DE19934883C1 - Schließvorrichtung - Google Patents
SchließvorrichtungInfo
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- DE19934883C1 DE19934883C1 DE1999134883 DE19934883A DE19934883C1 DE 19934883 C1 DE19934883 C1 DE 19934883C1 DE 1999134883 DE1999134883 DE 1999134883 DE 19934883 A DE19934883 A DE 19934883A DE 19934883 C1 DE19934883 C1 DE 19934883C1
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Abstract
Die Schließvorrichtung ist versehen mit einem Gehäuse (12), das einen Aufnahmeraum (16) aufweist, sowie einem in dem Aufnahmeraum (16) drehbar angeordneten Zylinderkern (14), der einen Einführkanal (18) für einen Schlüssel (20) aufweist. Die Schließvorrichtung ist außerdem versehen mit mindestens einer ersten Aufnahmebohrung (24) in dem Zylinderkern (14) für einen Schließstift (30), wobei die erste Aufnahmebohrung (24) zum Gehäuse (12) und zum Einführkanal (18) hin offen ist und mindestens einer zweiten Aufnahmebohrung (28) in dem Gehäuse (12) für einen Sperrstift (32), wobei die zweite Aufnahmebohrung (28) zum Aufnahmeraum (16) hin offen ist und in einer ersten Drehposition des Zylinderkerns (14) mit dessen erster Aufnahmebohrung (24) fluchtet. In dem Gehäuse (12) ist mindestens eine dritte Aufnahmebohrung (36) angeordnet, die zum Aufnahmeraum (16) hin offen ist und in einer von der ersten Drehposition verschiedenen zweiten Drehposition mit einer der ersten Aufnahmebohrungen (24) des Zylinderkerns (14) fluchtet. In der dritten Aufnahmebohrung (36) ist ein Draht (40) angeordnet, der in der zweiten Drehposition bei nicht in dem Zylinderkern (14) befindlichen Schlüssel (20) in die mit der dritten Aufnahmebohrung (36) fluchtende der ersten Aufnahmebohrungen (24) des Zylinderkerns (14) gelangt und sich dabei innerhalb des Übergangsbereichs zwischen beiden Aufnahmebohrungen (36, 24) erstreckt, so dass der Draht (40) bei Drehung des Zylinderkerns (14) in den Zwischenraum (54) ...
Description
Die Erfindung betrifft eine Schließvorrichtung, wie sie z. B. für Türschlösser
zum Einsatz kommt.
Derartige Schließvorrichtungen weisen ein Gehäuse mit einem im wesentli
chen zylindrischen Aufnahmeraum auf, in dem ein Zylinderkern gegen axiale
Bewegungen gesichert drehbar gelagert ist. Axial durch den Zylinderkern
erstreckt sich ein Einführkanal für einen Schlüssel. Von dem Einführkanal
aus führen mehrere erste Aufnahmebohrungen radial bis zur Außenseite des
Zylinderkerns. In diesen ersten Aufnahmebohrungen befinden sich Schließ
stifte. In dem Gehäuse der Schließvorrichtung sind zweite Aufnahmeboh
rungen ausgebildet, die in einer ersten Drehstellung des Zylinderkerns mit
den ersten Aufnahmebohrungen fluchten. Die zweiten Aufnahmebohrungen
sind zur Innenseite des Aufnahmeraums offen und weisen Sperrstifte auf,
die (mittels Schraubendruckfedern) in Richtung auf den Aufnahmeraum des
Gehäuses vorgespannt sind.
Bei in der ersten Drehstellung des Zylinderkerns nicht in diesen eingeführ
ten Schlüssel erstrecken sich die Sperrstifte bis in die ersten Aufnahme
bohrungen hinein und verhindern somit eine Verdrehung des Zylinderkerns.
Durch Vorsprünge bzw. Vertiefungen an dem Schlüssel werden die Schließ
stifte, die sich bis in den Schlüssel-Einführkanal erstrecken, radial auswärts
bewegt, wenn sich der Schlüssel in dem Einführkanal befindet. Die Länge
der Schließstifte ist derart gewählt, dass sämtliche Schließstifte bei einge
führtem Schlüssel mit der Außenseite des Zylinderkerns fluchten und somit
sämtliche Sperrstifte aus den ersten Aufnahmebohrungen des Zylinderkerns
herausbewegt sind, so dass der Zylinderkern in den Aufnahmebohrungen
verdreht werden kann.
Derartige Schließvorrichtungen haben sich in der Praxis bewährt und wer
den in einer Vielzahl von Ausgestaltungen eingesetzt. Sie sind relativ mani
pulationssicher, da es insbesondere bei Ausführung mit mehreren Reihen
von Schließ- und Sperrstiften recht schwierig ist, ohne den zugehörigen
Schlüssel sämtliche Stifte gleichzeitig auszurichten, um den Zylinderkern
verdrehen zu können.
Da ein absoluter Schutz vor Manipulation der hier in Rede stehenden
Schließvorrichtungen nicht existiert, geht das Bestreben der Industrie dahin,
dass die Funktion der Schließvorrichtungen automatisch beeinträchtigt wird,
wenn es gelingen sollte, den Zylinderkern ohne den zugehörigen Schlüssel
zu verdrehen (Manipulation).
Aus FR 2 312 630 A1 ist eine Schließvorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 bekannt. Diese Schließvorrichtung weist in ihrem Gehäuse
eine dritte Aufnahmebohrung auf, die versetzt zu den zweiten Aufnahme
bohrungen des Gehäuses angeordnet ist und in einer bestimmten Drehstel
lung des Zylinderkerns einer seiner ersten Aufnahmebohrungen gegenüber
liegend angeordnet ist. In der dritten Aufnahmebohrung befindet sich ein
federbelastetes Sperrelement, das sich bei Drehung des Zylinderkerns, ohne
dass sich im Einführkanal des Zylinderkerns ein Schlüssel befindet, in die
ihm gegenüberliegende erste Aufnahmebohrung des Zylinderkerns hinein
drückt, wenn die dritte und die erste Aufnahmebohrung einander gegen
überliegen. Dann taucht sowohl der Verriegelungsstift als auch ein Teil der
den Verriegelungsstift umgebenden Schraubendruckfeder in die erste Auf
nahmebohrung hinein, wodurch es zu einer Verriegelung des Zylinderkerns
kommt. Durch die Positionierung des Zylinderkerns dergestalt, dass sich die
dritte und die erste Aufnahmebohrung (exakt) gegenüberliegen, ist es mög
lich, durch ein Spezialwerkzeug, das in den Schlüsseleinführkanal eingeführt
wird, den in Kontakt mit dem Verriegelungsstift befindlichen Schließstift zum
Hineinbewegen des Verriegelungsstiftes in die dritte Aufnahmebohrung zu
manipulieren. Damit könnte man die Verriegelung des Zylinderkerns wieder
aufheben.
Aus US 3 802 234 ist eine weitere Schließvorrichtung bekannt, die, wie die
zuvor beschriebene Schließvorrichtung, eine dritte Aufnahmebohrung im
Gehäuse aufweist, die versetzt zu den zweiten Aufnahmebohrungen ange
ordnet und in einer bestimmten Drehstellung des Zylinderkerns einer von
dessen Aufnahmebohrungen gegenüberliegt. In der dritten Aufnahmeboh
rung befindet sich neben einem federbelasteten Aktivierungsstift ein in
Längsrichtung zweigeteilter Spreizstift, der von dem federbelasteten Akti
vierungsstift in Richtung auf die Umfangsfläche des Zylinderkerns vorge
spannt ist. Der dem Zylinderkern zugewandte Abschnitt der dritten Aufnah
mebohrung weist einen größeren Durchmesser auf als der Rest der Auf
nahmebohrung. Solange der Spreizstift von außen an der Umfangsfläche
des Zylinderkerns anliegt, erstreckt er sich auch teilweise noch in dem im
Durchmesser schmaleren Abschnitt der dritten Aufnahmebohrung. Wird bei
dieser bekannten Schließvorrichtung der Zylinderkern gedreht, ohne dass
ein Schlüssel eingeführt ist, so wird der Spreizstift von dem federnd vorge
spannten Aktivierungsstift in die der dritten Aufnahmebohrung gegenüber
liegenden ersten Aufnahmebohrung des Zylinderkerns hineinbewegt, wenn
der Zylinderkern die entsprechende Drehposition erreicht hat. Die Folge da
von ist, dass sich der Spreizstift nun gänzlich in dem im Durchmesser grö
ßeren Abschnitt der dritten Aufnahmebohrung befindet und von dem Akti
vierungsstift gespreizt wird. Damit liegen die dem Zylinderkern abgewand
ten Enden der beiden Hälften des Spreizstiftes an der Übergangsschulter
zwischen dem im Durchmesser größeren und dem im Durchmesser kleine
ren Abschnitt der dritten Aufnahmebohrung. Der Aktivierungsstift taucht
teilweise zwischen die beiden Hälften des Spreizstiftes ein, rückt diese also
radial auswärts aus. Diese Ausrückbewegung kann auch dann nicht mehr
rückgängig gemacht werden, wenn nun über ein in den Einführkanal einge
führtes Werkzeug gegen den betreffenden Schließstift des Zylinderkern ge
drückt wird. Damit ist die Blockierung dieser bekannten Schließvorrichtung
nicht mehr aufhebbar. Die Schließvorrichtung nach US 3 802 234 erfordert
jedoch eine Vielzahl von Einzelteilen für den Manipulationsschutz bzw. für
die Unbrauchbarmachung bei Manipulation, was sich einerseits auf die Her
stellungskosten und auf die Montagekosten nachteilig auswirkt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Schließvorrichtung mit
Sperr- und Schließstiften zu schaffen, die bei einfacher Konstruktion mit
Langzeitfunktionalität im Falle einer Manipulation selbständig unbrauchbar
wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine Schließvorrichtung
gemäß Anspruch 1 vorgeschlagen.
Die erfindungsgemäße Schließvorrichtung weist in ihrem Gehäuse minde
stens eine dritte Aufnahmebohrung auf, die wie die zweiten Aufnahmeboh
rungen zum Aufnahmeraum hin offen ist. Diese dritte Aufnahmebohrung
fluchtet in einer (zweiten) Drehposition des Zylinderkerns mit einer von die
sen ersten Aufnahmebohrungen. In der dritten Aufnahmebohrung befindet
sich ein flexibler Draht, der infolge seines Eigengewichts oder durch Feder
kraft an der Außenseite des Zylinderkerns anliegt. Wird der Zylinderkern
aber in die zweite Drehstellung gebracht, so ist diejenige der ersten Auf
nahmebohrungen, die mit der dritten Aufnahmebohrung des Gehäuses
fluchtet, nur dann durch den Schließstift verschlossen, wenn sich in dem
Zylinderkern der Schlüssel befindet. Andernfalls kann der Draht in der
zweiten Drehposition in die mit der dritten Aufnahmebohrungen fluchtende
der ersten Aufnahmebohrungen (zugehöriger erster Aufnahmebohrung) ge
langen. Damit erstreckt sich der Draht ähnlich wie ein Sperrstift von der
dritten Aufnahmebohrung aus bis in die zugehörige erste Aufnahmeboh
rung.
Im Unterschied zu einem Sperrstift hat der Draht jedoch nicht die Aufgabe,
den Zylinderkern in dem Gehäuse zu verriegeln. Der Draht der erfindungs
gemäßen Schließvorrichtung soll vielmehr für eine Verklemmung des Zylin
derkerns sorgen, wenn dieser aus der zweiten Drehstellung hinaus vor- oder
zurückgedreht wird. Dann nämlich wird der Draht unter Verbie
gung/Verformung desselben von dem Zylinderkern mitgenommen und ge
langt in den (Ring-)Zwischenraum zwischen der Innenseite des Aufnahme
raums und der Außenseite des Zylinderkerns. Durch entsprechende Dicken
dimensionierung des Drahts, der ein geringes Übermaß gegenüber dem bei
exzentrischer Lagerung des Zylinderkerns in dem Aufnahmeraum größt
möglichen Radialabstand zwischen Zylinderkern und Gehäuse aufweist. So
bald es zur Verklemmung des Zylinderkerns gekommen ist, läßt sich dieser
nicht mehr weiter- bzw. zurückdrehen, womit die Manipulationssicherheit
oder zumindest die Möglichkeit der Erkennung eines Manipulationsversuchs
gegeben ist.
Bevorzugt handelt es sich bei dem flexiblen Draht um einen Federdraht, der
zweckmäßigerweise als Schraubendruckfeder oder Blattfeder ausgeführt ist.
Alternativ bzw. zusätzlich ist der Draht aus einem Werkstoff gefertigt, so
dass es einerseits bei Weiter- bzw. Zurückverdrehung des Zylinderkerns
nicht zur Abscherung kommt, andererseits sich jedoch für die die Schließ
vorrichtung manipulierende Person kein spürbarer Widerstand gegen eine
Vor- oder Zurückverdrehung des Zylinderkerns ergibt.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass sich aus
gehend von der der mindestens einen dritten Aufnahmebohrung zugeord
neten zweiten Aufnahmebohrung des Zylinderkerns auf dessen Außenseite
eine Nut erstreckt, die in Umfangsrichtung verläuft. Diese Nut erstreckt sich
ausgehend von der zweiten Aufnahmebohrung in Drehrichtung des Zylin
derkerns zum Öffnen der Schließvorrichtung. Auf der gegenüberliegenden
Seite der zweiten Aufnahmebohrung kann ebenfalls eine derartige Nut vor
gesehen sein. Jede Nut weist zweckmäßigerweise eine zu ihrem der zweiten
Aufnahmebohrung abgewandten Ende eine abnehmende Tiefe auf. Vor
zugsweise ist jede Nut an ihrem der zweiten Aufnahmebohrung zugewand
ten Ende verbreitert, wobei sie sich zu ihrem anderen Ende hin verjüngt.
Die Nut hat die Funktion einer Einlauf- bzw. Einfangvorrichtung für den
Draht. Wenn der Draht in die der mindestens einen dritten Aufnahmeboh
rung des Gehäuses zugeordnete der zweiten Aufnahmebohrung des Zylin
derkerns eingetaucht ist, so kommt es bei zur Öffnung der Schließvorrich
tung erfolgenden Drehung des Zylinderkerns zu einer Vorbeibewegung der
Einlauf- bzw. Einfangnut an der dritten Aufnahmebohrung und damit wegen
des gegenüber der Außenseite des Zylinderkerns radial zurückspringenden
Nutengrundes zu einer "sanften" Verbiegung des Drahts und zu einem
"Einziehen" desselben in die Nut.
Das Verbiegen des Drahts erfolgt ohne spürbaren Widerstand gegen eine
Weiterdrehung des Zylinderkerns, so dass die die Schließvorrichtung mani
pulierende Person diesen Vorgang nicht bemerkt. Sobald jedoch - und dies
gilt unabhängig von der Ausgestaltung der Nut - der Draht verbogen ist und
sich in der Nut erstreckt, ist die Schließvorrichtung letztendlich nicht mehr
zu gebrauchen. Denn eine Weiterdrehung des Zylinderkerns führt wegen
des bis zur Außenseite des Zylinderkerns ansteigenden Nutengrundes zu ei
ner Verklemmung des Drahts zwischen dem Zylinderkern und dem Gehäuse
und damit zu einer Blockierung des Zylinderkerns, während man durch Zu
rückbewegung des Zylinderkerns aufgrund der Verbiegung des Drahts die
sen auch durch in den Schlüssel-Einführkanal eingebrachten Hilfsmittel nicht
mehr aus der zweiten Aufnahmebohrung heraus- und in die dritte Aufnah
mebohrung hineinbewegen kann.
Durch Ausbildung mindestens zweier Drähte aufweisender dritter Aufnah
mebohrungen, die in Umfangserstreckung des Aufnahmeraums geringfügig
versetzt zueinander angeordnet und zwei unterschiedlichen der zweiten
Aufnahmebohrungen des Zylinderkerns zugeordnet sind, wird erreicht, dass
dann, wenn die die Schließvorrichtung manipulierende Person das Eintau
chen des ersten Drahts in die zugeordnete der zweiten Aufnahmebohrungen
bemerken sollte, der zweite Draht bei dem Versuch, den ersten Draht durch
Hilfsmittel vollständig zurück in die dritte Aufnahmebohrung zu bewegen,
aufgrund der damit verbundenen geringfügigen Vor- und Zurückbewegung
des Zylinderkerns in die dem zweiten Draht zugeordneten zweiten Aufnah
mebohrung gelangt.
Damit bei einer Benutzung der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung eine
Verhakung des Drahts mit dem aufgrund der Einführung des Schlüssels in
den Einführkanal aus der zugeordneten der zweiten Aufnahmebohrung des
Zylinderkerns mit deren Außenseite fluchtenden Schließstifts nicht befürch
tet werden muß, ist es zweckmäßig, wenn der Draht ein dem Aufnahme
raum des Gehäuses zugewandtes verbreitertes Kopfende vorzugsweise in
Form eines Tellers, einer Platte o. dgl. aufweist, an dem der Schließstift pro
blemlos vorbeigleiten kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Im
einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Darstellung einer Stift-Schließvorrichtung im Längsschnitt
im Verriegelungszustand ohne Schlüssel,
Fig. 2 die Schließvorrichtung wie in Fig. 1 jedoch mit eingeführtem
Schlüssel,
Fig. 3 einen Schnitt durch die Schließvorrichtung entlang der Linie
III-III der Fig. 2 mit eingeführtem Schlüssel,
Fig. 4 einen Schnitt durch die Schließvorrichtung entlang der Linie
IV-IV der Fig. 2 mit eingeführtem Schlüssel zur Verdeutlichung
der Anordnung einer einen Draht aufnehmenden (dritten) Auf
nahmebohrung im Gehäuse,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Umfangs- bzw. Mantelfläche des Zylin
derkerns zur Verdeutlichung der Anordnung von Einlauf- bzw.
Einziehnuten beidseitig mindestens einer der die Schließstifte
aufnehmenden (zweiten) Aufnahmebohrung des Zylinderkerns;
Fig. 6 eine Darstellung des Zusammenspiels des Drahts im Gehäuse
und des diesem gegenüberliegenden Schließstifts des Zylinder
kerns bei Verdrehung des Zylinderkerns, so dass sich der
Schließstift an dem Draht vorbeibewegt,
Fig. 7 wie Fig. 4, jedoch ohne dass in den Zylinderkern ein Schlüssel
eingeführt ist,
Fig. 8 die Situation, in der es gelungen ist, durch Manipulation der
Schließstifte der Schließvorrichtung den Zylinderkern ohne
Schlüssel aus der Verriegelungsposition gemäß Fig. 1 bis in die
Drehposition zu verdrehen, in der der Draht einer der die
Schließstifte enthaltenden Aufnahmebohrungen des Zylinder
kerns gegenüberliegt und wegen der freien Verschiebbarkeit
des Schließstiftes in die Aufnahmebohrung infolge von Feder
kraft eingetaucht ist und/oder infolge seiner Schwerkraft hin
einfällt,
Fig. 9 diejenige Phase, in der der Draht bei Weiterdrehung (Vor- oder
Zurückdrehung) des Zylinderkerns in den Zwischenraum zwi
schen Gehäuse und Zylinderkern gezogen wird,
Fig. 10 den Zustand, in dem der Draht schließlich zwischen dem Zylin
derkern und dem Gehäuse verkeilt/verklemmt ist, so dass eine
weitere (Vor- oder Zurück-)Verdrehung des Zylinderkerns nicht
mehr möglich ist, und
Fig. 11 eine Darstellung der Situation gemäß Fig. 10 entlang deren Li
nie XI-XI.
Fig. 1 bis 3 zeigen verschiedene Schnittansichten und Zustände einer Stift-
Schließvorrichtung 10 herkömmlicher Bauart, die zur Schaffung der erfin
dungsgemäßen Manipulationsdetektionsvorrichtung und der erfindungsge
mäßen automatischen Funktionszerstörung im Falle einer Manipulation mo
difiziert ist, was in den Fig. 4 bis 11 dargestellt ist.
Die Schließvorrichtung 10 weist ein Gehäuse 12 und einen Zylinderkern 14
auf, der in einem Aufnahmeraum 16 des Gehäuses 12 drehbar angeordnet
ist. Der Zylinderkern 14 ist mit einem außermittigen axialen Einführkanal 18
versehen, in den der Schlüssel 20 einsteckbar ist. In dem Zylinderkern 14
befinden sich mehrere reihenweise angeordnete Schließstifte 30 (im Aus
führungsbeispiel 5 Stifte in einer Reihe), die sich in (ersten) Aufnahmeboh
rungen 24 des Zylinderkerns 14 befinden. Diese Aufnahmebohrungen 24 er
strecken sich radial durch den Zylinderkern 14 zwischen dem Einführkanal
18 und der Außenseite 26 des Zylinderkerns 14.
Im Gehäuse 12 befinden sich mehrere zweite Aufnahmebohrungen 28, de
ren Anzahl und Anordnung der Anzahl und Anordnung der ersten Aufnah
mebohrungen 24 gleichen. Die zweiten Aufnahmebohrungen 28 erstrecken
sich bezogen auf den Aufnahmeraum 16 des Gehäuses 12 radial und sind in
der Drehposition des Zylinderkerns 14 gemäß den Fig. 1 bis 3 in Flucht mit
den ersten Aufnahmebohrungen 24 angeordnet. In den ersten Aufnahme
bohrungen 24 befinden sich unterschiedlich lange Schließstifte 30, während
in den zweiten Aufnahmebohrungen 28 Sperrstifte 32 untergebracht sind,
die mittels Schraubendruckfedern 34 in Richtung auf die Schließstifte 30
vorgespannt sind. Die Schraubendruckfedern 34 drücken über die Sperr
stifte 32 die Schließstifte 30 gegen die im Einführkanal 18 angeordneten En
den der ersten Aufnahmebohrungen 24 (siehe Fig. 1). In dieser Situation
erstrecken sich die Sperrstifte 32 sowohl innerhalb der ersten als auch der
zweiten Aufnahmebohrungen 24, 28, so dass eine Verdrehung des Zylinder
kerns 14 durch die Sperrstifte 32 verhindert wird. Bei eingeführtem Schlüs
sel 20 (siehe Fig. 2 und 3) werden die Schließstifte 30 radial auswärts be
wegt, und zwar durch den Schlüssel. Die Abstimmung der Breite des
Schlüssels 20 ist derart auf die Länge der Schließstifte 30 abgestimmt, dass
diese bei eingeführtem Schlüssel 20 mit der Außenseite 26 des Zylinder
kerns 14 fluchten. In dieser Situation sind die Sperrstifte 32 vollständig in
die zweiten Aufnahmebohrungen 28 gedrückt, so dass nunmehr der Zylin
derkern 14 gedreht werden kann.
Anhand der Fig. 4 bis 11 wird nachfolgend auf die Besonderheit der erfin
dungsgemäßen Schließvorrichtung 10 eingegangen. Wie in Fig. 4 zu erken
nen ist, befindet sich im Gehäuse 12 mindestens eine weitere (dritte) Auf
nahmebohrung 36. Diese mindestens eine dritte Aufnahmebohrung 36 ist
entlang einer der von den ersten Aufnahmebohrungen 24 bei Drehung des
Zylinderkerns 14 beschriebenen Umfangslinien angeordnet und steht dem
zufolge in einer Drehposition, die verschieden ist von der Drehposition ge
mäß den Fig. 1 bis 3, in Flucht mit einer der ersten Aufnahmebohrungen
24. In der dritten Aufnahmebohrung 36 befindet sich ein Klemmelement 38,
das in Form einer Schraubendruckfeder 40 mit einem Tellerelement 42 an
einem ihrer Enden ausgebildet ist. Die dritte Aufnahmebohrung 36 ist zum
Aufnahmeraum 16 hin offen; in der Aufnahmebohrung 36 stützt sich die
Schraubendruckfeder 40 an dem außenliegenden Grund 44 der dritten Auf
nahmebohrung 36 ab, während das Tellerelement 42 zum Aufnahmeraum
16 weist.
Zusätzlich weist zumindest diejenige erste Aufnahmebohrung 24, der die
dritte Aufnahmebohrung 36 zugeordnet ist, in ihrer Außenseite 26 zwei in
Umfangsrichtung verlaufende Nuten 46 auf, die sich beidseitig einander
diametral gegenüberliegend von der ersten Aufnahmebohrung 24 aus er
strecken. Wie in den Fig. 5 und 11 gezeigt, weisen die Nuten 46 ein der
Aufnahmebohrung 24 zugewandtes verbreitertes Ende 48 und ein diesem
abgewandtes schmal zulaufendes Ende 50 auf. Anhand von Fig. 6, 8, 9 und
10 ist zu erkennen, dass die Nuten, da sekantiell in die Außenfläche 26 des
Zylinderkerns 14 eingebracht, zu ihren Enden 50 flacher werden und an ih
ren Enden 48 die größte Tiefe aufweisen.
Die Aufgabe der in der dritten Aufnahmebohrung 36 befindlichen Schrau
bendruckfeder 40 ist es, in die zugehörige der Aufnahmebohrungen 24 ein
zutauchen, falls der Zylinderkern 14 gedreht wird, ohne dass zuvor ein
Schlüssel 20 eingeführt worden ist (Manipulation der Schließvorrichtung 10).
Fig. 4 bis 6 zeigen zunächst die Situation, in der der Zylinderkern 14 be
stimmungsgemäß gedreht wird. Zu diesem Zweck ist zuvor der Schlüssel 20
in den Einführkanal 18 eingeführt worden, um alsdann den Zylinderkern 14
zu drehen. Durch den Schlüssel 20 sind die Schließstifte 30 radial auswärts
ausgerückt, so dass auch die der dritten Aufnahmebohrung 36 zugeordnete
der ersten Aufnahmebohrungen 24 durch den in diesen befindlichen
Schließstift 30 verschlossen ist. Bei Weiterdrehung des Zylinderkerns 14
gelangt diese erste Aufnahmebohrung 24 in fluchtende Ausrichtung mit der
dritten Aufnahmebohrung 36 (siehe Fig. 6). Der Draht 38 kann in dieser
Situation nicht in die Aufnahmebohrung 24 eintauchen. Der Zylinderkern 14
kann ohne Probleme weitergedreht werden. Der normale Betrieb der
Schließvorrichtung 10 wird also durch den Draht 38 nicht beeinträchtigt.
Anders sieht die Situation aus, wenn ausgehend von der Situation gemäß
den Fig. 1 und 7 versucht wird, die Schließvorrichtung 10 zu manipulieren.
Diese Manipulation besteht darin, dass die Schließstifte 30 mittels eines Ma
nipulationswerkzeuges gleichzeitig in mit der Außenseite 26 des Zylinder
kerns 14 fluchtende Ausrichtung gebracht werden, so dass der Zylinderkern
14 gedreht werden kann, ohne dass ein Schlüssel 20 eingeführt ist. Wird in
dieser Situation die der dritten Aufnahmebohrung 36 zugeordnete der er
sten Aufnahmebohrungen 24 an der Schraubendruckfeder 40 vorbeibewegt,
so kann diese in die Aufnahmebohrung 24 eintauchen, da wegen des Feh
lens des Schlüssels 20 der in dieser Aufnahmebohrung 24 befindliche
Schließstift 30 nicht ausgerückt ist. Es ergibt sich also die Situation gemäß
Fig. 8. Bei Weiterdrehung des Zylinderkerns 14 in Richtung des Pfeils 52
wird die Schraubendruckfeder 40 in die Nut 46 "hineingezogen". Während
das Tellerelement 42 sich in der ersten Aufnahmebohrung 24 befindet, wird
das andere Ende der Schraubendruckfeder 40 am Grund 44 der dritten
Bohrung 36 festgehalten. Aufgrund der aus der Außenseite 26 des Zylinder
kerns 14 langsam auslaufenden Nut 46 gelangt die Schraubendruckfeder
40, d. h. der diese bildende Draht schließlich in den schmalen Ringraum 54
zwischen dem Zylinderkern 14 und dem Gehäuse 12. Die Dicke des die
Schraubendruckfeder 40 bildenden Drahts ist derart gewählt, dass es nun
mehr zu einer Verkeilung zwischen dem Zylinderkern 14 und dem Gehäuse
12 kommt. Mit anderen Worten bildet die Schraubendruckfeder 40 bzw. der
diese bildende Draht und der Ringraum 54 eine Art Preßpassung. Das Er
gebnis davon ist, dass der Zylinderkern 14 sozusagen verkeilt wird und sich
demzufolge nicht mehr drehen läßt, und zwar weder vor noch zurück. Damit
ist die Schließvorrichtung 10 unbrauchbar gemacht.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung 10 ist insbesondere
darin zu sehen, dass in dem Augenblick, in dem die Schraubendruckfeder 40
über einen wenn auch nur geringen Abschnitt in die Nut 46 "eingezogen" ist,
die Schließvorrichtung 10 bereits nicht mehr zu gebrauchen ist. Denn selbst
wenn der die Schließvorrichtung 10 Manipulierende in der Situation gemäß
Fig. 9 erkennt, dass der Draht 38 in die Aufnahmebohrung 24 eingetaucht
ist, ist die Schließvorrichtung 10 nicht mehr zu gebrauchen, da sich die
Schraubendruckfeder 40 nicht mehr zurück in die Aufnahmebohrung 36
bringen läßt. Werden mit geringem Umfangsversatz zwei dritte Aufnahme
bohrungen 36 mit jeweils einem Draht 38 in diesen im Gehäuse 12 ange
ordnet, so ist es für die die Schließvorrichtung 10 manipulierende Person
nahezu ausgeschlossen, bei Drehung des Zylinderkerns 14 beide Drähte
durch Manipulationswerkzeuge o. dgl. bei Rotation des Zylinderkerns 14 in
den dritten Aufnahmebohrungen 36 zu halten. Denn um dies zu bewerkstel
ligen, müsste der Zylinderkern 14 geringfügig vor- und zurückbewegt wer
den, was es bei gegeneinander verdrehten dritten Aufnahmebohrungen 36
sehr schwer erscheinen läßt, beide Drähte in den dritten Aufnahmebohrun
gen 36 zu halten.
Claims (9)
1. Schließvorrichtung mit
- - einem Gehäuse (12), das einen Aufnahmeraum (16) aufweist,
- - einem in dem Aufnahmeraum (16) drehbar angeordneten Zylinderkern (14), der einen Einführkanal (18) für einen Schlüssel (20) aufweist,
- - mindestens einer ersten Aufnahmebohrung (24) in dem Zylinderkern (14) für einen Schließstift (30), wobei die erste Aufnahmebohrung (24) zum Gehäuse (12) und zum Einführkanal (18) hin offen ist und
- - mindestens einer zweiten Aufnahmebohrung (28) in dem Gehäuse (12) für einen Sperrstift (32), wobei die zweite Aufnahmebohrung (28) zum Aufnahmeraum (16) hin offen ist und in einer ersten Drehposition des Zylinderkerns (14) mit dessen erster Aufnahmebohrung (24) fluchtet,
- - mindestens einer dritten Aufnahmebohrung (36), die zum Aufnahmeraum (16) hin offen ist und in einer von der ersten Drehposition verschiedenen zweiten Drehposition mit einer der ersten Aufnahmebohrungen (24) des Zylinderkerns (14) fluchtet, und
- - einem in der dritten Aufnahmebohrung (36) angeordneten Klemmelement (38), das in der zweiten Drehposition bei nicht in dem Zylinderkern (14) befindlichem Schlüssel (20) in die mit der dritten Aufnahmebohrung (36) fluchtende der ersten Aufnahmebohrungen (24) des Zylinderkerns (14) gelangt und sich dabei innerhalb des Übergangsbereichs zwischen beiden Aufnahmebohrungen (36, 24) erstreckt,
- - dass das Klemmelement (38) ein Draht ist, der bei Drehung des Zylinderkerns (14) unter Verformung in den Zwischenraum (54) zwischen dem Zylinderkern (14) und dem Gehäuse (12) hinein mitnehmbar ist und zur Blockierung des Zylinderkerns (14) zwischen diesem und dem Gehäuse (12) einklemmbar ist.
2. Schließvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
der Draht ein Federdraht (40) ist, der in Richtung auf den
Zylinderkern (14) vorgespannt ist.
3. Schließvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass der Draht ein dem Zylinderkern (14) zugewandtes verbreitertes
Kopfende (42) aufweist, an dem der Schließstift (30) in der der
dritten Aufnahmebohrung (36) des Gehäuses (12) zugeordneten der
ersten Aufnahmebohrungen (24) des Zylinderkerns (14) bei in diesen
eingeführtem Schlüssel (20)und Drehung des Zylinderkerns (14)
entlanggleitet.
4. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der Draht als schraubenförmig verlaufender
Federdraht (40) einer Schraubendruckfeder ausgebildet ist.
5. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass ausgehend von der der dritten
Aufnahmebohrung (36) des Gehäuses (12) zugewandten ersten
Aufnahmebohrung (24) des Zylinderkerns (14) eine sich in
Umfangsrichtung in Öffnungsdrehrichtung des
Zylinderkerns (14) erstreckende Einlaufnut (46) angeordnet ist, deren
Tiefe sich zu ihrem der ersten Aufnahmebohrung (24) abgewandten
Ende (50) hin verringert.
6. Schließvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
ausgehend von der der dritten Aufnahmebohrung (36) des Gehäuses
(12) zugewandten ersten Aufnahmebohrung (24) des Zylinderkerns
(14) eine sich in Umfangsrichtung in Schließrichtung des Zylinderkerns (14) erstreckende
Einlaufnut (46) angeordnet ist, deren Tiefe sich zu ihrem der ersten
Aufnahmebohrung (24) abgewandten Ende (50) hin verringert.
7. Schließvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
dass jede Einlaufnut (46) sich zu ihrem der ersten Aufnahmebohrung
(24) zugewandten Ende (48) hin verbreitert.
8. Schließvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
das verbreiterte Ende (48) jeder Einlaufnut (46) etwa 1/4 bis 1/1 des
Durchmessers der ersten Aufnahmebohrung (24) beträgt.
9. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12) mindestens zwei dritte
Aufnahmebohrungen (36) mit jeweils einem Draht aufweist, die
unterschiedlichen ersten Aufnahmebohrungen (24) des Zylinderkerns
(14) zugeordnet sind, und dass die mindestens zwei dritten
Aufnahmebohrungen (36) in Drehrichtung des Zylinderkerns (14)
gegeneinander versetzt angeordnet sind.
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