DE19935791A1 - Handhabungsvorrichtung - Google Patents
HandhabungsvorrichtungInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine zum Führen von stiftförmigen Befestigungselementen, wie Nägeln, Schrauben oder dergleichen, ausgegelegte Handhabungsvorrichtung mit zwei längs einer Trennebene in einer Arbeitslage aneinanderliegenden Halbelementen, wobei das erste Halbelement eine in der Arbeitslage mit der Trennebene zusammenfallende erste Anlagefläche, in der mindestens eine erste durchgehende Ausnehmung vorgesehen ist, und das zweite Halbelement eine in der Arbeitslage mit der Trennebene zusammenfallende, in der Arbeitslage an die erste Anlagefläche angrenzende zweite Anlagefläche, in der mindestens eine zweite durchgehend Ausnehmung vorgesehen ist, aufweist, wobei sich in der Arbeitslage jeweils eine der ersten Ausnehmungen und eine der zweiten Ausnehmungen zu einem durchgehenden, im wesentlichen zylinderförmigen Führungsloch für das stiftförmige Befestigungselement ergänzen, wobei die Zylinderachse des Führungslochs im wesentlichen parallel zur Trennebene oder in der Trennebene liegt und wobei die Halbelemente mit ihrer jeweiligen Anlagefläche unter Öffnung des Führungslochs aus der Arbeitslage in eine Freigabelage bewegbar sind.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine zum Führen
von stiftförmigen Befestigungselementen, wie Nägeln,
Schrauben oder dergleichen, ausgelegte
Handhabungsvorrichtung.
Beim Einführen von stiftförmigen
Befestigungselementen, wie Nägeln, Schrauben oder
dergleichen, in Wände, Türen, Decken oder dergleichen
besteht schon seit jeher das Problem, das
stiftförmige Befestigungselement einigermaßen gerade
in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen zu schlagen,
zu schrauben oder anderweitig einzubringen. Hierzu
wird das stiftförmige Befestigungselement
üblicherweise zwischen zwei Fingern, beispielsweise
zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger der einen
Hand gehalten und mit einem Werkzeug, beispielsweise
einem Hammer oder einem Schraubenzieher in der
anderen Hand in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen
eingebracht.
Da es sich bei derartigen Werkzeugen um scharfkantige
und/oder spitze Gegenstände handelt, die häufig mit
einiger Wucht und/oder Kraft gehandhabt werden, kommt
es nichtzuletzt bei Abrutschen vom Kopfteil des
stiftförmigen Befestigungselements oder bei Verfehlen
des Kopfteils des stiftförmigen Befestigungselements
häufig zu gefährlichen Situationen, die insbesondere
bei unerfahrenen oder ungeübten Personen schmerzhafte
Verletzungen einzelner Finger oder der ganzen Hand
nach sich ziehen können.
Aber auch ohne daß es zu vorgenannten gefährlichen
Situationen kommt, bereitet es häufig genug große
Schwierigkeiten, das stiftförmige Befestigungselement
gerade, das heißt lotrecht bzw. unter einem
gewünschten Neigungswinkel und/oder ohne Verbiegen
bzw. Verwinden in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen zu schlagen, zu schrauben oder
anderweitig einzubringen.
Ausgehend von den vorstehend dargelegten Nachteilen
und Unzulänglichkeiten liegt der vorliegenden
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine zum Führen von
stiftförmigen Befestigungselementen, wie Nägeln,
Schrauben oder dergleichen, ausgelegte
Handhabungsvorrichtung bereitzustellen, die es zum
einen auch unerfahrenen oder ungeübten Personen
ermöglicht, ein derartiges stiftförmiges
Befestigungselement gerade, das heißt lotrecht bzw.
unter einem gewünschten Neigungswinkel und/oder ohne
Verbiegen bzw. Verwinden in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen zu schlagen, zu schrauben oder
anderweitig einzubringen; zum anderen zielt die
vorliegende Erfindung darauf ab, eine
Handhabungsvorrichtung bereitzustellen, bei der die
Unfallgefahr und mithin die Verletzungsgefahr infolge
kritischer Situationen minimiert wird; hierbei soll
die angestrebte Handhabungsvorrichtung kostengünstig
herstellbar und einfach bedienbar sein.
Diese Aufgabe wird gemäß der Lehre der vorliegenden
Erfindung durch eine zum Führen von stiftförmigen
Befestigungselementen, wie Nägeln, Schrauben oder
dergleichen, ausgelegte Handhabungsvorrichtung mit
zwei längs einer Trennebene in einer Arbeitslage
aneinanderliegenden Halbelementen gelöst, wobei das
erste Halbelement eine in der Arbeitslage mit der
Trennebene zusammenfallende erste Anlagefläche in der
mindestens eine erste durchgehende Ausnehmung
vorgesehen ist, und das zweite Halbelement eine in
der Arbeitslage mit der Trennebene zusammenfallende,
in der Arbeitslage an die erste Anlagefläche
angrenzende zweite Anlagefläche in der mindestens
eine zweite durchgehende Ausnehmung vorgesehen ist,
aufweist, wobei sich in der Arbeitslage jeweils eine
der ersten Ausnehmungen und eine der zweiten
Ausnehmungen zu einem durchgehenden, im wesentlichen
zylinderförmigen Führungsloch für das stiftförmige
Befestigungselement ergänzen, wobei die Zylinderachse
des Führungslochs im wesentlichen parallel zur
Trennebene oder in der Trennebene liegt und wobei die
Halbelemente mit ihrer jeweiligen Anlagefläche unter
Öffnung des Führungslochs aus der Arbeitslage in eine
Freigabelage bewegbar sind.
In der Arbeitslage ist durch die
Handhabungsvorrichtung mithin ein durchgehendes, im
wesentlichen zylinderförmiges Führungsloch für das
stiftförmige Befestigungselement bereitgestellt, das
als Führung beim Einbringen, das heißt beim
Einschlagen des Nagels oder beim Einschrauben der
Schraube dient.
Die Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung wird hierbei von der mit ihr arbeitenden
Person mit der Hand, in der die Person auch das
stiftförmige Befestigungselement hält, gegen die
Wand, Tür, Decke oder dergleichen gehalten, in die
das stiftförmige Befestigungselement eingebracht
werden soll. Mit der anderen Hand bringt die Person
dann das stiftförmige Befestigungselement mit einem
Werkzeug, beispielsweise mit einem Hammer oder mit
einem Schraubenzieher, in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen ein.
Da die allermeisten stiftförmigen
Befestigungselemente, zu denen beispielsweise auch
Haken zählen, ein Kopfteil aufweisen, wird es der
Fachmann in diesem Zusammenhang insbesondere zu
schätzen wissen, daß die vorzugsweise in etwa
quaderförmigen Halbelemente mit ihrer jeweiligen
Anlagefläche erfindungsgemäß unter Öffnung des
Führungslochs aus der Arbeitslage in eine
Freigabelage bewegbar sind.
Hierbei entfernen sich die beiden Halbelemente, deren
jeweilige Anlagefläche in der Arbeitslage mit der
Trennebene zusammenfällt, auf für den Fachmann so
nicht vorhersehbare Weise von eben dieser Trennebene
und geben hierbei das in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen eingebrachte stiftförmige
Befestigungselement unter Öffnung des Führungslochs
frei.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung
der vorliegenden Handhabungsvorrichtung weist die der
Fläche, in die das stiftförmige Befestigungselement
einzubringen ist, zugewandte Auflagefläche der
Handhabungsvorrichtung mindestens einen vorzugsweise
im wesentlichen kreisförmigen Auflagebereich auf.
Durch einen oder mehrere derartige Auflagebereiche,
die in vorteilhafter Weise im wesentlichen
symmetrisch zur Trennebene angeordnet sind, ist
gewährleistet, daß die Handhabungsvorrichtung mit
ihrer der Wand, Tür, Decke oder dergleichen
zugewandten Auflagefläche nicht vollflächig, sondern
nur stellenweise, gewissermaßen punktuell auf der
Wand, Tür, Decke oder dergleichen aufliegt, wodurch
beim Einschlagen, Einschrauben oder anderweitigen
Einbringen des stiftförmigen Befestigungselements in
die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eine
überraschende Schonung der Oberfläche, beispielsweise
der Farbe oder des Putzes, der Wand, Tür, Decke oder
dergleichen erzielt wird.
Unabhängig von der konkret gewählten
Ausgestaltungsform des Auflagebereichs oder der
Auflagebereiche ist vorliegend das Prinzip, zwischen
einer Fläche, auf die ein Druck oder eine Kraft
einwirkt, und einer Fläche, mittels der dieser Druck
oder diese Kraft ausgeübt wird, einen oder mehrere
Zwischenbereiche, beispielsweise in Form eines oder
mehrerer Auflagebereiche vorzusehen, als
erfindungswesentlich offenbart anzusehen.
Die Oberfläche der Wand, Tür, Decke oder dergleichen
wird in besonders vorzüglicher Weise vor
Beschädigungen des Oberflächenmaterials,
beispielsweise der Farbe oder des Putzes, bewahrt,
wenn mindestens ein Auflagebereich einem in der
Arbeitslage gebildeten Führungsloch zugeordnet ist.
Dies bedeutet mit anderen Worten, daß der Bereich des
Führungslochs, in dem die Kraftwirkung durch das
Werkzeug, beispielsweise durch den Hammer oder durch
den Schraubenzieher, beim Einbringen des
stiftförmigen Befestigungselements am größten ist, in
besonderer Weise durch den Auflagebereich unterstützt
ist; hierdurch wird nichtzuletzt auch eine
zusätzliche Führung für das stiftförmige
Befestigungselement bewerkstelligt.
Besonders überzeugende Ergebnisse im Hinblick auf die
vorstehend avisierte Schonung der Oberfläche der
Wand, Tür, Decke oder dergleichen sind bei Anwendung
einer sogenannten "Drei-Punkt-Technik" erreichbar; in
diesem Zusammenhang besagt der Begriff
"Drei-Punkt-Technik", daß auf der der Fläche, in die
das stiftförmige Befestigungselement einzubringen
ist, zugewandten Auflagefläche der
Handhabungsvorrichtung drei Auflagebereiche
vorgesehen sind, wobei in bevorzugter Weise
mindestens ein Auflagebereich der drei
Auflagebereiche einem in der Arbeitslage gebildeten
Führungsloch zugeordnet ist und wobei die weiteren
Auflagebereiche Bereichen der Auflagefläche
zugeordnet sind, die frei von in der Arbeitslage
gebildeten Führungslöchern sind.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltungsform der
vorliegenden Erfindung kann mindestens ein
Auflagebereich saugknopfförmig ausgebildet sein.
Hierdurch ist sichergestellt, daß die
Handhabungsvorrichtung lösbar an der Wand, Tür, Decke
oder dergleichen angebracht werden kann, so daß ein
unbeabsichtigtes und unerwünschtes Verrutschen oder
Verschieben der Handhabungsvorrichtung während des
Einbringens des stiftförmigen Befestigungselements
auf zuverlässige Weise verhindert ist.
Wenn die Handhabungsvorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung in besonders vorteilhafter
Weise weitergebildet werden soll, so ist eine
Ausgestaltungsform empfehlenswert, bei der das erste
Halbelement und das zweite Halbelement aneinander
angelenkt sind und/oder um eine gemeinsame
Schwenkachse gegeneinander verschwenkbar sind.
Die Schwenkachse kann hierbei in etwa senkrecht auf
der Trennebene stehen, so daß eines der beiden
Halbelemente oder bedarfsweise auch beide
Halbelemente, nachdem das stiftförmige
Befestigungselement in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen eingebracht, beispielsweise mit einem
Hammer eingeschlagen oder mit einem Schraubenzieher
eingeschraubt ist, parallel zur Trennebene, das heißt
"nach oben" oder "nach unten" weggeklappt werden
können, um den in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen eingebrachten Befestigungsstift
freizugeben und mithin die Handhabungsvorrichtung von
der Wand, Tür, Decke oder dergleichen entfernen zu
können.
In besonders bevorzugter Weise ist bei der
Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung jedoch die Schwenkachse in etwa parallel
zur Trennebene oder liegt die Schwenkachse in der
Trennebene. Durch diese technische Ausgestaltung kann
eines der beiden Halbelemente oder bedarfsweise auch
beide Halbelemente, nachdem das stiftförmige
Befestigungselement in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen eingebracht, beispielsweise mit einem
Hammer eingeschlagen oder mit einem Schraubenzieher
eingeschraubt ist, in gewissem Sinne vergleichbar
einer Flügeltüre lateral, das heißt seitlich "nach
außen" weggeklappt werden, um den in die Wand, Tür,
Decke oder dergleichen eingebrachten
Befestigungsstift freizugeben und mithin die
Handhabungsvorrichtung von der Wand, Tür, Decke oder
dergleichen entfernen zu können. Hierzu ist eine
Ausgestaltung von Vorteil, bei der das erste
Halbelement und das zweite Halbelement
scharnierförmig miteinander verbunden sind.
Um die vorstehend dargelegte Ausgestaltung technisch
zu realisieren, kann beispielsweise das erste
Halbelement mindestens einen ersten, vorzugsweise in
etwa plattenförmig ausgebildeten Vorsprung aufweisen,
der mindestens einem zweiten, vorzugsweise in etwa
plattenförmig ausgebildeten Vorsprung des zweiten
Halbelements zugeordnet ist; hierbei können der erste
Vorsprung und der zweite Vorsprung durch mindestens
ein in der Schwenkachse liegendes stiftförmiges
Verbindungselement miteinander verbunden sein, wobei
dieses stiftförmige Verbindungselement in bevorzugter
Weise in einem Bereich aufgenommen ist, in dem der
erste Vorsprung und der zweite Vorsprung zumindest
partiell überlappend angeordnet sind.
Um eine kompakte und robuste Herstellungs- und
Bauweise zu ermöglichen, können das erste Halbelement
und der erste Vorsprung einstückig ausgebildet sein;
zum gleichen Zweck und in gleicher Weise können auch
das zweite Halbelement und der zweite Vorsprung
einstückig ausgebildet sein.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung sind zwei erste Vorsprünge
und/oder zwei zweite Vorsprünge vorgesehen, wobei die
beiden ersten Vorsprünge vorteilhafterweise an
entgegengesetzten Enden des ersten Halbelements
angeordnet sind und/oder wobei die beiden zweiten
Vorsprünge an entgegengesetzten Enden des zweiten
Halbelements angeordnet sind. Hierdurch läßt sich
eine Ausgestaltung, bei der die Schwenkachse in etwa
parallel zur Trennebene ist oder die Schwenkachse in
der Trennebene liegt, in überzeugender Weise
realisieren.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung
der vorliegenden Handhabungsvorrichtung weist das in
der Arbeitslage gebildete Führungsloch eine konische
Form auf. Durch eine derartige, sich in Richtung der
Wand, Tür, Decke oder dergleichen leicht konisch
verjüngende Form wird das Einbringen des
stiftförmigen Befestigungselements in die Wand, Tür,
Decke oder dergleichen insofern erleichtert, als
gewisse Toleranzen oder Ungenauigkeiten in bezug auf
Richtung und/oder Treffgenauigkeit beim Einschlagen
oder Einschrauben kompensiert werden können.
Wie vorstehend ausgeführt, ist die
Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung nicht nur beim Einschlagen eines Nagels,
sondern beispielsweise auch beim Eindrehen einer
Schraube in überzeugender Weise einsetzbar. In
letzterem Falle erweist es sich als vorteilhaft, wenn
das in der Arbeitslage gebildete Führungsloch ein
Innengewinde aufweist, da hierdurch das Einschrauben
auch für unerfahrene oder ungeübte Personen merklich
erleichtert wird.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform
sind in der Arbeitslage zwei oder mehr Führungslöcher
gebildet. Da jedoch ein simultanes Einbringen von
mehr als einem stiftförmigen Befestigungselement
selbst bei großer Geschicklichkeit in der Praxis kaum
möglich ist, weisen die Führungslöcher in
zweckmäßiger Weise unterschiedliche Querschnitte auf.
Hierdurch ist es möglich, die Handhabungsvorrichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung für stiftförmige
Befestigungselemente mit unterschiedlichen
Durchmessern einzusetzen, das heißt abhängig vom
Querschnitt des stiftförmigen Teils des
Befestigungselements gelangt das passende der in der
Arbeitslage zur Verfügung stehenden Führungslöcher
zur Anwendung. Hierdurch werden die Einsatzbreite und
die Flexibilität der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung in signifikanter Weise erhöht.
Gemäß einer hierzu alternativen Ausführungsform
weisen die Führungslöcher im wesentlichen gleiche
Querschnitte auf. Dies hat auf die flexible
Handhabung und auf die vielfältigen
Verwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung
keine negativen Auswirkungen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der
vorliegenden Erfindung sind die Zylinderachsen der
Führungslöcher unter unterschiedlichen Anstellwinkeln
geneigt. Durch diese technische Maßnahme ist es
möglich, die stiftförmigen Befestigungselemente unter
verschiedenen Winkeln, das heißt beispielsweise
lotrecht oder unter gewissen Neigungswinkeln, in die
Wand, Tür, Decke oder dergleichen einzubringen.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung
der vorliegenden Erfindung ist die jeweilige Höhe der
Führungslöcher verschieden, beispielsweise indem die
Dicke der beiden Halbelemente im Bereich eines
Führungslochs verschieden von der Dicke der beiden
Halbelemente im Bereich eines anderen Führungslochs
ist. Dies zeitigt den Vorteil, daß das stiftförmige
Befestigungselement in Abhängigkeit vom Einzelfall
unterschiedlich tief in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen eingebracht werden kann.
Bei unterschiedlichen Höhen der Führungslöcher ergibt
sich naturgemäß auch eine unterschiedlich stark
ausgeprägte Führungsfunktion der Führungslöcher. Aus
diesem Grunde ist beispielsweise auch eine Anwendung
der Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung denkbar, bei der das stiftförmige
Befestigungselement zunächst durch ein hohes
Führungsloch "bis zum Anschlag", das heißt bis zum
Anliegen des Kopfteils des stiftförmigen
Befestigungselements an der der Auflagefläche
gegenüberliegenden Fläche der Handhabungsvorrichtung
in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht
wird, im Anschluß daran mindestens eines der
Halbelemente weggeklappt wird, um das stiftförmige
Befestigungselement freizugeben und die
Handhabungsvorrichtung hierdurch so versetzen und
anordnen zu können, daß das stiftförmige
Befestigungselement schließlich durch ein niedriges
Führungsloch wieder "bis zum Anschlag", das heißt bis
zum Anliegen des Kopfteils des stiftförmigen
Befestigungselements an der der Auflagefläche
gegenüberliegenden Fläche der Handhabungsvorrichtung
tiefer in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen
eingebracht werden kann.
Um dieses stufenweise Einbringen des stiftförmigen
Befestigungselements in der Praxis zu
bewerkstelligen, können die beiden Halbelemente
abgestufte Abschnitte und/oder Bereiche mit
unterschiedlicher Dicke aufweisen.
Hinsichtlich des für die beiden Halbelemente,
gegebenenfalls einschließlich der Vorsprünge, zu
verwendenden Materials empfiehlt sich aus
Fabrikations-, Gewichts- und Kostengründen
Kunststoff, wobei die beiden Halbelemente
zeitgemäßerweise in Spritzgußtechnik gefertigt sein
können.
Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der
vorliegenden Handhabungsvorrichtung sind die beiden
Halbelemente zumindest partiell aus transparentem
Material, beispielsweise aus Acrylglas oder aus
Plexiglas. Hierdurch ist beim Einbringen, das heißt
beispielsweise beim Einschlagen oder Einschrauben des
stiftförmigen Befestigungselements in die Wand, Tür,
Decke oder dergleichen stets eine freie und
ungehinderte Sicht auf die Stelle, in die das
stiftförmige Befestigungselement gerade eingebracht
wird, gewährleistet, wodurch die mit der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung erzielbaren Ergebnisse
deutlich verbessert werden.
Eine derartige Verbesserung läßt sich im übrigen auch
schon dadurch verwirklichen, daß die den Ausnehmungen
zugeordneten Bereiche der beiden Halbelemente
Einsätze aus transparentem Material, beispielsweise
aus Acrylglas oder aus Plexiglas aufweisen.
Um die mit der Herstellung der vorliegenden Erfindung
verbundenen Kosten zu reduzieren und um eine
Gewichtsersparnis zu erzielen, basiert das Material
der Halbelemente vorzugsweise auf Polyamid (PA)
und/oder auf Polymethylmethacrylat (PMMA) und/oder
auf Acrylnitril-Methylmethacrylat-Copolymer (AMMA).
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der
vorliegenden Erfindung ist mindestens eines der
beiden Halbelemente als Teil eines Werkzeugs
ausgebildet und/oder in ein Werkzeug integrierbar.
Handelt es sich bei dem Werkzeug in besonders
zweckmäßiger Weise um eine Wasserwaage, so können
beispielsweise die Bauteile und die Funktionen der
Wasserwaage in das erste Halbelement integriert sein,
wohingegen das zweite Halbelement in eine
entsprechende Aussparung in der Wasserwaage
einsetzbar und nach Einbringen des stiftförmigen
Befestigungselements wieder entfernbar ist, um die
Freigabelage zu bewerkstelligen.
Die Ausbildung als bzw. die Integration in eine
Wasserwaage hat hierbei den entscheidenden Vorteil,
daß eine Wasserwaage in Verbindung mit der
Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung auch unerfahrenen und/oder ungeübten
Personen ein gerades, das heißt beispielsweise
horizontales oder lotrechtes Einbringen von mehreren
stiftförmigen Befestigungselementen auf einer Linie
ermöglicht.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung sind die beiden Halbelemente
zur Aufnahme in einer zangenförmig ausgebildeten
Halteeinrichtung vorgesehen. Dies hat den Vorteil,
daß die Handhabungsvorrichtung gewissermaßen
universell einsetzbar ist, denn die beiden
Halbelemente können auch von unerfahrenen oder
ungeübten Benutzern in die Arbeitslage zwischen die
beiden Backen beispielsweise einer Zange, etwa einer
Rohrzange, geklemmt werden.
Wenn das stiftförmige Befestigungselement dann unter
Führung der Handhabungsvorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen eingebracht ist, werden die beiden
Halbelemente von den beiden Backen der Zange vom
Benutzer freigegeben, was der sogenannten
Freigabelage entspricht.
Gemäß einer besonders erfinderischen Ausführungsform
ist die Handhabungsvorrichtung zangenförmig
ausgebildet. Dies bedeutet gewissermaßen, daß die
Handhabungsvorrichtung in mit der vorgenannten
Halteeinrichtung integrierter Form ausgebildet ist,
was ein besonders einfaches und effektives Arbeiten
mit der Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung ermöglicht. Durch die kompakte
Ausgestaltung dieser Ausführungsform wird auch die
Aufbewahrung der Handhabungsvorrichtung,
beispielsweise in einem Werkzeugkasten oder in einem
Werkzeugschrank, wesentlich erleichtert.
Im Rahmen der vorgenannten Ausgestaltung empfiehlt es
sich, die beiden Halbelemente backenförmig
auszubilden. Somit liegen die beiden Halbelemente in
der Arbeitslage mit ihren Anlageflächen vergleichbar
den Backen einer Zange, entlang der Trennfläche
zusammen.
Soll die vorliegende Erfindung in vorteilhafter Form
weitergebildet werden, so können die beiden
Halbelemente durch mindestens eine
Rückstelleinrichtung miteinander verbunden sein.
Durch eine derartige Rückstelleinrichtung sind die
beiden Halbelemente entgegen der Rückstellkraft der
Rückstelleinrichtung vorzugsweise aus der Arbeitslage
in die Freigabelage bewegbar. Hierbei ist die
Rückstelleinrichtung in zweckmäßiger Weise durch
mindestens eine Feder, vorzugsweise durch mindestens
Spiralfeder gebildet, die mit ihrem einen Ende am
ersten Halbelement und mit ihrem anderen Ende am
zweiten Halbelement angebracht ist.
Gemäß einer zur zangenförmigen Ausbildung
alternativen Ausführungsform ist den Halbelementen
eine Halterung zugeordnet, die mindestens eine
vorzugsweise trogförmige oder vorzugsweise
stufenförmige Vertiefung zum Aufnehmen der
Halbelemente in der Arbeitslage aufweist, wobei die
Vertiefung in ihrem dem Führungsloch zugeordneten
Bereich mindestens eine durchgehende,
vorteilhafterweise in etwa schlitzförmige Aussparung
für das stiftförmige Befestigungselement aufweist.
Die Aussparung ist bei dieser Ausführungsform
insofern erforderlich, als durch diese Aussparung das
Durchgehen des stiftförmigen Befestigungselements zur
Wand, Tür, Decke oder dergleichen ermöglicht wird.
Hierbei wird die Halterung mit den in der Vertiefung
aufgenommenen Halbelementen an die Wand, Tür, Decke
oder dergleichen gehalten, daraufhin das stiftförmige
Befestigungselement durch eines der in der
Arbeitslage gebildeten Führungslöcher in die Wand,
Tür, Decke oder dergleichen eingebracht und
anschließend die Halterung abgehoben bzw. abgenommen,
damit die beiden Halbelemente mit ihrer jeweiligen
Anlagefläche unter Öffnung des Führungslochs aus der
Arbeitslage in die Freigabelage bewegbar sind.
Um beim Übergang von der Arbeitslage in die
Freigabelage ein seitliches Entnehmen von mindestens
einem der beiden Halbelemente zu ermöglichen, ohne
die Halterung abheben bzw. abnehmen zu müssen, kann
sich eine bevorzugte Ausgestaltungsform anbieten, bei
der die Halterung an mindestens einer Seite keine
Begrenzungswand aufweist, das heißt frei zugänglich
ist.
Weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung werden nachstehend in der
Zeichnung anhand der Fig. 1A bis 7 beschrieben,
durch die in exemplarischer Form sieben
Ausführungsbeispiele der Handhabungsvorrichtung gemäß
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht sind.
Es zeigt:
Fig. 1A ein erstes Ausführungsbeispiel einer
Handhabungsvorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung in der Arbeitslage;
Fig. 1B eine Unteransicht der
Handhabungsvorrichtung aus Fig. 1A
gemäß der Linie Ib-Ib in Fig. 1A;
Fig. 1C eine Seitenansicht der
Handhabungsvorrichtung aus Fig. 1A
gemäß der Linie Ic-Ic in Fig. 1A;
Fig. 2A ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Handhabungsvorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung in der Arbeitslage;
Fig. 2B eine Unteransicht der
Handhabungsvorrichtung aus Fig. 2A
gemäß der Linie IIb-IIb in Fig. 2A;
Fig. 2C eine Seitenansicht der
Handhabungsvorrichtung aus Fig. 2A
gemäß der Linie IIc-IIc in Fig. 2A;
Fig. 2D das in Fig. 2A linke Halbelement der
Handhabungsvorrichtung aus Fig. 2A;
Fig. 2E eine Unteransicht des linken
Halbelements aus Fig. 2D
gemäß der Linie IIe-IIe in Fig. 2D;
Fig. 2F eine Seitenansicht des linken
Halbelements aus Fig. 2D
gemäß der Linie IIf-IIf in Fig. 2D;
Fig. 2G das in Fig. 2A rechte Halbelement der
Handhabungsvorrichtung aus Fig. 2A;
Fig. 2H eine Unteransicht des rechten
Halbelements aus Fig. 2G
gemäß der Linie IIh-IIh in Fig. 2G;
Fig. 2J eine Seitenansicht des rechten
Halbelements aus Fig. 2G
gemäß der Linie IIj-IIj in Fig. 2G;
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel einer
Handhabungsvorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung in der Freigabelage;
Fig. 4 ein viertes Ausführungsbeispiel einer
Handhabungsvorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung in der Freigabelage;
Fig. 5A ein fünftes Ausführungsbeispiel einer
Handhabungsvorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung in der Arbeitslage;
Fig. 5B die Handhabungsvorrichtung aus Fig. 5A in
der Freigabelage;
Fig. 6 ein sechstes Ausführungsbeispiel einer
Handhabungsvorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung in der Arbeitslage;
und
Fig. 7 ein siebtes Ausführungsbeispiel einer
Handhabungsvorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung in der Freigabelage.
Gleiche oder ähnliche Bestandteile oder Merkmale der
vorliegenden Erfindung sind in den Fig. 1A bis 7
mit identischen Bezugszeichen versehen.
In den Fig. 1A bis 7 sind sieben
Ausführungsbeispiele der Handhabungsvorrichtung gemäß
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
Diese Handhabungsvorrichtungen sind zum Führen von
stiftförmigen Befestigungselementen, wie Nägeln,
Schrauben oder dergleichen, ausgelegt, wobei es auch
unerfahrenen oder ungeübten Personen ermöglicht wird,
ein derartiges stiftförmiges Befestigungselement
gerade, das heißt lotrecht bzw. unter einem
gewünschten Neigungswinkel und/oder ohne Verbiegen
bzw. Verwinden in eine Wand, Tür, Decke oder
dergleichen, zu schlagen, zu schrauben oder
anderweitig einzubringen.
Des weiteren wird mit der vorliegenden Erfindung eine
Handhabungsvorrichtung bereitgestellt, bei der die
Unfallgefahr und mithin die Verletzungsgefahr infolge
kritischer Situationen minimiert ist; hierbei sind
die in den Fig. 1A bis 7 exemplarisch gezeigten
Handhabungsvorrichtungen kostengünstig herstellbar
und einfach bedienbar.
Gemeinsam sind den in den Fig. 1A bis 7
dargestellten sieben Ausführungsbeispielen der
Handhabungsvorrichtung zwei längs einer Trennebene 30
(vgl. die Fig. 1A, 2A, 2D, 2G, 5A, 5B, 6 und 7) in
einer Arbeitslage aneinanderliegende Halbelemente 10,
20.
Als Material für die beiden Halbelemente 10, 20 wird
aus Fabrikations-, Gewichts- und Kostengründen
Kunststoff gewählt, wobei die beiden Halbelemente 10,
20 in Spritzgußtechnik gefertigt sind. Hierbei sind
die beiden Halbelemente 10, 20 aus transparentem
Material, beispielsweise aus Acrylglas oder aus
Plexiglas, wodurch beim Einbringen, das heißt
beispielsweise beim Einschlagen oder Einschrauben des
stiftförmigen Befestigungselements in die Wand, Tür,
Decke oder dergleichen stets eine freie und
ungehinderte Sicht auf die Stelle, in die das
stiftförmige Befestigungselement gerade eingebracht
wird, gewährleistet ist und die mit der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung erzielbaren Ergebnisse
deutlich verbessert werden.
Beim in den Fig. 1A bis 2J dargestellten ersten
und zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung weist das erste Halbelement 10
eine in der Arbeitslage mit der Trennebene 30
zusammenfallende erste Anlagefläche 130, in der zwei
erste durchgehende Ausnehmungen 11, 12 vorgesehen
sind (vgl. die Fig. 2D bis 2F), und das zweite
Halbelement 20 eine in der Arbeitslage mit der
Trennebene 30 zusammenfallende, in der Arbeitslage an
die erste Anlagefläche 130 angrenzende zweite
Anlagefläche 230, in der zwei zweite durchgehende
Ausnehmungen 21, 22 vorgesehen sind (vgl. die Fig.
2G bis 2J), auf.
Jeweils eine der ersten Ausnehmungen 11, 12 und
jeweils eine der zweiten Ausnehmungen 21, 22 ergänzen
sich in der Arbeitslage zu insgesamt zwei
durchgehenden, im wesentlichen zylinderförmigen
Führungslöchern 1121, 1222 (vgl. die Fig. 1A bis
1C und 2A bis 2C), wobei die Zylinderachse der
Führungslöcher 1121, 1222 im wesentlichen in der
Trennebene 30 liegt und wobei die Halbelemente 10, 20
mit ihrer jeweiligen Anlagefläche 130, 230 unter
Öffnung des Führungslochs 1121, 1222 aus der
Arbeitslage in eine Freigabelage bewegbar sind.
In der Arbeitslage (vgl. die Fig. 1A bis 1C und 2A
bis 2C) sind durch die Handhabungsvorrichtung mithin
zwei durchgehende, im wesentlichen zylinderförmige
Führungslöcher 1121, 1222 für das stiftförmige
Befestigungselement bereitgestellt, die als Führung
beim Einbringen, das heißt beim Einschlagen des
Nagels oder beim Einschrauben der Schraube dienen.
Die zwei Ausführungsbeispiele der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung gemäß den Fig. 1A bis 2J
werden hierbei von der mit ihr arbeitenden Person mit
der Hand, in der die Person auch das stiftförmige
Befestigungselement hält, gegen die Wand, Tür, Decke
oder dergleichen gehalten, in die das stiftförmige
Befestigungselement eingebracht werden soll. Mit der
anderen Hand bringt die Person dann das stiftförmige
Befestigungselement mit einem Werkzeug,
beispielsweise mit einem Hammer oder mit einem
Schraubenzieher, in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen ein.
Da die allermeisten stiftförmigen
Befestigungselemente, zu denen beispielsweise auch
Haken zählen, ein Kopfteil aufweisen, sind die in
etwa quaderförmigen Halbelemente 10, 20 mit ihrer
jeweiligen Anlagefläche 130, 230 unter Öffnung der
Führungslöcher 1121, 1222 aus der Arbeitslage in eine
Freigabelage bewegbar. Hierbei entfernen sich die
beiden Halbelemente 10, 20, deren jeweilige
Anlagefläche 130, 230 in der Arbeitslage mit der
Trennebene 30 zusammenfällt, von eben dieser
Trennebene 30 und geben hierbei das in die Wand, Tür,
Decke oder dergleichen eingebrachte stiftförmige
Befestigungselement unter Öffnung der Führungslöcher
1121, 1222 frei.
Hierbei weisen die in der Arbeitslage gebildeten
Führungslöcher 1121, 1222 eine leicht konische Form
auf (vgl. die Fig. 1A bis 2J). Durch eine
derartige, sich in Richtung der Wand, Tür, Decke oder
dergleichen leicht konisch verjüngende Form wird das
Einbringen des stiftförmigen Befestigungselements in
die Wand, Tür, Decke oder dergleichen insofern
erleichtert, als gewisse Toleranzen oder
Ungenauigkeiten in bezug auf Richtung und/oder
Treffgenauigkeit beim Einschlagen oder Einschrauben
kompensiert werden können.
Beim in den Fig. 1A bis 2J gezeigten ersten und
zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung weist die der Fläche, in die
das stiftförmige Befestigungselement einzubringen
ist, zugewandte Auflagefläche 60 (vgl. die Fig.
1B, 1C, 2B, 2C, 2E, 2F, 2H und 2J) drei im
wesentlichen kreisförmige Auflagebereiche 61, 62, 63
auf.
Durch diese drei Auflagebereiche 61, 62, 63, die im
wesentlichen symmetrisch zur Trennebene 30 angeordnet
sind, ist gewährleistet, daß die
Handhabungsvorrichtung mit ihrer der Wand, Tür, Decke
oder dergleichen zugewandten Auflagefläche 60 nicht
vollflächig, sondern nur stellenweise, gewissermaßen
punktuell auf der Wand, Tür, Decke oder dergleichen
aufliegt, wodurch beim Einschlagen, Einschrauben oder
anderweitigen Einbringen des stiftförmigen
Befestigungselements in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen eine überraschende Schonung der
Oberfläche, beispielsweise der Farbe oder des Putzes,
der Wand, Tür, Decke oder dergleichen erzielt wird.
Unabhängig von der konkret gewählten
Ausgestaltungsform des Auflagebereichs oder der
Auflagebereiche ist vorliegend das Prinzip, zwischen
einer Fläche, auf die ein Druck oder eine Kraft
einwirkt, und einer Fläche, mittels der dieser Druck
oder diese Kraft ausgeübt wird, einen oder mehrere
Zwischenbereiche, beispielsweise in Form eines oder
mehrerer Auflagebereiche vorzusehen, als
erfindungswesentlich offenbart anzusehen.
Hierbei wird die Oberfläche der Wand, Tür, Decke oder
dergleichen vor Beschädigungen des
Oberflächenmaterials, beispielsweise der Farbe oder
des Putzes, bewahrt, weil der Auflagebereich 61 beim
in den Fig. 1A bis 2J dargestellten ersten und
zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung dem in der Arbeitslage
gebildeten Führungsloch 1121 zugeordnet ist.
Dies bedeutet mit anderen Worten, daß der Bereich des
Führungslochs 1121, in dem die Kraftwirkung durch das
Werkzeug, beispielsweise durch den Hammer oder durch
den Schraubenzieher, beim Einbringen des
stiftförmigen Befestigungselements am größten ist, in
besonderer Weise durch den Auflagebereich 61
unterstützt ist; hierdurch wird nichtzuletzt auch
eine zusätzliche Führung für das stiftförmige
Befestigungselement bewerkstelligt.
Besonders überzeugende Ergebnisse im Hinblick auf die
vorstehend avisierte Schonung der Oberfläche der
Wand, Tür, Decke oder dergleichen sind hierbei durch
die Anwendung der anhand der Fig. 1A bis 2J
veranschaulichten sogenannten "Drei-Punkt-Technik"
erreichbar. In diesem Zusammenhang besagt der Begriff
"Drei-Punkt-Technik", daß auf der der Fläche, in die
das stiftförmige Befestigungselement einzubringen
ist, zugewandten Auflagefläche 60 (vgl. die Fig.
1B, 1C, 2B, 2C, 2E, 2F, 2H und 2J) drei
Auflagebereiche 61, 62, 63 vorgesehen sind, wobei der
Auflagebereich 61 dem in der Arbeitslage gebildeten
Führungsloch 1121 zugeordnet ist und wobei die beiden
weiteren Auflagebereiche 62, 63 Bereichen der
Auflagefläche 60 zugeordnet sind, die frei von den in
der Arbeitslage gebildeten Führungslöchern 1121, 1222
sind.
Wie des weiteren aus den Fig. 1A bis 2J
hervorgeht, sind beim ersten und zweiten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung das erste Halbelement 10 und
das zweite Halbelement 20 aneinander angelenkt und um
eine gemeinsame Schwenkachse gegeneinander
verschwenkbar.
Hierbei ist gemäß den Fig. 1A bis 2J die
Schwenkachse parallel zur Trennebene 30. Durch diese
technische Ausgestaltung kann eines der beiden
Halbelemente 10, 20 oder bedarfsweise auch beide
Halbelemente 10, 20, nachdem das stiftförmige
Befestigungselement in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen eingebracht, beispielsweise mit einem
Hammer eingeschlagen oder mit einem Schraubenzieher
eingeschraubt ist, in gewissem Sinne vergleichbar
einer Flügeltüre lateral, das heißt seitlich "nach
außen" weggeklappt werden, um den in die Wand, Tür,
Decke oder dergleichen eingebrachten
Befestigungsstift freizugeben und mithin die
Handhabungsvorrichtung von der Wand, Tür, Decke oder
dergleichen entfernen zu können. Hierzu sind das
erste Halbelement 10 und das zweite Halbelement 20
gewissermaßen scharnierförmig miteinander verbunden.
Um die vorstehend dargelegte Ausgestaltung beim
ersten und zweiten Ausführungsbeispiel (vgl. die
Fig. 1A bis 2J) technisch zu realisieren, weist
das erste Halbelement 10 zwei erste, in etwa
plattenförmig ausgebildete Vorsprünge 140, 150 auf,
die an entgegengesetzten Enden des ersten
Halbelements 10 angeordnet sind (vgl. die Fig. 2D
bis 2F) und denen zwei jeweilige zweite, in etwa
plattenförmig ausgebildete Vorsprünge 240, 250 des
zweiten Halbelements 20 zugeordnet sind, die in
passender Weise an entgegengesetzten Enden des
zweiten Halbelements 20 angeordnet sind (vgl. die
Fig. 2G bis 2J). Hierdurch läßt sich eine
Ausgestaltung, bei der die Schwenkachse in etwa
parallel zur Trennebene 30 ist bzw. die Schwenkachse
in der Trennebene 30 liegt, in überzeugender Weise
realisieren.
Hierbei sind beim in den Fig. 1A bis 2J
veranschaulichten ersten und zweiten
Ausführungsbeispiel der erste Vorsprung 140 und der
zweite Vorsprung 240 durch ein in der Schwenkachse
liegendes stiftförmiges Verbindungselement 1424
miteinander verbunden, wobei dieses stiftförmige
Verbindungselement 1424 in einem Bereich aufgenommen
ist, in dem der erste Vorsprung 140 und der zweite
Vorsprung 240 partiell überlappend angeordnet sind;
in gleicher Weise sind der erste Vorsprung 150 und
der zweite Vorsprung 250 durch ein in der
Schwenkachse liegendes stiftförmiges
Verbindungselement 1525 miteinander verbunden, wobei
dieses stiftförmige Verbindungselement 1525 in einem
Bereich aufgenommen ist, in dem der erste Vorsprung
150 und der zweite Vorsprung 250 partiell überlappend
angeordnet sind.
Um eine kompakte und robuste Herstellungs- und
Bauweise zu ermöglichen, sind das erste Halbelement
10 und die beiden ersten Vorsprünge 140, 150
einstückig ausgebildet; zum gleichen Zweck und in
gleicher Weise sind auch das zweite Halbelement 20
und die beiden zweiten Vorsprünge 240, 250 einstückig
ausgebildet.
Wie aus den Fig. 1A bis 2J ersichtlich ist, weisen
die Führungslöcher 1121, 1222 im wesentlichen gleiche
Querschnitte auf. Dies hat auf die flexible
Handhabung und auf die vielfältigen
Verwendungsmöglichkeiten des ersten und des zweiten
Ausführungsbeispiels der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung keine negativen Auswirkungen.
Wie aus den Fig. 1B und 1C sowie 2B und 2C
ersichtlich ist, ist die jeweilige Höhe der
Führungslöcher 1121, 1222 verschieden, indem die
Dicke der beiden Halbelemente 10, 20 im Bereich des
Führungslochs 1121 größer als die Dicke der beiden
Halbelemente 10, 20 im Bereich des anderen
Führungslochs 1222 ist (vgl. die Fig. 1C und 2C).
Dies zeitigt den Vorteil, daß das stiftförmige
Befestigungselement in Abhängigkeit vom Einzelfall
unterschiedlich tief in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen eingebracht werden kann.
Bei unterschiedlichen Höhen der Führungslöcher 1121,
1222 ergibt sich naturgemäß auch eine unterschiedlich
stark ausgeprägte Führungsfunktion der Führungslöcher
1121, 1222. Aus diesem Grunde ist auch eine Anwendung
des in den Fig. 1A bis 2J gezeigten ersten und
zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung denkbar, bei der das
stiftförmige Befestigungselement zunächst durch das
hohe Führungsloch 1121 "bis zum Anschlag", das heißt
bis zum Anliegen des Kopfteils des stiftförmigen
Befestigungselements an der der Auflagefläche 60
gegenüberliegenden Fläche 70 (vgl. die Fig. 1B,
1C, 2B, 2C, 2E, 2F, 2H und 2J) in die Wand, Tür,
Decke oder dergleichen eingebracht wird, im Anschluß
daran mindestens eines der Halbelemente 10, 20
weggeklappt wird, um das stiftförmige
Befestigungselement freizugeben und die
Handhabungsvorrichtung hierdurch so versetzen und
anordnen zu können, daß das stiftförmige
Befestigungselement schließlich durch das niedrige
Führungsloch 1222 wieder "bis zum Anschlag", das
heißt bis zum Anliegen des Kopfteils des
stiftförmigen Befestigungselements an der der
Auflagefläche 60 gegenüberliegenden Fläche 80 (vgl.
die Fig. 1B, 1C, 2B, 2C, 2E, 2F, 2H und 2J) der
Handhabungsvorrichtung tiefer in die Wand, Tür, Decke
oder dergleichen eingebracht werden kann.
Um dieses stufenweise Einbringen des stiftförmigen
Befestigungselements zu bewerkstelligen, weisen die
beiden Halbelemente 10, 20 abgestufte Abschnitte und
Bereiche mit unterschiedlicher Dicke auf (vgl. die
Fig. 1B, 1C, 2B, 2C, 2E, 2F, 2H und 2J).
Bei den in den Fig. 3 bis 7 dargestellten fünf
Ausführungsbeispielen der Handhabungsvorrichtung
weist das erste Halbelement 10 eine in der
Arbeitslage mit der Trennebene 30 zusammenfallende
erste Anlagefläche 130 (vgl. die Fig. 3 und 4), in
der drei erste durchgehende Ausnehmungen 11, 12, 13
vorgesehen sind, und das zweite Halbelement 20 eine
in der Arbeitslage mit der Trennebene 30
zusammenfallende, in der Arbeitslage an die erste
Anlagefläche 130 angrenzende zweite Anlagefläche 230
(vgl. die Fig. 3 und 4), in der drei zweite
durchgehende Ausnehmungen 21, 22, 23 vorgesehen sind,
auf.
Jeweils eine der ersten Ausnehmungen 11, 12, 13 und
jeweils eine der zweiten Ausnehmungen 21, 22, 23
ergänzen sich in der Arbeitslage zu insgesamt drei
durchgehenden, im wesentlichen zylinderförmigen
Führungslöchern 1121, 1222, 1323 (vgl. die Fig. 5A
und 6), wobei die Zylinderachse der Führungslöcher
1121, 1222, 1323 im wesentlichen in der Trennebene 30
liegt und wobei die Halbelemente 10, 20 mit ihrer
jeweiligen Anlagefläche 130, 230 unter Öffnung des
Führungslochs 1121, 1222, 1323 aus der Arbeitslage in
eine Freigabelage bewegbar sind (vgl. die Fig. 3,
4, 5B und 7).
In der Arbeitslage (vgl. die Fig. 5A und 6) sind
durch die Handhabungsvorrichtung mithin drei
durchgehende, im wesentlichen zylinderförmige
Führungslöcher 1121, 1222, 1323 für das stiftförmige
Befestigungselement bereitgestellt, die als Führung
beim Einbringen, das heißt beim Einschlagen des
Nagels oder beim Einschrauben der Schraube dienen.
Die Handhabungsvorrichtung wird hierbei von der mit
ihr arbeitenden Person mit der Hand (vgl. die Fig.
3, 4, 5A, 5B und 7), in der die Person auch das
stiftförmige Befestigungselement hält, oder mit einer
Zange. (vgl. Fig. 6) gegen die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen gehalten, in die das stiftförmige
Befestigungselement eingebracht werden soll. Mit der
anderen Hand bringt die Person dann das stiftförmige
Befestigungselement mit einem Werkzeug,
beispielsweise mit einem Hammer oder mit einem
Schraubenzieher, in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen ein.
Da die allermeisten stiftförmigen
Befestigungselemente, zu denen beispielsweise auch
Haken zählen, ein Kopfteil aufweisen, sind die in
etwa quaderförmigen Halbelemente 10, 20 mit ihrer
jeweiligen Anlagefläche 130, 230 unter Öffnung der
Führungslöcher 1121, 1222, 1323 aus der Arbeitslage
in eine Freigabelage bewegbar (vgl. die Fig. 3, 4
und 5B). Hierbei entfernen sich die beiden
Halbelemente 10, 20, deren jeweilige Anlagefläche
130, 230 in der Arbeitslage mit der Trennebene 30
zusammenfällt, von eben dieser Trennebene 30 und
geben hierbei das in die Wand, Tür, Decke oder
dergleichen eingebrachte stiftförmige
Befestigungselement unter Öffnung der Führungslöcher
1121, 1222, 1323 frei.
Hierbei weisen die in der Arbeitslage gebildeten
Führungslöcher 1121, 1222, 1323 eine leicht konische
Form auf. Durch eine derartige, sich in Richtung der
Wand, Tür, Decke oder dergleichen leicht konisch
verjüngende Form wird das Einbringen des
stiftförmigen Befestigungselements in die Wand, Tür,
Decke oder dergleichen insofern erleichtert, als
gewisse Toleranzen oder Ungenauigkeiten in bezug auf
Richtung und/oder Treffgenauigkeit beim Einschlagen
oder Einschrauben kompensiert werden können.
Wie aus den Fig. 3 bis 7 ersichtlich ist, weisen
die Führungslöcher 1121, 1222, 1323 unterschiedliche
Querschnitte auf. Hierdurch ist es möglich, die
Handhabungsvorrichtung für stiftförmige
Befestigungselemente mit unterschiedlichen
Durchmessern einzusetzen, das heißt abhängig vom
Querschnitt des stiftförmigen Teils des
Befestigungselements gelangt das passende der in der
Arbeitslage zur Verfügung stehenden drei
Führungslöcher 1121, 1222, 1323 zur Anwendung.
Hierdurch werden die Einsatzbreite und die
Flexibilität der vorliegenden Handhabungsvorrichtung
in signifikanter Weise erhöht.
Beim in Fig. 3 dargestellten dritten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung ist den Halbelementen 10, 20
eine Halterung 40 zugeordnet, die eine trogförmige
Vertiefung 124 zum Aufnehmen der Halbelemente 10, 20
in der Arbeitslage aufweist, wobei die Vertiefung 124
in ihrem den drei Führungslöchern 1121, 1222, 1323
zugeordneten Bereich eine durchgehende, in etwa
schlitzförmige Aussparung 1240 für das stiftförmige
Befestigungselement aufweist.
Die Aussparung 1240 ist bei diesem dritten
Ausführungsbeispiel (vgl. Fig. 3) insofern
erforderlich, als durch diese Aussparung 1240 das
Durchgehen des stiftförmigen Befestigungselements zur
Wand, Tür, Decke oder dergleichen ermöglicht wird.
Hierbei wird die Halterung 40 mit den in der
Vertiefung 124 aufgenommenen Halbelementen 10, 20 an
die Wand, Tür, Decke oder dergleichen gehalten,
daraufhin das stiftförmige Befestigungselement durch
eines der in der Arbeitslage gebildeten
Führungslöcher 1121, 1222, 1323 in die Wand, Tür,
Decke oder dergleichen eingebracht und anschließend
die Halterung 40 abgehoben bzw. abgenommen, damit die
beiden Halbelemente 10, 20 mit ihrer jeweiligen
Anlagefläche 130, 230 unter Öffnung des Führungslochs
1121, 1222, 1323 aus der Arbeitslage in die
Freigabelage bewegbar sind.
Beim in Fig. 4 dargestellten vierten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung ist den Halbelementen 10, 20
eine Halterung 40 zugeordnet, die eine stufenförmige
Vertiefung 124 zum Aufnehmen der Halbelemente 10, 20
in der Arbeitslage aufweist, wobei die Vertiefung 124
in ihrem den drei Führungslöchern 1121, 1222, 1323
zugeordneten Bereich ebenfalls eine durchgehende, in
etwa schlitzförmige Aussparung 1240 für das
stiftförmige Befestigungselement aufweist.
Um beim Übergang von der Arbeitslage in die
Freigabelage (vgl. Fig. 4) ein seitliches Entnehmen
des zweiten Halbelements 20 zu ermöglichen, ohne die
Halterung 40 abheben bzw. abnehmen zu müssen, weist
die Halterung 40 an ihrer in Fig. 4 rechten Seite
keine Begrenzungswand auf, das heißt die Halterung 40
ist dort frei zugänglich ist.
Beim in den Fig. 5A und 5B dargestellten fünften
Ausführungsbeispiel ist die Handhabungsvorrichtung
zangenförmig ausgebildet. Dies bedeutet, daß die
Handhabungsvorrichtung in mit einer Halteeinrichtung
integrierter Form ausgebildet ist, was ein besonders
einfaches und effektives Arbeiten mit der
Handhabungsvorrichtung ermöglicht. Durch die kompakte
Ausgestaltung dieses fünften Ausführungsbeispiels
(vgl. die Fig. 5A und 5B) wird auch die
Aufbewahrung der Handhabungsvorrichtung,
beispielsweise in einem Werkzeugkasten oder in einem
Werkzeugschrank, wesentlich erleichtert.
Hierbei sind die beiden Halbelemente 10, 20 beim
fünften Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 5A und
5B backenförmig ausgebildet. Somit liegen die beiden
Halbelemente 10, 20 in der Arbeitslage (vgl. Fig.
5A) mit ihren Anlageflächen 130, 230, vergleichbar
den Backen einer Zange, entlang der Trennfläche 30
zusammen.
Des weiteren sind in den Fig. 5A und 5B die beiden
Halbelemente 10, 20 durch eine Rückstelleinrichtung
120 in Form einer Feder miteinander verbunden. Durch
diese Rückstelleinrichtung 120 sind die beiden
Halbelemente 10, 20 entgegen der Rückstellkraft der
Rückstelleinrichtung 120 aus der Arbeitslage (vgl.
Fig. 5A) in die Freigabelage (vgl. Fig. 5B)
bewegbar. Hierbei ist die Feder mit ihrem einen Ende
am ersten Halbelement 10 und mit ihrem anderen Ende
am zweiten Halbelement 20 angebracht.
Beim in Fig. 6 dargestellten sechsten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung sind die beiden Halbelemente
10, 20 zur Aufnahme in einer zangenförmig
ausgebildeten Halteeinrichtung vorgesehen. Dies hat
den Vorteil, daß die Handhabungsvorrichtung gemäß
Fig. 6 gewissermaßen universell einsetzbar ist, denn
die beiden Halbelemente 10, 20 können auch von
unerfahrenen oder ungeübten Benutzern in die
Arbeitslage (vgl. Fig. 6) zwischen die beiden Backen
der Zange geklemmt werden.
Wenn das stiftförmige Befestigungselement dann unter
Führung der Handhabungsvorrichtung gemäß Fig. 6 in
die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht
ist, werden die beiden Halbelemente 10, 20 von den
beiden Backen der Zange vom Benutzer freigegeben, was
der sogenannten Freigabelage entspricht.
Beim in Fig. 7 dargestellten siebten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Handhabungsvorrichtung ist das erste Halbelement 10
als Teil einer Wasserwaage 50 ausgebildet; das zweite
Halbelement 20 ist in eine entsprechende Aussparung
in der Wasserwaage 50 einsetzbar bzw. integrierbar
und nach Einbringen des stiftförmigen
Befestigungselements wieder entfernbar, um die
Freigabelage (vgl. Fig. 7) zu bewerkstelligen.
Die partielle Ausbildung als bzw. die partielle
Integration in die Wasserwaage 50 hat hierbei den
entscheidenden Vorteil, daß die Wasserwaage 50 in
Verbindung mit der Handhabungsvorrichtung gemäß Fig.
7 auch unerfahrenen und/oder ungeübten Personen ein
gerades, das heißt beispielsweise horizontales oder
lotrechtes Einbringen von mehreren stiftförmigen
Befestigungselementen auf einer Linie ermöglicht.
Claims (47)
1. Zum Führen von stiftförmigen
Befestigungselementen, wie Nägeln, Schrauben oder
dergleichen, ausgelegte Handhabungsvorrichtung mit
zwei längs einer Trennebene (30) in einer Arbeitslage
aneinanderliegenden Halbelementen (10, 20), wobei das
erste Halbelement (10) eine in der Arbeitslage mit
der Trennebene (30) zusammenfallende erste
Anlagefläche (130), in der mindestens eine erste
durchgehende Ausnehmung (11, 12, 13) vorgesehen ist,
und das zweite Halbelement (20) eine in der
Arbeitslage mit der Trennebene (30) zusammenfallende,
in der Arbeitslage an die erste Anlagefläche (130)
angrenzende zweite Anlagefläche (230), in der
mindestens eine zweite durchgehende Ausnehmung (21,
22, 23) vorgesehen ist, aufweist, wobei sich in der
Arbeitslage jeweils eine der ersten Ausnehmungen (11,
12, 13) und eine der zweiten Ausnehmungen (21, 22,
23) zu einem durchgehenden, im wesentlichen
zylinderförmigen Führungsloch (1121, 1222, 1323) für
das stiftförmige Befestigungselement ergänzen, wobei
die Zylinderachse des Führungslochs (1121, 1222,
1323) im wesentlichen parallel zur Trennebene (30)
oder in der Trennebene (30) liegt und wobei die
Halbelemente (10, 20) mit ihrer jeweiligen
Anlagefläche (130, 230) unter Öffnung des
Führungslochs (1121, 1222, 1323) aus der Arbeitslage
in eine Freigabelage bewegbar sind.
2. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die der Fläche, in die
das stiftförmige Befestigungselement einzubringen
ist, zugewandte Auflagefläche (60) der
Handhabungsvorrichtung mindestens einen
Auflagebereich (61, 62, 63) aufweist.
3. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein
Auflagebereich (61, 62, 63) einem in der Arbeitslage
gebildeten Führungsloch (1121, 1222, 1323) zugeordnet
ist.
4. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 2
oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß drei
Auflagebereiche (61, 62, 63) vorgesehen sind.
5. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein
Auflagebereich (61) der drei Auflagebereiche (61, 62,
63) einem in der Arbeitslage gebildeten Führungsloch
(1121) zugeordnet ist und daß die weiteren
Auflagebereiche (62, 63) Bereichen der Auflagefläche
(60) zugeordnet sind, die frei von in der Arbeitslage
gebildeten Führungslöchern (1121, 1222, 1323) sind.
6. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflagebereiche (61, 62, 63) im wesentlichen
symmetrisch zur Trennebene (30) angeordnet sind.
7. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Auflagebereich (61, 62, 63) im
wesentlichen kreisförmig ausgebildet ist.
8. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Auflagebereich (61, 62, 63)
saugknopfförmig ausgebildet ist.
9. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Halbelement (10) und das zweite
Halbelement (20) aneinander angelenkt sind und/oder
um eine gemeinsame Schwenkachse gegeneinander
verschwenkbar sind.
10. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse in etwa
parallel zur Trennebene (30) ist oder daß die
Schwenkachse in der Trennebene (30) liegt.
11. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse in etwa
senkrecht auf der Trennebene (30) steht.
12. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Halbelement (10) und das zweite
Halbelement (20) scharnierförmig miteinander
verbunden sind.
13. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Halbelement (10) mindestens einen
ersten Vorsprung (140, 150) aufweist, der mindestens
einem zweiten Vorsprung (240, 250) des zweiten
Halbelements (20) zugeordnet ist, und daß der erste
Vorsprung (140, 150) und der zweite Vorsprung (240,
250) durch mindestens ein in der Schwenkachse
liegendes stiftförmiges Verbindungselement (1424,
1525) miteinander verbunden sind.
14. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Vorsprung (140,
150) und/oder der zweite Vorsprung (240, 250) in etwa
plattenförmig ausgebildet sind.
15. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 13
oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
Vorsprung (140, 150) und der zweite Vorsprung (240,
250) zumindest partiell überlappend angeordnet sind.
16. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Halbelement (10) und
der erste Vorsprung (140, 150) einstückig ausgebildet
sind und/oder daß das zweite Halbelement (10) und der
zweite Vorsprung (140, 150) einstückig ausgebildet
sind.
17. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei erste Vorsprünge (140, 150)
und/oder zwei zweite Vorsprünge (240, 250) vorgesehen
sind und daß die beiden ersten Vorsprünge (140, 150)
an entgegengesetzten Enden des ersten Halbelements
(10) angeordnet sind und/oder die beiden zweiten
Vorsprünge (240, 250) an entgegengesetzten Enden des
zweiten Halbelements (10) angeordnet sind.
18. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß das in der Arbeitslage gebildete Führungsloch
(1121, 1222, 1323) eine konische Form aufweist.
19. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß das in der Arbeitslage gebildete Führungsloch
(1121, 1222, 1323) ein Innengewinde aufweist.
20. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Arbeitslage zwei oder mehr Führungslöcher
(1121, 1222, 1323) gebildet sind.
21. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Führungslöcher (1121,
1222, 1323) unterschiedliche Querschnitte aufweisen.
22. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Führungslöcher (1121,
1222, 1323) im wesentlichen gleiche Querschnitte
aufweisen.
23. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zylinderachsen der
Führungslöcher (1121, 1222, 1323) unter
unterschiedlichen Anstellwinkeln geneigt sind.
24. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die jeweilige Höhe der
Führungslöcher (1121, 1222, 1323) verschieden ist.
25. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der beiden
Halbelemente (10, 20) im Bereich eines Führungslochs
(1121) verschieden von der Dicke der beiden
Halbelemente (10, 20) im Bereich eines anderen
Führungslochs (1222) ist.
26. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Halbelemente (10, 20) abgestufte
Abschnitte und/oder Bereiche mit unterschiedlicher
Dicke aufweisen.
27. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Halbelemente (10, 20) aus Kunststoff
sind.
28. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Halbelemente (10, 20) in
Spritzgußtechnik gefertigt sind.
29. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Halbelemente (10, 20) zumindest
partiell aus transparentem Material sind.
30. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet,
daß das Material der Halbelemente (10, 20) auf
Polyamid (PA) und/oder auf Polymethylmethacrylat
(PMMA) und/oder auf
Acrylnitril-Methylmethacrylat-Copolymer (AMMA)
basiert.
31. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet,
daß die den Ausnehmungen (11, 12, 13; 21, 22, 23)
zugeordneten Bereiche der beiden Halbelemente (10;
20) Einsätze aus transparentem Material aufweisen.
32. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 29
oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß das transparente
Material Acrylglas oder Plexiglas ist.
33. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eines der beiden Halbelemente (10, 20)
als Teil eines Werkzeugs (50) ausgebildet ist.
34. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eines der beiden Halbelemente (10, 20)
in ein Werkzeug (50) integrierbar ist.
35. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 33
oder 34, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug
(50) eine Wasserwaage ist.
36. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Halbelemente (10, 20) zur Aufnahme in
einer zangenförmig ausgebildeten Halteeinrichtung
vorgesehen sind.
37. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet,
daß die Handhabungsvorrichtung zangenförmig
ausgebildet ist.
38. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 37,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halbelemente
(10, 20) backenförmig ausgebildet sind.
39. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 37
oder 38, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Halbelemente (10, 20) durch mindestens eine
Rückstelleinrichtung (120) miteinander verbunden
sind.
40. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 39,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halbelemente
(10, 20) entgegen der Rückstellkraft der
Rückstelleinrichtung (120) aus der Arbeitslage in die
Freigabelage bewegbar sind.
41. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 39
oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rückstelleinrichtung (120) durch mindestens eine
Feder gebildet ist.
42. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 41,
dadurch gekennzeichnet, daß die Feder als Spiralfeder
ausgebildet ist, die mit ihrem einen Ende am ersten
Halbelement (10) und mit ihrem anderen Ende am
zweiten Halbelement (20) angebracht ist.
43. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet,
daß den Halbelementen (10, 20) eine Halterung (40)
zugeordnet ist, die mindestens eine Vertiefung (124)
zum Aufnehmen der Halbelemente (10, 20) in der
Arbeitslage aufweist, wobei die Vertiefung (124) in
ihrem dem Führungsloch (1121, 1222, 1323)
zugeordneten Bereich mindestens eine durchgehende
Aussparung (1240) für das stiftförmige
Befestigungselement aufweist.
44. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 43,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (124)
trogförmig oder stufenförmig ist.
45. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 43
oder 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung
(40) an mindestens einer Seite keine Begrenzungswand
aufweist.
46. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 43 bis 45, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aussparung (1240) in etwa
schlitzförmig ist.
47. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 46, dadurch gekennzeichnet,
daß die Halbelemente (10, 20) in etwa quaderförmig
sind.
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