, dadurch gekenn­ kennzeichnet, daß es etwa 2,5 bis 30 Gew.-%, berechnet auf die Gesamt­ zusammensetzung, mindestens eines Zuckeresters einer Fettsäure mit 12 bis 24 Kohlenstoffatomen enthält.
2. Mittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es etwa 5 bis 25 Gew.-% des Zuckerfettsäureesters enthält.
3. Mittel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es als Zuckerfettsäureester einem gegebenenfalls oxyethylierten Glucose- oder Saccharosefettsäureester enthält.
4. Mittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß es als Fettsäureester einen Zuckerester der Ölsäure enthält.
5. Mittel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß es Methylglucosemono- oder -dioleat enthält.
6. Mittel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Polyethylen­ glycolglucosemono- oder -dioleat enthält.
7. Mittel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß es ein PEG-20-140- methylglucosemono- oder -dioleat enthält.
8. Mittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es zusätzlich mindestens ein Alkalisilikat enthält.
9. Verfahren zur Herstellung eines pulverförmigen Mittels zum Blondieren von menschlichen Haaren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein mindestens eine feste, bleichend wirkende Substanz enthaltendes Pulver mit mindestens einer bei Raumtemperatur (etwa 20 bis 25°C) flüssigen C12-C24-Fettsäurezuckerester vermischt wird.
10. Verfahren zur Herstellung eines pulverförmigen Mittels zum Blondieren von menschlichen Haaren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein mindestens eine bleichend wirkende Substanz enthaltendes Pulver mit einem C12-C24-Fettsäurezuckerester mit einem Fließpunkt von maximal 80°C vermischt und bei einer den Fließpunkt des eingesetzten Zuckeresters übersteigenden Temperatur verschmolzen, anschließend abgekühlt und gegebenenfalls vermahlen wird.
11. Verfahren zur Herstellung eines pulverförmigen Mittels zum Blondieren von menschlichen Haaren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf ein mindestens eine feste, bleichend wirkende Verbindung enthaltendes Pulver mindestens ein C12-C24-Fettsäurezuckerester mit einem Fließpunkt von maximal 80°C, gegebenenfalls im geschmolzenen Zustand, aufgesprüht wird.
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