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DE19938683A1 - Halterung zur Aufnahme eines ein Karosserieteil tragenden Trägers - Google Patents

Halterung zur Aufnahme eines ein Karosserieteil tragenden Trägers

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DE19938683A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Halterung zur Aufnahme eines ein Karosserieteil (18) tragenden Trägers (24) in einer Station zum Aufbau einer Karosserie oder Teilkarosserie eines Fahrzeuges. Damit die Halterung arbeitstechnisch bequem zu handhaben ist, ein schnelles und einfaches Wechseln eines daran aufgenommenen Trägers (24) ermöglicht sowie eine definierte Lage des Trägers (24) und des von ihm getragenen Karosserieteils (18) bei der Ausrichtung des Karosserieteils sichergestellt ist, ist sie erfindungsgemäß an mindestens einem verfahrbaren Seitenteil (25') der Station angeordnet und durch mindestens eine hakenartige Konsole (27), mindestens eine Anlagefläche (28) und mindestens eine Spannvorrichtung (29) zur Fixierung des Trägers gebildet. Vorzugsweise ist insbesondere die hakenförmige Konsole (27) auswechselbar mit dem Seitenteil (25') verbindbar.

Description

Die Erfindung betrifft eine Halterung zur Aufnahme eines ein Karosserieteil tragenden Trägers in einer Station zum Aufbau einer Karosserie oder Teilkarosserie eines Fahrzeuges.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine derartige Halterung so zu gestalten, daß sie arbeitstechnisch bequem zu handhaben ist, ein schnelles und einfaches Wechseln eines daran aufgenommenen Trägers ermöglicht sowie eine definierte Lage des Trägers und des von ihm getragenen Karosserieteils bei der Ausrichtung des Karosserieteils sicherstellt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Halterung an mindestens einem verfahrbaren Seitenteil der Station angeordnet und durch mindestens eine hakenartige Konsole, mindestens eine Anlagefläche und mindestens eine Spannvorrichtung zur Fixierung des Trägers gebildet ist.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Halterung besteht darin, daß die hakenförmige Konsole, die Anlagefläche und/oder die Spannvorrichtung auswechselbar mit dem Seitenteil verbindbar sind. Hierdurch läßt sich die Halterung an unterschiedliche Träger verschiedener Karosserieteile anpassen.
Für die Aufnahme relativ großer Träger ist es vorteilhaft, wenn gemäß einer weiteren Ausgestaltung zwei voneinander beabstandete Seitenteile vorhanden sind, an denen jeweils eine hakenförmige Konsole angeordnet ist, wobei die beiden Konsolen miteinander fluchtende Nuten zum Einhängen eines komplementär ausgebildeten Elements des Trägers aufweisen.
Dabei kann die Konsole eines Seitenteils vorzugsweise zusätzlich eine U-förmige Führung zur Aufnahme eines an dem Träger angeordneten Zapfens aufweisen, wobei die Längsachse des Zapfens im wesentlichen rechtwinklig zu einer zwischen den Nuten verlaufenden Fluchtlinie ausgerichtet ist.
Eine andere bevorzugte Ausgestaltung besteht darin, daß die Halterung zwei zueinander beabstandete hakenförmige Konsolen aufweist, die miteinander fluchtende Nuten zum Einhängen eines komplementär ausgebildeten Elements des Trägers aufweisen, wobei zwischen den beiden hakenförmigen Konsolen eine U-förmige Führung zur Aufnahme eines an dem Träger vorgesehenen Zapfens angeordnet ist. Die hakenförmigen Konsolen bilden dann zusammen mit einer an dem Seitenteil vorgesehenen Anlagefläche eine stabile Drei- oder Mehrpunktlagerung. Eine solche Halterung eignet sich besonders gut für die Aufnahme kleinerer Träger, beispielsweise für einen ein Radhaus tragenden Träger.
Günstig ist es ferner, wenn die Nuten und die U-förmige Führung jeweils trichterartige Öffnungen mit in Einhängrichtung aufeinander zulaufenden Führungsflächen aufweisen. Hierdurch wird das Einhängen des Trägers erleichtert.
Weitere bevorzugte und vorteilhafte Merkmale der erfindungsgemäßen Halterung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer mehrere Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht eines Grundgestells für einen Grundrahmen zur Bildung einer Station zum Aufbau einer Karosserie oder Teilkarosserie,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines Teils eines Grundgestells entsprechend Fig. 1,
Fig. 3 eine Vorderansicht auf eine in einer Halle installierten Station zum Aufbau einer Karosserie,
Fig. 4 eine Seitenansicht auf die Station gemäß Fig. 3,
Fig. 5 eine Vorderansicht auf eine der Station gemäß Fig. 3 nachfolgende Station zum weiteren Aufbau einer Karosserie,
Fig. 6 eine Seitenansicht auf die Station gemäß Fig. 5,
Fig. 7 eine Vorderansicht auf eine der Station gemäß Fig. 5 nachfolgende Station zum weiteren Aufbau einer Karosserie,
Fig. 8 eine Seitenansicht auf die Station gemäß Fig. 7,
Fig. 9 eine Vorderansicht auf verfahrbare Pfosten einer Station entsprechend Fig. 7,
Fig. 10 eine Seitenansicht auf die Pfosten gemäß Fig. 9,
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht auf verfahrbare Pfosten entsprechend Fig. 9,
Fig. 12 eine perspektivische Ansicht auf einen Träger für ein Karosserieteil, der an den Halterungen der Pfosten gemäß Fig. 11 eingehängt und mittels Spannvorrichtungen fixiert werden kann,
Fig. 13 eine Vorderansicht auf einen verfahrbaren Pfosten einer Station entsprechend Fig. 5,
Fig. 14 eine Seitenansicht auf die Pfosten gemäß Fig. 13,
Fig. 15 eine Seitenansicht auf einen verfahrbaren Pfosten gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel entsprechend Fig. 5, mit einem ein Radgehäuseteil tragenden Träger.
In der Zeichnung sind unterschiedliche Stationen zum Aufbau einer Karosserie oder Teilkarosserie eines Fahrzeuges gezeigt. In den Stationen werden jeweils mindestens zwei Karosserieteile zueinander in einer vorbestimmten räumlichen Anordnung ausgerichtet und sodann mit Fügewerkzeugen, beispielsweise Schweißgeräten, an mehreren Punkten miteinander vorgefügt. Anschließend werden die Karosserieteile in einer Fixier- oder Füge­ station an weiteren Stellen miteinander fest verbunden. Zwischen diesen Schritten kann in einer Meßstation eine Überprüfung der Maßhaltigkeit der jeweiligen Teilkarosserie erfolgen.
Die Stationen zum Ausrichten und Vorlügen der zu verbindenden Karosserieteile werden auch als Geometriestationen bezeichnet. Die Stationen weisen mindestens eine erste Einrichtung zur Aufnahme eines ein erstes Karosserieteil tragenden ersten Trägers und mindestens eine zweite Einrichtung zur Aufnahme eines ein zweites Karosserieteil tragenden zweiten Trägers auf.
Beide Einrichtungen sind sowohl in einer ersten Richtung als auch in einer zweiten Richtung, die zu der ersten Richtung im wesentlichen rechtwinklig verläuft, verfahrbar. Die Einrich­ tungen weisen hierzu jeweils Schlitten 1, 2 auf, die an dem in Fig. 1 gezeigten Grundgestell 3 zwangsgeführt sind. Dabei sind die Schlitten 1, 2 entlang einer Schienenbrücke 4, 5 in Y-Richtung verschiebbar, während die Schienenbrücke 4, 5 ihrerseits in X-Richtung entlang parallel zueinander verlaufenden Schienen verschiebbar ist. Dies ist in Fig. 2 für nur einen Schlitten dargestellt, wobei das gezeigte Ausführungsbeispiel hinsichtlich der Ausgestaltung des Schlittens 1' und der Schienen 6' geringfügig von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 abweicht.
Zwischen den Schienenbrücken 4, 5 ist ein sich in X-Richtung erstreckendes Gestell 8 angeordnet, an dem ein auswechselbarer Aufnahmerahmen 9 für den Unterbau 10 bzw. die Bodenplatte des zu fertigenden Fahrzeuges montiert wird (vgl. Fig. 3). Der in Abhängigkeit des jeweiligen Fahrzeugtyps auswechselbare Aufnahmerahmen 9 ist mit einer Spanneinheit für den Karosserieunterbau 10 versehen und vorzugsweise höhenverstellbar ausgebildet.
Bei den dargestellten Geometriestationen sind an den Längsseiten des Aufnahmerahmens 9 jeweils zwei Schienenbrücken 4, 5 mit jeweils einem darauf verschiebbaren Schlitten 1, 2 angeordnet. Je nach Fertigungsstufe sind auf den Schlitten 1, 2 der einzelnen Geometriestationen unterschiedliche Pfosten (sogenannte Pylonen) auswechselbar montiert. Die Schlitten 1, 2 der in den Fig. 3 und 4 gezeigten Station weisen keine Pfosten auf, da dort lediglich auf dem Aufnahmerahmen 9 zusammengespannte Karosserieteile des Fahrzeugunterbaus 10 mittels an Deckenschienen 11 verfahrbar abgehängter Schweißzangen 12 miteinander verbunden werden. Wie in Fig. 4 zu erkennen ist, ist das Grundgestell 3 innerhalb eines Podestes 13 angeordnet. Das Podest 13 ist mit einem zumindest teilweise entfernbaren Belag 14 zum Beispiel Holzbelag versehen.
Nach der Verbindung der Karosserieteile des Fahrzeugunterbaus wird dieser auf einem Träger (Skid) 15 plaziert und mit an Deckenschienen 16 verfahrbaren Hebezeugen 17 oder per Verfahrwagen zur nächsten Bearbeitungsstation transportiert. Dabei kann es sich um eine Meßstation, eine Füge- bzw. Fixierstation, eine Bolzenschweißstation oder eine andere Geometriestation handeln.
Die in den Fig. 5 und 6 gezeigte Geometriestation dient der Anbringung von vorderen und hinteren Radhäuser 18 sowie der Montage einer Karosseriestirnwand und eines Karosserieheckabschlusses. Für die Ausrichtung und das Anheften der Karosseriestirnwand und des Karosserieheckabschlusses sind an dem Grundgestell in X-Richtung verschiebbare Montagesäulen 20, 21 mit manuell höhenverstellbaren Halterungen vorgesehen. Die Montagesäulen sind ebenfalls auf Schlitten 22, 23 angeordnet und können mit dem Aufnahmerahmen 9 verriegelt werden.
Die vorderen und hinteren Radhäuser 18 werden zunächst an rahmenförmigen Trägern 24 angebracht. Anschließend werden sie an Pfosten 25, 26 befestigt, die an den Schlitten 1, 2 montiert sind. Auch die Schlitten 1, 2 sind mit dem Aufnahmerahmen 9 verriegelbar. Zur Aufnahme der Träger 24 weisen die Pfosten 25, 26 Halterungen auf, die in den Fig. 13 bis 15 näher dargestellt sind. Die Halterungen bestehen aus hakenförmigen Konsolen 27, Anlageflächen 28 und manuell betätigbaren Spannvorrichtungen 29 bestehen. Die Anlageflächen 28 stehen dabei von den Pfosten 25, 25' in Y-Richtung des Grundgestells vor.
Zur Anpassung an unterschiedliche Fahrzeugtypen sind die hakenförmigen Konsolen 27 auswechselbar an den Pfosten 25, 26; 25' angebracht. Hierzu weisen die Konsole 27 und der Pfosten 25 jeweils miteinander fluchtende Paßbohrungen sowie Gewindebohrungen aufweisen (vgl. Fig. 14).
Die in den Fig. 7 und 8 gezeigte Geometriestation dient der Anbringung von Karosserieseitenteilen 30, 30' sowie von (nicht dargestellten) Karosseriedachteilen. Die an den Schlitten 1, 2 montierten Pfosten 31, 32 sind dementsprechend höher ausgebildet. Sie weisen zudem abgewinkelte Kopfabschnitte 33, 34 auf, so daß die beidseits der Stationsmitte angeordneten Pfosten 31, 32 über ihre Kopfabschnitte 33, 34 fluchtend miteinander verbunden werden können. Zu diesem Zweck ist an den in Fig. 7 links von der Stationsmitte angeordneten Pfosten 31 jeweils eine lösbare Spannvorrichtung 35 vorgesehen. Die anzubringenden Seitenteile 30, 30' werden von Trägern 37, 37' getragen (vgl. Fig. 12).
In den Fig. 9 bis 15 sind mehrere Ausführungsbeispiele von Pfosten (Pylonen) und Fahrzeugteile tragenden Trägern gezeigt.
In Fig. 9 ist die Anbindung eines Trägers (Spannrahmens) für ein Karosserieseitenteil an einen Pfosten 31 gemäß Fig. 7 schematisch dargestellt. Der minimale Mittenabstand X1 der Pfosten 31 zueinander kann beispielsweise 2000 mm betragen (vgl. Fig. 10). Die Pfosten 31 sind im Raster von z. B. 100 mm in X-Richtung auf ein Gesamtmaß von 5000 mm verstellbar, wobei die Schienenbrücke des zugehörigen Schlittens in der jeweiligen Stellung verriegelbar ist.
Das Schnittstellenmaß Y2 gemäß Fig. 9 kann z. B. 1450 mm betragen. Es besteht die Möglichkeit, im Raster von z. B. 50 mm das Schnittstellenmaß Y2 in Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp auf bis zu 1300 mm zu verkleinern. Das Maß Y1 beträgt dementsprechend maximal 2900 mm bzw. minimal 2600 mm.
Die Fahrzeugbezugslinien X und Z ("Nullinien") zur Stationsmitte bzw. zur auf dem Grundgestell der Station angeordneten Aufbauplatte (Belag 14) sind durch die Konstruktion sowie die Abmessungen der die Karosserieteile tragenden Träger bestimmt. Die Fahrzeugmitte sollte in der Stationsmitte liegen.
Wie bereits erwähnt, ist an jedem Pfosten 31, 32 eine von Hand betätigbare Spannvorrichtung 29 angeordnet (vgl. Fig. 11). Die Spannflächen sind in den Fig. 9, 10 und 11 mit dem Bezugszeichen 28 versehen.
In Fig. 11 sind die auf einer Seite der Stationsmitte angeordneten Pfosten 31 gemäß Fig. 9 in perspektivischer Darstellung gezeigt. Es ist zu erkennen, daß die an den Pfosten 31 aus­ wechselbar angebrachten Konsolen 27 miteinander fluchtende Nuten 36 zum Einhängen eines ein Seitenteil tragenden Trägers aufweisen. Der zugehörige rahmenförmige Träger ist in Fig. 12 dargestellt. Er weist Einhängelemente 40 auf, die jeweils aus zwei beabstandeten Stegen und einer darin in Bohrungen gelagerten Stange bestehen. Ferner sind zwei Anlageplatten 41 vorgesehen, die mit den Anlageflächen 28 der Pfosten zusammenwirken.
Die Konsole 27 des linken Pfostens 31 weist zusätzlich eine U-förmige Führung 38 zur Aufnahme eines an dem Träger 37 angeordneten Zapfens 39 auf. Die Längsachse des Zapfens 39 ist dabei im wesentlichen rechtwinklig zu einer zwischen den Nuten 36 verlaufenden Fluchtlinie ausgerichtet. Um das Einhängen des Trägers 37 zu erleichtern, weisen die Nuten 36 und die U-förmige Führung 38 trichterartig erweiterte Öffnungen auf.
In Fig. 13 ist ein Beispiel für die Anbindung eines Trägers (Spannrahmens) für ein Karosserieradhaus an einen Pfosten 25 gemäß Fig. 5 dargestellt. Der minimale Mittenabstand X des Pfostens 25 zur Stationsmitte beträgt 1000 mm (vgl. Fig. 14). Der Pfosten 25 ist im Raster von z. B. 100 mm in X-Richtung auf ein Gesamtmaß zur Stationsmitte von 2500 mm verstellbar, wobei die Schienenbrücke des zugehörigen Schlittens jeweils verriegelbar ist.
Das Schnittstellenmaß Y1 zur Stationsmitte (Y-Richtung) ist minimal ca. 620 mm (vgl. Fig. 13). Es besteht die Möglichkeit, in Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp das Schnittstellenmaß Y2 im Rasterschritt von z. B. 100 mm auf 1320 mm zu vergrößern.
Die Fahrzeugbezugslinien X und Z ("Nullinien") zur Stationsmitte bzw. zur auf dem Grundgestell der Station angeordneten Aufbauplatte sind wiederum durch die Konstruktion sowie die Abmessungen der die Karosserieteile tragenden Träger bestimmt. Auch sollte die Fahrzeugmitte wiederum in der Stationsmitte liegen. Der von Hand betätigbare Spanner ist mit dem Bezugszeichen 29 und die als Spannflächen dienenden Auflageflächen sind mit dem Bezugszeichen 28 versehen.
Da der Träger 24 für ein Radhaus im Vergleich zu dem Träger 37 für ein Seitenteil relativ klein ist (vgl. Fig. 6 und 8), kann er an nur einem Pfosten 25 eingehängt werden. Für eine stabile und definierte Lage des Trägers 24 umfaßt die auswechselbare Halterung in diesem Fall jeweils zwei voneinander beabstandete hakenförmige Konsolen 27, wobei zwischen den Konsolen 27 eine U-förmige Führung 38 gemäß Fig. 11 angeordnet ist. Die hakenförmigen Konsolen 27 bilden zusammen mit der Anlagefläche 29 eine stabile Dreipunktlagerung.
Fig. 15 zeigt einen verschiebbaren Pfosten 25' mit einer ähnlichen Halterung zur Aufnahme eines Trägers 24' für ein Radhaus.

Claims (12)

1. Halterung zur Aufnahme eines ein Karosserieteil tragenden Trägers in einer Station zum Aufbau einer Karosserie oder Teilkarosserie eines Fahrzeuges, wobei die Halterung an mindestens einem verfahrbaren Seitenteil (25, 26; 31, 32) der Station angeordnet und durch mindestens eine hakenartige Konsole (27), mindestens eine Anlagefläche (28) und mindestens eine Spannvorrichtung (29) zur Fixierung des Trägers (24, 37) gebildet ist.
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die hakenförmige Konsole (27), die Anlagefläche (28) und/oder die Spannvorrichtung (29) auswechselbar mit dem Seitenteil (25, 26; 31, 32) verbindbar sind.
3. Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwei voneinander beabstandete Seitenteile (31, 32) vorhanden sind, an denen jeweils eine hakenförmige Konsole (27) angeordnet ist, wobei die beiden Konsolen (27) miteinander fluchtende Nuten (36) zum Einhängen eines komplementär ausgebildeten Elements (40) des Trägers (37) aufweisen.
4. Halterung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (27) eines Seitenteils (31) zusätzlich eine U-förmige Führung (38) zur Aufnahme eines an dem Träger (37) angeordneten Zapfens (39) aufweist, wobei die Längsachse des Zapfens (39) im wesentlichen rechtwinklig zu einer zwischen den Nuten (36) verlaufenden Fluchtlinie ausgerichtet ist.
5. Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung zwei zueinander beabstandete hakenförmige Konsolen (27) aufweist, die miteinander fluchtende Nuten zum Einhängen eines komplementär ausgebildeten Elements des Trägers (24) aufweisen, wobei zwischen den beiden hakenförmigen Konsolen (27) eine U-förmige Führung (38) zur Aufnahme eines an dem Träger (24) vorgesehenen Zapfens angeordnet ist.
6. Halterung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (36) und die U-förmige Führung (38) jeweils trichterartige Öffnungen mit in der Einhängrichtung des Trägers (24, 37) aufeinander zulaufende Führungsflächen aufweisen.
7. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (27) und das zugehörige Seitenteil (31, 25) jeweils miteinander fluchtende Paßbohrungen und Gewindebohrungen aufweisen.
8. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das bzw. die Seitenteil(e) (25, 26; 31, 32) in zwei zueinander rechtwinklig verlaufende Richtungen zwangsgeführt verfahrbar sind.
9. Halterung nach einem er Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das bzw. die Seitenteil(e) (25, 26; 31, 32) stufenweise verfahrbar sind.
10. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile (31, 32) abgewinkelte oder bogenförmige Kopfabschnitte (33, 34) aufweisen, wobei der Kopfabschnitt (33) eines ersten Seitenteils (31) mit dem Kopfabschnitt (34) eines zweiten Seitenteils (32) fluchtend verbindbar ist.
11. Halterung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einem der Kopfabschnitte (33, 34) eine Einrichtung zur Aufnahme eines Trägers für ein Karosseriedachteil angeordnet ist.
12. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (24) aus einem Rahmen mit daran einseitig abstehenden Stützen zur lösbaren Befestigung eines Karosserieteils (18) besteht.
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