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DE19934994B4 - Elektromotorisch angetriebener Niederhubwagen - Google Patents

Elektromotorisch angetriebener Niederhubwagen Download PDF

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Abstract

Elektromotorisch angetriebener Gabelniederhubwagen, mit einem Antriebsteil und einem begrenzt höhenverstellbaren, zwei Radarme aufweisenden Lastteil, Lastrollen am vorderen Ende der Radarme, die in einer Schwinge gelagert sind, die ihrerseits an einer im Radarm geführten Druckstange angelenkt ist, wobei die Druckstange über ein Gestängegetriebe mit einem Hubzylinder im Antriebsteil gekoppelt ist, einem in der Längsmitte angeordneten Antriebsrad, das in einem Lenkschemel gelagert und von einem Elektromotor antreibbar ist, einer Eichsel, die am Lenkschemel angelenkt ist und deren Kopf Betätigungselemente für den Elektromotor und den Hubzylinder aufweist, und einer Batterie, die in einem Aufnahmeraum im Antriebsteil aufgenommen ist, wobei auf beiden Seiten des Antriebsrads symmetrisch zur Längsachse Aufnahmeräume für eine Batterie vorgesehen sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen elektromotorisch angetriebenen Niederhubwagen nach dem Patentanspruch 1.
  • Derartige Niederhubwagen weisen üblicherweise ein Antriebs- und ein Lastteil auf, welch letzterer mit zwei Radarmen versehen ist, die über ein Querelement gekoppelt sind, das mit Hilfe einer Hubvorrichtung anhebbar ist. Gleichzeitig wird eine am vorderen Ende der Radarme gelagerte, Lastrollen lagernde Schwinge mit Hilfe einer Druckstange verschwenkt, um die Radarme anzuheben. Zur Erzielung eines derartigen Hubs wird eine entsprechende Kinematik eingesetzt.
  • Derartige Niederhubwagen verfügen ferner über ein in der Längsmitte angeordnetes Antriebsrad, das in einem Lenkschemel oder dgl. gelagert und von einem am Drehschemel angeordneten Elektromotor angetrieben ist. An den Lenkschemel ist eine Deichsel angelenkt, um den Lenkschemel lenkend zu verschwenken. Die Deichsel ist ihrerseits um eine horizontale Achse angelenkt. An ihrem Kopf weist sie Betätigungselemente auf zur Betätigung der Hubvorrichtung und des Fahrantriebs.
  • Aus DE 31 01 557 C2 ist ein Gabelniederhubwagen bekannt geworden, bei dem zu beiden Seiten des Antriebsrads Aufnahmeräume symmetrisch zur Längsachse für eine Batterie vorgesehen sind. Bekanntlich weisen Batterien ein relativ hohes Gewicht auf. Die Batterieabschnitte sind symmetrisch auf beiden Seiten des Antriebsrades angeordnet.
  • Bei derartigen Flurförderzeugen ist ferner bekannt, seitlich neben dem Antriebsrad am Antriebsteil Stützrollen vorzusehen. Sie haben die Aufgabe, eine zu starke Neigung des Fahrzeugs im Stillstand, aber auch während der Fahrt, zu verhindern. Bei dem bekannten Fahrzeug sind die Stützrollen am Batterieträger angebracht, der als Tür ausgebildet ist und auf- und zugeschwenkt werden kann für das Be- und Entladen der Batterieteile. Es ist eine Vielzahl von Konstruktionen für derartige Stützrollen bekannt geworden, die nicht nur reine Stützfunktion haben, sondern so ausgestaltet sind, daß sie einem Wanken des Flurförderzeugs während der Fahrt wirksam entgegenwirken.
  • Aus US 3,625,534 ist ein Flurförderzeug bekannt geworden, bei dem zwischen dem Antriebsteil und dem Lastteil ein Gestänge wirkt, das ein Anheben der Radarme des Lastteils bewirkt, wenn der Hubzylinder im Antriebsteil ausgefahren wird. Das Antriebsteil weist ein mittiges Antriebsrad auf, das mit Hilfe einer Deichsel auch um eine vertikale Achse zu Lenkzwecken verschwenkt werden kann. Ein durchgehender Batterieaufnahmeraum ist zwischen Antriebsteil und den Radarmen angeordnet und erstreckt sich über die gesamte Breite des Fahrzeugs. Eine Verkleidung umgibt das Antriebsteil und den unteren Bereich des Lastteils und erstreckt sich relativ weit zur Aufstandsfläche hin.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen elektromotorisch angetriebenen Niederhubwagen zu schaffen, bei dem auf Stützrollen verzichtet werden kann und dessen Gesamtlänge verringert wird.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Niederhubwagen hat die Unterseite der Aufnahmeräume einen so geringen Abstand zur Aufstandsfläche, daß sie seitliche Stützfunktion bewirkt. Insbesondere wenn der Abstand zwischen der Unterseite der Aufnahmeräume und der Aufstandsfläche 40 mm oder geringer ist, können diese Unterseiten eine Stützrolle ersetzen. Kommt es im Betrieb des Niederhubwagens zu einer seitlichen Neigung, die einen gewissen Winkel überschreitet, stützt sich das Gerät auf der flächigen Unterseite des entsprechenden Aufnahmeraums ab. Ein Kippen des Gerätes wird dadurch verhindert. Die Einsparung der Stützräder verringert auch den Aufwand für den erfindungsgemäßen Niederhubwagen.
  • Die Anordnung der Batterie bei der Erfindung hat ferner den Vorteil, daß eine sehr kurze Gesamtlänge erhalten wird. Diese ist nicht größer als bei einem herkömmlichen Handgabelhubwagen ohne Antrieb. Für viele Einsatzzwecke, insbesondere in beengten Räumen, ist die Einsparung an Gesamtlänge bedeutsam. Außerdem ergibt sich ein günstiges Fahrverhalten, weil der Schwerpunkt des Antriebsteils sehr tief liegt.
  • Die Unterbringung der Batterieteile in den Aufnahmeräumen seitlich des Antriebsrades bietet auch eine leichte Zugänglichkeit. Die Aufnahmeräume können seitlich oben und unten durch eine geeignete Verkleidung abgeschlossen bzw. abgedeckt werden. Durch einfaches Lösen der Verkleidung sind Batterieteile zugänglich und können entnommen bzw. wieder eingesetzt werden.
  • Anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung nachfolgend näher erläutert.
  • 1 zeigt die Seitenansicht eines elektrischen Gabelniederhubwagens nach der Erfindung.
  • 2 zeigt die Draufsicht auf den Niederhubwagen nach 1, bei dem einige Teile des Antriebsteils nicht dargestellt sind.
  • 3 zeigt die Rückansicht des Niederhubwagens nach 1 ohne Deichsel und rückseitiger Verkleidung.
  • Der in den 1 bis 3 dargestellt Niederhubwagen weist ein Lastteil 10 und ein Antriebsteil 12 auf. Der Lastteil weist zwei Radarme 14, 16 auf, die durch ein sich quer erstreckendes Verbindungselement 18 miteinander fest verbunden sind. In den Radarmen 14, 16 ist jeweils eine Druckstange geführt, von denen eine Druckstange 20 in 1 zu erkennen ist, die an einer Schwinge 22 angelenkt ist, die ihrerseits eine Lastrolle 24 lagert. Die Schwinge 22 ist mittels Lagerböcken 26 bei 28 drehbar am Radarm 16 gelagert.
  • Im Antriebsteil ist ein Lenkschemel 30 um eine vertikale Achse drehbar gelagert. Der Lenkschemel 30 lagert ein Antriebsrad 32, das über einen Radnabenantrieb 34 antreibbar ist. Oberhalb des Lenkschemels ist ein Zapfen 36 angebracht (1), an den eine Deichsel 38 angelenkt ist, mit der der Lenkschemel 30 verschwenkt werden kann, um das dargestellte Fahrzeug über die Verschwenkung des Antriebsrades 32 zu lenken.
  • Ein Hubzylinder 40 ist mittig zur Schwenkachse des Lenkschemels 30 oberhalb von diesem angeordnet. Er stützt sich mit einer Kolbenstange 42 am Lenkschemel 30 ab, und an seinem Mantel ist ein Bügel 46 angelenkt, und zwar über zwei parallele Platten 48, die mit dem Steg des Bügels 46 fest verbunden sind. Beim Anheben des Zylinders 40 wird der Bügel 46 mit angehoben. Die Arme des Bügels 46 sind fest mit dem Querelement 18 des Lastteils 10 verbunden, so daß das Lastteil 10 ebenfalls angehoben wird. Zwei Hebel 50, 52 sind parallel im Abstand am Querelement 18 angelenkt, welche am anderen Ende bei 54 am Lastteil angelenkt sind. Die Hebel bilden mithin eine Abstützung und Führung beim Hub des Lastteils 10, wobei der Hebeldrehpunkt 54 in einer Querebene durch das Antriebsteil 12 liegt, die sich durch die Achse des Zylinders 40 bzw. den Drehpunkt des Lenkschemels 30 erstreckt. In der abgesenkten Position des Lastteils (1) und in der angehobenen nicht gezeigten Position liegen die Anlenkpunkte der Hebel 50, 52 am Querelement 18 übereinander. Dazwischen beschreibt der Anlenkpunkt einen Kreisbogen, so daß es zu einer geringfügigen Kippbewegung des Lastteils 10 kommt, die jedoch unbedeutend ist. Auf die hydraulische Versorgung des Hubzylinders 40 wird im einzelnen nicht eingegangen.
  • Mit den Hebeln 50, 52 ist ein Hebelarm starr gekoppelt, von denen einer bei 56 in 1 gezeigt ist. Er ist an das hintere Ende der Druckstange 20 angelenkt. Ein Anheben des Lastteils 10 mit Hilfe des Hubzylinders 40 führt daher zu einem Verschieben der Druckstange 20 nach rechts (in 1) und damit zu einem Kippen der Schwinge 12 und damit zu einem Herausfahren der Lastrolle 24. Dadurch erfolgt ein Hub des Lastteils 10. Der beschriebene Hubmechanismus ist vom Prinzip her bekannt.
  • Wie insbesondere aus den 2 und 3 hervorgeht, sind auf beiden Seiten des Antriebsrades 32 Aufnahmeräume 60, 62 vorgesehen; sie dienen zur Aufnahme von Teilen einer Batterie für das gezeigte Fahrzeug. Die Aufnahmeräume 60, 62 sind symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeugs und erstrecken sich nahe an die Aufstandsfläche. Wie sich aus den 1 und 2 ergibt, ist an der Rückseite der Aufnahmeräume 60, 62 eine Verkleidung 64 angeordnet, die sich über die Breite des Antriebsteils erstreckt und den Rahmen des Antriebsteils teilweise seitlich und auch von unten um- bzw. untergreift. Die haubenartige Verkleidung kann durch einfache Betätigung von Schrauben schnell entfernt und wieder montiert werden, um Zugang zu den Batterieaufnahmeräumen 60, 62 zu erhalten.
  • Der Boden der Aufnahmeräume ist insbesondere an den Seitenkanten gerundet, damit bei einem Kippen des Fahrzeugs um eine Längsachse das Aufsetzen auf den Untergrund keine Beschädigung am Untergrund und auch am Fahrzeug hervorgerufen wird. Außerdem kann der Boden der Aufnahmeräume 60, 62 verstärkt werden, um eine Beschädigung beim Aufsetzen zu verhindern. Wie nämlich ersichtlich, insbesondere aus 3, sind seitliche Stützräder nicht vorhanden. Die Stützfunktion wird vielmehr von den Bodenabschnitten der Aufnahmeräume 60, 62 gebildet. Zu diesem Zweck ist der Abstand des Bodens der Aufnahmeräume 60, 62 zur Aufstandsfläche relativ gering, z. B. 40 mm und kleiner.
  • Wie sich aus der Gesamtschau der 1 bis 3 ergibt, ist im hinteren Teil des Antriebsteils lediglich ein säulenartiger Gehäuseabschnitt 66 vorgesehen, der im wesentlichen den Hubzylinder 40 aufnimmt. Auf beiden Seiten der Deichsel und des Gehäuseabschnitts 66 ist das Gehäuse weit nach unten gezogen. Es ergibt sich ein Absatz 68 auf beiden Seiten der Deichsel, dessen obere Fläche die obere Begrenzung der Aufnahmeräume 60, 62 bildet.

Claims (3)

  1. Elektromotorisch angetriebener Gabelniederhubwagen, mit einem Antriebsteil und einem begrenzt höhenverstellbaren, zwei Radarme aufweisenden Lastteil, Lastrollen am vorderen Ende der Radarme, die in einer Schwinge gelagert sind, die ihrerseits an einer im Radarm geführten Druckstange angelenkt ist, wobei die Druckstange über ein Gestängegetriebe mit einem Hubzylinder im Antriebsteil gekoppelt ist, einem in der Längsmitte angeordneten Antriebsrad, das in einem Lenkschemel gelagert und von einem Elektromotor antreibbar ist, einer Deichsel, die am Lenkschemel angelenkt ist und deren Kopf Betätigungselemente für den Elektromotor und den Hubzylinder aufweist, und Aufnahmeräumen für eine Batterie im Antriebsteil auf beiden Seiten des Antriebsrads symmetrisch zur Längsachse, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden der Aufnahmeräume (60, 62) einen so geringen Abstand zur Aufstandsfläche aufweist, daß er seitlich Stützfunktion bewirkt, der Boden der Aufnahmeräume (60, 62) verstärkt ist und die Außenkanten der Aufnahmeräume (60, 62) gerundet sind.
  2. Niederhubwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand maximal 40 mm beträgt.
  3. Niederhubwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse des Antriebsteils (12) unterhalb des Anlenkpunktes der Deichsel (38) den Lenkschemel beidseits des Drehkreises des Anlenkpunktes einen Absatz aufweist und das Gehäuse unterhalb des Absatzes eine schalenförmige Verkleidung aufweist, die das Antriebsteil von hinten seitlich und von unten zumindest teilweise umfaßt.
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