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DE19935722C1 - Vorrichtung zur Verbesserung der Venenaktivität - Google Patents

Vorrichtung zur Verbesserung der Venenaktivität

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DE19935722C1
DE19935722C1 DE1999135722 DE19935722A DE19935722C1 DE 19935722 C1 DE19935722 C1 DE 19935722C1 DE 1999135722 DE1999135722 DE 1999135722 DE 19935722 A DE19935722 A DE 19935722A DE 19935722 C1 DE19935722 C1 DE 19935722C1
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pressurizing
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bellows
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Anne Maria Giebisch
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GIEBISCH, HERMANN, 86381 KRUMBACH, DE
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verbesserung der Venenaktivität in Extremitäten mit mindestens einer Manschette (4) zum Umfassen mindestens einer Extremität, mindestens einer Druckkammer (4.1, 4.2, 4.3) in der Manschette (4), mindestens einem Mittel zur Druckbeaufschlagung (5) der mindestens einen Druckkammer (4.1, 4.2, 4.3) und mindestens einer Druckleitung (2) zwischen dem mindestens einen Mittel zur Druckbeaufschlagung (5) und der mindestens einen Druckkammer (4.1, 4.2, 4.3). DOLLAR A Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung derart ausgestaltet ist, daß eine Erzeugung von Druck in der mindestens einen Manschette (4) um eine Extremität durch eine Muskelanspannung dieser Extremität bewirkt werden kann und eine Muskelentspannung zu einer Druckminderung führt.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verbesserung der Venenaktivität in Extremitäten mit mindestens einer Manschette zum Umfassen mindestens einer Extremität, mindestens einer Druckkammer in der Manschette, mindestens einem Mittel zur Druckbeaufschlagung der mindestens einen Druckkammer und mindestens einer Druckleitung zwischen dem mindestens einen Mittel zur Druckbeaufschlagung und der mindestens einen Druckkammer.
Eine solche Vorrichtung wird beispielsweise zur Behandlung von Lymphödemen verwendet. Unter Lymphödemen versteht man eine chronische Anschwellung einer oder mehrerer Extremitäten durch Ansammlung von eiweißreicher Gewebeflüssigkeit im Zwischenzellenraum.
Klinisch wird zwischen primären und sekundären Lymphödemen unterschieden. Während das primäre Lymphödem auf einer anlagebedingten Fehl- oder Unterentwicklung des lymphatischen Systems beruht, sind die Ursachen des sekundären Lymphödems sehr vielfältig.
Am häufigsten entsteht ein sekundäres Lymphödem als Folge bösartiger Erkrankungen beziehungsweise deren Behandlung. Aufgrund der progedienten Verlaufsform ist für das Lymphödem eine rechtzeitige und konsequent durchgeführte Therapie erforderlich. Bekannt sind beispielsweise Vorrichtungen zur Verbesserung der Venenaktivität von der Firma Bösl Medizintechnik GmbH, Aachen, die unter dem Namen "lympha-mat" oder "vasoflow" vertrieben werden. Diese bekannten Vorrichtungen weisen jeweils eine Manschette auf, mit der eine Extremität umfaßt wird. Die Manschette besteht aus mehreren Druckkammern, die mit einer elektrischen Pumpe verbunden sind, wobei die elektrische Pumpe die Druckkammern intermittierend mit Druckluft beschickt, so daß eine gerichtete Förderung von Gewebeflüssigkeit in der umschlossenen Extremität entsteht.
Es wird auf die Schriften G 85 03 322.7, DE 36 05 621 A1, DE 20 43 125, DE 83 56 37, EP 0 168 085, US 2,747,570 und US 1,399,095 verwiesen.
Diese bekannten Geräte sind zwar hilfreich für die Behandlung des Lymphödems oder ähnlicher Durchblutungs- und Drainagestörungen, jedoch nicht ausreichend.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Verbesserung der Venenaktivität zu finden, deren Effektivität die bekannten Vorrichtungen übertrifft und gleichzeitig auch kostengünstiger herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Der Erfinder hat erkannt, daß ein wesentlicher Nachteil der bekannten Geräte darin liegt, daß der Patient die Behandlung lediglich passiv über sich ergehen läßt. Es wird also keinesfalls die natürliche Anregung der Venenaktivität durch Muskelkontraktionen genutzt. Dieser Nachteil kann beseitigt werden, wenn neben der Kompression der Extremitäten auch eine Muskelaktivität bewirkt wird, die einen Transport von Gewebsflüssigkeit in den Extremitäten fördert. Im Sinne der Erfindung wird dies dadurch bewirkt, daß der Patient die Pumpe zur Beschickung der Manschetten mit einem Druckmedium mit der eigenen Muskelkraft der erkrankten Extremität betätigt.
Demgemäß schlägt der Erfinder vor, eine Vorrichtung zur Verbesserung der Venenaktivität in Extremitäten mit mindestens einer Manschette zum Umfassen mindestens einer Extremität, mindestens einer Druckkammer in der Manschette, mindestens einem Mittel zur Druckbeaufschlagung der mindestens einen Druckkammer und mindestens einer Druckleitung zwischen dem mindestens einen Mittel zur Druckbeaufschlagung und der mindestens einen Druckkammer dahingehend zu verbessern, daß die Vorrichtung derart ausgestaltet ist, daß eine Erzeugung von Druck in der mindestens einen Manschette um eine Extremität durch eine Muskelanspannung dieser Extremität bewirkt werden kann und eine Muskelentspannung zu einer Druckminderung führt, wobei das mindestens eine Mittel zur Druckbeaufschlagung ein Blasebalg ist, der einseitig ein Scharnier aufweist.
Der Blasebalg bewirkt, daß durch seine Betätigung die Druckkammern in der Manschette durch Pressen des Balgs unter Druck gesetzt und durch das Loslassen des Balgs - bedingt durch seine Rückstellkraft - der Druck wieder abgebaut wird. Die Rückstellkraft kann beispielsweise durch eine Feder oder einen Faltenbalg erreicht werden.
Durch eine derartige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird erreicht, daß die Förderung der Gewebeflüssigkeit nicht allein durch den Druck der, die Extremität umschließenden Manschette bewirkt wird, sondern auch durch eine aktive Muskelanspannung, die dazu genutzt wird, den Druck in der Manschette aufzubauen. Eine derartige Kombination, zwischen äußerem Druck durch die umgebene Manschette und dem tiefeinwirkenden Druck der Muskelanspannung in der betroffenen Extremität, bewirkt eine besonders gute Förderung der Gewebsflüssigkeit. Außerdem führt die Förderung des Muskelaufbaues zu einer dauerhaften Verbesserung des natürlichen Transportes der Gewebeflüssigkeit.
Gemäß einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung schlägt der Erfinder weiterhin vor, daß der Blasebalg auf einer Seite eine Fußauftrittsfläche aufweist, so daß die Manschetten durch eine Pedalbewegung des Fußes aufgeblasen werden können und ihre Wirkung entfalten.
Eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung der Vorrichtung besteht darin, daß das mindestens eine Mittel zur Druckbeaufschlagung ein Beutel zur Handbetätigung ist. Hierbei kann ein Beutel verwendet werden, wie er beispielsweise bei Blutdruck-Manschetten benutzt wird, jedoch muß das Ventilsystem grundlegend verändert werden, da im Gegensatz zum Blutdruck- Meßsystem ein intermittierender Druck über die Manschette erzeugt werden soll.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung wird vorgeschlagen, daß das Mittel zur Druckbeaufschlagung ein Überdruckventil aufweist. Durch dieses Überdruckventil kann ein bestimmter maximaler Druck durch die Manschette eingestellt werden, so daß keine Überbelastung der Manschette beziehungsweise der jeweiligen Extremität durch falsche Benutzung stattfindet.
Entsprechend dem Erfindungsgedanken kann die Manschette über eine Vielzahl von Druckkammern verfügen, wobei die Druckkammer vorzugsweise die zu behandelnden Extremitäten zirkulär umschließt. Dies kann beispielsweise durch einen Klettverschluß geschehen, der eine an sich nicht umlaufende Druckkammer an ihren beiden Enden wieder miteinander befestigt, so daß diese problemlos um ein Bein oder einen Arm gelegt und über das Klettband mit den Enden miteinander verbunden werden kann. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Manschette derart auszugestalten, daß ein umlaufendes Druckkammer-System vorliegt, so daß die Extremitäten durch eine Art Röhre hindurch zu stecken sind.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung besteht darin, daß die Druckkammern einer Manschette derart mit dem Mittel zur Druckbeaufschlagung verbunden sind, daß der Druckaufbau in den Druckkammern zeitlich verschoben erfolgt. Auf diese Weise wird ein Druckaufbau in den Druckkammern der Manschette erzeugt, der zu einer gerichteten Pulsation der Manschette führt, so daß sich zunächst der Druck in den herzfern angelegten (distalen) Kammern aufbaut und dann der Reihe nach die herznäher gelegenen (proximalen) Druckkammern mit Druck beaufschlagt. Hierdurch wird eine gerichtete Massagewirkung erzeugt, die einen besonders guten Abschluß der Gewebsflüssigkeit erzeugt.
Beispielsweise kann eine solche Vorrichtung dadurch erzeugt werden, daß mindestens einer Druckkammer ein Durchflußregler zugeordnet ist, der den Druckaufbau dieser Druckkammer gegenüber mindestens einer weiteren Kammer verlangsamt.
In einer weiteren Ausgestaltung kann vorgesehen werden, daß der Durchflußregler mindestens einen ersten und einen zweiten Durchbruch und ein Rückschlagventil aufweist.
Außerdem kann vorgesehen werden, daß der erste Durchbruch einen kleinen Durchmesser und der zweite Durchbruch einen großen Durchmesser aufweist und das Rückschlagventil dem zweiten Durchbruch zugeordnet ist.
Es besteht auch die Möglichkeit, daß die Druckkammern einer Manschette unterschiedliche Durchgangsquerschnitte zum Mittel zur Druckbeaufschlagung aufweisen, wodurch auch bei der Betätigung beispielsweise eines Blasebalges sich ein gerichteter Druckaufbau in den Druckkammern der Manschette ergibt.
Beispielsweise können auch die Druckleitungen zwischen dem Mittel zur Druckbeaufschlagung und den Druckkammern der Manschette zumindest über einen Teil ihrer Länge einen unterschiedlichen Widerstand erzeugen, so daß sich wiederum ein zeitlich verschobener Druckaufbau in den einzelnen Druckkammern der Manschette ergibt.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird auch vorgeschlagen, die Manschette fest mit dem Mittel zur Druckbeaufschlagung zu verbinden. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, daß eine Manschette, die für die Behandlung der Beinvenen vorgesehen ist, auf die Trittfläche eines Blasebalges aufgestellt und fest mit dieser Trittfläche verbunden wird.
Erfindungsgemäß kann ein einziges Mittel zur Druckbeaufschlagung auch mit mehreren, vorzugsweise zwei Manschetten, über Druckleitungen verbunden sein, so daß durch die Betätigung des einen Mittels zur Druckbeaufschlagung, vorzugsweise einem Blasebalg, gleichzeitig zwei Manschetten, die über jeweils ein rechtes oder ein linkes Bein gelegt werden können, betätigt werden.
Entsprechend dem Erfindungsgedanken ist die Manschette der Vorrichtung so ausgelegt, daß sich ihr Druck beim Befüllen mit einem Medium - vorzugsweise mit Luft - von der distalen Seite her aufbaut und kontinuierlich zur proximalen Seite zunimmt. Dies kann beispielsweise durch verschieden große Durchmesser in der Druckmittelzufuhr erreicht werden. Hierbei können die einzelnen Druckkammern einer Manschette separate Druckzuleitungen aufweisen, oder die benachbarten Kammern sind untereinander über Durchbrüche, vorzugsweise mit unterschiedlichem Strömungswiderstand verbunden.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Die Erfindung soll nachfolgend, anhand der Zeichnungen, näher erläutert werden. Es stellen dar:
Fig. 1: Erfindungsgemäßer Beinvenenaktivator;
Fig. 2: Manschette;
Fig. 3: Blasebalg;
Fig. 4: gerichteter Durchflußregler.
Die Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Verbesserung der Venenaktivität in Extremitäten, nachfolgend kurz mit Beinvenen-Aktivator bezeichnet. Der Beinvenen-Aktivator verfügt über einen Blasebalg 5, über den mit einer Druckleitung Druckluft in zwei Manschetten eingeleitet werden kann. Die Manschetten 4 verfügen jeweils über drei Druckkammern 4.1, 4.2 und 4.3, die über Durchflußregler 6 gesteuert, seitlich versetzt mit der im Balg 5 erzeugten Druckluft versorgt werden und auf diese Weise von unten nach oben einen zunehmenden Druck aufbauen, der die Gewebeflüssigkeit zum Herzen hin fördert. Gleichzeitig wird durch die Betätigung des Blasebalges mit den Füßen eine Muskelkontraktion in der Wade erzeugt, die eine weitere Verbesserung der Förderung der Gewebeflüssigkeit bewirkt.
Die Fig. 2 zeigt die Manschette 4 in aufgeklappter Position. An beiden Enden der Manschette 4 ist jeweils ein Klettverschluß 7 angebracht, mit dem die Manschette um die jeweilige Extremität gelegt werden kann und die Enden der Manschette haftend miteinander verschlossen werden können.
Die Manschette verfügt über drei Druckkammern 4.1 bis 4.3, die über die jeweiligen Ventilanschlüsse 11.1 bis 11.3 mit dem Druckmedium, hier Luft, versorgt werden.
Die Fig. 3 zeigt eine genauere Darstellung des Blasebalges 5 aus der Fig. 1. Der Blasebalg verfügt über einen eigentlichen Balg 5.1, der auf der rechten Seite ein Scharnier 12 aufweist und zwischen der Trittfläche 8 und der unteren Fläche 13 den Balg 5.1 komprimieren kann. Die Trittfläche 8 ist auf ihrer Oberseite mit Noppen versehen, die eine zusätzliche Massage der Fußsohle des Patienten bewirkt.
In den Blasebalg führt eine Saugleitung 10, die über ein Absperrventil 9 dauerhaft verschlossen werden kann. Im weiteren Verlauf weist die Saugleitung 10 ein Rückschlagventil 17 auf, welches dafür sorgt, daß zwar frische Außenluft in den Innenraum des Balges 5.1 eingesaugt werden kann, jedoch nicht über diese Saugleitung 10 nach außen dringen kann.
Die komprimierte Luft wird über die Druckleitung 2 an die Manschetten 4 weitergeleitet.
In der in der Fig. 1 gezeigten Druckleitung befinden sich Durchflußregler 6, die im wesentlichen aus unterschiedlich großen Querschnitten in der Druckleitung 2 bestehen, die dafür sorgen, daß die Druckkammern von unten nach oben befüllt werden und entsprechend einen gerichteten Druckaufbau auf die Extremität erzeugen.
Die Fig. 4 zeigt einen Vorschlag eines gerichteten Durchflußreglers 6. Dieser Durchflußregler 6 ist als Verbindungsstück für zwei anschließbare Leitungen ausgelegt und weist einen ersten offenen Durchbruch 14 mit einem kleinen Durchmesser und einen zweiten Durchbruch 15 mit einem großen Durchmesser und Rückschlagventil 16 auf. Wird Luft von der Seite I zur Seite II befördert, so verschließt das Rückschlagventil 16 den zweiten Durchbruch 15, so daß nur über den ersten Durchbruch 14 - und damit langsam - Luft in die jeweils angeschlossene Druckkammer einströmen kann. Wird Luft jedoch aus der Druckkammer auf der Seite II zur Seite I abgesaugt beziehungsweise die Druckkammer entlastet, so öffnet das Rückschlagventil 16 den zweiten Durchbruch 15 mit dem großen Durchmesser und die Luft kann schneller entweichen. Hierdurch wird einerseits die gewünschte Verzögerung des Aufblasens der distal liegenden Kammern erreicht und andererseits anschließend ein schnelles Entlasten der Kammern ermöglicht.
Insgesamt wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Verbesserung der Venenaktivität erreicht, daß durch eine Kontraktion der Muskeln der betroffenen Extremität und daß durch einen gleichzeitig von außen wirkenden Druckaufbau eine besonders gute Wirkung bezüglich der Förderung von Gewebsflüssigkeit erzeugt wird.
Bezugszeichenliste
2
Druckleitung
4
Manschette
4.1
,
4.2
,
4.3
Druckkammer
5
Blasebalg
5.1
Balg
6
Durchflußregler
7
Klettverschluß
8
Trittfläche
9
Absperrventil
10
Saugleitung
11.1
,
11.2
,
11.3
Ventilanschlüsse
12
Scharnier
13
Untere Fläche
14
erster Durchbruch
15
zweiter Durchbruch
16
Rückschlagventil im Durchflußregler
17
Rückschlagventil im Blasebalg
18
Überdruckventil

Claims (13)

1. Vorrichtung zur Verbesserung der Venenaktivität in Extremitäten mit mindestens einer Manschette (4) zum Umfassen mindestens einer Extremität, mindestens einer Druckkammer (4.1, 4.2, 4.3) in der Manschette (4), mindestens einem Mittel zur Druckbeaufschlagung (5) der mindestens einen Druckkammer (4.1, 4.2, 4.3) und mindestens einer Druckleitung (2) zwischen dem mindestens einen Mittel zur Druckbeaufschlagung (5) und der mindestens einen Druckkammer (4.1, 4.2, 4.3), dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung derart ausgestaltet ist, daß eine Erzeugung von Druck in der mindestens einen Manschette (4) um eine Extremität durch eine Muskelanspannung dieser Extremität bewirkt werden kann und eine Muskelentspannung zu einer Druckminderung führt, wobei das mindestens eine Mittel zur Druckbeaufschlagung ein Blasebalg (5) ist, der einseitig ein Scharnier (12) aufweist.
2. Vorrichtung gemäß dem voranstehenden Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Blasebalg (5) auf einer Seite eine Fußauftrittsfläche (8) aufweist.
3. Vorrichtung gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zur Druckbeaufschlagung (5) ein Überdruckventil (Zwangsentlüftung) (18) aufweist.
4. Vorrichtung gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (4) eine Vielzahl von Druckkammern (4.1, 4.2, 4.3) aufweist.
5. Vorrichtung gemäß dem voranstehenden Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckkammern (4.1, 4.2, 4.3) einer Manschette (4) zirkulär die Extremität umschließen.
6. Vorrichtung gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 4 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckkammern (4.1, 4.2, 4.3) einer Manschette (4) derart mit dem Mittel zur Druckbeaufschlagung (5) verbunden sind, daß der Druckaufbau in den Druckkammern (4.1, 4.2, 4.3) zeitlich verschoben erfolgt.
7. Vorrichtung gemäß dem voranstehenden Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Druckkammern (4.1, 4.2, 4.3) ein Durchflußregler (6) zugeordnet ist, der den Druckaufbau dieser Druckkammer (4.1, 4.2, 4.3) gegenüber mindestens einer weiteren Kammer verlangsamt.
8. Vorrichtung gemäß dem voranstehenden Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchflußregler (6) mindestens einen ersten und einen zweiten Durchbruch (14, 15) und ein Rückschlagventil (16) aufweist.
9. Vorrichtung gemäß dem voranstehenden Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Durchbruch (14) einen kleinen Durchmesser und der zweite Durchbruch (15) einen großen Durchmesser aufweist und das Rückschlagventil (16) dem zweiten Durchbruch (15) zugeordnet ist.
10. Vorrichtung gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckkammern (4.1, 4.2, 4.3) einer Manschette (4) unterschiedliche Durchgangsquerschnitte zum Mittel zur Druckbeaufschlagung (5) aufweisen.
11. Vorrichtung gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckleitungen (2) zwischen dem Mittel zur Druckbeaufschlagung (5) und den Druckkammern (4.1, 4.2, 4.3) der Manschette (4) zumindest über einen Teil ihrer Länge einen unterschiedlichen Widerstand erzeugen.
12. Vorrichtung gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (4) fest mit dem Mittel zur Druckbeaufschlagung (5) verbunden ist.
13. Vorrichtung gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Mittel zur Druckbeaufschlagung (5) zwei Manschetten (4) über Druckleitungen (2) verbunden sind.
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