DE19937195A1 - Ultraschallwandler - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung geht aus von einem Ultraschallwandler mit einem Gehäuse, mit einer Membran, mit einem an der Membran angeordneten Piezoelement, mit einem die Membran in dem Gehäuse haltenden Halteelement und mit einem mit dem Piezoelement verbundenen Leiterbahnenelement. DOLLAR A Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass das Halteelement gummiartig ausgebildet ist und dass das Halteelement einen Konus aufweist, wobei die Membran im Bereich des sich verjüngenden Endes des Konus des Halteelements angeordnet ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Ultraschallwandler mit einem
Gehäuse, mit einer Membran, mit einem an der Membran
angeordneten Piezoelement, mit einem die Membran in dem
Gehäuse haltenden Halteelement und mit einem mit dem
Piezoelement verbundenen Leiterbahnenelement.
Solche bekannten Ultraschallwandler finden in der modernen
Kfz-Technik insbesondere als Bauteil von Einparkhilfen
Verwendung. An einen Ultraschallwandler sind dabei
verschiedene Anforderungen zu stellen. Zum einen sollte die
Membran schwingungsfähig und dicht gelagert sein. Außerdem
sollte der Ultraschallwandler aus optischen, aerodynamischen
und aeroakustischen Gründen mit der den Ultraschallwandler
umgebenden Fahrzeugoberfläche eine einheitliche Ebene bilden.
Außerdem muss der Ultraschallwandler gegen die Umgebung derart
abgedichtet sein, dass weder Staub, Schmutz oder Feuchtigkeit
in den Ultraschallwandler eindringen und dadurch nicht die
Funktion der in dem Ultraschallwandler angeordneten
hochsensiblen Bauteile beeinträchtigt werden kann.
Eine weitere Anforderung an einen solchen Ultraschallwandler
ist, dass er einen einfachen Aufbau aufweisen soll und auf
einfache und kostengünstige Art und Weise montierbar ist.
Wünschenswert ist auch, dass der Ultraschallwandler
positionsgenau in einer den Ultraschallwandler aufnehmenden
Halterung montierbar ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde,
einen Ultraschallwandler vorzuschlagen, der den oben genannten
Anforderungen gerecht wird.
Zur Lösung der Aufgabe wird ein Ultraschallwandler der
eingangs beschriebenen Art vorgeschlagen, der vorsieht, dass
das Halteelement gummiartig ausgebildet ist und dass das
Halteelement einen Konus aufweist, wobei die Membran in dem
Bereich des sich verjüngenden Ende des Halteelements
angeordnet ist.
Die Erfindung weist dabei den Vorteil auf, dass die Membran
durch das gummiartige, konisch geformte Halteelement
schwingungsfähig gelagert ist. Außerdem wird durch die sich
verjüngende Geometrie des Halteelements eine Verminderung des
Durchmessers an der in eingebautem Zustand des
Ultraschallwandlers sichtbaren Fläche des Ultraschallwandlers
erreicht. Gerade dieser verminderte Durchmesser des
Ultraschallwandlers führt zu einer gleichmäßigen Oberfläche
des mit dem Ultraschallwandler verbauten Fahrzeugteils, was
eine Reduzierung unerwünschter aerodynamischer oder
aeroakustischer Auswirkungen zur Folge hat.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, dass aufgrund des sich
verjüngenden Konus des Halteelements eine konzentrische
Ausrichtung des Ultraschallwandlers in einer den
Ultraschallwandler aufnehmenden Halterung gewährleistet ist.
Dies ist insbesondere für eine funktionssichere Anbringung des
Ultraschallwandlers erforderlich, der eine exakte
Positionierung voraussetzt.
Durch den Konus des Halteelements wird also zum einen die
sichtbare und damit vom Fahrtwind angreifbare Fläche des
Ultraschallwandlers reduziert und zum anderen zentriert sich
der Ultraschallwandler bei der Montage in entsprechend
geformten Halterungen selbsttätig.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung dichtet das
Halteelement den Zwischenraum zwischen der Membran und dem
Halteelement ab. Eine solche Dichtung wird insbesondere
aufgrund der gummiartigen Ausbildung des Halteelements
erreicht.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung dichtet das
Halteelement auch den Zwischenraum zwischen dem Gehäuse und
dem Halteelement ab. Aufgrund der gummiartigen Ausbildung des
Halteelements ist auch eine solche Dichtung erfindungsgemäß
gewährleistet.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das
Halteelement außerdem den Zwischenraum zwischen dem
Ultraschallwandler und einer den Ultraschallwandler
aufnehmenden Halterung abdichtet. Dies kann insbesondere dann
der Fall sein, wenn die Halterung einen dem Halteteil
entsprechenden Innenkonus aufweist, an welchem das Halteteil
aufliegt.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist das Piezoelement eine Piezokeramik. Die Verwendung von
Piezokeramik hat sich in Ultraschallwandlern als besonders
geeignet herausgestellt.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das
Piezoelement mit einem, insbesondere pastösen Klebstoff an der
Membran angeklebt oder in die Membran eingeklebt ist. Ein
solches Anbringen des Piezoelements an der Membran ist auf
einfache und kostengünstige Art und Weise realisierbar.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist das Leiterbahnenelement flexibel ausgestaltet. Durch eine
solche Ausgestaltung reduziert sich insbesondere die Anzahl
der einzelnen Litze, welche an dem Piezoelement kontaktiert
werden müssen.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das
Halteelement an seiner dem Gehäuse zugewandten Seite
wenigstens einen Ringbund aufweist, der in wenigstens eine an
der dem Halteelement zugewandten Seite des Gehäuses vorhandene
Rille eingreift. Eine solche Ringbund-Rille-Verbindung ist auf
einfache und kostengünstige Weise realisierbar und weist zudem
gute Abdichtungseigenschaften auf. Denkbar ist
selbstverständlich auch, dass das Gehäuse den Ringbund und das
Halteelement die mit dem Ringbund korrespondierende Rille
aufweist.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das
Halteelement an seiner der Membran zugewandten Seite
wenigstens einen Ringbund aufweist, der in wenigstens eine an
der dem Halteelement zugewandten Seite der Membran vorhandene
Rille eingreift. Eine solche vorteilhafte Ringbund-Rille-
Verbindung eignet sich auch zur Verbindung und Abdichtung des
Halteelements mit der Membran.
Nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist das Gehäuse zweiteilig ausgebildet. Eine solche
zweiteilige Ausbildung erlaubt insbesondere eine Montage der
in dem Gehäuse befindlichen Bauteile auf einfache Weise.
Nach einer Variante der Erfindung ist das Gehäuse in seinem
das Halteelement aufnehmenden Bereich verstärkt. Eine solche
Verstärkung gewährleistet eine sichere und stabile
Unterbringung des Halteelements an dem Gehäuse.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das
Gehäuse in seinem das Halteelement umgebenden Bereich eine
konisch ausgestaltete Innenseite aufweist und dass die konisch
ausgestaltete Innenseite das konusförmige Halteelement
formschlüssig aufnimmt. Bei der Montage des Halteelements wird
dieses von der konisch ausgestalteten Innenseite des Gehäuses
selbsttätig zentriert. Außerdem kann vorgesehen sein, dass das
Gehäuse zur Auflage an einer den Ultraschallwandler
aufnehmenden Halterung dient.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, dass das Gehäuse
Führungs- und Schnapp- und/oder Rastelemente zur Befestigung
an einer den Ultraschallwandler aufnehmenden Halterung
aufweist. Gerade durch solche Schnapp- und/oder Rastelemente
kann der Ultraschallwandler auf einfache Weise an der
Halterung funktionssicher und positionsgenau befestigt werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Einzelheiten der
Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung zu entnehmen, in
der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert ist.
Es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Ultraschallwandler,
Fig. 2 den Ultraschallwandler nach Fig. 1 im Längsschnitt,
und
Fig. 3 einen Ultraschallwandler in an einem Fahrzeugteil
montierten Zustand.
In der Fig. 1 ist ein Ultraschallwandler 1 mit einem Gehäuse
2 sowie mit einer Membran 3 dargestellt. Die Membran 3 wird
dabei in dem Gehäuse 2 mit einem Halteelement 4 gehalten. Das
Halteelement 4 ist gummiartig ausgebildet, um die Membran 3
schwingungsfähig zu lagern. Auf der in Fig. 1 nicht zu
sehenden Seite der Membran 3 ist ein Piezoelement angeordnet,
welches die vom Ultraschallwandler 1 ausgesandten bzw.
empfangenen Ultraschallwellen versendet bzw. empfängt. Das
Halteelement 4 weist außerdem einen Konus 5 auf, wobei die
Membran 3 in dem Bereich des verjüngenden Ende des Konus 5 des
Halteelements 4 angeordnet ist. Durch eine solche konische
Ausgestaltung des Halteelements 4 wird eine Verminderung des
Durchmessers an der im montierten Zustand sichtbaren Fläche
des Ultraschallwandlers 1 bei gleichzeitiger konzentrischer
Ausrichtung erreicht.
Wie in Fig. 1 gut zu erkennen ist, ist das Gehäuse 2
zweiteilig ausgebildet und setzt sich aus den beiden
Gehäuseteile 6 und 7 zusammen. Das Gehäuseteil 7 ist dabei
lösbar an dem Gehäuseteil 6 angeordnet.
An dem Gehäuseteil 7 ist ein Rastelement 8 zur Befestigung des
Ultraschallwandlers 1 in einer nicht dargestellten Halterung
angeordnet. Außerdem ist an dem Gehäuseteil 6 ein
Führungselement 9 vorhanden, welches zur positionsgenauen
Einführung des Ultraschallwandlers 1 in eine Halterung dient.
An dem der Membran 3 abgewandten Seite des Gehäuses 2 weist
das Gehäuse 2 einen Ringbund 10 auf. Weiterhin sieht das
Gehäuse 2 einen Steckerabschnitt 11 zur Aufnahme eines
Steckers vor, der die von dem Ultraschallwandler 1
abgesendeten und empfangenen Signale einer Auswerteeinheit
zuführt. Zur funktionssicheren Anbringung eines solchen
Steckers sieht der Steckerabschnitt 11 ein Rastelement 12 vor.
In Fig. 2, welche einen Längsschnitt durch Fig. 1 zeigt,
sind die einzelnen Bauteile des Ultraschallwandlers 1 deutlich
zu erkennen. Zu sehen ist hierbei ein Piezoelement 13, welches
von der Membran 3 in dem Ultraschallwandler 1 gehalten wird.
Dabei ist das Piezoelement 13 mittels eines flexiblen
Leiterbahnenelements 14 mit einer Leiterplatte 15 verbunden.
Durch die Verwendung eines solchen flexiblen
Leiterbahnenelements 14 sowie des gummiartigen Halteelements 4
ist eine freie Schwingbarkeit der Membran 13 gewährleistet.
Das Piezoelement 13 ist dabei vorzugsweise mit einem pastösen
Klebstoff an der Membran 3 angeklebt. Denkbar ist auch, dass
das Piezoelement 13 in die Membran 3 eingeklebt ist.
In der Fig. 2 ist außerdem deutlich zu sehen, dass das
Halteelement 4 den Zwischenraum zwischen der Membran 3 und dem
Halteelement 4 abdichtet. Ebenso dichtet das Halteelement 4
den Zwischenraum zwischen dem Gehäuse 2 und dem Halteelement 4
ab.
Weiterhin wird aus Fig. 2 deutlich, dass das Halteelement 4
an seiner der Membran 3 zugewandten Seite zwei Ringbunde 16
aufweist, die in zwei an der dem Halteelement 4 zugewandten
Seite der Membran 3 vorhandene Rillen eingreifen.
Außerdem weist das Halteelement 4 an seiner dem Gehäuse
zugewandten Seite einen weiteren Ringbund 17 auf, der in eine
an dem Gehäuse 2 vorhandene Rille eingreift.
Die Art und Weise wie die beiden Gehäuseteile 6 und 7
miteinander verbunden sind ist der Fig. 2 zu entnehmen.
Nachdem die Leiterplatte 15 in dem Ultraschallwandler 1
montiert ist, wird das Gehäuseteil 7 von der der Membran 3
abgewandten Seite des Ultraschallwandlers 1 entlang einer an
dem Gehäuseteil 6 vorhandenen Nut 18 axial auf den
Ultraschallwandler 1 aufgeschoben. Zur Befestigung des
Gehäuseteils 7 sieht das Gehäuseteil 6 ein Ringnutsegment 19
vor, in welches das Gehäuseteil 7 über eine Anfasung 20
einschnappbar ist. Dadurch ist ein einfaches und sicheres
Montieren des Gehäuseteils 7 an dem Gehäuseteil 6 möglich.
In dem Steckerabschnitt 11 des Gehäuses 2 sind verschiedene
Steckerelemente angeordnet. Deutlich zu erkennen sind drei
Stromschienen 21, welche den Steckerabschnitt 11 mit der
Leiterplatte 15 verbinden.
Bei dem erfindungsgemäßen Ultraschallwandler 1 nach Fig. 2
wird das Halteteil 4 sowie die Membran 3 vorzugsweise zur
Montage axial von der dem Gehäuseteil 7 abgewandten Seite des
Ultraschallwandlers 1 in diesen eingeführt. Zur sicheren
Verbindung des Halteteils 4 mit dem Gehäuse 2 rastet der
Ringbund 17 in die an dem Gehäuse 2 vorhandene Rille ein.
Bei einer etwas anderen Ausgestaltung der Erfindung kann
vorgesehen sein, dass das Gehäuse 2 in seinem das Halteelement
4 umgebenden Bereich eine konisch ausgestaltete Innenseite
aufweist, wobei die konisch ausgestaltete Innenseite das
konusförmige Halteelement 4 formschlüssig aufnimmt.
Die Fig. 3 zeigt den Ultraschallwandler 1 in montiertem
Zustand an einem Fahrzeugteil 22. Das Fahrzeugteil 22 sieht
dafür einen Durchbruch 23 sowie eine den Durchbruch 23
umgebende Halterung 24 vor. Deutlich zu erkennen ist, wie an
der Halterung 24 vorhandene Schnapparme 25 mit dem Rastelement
8, welches in Fig. 1 deutlich zu erkennen ist, verschnappt
sind. Dadurch wird eine funktionssichere Befestigung des
Ultraschallwandlers 1 in der Halterung 24 gewährleistet.
Aus Fig. 3 wird auch deutlich, dass das Halteelement 4 den
Zwischenraum zwischen dem Ultraschallwandler 1 und der den
Ultraschallwandler 1 aufnehmenden Halterung 24 aufgrund der
gummiartigen und konusförmigen Ausbildung des Halteelements 4
abdichtet.
Eine solche in Fig. 3 dargestellte Ausgestaltung weist
insbesondere den Vorteil auf, dass keine lackierfähigen
Kunststoffe bzw. Materialien für das Gehäuse 2 notwendig sind.
Außerdem wird die Anzahl der unterschiedlichen Werkstoffe im
Sichtbereich des Ultraschallwandlers 1 reduziert. Dabei ist es
denkbar, dass die Membran 3 auf herkömmliche Art und Weise
entsprechend dem Fahrzeugteil 22 lackiert wird. Außerdem wird
durch die konzentrische Ausrichtung des Ultraschallwandlers 1
in der Halterung 24 zwischen der Membran 3 und dem den
Durchbruch 23 umgebenden Bereich des Fahrzeugteils 22 ein
gleichmäßiger Ringspalt gebildet. Ein solcher gleichmäßiger
Ringspalt hat optische, aeroakustische sowie aerodynamische
Vorteile. Der Ultraschallwandler 1 ist also optimal in das
Fahrzeugteil 22 integriert.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der
Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln, als
auch in beliebiger Kombination miteinander
erfindungswesentlich sein.
Claims (13)
1. Ultraschallwandler (1) mit einem Gehäuse (2), mit einer
Membran (3), mit einem an der Membran (3) angeordneten
Piezoelement (13), mit einem die Membran (3) in dem
Gehäuse (2) haltenden Halteelement (4) und mit einem mit
dem Piezoelement (13) verbundenen Leiterbahnenelement
(14), dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (4)
gummiartig ausgebildet ist und dass das Halteelement (4)
einen Konus (5) aufweist, wobei die Membran (3) in dem
Bereich des sich verjüngenden Ende des Konus (5)
Halteelements (4) angeordnet ist.
2. Ultraschallwandler nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichent, dass das Haltelement (4) den Zwischenraum
zwischen der Membran (3) und dem Halteelement (4)
abdichtet.
3. Ultraschallwandler (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichent, dass das Halteelement (4) den
Zwischenraum zwischen dem Gehäuse (2) und dem
Halteelement (4) abdichtet.
4. Ultraschallwandler (1) nach einen der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltelement
(4) den Zwischenraum zwischen dem Ultraschallwandler (1)
und einer den Ultraschallwandler (1) aufnehmenden
Halterung (24) abdichtet.
5. Ultraschallwandler (1) nach einen der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Piezoelement
(13) eine Piezokeramik ist.
6. Ultraschallwandler (1) nach einen der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Piezoelement
(13) mit einem, insbesondere pastösen Klebstoff an der
Membran (3) angeklebt oder in die Membran (3) eingeklebt
ist.
7. Ultraschallwandler (1) nach einen der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das
Leiterbahnenelement (14) flexibel ist.
8. Ultraschallwandler (1) nach einen der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement
(4) an seiner dem Gehäuse (2) zugewandten Seite
wenigstens einen Ringbund (17)aufweist, der in wenigstens
eine an der dem Halteelement (4) zugewandten Seite des
Gehäuses (2) vorhandene Rille eingreift.
9. Ultraschallwandler (1) nach einen der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement
(4) an seiner der Membran (3) zugewandten Seite
wenigstens einen Ringbund (16) aufweist, der in
wenigstens eine an der dem Halteelement (4) zugewandten
Seite der Membran (3) vorhandene Rille eingreift.
10. Ultraschallwandler (1) nach einen der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2)
zweiteilig ausgebildet ist.
11. Ultraschallwandler (1) nach einen der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2)
in seinem das Haltelement (4) aufnehmenden Bereich
verstärkt ist.
12. Ultraschallwandler (1) nach einen der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2)
in seinem das Haltelement (4) umgebenden Bereich eine
konisch ausgestaltete Innenseite aufweist und dass die
konisch ausgestaltete Innenseite das konusförmige
Halteelement (4) formschlüssig aufnimmt.
13. Ultraschallwandler (1) nach einen der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2)
Führungs- (9) und Schnapp- und/oder Rastelemente (8) zur
Befestigung an einer den Ultraschallwandler (1)
aufnehmenden Halterung (24) aufweist.
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