DE19931871A1 - Abfallsammeleinrichtung sowie Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine Abfallsammeleinrichtung - Google Patents
Abfallsammeleinrichtung sowie Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine AbfallsammeleinrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine Abfallsammeleinrichtung, umfassend folgende Verfahrensschritte: Identifizieren des Benutzers; Freigeben einer Einwurfeinrichtung; Einwurf des Abfalls; Verschließen der Einwurfeinrichtung; Verriegeln der Einwurfeinrichtung; Messen des Gewichtes des eingebrachten Abfalles; Zuordnen des gemessenen Gewichtes zu dem Benutzer; Speichern der zugeordneten Gewichtsdaten; zeitgleiches oder zeitversetztes Übertragen der zugeordneten Gewichtsdaten zu einer Zentralstation; Fördern des eingebrachten Abfalles in einen Sammelbehälter. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der eingebrachte Abfall nur dann in den Sammelbehälter gefördert wird, wenn über einen vorgegebenen Zeitraum ein konstantes Gewicht des eingebrachten Abfalls gemessen wird. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Abfallsammeleinrichtung, umfassend einen verschließbaren und verriegelbaren Einwurf (6), einen Schleusenbehälter (7) zur Aufnahme des eingeworfenen Abfalls, ein Mittel zur Bestimmung des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls, ein Mittel zur Identifikation des Benutzers, ein Mittel (22, 13) zum Speichern des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur Zuordnung der Abfallmenge zu dem Benutzer, ein Mittel zum Entleeren des Schleusenbehälters (7) in einen Sammelbehälter (Preßcontainer 2). Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der Schleusenbehälter (7) zur Aufnahme des eingeworfenen Abfalls im wesentlichen trommelförmig ist und einen ...
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine
Abfallsammeleinrichtung nach den Oberbegriffen der
Patentansprüche 5, 19 oder 26 sowie ein Verfahren zur
mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine
Abfallsammeleinrichtung nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Ein gattungsgemäßes Verfahren für die Steuerung einer
Abfallsammeleinrichtung ist aus der DE 196 04 770 bekannt.
Dort wird ein Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe
in eine Abfallsammeleinrichtung, umfassend die
Verfahrensschritte identifizieren des Benutzers, freigeben
einer Einwurfeinrichtung, Einwurf des Abfalls, verschließen
der Einwurfeinrichtung, verriegeln der Einwurfeinrichtung,
messen des Gewichtes des eingebrachten Abfalles, zuordnen des
gemessenen Gewichtes zu dem Benutzer, speichern der
zugeordneten Gewichtsdaten, zeitgleiches oder zeitversetztes
Übertragen der zugeordneten Gewichtsdaten zu einer
Zentralstation sowie fördern des eingebrachten Abfalles in
einen Sammelbehälter vorgestellt. Nachteilig an dem
vorgenannten Verfahren ist, daß dieses keine Möglichkeit
bietet, den Einwurf z. B. von lebenden Wesen in die
Müllsammeleinrichtung festzustellen. Werden zum Beispiel
unabsichtlich Haustiere in die Müllsammeleinrichtung
eingebracht, so führt dies durch eine möglicherweise
nachgeschaltete Müllpreßvorrichtung zu schweren oder gar
tödlichen Verletzungen, mindestens ist das eingeworfene
Lebewesen in der Müllsammeleinrichtung eingeschlossen. Ebenso
könnten z. B. spielende Kinder durch mißbräuchliche Anwendung
der Einrichtung verletzt werden, wenn diese sich z. B. in die
Abfallaufnahmeeinrichtung begeben.
Eine gattungsgemäße Müllsammeleinrichtung ist aus der DE 41
22 405 bekannt. Die Vorrichtung ermöglicht das
mengenkontrollierten Einbringen von Abfall in einen
Sammelbehälter. Es handelt sich um eine
Abfallsammeleinrichtung umfassend einen verschließbaren und
verriegelbaren Einwurf, einen Schleusenbehälter zur Aufnahme
des eingeworfenen Abfalls, ein Mittel zur Bestimmung des
Gewichts des eingeworfenen Abfalls, ein Mittel zur
Identifikation des Benutzers, ein Mittel zum Speichern des
Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur Zuordnung der
Abfallmenge zu dem Benutzer, ein Mittel zum Entleeren des
Schleusenbehälters in einen Sammelbehälter, z. B. einen
Preßcontainer. Nachteilig an der dort vorgestellten
Vorrichtung ist, daß diese nur das Einbringen relativ kleiner
Gegenstände ermöglicht.
Eine Entsorgungsanlage, bei der ein oberirdischer Einwurf und
ein unterirdisch angeordneter Sammelbehälter vorgesehen ist,
wird durch das deutsche Gebrauchsmuster G 90 13 728
offenbart. Es handelt sich um eine Abfallsammeleinrichtung
umfassend einen verschließbaren und verriegelbaren Einwurf,
ein Mittel zum Wiegen des eingeworfenen Abfalls, ein Mittel
zur Identifikation des Benutzers, ein Mittel zum Erfassen und
Speichern des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur
Zuordnung der Abfallmenge zu dem Benutzer, ein Mittel zur
Zuführung des Abfalls in einen Sammelbehälter, wobei der
Sammelbehälter unter der Erdoberfläche angeordnet ist.
Der oberirdische Einwurf umfaßt eine Einwurfschleuse, wobei
nach Einwurf des Abfalls dieser durch Kippen der Schleuse in
den unterirdisch angeordneten Sammelbehälter eingebracht
wird. Der Sammelbehälter wird gewogen, so daß eine Bestimmung
des eingeworfenen Abfalls durch Ermitteln der Differenz des
Gewichts des Containers vor Einwurf des Abfalls gegenüber dem
Gewicht nach Einwurf des Abfalls möglich ist. Nachteilig an
der in der G 90 13 728 vorgestellten Entsorgungsanlage ist,
daß der eingeworfene Abfall direkt bis in den Sammelbehälter
durchfällt, so daß es beim versehentlichen Einwerfen eines
Tieres oder z. B. bei spielenden Kindern durch mißbräuchliche
Benutzung der Entsorgungsanlage zu Verletzungen kommen kann.
Eine Abfallsammeleinrichtung zum Einstellen handelsüblicher
Großraumcontainer ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE
29 60 9907 U1 bekannt. Es handelt sich um eine
Abfallsammeleinrichtung umfassend ein Gehäuse, eine von einer
geschlossenen Stellung in einer geöffneten Stellung
überführbare Einwurfklappe, ein Mittel zum Erfassen des
Gewichts des eingeworfenen Abfalls, ein Mittel zur
Identifikation des Benutzers, ein Mittel zur Speicherung des
Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur Zuordnung der
Abfallmenge zu einem Benutzer. Nachteilig an der dort
vorgestellten Lösung ist, daß diese keine gewichtsbezogene
Erfassung des eingeworfenen Abfalles ermöglicht.
Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem ist
es, das Verfahren nach Stand der Technik so weiter zu
entwickeln, daß ein versehentliches Einwerfen von Lebewesen
in eine Abfallsammeleinrichtung verhindert werden kann.
Dieses Problem wird durch ein Verfahren nach Patentanspruch 1
gelöst.
Ein weiteres der vorliegenden Erfindung zugrundeliegendes
Problem ist es, eine Vorrichtung bereitzustellen, welche die
zuvorgenannten Nachteile bekannter Vorrichtungen überwindet.
Dieses Problem wird durch eine Vorrichtung nach
Patentanspruch 5, eine Vorrichtung nach Patentanspruch 19
oder eine Vorrichtung nach Patentanspruch 26 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur mengenkontrollierten
Abfallabgabe in eine Abfallsammeleinrichtung ist vorgesehen,
daß der eingebrachte Abfall nur dann in den Sammelbehälter
gefördert wird, wenn über einen vorgegebenen Zeitraum ein
konstantes Gewicht des eingebrachten Abfalls gemessen wird.
Werden Lebewesen in die Abfallsammeleinrichtung eingeworfen,
sorgt deren natürliche Unruhe selbst in nicht wachem oder
bewußtlosem Zustand dafür, daß eine Wiegeeinrichtung kein
konstantes Gewicht über einen längeren Zeitraum messen kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt so mittelbar die
Feststellung, ob ein Lebewesen in die Abfallsammeleinrichtung
eingebracht wurde. Üblicherweise wird der eingebrachte Abfall
nachbehandelt, zum Beispiel gepreßt oder dergleichen, so daß
das Einbringen eines Lebewesens zu schwersten Verletzungen
oder gar zum Tode führen kann. Mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren ist es möglich, den Vorgang der Abfallannahme durch
die Abfallsammeleinrichtung so zu steuern, daß beim
Einbringen eines Lebewesens der gesamte Vorgang abgebrochen
wird.
Vorteilhaft ist es, wenn die Verriegelung der
Einwurfeinrichtung aufgehoben wird, falls über einen
vorgegebenen Zeitraum kein konstantes Gewicht des
eingebrachten Abfalls gemessen wird. Der Benutzer hat dann
die Möglichkeit, das in die Abfallsammeleinrichtung
eingebrachte Material zu kontrollieren und gegebenenfalls
Teile davon zu entnehmen.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn der Benutzer durch ein
optisches oder akustisches Anzeigemittel über den Erfolg des
jeweiligen Verfahrensschrittes informiert wird. Der Benutzer
wird so Schritt für Schritt durch die Bedienung der
Abfallsammeleinrichtung geführt und kann Fehlbedienungen
unmittelbar seinem Verhalten zuordnen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn ein optisches oder
akustisches Warnsignal, welches deutlich von dem akustischen
oder optischen Signal des Anzeigemittels unterscheidbar ist,
angezeigt wird, falls beim Bestimmen des Gewichtes des
eingebrachten Abfalles über den vorgegebenen Zeitraum kein
konstantes Gewicht gemessen wird. Der Bediener kann diesen
wichtigsten Fall der Fehlbedienung besonders leicht von
anderen Signalen unterscheiden.
Bei einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Abfallsammeleinrichtung ist vorgesehen, daß der
Schleusenbehälter zur Aufnahme des eingeworfenen Abfalls im
wesentlichen trommelförmig ist und einen Ausschnitt aufweist.
Die Größe des trommelförmigen Schleusenbehälters begrenzt die
in einem Arbeitsgang einzuwerfende Müllmenge und begrenzt
gleichzeitig das zur Verfügung stehende Volumen. Mit der
erfindungsgemäßen Bauweise läßt sich die Schleusenfunktion
mit wenigen beweglichen Teilen realisieren. Die Vorrichtung
wird damit mechanisch stabiler und wartungsfreundlicher sowie
schwerer manipulierbar.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der
Schleusenbehälter zur Aufnahme des eingeworfenen Abfalls mit
einem Verschlußdeckel verschließbar ist. Es kann so
verhindert werden, daß während des Wiegevorgangs Abfall durch
den Benutzer nachgeworfen wird oder sonstige Manipulationen
an der Wiegevorrichtung und dem Wiegevorgang vorgenommen
werden.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der
Verschlußdeckel ein Ausschnitt aus einem im wesentlichen
trommelförmigen Grundkörper ist, der um die die
Rotationssymmetrie des trommelförmigen Grundkörpers
begründende Achse drehbar ist. Die lichte Weite zu dem
Drehpunkt bleibt bei Drehung des Verschlußdeckels damit
konstant.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der
Schleusenbehälter um eine Achse drehbar gelagert ist. Auf
diese Weise läßt sich der Schleusenbehälter besonders einfach
in den Sammelbehälter entleeren.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der
Schleusenbehälter und der Verschlußdeckel um eine gemeinsame
Achse drehbar sind. Diese Ausführungsform führt zu einer
besonders einfachen Konstruktion der Abfallsammeleinrichtung.
Vorteilhaft ist, wenn der Durchmesser des Grundkörpers des
Verschlußdeckels geringfügig größer ist als der Durchmesser
des Grundkörpers des Schleusenbehälters. Es verbleibt so nur
ein geringer Spalt bei geschlossenem Verschlußdeckel. Dies
verringert Manipulationsmöglichkeiten an der
Abfallsammeleinrichtung.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der
Schleusenbehälter auf mindestens einer, vorzugsweise drei
Wiegezellen gelagert ist. Auf diese Weise wird die
Schleusenfunktion mit der Funktion einer Waage verknüpft.
Unabhängig von der Verteilung des eingebrachten Abfalls in
dem Schleusenbehälter kann damit eine korrekte Messung des
Gewichtes des Abfalls durchgeführt werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Schleusenbehälter in
einem rahmenförmigen Wiegegestell mittels zweier Halter
gelagert ist, wobei sich das Wiegegestell auf mindestens
einer Wiegezelle abstützt. Diese Konstruktion erlaubt die
Verwendung standardisierter Halbzeuge.
Weiterhin ist es besonders vorteilhaft, wenn die Wiegezellen
piezoelektrische Kraftaufnehmer sind. Dies sind
standardisierte Bauteile mit einer hohen Meßgenauigkeit.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der
Schleusenbehälter mittels eines Elektromotors drehbar ist.
Der elektromotorische Antrieb hat gegenüber einem von dem
Bediener zum Beispiel mittels einer Kurbel durchzuführenden
Antrieb den Vorteil, daß die Abfallsammeleinrichtung weniger
anfällig für bewußte oder unbewußte Beschädigungen durch
Fehlbedienung ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Elektromotor von einer
Steuerung gesteuert wird. Der Drehvorgang kann so in den
Verfahrensablauf ohne die Notwendigkeit weiterer Eingriffe
durch den Benutzer integriert werden.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der
Verschlußdeckel in einer geschlossenen Stellung von einem
Magnetschloß verriegelbar ist. Ein Öffnen des
Verschlußdeckels ist dann nur im entriegelten Zustand des
Magnetschlosses möglich, was eine effektive und insbesondere
schwer umgehbare sowie manipulationssichere Zugangskontrolle
zu der Vorrichtung erlaubt.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die
Abfallsammeleinrichtung als Einfüllaufsatz ausgeführt ist,
der auf einen Müllcontainer oder Presscontainer aufsetzbar
ist.
Besonders vorteilhaft ist die Anwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens unter Nutzung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
wenn das Bestimmen des Gewichtes des eingebrachten Abfalles
durch die Steuerung nur dann durchgeführt wird, wenn das
Magnetschloß den Verschlußdeckel in der geschlossenen
Stellung verriegelt hat. Diese Ausgestaltung des
erfindungsgemäßen Verfahrens verhindert eine Manipulation an
dem eingebrachten Müll während der Durchführung des
Wiegevorganges.
Bei einer alternativen Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Abfallsammeleinrichtung ist vorgesehen, daß
der Einwurf als drehbar gelagerte trommelförmige
Einwurfschleuse ausgeführt ist und daß das Mittel zum Wiegen
des eingeworfenen Abfalls eine unterhalb der drehbar
gelagerten trommelförmigen Einwurfschleuse angeordnete
Wiegeplatte ist. Diese Ausführung ist besonders dann
vorteilhaft einzusetzen, wenn der Abfall nach Einwurf in die
Abfallsammeleinrichtung über eine größere Fallhöhe fällt oder
beispielsweise von einer Absaugeinrichtung über ein
Röhrensystem über eine größere Strecke transportiert wird.
Die erfindungsgemäße Abfallsammeleinrichtung verhindert das
direkte Durchfallen der eingebrachten Gegenstände, was
insbesondere von Bedeutung ist, falls ein Lebewesen, wie zum
Beispiel ein Haustier oder ein Kind, in die
Abfallsammeleinrichtung eingebracht wurde.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die
Wiegeplatte mittels eines Drehgelenks drehbar gelagert ist.
Durch Drehen der Wiegeplatte von einer Wiegestellung in eine
Durchfallstellung kann der eingeworfene und gewogene Abfall
weiter befördert werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Drehgelenk an einer
Stirnseite der Wiegeplatte angeordnet ist. Gegenüber einer
zum Beispiel in Richtung der Mitte der Wiegeplatte gerückten
Drehgelenkanordnung, welche den Vorteil des
Drehmomentausgleichs beim Zurückklappen hätte, bietet diese
Anordnung den Vorteil, daß ein Einklemmen hängengebliebener
Abfallteile beim Zurückklappen weitgehend vermieden wird und
daß insbesondere die Durchgangsöffnung bei abgeklappter
Wiegeplatte besonders groß ist.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die
Wiegeplatte von einer geschlossenen Stellung in eine
geöffnete Stellung drehbar ist. In der geschlossenen Stellung
wird vorteilhaft der Wiegevorgang durchgeführt, die geöffnete
Stellung dient vorteilhaft dem Weitertransport des
eingeworfenen und gewogenen Abfalls.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß mit
der Wiegeplatte in deren geschlossener Stellung das Gewicht
von auf dieser liegenden Gegenständen bestimmt werden kann.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die
Wiegeplatte mit einem elektrisch betätigbaren zweiten
Magnetschloß in der geschlossenen Stellung verriegelbar ist.
Diese Maßnahme bietet den Vorteil, daß auch bei einem großen
eingebrachten Gewicht kein unbeabsichtigtes Wegklappen der
Wiegeplatte auftritt.
In der bevorzugten Ausführungsform ist weiterhin vorgesehen,
daß die Einwurfschleuse mit einem ersten Magnetschloß in der
geschlossenen Stellung verriegelbar ist. Es kann durch eine
entsprechende Steuerung der ersten und zweiten Verriegelung
erreicht werden, daß der Einwurf von Abfall nur bei
verriegeltem zweiten Magnetschloß durchführbar ist, so daß
eine Manipulation der Abfallsammeleinrichtung, welche die
Möglichkeit des Durchwerfens des Abfalls durch die gesamte
Einrichtung, ohne daß dieser gewogen würde, ermöglichen
könnte, erschwert wird.
Bei einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Abfallsammeleinrichtung ist vorgesehen, daß in das Gehäuse
ein handelsüblicher Großraumcontainer eingebracht werden kann
und daß das Mittel zum Erfassen des Gewichts des
eingeworfenen Abfalls als Wiegeplatte ausgeführt ist, die auf
mehreren Kraftaufnehmern gelagert ist und daß der
Großraumcontainer auf der Wiegeplatte angeordnet werden kann.
Die Vorrichtung hat den Vorteil, daß sie kostengünstig zu
fertigen ist und vorhandene Abfallcontainer unverändert
weiter genutzt werden können.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß
diese über mindestens einen Abstandssensor verfügt, mit Hilfe
dessen die Füllhöhe des Großraumcontainers meßbar ist. Eine
Überbefüllung des Großraumcontainers kann so zuverlässig
verhindert werden.
In der bevorzugten Ausführungsform ist weiterhin vorgesehen,
daß diese über zwei nebeneinander angeordnete Einwurfklappen
verfügt, denen jeweils ein Großraumcontainer sowie ein
Abstandssensor zugeordnet ist. Falls ein Großraumcontainer
gefüllt ist kann der andere Großraumcontainer weiter
verwendet werden, so daß die Gesamtanlage betriebsfähig
bleibt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das erfindungsgemäße
Verfahren mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
durchgeführt wird. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn
eine der Einwurfklappen nur geöffnet werden kann, wenn der
zugeordnete Abstandssensor eine Füllhöhe des
Großraumcontainers mißt, die unterhalb einer vorgegebenen
Füllhöhe liegt. Dadurch, daß die Einwurfklappe nicht geöffnet
werden kann wird zuverlässig das weitere Einbringen von
Abfall vermieden.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn das Verfahren so
ausgestaltet ist, daß zunächst nur das Öffnen einer der
Einwurfklappen bis zur Befüllung des zugeordneten
Großraumcontainers möglich ist, danach die Öffnung der
anderen Einwurfklappe möglich ist. Diese Maßnahme erlaubt nur
das wechselseitige Befüllen der Großraumcontainer, so daß zum
Beispiel der Abtransport des befüllten Containers während der
Befüllung des zweiten Containers veranlaßt werden kann. Diese
Maßnahme erhöht die Verfügbarkeit der
Abfallsammelvorrichtung.
Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand eines
Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
Fig. 1 einen Einfüllaufsatz auf einem Preßcontainer;
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen Einfüllaufsatz;
Fig. 3 eine Einwurfsäule eines Untergrundwiegesystems;
Fig. 4 einen Schnitt durch eine Einwurfsäule gemäß Fig. 3
in einer geschlossenen Stellung;
Fig. 5 einen Schnitt durch eine Einwurfsäule gemäß Fig. 3
in einer offenen Stellung;
Fig. 6 einen Schnitt durch ein Containerwiegesystem;
Fig. 7 ein Containerwiegesystem in Frontansicht;
Fig. 8a und 8b ein Flußdiagramm der Steuerung eines
Einfüllaufsatzes gemäß Fig. 1;
Fig. 9a bis 9d ein Flußdiagramm der Steuerung eines
Containerwiegesystems.
Zunächst wird auf die Fig. 1 und 2 Bezug genommen. Ein
Einfüllaufsatz 1 ist auf einem Preßcontainer 2 angeordnet.
Der Preßcontainer 2 hat in etwa eine L-förmige Bauform und
ermöglicht es, den Einfüllaufsatz 1 in einer in etwa
rechteckigen Aussparung 3 anzuordnen. Unterhalb der
Aussparung 3 ist eine nicht näher dargestellte Müllpresse 4
mit einer zugeordneten Fördereinrichtung zur Verteilung des
gepreßten Mülls innerhalb des Containers angeordnet. Der
Einfüllaufsatz 1 umfaßt ein Gehäuse 5, welches aus Kunststoff
gefertigt ist. Hier können zum Beispiel glasfaserverstärkte
Kunststoffe oder auch tiefziehbare bzw. spritzgießbare
Kunststoffkonstruktionen zum Einsatz gelangen. Alternativ ist
auch ein Gehäuse 5 aus Metall oder dergleichen denkbar. An
der dem Preßcontainer 2 abgewandten Seite des
Einfüllaufsatzes 1 verfügt dieser über eine Einwurfschleuse
6. Die Einwurfschleuse verfügt über eine geschlossene
Stellung, in der diese nicht mit Müll oder dergleichen
befüllbar ist, sowie eine geöffnete Stellung, in der Müll
oder dergleichen in diese einbringbar ist.
Fig. 2 verdeutlicht den Aufbau des Einfüllaufsatzes 1. Der
Einfüllaufsatz 1 verfügt über eine Frontseite a sowie eine
Heckseite b. Die Einwurfschleuse 6 besteht aus einem
Schleusenbehälter 7, der in etwa als Dreiviertel-
Kreisausschnitt einer Zylinderwalze ausgebildet ist. Der
Schleusenbehälter 7 ist axial mittels eines Achslagers 8
drehbar an einem balkenförmigen Halter 9 angeordnet. An
beiden Seiten des Schleusenbehälters 7 ist jeweils ein
Achslager 8 an einem Halter 9 angeordnet. Fig. 2 zeigt hier
nur den in einer Draufsicht sichtbaren Teil dieser
Baugruppen, da diese im wesentlichen symmetrisch zueinander
an beiden Stirnseiten des Schleusenbehälters 7 angeordnet
sind. Die Halter 9 stützen sich auf einem in etwa
rahmenförmigen Wiegengestell 10 ab. Das Wiegengestell 10 ist
an drei Fußpunkten 11 an einem Grundrahmen 12 des
Einfüllaufsatzes 1 befestigt. Ein Fußpunkt 11a ist in etwa
trommelmittig an der Einwurfseite des Einfüllaufsatzes 1
angeordnet, zwei Fußpunkte 11b sind jeweils etwa auf Höhe der
Achslager 8 im äußeren Bereich des Wiegengestells 10
angeordnet. Auf diese Weise ist der Schleusenbehälter 7 an
drei Punkten gelagert. Die Fußpunkte 11 verfügen jeweils über
Wiegezellen 13. Der Schleusenbehälter 7 ist über eines der
Achslager 8 mittels eines Elektromotors 14 um die Achslager 8
drehbar antreibbar.
An der Frontseite a ist ein Verschlußdeckel 15 angebracht,
der in etwa ein Viertelkreisausschnitt aus einem
walzenförmigen Körper mit geringfügig größerem Durchmesser
als dem walzenförmigen Körper des Schleusenbehälters 7 und
geringfügig größerer axialer Länge ist. Der Verschlußdeckel
15 ist so gelagert, daß dieser um die durch die Achslager 8
gehenden Achse drehbar ist. Dazu verfügen die Achslager 8
über einen nicht dargestellten äußeren drehbaren Ring, der
Verschlußdeckel 15 verfügt an beiden Seiten über radial
verlaufende Seitenbleche 16, welche den Verschlußdeckel 15
mit dem Achslager 8 drehbar verbinden. An dem Verschlußdeckel
15 ist ein Betätigungsgriff 17 angeordnet, mit dessen Hilfe
sich der Verschlußdeckel 15 manuell von einer geschlossenen
Stellung 18 in eine offene Stellung 19 überführen läßt. Die
Offenstellung 19 ist in Fig. 2 durch gestrichelte Linien
angedeutet. An der Unterseite des Betätigungsgriffs 17 ist
ein Magnetschloß 20 angeordnet, welches in der geschlossenen
Stellung des Verschlußdeckels 15 und damit des
Betätigungsgriffs 17 in ein Gegenlager des Betätigungsgriffs
17 eingreift und die Einwurfschleuse 6 gegen Öffnen
verschließt. Ein Öffnen der Einwurfschleuse 6 durch Drehen
des Verschlußdeckels 15 ist nur möglich, wenn das
Magnetschloß 20 nicht verriegelt ist. Ein Federelement 21 ist
zwischen Halter 9 und einem der Seitenbleche 16 angeordnet
und unterstützt das Öffnen des Verschlußdeckels 15. An der
Frontseite a des Gehäuses 5 ist an dessen Innenseite eine
Steuerung 22 angeordnet, der die Steuerungslogik für
sämtliche Funktionen des Wiegesystems enthält. In der Nähe
der Steuerung 22 ist eine Antenne 23 angeordnet. Im Bereich
des Magnetschlosses 20 ist ein Schließsensor 24 angeordnet,
der anzeigen kann, ob das Magnetschloß 20 eingerastet ist.
Die Steuerung 22 verfügt über einen Magnetsensor, der Signale
von einer magnetischen Identifizierungskarte entgegennehmen
kann. Alternativ zu anderen magnetischen
Identifizierungskarten kann ein Chipkartenlesegerät oder ein
numerisches Tastenfeld oder dergleichen an der Frontseite a
des Einfüllaufsatzes 1 angeordnet sein. Die
Identifizierungskarte oder dergleichen dient der Feststellung
der Person und damit der Kontonummer desjenigen, der Müll in
den Einfüllaufsatz 1 einwirft. Der Ablauf des Mülleinwurfs
gestaltet sich nun wie folgt:
Der Bediener nimmt zunächst mit Hilfe der Identifizierungskarte, der Chipkarte oder des Tastenfeldes Verbindung zu der Steuerung auf und identifiziert sich gegenüber dem Wiegesystem. Die Steuerung 22 entriegelt nach erfolgreicher Identifizierung das Magnetschloß 20, so daß der Bediener mit Hilfe des Betätigungsgriffs 17 den Verschlußdeckel 15 von der geschlossenen Stellung in die offene Stellung überführen kann. Der Müll kann nun in den Schleusenbehälter 7 eingeworfen werden. Nach beendetem Mülleinwurf verschließt der Bediener den Verschlußdeckel 15 wieder, wobei das Magnetschloß 20 in der geschlossenen Stellung einrastet. Der Schließsensor 24 liefert ein geschlossen Signal an die Steuerung 22. Mit Hilfe der Wiegezellen 13 wird nun das Gewicht des eingeworfenen Mülls als Differenz der gemessenen Gewichtsbelastung vor Beginn des Mülleinwurfs zum aktuellen Wiegezeitpunkt oder auch als Differenz der aktuellen Gewichtsmessung zu einer vorgegebenen kalibrierten Messung bestimmt. Der Wiegevorgang wird durch die Steuerung 22 nur dann angenommen, wenn über einen Zeitraum von mehreren Sekunden ein konstantes Gewicht mittels der Wiegezellen 13 gemessen wurde. Ein nicht konstantes Gewicht wird zum Beispiel dann gemessen, wenn die Ladung innerhalb des Schleusenbehälters 7 nicht in Ruhe ist, was zum Beispiel bei eingeworfenen Lebewesen der Fall ist. In diesem Fall wird der Wiegevorgang als ungültig verworfen, das Magnetschloß 20 wird wieder entriegelt, so daß der Verschlußdeckel 15 geöffnet werden kann. Ein an der Frontseite a angeordnetes Display 25 zeigt diesen Betriebszustand an und weist auf einen fehlerhaften Wiegevorgang zum Beispiel aufgrund von eingeworfenen Lebewesen hin. Nach abgeschlossenem Wiegevorgang wird mit Hilfe des Elektromotors 14 des Schleusenbehälters 7 um etwa 120° entgegen dem Uhrzeigersinn in Fig. 2 gedreht, so daß der aus dem zylinderförmigen Grundkörper des Schleusenbehälters 7 herausgenommene Ausschnitt nach unten in Richtung der Müllpresse 4 zeigt, so daß der Müll in die Müllpresse 4 einfällt. Die Müllpresse 4 wird nun entweder durch die Steuerung 22 eingeschaltet oder verfügt über eigene Detektionsmittel für den eingebrachten Müll. In jedem Fall erhält die Steuerung 22 eine Rückmeldung durch die Müllpresse, falls aufgrund einer Störung oder Überlastung kein weiterer Müll eingeworfen werden kann, in diesem Fall bleibt das Magnetschloß 20 bis zur Behebung der Störung verriegelt. Nach Abschluß des Wiegevorgangs überträgt die Steuerung 22 mit Hilfe eines geeigneten Übertragungssystems, zum Beispiel einer Telefonleitung, einem Mobilfunknetz oder einem sonstigen Funknetz die persönlichen Daten des Bedieners sowie das Gewicht der eingeworfenen Mülladung, Störungen und dergleichen an eine Zentralstation.
Der Bediener nimmt zunächst mit Hilfe der Identifizierungskarte, der Chipkarte oder des Tastenfeldes Verbindung zu der Steuerung auf und identifiziert sich gegenüber dem Wiegesystem. Die Steuerung 22 entriegelt nach erfolgreicher Identifizierung das Magnetschloß 20, so daß der Bediener mit Hilfe des Betätigungsgriffs 17 den Verschlußdeckel 15 von der geschlossenen Stellung in die offene Stellung überführen kann. Der Müll kann nun in den Schleusenbehälter 7 eingeworfen werden. Nach beendetem Mülleinwurf verschließt der Bediener den Verschlußdeckel 15 wieder, wobei das Magnetschloß 20 in der geschlossenen Stellung einrastet. Der Schließsensor 24 liefert ein geschlossen Signal an die Steuerung 22. Mit Hilfe der Wiegezellen 13 wird nun das Gewicht des eingeworfenen Mülls als Differenz der gemessenen Gewichtsbelastung vor Beginn des Mülleinwurfs zum aktuellen Wiegezeitpunkt oder auch als Differenz der aktuellen Gewichtsmessung zu einer vorgegebenen kalibrierten Messung bestimmt. Der Wiegevorgang wird durch die Steuerung 22 nur dann angenommen, wenn über einen Zeitraum von mehreren Sekunden ein konstantes Gewicht mittels der Wiegezellen 13 gemessen wurde. Ein nicht konstantes Gewicht wird zum Beispiel dann gemessen, wenn die Ladung innerhalb des Schleusenbehälters 7 nicht in Ruhe ist, was zum Beispiel bei eingeworfenen Lebewesen der Fall ist. In diesem Fall wird der Wiegevorgang als ungültig verworfen, das Magnetschloß 20 wird wieder entriegelt, so daß der Verschlußdeckel 15 geöffnet werden kann. Ein an der Frontseite a angeordnetes Display 25 zeigt diesen Betriebszustand an und weist auf einen fehlerhaften Wiegevorgang zum Beispiel aufgrund von eingeworfenen Lebewesen hin. Nach abgeschlossenem Wiegevorgang wird mit Hilfe des Elektromotors 14 des Schleusenbehälters 7 um etwa 120° entgegen dem Uhrzeigersinn in Fig. 2 gedreht, so daß der aus dem zylinderförmigen Grundkörper des Schleusenbehälters 7 herausgenommene Ausschnitt nach unten in Richtung der Müllpresse 4 zeigt, so daß der Müll in die Müllpresse 4 einfällt. Die Müllpresse 4 wird nun entweder durch die Steuerung 22 eingeschaltet oder verfügt über eigene Detektionsmittel für den eingebrachten Müll. In jedem Fall erhält die Steuerung 22 eine Rückmeldung durch die Müllpresse, falls aufgrund einer Störung oder Überlastung kein weiterer Müll eingeworfen werden kann, in diesem Fall bleibt das Magnetschloß 20 bis zur Behebung der Störung verriegelt. Nach Abschluß des Wiegevorgangs überträgt die Steuerung 22 mit Hilfe eines geeigneten Übertragungssystems, zum Beispiel einer Telefonleitung, einem Mobilfunknetz oder einem sonstigen Funknetz die persönlichen Daten des Bedieners sowie das Gewicht der eingeworfenen Mülladung, Störungen und dergleichen an eine Zentralstation.
Fig. 3 zeigt eine Einwurfsäule 30 eines Untergrund-
Wiegesystems. Die Einwurfsäule 30 ist oberirdisch angebracht,
unterhalb einer Erdoberfläche 31 ist ein Einwurfschacht 32
angeordnet, welcher in einen Container 33 mündet. Die
Einwurfsäule 30 verfügt über einen in etwa quaderförmigen
Grundkörper 34, an den sich nach oben hin ein in etwa
dreieckförmiger Einwurfaufsatz 35 anschließt. Der
Einwurfaufsatz 35 verfügt über eine drehbar gelagerte
trommelförmige Einwurfschleuse 36. Fig. 5 zeigt ein
Prinzipschaubild als Teilschnitt durch die Einwurfsäule 30.
Die Einwurfschleuse 36 ist trommelförmig ausgebildet und
verfügt über einen Ausschnitt 37. Die Einwurfschleuse 36 ist
axial drehbar an einer Drehachse 38 gelagert. An der
Einwurfschleuse 36 ist ein Öffnungsgriff 39 angeordnet. Mit
Hilfe des Öffnungsgriffs 39 ist die Einwurfschleuse 36 von
einer geschlossenen Stellung 40, welche in Fig. 4 dargestellt
ist, in eine geöffnete Stellung 41, welche in Fig. 5
dargestellt ist, überführbar. In der geschlossenen Stellung
40 ist die Einwurfschleuse 36 so gedreht, daß die
Einwurfschleuse 30 geschlossen ist. In der geöffneten
Stellung 41 ist die Einwurfschleuse 36 so gedreht, daß der
innere Bereich des walzenförmigen Körpers der Einwurfschleuse
36 zugänglich ist. Der Einwurf von Müll erfolgt in der
geöffneten Stellung entsprechend Fig. 5, sodann wird mit
Hilfe des Öffnungsgriffs 39 die Einwurfschleuse 36 in die
geschlossene Stellung gemäß Fig. 4 gedreht. Der eingebrachte
Müll kann nun über den Ausschnitt 37 auf eine Wiegeplatte 42
fallen. Die Wiegeplatte ist mit einem Drehgelenk 43 drehbar
gelagert und an der dem Drehgelenk 43 gegenüberliegenden
Seite mit Hilfe eines Schlosses 44 lösbar festgelegt. Sowohl
Drehgelenk 43 als auch Schloß 44 sind mit Wiegezellen 45
ausgestattet, die das Wiegen der eingebrachten Müllmenge
ermöglichen. Nach abgeschlossenem Wiegevorgang wird das
Schloß 44 geöffnet, so daß die Wiegeplatte 42 mit Hilfe des
Drehgelenks 43 nach unten wegklappen kann und der
eingebrachte Müll in den Einwurfschacht 32 und über diesen in
den Container 33 gelangt. Die Einwurfsäule 30 ist mit einer
Steuerlogik entsprechend dem zuvor dargestellten
Einfüllaufsatz 1 ausgestattet. Ein Magnetschloß 46 ermöglicht
die Verriegelung der Einwurfschleuse 36 in der geschlossenen
Stellung gemäß Fig. 4. Nach Identifikation des Bedieners mit
Hilfe einer kontaktlosen magnetischen Identifikationskarte,
einer Chipkarte oder der Eingabe eines Zugangscodes über ein
Tastenfeld wird das Magnetschloß 46 entriegelt, so daß sich
die Einwurfschleuse 36 von Hand durch den Bediener in die
geöffnete Stellung gemäß Fig. 5 überführen läßt. Nun wird der
Müll durch den Ausschnitt 37 in die Einwurfschleuse 36
eingebracht, sodann wird die Einwurfschleuse 36 mittels des
Öffnungsgriffs 39 in die geschlossene Stellung gemäß Fig. 4
überführt, wobei der eingebrachte Müll auf die Wiegeplatte 42
fällt. Der Müll wird auf der Wiegeplatte 42 gewogen. Nach
Abschluß des Wiegevorganges wird das Schloß 44 geöffnet, so
daß sich die Wiegeplatte 42 in die in Fig. 4 dargestellte
Stellung schwenkt. Mittels eines an dem Drehgelenk 43
angreifenden Getriebemotors wird die Wiegeplatte 42 im
Anschluß daran in die Stellung gemäß Fig. 5 überführt, wobei
das Schloß 44 wieder einrastet. Statt eines an dem Drehgelenk
43 angreifenden Getriebemotors ist auch ein Hebelmechanismus
oder ein Federmechanismus oder dergleichen denkbar.
Entsprechend der zuvor dargestellten Ausführungsform öffnet
das Schloß 44 nur, wenn keine Veränderungen in dem gemessenen
Gewicht mehr eintreten, was wie zuvor dargestellt auf den
Einwurf von Lebewesen schließen ließe.
Fig. 6 und Fig. 7 zeigen ein Wiegesystem für handelsübliche
Großraumcontainer. Ein Gehäuse 50 ist von seinen Innenabmaßen
so ausgelegt, daß zwei handelsübliche Großraumcontainer 51
nebeneinander darin einbringbar sind. Jeder der Container 51
steht auf einer Wiegeplatte 52, welche in allen vier Ecken
auf Kraftaufnehmern gelagert sind. Das Gehäuse 50 verfügt
über zwei nebeneinanderliegende Einwurfklappen 54, welche
entsprechend den zuvor dargestellten Systemen nach
Identifikation des Benutzers zu öffnen sind und durch ein
elektrisch betätigbares Klappenschloß 56 verriegelbar ist.
Oberhalb eines jeden Großraumcontainers 51 ist auf der
Innenseite des Gehäuses 50 oberhalb der Einwurfklappen 54 ein
Abstandssensor 55 angeordnet. Dieser mißt die Füllhöhe des
Großraumcontainers 51. Mit Hilfe des Abstandssensors 55 kann
daher der Befüllungsgrad der Großraumcontainer 51
festgestellt werden. Innerhalb des Gehäuses 50 ist ein Wiege-
und Erfassungsrechner 56 angeordnet, der die Identifikation
der Bediener durchführt, die Wiegedaten aufnimmt und
speichert und den Befüllungsgrad der Großraumcontainer 51
aufnimmt. Der Wiege- und Erfassungsrechner 56 ist zum
Beispiel mittels einer handelsüblichen Telefonanlage, eines
Mobilfunknetzes, eines Betriebsfunknetzes oder dergleichen
mit einer Erfassungszentrale, die hier nicht dargestellt ist,
verbunden.
Die Fig. 8a, 8b sowie 9a bis 9d zeigen Flußdiagramme der
Steuerung verschiedener Systeme. Der Verfahrensablauf nach
dem Flußdiagramm Fig. 8a und Fig. 8b gestaltet sich im
wesentlichen wie folgt: Nach Einlesen eines Transponders als
Mittel zum Identifizieren des Benutzers wird bei einer
Zugangsberechtigung des Benutzers zunächst das System
initialisiert und insbesondere die Waage tariert. Zur
Freigabe der Einwurfeinrichtung kann nun der Verschlußdeckel
geöffnet werden, so daß die Einwurfeinrichtung für den
Benutzer freigegeben ist. Der Abfall oder Müll kann nun
eingeworfen werden. Der Verschlußdeckel und damit die
Einwurfeinrichtung ist damit nun zu verschließen und wird
anschließend verriegelt. Die Steuerung überprüft, ob der
Verschlußdeckel geschlossen ist und ob das Magnetschloß
verriegelt ist, danach prüft dieses, ob Unruhe im System ist
in dem dieses mißt, ob über einen vorgegebenen Zeitraum ein
konstantes Gewicht des eingebrachten Abfalls gemessen wird.
Es wird so das Gewicht des eingebrachten Abfalls gemessen und
das gemessene Gewicht dem Benutzer zugeordnet. Die
ermittelten Gewichtsdaten werden nun gespeichert. Zeitgleich
oder zeitversetzt werden die zugeordneten Gewichtsdaten zu
einer Zentralstation übertragen. Dieser Vorgang kann, wie
weiter oben bereits erwähnt, durch eine telefonische
Übertragung oder Funkübertragung stattfinden. Vorteilhaft ist
hier das zeitversetzte Übertragen der Daten, da hier mehrere
Datensätze zusammengefaßt werden können und nur geringe
Verbindungsgebühren entstehen. Dazu sind die Daten
zwischenzuspeichern, was mit handelsüblichen
Speichereinheiten realisierbar ist. Im nächsten Schritt wird
der eingebrachte Abfall in den Sammelbehälter gefördert, dazu
wird der Schleusenbehälter 7 mittels des Elektromotors 14 um
etwa 120 bis 180° gedreht, so daß der eingebrachte Abfall
nach unten herausfallen kann.
Fig. 9a bis 9d zeigen ein Flußdiagramm zur Bedienung eines
Containerwiegesystems gemäß Fig. 6 und Fig. 7. Es wird
zunächst überprüft, ob einer oder beide Großraumcontainer
voll sind. Ist einer der beiden bereits befüllt, kann nur der
jeweils andere befüllt werden, sind beide Großraumcontainer
voll, ist die Anlage nicht betriebsbereit. Der gemäß Fig. 9b
dargestellte weitere Ablauf entspricht dem Verfahrensablauf
nach Fig. 8a. Nach Prüfen der Zugangsberechtigung des
Benutzers wird die Waage tariert, sodann kann dieser die
Einwurfklappe öffnen und den Müll einwerfen. Bei
geschlossener Einwurfklappe und verriegeltem Klappenschloß
wird sodann geprüft, ob Unruhe im System ist und damit ob ein
konstantes Gewicht gemessen wird. Entsprechend der zuvor
vorgestellten Verfahrensweise werden die Benutzerdaten
gespeichert, ebenso wird das gemessene Müllgewicht
gespeichert und dem Benutzer zugeordnet, gegebenenfalls
werden diese Daten an eine Zentralstelle übermittelt.
Claims (31)
1. Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine
Abfallsammeleinrichtung, umfassend die Verfahrensschritte
- - Identifizieren des Benutzers;
- - Freigeben einer Einwurfeinrichtung;
- - Einwurf des Abfalls;
- - Verschließen der Einwurfeinrichtung;
- - Verriegeln der Einwurfeinrichtung;
- - Messen des Gewichtes des eingebrachten Abfalles;
- - Zuordnen des gemessenen Gewichtes zu dem Benutzer;
- - Speichern der zugeordneten Gewichtsdaten;
- - zeitgleiches oder zeitversetztes Übertragen der zugeordneten Gewichtsdaten zu einer Zentralstation;
- - Fördern des eingebrachten Abfalles in einen Sammelbehälter,
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verriegelung der Einwurfeinrichtung aufgehoben wird
falls über einen vorgegebenen Zeitraum kein konstantes
Gewicht des eingebrachten Abfalls gemessen wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Benutzer durch ein optisches oder
akustisches Anzeigemittel über den Erfolg des jeweiligen
Verfahrensschrittes informiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
ein optisches oder akustisches Warnsignal, welches
deutlich von dem akustischen oder optischen Signal des
Anzeigemittels unterscheidbar ist, angezeigt wird, falls
beim Bestimmen des Gewichtes des eingebrachten Abfalles
über den vorgegebenen Zeitraum kein konstantes Gewicht
gemessen wird.
5. Abfallsammeleinrichtung umfassend
- - einen verschließbaren und verriegelbaren Einwurf (6),
- - einen Schleusenbehälter (7) zur Aufnahme des eingeworfenen Abfalls,
- - ein Mittel zur Bestimmung des Gewichts des eingeworfenen Abfalls,
- - ein Mittel zur Identifikation des Benutzers,
- - ein Mittel (22, 13) zum Speichern des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur Zuordnung der Abfallmenge zu dem Benutzer,
- - ein Mittel zum Entleeren des Schleusenbehälters (7) in einen Sammelbehälter (Preßcontainer 2),
6. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schleusenbehälter(7) zur
Aufnahme des eingeworfenen Abfalls mit einem
Verschlußdeckel (15) verschließbar ist.
7. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder
6, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußdeckel (15)
ein Ausschnitt aus einem im wesentlichen trommelförmigen
Grundkörper ist, der um die die Rotationssymmetrie des
trommelförmigen Grundkörpers begründende Achse drehbar
ist.
8. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenbehälter (7) um
eine Achse (Achslager 8) drehbar gelagert ist.
9. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder
8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenbehälter (7)
und der Verschlußdeckel (15) um eine gemeinsame Achse
drehbar sind.
10. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Grundkörpers des
Verschlußdeckels (15) geringfügig größer ist als der
Durchmesser des Grundkörpers des Schleusenbehälters (7).
11. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenbehälter (7)
auf mindestens einer Wiegezelle (13) gelagert ist.
12. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schleusenbehälter (7) in einem
rahmenförmigen Wiegegestell (10) mittels zweier Halter
(9) gelagert ist, wobei sich das Wiegegestell (10) auf
mindestens einer Wiegezelle (13) abstützt.
13. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder
12, dadurch gekennzeichnet, daß die Wiegezellen (13)
piezoelektrische Kraftaufnehmer sind.
14. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenbehälter (7)
mittels eines Elektromotors (14) drehbar ist.
15. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Elektromotor (14) von einer
Steuerung (22) gesteuert wird.
16. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußdeckel (15)
in einer geschlossenen Stellung von einem Magnetschloß
(20) verriegelbar ist.
17. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abfallsammeleinrichtung als
Einfüllaufsatz (1) ausgeführt ist, der auf einen
Müllcontainer (Preßcontainer 2) aufsetzbar ist.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4 unter
Verwendung einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5
bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Bestimmen des
Gewichtes des eingebrachten Abfalles durch die Steuerung
(22) nur dann durchgeführt wird, wenn das Magnetschloß
(20) den Verschlußdeckel (15) in der geschlossenen
Stellung verriegelt hat.
19. Abfallsammeleinrichtung umfassend
- - einen verschließbaren und verriegelbaren Einwurf (36)
- - ein Mittel (42, 44) zum Wiegen des eingeworfenen Abfalls
- - ein Mittel zur Identifikation des Benutzers
- - ein Mittel zum Erfassen und Speichern des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur Zuordnung der Abfallmenge zu dem Benutzer
- - ein Mittel (42, 44) zur Zuführung des Abfalls in einen Sammelbehälter, wobei der Sammelbehälter unter der Erdoberfläche angeordnet ist,
20. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wiegeplatte (42) mittels eines
Drehgelenks (43) drehbar gelagert ist.
21. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 20, dadurch
gekennzeichnet, daß das Drehgelenk (43) an einer
Stirnseite der Wiegeplatte (42) angeordnet ist.
22. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 20 oder
21, dadurch gekennzeichnet, daß die Wiegeplatte (42) von
einer geschlossenen Stellung (42) in eine geöffnete
Stellung drehbar ist.
23. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 22, dadurch
gekennzeichnet, daß mit der Wiegeplatte (42) in deren
geschlossener Stellung das Gewicht von auf dieser
liegenden Gegenständen bestimmt werden kann.
24. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis
23, dadurch gekennzeichnet, daß die Wiegeplatte (42) mit
einem elektrisch betätigbaren zweiten Magnetschloß (44)
in der geschlossenen Stellung verriegelbar ist.
25. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis
22, dadurch gekennzeichnet, daß die Einwurfschleuse (36)
mit einem ersten Magnetschloß (46) in der geschlossenen
Stellung verriegelbar ist.
26. Abfallsammeleinrichtung umfassend
- - ein Gehäuse (50)
- - eine von einer geschlossenen Stellung in einer geöffneten Stellung überführbare Einwurfklappe (54)
- - ein Mittel (52, 53) zum Erfassen des Gewichts des eingeworfenen Abfalls
- - ein Mittel zur Identifikation des Benutzers
- - ein Mittel (56) zur Speicherung des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur Zuordnung der Abfallmenge zu einem Benutzer,
27. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 26, dadurch
gekennzeichnet, daß diese über mindestens einen
Abstandssensor (55) verfügt, mit Hilfe dessen die Füllhöhe
des Großraumcontainers (51) meßbar ist.
28. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 26 oder
27, dadurch gekennzeichnet, daß diese über zwei
nebeneinander angeordnete Einwurfklappen (54) verfügt,
denen jeweils ein Großraumcontainer (51) sowie ein
Abstandssensor (55) zugeordnet ist.
29. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß dieses mit einer Vorrichtung nach
einem der Ansprüche 25 bis 27 durchgeführt wird.
30. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß
eine der Einwurfklappen (54) nur geöffnet werden kann,
wenn der zugeordnete Abstandssensor (55) eine Füllhöhe
des Großraumcontainers (51) mißt, die unterhalb einer
vorgegebenen Füllhöhe liegt.
31. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß
zunächst nur das Öffnen einer der Einwurfklappen (54) bis
zur Befüllung des zugeordneten Großraumcontainers (51)
möglich ist, danach die Öffnung der anderen Einwurfklappe
(54) möglich ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999131871 DE19931871A1 (de) | 1999-07-09 | 1999-07-09 | Abfallsammeleinrichtung sowie Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine Abfallsammeleinrichtung |
| DE20011071U DE20011071U1 (de) | 1999-07-09 | 2000-06-23 | Abfallsammeleinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999131871 DE19931871A1 (de) | 1999-07-09 | 1999-07-09 | Abfallsammeleinrichtung sowie Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine Abfallsammeleinrichtung |
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| DE1999131871 Withdrawn DE19931871A1 (de) | 1999-07-09 | 1999-07-09 | Abfallsammeleinrichtung sowie Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine Abfallsammeleinrichtung |
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|---|---|---|---|
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