DE19936586A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Steuern eines Soll-Abstands und eines Warnabstands zwischen zwei sich bewegenden Fahrzeugen und Datenträger zum Speichern des Steuerverfahrens - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum Steuern eines Soll-Abstands und eines Warnabstands zwischen zwei sich bewegenden Fahrzeugen und Datenträger zum Speichern des SteuerverfahrensInfo
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Abstract
Ein Abstandssteuern wird durchgeführt, um einen Soll-Abstand zwischen zwei sich bewegenden Fahrzeugen durch Steuern einer Beschleunigungs/Verzögerungsvorrichtung auf der Grundlage einer physikalischen Größe aufrechtzuerhalten, die einen Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt. Ein temporäres Abstandssteuern wird in einem Zustand durchgeführt, in dem der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als ein Standard-Soll-Abstand, um einen Verzögerungsgrad eines nachfolgenden Fahrzeugs verglichen mit einem Verzögerungsgrad, der während eines normalen Abstandssteuerns erzielbar ist, auf einen kleineren Wert zu senken, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und
ein Verfahren zum Steuern bzw. Regeln eines Soll-Abstands
und eines Warnabstands zwischen zwei sich bewegenden Fahr
zeugen und einen Datenträger bzw. ein Aufzeichnungsmedium
bzw. ein Speichermedium zum Speichern des Steuerverfahrens.
Um die Sicherheit bei einem Fahrzeug-Fahrbetrieb zu
verbessern und die Last des Fahrers zu verringern, ist im
Stand der Technik eine Vorrichtung zum automatischen Steu
ern eines Abstands zwischen zwei sich bewegenden Fahrzeugen
vorgeschlagen worden. Gemäß dem automatischen Abstandssteu
ern im Stand der Technik wird die Fahrzeuggeschwindigkeit
derart gesteuert, daß ein Ist-Abstand zwischen zwei sich
bewegenden Fahrzeugen mit einem Soll-Abstand abgeglichen
wird. Der Soll-Abstand ist im allgemeinen konstant. Es ist
möglich, den Soll-Abstand in Übereinstimmung mit der vor
liegenden Fahrzeuggeschwindigkeit veränderbar zu machen. In
einem derartigen Fall bleibt der Soll-Abstand immer kon
stant, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit konstant ist.
Das automatische Abstands steuern wird durch Steuern ei
ner physikalischen Größe, die direkt einen Abstand selbst
darstellt oder indirekt den Abstand darstellt, wie zum Bei
spiel einem Zeitintervall zwischen zwei Fahrzeugen, durch
geführt. Das Zeitintervall wird durch Teilen des Abstands
zwischen zwei Fahrzeugen durch die Fahrzeuggeschwindigkeit
eines Systemfahrzeugs erzielt.
Wenn der Soll-Abstand auf einen konstanten Wert festge
legt ist, verschlechtert sich das Fahrempfinden in ver
schiedenen Zuständen.
Es ist demgemäß eine Aufgabe der vorliegenden Erfin
dung, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Steuern eines
Abstands zwischen zwei sich bewegenden Fahrzeugen zu schaf
fen, welche imstande sind, einen Soll-Abstand zwischen den
zwei sich bewegenden Fahrzeugen in Übereinstimmung mit den
Fahrzuständen einzustellen.
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Entscheiden und Er
zeugen einer Warnung in Übereinstimmung mit den Fahrzustän
den zu schaffen.
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
einen Datenträger zum Speichern eines Computerprogramms zu
schaffen, das sich auf das Abstandssteuern und Warnungs
steuern bezieht, die durch die vorliegende Erfindung reali
siert werden.
Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine
physikalische Größe als ein Wert erfaßt, der direkt oder
indirekt einen Ist-Abstand zwischen zwei sich bewegenden
Fahrzeugen darstellt. Ein Abstandssteuern wird auf der
Grundlage der erfaßten physikalischen Größe derart durchge
führt, daß ein Soll-Abstand zwischen den zwei sich bewegen
den Fahrzeugen aufrechterhalten wird. Ein temporäres Ab
standssteuern wird in einem Zustand durchgeführt, in dem
der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeu
gen bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als
ein Standard-Soll-Abstand, um einen Verzögerungsgrad eines
nachfolgenden Fahrzeugs verglichen mit einem Verzögerungs
grad, der während eines normalen Abstandssteuerns erzielbar
ist, auf einen kleineren Wert zu senken, wenn sich die zwei
sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorlie
genden Erfindung wird eine Regelgröße bzw. ein Steuerwert
auf der Grundlage einer ersten physikalischen Größe und ei
ner zweiten physikalischen Größe erzielt. Die erste physi
kalische Größe stellt eine Abstandsabweichung zwischen ei
nem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwischen zwei sich
bewegenden Fahrzeugen dar. Die zweite physikalische Größe
stellt eine Relativgeschwindigkeit zwischen den zwei sich
bewegenden Fahrzeugen dar. Das nachfolgende Fahrzeug wird
auf der Grundlage der erzielten Regelgröße beschleunigt
und/oder verzögert, um den Ist-Abstand zwischen den zwei
sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen. Das temporäre Ab
standssteuern wird in einem Zustand durchgeführt, in dem
der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeu
gen kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist, um den Verzö
gerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs zu senken, wenn
sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfer
nen.
Vorzugsweise wird das Abstandssteuern der vorliegenden
Erfindung von einem Mikrocomputer durchgeführt. Es wird
entschieden, ob ein Objekt in einem derzeitigen Steuerzy
klus identisch zu einem Objekt in einem vorhergehenden
Steuerzyklus des Abstandssteuerns ist. Dann wird das tempo
räre Abstandssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des
nachfolgenden Fahrzeugs lediglich dann durchgeführt, wenn
es entschieden wird, daß das vorausfahrende Fahrzeug in den
derzeitigen und vorhergehenden Steuerzyklen des Abstands
steuerns das gleiche Objekt ist.
Vorzugsweise wird der Soll-Abstand temporär zu einem
vorläufigen Soll-Abstand geändert, um das temporäre Ab
standssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des voraus
fahrenden Fahrzeugs zu realisieren. Der vorläufige Soll-Ab
stand weist einen Anfangswert, der im wesentlichen gleich
zu dem Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahr
zeugen ist, und einen Übergangswert auf, der allmählich
wieder zu dem Standard-Soll-Abstand übergeht.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird die Regelgröße auf der
Grundlage der ersten physikalischen Größe und der zweiten
physikalischen Größe erzielt, um das nachfolgende Fahrzeug
auf der Grundlage der erzielten Regelgröße auf die gleiche
Weise zu beschleunigen oder zu verringern. Das temporäre
Abstandssteuern wird durchgeführt, wenn der Ist-Abstand
zwischen zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als der
Standard-Soll-Abstand ist.
Vorzugsweise wird der Soll-Abstand zu einem vorläufigen
Soll-Abstand geändert, welcher einen Anfangswert, der in
Übereinstimmung mit der Relativgeschwindigkeit zwischen den
zwei sich bewegenden Fahrzeugen bestimmt wird, und einen
Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Stan
dard-Soll-Abstand übergeht.
Vorzugsweise wird der Anfangswert des vorläufigen Soll-Ab
stands durch eine abfallende Funktion der Relativge
schwindigkeit in einem Bereich zwischen einem vorbestimmten
negativen Wert und einem vorbestimmten positiven Wert der
Relativgeschwindigkeit ausgedrückt. Der Anfangswert ist
gleich dem oder befindet sich näher an dem Standard-Soll-Ab
stand, wenn die Relativgeschwindigkeit kleiner als der
vorbestimmte negative Wert ist, und ist gleich dem oder be
findet sich näher an dem Ist-Abstand zwischen den zwei sich
bewegenden Fahrzeugen, wenn die Relativgeschwindigkeit grö
ßer als der vorbestimmte positive Wert ist.
Alternativ wird der Anfangswert des vorläufigen Soll-Ab
stands durch eine abfallende Funktion der Relativge
schwindigkeit in einem Bereich zwischen einem ersten posi
tiven Wert und einem zweiten positiven Wert der Relativge
schwindigkeit ausgedrückt, wobei der zweite positive Wert
größer als der erste positive Wert ist. Der Anfangswert ist
gleich dem oder näher an dem Standard-Soll-Abstand, wenn
die Relativgeschwindigkeit kleiner als der erste positive
Wert ist, und ist gleich dem oder näher an dem Ist-Abstand
zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen, wenn die Re
lativgeschwindigkeit größer als der zweite positive Wert
ist. In beiden Fällen ist die Relativgeschwindigkeit ein
positiver Wert, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahr
zeuge voneinander entfernen, und ist ein negativer Wert,
wenn sie sich einander annähern.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
wird die Regelgröße auf der Grundlage der ersten physikali
schen Größe und der zweiten physikalischen Größe erzielt,
um das nachfolgende Fahrzeug auf der Grundlage der erziel
ten Regelgröße auf die gleiche Weise zu beschleunigen oder
zu verzögern. Das temporäre Abstandssteuern wird durchge
führt, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegen
den Fahrzeugen aufgrund eines absichtlichen Bedienvorgangs
des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchge
führt wird, um den Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewe
genden Fahrzeugen zu verringern, bereits kürzer ist oder
bald kürzer werden würde als der Standard-Soll-Abstand.
Vorzugsweise ist der absichtliche Bedienvorgang des
nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer ein Fahrspurwech
selvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs, der durchgeführt
wird, um einem sich auf einer anderen Fahrspur bewegenden
neuen Objekt zu folgen, welches schneller als das nachfol
gende Fahrzeug ist.
Vorzugsweise ist der absichtliche Bedienvorgang des
nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer ein Übersteuervor
gang, der durchgeführt wird, um das nachfolgende Fahrzeug
manuell zu beschleunigen, um sich dem vorausfahrenden Fahr
zeug anzunähern.
Vorzugsweise ist der absichtliche Bedienvorgang des
nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer ein Steuerstart
vorgang, der durchgeführt wird, um das Abstandssteuern zu
starten.
Das temporäre Abstandssteuern darf lediglich dann
durchgeführt werden, wenn die Relativgeschwindigkeit zwi
schen zwei sich bewegenden Fahrzeugen größer als ein vorbe
stimmter Wert ist.
Vorzugsweise wird der Soll-Abstand temporär zu einem
vorläufigen Soll-Abstand geändert, welcher einen Anfangs
wert, der im wesentlichen gleich dem Ist-Abstand zwischen
den zwei sich bewegenden Fahrzeugen ist, und einen Über
gangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-
Soll-Abstand übergeht.
Alternativ weist der Soll-Abstand einen Anfangswert,
der in Übereinstimmung mit der Relativgeschwindigkeit zwi
schen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bestimmt wird,
und einen Übergangswert auf, der allmählich wieder zu dem
Standard-Soll-Abstand übergeht. In diesem Fall wird der An
fangswert des vorläufigen Soll-Abstands durch eine abfal
lende Funktion der Relativgeschwindigkeit in einem Bereich
von einem negativen unteren Wert zu einem oberen Wert aus
gedrückt, der gleich oder näher an Null ist. Der Anfangs
wert ist gleich dem oder näher an dem Standard-Soll-Ab
stand, wenn die Relativgeschwindigkeit kleiner als der ne
gative untere Wert ist, und ist gleich dem oder näher an
dem Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeu
gen, wenn die Relativgeschwindigkeit größer als der obere
Wert ist.
Zum Beispiel ist es bevorzugt, wenn der absichtliche
Bedienvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer
der Fahrspurwechselvorgang ist, den oberen Wert derart ein
zustellen, daß er ein positiver Wert ist, der sich näher an
Null befindet.
Wenn der absichtliche Bedienvorgang des nachfolgenden
Fahrzeugs durch den Fahrer der Steuerstartvorgang ist, ist
es bevorzugt, den oberen Wert derart einzustellen, daß er
ein negativer Wert ist, der sich näher an Null befindet.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die Regelgröße
nicht auf den Abstand zwischen den zwei sich bewegenden
Fahrzeugen beschränkt. In dieser Hinsicht ist es bevorzugt,
eine Soll-Beschleunigung zu verwenden.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird das temporäre Abstandssteu
ern durch Einstellen einer Soll-Beschleunigung des nachfol
genden Fahrzeugs durchgeführt. Der Verzögerungsgrad des
nachfolgenden Fahrzeugs kann durch Ändern einer unteren
Grenze der Soll-Beschleunigung auf einen vorläufigen Pegel
temporär auf den kleineren Wert gesenkt werden. Der vorläu
fige Pegel weist einen Anfangswert, der höher als ein nor
maler Pegel ist, und einen Übergangswert auf, der allmäh
lich wieder zu dem normalen Pegel übergeht.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird ein Warnungsvorgang durch
geführt, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewe
genden Fahrzeugen kürzer als ein vorbestimmter Warnabstand
wird. Dann wird ein temporäres Warnungssteuern zum Einstel
len eines vorläufigen Warnabstands, der kürzer als ein nor
maler Warnabstand ist, durchgeführt, wenn der Ist-Abstand
zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen aufgrund eines
absichtlichen Bedienvorgangs des nachfolgenden Fahrzeugs
durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um den Ist-Abstand
zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen zu verringern,
bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde bzw. kür
zer wird als der normale Warnabstand.
Vorzugsweise weist der vorläufige Warnabstand einen An
fangswert, der im wesentlichen gleich dem Ist-Abstand zwi
schen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen ist, und einen
Übergangswert auf, der allmählich wieder zu dem normalen
Warnabstand übergeht.
Vorzugsweise weist das vorausfahrende Fahrzeug mehrere
Verzögerungsvorrichtungen auf, die unabhängig betreibbar
und hinsichtlich eines Grads einer erzielbaren Verzögerung
voneinander verschieden sind. Dann wird mindestens eine der
mehreren Verzögerungsvorrichtungen ausgewählt, um das nach
folgende Fahrzeug zu verzögern. Weiterhin wird der War
nungsvorgang gesperrt, wenn ein durch die ausgewählte eine
Verzögerungsvorrichtung oder die ausgewählten mehreren Ver
zögerungsvorrichtungen erzielbarer Verzögerungspegel klei
ner als ein vorbestimmter Maximalpegel ist, auch wenn der
Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen
kürzer als der normale Warnabstand ist.
In diesem Fall wird es entschieden, daß der Verzöge
rungspegel des nachfolgenden Fahrzeugs höher als der vorbe
stimmte Maximalpegel ist, wenn eine Verzögerungsvorrich
tung, die imstande ist, eine größte Verzögerung zu erzeu
gen, ausgewählt ist, um das nachfolgende Fahrzeug zu verzö
gern, oder wenn eine vorbestimmte Kombination von Verzöge
rungsvorrichtungen, die imstande sind, eine größte Verzöge
rung zu erzeugen, ausgewählt ist, um das nachfolgende Fahr
zeug zu verzögern, oder wenn die Regelgröße zu einer ver
fügbaren Maximalverzögerung äquivalent ist.
Zum Beispiel wird das temporäre Warnungssteuern durch
geführt, wenn der absichtliche Bedienvorgang des nachfol
genden Fahrzeugs durch den Fahrer der Fahrspurwechselvor
gang, der Übersteuervorgang oder der Steuerstartvorgang
ist. Das temporäre Warnungssteuern kann aufgehoben werden,
wenn sich das nachfolgende Fahrzeug dem neuen Objekt annä
hert.
Es ist bevorzugt, das Abstandssteuern und das Warnungs
steuern der vorliegenden Erfindung von dem Mikrocomputer
durchführen zu lassen. Das Steuerprogramm zum Ausführen des
Abstandssteuerns und des Warnungssteuerns ist auf einem Da
tenträger gespeichert, welcher in ein Computersystem ein
führbar ist.
Die vorliegende Erfindung wird nachstehend anhand von
Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegende
Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer schematischen
Systemanordnung einer Abstandssteuervor
richtung zum Steuern des Raums zwischen
zwei sich bewegenden Fahrzeugen gemäß der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 ein Flußdiagramm eines Hauptverarbei
tungsablaufs der Abstandssteuervorrich
tung gemäß einem ersten Ausführungsbei
spiel der vorliegenden Erfindung.
Fig. 3 ein Flußdiagramm einer einen Teil des
Hauptverarbeitungsablaufs der Abstands
steuervorrichtung gemäß dem ersten Aus
führungsbeispiel der vorliegenden Erfin
dung bildenden Soll-Abstands-Einstel
lungsunterroutine.
Fig. 4 ein Flußdiagramm von Details einer in
Fig. 3 gezeigten Unterroutine zum Auswäh
len eines vorausfahrenden Fahrzeugs;
Fig. 5 ein Flußdiagramm einer in Fig. 3 gezeig
ten Unterroutine zum Entscheiden über ein
sich Entfernen eines vorausfahrenden
Fahrzeugs;
Fig. 6 ein Flußdiagramm von Details einer ande
ren in Fig. 3 gezeigten Unterroutine zum
Entscheiden über ein sich Entfernen eines
vorausfahrenden Fahrzeugs;
Fig. 7 ein Flußdiagramm von Details einer Verar
beitung zum Erkennen eines vorausfahren
den Fahrzeugs gemäß dem ersten Ausfüh
rungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 8A bis 8C zusammenwirkend das Schema der Erkennung
eines vorausfahrenden Fahrzeugs darstel
lende Ansichten;
Fig. 9A und 9B Graphen, von denen jeder die in dem er
sten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung verwendete funktionale Bezie
hung zwischen dem vorläufigen Soll-Ab
stand und der Relativgeschwindigkeit dar
stellt;
Fig. 10A ein Flußdiagramm einer einen Teil des
Hauptverarbeitungsablaufs der Abstands
steuervorrichtung gemäß dem ersten Aus
führungsbeispiel der vorliegenden Erfin
dung bildenden Soll-Beschleunigungs-Be
rechnungsunterroutine;
Fig. 10B eine bei der Soll-Beschleunigungs-Berech
nungsunterroutine verwendete Steuerabbil
dung;
Fig. 11 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
Fig. 2 gezeigten Hauptverarbeitungsab
laufs der Abstandssteuervorrichtung bil
denden Beschleunigungs-/Verzögerungs-Steu
erunterroutine;
Fig. 12 ein Flußdiagramm von Details eines bei
der in Fig. 11 gezeigten Beschleuni
gungs-/Verzögerungs-Steuerunterroutine
durchgeführten Steuerns einer Drossel.
Fig. 13 ein Flußdiagramm von Details eines bei
der in Fig. 11 gezeigten Beschleuni
gungs-/Verzögerungs-Steuerunterroutine
durchgeführten Steuerns eines Schließen
eines Gaspedals;
Fig. 14 ein Flußdiagramm von Details eines bei
der in Fig. 11 gezeigten Beschleuni
gungs-/Verzögerungs-Steuerunterroutine
durchgeführten Steuerns eines Herunter
schaltens;
Fig. 15 ein Flußdiagramm von Details eines bei
der in Fig. 11 gezeigten Beschleuni
gungs-/Verzögerungs-Steuerunterroutine
durchgeführten Steuerns einer Bremse,
Fig. 16 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
Fig. 2 gezeigten Hauptverarbeitungsab
laufs der Abstandssteuervorrichtung bil
denden Beschleunigungs-/Verzögerungsbetä
tigungsvorrichtungs-Steuerunterroutine;
Fig. 17 ein Flußdiagramm einer in Fig. 2 gezeig
ten Steuerausschalt-Ausgangssignal-Unter
routine, welche auf das Deaktivieren der
Beschleunigungs-/Verzögerungsvorrichtung
reagiert;
Fig. 18 eine ein Fahrzeugverhalten darstellende
Ansicht einer zeitlichen Abfolge gemäß
einem automatischen Abstandssteuern im
Stand der Technik;
Fig. 19 eine ein Fahrzeugverhalten darstellende
Ansicht einer zeitlichen Abfolge gemäß
einem automatischen Abstandssteuern gemäß
dem ersten Ausführungsbeispiel der vor
liegenden Erfindung;
Fig. 20 ein Zeitablaufsdiagramm des Fahrzeugver
haltens während des automatischen Ab
standssteuerns gemäß dem ersten Ausfüh
rungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 21A bis 21C Ansichten, die alle ein Wiedererlangen
des Soll-Abstands gemäß dem ersten Aus
führungsbeispiel der vorliegenden Erfin
dung darstellen;
Fig. 22 ein Flußdiagramm der ersten Hälfte eines
Hauptverarbeitungsablaufs der Abstands
steuervorrichtung gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er
findung;
Fig. 23 ein Flußdiagramm der zweiten Hälfte des
Hauptverarbeitungsablaufs der Abstands
steuervorrichtung gemäß dem zweiten Aus
führungsbeispiel der vorliegenden Erfin
dung;
Fig. 24 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
den Fig. 22 und 23 gezeigten Hauptver
arbeitungsablaufs der Abstandssteuervor
richtung bildenden Soll-Abstands-Einstel
lungsunterroutine (Fahrspurwechselbe
triebsart);
Fig. 25A bis 25C Graphen von denen jeder die funktionale
Beziehung zwischen dem vorläufigen Soll-Ab
stand und der Relativgeschwindigkeit
darstellt, gemäß dem zweiten Ausführungs
beispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 26 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
den Fig. 22 und 23 gezeigten Hauptver
arbeitungsablaufs der Abstandssteuervor
richtung bildenden Soll-Abstands-Einstel
lungsunterroutine (Übersteuerbetriebs
art);
Fig. 27 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
den Fig. 22 und 23 gezeigten Hauptver
arbeitungsablaufs der Abstandssteuervor
richtung bildenden Soll-Abstands-Einstel
lungsunterroutine (Steuerstartbetriebs
art);
Fig. 28 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
den Fig. 22 und 23 gezeigten Hauptver
arbeitungsablaufs der Abstandssteuervor
richtung bildenden Soll-Abstands-Auswahl
unterroutine;
Fig. 29 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
den Fig. 22 und 23 gezeigten Hauptver
arbeitungsablaufs der Abstandssteuervor
richtung bildenden Standard-Soll-Abstand-Ein
stellungsunterroutine;
Fig. 30 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
den Fig. 22 und 23 gezeigten Hauptver
arbeitungsablaufs der Abstandssteuervor
richtung bildenden Warnabstands-Einstel
lungsunterroutine (Fahrspurwechselbe
triebsart);
Fig. 31 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
den Fig. 22 und 23 gezeigten Hauptver
arbeitungsablaufs der Abstandssteuervor
richtung bildenden Warnabstands-Einstel
lungsunterroutine (Übersteuerbetriebs
art);
Fig. 32 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
den Fig. 22 und 23 gezeigten Hauptver
arbeitungsablaufs der Abstandssteuervor
richtung bildenden Warnabstands-Einstel
lungsunterroutine (Steuerstartbetriebs
art);
Fig. 33 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
den Fig. 22 und 23 gezeigten Hauptver
arbeitungsablaufs der Abstandssteuervor
richtung bildenden Warnabstands-Auswahl
unterroutine;
Fig. 34 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
den Fig. 22 und 23 gezeigten Hauptver
arbeitungsablaufs der Abstandssteuervor
richtung bildenden Warnungs-Entschei
dungs- und -Erzeugungsunterroutine;
Fig. 35 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
den Fig. 22 und 23 gezeigten Hauptver
arbeitungsablaufs der Abstandssteuervor
richtung bildenden anderen Warnungs-Ent
scheidungs- und -Erzeugungsunterroutine;
Fig. 36 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
den Fig. 22 und 23 gezeigten Hauptver
arbeitungsablaufs der Abstandssteuervor
richtung bildenden anderen Warnungs-Ent
scheidungs- und -Erzeugungsunterroutine;
Fig. 37 ein Flußdiagramm einer einen Teil des in
den Fig. 22 und 23 gezeigten Hauptver
arbeitungsablaufs der Abstandssteuervor
richtung bildenden Unterroutine zum Ein
stellen eines normalen Warnabstands;
Fig. 38 eine das Fahrzeugverhalten (Fahrspurwech
selbetriebsart) darstellende Ansicht ei
ner zeitlichen Abfolge gemäß einem auto
matischen Abstandssteuern im Stand der
Technik;
Fig. 39 das Fahrzeugverhalten (Fahrspurwechselbe
triebsart) darstellende Zeitablaufsdia
gramme und einen dieses darstellenden
Graph gemäß dem automatischen Abstands
steuern im Stand der Technik;
Fig. 40 eine das Fahrzeugverhalten (Fahrspurwech
selbetriebsart) darstellende Ansicht ei
ner zeitlichen Abfolge gemäß dem automa
tischen Abstandssteuern gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er
findung;
Fig. 41 das Fahrzeugverhalten (Fahrspurwechselbe
triebsart) darstellende Zeitablaufsdia
gramme und einen dieses darstellenden
Graph gemäß dem automatischen Abstands
steuern gemäß dem zweiten Ausführungsbei
spiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 42 eine das Fahrzeugverhalten (Übersteuer
betriebsart) darstellende Ansicht einer
zeitlichen Abfolge gemäß dem automati
schen Abstandssteuern im Stand der Tech
nik;
Fig. 43 das Fahrzeugverhalten (Übersteuerbe
triebsart) darstellende Zeitablaufsdia
gramme und einen dieses darstellenden
Graph gemäß dem automatischen Abstands
steuern im Stand der Technik;
Fig. 44 eine das Fahrzeugverhalten (Übersteuerbe
triebsart) darstellende Ansicht einer
zeitlichen Abfolge gemäß dem automati
schen Abstandssteuern gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er
findung;
Fig. 45 das Fahrzeugverhalten (Übersteuerbe
triebsart) darstellende Zeitablaufsdia
gramme und einen dieses darstellenden
Graph gemäß dem automatischen Abstands
steuern gemäß dem zweiten Ausführungsbei
spiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 46 eine das Fahrzeugverhalten (Steuerstart
betriebsart) darstellende Ansicht einer
zeitlichen Abfolge gemäß dem automati
schen Abstandssteuern im Stand der Tech
nik;
Fig. 47 das Fahrzeugverhalten (Steuerstartbe
triebsart) darstellende
Zeitablaufsdiagramme und einen dieses
darstellenden Graph gemäß dem automati
schen Abstandssteuern im Stand der Tech
nik;
Fig. 48 eine das Fahrzeugverhalten (Steuerstart
betriebsart) darstellende Ansicht einer
zeitlichen Abfolge gemäß dem automati
schen Abstandssteuern gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er
findung;
Fig. 49 das Fahrzeugverhalten (Steuerstartbe
triebsart) darstellende Zeitablaufsdia
gramme und einen dieses darstellenden
Graph gemäß dem automatischen Abstands
steuern gemäß dem zweiten Ausführungsbei
spiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 50 eine das Fahrzeugverhalten (Übersteuer
betriebsart) darstellende Ansicht einer
zeitlichen Abfolge gemäß dem automati
schen Abstandssteuern im Stand der Tech
nik;
Fig. 51 das Fahrzeugverhalten (Übersteuerbe
triebsart) darstellende Zeitablaufsdia
gramme und einen dieses darstellenden
Graph gemäß dem automatischen Abstands
steuern im Stand der Technik;
Fig. 52 eine das Fahrzeugverhalten (Übersteuer
betriebsart) darstellende Ansicht einer
zeitlichen Abfolge gemäß dem automati
schen Abstandssteuern gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er
findung;
Fig. 53 das Fahrzeugverhalten (Übersteuerbe
triebsart) darstellende Zeitablaufsdia
gramme und einen dieses darstellenden
Graph gemäß dem automatischen Abstands
steuern gemäß dem zweiten Ausführungsbei
spiel der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 54A bis 54C Ansichten, die alle ein Wiedererlangen
der unteren Grenze der Soll-Beschleuni
gung gemäß dem zweiten Ausführungsbei
spiel der vorliegenden Erfindung darstel
len.
Nachstehend erfolgt die Beschreibung eines ersten Aus
führungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
Fig. 1 zeigt ein integriertes Steuersystem eines Kraft
fahrzeugs, das eine Abstandssteuereinheit 2 zum elektroni
schen Steuern eines Raums oder Abstands zwischen zwei sich
bewegenden Fahrzeugen, eine Bremsensteuereinheit 4 zum
elektronischen Steuern der Bremsvorrichtung zum Ausüben ei
ner Bremskraft auf Räder des Kraftfahrzeugs und eine Ma
schinensteuereinheit 6 zum Steuern einer Brennkraftmaschine
des Kraftfahrzeugs aufweist.
Die Abstandssteuereinheit 2 ist eine elektronische
Schaltung, die einen Mikrocomputer beinhaltet, der mit der
Maschinensteuereinheit 6 verbunden ist und in ein Kraft
fahrzeug (hier im weiteren Verlauf als ein Systemfahrzeug
bezeichnet) eingebaut ist. Die Abstandssteuereinheit 2
nimmt ein Signal einer vorliegenden Fahrzeuggeschwindigkeit
(Vn), ein Signal eines Lenkwinkels (str-eng, S0), ein Gier
geschwindigkeitssignal, ein Soll-Abstandssignal, ein Wi
scherschaltersignal und verschiedene Steuerzustandssignale,
wie zum Beispiel Maschinenleerlaufsteuer- und Bremsensteu
ersignale, von der Maschinensteuereinheit 6 auf. Die Ab
standssteuereinheit 2 schätzt einen Kurvenradius "R" der zu
befahrenden Straße und berechnet einen Abstand oder eine
Entfernung von dem Systemfahrzeug zu einem vorausfahrenden
Fahrzeug.
Ein Laserradar 3 ist eine elektronische Schaltung, die
eine Laser-Abstandsabtasteinrichtung und einen Mikrocompu
ter beinhaltet. Die Laser-Abstandsabtasteinrichtung erfaßt
sowohl einen Winkel des vorausfahrenden Fahrzeugs als auch
einen Abstand und/oder eine Relativgeschwindigkeit des Sy
stemfahrzeugs bezüglich des vorausfahrenden Fahrzeugs. Der
Laserradar 3 dient als ein Teil der Abstandssteuereinheit
2. Zum Beispiel berechnet der Laserradar 3 die Wahrschein
lichkeit, daß sich sowohl das vorausfahrende Fahrzeug als
auch das Systemfahrzeug auf der gleichen Straßenseite oder
Fahrspur der befahrenen Straße bewegen, auf der Grundlage
des Signals einer vorliegenden Fahrzeuggeschwindigkeit (Vn)
und des geschätzten Kurvenradius "R" der befahrenen Straße.
Das berechnete Ergebnis wird als eine Information bezüglich
eines vorausfahrenden Fahrzeugs zu der Abstandssteuerein
heit 2 gesendet. Die Information bezüglich eines vorausfah
renden Fahrzeugs beinhaltet sowohl den erfaßten Abstand und
die Relativgeschwindigkeit zwischen dem Systemfahrzeug und
dem vorausfahrenden Fahrzeug als auch die Wahrscheinlich
keit einer gleichen Fahrspur. Weiterhin führt der Laserra
dar 3 eine Diagnose durch und sendet ein sich ergebendes
Diagnosesignal zu der Abstandssteuereinheit 2.
Die Laser-Abstandsabtasteinrichtung strahlt einen in
die Bewegungsrichtung des Systemfahrzeugs gerichteten La
serstrahl in einem vorbestimmten Abtastwinkel ab und nimmt
den von einem erfaßten Objekt reflektierten Laserstrahl
auf. Die Laser-Abstandsabtasteinrichtung berechnet den Ab
stand zwischen dem Systemfahrzeug und dem vorausfahrenden
Fahrzeug in Beziehung zu dem Abtastwinkel.
Die Abstandssteuereinheit 2 erkennt ein als ein Objekt
zu erkennendes vorausfahrendes Fahrzeug auf der Grundlage
der Information bezüglich eines vorausfahrenden Fahrzeugs,
die von dem Laserradar 3 aufgenommen wird. Die Abstands
steuereinheit 2 sendet verschiedene Steueranweisungen zu
der Maschinensteuereinheit 6 zum zweckmäßigen Einstellen
des Abstands oder Raums zwischen dem Systemfahrzeug und dem
vorausfahrenden Fahrzeug. Die von der Abstandssteuereinheit
2 erzeugten Steueranweisungen weisen ein Soll-Beschleuni
gungssignal, ein Kraftstoffsperr-Anforderungssignal, ein
O/D-Sperr-Anforderungssignal, ein Signal zum Anfordern ei
nes Herunterschaltens in den dritten Gang und ein Brems-An
forderungssignal auf. Weiterhin führt die Abstandssteuer
einheit 2 die Entscheidung zum Ausgeben einer Warnung
durch. Ein Warnungs-Anforderungssignal oder ein Warnungs-Lösch
signal wird zu der Maschinensteuereinheit 6 gesendet.
Ein Diagnosesignal und ein Anzeigesignal werden ebenso von
der Abstandssteuereinheit 2 zu der Maschinensteuereinheit 6
gesendet.
Die Bremsensteuereinheit 4 ist eine elektronische
Schaltung, die einen Mikrocomputer beinhaltet, der einem
Lenksensor 8, der einen Lenkwinkel des Systemfahrzeugs er
faßt, einem Giergeschwindigkeitssensor 10, der eine Gierge
schwindigkeit des Systemfahrzeugs erfaßt, und einem Rad
drehzahlsensor 12 zugeordnet ist, der eine Drehzahl von je
dem Rad erfaßt. Die Bremsensteuereinheit 4 sendet die er
zielten Daten, wie zum Beispiel den Lenkwinkel und die
Giergeschwindigkeit des Systemfahrzeugs, über die Maschi
nensteuereinheit 6 zu der Abstandssteuereinheit 2. Die
Bremsensteuereinheit 4 nimmt die Steueranweisungen, wie zum
Beispiel das Soll-Beschleunigungssignal und das Brems-An
forderungssignal, über die Maschinensteuereinheit 6 von der
Abstandssteuereinheit 2 auf, um eine Bremsen-Betätigungs
vorrichtung 25 zu steuern. Die Bremsen-Betätigungsvorrich
tung 25 führt das Betriebssteuern zum Öffnen und Schließen
der unter Druck setzenden und drucklos machenden Steuerven
tile durch, die in einer Hydraulikbremsdruck-Steuerschal
tung vorgesehen sind. Weiterhin nimmt die Bremsensteuerein
heit 4 ebenso das Warnungs-Anforderungssignal über die Ma
schinensteuereinheit 6 von der Abstandssteuereinheit 2 auf.
Die Bremsensteuereinheit 4 betätigt einen Warnungssummer 14
als Reaktion auf das Warnungs-Anforderungssignal.
Die Maschinensteuereinheit 6 ist eine elektronische
Schaltung, die einen Mikrocomputer beinhaltet, der einem
Drosselöffnungssensor 15, der einen Drosselöffnungsgrad
(TOD) der Brennkraftmaschine erfaßt, einem Fahrzeugge
schwindigkeitssensor 16, der eine vorliegende Fahrzeugge
schwindigkeit (Vn) erfaßt, einem Bremsenschalter 18, der
das Niederdrücken eines Bremspedals erfaßt, einem Fahrtreg
ler-Steuerschalter 20 und einem Fahrthauptschalter 22 zuge
ordnet ist. Die Maschinensteuereinheit 6 nimmt weiterhin
verschiedene Erfassungssignale auf, die von anderen Senso
ren und Schaltern erzielt werden. Ein Karosserie-LAN 28 ist
mit der Maschinensteuereinheit 6 verbunden, um ein Wischer
schaltersignal und ein Heckschaltersignal zu der Maschinen
steuereinheit 6 zu übertragen. Die Maschinensteuereinheit 6
ist mit der Bremsensteuereinheit 4 verbunden, um das Signal
des Lenkwinkels (str-eng, S0) und das Giergeschwindigkeits
signal aufzunehmen. Die Maschinensteuereinheit 6 ist mit
der Abstandssteuereinheit 2 verbunden, um das Soll-Be
schleunigungssignal, das Kraftstoffsperr-Anforderungs
signal, das O/D-Sperr-Anforderungssignal, das Signal zum
Anfordern eines Herunterschaltens in den dritten Gang, das
Brems-Anforderungssignal, das Warnungs-Anforderungssignal,
das Diagnosesignal und das Datenanzeigesignal aufzunehmen.
Die Maschinensteuereinheit 6 steuert eine Drosselbetä
tigungsvorrichtung 24 und eine Getriebebetätigungsvorrich
tung 26 in Übereinstimmung mit den aufgenommenen Signalen,
die Fahrzustände darstellen. Die Drosselbetätigungsvorrich
tung 24 stellt den Drosselöffnungsgrad (TOD) der Brenn
kraftmaschine ein, um die Abgabeleistung der Brennkraftma
schine zu steuern. Die Getriebebetätigungsvorrichtung 26
führt sowohl einen Getriebegangwechsel als auch das Über
brückungssteuern des Drehmomentwandlers durch.
Das Getriebe (nicht gezeigt) ist ein Fünfgang-Automa
tikgetriebe mit einer Abstufung eines Untersetzungsverhält
nisses von 1 im vierten Gang und einer Abstufung eines Un
tersetzungsverhältnisses von 0,7 im fünften Gang, was im
allgemeinen als ein Viergang+Spargang- bzw. O/D-Getriebe
bezeichnet wird. In diesem Fall ist das Untersetzungsver
hältnis durch ein Verhältnis der Drehzahl des Getriebes zu
der Abtriebsdrehzahl der Maschine definiert.
Demgemäß bewirkt, wenn die Maschinensteuereinheit 6 das
O/D-Sperr-Anforderungssignal von der Abstandssteuereinheit
2 aufnimmt, die Getriebebetätigungsvorrichtung 26, daß das
Getriebe als Reaktion auf dieses O/D-Sperr-Anforderungs
signal von der Abstufung des fünften Gangs in die Abstufung
des vierten Gangs herunterschaltet. Wenn die Maschinensteu
ereinheit 6 das Signal zum Anfordern eines Herunterschal
tens in den dritten Gang von der Abstandssteuereinheit 2
aufnimmt, bewirkt die Getriebebetätigungsvorrichtung 26,
daß das Getriebe als Reaktion auf das Signal zum Anfordern
eines Herunterschaltens in den dritten Gang von der Abstu
fung des vierten Gangs in die Abstufung des dritten Gangs
herunterschaltet. Im allgemeinen bewirkt der Herunter
schaltvorgang des Getriebes eine große Motorbremskraft. Das
Systemfahrzeug verzögert in Übereinstimmung mit der erzeug
ten Bremskraft.
Die Maschinensteuereinheit 6 überträgt eine Anzeigein
formation zu einer Anzeigeeinheit (nicht gezeigt), wie zum
Beispiel einer LCD, die sich auf einem Instrumentenfeld
oder einem Armaturenbrett in dem Fahrgastraum befindet,
über das Karosserie-LAN 28. Weiterhin überträgt die Maschi
nensteuereinheit 6 das Signal der vorliegenden Fahrzeugge
schwindigkeit (Vn), das Signal des Lenkwinkels (str-eng,
S0), das Giergeschwindigkeitssignal, das Soll-Abstands
signal, das Wischerschaltersignal und verschiedene Steuer
zustandssignale, wie zum Beispiel ein Maschinenleerlaufsig
nal und Bremssignal, zu der Abstandssteuereinheit 2.
Die detaillierte Funktionsweise der Abstandssteuerein
heit 2 wird unter Bezugnahme auf die in den Fig. 2 bis
17 gezeigten Flußdiagramme beschrieben.
Fig. 2 zeigt ein Flußdiagramm, das den Hauptverarbei
tungsablauf darstellt, der in der Abstandssteuereinheit 2
gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er
findung durchgeführt wird. Zuerst wird es in einem Schritt
S110 überprüft, ob das Abstandssteuern im Gange ist oder
nicht. Wenn das Steuern noch nicht gestartet ist (NEIN in
dem Schritt S110), wird es in einem Schritt S140 überprüft,
ob ein Steuerstartschalter gesetzt ist oder nicht. In die
sem Ausführungsbeispiel dient der Fahrtregler-Steuerschal
ter 20 als der Steuerstartschalter. Wenn der Fahrtregler-Steu
erschalter 20 eingeschaltet ist, wird die Entscheidung
des Schritts S140 JA. Wenn der Steuerstartschalter noch
nicht gesetzt ist (NEIN in dem Schritt S140), werden in ei
nem Schritt S1100 auf das Deaktivieren der Beschleuni
gungs-/Verzögerungsbetätigungsvorrichtung reagierende Steu
erausschalt-Ausgangssignale erzeugt. Dann ist der Hauptver
arbeitungsablauf beendet.
Wenn der Steuerstartschalter bereits gesetzt ist (JA in
dem Schritt S140), schreitet der Steuerfluß zu einem
Schritt S130 fort. Unterdessen schreitet, wenn das Ab
standssteuern bereits in dem Schritt S110 gestartet ist,
der Steuerfluß direkt zu dem Schritt S130 fort.
In dem Schritt S130 wird es überprüft, ob ein Steuer
endschalter gesetzt ist oder nicht. In diesem Ausführungs
beispiel dient der Fahrtregler-Steuerschalter 20 ebenso als
der Steuerendschalter. Wenn der Fahrtregler-Steuerschalter
20 ausgeschaltet ist, wird die Entscheidung des Schritts
S130 JA. Wenn der Steuerendschalter bereits gesetzt ist (JA
in dem Schritt S130), werden die Steuerausschalt-Ausgangs
signale in dem Schritt S1100 erzeugt. Dann ist der Haupt
verarbeitungsablauf beendet.
Wenn der Steuerendschalter noch nicht gesetzt ist (NEIN
in dem Schritt S130), schreitet der Steuerfluß zu nachfol
genden Schritten S500 (einer Unterroutine zum Einstellen
eines Soll-Abstands in Übereinstimmung mit einem sich Ent
fernen eines vorausfahrenden Fahrzeugs), S600 (einer Unter
routine zum Berechnen einer Soll-Beschleunigung), S700
(einer Unterroutine zum Steuern der Beschleunigung und Ver
zögerung) und S800 (einer Unterroutine zum Betätigen der
Beschleunigungs-/Verzögerungsvorrichtung) fort. Dann ist der
Hauptverarbeitungsablauf beendet.
Fig. 3 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S500 darstellt, welcher die Unterroutine zum Ein
stellen eines Soll-Abstands in Übereinstimmung mit einem
sich Entfernen eines vorausfahrenden Fahrzeugs ist.
In einem Schritt S501 wird eine Auswahl eines voraus
fahrenden Fahrzeugs durchgeführt.
Fig. 4 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S501 darstellt, welcher eine Unterroutine zum Aus
wählen eines vorausfahrenden Fahrzeugs ist.
In einem Schritt S5011 wird eine Anwärtergruppe aus al
len Objekten extrahiert, die von dem Laserradar 3 erkannt
werden. Die Anwärtergruppe besteht aus allen vorausfahren
den Fahrzeugen, die sich auf der gleichen Straßenseite oder
Fahrspur der befahrenen Straße bewegen, welche auf der
Grundlage der Wahrscheinlichkeit einer gleichen Fahrspur
unterscheidbar sind, die von dem Laserradar 3 berechnet
wird. Wie es zuvor beschrieben worden ist, berechnet der
Laserradar 3 die Wahrscheinlichkeit einer gleichen Fahrspur
(d. h., eine Wahrscheinlichkeit, daß sich sowohl das voraus
fahrende Fahrzeug als auch das Systemfahrzeug auf der glei
chen Straßenseite oder Fahrspur der befahrenen Straße bewe
gen) auf der Grundlage des Signals der vorliegenden Fahr
zeuggeschwindigkeit (Vn) und des geschätzten Kurvenradius
"R" der befahrenen Straße. Das berechnete Ergebnis wird als
die Information bezüglich eines vorausfahrenden Fahrzeugs
zu der Abstandssteuereinheit 2 gesendet.
Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug eine Wahrscheinlich
keit einer gleichen Fahrspur aufweist, die höher als ein
vorbestimmter Wert ist, wird dieses vorausfahrende Fahrzeug
als einer der Anwärter ausgewählt.
In einem Schritt S5013 wird es überprüft, ob irgendein
Anwärter erkannt worden ist oder nicht. Wenn es keinen An
wärter gibt (NEIN in dem Schritt S5013), schreitet der
Steuerfluß zu einem Schritt S5019 fort, um vorbestimmte Da
ten hinsichtlich keines Anwärters als Daten eines voraus
fahrenden Fahrzeugs zu speichern. Dann ist diese Unterrou
tine beendet.
Wenn es irgendeinen Kandidaten gibt (JA in dem Schritt
S5013), schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S5015
fort, um den sich am nächsten befindenden Anwärter (d. h.,
ein sich am nächsten befindendes vorausfahrendes Fahrzeug)
auszuwählen. Der ausgewählte Anwärter (d. h., das ausge
wählte vorausfahrende Fahrzeug) wird als ein Objekt für das
Abstandssteuern erkannt. Dann schreitet der Steuerfluß zu
einem nächsten Schritt S5017 fort, um die Daten des ausge
wählten Anwärters als die Daten des vorausfahrenden Fahr
zeugs zu speichern. Dann ist diese Unterroutine beendet.
Es wird zurück auf das Flußdiagramm in Fig. 3 verwie
sen. In einem Schritt S502 wird es überprüft, ob irgendein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird oder nicht. Wenn kein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird (d. h., NEIN in dem
Schritt S502), wird in einem Schritt S515 ein Standard-
Soll-Abstand als ein gültiger Soll-Abstand eingestellt.
Dann wird in einem Schritt S517 ein Abstandswiedererlan
gungs-Zeitgeber zurückgesetzt (= 0). Dann ist diese Unter
routine beendet. Der Standard-Soll-Abstand kann konstant
oder abhängig von der Bewegungsgeschwindigkeit des System
fahrzeugs veränderbar sein.
Wenn irgendein vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird
(d. h., JA in dem Schritt S502), schreitet der Steuerfluß zu
einem Schritt S503 fort, um eine Entscheidung über ein sich
Entfernen eines vorausfahrenden Fahrzeugs auszuführen.
Fig. 5 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S503 darstellt.
In einem Schritt S5031 wird es überprüft, ob der vor
liegende Abstand (d. h., der Ist-Abstand) kürzer als der
Standard-Soll-Abstand ist oder nicht. Wenn der vorliegende
Abstand kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist (d. h., JA
in dem Schritt S5031), wird es in einem Schritt S5033 wei
ter überprüft, ob sich das vorausfahrende Fahrzeug von dem
Systemfahrzeug entfernt oder nicht. Wenn sich das voraus
fahrende Fahrzeug von dem Systemfahrzeug entfernt (d. h., JA
in dem Schritt S5033), wird in einem Schritt S5035 ein Ent
fernmerker gültig gemacht.
Wenn andererseits der vorliegende Abstand nicht kürzer
als der Standard-Soll-Abstand ist (d. h., NEIN in dem
Schritt S5031) oder wenn sich das vorausfahrende Fahrzeug
nicht von dem Systemfahrzeug entfernt (d. h., NEIN in dem
Schritt S5033), wird in einem Schritt S5037 der Entfernmer
ker ungültig gemacht.
Fig. 6 zeigt ein Flußdiagramm, das eine andere in dem
Schritt S503 durchgeführte Unterroutine zum Entscheiden
über ein sich Entfernen eines vorausfahrenden Fahrzeugs
darstellt.
In einem Schritt S5041 wird es überprüft, ob die Ob
jektzahl eines vorliegenden vorausfahrenden Fahrzeugs von
der Objektzahl in dem vorhergehenden Steuerzyklus verschie
den ist oder nicht.
Fig. 7 zeigt die Abtastverarbeitung, die in dem Laser
radar 3 durchgeführt wird, um mehrere vorausfahrende Fahr
zeuge in Übereinstimmung mit den in der Vergangenheit ge
messenen Daten zu erkennen.
In einem Schritt S50411 werden Abtastdaten aufgenommen.
Fig. 8A zeigt eine Verteilung der Abtastdaten, die von dem
Laserradar 3 erfaßt werden. Die Abtastdaten sind eine
Gruppe von eindimensionalen Abstandsdaten bezüglich des Ab
tastwinkels, die alle durch einen Koordinatenwert (X, Y) in
dem kartesischen Koordinatensystem ausgedrückt werden. Fig.
8A zeigt insgesamt sechs Abtastdaten, d. h., P1, P2, P3, P4,
P5 und P6.
Als nächstes werden in einem Schritt S50412 die Ab
tastdaten auf die folgende Weise segmentiert. Jeweilige Ab
tastdaten werden in Übereinstimmung mit vorbestimmten Zu
ständen klassifiziert. Die Daten, die zu der gleichen
Gruppe gehören, werden als ein einzelnes Segment summiert.
Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug (seine Karosserie oder
Reflektoren, die bei rechten und linken Rückleuchten vorge
sehen sind) von dem Laserradar 3 abgetastet wird, werden im
allgemeinen mehrere Abtastdaten bezüglich den mehreren Ab
tastwinkeln erzielt.
Fig. 8B zeigt das Ergebnis einer Segmentierung, wobei
in Übereinstimmung mit dieser die benachbarten Abtastdaten
P1, P2 und P3 als ein einzelnes Segment S1 summiert werden
und andere benachbarte Abtastdaten P4, P5 und P6 als ein
anderes einzelnes Segment S2 summiert werden.
Nach einem Beenden des Schritts S50412 schreitet der
Steuerfluß zu einem Schritt S50413 fort, um l in die Varia
ble "i" (i = Ganzzahl) einzusetzen. Als nächstes wird es in
einem Schritt S50414 überprüft, ob ein Objekt (d. h., ein
erkanntes vorausfahrendes Fahrzeug) Bi vorhanden ist oder
nicht. Anders ausgedrückt ist das Objekt Bi ein Fahrzeugmo
dell, das auf der Grundlage des Segments erzeugt wird. Zum
Beispiel kann bei einem Maschinenstartvorgang kein Objekt
Bi vorhanden sein.
Wenn das Objekt Bi nicht vorhanden ist (d. h., NEIN in
dem Schritt S50414), schreitet der Steuerfluß zu einem
Schritt S50417 fort. Dann wird es in dem Schritt S50417
überprüft, ob es irgendein Segment gibt, das kein entspre
chendes Objekt Bi aufweist. Zum Beispiel wird kein Objekt
Bi bei dem Maschinenstartvorgang vorhanden sein. Daher wei
sen alle Segmente kein entsprechendes Objekt Bi auf. Die
Entscheidung in dem Schritt S50417 wird JA. Der Steuerfluß
schreitet zu einem Schritt S50418 fort, um zu überprüfen,
ob die gesamte Anzahl der Objekte Bi kleiner als eine vor
bestimmte Anzahl ist. Die vorbestimmte Anzahl, auf die sich
bei diesem Vergleich bezogen wird, ist ein erforderlicher
und ausreichender Wert, der den Fahrzeuganzahlen ent
spricht, die in einem vorbestimmten Abtastwinkel des Laser
strahls erscheinen.
Wenn die gesamte Anzahl der Objekte Bi kleiner als die
vorbestimmte Anzahl ist, (d. h., JA in dem Schritt S50418),
schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S50419 fort, um
neue Objekte Bj (j = 1, 2, . . .) für die Segmente zu erzeu
gen, die kein Objekt aufweisen. In diesem Fall wird eine
Zuweisung des Objekts Bj zu jedem Segment in einer Reihen
folge einer Nähe zwischen dem Segment und dem Systemfahr
zeug ausgeführt. Wenn die gesamte Anzahl die vorbestimmte
Anzahl erreicht, wird kein weiteres Objekt Bj erzeugt.
Die Daten, die sich auf das neu erzeugte Objekt Bj be
ziehen, beinhalten eine Mittelpunktskoordinate (X, Y), eine
Breite W, eine Relativgeschwindigkeit (Vx, Vy), die vergan
genen vier Werte, die die Mittelpunktskoordinate (X, Y)
darstellen und die Wahrscheinlichkeit einer gleichen Fahr
spur. Die Wahrscheinlichkeit einer gleichen Fahrspur wird
auf der Grundlage des geschätzten Kurvenradius "R" berech
net, der von der Abstandssteuereinheit 2 übertragen wird,
und zeigt die Wahrscheinlichkeit an, daß sich sowohl das
Objekt Bj als auch das Systemfahrzeug auf der gleichen zu
befahrenden Fahrspur befinden.
Wenn irgendein Bi vorhanden ist (d. h., JA in dem
Schritt S50414), schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt
S50415 fort, um das Segment zu erfassen, das dem Objekt Bi
entspricht. In diesem Fall wird das Segment, das dem Objekt
Bi entspricht, auf die folgende Weise definiert.
Wie es in Fig. 8C gezeigt ist, wird es angenommen, daß
sich das Objekt Bi von der vorhergehenden Position Bi(n-1)
in eine vektorielle Richtung bewegt, die durch den Koordi
natenwert der Relativgeschwindigkeit (Vx, Vy) dargestellt
ist. Dann wird eine geschätzte Position Bi(n) als ein Be
reich berechnet, in dem das vorliegende Objekt Bi vorhanden
sein wird.
Als nächstes wird ein geschätzter verschiebbarer Be
reich BB als eine vergrößerte Fläche vorgesehen, die die
geschätzte Position Bi(n) umgibt. Der geschätzte verschieb
bare Bereich BB ist um einen Wert ΔX in sowohl einer rech
ten als auch einer linken Richtung und um einen Wert ΔY in
sowohl einer oberen als auch einer unteren (einer näheren
und einer ferneren) Richtung breiter als die geschätzte Po
sition Bi(n). Jedes Segment, das sich in diesem geschätzten
verschiebbaren Bereich BB befindet, wird als das Segment
definiert, das dem Objekt Bi entspricht.
Nach einem Beenden des Schritts S50415 schreitet der
Steuerfluß zu einem Schritt S50416 fort, um die Daten des
Objekts Bi durch die vorliegenden gemessenen Daten zu ak
tualisieren. Dann wird in einem nächsten Schritt S504110
die Variable "i" erhöht (d. h., i ← i + 1).
Bei jedem Abtastzyklus erkennt der Laserradar 3 das
gleiche Fahrzeug als das gleiche Objekt Bi durch Überprüfen
der Beziehung zwischen den vorliegenden gemessenen Daten
und den in der Vergangenheit gemessenen Daten. Die erkann
ten Objekte Bi werden aufeinanderfolgend bezüglich der Va
riable "i" zu der Abstandssteuereinheit 2 übertragen. An
ders ausgedrückt wird der gleichen Objektzahl immer dann
das gleiche Fahrzeug zugewiesen, wenn die Abstandssteuer
einheit 2 über dieses Fahrzeug unterrichtet wird.
Demgemäß wird der Schritt S5041 in Fig. 6 durchgeführt,
um eine Übereinstimmung zwischen der Objektzahl des vorlie
genden vorausfahrenden Fahrzeugs und der Objektzahl bei dem
vorhergehenden Steuerzyklus zu überprüften, wodurch jede
Änderung des Objekts für das Abstandssteuern bestätigt
wird.
Wenn die vorliegende Objektzahl von der vorhergehenden
Objektzahl verschieden ist (d. h., JA in dem Schritt S5041),
schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S5042 fort, um
einen Merker hinsichtlich eines Wechsels eines vorausfah
renden Fahrzeugs gültig zu machen. Nachfolgend wird es in
einem Schritt S5043 überprüft, ob der vorliegende Abstand
kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist oder nicht. Wenn
der vorliegende Abstand kürzer als der Standard-Soll-Ab
stand ist (d. h., JA in dem Schritt S5043), wird es in einem
Schritt S5044 weiter überprüft, ob die Relativgeschwindig
keit größer als ein Schwellwert Vr1 ist oder nicht. Dieser
Schwellwert Vr1 wird beim Entscheiden über das sich Entfer
nen des vorausfahrenden Fahrzeugs verwendet.
Wenn die Relativgeschwindigkeit größer als Vr1 ist
(d. h., JA in dem Schritt S5044), schreitet der Steuerfluß
zu einem Schritt S5045 fort, um den Entfernmerker gültig zu
machen.
Wenn die vorliegende Objektzahl identisch zu der vor
hergehenden Objektzahl ist (d. h., NEIN in dem Schritt
S5041), schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S5046
fort, um den Merker hinsichtlich eines Wechsels eines vor
ausfahrenden Fahrzeugs ungültig zu machen. Nachfolgend wird
es in einem Schritt S5047 überprüft, ob die Verzögerungsan
weisung gerade gelöscht worden ist oder nicht. In diesem
Fall beinhaltet die Verzögerungsanweisung eine Gaspedal
schließanweisung, eine Herunterschaltanweisung und eine
Bremsanweisung.
Wenn die Verzögerungsanweisung gerade gelöscht worden
ist (JA in dem Schritt S5047), schreitet der Steuerfluß zu
dem Schritt S5043 fort, welcher in der folgenden Beschrei
bung beschrieben wird.
Wenn das Entscheidungsergebnis in den Schritten S5047,
S5043 und S5044 NEIN ist, schreitet der Steuerfluß zu einem
Schritt S5048 fort, um den Entfernmerker ungültig zu ma
chen.
Nach einem Beenden des Schritts S5045 oder S5048 ist
diese Unterroutine beendet.
Es wird zurück auf das Flußdiagramm 99999 00070 552 001000280000000200012000285919988800040 0002019936586 00004 99880in Fig. 3 verwie
sen. Es wird in einem Schritt S505 überprüft, ob der Ent
fernmerker gültig ist oder nicht. Wenn der Entfernmerker
gültig ist (d. h., JA in dem Schritt S505), wird es angenom
men, daß sich der Abstand zwischen dem Systemfahrzeug und
dem vorausfahrenden Fahrzeug fließend erhöhen wird und den
Soll-Abstand bald überschreiten wird. Daher schreitet der
Steuerfluß zu einem Schritt S507 fort, um einen vorläufigen
Soll-Abstand einzustellen. In dem Schritt S507 wird eine
obere Grenze vorgesehen, um zu verhindern, daß der vorläu
fige Soll-Abstand den Standard-Soll-Abstand überschreitet,
der in dem Schritt S515 eingestellt wird.
Wenn die in Fig. 5 gezeigte Entscheidung (I) über ein
sich Entfernen eines vorausfahrenden Fahrzeugs verwendet
wird, ist es bevorzugt, den vorläufigen Soll-Abstand auf
den vorliegenden Abstand oder einen ähnlichen Wert abzu
gleichen.
Wenn die in Fig. 6 gezeigte Entscheidung (II) über ein
sich Entfernen eines vorausfahrenden Fahrzeugs verwendet
wird, ist es bevorzugt, den vorläufigen Soll-Abstand als
eine Funktion der Relativgeschwindigkeit zu bestimmen, wie
es Fig. 9A oder 9B gezeigt, so daß der vorläufige Soll-Ab
stand in Übereinstimmung mit den Fahrzuständen angemessen
bestimmt werden kann.
Fig. 9A zeigt die Beziehung zwischen dem vorläufigen
Soll-Abstand und der Relativgeschwindigkeit, welche bevor
zugt angewendet wird, wenn das vorausfahrende Fahrzeug die
Fahrspur gewechselt hat. Das heißt, wenn der Merker hin
sichtlich eines Wechsels eines vorausfahrenden Fahrzeugs in
dem Schritt S5042 gültig gemacht wird, wird der in dem
Schritt S507 verwendete vorläufige Soll-Abstand in Überein
stimmung mit dem funktionalen Graphen bestimmt, der in Fig.
9A gezeigt ist.
Fig. 9B zeigt die Beziehung zwischen dem vorläufigen
Soll-Abstand und der Relativgeschwindigkeit, welche bevor
zugt angewendet wird, wenn das vorausfahrende Fahrzeug be
schleunigt, nachdem es einmal verzögert hat. Das heißt,
wenn der Merker hinsichtlich eines Wechsels eines voraus
fahrenden Fahrzeugs in dem Schritt S5046 ungültig gemacht
wird, wird der in dem Schritt S507 verwendete vorläufige
Soll-Abstand in Übereinstimmung mit dem funktionalen Gra
phen bestimmt, der in Fig. 9B gezeigt ist.
In beiden Fällen wird der vorläufige Soll-Abstand be
züglich eines Zeitintervalls (s) ausgedrückt, welches durch
Teilen des Abstands zwischen zwei Fahrzeugen durch die
Fahrzeuggeschwindigkeit des Systemfahrzeugs erzielt wird.
Gemäß dem funktionalen Graph, der in Fig. 9A gezeigt
ist, wird der vorläufige Soll-Abstand auf einen Standard-
Soll-Abstand abgeglichen, wenn die Relativgeschwindigkeit
kleiner als der Schwellwert Vr1 (negativer Wert) ist. Der
vorläufige Soll-Abstand verringert sich linear mit einer
sich erhöhenden Relativgeschwindigkeit, wenn sich die Rela
tivgeschwindigkeit in einem Bereich zwischen dem Schwell
wert Vr1 und einem Schwellwert Vr2 (positiver Wert) befin
det. Dann wird der vorläufige Soll-Abstand auf den Ist-Ab
stand abgeglichen, wenn die Relativgeschwindigkeit größer
als der Schwellwert Vr2 ist, obgleich der vorläufige Soll-Ab
stand zwangsweise auf einen vorbestimmten Minimalwert
Tdmin abgeglichen wird, wenn das Ist-Zeitintervall kürzer
als Tdmin ist. Der Minimalwert Tdmin ist ein zulässiges mi
nimales Zeitintervall, um gefährliche Situationen zu ver
meiden.
Gemäß dem funktionalen Graph, der in Fig. 9B gezeigt
ist, wird der vorläufige Soll-Abstand auf den Standard-
Soll-Abstand abgeglichen, wenn die Relativgeschwindigkeit
kleiner als der Schwellwert Vr1 (positiver Wert) ist. Der
vorläufige Soll-Abstand verringert sich linear mit sich er
höhender Relativgeschwindigkeit, wenn sich die Relativge
schwindigkeit in einem Bereich zwischen dem Schwellwert Vr1
und dem Schwellwert Vr2 (< Vr1) befindet. Dann wird der
vorläufige Soll-Abstand auf einen vorbestimmten Wert Tdset
abgeglichen, welcher größer als der Ist-Abstand ist, wenn
die Relativgeschwindigkeit größer als der Schwellwert Vr2
ist. Der vorbestimmte Wert Tdset ist zum Einstellen des
Verzögerungsgrads gegeben, um zu verhindern, daß das Fahr
zeug übermäßig beschleunigt wird, oder eine unerwünschte
Verfolgungserscheinung zu beseitigen, die während des auto
matischen Abstandssteuerns auftritt.
Es wird zurück auf das Flußdiagramm in Fig. 3 verwie
sen. Nach einem Beenden des Schritts S507 schreitet der
Steuerfluß zu einem Schritt S509 fort, um einen Abstands
wiedererlangungs-Zeitgeber einzustellen. Dann ist diese Un
terroutine beendet.
Wenn der Entfernmerker ungültig gemacht wird (d. h.,
NEIN in dem Schritt S505), schreitet der Steuerfluß zu ei
nem Schritt S511 fort, um den vorläufigen Soll-Abstand ein
zustellen. Genauer gesagt wird der Soll-Abstand durch Ad
dieren eines Zuwachswerts zu dem vorhergehenden Soll-Ab
stand erneuert. In diesem Fall ist auf die gleiche Weise
wie in dem Schritt S507 eine obere Grenze vorgesehen (d. h.,
vorläufiger Soll-Abstand ≦ Standard-Soll-Abstand).
Als nächstes wird in einem Schritt S513 der Abstands
wiedererlangungs-Zeitgeberwert durch Addieren eines Abnah
mewerts zu dem vorhergehenden Zeitgeberwert erneuert. In
diesem Fall ist eine untere Grenze vorgesehen, so daß ver
hindert wird, daß sich der Zeitgeberwert unter 0 verringert
(d. h., Abstandswiederlangungs-Zeitgeberwert ≧ 0). Dann ist
diese Unterroutine beendet.
Es gibt verschiedene Weisen, um das Wiedererlangen des
Soll-Abstands zu steuern.
Zum Beispiel kann es in einem ersten Fall, wie er in
Fig. 21A gezeigt ist, bevorzugt sein, daß der vorläufige
Soll-Abstand linear wieder zu dem Standard-Soll-Abstand
übergeht. In diesem Fall ist der in dem Schritt S511 ad
dierte Zuwachswert unberücksichtigt des Wiedererlangungs-Zeit
geberwerts ein konstanter positiver Wert.
In einem zweiten Fall, wie er in Fig. 21B gezeigt ist,
kann es bevorzugt sein, daß der vorläufige Soll-Abstand
krummlinig wieder zu dem Standard-Soll-Abstand übergeht. In
diesem Fall ändert sich der in dem Schritt S511 addierte
Zuwachswert in Übereinstimmung mit dem Zeitgeberwert des
Abstandswiederlangungs-Zeitgebers; d. h., ist ein kleiner
positiver Wert in einem Anfangsstadium (t < T1), ist ein
großer positiver Wert in einem mittleren Stadium (T1 < t < T2)
und ist ein kleiner positiver Wert in einem Endstadium
(T2 < t), wobei der Zeitgeberwert "t" ein Abnahmewert ist.
In einem dritten Fall, wie er in Fig. 21C gezeigt ist,
kann es bevorzugt sein, eine Halte- oder Ruhedauer vorzuse
hen, bevor der vorläufige Soll-Abstand zu dem Standard-
Soll-Abstand übergeht. In diesem Fall ist der in dem
Schritt S511 addierte Zuwachswert in einem ersten Stadium
(t < T1) 0 und in einem zweiten Stadium (T1 < t) ein kon
stanter positiver Wert.
Fig. 10A zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S600 darstellt, welcher die Unterroutine zum Be
rechnen der Soll-Beschleunigung (oder -Verzögerung) ist.
In einem Schritt S601 wird es überprüft, ob irgendein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird oder nicht. Wenn kein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird (NEIN in dem Schritt
S601), wird in einem Schritt S609 unter Berücksichtigung
eines Nichtvorhandenseins von irgendeinem vorausfahrenden
Fahrzeug ein Soll-Beschleunigungswert erzielt. Dann ist
diese Unterroutine beendet. Wenn irgendein vorausfahrendes
Fahrzeug erkannt wird (JA in dem Schritt S601), schreitet
der Steuerfluß zu einem Schritt S603 fort, um eine Ab
standsabweichung Δd zu berechnen.
Diese Abstandsabweichung Δd ist durch Δd = d - dm defi
niert, wenn "d" einen Ist-Abstand zwischen dem vorausfah
renden Fahrzeug und dem Systemfahrzeug darstellt und "dm"
den Soll-Abstand zwischen den Fahrzeugen darstellt.
Dann wird in einem nächsten Schritt S605 eine Relativ
geschwindigkeit ΔV auf der Grundlage einer Abstandsabwei
chung zwischen zwei sich bewegenden Fahrzeugen berechnet,
welche von dem Laserradar 3 erkannt wird. Der Laserradar 3
ist imstande, die Relativgeschwindigkeit ΔV auf der Grund
lage der erfaßten Abstandsabweichung zu berechnen, so daß
der berechnete Relativgeschwindigkeitswert zu der Abstands
steuereinheit 2 gesendet wird. Ansonsten kann die Abstands
steuereinheit 2 die Relativgeschwindigkeit ΔV auf der
Grundlage der Abstandsinformation erzielen, die von dem La
serradar 3 gesendet wird.
Die Verarbeitungsreihenfolge der nachfolgend durchge
führten Schritte S603 und S605 kann umgekehrt werden, wenn
es erforderlich ist.
Dann wird in einem nächsten Schritt S607 ein Soll-Be
schleunigungswert auf der Grundlage der in dem Schritt S603
erzielten Abstandsabweichung Δd und der in dem Schritt S605
erzielten Relativgeschwindigkeit ΔV unter Bezugnahme auf
eine in Fig. 10B gezeigte Steuerabbildung erzielt. Die
Steuerabbildung in Fig. 10B zeigt sowohl insgesamt sieben
diskrete Referenzwerte für die Abstandsabweichung Δd, d. h.,
-1, -0,5, 0, 0,5, 1, 1,5, 2 (s) als auch insgesamt sechs
diskrete Referenzwerte für die Relativgeschwindigkeit ΔV,
d. h., 16, 8, 0, -8, -16, -24 (km/h). Abbildungsdaten sind
in Beziehung zu diesen unterschiedlichen diskreten Refe
renzwerten gegeben. Wenn sich die erzielte Abstandsabwei
chung Δd und/oder die erzielte Relativgeschwindigkeit ΔV
irgendwo zwischen zwei diskreten Referenzwerten befinden,
werden die Abbildungsdaten linear interpoliert, um eine
zweckmäßige Regelgröße zu erzielen. Wenn die erzielte Ab
standsabweichung Δd oder die erzielte Relativgeschwindig
keit ΔV größer oder kleiner als der bezeichnete Bereich der
in Fig. 10B gezeigten Steuerabbildung sind, wird die Regel
größe auf der Grundlage des am nächsten liegenden diskreten
Referenzwerts (d. h., eines Werts, der sich an der entspre
chenden Kante der Steuerabbildung befindet) erzielt. Es ist
möglich, einen vorbestimmten oberen und/oder unteren Grenz
wert bei dem Anwenden der Abbildungsdaten anzuwenden. Dann
ist diese Unterroutine beendet.
Fig. 11 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S700 darstellt, welcher die Unterroutine zum Er
zielen der Soll-Beschleunigung ist. Diese Unterroutine
weißt ein Drosselsteuern (Schritt S710), ein Gaspedal
schließsteuern (Schritt S720), ein Herunterschaltsteuern
(Schritt S730) und ein Bremsensteuern (Schritt S740) auf,
welche aufeinanderfolgend durchgeführt werden.
Fig. 12 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Drosselsteuerns des Schritts S710 darstellt. Genauer gesagt
wird in einem Schritt S711 ein vorliegender Drosselöff
nungsgrad TODn durch Multiplizieren eines Drosselsteuerver
stärkungsfaktors K11 mit einer Beschleunigungsabweichung Δα
und Addieren des erzielten multiplizierten Werts K11 × Δα
zu einem vorhergehenden Drosselöffnungsgrad TODn-1 erzielt:
TODn ← TODn-1 + K11xΔα
Δα = αT - αA
Δα = αT - αA
wobei αT die Soll-Beschleunigung darstellt und αA eine
Ist-Beschleunigung darstellt.
Fig. 13 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Gaspedalschließsteuerns des Schritts S720 darstellt. Ge
nauer gesagt wird es in einem Schritt S721 überprüft, ob
die Beschleunigungsabweichung Δα kleiner als ein erster Re
ferenzwert Aref11 ist oder nicht. Wenn das Entscheidungser
gebnis in dem Schritt S721 JA ist (d. h., Δα < Aref11),
schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S722 fort, um
eine Gaspedalschließanweisung aufrechtzuerhalten. Dann ist
diese Unterroutine beendet.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S721 NEIN
ist (d. h. Δα ≧ Aref11), schreitet der Steuerfluß zu einem
Schritt S723 fort, um weiter zu überprüfen, ob die Be
schleunigungsabweichung Δα größer als ein zweiter Referenz
wert Aref12 ist oder nicht. Der zweite Referenzwert Aref12
ist größer als der erste Referenzwert Aref11 (d. h., Aref12
< Aref11). Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt
S723 JA ist (d. h., Δα < Aref12), schreitet der Steuerfluß
zu einem Schritt S724 fort, um die Gaspedalschließanweisung
zu löschen. Dann ist diese Unterroutine beendet. Wenn das
Entscheidungsergebnis in dem Schritt S723 NEIN ist (d. h.,
Δα ≦ Aref12), ist diese Unterroutine beendet.
Fig. 14 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Herunterschaltsteuerns des Schritts S730 darstellt. Genauer
gesagt wird es in einem Schritt S731 überprüft, ob die Be
schleunigungsabweichung Δα kleiner als ein dritter Refe
renzwert Aref21 ist oder nicht. Wenn das Entscheidungser
gebnis in dem Schritt S731 JA ist (d. h. Δα < Aref21),
schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S733 fort, um
eine Herunterschaltanweisung aufrechtzuerhalten. Dann wird
in dem nächsten Schritt S735 die Gaspedalschließanweisung
aufrechterhalten. Dann ist diese Unterroutine beendet.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S731 NEIN
ist (d. h., Δα ≧ Aref21), schreitet der Steuerfluß zu einem
Schritt S737 fort, um weiter zu überprüfen, ob die Be
schleunigungsabweichung Δα größer als ein vierter Referenz
wert Aref22 ist oder nicht. Der vierte Referenzwert Aref22
ist größer als der dritte Referenzwert Aref21 (d. h., Aref22 <
Aref21). Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S737
JA ist (d. h., Δα < Aref22), schreitet der Steuerfluß zu ei
nem Schritt S739 fort, um die Herunterschaltanweisung zu
löschen. Dann ist diese Unterroutine beendet. Wenn das Ent
scheidungsergebnis in dem Schritt S737 NEIN ist (d. h., Δα ≦
Aref22), ist diese Unterroutine beendet.
Fig. 15 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Bremsensteuerns des Schritts S740 darstellt. Genauer gesagt
wird es in einem Schritt S741 überprüft, ob die Beschleuni
gungsabweichung Δα kleiner als ein fünfter Referenzwert
Aref31 ist oder nicht. Wenn das Entscheidungsergebnis in
dem Schritt S741 JA ist (d. h., Δα < Aref31), schreitet der
Steuerfluß zu einem Schritt S743 fort, um eine Bremsanwei
sung aufrechtzuerhalten. Dann wird in einem nächsten
Schritt S745 die Gaspedalschließanweisung aufrechterhalten.
Dann schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S751 fort.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S741 NEIN
ist (d. h., Δα ≧ Aref31), schreitet der Steuerfluß zu einem
Schritt S747 fort, um weiter zu überprüfen, ob die Be
schleunigungsabweichung Δα größer als ein sechster Refe
renzwert Aref32 ist oder nicht. Der sechste Referenzwert
Aref32 ist größer als der fünfte Referenzwert Aref31 (d. h.,
Aref32 < Aref31). Wenn das Entscheidungsergebnis in dem
Schritt S747 JA ist (d. h., Δα < Aref32), schreitet der
Steuerfluß zu einem Schritt S749 fort, um die Bremsanwei
sung zu löschen. Dann schreitet der Steuerfluß zu dem
Schritt S751 fort. Wenn das Entscheidungsergebnis in dem
Schritt S747 NEIN ist (d. h., Δα ≦ Aref32), schreitet der
Steuerfluß direkt zu dem Schritt S751 fort.
In dem Schritt S751 wird es überprüft, ob die Bremsan
weisung aufrechterhalten wird oder nicht. Wenn das Ent
scheidungsergebnis in dem Schritt S751 JA ist, schreitet
der Steuerfluß zu einem Schritt S753 fort, um einen vorlie
genden Bremsdruckwert zu erzielen. Der vorliegende Brems
druck BPn wird durch Multiplizieren eines Bremssteuerver
stärkungsfaktors K21 mit der Beschleunigungsabweichung Δα
und Addieren des erzielten multiplizierten Werts K21 × Δα
zu einem vorhergehenden Bremsdrucks BPn-1 erzielt:
BPn ← BPn-1 + K21xΔα.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S751 NEIN
ist, schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S755 fort,
um den vorliegenden Bremsdruck auf 0, d. h., BPn = 0, abzu
gleichen. Nach Beenden des Schritts S753 oder S755 ist
diese Unterroutine beendet.
Im allgemeinen ist es insbesondere wichtig, die Sicher
heit oder ein bedachtes Fahren während eines automatischen
Abstandssteuerns oder irgendeines anderen automatischen
Steuerns eines Fahrzeugsverhaltens sicherzustellen. Im Hin
blick darauf ist die Maximalverzögerung, die während des
automatischen Bremsensteuerns erzielbar ist, innerhalb ei
nes vorbestimmten zulässigen Bereichs derart eingeschränkt,
daß die Fahrgäste nicht durch einen plötzlichen oder jähen
Bremsvorgang gefährdet werden, der von dem übermäßig großen
Verzögerungswert herrührt.
Anders ausgedrückt kann der Fahrer eine größere Verzö
gerung durch absichtliches starkes oder vollständiges Nie
derdrücken des Bremspedals bewirken, um das Fahrzeug unmit
telbar zu verzögern. Der Verzögerungsgrad, der durch das
Niederdrücken des Bremspedals durch den Fahrer erzielbar
ist (zum Beispiel bei einer Notbremsung), ist viel höher
als der Verzögerungsgrad, der durch das bei dem automati
schen Abstandssteuern durchgeführte automatische Bremsen
steuern erzielbar ist.
Fig. 16 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S800 darstellt, welcher die Unterroutine zum Betä
tigen der Beschleunigungs-/Verzögerungsbetätigungsvorrichtung ist.
In einen Schritt S801 wird es überprüft, ob die Gaspe
dalschließanweisung aufrechterhalten wird oder nicht. Wenn
die Gaspedalschließanweisung gelöscht ist (d. h., NEIN in
dem Schritt S801) schreitet der Steuerfluß zu Schritten
S803, S805 und S807 fort, welche aufeinanderfolgend durch
geführt werden. In dem Schritt S803 wird ein Bremskraft-Frei
gabesignal erzeugt. In dem Schritt S805 wird ein Herun
terschalt-Freigabesignal erzeugt. In dem Schritt S807 wird
ein Rückkopplungssignal zum Steuern einer Drosselöffnung
erzeugt. Dann ist diese Unterroutine beendet.
Unterdessen schreitet, wenn die Gaspedalschließanwei
sung aufrechterhalten wird (d. h., JA in dem Schritt S801),
der Steuerfluß zu einem Schritt S809 fort, um weiter zu
überprüfen, ob die Herunterschaltanweisung aufrechterhalten
wird oder nicht. Wenn die Herunterschaltanweisung gelöscht
ist (d. h., NEIN in dem Schritt S809), schreitet der Steuer
fluß zu einem Schritt S811 fort, um weiter zu überprüfen,
ob die Bremsanweisung aufrechterhalten wird oder nicht.
Wenn die Bremsanweisung gelöscht ist (d. h., NEIN in dem
Schritt S811), schreitet der Steuerfluß zu Schritten S813,
S815 und S817 fort, welche aufeinanderfolgend durchgeführt
werden. In dem Schritt S813 wird das Bremskraft-Freigabe
signal erzeugt. In dem Schritt S815 wird das Herunter
schalt-Freigabesignal erzeugt. In dem Schritt S817 wird ein
Drosselschließsignal erzeugt, um das Drosselventil voll
ständig zu schließen. Dann ist diese Unterroutine beendet.
Wenn die Bremsanweisung aufrechterhalten wird (d. h., JA
in dem Schritt S811), schreitet der Steuerfluß zu Schritten
S819, S821 und S823 fort, welche aufeinanderfolgend durch
geführt werden. In dem Schritt S819 wird das Drossel
schließsignal erzeugt, um das Drosselventil vollständig zu
schließen. In dem Schritt S821 wird das Herunterschalt-Frei
gabesignal erzeugt. In dem Schritt S823 wird ein Rück
kopplungssignal zum Steuern des Bremsdrucks erzeugt. Dann
ist diese Unterroutine beendet.
Unterdessen schreitet, wenn die Herunterschaltanweisung
aufrechterhalten wird (d. h., JA in dem Schritt S809), der
Steuerfluß zu einem Schritt S825 fort, um weiter zu über
prüfen, ob die Bremsanweisung aufrechterhalten wird oder
nicht. Wenn die Bremsanweisung gelöscht ist (d. h., NEIN in
dem Schritt S825), schreitet der Steuerfluß zu Schritten
S827, S829 und S831 fort, welche aufeinanderfolgend durch
geführt werden. In dem Schritt S827 wird das Bremskraft-Frei
gabesignal erzeugt. In dem Schritt S829 wird das Dros
selschließsignal erzeugt, um das Drosselventil vollständig
zu schließen. In dem Schritt S831 wird das Herunterschalt
signal erzeugt, um die Getriebebetätigungsvorrichtung zu
betätigen, um einen bestimmten Herunterschaltvorgang zu
realisieren. Dann ist diese Unterroutine beendet.
Wenn die Bremsanweisung aufrechterhalten wird (d. h., JA
in dem Schritt S825), schreitet der Steuerfluß zu Schritten
S833, S835 und S837 fort. In dem Schritt S833 wird das
Drosselschließsignal erzeugt, um das Drosselventil voll
ständig zu schließen. In dem Schritt S835 wird das Herun
terschaltsignal erzeugt, um die Getriebebetätigungsvorrich
tung zu betätigen, um den bestimmten Herunterschaltvorgang
zu realisieren. In dem Schritt S837 wird das Rückkopplungs
signal zum Steuern des Bremsdrucks erzeugt. Dann ist diese
Unterroutine beendet.
Fig. 17 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S1100 darstellt, welcher die Unterroutine zum Er
zeugen der auf das Deaktivieren der Beschleuni
gungs-/Verzögerungsbetätigungsvorrichtung reagierenden Steu
erausschalt-Ausgangssignale ist. Diese Unterroutine zeigt
einen Verarbeitungsablauf, der ausgeführt wird, wenn die
Beschleunigungs-/Verzögerungsbetätigungsvorrichtung keine
Anweisungen für die Beschleunigung und/oder Verzögerung
aufnimmt. In einem Schritt S1101 wird das Drosselschließ
signal erzeugt, um das Drosselventil vollständig zu schlie
ßen. Dann wird in einem Schritt S1103 das Herunterschalt-Frei
gabesignal erzeugt. Nachfolgend wird in einem Schritt
S1105 das Bremskraft-Freigabesignal erzeugt. Dann ist diese
Unterroutine beendet.
In den zuvor beschriebenen Flußdiagrammen sind die Re
ferenzwerte Aref11, Aref12, Aref21, Aref22, Aref31, Aref32
Schwellwerte, die die folgende Bedeutung aufweisen:
Die Beziehung hinsichtlich einer Höhe zwischen den An
weisungs- und Löschschwellwerten ist wie folgt:
Die zuvor beschriebene Beziehung zwischen den Anwei
sungs- und Löschschwellwerten, die bei jedem Steuern ver
wendet werden, ist im allgemeinen zum Unterdrücken der Vi
briererscheinung vorgesehen.
Die Beziehung zwischen jeweiligen Anweisungsschwellwer
ten ist wie folgt:
Aref31 ≦ Aref21 ≦ Aref11 < 0.
Diese Beziehung ist zum Bestimmen der Betätigungsrei
henfolge zwischen mehreren Verzögerungsvorrichtungen erfor
derlich. Gemäß dieser Beziehung ist die Verzögerungsvor
richtung, die als erstes betätigt wird, das Drosselventil,
welches die niedrigste Verzögerung bewirkt, wenn es in
Übereinstimmung mit dem Drosselschließsignal geschlossen
wird. Die Verzögerungsvorrichtung, die als zweites betätigt
wird, ist das Getriebe, welches eine mittlere Verzögerung
bewirkt, wenn es als Reaktion auf das Herunterschaltsignal
heruntergeschaltet wird. Die Verzögerungsvorrichtung, wel
che als letzte betätigt wird, ist die Bremsvorrichtung,
welche die größte Verzögerung bewirkt, wenn sie in Überein
stimmung mit dem Bremssignal betätigt wird.
Die Beziehung zwischen jeweiligen Löschschwellwerten
ist wie folgt:
0 < Aref32 ≦ Aref22 ≦ Aref12.
Diese Beziehung ist zum Bestimmen der Löschreihenfolge
zwischen den mehreren Verzögerungsvorrichtungen erforder
lich. Gemäß dieser Beziehung ist die Verzögerungsvorrich
tung, die zuerst gelöscht wird, die Bremsvorrichtung, wel
che die größte Verzögerung bewirkt. Die Verzögerungsvor
richtung, die als zweites gelöscht wird, ist das Getriebe,
welches die mittlere Verzögerung bewirkt. Die Verzögerungs
vorrichtung, die als letztes gelöscht wird, ist die Dros
sel, welche die kleinste Verzögerung bewirkt.
Funktions- und Wirkungsweisen des automatischen Ab
standssteuerns, das durch das erste Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung realisiert werden, werden hier im
weiteren Verlauf beschrieben.
Es wird nun angenommen, daß das vorausfahrende Fahrzeug
zuerst verzögert (siehe A in Fig. 18) und dann beschleunigt
(siehe B in Fig. 18). In diesem Fall wird der Ist-Abstand
zwischen zwei Fahrzeugen kürzer als der Standard-Soll-Ab
stand. Daher verzögert, wenn der Soll-Abstand auf den Stan
dard-Soll-Abstand festgelegt ist, das Systemfahrzeug, um
den Standard-Soll-Abstand zwischen zwei Fahrzeugen auf
rechtzuerhalten. Auch dann, wenn das vorausfahrende Fahr
zeug ein Beschleunigen beginnt (siehe B in Fig. 18) wird
das Systemfahrzeug fortfahren, zu verzögern, außer der Ist-Ab
stand geht wieder zu dem Standard-Soll-Abstand über. An
ders ausgedrückt muß das Systemfahrzeug für eine Weile war
ten, bis der Ist-Abstand wieder zu dem Standard-Soll-Ab
stand übergeht. Das Systemfahrzeug wird bedeutsam verzö
gert, um dem vorausfahrenden Fahrzeug zu folgen und wird
unerwünscht zurückgelassen. Dies verschlechtert das Fahr
empfinden und zwingt ein nachfolgendes Fahrzeug, unnötig zu
verzögern.
Im Gegensatz dazu ist gemäß der vorliegenden Erfindung
der Soll-Abstand in Übereinstimmung mit den Fahrzuständen
veränderbar. Genauer gesagt kann in dem Zustand, in dem das
vorausfahrende Fahrzeug verzögert hat (siehe A in Fig. 19),
das vorausfahrende Fahrzeug bald ein Beschleunigen beginnen
(siehe B in Fig. 19). In diesem Fall ändert sich der Soll-Ab
stand temporär von dem Standart-Soll-Abstand zu einem
vorläufigen Soll-Abstand auf das Beginnen eines Beschleuni
gens eines vorausfahrenden Fahrzeugs (siehe B in Fig. 19).
Dies läßt zu, daß das Systemfahrzeug dem vorausfahrenden
Fahrzeug unverzüglich folgt.
Fig. 20 zeigt ein Zeitablaufsdiagramm, das den Unter
schied zwischen der vorliegenden Erfindung und dem Stand
der Technik bei dem Fahrzeugverhalten während des automati
schen Abstandssteuerns darstellt. Wie es aus Fig. 20 er
sichtlich ist, verringert sich gemäß der vorliegenden Er
findung der Soll-Abstand plötzlich auf einen kleineren
Wert, sobald das vorausfahrende Fahrzeug schneller als das
Systemfahrzeug wird. Demgemäß wird die Soll-Beschleunigung
unverzüglich erhöht. Dies verhindert, daß das Systemfahr
zeug übermäßig verzögert wird und verhindert ebenso, daß
der Ist-Abstand unerwünscht erhöht wird.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf den zuvor be
schriebenen Fahrzustand beschränkt. Zum Beispiel tritt eine
ähnliche Situation während des Fahrspurwechsels eines
schnelleren Fahrzeugs auf, welches sich zwischen zwei Fahr
zeuge drängt, die sich auf der gleichen Fahrspur bewegen.
Bei dem zuvor beschriebenen automatischen Abstandssteu
erns ist die physikalische Größe, die den Abstand zwischen
zwei Fahrzeugen darstellt, nicht auf die offenbarte be
schränkt. Eine andere physikalische Größe, die direkt oder
indirekt den Abstand darstellt, kann gleichermaßen verwen
det werden.
Anstelle eines Regelns des Soll-Abstands ist es mög
lich, die Soll-Beschleunigung derart zu regeln, daß sie die
gleichen Wirkungsweisen aufweist. In diesem Fall stellt die
vorliegende Erfindung den Grad der Verzögerung ein. Die
Verringerung der Soll-Beschleunigung wird anstelle eines
derartigen Einstellens des vorläufigen Soll-Abstands, daß
dieser kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist, temporär
gesenkt. Zum Beispiel wird die untere Grenze der Soll-Be
schleunigung temporär auf einen vorläufigen Pegel einge
stellt, der gleich 0 oder einem vorbestimmten negativen
Wert ist. Danach verringert sich die untere Grenze der
Soll-Beschleunigung allmählich mit einem Verstreichen der
Zeit und geht wieder zu einem Standardwert über. Dies ist
ebenso wirkungsvoll, um die unerwünschte Verzögerung zu un
terdrücken.
Nachstehend erfolgt die Beschreibung eines zweiten Aus
führungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
Das integrierte Steuersystem eines Kraftfahrzeugs, das
in Fig. 1 gezeigt ist, kann ebenso bei dem zweiten Ausfüh
rungsbeispiel der vorliegenden Erfindung angewendet werden.
Die Fig. 22 und 23 zeigen zusammenwirkend ein Fluß
diagramm eines Hauptverarbeitungsablaufs, der in der Ab
standssteuereinheit 2 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung durchgeführt wird.
In einem Schritt S110 wird es überprüft, ob das Ab
standssteuern im Gange ist oder nicht. Wenn das Steuern
noch nicht gestartet ist (NEIN in dem Schritt S110), wird
es in einem Schritt S140 überprüft, ob der Steuerstart
schalter gesetzt ist oder nicht. Wenn der Fahrtregler-Schal
ter 20 eingeschaltet ist, wird die Entscheidung in dem
Schritt S140 JA. Wenn die Entscheidung in dem Schritt S140
NEIN ist, schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S900
fort, um einen Steuerstartmerker zurückzusetzen. Der Steu
erstartmerker zeigt den Beginn des automatischen Abstands
steuervorgangs an und wird unmittelbar gesetzt, nachdem das
automatische Abstandssteuern gestartet worden ist. Dann
werden Schritte S1000 (d. h., eine Soll-Abstands-Steueraus
schaltverarbeitung), S1100 (d. h., eine Beschleuni
gungs-/Verzögerungsbetätigungsvorrichtungs-Steuerausschalt
verarbeitung), S2800 (d. h., eine Warnabstands-Steueraus
schaltverarbeitung) und S2900 (ein Deaktivieren einer War
nungsvorrichtung) aufeinanderfolgend durchgeführt.
Genauer gesagt werden in dem Schritt S1000 die Soll-Ab
stände als Reaktion auf ein Deaktivieren der automatischen
Steuervorrichtung auf den Standardwert eingestellt. In dem
Schritt S1100 werden auf ein Deaktivieren der Beschleuni
gungs-/Verzögerungsbetätigungsvorrichtung reagierende Steu
erausschalt-Ausgangssignale erzeugt. In dem Schritt S2800
werden die Warnabstände als Reaktion auf ein Deaktivieren
der Warnungsvorrichtung auf den normalen Wert eingestellt.
In dem Schritt S2900 wird die Warnungsvorrichtung deakti
viert. Dann ist der Hauptverarbeitungsablauf beendet.
Wenn der Steuerstartschalter bereits gesetzt ist (JA in
dem Schritt S140), schreitet der Steuerfluß zu einem
Schritt S150 fort, um den Steuerstartmerker zu setzen, und
schreitet dann zu einem Schritt S160 fort, um mehrere Soll-Ab
stände Da, Db und Dc und mehrere Wiedererlangungs-Zeitge
berwerte Ta, Tb und Tc zu initialisieren. Weiterhin werden
in einem Schritt S165 mehrere Warnabstände Dd, De und Df
und mehrere Warnungswiedererlangungs-Zeitgeberwerte Td, Te
und Tf initialisiert.
Genauer gesagt werden die Soll-Abstände Da, Db und Dc
auf einen vorbestimmten Standard-Soll-Abstand abgeglichen,
welcher ein grundlegender Wert ist, der auf der Grundlage
eines Schaltvorgang eines Bedieners oder dergleichen be
stimmt wird. Der Standard-Soll-Abstand kann in Übereinstim
mung mit der Fahrzeuggeschwindigkeit veränderbar sein. Die
Wiedererlangungs-Zeitgeberwerte Ta, Tb und Tc sind auf 0
abgeglichen. Die Warnabstände Dd, De und Df sind auf einen
vorbestimmten normalen Warnabstand abgeglichen. Die War
nungswiedererlangungs-Zeitgeberwerte Td, Te und Tf sind auf
0 abgeglichen.
Als nächstes wird in einem Schritt S170 ein Merker hin
sichtlich eines vorhergehenden Übersteuerns zurückgesetzt.
Dann schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S130 fort.
Unterdessen wird, wenn das Abstandssteuern bereits ge
startet ist (d. h., JA in dem Schritt S110), der Steuer
startmerker in einem Schritt S120 zurückgesetzt und schrei
tet dann der Steuerfluß zu dem Schritt S130 fort.
In dem Schritt S130 wird es überprüft, ob der Steuer
endschalter gesetzt ist oder nicht. Wenn der Steuerend
schalter bereits gesetzt ist (JA in dem Schritt S130),
schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S900 fort, um den
Steuerstartmerker zurückzusetzen und die zuvor beschriebene
Verarbeitung in den Schritten S900, S1000, S1100, S2800 und
S2900 auszuführen. Dann ist der Hauptverarbeitungsablauf
beendet.
Wenn der Steuerendschalter noch nicht gesetzt ist (NEIN
in dem Schritt S130), schreitet der Steuerfluß zu den
Schritten S200 (einer Unterroutine zum Einstellen des Soll-Ab
stands bei einem Fahrspurwechselzustand), S300 (einer Un
terroutine zum Einstellen des Soll-Abstands bei einem Über
steuerzustand), S400 (einer Unterroutine zum Einstellen des
Soll-Abstands bei einem Steuerstartzustand), S1500 (einer
Unterroutine zum Auswählen eines bevorzugten Soll-Ab
stands), S600 (der Unterroutine zum Berechnen der Soll-Be
schleunigung), S700 (der Unterroutine zum Steuern der Be
schleunigung und Verzögerung) und S800 (der Unterroutine
zum Betätigen der Beschleunigungs-/Verzögerungsbetätigungs
vorrichtung) fort, welche aufeinanderfolgend durchgeführt
werden.
Dann wird in einem Schritt S2100 der normale Warnab
stand berechnet. Weiterhin schreitet der Steuerfluß zu den
Schritten S2000 (einer Unterroutine zum Einstellen des
Warnabstands bei dem Fahrstuhlwechselzustand), S2300 (einer
Unterroutine zum Einstellen des Warnabstands bei dem Über
steuerzustand), S2400 (einer Unterroutine zum Einstellen
des Warnabstands bei dem Steuerstartzustand), S2500 (einer
Unterroutine zum Auswählen eines bevorzugten Warnabstands)
und S2600 (einer Unterroutine zum Entscheiden und Erzeugen
einer Warnung oder eines Alarms) fort, welche aufeinander
folgend in dieser Reihenfolge durchgeführt werden. Dann ist
der Hauptverarbeitungsablauf beendet.
Fig. 24 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S200 darstellt, welche die Unterroutine zum Ein
stellen des Soll-Abstands bei einem Fahrspurwechselvorgang
ist.
In einem Schritt S201 wird es überprüft, ob irgendein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird oder nicht. Wenn kein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird (d. h., NEIN in dem
Schritt S201), wird der Soll-Abstand Da in einem Schritt
S215 auf den Standard-Soll-Abstand abgeglichen. In diesem
Ausführungsbeispiel werden der vorläufige Soll-Abstand und
der Standard-Soll-Abstand bezüglich eines Zeitintervalls
(s) ausgedrückt, welches durch Teilen des Abstands zwischen
zwei Fahrzeugen durch die Fahrzeuggeschwindigkeit des Sy
stemfahrzeugs erzielt wird. Dann wird in einem Schritt S217
ein Abstandswiedererlangungs-Zeitgeberwert zurückgesetzt (=
0). Dann ist diese Unterroutine beendet.
Wenn irgendein vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird
(d. h., JA in dem Schritt S201) schreitet der Steuerfluß zu
einem Schritt S203 fort, um weiter zu überprüfen, ob ein
Objekt zu einem anderen vorausfahrenden Fahrzeug gewechselt
hat oder nicht. Wenn das Objekt gewechselt hat (d. h., JA in
dem Schritt S203), wird es angenommen, daß das Systemfahr
zeug gerade die zu befahrende Fahrspur gewechselt hat. Dann
wird es in einem nächsten Schritt S205 weiter überprüft, ob
eine Relativgeschwindigkeit größer als 0 ist oder nicht.
Die Relativgeschwindigkeit wird durch eine Fahrgeschwindig
keitsdifferenz zwischen dem vorausfahrenden Fahrzeug und
dem Systemfahrzeug definiert. Wenn die Relativgeschwindig
keit ein positiver Wert ist, bewegt sich das vorausfahrende
Fahrzeug schneller als das Systemfahrzeug. Anders ausge
drückt entfernt sich das vorausfahrende Fahrzeug von dem
Systemfahrzeug.
Wenn die Entscheidung in dem Schritt S205 JA ist, d. h.,
wenn sich das vorausfahrende Fahrzeug schneller als das Sy
stemfahrzeug bewegt, schreitet der Steuerfluß zu einem
Schritt S207 fort, um einen vorläufigen Soll-Abstand Da
einzustellen, der gleich dem vorliegenden Abstand "d" ist.
In diesem Fall wird eine obere Grenze derart vorgesehen,
daß verhindert wird, daß der vorläufige Soll-Abstand Da den
Standard-Soll-Abstand überschreitet. Dann wird eine untere
Grenze derart vorgesehen, daß verhindert wird, daß sich der
vorläufige Soll-Abstand Da unter eine vorbestimmte untere
Grenze verringert (d. h., vorbestimmte untere Grenze ≦ vor
läufiger Soll-Abstand Da ≦ Standard-Soll-Abstand).
Es ist jedoch möglich, den Soll-Abstand Da als eine
Funktion der Relativgeschwindigkeit, die in den Fig.
25A, 25B oder 25C gezeigt ist, derart zu bestimmen, daß der
vorläufige Soll-Abstand in Übereinstimmung mit den Fahrzu
ständen angemessen bestimmt werden kann. In diesem Fall
werden die zuvor beschriebenen Schritte S205 und S207 der
art abgewandelt, daß sie sich auf den Abbildungswert bezie
hen, der in den Fig. 25A, 25B oder 25C gezeigt ist.
Fig. 25 zeigt ein Beispiel der Beziehung zwischen dem
vorläufigen Soll-Abstand Da und der Relativgeschwindigkeit.
Gemäß dem funktionalen Graph, der in Fig. 25A gezeigt ist,
wird der vorläufige Soll-Abstand Da auf den Standard-Soll-Ab
stand abgeglichen, der in dem Schritt S215 eingestellt
wird, wenn die Relativgeschwindigkeit kleiner als der
Schwellwert Vr1 (negativer Wert) ist. Der vorläufige Soll-Ab
stand verringert sich linear mit sich erhöhender Relativ
geschwindigkeit, wenn sich die Relativgeschwindigkeit in
einem Bereich zwischen dem Schwellwert Vr1 und 0 befindet.
Der vorläufige Soll-Abstand wird auf einen Ist-Abstand ab
geglichen, wenn die Relativgeschwindigkeit größer als 0
ist.
Fig. 25B zeigt ein weiteres Beispiel der Beziehung zwi
schen dem vorläufigen Soll-Abstand und der Relativgeschwin
digkeit. Gemäß dem funktionalen Graph, der in Fig. 25B ge
zeigt ist, wird der vorläufige Soll-Abstand Da auf den
Standard-Soll-Abstand abgeglichen, der in dem Schritt S215
eingestellt wird, wenn die Relativgeschwindigkeit kleiner
als der Schwellwert Vr1 ist. Der vorläufige Soll-Abstand
verringert sich linear mit sich erhöhender Relativgeschwin
digkeit, wenn sich die Relativgeschwindigkeit in einem Be
reich zwischen dem Schwellwert Vr1 und einem Schwellwert
Vr2 (positiver Wert) befindet. Der vorläufige Soll-Abstand
wird auf den Ist-Abstand abgeglichen, wenn die Relativge
schwindigkeit größer als der Schwellwert Vr2 ist. Anders
ausgedrückt sollte bei dem automatischen Abstandssteuern
das Systemfahrzeug allmählich verzögert werden, wenn die
Relativgeschwindigkeit ein positiver kleiner Wert ist, um
dem Fahrempfinden während des Fahrspurwechselvorgangs zu
entsprechen. Im allgemeinen wünscht es der Fahrer, die
Fahrsicherheit sicherzustellen, unmittelbar nachdem er den
Fahrspurwechselvorgang beendet hat. Daher ist es bevorzugt,
den vorläufigen Soll-Abstand einzustellen, welcher das Sy
stemfahrzeug während des Fahrspurwechselvorgangs bei dem
automatischen Abstandssteuern allmählich verzögert, wenn
sich das Systemfahrzeug mit einer kleinen Relativgeschwin
digkeit von dem vorausfahrenden Fahrzeug entfernt.
Fig. 25C zeigt ein weiteres Beispiel der Beziehung zwi
schen dem vorläufigen Soll-Abstand und der Relativgeschwin
digkeit. Gemäß dem funktionalen Graph, der in Fig. 25C ge
zeigt ist, wird der vorläufige Soll-Abstand Da auf den
Standard-Soll-Abstand abgeglichen, der in dem Schritt S215
eingestellt wird, wenn die Relativgeschwindigkeit kleiner
als der Schwellwert Vr1 ist. Der vorläufige Soll-Abstand
verringert sich linear mit sich erhöhender Relativgeschwin
digkeit, wenn sich die Relativgeschwindigkeit in einem Be
reich zwischen dem Schwellwert Vr1 und einem Schwellwert
Vr3 (negativer Wert, d. h., Vr1 < Vr3 < 0) befindet. Der
vorläufige Soll-Abstand wird auf den Ist-Abstand abgegli
chen, wenn die Relativgeschwindigkeit größer als der
Schwellwert Vr3 ist.
In allen Fällen wird der vorläufige Soll-Abstand Da be
züglich eines Zeitintervalls (s) ausgedrückt, welches durch
Teilen des Abstands zwischen zwei Fahrzeugen durch die
Fahrzeuggeschwindigkeit des Systemfahrzeugs erzielt wird.
Nach einem Beenden des Schritts S207 schreitet der
Steuerfluß zu einem Schritt S209 fort, um den Abstandswie
dererlangungs-Zeitgeberwert Ta einzustellen. Dann ist diese
Unterroutine beendet.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S203 oder
S205 NEIN ist, schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt
S211 fort, um den vorläufigen Soll-Abstand Da einzustellen.
Genauer gesagt wird der Soll-Abstand Da durch Addieren ei
nes Zuwachswerts Δda zu dem vorhergehenden Soll-Abstand Da
erneuert. In diesem Fall wird die obere Grenze derart vor
gesehen, daß verhindert wird, daß der vorläufige Soll-Ab
stand den Standard-Soll-Abstand überschreitet (d. h., vor
läufiger Soll-Abstand Da ≦ Standard-Soll-Abstand).
Als nächstes wird in einem Schritt S213 der Abstands
wiedererlangungs-Zeitgeberwert Da durch Addieren eines Ab
fallwerts -Δta zu dem vorhergehenden Zeitgeberwert Ta er
neuert. In diesem Fall wird eine untere Grenze derart vor
gesehen, daß verhindert wird, daß sich der Abstandswieder
erlangungs-Zeitgeberwert Ta unter 0 verringert (d. h., Ta ≧ 0).
Dann ist diese Unterroutine beendet.
Fig. 26 zeigt ein Zeitablaufsdiagramm, das die Details
des Schritts S300 darstellt, welcher die Unterroutine zum
Einstellen des Soll-Abstands bei dem Übersteuerzustand ist.
In einem Schritt S301 wird es überprüft, ob irgendein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird oder nicht. Wenn kein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird (d. h., NEIN in dem
Schritt S301), wird in einem Schritt S323 ein Merker hin
sichtlich eines vorhergehenden Übersteuerns zurückgesetzt.
Dann wird in einem Schritt S325 der Soll-Abstand Db auf den
Standard-Soll-Abstand abgeglichen. Dann wird in einem
Schritt S327 ein Abstandswiedererlangungs-Zeitgeberwert Tb
zurückgesetzt (= 0). Dann ist diese Unterroutine beendet.
Wenn irgendein vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird
(d. h., JA in dem Schritt S301), wird es dann in einem
Schritt S303 überprüft, ob der Übersteuervorgang im Gange
ist oder nicht. Wenn das Entscheidungsergebnis in dem
Schritt S303 JA ist, schreitet der Steuerfluß zu einem
Schritt S317 fort, um den Merker hinsichtlich eines vorher
gehenden Übersteuerns zu setzen und schreitet dann zu einem
Schritt S219 fort, um einen vorläufigen Soll-Abstand Db
einzustellen, der gleich dem vorliegenden Abstand "d" ist.
In diesem Fall wird eine obere Grenze derart vorgesehen,
daß verhindert wird, daß der vorläufige Soll-Abstand Db den
Standard-Soll-Abstand überschreitet, der in dem Schritt
S325 eingestellt wird. Es ist jedoch möglich, den vorläufi
gen Soll-Abstand Db in Übereinstimmung mit dem funktionalen
Graph zu bestimmen, der in den Fig. 25A, 25B oder 25C
gezeigt ist.
Nach einem Beenden des Schritt S319 schreitet der Steu
erfluß zu einem Schritt S321 fort, um den Abstandswiederer
langungs-Zeitgeberwert Tb einzustellen. Dann ist diese Un
terroutine beendet.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S303 NEIN
ist, wird es in einem Schritt S305 weiter überprüft, ob der
Merker hinsichtlich eines vorhergehenden Übersteuerns ge
setzt ist oder nicht. Wenn der Merker hinsichtlich eines
vorhergehenden Übersteuerns gesetzt ist (d. h. JA in dem
Schritt S305), wird es angenommen, daß der Übersteuervor
gang gerade beendet worden ist. Daher schreitet der Steuer
fluß zu einem Schritt S307 fort, um den Merker eines vor
hergehenden Übersteuerns zurückzusetzen, und schreitet dann
zu einem Schritt S309 fort, um einen vorläufigen Soll-Ab
stand DB einzustellen, der gleich dem vorliegenden Abstand
"d" ist. In diesem Fall wird eine obere Grenze derart vor
gesehen, daß verhindert wird, daß der vorläufige Soll-Ab
stand Db den Standart-Soll-Abstand überschreitet, der in
dem Schritt S325 eingestellt wird. Ferner wird eine untere
Grenze derart vorgesehen, daß verhindert wird, daß sich der
vorläufige Soll-Abstand Db unter eine vorbestimmte untere
Grenze verringert (d. h., vorbestimmte untere Grenze ≦ vor
läufiger Soll-Abstand Db ≦ Standard-Soll-Abstand).
Es ist jedoch möglich, in dem Schritt S309 den vorläu
figen Soll-Abstand Db gemäß dem funktionalen Graph zu be
stimmen, der in Fig. 25A, 25B oder 25C gezeigt ist.
Zum Beispiel wird, wenn der funktionale Graph verwendet
wird, der in Fig. 25C gezeigt ist, der vorläufige Soll-Ab
stand Db auf den Standard-Soll-Abstand abgeglichen, der in
dem Schritt S325 eingestellt wird, wenn die Relativge
schwindigkeit kleiner als der Schwellwert Vr1 ist. Der vor
läufige Soll-Abstand Db verringert sich linear mit sich er
höhender Relativgeschwindigkeit, wenn sich die Relativge
schwindigkeit in einem Bereich zwischen dem Schwellwert Vr1
und dem Schwellwert Vr3 befindet (Vr1 < Vr3 < 0). Ferner
wird der vorläufige Soll-Abstand auf den Ist-Abstand abge
glichen, wenn die Relativgeschwindigkeit größer als der
Schwellwert Vr3 ist. Gemäß diesem funktionalen Graph wird
der vorläufige Soll-Abstand Db auch dann auf den Ist-Ab
stand abgeglichen, wenn sich das Systemfahrzeug geringfügig
dem vorausfahrenden Fahrzeug annähert. Anders ausgedrückt
wird bei dem automatischen Abstandssteuern der Verzöge
rungsgrad wirkungsvoll derart gesenkt, daß er während des
Übersteuervorgangs dem Fahrempfinden entspricht. Im allge
meinen führt der Fahrer den Übersteuervorgang mit der Ab
sicht durch, sich dem vorausfahrenden Fahrzeug anzunähern.
Daher ist es bevorzugt, die Verzögerung des Fahrzeugs wäh
rend des Übersteuervorgangs bei dem automatischen Abstands
steuern zu senken, wenn sich das Systemfahrzeug mit einer
kleinen Relativgeschwindigkeit dem vorausfahrenden Fahrzeug
annähert.
Nach einem Beenden des Schritts S309 schreitet der
Steuerfluß zu einem Schritt S311 fort, um den Abstandswie
dererlangungs-Zeitgeberwert Tb einzustellen. Dann ist diese
Unterroutine beendet.
Wenn der Merker hinsichtlich eines vorhergehenden Über
steuerns nicht gesetzt ist (d. h., NEIN in dem Schritt
S305), wird es angenommen, daß eine bedeutsame Zeit ver
strichen ist, nachdem der Übersteuervorgang beendet worden
ist. Daher schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S313
fort, um den vorläufigen Soll-Abstand Db einzustellen. Ge
nauer gesagt wird der Soll-Abstand Db durch Addieren eines
Zuwachswerts Δdb zu dem vorhergehenden Soll-Abstand Db er
neuert. In diesem Fall wird die obere Grenze auf die glei
che Weise wie in dem Schritt S309 vorgesehen (d. h., vorläu
figer Soll-Abstand Db ≦ Standard-Soll-Abstand).
Als nächstes wird in einem Schritt S315 der Abstands
wiedererlangungs-Zeitgeberwert Tg durch Addieren eines Ab
fallwerts -Δtb zu dem vorhergehenden Zeitgeberwert Tb er
neuert. In diesem Fall wird eine untere Grenze derart vor
gesehen, daß verhindert wird, daß sich der Abstandswieder
erlangungs-Zeitgeberwert Tb unter 0 verringert (d. h., Tb ≧ 0).
Dann ist diese Unterroutine beendet.
Fig. 27 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S400 darstellt, welcher die Unterroutine zum Ein
stellen des Soll-Abstands bei dem Steuerstartzustand ist.
In einem Schritt S401 wird es überprüft, ob irgendein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird oder nicht. Wenn kein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird (NEIN in dem Schritt
S401), wird in einem Schritt S413 der Soll-Abstand Dc auf
den Standard-Soll-Abstand abgeglichen. Dann wird in einem
Schritt S415 der Abstandswiedererlangungs-Zeitgeberwert Tc
zurückgesetzt (= 0). Dann ist diese Unterroutine beendet.
Wenn irgendein vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird
(d. h., JA in dem Schritt S401), schreitet der Steuerfluß zu
einem Schritt S403 fort, um weiter zu überprüfen, ob der
Steuerstartmerker gesetzt ist oder nicht. Wenn der Steuer
startmerker gesetzt ist (d. h., JA in dem Schritt S403),
wird es angenommen, daß der automatische Abstandssteuervor
gang gerade begonnen hat. Daher schreitet der Steuerfluß zu
einem nächsten Schritt S405 fort, um einen vorläufigen
Soll-Abstand Dc einzustellen, der gleich dem vorliegenden
Abstand "d" ist. In diesem Fall wird eine obere Grenze der
art vorgesehen, daß verhindert wird, daß der vorläufige
Soll-Abstand Dc den Standard-Soll-Abstand überschreitet,
der in dem Schritt S413 eingestellt wird. Ferner wird eine
untere Grenze derart vorgesehen, daß verhindert wird, daß
sich der vorläufige Soll-Abstand Dc unter eine vorbestimmte
untere Grenze verringert (d. h., vorbestimmte untere Grenze
≦ vorläufiger Soll-Abstand Dc ≦ Standard-Soll-Abstand).
Es ist jedoch möglich, in dem Schritt S405 den vorläu
figen Soll-Abstand Dc gemäß dem funktionalen Graph zu be
stimmen, der in Fig. 25A, 25B oder 25C gezeigt ist.
Zum Beispiel wird, wenn der funktionale Graph verwendet
wird, der in Fig. 25C gezeigt ist, der vorläufige Soll-Ab
stand Dc auf den Standard-Soll-Abstand abgeglichen, der in
dem Schritt S413 eingestellt wird, wenn die Relativge
schwindigkeit kleiner als der Schwellwert Vr1 ist. Der vor
läufige Soll-Abstand Dc verringert sich linear mit sich er
höhender Relativgeschwindigkeit, wenn sich die Relativge
schwindigkeit in einem Bereich zwischen dem Schwellwert Vr1
und dem Schwellwert Vr3 befindet (Vr1 < Vr3 < 0). Ferner
wird der vorläufige Soll-Abstand auf den Ist-Abstand abge
glichen, wenn die Relativgeschwindigkeit größer als der
Schwellwert Vr3 ist. Gemäß diesem funktionalen Graph wird
der vorläufige Soll-Abstand Dc auch dann auf den Ist-Ab
stand abgeglichen, wenn sich das Systemfahrzeug geringfügig
dem vorausfahrenden Fahrzeug annähert. Anders ausgedrückt
wird bei dem automatischen Abstandssteuern der Verzöge
rungsgrad während des Steuerstartvorgangs derart wirkungs
voll unterdrückt, daß er dem Fahrempfinden entspricht. Im
allgemeinen startet der Fahrer das automatische Abstands
steuern mit der Absicht, sich dem vorausfahrenden Fahrzeug
anzunähern. Daher ist es bevorzugt, die Verzögerung des
Fahrzeugs während des Steuerstartzustands bei dem automati
schen Abstandssteuern zu senken, wenn sich das Systemfahr
zeug mit einer kleinen Relativgeschwindigkeit dem voraus
fahrenden Fahrzeug annähert.
Nach einem Beenden des Schritts S405 schreitet der
Steuerfluß zu einem Schritt S407 fort, um den Abstandswie
dererlangungs-Zeitgeberwert Tc einzustellen. Dann ist diese
Unterroutine beendet.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S403
NEIN, d. h., wenn der Steuerstartmerker nicht gesetzt ist,
schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S409 fort, um den
vorläufigen Soll-Abstand Dc einzustellen. Genauer gesagt
wird der Soll-Abstand Dc durch Addieren eines Zuwachswerts
Δdc zu dem vorhergehenden Soll-Abstand Dc erneuert. In die
sem Fall wird auf die gleiche Weise wie in dem Schritt S405
die obere Grenze vorgesehen (d. h., vorläufiger Soll-Abstand
Dc ≦ Standard-Soll-Abstand).
Als nächstes wird in einem Schritt 411 der Abstandswie
dererlangungs-Zeitgeberwert Tc durch Addieren eines Abfall
werts -Δtc zu dem vorhergehenden Zeitgeberwert Tc erneuert.
In diesem Fall wird eine untere Grenze derart vorgesehen,
daß verhindert wird, daß sich der Abstandswiedererlangung-Zeit
geberwert Tc unter 0 verringert (d. h., Tc ≧ 0). Dann
ist diese Unterroutine beendet.
Fig. 28 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S1500 darstellt, welcher die Unterroutine zum Aus
wählen eines erwünschten Soll-Abstands ist. Diese Verarbei
tung wird durchgeführt, um den kürzesten aus mehreren Soll-Ab
ständen Da, Db und Dc auszuwählen, die in den Schritten
S200, S300 bzw. S400 eingestellt worden sind.
In dem Schritt S1501 wird es überprüft, ob der Soll-Ab
stand Da kürzer als der Soll-Abstand Db ist oder nicht.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S1501 JA ist,
wird es weiter überprüft, ob der Soll-Abstand Da kürzer als
der Soll-Abstand Dc ist oder nicht. Wenn das Entscheidungs
ergebnis in dem Schritt S1503 JA ist, wird darauf geschlos
sen, daß der Soll-Abstand Da der kürzeste ist. Daher wird
in einem Schritt S1505 der Soll-Abstand Da als ein gültiger
Soll-Abstand ausgewählt oder bezeichnet. Wenn das Entschei
dungsergebnis in dem Schritt S1503 NEIN ist, wird darauf
geschlossen, daß der Soll-Abstand Dc der kürzeste ist. Da
her wird in einem Schritt S1507 der Soll-Abstand Dc als der
gültige Soll-Abstand ausgewählt.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S1501
NEIN ist, wird es in einem Schritt S1509 weiter überprüft,
ob der Soll-Abstand Db kürzer als der Soll-Abstand Dc ist
oder nicht. Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt
S1509 JA ist, wird darauf geschlossen, daß der Soll-Abstand
Db der kürzeste ist. Daher wird in einem Schritt S1511 der
Soll-Abstand Db als der gültige Soll-Abstand ausgewählt.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S1509 Nein
ist, wird darauf geschlossen, daß der Soll-Abstand Dc der
kürzeste ist. Daher wird in einem Schritt S1513 der Soll-Ab
stand Dc als der gültige Soll-Abstand ausgewählt.
Nach einem Beenden des Schritts S1505, S1507, S1511
oder S1513 ist diese Unterroutine beendet.
Es wird zurück auf den Hauptverarbeitungsablauf verwie
sen, der in den Fig. 22 und 23 gezeigt ist. Die Details
der aufeinanderfolgenden Schritte S600 (der Unterroutine
zum Berechnen der Soll-Beschleunigung), S700 (der Unterrou
tine zum Steuern der Beschleunigung und Verzögerung), S800
(der Unterroutine zum Betätigen der Beschleuni
gungs-/Verzögerungsbetätigungsvorrichtung) und S1100 (der
Unterroutine der Beschleunigungs-/Verzögerungsvorrichtungs-Steu
erausschaltverarbeitung) sind vollständig zu denjenigen
identisch, die in den Fig. 10A, 10B und 11 bis 17 offen
bart sind, die bei dem ersten Ausführungsbeispiel der vor
liegenden Erfindung beschrieben werden.
Fig. 29 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S1000 darstellt, welcher die Unterroutine zum Ein
stellen des Standard-Soll-Abstands ist. Diese Verarbeitung
wird durchgeführt, wenn das automatische Abstandssteuern
angehalten ist.
In einem Schritt S1001 wird der Soll-Abstand Da auf den
Standard-Soll-Abstand abgeglichen. In einem Schritt S1003
wird der Soll-Abstand Db auf den Standard-Soll-Abstand ab
geglichen. In einem Schritt S1005 wird der Soll-Abstand Dc
auf den Standard-Soll-Abstand abgeglichen. Dann ist diese
Unterroutine beendet.
Fig. 30 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S2200 darstellt, welcher die Unterroutine zum Ein
stellen des Warnabstands bei dem Fahrspurwechselzustand
ist.
In einem Schritt S2201 wird es überprüft, ob irgendein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird oder nicht. Wenn kein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird (d. h., NEIN in dem
Schritt S2201), wird in einem Schritt S2215 der Warnabstand
Dd auf einen normalen Warnabstand abgeglichen. Dann wird in
einem Schritt S2217 ein Abstandswiedererlangungs-Zeitgeber
wert Td zurückgesetzt (= 0). Dann ist diese Unterroutine
beendet.
Wenn irgendein vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird
(d. h., JA in dem Schritt S2201), schreitet der Steuerfluß
zu einem Schritt S2203 fort, um weiter zu überprüfen, ob
sich ein Objekt zu einem anderen vorausfahrenden Fahrzeug
geändert hat oder nicht. Wenn sich das Objekt geändert hat
(d. h., JA in dem Schritt S2203), wird es angenommen, daß
das Systemfahrzeug gerade die zu befahrende Fahrspur ge
wechselt hat. Daher wird es in einem nächsten Schritt S2205
weiter überprüft, ob die Relativgeschwindigkeit größer als
0 ist oder nicht. Wenn die Relativgeschwindigkeit ein posi
tiver Wert ist, bewegt sich das vorausfahrende Fahrzeug
schneller als das Systemfahrzeug.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S2205 JA
ist, d. h., wenn sich das vorausfahrende Fahrzeug von dem
Systemfahrzeug entfernt, schreitet der Steuerfluß zu einem
Schritt S2207 fort, um einen vorläufigen Warnabstand Dd (=
d - α) einzustellen, welcher um einen vorbestimmten Wert a
kürzer als der vorliegende Abstand "d" ist. In diesem Fall
wird eine obere Grenze derart vorgesehen, daß verhindert
wird, daß der vorläufige Warnabstand Dd den normalen
Warnabstand überschreitet, der in dem Schritt S2215 einge
stellt wird. Nach einem Beenden des Schritts S2207 schrei
tet der Steuerfluß zu einem Schritt S2209 fort, um den Ab
standswiedererlangungs-Zeitgeberwert Td einzustellen. Dann
ist diese Unterroutine beendet.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S2203
oder S2205 NEIN ist, schreitet der Steuerfluß zu einem
Schritt S2211 fort, um den vorläufigen Warnabstand Dd ein
zustellen. Genauer gesagt wird der Warnabstand De durch Ad
dieren eines Zuwachswerts Δdd zu dem vorhergehenden Warnab
stand Dd erneuert. In diesem Fall wird die obere Grenze auf
die gleiche Weise wie in dem Schritt S2207 vorgesehen
(vorläufiger Warnabstand Dd ≦ normaler Warnabstand).
Als nächstes wird in einem Schritt S2213 der Abstands
wiedererlangungs-Zeitgeberwert Td durch Addieren eines Ab
fallwerts -Δtd zu dem vorhergehenden Zeitgeberwert Td er
neuert. In diesem Fall wird eine untere Grenze derart vor
gesehen, daß verhindert wird, daß sich der Abstandswieder
erlangungs-Zeitgeberwert Td unter 0 verringert (d. h., Td ≧ 0).
Dann ist diese Unterroutine beendet.
Fig. 31 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S2300 zeigt, welcher die Unterroutine zum Einstel
len des Warnabstands bei dem Übersteuerzustand ist.
In einem Schritt S2301 wird es überprüft, ob irgendein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird oder nicht. Wenn kein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird (d. h., NEIN in dem
Schritt S2301), wird in einem Schritt S2323 ein Merker hin
sichtlich eines vorhergehenden Übersteuerns zurückgesetzt.
Dann wird in einem Schritt S2325 der Warnabstand De auf den
normalen Warnabstand abgeglichen. Dann wird in einem
Schritt S2327 ein Abstandswiedererlangungs-Zeitgeberwert Te
zurückgesetzt (= 0). Dann ist diese Unterroutine beendet.
Wenn irgendein vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird
(d. h., JA in dem Schritt S2301), wird es dann in einem
Schritt S2303 überprüft, ob der Übersteuervorgang im Gange
ist oder nicht. Wenn das Entscheidungsergebnis in dem
Schritt S2303 JA ist, schreitet der Steuerfluß zu einem
Schritt S2317 fort, um den Merker hinsichtlich eines vor
hergehenden Übersteuerns zu setzen, und schreitet dann zu
einem Schritt S2319 fort, um einen vorläufigen Warnabstand
De (= d - α) einzustellen, welcher um den vorbestimmten
Wert α kürzer als der vorliegende Abstand "d" ist. In die
sem Fall wird eine obere Grenze derart vorgesehen, daß ver
hindert wird, daß der vorläufige Warnabstand De den norma
len Warnabstand überschreitet, der in dem Schritt S2325
eingestellt wird. Nach einem Beenden des Schritts S2319
schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S2321 fort, um
den Abstandswiedererlangungs-Zeitgeberwert Te einzustellen.
Dann ist diese Unterroutine beendet.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S2303
NEIN ist, wird es in einem Schritt S2305 weiter überprüft,
der Merker hinsichtlich eines vorhergehenden Übersteuerns
gesetzt ist oder nicht. Wenn der Merker hinsichtlich eines
vorhergehenden Übersteuerns gesetzt ist (d. h., JA in dem
Schritt S2305), wird es angenommen, daß der Übersteuervor
gang gerade beendet worden ist. Daher schreitet der Steuer
fluß zu einem Schritt S2307 fort, um den Merker hinsicht
lich eines vorhergehenden Übersteuerns zurückzusetzen und
schreitet dann zu einem Schritt S2309 fort, um einen vor
läufigen Warnabstand De (= d - α) einzustellen, welcher um
den vorbestimmten Wert α kürzer als der vorliegende Abstand
"d" ist. In diesem Fall wird eine obere Grenze derart vor
gesehen, daß verhindert wird, daß der vorläufige Warnab
stand De den normalen Warnabstand überschreitet, der in dem
Schritt S2325 eingestellt wird. Nach einem Beenden des
Schritts S2309 schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt
S2311 fort, um den Abstandswiedererlangungs-Zeitgeberwert
Te einzustellen. Dann ist diese Unterroutine beendet.
Wenn der Merker hinsichtlich eines vorhergehenden Über
steuerns nicht gesetzt ist (d. h., NEIN in dem Schritt
S2305), wird es angenommen, daß eine bedeutsame Zeit ver
strichen ist, nachdem der Überholvorgang beendet worden
ist. Daher schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S2313
fort, um den vorläufigen Warnabstand De einzustellen. Ge
nauer gesagt wird der Warnabstand De durch Addieren eines
Zuwachswerts Δde zu dem vorhergehenden Warnabstand De er
neuert. In diesem Fall wird die obere Grenze auf die glei
che Weise wie in dem Schritt S2309 vorgesehen (vorläufiger
Warnabstand De ≦ normaler Warnabstand).
Als nächstes wird in einem Schritt S2315 der Abstands
wiedererlangungs-Zeitgeberwert Te durch Addieren eines Ab
fallwerts -Δte zu dem vorhergehenden Zeitgeberwert Te er
neuert. In diesem Fall wird eine untere Grenze derart vor
gesehen, daß verhindert wird, daß sich der Abstandswieder
erlangungs-Zeitgeberwert Te unter 0 verringert (d. h., Te ≧ 0).
Dann ist diese Unterroutine beendet.
Fig. 32 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S2400 darstellt, welcher die Unterroutine zum Ein
stellen des Warnabstands bei dem Steuerstartzustand ist.
In einem Schritt S2401 wird es überprüft, ob irgendein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird oder nicht. Wenn kein
vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird (d. h., NEIN in dem
Schritt S2401), wird in einem Schritt S2413 der Warnabstand
Df auf den normalen Warnabstand abgeglichen. Dann wird in
einem Schritt S2415 ein Abstandswiedererlangungs-Zeitgeber
wert Tf zurückgesetzt (= 0). Dann ist diese Unterroutine
beendet.
Wenn irgendein vorausfahrendes Fahrzeug erkannt wird
(d. h., JA in dem Schritt S2401), schreitet der Steuerfluß
zu einem Schritt S2403 fort, um weiter zu überprüfen, ob
der Steuerstartmerker gesetzt ist oder nicht. Wenn der
Steuerstartmerker gesetzt ist (d. h., JA in dem Schritt
S2403), wird es angenommen, daß der automatische Abstands
steuervorgang gerade begonnen hat. Daher schreitet der
Steuerfluß zu einem nächsten Schritt S2405 fort, um einen
vorläufigen Warnabstand Df (= d - α) einzustellen, welcher
um den vorbestimmten Wert α kürzer als der vorliegende Ab
stand "d" ist. In diesem Fall wird eine obere Grenze derart
vorgesehen, daß verhindert wird, daß der vorläufige Warnab
stand Df den normalen Warnabstand überschreitet, der in dem
Schritt S2413 eingestellt wird. Nach einem Beenden des
Schritts S2405 schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt
S2407 fort, um den Abstandswiedererlangungs-Zeitgeberwert
Tf einzustellen. Dann ist diese Unterroutine beendet.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S2403
NEIN ist, d. h., wenn der Steuerstartmerker nicht gesetzt
ist, schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S2409 fort,
um den vorläufigen Warnabstand Df einzustellen. Genauer ge
sagt wird der Warnabstand Df durch Addieren eines Zuwachs
werts Δdf zu dem vorhergehenden Warnabstand Df erneuert. In
diesem Fall wird auf die gleiche Weise wie in dem Schritt
S2405 die obere Grenze vorgesehen (vorläufiger Warnabstand
Df ≦ normaler Warnabstand).
Als nächstes wird in einem Schritt S2411 der Abstands
wiedererlangungs-Zeitgeberwert Tf durch Addieren eines Ab
fallwerts -Δtf zu dem vorhergehenden Zeitgeberwert Tf er
neuert. In diesem Fall wird eine untere Grenze derart vor
gesehen, daß verhindert wird, daß sich der Abstandswieder
erlangungs-Zeitgeberwert Tf unter 0 verringert (d. h., Tf ≧ 0).
Dann ist diese Unterroutine beendet.
Fig. 33 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S2500 darstellt, welcher die Unterroutine zum Aus
wählen eines erwünschten Warnabstands ist. Diese Verarbei
tung wird durchgeführt, um den kürzesten von mehreren Warn
abständen Dd, De und Df auszuwählen, die in den Schritten
S2200, S2300 bzw. S2400 eingestellt worden sind.
In einem Schritt S2501 wird es überprüft, ob der Warn
abstand Dd kürzer als der Warnabstand De ist oder nicht.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S2501 JA ist,
wird es weiter überprüft, ob der Warnabstand Dd kürzer als
der Warnabstand Df ist oder nicht. Wenn das Entscheidungs
ergebnis in dem Schritt S2503 JA ist, wird darauf geschlos
sen, daß der Warnabstand Dd der kürzeste ist. Daher wird in
einem Schritt S2505 der Warnabstand Dd als gültiger Warnab
stand ausgewählt oder bezeichnet. Wenn das Entscheidungser
gebnis in dem Schritt S2503 NEIN ist, wird darauf geschlos
sen, daß der Warnabstand Df der kürzeste ist. Daher wird in
einem Schritt S2507 der Warnabstand Df als der gültige
Warnabstand ausgewählt.
Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S2501
BEIN ist, wird es in einem Schritt S2509 weiter überprüft,
ob der Warnabstand De kürzer als der Warnabstand Df ist
oder nicht. Wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt
32509 JA ist, wird darauf geschlossen, daß der Warnabstand
De der kürzeste ist. Daher wird in einem Schritt S2511 der
Warnabstand De als der gültige Warnabstand ausgewählt. Wenn
das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S2509 NEIN ist,
wird darauf geschlossen, daß der Warnabstand Df der kürze
ste ist. Daher wird in einem Schritt S2513 der Warnabstand
Df als der gültige Warnabstand ausgewählt.
Nach einem Beenden des Schritts S2505, S2507, S2511
oder S2513 ist diese Unterroutine beendet.
Fig. 34 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S2600 darstellt, welcher die Unterroutine zum Ent
scheiden und Erzeugen einer Warnung oder eines Alarms ist.
In einem Schritt S2601 wird es überprüft, ob der vor
liegende Abstand "d" kürzer als ein gültiger Warnabstand
"dw" ist, der in dem Schritt S2500 ausgewählt wird. Wenn
das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S2601 JA ist
(d. h., d < dw), schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt
S2603 fort, um den Warnungssummer 14 zu aktivieren, um eine
Warnung oder einen Alarm zu erzeugen oder auszugeben. Ande
rerseits schreitet, wenn das Entscheidungsergebnis in dem
Schritt S2601 NEIN ist, (d. h., d ≧ dw), der Steuerfluß zu
einem Schritt S2605 fort, um den Warnungssummer 14 zu deak
tivieren, um die Warnung oder den Alarm zu stoppen.
In diesem Fall kann der gültige Warnabstand dw, der in
dem Schritt S2601 verwendet wird, bei bestimmten Fahrzu
ständen (z. B. Fahrspurwechsel-, Übersteuer- und Steuer
startzuständen) kürzer als der normale Warnabstand sein.
Ansonsten ist der gültige Warnabstand dw gleich dem norma
len Warnabstand.
Fig. 35 zeigt ein weiteres Flußdiagramm, das die De
tails des Schritts S2600 darstellt, welcher die Unterrou
tine zum Entscheiden und Erzeugen einer Warnung oder eines
Alarms ist.
In einem Schritt S2601 wird es überprüft, ob der vor
liegende Abstand "d" kürzer als der gültige Warnabstand
"dw" ist, der in dem Schritt S2500 ausgewählt wird. Wenn
das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S2601 JA ist
(d. h., d < dw), schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt
S2607 fort, um weiter zu überprüfen, ob die Bremsanweisung
aufrechterhalten wird oder nicht. Wenn die Bremsanweisung
aufrechterhalten wird (d. h., JA in dem Schritt S2607),
schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt S2603 fort, um
den Warnungssummer 14 zu aktivieren, um eine Warnung oder
einen Alarm zu erzeugen oder auszugeben. Andererseits
schreitet, wenn das Entscheidungsergebnis in dem Schritt
S2601 NEIN (d. h., d ≧ dw) oder in dem Schritt S2607 NEIN
(d. h., die Bremsanweisung wird nicht aufrechterhalten) ist,
der Steuerfluß zu einem Schritt S2605 fort, um den War
nungssummer 14 zu deaktivieren, um die Warnung oder den
Alarm zu stoppen.
Fig. 36 zeigt ein weiteres Flußdiagramm, das die De
tails des Schritts S2600 darstellt, welcher die Unterrou
tine zum Entscheiden und Erzeugen einer Warnung oder eines
Alarms ist.
In einem Schritt S2601 wird es überprüft, ob der vor
liegende Abstand "d" kürzer als der gültige Warnabstand
"dw" ist, der in dem Schritt S2500 ausgewählt wird. Wenn
das Entscheidungsergebnis in dem Schritt S2601 JA ist
(d. h., d < dw), schreitet der Steuerfluß zu einem Schritt
S2609 fort, um weiter zu überprüfen, ob die Soll-Beschleu
nigung gleich einer verfügbaren Maximalverzögerung ist.
Wenn die verfügbare Maximalverzögerung bereits erzielt ist
(d. h., JA in dem Schritt S2609), schreitet der Steuerfluß
zu einem Schritt S2603 fort, um den Warnungssummer 14 zu
aktivieren, um eine Warnung oder einen Alarm auszugeben.
Andererseits schreitet, wenn das Entscheidungsergebnis in
dem Schritt S2601 NEIN (d. h., d ≧ dw) oder in dem Schritt
S2609 NEIN (d. h., die verfügbare Maximalverzögerung wird
nicht erzielt) ist, der Steuerfluß zu einem Schritt S2605
fort, um den Warnungssummer 14 zu deaktivieren, um die War
nung oder den Alarm zu stoppen.
In jedem der Flußdiagramme, die in den Fig. 35 und
36 gezeigt sind, wird die Warnungsvorrichtung lediglich ak
tiviert, wenn die Vorrichtung mit einer größten Verzögerung
betätigt wird, um einen unnötigen Warnungsvorgang zu besei
tigen.
Fig. 37 zeigt ein Flußdiagramm, das die Details des
Schritts S2800 darstellt, welcher die Unterroutine zum Ein
stellen des normalen Warnabstands ist. Diese Verarbeitung
wird durchgeführt, wenn das Warnabstandssteuern angehalten
ist.
In einem Schritt S2801 wird der Warnabstand Dd auf den
normalen Warnabstand abgeglichen. In einem Schritt S2803
wird der Warnabstand De auf den normalen Warnabstand abge
glichen. In einem Schritt S2805 wird der Warnabstand Df auf
den normalen Warnabstand abgeglichen. Dann ist diese Unter
routine beendet.
Funktionsweisen und Wirkungsweisen des automatischen
Abstandssteuerns, das durch das zweite Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung realisiert wird, werden hier im
weiteren Verlauf beschrieben.
Es folgt die Beschreibung einer Fahrspurwechselbe
triebsart.
Es wird nun angenommen, daß das Systemfahrzeug die
Fahrspur zu einer schnelleren Fahrspur wechselt und einem
neuen vorausfahrenden Fahrzeug folgt, welches schneller als
das Systemfahrzeug ist. Das Systemfahrzeug kann auf einer
Autobahn von einer normalen oder langsameren Fahrspur zu
einer Überholspur wechseln.
Die Fig. 38 und 39 zeigen ein Fahrzeugverhalten ge
mäß einer automatischen Steuerlogik im Stand der Technik
bei der Fahrspurwechselbetriebsart. Das Systemfahrzeug
fährt mit einer konstanten Geschwindigkeit von 80 km/h,
während ein Standard-Soll-Abstand bezüglich eines voraus
fahrenden Fahrzeugs aufrechterhalten wird (siehe 1A). Dann
beginnt das Systemfahrzeug zu einer Überholspur zu wechseln
(siehe 1B), auf welcher andere Fahrzeuge mit einer schnel
leren Geschwindigkeit von 100 km/h fahren. Zu dem Zeit
punkt, zu dem das Systemfahrzeug den Fahrspurwechsel been
det hat, kann ein Abstand von dem Systemfahrzeug zu einem
vorausfahrenden Fahrzeug kürzer als der Standard-Soll-Ab
stand sein (siehe IC).
In einem derartigen Fall verzögert gemäß der Abstands
steuerlogik im Stand der Technik das Systemfahrzeug zuerst,
um den Abstand bezüglich des vorausfahrenden Fahrzeugs zu
erhöhen. Zum Beispiel fährt das Systemfahrzeug mit 70 km/h.
Nachdem ein ausreichender Abstand, der gleich dem Standard-
Soll-Abstand ist, aufrechterhalten wird, startet das Sy
stemfahrzeug ein Beschleunigen, um dem vorausfahrenden
Fahrzeug zu folgen (siehe 1D).
Gemäß der Abstandssteuerlogik im Stand der Technik wird
der Soll-Abstand auf den Standardabstand festgelegt (siehe
1E). Die Relativgeschwindigkeit wird nach einem Beenden des
Fahrspurwechsels von 0 zu einem positiven Wert geändert, da
ein neues Objekt ein schnelleres vorausfahrendes Fahrzeug
ist (siehe 1G). Die Abstandsabweichung wird ein negativer
Wert. Die Soll-Beschleunigung wird in dem Zustand 1C ein
negativer Wert (siehe 1H).
Daher fährt gemäß der Abstandssteuerlogik im Stand der
Technik das Systemfahrzeug fort, zu verzögern, außer der
Ist-Abstand wird zu dem Standardabstand erhöht. Anders aus
gedrückt gibt es eine Totzeit, bis das Systemfahrzeug ein
Beschleunigen beginnt, um dem schnelleren vorausfahrenden
Fahrzeug zu folgen. Daher wird das Systemfahrzeug bedeutsam
verzögert, um dem vorausfahrenden Fahrzeug zu folgen und
wird unerwünscht zurückgelassen. Dies verschlechtert das
Fahrempfinden und zwingt ein nachfolgendes Fahrzeug, unnö
tig zu verzögern.
Die Fig. 40 und 41 zeigen ein Fahrzeugverhalten ge
mäß der automatischen Steuerlogik des zweiten Ausführungs
beispiels der vorliegenden Erfindung. Das Systemfahrzeug
fährt mit einer konstanten Geschwindigkeit von 80 km/h,
während ein Standard-Soll-Abstand bezüglich eines voraus
fahrenden Fahrzeugs aufrechterhalten wird (siehe 2A). Dann
beginnt das Systemfahrzeug, zu einer Überholspur zu wech
seln (siehe 2B), auf welcher andere Fahrzeuge mit einer
schnelleren Geschwindigkeit von 100 km/h fahren. Zu dem
Zeitpunkt, zu dem das Systemfahrzeug den Fahrspurwechsel
beendet hat, kann ein Abstand von dem Systemfahrzeug zu ei
nem vorausfahrenden Fahrzeug kürzer als der Standard-Soll
Abstand sein.
In einem derartigen Fall wird gemäß der Abstandssteuer
logik des zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Er
findung der Soll-Abstand temporär auf einen vorläufigen
Soll-Abstand verringert, so daß das Systemfahrzeug schnell
beschleunigen kann (siehe 2C). Das Systemfahrzeug fährt
fort, von 80 km/h zu beschleunigen. Jedoch erhöht sich der
Ist-Abstand zwischen zwei Fahrzeugen allmählich, wenn das
vorausfahrende Fahrzeug mit 100 km/h fährt. Der Ist-Abstand
geht allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Abstand über
(siehe 2D).
Das heißt, gemäß der Abstandssteuerlogik des zweiten
Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung wird der
Soll-Abstand auf den Ist-Abstand verringert, unmittelbar
nachdem der Fahrspurwechsel durchgeführt worden ist (siehe
2E). Die Abstandsabweichung zu diesem Augenblick ist im we
sentlichen 0 (siehe 2F). Die Relativgeschwindigkeit wird
nach einem Beenden des Fahrspurwechsels von 0 zu einem po
sitiven Wert geändert, da ein neues Objekt ein schnelleres
vorausfahrendes Fahrzeug ist (siehe 2G). Die Soll-Beschleu
nigung wird in dem Zustand 2C ein positiver Wert (siehe
2H).
Gemäß der Abstandssteuerlogik des zweiten Ausführungs
beispiels der vorliegenden Erfindung kann das Systemfahr
zeug gleichmäßig dem schnelleren vorausfahrenden Fahrzeug
folgen, ohne zurückgelassen zu werden. Daher realisiert das
automatische Abstandssteuern der vorliegenden Erfindung ein
hervorragendes Fahrzeugverhalten bei der Fahrspurwechselbe
triebsart, das dem Fahrempfinden entspricht.
Weiterhin wird gemäß dem Warnabstands steuern gemäß dem
zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung der
Warnabstand temporär verringert, nachdem der Fahrspurwech
sel beendet worden ist, um einen unerwünschten Warnungsvor
gang zu beseitigen.
Es folgt die Beschreibung einer Übersteuerbetriebsart.
Bei dem Überholvorgang drückt der Fahrer das Gaspedal
nieder (d. h., betätigt manuell die Beschleunigungsvorrich
tung), um eine Beschleunigung zu erzeugen, die größer als
diejenige ist, die durch das automatische Abstandssteuern
erzielbar ist. In dieser Hinsicht führt der Fahrer den
Übersteuervorgang mit der Absicht durch, sich dem voraus
fahrenden Fahrzeug anzunähern.
Die Fig. 42 und 43 zeigen ein Fahrzeugverhalten ge
mäß einer automatischen Steuerlogik im Stand der Technik
bei der Übersteuerbetriebsart. Es wird angenommen, daß das
Systemfahrzeug mit einer konstanten Geschwindigkeit von 80
km/h fährt, während ein Standard-Soll-Abstand bezüglich ei
nes vorausfahrenden Fahrzeugs aufrechterhalten wird (siehe
3A). Dann erhöht das Systemfahrzeug als Reaktion auf den
Übersteuervorgang des Fahrers die Fahrgeschwindigkeit auf
90 km/h, um dem vorausfahrenden Fahrzeug nachzufolgen
(siehe 3B). Dann beendet der Fahrer den Übersteuervorgang,
um das automatische Abstandssteuern bei der Fahrgeschwin
digkeit von 80 km/h wiederaufzunehmen (siehe 3C). Zum Bei
spiel löst der Fahrer seinen Fuß von dem Gaspedal. Zu die
sem Zeitpunkt ist der Abstand zwischen dem Systemfahrzeug
und dem vorausfahrenden Fahrzeug kürzer als der Standard-
Soll-Abstand (siehe 3C).
In einem derartigen Fall verzögert gemäß der Abstands
steuerlogik im Stand der Technik das Systemfahrzeug zuerst,
um den Abstand bezüglich des vorausfahrenden Fahrzeugs zu
erhöhen. Zum Beispiel fährt das Systemfahrzeug mit 70 km/h.
Dann beginnt, nachdem ein ausreichender Abstand aufrechter
halten wird, der gleich dem Standard-Soll-Abstand ist, das
Systemfahrzeug ein Beschleunigen, um dem vorausfahrenden
Fahrzeug zu folgen (siehe 3D).
Gemäß der Abstandssteuerlogik im Stand der Technik wird
der Soll-Abstand auf den Standardabstand festgelegt (siehe
3E). Da sich das Systemfahrzeug dem vorausfahrenden Fahr
zeug während des Übersteuervorgangs mit einer negativen Re
lativgeschwindigkeit (siehe 3G) annähert (siehe 3E), wird
die Abstandsabweichung ein negativer Wert, wenn der Über
steuervorgang beendet wird (siehe 3F). Als Ergebnis wird
die Soll-Beschleunigung in dem Zustand 3C ein negativer
Wert (siehe 3H).
Daher fährt gemäß der Abstandssteuerlogik im Stand der
Technik das Systemfahrzeug fort, zu verzögern, außer der
Ist-Abstand wird auf den Standardabstand erhöht. Anders
ausgedrückt gibt es eine Totzeit, bis das Systemfahrzeug
ein Beschleunigen beginnt, um dem vorausfahrenden Fahrzeug
zu folgen. Daher wird das Systemfahrzeug bedeutsam verzö
gert, um dem vorausfahrenden Fahrzeug zu folgen und wird
unerwünscht zurückgelassen. Dies verschlechtert das Fahr
empfinden und zwingt ein nachfolgendes Fahrzeug, unnötig zu
verzögern.
Daher ist es bevorzugt, das Verzögern des Fahrzeugs
während des Übersteuervorgangs bei dem automatischen Ab
standssteuern zu senken, wenn sich das Systemfahrzeug dem
vorausfahrenden Fahrzeug mit einer zweckmäßigen Relativge
schwindigkeit annähert.
Die Fig. 44 und 45 zeigen ein Fahrzeugverhalten ge
mäß der automatischen Steuerlogik des zweiten Ausführungs
beispiels der vorliegenden Erfindung. Das Systemfahrzeug
fährt mit einer konstanten Geschwindigkeit von 80 km/h,
während ein Standard-Soll-Abstand bezüglich eines voraus
fahrenden Fahrzeugs aufrechterhalten wird (siehe 4A). Dann
erhöht das Systemfahrzeug als Reaktion auf den Übersteuer
vorgang des Fahrers die Fahrgeschwindigkeit auf 90 km/h, um
dem vorausfahrenden Fahrzeug nachzufolgen (siehe 4B). Da
nach beendet der Fahrer den Übersteuervorgang, um das auto
matische Abstandssteuern bei der Fahrgeschwindigkeit von 80
km/h wiederaufzunehmen (siehe 4C). Zu diesem Augenblick ist
der Abstand zwischen dem Systemfahrzeug und dem vorausfah
renden Fahrzeug kürzer als der Standard-Soll-Abstand.
In einem derartigen Fall wird gemäß der Abstandssteuer
logik des zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Er
findung der Soll-Abstand temporär auf einen vorläufigen
Soll-Abstand verringert, so daß das Systemfahrzeug mit der
Geschwindigkeit fahren kann, die im wesentlichen identisch
oder geringfügig niedriger als diejenige des vorausfahren
den Fahrzeugs ist. Zum Beispiel erhöht sich, wenn das Sy
stemfahrzeug mit 78 km/h fährt, der Ist-Abstand zwischen
zwei Fahrzeugen allmählich und geht wieder zu dem Standard-
Soll-Abstand über (siehe 4D).
Das heißt, gemäß der Abstandssteuerlogik des zweiten
Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung wird der
Soll-Abstand zu dem Ist-Abstand verringert, unmittelbar
nachdem der Überholvorgang beendet ist (siehe 4E). Die Ab
standsabweichung zu diesem Augenblick ist im wesentlichen o
und verringert sich dann allmählich (siehe 4F). Die Rela
tivgeschwindigkeit ist im wesentlichen 0 (siehe 4G). Die
Soll-Beschleunigung in dem Zustand 4C ist im wesentlichen 0
oder ein kleiner negativer Wert. Anders ausgedrückt ist die
Soll-Beschleunigung in dem Zustand 4C im wesentlichen iden
tisch zu der Soll-Beschleunigung in dem Zustand 4A (siehe
4H). Wenn der Übersteuervorgang beendet ist, ist es im all
gemeinen bevorzugt, das Fahrzeug geringfügig zu verzögern,
um eine Trägheitswirkung, daß sich das Fahrzeug dem voraus
fahrenden Fahrzeug zuviel annähert, zu beseitigen.
Gemäß der Abstandssteuerlogik des zweiten Ausführungs
beispiels der vorliegenden Erfindung kann das Systemfahr
zeug gleichmäßig dem vorausfahrenden Fahrzeug folgen, ohne
zurückgelassen zu werden. Daher realisiert das automatische
Abstandssteuern der vorliegenden Erfindung ein hervorragen
des Fahrzeugverhalten bei der Übersteuerbetriebsart, das
einem Fahrempfinden entspricht.
Weiterhin wird gemäß dem Warnabstands steuern gemäß dem
zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung der
Warnabstand temporär verringert, nachdem der Übersteuervor
gang beendet worden ist, um einen unnötigen Warnungsvorgang
zu beseitigen.
Es folgt die Beschreibung einer Steuerstartbetriebsart.
Die Fig. 46 und 47 zeigen ein Steuerverhalten gemäß
einer automatischen Steuerlogik im Stand der Technik bei
der Steuerstartbetriebsart. Es wird angenommen, daß das Sy
stemfahrzeug mit einer konstanten Geschwindigkeit von 80
km/h fährt, ohne ein automatisches Abstandssteuern durchzu
führen (siehe 5A). In diesem Fall ist der Abstand zwischen
dem Systemfahrzeug und dem vorausfahrenden Fahrzeug kürzer
als der Standard-Soll-Abstand. Dann wird als Reaktion auf
den Startvorgang des Fahrers das automatische Abstandssteu
ern durchgeführt (siehe 5B).
In einem derartigen Fall verzögert gemäß der Abstands
steuerlogik im Stand der Technik das Systemfahrzeug zuerst,
um den Abstand bezüglich des vorausfahrenden Fahrzeugs zu
erhöhen. Zum Beispiel fährt das Systemfahrzeug mit 70 km/h.
Dann beginnt das Systemfahrzeug, nachdem ein ausreichender
Abstand aufrechterhalten wird, der dem Standard-Soll-Ab
stand entspricht, ein Beschleunigen, um dem vorausfahrenden
Fahrzeug zu folgen (siehe 5C).
Wenn der Ist-Abstand zwischen zwei Fahrzeugen kürzer
als der Standard-Soll-Abstand ist (siehe 5C), ist die Ab
standsabweichung ein negativer Wert bei dem Beginn des au
tomatischen Abstandssteuerns (siehe 5E). Als Ergebnis wird
die Soll-Beschleunigung in dem Zustand SB ein negativer
Wert (siehe 5G).
Daher fährt gemäß der Abstandssteuerlogik im Stand der
Technik das Systemfahrzeug fort, zu verzögern, außer der
Ist-Abstand wird zu dem Standardabstand erhöht. Anders aus
gedrückt gibt es eine Neigung, daß das Fahrzeug unerwünscht
hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug zurückgelassen wird.
Daher wird das Systemfahrzeug bedeutsam verzögert, um dem
vorausfahrenden Fahrzeug zu folgen. Dies verschlechtert das
Fahrempfinden und zwingt ein nachfolgendes Fahrzeug, uner
wünscht zu verzögern.
Daher ist es bevorzugt, die Verzögerung des Fahrzeugs
während des Startvorgangs bei dem automatischen Abstands
steuern zu senken, wenn der Ist-Abstand zwischen dem Sy
stemfahrzeug und dem vorausfahrenden Fahrzeug kürzer als
der Standard-Soll-Abstand ist.
Die Fig. 48 und 49 zeigen ein Fahrzeugverhalten ge
mäß der automatischen Steuerlogik des zweiten Ausführungs
beispiels der vorliegenden Erfindung. Das Systemfahrzeug
fährt mit einer konstanten Geschwindigkeit von 80 km/h,
ohne ein automatisches Abstandssteuern durchzuführen (siehe
6A). Der Abstand zwischen dem Systemfahrzeug und dem vor
ausfahrenden Fahrzeug ist kürzer als der Standard-Soll-Ab
stand. Dann wird als Reaktion auf den Startvorgang des Fah
rers das automatische Abstandssteuern durchgeführt (siehe
6B).
In einem derartigen Fall wird gemäß der Abstandssteuer
logik des zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Er
findung der Soll-Abstand temporär auf einen vorläufigen
Soll-Abstand verringert, so daß das Systemfahrzeug mit der
Geschwindigkeit fahren kann, die im wesentlichen identisch
oder geringfügig niedriger als diejenige des vorausfahren
den Fahrzeugs ist. Zum Beispiel erhöht sich, wenn das Sy
stemfahrzeug mit 78 km/h fährt, der Ist-Abstand zwischen
zwei Fahrzeugen allmählich und geht wieder zu dem Standard-
Soll-Abstand über (siehe 6C).
Das heißt, gemäß der Abstandssteuerlogik des zweiten
Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung wird der
Soll-Abstand auf den Ist-Abstand verringert, unmittelbar
nachdem das automatische Abstandssteuern gestartet worden
ist (siehe 6D). Die Abstandsabweichung zu diesem Augenblick
ist im wesentlichen 0 und wird dann allmählich verringert
(siehe 6E). Die Relativgeschwindigkeit ist im wesentlichen
o (siehe 6F). Die Soll-Beschleunigung in dem Zustand 6B ist
im wesentlichen 0 oder ein kleiner negativer Wert (siehe
6G).
Gemäß der Abstandssteuerlogik des zweiten Ausführungs
beispiels der vorliegenden Erfindung kann das Systemfahr
zeug dem vorausfahrenden Fahrzeug gleichmäßig folgen, ohne
zurückgelassen zu werden. Daher realisiert das automatische
Abstandssteuern der vorliegenden Erfindung bei der Steuer
startbetriebsart ein hervorragendes Fahrzeugverhalten, das
einem Fahrempfinden entspricht.
Weiterhin kann gemäß dem Warnabstands steuern gemäß dem
zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung der
Warnabstand in dem Fall des kurzen Ist-Abstands zwischen
zwei Fahrzeugen temporär verringert werden, nachdem das au
tomatische Abstandssteuern gestartet worden ist, wodurch
ein unnötiger Warnungsvorgang beseitigt wird.
Wie es zuvor beschrieben worden ist, werden sowohl der
Fahrspurwechselvorgang, der Übersteuervorgang als auch der
Steuerstartvorgang auf der Grundlage der Absicht des Fah
rers durchgeführt und sollten von anderen Situationen, wie
zum Beispiel einem Unfallvorgang, der sich nicht auf die
Absicht des Fahrers bezieht, unterschieden werden. Daher
sollte das automatische Abstandssteuern bei dem Fahrspur
wechselvorgang, dem Übersteuervorgang und dem Steuerstart
vorgang von dem normalen Abstandssteuern unterschieden wer
den. In derartigen Zuständen ist es bevorzugt, den Verzöge
rungsgrad des Fahrzeugs zu senken.
Zum Beispiel wird, wenn das Systemfahrzeug gerade den
Fahrspurwechselvorgang zu der Überholspur beendet hat, das
Systemfahrzeug im allgemeinen langsamer als andere Fahr
zeuge sein, die auf dieser Spur fahren. Es ist daher bevor
zugt, daß das Systemfahrzeug beschleunigt, um dem voraus
fahrenden Fahrzeug zu folgen, ohne zu verzögern, um den
Standard-Soll-Abstand aufrechtzuerhalten. Daher verringert
die vorliegende Erfindung temporär den Soll-Abstand, um den
Verzögerungsgrad des Systemfahrzeugs zu senken. Daher kann
das Systemfahrzeug dem vorausfahrenden Fahrzeug gleichmäßig
folgen.
Weiterhin wird der Warnabstand temporär verringert, um
unnötige Warnungsvorgänge bei dem Fahrspurwechselvorgang,
dem Übersteuervorgang und dem Steuerstartvorgang zu besei
tigen.
Bezüglich des Wiedererlangens des Soll-Abstands gibt es
verschiedene Weisen, um das Wiedererlangen zu steuern, wie
es unter Bezugnahme auf die Fig. 21A bis 21C beschrieben
wird.
Bei dem zuvor beschriebenen automatischen Abstandssteu
ern ist die physikalische Größe, die den Abstand zwischen
zwei Fahrzeugen darstellt, nicht auf die offenbarte be
schränkt. Eine andere physikalische Größe, die direkt oder
indirekt den Abstand darstellt, kann gleichermaßen verwen
det werden. Zum Beispiel kann ein Verhältnis der Abstands
abweichung zu dem Soll-Abstand bei dem automatischen Ab
standssteuern der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
Anstelle eines Regelns des Soll-Abstands ist es mög
lich, die Soll-Beschleunigung derart zu regeln, daß sie
ähnliche Wirkungsweisen aufweist. In diesem Fall stellt die
vorliegende Erfindung den Grad der Verzögerung ein. Die
Verringerung der Soll-Beschleunigung wird anstelle eines
derartigen Einstellens des vorläufigen Soll-Abstands, daß
dieser kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist, temporär
gesenkt. Zum Beispiel wird die untere Grenze der Soll-Be
schleunigung temporär auf einen vorläufigen Pegel einge
stellt, der gleich 0 oder einem vorbestimmten negativen
Wert ist. Dann verringert sich die untere Grenze der Soll-Be
schleunigung allmählich mit einem Verstreichen der Zeit
und geht wieder zu einem Standardwert über. Dies ist ebenso
wirksam, um die unerwünschte Verzögerung zu unterdrücken.
Es gibt die Möglichkeit, daß, wenn der Übersteuervor
gang gerade beendet worden ist, der Ist-Abstand zwischen
dem Systemfahrzeug und dem vorausfahrenden Fahrzeug immer
noch größer als der Standard-Soll-Abstand ist, obgleich
sich der Ist-Abstand bald verringern wird.
Die Fig. 50 und 51 zeigen ein Fahrzeugverhalten ge
mäß einer automatischen Steuerlogik im Stand der Technik
bei der Übersteuerbetriebsart. Es wird angenommen, daß das
Systemfahrzeug mit einer konstanten Geschwindigkeit von 80
km/h fährt, während ein Abstand, der länger als der Stan
dard-Soll-Abstand ist, bezüglich eines vorausfahrenden
Fahrzeugs aufrechterhalten wird (siehe 3A-2). Dann erhöht
als Reaktion auf den Übersteuervorgang des Fahrers das Sy
stemfahrzeug die Fahrgeschwindigkeit auf 90 km/h, um dem
vorausfahrenden Fahrzeug nachzufolgen (siehe 3B-2). Dann
beendet der Fahrer den Übersteuervorgang (d. h., löst seinen
Fuß von dem Gaspedal), wenn sich der Ist-Abstand dem Stan
dard-Soll-Abstand annähert (siehe 3C-2). Zu diesem Augen
blick ist das Systemfahrzeug (90 km/h) schneller als das
vorausfahrende Fahrzeug (80 km/h). Daher wird der Ist-Ab
stand zwischen zwei Fahrzeugen bald kürzer werden als der
Standard-Soll-Abstand (3D-2). In einem derartigen Zustand
verzögert gemäß der Abstandssteuerlogik im Stand der Tech
nik das Systemfahrzeug plötzlich (siehe 3G-2), unmittelbar
nachdem der Ist-Abstand auf den Standard-Soll-Abstand abge
glichen ist. Dies verschlechtert das Fahrempfinden und
zwingt ein nachfolgendes Fahrzeug, zu verzögern.
Die Fig. 52 und 53 zeigen ein Fahrzeugverhalten ge
mäß der automatischen Steuerlogik des zweiten Ausführungs
beispiels der vorliegenden Erfindung.
Zustände 4A-2 und 4B-2 sind die gleichen wie Zustände
3A-2 und 3B-2. Wenn der Fahrer den Übersteuervorgang been
det hat (Zustand 4C-2), wird die untere Grenze der Soll-Be
schleunigung temporär auf einen höheren Pegel, z. B. 0 oder
einen vorbestimmten negativen Wert, erhöht. Bei dieser Ein
stellung wird es möglich, zu unterdrücken, daß das Fahrzeug
plötzlich verzögert (siehe 4G-2). Das Systemfahrzeug kann
dem vorausfahrenden Fahrzeug gleichmäßig folgen.
Die untere Grenze der Soll-Beschleunigung verringert
sich allmählich mit einem Verstreichen der Zeit und geht
wieder zu einem Standardwert über.
Es gibt verschiedene Weisen, das Wiedererlangen der un
teren Grenze der Soll-Beschleunigung zu steuern, wie es in
den Fig. 54A, 54B und 54C gezeigt ist.
Zum Beispiel kann es in einem ersten Fall bevorzugt
sein, daß die untere Grenze der Soll-Beschleunigung linear
wieder zu dem Standardpegel übergeht, wie es in Fig. 54A
gezeigt ist.
In einem zweiten Fall kann es bevorzugt sein, daß die
untere Grenze der Soll-Beschleunigung krummlinig wieder zu
dem Standardpegel übergeht, wie es in Fig. 54B gezeigt ist.
In einem dritten Fall kann es bevorzugt sein, eine
Halte- oder Ruhedauer vorzusehen, bevor die untere Grenze
der Soll-Beschleunigung wieder zu dem Standardpegel über
geht, wie es in Fig. 54C gezeigt ist.
Hinsichtlich der Fahrspurwechselbetriebsart kann der
Warnungsvorgang gemäß der vorliegenden Erfindung unabhängig
von dem automatischen Abstandssteuern durchgeführt werden.
Bei dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel kann
der Warnungsfreigabezustand verschieden abgewandelt werden.
Zum Beispiel ist es möglich, den Schritt S2607 in Fig. 35
derart abzuwandeln, daß eine andere Entscheidung hinsicht
lich dessen hinzugefügt wird, ob die Anforderung zum Herun
terschalten in den dritten Gang aufrechterhalten wird oder
nicht. In diesem Fall wird die Warnungsvorrichtung ledig
lich aktiviert, wenn sowohl die Bremsanweisung als auch die
Anweisung zum Herunterschalten in den dritten Gang ausge
führt werden. Weiterhin ist es möglich, den Schritt S2607
derart abzuwandeln, daß eine dritte Entscheidung hinsicht
lich dessen durchgeführt wird, ob die Kraftstoffsperranwei
sung aufrechterhalten wird oder nicht. In diesem Fall wird
die Warnungsvorrichtung lediglich aktiviert, wenn der
Bremsvorgang, der Vorgang zum Herunterschalten in den drit
ten Gang und der Kraftstoffsperrvorgang gleichzeitig ausge
führt werden.
Es ist überflüssig, zu sagen, daß der erzielbare Verzö
gerungspegel des Fahrzeugs durch Hinzufügen der gesamten
Anzahl von Verzögerungsvorrichtungen erhöht werden kann. Da
her wird die erzielbare Verzögerung groß, wenn der Vorgang
zum Herunterschalten in den dritten Gang und der Kraft
stoffsperrvorgang zu dem Bremsvorgang hinzugefügt werden.
Weiterhin kann die Entscheidung in dem Schritt S2607
oder in dem Schritt S2609 durch Kombinieren von zwei Ent
scheidungen, die in diesen Schritten S2607 und S2609 durch
geführt werden, abgewandelt werden. Das heißt, der War
nungsvorgang wird lediglich durchgeführt, wenn die Bremsan
weisung aufrechterhalten wird und die Soll-Beschleunigung
gleich einer verfügbaren Maximalverzögerung ist.
Es ist ebenso möglich, zu entscheiden, daß der Verzöge
rungspegel des nachfolgenden Fahrzeugs höher als der vorbe
stimmte Maximalpegel ist, wenn eine vorbestimmte Kombina
tion von Verzögerungsvorrichtungen, die imstande sind, eine
größte Verzögerung zu erzeugen, ausgewählt ist, um das
nachfolgende Fahrzeug zu verzögern, oder wenn die Regel
größe zu einer verfügbaren Maximalverzögerung äquivalent
ist.
Auf jeden Fall kann der Warnungsfreigabezustand in
Übereinstimmung mit den Vorlieben des Fahrers bestimmt wer
den.
Die zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele basieren
auf einem üblichen Personenwagen, welcher imstande ist, das
automatische Bremsensteuern, das Kraftstoff-Sperrsteuern,
das O/D-Sperrsteuern und das Herunterschaltsteuern durch zu
führen.
Jedoch kann die vorliegende Erfindung auf gleiche Weise
an großen oder schweren Fahrzeugen, wie zum Beispiel Last
kraftwagen, angewendet werden. Die Lastkraftwagen können
durch gleichzeitiges Durchführen des Motorbremsens und des
Retardersteuerns anstelle eines Verwendens der Bremsvor
richtung stark verzögert werden. In dieser Hinsicht ist die
Bremsvorrichtung nicht immer die Verzögerungsvorrichtung,
welche den Maximalverzögerungspegel erzielen kann.
Die Verzögerungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung
kann durch Einstellen des Hydraulikbremsdrucks der Brems
vorrichtung (d. h., ein Bremsensteuern), durch teilweises
oder vollständiges Sperren des Kraftstoffs, der der Brenn
kraftmaschine zugeführt wird (d. h., ein Kraftstoff-Sperr
steuern), durch Verhindern, daß das Getriebe zu der O/D-Stel
lung geschaltet wird (d. h., ein O/D-Sperrsteuern),
durch Bewirken, daß das Getriebe in einen niedrigeren Gang
geschaltet wird (d. h., ein Herunterschaltsteuern), durch
Verzögern des Zündzeitpunkts der Brennkraftmaschine (d. h.,
ein Zündzeitpunktsteuern), durch zwangsweises Verbinden der
Antriebs- und Abtriebswellen des Drehmomentwandlers (d. h.,
ein Überbrückungssteuern) oder durch Erhöhen des Strömungs
widerstands in dem Abgasdurchgang der Brennkraftmaschine
(d. h., ein Motorbremsensteuern und Abgasverzögerungssteu
ern) in der Praxis realisiert werden.
Weiterhin verwenden die zuvor beschriebenen Ausfüh
rungsbeispiele die Soll-Beschleunigung (oder -Verzögerung)
als die Regelgröße der Beschleunigungs-/Verzögerungsbetäti
gungsvorrichtung zum Steuern des Abstands zwischen zwei
sich bewegenden Fahrzeugen. Jedoch ist die Regelgröße der
vorliegenden Erfindung nicht auf die Soll-Beschleunigung
beschränkt. Zum Beispiel ist die Soll-Beschleunigung durch
ein Soll-Drehmoment oder eine Soll-Fahrzeuggeschwindigkeit
ersetzbar.
Genauer gesagt wird in dem Schritt S600 in Fig. 2 und
Fig. 22 das Soll-Drehmoment oder die Soll-Fahrzeuggeschwin
digkeit anstelle eines Berechnens der "Soll-Beschleunigung"
berechnet. In dem Schritt S607 in Fig. 10A wird das Soll-Dreh
moment oder die Soll-Fahrzeuggeschwindigkeit auf der
Grundlage der Abstandsabweichung Δd und der Relativge
schwindigkeit ΔV unter Bezugnahme auf die in Fig. 10B ge
zeigte Steuerabbildung erzielt. In diesem Fall wird die
Steuerabbildung in Fig. 10B derart abgewandelt, daß die
Soll-Drehmoment- oder die Soll-Fahrzeuggeschwindigkeitsän
derung (d. h., eine erforderliche Erhöhung oder Verringerung
der Fahrzeuggeschwindigkeit) erzielt wird. In dem Schritt
S609 wird das Soll-Drehmoment oder die Soll-Fahrzeugge
schwindigkeit unter Berücksichtigung eines Nichtvorhanden
seins irgendeines vorausfahrenden Fahrzeugs erzielt.
In den Schritten S711, S721, S723, S731, S737, S741,
S747 und S753 wird die "Beschleunigungsabweichung Δα" durch
eine Drehmomentabweichung Δτ oder eine Fahrzeuggeschwindig
keitsabweichung ΔS ersetzt. Die Drehmomentabweichung Δτ
stellt eine Differenz zwischen dem Soll-Drehmoment und dem
Ist-(oder geschätzten)-Drehmoment der Maschine dar. Die
Fahrzeuggeschwindigkeitsabweichung ΔS stellt eine Differenz
zwischen der Soll-Fahrzeuggeschwindigkeit und der Ist-Fahr
zeuggeschwindigkeit dar.
Auf diese Weise wird, wenn das Drehmoment der Maschine
als die Regelgröße zum Steuern des Abstands zwischen zwei
sich bewegenden Fahrzeugen bestimmt wird, ein zweckmäßiges
Soll-Drehmoment aus der Steuerabbildung in Fig. 10B erzielt
und wird das Fahrzeugverhalten auf der Grundlage der
Drehmomentabweichung zwischen dem Soll-Drehmoment und dem
Ist- (oder geschätzten)-Drehmoment gesteuert.
Wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit als die Regelgröße zum
Steuern des Abstands zwischen zwei sich bewegenden Fahrzeu
gen bestimmt wird, wird eine zweckmäßige Fahrzeuggeschwin
digkeitsabweichung aus der Steuerabbildung in Fig. 10 er
zielt. Die Soll-Fahrzeuggesschwindigkeit wird durch Addie
ren der erzielten Fahrzeuggeschwindigkeitsabweichung zu der
Ist-Fahrzeuggeschwindigkeit erzielt. Das Steuerverhalten
wird auf der Grundlage der Fahrzeuggeschwindigkeitsabwei
chung zwischen der Soll-Fahrzeuggeschwindigkeit und der
Ist-Fahrzeuggeschwindigkeit gesteuert.
Der in den Fig. 2 und 22 gezeigte Hauptverarbei
tungsablauf und jede in den Fig. 3 bis 7, 10A, 11 bis
17, 23 bis 24 und 26 bis 37 gezeigte Unterroutine werden
als ein Steuerprogramm in einem Datenträger, wie zum Bei
spiel einem Speicher (ROM, Sicherungs-RAM) oder einem ein
gebauten Festplattenlaufwerk, gespeichert, welcher vorab in
den Mikrocomputer eingebaut wird. Jedoch ist es möglich,
das Steuerprogramm auf einen tragbaren Datenträger, wie zum
Beispiel eine Diskette, eine MO-(magnetoptische)-Platte,
einem CD-ROM, ein externes Festplattenlaufwerk und eine DVD
(digitale Vielzweck-Diskette) zu speichern, so daß das
Steuerprog 01107 00070 552 001000280000000200012000285910099600040 0002019936586 00004 00988ramm beliebig von einem derartigen Datenträger in
den Mikrocomputer geladen werden kann.
Wie es aus der vorhergehenden Beschreibung ersichtlich
ist, wird erfindungsgemäß ein Abstandssteuern durchgeführt,
um einen Soll-Abstand zwischen zwei sich bewegenden Fahr
zeugen durch Steuern einer Beschleunigungs-/Verzögerungsvor
richtung auf der Grundlage einer physikalischen Größe auf
rechtzuerhalten, die einen Ist-Abstand zwischen den zwei
sich bewegenden Fahrzeugen darstellt. Ein temporäres Ab
standssteuern wird in einem Zustand durchgeführt, in dem
der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeu
gen bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als
ein Standard-Soll-Abstand, um einen Verzögerungsgrad eines
nachfolgenden Fahrzeugs verglichen mit einem Verzögerungs
grad, der während eines normalen Abstandssteuerns erzielbar
ist, auf einen kleineren Wert zu senken, wenn sich die zwei
sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen.
Claims (85)
1. Abstandssteuervorrichtung zum Steuern eines Abstands
zwischen zwei sich bewegenden Fahrzeugen, wobei die Ab
standssteuervorrichtung aufweist:
eine Abstandserfassungseinrichtung (3) zum Erfassen ei ner physikalischen Größe, die direkt oder indirekt ei nen Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahr zeugen darstellt;
eine Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung (4, 6) zum Beschleunigen und Verzögern eines nachfolgenden Fahr zeugs; und
eine Abstandssteuereinrichtung (2) zum derartigen Durchführen einer Abstandssteuerns auf der Grundlage der von der Abstandserfassungseinrichtung (3) erfaßten physikalischen Größe durch Betätigen der Beschleuni gungs-/Verzögerungseinrichtung (4, 6), daß einen Soll-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen aufrechtzuerhalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abstandssteuereinrichtung (2) ein temporäres Ab standssteuern in einem Zustand, in dem der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als ein Stan dard-Soll-Abstand, zum Senken eines Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs verglichen mit einem Verzö gerungsgrad, der während eines normalen Abstandssteu erns erzielbar ist, auf einen kleineren Wert durch führt, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen.
eine Abstandserfassungseinrichtung (3) zum Erfassen ei ner physikalischen Größe, die direkt oder indirekt ei nen Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahr zeugen darstellt;
eine Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung (4, 6) zum Beschleunigen und Verzögern eines nachfolgenden Fahr zeugs; und
eine Abstandssteuereinrichtung (2) zum derartigen Durchführen einer Abstandssteuerns auf der Grundlage der von der Abstandserfassungseinrichtung (3) erfaßten physikalischen Größe durch Betätigen der Beschleuni gungs-/Verzögerungseinrichtung (4, 6), daß einen Soll-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen aufrechtzuerhalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abstandssteuereinrichtung (2) ein temporäres Ab standssteuern in einem Zustand, in dem der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als ein Stan dard-Soll-Abstand, zum Senken eines Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs verglichen mit einem Verzö gerungsgrad, der während eines normalen Abstandssteu erns erzielbar ist, auf einen kleineren Wert durch führt, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen.
2. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß
die Abstandssteuereinrichtung (2) eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physikalischen Größe und ei ner zweiten physikalischen Größe erzielt, wobei die er ste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwi schen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindig keit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
die Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung (4, 6) auf der Grundlage der Regelgröße betätigt wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen, und
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern in einem Zustand, in dem der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist, zum Senken des Verzöge rungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs durchführt, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen.
die Abstandssteuereinrichtung (2) eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physikalischen Größe und ei ner zweiten physikalischen Größe erzielt, wobei die er ste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwi schen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindig keit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
die Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung (4, 6) auf der Grundlage der Regelgröße betätigt wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen, und
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern in einem Zustand, in dem der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist, zum Senken des Verzöge rungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs durchführt, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen.
3. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß:
sie weiterhin eine Einrichtung zum Entscheiden auf weist, ob ein Objekt bei einem vorliegenden Steuerzy klus identisch zu einem Objekt bei einem vorhergehenden Steuerzyklus des Abstandssteuerns ist, und
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs lediglich durchführt, wenn es entschieden wird, daß das vorausfahrende Fahrzeug das gleiche Objekt bei den vorliegenden und vorhergehenden Steuerzyklen des Abstandssteuerns ist.
sie weiterhin eine Einrichtung zum Entscheiden auf weist, ob ein Objekt bei einem vorliegenden Steuerzy klus identisch zu einem Objekt bei einem vorhergehenden Steuerzyklus des Abstandssteuerns ist, und
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs lediglich durchführt, wenn es entschieden wird, daß das vorausfahrende Fahrzeug das gleiche Objekt bei den vorliegenden und vorhergehenden Steuerzyklen des Abstandssteuerns ist.
4. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, da
durch gekennzeichnet, daß die Abstandssteuereinrichtung
temporär den Soll-Abstand zu einem vorläufigen Soll-Ab
stand ändert, um das temporäre Abstandssteuern zum Sen
ken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs
zu realisieren, und der vorläufige Soll-Abstand einen
Anfangswert, der im wesentlichen gleich dem Ist-Abstand
zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen ist, und
einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu
dem Standard-Soll-Abstand übergeht.
5. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß:
die Abstandssteuereinrichtung (2) eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physikalischen Größe und ei ner zweiten physikalischen Größe erzielt, wobei die er ste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwi schen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindig keit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
die Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung (4, 6) auf der Grundlage der Regelgröße betätigt wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen,
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs durchführt, wenn der Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kür zer als ein vorbestimmter Soll-Abstand ist,
die Abstandssteuereinrichtung (2) den Soll-Abstand zu einem vorläufigen Soll-Abstand ändert, um das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der in Übereinstimmung mit der Relativgeschwindigkeit zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bestimmt wird, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Abstand übergeht.
die Abstandssteuereinrichtung (2) eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physikalischen Größe und ei ner zweiten physikalischen Größe erzielt, wobei die er ste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwi schen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindig keit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
die Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung (4, 6) auf der Grundlage der Regelgröße betätigt wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen,
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs durchführt, wenn der Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kür zer als ein vorbestimmter Soll-Abstand ist,
die Abstandssteuereinrichtung (2) den Soll-Abstand zu einem vorläufigen Soll-Abstand ändert, um das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der in Übereinstimmung mit der Relativgeschwindigkeit zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bestimmt wird, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Abstand übergeht.
6. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß:
die Relativgeschwindigkeit ein positiver Wert ist, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinan der entfernen, und ein negativer Wert ist, wenn sie sich einander annähern, und
der Anfangswert des vorläufigen Soll-Abstands durch eine abfallende Funktion der Relativgeschwindigkeit in einem Bereich zwischen einem vorbestimmten negativen Wert und einem vorbestimmten positiven Wert der Rela tivgeschwindigkeit ausgedrückt ist.
die Relativgeschwindigkeit ein positiver Wert ist, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinan der entfernen, und ein negativer Wert ist, wenn sie sich einander annähern, und
der Anfangswert des vorläufigen Soll-Abstands durch eine abfallende Funktion der Relativgeschwindigkeit in einem Bereich zwischen einem vorbestimmten negativen Wert und einem vorbestimmten positiven Wert der Rela tivgeschwindigkeit ausgedrückt ist.
7. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, da
durch gekennzeichnet, daß der Anfangswert gleich dem
Standard-Soll-Abstand ist oder sich näher an diesem be
findet, wenn die Relativgeschwindigkeit kleiner als der
vorbestimmte negative Wert ist.
8. Abstandssteuervorrichtung nach einem der Ansprüche 5
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Anfangswert
gleich dem Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegen
den Fahrzeugen ist oder sich näher an diesem befindet,
wenn die Relativgeschwindigkeit größer als der vorbe
stimmte positive Wert ist.
9. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß:
die Relativgeschwindigkeit ein positiver Wert ist, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen und ein negativer Wert ist, wenn sie sich einander annähern, und
der Anfangswert des vorläufigen Soll-Abstands durch eine abfallende Funktion der Relativgeschwindigkeit in einem Bereich zwischen einem ersten positiven Wert und einem zweiten positiven Wert der Relativgeschwindigkeit ausgedrückt ist, wobei der zweite positive Wert größer als der erste positive Wert ist.
die Relativgeschwindigkeit ein positiver Wert ist, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen und ein negativer Wert ist, wenn sie sich einander annähern, und
der Anfangswert des vorläufigen Soll-Abstands durch eine abfallende Funktion der Relativgeschwindigkeit in einem Bereich zwischen einem ersten positiven Wert und einem zweiten positiven Wert der Relativgeschwindigkeit ausgedrückt ist, wobei der zweite positive Wert größer als der erste positive Wert ist.
10. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 5 oder 9, da
durch gekennzeichnet, daß der Anfangswert gleich dem
Standard-Soll-Abstand ist oder sich näher an diesem be
findet, wenn die Relativgeschwindigkeit kleiner als der
erste positive Wert ist.
11. Abstandssteuervorrichtung nach einem der Ansprüche 5, 9
und 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Anfangswert
gleich dem Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegen
den Fahrzeugen ist oder sich näher an diesem befindet,
wenn die Relativgeschwindigkeit größer als der zweite
positive Wert ist.
12. Abstandssteuervorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die den Abstand
darstellende physikalische Größe bezüglich eines Zei
tintervalls ausgedrückt ist, welches durch Teilen des
Abstands zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen
durch eine Fahrgeschwindigkeit des nachfolgenden Fahr
zeugs erzielt wird.
13. Abstandssteuervorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß:
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern durch Einstellen einer Soll-Beschleuni gung des nachfolgenden Fahrzeugs durchführt,
die Abstandssteuereinrichtung (2) durch Ändern einer unteren Grenze der Soll-Beschleunigung zu einem vorläu figen Pegel temporär den Verzögerungsgrad des nachfol genden Fahrzeugs auf den kleineren Wert senkt, und
der vorläufige Pegel einen Anfangswert, der höher als ein normaler Pegel ist, und einen Übergangswert auf weist, der allmählich wieder zu dem normalen Pegel übergeht.
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern durch Einstellen einer Soll-Beschleuni gung des nachfolgenden Fahrzeugs durchführt,
die Abstandssteuereinrichtung (2) durch Ändern einer unteren Grenze der Soll-Beschleunigung zu einem vorläu figen Pegel temporär den Verzögerungsgrad des nachfol genden Fahrzeugs auf den kleineren Wert senkt, und
der vorläufige Pegel einen Anfangswert, der höher als ein normaler Pegel ist, und einen Übergangswert auf weist, der allmählich wieder zu dem normalen Pegel übergeht.
14. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß:
die Abstandssteuereinrichtung (2) eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physikalischen Größe und ei ner zweiten physikalischen Größe erzielt, wobei die er ste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwi schen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindig keit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
die Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung (4, 6) auf der Grundlage der Regelgröße betätigt wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen, und
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs durchführt, wenn der Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen auf grund eines absichtlichen Bedienvorgangs des nachfol genden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um den Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewe genden Fahrzeugen zu verringern, bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als der Standard-Soll-Ab stand.
die Abstandssteuereinrichtung (2) eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physikalischen Größe und ei ner zweiten physikalischen Größe erzielt, wobei die er ste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwi schen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindig keit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
die Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung (4, 6) auf der Grundlage der Regelgröße betätigt wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen, und
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs durchführt, wenn der Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen auf grund eines absichtlichen Bedienvorgangs des nachfol genden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um den Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewe genden Fahrzeugen zu verringern, bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als der Standard-Soll-Ab stand.
15. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß der absichtliche Bedienvorgang des
nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer ein Fahrspur
wechselvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs ist, der
durchgeführt wird, um einem sich auf einer anderen
Fahrspur bewegenden neuen Objekt zu folgen, welches
schneller als das nachfolgende Fahrzeug ist.
16. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß:
die Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung (4, 6) durch den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs manuell betätigbar ist, und
der absichtliche Bedienvorgang des nachfolgenden Fahr zeugs durch den Fahrer ein Übersteuervorgang ist, der durchgeführt wird, um das nachfolgende Fahrzeug manuell zu beschleunigen, um sich dem vorausfahrenden Fahrzeug anzunähern.
die Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung (4, 6) durch den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs manuell betätigbar ist, und
der absichtliche Bedienvorgang des nachfolgenden Fahr zeugs durch den Fahrer ein Übersteuervorgang ist, der durchgeführt wird, um das nachfolgende Fahrzeug manuell zu beschleunigen, um sich dem vorausfahrenden Fahrzeug anzunähern.
17. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß der absichtliche Bedienvorgang des
nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer ein Steuer
startvorgang ist, der durchgeführt wird, um das Ab
standssteuern zu starten.
18. Abstandssteuervorrichtung nach einem der Ansprüche 15
bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß:
die Relativgeschwindigkeit ein positiver Wert ist, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen, und ein negativer Wert ist, wenn sie sich einander annähern, und
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs durchführt, wenn eine Relativ geschwindigkeit größer als ein vorbestimmter Wert ist.
die Relativgeschwindigkeit ein positiver Wert ist, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen, und ein negativer Wert ist, wenn sie sich einander annähern, und
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs durchführt, wenn eine Relativ geschwindigkeit größer als ein vorbestimmter Wert ist.
19. Abstandssteuervorrichtung nach einem der Ansprüche 14
bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß:
die Abstandssteuereinrichtung (2) den Soll-Abstand tem porär zu einem vorläufigen Soll-Abstand ändert, um das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzögerungs grads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der im wesentlichen gleich dem Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen ist, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Ab stand übergeht.
die Abstandssteuereinrichtung (2) den Soll-Abstand tem porär zu einem vorläufigen Soll-Abstand ändert, um das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzögerungs grads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der im wesentlichen gleich dem Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen ist, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Ab stand übergeht.
20. Abstandssteuervorrichtung nach einem der Ansprüche 14
bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß:
die Abstandssteuereinrichtung (2) den Soll-Abstand tem porär zu einem vorläufigen Soll-Abstand ändert, um das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzögerungs grads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der in Übereinstimmung mit der Relativgeschwindigkeit zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bestimmt wird, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Abstand übergeht.
die Abstandssteuereinrichtung (2) den Soll-Abstand tem porär zu einem vorläufigen Soll-Abstand ändert, um das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzögerungs grads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der in Übereinstimmung mit der Relativgeschwindigkeit zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bestimmt wird, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Abstand übergeht.
21. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 20, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Anfangswert des vorläufigen Soll-Ab
stands durch eine abfallende Funktion der Relativge
schwindigkeit in einem Bereich von einem negativen un
teren Wert zu einem oberen Wert ausgedrückt ist, der
gleich Null ist oder sich näher daran befindet.
22. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, da
durch gekennzeichnet, daß der Anfangswert gleich dem
Standard-Soll-Abstand ist oder sich näher an diesem be
findet, wenn die Relativgeschwindigkeit kleiner als der
negative untere Wert ist.
23. Abstandssteuervorrichtung nach einem der Ansprüche 20
bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Anfangswert
gleich dem Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegen
den Fahrzeugen ist oder sich näher an diesem befindet,
wenn die Relativgeschwindigkeit größer als der obere
Wert ist.
24. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 21, dadurch ge
kennzeichnet, daß der obere Wert ein positiver Wert
ist, der sich näher an Null befindet, wenn der absicht
liche Bedienvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs durch
den Fahrer ein Fahrspurwechselvorgang des nachfolgenden
Fahrzeugs ist, der durchgeführt wird, um einem sich auf
einer anderen Fahrspur bewegenden neuen Objekt zu fol
gen, welches schneller als das nachfolgende Fahrzeug
ist.
25. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 21, dadurch ge
kennzeichnet, daß der obere Wert ein negativer Wert
ist, der sich näher an Null befindet, wenn der absicht
liche Bedienvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs durch
den Fahrer ein Übersteuervorgang ist, der durchgeführt
wird, um das nachfolgende Fahrzeug manuell zu beschleu
nigen, um sich dem vorausfahrenden Fahrzeug anzunähern.
26. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 21, dadurch ge
kennzeichnet, daß der obere Wert ein negativer Wert
ist, der sich näher an Null befindet, wenn der absicht
liche Bedienvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs durch
den Fahrer ein Steuerstartvorgang ist, der durchgeführt
wird, um das Abstandssteuern zu starten.
27. Abstandssteuervorrichtung nach einem der Ansprüche 14
bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß:
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern durch Einstellen einer Soll-Beschleuni gung des nachfolgenden Fahrzeugs durchführt,
die Abstandssteuereinrichtung (2) durch Ändern einer unteren Grenze der Soll-Beschleunigung zu einem vorläu figen Pegel temporär den Verzögerungsgrad des nachfol genden Fahrzeugs auf den kleineren Wert senkt, und
der vorläufige Pegel einen Anfangswert, der höher als ein normaler Pegel ist, und einen Übergangswert auf weist, der allmählich wieder zu dem normalen Pegel übergeht.
die Abstandssteuereinrichtung (2) das temporäre Ab standssteuern durch Einstellen einer Soll-Beschleuni gung des nachfolgenden Fahrzeugs durchführt,
die Abstandssteuereinrichtung (2) durch Ändern einer unteren Grenze der Soll-Beschleunigung zu einem vorläu figen Pegel temporär den Verzögerungsgrad des nachfol genden Fahrzeugs auf den kleineren Wert senkt, und
der vorläufige Pegel einen Anfangswert, der höher als ein normaler Pegel ist, und einen Übergangswert auf weist, der allmählich wieder zu dem normalen Pegel übergeht.
28. Abstandssteuervorrichtung nach einem der Ansprüche 14
bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß:
sie weiterhin eine Warnungssteuereinrichtung zum Durch führen eines Warnungsvorgangs aufweist, wenn der Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als ein vorbestimmter Warnabstand wird, und
die Warnungssteuereinrichtung ein temporäres Warnungs steuern zum Einstellen eines vorläufigen Warnabstands durchführt, der kürzer als ein normaler Warnabstand ist, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewe genden Fahrzeugen aufgrund eines absichtlichen Bedien vorgangs des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um den Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen zu verringern, bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als der nor male Warnabstand.
sie weiterhin eine Warnungssteuereinrichtung zum Durch führen eines Warnungsvorgangs aufweist, wenn der Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als ein vorbestimmter Warnabstand wird, und
die Warnungssteuereinrichtung ein temporäres Warnungs steuern zum Einstellen eines vorläufigen Warnabstands durchführt, der kürzer als ein normaler Warnabstand ist, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewe genden Fahrzeugen aufgrund eines absichtlichen Bedien vorgangs des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um den Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen zu verringern, bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als der nor male Warnabstand.
29. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 28, dadurch ge
kennzeichnet, daß der vorläufige Warnabstand einen An
fangswert, der im wesentlichen gleich dem Ist-Abstand
zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen ist oder
sich näher an diesem befindet, und einen Übergangswert
aufweist, der allmählich wieder zu dem normalen Warnab
stand übergeht.
30. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 28, dadurch ge
kennzeichnet, daß:
die Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung mehrere Verzögerungseinrichtungen aufweist, die unabhängig be treibbar und hinsichtlich eines Grads einer erzielbaren Verzögerung voneinander verschieden sind,
die Abstandssteuereinrichtung mindestens eine der meh reren Verzögerungsvorrichtungen auswählt, um das nach folgende Fahrzeug zu verzögern, und
eine Warnungs-Sperreinrichtung vorgesehen ist, die ver hindert, daß die Warnungssteuereinrichtung den War nungsvorgang durchführt, wenn ein Verzögerungspegel, der durch die eine Verzögerungsvorrichtung oder die mehreren Verzögerungsvorrichtungen, die von der Ab standssteuereinrichtung ausgewählt werden, erzielbar ist, niedriger als ein vorbestimmter Maximalpegel ist, auch wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewe genden Fahrzeugen kürzer als der normale Warnabstand ist.
die Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung mehrere Verzögerungseinrichtungen aufweist, die unabhängig be treibbar und hinsichtlich eines Grads einer erzielbaren Verzögerung voneinander verschieden sind,
die Abstandssteuereinrichtung mindestens eine der meh reren Verzögerungsvorrichtungen auswählt, um das nach folgende Fahrzeug zu verzögern, und
eine Warnungs-Sperreinrichtung vorgesehen ist, die ver hindert, daß die Warnungssteuereinrichtung den War nungsvorgang durchführt, wenn ein Verzögerungspegel, der durch die eine Verzögerungsvorrichtung oder die mehreren Verzögerungsvorrichtungen, die von der Ab standssteuereinrichtung ausgewählt werden, erzielbar ist, niedriger als ein vorbestimmter Maximalpegel ist, auch wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewe genden Fahrzeugen kürzer als der normale Warnabstand ist.
31. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 30, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Warnungs-Sperreinrichtung ent
scheidet, daß der Verzögerungspegel höher als der vor
bestimmte Maximalpegel ist, wenn eine Verzögerungsvor
richtung, die imstande ist, eine größte Verzögerung zu
erzeugen, in der mindestens einen der Verzögerungsvor
richtungen, die von der Abstandssteuereinrichtung aus
gewählt ist, enthalten ist.
32. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 30, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Warnungs-Sperreinrichtung ent
scheidet, daß der Verzögerungspegel höher als der vor
bestimmte Maximalpegel ist, wenn eine vorbestimmte Kom
bination von Verzögerungsvorrichtungen, die imstande
sind, eine größte Verzögerung zu erzeugen, von der Ab
standssteuereinrichtung ausgewählt ist.
33. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 30, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Warnungs-Sperreinrichtung ent
scheidet, daß der Verzögerungspegel höher als der vor
bestimmte Maximalpegel ist, wenn die von der Abstands
steuereinrichtung erzielte Regelgröße zu einer verfüg
baren Maximalverzögerung äquivalent ist.
34. Abstandssteuervorrichtung nach einem der Ansprüche 28
bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der absichtliche
Bedienvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs durch den
Fahrer ein Fahrspurwechselvorgang des nachfolgenden
Fahrzeugs ist, der durchgeführt wird, um einem sich auf
einer anderen Fahrspur bewegenden neuen Objekt zu fol
gen, welches schneller als das nachfolgende Fahrzeug
ist.
35. Abstandssteuervorrichtung nach Anspruch 34, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Warnungssteuereinrichtung das
temporäre Warnungssteuern zum Einstellen des vorläufi
gen Warnabstands beendet, wenn sich das nachfolgende
Fahrzeug dem neuen Objekt annähert.
36. Abstandssteuervorrichtung nach einem der Ansprüche 28
bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß:
die Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung durch den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs manuell betreibbar ist, und
der absichtliche Bedienvorgang des nachfolgenden Fahr zeugs durch den Fahrer ein Übersteuervorgang ist, der durchgeführt wird, um das nachfolgende Fahrzeug manuell zu beschleunigen, um sich dem vorausfahrenden Fahrzeug anzunähern.
die Beschleunigungs-/Verzögerungseinrichtung durch den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs manuell betreibbar ist, und
der absichtliche Bedienvorgang des nachfolgenden Fahr zeugs durch den Fahrer ein Übersteuervorgang ist, der durchgeführt wird, um das nachfolgende Fahrzeug manuell zu beschleunigen, um sich dem vorausfahrenden Fahrzeug anzunähern.
37. Abstandssteuervorrichtung nach einem der Ansprüche 28
bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der absichtliche
Bedienvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs durch den
Fahrer ein Steuerstartvorgang ist, der durchgeführt
wird, um das Abstandssteuern zu starten.
38. Warnvorrichtung, die aufweist:
eine Warnungsvorrichtung zum Erzeugen einer Warnung oder eines Alarms, wenn ein Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als ein vorbe stimmter Warnabstand wird; und
eine Warnungssteuereinrichtung zum Aktivieren oder De aktivieren der Warnungsvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß:
die Warnungssteuereinrichtung ein temporäres Warnungs steuern zum Einstellen eines vorläufigen Warnabstands durchführt, der kürzer als ein normaler Warnabstand ist, wenn der Ist-Abstand aufgrund eines absichtlichen Bedienvorgangs eines nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um einem sich auf einer anderen Fahrspur bewegenden neuen Objekt zu folgen, be reits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als der normale Warnabstand.
eine Warnungsvorrichtung zum Erzeugen einer Warnung oder eines Alarms, wenn ein Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als ein vorbe stimmter Warnabstand wird; und
eine Warnungssteuereinrichtung zum Aktivieren oder De aktivieren der Warnungsvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß:
die Warnungssteuereinrichtung ein temporäres Warnungs steuern zum Einstellen eines vorläufigen Warnabstands durchführt, der kürzer als ein normaler Warnabstand ist, wenn der Ist-Abstand aufgrund eines absichtlichen Bedienvorgangs eines nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um einem sich auf einer anderen Fahrspur bewegenden neuen Objekt zu folgen, be reits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als der normale Warnabstand.
39. Warnvorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeich
net, daß der vorläufige Warnabstand einen Anfangswert,
der im wesentlichen gleich dem Ist-Abstand zwischen den
zwei sich bewegenden Fahrzeugen ist, und einen Über
gangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem norma
len Warnabstand übergeht.
40. Warnvorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeich
net, daß das sich auf der anderen Fahrspur bewegende
neue Objekt schneller als das nachfolgende Fahrzeug
ist.
41. Warnvorrichtung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeich
net, daß die Warnungssteuereinrichtung das temporäre
Warnungssteuern zum Einstellen des vorläufigen Warnab
stands beendet, wenn sich das nachfolgende Fahrzeug dem
neuen Objekt annähert.
42. Abstandssteuerverfahren zum Steuern eines Abstands zwi
schen zwei sich bewegenden Fahrzeugen, wobei das Ab
standssteuerverfahren die folgenden Schritte aufweist:
Erfassen einer physikalischen Größe, die direkt oder indirekt einen Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewe genden Fahrzeugen darstellt; und
Durchführen eines Abstandssteuerns, um einen Soll-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen auf rechtzuerhalten, auf der Grundlage der physikalischen Größe, dadurch gekennzeichnet, daß
das Abstandssteuerverfahren weiterhin den folgenden Schritt aufweist:
Durchführen eines temporären Abstandssteuerns in einem Zustand, in dem der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bereits kürzer ist oder bald kür zer werden würde als ein Standard-Soll-Abstand, zum Senken eines Verzögerungsgrads eines nachfolgenden Fahrzeugs verglichen mit einem Verzögerungsgrad, der während eines normalen Abstandssteuerns erzielbar ist, auf einen kleineren Wert, wenn sich die zwei sich bewe genden Fahrzeuge voneinander entfernen.
Erfassen einer physikalischen Größe, die direkt oder indirekt einen Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewe genden Fahrzeugen darstellt; und
Durchführen eines Abstandssteuerns, um einen Soll-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen auf rechtzuerhalten, auf der Grundlage der physikalischen Größe, dadurch gekennzeichnet, daß
das Abstandssteuerverfahren weiterhin den folgenden Schritt aufweist:
Durchführen eines temporären Abstandssteuerns in einem Zustand, in dem der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bereits kürzer ist oder bald kür zer werden würde als ein Standard-Soll-Abstand, zum Senken eines Verzögerungsgrads eines nachfolgenden Fahrzeugs verglichen mit einem Verzögerungsgrad, der während eines normalen Abstandssteuerns erzielbar ist, auf einen kleineren Wert, wenn sich die zwei sich bewe genden Fahrzeuge voneinander entfernen.
43. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 42, dadurch ge
kennzeichnet, daß:
eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physika lischen Größe und einer zweiten physikalischen Größe erzielt wird, wobei die erste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindigkeit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
das nachfolgende Fahrzeug auf der Grundlage der Regel größe beschleunigt und/oder verzögert wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen, und
das temporäre Abstandssteuern in einem Zustand, in dem der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahr zeugen kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist, durch geführt wird, um den Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs zu senken, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen.
eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physika lischen Größe und einer zweiten physikalischen Größe erzielt wird, wobei die erste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindigkeit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
das nachfolgende Fahrzeug auf der Grundlage der Regel größe beschleunigt und/oder verzögert wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen, und
das temporäre Abstandssteuern in einem Zustand, in dem der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahr zeugen kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist, durch geführt wird, um den Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs zu senken, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen.
44. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 43, dadurch ge
kennzeichnet, daß:
es entschieden wird, ob ein Objekt bei einem vorliegen den Steuerzyklus zu einem Objekt bei einem vorhergehen den Steuerzyklus des Abstandssteuerns identisch ist, und
das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzöge rungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs lediglich durch geführt wird, wenn es entschieden wird, daß das voraus fahrende Fahrzeug bei den vorliegenden und vorhergehen den Steuerzyklen des Abstandssteuerns das gleiche Ob jekt ist.
es entschieden wird, ob ein Objekt bei einem vorliegen den Steuerzyklus zu einem Objekt bei einem vorhergehen den Steuerzyklus des Abstandssteuerns identisch ist, und
das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzöge rungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs lediglich durch geführt wird, wenn es entschieden wird, daß das voraus fahrende Fahrzeug bei den vorliegenden und vorhergehen den Steuerzyklen des Abstandssteuerns das gleiche Ob jekt ist.
45. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 43 oder 44, da
durch gekennzeichnet, daß der Soll-Abstand temporär zu
einem vorläufigen Soll-Abstand geändert wird, um das
temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzögerungs
grads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der im
wesentlichen gleich dem Ist-Abstand zwischen den zwei
sich bewegenden Fahrzeugen ist, und einen Übergangswert
aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Ab
stand übergeht.
46. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 42, dadurch ge
kennzeichnet, daß:
eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physika lischen Größe und einer zweiten physikalischen Größe erzielt wird, wobei die erste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindigkeit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
das nachfolgende Fahrzeug auf der Grundlage der Regel größe beschleunigt oder verzögert wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen ein zustellen,
das temporäre Abstandssteuern durchgeführt wird, um den Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs zu senken, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist,
der Soll-Abstand zu einem vorläufigen Soll-Abstand ge ändert wird, um das temporäre Abstandssteuern zum Sen ken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der in Übereinstimmung mit der Relativgeschwindigkeit zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bestimmt wird, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Abstand übergeht.
eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physika lischen Größe und einer zweiten physikalischen Größe erzielt wird, wobei die erste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindigkeit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
das nachfolgende Fahrzeug auf der Grundlage der Regel größe beschleunigt oder verzögert wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen ein zustellen,
das temporäre Abstandssteuern durchgeführt wird, um den Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs zu senken, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist,
der Soll-Abstand zu einem vorläufigen Soll-Abstand ge ändert wird, um das temporäre Abstandssteuern zum Sen ken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der in Übereinstimmung mit der Relativgeschwindigkeit zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bestimmt wird, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Abstand übergeht.
47. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 46, dadurch ge
kennzeichnet, daß:
die Relativgeschwindigkeit ein positiver Wert ist, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen, und ein negativer Wert ist, wenn sie sich einander annähern, und
der Anfangswert des vorläufigen Soll-Abstands durch eine abfallende Funktion der Relativgeschwindigkeit in einem Bereich zwischen einem vorbestimmten negativen Wert und einem vorbestimmten positiven Wert der Rela tivgeschwindigkeit ausgedrückt ist.
die Relativgeschwindigkeit ein positiver Wert ist, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen, und ein negativer Wert ist, wenn sie sich einander annähern, und
der Anfangswert des vorläufigen Soll-Abstands durch eine abfallende Funktion der Relativgeschwindigkeit in einem Bereich zwischen einem vorbestimmten negativen Wert und einem vorbestimmten positiven Wert der Rela tivgeschwindigkeit ausgedrückt ist.
48. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 46 oder 47, da
durch gekennzeichnet, daß der Anfangswert gleich dem
Standard-Soll-Abstand ist oder sich näher an diesem be
findet, wenn die Relativgeschwindigkeit kleiner als der
vorbestimmte negative Wert ist.
49. Abstandssteuerverfahren nach einem der Ansprüche 46 bis
48, dadurch gekennzeichnet, daß der Anfangswert gleich
dem Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahr
zeugen ist oder sich näher an diesem befindet, wenn die
Relativgeschwindigkeit größer als der vorbestimmte po
sitive Wert ist.
50. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 46, dadurch ge
kennzeichnet, daß
die Relativgeschwindigkeit ein positiver Wert ist, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeug voneinander ent fernen, und ein negativer Wert ist, wenn sie sich ein ander annähern, und
der Anfangswert des vorläufigen Soll-Abstands durch eine abfallende Funktion der Relativgeschwindigkeit in einem Bereich zwischen einem ersten positiven Wert und einem zweiten positiven Wert der Relativgeschwindigkeit ausgedrückt ist, wobei der zweite positive Wert größer als der erste positive Wert ist.
die Relativgeschwindigkeit ein positiver Wert ist, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeug voneinander ent fernen, und ein negativer Wert ist, wenn sie sich ein ander annähern, und
der Anfangswert des vorläufigen Soll-Abstands durch eine abfallende Funktion der Relativgeschwindigkeit in einem Bereich zwischen einem ersten positiven Wert und einem zweiten positiven Wert der Relativgeschwindigkeit ausgedrückt ist, wobei der zweite positive Wert größer als der erste positive Wert ist.
51. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 46 oder 50, da
durch gekennzeichnet, daß der Anfangswert gleich dem
Standard-Soll-Abstand ist oder sich näher an diesem be
findet, wenn die Relativgeschwindigkeit kleiner als der
erste positive Wert ist.
52. Abstandssteuerverfahren nach einem der Ansprüche 46, 50
und 51, dadurch gekennzeichnet, daß der Anfangswert
gleich dem Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegen
den Fahrzeugen ist oder sich näher an diesem befindet,
wenn die Relativgeschwindigkeit größer als zweite posi
tive Wert ist.
53. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 42, dadurch ge
kennzeichnet, daß:
eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physika lischen Größe und einer zweiten physikalischen Größe erzielt wird, wobei die erste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindigkeit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
das nachfolgende Fahrzeug auf der Grundlage der Regel größe beschleunigt und/oder verzögert wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen, und
das temporäre Abstandssteuern durchgeführt wird, um den Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs zu senken, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen aufgrund eines absichtlichen Bedienvorgangs des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um den Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen zu verringern, bereits kür zer ist oder bald kürzer werden würde als der Standard- Soll-Abstand.
eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physika lischen Größe und einer zweiten physikalischen Größe erzielt wird, wobei die erste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindigkeit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
das nachfolgende Fahrzeug auf der Grundlage der Regel größe beschleunigt und/oder verzögert wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen, und
das temporäre Abstandssteuern durchgeführt wird, um den Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs zu senken, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen aufgrund eines absichtlichen Bedienvorgangs des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um den Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen zu verringern, bereits kür zer ist oder bald kürzer werden würde als der Standard- Soll-Abstand.
54. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 53, dadurch ge
kennzeichnet, daß der absichtliche Bedienvorgang des
nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer ein Fahrspur
wechselvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs ist, der
durchgeführt wird, um einem sich auf einer anderen
Fahrspur bewegenden neuen Fahrzeug zu folgen, welches
schneller als das nachfolgende Fahrzeug ist.
55. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 53, dadurch ge
kennzeichnet, daß der absichtliche Bedienvorgang des
nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer ein Übersteu
ervorgang ist, der durchgeführt wird, um das nachfol
gende Fahrzeug manuell zu beschleunigen, um sich dem
vorausfahrenden Fahrzeug anzunähern.
56. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 53, dadurch ge
kennzeichnet, daß der absichtliche Bedienvorgang des
nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer ein Steuer
startvorgang ist, der durchgeführt wird, um das Ab
standssteuern zu starten.
57. Abstandssteuerverfahren nach einem der Ansprüche 54 bis
56, dadurch gekennzeichnet, daß:
die Relativgeschwindigkeit ein positiver Wert ist, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen, und ein negativer Wert ist, wenn sie sich einander annähern, und
das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzöge rungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs durchgeführt wird, wenn eine Relativgeschwindigkeit größer als ein vorbestimmter Wert ist.
die Relativgeschwindigkeit ein positiver Wert ist, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen, und ein negativer Wert ist, wenn sie sich einander annähern, und
das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzöge rungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs durchgeführt wird, wenn eine Relativgeschwindigkeit größer als ein vorbestimmter Wert ist.
58. Abstandssteuerverfahren nach einem der Ansprüche 53 bis
56, dadurch gekennzeichnet, daß:
der Soll-Abstand temporär zu einem vorläufigen Soll-Ab stand geändert wird, um das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der im wesentlichen gleich dem Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen ist, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Ab stand übergeht.
der Soll-Abstand temporär zu einem vorläufigen Soll-Ab stand geändert wird, um das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der im wesentlichen gleich dem Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen ist, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Ab stand übergeht.
59. Abstandssteuerverfahren nach einem der Ansprüche 53 bis
56, dadurch gekennzeichnet, daß:
der Soll-Abstand temporär zu einem vorläufigen Soll-Ab stand geändert wird, um das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der in Übereinstimmung mit der Relativgeschwindigkeit zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bestimmt wird, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Abstand übergeht.
der Soll-Abstand temporär zu einem vorläufigen Soll-Ab stand geändert wird, um das temporäre Abstandssteuern zum Senken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der in Übereinstimmung mit der Relativgeschwindigkeit zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bestimmt wird, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Abstand übergeht.
60. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 59, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Anfangswert des vorläufigen Soll-Ab
stands durch eine abfallende Funktion der Relativge
schwindigkeit in einem Bereich von einem negativen un
teren Wert zu einem oberen Wert ausgedrückt ist, der
gleich Null ist oder sich näher daran befindet.
61. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 59 oder 60, da
durch gekennzeichnet, daß der Anfangswert gleich dem
Standard-Soll-Abstand ist oder sich näher an diesem be
findet, wenn die Relativgeschwindigkeit kleiner als der
negative untere Wert ist.
62. Abstandssteuerverfahren nach einem der Ansprüche 59 bis
61, dadurch gekennzeichnet, daß der Anfangswert gleich
dem Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahr
zeugen ist oder sich näher an diesem befindet, wenn die
Relativgeschwindigkeit größer als der obere Wert ist.
63. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 60, dadurch ge
kennzeichnet, daß der obere Wert ein positiver Wert
ist, der sich näher an Null befindet, wenn der absicht
liche Bedienvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs durch
den Fahrer ein Fahrspurwechselvorgang des nachfolgenden
Fahrzeugs ist, der durchgeführt wird, um einem sich auf
einer anderen Fahrspur bewegenden neuen Objekt zu fol
gen, welches schneller als das nachfolgende Fahrzeug
ist.
64. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 60, dadurch ge
kennzeichnet, daß der obere Wert ein negativer Wert
ist, der sich näher an Null befindet, wenn der absicht
liche Bedienvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs durch
den Fahrer ein Übersteuervorgang ist, der durchgeführt
wird, um das nachfolgende Fahrzeug manuell zu beschleu
nigen, um sich dem vorausfahrenden Fahrzeug anzunähern.
65. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 60, dadurch ge
kennzeichnet, daß der obere Wert ein negativer Wert
ist, der sich näher an Null befindet, wenn der absicht
liche Bedienvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs durch
den Fahrer ein Steuerstartvorgang ist, der durchgeführt
wird, um das Abstandssteuern zu starten.
66. Abstandssteuerverfahren nach einem der Ansprüche 53 bis
57, dadurch gekennzeichnet, daß:
das temporäre Abstandssteuern durch Einstellen einer Soll-Beschleunigung des nachfolgenden Fahrzeugs durch geführt wird,
der Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs durch Ändern einer unteren Grenze der Soll-Beschleunigung zu einem vorübergehenden Pegel temporär auf den kleineren Wert gesenkt wird, und
der vorläufige Pegel einen Anfangswert, der höher als ein normaler Pegel ist, und einen Übergangswert auf weist, der allmählich wieder zu dem normalen Wert über geht.
das temporäre Abstandssteuern durch Einstellen einer Soll-Beschleunigung des nachfolgenden Fahrzeugs durch geführt wird,
der Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs durch Ändern einer unteren Grenze der Soll-Beschleunigung zu einem vorübergehenden Pegel temporär auf den kleineren Wert gesenkt wird, und
der vorläufige Pegel einen Anfangswert, der höher als ein normaler Pegel ist, und einen Übergangswert auf weist, der allmählich wieder zu dem normalen Wert über geht.
67. Abstandssteuerverfahren nach einem der Ansprüche 53 bis
66, dadurch gekennzeichnet, daß:
ein Warnungsvorgang durchgeführt wird, wenn der Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kür zer als ein vorbestimmter Warnabstand wird, und
ein temporäres Warnungssteuern zum Einstellen eines vorläufigen Warnabstands durchgeführt wird, der kürzer als ein normaler Warnabstand ist, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen aufgrund eines absichtlichen Bedienvorgangs des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um den Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahr zeugen zu verringern, bereits kürzer ist oder bald kür zer werden würde als der normale Warnabstand.
ein Warnungsvorgang durchgeführt wird, wenn der Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kür zer als ein vorbestimmter Warnabstand wird, und
ein temporäres Warnungssteuern zum Einstellen eines vorläufigen Warnabstands durchgeführt wird, der kürzer als ein normaler Warnabstand ist, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen aufgrund eines absichtlichen Bedienvorgangs des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um den Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahr zeugen zu verringern, bereits kürzer ist oder bald kür zer werden würde als der normale Warnabstand.
68. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 67, dadurch ge
kennzeichnet, daß der vorläufige Warnabstand einen An
fangswert, der im wesentlichen gleich dem Ist-Abstand
zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen ist, und
einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu
dem normalen Warnabstand übergeht.
69. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 67, dadurch ge
kennzeichnet, daß:
mindestens eine von mehreren Verzögerungsvorrichtungen ausgewählt wird, um das nachfolgende Fahrzeug zu verzö gern, wobei die mehreren Verzögerungsvorrichtungen un abhängig betreibbar und hinsichtlich eines Grads einer erzielbaren Verzögerung voneinander verschieden sind, und
der Warnvorgang gesperrt wird, wenn ein Verzögerungspe gel, der durch die ausgewählte eine Verzögerungsvor richtung oder die ausgewählten mehreren Verzögerungs vorrichtungen erzielbar ist, kleiner als ein vorbe stimmter Maximalpegel ist, auch wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als der normale Warnabstand ist.
mindestens eine von mehreren Verzögerungsvorrichtungen ausgewählt wird, um das nachfolgende Fahrzeug zu verzö gern, wobei die mehreren Verzögerungsvorrichtungen un abhängig betreibbar und hinsichtlich eines Grads einer erzielbaren Verzögerung voneinander verschieden sind, und
der Warnvorgang gesperrt wird, wenn ein Verzögerungspe gel, der durch die ausgewählte eine Verzögerungsvor richtung oder die ausgewählten mehreren Verzögerungs vorrichtungen erzielbar ist, kleiner als ein vorbe stimmter Maximalpegel ist, auch wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als der normale Warnabstand ist.
70. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 69, dadurch ge
kennzeichnet, daß es entschieden wird, daß der Verzöge
rungspegel des nachfolgenden Fahrzeugs höher als der
vorbestimmte Maximalpegel ist, wenn eine Verzögerungs
vorrichtung, die imstande ist, eine größte Verzögerung
zu erzeugen, ausgewählt ist, um das nachfolgende Fahr
zeug zu verzögern.
71. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 69, dadurch ge
kennzeichnet, daß es entschieden wird, daß der Verzöge
rungspegel des nachfolgenden Fahrzeugs höher als der
vorbestimmte Maximalpegel ist, wenn eine vorbestimmte
Kombination von Verzögerungsvorrichtungen, die imstande
sind, eine größte Verzögerung zu erzeugen, ausgewählt
ist, um das nachfolgende Fahrzeug zu verzögern.
72. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 69, dadurch ge
kennzeichnet, daß es entschieden wird, daß der
Verzögerungspegel des nachfolgenden Fahrzeugs höher als
der vorbestimmte Maximalpegel ist, wenn die Regelgröße
zu einer verfügbaren Maximalverzögerung äquivalent ist.
73. Abstandssteuerverfahren nach einem der Ansprüche 67 bis
72, dadurch gekennzeichnet, daß der absichtliche Be
dienvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fah
rer ein Fahrspurwechselvorgang des nachfolgenden Fahr
zeugs ist, der durchgeführt wird, um einem sich auf ei
ner anderen Fahrspur bewegenden neuen Objekt zu folgen,
welches schneller als das vorausfahrende Fahrzeug ist.
74. Abstandssteuerverfahren nach Anspruch 73, dadurch ge
kennzeichnet, daß das temporäre Warnungssteuern zum
Einstellen des vorläufigen Warnabstands beendet wird,
wenn sich das nachfolgende Fahrzeug dem neuen Objekt
annähert.
75. Abstandssteuerverfahren nach einem der Ansprüche 67 bis
72, dadurch gekennzeichnet, daß der absichtliche Be
dienvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fah
rer ein Übersteuervorgang ist, der durchgeführt wird,
um das nachfolgende Fahrzeug manuell zu beschleunigen,
um sich dem vorausfahrenden Fahrzeug anzunähern.
76. Abstandssteuerverfahren nach einem der Ansprüche 67 bis
72, dadurch gekennzeichnet, daß der absichtliche Be
dienvorgang des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fah
rer ein Steuerstartvorgang ist, der durchgeführt wird,
um das Abstandssteuern zu starten.
77. Warnverfahren zum Steuern einer Warnungsvorrichtung,
wobei das Warnverfahren die folgenden Schritte auf
weist:
Entscheiden, ob ein Ist-Abstand zwischen zwei sich be wegenden Fahrzeugen kürzer als ein vorbestimmter Warnabstand wird; und
Aktivieren oder Deaktivieren der Warnungsvorrichtung, um eine Warnung oder einen Alarm auf der Grundlage ei nes Entscheidungsergebnisses zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß
das Warnungsverfahren weiterhin den folgenden Schritt aufweist:
Durchführen eines temporären Warnungssteuerns zum Ein stellen eines vorläufigen Warnabstands, der kürzer als ein normaler Warnabstand ist, wenn der Ist-Abstand zwi schen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen aufgrund ei nes absichtlichen Bedienvorgangs eines nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um einem sich auf einer anderen Fahrspur bewegenden Objekt neuen Objekt zu folgen, bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als der normale Warnabstand.
Entscheiden, ob ein Ist-Abstand zwischen zwei sich be wegenden Fahrzeugen kürzer als ein vorbestimmter Warnabstand wird; und
Aktivieren oder Deaktivieren der Warnungsvorrichtung, um eine Warnung oder einen Alarm auf der Grundlage ei nes Entscheidungsergebnisses zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß
das Warnungsverfahren weiterhin den folgenden Schritt aufweist:
Durchführen eines temporären Warnungssteuerns zum Ein stellen eines vorläufigen Warnabstands, der kürzer als ein normaler Warnabstand ist, wenn der Ist-Abstand zwi schen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen aufgrund ei nes absichtlichen Bedienvorgangs eines nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um einem sich auf einer anderen Fahrspur bewegenden Objekt neuen Objekt zu folgen, bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als der normale Warnabstand.
78. Warnverfahren nach Anspruch 77, dadurch gekennzeichnet,
daß der vorläufige Warnabstand einen Anfangswert, der
im wesentlichen gleich dem Ist-Abstand zwischen den
zwei sich bewegenden Fahrzeugen ist, und einen Über
gangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem norma
len Warnabstand übergeht.
79. Warnverfahren nach Anspruch 77, dadurch gekennzeichnet,
daß das sich auf der anderen Fahrspur bewegende neue
Objekt schneller als das vorausfahrende Fahrzeug ist.
80. Warnverfahren nach Anspruch 79, dadurch gekennzeichnet,
daß das temporäre Warnungssteuern zum Einstellen des
vorläufigen Warnabstands beendet wird, wenn sich das
nachfolgende Fahrzeug dem neuen Objekt annähert.
81. Datenträger, der ein Steuerprogramm zum Steuern eines
Abstands zwischen zwei sich bewegenden Fahrzeugen spei
chert, wobei der Datenträger in ein Computersystem ein
setzbar ist und das Steuerprogramm die folgenden
Schritte aufweist:
Erfassen einer physikalischen Größe, die direkt oder indirekt einen Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewe genden Fahrzeugen darstellt; und
Durchführen eines Abstandssteuerns, um einen Soll-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen auf rechtzuerhalten, auf der Grundlage der physikalischen Größe, dadurch gekennzeichnet, daß
das Steuerprogramm weiterhin den folgenden Schritt auf weist:
Durchführen eines temporären Abstandssteuerns in einem Zustand, in dem der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bereits kürzer ist oder bald kür zer werden würde als ein Standard-Soll-Abstand, zum Senken eines Verzögerungsgrads eines nachfolgenden Fahrzeugs verglichen mit einem Verzögerungsgrad, der während eines normalen Abstandssteuerns erzielbar ist, auf einen kleineren Wert, wenn sich die zwei sich bewe genden Fahrzeuge voneinander entfernen.
Erfassen einer physikalischen Größe, die direkt oder indirekt einen Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewe genden Fahrzeugen darstellt; und
Durchführen eines Abstandssteuerns, um einen Soll-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen auf rechtzuerhalten, auf der Grundlage der physikalischen Größe, dadurch gekennzeichnet, daß
das Steuerprogramm weiterhin den folgenden Schritt auf weist:
Durchführen eines temporären Abstandssteuerns in einem Zustand, in dem der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bereits kürzer ist oder bald kür zer werden würde als ein Standard-Soll-Abstand, zum Senken eines Verzögerungsgrads eines nachfolgenden Fahrzeugs verglichen mit einem Verzögerungsgrad, der während eines normalen Abstandssteuerns erzielbar ist, auf einen kleineren Wert, wenn sich die zwei sich bewe genden Fahrzeuge voneinander entfernen.
82. Datenträger nach Anspruch 81, dadurch gekennzeichnet,
daß:
eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physika lischen Größe und einer zweiten physikalischen Größe erzielt wird, wobei die erste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindigkeit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
das nachfolgende Fahrzeug auf der Grundlage der Regel größe beschleunigt und/oder verzögert wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen, und
das temporäre Abstandssteuern in einem Zustand, in dem der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahr zeugen kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist, durch geführt wird, um den Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs zu senken, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen.
eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physika lischen Größe und einer zweiten physikalischen Größe erzielt wird, wobei die erste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindigkeit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
das nachfolgende Fahrzeug auf der Grundlage der Regel größe beschleunigt und/oder verzögert wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen, und
das temporäre Abstandssteuern in einem Zustand, in dem der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahr zeugen kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist, durch geführt wird, um den Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs zu senken, wenn sich die zwei sich bewegenden Fahrzeuge voneinander entfernen.
83. Datenträger nach Anspruch 81, dadurch gekennzeichnet,
daß:
eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physika lischen Größe und einer zweiten physikalischen Größe erzielt wird, wobei die erste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindigkeit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
das nachfolgende Fahrzeug auf der Grundlage der Regel größe beschleunigt und/oder verzögert wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen,
das temporäre Abstandssteuern durchgeführt wird, um den Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs zu senken, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist,
der Soll-Abstand zu einem vorläufigen Soll-Abstand ge ändert wird, um das temporäre Abstandssteuern zum Sen ken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der in Übereinstimmung mit der Relativgeschwindigkeit zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bestimmt wird, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Abstand übergeht.
eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physika lischen Größe und einer zweiten physikalischen Größe erzielt wird, wobei die erste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindigkeit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
das nachfolgende Fahrzeug auf der Grundlage der Regel größe beschleunigt und/oder verzögert wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen,
das temporäre Abstandssteuern durchgeführt wird, um den Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs zu senken, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als der Standard-Soll-Abstand ist,
der Soll-Abstand zu einem vorläufigen Soll-Abstand ge ändert wird, um das temporäre Abstandssteuern zum Sen ken des Verzögerungsgrads des nachfolgenden Fahrzeugs zu realisieren, und
der vorläufige Soll-Abstand einen Anfangswert, der in Übereinstimmung mit der Relativgeschwindigkeit zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen bestimmt wird, und einen Übergangswert aufweist, der allmählich wieder zu dem Standard-Soll-Abstand übergeht.
84. Datenträger nach Anspruch 81, dadurch gekennzeichnet,
daß:
eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physika lischen Größe und einer zweiten physikalischen Größe erzielt wird, wobei die erste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindigkeit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
das nachfolgende Fahrzeug auf der Grundlage der Regel größe beschleunigt und/oder verzögert wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen, und
das temporäre Abstandssteuern durchgeführt wird, um den Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs zu senken, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen aufgrund eines absichtlichen Bedienvorgangs des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um den Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen zu verringern, bereits kür zer ist oder bald kürzer werden würde als der Standard- Soll-Abstand ist.
eine Regelgröße auf der Grundlage einer ersten physika lischen Größe und einer zweiten physikalischen Größe erzielt wird, wobei die erste physikalische Größe eine Abstandsabweichung (Δd) zwischen einem Ist-Abstand und einem Soll-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt und die zweite physikalische Größe eine Relativgeschwindigkeit (ΔV) zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen darstellt,
das nachfolgende Fahrzeug auf der Grundlage der Regel größe beschleunigt und/oder verzögert wird, um den Ist-Ab stand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen einzustellen, und
das temporäre Abstandssteuern durchgeführt wird, um den Verzögerungsgrad des nachfolgenden Fahrzeugs zu senken, wenn der Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen aufgrund eines absichtlichen Bedienvorgangs des nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um den Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen zu verringern, bereits kür zer ist oder bald kürzer werden würde als der Standard- Soll-Abstand ist.
85. Datenträger, der ein Steuerprogramm zum Steuern einer
Warnungsvorrichtung speichert, wobei der Datenträger in
ein Computersystem einsetzbar ist und das Steuerpro
gramm die folgenden Schritte aufweist:
Entscheiden, ob ein Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als ein vorbestimmter Warnabstand wird; und
Aktivieren oder Deaktivieren der Warnungsvorrichtung, um einen Abstand oder einen Alarm auf der Grundlage ei nes Entscheidungsergebnisses zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß
das Steuerprogramm weiterhin den folgenden Schritt auf weist:
Durchführen eines temporären Warnungssteuerns zum Ein stellen eines vorläufigen Warnabstands, der kürzer als ein normaler Warnabstand ist, wenn der Ist-Abstand zwi schen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen aufgrund ei nes absichtlichen Bedienvorgangs eines nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um einem sich auf einer anderen Fahrspur bewegenden Objekt neuen Objekt zu folgen, bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als der normale Warnabstand.
Entscheiden, ob ein Ist-Abstand zwischen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen kürzer als ein vorbestimmter Warnabstand wird; und
Aktivieren oder Deaktivieren der Warnungsvorrichtung, um einen Abstand oder einen Alarm auf der Grundlage ei nes Entscheidungsergebnisses zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß
das Steuerprogramm weiterhin den folgenden Schritt auf weist:
Durchführen eines temporären Warnungssteuerns zum Ein stellen eines vorläufigen Warnabstands, der kürzer als ein normaler Warnabstand ist, wenn der Ist-Abstand zwi schen den zwei sich bewegenden Fahrzeugen aufgrund ei nes absichtlichen Bedienvorgangs eines nachfolgenden Fahrzeugs durch den Fahrer, der durchgeführt wird, um einem sich auf einer anderen Fahrspur bewegenden Objekt neuen Objekt zu folgen, bereits kürzer ist oder bald kürzer werden würde als der normale Warnabstand.
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| JP10-220600 | 1998-08-04 | ||
| JP22060198 | 1998-08-04 | ||
| JP10-220601 | 1998-08-04 | ||
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| JP11-151991 | 1999-05-31 | ||
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Family
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