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DE19931162B4 - Kupplungskopf zur pneumatischen Verbindung der Bremsanlagen eines Motorwagens und eines Anhängefahrzeuges - Google Patents

Kupplungskopf zur pneumatischen Verbindung der Bremsanlagen eines Motorwagens und eines Anhängefahrzeuges Download PDF

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DE19931162B4 DE1999131162 DE19931162A DE19931162B4 DE 19931162 B4 DE19931162 B4 DE 19931162B4 DE 1999131162 DE1999131162 DE 1999131162 DE 19931162 A DE19931162 A DE 19931162A DE 19931162 B4 DE19931162 B4 DE 19931162B4
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Knorr Bremse Systeme fuer Nutzfahrzeuge GmbH
Knorr Bremse Systeme fuer Schienenfahrzeuge GmbH
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Abstract

Kupplungskopf (1) zur pneumatischen Verbindung der Bremsanlagen eines Motorwagens und eines Anhängefahrzeuges, mit einer Filtereinrichtung zur Filterung der Druckluft, welche einen in einem Gehäuse (3) des Kupplungskopfes (1) integrierten, zwischen zwei Druckluft-Anschlüssen (11, 13) angeordneten topfförmigen Filtereinsatz (15) mit einem offenen Kopfende (21) und einem Boden (29) beinhaltet, dadurch gekennzeichnet, dass der Filtereinsatz (15) bei einem vorbestimmten Leitungsdruck an einem der Druckluft-Anschlüsse (11, 13) gegen die Kraft wenigstens einer Druckfeder (17, 19) in eine eine Kurzschlußverbindung zwischen den beiden Druckluft-Anschlüssen (11, 13) öffnende Position bewegbar ist, wobei die Druckfeder (17) außen am Filtereinsatz (15) im Bereich seines Kopfendes (21) angreift.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kupplungskopf nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Ein solcher Kupplungskopf ist aus der CH 317 732 bekannt.
  • Leitungsfilter schützen die Druckluft-Bremsanlagen sowie den Nebenverbraucher sowohl in Motorfahrzeugen als auch in Anhängefahrzeugen vor Verschmutzung. Bei Verwendung in Anhängefahrzeugen sind derartige Leitungsfilter gesondert in der Leitungsverbindung zwischen Kupplungskopf und Anhängerbremsanlage bzw. Vorrat des Anhängers vorgesehen. Eine derartige Verwendung in Anhängefahrzeugen ist im allgemeinen deshalb erforderlich, da Kupplungsköpfe von Anhängefahrzeugen im Gegensatz zu denjenigen von Motorfahrzeugen kein Absperrglied aufweisen, welches im entkuppelten Zustand ein Schließen der pneumatischen Leitung bewirkt. Die Leitungsfilter befinden sich im allgemeinen in einem gesonderten Gehäuse, wobei Ausführungsformen vorgesehen sind, bei welchen der im allgemeinen topfförmig ausgebildete Filtereinsatz derartiger Leitungsfilter gegen die Kraft einer verspannenden Druckfeder öffnet und eine Bypass- bzw. Kurzschlußverbindung freigibt, wenn das Material des Filters durch verunreinigende Partikel verstopft sein sollte. Eine derartige Wirkungsweise hat zur Folge, dass bei einem selbsttätigen Öffnen der Kurzschlußverbindung zumindest kurzzeitig verunreinigte Druckluft für den Druckluftvorrat bzw. die Bremsanlage des Fahrzeugs in Kauf genommen wird, da hier Sicherheitsbestimmungen vorrangig sind. Es gibt andererseits auch Anwendungsfälle, bei welchen z.B. bei Umkehr der Strömungsrichtung ein Verstopfen des Filtereinsatzes nicht zum Öffnen führt, was bei gewissen Anordnungen in Kauf genommen werden kann. Im allgemeinen ist es jedoch zweckmäßig, wenn ein derartiges Sicherheitselement einer Kurzschlußverbindung gegeben ist.
  • Die Verwendung eines Filtereinsatzes in einem gesonderten Filtergehäuse in der Verbindung zwischen Kupplungskopf und Verbraucher bzw. Bremsanlage stellt einen baulichen Aufwand dar, welcher im Sinne der Kosteneinsparung zu vermeiden ist, selbst wenn durch Ersatz von Druckgußgehäusen durch Kunststoffgehäuse bereits eine gewisse Reduzierung des Kostenaufwands erzielbar sein sollte. Trotz weiterer Reduzierung des baulichen Aufwandes soll die Möglichkeit beibehalten werden können, den Leitungsfilter in beiden Richtungen oder in einer Richtung öffnend vorzusehen.
  • Die DE 1 505 541 A offenbart einen Luftfilter für Druckluftbremsanlagen von Fahrzeugen, bei welchem das Filterelement in Form eines Filtertopfes bei Verschmutzung gegen die Wirkung einer Feder derart verschiebbar ist, dass ein Luftweg am Filtertopf vorbei geöffnet wird. Jedoch ragt diese Feder in den Filtertopf hinein und stützt sich am Boden des Filtertopfes ab. Hierdurch behindern die Federwindungen die Luftströmung durch den Filtertopf und wirken als zusätzlicher Strömungswiderstand. Weiterhin schränkt die in den Filtertopf hineinragende Feder den freien Raum für das vom Filtertopf getragene Filtermaterial, beispielsweise Stahlwolle, erheblich ein.
  • Die DE 197 35 267 C1 welche einen Leitungsfilter für Druckluftleitungen in Nutzfahrzeugen beschreibt, zeigt eine Druckfeder, welche ebenfalls in das Innere eines Filtertopfes eingreift, wodurch dieselben Nachteile entstehen, wie sie bereits oben bei der Diskussion der DE 1 505 541 A beschrieben wurden.
  • Zur Lösung der Aufgabe, die im Stand der Technik gezeigten Nachteile zu beseitigen, dienen die Merkmale des Patentanspruchs 1.
  • Bei der Erfindung greift demgegenüber die Druckfeder im Bereich des Kopfendes des Filtereinsatzes außerhalb an. Dies hat zum Vorteil, dass die Druckfeder die Strömung durch den Filtereinsatz nicht mehr behindert. Zum anderen kann nun der gesamte Innenraum des topfförmigen Filtereinsatzes mit Filtermaterial belegt bzw. ausgefüllt werden, so dass die wirksame Filterfläche gegenüber dem Stand der Technik beträchtlich erhöht werden kann. Dies führt in der Folge zu einer längeren Standzeit des Filtereinsatzes und folglich zu geringeren Wartungskosten des Nutzfahrzeugs.
  • Durch die Montage des Filtereinsatzes im Inneren des Kupplungskopfes, d.h. durch die Integration in diesem ist der bauliche Aufwand bisher üblicher Art beträchtlich reduziert; es kann vollständig auf ein, im allgemeinen mindestens zwei Verschraubungen für den Energiezufluß und für den Energieabfluß erforderndes Gehäuse verzichtet werden. Die Verwendung eines Filtereinsatzes als Leitungsfilter ist vorzugsweise in Kupplungsköpfen ohne dem bei Motorwagen-Kupplungsköpfen üblichen Absperrglied vorgesehen, da der erforderliche Freiraum entweder in horizontaler oder in vertikaler Baulage ohne wesentlichen zusätzlichen Aufwand zur Verfügung steht. Die Integration im Kupplungskopf ist auch bei baulichen Varianten derjenigen Art möglich, bei welchen eine die Kurzschlußverbindung zwischen Energiezufluß und Energieabfluß öffnende Beweglichkeit des Filtereinsatzes in beiden Strömungsrichtungen gefordert ist. Die Möglichkeit des Zugriffs in das Innere des Kupplungskopfes ist in einfacher Weise durch einen schnell lösbaren Deckel gegeben, welcher nach einer vorteilhaften Ausgestaltung mittels eines schnell lösbaren Sicherungsringes oder eines entsprechenden Sicherungsdrahtes und unter Verwendung eines einfachen O-Rings am Gehäuse des Kupplungskopfes aufgesetzt ist und den eigentlichen Boden des Filtereinsatzes darstellt.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in weiteren Patentansprüchen aufgeführt.
  • Die Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung erläutert.
  • 1 ist eine Teilschnittansicht eines Kupplungskopfes mit integriertem Filtereinsatz gemäß der Erfindung; und
  • 2 ist eine der 1 vergleichbare Teilschnittansicht einer weiteren Ausführungsform gemäß der Erfindung.
  • Der in 1 der Zeichnung dargestellte Kupplungskopf 1 gemäß einer ersten, beispielhaft wiedergegebenen Ausführungsform gemäß der Erfindung weist ein Gehäuse 3 auf, an welchem oberseitig eine Klaue 5, ein Deckel 7 und eine Führungsleiste 9 ausgebildet sind. Mit Hilfe der Klaue 5 und der Führungsleiste 9 kann der Kupplungskopf mit einem weiteren Kupplungskopf gekuppelt werden, wobei die Führungsleiste des jeweils anderen, in umgekehrter Lage zu kuppelnden Kupplungskopfes durch Drehung in der Klaue 5 geführt ist, während die Führungsleiste 9 des in 1 dargestellten Kupplungskopfes in die Klaue des Gegenkopfes eingreift, derart, daß bei gegenseitiger Verdrehung der beiden Kupplungsköpfe die Verbindung zwischen ihnen hergestellt ist. Bei Kupplungsköpfen der beispielhaft wiedergegebenen Ausführungsform ist im allgemeinen in einem der Kupplungsköpfe ein Absperrglied vorgesehen, im allgemeinen ist dies der Kupplungskopf, welcher am Zugfahrzeug befestigt ist und mit dem Gegenkupplungskopf des Anhängefahrzeugs zu kuppeln ist. Der in 1 wiedergegebene Kupplungskopf ist ohne ein derartiges Absperrglied wiedergegeben.
  • Der Kupplungskopf 1 gemäß der Erfindung weist einen Anschluß 11 als Energiezufluß und einen Anschluß 13 als Energieabfluß auf. Bei einem derartigen Aufbau wird Druckluft vom (nicht dargestellten) Gegenkupplungskopf in den Anschluß 11 geleitet und verläßt den Kupplungskopf 1 durch den Anschluß 13 als Energieabfluß. Grund sätzlich ist die Strömungsrichtung der Druckluft auch umkehrbar, derart, daß die Druckluft vom Anschluß 13 nach Passieren des Kupplungskopfes 1 den Anschluß 11 als Energieabfluß verläßt und in den Gegenkupplungskopf geführt wird. Das dargestellte Ausführungsbeispiel gibt einen vorzugsweise für Anhängefahrzeuge verwendeten Kupplungskopf wieder, bei welcher Druckluft vom Motorfahrzeug durch den Anschluß 11 als Energiezufluß in den Kupplungskopf 1 gelangt und diesen durch den Anschluß 13 als Energieabfluß verläßt. Nachdem Kupplungsköpfe der in Rede stehenden Art zur Verbindung von Vorratsleitungen und Bremsleitungen dienen, ist mit der Bezeichnung Druckluft Vorrats-Druckluft bzw. Bremsleitungs-Druckluft bezeichnet.
  • Gemäß 1 der Zeichnung befindet sich im Inneren des Kupplungskopfes erfindungsgemäß ein Filtereinsatz 15, welcher zwischen Druckfedern 17 und 19 verspannt ist. Die Druckfeder 17 stützt sich direkt am Kopfende 21 des Filtereinsatzes 15 ab, während die Druckfeder 19 gegenüber einem Anschlagring 23 wirkt, welcher seinerseits an der Unterseite des Kopfendes 21 anliegt und von einer Schulter 25 des Gehäuses 3 endseitig abgefangen ist.
  • Der Filtereinsatz 15 des in 1 dargestellten Ausführungsbeispiels besteht aus einem Rahmen, an welchen ein Sieb 27 aufgebracht ist, derart, daß die den Kupplungskopf vom Anschluß 11 zum Anschluß 13 durchströmende Luft das Sieb 27 passieren muß. Es kann sich hierbei um ein an sich bekanntes z. B. aus Kunststoff bestehendes, feinmaschiges Filtermaterial handeln, welches mit den Rahmenteilen des Filtereinsatzes verklebt ist oder mit diesen Teilen als Folge von Wärmebehandlung verschmolzen ist. Vorzugsweise ist das Kopfende 21 des Filtereinsatzes offen, d. h. das Kopfende 21 ist z. B. als Ring ausgebildet, während der Boden 29 des Filtereinsatzes in gleicher Weise wie die seitlichen Fenster des Rahmens durch das Filtermaterial überdeckt ist.
  • Die Wirkungsweise des Filtereinsatzes bei Durchströmung vom Anschluß 11 zum Anschluß 13 ist wie folgt: Bei Durchströmung des Kupplungskopfes und des Filtereinsatzes bleiben eventuelle Verunreinigungen im Inneren des Filtereinsatzes hängen, so daß gereinigte Luft den Anschluß 13 verläßt. Übersteigt die Verunreini gung des Filtereinsatzes ein vorgegebenes Maß, wird also der Luftdurchgang stark gedrosselt oder sogar ganz unterbrochen, dann wird der Filtereinsatz durch den am Anschluß 11 anstehenden Druck gegen die Wirkung der Druckfeder 19 nach unten gerichtet verschoben, so daß der zwischen Druckfeder 19 und Kopfende 21 gefangene Anschlagring 23 von der Schulter 25 abhebt und eine direkte Kurzschlußverbindung zwischen Anschluß 11 und Anschluß 13 herstellt.
  • Die Druckluftversorgung des an den Anschluß 13 angeschlossenen Druckluftvorrates (bei Anschluß an eine Vorratsleitung) oder die Funktion der an den Anschluß 13 angeschlossenen Bremsanlage (bei Anschluß an die Steuer- bzw. Bremsleitung) bleiben sichergestellt.
  • Bei umgekehrter Strömungsrichtung, also bei Anströmung über den Anschluß 13 und bei Energieabfluß vom Anschluß 11, ist die gleiche Wirkungsweise des Filtereinsatzes, wenngleich in entgegengesetzter Richtung sichergestellt. Bei einer sehr starken Drosselung oder bei einem Schließen des Durchganges durch den Filtereinsatz wird dieser durch den am Anschluß 13 anstehenden Druck gegen die Wirkung der Feder 17 nach oben gehoben, wobei sich das Kopfende vom Anschlagring 23 abhebt, d. h. der zwischen Anschlagring 23 und Kopfende 21 des Filtereinsatzes gebildete Ventilsitz wird freigegeben und die Kurzschlußverbindung zwischen Anschluß 13 und Anschluß 11 ist gegeben. In diesem Fall kann die Druckluft vom Anschluß 13 ungereinigt in den Anschluß 11 gelangen und wird von dort über den Gegenkupplungskopf weitergeleitet. Die Betrachtungsweise der Anschlüsse 11 und 13 als Energiezufluß bzw. Energieabfluß hängt von der Verwendung des Kupplungskopfes am Zug- bzw. Motorfahrzeug oder am Anhängefahrzeug ab. Bei der erstgenannten Variante befindet sich der Kupplungskopf 1 am Anhängefahrzeug, wobei Druckluft über den Anschluß 11 als Energiezufluß zuströmt und durch den Anschluß 13 als Energieabfluß dem Vorratsbehälter im Anhänger bzw. der Bremsanlage (Anhängerbremsventil etc.) zugeleitet wird.
  • Die Erfindung ist nicht auf die in 1 dargestellte stehende Bauart des Filtereinsatzes zwischen zwei Druckfedern 17 und 19 beschränkt. Es ist grundsätzlich möglich, den Filtereinsatz nur in einer Richtung öffnend auszubilden, wobei anstelle der Druckfeder 17 ein gehäuseseitiges Anschlagelement verwendet werden kann. Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, den Filtereinsatz starr im Inneren des Kupplungskopfes anzuordnen, wobei auf die Möglichkeit einer Kurzschlußverbindung verzichtet wird, d. h. bei einer derartigen Konstruktion ist mit der Möglichkeit des Verschließens des Luftdurchganges zu rechnen.
  • In 2 ist eine Ausführungsform eines Kupplungskopfes dargestellt, bei welcher der Filtereinsatz liegend geführt ist. Der Aufbau des Filtereinsatzes zwischen zwei Druckfedern 17 und 19 und die Wirkung bei starker Drosselung oder bei einem Verschließen des Luftdurchganges entsprechen derjenigen nach 1, d. h. grundsätzlich ist ein Öffnen des Filtereinsatzes unabhängig von der Strömungsrichtung im Inneren des Kupplungskopfes möglich. Auch bei der Variante nach 2 ist es alternativ möglich, das Öffnen des Filtereinsatzes nur in einer Richtung vorzusehen. Grundsätzlich ist auch die Möglichkeit gegeben, den Filtereinsatz starr, d. h. ohne Druckfedern, im Inneren des Kupplungskopfes zu verwenden, wie vorstehend unter Bezugnahme auf 1 erläutert ist.
  • Der Einbau und die Wartung des Filtereinsatzes bei erfindungsgemäßer Verwendung im Kupplungskopf nach den 1 und 2 ist von einfacher Art. Gemäß 1 und 2 ist im Gehäuse 3 des Kupplungskopfes 1 ein Deckel 31 eingeschraubt und z. B. mittels eines O-Rings 33 gegenüber dem Gehäuse abgedichtet. Sowohl Gehäuse 3 als auch Deckel 31 können aus Kunststoff gefertigt sein. Auf die Verschraubung zwischen Deckel und Gehäuse kann auch verzichtet werden, wenn ein (nicht dargestellter) Deckel zum Einsatz kommt, welcher bei gleichzeitig vorhandener Abdichtung mittels eines O-Rings gehäuseaußenseitig mittels eines schnellöslichen Sicherungsrings oder sonstigen Sicherungsdrahtes gehaltert ist. Grundsätzlich kann nach Lösen des Deckels 31 ein Zugriff in das Innere des Kupplungskopfes vorgenommen werden, so daß ein schneller Austausch des Filtereinsatzes nach Zusetzen desselben bzw. ein Austausch der Druckfedern möglich ist. Der einfache Ausbau der Bestandteile ist vor allem dadurch ermöglicht, daß sich die Druckfeder 19 im allgemeinen am Deckel 31 abstützt, und zwar unabhängig von der stehenden oder von der liegenden Ausführungsform.
  • 1
    Kupplungskopf
    3
    Gehäuse
    5
    Klaue
    7
    Deckel
    9
    Führungsleiste
    11
    Anschluß
    13
    Anschluß
    15
    Filtereinsatz
    17
    Druckfeder
    19
    Druckfeder
    21
    Kopfende
    23
    Anschlagring
    25
    Schulter
    27
    Sieb
    29
    Boden
    31
    Deckel
    33
    O-Ring

Claims (5)

  1. Kupplungskopf (1) zur pneumatischen Verbindung der Bremsanlagen eines Motorwagens und eines Anhängefahrzeuges, mit einer Filtereinrichtung zur Filterung der Druckluft, welche einen in einem Gehäuse (3) des Kupplungskopfes (1) integrierten, zwischen zwei Druckluft-Anschlüssen (11, 13) angeordneten topfförmigen Filtereinsatz (15) mit einem offenen Kopfende (21) und einem Boden (29) beinhaltet, dadurch gekennzeichnet, dass der Filtereinsatz (15) bei einem vorbestimmten Leitungsdruck an einem der Druckluft-Anschlüsse (11, 13) gegen die Kraft wenigstens einer Druckfeder (17, 19) in eine eine Kurzschlußverbindung zwischen den beiden Druckluft-Anschlüssen (11, 13) öffnende Position bewegbar ist, wobei die Druckfeder (17) außen am Filtereinsatz (15) im Bereich seines Kopfendes (21) angreift.
  2. Kupplungskopf (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass a) der Außenumfang des Filtereinsatzes (15) mittels der wenigstens einen Druckfeder (17, 19) gegenüber einem Ventilsitz verspannt ist, welcher am Innenumfang der Leitungsverbindung zwischen den Druckluft-Anschlüssen (11, 13) ausgebildet ist; und b) bei Erreichen des Öffnungsdruckes für die Kurzschlußverbindung der Filtereinsatz (15) gegen die Kraft der wenigstens einen Druckfeder (17, 19) vom Ventilsitz abhebbar ist.
  3. Kupplungskopf (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass a) der Filtereinsatz (15) zwischen zwei entgegengesetzt an ihm einwirkenden Druckfedern (17, 19) geführt ist; b) der Außenumfang des Filtereinsatzes (15) unter Verspannung der einen Druckfeder (17) an einem Anschlagring (23) anliegt, welcher einen ersten Ventilsitz für den Filtereinsatz bildet; und c) der Anschlagring (23) unter Verspannung durch die zweite Druckfeder (19) an einer gehäuseseitigen Schulter (25) der Verbindung zwischen den Druckluft-Anschlüssen (11, 13) anliegt, welche einen zweiten Ventilsitz für den Filtereinsatz (15) bildet, derart, dass der Filtereinsatz (15) in einer Durchströmungsrichtung des Kupplungskopfes (1) bei Erreichen der Öffnungsdrucks der Kurzschlußverbindung gegen die Kraft der ersten Druckfeder (17) vom ersten Ventilsitz abhebbar ist und in entgegengesetzter Strömungsrichtung gegen die Kraft der zweiten Druckfeder (19) unter Mitnahme des Anschlagrings (23) vom zweiten Ventilsitz (Schulter 25) abhebbar ist.
  4. Kupplungskopf (1) nach einem der vorangehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Filtereinsatz (15) aus einem in Topfform ausgebildeten Rahmen als Filterträger besteht, zwischen dessen Rahmenteilen sich das Filtermaterial befindet.
  5. Kupplungskopf (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen am Gehäuse (3) des Kupplungskopfes (1) vorgesehenen schnell lösbaren Deckel (31), an welchem sich die Federanordnung des Filtereinsatzes (15) endseitig abstützt.
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