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DE19933608A1 - Desinfizierendes Rasiermittel - Google Patents

Desinfizierendes Rasiermittel

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DE19933608A1
DE19933608A1 DE1999133608 DE19933608A DE19933608A1 DE 19933608 A1 DE19933608 A1 DE 19933608A1 DE 1999133608 DE1999133608 DE 1999133608 DE 19933608 A DE19933608 A DE 19933608A DE 19933608 A1 DE19933608 A1 DE 19933608A1
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Germany
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shaving
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shaving agent
antimicrobial
weight
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DE1999133608
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Klaus-Peter Bansemir
Alexander Jainschig
Nikolaus Decker
Werner Schulze
Andrea Breuer
Bernhard Meyer
Rudolf Glasmacher
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Ecolab GmbH and Co OHG
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Henkel Ecolab GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Rasiermittel, welches desinfizierende Eigenschaften hat, und die Verwendung dieses Rasiermittels.

Description

Die Erfindung betrifft ein Rasiermittel, welches desinfizierende Eigenschaften hat, und die Verwendung dieses Rasiermittels.
Kosmetische Mittel, die antimikrobielle Substanzen enthalten, sind nach dem Stand der Technik bekannt. So beschreibt beispielsweise die EP 498 636 verschiedene Thiocarboxylatamide als antimikrobielle Substanzen, die auch in Rasiercremes verwendet werden können. Die US 3,966,928 beschreibt antimikrobielle Pyridacin-2-oxyd-Derivate, die u. a. in Rasiercremes eingesetzt werden können, sofern antimikrobielle Wirksamkeit erforderlich ist. In der französischen Anmeldung FR 2 748 937 wird die Verwendung von α-Alkylglukosid oder Estern davon als antimikrobielles Konservierungsmittel unter anderem für Rasierprodukte beschrieben. Der zitierte Stand der Technik spricht bei dem Zusatz von antimikrobiellen Substanzen zu Rasiermitteln nur von Konservierung oder milder antimikrobieller Wirksamkeit, die evtl. auch ausreicht, innerhalb von längerer Kontaktzeit eine Reduzierung der Keimzahl zu erreichen. Der zitierte Stand der Technik legt also offen, daß man antimikrobielle Wirkstoffe in Rasiermitteln einsetzen kann, wobei nirgends ein Hinweis auf aktive Desinfektion, insbesondere in kurzer Zeit und mit nachhaltender Wirkung zu finden ist.
Dementsprechend hat der Stand der Technik den Nachteil, daß die Rasiermittel, die zur Verfügung stehen, nicht dazu geeignet sind, die zu rasierenden Oberflächen innerhalb kurzer Zeit zu desinfizieren. Dies ist besonders dann erforderlich, wenn die nach der Rasur zurückbleibenden Mikroorganismen negative Wirkung hervorrufen können.
Beispielsweise werden vor Operationen die betroffenen Hautpartien "haarfrei gemacht" und in einem zweiten Schritt desinfiziert. Z. Zt. werden zum "Enthaaren" folgende Verfahren angewendet:
  • a) Enthaarungscreme
  • b) Trockenrasur
  • c) Naßrasur
Die Enthaarungscreme ist eine stark alkalische Formulierung, die in der Regel Keratinlöser enthält. Aufgrund der hohen Alkalität hat Enthaarungscreme den Nachteil, daß es, wenn die Enthaarungscreme nicht sehr gründlich abgewaschen wird, zu Hautreizungen kommt. Außerdem beinhaltet die Enthaarungscreme keine aktive Desinfektionswirkung und hinterläßt keine über einen längeren Zeitraum wirkende biostatische Depotwirkung auf der Haut.
Bei der Trockenrasur kommt es aufgrund der mechanischen Belastung der Haut zu Hautläsionen, Rötungen und anderen Hautbelastungen. Es besteht die Gefahr, daß sich an diesen Stellen Keime ansammeln und vermehren können. Bei der Trockenrasur findet ebenfalls keine aktive Desinfektion der Hautoberfläche statt und nach der Rasur verbleibt keine über einen längeren Zeitraum wirkende biostatische Depotwirkung auf der Haut.
Bei Durchführung der Naßrasur werden übliche Rasiermittel verwendet, die ebenfalls keine aktive Desinfektion und auch keine längere Zeit anhaltende biostatische Wirksamkeit auf der Hautoberfläche hervorrufen.
Diese Nachteile des Stands der Technik im präoperativen Bereich treffen auch auf andere Bereiche zu, bei denen Rasiermittel zum Rasieren von Oberflächen eingesetzt werden. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Rasiermittel zur Verfügung zu stellen, das desinfizierende Eigenschaften hat und auf den rasierten Oberflächen eine biostatische Wirkung hinterläßt.
Dementsprechend ist ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein Rasiermittel, das beim Rasiervorgang die rasierten Oberflächen desinfiziert, wobei in einer bevorzugten Ausführung die Wirksamkeit des Rasiermittels es ermöglicht, Mikroorganismen, insbesondere grampositive und gramnegative Bakterien sowie Hefen, innerhalb von weniger als 2 Minuten Kontaktzeit um einen Reduktionsfaktor von mindestens 5 Log-Stufen im quantitativen Suspensionstest zu reduzieren.
Es ist bevorzugt, wenn nach dem Entfernen des Rasiermittels von der rasierten Oberfläche durch Abwaschen oder einfaches Wegwischen noch biostatische Wirkung auf der Oberfläche besteht, die in besonders bevorzugte Form mehr als 24 Stunden nach Entfernen des Rasiermittels von der rasierten Oberfläche noch anhält, so daß nach dieser Zeitspanne noch keine Keime wachsen.
Eine weitere bevorzugte Ausführung des Rasiermittels ist es, daß nach dem Auftragen des Rasiermittels die zu rasierende Oberfläche oder Teile davon aufgeweicht werden.
Das Rasiermittel liegt vorzugsweise als Flüssigkeit, Gel, Creme, Schaum oder in fester Form vor und kann beim Auftragen auf der zu rasierenden Oberfläche einen Belag bilden, der sich als Schaum, Gel, Creme oder sonstige Form beschreiben läßt.
Vorzugsweise ist das Rasiermittel mit guten benetzenden Eigenschaften ausgestattet, so daß die zu rasierende Oberfläche vollständig benetzt wird.
In einer besonders bevorzugten Ausführung eignet sich das Rasiermittel auch als kombiniertes Rasier- und Reinigungsmittel, da es bewirkt, daß
  • a) Infektionen beim Rasieren verhindert werden und
  • b) der durch die reinigungsaktiven Komponenten des Mittels gelöste Schmutz aufgrund von emulgierenden Eigenschaften des Mittels gut abgewaschen wird.
Das erfindungsgemäße Rasiermittel enthält bevorzugt eine oder mehrere antimikrobielle Komponenten ausgewählt aus den Gruppen der Alkohole, Aldehyde, antimikrobiellen Säuren, Carbonsäureester, Säureamide, Phenole, Phenolderivate, Diphenyle, Diphenylalkane, Harnstoffderivate, Sauerstoff-, Stickstoff-Acetale sowie -Formale, Benzamidine, Isothiazoline, Phthalimidderivate, Pyridinderivate, antimikrobiellen oberflächenaktiven Verbindungen, Guanidine, antimikrobiellen amphoteren Verbindungen, Chinoline, 1,2-Dibrom-2,4-dicyanobutan, Iodo-2-propynyl-butyl-carbamat, Iod, Iodophore, Peroxide und in einer besonders bevorzugten Ausführung enthalten die Rasiermittel als antimikrobielle Komponenten eine oder mehrere Verbindungen ausgewählt aus Ethanol, n-Propanol, 1-Propanol, 1,3-Butandiol, Phenoxyethanol, 1,2-Propylenglykol, Glycerin, Undecylensäure, Zitronensäure, 2-Benzyl-4- chlorphenol, 2,2'-Methylen-bis-(6-brom-4-chlorphenol), 2,4,4'-Trichlor-2'- hydroxydiphenylether, N-(4-Chlorphenyl)-N-(3,4-dichlorphenyl)-harnstoff, N, N'- (1,10-decandiyldi-1-pyridinyl-4-yliden)-bis-(1-octanamin)-dihydrochlorid, N,N'-Bis- (4-Chlorphenyl)-3,12-diimino-2,4,11,13-tetraaza-tetradecandiimidamid, quaternären Ammoniumverbindungen, Guanidinen, Amphoteren, wobei in einer ganz besonders bevorzugten Ausführung 0,1 bis 70 Gew.-% Alkohole ausgewählt aus Ethanol, n-Propanol, i-Propanol, 1,3-Butandiol, Phenoxyethanol, 1,2- Propylenglykol, Glycerin und/oder 0,1 bis 2 Gew.-% Undecylensäure und/oder 1 bis 15 Gew.-% Zitronensäure und/oder 0,1 bis 10 Gew.-% Chlorphenol-Derivate ausgewählt aus 2-Benzyl-4-chlorphenol und/oder 2,2'-Methylen-bis-(6-brom-4- chlorphenol) und/oder 0,1 bis 10 Gew.-% 2,4,4'-Trichlor-2'-hydroxydiphenylether und/oder 0,1 bis 10 Gew.-% N-(4-Chlorphenyl)-N-(3,4-dichlorphenyl)-harnstoff, N,N'-(1,10-decandiyldi-1-pyridinyl-4-yliden)-bilden)-(1-octanamin)-dihydrochlorid, N,N'- Bis-(4-Chlorphenyl)-3,12-diimino-2,4,11,13-tetraaza-tetradecandiimidamid und/oder 1 bis 15 Gew.-% aus den Guppen der quaternären Ammoniumverbindungen und/oder Guanidine und/oder antimikrobiellen Amphoteren enthalten sind, wobei in einer speziellen Ausführung zumindest anteilig 2,4,4'-Trichlor-2'-hydroxydiphenylether, vorzugsweise in Konzentrationen von 0,1 bis 10 Gew.-% und besonders bevorzugt zwischen 0,5 und 4 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Formulierung, enthalten sind.
In einer bevorzugten Ausführung der erfindungsgemäßen Rasiermittel sind weitere Komponenten ausgewählt aus den Gruppen der Tenside, Lösevermittler, Basen enthalten, wobei es besonders bevorzugt ist, daß als Tensid zumindest ein Alkylpolyglukosid vorliegt.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Rasiermittel zur Entfernung von Haaren von zu rasierenden Oberflächen unter gleichzeitiger Desinfektion, vorzugsweise von behaarter Haut des menschlichen Körpers, wobei das erfindungsgemäße Rasiermittel wie üblich auf der Oberfläche aufgebracht wird und nach der Rasur entweder mit Wasser abgewaschen wird oder mit einem Wischkörper angewischt wird. In einer bevorzugten Ausführung werden bei Verwendung der erfindungsgemäßen Rasiermittel allergische Reaktionen, die auf Mikroorganismen zurückzuführen sind, unterdrückt. Besonders bevorzugt ist es, daß die hygienische Entfernung von Haaren vor Operationen möglich ist, ohne daß die Haut durch mechanische oder chemische Beeinflussung sensibilisiert wird. Die Rasiermittel können zum Rasieren von allen Oberflächen verwendet werden, bei denen es darauf ankommt, daß Keime abgetötet werden oder sowohl Keime abgetötet werden als auch ein reinigender Effekt erzielt wird und vorzugsweise nach der Rasur noch ein biostatischer Film hinterlassen wird. Beispielsweise können die Rasiermittel für die tägliche Rasur der Gesichtspartien von Personen mit besonders hohen hygienischen Anforderungen verwendet werden. Das gleiche gilt auch für alle übrigen Bereiche des Körpers. Eine besonders bevorzugte Anwendung ist die Anwendung zur Rasur von Körperpartien vor Operationen. Der besondere Vorteil hier ist, daß im Gegensatz zur Trockenrasur keine mechanischen Beeinträchtigungen auf der Hautoberfläche entstehen und durch die biostatische Langzeitwirkung der Hygienezustand über einen längeren Zeitraum gehalten werden kann. Alle Vorteile, die beim Rasieren von Hautoberflächen von Menschen eine wichtige Rolle spielen, kommen auch beim Rasieren von Tieren zum Tragen. Auch hier spielt die desinfizierende Wirksamkeit und die lang anhaltende biostatische Wirkung eine Rolle, wenn man beispielsweise an Operationen von Tieren oder an Rasieren von Tieren, um Wolle zu gewinnen, denkt. Die Verwendung der Rasiermittel ist auch zum Rasieren von toten Lebewesen geeignet. Beispielsweise erreicht man dadurch, daß durch die Verwendung des Rasiermittels mit desinfizierenden Eigenschaften sowie die biostatische Langzeitwirkung, eine Konservierung erreicht wird.
Die erfindungsgemäßen Rasiermittel und ihre Verwendung bringen viele Vorteile mit sich. In erster Linie wird das Hygieneniveau des Rasiervorgangs erhöht. Das Infektionsrisiko bei sehr sensiblen Vorgängen, wie der präoperativen Rasur, sowie bei einer Rasur in einem mit Mikroorganismen kontaminierten Umfeld oder bei Verwendung von mit Mikroorganismen kontaminiertem Wasser, wie z. B. aus Flüssen oder Seen, wird reduziert. Gleichzeitig stellt der biostatische Schutzfilm eine Barriere für Mikroorganismen über einen gewissen Zeitraum dar. Der gleichzeitig reinigende Effekt des Rasiermittels bringt mit sich, daß durch den Rasiervorgang keine zusätzliche Reinigung der rasierten Körperpartien erforderlich ist.
Im günstigsten Fall erfüllen die erfindungsgemäßen Rasiermittel gleichzeitig die Aufgaben eines Rasiermittels, nämlich die Haare einzuweichen und eine angenehme Rasur zu ermöglichen sowie die Aufgabe eines Hautdesinfektionsmittels, nämlich die Abtötung von Mikroorganismen auf der Hautoberfläche und die Aufgabe eines Hautschutzmittels, nämlich den Schutz der Haut vor der Kontamination durch Mikroorganismen durch einen biostatischen Film, und schließlich die Funktion eines Reinigungsmittels, nämlich Auflösen, Emulgieren und Entfernen von Schmutzrückständen von der Hautoberfläche.
Beispiele Beispiel 1
15,0 Gew.-% Propylenglykol
 0,7 Gew.-% 2,4,4'-Trichlor-2'-hydroxydiphenylether
 3,0 Gew.-% Alkylglukosid
20,0 Gew.-% Cumolsulfonat-Na 40%
10,0 Gew.-% Zitronensäure
 5,7 Gew.-% Monoethanolamin
 0,3 Gew.-% Undecyclensäure
55,3 Gew.-% Wasser
Die erfindungsgemäße Formulierung aus Beispiel 1 liegt als grüne Flüssigkeit mit cremiger Konsistenz vor.
Die erfindungsgemäße Formulierung kann einfach durch Verreiben auf die Hautoberfläche aufgetragen werden oder auch auf der Hautoberfläche aufgeschäumt werden.
Im quantitativen Suspensionstest wurde die Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Formulierung aus Beispiel 1 gegen verschiedene Keime mit und ohne Belastung untersucht.
Die Versuche wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit parallel durchgeführt.
Die Keimgehalte der Ausgangssuspensionen betrugen:
Die Ergebnisse des Tests mit und ohne Albumin-Belastung sind in Tabelle 1 enthalten:
Tabelle 1
Reduktionsfaktoren (log.) nach Untersuchung von Beispiel 1 im quantitativen Suspensionstest in unterschiedlichen Konzentrationen gegen verschiedene Testkeime ohne Albumin-Belastung bei 2 Minuten Kontaktzeit
Tabelle 2
Reduktionsfaktoren (log.) nach Untersuchung von Beispiel 1 im quantitativen Suspensionstest in unterschiedlichen Konzentrationen gegen verschiedene Testkeime mit 0,2% Albumin-Belastung bei 2 Minuten Kontaktzeit

Claims (18)

1. Rasiermittel, die beim Rasiervorgang die rasierten Oberflächen desinfizieren.
2. Rasiermittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Mikroorganismen innerhalb von weniger als 2 Minuten Kontaktzeit durch das Rasiermittel um einen Reduktionsfaktor von mindestens 5 Log-Stufen im Suspensionstest reduziert werden.
3. Rasiermittel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß grampositive, gramnegative Bakterien sowie Hefen innerhalb von weniger als 2 Minuten Kontaktzeit um einen Reduktionsfaktor von mindestens 5 Log-Stufen im Suspensionstest reduziert werden.
4. Rasiermittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß nach Entfernen des Rasiermittels von den rasierten Oberflächen noch biostatische Wirkung vorhanden ist.
5. Rasiermittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nach Entfernen des Rasiermittels von den rasierten Oberflächen Keimwachstum unterbunden wird.
6. Rasiermittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Auftragen des Rasiermittels die zu rasierende Oberfläche oder Teile davon aufgeweicht werden.
7. Rasiermittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Rasiermittel als Flüssigkeit, Gel, Creme, Schaum oder in fester Form vorliegt.
8. Rasiermittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es sich als kombiniertes Rasier- und Reinigungsmittel eignet, da es bewirkt, daß
  • a) Infektionen beim Rasieren verhindert werden und
  • b) der durch die reinigungsaktiven Komponenten des Mittels gelöste Schmutz aufgrund der emulgierenden Eigenschaften des Mittels gut abgewaschen wird.
9. Rasiermittel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Rasiermittel eine oder mehrere antimikrobielle Komponenten ausgewählt aus den Gruppen der Alkohole, Aldehyde, antimikrobiellen Säuren, Carbonsäureester, Säureamide, Phenole, Phenolderivate, Diphenyle, Diphenylalkane, Harnstoffderivate, Sauerstoff-, Stickstoff-Acetale sowie - Formale, Benzamidine, Isothiazoline, Phthalimidderivate, Pyridinderivate, antimikrobiellen oberflächenaktiven Verbindungen, Guanidine, antimikrobiellen amphoteren Verbindungen, Chinoline, 1,2-Dibrom-2,4-dicyanobutan, Iodo-2- propynyl-butyl-carbamat, Iod, Iodophore, Peroxide enthält.
10. Rasiermittel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß es als antimikrobielle Komponenten eine oder mehrere Verbindungen ausgewählt aus Ethanol, n-Propanol, i-Propanol, 1,3-Butandiol, Phenoxyethanol, 1,2- Propylenglykol, Glycerin, Undecylensäure, Zitronensäure, 2-Benzyl-4- chlorphenol, 2,2'-Methylen-bis-(6-brom-4-chlorphenol), 2,4,4'-Trichlor-2'- hydroxydiphenylether, N-(4-Chlorphenyl)-N-(3,4-dichlorphenyl)-harnstoff, N,N'- (1,10-decandiyldi-1-pyridinyl-4-yliden)-bis-(1-octanamin)-dihydrochlorid, N,N'- Bis-(4-Chlorphenyl)-3,12-diimino-2,4,11,13-tetraaza-tetradecandiimidamid, quaternären Ammoniumverbindungen, Guanidinen, Amphoteren enthält.
11. Rasiermittel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es als antimikrobielle Komponenten 0,1 bis 70 Gew.-% Alkohole ausgewählt aus Ethanol, n-Propanol, i-Propanol, 1,3-Butandiol, Phenoxyethanol, 1,2- Propylenglykol, Glycerin und/oder 0,1 bis 2 Gew.-% Undecylensäure und/oder 1 bis 15 Gew.-% Zitronensäure und/oder 0,1 bis 10 Gew.-% Chlorphenol- Derivate ausgewählt aus 2-Benzyl-4-chlorphenol und/oder 2,2'-Methylen-bis- (6-brom-4-chlorphenol) und/oder 0,1 bis 10 Gew.-% 2,4,4'-Trichlor-2'- hydroxydiphenylether und/oder 0,1 bis 10 Gew.-% N-(4-Chlorphenyl)-N-(3,4- dichlorphenyl)-harnstoff, N,N'-(1,10-decandiyldi-1-pyridinyl-4-yliden)-bis-(1- octanamin)-dihydrochlorid, N,N'-Bis-(4-Chlorphenyl)-3,12-diimino-2,4,11,13- tetraaza-tetradecandiimidamid und/oder 1 bis 15 Gew.-% aus den Guppen der quaternären Ammoniumverbindungen und/oder Guanidine und/oder antimikrobiellen Amphoteren enthält.
12. Rasiermittel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß es als antimikrobielle Komponenten zumindest anteilig 2,4,4'-Trichlor-2'- hydroxydiphenylether enthält.
13. Rasiermittel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil an 2,4,4'-Trichlor-2'-hydroxydiphenylether zwischen 0,1 und 10 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Formulierung, beträgt.
14. Rasiermittel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß weitere Komponenten ausgewählt aus den Gruppen der Tenside, Lösevermittler, Basen enthalten sind.
15. Rasiermittel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß als Tensid zumindest ein Alkylpolyglycosid enthalten ist.
16. Verwendung eines Rasiermittels gemäß den Ansprüchen 1 bis 15 zur Entfernung von Haaren und gleichzeitiger Desinfektion der Haut.
17. Verwendung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß allergische Hautreaktionen, die auf Mikroorganismen zurückzuführen sind, unterdrückt werden.
18. Verwendung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die hygienische Entfernung von Haaren vor Operationen möglich ist, ohne daß die Haut durch mechanische oder chemische Beeinflussung sensibilisiert wird.
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