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DE19934883C1 - Schließvorrichtung - Google Patents

Schließvorrichtung

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Publication number
DE19934883C1
DE19934883C1 DE1999134883 DE19934883A DE19934883C1 DE 19934883 C1 DE19934883 C1 DE 19934883C1 DE 1999134883 DE1999134883 DE 1999134883 DE 19934883 A DE19934883 A DE 19934883A DE 19934883 C1 DE19934883 C1 DE 19934883C1
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DE
Germany
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cylinder core
receiving
receiving bore
housing
locking device
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Expired - Fee Related
Application number
DE1999134883
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English (en)
Inventor
Klaus Noch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
S.E.M. TECHNOLOGIE GMBH, 65197 WIESBADEN, DE
Original Assignee
WAGNER ALEXANDER JOSEF
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Publication date
Application filed by WAGNER ALEXANDER JOSEF filed Critical WAGNER ALEXANDER JOSEF
Priority to DE1999134883 priority Critical patent/DE19934883C1/de
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Publication of DE19934883C1 publication Critical patent/DE19934883C1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B27/00Cylinder locks or other locks with tumbler pins or balls that are set by pushing the key in
    • E05B27/0057Cylinder locks or other locks with tumbler pins or balls that are set by pushing the key in with increased picking resistance
    • E05B27/006Cylinder locks or other locks with tumbler pins or balls that are set by pushing the key in with increased picking resistance whereby a small rotation without the correct key blocks further rotation of the rotor
    • E05B27/0064Cylinder locks or other locks with tumbler pins or balls that are set by pushing the key in with increased picking resistance whereby a small rotation without the correct key blocks further rotation of the rotor whereby the rotor is irreversibly blocked or can only be moved back with an authorized tool or key

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Abstract

Die Schließvorrichtung ist versehen mit einem Gehäuse (12), das einen Aufnahmeraum (16) aufweist, sowie einem in dem Aufnahmeraum (16) drehbar angeordneten Zylinderkern (14), der einen Einführkanal (18) für einen Schlüssel (20) aufweist. Die Schließvorrichtung ist außerdem versehen mit mindestens einer ersten Aufnahmebohrung (24) in dem Zylinderkern (14) für einen Schließstift (30), wobei die erste Aufnahmebohrung (24) zum Gehäuse (12) und zum Einführkanal (18) hin offen ist und mindestens einer zweiten Aufnahmebohrung (28) in dem Gehäuse (12) für einen Sperrstift (32), wobei die zweite Aufnahmebohrung (28) zum Aufnahmeraum (16) hin offen ist und in einer ersten Drehposition des Zylinderkerns (14) mit dessen erster Aufnahmebohrung (24) fluchtet. In dem Gehäuse (12) ist mindestens eine dritte Aufnahmebohrung (36) angeordnet, die zum Aufnahmeraum (16) hin offen ist und in einer von der ersten Drehposition verschiedenen zweiten Drehposition mit einer der ersten Aufnahmebohrungen (24) des Zylinderkerns (14) fluchtet. In der dritten Aufnahmebohrung (36) ist ein Draht (40) angeordnet, der in der zweiten Drehposition bei nicht in dem Zylinderkern (14) befindlichen Schlüssel (20) in die mit der dritten Aufnahmebohrung (36) fluchtende der ersten Aufnahmebohrungen (24) des Zylinderkerns (14) gelangt und sich dabei innerhalb des Übergangsbereichs zwischen beiden Aufnahmebohrungen (36, 24) erstreckt, so dass der Draht (40) bei Drehung des Zylinderkerns (14) in den Zwischenraum (54) ...

Description

Die Erfindung betrifft eine Schließvorrichtung, wie sie z. B. für Türschlösser zum Einsatz kommt.
Derartige Schließvorrichtungen weisen ein Gehäuse mit einem im wesentli­ chen zylindrischen Aufnahmeraum auf, in dem ein Zylinderkern gegen axiale Bewegungen gesichert drehbar gelagert ist. Axial durch den Zylinderkern erstreckt sich ein Einführkanal für einen Schlüssel. Von dem Einführkanal aus führen mehrere erste Aufnahmebohrungen radial bis zur Außenseite des Zylinderkerns. In diesen ersten Aufnahmebohrungen befinden sich Schließ­ stifte. In dem Gehäuse der Schließvorrichtung sind zweite Aufnahmeboh­ rungen ausgebildet, die in einer ersten Drehstellung des Zylinderkerns mit den ersten Aufnahmebohrungen fluchten. Die zweiten Aufnahmebohrungen sind zur Innenseite des Aufnahmeraums offen und weisen Sperrstifte auf, die (mittels Schraubendruckfedern) in Richtung auf den Aufnahmeraum des Gehäuses vorgespannt sind.
Bei in der ersten Drehstellung des Zylinderkerns nicht in diesen eingeführ­ ten Schlüssel erstrecken sich die Sperrstifte bis in die ersten Aufnahme­ bohrungen hinein und verhindern somit eine Verdrehung des Zylinderkerns. Durch Vorsprünge bzw. Vertiefungen an dem Schlüssel werden die Schließ­ stifte, die sich bis in den Schlüssel-Einführkanal erstrecken, radial auswärts bewegt, wenn sich der Schlüssel in dem Einführkanal befindet. Die Länge der Schließstifte ist derart gewählt, dass sämtliche Schließstifte bei einge­ führtem Schlüssel mit der Außenseite des Zylinderkerns fluchten und somit sämtliche Sperrstifte aus den ersten Aufnahmebohrungen des Zylinderkerns herausbewegt sind, so dass der Zylinderkern in den Aufnahmebohrungen verdreht werden kann.
Derartige Schließvorrichtungen haben sich in der Praxis bewährt und wer­ den in einer Vielzahl von Ausgestaltungen eingesetzt. Sie sind relativ mani­ pulationssicher, da es insbesondere bei Ausführung mit mehreren Reihen von Schließ- und Sperrstiften recht schwierig ist, ohne den zugehörigen Schlüssel sämtliche Stifte gleichzeitig auszurichten, um den Zylinderkern verdrehen zu können.
Da ein absoluter Schutz vor Manipulation der hier in Rede stehenden Schließvorrichtungen nicht existiert, geht das Bestreben der Industrie dahin, dass die Funktion der Schließvorrichtungen automatisch beeinträchtigt wird, wenn es gelingen sollte, den Zylinderkern ohne den zugehörigen Schlüssel zu verdrehen (Manipulation).
Aus FR 2 312 630 A1 ist eine Schließvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt. Diese Schließvorrichtung weist in ihrem Gehäuse eine dritte Aufnahmebohrung auf, die versetzt zu den zweiten Aufnahme­ bohrungen des Gehäuses angeordnet ist und in einer bestimmten Drehstel­ lung des Zylinderkerns einer seiner ersten Aufnahmebohrungen gegenüber­ liegend angeordnet ist. In der dritten Aufnahmebohrung befindet sich ein federbelastetes Sperrelement, das sich bei Drehung des Zylinderkerns, ohne dass sich im Einführkanal des Zylinderkerns ein Schlüssel befindet, in die ihm gegenüberliegende erste Aufnahmebohrung des Zylinderkerns hinein­ drückt, wenn die dritte und die erste Aufnahmebohrung einander gegen­ überliegen. Dann taucht sowohl der Verriegelungsstift als auch ein Teil der den Verriegelungsstift umgebenden Schraubendruckfeder in die erste Auf­ nahmebohrung hinein, wodurch es zu einer Verriegelung des Zylinderkerns kommt. Durch die Positionierung des Zylinderkerns dergestalt, dass sich die dritte und die erste Aufnahmebohrung (exakt) gegenüberliegen, ist es mög­ lich, durch ein Spezialwerkzeug, das in den Schlüsseleinführkanal eingeführt wird, den in Kontakt mit dem Verriegelungsstift befindlichen Schließstift zum Hineinbewegen des Verriegelungsstiftes in die dritte Aufnahmebohrung zu manipulieren. Damit könnte man die Verriegelung des Zylinderkerns wieder aufheben.
Aus US 3 802 234 ist eine weitere Schließvorrichtung bekannt, die, wie die zuvor beschriebene Schließvorrichtung, eine dritte Aufnahmebohrung im Gehäuse aufweist, die versetzt zu den zweiten Aufnahmebohrungen ange­ ordnet und in einer bestimmten Drehstellung des Zylinderkerns einer von dessen Aufnahmebohrungen gegenüberliegt. In der dritten Aufnahmeboh­ rung befindet sich neben einem federbelasteten Aktivierungsstift ein in Längsrichtung zweigeteilter Spreizstift, der von dem federbelasteten Akti­ vierungsstift in Richtung auf die Umfangsfläche des Zylinderkerns vorge­ spannt ist. Der dem Zylinderkern zugewandte Abschnitt der dritten Aufnah­ mebohrung weist einen größeren Durchmesser auf als der Rest der Auf­ nahmebohrung. Solange der Spreizstift von außen an der Umfangsfläche des Zylinderkerns anliegt, erstreckt er sich auch teilweise noch in dem im Durchmesser schmaleren Abschnitt der dritten Aufnahmebohrung. Wird bei dieser bekannten Schließvorrichtung der Zylinderkern gedreht, ohne dass ein Schlüssel eingeführt ist, so wird der Spreizstift von dem federnd vorge­ spannten Aktivierungsstift in die der dritten Aufnahmebohrung gegenüber­ liegenden ersten Aufnahmebohrung des Zylinderkerns hineinbewegt, wenn der Zylinderkern die entsprechende Drehposition erreicht hat. Die Folge da­ von ist, dass sich der Spreizstift nun gänzlich in dem im Durchmesser grö­ ßeren Abschnitt der dritten Aufnahmebohrung befindet und von dem Akti­ vierungsstift gespreizt wird. Damit liegen die dem Zylinderkern abgewand­ ten Enden der beiden Hälften des Spreizstiftes an der Übergangsschulter zwischen dem im Durchmesser größeren und dem im Durchmesser kleine­ ren Abschnitt der dritten Aufnahmebohrung. Der Aktivierungsstift taucht teilweise zwischen die beiden Hälften des Spreizstiftes ein, rückt diese also radial auswärts aus. Diese Ausrückbewegung kann auch dann nicht mehr rückgängig gemacht werden, wenn nun über ein in den Einführkanal einge­ führtes Werkzeug gegen den betreffenden Schließstift des Zylinderkern ge­ drückt wird. Damit ist die Blockierung dieser bekannten Schließvorrichtung nicht mehr aufhebbar. Die Schließvorrichtung nach US 3 802 234 erfordert jedoch eine Vielzahl von Einzelteilen für den Manipulationsschutz bzw. für die Unbrauchbarmachung bei Manipulation, was sich einerseits auf die Her­ stellungskosten und auf die Montagekosten nachteilig auswirkt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Schließvorrichtung mit Sperr- und Schließstiften zu schaffen, die bei einfacher Konstruktion mit Langzeitfunktionalität im Falle einer Manipulation selbständig unbrauchbar wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine Schließvorrichtung gemäß Anspruch 1 vorgeschlagen.
Die erfindungsgemäße Schließvorrichtung weist in ihrem Gehäuse minde­ stens eine dritte Aufnahmebohrung auf, die wie die zweiten Aufnahmeboh­ rungen zum Aufnahmeraum hin offen ist. Diese dritte Aufnahmebohrung fluchtet in einer (zweiten) Drehposition des Zylinderkerns mit einer von die­ sen ersten Aufnahmebohrungen. In der dritten Aufnahmebohrung befindet sich ein flexibler Draht, der infolge seines Eigengewichts oder durch Feder­ kraft an der Außenseite des Zylinderkerns anliegt. Wird der Zylinderkern aber in die zweite Drehstellung gebracht, so ist diejenige der ersten Auf­ nahmebohrungen, die mit der dritten Aufnahmebohrung des Gehäuses fluchtet, nur dann durch den Schließstift verschlossen, wenn sich in dem Zylinderkern der Schlüssel befindet. Andernfalls kann der Draht in der zweiten Drehposition in die mit der dritten Aufnahmebohrungen fluchtende der ersten Aufnahmebohrungen (zugehöriger erster Aufnahmebohrung) ge­ langen. Damit erstreckt sich der Draht ähnlich wie ein Sperrstift von der dritten Aufnahmebohrung aus bis in die zugehörige erste Aufnahmeboh­ rung.
Im Unterschied zu einem Sperrstift hat der Draht jedoch nicht die Aufgabe, den Zylinderkern in dem Gehäuse zu verriegeln. Der Draht der erfindungs­ gemäßen Schließvorrichtung soll vielmehr für eine Verklemmung des Zylin­ derkerns sorgen, wenn dieser aus der zweiten Drehstellung hinaus vor- oder zurückgedreht wird. Dann nämlich wird der Draht unter Verbie­ gung/Verformung desselben von dem Zylinderkern mitgenommen und ge­ langt in den (Ring-)Zwischenraum zwischen der Innenseite des Aufnahme­ raums und der Außenseite des Zylinderkerns. Durch entsprechende Dicken­ dimensionierung des Drahts, der ein geringes Übermaß gegenüber dem bei exzentrischer Lagerung des Zylinderkerns in dem Aufnahmeraum größt­ möglichen Radialabstand zwischen Zylinderkern und Gehäuse aufweist. So­ bald es zur Verklemmung des Zylinderkerns gekommen ist, läßt sich dieser nicht mehr weiter- bzw. zurückdrehen, womit die Manipulationssicherheit oder zumindest die Möglichkeit der Erkennung eines Manipulationsversuchs gegeben ist.
Bevorzugt handelt es sich bei dem flexiblen Draht um einen Federdraht, der zweckmäßigerweise als Schraubendruckfeder oder Blattfeder ausgeführt ist. Alternativ bzw. zusätzlich ist der Draht aus einem Werkstoff gefertigt, so dass es einerseits bei Weiter- bzw. Zurückverdrehung des Zylinderkerns nicht zur Abscherung kommt, andererseits sich jedoch für die die Schließ­ vorrichtung manipulierende Person kein spürbarer Widerstand gegen eine Vor- oder Zurückverdrehung des Zylinderkerns ergibt.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass sich aus­ gehend von der der mindestens einen dritten Aufnahmebohrung zugeord­ neten zweiten Aufnahmebohrung des Zylinderkerns auf dessen Außenseite eine Nut erstreckt, die in Umfangsrichtung verläuft. Diese Nut erstreckt sich ausgehend von der zweiten Aufnahmebohrung in Drehrichtung des Zylin­ derkerns zum Öffnen der Schließvorrichtung. Auf der gegenüberliegenden Seite der zweiten Aufnahmebohrung kann ebenfalls eine derartige Nut vor­ gesehen sein. Jede Nut weist zweckmäßigerweise eine zu ihrem der zweiten Aufnahmebohrung abgewandten Ende eine abnehmende Tiefe auf. Vor­ zugsweise ist jede Nut an ihrem der zweiten Aufnahmebohrung zugewand­ ten Ende verbreitert, wobei sie sich zu ihrem anderen Ende hin verjüngt.
Die Nut hat die Funktion einer Einlauf- bzw. Einfangvorrichtung für den Draht. Wenn der Draht in die der mindestens einen dritten Aufnahmeboh­ rung des Gehäuses zugeordnete der zweiten Aufnahmebohrung des Zylin­ derkerns eingetaucht ist, so kommt es bei zur Öffnung der Schließvorrich­ tung erfolgenden Drehung des Zylinderkerns zu einer Vorbeibewegung der Einlauf- bzw. Einfangnut an der dritten Aufnahmebohrung und damit wegen des gegenüber der Außenseite des Zylinderkerns radial zurückspringenden Nutengrundes zu einer "sanften" Verbiegung des Drahts und zu einem "Einziehen" desselben in die Nut.
Das Verbiegen des Drahts erfolgt ohne spürbaren Widerstand gegen eine Weiterdrehung des Zylinderkerns, so dass die die Schließvorrichtung mani­ pulierende Person diesen Vorgang nicht bemerkt. Sobald jedoch - und dies gilt unabhängig von der Ausgestaltung der Nut - der Draht verbogen ist und sich in der Nut erstreckt, ist die Schließvorrichtung letztendlich nicht mehr zu gebrauchen. Denn eine Weiterdrehung des Zylinderkerns führt wegen des bis zur Außenseite des Zylinderkerns ansteigenden Nutengrundes zu ei­ ner Verklemmung des Drahts zwischen dem Zylinderkern und dem Gehäuse und damit zu einer Blockierung des Zylinderkerns, während man durch Zu­ rückbewegung des Zylinderkerns aufgrund der Verbiegung des Drahts die­ sen auch durch in den Schlüssel-Einführkanal eingebrachten Hilfsmittel nicht mehr aus der zweiten Aufnahmebohrung heraus- und in die dritte Aufnah­ mebohrung hineinbewegen kann.
Durch Ausbildung mindestens zweier Drähte aufweisender dritter Aufnah­ mebohrungen, die in Umfangserstreckung des Aufnahmeraums geringfügig versetzt zueinander angeordnet und zwei unterschiedlichen der zweiten Aufnahmebohrungen des Zylinderkerns zugeordnet sind, wird erreicht, dass dann, wenn die die Schließvorrichtung manipulierende Person das Eintau­ chen des ersten Drahts in die zugeordnete der zweiten Aufnahmebohrungen bemerken sollte, der zweite Draht bei dem Versuch, den ersten Draht durch Hilfsmittel vollständig zurück in die dritte Aufnahmebohrung zu bewegen, aufgrund der damit verbundenen geringfügigen Vor- und Zurückbewegung des Zylinderkerns in die dem zweiten Draht zugeordneten zweiten Aufnah­ mebohrung gelangt.
Damit bei einer Benutzung der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung eine Verhakung des Drahts mit dem aufgrund der Einführung des Schlüssels in den Einführkanal aus der zugeordneten der zweiten Aufnahmebohrung des Zylinderkerns mit deren Außenseite fluchtenden Schließstifts nicht befürch­ tet werden muß, ist es zweckmäßig, wenn der Draht ein dem Aufnahme­ raum des Gehäuses zugewandtes verbreitertes Kopfende vorzugsweise in Form eines Tellers, einer Platte o. dgl. aufweist, an dem der Schließstift pro­ blemlos vorbeigleiten kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Darstellung einer Stift-Schließvorrichtung im Längsschnitt im Verriegelungszustand ohne Schlüssel,
Fig. 2 die Schließvorrichtung wie in Fig. 1 jedoch mit eingeführtem Schlüssel,
Fig. 3 einen Schnitt durch die Schließvorrichtung entlang der Linie III-III der Fig. 2 mit eingeführtem Schlüssel,
Fig. 4 einen Schnitt durch die Schließvorrichtung entlang der Linie IV-IV der Fig. 2 mit eingeführtem Schlüssel zur Verdeutlichung der Anordnung einer einen Draht aufnehmenden (dritten) Auf­ nahmebohrung im Gehäuse,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Umfangs- bzw. Mantelfläche des Zylin­ derkerns zur Verdeutlichung der Anordnung von Einlauf- bzw. Einziehnuten beidseitig mindestens einer der die Schließstifte aufnehmenden (zweiten) Aufnahmebohrung des Zylinderkerns;
Fig. 6 eine Darstellung des Zusammenspiels des Drahts im Gehäuse und des diesem gegenüberliegenden Schließstifts des Zylinder­ kerns bei Verdrehung des Zylinderkerns, so dass sich der Schließstift an dem Draht vorbeibewegt,
Fig. 7 wie Fig. 4, jedoch ohne dass in den Zylinderkern ein Schlüssel eingeführt ist,
Fig. 8 die Situation, in der es gelungen ist, durch Manipulation der Schließstifte der Schließvorrichtung den Zylinderkern ohne Schlüssel aus der Verriegelungsposition gemäß Fig. 1 bis in die Drehposition zu verdrehen, in der der Draht einer der die Schließstifte enthaltenden Aufnahmebohrungen des Zylinder­ kerns gegenüberliegt und wegen der freien Verschiebbarkeit des Schließstiftes in die Aufnahmebohrung infolge von Feder­ kraft eingetaucht ist und/oder infolge seiner Schwerkraft hin­ einfällt,
Fig. 9 diejenige Phase, in der der Draht bei Weiterdrehung (Vor- oder Zurückdrehung) des Zylinderkerns in den Zwischenraum zwi­ schen Gehäuse und Zylinderkern gezogen wird,
Fig. 10 den Zustand, in dem der Draht schließlich zwischen dem Zylin­ derkern und dem Gehäuse verkeilt/verklemmt ist, so dass eine weitere (Vor- oder Zurück-)Verdrehung des Zylinderkerns nicht mehr möglich ist, und
Fig. 11 eine Darstellung der Situation gemäß Fig. 10 entlang deren Li­ nie XI-XI.
Fig. 1 bis 3 zeigen verschiedene Schnittansichten und Zustände einer Stift- Schließvorrichtung 10 herkömmlicher Bauart, die zur Schaffung der erfin­ dungsgemäßen Manipulationsdetektionsvorrichtung und der erfindungsge­ mäßen automatischen Funktionszerstörung im Falle einer Manipulation mo­ difiziert ist, was in den Fig. 4 bis 11 dargestellt ist.
Die Schließvorrichtung 10 weist ein Gehäuse 12 und einen Zylinderkern 14 auf, der in einem Aufnahmeraum 16 des Gehäuses 12 drehbar angeordnet ist. Der Zylinderkern 14 ist mit einem außermittigen axialen Einführkanal 18 versehen, in den der Schlüssel 20 einsteckbar ist. In dem Zylinderkern 14 befinden sich mehrere reihenweise angeordnete Schließstifte 30 (im Aus­ führungsbeispiel 5 Stifte in einer Reihe), die sich in (ersten) Aufnahmeboh­ rungen 24 des Zylinderkerns 14 befinden. Diese Aufnahmebohrungen 24 er­ strecken sich radial durch den Zylinderkern 14 zwischen dem Einführkanal 18 und der Außenseite 26 des Zylinderkerns 14.
Im Gehäuse 12 befinden sich mehrere zweite Aufnahmebohrungen 28, de­ ren Anzahl und Anordnung der Anzahl und Anordnung der ersten Aufnah­ mebohrungen 24 gleichen. Die zweiten Aufnahmebohrungen 28 erstrecken sich bezogen auf den Aufnahmeraum 16 des Gehäuses 12 radial und sind in der Drehposition des Zylinderkerns 14 gemäß den Fig. 1 bis 3 in Flucht mit den ersten Aufnahmebohrungen 24 angeordnet. In den ersten Aufnahme­ bohrungen 24 befinden sich unterschiedlich lange Schließstifte 30, während in den zweiten Aufnahmebohrungen 28 Sperrstifte 32 untergebracht sind, die mittels Schraubendruckfedern 34 in Richtung auf die Schließstifte 30 vorgespannt sind. Die Schraubendruckfedern 34 drücken über die Sperr­ stifte 32 die Schließstifte 30 gegen die im Einführkanal 18 angeordneten En­ den der ersten Aufnahmebohrungen 24 (siehe Fig. 1). In dieser Situation erstrecken sich die Sperrstifte 32 sowohl innerhalb der ersten als auch der zweiten Aufnahmebohrungen 24, 28, so dass eine Verdrehung des Zylinder­ kerns 14 durch die Sperrstifte 32 verhindert wird. Bei eingeführtem Schlüs­ sel 20 (siehe Fig. 2 und 3) werden die Schließstifte 30 radial auswärts be­ wegt, und zwar durch den Schlüssel. Die Abstimmung der Breite des Schlüssels 20 ist derart auf die Länge der Schließstifte 30 abgestimmt, dass diese bei eingeführtem Schlüssel 20 mit der Außenseite 26 des Zylinder­ kerns 14 fluchten. In dieser Situation sind die Sperrstifte 32 vollständig in die zweiten Aufnahmebohrungen 28 gedrückt, so dass nunmehr der Zylin­ derkern 14 gedreht werden kann.
Anhand der Fig. 4 bis 11 wird nachfolgend auf die Besonderheit der erfin­ dungsgemäßen Schließvorrichtung 10 eingegangen. Wie in Fig. 4 zu erken­ nen ist, befindet sich im Gehäuse 12 mindestens eine weitere (dritte) Auf­ nahmebohrung 36. Diese mindestens eine dritte Aufnahmebohrung 36 ist entlang einer der von den ersten Aufnahmebohrungen 24 bei Drehung des Zylinderkerns 14 beschriebenen Umfangslinien angeordnet und steht dem­ zufolge in einer Drehposition, die verschieden ist von der Drehposition ge­ mäß den Fig. 1 bis 3, in Flucht mit einer der ersten Aufnahmebohrungen 24. In der dritten Aufnahmebohrung 36 befindet sich ein Klemmelement 38, das in Form einer Schraubendruckfeder 40 mit einem Tellerelement 42 an einem ihrer Enden ausgebildet ist. Die dritte Aufnahmebohrung 36 ist zum Aufnahmeraum 16 hin offen; in der Aufnahmebohrung 36 stützt sich die Schraubendruckfeder 40 an dem außenliegenden Grund 44 der dritten Auf­ nahmebohrung 36 ab, während das Tellerelement 42 zum Aufnahmeraum 16 weist.
Zusätzlich weist zumindest diejenige erste Aufnahmebohrung 24, der die dritte Aufnahmebohrung 36 zugeordnet ist, in ihrer Außenseite 26 zwei in Umfangsrichtung verlaufende Nuten 46 auf, die sich beidseitig einander diametral gegenüberliegend von der ersten Aufnahmebohrung 24 aus er­ strecken. Wie in den Fig. 5 und 11 gezeigt, weisen die Nuten 46 ein der Aufnahmebohrung 24 zugewandtes verbreitertes Ende 48 und ein diesem abgewandtes schmal zulaufendes Ende 50 auf. Anhand von Fig. 6, 8, 9 und 10 ist zu erkennen, dass die Nuten, da sekantiell in die Außenfläche 26 des Zylinderkerns 14 eingebracht, zu ihren Enden 50 flacher werden und an ih­ ren Enden 48 die größte Tiefe aufweisen.
Die Aufgabe der in der dritten Aufnahmebohrung 36 befindlichen Schrau­ bendruckfeder 40 ist es, in die zugehörige der Aufnahmebohrungen 24 ein­ zutauchen, falls der Zylinderkern 14 gedreht wird, ohne dass zuvor ein Schlüssel 20 eingeführt worden ist (Manipulation der Schließvorrichtung 10). Fig. 4 bis 6 zeigen zunächst die Situation, in der der Zylinderkern 14 be­ stimmungsgemäß gedreht wird. Zu diesem Zweck ist zuvor der Schlüssel 20 in den Einführkanal 18 eingeführt worden, um alsdann den Zylinderkern 14 zu drehen. Durch den Schlüssel 20 sind die Schließstifte 30 radial auswärts ausgerückt, so dass auch die der dritten Aufnahmebohrung 36 zugeordnete der ersten Aufnahmebohrungen 24 durch den in diesen befindlichen Schließstift 30 verschlossen ist. Bei Weiterdrehung des Zylinderkerns 14 gelangt diese erste Aufnahmebohrung 24 in fluchtende Ausrichtung mit der dritten Aufnahmebohrung 36 (siehe Fig. 6). Der Draht 38 kann in dieser Situation nicht in die Aufnahmebohrung 24 eintauchen. Der Zylinderkern 14 kann ohne Probleme weitergedreht werden. Der normale Betrieb der Schließvorrichtung 10 wird also durch den Draht 38 nicht beeinträchtigt.
Anders sieht die Situation aus, wenn ausgehend von der Situation gemäß den Fig. 1 und 7 versucht wird, die Schließvorrichtung 10 zu manipulieren. Diese Manipulation besteht darin, dass die Schließstifte 30 mittels eines Ma­ nipulationswerkzeuges gleichzeitig in mit der Außenseite 26 des Zylinder­ kerns 14 fluchtende Ausrichtung gebracht werden, so dass der Zylinderkern 14 gedreht werden kann, ohne dass ein Schlüssel 20 eingeführt ist. Wird in dieser Situation die der dritten Aufnahmebohrung 36 zugeordnete der er­ sten Aufnahmebohrungen 24 an der Schraubendruckfeder 40 vorbeibewegt, so kann diese in die Aufnahmebohrung 24 eintauchen, da wegen des Feh­ lens des Schlüssels 20 der in dieser Aufnahmebohrung 24 befindliche Schließstift 30 nicht ausgerückt ist. Es ergibt sich also die Situation gemäß Fig. 8. Bei Weiterdrehung des Zylinderkerns 14 in Richtung des Pfeils 52 wird die Schraubendruckfeder 40 in die Nut 46 "hineingezogen". Während das Tellerelement 42 sich in der ersten Aufnahmebohrung 24 befindet, wird das andere Ende der Schraubendruckfeder 40 am Grund 44 der dritten Bohrung 36 festgehalten. Aufgrund der aus der Außenseite 26 des Zylinder­ kerns 14 langsam auslaufenden Nut 46 gelangt die Schraubendruckfeder 40, d. h. der diese bildende Draht schließlich in den schmalen Ringraum 54 zwischen dem Zylinderkern 14 und dem Gehäuse 12. Die Dicke des die Schraubendruckfeder 40 bildenden Drahts ist derart gewählt, dass es nun­ mehr zu einer Verkeilung zwischen dem Zylinderkern 14 und dem Gehäuse 12 kommt. Mit anderen Worten bildet die Schraubendruckfeder 40 bzw. der diese bildende Draht und der Ringraum 54 eine Art Preßpassung. Das Er­ gebnis davon ist, dass der Zylinderkern 14 sozusagen verkeilt wird und sich demzufolge nicht mehr drehen läßt, und zwar weder vor noch zurück. Damit ist die Schließvorrichtung 10 unbrauchbar gemacht.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung 10 ist insbesondere darin zu sehen, dass in dem Augenblick, in dem die Schraubendruckfeder 40 über einen wenn auch nur geringen Abschnitt in die Nut 46 "eingezogen" ist, die Schließvorrichtung 10 bereits nicht mehr zu gebrauchen ist. Denn selbst wenn der die Schließvorrichtung 10 Manipulierende in der Situation gemäß Fig. 9 erkennt, dass der Draht 38 in die Aufnahmebohrung 24 eingetaucht ist, ist die Schließvorrichtung 10 nicht mehr zu gebrauchen, da sich die Schraubendruckfeder 40 nicht mehr zurück in die Aufnahmebohrung 36 bringen läßt. Werden mit geringem Umfangsversatz zwei dritte Aufnahme­ bohrungen 36 mit jeweils einem Draht 38 in diesen im Gehäuse 12 ange­ ordnet, so ist es für die die Schließvorrichtung 10 manipulierende Person nahezu ausgeschlossen, bei Drehung des Zylinderkerns 14 beide Drähte durch Manipulationswerkzeuge o. dgl. bei Rotation des Zylinderkerns 14 in den dritten Aufnahmebohrungen 36 zu halten. Denn um dies zu bewerkstel­ ligen, müsste der Zylinderkern 14 geringfügig vor- und zurückbewegt wer­ den, was es bei gegeneinander verdrehten dritten Aufnahmebohrungen 36 sehr schwer erscheinen läßt, beide Drähte in den dritten Aufnahmebohrun­ gen 36 zu halten.

Claims (9)

1. Schließvorrichtung mit
  • - einem Gehäuse (12), das einen Aufnahmeraum (16) aufweist,
  • - einem in dem Aufnahmeraum (16) drehbar angeordneten Zylinderkern (14), der einen Einführkanal (18) für einen Schlüssel (20) aufweist,
  • - mindestens einer ersten Aufnahmebohrung (24) in dem Zylinderkern (14) für einen Schließstift (30), wobei die erste Aufnahmebohrung (24) zum Gehäuse (12) und zum Einführkanal (18) hin offen ist und
  • - mindestens einer zweiten Aufnahmebohrung (28) in dem Gehäuse (12) für einen Sperrstift (32), wobei die zweite Aufnahmebohrung (28) zum Aufnahmeraum (16) hin offen ist und in einer ersten Drehposition des Zylinderkerns (14) mit dessen erster Aufnahmebohrung (24) fluchtet,
  • - mindestens einer dritten Aufnahmebohrung (36), die zum Aufnahmeraum (16) hin offen ist und in einer von der ersten Drehposition verschiedenen zweiten Drehposition mit einer der ersten Aufnahmebohrungen (24) des Zylinderkerns (14) fluchtet, und
  • - einem in der dritten Aufnahmebohrung (36) angeordneten Klemmelement (38), das in der zweiten Drehposition bei nicht in dem Zylinderkern (14) befindlichem Schlüssel (20) in die mit der dritten Aufnahmebohrung (36) fluchtende der ersten Aufnahmebohrungen (24) des Zylinderkerns (14) gelangt und sich dabei innerhalb des Übergangsbereichs zwischen beiden Aufnahmebohrungen (36, 24) erstreckt,
dadurch gekennzeichnet,
  • - dass das Klemmelement (38) ein Draht ist, der bei Drehung des Zylinderkerns (14) unter Verformung in den Zwischenraum (54) zwischen dem Zylinderkern (14) und dem Gehäuse (12) hinein mitnehmbar ist und zur Blockierung des Zylinderkerns (14) zwischen diesem und dem Gehäuse (12) einklemmbar ist.
2. Schließvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht ein Federdraht (40) ist, der in Richtung auf den Zylinderkern (14) vorgespannt ist.
3. Schließvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht ein dem Zylinderkern (14) zugewandtes verbreitertes Kopfende (42) aufweist, an dem der Schließstift (30) in der der dritten Aufnahmebohrung (36) des Gehäuses (12) zugeordneten der ersten Aufnahmebohrungen (24) des Zylinderkerns (14) bei in diesen eingeführtem Schlüssel (20)und Drehung des Zylinderkerns (14) entlanggleitet.
4. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht als schraubenförmig verlaufender Federdraht (40) einer Schraubendruckfeder ausgebildet ist.
5. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ausgehend von der der dritten Aufnahmebohrung (36) des Gehäuses (12) zugewandten ersten Aufnahmebohrung (24) des Zylinderkerns (14) eine sich in Umfangsrichtung in Öffnungsdrehrichtung des Zylinderkerns (14) erstreckende Einlaufnut (46) angeordnet ist, deren Tiefe sich zu ihrem der ersten Aufnahmebohrung (24) abgewandten Ende (50) hin verringert.
6. Schließvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ausgehend von der der dritten Aufnahmebohrung (36) des Gehäuses (12) zugewandten ersten Aufnahmebohrung (24) des Zylinderkerns (14) eine sich in Umfangsrichtung in Schließrichtung des Zylinderkerns (14) erstreckende Einlaufnut (46) angeordnet ist, deren Tiefe sich zu ihrem der ersten Aufnahmebohrung (24) abgewandten Ende (50) hin verringert.
7. Schließvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass jede Einlaufnut (46) sich zu ihrem der ersten Aufnahmebohrung (24) zugewandten Ende (48) hin verbreitert.
8. Schließvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das verbreiterte Ende (48) jeder Einlaufnut (46) etwa 1/4 bis 1/1 des Durchmessers der ersten Aufnahmebohrung (24) beträgt.
9. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12) mindestens zwei dritte Aufnahmebohrungen (36) mit jeweils einem Draht aufweist, die unterschiedlichen ersten Aufnahmebohrungen (24) des Zylinderkerns (14) zugeordnet sind, und dass die mindestens zwei dritten Aufnahmebohrungen (36) in Drehrichtung des Zylinderkerns (14) gegeneinander versetzt angeordnet sind.
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