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DE19935528A1 - Tastschalter für Chipkarten - Google Patents

Tastschalter für Chipkarten

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Publication number
DE19935528A1
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DE
Germany
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chip card
switching membrane
protective wall
contact area
contact
Prior art date
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Ceased
Application number
DE1999135528
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English (en)
Inventor
Arno Hohmann
Joachim Hoppe
Rudolf Zapf
Hans Graf
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Giesecke and Devrient GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
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Publication date
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Abstract

Es wird ein Tastschalter für eine Chipkarte sowie eine Chipkarte mit einem solchen Tastschalter vorgeschlagen. Der Tastschalter umfaßt einen Kontaktbereich und eine flexible Schaltmembran mit elektrisch leitender Kontaktfläche, wobei die Kontaktfläche im unbelasteten Zustand der Schaltmembran zu dem Kontaktbereich einen Abstand aufweist. Darüber hinaus ist ein Schutzwall vorgesehen, der den Kontaktbereich umgibt, wobei die Höhe des Schutzwalls so gewählt ist, daß eine Flächenbelastung des Tastschalters bzw. der flexiblen Schaltmembran nicht zu einer Kontaktierung zwischen der Kontaktfläche der Schaltmembran und dem Kontaktbereich führt. Vorteilhafterweise kann die Schaltmembran entweder innerhalb des Schutzwalls angeordnet sein, wobei sie insbesondere nicht über die Schutzwallhöhe hinausragt, oder die Schaltmembran kann auf dem Schutzwall angeordnet sein. In beiden Fällen kann die flexible Schaltmembran eine Wölbung, beispielsweise einen geprägten Dom, besitzen, der den Kontaktbereich überspannt. DOLLAR A Der Tastschalter kann entweder ein separates Modul zum Einsetzen in eine Chipkarte bilden oder kann integraler Bestandteil der Chipkarte sein.

Description

Die Erfindung betrifft einen Tastschalter für Chipkarten sowie Chipkarten mit Tastschalter.
Für Chipkarten werden Tastschalter und Tastaturen bestehend aus einer Anzahl von Tastschaltern benötigt, um beispielsweise Anzeigen von Dis­ playchipkarten zu aktivieren und zu deaktivieren oder um Befehle an den Chip direkt von der Karte aus ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Termi­ nals zu generieren.
Aufgrund der genormten geringen Dicke von Chipkarten und wegen der für Chipkarten geforderten flexiblen Eigenschaften sind herkömmliche Tast­ schalter nur bedingt geeignet. Grundsätzlich erscheinen Folientastaturen für den Einsatz in Chipkarten am geeignetsten zu sein. Tastschalter einer Folien­ tastatur weisen ein Substrat mit einem Kontaktbereich auf. Der Kontaktbe­ reich besteht aus zwei benachbarten Kontakten, die mittels dem Tastschalter kurzgeschlossen werden sollen. Dazu ist eine flexible Folie mit elektrisch leitender Kontaktfläche über dem kurzzuschließenden Kontaktbereich vor­ gesehen. Im unbelasteten Zustand des Tastschalters weisen die Kontaktflä­ che der flexiblen Folie und der kurzzuschließende Kontaktbereich einen Ab­ stand voneinander auf. Durch Belastung der Folie werden der Kontaktbe­ reich und die Kontaktfläche aufeinander gepreßt, wodurch die benachbarten Kontakte des Kontaktbereichs kurzgeschlossen werden. Die flexible Folie ist zu diesem Zweck auf demselben Substrat fixiert, auf dem sich auch der Kon­ taktbereich befindet, und in der Folie ist eine Wölbung vorgesehen, ein so­ genannter Dom, der sich über den kurzzuschließenden Kontaktbereich wölbt und an dessen Himmel sich die elektrisch leitende Kontaktfläche zum Kurz­ schließen des Kontaktbereichs befindet.
Ein solcher Dom nimmt aufgrund der Flexibilität des Folienmaterials im un­ belasteten Zustand selbständig eine neutrale, nicht kontaktierende Position ein.
Die zuvor beschriebenen Folientastaturen, wie sie beispielsweise aus DE-C- 196 50 468 oder DE-C-196 08 773 bekannt sind, sind für den Einsatz in Chip­ karten nicht geeignet.
Insbesondere besteht bei Chipkarten, die in Geldbörsen aufbewahrt werden und regelmäßig einem Flächendruck beispielsweise von benachbarten Kar­ ten ausgesetzt sind, die Gefahr des unbeabsichtigten Auslösens einzelner Tastschalter.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Tastschalter für Chipkar­ ten sowie eine Chipkarte mit Tastschalter anzugeben, wobei die Gefahr des unbeabsichtigten Auslösens des Tastschalters möglichst gering ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Tastschalter und eine entsprechende Chipkarte mit Tastschalter gemäß den Merkmalen der ne­ bengeordneten Patentansprüche gelöst. In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
Im Gegensatz zum Stand der Technik ist bei dem erfindungsgemäßen Tast­ schalter ein Schutzwall vorgesehen, der den Kontaktbereich umgibt.
Die Höhe des Schutzwalls ist derart gewählt, daß eine Flächenbelastung des Tastschalters nicht zu einer Kontaktierung zwischen der Kontaktfläche der Schaltmembran und dem Kontaktbereich führt.
Dabei kann die Schaltmembran innerhalb des Schutzwalls angeordnet sein, wobei die Schaltmembran vorteilhafterweise nicht über die Schutzwallhöhe hinausragt, so daß eine Flächenlast auf den Tastschalter allein von dem Schutzwall aufgenommen wird. Lediglich eine punktförmige Belastung di­ rekt auf die Schaltmembran führt zur Kontaktherstellung zwischen Kontakt­ bereich und Kontaktfläche der Schaltmembran.
Die Schaltmembran kann alternativ auch auf dem Schutzwall angeordnet sein. Entweder ist die Schaltmembran flach und derart flexibel, daß sie bis zum Kontaktbereich am Grund des Schutzwalls gedehnt werden kann, oder sie wölbt sich über den Kontaktbereich und läßt sich nur durch eine punkt­ förmige Belastung bis zum Kontaktbereich am Grund des Schutzwalls hin­ abdrücken.
Der Tastschalter kann entweder als separates Modul mit entsprechenden elektrischen Anschlüssen zum Einsetzen in einen Chipkartenkörper ausge­ bildet sein. Der Tastschalter kann aber ebensogut integraler Bestandteil der Chipkarte sein, indem beispielsweise der Schutzwall durch den Rand einer Aussparung in einer Chipkarte oder durch den Rand einer Ausstanzung in einer Inletfolie einer laminierten Chipkarte gebildet wird. Bei integraler Bauweise des Tastschalters kann desweiteren die Schaltmembran integral mit einer Deckfolie einer laminierten Chipkarte ausgebildet sein. Oder die Schaltmembran kann eine Fensterstanzung in einer Deckfolie einer laminier­ ten Chipkarte ausfüllen. Oder aber die Schaltmembran kann, insbesondere mit domförmiger Wölbung, unter einer Deckfolie einer laminierten Karte als separates Bauteil einlaminiert sein.
Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft anhand der anhängenden Fi­ guren beschrieben. Darin bedeuten:
Fig. 1 zeigt einen in einer Aussparung versenkten Tastschalter mit Domprägung;
Fig. 2 zeigt einen Tastschalter mit Domprägung, bei dem nur der Kontaktbereich in einer Aussparung versenkt ist;
Fig. 3 zeigt in Explosionsdarstellung den prinzipiellen Aufbau eines erfindungsgemäßen Tastschalters mit auf dem Schutzwall angeordneter Schaltmembran;
Fig. 4a und 4b zeigen den in eine laminierte Karte integrierten Tast­ schalter, bei dem die Schaltmembran integral mit der Deckfolie ausgebildet ist;
Fig. 5a und 5b zeigen einen integral in einer laminierten Chipkarte aus­ gebildeten Tastschalter, bei dem die Schaltmembran eine Fensterstanzung der Deckfolie der Chipkarte ausfüllt;
Fig. 6a bis 6c zeigen einen integral in einer laminierten Chipkarte aus­ gebildeten Tastschalter, bei dem die Schaltmembran un­ ter einer Deckfolie als separates Bauteil einlaminiert ist
Fig. 7a bis 7c zeigen einen modulförmigen Tastschalter, der in eine Chipkarte einlaminiert ist; und
Fig. 8a bis 8c zeigen einen modulartigen Tastschalter, der in einen Kartenkörper montiert ist.
In den Fig. 1 und 2 ist die Erfindung prinzipiell dargestellt. Fig. 1 zeigt ein Substrat 1 mit einem Kontaktbereich 2, der beispielsweise zwei benach­ barte Schaltkontakte umfaßt, die mittels dem Tastschalter kurzzuschließen sind. Der Kontaktbereich 2 befindet sich in einer Aussparung 6 des Substrats 1, so daß der Kontaktbereich 2 von einem Schutzwall 7 umgeben ist. Inner­ halb des Schutzwalls 7 ist die flexible Schaltmembran 3 angeordnet, bei­ spielsweise eingeklebt. Die flexible Schaltmembran hat eine Wölbung bezie­ hungsweise einen in die Schaltmembran 3 eingeprägten Dom 4, der den Kontaktbereich 2 überspannt. An der dem Kontaktbereich 2 zugewandten Seite des Doms 4 ist eine elektrisch leitende Kontaktfläche 5 vorgesehen. Wenn die Schaltmembran 3 selbst aus elektrisch leitfähigem Material besteht, kann auf die separate, elektrisch leitende Kontaktfläche 5 auch verzichtet werden. Die flexible Schaltmembran 3 ist aber vorzugsweise aus einem fle­ xiblen Kunststoff wie PET oder dergleichen hergestellt.
Wie in Fig. 1 zu erkennen ist, ist der Dom 4 der flexiblen Schaltmembran 3 vollständig in der Aussparung 6 des Substrats 1 versenkt und ragt nicht über die Oberfläche 11 des Schutzwalls 7 hinaus. Dadurch wird sichergestellt, daß eine Flächenbelastung allein von dem Schutzwall 7 aufgenommen wird und nicht auf den Dom 4 der flexiblen Schaltmembran 3 einwirkt. Lediglich mit einer punktförmigen Belastung, beispielsweise durch den in der Fig. 1 dar­ gestellten Finger, kann der Dom 4 mit seiner elektrisch leitenden Kontaktflä­ che 5 in Kontakt mit dem Kontaktbereich 2 auf dem Grund 8 der Ausspa­ rung 6 gebracht werden. Der Schutzwall 7 muß nicht durchgehend sein, da der beabsichtigte Zweck im selben Maße erfüllt ist, wenn der Schutzwall 7 nur bereichsweise vorhanden ist.
In Fig. 2 ist eine andere Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Der Kontaktbereich 2 ist wiederum am Grund 8 einer Aussparung 6 in dem Substrat 1 angeordnet, so daß die Aussparung 6 von einem Schutzwall 7 umgeben ist. Auf dem Schutzwall 7, der beispielsweise Bestandteil eines Karteninlets sein kann, ist die flexible Schaltmembran 3 fixiert, die beispiels­ weise Bestandteil einer Kartendeckfolie sein kann. Die flexible Schaltmem­ bran 3 weist wiederum eine Wölbung, beispielsweise einen geprägten Dom 4 auf, an dessen dem Kontaktbereich 2 zugewandter Seite die elektrisch lei­ tende Kontaktfläche 5 in gleicher Weise vorgesehen ist, wie dies in Bezug auf Fig. 1 beschrieben wurde. Die Tiefe der Aussparung 6 beziehungsweise die Höhe des Schutzwalls 7 ist in Relation zum Dom 4 so ausgelegt, daß eine Flächenbelastung des Doms 4 nicht dazu führt, daß die elektrisch leitende Kontaktfläche 5 der flexiblen Schaltmembran 3 mit dem Kontaktbereich 2 auf dem Grund 8 der Aussparung 6 in Kontakt kommt. Dazu bedarf es vielmehr einer punktförmigen Belastung, wie in Fig. 2 durch den skizzierten Finger angedeutet ist.
In Fig. 3 ist die Verbindung des erfindungsgemäßen Tastschalters mit ei­ nem Chipverguß 10 dargestellt. Das Substrat 1 wird in diesem Falle durch einen Leadframe gebildet, und mit 9 ist der Bereich des Leadframes gekenn­ zeichnet, unter dem der Chip angeschlossen und mit einem Harz vergossen wurde. Desweiteren ist in Fig. 3 dargestellt, wie der Kontaktbereich 2 aus zwei benachbarten, kurzzuschließenden Schaltkontakten realisiert ist, die direkt im Leadframe integriert sind. Eine separate Kontaktierung des Tast­ schalters kann dadurch entfallen.
In den Fig. 4, 5 und 6 sind Ausführungsbeispiele dargestellt, wie der er­ findungsgemäße Tastschalter als integraler Bestandteil einer laminierten Chipkarte gefertigt werden kann. Fig. 4a zeigt zwei Deckfolien 12 und 14 mit einem dazwischen liegenden Karteninlet 13, die zusammen beispielswei­ se die Dicke einer genormten Chipkarte besitzen. Die obere Deckfolie 12 bil­ det gleichzeitig die flexible Schaltmembran 3, die eine Aussparung 6 im Kar­ teninlett 13 überdeckt. Ein in die Deckfolie 12 geprägter Dom ist in dem dar­ gestellten Fall nicht vorgesehen, kann aber vorgesehen werden, wenn die Flexibilität der Deckfolie 12 nicht ausreicht, um durch punktförmige Bela­ stung einen Kontakt zwischen der elektrisch leitenden Kontaktfläche 5 und dem Kontaktbereich 2, der auf die untere Deckfolie 14 aufgedruckt ist, her­ zustellen. Eine solche Notwendigkeit hängt einerseits von der Größe der Aussparung 6 und andererseits von der Höhe des durch die Aussparung 6 gebildeten Schutzwalls 7 ab. In Fig. 4b ist die fertig laminierte Karte mit integriertem Tastschalter schematisch dargestellt.
Fig. 5a und 5b zeigen im Grunde dieselbe laminierte Karte wie Fig. 4a und 4b. Allerdings ist in dem in Fig. 5 dargestellten Fall die flexible Schaltmembran 3 in einem ausgestanzten Fenster 15 der Deckfolie 12 einge­ setzt und füllt dieses Fenster vollständig aus, so daß die Oberflächen der flexiblen Schaltmembran 3 und der oberen Deckfolie 12 stufenlos ineinander übergehen.
In den Fig. 6a bis 6c ist eine weitere Ausführungsform für einen in eine laminierte Chipkarte integrierten Tastschalter dargestellt. Die dort darge­ stellte Ausführung unterscheidet sich von der in den Fig. 4a und 4b dar­ gestellten Ausführungsform dadurch, daß die flexible Schaltmembran 3 als separates Bauteil unter der oberen Deckfolie 12 angeordnet und beim Lami­ niervorgang (Fig. 6b) unter Druck und ggf. Temperatur im Laminat fixiert. In dem in Fig. 6 dargestellten Fall ist die flexible Schaltmembran 3 mit ei­ nem Dom 4 versehen, der die Aussparung 6 in dem Karteninlett 13 über­ spannt. An der der Aussparung 6 zugewandten Seite des Doms 4 ist eine elektrisch leitende Kontaktfläche 5 angeordnet, die bei punktförmiger Bela­ stung durch die Aussparung 6 hindurch mit den einzelnen Leiterbahnen des Kontaktbereichs 2 in Berührung kommt. Fig. 6b zeigt die Herstellung der laminierten Karte unter Druck. Gleichzeitig ist daran zu erkennen, daß eine Flächenbelastung der Karte und insbesondere des Tastschalters nicht zu ei­ ner Kontaktierung durch die flexiblen Schaltmembran 3 bzw. die Kontaktflä­ chen mit dem Kontaktbereich 2 führt.
Fig. 6c zeigt die fertig laminierte Chipkarte im unbelasteten Zustand. Auf­ grund der Eigenspannung des Doms 4 ist die obere Deckfolie 12 nach außen gewölbt. Dadurch wird die Betätigung des Tastschalters für den Benutzer wesentlich angenehmer, weil der Dom 4 beim Be- und Entlasten ein Knack­ geräusch erzeugt, der dem Benutzer deutlich macht, daß er den Tastschalter betätigt hat.
In den Fig. 7 und 8 sind modulartige Tastschalter dargestellt, die als fer­ tiges Modul in den Kartenherstellungsprozeß einbezogen werden können.
Fig. 7a und 7b zeigen ein Tastschaltermodul einerseits als zusammenge­ setztes Modul und andererseits in Explosionsdarstellung. In Fig. 7c ist das Modul in das Karteninlet 13 einer Chipkarte eingesetzt und mittels auf dem Karteninlet 13 laminierten Deckfolien 12 und 14 fixiert. Bei der in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform bilden, im Gegensatz zu den zuvor be­ schriebenen Varianten, die kurzzuschließenden Leiterbahnen 17 die elek­ trisch leitenden Kontaktflächen 5 der flexiblen Schaltmembran, während der Kontaktbereich 2 auf dem Substrat 1 angeordnet ist. Die Leiterbahnen 17 auf der flexiblen Schaltmembran 3 ragen aus dem Modul (Fig. 7a) heraus, so daß sie in der laminierten Karte mit Gegenleiterbahnen im Karteninlet 13 in Kontakt stehen (Fig. 7c). Die Orientierung des Moduls beim Einsetzen in das Karteninlett 13 ist auf diese Weise eindeutig definiert.
In Fig. 8 ist ein modulartiger Tastschalter dargestellt, der im wesentlichen mit dem in bezug auf Fig. 7 beschriebenen Tastschalter übereinstimmt. Al­ lerdings ist dieser Tastschalter nicht für eine laminierte Chipkarte bestimmt sondern zum Einsetzen in einen Kartenkörper 20, der beispielsweise spritz­ gegossen ist oder eine gefräste, zweistufige Aussparung aufweist, in die das Tastschaltermodul eingeklebt wird. Dazu ist die flexible Schaltmembran et­ was größer ausgebildet als im Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 und besitzt zusätzlich zu den Leiterbahnen 17 desweiteren Klebeflächen 18, die das Mo­ dul seitlich überragen (Fig. 8a) und die mittels eines Klebers 19 zur Fixie­ rung des Moduls in der Aussparung 6 dienen. Zur elektrischen Kontaktie­ rung der Leiterbahnen 17 mit den Gegenleiterbahnen im Kartenkörper 20 kann ein elektrisch leitfähiger Kleber speziell in den Bereichen der Leiter­ bahnen 17 aufgebracht werden, während auf die Klebefächen 18 ein nicht leitfähiger Kleber aufgebracht wird. Ebenso ist es möglich, auf die Gesamtfä­ che aus Klebeflächen 18 und Leiterbahnen 17 einen anisotropen Leitkleber aufzubringen.
Die Dicke der in Fig. 7 und 8 dargestellten Tastschaltermodule beträgt beispielsweise etwa 400 µm, das entspricht in etwa der halben Dicke einer genormten Chipkarte. Die Außenmaße liegen beispielsweise bei etwa 15 mm.
Es ist offensichtlich, daß abweichend von den oben beschriebenen Ausfüh­ rungsbeispielen andere Realisierungen des erfindungsgemäßen Tastschalters möglich sind, insbesondere können die für die Ausführungsbeispiele be­ schriebenen Merkmale ausgetauscht bzw. kombiniert werden.

Claims (27)

1. Tastschalter für eine Chipkarte umfassend
  • - einen Kontaktbereich (2) und
  • - eine flexible Schaltmembran (3) mit elektrisch leitender Kontaktfläche (5),
wobei die Kontaktfläche (5) im unbelasteten Zustand der Schaltmembran (3) zu dem Kontaktbereich (2) einen Abstand aufweist, gekennzeichnet durch einen Schutzwall (7), der den Kontaktbereich (2) mit einer Schutzwallhöhe derart umgibt, daß eine Flächenbelastung des Tastschalters nicht zu einer Kontaktierung zwischen der Kontaktfläche (5) der Schaltmembran (3) und dem Kontaktbereich (2) führt.
2. Tastschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt­ membran (3) innerhalb des Schutzwalls (7) angeordnet ist.
3. Tastschalter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt­ membran (3) nicht über die Schutzwallhöhe hinausragt.
4. Tastschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt­ membran (3) auf dem Schutzwall (7) angeordnet ist.
5. Tastschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Kontaktfläche (5), der Schaltmembran (3) und dem Kontaktbereich (2) durch eine Wölbung (4) in der Schaltmembran (3) erzeugt ist.
6. Tastschalter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Wölbung (4) domförmig in die Schaltmembran (3) geprägt ist.
7. Tastschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzwall (7) durch den Rand einer Aussparung (6) in einer Chip­ karte gebildet wird, wobei der Kontaktbereich (2) in der Aussparung (6) an­ geordnet ist.
8. Tastschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzwall (7) durch den Rand einer Öffnung (6) in einer Inletfolie (13) einer laminierten Chipkarte gebildet ist.
9. Tastschalter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt­ membran (3) integral mit einer Deckfolie (12) einer laminierten Chipkarte ausgebildet ist.
10. Tastschalter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt­ membran (3) eine Fensterstanzung (15) in einer Deckfolie (12) einer laminier­ ten Chipkarte ausfüllt.
11. Tastschalter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt­ membran (3) unter einer Deckfolie (12) einer laminierten Chipkarte als sepa­ rates Bauteil einlaminiert ist.
12. Chipkarte mit Tastschalter, umfassend
  • - einen Kontaktbereich (2) und
  • - eine flexible Schaltmembran (3) mit elektrisch leitender Kontaktfläche (5),
wobei die Kontaktfläche (5) im unbelasteten Zustand der Schaltmembran (3) zu dem Kontaktbereich (2) einen Abstand aufweist, gekennzeichnet durch einen Schutzwall (7), der den Kontaktbereich (2) mit einer Schutzwallhöhe derart umgibt, daß eine Flächenbelastung des Tastschalters nicht zu einer Kontaktierung zwischen der Kontaktfläche (5) der Schaltmembran (3) und dem Kontaktbereich (2) führt.
13. Chipkarte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt­ membran (3) innerhalb des Schutzwalls (7) angeordnet ist.
14. Chipkarte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt­ membran (3) nicht über die Schutzwallhöhe hinausragt.
15. Chipkarte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt­ membran (3) auf dem Schutzwall (7) angeordnet ist.
16. Chipkarte nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Kontaktfläche (5), der Schaltmembran (3) und dem Kontaktbereich (2) durch eine Wölbung (4) in der Schaltmembran (3) erzeugt ist.
17. Chipkarte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Wölbung (4) domförmig in die Schaltmembran (3) geprägt ist.
18. Chipkarte nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzwall (7) durch den Rand einer Aussparung (6) in einer Chip­ karte gebildet wird, wobei der Kontaktbereich (2) in der Aussparung (6) an­ geordnet ist.
19. Chipkarte nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Chipkarte laminiert ist und der Schutzwall (3) durch den Rand einer Öffnung (6) in einer Inletfolie (13) gebildet ist.
20. Chipkarte nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt­ membran (3) integral mit einer Deckfolie (12) ausgebildet ist.
21. Chipkarte nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt­ membran (3) eine Fensterstanzung (15) in einer Deckfolie (12) ausfüllt.
22. Chipkarte nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt­ membran (3) unter einer Deckfolie (12) als separates Bauteil einlaminiert ist.
23. Chipkarte nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Kontaktbereich (2), die flexible Schaltmembran (3) und der Schutz­ wall (7) als Modul ausgebildet und in die Chipkarte in einer Aussparung (16) eingesetzt sind.
24. Chipkarte nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß eine Deckfo­ lie (12) über dem in die Aussparung (16) eingesetzten Modul laminiert ist.
25. Chipkarte nach einem der Ansprüche 23 oder 24, dadurch gekennzeich­ net, daß das Modul im wesentlichen zylinderförmig ist.
26. Chipkarte nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Modul stufenlos mit der Oberfläche der Chipkarte abschließt.
27. Chipkarte nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Modul eine Klebefläche (18) aufweist, die das Modul seitlich überragt und mittels der es in eine zweistufige Aussparung (16) der Chipkarte eingeklebt ist.
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