DE19932371A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Behandlung von Fleisch, Fisch oder Obst, Gemüse und dergleichen Behandlungsgut - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Behandlung von Fleisch, Fisch oder Obst, Gemüse und dergleichen BehandlungsgutInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung dient zur Behandlung von Fleisch, Fisch oder Obst, Gemüse und dergleichen Behandlungsgut (3), insbesondere zum Konservieren von gereiftem oder zum Reifen und Konservieren von schlachtfrischem Rind-, Schweine-, Kalb-, Lamm-, Wild- oder Geflügelfleisch. Sie weist einen luftdicht verschließbaren Behälter (2) zur Aufnahme des Behandlungsgutes auf, an den eine Gaszuleitung (5) sowie eine Gasableitung (11) angeschlossen sind. An die Gaszuleitung (5) ist ein Kompressor (6) zum Zuführen von Umgebungsluft in den Behälter (2) angeschlossen und über ein Ablaßventil (12) in der Gasableitung (11) kann die Druckluft aus dem Behälter (2) wieder abgeführt werden. DOLLAR A Das Behandlungsgut (3) wird innerhalb des Behälters (2) atmosphärischer Luft mit intervallartig bis wenigstens etwa 10 bar ansteigendem und anschließend, nach einem vorgebbaren Zeitabschnitt, mit abgesenktem Druck ausgesetzt. Nach dem Absenken des Drucks wird mit dem Kompressor (6) von außen Luft zugeführt und der Druck wieder bis auf wenigstens etwa 10 bar erhöht. Wenigstens zwei Druckphasen sind für eine Behandlung vorgesehen. DOLLAR A Mittels einer Steuereinrichtung (14) wird das Behandlungsverfahren automatisch gesteuert (Figur).
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Behandlung von
Fleisch, Fisch, oder Obst, Gemüse und dergleichen Behandlungsgut,
insbesondere zum Konservieren von gereiftem oder zum Reifen und
Konservieren von schlachtfrischem Rind-, Schweine-, Kalb-, Lamm-,
Wild- oder Geflügelfleisch, bei dem aus den Zellen des Behandlungs
gutes Kohlendioxid verdrängt wird.
Außerdem bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zur
Durchführung des Verfahrens.
Es ist bereits bekannt, Fleisch zur Verlängerung der Haltbarkeit
mit Sauerstoff zu begasen. Dabei wird beispielsweise in einer
Kühltheke gelagertes Fleisch unter einer Sauerstoffatmosphäre
gehalten, indem Sauerstoff über das Lagergut geblasen wird. Zwar
ist mit dieser Sauerstoffbegasung ein gewisser Frischhalteeffekt
erziehlbar, wobei insbesondere die Oberfläche der Fleischwaren länger
eine rote Fleischfarbe behält, jedoch ist es wünschenswert, eine
länger anhaltende Konservierung und Frischhaltung zu ermöglichen.
Man hat deshalb gemäß der PCT-EP 91/02485 auch schon ein Verfahren
und eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art vorgeschlagen, wobei
das zu behandelnde Fleisch innerhalb eines luftdicht verschließbaren
Behälters einer Sauerstoffatmosphäre mit einem Reinheitsgrad von
50% bis über 90% ausgesetzt wird. Die Sauerstoffatmosphäre steht
dabei unter einem Überdruck, der über einen Zeitraum von zum Beispiel
einer Stunde langsam aufgebaut und über einen Zeitraum von zum
Beispiel zwei oder mehr Stunden wieder abgebaut wird.
Nachteilig ist hierbei unter anderem, daß für die Sauerstoff
versorgung entweder Sauerstoffflaschen oder ein Sauerstoffkonzen
trator eingesetzt werden müssen. Beides bedeutet bei der Anschaffung
und für den praktischen Betrieb einen nicht unerheblichen
Kostenaufwand. Beim Einsatz von Sauerstoffflaschen kommt hinzu,
daß diese laufend ausgetauscht werden müssen, was den Betrieb der
Vorrichtung umständlich macht. Außerdem müssen bei der Handhabung
und Lagerung von Sauerstoffflaschen vorgeschriebene Sicherheitsmaß
nahmen beachtet werden.
Nachteilig ist weiterhin, daß durch die Beaufschlagung des
Behandlungsgutes mit Sauerstoff über einen vergleichsweise langen
Zeitabschnitt die Gefahr besteht, daß das Fleisch durch die
Anreicherung mit Sauerstoff eine schwammartige Konsistenz annimmt,
die beim Braten des Fleisches zu einem unakzeptablen Ergebnis führen
würde, wobei auch geschmackliche Veränderungen auftreten können.
Um diesen unerwünschten Effekt weitesgehend zu vermeiden, muß die
Behandlung des Fleisches oder dergleichen Behandlungsgut über einen
vergleichsweise langen Zeitraum von beispielsweise drei oder mehr
Stundenerfolgen. Diese lange Behandlungszeit resultiert insbesondere
aus der langen Druckentlastungsphase, die aber erforderlich ist,
damit die im Fleisch bildenden Sauerstoffbläschen wieder austreten
können.
Nachteilig ist weiterhin, das für die Behandlung vergleichsweise
große Aperaturen mit großvolumigen Behältern eingesetzt werden um
entsprechend viel Behandlungsgut unterbringen zu können, damit eine
unter Berücksichtigung der langen Behandlungszeit wirtschaftliche
Bearbeitung möglich ist.
Durch die Behandlung mit 50% bis über 90% Sauerstoff ist die
Verwendung von Kunststoffschalen beispielsweise aus aufgeschäumten
Kunststoff als Träger für Fleischportionen problematisch, weil durch
die Sauerstoffbeaufschlagung eine Zerstörung dieser Kunststoffteile
eintritt, wobei gesundheitschädliche Produkte entstehen können.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine
Vorrichtung der Eingangs erwähnten Art zu schaffen, wobei der Aufwand
für die Behandlung erheblich reduziert und die Handhabung vereinfacht
ist. Außerdem soll die Behandlung in wesentlich kürzerer Zeit
durchführbar sein, wobei trotzdem eine Qualitätssteigerung
hinsichtlich der Reifung und der Haltbarkeit und bei Fleisch auch
hinsichtlich der Fleischfarbe vorhanden ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahres
vorgeschlagen, daß das Behandlungsgut innerhalb eines Behälters
atmosphärischer Luft mit intervallartig bis wenigstens etwa 10 bar
ansteigendem und anschließend nach einem vorgegebenen, je nach dem
Behandlungsgut angepaßtem Zeitabschnitt abgesenktem Druck ausgesetzt
wird, daß nach dem Absenken des Drucks von außen Luft zugeführt
und der Druck bis auf wenigstens etwa 10 bar erhöht wird und daß
wenigstens zwei Druckphasen für eine Behandlung vorgesehen sind.
Der Einsatz atmosphärischer Luft in Verbindung mit der intervall
artigen Druckbeaufschlagung vereinfacht das Behandlungsverfahren
erheblich, weil eine aufwendige Versorgung mit Sauerstoff aus
Sauerstoffflaschen oder der Einsatz eines Sauerstoffkonzentrators
entfällt. Außerdem kann die Behandlung nach erheblich kürzerer Zeit
bei insgesamt sehr guten Qualitätsergebnissen abgeschlossen werden.
Dies resultiert aus der vergleichsweise hohen Druckbeaufschlagung,
die nach einer Ausgestaltung der Erfindung 10 bar bis etwa 100 bar
betragen kann. Diese hohe Druckbeaufschlagung des Behandlungsgutes
bewirkt ein schnelleres Eindiffundieren des Luftsauerstoffes und
darüber hinaus wird eine durchgehende Entkeimung des Fleisches oder
dergleichen Behandlungsgut begünstigt. Sonst zur Entkeimung
eingesetzte Verfahren, beispielsweise eine Gammabestrahlung, ist
somit nicht erforderlich.
Durch den in der atmosphärischen Luft enthaltenen, vergleichsweise
geringen Anteil von Sauerstoff in Verbindung mit dem hohen Druck
und der daraus resultierenden kurzen Behandlungszeit wird vermieden,
daß das Fleisch oder dergleichen zuviel Sauerstoff direkt bindet
und dadurch eine Übersättigung auftritt mit der Folge einer
unerwünschten, schwammartigen Konsistenz des Fleisches.
Versuche haben gezeigt, daß bereits zwei Druckphasen mit dazwischen
liegenden Entlastungen genügen, um eine gute Farberhaltung und eine
ausreichende Haltbarkeitsverlängerung bei Fleisch zu erreichen.
Außerdem kann auch eine Beschleunigung der Reifung und damit nach
kurzer Zeit die gewünschte Zartheit des Fleisches erreicht werden.
Vorteilhaft ist weiterhin, daß die atmosphärische Luft keine
schädlichen Reaktionen bei Verwendung von Kunststoffschalen für
das Behandlungsgut hervorruft, so daß auch die Handhabung beim
Lagern des Fleisches oder dergleichen für die Behandlung vereinfacht
ist, da unter anderem komplette Verpackungs- beziehungsweise
Verkaufseinheiten vorbereitet, behandelt und dann unverändert für
den Verkauf präsentiert werden können.
Zweckmäßigerweise wird die Druckbeaufschlagung des Behandlungsgutes
einerseits mit hoher und andererseits mit demgegenüber reduzierter
Druckbeaufschlagung in unterschiedlich langen Zeitabschnitten
vorgenommen, wobei die Hochdruckbeaufschlagung mindestens etwa 1
bis etwa 10 Minute pro Intervall beträgt und insbesondere länger
dauert als die Niederdruckbeaufschlagung.
Die Länge der Druckbeaufschlagung, der dabei vorgesehene Maximaldruck
sowie die Anzahl der Druckintervalle kann an das jeweilige
Behandlungsgut durch Variation einer oder mehrerer dieser Parameter
angepaßt werden.
Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens, für die
selbstständiger Schutz beansprucht wird, sieht vor, daß die
Reduzierung des Druckes aus der Hochdruckbeaufschlagung in kurzer
Zeit, insbesondere impulsartig vorgenommen wird.
Bei der natürlichen Reifung von Fleisch kommt es während der
Reifezeit zu einer biochemischen Zerstörung von Zellmembranen und
damit zu der gewünschten Zartheit des Fleisches. Dieser natürliche
Reifeprozeß zieht sich jedoch bei Schweinefleisch über 2 bis 5 Tage
und bei Rindfleisch über bis zu 4 Wochen hin.
Wird dagegen beim erfindungsgemäßen Verfahren nach einer vergleichs
weise hohen Druckbeaufschlagung schnell druckentlastet, so kommt
es zu einer mechanischen Beschädigung der Zellmembranen mit dem
gleichen Ergebnis wie bei der natürlichen Reifung, nämlich zu der
gewünschten Zartheit des Fleisches. Dabei können bereits wenige
Hochdruckintervalle mit jeweils anschließender, impulsartiger
Entlastung genügen, um diesen Effekt zu erzielen.
Versuche haben gezeigt, daß eine Gesamtbehandlungszeit von zum
Beispiel nur 5 Minuten ein akzeptables Ergebnis liefert.
Zweckmäßig ist es dabei, wenn wenige Hochdruckbeaufschlagungen mit
impulsartiger Druckentastung vorgesehen sind und wenn sich daran
Druckbeaufschlagungsintervalle mit allmählicher Druckentlastung
aus der Hochdruckphase anschließen.
Durch die sich an die Hochdruckphase mit impulsartiger Entlastung
anschließende Phase mit allmählicher Druckentlastung kann eine
gegebenenfalls in der Hochdruckphase mit Impulsentlastung auftretende
Übersättigung des Behandlungsgutes mit Sauerstoff rückgängig gemacht
werden, so das danach ein gereiftes, hochwertiges Produkt zur
Verfügung steht.
Bevorzugt ist vorgesehen, das die impulsartige Druckentlastung von
der Hochdruckbeaufschlagung auf atmosphären Druck erfolgt.
Das Impuls-Druckentlasten kann dadurch auf einfache Weise realisiert
werden, weil insbesondere keine Kontrolle des Druckes beziehungs
weise ein gesteuerter Druckabbau erforderlich ist. Es genügt das
schnelle Öffnen des Behälters, worin sich das Behandlungsgut
befindet.
Die Intervall-Druckbeaufschlagung für eine Behandlungsgutportion
kann über einen Zeitabschnitt von 3 Minuten bis zu 20 Stunden
vorgenommen werden.
Diese extrem große Zeitspanne für eine intervallartige Druckluftbe
handlung ergitb sich aus dem breiten Anwendungsgebiet für das
erfindungsgemäße Verfahren für sehr unterschiedliches Behandlungsgut.
So ergibt sich bei der Behandlung von vorgereiftem Schweinefleisch
mit sehr hohem Druck und Impulsdruckentlastung eine Behandlungsdauer
von wenigen Minuten, während frisches Rindfleisch bei geringerer
Druckbeaufschlagung von zum Beispiel 10 bar und allmählichem
Druckabau zwischen den Hochdruckintervallen, mehrere Stunden dieser
Behandlung ausgesetzt werden kann.
Somit wird der Zeitabschnitt der Intervall-Druckbeaufschlagung in
Abhängigkeit von dem zugeordneten Maximaldruck und/oder dem zu
behandelnden Gut und/oder dem Reifegrad des zu behandelnden Gutes
gewählt.
Zweckmäßig ist es, wenn dem Behälter gefilterte und/oder gekühlte,
atmosphärische Luft zugeführt wird.
Durch das Zuführen gekühlter Luft kann der Behälter für das
Behandlungsgut an praktisch jeder beliebigen Stelle angeordnet
werden, also auch außerhalb eines Kühlraumes. Dazu trägt auch das
Zuführen gefilterter Luft bei, weil auch dadurch der Standort des
Behälters praktisch beliebig gewählt werden kann. So besteht
insbesondere auch die Möglichkeit, den Behälter in der Nähe eines
Verkaufsraumes oder im Verkaufsraum selbst aufzustellen, so daß
eine besonders einfache, auch zeitsparende Bedienung möglich ist.
Wegen der durch das erfindungsgemäße Vefahren sehr kurzen
Behandlungszeit, kann vorteilhaft auch mit kleinen Behandlungsgut-
Portionen gearbeitet werden, so daß keine größere Bervorratung
von zum Beispiel behandeltem Fleisch erforderlich ist.
Die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehene
Vorrichtung weist einen luftdicht verschließbaren Behälter zur
Aufnahme des Behandlungsgutes auf, an den eine Gaszuleitung sowie
eine Gasableitung angeschlossen sind. Sie ist dadurch gekenn
zeichnet, daß an die Gaszuleitung ein Kompressor zum Zuführen von
Umgebungsluft in den Behälter angeschlossen ist, daß ein Ablaßventil
in der Gasableitung angeordnet ist, daß ein Drucksensor zum Messen
des Behälterinnendrucks vorgesehen ist und daß der Kompressor, das
Ablaßventil sowie der Drucksensor mit einer Steuereinrichtung zum
intervallartigen Zuführen und Ablassen von Luft in Steuerverbindung
stehen.
Insgesamt ist die erfindungsgemäße Vorrichtung einfach im Aufbau
und aus kostengünstigen, handelsüblichen Einzelkomponenten
zusammengesetzt. Mit dieser Vorrichtung kann die erfindungsgemäße
Behandlung von Fleisch aber auch von Fisch, Obst, Gemüse und
dergleichen Behandlungsgut durchgeführt werden, indem das
Behandlungsgut in den Druckbehälter vorzugsweise portionsweise
eingefüllt und anschließend bei geschlossenem Behälter intervall
artig mit Luft beaufschlagt wird. Der an den Behälter angeschlossene
Kompressor zur Drucklufterzeugung in Verbindung mit dem Ablaßventil
sowie dem Drucksensor können nach einem an der Steuereinrichtung
einstellbaren Ablaufprogramm arbeiten, so daß ein praktisch
vollautomatischer Betrieb möglich ist.
Die Steuereinrichtung kann einen Programmspeicher beinhalten, in
dem unterschiedliche Behandlungsprogamme abgelegt werden können,
bei denen insbesondere das jeweils zu behandelnde Gut und/oder die
zur Verfügung stehende Behandlungszeit berücksichtigt sind.
Eine abgewandelte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß der
Behälter eine dicht verschließbare Öffnung zum Zuführen des
Behandlungsgutes sowie eine dicht verschließbare, zweite Öffnung
zur Entnahme des Behandlungsgutes aufweist, daß eine Handlingein
richtung zum Befüllen und Entleeren vorgesehen ist, die vorzugsweise
durch ein die beiden Öffnungen sowie den Behälter durchsetzendes
Transportband oder dergleichen Fördereinrichtung gebildet ist und
daß bei den beiden Öffnungen schleusenartige Dichtverschlüsse
vorgesehen sind.
Damit kann die Behandlung des zu reifenden/konservierenden Gutes
praktisch in einem Durchlaufverfahren vorgenommen werden, was die
Verwendung kleiner Druckbehälter begünstigt.
Anstatt eines Transportbandes können als Handlingeinrichtung auch
gesteuerte Greifer vorgesehen sein, mit denen das Behandlungsgut
in den Behälter eingegeben und nach der Behandlung wieder entnommen
werden kann.
Insbesondere bei Einsatz eines Transportbandes oder dergleichen
wird der Behälter durch die schleusenartigen Dichtverschlüsse so
abgedichtet, daß sie auch im Bereich der Ein- und Austritte des
den Behälter durchsetzenden Bandes einen druckdichten Verschluß
bilden.
Bevorzugt ist in der Luftzuleitung, insbesondere nach dem Kompressor,
ein Filter und/oder eine Kühleinrichtung vorgesehen.
Unter Einbeziehung eines Filters und einer Kühleinrichtung bildet
die Vorrichtung eine komplette Funktionseinheit, die praktisch an
beliebigen Standorten aufgestellt werden kann.
Nachstehend ist die Erfindung mit ihren wesentlichen Einzelheiten
anhand der Zeichnung noch näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt:
Eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Behandlung von Frischfleisch, Fisch, Obst und Gemüse.
Eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Behandlung von Frischfleisch, Fisch, Obst und Gemüse.
In der Zeichnungsfigur sind die wesentlichen Funktionsbaugruppen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 schematisch dargestellt. Sie
weist einen luftdicht verschließbaren Behälter 2 auf, in dem das
strichliniert angedeutete Behandlungsgut 3 eingefüllt werden kann.
Bei dem Behandlungsgut handelt es sich insbesondere um Frischfleisch,
jedoch kann auch Fisch oder Obst beziehungsweise Gemüse zum Behandeln
in den Behälter 2 eingegeben werden. Der in seiner äußeren Form
beliebig ausgebildete Behälter 2 weist eine Tür 4 auf, über die
der Innenraum des Behälters 2 zugänglich ist und mittels der der
Behälter auch nach dem Bestücken mit Behandlungsgut 3 luftdicht
verschließbar ist.
An den Behälter 2 ist eine Luftzuleitung 5 angeschlossen, die
zumindest mit einem Kompressor 6 verbunden ist. Bevorzugt ist in
die Luftzuleitung 5 ein Kühlaggregat 7 eingesetzt, das insbesondere
zwischen Kompressor 6 und dem Behälter 2 angeordnet ist. Die von
dem Luft-Kompressor 6 über eine Saugleitung 8 angesaugte Luft wird
zuvor vorzugsweise über ein Luftfilter 9 geführt.
In der Luftzuleitung 5 befindet sich insbesondere unmittelbar vor
dem Behälter 2 noch ein Druckluftventil 10.
An den Behälter 2 ist weiterhin eine Luftableitung 11 angeschlossen,
in der sich ein Ablaßventil 12 befindet.
Ein Drucksensor 13 dient zur Messung des im Behälter 2 herrschenden
Luftdruckes und mit einem Temperatursensor 16 kann die Temperatur
im Behälter gemessen werden.
Die Ventile 10 und 12, der Drucksensor 13 und der Temperatursensor
16 sowie der Kompressor 6 und das Kühlaggregat 7 sind mit einer
Steuereinrichtung 14 verbunden, mittels der das erfindungsgemäße
Behandlungsverfahren zum Beispiel für Frischfleisch automatisch
gesteuert wird. Insbesondere kann über ein Bedienfeld 15 ein
bestimmtes Ablaufprogramm vorgegeben werden. Dadurch ist eine
Anpassung an unterschiedliche Behandlungsgüter und andere Vorgaben
möglich.
Über die Steuereinrichtung 14 wird nach dem Bestücken des Behälters
2 mit Behandlungsgut 3 und nach dem luftdichten Verschließen der
Tür 4 und der Luftableitung 11 mit Hilfe des Ablaßventiles 12, der
Kompressor 6 eingeschaltet, so daß im vorliegenden Falle mit Hilfe
des Kühlaggregates 7 gekühlte Luft über die Luftzuleitung 5 ins
Behälterinnere geführt wird. Es erfolgt dabei ein Druckaufbau bis
zu einem Behälterinnendruck, der mindestens 10 bar beträgt.
Ist der voreinstellbare Druck erreicht, so wird dies vom Drucksensor
13 erfaßt und über die Steuereinrichtung 14 erfolgt ein Abschalten
des Kompressors 6. In dieser Hochdruckphase wird die Luftzuleitung
5 mit Hilfe des Druckluftventiles 10 geschlossen.
Nach einer ebenfalls vorgebaren Zeit wird das Ablaßventil 12 von
der Steuerung 14 geöffnet, bis der Luftdruck im Inneren des Behälters
2 auf einen vorgebaren, vom Drucksensor 13 erfaßten Wert abgesenkt
ist. Dieser gegenüber dem zuvor herrschenden Hochdruck abgesenkte
Druck kann zwischen dem atmosphären Druck und dem zuvor herrschenden
Hochdruck liegen, bevorzugt ist jedoch vorgesehen, daß bis auf
Atmosphärendruck abgesenkt wird.
Anschließend wird das Ablaßventil 12 wieder geschlossen, das
Druckluftventil 10 geöffnet und über den Kompressor 6 wieder
Druckluft zugeführt, bis ein bestimmter Druck in dem Behälter 2
erreicht ist, der wiederum mindestens 10 bar beträgt.
Die intervallartige Druckbeaufschlagung mit dazwischen jeweils
liegender Druckentlastung kann je nach Behandlungsgut in ihrer Anzahl
variiert werden.
Die Luftableitung 11 und auch das Ablaßventil 12 sind so ausgebildet,
daß eine Druckentlastung des Behälterinneren in kürzester Zeit
vorgenommen werden kann. Dementsprechend sind die Durchtrittsquer
schnitte der Luftableitung und des Ablaßventiles dimensioniert.
Insbesondere kann damit ein praktisch impulsartiges Druckentlasten
vorgenommen werden.
Mit Hilfe des Temperatursensors 16 kann die über das Kühlaggregat
7 zugeführte, gekühlte Druckluft in einem vorgebaren Temperatur
bereich gehalten werden.
Bevorzugt wird dabei die Temperatur in einem Bereich um 0°C, z.
B bei -1°C gehalten, weil bei dieser Temperaur ein besonders guter
Austausch von Kohlendioxid und Sauerstoff innerhalb des Behandlungs
gutes stattfindet. Außerdem wird bei dieser Temperatur die
bakterielle Zersetzung minimiert.
Claims (12)
1. Verfahren zur Behandlung von Fleisch, Fisch, oder Obst, Gemüse
und dergleichen Behandlungsgut, insbesondere zum Konservieren
von gereiftem oder zum Reifen und Konservieren von schlacht
frischem Rind-, Schweine-, Kalb-, Lamm-, Wild- oder Geflügel
fleisch, bei dem aus den Zellen des Behandlungsgutes Kohlen
dioxid verdrängt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das
Behandlungsgut innerhalb eines Behälters atmosphärischer Luft
mit intervallartig bis wenigstens etwa 10 bar ansteigendem
und anschließend nach einem vorgebbaren, je nach dem Be
handlungsgut angepaßtem Zeitabschnitt abgesenktem Druck
ausgesetzt wird, daß nach dem Absenken des Drucks von außen
Luft zugeführt und der Druck bis auf wenigstens etwa 10 bar
erhöht wird und daß wenigstens zwei Druckphasen für eine
Behandlung vorgesehen sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Intervallbehandlung mit wechselnder Druckbeaufschlagung des
Behandlungsgutes bei einem Maximaldruck, der in einem Bereich
von etwa 10 bar bis etwa 100 bar liegt, vorgenommen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Druckbeaufschlagung des Behandlungsgutes einerseits mit
hoher und andererseits mit demgegenüber reduzierter Druckbeauf
schlagung in unterschiedlich langen Zeitabschnitten vorgenommen
wird und daß die Hochdruckbeaufschlagung mindestens etwa 1
Minute pro Intervall beträgt und insbesondere länger dauert
als die Niederdruckbeaufschlagung.
4. Verfahren insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Reduzierung des Druckes aus
der Hochdruckbeaufschlagung in kurzer Zeit, insbesondere
impulsartig vorgenommen wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenige
Hochdruckbeaufschlagungen mit impulsartiger Druckentastung
vorgesehen sind und daß sich daran Druckbeaufschlagungs
intervalle mit allmählicher Druckentlastung aus der Hoch
druckphase anschließen.
6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die impulsartige Druckentlastung von der Hochdruckbeauf
schlagung auf Atmosphärendruck erfolgt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Intervall-Druckbeaufschlagung für eine
Behandlungsgutportion über einen Zeitabschnitt von drei
Minuten bis zu zwanzig Stunden vorgenommen wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Zeitabschnitt der Intervall-Druckbeauf
schlagung in Abhängigkeit von dem zugeordneten Maximaldruck
und/oder dem zu behandelndem Gut und/oder dem Reifegrad des
zu behandelnden Gutes gewählt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß dem Behälter gefilterte und/oder gekühlte,
atmosphärische Luft zugeführt wird.
10. Vorrichtung zur Behandlung von Fleisch, Fisch oder Obst, Gemüse
und dergleichen Behandlungsgut, insbesondere zum Konservieren
von gereiftem oder zum Reifen und Konservieren von schlacht
frischem Rind-, Schweine-, Kalb-, Lamm-, Wild- oder Geflügel
fleisch, wobei die Vorrichtung wenigstens einen luftdicht
verschließbaren Behälter zur Aufnahme des Behandlungsgutes
aufweist, an den eine Gaszuleitung sowie eine Gasableitung
angeschlossen sind, zur Durchführung des Verfahrens nach einem
der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an die
Gaszuleitung (5) ein Kompressor (6) zum Zuführen von Umgebungs
luft in den Behälter (2) angeschlossen ist, daß ein Ablaßventil
(12) in der Gasableitung (11) angeordnet ist, daß ein
Drucksensor (13) zum Messen des Behälterinnendrucks vorgesehen
ist und daß der Kompressor (6), das Ablaßventil (12) sowie
der Drucksensor (13) mit einer Steuereinrichtung (14) zum
intervallartigen Zuführen und Ablassen von Luft in Steuer
verbindung stehen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Behälter (2) eine dicht verschließbare Öffnung zum Zuführen
des Behandlungsgutes (3) sowie eine dicht verschließbare,
zweite Öffnung zur Entnahme des Behandlungsgutes aufweist,
daß eine Handlingeinrichtung zum Befüllen und Entleeren
vorgesehen ist, die vorzugsweise durch ein die beiden Öffnungen
sowie den Behälter durchsetzendes Transportband oder der
gleichen Fördereinrichtung gebildet ist und daß bei den beiden
Öffnungen schleusenartige Dichtverschlüsse vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Gas- beziehungsweise Luftzuleitung (5), insbesondere
nach dem Kompressor (6), ein Filter (9) und/oder eine
Kühleinrichtung (7) vorgesehen ist.
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| DE19932371A DE19932371A1 (de) | 1999-07-13 | 1999-07-13 | Verfahren und Vorrichtung zur Behandlung von Fleisch, Fisch oder Obst, Gemüse und dergleichen Behandlungsgut |
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Family Applications (1)
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Patent Citations (1)
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