DE19935659A1 - Bauteilverbindung für zwei Verbindungspartner - Google Patents
Bauteilverbindung für zwei VerbindungspartnerInfo
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Abstract
Die erfindungsgemäße Bauteilverbindung umfaßt mindestens zwei Verbindungspartner (11a, 12), wobei ein Verbindungspartner aus einem thermisch erweichbaren Kunststoff (16) besteht und mit einem mikrowellensensitiven Feststoff (17) versetzt ist. Diese Bauteilverbindung wird zur Erwärmung in einen Mikrowellenofen eingebracht, wo sich der Verbindungspartner (11a) mit dem mikrowellensensitiven Feststoff thermisch erwärmt und das Verbinden der Bauteile mittels einer Verbindungsfläche (15) ermöglicht. Dabei wird gegenüber der herkömmlichen Herstellung eine Prozeßzeitverkürzung erzielt. Diese Erfindung wird insbesondere zum Verbinden eines Filtermediums mit dessen Begrenzung, z. B. der Endscheibe, eingesetzt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Bauteilverbindung, insbesondere zwischen einem Filter
medium und dessen Begrenzung nach der Gattung des Patentanspruchs 1. Außer
dem betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung der oben genannten Bauteil
verbindung.
Es ist aus der EP 0 713 721 eine Filterverbindung zweier Endscheiben mit einem
Filtermedium bekannt, wobei die Endscheiben aus einer elastischen Masse sind.
Diese elastische Masse bewirkt nach thermischer Einwirkung, durch Aushärten, eine
Verbindung der Bauteile miteinander. Das Einbringen der Wärme ist jedoch ein zeit
intensiver Prozeß, da beachtet werden muß, daß das Bauteil gleichmäßig erwärmt
wird, um eine Zersetzung in der äußersten Schicht zu vermeiden.
Weiterhin ist aus DE 44 16 577 ein Filtereinsatz bekannt, dessen Stirnscheiben mit
dem Filterkörper durch eine thermische Schweißung verbunden sind und die Stirn
scheiben Recyclat-Material oder Kunststoffglasfasern enthalten. Es sind jedoch nicht
alle Materialien z. B. Fließ thermisch verbindbar. Des weiteren besteht die Gefahr der
Beschädigung des Filtermediums durch den Verbindungsprozeß, dies führt zu Pro
blemen bei der Prozeßführung.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Bauteilverbindung der ein
gangs genannten Art so fortzubilden, daß eine schnellere Erwärmung der Bauteile
und somit kürzere Prozeßzeiten in der Produktion, unabhängig von dem verwende
ten Material der Verbindungspartner, ermöglicht werden. Diese Aufgabe wird durch
die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Einbringung eines mikrowellensensitiven Stoffs, hierzu eig
nen sich z. B. wasserspeichernde Feststoffe, in einen Verbindungspartner ist in vor
teilhafter Weise geeignet, die Verbindungsflächen jeder beliebigen Form als Kon
taktfläche der Verbindungspartner zu verbinden und die gestellte Aufgabe mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs zu lösen. Die Bauteilverbindung
kann z. B. aus einem Heißkleber, der zwischen den Endkanten eines Filtermediums
und dessen Begrenzung, durch z. B. Stirnscheiben, in der Verbindungsebene ange
ordnet ist, bestehen. Durch Mikrowellen wird der, in die Begrenzung eingebrachte
Feststoff direkt erwärmt, was ein Erwärmen der Begrenzung und somit des Heißkle
bers zur Folge hat.
Eine besondere Ausbildungsform entsteht durch die Verwendung eines thermisch
erweichbaren Kunststoffes, der durch die eingebrachte Wärme, auch von innen,
mittels Mikrowellen, welche den mikrowellensensitiven Stoff erwärmen, erweicht oder
aushärtet. Dadurch erzielt man durch die Einsparung eines Klebstoffes eine erhebli
che Prozeßvereinfachung.
Es ist vorteilhaft, die Verbindungsfläche der Verbindungspartner derart auszuführen,
daß diese gleichzeitig zum Abdichten zweier Seiten voneinander genutzt werden
kann.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung befindet sich die Abdichtung in
den Hohlräumen an der Stirnseite, die entstehen wenn ein Verbindungspartner ge
faltet ist. Diese Hohlräume sind z. B. bei einer Zick-Zack-Faltung V-förmig ausgebil
det. Eine weitere Variante der Erfindung ist die ringförmige Anordnung der Verbin
dungspartner, welche einen geringen Einbauraum benötigt. Alternativ hierzu ist ein
Anwendungsbeispiel im Saugrohrbereich denkbar, wo Bereiche mit unterschiedli
chen Drücken, wie z. B. Sammeldruckbehälter und Unterdruckspeicher, getrennt
werden sollen.
Eine besondere Ausführungsform der Erfindung besteht in der Einbringung von
Feststoff aus Metallpartikeln, welche die Mikrowellenenergie besonders gut in Wär
meenergie umsetzen.
Ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Bauteilverbindung besteht
aus der Einbringung von Mikrowellen, die den hierfür vorgesehenen Feststoff er
wärmen. Der Feststoff kann dabei zu einem direkten Aufschmelzen des Verbin
dungspartners oder indirekt zur Aktivierung eines Klebstoffes in der Verbindungs
schicht führen.
Eine besondere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, eine Flächenpressung in der
Verbindungsfläche zu erzeugen, welche ein tieferes Ineinandergreifen der Verbin
dungspartner und somit ein besseres Abdichten bewirkt. Dies kann beispielsweise
durch ein aufgelegtes Gewicht erreicht werden.
Zur großtechnischen Anwendung ist es vorteilhaft, die Verbindungspartner mittels
einer Fördereinheit in den Mikrowellenofen einzubringen, der die Teile kontinuierlich
hindurchbefördert, wodurch die Einwirkzeit der Mikrowellen auf die Verbindungspart
ner der Durchlaufzeit der Fördereinheit entspricht. Mittels der Fördergeschwindigkeit
kann dann die Einwirkzeit gesteuert werden.
Diese und weitere Merkmale von bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung gehen
außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen her
vor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form
von Unterkombinationen bei der Ausführungsform der Erfindung und auf anderen
Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen
darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen
erläutert.
Hierbei zeigt:
Fig. 1 eine Darstellung der Verbindungspartneranordnung mit drei Verbin
dungspartnern,
Fig. 2 einen Ausschnitt aus Fig. 1.
In Fig. 1 ist eine Rundfilterpatrone 10 dargestellt. Im wesentlichen weist die Rund
filterpatrone einen ersten Verbindungspartner, der durch eine Endscheibe 11a und
eine weitere Endscheibe 11b gebildet wird, und einen zweiten Verbindungspartner
12, der hier durch ein zick-zack-förmig gefaltetes Filterpapier gebildet ist, auf. An
einer oberen Stirnseite 13a und einer unteren Stirnseite 13b des Filterpapiers sind
die Endscheiben 11a, 11b dichtend mit dem Filterpapier verbunden. Die Endschei
ben 11a, 11b sind so ausgebildet, daß sie die Zick-Zack-Falten des Filterpapiers an
der vorgegebenen Position fixieren und die Hohlräume 14 an der oberen und unte
ren Stirnseite 13a, 13b abdichten, wodurch eine Begrenzung zwischen der Rohluft-
und der Reinluftseite geschaffen wird.
In Fig. 2 ist ein Teilbereich der Stirnseite der Rundfilterpatrone 10 im Schnitt darge
stellt. Hier ist erkennbar, daß der zweite Verbindungspartner 12 in den ersten Ver
bindungspartner hineinragt und eine Verbindungsfläche 15 bildet. Die Verbindungs
fläche 15 wird durch die Überschneidung des Filterpapiers mit der Endscheibe 11a,
11b erzeugt, welche aus einem thermisch erweichbaren Kunststoff 16, z. B. Polyamid
6.6-GF20 oder einer Mischung aus Nitrilkautschuk und Phenolharz, dem ein Fest
stoff 17 aus Metallpartikeln zugefügt ist, besteht. Die Verbindung der unteren End
scheibe mit dem Filterpapier erfolgt auf die selbe Weise.
Claims (10)
1. Bauteilverbindung, insbesondere zwischen Filtermedium (12) und dessen Begren
zung, aufweisend zumindest einen ersten Verbindungspartner (11a, 11b) aus Kunst
stoff mit einem eingebrachten Feststoff (17) und einem zweiten Verbindungspartner
(12), wobei beide Verbindungspartner eine gemeinsame Verbindungsfläche (15)
aufweisen und zumindest der erste Verbindungspartner (11a, 11b) zur Verbindung
mit dem zweiten Verbindungspartner (12) erwärmt wird, dadurch gekennzeichnet,
daß der eingebrachte Feststoff (17) ein mikrowellensensitiver Stoff ist.
2. Bauteilverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Ver
bindungspartner (11a, 11b) thermisch erweichbar ist, insbesondere aus Polyamid
besteht.
3. Bauteilverbindung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der erste Verbindungspartner (11a, 11b) mit dem zweiten Verbin
dungspartner (12) an der Stirnseite (13a, 13b) des zweiten Verbindungspartner (12)
dichtend verbunden ist und diese umschließt.
4. Bauteilverbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite
Verbindungspartner (12) gefaltet ist und die Hohlräume (14) zwischen den Falten an
der Stirnseite (13a, 13b) durch den ersten Verbindungspartner ausgefüllt sind.
5. Bauteilverbindung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Verbindungspartner (11a, 11b, 12) ringförmig ausgebildet sind und
der erste Verbindungspartner (11a, 11b) in Form einer Scheibe ausgeprägt ist, wobei
die Verbindungsfläche (15) durch jeweils eine Stirnseite (13a, 13b) der Verbindungs
partner (11a, 11b, 12)gebildet wird.
6. Bauteilverbindung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der in den ersten Verbindungspartner (11a, 11b) eingebrachte Fest
stoff (17) aus Metallpartikeln besteht.
7. Verfahren zur Verbindung von Bauteilverbindungen, gemäß einem der vorange
henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Mikrowellen den Feststoff des
ersten Verbindungspartners (11a, 11b) erhitzen und somit ein Verbinden der Verbin
dungspartner (11a, 11b, 12) bewirken.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der
Verbindungspartner (11a, 11b, 12) aufgeschmolzen wird.
9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungspartner (11a, 11b, 12) mit Vorspannung, insbesondere Ge
wichtskraft, zur Erzeugung einer Flächenpressung zwischen den Verbindungspart
nern (11a, 11b, 12), beaufschlagt werden.
10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Mikrowellenofen verwendet wird und die Verbindungspartner (11a, 11b, 12)
kontinuierlich mittels einer Fördereinheit in den Ofen eingebracht und nach der Ein
wirkzeit wieder aus dem Mikrowellenofen entfernt werden.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19935659A DE19935659A1 (de) | 1999-07-29 | 1999-07-29 | Bauteilverbindung für zwei Verbindungspartner |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19935659A DE19935659A1 (de) | 1999-07-29 | 1999-07-29 | Bauteilverbindung für zwei Verbindungspartner |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19935659A1 true DE19935659A1 (de) | 2001-02-01 |
Family
ID=7916485
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19935659A Withdrawn DE19935659A1 (de) | 1999-07-29 | 1999-07-29 | Bauteilverbindung für zwei Verbindungspartner |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19935659A1 (de) |
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- 1999-07-29 DE DE19935659A patent/DE19935659A1/de not_active Withdrawn
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