DE19943490A1 - Elektrischer Schalter - Google Patents
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Abstract
Es wird ein elektrischer Schalter vorgeschlagen, der sich im wesentlichen aus einem Gehäuse, einem verstellbaren Gehäuse gelagerten Betätigungsglied, einem durch das Betätigungsglied beeinflußbaren Schaltstück sowie einem verschieblich im Schaltstück gelagerten, mit einer Steuerkurve eines Steuerkurvenkörpers zusammenwirkenden Steuerbolzen und den übrigen, im Gehäuse untergebrachten ortsfesten Kontaktflächen und bewegbaren Schaltkontaktteilen zusammensetzt. Zu dem Zweck, einen elektrischen Schalter zu schaffen, der bei geringem Platzbedarf bei den zur Realisierung der geforderten Funktionen notwendigen Funktionselemente bei gleichzeitig besonders sicherer Übertragung des elektrischen Potentials exakt definierte Funktionsstellungen mit markanter Haptik für das Betätigungsglied gewährleistet, ist zumindest ein Steuerbolzen als bewegbares Schaltkontaktteil ausgebildet und einerseits mit zumindest einem, ein elektrisches Potential führenden elektrischen Leiter verbunden sowie andererseits mit mehreren elektrisch voneinander getrennt auf der dem Steuerbolzen zugewandten Oberfläche der Steuerkurve vorhanden, ortsfesten Kontaktflächen in Anlage bringbar, welche jeweils lediglich zur Weiterleitung des von dem Steuerbolzen direkt eingeleiteten elektrischen Potentials vorgesehen sind.
Description
Die vorliegende Erfindung geht von einem gemäß dem Oberbegriff des
Hauptanspruches konzipierten elektrischer Schalter aus.
Derartige elektrische Schalter finden ihren Einsatz in vielen Bereichen der
Technik. Mit einem solchen, vorzugsweise für ein Kraftfahrzeug vorgesehenen
Schalter können z. B. die verschiedenen Funktionen der Beleuchtungsanlage,
der Fahrtrichtungsanzeigeanlage und/oder der Scheibenwischanlage realisiert
werden. Zur Realisierung der Funktionen wird dabei das Schaltstück über ein
Betätigungsglied in verschiedene Funktionsstellungen gebracht. Die
Funktionsstellungen können tastend und/oder rastend ausgeführt sein.
Insbesondere bei Lenkstockschaltern von Kraftfahrzeugen ist es zum Zweck
der Realisierung von exakt definierten Funktionsstellungen aufgrund des
relativ lang ausgeführten Schalthebels notwendig, eine möglichst spielfreie
Lagerung des Steuerbolzens im Schaltstück zu gewährleisten. Gleichzeitig
müssen durch die Steuerkurve exakt definierte Funktionsstellungen mit
markanter Haptik vorgegeben werden. Dies ist bei möglichst geringem
Platzbedarf und einer Vielzahl von geforderten Funktionsstellungen für das
Betätigungsglied bzw. für das Schaltstück zu realisieren.
Ein dem Oberbegriff des Hauptanspruches entsprechender elektrischer
Schalter ist durch die DE 38 03 125 C1 bekanntgeworden. Der Steuerbolzen
dieses elektrischen Schalters ist zur Realisierung von exakt definierten
Funktionsstellungen gegen Federkraft verschieblich in einer maßlich darauf
abgestimmten Aufnahme des Schaltstückes untergebracht. Dem Schaltstück
sind zwei separate, gegen Federdruck auslenkbare Schaltkontaktteile
zugeordnet, die zur Realisierung von verschiedenen Schaltfunktionen
überbrückend jeweils an mehreren Kontaktflächen zur Anlage gebracht
werden können. Das Isolierstoffgehäuse ist mit einem eine Steuerkurve
aufweisenden Steuerkurvenkörper versehen, dessen Steuerkurve zur
Realisierung einer markanten Haptik mit dem Steuerbolzen zusammenwirkt.
Eine solche Ausbildung bedingt jedoch durch die überbrückende
Kontaktierung je Strompfad bzw. je geforderter Funktion zwei separate
Kontaktflächen. Schon aus diesem Grunde und weil die separaten
Kontaktflächen der Hauptfläche des Sockelteiles des elektrischen Schalters
zugeordnet sind, sowie desweiteren zwei separate bewegbare Kontaktteile am
Schaltstück vorgesehen sind, ergibt sich ein erheblicher Platzbedarf für die zur
Realisierung der geforderten Funktionen notwendigen Funktionselemente.
Desweiteren ist durch die GB-PS 873754 ein Hebelschalter bekanntgeworden,
welcher ausgehend von seiner Neutralstellung tastend in vier verschiedene
Funktionsstellungen bringbar ist. Dabei ist die zentrale Neutralstellung des
Steuerbolzens über das Zusammenspiel mit einem ringförmig ausgebildeten
ortsfesten Kontaktteil gewährleistet. Die Kontaktflächen sind in Form von vier
separaten Kontaktstücken realisiert, die an den Innenwandungen des
Isolierstoffgehäuses festgelegt sind. Der Steuerbolzen kommt zur Realisierung
der vier Funktionsstellungen bei Auslenkung des Betätigungsgliedes
überbrückend an dem zentralen ringförmigen Kontaktteil und jeweils an einem
der um dieses herumgruppierten separaten Kontaktstücke zur Anlage. Eine
solche Ausbildung bedingt durch die überbrückende Kontaktierung jedoch pro
Strompfad bzw. pro geforderter Funktion zumindest zwei ortsfeste
Kontaktpartner, nämlich für jede Funktionsstellung das ringförmige Kontaktteil
und eines der separaten Kontaktstücke. Auch sind die Funktionsstellungen
nicht exakt definiert und mit der notwendigen markanten Haptik versehen, weil
der Steuerbolzen mit großem Toleranzbereich eine pendelnde Bewegung um
seine mit dem Betätigungsglied zusammenwirkende Kopplungsstelle
vollziehen kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen
elektrischen Schalter der eingangs erwähnten Art derart weiterzubilden, so
daß bei geringem Platzbedarf für die zur Realisierung der geforderten
Funktionen notwendigen Funktionselemente und bei gleichzeitig besonders
sicherer Übertragung des elektrischen Potentials exakt definierte
Funktionsstellungen mit markanter Haptik für das Betätigungsglied
gewährleistet sind.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im kennzeichnenden Teil des
Hauptanspruches angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhaft bei einer derartigen Ausgestaltung ist, daß pro Strompfad bzw.
geforderter Funktion lediglich eine Kontaktfläche notwendig ist, die direkt mit
dem als Schaltkontaktteil ausgeführten Steuerbolzen zur Übertragung des
elektrischen Potentials in Anlage kommt. Somit ist die Anzahl der
Übergangswiderstände verursachenden Übertragungsstellen und die Anzahl
der notwendigen Funktionselemente minimiert sowie die Funktionssicherheit
des elektrischen Schalters insgesamt erhöht.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes
sind in den Unteransprüchen angegeben. Anhand zweier in den Zeichnungen
dargestellter Ausführungsbeispiele wird die Erfindung näher erläutert. Dabei
zeigen
Fig. 1 prinziphaft einen Vollschnitt eines elektrischen Schalters
gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
Fig. 2 prinziphaft einen Vollschnitt eines elektrischen Schalters
gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
Fig. 3 prinziphaft eine räumliche Darstellung des elektrischen
Schalters gemäß Fig. 1 bzw. Fig. 2.
Gleichartige Bauteile sind mit den selben Bezugszeichen versehen.
Wie aus den Zeichnungen hervorgeht, setzt sich ein solcher elektrischer
Schalter im wesentlichen aus einem Gehäuse 1, einem verstellbar im
Gehäuse 1 gelagerten Betätigungsglied 2, einem durch das Betätigungsglied
2 beeinflußbaren Schaltstück 3 sowie einem verschieblich im Schaltstück 3
gelagerten, mit einer Steuerkurve 4 zusammenwirkenden Steuerbolzen 5 und
den im Gehäuse 1 untergebrachten Funktionskomponenten wie z. B.
ortsfesten Kontaktflächen 6 und bewegbaren elektrischen Schaltkontaktteilen
zusammen.
Wie weiterhin aus den Figuren hervorgeht, ist das Betätigungsglied 2 als
Schalthebel ausgebildet und stellt der elektrische Schalter einen
Lenkstockschalter für Kraftfahrzeuge dar. Der Steuerbolzen 5 ist in einer
Aufnahmekammer 7 des Schaltstückes 3 untergebracht, wobei der
Steuerbolzen 5 gegen die Federkraft einer Feder 8 verschieblich in der
Aufnahmekammer 7 des Schaltstückes 3 gelagert ist. Die Lagerung des
Steuerbolzens 5 erfolgt über eine steuerkurvennah angeordnete Lagerstelle
17 im Sinne eines Gleitlagers. Mit seinem der Steuerkurve 4 abgewandten
Endbereich stützt sich der Steuerbolzen 5 an der in der Aufnahmekammer 7
befindlichen, als Schraubendruckfeder ausgebildeten Feder 8 ab und ist mit
diesem Endbereich an den elektrischen Leiter 9 angeschlossen.
Wie insbesondere aus Fig. 1 hervorgeht, ist der elektrische Leiter 9 als flexible
elektrische Leitung ausgeführt. Mit seinen, das elektrische Potential führenden
Adern 10, ist der elektrische Leiter 9 direkt an den der Steuerkurve 4
abgewandten Endbereich des Steuerbolzens 5 angelötet. Um eine sichere
elektrische Verbindung zwischen dem Steuerbolzen 5 und den Adern 10 zu
gewährleisten, weist der Steuerbolzen 5 eine Aufnahmetasche 11 für die
flexible elektrische Leitung auf. Zur definierten Führung des als flexible
elektrische Leitung ausgeführten elektrischen Leiters 9 sind nicht näher
bezeichnete Führungskanäle und Halteelemente in bzw. am Betätigungsglied
2 vorgesehen.
Wie insbesondere aus Fig. 2 hervorgeht, ist der elektrische Leiter 9 als flexible
elektrische Leitung ausgeführt. Mit seinen, das elektrische Potential führenden
Adern 10, ist der elektrische Leiter 9 über die als Zwischenelement benutzte,
als Schraubendruckfeder ausgeführte Feder 8 an den der Steuerkurve 4
abgewandten Endbereich des Steuerbolzens 5 angeschlossen. Die mit dem
Steuerbolzen 5 zusammenwirkende Feder 8 klemmt dabei mit ihrer Fußseite
die Adern 10 zwischen ihr und dem Boden der Aufnahmekammer 7 ein. Im
Sinne eines Andruckkontaktes kommt die Feder 8 mit ihrer Kopfseite
kontaktgebend am Steuerbolzen 5 mit hoher Kontaktkraft zur Anlage.
Der Steuerbolzen 5 ist also zur Übertragung eines elektrischen Potentiales
gleichzeitig als bewegbares elektrisches Schaltkontaktteil ausgeführt, was
somit zur Einsparung von notwendigen Funktionselementen führt. Durch den
elektrischen Leiter 9 ist der Steuerbolzen 5 an das Pluspotential des
Kraftfahrzeugbordnetzes angeschlossen. Die Steuerkurve 4 ist in einen
Steuerkurvenkörper 12 eingeformt, der über nicht näher bezeichnete
Halteelemente am Gehäuse 1 festgelegt ist. Der Steuerkurvenkörper 12 ist als
Schaltungsträger in Art eines "Moulded-Interconnect-Device" (MID)
ausgeführt. Direkt auf der Oberfläche des Steuerkurvenkörpers 12 ist eine
Leiterbahnstruktur vorhanden, die mehrere ortsfeste Kontaktflächen 6 und
mehrere ortsfeste Anschlußelemente 13 umfaßt. Dabei sind die
Anschlußelemente 13 zur kontaktgebenden Festlegung von als pfostenartig
ausgebildeten Steckkontaktteilen 14 vorgesehen. Die pfostenartigen
Steckkontaktteile 14 sind zur Weiterleitung des Pluspotentiales auf zwei
einstückig an den Seitenwandungen des Steuerkurvenkörpers 12 vorhandene
Anschlußbereiche 15 aufgeteilt. Wegen der Ausführung des
Steuerkurvenkörpers 12 als Schaltungsträger können die beiden
Anschlußbereiche 15 jedoch auch beliebig angeordnet sein, oder aber nur in
einem einzigen Anschlußbereich 15 zusammengefaßt werden. Zum Anschluß
an das Kraftfahrzeugbordnetz werden die Steckkontaktteile 14 an einen
zuzuführenden Gegenstecker 16 angeschlossen. Auf der dem Steuerbolzen 5
zugewandten Oberfläche der Steuerkurve 4 sind zur Realisierung von sechs
Funktionen sechs elektrisch voneinander getrennt angeordnete
Kontaktflächen 6 vorhanden. Durch eine kreuzweise Verstellung des
Betätigungsgliedes 2 bzw. des Schaltstückes 3 kann der Steuerbolzen 5 zur
Übertragung des Pluspotentiales direkt auf einen der sechs ortsfesten
Kontaktflächen 6 zur Anlage gebracht werden. Dabei nimmt der Steuerbolzen
5 durch das Zusammenwirken mit der Steuerkurve 4 immer definiert
vorgegebene Funktionsstellungen ein und kommt dabei lediglich an einer
einzigen Kontaktfläche 6 zur Anlage. Durch die eng tolerierte Aufnahme des
Steuerbolzens 5 in der Aufnahmekammer 7 des Schaltstückes 3 und durch
das Zusammenwirken mit der Steuerkurve 4 ist eine markante Haptik bei der
Verstellung des Betätigungsgliedes 2 gewährleistet, so daß für den Benutzer
immer deutlich spürbar wird, welche Funktionsstellung das Schaltstück 3
eingenommen hat. Über das Betätigungsglied 2 kann das Schaltstück 3
kreuzweise in vier rastend ausgeführte Schaltstellungen und darüber hinaus in
einer der beiden Verstellebenen zusätzlich in zwei tastend ausgeführte
Schaltstellungen gebracht werden.
Je Funktion ist somit lediglich eine einzige ortsfesten Kontaktfläche 6
notwendig, was eine erhebliche Platzeinsparung für die Realisierung des
elektrischen Schalters zur Folge hat. Auch ist durch eine solche Ausbildung
eine Minimierung der Übergangswiderstände verursachenden
Übergangsstellen realisiert, was zur Erhöhung der Funktionssicherheit des
elektrischen Schalters führt. Zusätzlich kommt es zu erheblicher
Platzeinsparung bei einem solchermaßen ausgebildeten elektrischen Schalter,
weil der Steuerbolzen 5 gleichzeitig die Funktion eines sonst zusätzlich
notwendigen bewegbaren Schaltkontaktteiles übernimmt. Eine erhebliche
Einsparung von für die geforderten Funktionen notwendigen
Funktionselementen geht bei gleichzeitiger Steigerung der
Funktionszuverlässigkeit bei der Realisierung eines solchen elektrischen
Schalters einher.
Claims (14)
1. Elektrischer Schalter mit einem Gehäuse, einem darin bewegbar
gehaltenen, über ein Betätigungsglied beeinflußbaren Schaltstück sowie
zumindest einem durch das Schaltstück beeinflußbaren bewegbaren
Schaltkontaktteil und mehreren damit elektrisch leitend in Verbindung
bringbaren ortsfesten Kontaktflächen sowie einem am Gehäuse
vorhandenen Steuerkurvenkörper mit zumindest einer eingeformten
Steuerkurve, die mit zumindest einem dem Schaltstück zugeordneten,
unter Federwirkung stehenden Steuerbolzen zusammenwirkt,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Steuerbolzen
(5) als bewegbares Schaltkontaktteil ausgebildet ist und einerseits mit
zumindest einem ein elektrisches Potential führenden elektrischen Leiter
(9) in Verbindung steht, sowie andererseits mit mehreren elektrisch
voneinander getrennt auf der dem Steuerbolzen (5) zugewandten
Oberfläche der Steuerkurve (4) vorhandenen, ortsfesten Kontaktflächen
(6) in Anlage bringbar ist, welche jeweils lediglich zur Weiterleitung des
von dem Steuerbolzen (5) direkt eingeleiteten elektrischen Potential
vorgesehen sind.
2. Elektrischer Schalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Beeinflussung von nachgeschalteten elektrischen/elektronischen
Einrichtungen an dem die Steuerkurve (4) aufweisendem
Steuerkurvenkörper (12) zumindest ein, mehrere elektrische
Anschlußelemente (13) aufweisender Anschlußbereich (15) vorhanden
ist.
3. Elektrischer Schalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Steuerkurvenkörper (12) als Schaltungsträger ausgebildet ist,
auf dessen Oberfläche direkt eine zumindest eine Kontaktfläche (6)
und/oder zumindest ein Anschlußelement (13) umfassende
Leiterbahnstruktur aufgebracht ist.
4. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Anschlußbereich (15) des Steuerkurvenkörpers
(12) zumindest ein zum Anschluß eines Gegensteckers (16)
vorgesehenes Steckkontaktteil (14) umfaßt.
5. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Anschlußbereich (15) des Steuerkurvenkörpers
(12) zumindest ein zum Anschluß eines Gegensteckers (16)
vorgesehenes, einstückig mit der Leiterbahnstruktur ausgebildetes
Anschlußfeld umfaßt.
6. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der einerseits mit dem Steuerbolzen (5) elektrisch
leitend in Verbindung stehende elektrische Leiter (9) als flexible Leitung
ausgeführt ist.
7. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der einerseits mit dem Steuerbolzen (5) elektrisch
leitend in Verbindung stehende elektrische Leiter (9) als auf zumindest
einer Innenwandung des Gehäuses (1) und/oder des Betätigungsgliedes
(2) vorhandene Leiterbahn ausgeführt ist.
8. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der elektrische Leiter (9) direkt mit dem
Steuerbolzen (5) elektrisch leitend in Verbindung steht.
9. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der elektrische Leiter (9) über ein Zwischenelement
elektrisch leitend mit dem Steuerbolzen (5) in Verbindung steht.
10. Elektrischer Schalter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Zwischenelement als Feder (8) ausgebildet ist.
11. Elektrischer Schalter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Zwischenelement als eine gute elektrische Leitfähigkeit aufweisende,
den Steuerbolzen (5) verschieblich im Schaltstück (3) führende
Lagerstelle (17) ausgebildet ist.
12. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Steuerbolzen (5) an seinem der Steuerkurve (4)
abgewandten Endbereich durch eine erste Lagerstelle und an seinem
der Steuerkurve (4) zugewandten Kopfbereich durch eine zweite
Lagerstelle verschieblich im Schaltstück (3) aufgenommen ist und daß
zumindest eine der beiden Lagerstellen aus einem gute elektrische
Leitfähigkeit aufweisenden Gleitlagermaterial besteht, und
schaltstückseitig an den elektrischen Leiter (9) angeschlossen ist.
13. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der elektrische Leiter (9) dem Steuerbolzen (5)
gehäuseseitig über das Betätigungsglied (2) zugeführt ist.
14. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der elektrische Leiter (9) dem Steuerbolzen (5)
gehäuseseitig über den am Steuerkurvenkörper (12) vorhandenen
Anschlußbereich (15) zugeführt ist.
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