DE19931155A1 - Verfahren zur Fertigung von Wischanlagenkomponenten aus extrudierten Profilen - Google Patents
Verfahren zur Fertigung von Wischanlagenkomponenten aus extrudierten ProfilenInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Wischanlagenkomponenten, wie beispielsweise Wischarme, Wischhebel oder Wischblätter. Die Rohlinge von Bauteilen (1, 9, 29) werden quer zur Extrusionsrichtung stranggepreßter Werkstoffe scheibenförmig abgetrennt; biegeweiche Gelenkzonen (4, 5) werden durch Freistanzungen (22, 23, 24) erzeugt, wohingegen steifere Zwischenbereiche (25, 26) durch Umbördeln der Randbereiche von Abschnitten der Bauteile (1, 9, 29) erzeugt werden. Bei mehrteiligen Systemen (21) sind an den Verbindungsstellen (10, 11) mehrere durch Extrusion erzeugte Einzelbauteile (12, 13, 14) Verbindungselemente (15) eingefügt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Fertigung von Wischanlagenkomponenten
aus extrudierten Profilen, wie beispielsweise als Strang gepreßte Werkstoffe, wobei
es sich bei den Wischanlagenkomponenten um Wischarme, Wischblätter oder
ganze, einstückige Wischhebel handeln kann.
Bekannte Wischhebel sind in der Regel mehrteilig ausgeführt. Die Funktion des
Wischens übernimmt ein Wischgummi, der entsprechend profiliert, an der zu
reinigenden Fläche, wie beispielsweise der Windschutzscheibe unter
Druckbelastung hin- und herbewegt wird. Der Wischgummi wird beispielsweise an
einem Wischblatt geführt, an welchem an der der Windschutzscheibe abgewandten
Seite der Wischgummi befestigt ist. Die Befestigung erstreckt sich jedoch nicht
über die ganze Länge des Wischgummis; vielmehr ist dieser nur an einigen wenigen
Punkten entlang der Wischblattlänge mit dem Wischblatt verbunden. Erstreckt sich
der Wischgummi beispielsweise über eine größere Länge, so können drei oder vier
Befestigungsstellen zwischen Wischblatt und Wischgummi vorgesehen werden.
Bisher werden zum Ausgleich von Scheibenunebenheiten und
Krümmungsänderungen an den Windschutzscheiben oder Heckscheiben
Wischblätter mit Waagebalkenteilen eingesetzt, bei denen Zugfedern vorhanden
sind, um ein Anliegen des Wischblatts an der Scheibenoberfläche zu gewährleisten.
Der Nachteil bei der Verwendung von Wischblättern, deren Anpreßkraft mittels
einer Zugfeder erzeugt wird, ist darin zu erblicken, daß mittels der durch Zugfedern
erzeugten Anpreßkraft die Auflagekraftverteilung derart ungünstig sein kann, daß in
Scheibenbereichen mit starker Krümmung kein Kontakt zwischen Wischgummi und
Scheibe besteht und in flacher gekrümmten Scheibenbereichen ein so hoher
Anpreßdruck herrscht, daß Wischgummis dort extremem Verschleiß ausgesetzt sein
können.
Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens lassen sich für ein- oder mehrteilige
Wischblätter bereits bei der Herstellung der Wischarme oder Wischblätter
Federelemente ausformen, die die heute verwendeten Zugfedern ersetzen. Ferner
sind die mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens herstellbaren
Wischanlagenkomponenten wesentlich kostengünstiger verglichen mit den heutigen
Serienlösungen. Sie sind wesentlich leichter als die bisherigen Serienlösungen und
vereinigen steife und elastische Bereiche an einem Bauteil. Je nach Ausformung
von Freistanzungen oder gebördelter Abschnitte an Wischblättern, Wischarmen
oder Bügelsegmenten, läßt sich die Auflagekraftverteilung durch spezielle
Krümmungsverläufe in den elastischen Bereichen gezielt an die im Verlauf eines
Wischvorgangs wechselnde Scheibenkrümmung anpassen.
In vorteilhafter Ausgestaltung des der Erfindung zugrunde liegenden Gedankens
besteht der stranggepreßte Werkstoff aus Aluminium oder ist eine
Werkstofflegierung mit einem sehr hohen Aluminiumanteil. Neben Aluminium
oder einer Werkstofflegierung mit hohem Aluminiumanteil kann der stranggepreßte
Werkstoff auch Magnesium oder eine Legierung mit hohem Magnesiumanteil sein.
Daneben können die Rohlinge der Bauteile für die Wischanlage auch von einem
Kunststoffprofil quer zu dessen Extrusionsrichtung abgetrennt werden.
In vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die
Rohlinge der Bauteile vom stranggepreßten Werkstoff scheibenförmig abgetrennt,
so daß pro Fertigungslos jeweils optimale Scheibendicken erzielbar sind.
Vorteilhaft lassen sich an einstückig ausgeführten Wischblättern, Wischarmen oder
dergleichen biegeweiche Gelenkzonen durch Freistanzungen zwischen der
Wischblattbrücke, den Bügeln und/oder dem Wischbrett ausbilden. Mittels eines
sich nach dem Abtrennen der Rohlinge vom stranggepreßten Werkstoff
anschließenden Stanzvorgang können die Rohlinge individuell an ihre separaten
Einsatzzwecke angepaßt werden. Neben Stanzvorgängen werden an den Rohlingen
Biegevorgänge durchgeführt, wodurch versteifte Zwischenbereiche durch
umbördeln von Randbereichen der Rohlinge über bestimmte Längen erzeugt
werden können.
In vorteilhafter Ausgestaltung können die entweder durch biegeweiche
Gelenkzonen oder durch Gelenke an den Wischblattbrücken aufgenommenen Bügel
als elastische Biegefedern ausgebildet sein. Dabei können sowohl eine als auch
beide Bügelabschnitte, die sich beidseits des Gelenks oder der Gelenkzone
erstrecken, elastisch ausgeführt sein. Je nach Freistanzung oder Umbördelung
können die Bügelabschnitte mit gleicher, progressiver oder degressiver
Federsteifigkeit ausgeführt sein - je nach Verlauf der zu reinigenden Fläche, die das
Wischblatt später einmal überstreichen wird.
In der Wischblattbrücke können Befestigungsvorrichtungen für die Wischarme
vorgesehen sein, beispielsweise in Form eines Clips oder einer Öse, in welche das
Gegenstücks eines Wischarms später einschnappt.
Bei mehrteiligen Wischblattkombinationen können in vorteilhafter Weise zwischen
den Bügeln, an denen der Wischgummi arretiert ist und der Wischblattbrücke
Gelenke vorgesehen sein, in welche auf dem Extrusionswege hergestellte
Verbindungsglieder eingelassen sein können. Die zwischen Gelenkkopf und
Gelenkfassung eingelassenen Verbindungsglieder dienen der
Reibungsverminderung, der Dämpfung oder auch der Spieleinengung zwischen
Gelenkkopf und Gelenkfassung der Komponenten des mehrteiligen Systems.
Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens lassen sich Wischarme, Wischhebel und
Wischblätter für Wischanlagen in exakter Abstimmung auf ihren späteren Einsatz
kostengünstiger und erheblich leichter herstellen.
Anhand einer Zeichnung sei die Erfindung nachstehend eingehender erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1a-1d die schematische Darstellung einer Wischblattkonflguration mit
festen Verbindungsbereichen,
Fig. 2a-2d die schematische Darstellung einer Wischblattkonfiguration mit
Gelenken,
Fig. 3 ein mehrteiliges System mit detaillierter Darstellung der
Gelenke,
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein mehrteiliges System gemäß Fig. 3,
Fig. 5 ein mehrteilig ausgebildetes System mit biegeweichen
Gelenkzonen erzeugt durch Freistanzungen,
Fig. 6 eine Draufsicht auf ein einteilig ausgebildetes System gemäß
Fig. 5,
Fig. 7, 8 eine Ausführungsvariante eines einstückig ausgebildetes
Systems in Seitenansicht und Draufsicht und
Fig. 9, 10 Ausführungsvarianten von Wischarmen.
Fig. 1a-1d zeigen die schematische Darstellung einer Wischblattkonfiguration
mit festen Verbindungsbereichen.
Am Wischblatt 1 ist an hier beispielsweise vier dargestellten
Befestigungspunkten 3.1-3.4 ein Wischgummi 2 befestigt. Zwischen Wischblatt 1
und Wischgummi 2 sind ein erster und ein zweiter Bügel 6 bzw. 7 ausgebildet. Der
erste Bügel 6 ist an einer festen Verbindung 4 mit dem Wischblatt 1 verbunden,
während der zweite Bügel 7 an der festen Verbindung 5 mit dem Wischblatt 1
verbunden ist. Die beiden Bügel 6, 7 umfassen je zwei Bügelabschnitte 6.1, 6.2
bzw. 7.1, 7.2, die sich beidseits der festen Verbindungen 4, 5 erstrecken und von
dort in den Befestigungspunkten 3.1-3.4 zum Wischgummi 2 auslaufen.
Im dargestellten Beispiel gemäß Fig. 1 sind die einander zugewandten
Bügelabschnitte 6.2 und 7.1 federnd ausgebildet, während die
Bügelabschnitte 6.1, 7.2 eher starr ausgeführt sind. So ist ein höherer Anpreßdruck
an den Enden des Wischgummis 2 erzielbar, während im mittleren Bereich des
Wischgummis 2 eine etwas geringere Anpreßdruckverteilung erzielbar ist und sich
dieser Bereich des Wischgummis 2 an den Krümmungsverlauf der
Windschutzscheibe eher anpaßt. Die elastischen Bügelabschnitte 6.2, 7.1 können
gleich groß, größer oder kleiner als die steifen Bügelabschnitte sein, wodurch die
einzelne Wischblattkonfiguration in optimaler Weise an die jeweilige
Scheibenkrümmung angepaßt werden kann. Auch läßt sich die Biegesteifigkeit der
elastischen Abschnitte derart ausbilden, daß diese konstant ist, ansteigt oder auch
abfallend verläuft. Im in Fig. 1a dargestellten Beispiel sind die einander
zugewandten Bügelabschnitte 6.2, 7.1 mit geringerer Biegesteifigkeit ausgelegt
vergleichen mit den steiferen Bügelabschnitten 6.1, 7.2, die die Enden des
Wischblatts 1 andrücken.
Fig. 1b und 1c zeigen einstückige Wischblattkonfigurationen, bei welchen die
inneren Bügelabschnitte 6.2 und 7.1 steifer ausgeführt sind, als die in diesem
Beispiel federnd ausgeführten äußeren Bügelabschnitte 6.1 und 7.2. Fig. 1c zeigt
an der Wischblattbrücke 8 aufgenommene Bügel 6, 7, deren Abschnitte 6.1, 6.2
und 7.1, 7.2 allesamt federnd. ausgeführt sind und im Vergleich dazu die
Wischblattbrücke 8 steifer ausgebildet ist.
Fig. 1d zeigt eine Wischblattkonfiguration, wo neben den Bügeln 6, 7, die das
Wischgummi 2 fixieren, auch die Wischblattbrücke 8 elastisch federnd ausgebildet
ist. Auch bei dieser Konfiguration kann durch verschiedene Längen und
verschiedene Biegesteifigkeiten den unterschiedlichen Einsatzcharakteristiken der
Wischblätter Rechnung getragen werden.
Fig. 2a-2d zeigen die schematische Darstellung einer Wischblattkonfiguration
mit Gelenken.
Auch in dieser Ausführungsform - einem mehrteiligen System - sind an einer
Wischblattbrücke 14 zwei Bügel 12 und 13 befestigt. Im Unterschied zur in den
Fig. 1a-1d gezeigten Ausführungsform mit festen Verbindungsbereichen 4, 5
sind diese an der Wischblattbrücke 14 in Gelenken 10, 11 aufgenommen. In
Fig. 2a sind die einander zugewandten Bügelabschnitte 12.2, 13.1 elastisch
ausgebildet, während die äußeren Bügelabschnitte 12.1, 13.2 eher starr gehalten
sind. In Fig. 2b verhält es sich umgekehrt, dort sind die äußeren
Bügelabschnitte 12.1 und 13.2 elastischer ausgeführt, als die einander zuweisenden
Bügelabschnitte 12.2 und 13.1. Obschon die Bügelabschnitte 12.1, 12.2
und 13.1, 13.2 in den Fig. 2a-2d alle etwa gleiche Länge aufweisen, können
diese auch in unterschiedlichen Längen, je nach gewünschter Biegecharakteristik
ausgeführt sein.
Fig. 2c zeigt eine Bügelkonfiguration, entsprechend der Konfiguration in Fig. 1c,
bei der die Bügel 12 und 13 allesamt federnde Bügelabschnitte 12.1, 12.2
bzw. 13.1, 13.2 aufweisen.
Fig. 2d schließlich zeigt eine Konfiguration, bei der die elastisch ausgeformten
Bügel 12, 13 in Gelenken 10, 11 an einer ihrerseits elastisch federnd ausgebildeten
Wischblattbrücke 14 aufgenommen sind.
Fig. 3 zeigt ein mehrteiliges Wischblattsystem mit detaillierter Darstellung der
Gelenke.
Am Wischblatt 1 ist ein Wischgummi 2 aufgenommen, der an vier
Befestigungspunkten 3.1-3.4 festgelegt ist. Die Wischblattbrücke 14 ist mit einer
Bohrung 18 versehen und weist einen verstärkten Zwischenbereich 25 auf, der
durch eine Umbördelung entsprechender Randbereiche des Bauteilrohlings erzeugt
wird (vergl. Fig. 4). An der Wischblattbrücke 14 sind die in den vergrößerten
Details X und Y dargestellten Gelenke 10, 11 ausgebildet. Gemäß des Details X
können die Gelenkköpfe 17 von Gelenkfassungen 16 des Wischblattbügels 12
umschlossen sein, der als Biegefeder 19 ausgebildet werden kann. Detail Y zeigt
eine Ausführung eines Gelenks 11 in vergrößertem Maßstab, wo ein Gelenkkopf 17
mittels eines Verbindungsglieds 15 mit dem Bügel 13 verbunden ist. Das
Verbindungsglied 15, beispielsweise ein Kunststoffclip, dient der
Reibungsverminderung, der Dämpfung und der Einengung des unvermeidlichen
Spiels zwischen den zueinander relativ bewegbaren Bauteilen 13 und 14.
Die Freistanzungen 22 unterhalb der Bügel 12, 13 und im Bereich zwischen den
Bügeln 12, 13 und den Gelenken 10, 11 bewirken eine erhöhte Elastizität des
mehrteiligen Wischblattsystems 21, wobei die Wischblattbrücke 14 selbst mehrere
versteifte Bereiche 25, 26 aufweisen kann, deren Länge entlang des Arms variieren
können, so daß je nach Einsatzzweck die Anpreßkraft variabel gehalten werden
kann. An den jeweiligen unteren Enden de Bügel 12, 13 sind an den
Befestigungspunkten 3.1-3.4 das Wischgummi 2 gehalten. Die Ausführungsform
gemäß Fig. 3 entspricht der in den Fig. 2a-2d ausgeführten schematischen
Darstellung für mehrteilige Wischblattkonfigurationen mit Gelenken 10 und 11.
Fig. 4 zeigt die Draufsicht auf die Wischblattkonfiguration gemäß Fig. 3. Die
versteiften Zwischenbereiche 25, 26 werden jeweils durch Umbördelung von
Randbereichen entlang einer bestimmten Länge am Bauteil erzeugt. Je nach Länge
der umbördelten Abschnitte stellt sich eine vorherbestimmbare Biegefestigkeit der
Wischblattbrücke 14 bzw. eines Wischarms ein. Entsprechend der strichpunktierten
Linie verläuft das Wischblatt 1 unterhalb der Wischblattbrücke 14; seitlich ist ein
Teil des Bügels 13 erkennbar, der im Befestigungspunkt 3.4 für den Wischgummi 2
ausläuft. Mittels der Bohrung 18 wird die Wischblattbrücke 14 mit einer
Antriebskurbel oder dergleichen verbunden.
Fig. 5 schließlich zeigt eine einteilige Wischblattkonfiguration 20, wobei an einem
Korpus eine Wischblattbrücke 8 ausgebildet ist, die versteifte
Zwischenbereiche 25, 26 umfaßt, in denen die Randbereiche jeweils umbördelt
sind. Die Länge des umbördelten Abschnittes bestimmt die Biegesteifigkeit des
Wischblatts bzw. des Wischarms. Zwischen Korpus und Wischblattbrücke 8
befinden sich zwischen den biegeweichen Gelenkzonen 4, 5 und unterhalb der
Bügel 6, 7 Freistanzungen 22, 23, 24, die der Konfiguration 20 die Elastizität und
die Biegesteifigkeit verleihen. Die in Fig. 5 gezeigte Konfiguration eines
einteiligen Wischblatts korrespondiert im wesentlichen zu der in den Fig. 1a-1d
gezeigten Konfiguration, die die unterschiedlichen Steifigkeitsvarianten der
Bügel 6, 7 und der Bügelabschnitte 6.1, 6.2 und 7.1, 7.2 zeigt. Die
Abschnitte 6.1, 6.2 und 7.1, 7.2 der Bügel 6, 7 können unterschiedlich lang sein,
sowie eine konstante, eine ansteigende oder eine abfallende Biegesteifigkeit je nach
Verlauf von Freistanzungen 22, 23 und 24 oder Umbördelungen von
Zwischenbereichen 25, 26 aufweisen.
Die Draufsicht gemäß Fig. 6 zeigt den mit einer strichpunktierten Linie markierten
Verlauf des Wischblatts 1 unterhalb der Wischblattbrücke 14 mit daran
aufgenommenem Wischgummi 2, von dem die äußeren Befestigungspunkte 3.1
und 3.4 noch erkennbar sind. Der hier dargestellte Wischarm hat in der Ansicht
gemäß Fig. 6 einen leicht abgeknickten Verlauf und umfaßt eine Bohrung 18, mit
welcher er an einem Wischantrieb aufgenommen sein kann.
Die Fig. 7 und 8 zeigen Ausführungsvarianten eines einstückig ausgebildeten
Systems 20 in Seitenansicht und Draufsicht.
Im Unterschied zur Ausführungsvariante gemäß Fig. 5 ist an der
Wischblattbrücke 8 eine Öffnung 28 vorgesehen, in welcher eine Öse 27
umgebogen ist, mit der das Wischblatt 1 an einem Wischarm befestigt werden kann.
In der Öffnung 28 könnte ebensogut eine Achse gelagert sein, mit der das
Wischblatt an dem Wischarm 29 gemäß den Fig. 9 und 10 aufgenommen
werden kann. In der Darstellung des Wischarms gemäß Fig. 7 sind beiderseits der
Öffnung 28 versteifte Zwischenbereiche 25 erkennbar, die in festen
Verbindungen 4, 5 auslaufen, an denen die Bügel 6, 7 befestigt sind. Mittels der
Freistanzungen 22, 23 und 24 läßt sich die Elastizität des Systems 20 und eine
spezielle Andrückkraftverteilung wie bereits im Zusammenhang mit den
Fig. 1a-1d, Fig. 5 erwähnt, gemäß des Einsatzzwecks auf unterschiedlich
gekrümmte Scheibenverläufe einstellen.
Fig. 8 zeigt die Draufsicht auf ein einteiliges System 20 gemäß Fig. 7 mit in der
Wischblattbrücke 14 aufgenommenen Öffnung 28. Beiderseits der Öffnung 28 sind
die umbördelten und dadurch versteiften Abschnitte 25 zu erkennen. Von den das
Wischgummi 2 aufnehmenden Bügel 6, 7 sind die äußeren Bügelabschnitte 6.1
und 7.1 erkennbar, die in den Befestigungspunkten 3.1 und 3.4 das Wischgummi 2
aufnehmen.
Die Fig. 9 und 10 schließlich zeigen Ausführungsvarianten von Wischarmen 29,
die mit Ösen 32 und/oder Clips 30 versehen sein können, an denen ein
Wischblatt 1, 9 zu befestigen ist. Mittels Bohrungen 33 können die Wischarme 29
an einer Antriebswelle aufgenommen sein. Die Wischarme 29 haben entlang ihres
Verlaufs einen Knick 31, der je nach Einsatzvariante unterschiedlich stark
ausgebildet ist. Auch die Wischarme 29, abgetrennt als scheibenförmige Rohlinge
von einem stranggepreßten Werkstoff wie Aluminium, Magnesium oder einem
Kunststoff, können durch Umbördelung der Randbereiche entsprechend des
Verlaufs der Umbördelung versteifte Zwischenbereiche 34 aufweisen.
Aus der Darstellung gemäß Fig. 9 geht ein Übergang von dickerer Materialstärke
auf dünnere Materialstärke hervor, durch den sich ebenfalls biegeweiche
Gelenkzonen erzeugen lassen; beim einteiligen System gemäß Fig. 6 kann dies
auch durch Übergänge von breiteren Materialabschnitten auf schmalerer
Materialabschnitte erfolgen. Schließlich lassen sich die biegeweichen Gelenkzonen
anstatt durch Ausstanzungen auch durch extrudierte Löcher herstellen.
1
Wischblatt
2
Wischgummi
3.1
Befestigungspunkt
3.2
Befestigungspunkt
3.3
Befestigungspunkt
3.4
Befestigungspunkt
4
feste Verbindung
5
feste Verbindung
6
erster Bügel
6.1
Bügelabschnitt
6.2
Bügelabschnitt
7
zweiter Bügel
7.1
Bügelabschnitt
7.2
Bügelabschnitt
8
Wischblattbrücke
9
Wischblatt
10
Gelenk
11
Gelenk
12
Bügel
12.1
Bügelabschnitt
12.2
Bügelabschnitt
13
Bügel
13.1
Bügelabschnitt
13.2
Bügelabschnitt
14
Wischblattbrücke
15
Verbindungsglied
16
Gelenkfassung
17
Gelenkkopf
18
Bohrung
19
Biegefeder
20
einteilige System
21
mehrteiliges System
22
Freistanzung
23
Freistanzung
24
Freistanzung
25
steifer Zwischenbereich
26
steifer Zwischenbereich
27
Öse
28
Öffnung
29
Wischarm
30
Clip
31
Knick
32
Öse
33
Bohrung
34
versteifter gebördelter Bereich
Claims (19)
1. Verfahren zur Herstellung von Wischanlagenkomponenten wie Wischarme,
Wischhebel oder Wischblätter mit nachfolgenden Verfahrensschritten:
- - dem Abtrennen von Rohlingen für Bauteile (1, 9, 29) quer zur Extrusionsrichtung stranggepreßter Werkstoffe,
- - dem Erzeugen biegeweicher Gelenkzonen (4, 5) durch Freistanzungen (22, 23, 24),
- - dem Erzeugen steifer Zwischenbereiche (25, 26) durch Umbördeln der Randbereiche von Abschnitten der Bauteile (1, 9, 29) und
- - dem Einfügen von Verbindungselementen (15) an den Verbindungsstellen (10,11) mehrerer durch Extrusion erzeugter Einzelbauteile (12, 13, 14) bei mehrteiliger Komponenten (21).
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
stranggepreßte Werkstoff Aluminium ist.
3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
stranggepreßte Werkstoff Magnesium ist.
4. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
stranggepreßte Werkstoff ein Kunststoffprofil ist.
5. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohlinge
der Bauteile (1, 9, 29) vom stranggepreßten Werkstoff scheibenförmig
abgetrennt werden.
6. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an einteiligen
Systemen (20) biegeweiche Gelenkzonen (4, 5) durch
Freistanzungen (22, 23, 24) zwischen einer Wischblattbrücke (8) und/oder
Bügeln (6, 7) und/oder Wischblatt (1, 9) erzeugt werden.
7. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an einteiligen
Systemen (2) biegeweiche Zonen (4, 5) durch extrudierte Löcher zwischen
einer Wischblattbrücke (8) und/oder Bügeln (6, 7) und/oder Wischblatt (1,
9) erzeugt werden.
8. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an einteiligen
Systemen (20) biegeweiche Zonen (4, 5) durch Übergangsbereiche von
dickerer Materialstärke auf dünnere Materialstärke zwischen
Wischblattbrücke (8) und/oder Bügeln (6, 7) und/oder Wischblatt (1, 9)
erzeugt werden.
9. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an einteiligen
Systemen (20) biegeweiche Zonen (4, 5) durch Übergangsbereiche von
breiterem auf schmaleres Material zwischen Wischblattbrücke (8) und/oder
Bügeln (6, 7) und/oder Wischblatt (1, 9) erzeugt werden.
10. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß versteifte
Zwischenbereiche (25, 26) durch Umbördeln von Randbereichen an den
Bauteilen (1, 9, 29) und Bügeln (6, 7) erzeugt werden.
11. Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügel (6, 7)
als elastische Biegefeder (19) fungieren.
12. Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß einer der
Bügelabschnitte (6.1, 6.2; 7.1, 7.2) als elastische Biegefeder ausgebildet ist.
13. Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Wischblattbrücke (8) zwischen den biegeweichen Gelenkzonen (4, 5)
Befestigungsvorrichtungen (27, 28) aufgenommen sind.
14. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehrteiligen
Systemen (21) zwischen Bügeln (12, 13) und Wischblattbrücke (14)
Gelenke (10, 11) vorgesehen sind, an welchen die Komponenten (12, 13, 14)
miteinander verbunden sind.
15. Verfahren gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gelenke (10, 11) extrudierte Verbindungselemente umfassen, die zwischen
Gelenkkopf (17) und Gelenkfassung (16) eingelassen sind.
16. Verfahren gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungsglieder (15) zur Reibungsverminderung, Dämpfung und
Spieleinengung dienen.
17. Wischhebel einer Wischanlage, dadurch gekennzeichnet, daß in
einteiliger (20) oder mehrteiliger (21) Ausführung versteifte
Zwischenbereiche (25, 26) durch Umbördelung der Randbereiche und/oder
biegeweiche Gelenkzonen (4, 5) durch Freistanzungen (22, 23, 24)
ausgebildet sind.
18. Wischblatt für Wischanlagen, dadurch gekennzeichnet, daß in
einteiliger (20) oder mehrteiliger (21) Ausführung versteifte
Zwischenbereiche (25, 26) durch Umbördelung der Randbereiche und/oder
biegeweiche Gelenkzonen (4, 5) durch Freistanzungen (22, 23, 24)
ausgebildet sind.
19. Wischarm für Wischanlagen, dadurch gekennzeichnet, daß in einteiliger (20)
oder mehrteiliger (21) Ausführung versteifte Zwischenbereiche (25, 26)
durch Umbördelung der Randbereiche und/oder biegeweiche
Gelenkzonen (4, 5) durch Freistanzungen (22, 23, 24) ausgebildet sind.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999131155 DE19931155A1 (de) | 1999-07-06 | 1999-07-06 | Verfahren zur Fertigung von Wischanlagenkomponenten aus extrudierten Profilen |
| PCT/DE2000/002078 WO2001002225A1 (de) | 1999-07-06 | 2000-07-03 | Verfahren zur fertigung von wischanlagenkomponenten aus extrudierten profilen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999131155 DE19931155A1 (de) | 1999-07-06 | 1999-07-06 | Verfahren zur Fertigung von Wischanlagenkomponenten aus extrudierten Profilen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19931155A1 true DE19931155A1 (de) | 2001-01-25 |
Family
ID=7913814
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999131155 Withdrawn DE19931155A1 (de) | 1999-07-06 | 1999-07-06 | Verfahren zur Fertigung von Wischanlagenkomponenten aus extrudierten Profilen |
Country Status (2)
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|---|---|
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| WO (1) | WO2001002225A1 (de) |
Family Cites Families (2)
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|---|---|---|---|---|
| GB9601192D0 (en) * | 1996-01-20 | 1996-03-20 | Trico Ltd | Improvements relating to wiper arm assemblies |
| DE19735301A1 (de) * | 1997-08-14 | 1999-02-18 | Bosch Gmbh Robert | Wischarm |
-
1999
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-
2000
- 2000-07-03 WO PCT/DE2000/002078 patent/WO2001002225A1/de not_active Ceased
Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| WO2001002225A1 (de) | 2001-01-11 |
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