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DE19935791A1 - Handhabungsvorrichtung - Google Patents

Handhabungsvorrichtung

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Publication number
DE19935791A1
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DE
Germany
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handling device
elements
shaped
working position
pin
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19935791A
Other languages
English (en)
Inventor
Herbert Lutz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Weber Praezisionswerkzeug GmbH
Original Assignee
Weber Praezisionswerkzeug GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Weber Praezisionswerkzeug GmbH filed Critical Weber Praezisionswerkzeug GmbH
Priority to DE19935791A priority Critical patent/DE19935791A1/de
Priority to DE29922699U priority patent/DE29922699U1/de
Priority to EP99964675A priority patent/EP1140434B1/de
Priority to DE59910411T priority patent/DE59910411D1/de
Priority to PCT/EP1999/010380 priority patent/WO2000038888A1/de
Priority to AU30436/00A priority patent/AU3043600A/en
Priority to AT99964675T priority patent/ATE275025T1/de
Publication of DE19935791A1 publication Critical patent/DE19935791A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25CHAND-HELD NAILING OR STAPLING TOOLS; MANUALLY OPERATED PORTABLE STAPLING TOOLS
    • B25C3/00Portable devices for holding and guiding nails; Nail dispensers
    • B25C3/006Portable devices for holding and guiding nails; Nail dispensers only for holding and guiding
    • B25C3/008Portable devices for holding and guiding nails; Nail dispensers only for holding and guiding the nail being hit by a hammer head

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine zum Führen von stiftförmigen Befestigungselementen, wie Nägeln, Schrauben oder dergleichen, ausgegelegte Handhabungsvorrichtung mit zwei längs einer Trennebene in einer Arbeitslage aneinanderliegenden Halbelementen, wobei das erste Halbelement eine in der Arbeitslage mit der Trennebene zusammenfallende erste Anlagefläche, in der mindestens eine erste durchgehende Ausnehmung vorgesehen ist, und das zweite Halbelement eine in der Arbeitslage mit der Trennebene zusammenfallende, in der Arbeitslage an die erste Anlagefläche angrenzende zweite Anlagefläche, in der mindestens eine zweite durchgehend Ausnehmung vorgesehen ist, aufweist, wobei sich in der Arbeitslage jeweils eine der ersten Ausnehmungen und eine der zweiten Ausnehmungen zu einem durchgehenden, im wesentlichen zylinderförmigen Führungsloch für das stiftförmige Befestigungselement ergänzen, wobei die Zylinderachse des Führungslochs im wesentlichen parallel zur Trennebene oder in der Trennebene liegt und wobei die Halbelemente mit ihrer jeweiligen Anlagefläche unter Öffnung des Führungslochs aus der Arbeitslage in eine Freigabelage bewegbar sind.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine zum Führen von stiftförmigen Befestigungselementen, wie Nägeln, Schrauben oder dergleichen, ausgelegte Handhabungsvorrichtung.
Beim Einführen von stiftförmigen Befestigungselementen, wie Nägeln, Schrauben oder dergleichen, in Wände, Türen, Decken oder dergleichen besteht schon seit jeher das Problem, das stiftförmige Befestigungselement einigermaßen gerade in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen zu schlagen, zu schrauben oder anderweitig einzubringen. Hierzu wird das stiftförmige Befestigungselement üblicherweise zwischen zwei Fingern, beispielsweise zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger der einen Hand gehalten und mit einem Werkzeug, beispielsweise einem Hammer oder einem Schraubenzieher in der anderen Hand in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht.
Da es sich bei derartigen Werkzeugen um scharfkantige und/oder spitze Gegenstände handelt, die häufig mit einiger Wucht und/oder Kraft gehandhabt werden, kommt es nichtzuletzt bei Abrutschen vom Kopfteil des stiftförmigen Befestigungselements oder bei Verfehlen des Kopfteils des stiftförmigen Befestigungselements häufig zu gefährlichen Situationen, die insbesondere bei unerfahrenen oder ungeübten Personen schmerzhafte Verletzungen einzelner Finger oder der ganzen Hand nach sich ziehen können.
Aber auch ohne daß es zu vorgenannten gefährlichen Situationen kommt, bereitet es häufig genug große Schwierigkeiten, das stiftförmige Befestigungselement gerade, das heißt lotrecht bzw. unter einem gewünschten Neigungswinkel und/oder ohne Verbiegen bzw. Verwinden in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen zu schlagen, zu schrauben oder anderweitig einzubringen.
Ausgehend von den vorstehend dargelegten Nachteilen und Unzulänglichkeiten liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine zum Führen von stiftförmigen Befestigungselementen, wie Nägeln, Schrauben oder dergleichen, ausgelegte Handhabungsvorrichtung bereitzustellen, die es zum einen auch unerfahrenen oder ungeübten Personen ermöglicht, ein derartiges stiftförmiges Befestigungselement gerade, das heißt lotrecht bzw. unter einem gewünschten Neigungswinkel und/oder ohne Verbiegen bzw. Verwinden in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen zu schlagen, zu schrauben oder anderweitig einzubringen; zum anderen zielt die vorliegende Erfindung darauf ab, eine Handhabungsvorrichtung bereitzustellen, bei der die Unfallgefahr und mithin die Verletzungsgefahr infolge kritischer Situationen minimiert wird; hierbei soll die angestrebte Handhabungsvorrichtung kostengünstig herstellbar und einfach bedienbar sein.
Diese Aufgabe wird gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung durch eine zum Führen von stiftförmigen Befestigungselementen, wie Nägeln, Schrauben oder dergleichen, ausgelegte Handhabungsvorrichtung mit zwei längs einer Trennebene in einer Arbeitslage aneinanderliegenden Halbelementen gelöst, wobei das erste Halbelement eine in der Arbeitslage mit der Trennebene zusammenfallende erste Anlagefläche in der mindestens eine erste durchgehende Ausnehmung vorgesehen ist, und das zweite Halbelement eine in der Arbeitslage mit der Trennebene zusammenfallende, in der Arbeitslage an die erste Anlagefläche angrenzende zweite Anlagefläche in der mindestens eine zweite durchgehende Ausnehmung vorgesehen ist, aufweist, wobei sich in der Arbeitslage jeweils eine der ersten Ausnehmungen und eine der zweiten Ausnehmungen zu einem durchgehenden, im wesentlichen zylinderförmigen Führungsloch für das stiftförmige Befestigungselement ergänzen, wobei die Zylinderachse des Führungslochs im wesentlichen parallel zur Trennebene oder in der Trennebene liegt und wobei die Halbelemente mit ihrer jeweiligen Anlagefläche unter Öffnung des Führungslochs aus der Arbeitslage in eine Freigabelage bewegbar sind.
In der Arbeitslage ist durch die Handhabungsvorrichtung mithin ein durchgehendes, im wesentlichen zylinderförmiges Führungsloch für das stiftförmige Befestigungselement bereitgestellt, das als Führung beim Einbringen, das heißt beim Einschlagen des Nagels oder beim Einschrauben der Schraube dient.
Die Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung wird hierbei von der mit ihr arbeitenden Person mit der Hand, in der die Person auch das stiftförmige Befestigungselement hält, gegen die Wand, Tür, Decke oder dergleichen gehalten, in die das stiftförmige Befestigungselement eingebracht werden soll. Mit der anderen Hand bringt die Person dann das stiftförmige Befestigungselement mit einem Werkzeug, beispielsweise mit einem Hammer oder mit einem Schraubenzieher, in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen ein.
Da die allermeisten stiftförmigen Befestigungselemente, zu denen beispielsweise auch Haken zählen, ein Kopfteil aufweisen, wird es der Fachmann in diesem Zusammenhang insbesondere zu schätzen wissen, daß die vorzugsweise in etwa quaderförmigen Halbelemente mit ihrer jeweiligen Anlagefläche erfindungsgemäß unter Öffnung des Führungslochs aus der Arbeitslage in eine Freigabelage bewegbar sind.
Hierbei entfernen sich die beiden Halbelemente, deren jeweilige Anlagefläche in der Arbeitslage mit der Trennebene zusammenfällt, auf für den Fachmann so nicht vorhersehbare Weise von eben dieser Trennebene und geben hierbei das in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebrachte stiftförmige Befestigungselement unter Öffnung des Führungslochs frei.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Handhabungsvorrichtung weist die der Fläche, in die das stiftförmige Befestigungselement einzubringen ist, zugewandte Auflagefläche der Handhabungsvorrichtung mindestens einen vorzugsweise im wesentlichen kreisförmigen Auflagebereich auf.
Durch einen oder mehrere derartige Auflagebereiche, die in vorteilhafter Weise im wesentlichen symmetrisch zur Trennebene angeordnet sind, ist gewährleistet, daß die Handhabungsvorrichtung mit ihrer der Wand, Tür, Decke oder dergleichen zugewandten Auflagefläche nicht vollflächig, sondern nur stellenweise, gewissermaßen punktuell auf der Wand, Tür, Decke oder dergleichen aufliegt, wodurch beim Einschlagen, Einschrauben oder anderweitigen Einbringen des stiftförmigen Befestigungselements in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eine überraschende Schonung der Oberfläche, beispielsweise der Farbe oder des Putzes, der Wand, Tür, Decke oder dergleichen erzielt wird.
Unabhängig von der konkret gewählten Ausgestaltungsform des Auflagebereichs oder der Auflagebereiche ist vorliegend das Prinzip, zwischen einer Fläche, auf die ein Druck oder eine Kraft einwirkt, und einer Fläche, mittels der dieser Druck oder diese Kraft ausgeübt wird, einen oder mehrere Zwischenbereiche, beispielsweise in Form eines oder mehrerer Auflagebereiche vorzusehen, als erfindungswesentlich offenbart anzusehen.
Die Oberfläche der Wand, Tür, Decke oder dergleichen wird in besonders vorzüglicher Weise vor Beschädigungen des Oberflächenmaterials, beispielsweise der Farbe oder des Putzes, bewahrt, wenn mindestens ein Auflagebereich einem in der Arbeitslage gebildeten Führungsloch zugeordnet ist.
Dies bedeutet mit anderen Worten, daß der Bereich des Führungslochs, in dem die Kraftwirkung durch das Werkzeug, beispielsweise durch den Hammer oder durch den Schraubenzieher, beim Einbringen des stiftförmigen Befestigungselements am größten ist, in besonderer Weise durch den Auflagebereich unterstützt ist; hierdurch wird nichtzuletzt auch eine zusätzliche Führung für das stiftförmige Befestigungselement bewerkstelligt.
Besonders überzeugende Ergebnisse im Hinblick auf die vorstehend avisierte Schonung der Oberfläche der Wand, Tür, Decke oder dergleichen sind bei Anwendung einer sogenannten "Drei-Punkt-Technik" erreichbar; in diesem Zusammenhang besagt der Begriff "Drei-Punkt-Technik", daß auf der der Fläche, in die das stiftförmige Befestigungselement einzubringen ist, zugewandten Auflagefläche der Handhabungsvorrichtung drei Auflagebereiche vorgesehen sind, wobei in bevorzugter Weise mindestens ein Auflagebereich der drei Auflagebereiche einem in der Arbeitslage gebildeten Führungsloch zugeordnet ist und wobei die weiteren Auflagebereiche Bereichen der Auflagefläche zugeordnet sind, die frei von in der Arbeitslage gebildeten Führungslöchern sind.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung kann mindestens ein Auflagebereich saugknopfförmig ausgebildet sein. Hierdurch ist sichergestellt, daß die Handhabungsvorrichtung lösbar an der Wand, Tür, Decke oder dergleichen angebracht werden kann, so daß ein unbeabsichtigtes und unerwünschtes Verrutschen oder Verschieben der Handhabungsvorrichtung während des Einbringens des stiftförmigen Befestigungselements auf zuverlässige Weise verhindert ist.
Wenn die Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in besonders vorteilhafter Weise weitergebildet werden soll, so ist eine Ausgestaltungsform empfehlenswert, bei der das erste Halbelement und das zweite Halbelement aneinander angelenkt sind und/oder um eine gemeinsame Schwenkachse gegeneinander verschwenkbar sind.
Die Schwenkachse kann hierbei in etwa senkrecht auf der Trennebene stehen, so daß eines der beiden Halbelemente oder bedarfsweise auch beide Halbelemente, nachdem das stiftförmige Befestigungselement in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht, beispielsweise mit einem Hammer eingeschlagen oder mit einem Schraubenzieher eingeschraubt ist, parallel zur Trennebene, das heißt "nach oben" oder "nach unten" weggeklappt werden können, um den in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebrachten Befestigungsstift freizugeben und mithin die Handhabungsvorrichtung von der Wand, Tür, Decke oder dergleichen entfernen zu können.
In besonders bevorzugter Weise ist bei der Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung jedoch die Schwenkachse in etwa parallel zur Trennebene oder liegt die Schwenkachse in der Trennebene. Durch diese technische Ausgestaltung kann eines der beiden Halbelemente oder bedarfsweise auch beide Halbelemente, nachdem das stiftförmige Befestigungselement in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht, beispielsweise mit einem Hammer eingeschlagen oder mit einem Schraubenzieher eingeschraubt ist, in gewissem Sinne vergleichbar einer Flügeltüre lateral, das heißt seitlich "nach außen" weggeklappt werden, um den in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebrachten Befestigungsstift freizugeben und mithin die Handhabungsvorrichtung von der Wand, Tür, Decke oder dergleichen entfernen zu können. Hierzu ist eine Ausgestaltung von Vorteil, bei der das erste Halbelement und das zweite Halbelement scharnierförmig miteinander verbunden sind.
Um die vorstehend dargelegte Ausgestaltung technisch zu realisieren, kann beispielsweise das erste Halbelement mindestens einen ersten, vorzugsweise in etwa plattenförmig ausgebildeten Vorsprung aufweisen, der mindestens einem zweiten, vorzugsweise in etwa plattenförmig ausgebildeten Vorsprung des zweiten Halbelements zugeordnet ist; hierbei können der erste Vorsprung und der zweite Vorsprung durch mindestens ein in der Schwenkachse liegendes stiftförmiges Verbindungselement miteinander verbunden sein, wobei dieses stiftförmige Verbindungselement in bevorzugter Weise in einem Bereich aufgenommen ist, in dem der erste Vorsprung und der zweite Vorsprung zumindest partiell überlappend angeordnet sind.
Um eine kompakte und robuste Herstellungs- und Bauweise zu ermöglichen, können das erste Halbelement und der erste Vorsprung einstückig ausgebildet sein; zum gleichen Zweck und in gleicher Weise können auch das zweite Halbelement und der zweite Vorsprung einstückig ausgebildet sein.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind zwei erste Vorsprünge und/oder zwei zweite Vorsprünge vorgesehen, wobei die beiden ersten Vorsprünge vorteilhafterweise an entgegengesetzten Enden des ersten Halbelements angeordnet sind und/oder wobei die beiden zweiten Vorsprünge an entgegengesetzten Enden des zweiten Halbelements angeordnet sind. Hierdurch läßt sich eine Ausgestaltung, bei der die Schwenkachse in etwa parallel zur Trennebene ist oder die Schwenkachse in der Trennebene liegt, in überzeugender Weise realisieren.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Handhabungsvorrichtung weist das in der Arbeitslage gebildete Führungsloch eine konische Form auf. Durch eine derartige, sich in Richtung der Wand, Tür, Decke oder dergleichen leicht konisch verjüngende Form wird das Einbringen des stiftförmigen Befestigungselements in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen insofern erleichtert, als gewisse Toleranzen oder Ungenauigkeiten in bezug auf Richtung und/oder Treffgenauigkeit beim Einschlagen oder Einschrauben kompensiert werden können.
Wie vorstehend ausgeführt, ist die Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung nicht nur beim Einschlagen eines Nagels, sondern beispielsweise auch beim Eindrehen einer Schraube in überzeugender Weise einsetzbar. In letzterem Falle erweist es sich als vorteilhaft, wenn das in der Arbeitslage gebildete Führungsloch ein Innengewinde aufweist, da hierdurch das Einschrauben auch für unerfahrene oder ungeübte Personen merklich erleichtert wird.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind in der Arbeitslage zwei oder mehr Führungslöcher gebildet. Da jedoch ein simultanes Einbringen von mehr als einem stiftförmigen Befestigungselement selbst bei großer Geschicklichkeit in der Praxis kaum möglich ist, weisen die Führungslöcher in zweckmäßiger Weise unterschiedliche Querschnitte auf. Hierdurch ist es möglich, die Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung für stiftförmige Befestigungselemente mit unterschiedlichen Durchmessern einzusetzen, das heißt abhängig vom Querschnitt des stiftförmigen Teils des Befestigungselements gelangt das passende der in der Arbeitslage zur Verfügung stehenden Führungslöcher zur Anwendung. Hierdurch werden die Einsatzbreite und die Flexibilität der vorliegenden Handhabungsvorrichtung in signifikanter Weise erhöht.
Gemäß einer hierzu alternativen Ausführungsform weisen die Führungslöcher im wesentlichen gleiche Querschnitte auf. Dies hat auf die flexible Handhabung und auf die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung keine negativen Auswirkungen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung sind die Zylinderachsen der Führungslöcher unter unterschiedlichen Anstellwinkeln geneigt. Durch diese technische Maßnahme ist es möglich, die stiftförmigen Befestigungselemente unter verschiedenen Winkeln, das heißt beispielsweise lotrecht oder unter gewissen Neigungswinkeln, in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen einzubringen.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist die jeweilige Höhe der Führungslöcher verschieden, beispielsweise indem die Dicke der beiden Halbelemente im Bereich eines Führungslochs verschieden von der Dicke der beiden Halbelemente im Bereich eines anderen Führungslochs ist. Dies zeitigt den Vorteil, daß das stiftförmige Befestigungselement in Abhängigkeit vom Einzelfall unterschiedlich tief in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht werden kann.
Bei unterschiedlichen Höhen der Führungslöcher ergibt sich naturgemäß auch eine unterschiedlich stark ausgeprägte Führungsfunktion der Führungslöcher. Aus diesem Grunde ist beispielsweise auch eine Anwendung der Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung denkbar, bei der das stiftförmige Befestigungselement zunächst durch ein hohes Führungsloch "bis zum Anschlag", das heißt bis zum Anliegen des Kopfteils des stiftförmigen Befestigungselements an der der Auflagefläche gegenüberliegenden Fläche der Handhabungsvorrichtung in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht wird, im Anschluß daran mindestens eines der Halbelemente weggeklappt wird, um das stiftförmige Befestigungselement freizugeben und die Handhabungsvorrichtung hierdurch so versetzen und anordnen zu können, daß das stiftförmige Befestigungselement schließlich durch ein niedriges Führungsloch wieder "bis zum Anschlag", das heißt bis zum Anliegen des Kopfteils des stiftförmigen Befestigungselements an der der Auflagefläche gegenüberliegenden Fläche der Handhabungsvorrichtung tiefer in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht werden kann.
Um dieses stufenweise Einbringen des stiftförmigen Befestigungselements in der Praxis zu bewerkstelligen, können die beiden Halbelemente abgestufte Abschnitte und/oder Bereiche mit unterschiedlicher Dicke aufweisen.
Hinsichtlich des für die beiden Halbelemente, gegebenenfalls einschließlich der Vorsprünge, zu verwendenden Materials empfiehlt sich aus Fabrikations-, Gewichts- und Kostengründen Kunststoff, wobei die beiden Halbelemente zeitgemäßerweise in Spritzgußtechnik gefertigt sein können.
Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Handhabungsvorrichtung sind die beiden Halbelemente zumindest partiell aus transparentem Material, beispielsweise aus Acrylglas oder aus Plexiglas. Hierdurch ist beim Einbringen, das heißt beispielsweise beim Einschlagen oder Einschrauben des stiftförmigen Befestigungselements in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen stets eine freie und ungehinderte Sicht auf die Stelle, in die das stiftförmige Befestigungselement gerade eingebracht wird, gewährleistet, wodurch die mit der vorliegenden Handhabungsvorrichtung erzielbaren Ergebnisse deutlich verbessert werden.
Eine derartige Verbesserung läßt sich im übrigen auch schon dadurch verwirklichen, daß die den Ausnehmungen zugeordneten Bereiche der beiden Halbelemente Einsätze aus transparentem Material, beispielsweise aus Acrylglas oder aus Plexiglas aufweisen.
Um die mit der Herstellung der vorliegenden Erfindung verbundenen Kosten zu reduzieren und um eine Gewichtsersparnis zu erzielen, basiert das Material der Halbelemente vorzugsweise auf Polyamid (PA) und/oder auf Polymethylmethacrylat (PMMA) und/oder auf Acrylnitril-Methylmethacrylat-Copolymer (AMMA).
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung ist mindestens eines der beiden Halbelemente als Teil eines Werkzeugs ausgebildet und/oder in ein Werkzeug integrierbar.
Handelt es sich bei dem Werkzeug in besonders zweckmäßiger Weise um eine Wasserwaage, so können beispielsweise die Bauteile und die Funktionen der Wasserwaage in das erste Halbelement integriert sein, wohingegen das zweite Halbelement in eine entsprechende Aussparung in der Wasserwaage einsetzbar und nach Einbringen des stiftförmigen Befestigungselements wieder entfernbar ist, um die Freigabelage zu bewerkstelligen.
Die Ausbildung als bzw. die Integration in eine Wasserwaage hat hierbei den entscheidenden Vorteil, daß eine Wasserwaage in Verbindung mit der Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung auch unerfahrenen und/oder ungeübten Personen ein gerades, das heißt beispielsweise horizontales oder lotrechtes Einbringen von mehreren stiftförmigen Befestigungselementen auf einer Linie ermöglicht.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die beiden Halbelemente zur Aufnahme in einer zangenförmig ausgebildeten Halteeinrichtung vorgesehen. Dies hat den Vorteil, daß die Handhabungsvorrichtung gewissermaßen universell einsetzbar ist, denn die beiden Halbelemente können auch von unerfahrenen oder ungeübten Benutzern in die Arbeitslage zwischen die beiden Backen beispielsweise einer Zange, etwa einer Rohrzange, geklemmt werden.
Wenn das stiftförmige Befestigungselement dann unter Führung der Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht ist, werden die beiden Halbelemente von den beiden Backen der Zange vom Benutzer freigegeben, was der sogenannten Freigabelage entspricht.
Gemäß einer besonders erfinderischen Ausführungsform ist die Handhabungsvorrichtung zangenförmig ausgebildet. Dies bedeutet gewissermaßen, daß die Handhabungsvorrichtung in mit der vorgenannten Halteeinrichtung integrierter Form ausgebildet ist, was ein besonders einfaches und effektives Arbeiten mit der Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ermöglicht. Durch die kompakte Ausgestaltung dieser Ausführungsform wird auch die Aufbewahrung der Handhabungsvorrichtung, beispielsweise in einem Werkzeugkasten oder in einem Werkzeugschrank, wesentlich erleichtert.
Im Rahmen der vorgenannten Ausgestaltung empfiehlt es sich, die beiden Halbelemente backenförmig auszubilden. Somit liegen die beiden Halbelemente in der Arbeitslage mit ihren Anlageflächen vergleichbar den Backen einer Zange, entlang der Trennfläche zusammen.
Soll die vorliegende Erfindung in vorteilhafter Form weitergebildet werden, so können die beiden Halbelemente durch mindestens eine Rückstelleinrichtung miteinander verbunden sein. Durch eine derartige Rückstelleinrichtung sind die beiden Halbelemente entgegen der Rückstellkraft der Rückstelleinrichtung vorzugsweise aus der Arbeitslage in die Freigabelage bewegbar. Hierbei ist die Rückstelleinrichtung in zweckmäßiger Weise durch mindestens eine Feder, vorzugsweise durch mindestens Spiralfeder gebildet, die mit ihrem einen Ende am ersten Halbelement und mit ihrem anderen Ende am zweiten Halbelement angebracht ist.
Gemäß einer zur zangenförmigen Ausbildung alternativen Ausführungsform ist den Halbelementen eine Halterung zugeordnet, die mindestens eine vorzugsweise trogförmige oder vorzugsweise stufenförmige Vertiefung zum Aufnehmen der Halbelemente in der Arbeitslage aufweist, wobei die Vertiefung in ihrem dem Führungsloch zugeordneten Bereich mindestens eine durchgehende, vorteilhafterweise in etwa schlitzförmige Aussparung für das stiftförmige Befestigungselement aufweist.
Die Aussparung ist bei dieser Ausführungsform insofern erforderlich, als durch diese Aussparung das Durchgehen des stiftförmigen Befestigungselements zur Wand, Tür, Decke oder dergleichen ermöglicht wird. Hierbei wird die Halterung mit den in der Vertiefung aufgenommenen Halbelementen an die Wand, Tür, Decke oder dergleichen gehalten, daraufhin das stiftförmige Befestigungselement durch eines der in der Arbeitslage gebildeten Führungslöcher in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht und anschließend die Halterung abgehoben bzw. abgenommen, damit die beiden Halbelemente mit ihrer jeweiligen Anlagefläche unter Öffnung des Führungslochs aus der Arbeitslage in die Freigabelage bewegbar sind.
Um beim Übergang von der Arbeitslage in die Freigabelage ein seitliches Entnehmen von mindestens einem der beiden Halbelemente zu ermöglichen, ohne die Halterung abheben bzw. abnehmen zu müssen, kann sich eine bevorzugte Ausgestaltungsform anbieten, bei der die Halterung an mindestens einer Seite keine Begrenzungswand aufweist, das heißt frei zugänglich ist.
Weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachstehend in der Zeichnung anhand der Fig. 1A bis 7 beschrieben, durch die in exemplarischer Form sieben Ausführungsbeispiele der Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung veranschaulicht sind.
Es zeigt:
Fig. 1A ein erstes Ausführungsbeispiel einer Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in der Arbeitslage;
Fig. 1B eine Unteransicht der Handhabungsvorrichtung aus Fig. 1A gemäß der Linie Ib-Ib in Fig. 1A;
Fig. 1C eine Seitenansicht der Handhabungsvorrichtung aus Fig. 1A gemäß der Linie Ic-Ic in Fig. 1A;
Fig. 2A ein zweites Ausführungsbeispiel einer Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in der Arbeitslage;
Fig. 2B eine Unteransicht der Handhabungsvorrichtung aus Fig. 2A gemäß der Linie IIb-IIb in Fig. 2A;
Fig. 2C eine Seitenansicht der Handhabungsvorrichtung aus Fig. 2A gemäß der Linie IIc-IIc in Fig. 2A;
Fig. 2D das in Fig. 2A linke Halbelement der Handhabungsvorrichtung aus Fig. 2A;
Fig. 2E eine Unteransicht des linken Halbelements aus Fig. 2D gemäß der Linie IIe-IIe in Fig. 2D;
Fig. 2F eine Seitenansicht des linken Halbelements aus Fig. 2D gemäß der Linie IIf-IIf in Fig. 2D;
Fig. 2G das in Fig. 2A rechte Halbelement der Handhabungsvorrichtung aus Fig. 2A;
Fig. 2H eine Unteransicht des rechten Halbelements aus Fig. 2G gemäß der Linie IIh-IIh in Fig. 2G;
Fig. 2J eine Seitenansicht des rechten Halbelements aus Fig. 2G gemäß der Linie IIj-IIj in Fig. 2G;
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in der Freigabelage;
Fig. 4 ein viertes Ausführungsbeispiel einer Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in der Freigabelage;
Fig. 5A ein fünftes Ausführungsbeispiel einer Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in der Arbeitslage;
Fig. 5B die Handhabungsvorrichtung aus Fig. 5A in der Freigabelage;
Fig. 6 ein sechstes Ausführungsbeispiel einer Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in der Arbeitslage; und
Fig. 7 ein siebtes Ausführungsbeispiel einer Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in der Freigabelage.
Gleiche oder ähnliche Bestandteile oder Merkmale der vorliegenden Erfindung sind in den Fig. 1A bis 7 mit identischen Bezugszeichen versehen.
In den Fig. 1A bis 7 sind sieben Ausführungsbeispiele der Handhabungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
Diese Handhabungsvorrichtungen sind zum Führen von stiftförmigen Befestigungselementen, wie Nägeln, Schrauben oder dergleichen, ausgelegt, wobei es auch unerfahrenen oder ungeübten Personen ermöglicht wird, ein derartiges stiftförmiges Befestigungselement gerade, das heißt lotrecht bzw. unter einem gewünschten Neigungswinkel und/oder ohne Verbiegen bzw. Verwinden in eine Wand, Tür, Decke oder dergleichen, zu schlagen, zu schrauben oder anderweitig einzubringen.
Des weiteren wird mit der vorliegenden Erfindung eine Handhabungsvorrichtung bereitgestellt, bei der die Unfallgefahr und mithin die Verletzungsgefahr infolge kritischer Situationen minimiert ist; hierbei sind die in den Fig. 1A bis 7 exemplarisch gezeigten Handhabungsvorrichtungen kostengünstig herstellbar und einfach bedienbar.
Gemeinsam sind den in den Fig. 1A bis 7 dargestellten sieben Ausführungsbeispielen der Handhabungsvorrichtung zwei längs einer Trennebene 30 (vgl. die Fig. 1A, 2A, 2D, 2G, 5A, 5B, 6 und 7) in einer Arbeitslage aneinanderliegende Halbelemente 10, 20.
Als Material für die beiden Halbelemente 10, 20 wird aus Fabrikations-, Gewichts- und Kostengründen Kunststoff gewählt, wobei die beiden Halbelemente 10, 20 in Spritzgußtechnik gefertigt sind. Hierbei sind die beiden Halbelemente 10, 20 aus transparentem Material, beispielsweise aus Acrylglas oder aus Plexiglas, wodurch beim Einbringen, das heißt beispielsweise beim Einschlagen oder Einschrauben des stiftförmigen Befestigungselements in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen stets eine freie und ungehinderte Sicht auf die Stelle, in die das stiftförmige Befestigungselement gerade eingebracht wird, gewährleistet ist und die mit der vorliegenden Handhabungsvorrichtung erzielbaren Ergebnisse deutlich verbessert werden.
Beim in den Fig. 1A bis 2J dargestellten ersten und zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Handhabungsvorrichtung weist das erste Halbelement 10 eine in der Arbeitslage mit der Trennebene 30 zusammenfallende erste Anlagefläche 130, in der zwei erste durchgehende Ausnehmungen 11, 12 vorgesehen sind (vgl. die Fig. 2D bis 2F), und das zweite Halbelement 20 eine in der Arbeitslage mit der Trennebene 30 zusammenfallende, in der Arbeitslage an die erste Anlagefläche 130 angrenzende zweite Anlagefläche 230, in der zwei zweite durchgehende Ausnehmungen 21, 22 vorgesehen sind (vgl. die Fig. 2G bis 2J), auf.
Jeweils eine der ersten Ausnehmungen 11, 12 und jeweils eine der zweiten Ausnehmungen 21, 22 ergänzen sich in der Arbeitslage zu insgesamt zwei durchgehenden, im wesentlichen zylinderförmigen Führungslöchern 1121, 1222 (vgl. die Fig. 1A bis 1C und 2A bis 2C), wobei die Zylinderachse der Führungslöcher 1121, 1222 im wesentlichen in der Trennebene 30 liegt und wobei die Halbelemente 10, 20 mit ihrer jeweiligen Anlagefläche 130, 230 unter Öffnung des Führungslochs 1121, 1222 aus der Arbeitslage in eine Freigabelage bewegbar sind.
In der Arbeitslage (vgl. die Fig. 1A bis 1C und 2A bis 2C) sind durch die Handhabungsvorrichtung mithin zwei durchgehende, im wesentlichen zylinderförmige Führungslöcher 1121, 1222 für das stiftförmige Befestigungselement bereitgestellt, die als Führung beim Einbringen, das heißt beim Einschlagen des Nagels oder beim Einschrauben der Schraube dienen.
Die zwei Ausführungsbeispiele der vorliegenden Handhabungsvorrichtung gemäß den Fig. 1A bis 2J werden hierbei von der mit ihr arbeitenden Person mit der Hand, in der die Person auch das stiftförmige Befestigungselement hält, gegen die Wand, Tür, Decke oder dergleichen gehalten, in die das stiftförmige Befestigungselement eingebracht werden soll. Mit der anderen Hand bringt die Person dann das stiftförmige Befestigungselement mit einem Werkzeug, beispielsweise mit einem Hammer oder mit einem Schraubenzieher, in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen ein.
Da die allermeisten stiftförmigen Befestigungselemente, zu denen beispielsweise auch Haken zählen, ein Kopfteil aufweisen, sind die in etwa quaderförmigen Halbelemente 10, 20 mit ihrer jeweiligen Anlagefläche 130, 230 unter Öffnung der Führungslöcher 1121, 1222 aus der Arbeitslage in eine Freigabelage bewegbar. Hierbei entfernen sich die beiden Halbelemente 10, 20, deren jeweilige Anlagefläche 130, 230 in der Arbeitslage mit der Trennebene 30 zusammenfällt, von eben dieser Trennebene 30 und geben hierbei das in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebrachte stiftförmige Befestigungselement unter Öffnung der Führungslöcher 1121, 1222 frei.
Hierbei weisen die in der Arbeitslage gebildeten Führungslöcher 1121, 1222 eine leicht konische Form auf (vgl. die Fig. 1A bis 2J). Durch eine derartige, sich in Richtung der Wand, Tür, Decke oder dergleichen leicht konisch verjüngende Form wird das Einbringen des stiftförmigen Befestigungselements in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen insofern erleichtert, als gewisse Toleranzen oder Ungenauigkeiten in bezug auf Richtung und/oder Treffgenauigkeit beim Einschlagen oder Einschrauben kompensiert werden können.
Beim in den Fig. 1A bis 2J gezeigten ersten und zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Handhabungsvorrichtung weist die der Fläche, in die das stiftförmige Befestigungselement einzubringen ist, zugewandte Auflagefläche 60 (vgl. die Fig. 1B, 1C, 2B, 2C, 2E, 2F, 2H und 2J) drei im wesentlichen kreisförmige Auflagebereiche 61, 62, 63 auf.
Durch diese drei Auflagebereiche 61, 62, 63, die im wesentlichen symmetrisch zur Trennebene 30 angeordnet sind, ist gewährleistet, daß die Handhabungsvorrichtung mit ihrer der Wand, Tür, Decke oder dergleichen zugewandten Auflagefläche 60 nicht vollflächig, sondern nur stellenweise, gewissermaßen punktuell auf der Wand, Tür, Decke oder dergleichen aufliegt, wodurch beim Einschlagen, Einschrauben oder anderweitigen Einbringen des stiftförmigen Befestigungselements in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eine überraschende Schonung der Oberfläche, beispielsweise der Farbe oder des Putzes, der Wand, Tür, Decke oder dergleichen erzielt wird.
Unabhängig von der konkret gewählten Ausgestaltungsform des Auflagebereichs oder der Auflagebereiche ist vorliegend das Prinzip, zwischen einer Fläche, auf die ein Druck oder eine Kraft einwirkt, und einer Fläche, mittels der dieser Druck oder diese Kraft ausgeübt wird, einen oder mehrere Zwischenbereiche, beispielsweise in Form eines oder mehrerer Auflagebereiche vorzusehen, als erfindungswesentlich offenbart anzusehen.
Hierbei wird die Oberfläche der Wand, Tür, Decke oder dergleichen vor Beschädigungen des Oberflächenmaterials, beispielsweise der Farbe oder des Putzes, bewahrt, weil der Auflagebereich 61 beim in den Fig. 1A bis 2J dargestellten ersten und zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Handhabungsvorrichtung dem in der Arbeitslage gebildeten Führungsloch 1121 zugeordnet ist.
Dies bedeutet mit anderen Worten, daß der Bereich des Führungslochs 1121, in dem die Kraftwirkung durch das Werkzeug, beispielsweise durch den Hammer oder durch den Schraubenzieher, beim Einbringen des stiftförmigen Befestigungselements am größten ist, in besonderer Weise durch den Auflagebereich 61 unterstützt ist; hierdurch wird nichtzuletzt auch eine zusätzliche Führung für das stiftförmige Befestigungselement bewerkstelligt.
Besonders überzeugende Ergebnisse im Hinblick auf die vorstehend avisierte Schonung der Oberfläche der Wand, Tür, Decke oder dergleichen sind hierbei durch die Anwendung der anhand der Fig. 1A bis 2J veranschaulichten sogenannten "Drei-Punkt-Technik" erreichbar. In diesem Zusammenhang besagt der Begriff "Drei-Punkt-Technik", daß auf der der Fläche, in die das stiftförmige Befestigungselement einzubringen ist, zugewandten Auflagefläche 60 (vgl. die Fig. 1B, 1C, 2B, 2C, 2E, 2F, 2H und 2J) drei Auflagebereiche 61, 62, 63 vorgesehen sind, wobei der Auflagebereich 61 dem in der Arbeitslage gebildeten Führungsloch 1121 zugeordnet ist und wobei die beiden weiteren Auflagebereiche 62, 63 Bereichen der Auflagefläche 60 zugeordnet sind, die frei von den in der Arbeitslage gebildeten Führungslöchern 1121, 1222 sind.
Wie des weiteren aus den Fig. 1A bis 2J hervorgeht, sind beim ersten und zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Handhabungsvorrichtung das erste Halbelement 10 und das zweite Halbelement 20 aneinander angelenkt und um eine gemeinsame Schwenkachse gegeneinander verschwenkbar.
Hierbei ist gemäß den Fig. 1A bis 2J die Schwenkachse parallel zur Trennebene 30. Durch diese technische Ausgestaltung kann eines der beiden Halbelemente 10, 20 oder bedarfsweise auch beide Halbelemente 10, 20, nachdem das stiftförmige Befestigungselement in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht, beispielsweise mit einem Hammer eingeschlagen oder mit einem Schraubenzieher eingeschraubt ist, in gewissem Sinne vergleichbar einer Flügeltüre lateral, das heißt seitlich "nach außen" weggeklappt werden, um den in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebrachten Befestigungsstift freizugeben und mithin die Handhabungsvorrichtung von der Wand, Tür, Decke oder dergleichen entfernen zu können. Hierzu sind das erste Halbelement 10 und das zweite Halbelement 20 gewissermaßen scharnierförmig miteinander verbunden.
Um die vorstehend dargelegte Ausgestaltung beim ersten und zweiten Ausführungsbeispiel (vgl. die Fig. 1A bis 2J) technisch zu realisieren, weist das erste Halbelement 10 zwei erste, in etwa plattenförmig ausgebildete Vorsprünge 140, 150 auf, die an entgegengesetzten Enden des ersten Halbelements 10 angeordnet sind (vgl. die Fig. 2D bis 2F) und denen zwei jeweilige zweite, in etwa plattenförmig ausgebildete Vorsprünge 240, 250 des zweiten Halbelements 20 zugeordnet sind, die in passender Weise an entgegengesetzten Enden des zweiten Halbelements 20 angeordnet sind (vgl. die Fig. 2G bis 2J). Hierdurch läßt sich eine Ausgestaltung, bei der die Schwenkachse in etwa parallel zur Trennebene 30 ist bzw. die Schwenkachse in der Trennebene 30 liegt, in überzeugender Weise realisieren.
Hierbei sind beim in den Fig. 1A bis 2J veranschaulichten ersten und zweiten Ausführungsbeispiel der erste Vorsprung 140 und der zweite Vorsprung 240 durch ein in der Schwenkachse liegendes stiftförmiges Verbindungselement 1424 miteinander verbunden, wobei dieses stiftförmige Verbindungselement 1424 in einem Bereich aufgenommen ist, in dem der erste Vorsprung 140 und der zweite Vorsprung 240 partiell überlappend angeordnet sind; in gleicher Weise sind der erste Vorsprung 150 und der zweite Vorsprung 250 durch ein in der Schwenkachse liegendes stiftförmiges Verbindungselement 1525 miteinander verbunden, wobei dieses stiftförmige Verbindungselement 1525 in einem Bereich aufgenommen ist, in dem der erste Vorsprung 150 und der zweite Vorsprung 250 partiell überlappend angeordnet sind.
Um eine kompakte und robuste Herstellungs- und Bauweise zu ermöglichen, sind das erste Halbelement 10 und die beiden ersten Vorsprünge 140, 150 einstückig ausgebildet; zum gleichen Zweck und in gleicher Weise sind auch das zweite Halbelement 20 und die beiden zweiten Vorsprünge 240, 250 einstückig ausgebildet.
Wie aus den Fig. 1A bis 2J ersichtlich ist, weisen die Führungslöcher 1121, 1222 im wesentlichen gleiche Querschnitte auf. Dies hat auf die flexible Handhabung und auf die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten des ersten und des zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Handhabungsvorrichtung keine negativen Auswirkungen.
Wie aus den Fig. 1B und 1C sowie 2B und 2C ersichtlich ist, ist die jeweilige Höhe der Führungslöcher 1121, 1222 verschieden, indem die Dicke der beiden Halbelemente 10, 20 im Bereich des Führungslochs 1121 größer als die Dicke der beiden Halbelemente 10, 20 im Bereich des anderen Führungslochs 1222 ist (vgl. die Fig. 1C und 2C). Dies zeitigt den Vorteil, daß das stiftförmige Befestigungselement in Abhängigkeit vom Einzelfall unterschiedlich tief in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht werden kann.
Bei unterschiedlichen Höhen der Führungslöcher 1121, 1222 ergibt sich naturgemäß auch eine unterschiedlich stark ausgeprägte Führungsfunktion der Führungslöcher 1121, 1222. Aus diesem Grunde ist auch eine Anwendung des in den Fig. 1A bis 2J gezeigten ersten und zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Handhabungsvorrichtung denkbar, bei der das stiftförmige Befestigungselement zunächst durch das hohe Führungsloch 1121 "bis zum Anschlag", das heißt bis zum Anliegen des Kopfteils des stiftförmigen Befestigungselements an der der Auflagefläche 60 gegenüberliegenden Fläche 70 (vgl. die Fig. 1B, 1C, 2B, 2C, 2E, 2F, 2H und 2J) in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht wird, im Anschluß daran mindestens eines der Halbelemente 10, 20 weggeklappt wird, um das stiftförmige Befestigungselement freizugeben und die Handhabungsvorrichtung hierdurch so versetzen und anordnen zu können, daß das stiftförmige Befestigungselement schließlich durch das niedrige Führungsloch 1222 wieder "bis zum Anschlag", das heißt bis zum Anliegen des Kopfteils des stiftförmigen Befestigungselements an der der Auflagefläche 60 gegenüberliegenden Fläche 80 (vgl. die Fig. 1B, 1C, 2B, 2C, 2E, 2F, 2H und 2J) der Handhabungsvorrichtung tiefer in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht werden kann.
Um dieses stufenweise Einbringen des stiftförmigen Befestigungselements zu bewerkstelligen, weisen die beiden Halbelemente 10, 20 abgestufte Abschnitte und Bereiche mit unterschiedlicher Dicke auf (vgl. die Fig. 1B, 1C, 2B, 2C, 2E, 2F, 2H und 2J).
Bei den in den Fig. 3 bis 7 dargestellten fünf Ausführungsbeispielen der Handhabungsvorrichtung weist das erste Halbelement 10 eine in der Arbeitslage mit der Trennebene 30 zusammenfallende erste Anlagefläche 130 (vgl. die Fig. 3 und 4), in der drei erste durchgehende Ausnehmungen 11, 12, 13 vorgesehen sind, und das zweite Halbelement 20 eine in der Arbeitslage mit der Trennebene 30 zusammenfallende, in der Arbeitslage an die erste Anlagefläche 130 angrenzende zweite Anlagefläche 230 (vgl. die Fig. 3 und 4), in der drei zweite durchgehende Ausnehmungen 21, 22, 23 vorgesehen sind, auf.
Jeweils eine der ersten Ausnehmungen 11, 12, 13 und jeweils eine der zweiten Ausnehmungen 21, 22, 23 ergänzen sich in der Arbeitslage zu insgesamt drei durchgehenden, im wesentlichen zylinderförmigen Führungslöchern 1121, 1222, 1323 (vgl. die Fig. 5A und 6), wobei die Zylinderachse der Führungslöcher 1121, 1222, 1323 im wesentlichen in der Trennebene 30 liegt und wobei die Halbelemente 10, 20 mit ihrer jeweiligen Anlagefläche 130, 230 unter Öffnung des Führungslochs 1121, 1222, 1323 aus der Arbeitslage in eine Freigabelage bewegbar sind (vgl. die Fig. 3, 4, 5B und 7).
In der Arbeitslage (vgl. die Fig. 5A und 6) sind durch die Handhabungsvorrichtung mithin drei durchgehende, im wesentlichen zylinderförmige Führungslöcher 1121, 1222, 1323 für das stiftförmige Befestigungselement bereitgestellt, die als Führung beim Einbringen, das heißt beim Einschlagen des Nagels oder beim Einschrauben der Schraube dienen.
Die Handhabungsvorrichtung wird hierbei von der mit ihr arbeitenden Person mit der Hand (vgl. die Fig. 3, 4, 5A, 5B und 7), in der die Person auch das stiftförmige Befestigungselement hält, oder mit einer Zange. (vgl. Fig. 6) gegen die Wand, Tür, Decke oder dergleichen gehalten, in die das stiftförmige Befestigungselement eingebracht werden soll. Mit der anderen Hand bringt die Person dann das stiftförmige Befestigungselement mit einem Werkzeug, beispielsweise mit einem Hammer oder mit einem Schraubenzieher, in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen ein.
Da die allermeisten stiftförmigen Befestigungselemente, zu denen beispielsweise auch Haken zählen, ein Kopfteil aufweisen, sind die in etwa quaderförmigen Halbelemente 10, 20 mit ihrer jeweiligen Anlagefläche 130, 230 unter Öffnung der Führungslöcher 1121, 1222, 1323 aus der Arbeitslage in eine Freigabelage bewegbar (vgl. die Fig. 3, 4 und 5B). Hierbei entfernen sich die beiden Halbelemente 10, 20, deren jeweilige Anlagefläche 130, 230 in der Arbeitslage mit der Trennebene 30 zusammenfällt, von eben dieser Trennebene 30 und geben hierbei das in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebrachte stiftförmige Befestigungselement unter Öffnung der Führungslöcher 1121, 1222, 1323 frei.
Hierbei weisen die in der Arbeitslage gebildeten Führungslöcher 1121, 1222, 1323 eine leicht konische Form auf. Durch eine derartige, sich in Richtung der Wand, Tür, Decke oder dergleichen leicht konisch verjüngende Form wird das Einbringen des stiftförmigen Befestigungselements in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen insofern erleichtert, als gewisse Toleranzen oder Ungenauigkeiten in bezug auf Richtung und/oder Treffgenauigkeit beim Einschlagen oder Einschrauben kompensiert werden können.
Wie aus den Fig. 3 bis 7 ersichtlich ist, weisen die Führungslöcher 1121, 1222, 1323 unterschiedliche Querschnitte auf. Hierdurch ist es möglich, die Handhabungsvorrichtung für stiftförmige Befestigungselemente mit unterschiedlichen Durchmessern einzusetzen, das heißt abhängig vom Querschnitt des stiftförmigen Teils des Befestigungselements gelangt das passende der in der Arbeitslage zur Verfügung stehenden drei Führungslöcher 1121, 1222, 1323 zur Anwendung. Hierdurch werden die Einsatzbreite und die Flexibilität der vorliegenden Handhabungsvorrichtung in signifikanter Weise erhöht.
Beim in Fig. 3 dargestellten dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Handhabungsvorrichtung ist den Halbelementen 10, 20 eine Halterung 40 zugeordnet, die eine trogförmige Vertiefung 124 zum Aufnehmen der Halbelemente 10, 20 in der Arbeitslage aufweist, wobei die Vertiefung 124 in ihrem den drei Führungslöchern 1121, 1222, 1323 zugeordneten Bereich eine durchgehende, in etwa schlitzförmige Aussparung 1240 für das stiftförmige Befestigungselement aufweist.
Die Aussparung 1240 ist bei diesem dritten Ausführungsbeispiel (vgl. Fig. 3) insofern erforderlich, als durch diese Aussparung 1240 das Durchgehen des stiftförmigen Befestigungselements zur Wand, Tür, Decke oder dergleichen ermöglicht wird. Hierbei wird die Halterung 40 mit den in der Vertiefung 124 aufgenommenen Halbelementen 10, 20 an die Wand, Tür, Decke oder dergleichen gehalten, daraufhin das stiftförmige Befestigungselement durch eines der in der Arbeitslage gebildeten Führungslöcher 1121, 1222, 1323 in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht und anschließend die Halterung 40 abgehoben bzw. abgenommen, damit die beiden Halbelemente 10, 20 mit ihrer jeweiligen Anlagefläche 130, 230 unter Öffnung des Führungslochs 1121, 1222, 1323 aus der Arbeitslage in die Freigabelage bewegbar sind.
Beim in Fig. 4 dargestellten vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Handhabungsvorrichtung ist den Halbelementen 10, 20 eine Halterung 40 zugeordnet, die eine stufenförmige Vertiefung 124 zum Aufnehmen der Halbelemente 10, 20 in der Arbeitslage aufweist, wobei die Vertiefung 124 in ihrem den drei Führungslöchern 1121, 1222, 1323 zugeordneten Bereich ebenfalls eine durchgehende, in etwa schlitzförmige Aussparung 1240 für das stiftförmige Befestigungselement aufweist.
Um beim Übergang von der Arbeitslage in die Freigabelage (vgl. Fig. 4) ein seitliches Entnehmen des zweiten Halbelements 20 zu ermöglichen, ohne die Halterung 40 abheben bzw. abnehmen zu müssen, weist die Halterung 40 an ihrer in Fig. 4 rechten Seite keine Begrenzungswand auf, das heißt die Halterung 40 ist dort frei zugänglich ist.
Beim in den Fig. 5A und 5B dargestellten fünften Ausführungsbeispiel ist die Handhabungsvorrichtung zangenförmig ausgebildet. Dies bedeutet, daß die Handhabungsvorrichtung in mit einer Halteeinrichtung integrierter Form ausgebildet ist, was ein besonders einfaches und effektives Arbeiten mit der Handhabungsvorrichtung ermöglicht. Durch die kompakte Ausgestaltung dieses fünften Ausführungsbeispiels (vgl. die Fig. 5A und 5B) wird auch die Aufbewahrung der Handhabungsvorrichtung, beispielsweise in einem Werkzeugkasten oder in einem Werkzeugschrank, wesentlich erleichtert.
Hierbei sind die beiden Halbelemente 10, 20 beim fünften Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 5A und 5B backenförmig ausgebildet. Somit liegen die beiden Halbelemente 10, 20 in der Arbeitslage (vgl. Fig. 5A) mit ihren Anlageflächen 130, 230, vergleichbar den Backen einer Zange, entlang der Trennfläche 30 zusammen.
Des weiteren sind in den Fig. 5A und 5B die beiden Halbelemente 10, 20 durch eine Rückstelleinrichtung 120 in Form einer Feder miteinander verbunden. Durch diese Rückstelleinrichtung 120 sind die beiden Halbelemente 10, 20 entgegen der Rückstellkraft der Rückstelleinrichtung 120 aus der Arbeitslage (vgl. Fig. 5A) in die Freigabelage (vgl. Fig. 5B) bewegbar. Hierbei ist die Feder mit ihrem einen Ende am ersten Halbelement 10 und mit ihrem anderen Ende am zweiten Halbelement 20 angebracht.
Beim in Fig. 6 dargestellten sechsten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Handhabungsvorrichtung sind die beiden Halbelemente 10, 20 zur Aufnahme in einer zangenförmig ausgebildeten Halteeinrichtung vorgesehen. Dies hat den Vorteil, daß die Handhabungsvorrichtung gemäß Fig. 6 gewissermaßen universell einsetzbar ist, denn die beiden Halbelemente 10, 20 können auch von unerfahrenen oder ungeübten Benutzern in die Arbeitslage (vgl. Fig. 6) zwischen die beiden Backen der Zange geklemmt werden.
Wenn das stiftförmige Befestigungselement dann unter Führung der Handhabungsvorrichtung gemäß Fig. 6 in die Wand, Tür, Decke oder dergleichen eingebracht ist, werden die beiden Halbelemente 10, 20 von den beiden Backen der Zange vom Benutzer freigegeben, was der sogenannten Freigabelage entspricht.
Beim in Fig. 7 dargestellten siebten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Handhabungsvorrichtung ist das erste Halbelement 10 als Teil einer Wasserwaage 50 ausgebildet; das zweite Halbelement 20 ist in eine entsprechende Aussparung in der Wasserwaage 50 einsetzbar bzw. integrierbar und nach Einbringen des stiftförmigen Befestigungselements wieder entfernbar, um die Freigabelage (vgl. Fig. 7) zu bewerkstelligen.
Die partielle Ausbildung als bzw. die partielle Integration in die Wasserwaage 50 hat hierbei den entscheidenden Vorteil, daß die Wasserwaage 50 in Verbindung mit der Handhabungsvorrichtung gemäß Fig. 7 auch unerfahrenen und/oder ungeübten Personen ein gerades, das heißt beispielsweise horizontales oder lotrechtes Einbringen von mehreren stiftförmigen Befestigungselementen auf einer Linie ermöglicht.

Claims (47)

1. Zum Führen von stiftförmigen Befestigungselementen, wie Nägeln, Schrauben oder dergleichen, ausgelegte Handhabungsvorrichtung mit zwei längs einer Trennebene (30) in einer Arbeitslage aneinanderliegenden Halbelementen (10, 20), wobei das erste Halbelement (10) eine in der Arbeitslage mit der Trennebene (30) zusammenfallende erste Anlagefläche (130), in der mindestens eine erste durchgehende Ausnehmung (11, 12, 13) vorgesehen ist, und das zweite Halbelement (20) eine in der Arbeitslage mit der Trennebene (30) zusammenfallende, in der Arbeitslage an die erste Anlagefläche (130) angrenzende zweite Anlagefläche (230), in der mindestens eine zweite durchgehende Ausnehmung (21, 22, 23) vorgesehen ist, aufweist, wobei sich in der Arbeitslage jeweils eine der ersten Ausnehmungen (11, 12, 13) und eine der zweiten Ausnehmungen (21, 22, 23) zu einem durchgehenden, im wesentlichen zylinderförmigen Führungsloch (1121, 1222, 1323) für das stiftförmige Befestigungselement ergänzen, wobei die Zylinderachse des Führungslochs (1121, 1222, 1323) im wesentlichen parallel zur Trennebene (30) oder in der Trennebene (30) liegt und wobei die Halbelemente (10, 20) mit ihrer jeweiligen Anlagefläche (130, 230) unter Öffnung des Führungslochs (1121, 1222, 1323) aus der Arbeitslage in eine Freigabelage bewegbar sind.
2. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die der Fläche, in die das stiftförmige Befestigungselement einzubringen ist, zugewandte Auflagefläche (60) der Handhabungsvorrichtung mindestens einen Auflagebereich (61, 62, 63) aufweist.
3. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Auflagebereich (61, 62, 63) einem in der Arbeitslage gebildeten Führungsloch (1121, 1222, 1323) zugeordnet ist.
4. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß drei Auflagebereiche (61, 62, 63) vorgesehen sind.
5. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Auflagebereich (61) der drei Auflagebereiche (61, 62, 63) einem in der Arbeitslage gebildeten Führungsloch (1121) zugeordnet ist und daß die weiteren Auflagebereiche (62, 63) Bereichen der Auflagefläche (60) zugeordnet sind, die frei von in der Arbeitslage gebildeten Führungslöchern (1121, 1222, 1323) sind.
6. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagebereiche (61, 62, 63) im wesentlichen symmetrisch zur Trennebene (30) angeordnet sind.
7. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Auflagebereich (61, 62, 63) im wesentlichen kreisförmig ausgebildet ist.
8. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Auflagebereich (61, 62, 63) saugknopfförmig ausgebildet ist.
9. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Halbelement (10) und das zweite Halbelement (20) aneinander angelenkt sind und/oder um eine gemeinsame Schwenkachse gegeneinander verschwenkbar sind.
10. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse in etwa parallel zur Trennebene (30) ist oder daß die Schwenkachse in der Trennebene (30) liegt.
11. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse in etwa senkrecht auf der Trennebene (30) steht.
12. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Halbelement (10) und das zweite Halbelement (20) scharnierförmig miteinander verbunden sind.
13. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Halbelement (10) mindestens einen ersten Vorsprung (140, 150) aufweist, der mindestens einem zweiten Vorsprung (240, 250) des zweiten Halbelements (20) zugeordnet ist, und daß der erste Vorsprung (140, 150) und der zweite Vorsprung (240, 250) durch mindestens ein in der Schwenkachse liegendes stiftförmiges Verbindungselement (1424, 1525) miteinander verbunden sind.
14. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Vorsprung (140, 150) und/oder der zweite Vorsprung (240, 250) in etwa plattenförmig ausgebildet sind.
15. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Vorsprung (140, 150) und der zweite Vorsprung (240, 250) zumindest partiell überlappend angeordnet sind.
16. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Halbelement (10) und der erste Vorsprung (140, 150) einstückig ausgebildet sind und/oder daß das zweite Halbelement (10) und der zweite Vorsprung (140, 150) einstückig ausgebildet sind.
17. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß zwei erste Vorsprünge (140, 150) und/oder zwei zweite Vorsprünge (240, 250) vorgesehen sind und daß die beiden ersten Vorsprünge (140, 150) an entgegengesetzten Enden des ersten Halbelements (10) angeordnet sind und/oder die beiden zweiten Vorsprünge (240, 250) an entgegengesetzten Enden des zweiten Halbelements (10) angeordnet sind.
18. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das in der Arbeitslage gebildete Führungsloch (1121, 1222, 1323) eine konische Form aufweist.
19. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das in der Arbeitslage gebildete Führungsloch (1121, 1222, 1323) ein Innengewinde aufweist.
20. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß in der Arbeitslage zwei oder mehr Führungslöcher (1121, 1222, 1323) gebildet sind.
21. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungslöcher (1121, 1222, 1323) unterschiedliche Querschnitte aufweisen.
22. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungslöcher (1121, 1222, 1323) im wesentlichen gleiche Querschnitte aufweisen.
23. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Zylinderachsen der Führungslöcher (1121, 1222, 1323) unter unterschiedlichen Anstellwinkeln geneigt sind.
24. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Höhe der Führungslöcher (1121, 1222, 1323) verschieden ist.
25. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der beiden Halbelemente (10, 20) im Bereich eines Führungslochs (1121) verschieden von der Dicke der beiden Halbelemente (10, 20) im Bereich eines anderen Führungslochs (1222) ist.
26. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halbelemente (10, 20) abgestufte Abschnitte und/oder Bereiche mit unterschiedlicher Dicke aufweisen.
27. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halbelemente (10, 20) aus Kunststoff sind.
28. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halbelemente (10, 20) in Spritzgußtechnik gefertigt sind.
29. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halbelemente (10, 20) zumindest partiell aus transparentem Material sind.
30. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Halbelemente (10, 20) auf Polyamid (PA) und/oder auf Polymethylmethacrylat (PMMA) und/oder auf Acrylnitril-Methylmethacrylat-Copolymer (AMMA) basiert.
31. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die den Ausnehmungen (11, 12, 13; 21, 22, 23) zugeordneten Bereiche der beiden Halbelemente (10; 20) Einsätze aus transparentem Material aufweisen.
32. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 29 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß das transparente Material Acrylglas oder Plexiglas ist.
33. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der beiden Halbelemente (10, 20) als Teil eines Werkzeugs (50) ausgebildet ist.
34. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der beiden Halbelemente (10, 20) in ein Werkzeug (50) integrierbar ist.
35. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (50) eine Wasserwaage ist.
36. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halbelemente (10, 20) zur Aufnahme in einer zangenförmig ausgebildeten Halteeinrichtung vorgesehen sind.
37. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabungsvorrichtung zangenförmig ausgebildet ist.
38. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halbelemente (10, 20) backenförmig ausgebildet sind.
39. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 37 oder 38, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halbelemente (10, 20) durch mindestens eine Rückstelleinrichtung (120) miteinander verbunden sind.
40. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halbelemente (10, 20) entgegen der Rückstellkraft der Rückstelleinrichtung (120) aus der Arbeitslage in die Freigabelage bewegbar sind.
41. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückstelleinrichtung (120) durch mindestens eine Feder gebildet ist.
42. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder als Spiralfeder ausgebildet ist, die mit ihrem einen Ende am ersten Halbelement (10) und mit ihrem anderen Ende am zweiten Halbelement (20) angebracht ist.
43. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß den Halbelementen (10, 20) eine Halterung (40) zugeordnet ist, die mindestens eine Vertiefung (124) zum Aufnehmen der Halbelemente (10, 20) in der Arbeitslage aufweist, wobei die Vertiefung (124) in ihrem dem Führungsloch (1121, 1222, 1323) zugeordneten Bereich mindestens eine durchgehende Aussparung (1240) für das stiftförmige Befestigungselement aufweist.
44. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (124) trogförmig oder stufenförmig ist.
45. Handhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 43 oder 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (40) an mindestens einer Seite keine Begrenzungswand aufweist.
46. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 43 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (1240) in etwa schlitzförmig ist.
47. Handhabungsvorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbelemente (10, 20) in etwa quaderförmig sind.
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