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DE19931871A1 - Abfallsammeleinrichtung sowie Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine Abfallsammeleinrichtung - Google Patents

Abfallsammeleinrichtung sowie Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine Abfallsammeleinrichtung

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Publication number
DE19931871A1
DE19931871A1 DE1999131871 DE19931871A DE19931871A1 DE 19931871 A1 DE19931871 A1 DE 19931871A1 DE 1999131871 DE1999131871 DE 1999131871 DE 19931871 A DE19931871 A DE 19931871A DE 19931871 A1 DE19931871 A1 DE 19931871A1
Authority
DE
Germany
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waste
container
weight
lock
thrown
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1999131871
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English (en)
Inventor
Werner Hutsch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HUBANLAGEN WIEGETECHNIK KIPPSY
Original Assignee
HUBANLAGEN WIEGETECHNIK KIPPSY
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by HUBANLAGEN WIEGETECHNIK KIPPSY filed Critical HUBANLAGEN WIEGETECHNIK KIPPSY
Priority to DE1999131871 priority Critical patent/DE19931871A1/de
Priority to DE20011071U priority patent/DE20011071U1/de
Publication of DE19931871A1 publication Critical patent/DE19931871A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine Abfallsammeleinrichtung, umfassend folgende Verfahrensschritte: Identifizieren des Benutzers; Freigeben einer Einwurfeinrichtung; Einwurf des Abfalls; Verschließen der Einwurfeinrichtung; Verriegeln der Einwurfeinrichtung; Messen des Gewichtes des eingebrachten Abfalles; Zuordnen des gemessenen Gewichtes zu dem Benutzer; Speichern der zugeordneten Gewichtsdaten; zeitgleiches oder zeitversetztes Übertragen der zugeordneten Gewichtsdaten zu einer Zentralstation; Fördern des eingebrachten Abfalles in einen Sammelbehälter. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der eingebrachte Abfall nur dann in den Sammelbehälter gefördert wird, wenn über einen vorgegebenen Zeitraum ein konstantes Gewicht des eingebrachten Abfalls gemessen wird. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Abfallsammeleinrichtung, umfassend einen verschließbaren und verriegelbaren Einwurf (6), einen Schleusenbehälter (7) zur Aufnahme des eingeworfenen Abfalls, ein Mittel zur Bestimmung des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls, ein Mittel zur Identifikation des Benutzers, ein Mittel (22, 13) zum Speichern des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur Zuordnung der Abfallmenge zu dem Benutzer, ein Mittel zum Entleeren des Schleusenbehälters (7) in einen Sammelbehälter (Preßcontainer 2). Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der Schleusenbehälter (7) zur Aufnahme des eingeworfenen Abfalls im wesentlichen trommelförmig ist und einen ...

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abfallsammeleinrichtung nach den Oberbegriffen der Patentansprüche 5, 19 oder 26 sowie ein Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine Abfallsammeleinrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein gattungsgemäßes Verfahren für die Steuerung einer Abfallsammeleinrichtung ist aus der DE 196 04 770 bekannt. Dort wird ein Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine Abfallsammeleinrichtung, umfassend die Verfahrensschritte identifizieren des Benutzers, freigeben einer Einwurfeinrichtung, Einwurf des Abfalls, verschließen der Einwurfeinrichtung, verriegeln der Einwurfeinrichtung, messen des Gewichtes des eingebrachten Abfalles, zuordnen des gemessenen Gewichtes zu dem Benutzer, speichern der zugeordneten Gewichtsdaten, zeitgleiches oder zeitversetztes Übertragen der zugeordneten Gewichtsdaten zu einer Zentralstation sowie fördern des eingebrachten Abfalles in einen Sammelbehälter vorgestellt. Nachteilig an dem vorgenannten Verfahren ist, daß dieses keine Möglichkeit bietet, den Einwurf z. B. von lebenden Wesen in die Müllsammeleinrichtung festzustellen. Werden zum Beispiel unabsichtlich Haustiere in die Müllsammeleinrichtung eingebracht, so führt dies durch eine möglicherweise nachgeschaltete Müllpreßvorrichtung zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen, mindestens ist das eingeworfene Lebewesen in der Müllsammeleinrichtung eingeschlossen. Ebenso könnten z. B. spielende Kinder durch mißbräuchliche Anwendung der Einrichtung verletzt werden, wenn diese sich z. B. in die Abfallaufnahmeeinrichtung begeben.
Eine gattungsgemäße Müllsammeleinrichtung ist aus der DE 41 22 405 bekannt. Die Vorrichtung ermöglicht das mengenkontrollierten Einbringen von Abfall in einen Sammelbehälter. Es handelt sich um eine Abfallsammeleinrichtung umfassend einen verschließbaren und verriegelbaren Einwurf, einen Schleusenbehälter zur Aufnahme des eingeworfenen Abfalls, ein Mittel zur Bestimmung des Gewichts des eingeworfenen Abfalls, ein Mittel zur Identifikation des Benutzers, ein Mittel zum Speichern des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur Zuordnung der Abfallmenge zu dem Benutzer, ein Mittel zum Entleeren des Schleusenbehälters in einen Sammelbehälter, z. B. einen Preßcontainer. Nachteilig an der dort vorgestellten Vorrichtung ist, daß diese nur das Einbringen relativ kleiner Gegenstände ermöglicht.
Eine Entsorgungsanlage, bei der ein oberirdischer Einwurf und ein unterirdisch angeordneter Sammelbehälter vorgesehen ist, wird durch das deutsche Gebrauchsmuster G 90 13 728 offenbart. Es handelt sich um eine Abfallsammeleinrichtung umfassend einen verschließbaren und verriegelbaren Einwurf, ein Mittel zum Wiegen des eingeworfenen Abfalls, ein Mittel zur Identifikation des Benutzers, ein Mittel zum Erfassen und Speichern des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur Zuordnung der Abfallmenge zu dem Benutzer, ein Mittel zur Zuführung des Abfalls in einen Sammelbehälter, wobei der Sammelbehälter unter der Erdoberfläche angeordnet ist. Der oberirdische Einwurf umfaßt eine Einwurfschleuse, wobei nach Einwurf des Abfalls dieser durch Kippen der Schleuse in den unterirdisch angeordneten Sammelbehälter eingebracht wird. Der Sammelbehälter wird gewogen, so daß eine Bestimmung des eingeworfenen Abfalls durch Ermitteln der Differenz des Gewichts des Containers vor Einwurf des Abfalls gegenüber dem Gewicht nach Einwurf des Abfalls möglich ist. Nachteilig an der in der G 90 13 728 vorgestellten Entsorgungsanlage ist, daß der eingeworfene Abfall direkt bis in den Sammelbehälter durchfällt, so daß es beim versehentlichen Einwerfen eines Tieres oder z. B. bei spielenden Kindern durch mißbräuchliche Benutzung der Entsorgungsanlage zu Verletzungen kommen kann.
Eine Abfallsammeleinrichtung zum Einstellen handelsüblicher Großraumcontainer ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 29 60 9907 U1 bekannt. Es handelt sich um eine Abfallsammeleinrichtung umfassend ein Gehäuse, eine von einer geschlossenen Stellung in einer geöffneten Stellung überführbare Einwurfklappe, ein Mittel zum Erfassen des Gewichts des eingeworfenen Abfalls, ein Mittel zur Identifikation des Benutzers, ein Mittel zur Speicherung des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur Zuordnung der Abfallmenge zu einem Benutzer. Nachteilig an der dort vorgestellten Lösung ist, daß diese keine gewichtsbezogene Erfassung des eingeworfenen Abfalles ermöglicht.
Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem ist es, das Verfahren nach Stand der Technik so weiter zu entwickeln, daß ein versehentliches Einwerfen von Lebewesen in eine Abfallsammeleinrichtung verhindert werden kann. Dieses Problem wird durch ein Verfahren nach Patentanspruch 1 gelöst.
Ein weiteres der vorliegenden Erfindung zugrundeliegendes Problem ist es, eine Vorrichtung bereitzustellen, welche die zuvorgenannten Nachteile bekannter Vorrichtungen überwindet. Dieses Problem wird durch eine Vorrichtung nach Patentanspruch 5, eine Vorrichtung nach Patentanspruch 19 oder eine Vorrichtung nach Patentanspruch 26 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine Abfallsammeleinrichtung ist vorgesehen, daß der eingebrachte Abfall nur dann in den Sammelbehälter gefördert wird, wenn über einen vorgegebenen Zeitraum ein konstantes Gewicht des eingebrachten Abfalls gemessen wird. Werden Lebewesen in die Abfallsammeleinrichtung eingeworfen, sorgt deren natürliche Unruhe selbst in nicht wachem oder bewußtlosem Zustand dafür, daß eine Wiegeeinrichtung kein konstantes Gewicht über einen längeren Zeitraum messen kann. Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt so mittelbar die Feststellung, ob ein Lebewesen in die Abfallsammeleinrichtung eingebracht wurde. Üblicherweise wird der eingebrachte Abfall nachbehandelt, zum Beispiel gepreßt oder dergleichen, so daß das Einbringen eines Lebewesens zu schwersten Verletzungen oder gar zum Tode führen kann. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es möglich, den Vorgang der Abfallannahme durch die Abfallsammeleinrichtung so zu steuern, daß beim Einbringen eines Lebewesens der gesamte Vorgang abgebrochen wird.
Vorteilhaft ist es, wenn die Verriegelung der Einwurfeinrichtung aufgehoben wird, falls über einen vorgegebenen Zeitraum kein konstantes Gewicht des eingebrachten Abfalls gemessen wird. Der Benutzer hat dann die Möglichkeit, das in die Abfallsammeleinrichtung eingebrachte Material zu kontrollieren und gegebenenfalls Teile davon zu entnehmen.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn der Benutzer durch ein optisches oder akustisches Anzeigemittel über den Erfolg des jeweiligen Verfahrensschrittes informiert wird. Der Benutzer wird so Schritt für Schritt durch die Bedienung der Abfallsammeleinrichtung geführt und kann Fehlbedienungen unmittelbar seinem Verhalten zuordnen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn ein optisches oder akustisches Warnsignal, welches deutlich von dem akustischen oder optischen Signal des Anzeigemittels unterscheidbar ist, angezeigt wird, falls beim Bestimmen des Gewichtes des eingebrachten Abfalles über den vorgegebenen Zeitraum kein konstantes Gewicht gemessen wird. Der Bediener kann diesen wichtigsten Fall der Fehlbedienung besonders leicht von anderen Signalen unterscheiden.
Bei einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abfallsammeleinrichtung ist vorgesehen, daß der Schleusenbehälter zur Aufnahme des eingeworfenen Abfalls im wesentlichen trommelförmig ist und einen Ausschnitt aufweist. Die Größe des trommelförmigen Schleusenbehälters begrenzt die in einem Arbeitsgang einzuwerfende Müllmenge und begrenzt gleichzeitig das zur Verfügung stehende Volumen. Mit der erfindungsgemäßen Bauweise läßt sich die Schleusenfunktion mit wenigen beweglichen Teilen realisieren. Die Vorrichtung wird damit mechanisch stabiler und wartungsfreundlicher sowie schwerer manipulierbar.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Schleusenbehälter zur Aufnahme des eingeworfenen Abfalls mit einem Verschlußdeckel verschließbar ist. Es kann so verhindert werden, daß während des Wiegevorgangs Abfall durch den Benutzer nachgeworfen wird oder sonstige Manipulationen an der Wiegevorrichtung und dem Wiegevorgang vorgenommen werden.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Verschlußdeckel ein Ausschnitt aus einem im wesentlichen trommelförmigen Grundkörper ist, der um die die Rotationssymmetrie des trommelförmigen Grundkörpers begründende Achse drehbar ist. Die lichte Weite zu dem Drehpunkt bleibt bei Drehung des Verschlußdeckels damit konstant.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Schleusenbehälter um eine Achse drehbar gelagert ist. Auf diese Weise läßt sich der Schleusenbehälter besonders einfach in den Sammelbehälter entleeren.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Schleusenbehälter und der Verschlußdeckel um eine gemeinsame Achse drehbar sind. Diese Ausführungsform führt zu einer besonders einfachen Konstruktion der Abfallsammeleinrichtung. Vorteilhaft ist, wenn der Durchmesser des Grundkörpers des Verschlußdeckels geringfügig größer ist als der Durchmesser des Grundkörpers des Schleusenbehälters. Es verbleibt so nur ein geringer Spalt bei geschlossenem Verschlußdeckel. Dies verringert Manipulationsmöglichkeiten an der Abfallsammeleinrichtung.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Schleusenbehälter auf mindestens einer, vorzugsweise drei Wiegezellen gelagert ist. Auf diese Weise wird die Schleusenfunktion mit der Funktion einer Waage verknüpft. Unabhängig von der Verteilung des eingebrachten Abfalls in dem Schleusenbehälter kann damit eine korrekte Messung des Gewichtes des Abfalls durchgeführt werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Schleusenbehälter in einem rahmenförmigen Wiegegestell mittels zweier Halter gelagert ist, wobei sich das Wiegegestell auf mindestens einer Wiegezelle abstützt. Diese Konstruktion erlaubt die Verwendung standardisierter Halbzeuge.
Weiterhin ist es besonders vorteilhaft, wenn die Wiegezellen piezoelektrische Kraftaufnehmer sind. Dies sind standardisierte Bauteile mit einer hohen Meßgenauigkeit.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Schleusenbehälter mittels eines Elektromotors drehbar ist. Der elektromotorische Antrieb hat gegenüber einem von dem Bediener zum Beispiel mittels einer Kurbel durchzuführenden Antrieb den Vorteil, daß die Abfallsammeleinrichtung weniger anfällig für bewußte oder unbewußte Beschädigungen durch Fehlbedienung ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Elektromotor von einer Steuerung gesteuert wird. Der Drehvorgang kann so in den Verfahrensablauf ohne die Notwendigkeit weiterer Eingriffe durch den Benutzer integriert werden.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Verschlußdeckel in einer geschlossenen Stellung von einem Magnetschloß verriegelbar ist. Ein Öffnen des Verschlußdeckels ist dann nur im entriegelten Zustand des Magnetschlosses möglich, was eine effektive und insbesondere schwer umgehbare sowie manipulationssichere Zugangskontrolle zu der Vorrichtung erlaubt.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Abfallsammeleinrichtung als Einfüllaufsatz ausgeführt ist, der auf einen Müllcontainer oder Presscontainer aufsetzbar ist.
Besonders vorteilhaft ist die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens unter Nutzung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, wenn das Bestimmen des Gewichtes des eingebrachten Abfalles durch die Steuerung nur dann durchgeführt wird, wenn das Magnetschloß den Verschlußdeckel in der geschlossenen Stellung verriegelt hat. Diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens verhindert eine Manipulation an dem eingebrachten Müll während der Durchführung des Wiegevorganges.
Bei einer alternativen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abfallsammeleinrichtung ist vorgesehen, daß der Einwurf als drehbar gelagerte trommelförmige Einwurfschleuse ausgeführt ist und daß das Mittel zum Wiegen des eingeworfenen Abfalls eine unterhalb der drehbar gelagerten trommelförmigen Einwurfschleuse angeordnete Wiegeplatte ist. Diese Ausführung ist besonders dann vorteilhaft einzusetzen, wenn der Abfall nach Einwurf in die Abfallsammeleinrichtung über eine größere Fallhöhe fällt oder beispielsweise von einer Absaugeinrichtung über ein Röhrensystem über eine größere Strecke transportiert wird. Die erfindungsgemäße Abfallsammeleinrichtung verhindert das direkte Durchfallen der eingebrachten Gegenstände, was insbesondere von Bedeutung ist, falls ein Lebewesen, wie zum Beispiel ein Haustier oder ein Kind, in die Abfallsammeleinrichtung eingebracht wurde.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Wiegeplatte mittels eines Drehgelenks drehbar gelagert ist. Durch Drehen der Wiegeplatte von einer Wiegestellung in eine Durchfallstellung kann der eingeworfene und gewogene Abfall weiter befördert werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Drehgelenk an einer Stirnseite der Wiegeplatte angeordnet ist. Gegenüber einer zum Beispiel in Richtung der Mitte der Wiegeplatte gerückten Drehgelenkanordnung, welche den Vorteil des Drehmomentausgleichs beim Zurückklappen hätte, bietet diese Anordnung den Vorteil, daß ein Einklemmen hängengebliebener Abfallteile beim Zurückklappen weitgehend vermieden wird und daß insbesondere die Durchgangsöffnung bei abgeklappter Wiegeplatte besonders groß ist.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Wiegeplatte von einer geschlossenen Stellung in eine geöffnete Stellung drehbar ist. In der geschlossenen Stellung wird vorteilhaft der Wiegevorgang durchgeführt, die geöffnete Stellung dient vorteilhaft dem Weitertransport des eingeworfenen und gewogenen Abfalls.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß mit der Wiegeplatte in deren geschlossener Stellung das Gewicht von auf dieser liegenden Gegenständen bestimmt werden kann.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Wiegeplatte mit einem elektrisch betätigbaren zweiten Magnetschloß in der geschlossenen Stellung verriegelbar ist. Diese Maßnahme bietet den Vorteil, daß auch bei einem großen eingebrachten Gewicht kein unbeabsichtigtes Wegklappen der Wiegeplatte auftritt.
In der bevorzugten Ausführungsform ist weiterhin vorgesehen, daß die Einwurfschleuse mit einem ersten Magnetschloß in der geschlossenen Stellung verriegelbar ist. Es kann durch eine entsprechende Steuerung der ersten und zweiten Verriegelung erreicht werden, daß der Einwurf von Abfall nur bei verriegeltem zweiten Magnetschloß durchführbar ist, so daß eine Manipulation der Abfallsammeleinrichtung, welche die Möglichkeit des Durchwerfens des Abfalls durch die gesamte Einrichtung, ohne daß dieser gewogen würde, ermöglichen könnte, erschwert wird.
Bei einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abfallsammeleinrichtung ist vorgesehen, daß in das Gehäuse ein handelsüblicher Großraumcontainer eingebracht werden kann und daß das Mittel zum Erfassen des Gewichts des eingeworfenen Abfalls als Wiegeplatte ausgeführt ist, die auf mehreren Kraftaufnehmern gelagert ist und daß der Großraumcontainer auf der Wiegeplatte angeordnet werden kann. Die Vorrichtung hat den Vorteil, daß sie kostengünstig zu fertigen ist und vorhandene Abfallcontainer unverändert weiter genutzt werden können.
In der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß diese über mindestens einen Abstandssensor verfügt, mit Hilfe dessen die Füllhöhe des Großraumcontainers meßbar ist. Eine Überbefüllung des Großraumcontainers kann so zuverlässig verhindert werden.
In der bevorzugten Ausführungsform ist weiterhin vorgesehen, daß diese über zwei nebeneinander angeordnete Einwurfklappen verfügt, denen jeweils ein Großraumcontainer sowie ein Abstandssensor zugeordnet ist. Falls ein Großraumcontainer gefüllt ist kann der andere Großraumcontainer weiter verwendet werden, so daß die Gesamtanlage betriebsfähig bleibt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das erfindungsgemäße Verfahren mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung durchgeführt wird. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn eine der Einwurfklappen nur geöffnet werden kann, wenn der zugeordnete Abstandssensor eine Füllhöhe des Großraumcontainers mißt, die unterhalb einer vorgegebenen Füllhöhe liegt. Dadurch, daß die Einwurfklappe nicht geöffnet werden kann wird zuverlässig das weitere Einbringen von Abfall vermieden.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn das Verfahren so ausgestaltet ist, daß zunächst nur das Öffnen einer der Einwurfklappen bis zur Befüllung des zugeordneten Großraumcontainers möglich ist, danach die Öffnung der anderen Einwurfklappe möglich ist. Diese Maßnahme erlaubt nur das wechselseitige Befüllen der Großraumcontainer, so daß zum Beispiel der Abtransport des befüllten Containers während der Befüllung des zweiten Containers veranlaßt werden kann. Diese Maßnahme erhöht die Verfügbarkeit der Abfallsammelvorrichtung.
Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
Fig. 1 einen Einfüllaufsatz auf einem Preßcontainer;
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen Einfüllaufsatz;
Fig. 3 eine Einwurfsäule eines Untergrundwiegesystems;
Fig. 4 einen Schnitt durch eine Einwurfsäule gemäß Fig. 3 in einer geschlossenen Stellung;
Fig. 5 einen Schnitt durch eine Einwurfsäule gemäß Fig. 3 in einer offenen Stellung;
Fig. 6 einen Schnitt durch ein Containerwiegesystem;
Fig. 7 ein Containerwiegesystem in Frontansicht;
Fig. 8a und 8b ein Flußdiagramm der Steuerung eines Einfüllaufsatzes gemäß Fig. 1;
Fig. 9a bis 9d ein Flußdiagramm der Steuerung eines Containerwiegesystems.
Zunächst wird auf die Fig. 1 und 2 Bezug genommen. Ein Einfüllaufsatz 1 ist auf einem Preßcontainer 2 angeordnet. Der Preßcontainer 2 hat in etwa eine L-förmige Bauform und ermöglicht es, den Einfüllaufsatz 1 in einer in etwa rechteckigen Aussparung 3 anzuordnen. Unterhalb der Aussparung 3 ist eine nicht näher dargestellte Müllpresse 4 mit einer zugeordneten Fördereinrichtung zur Verteilung des gepreßten Mülls innerhalb des Containers angeordnet. Der Einfüllaufsatz 1 umfaßt ein Gehäuse 5, welches aus Kunststoff gefertigt ist. Hier können zum Beispiel glasfaserverstärkte Kunststoffe oder auch tiefziehbare bzw. spritzgießbare Kunststoffkonstruktionen zum Einsatz gelangen. Alternativ ist auch ein Gehäuse 5 aus Metall oder dergleichen denkbar. An der dem Preßcontainer 2 abgewandten Seite des Einfüllaufsatzes 1 verfügt dieser über eine Einwurfschleuse 6. Die Einwurfschleuse verfügt über eine geschlossene Stellung, in der diese nicht mit Müll oder dergleichen befüllbar ist, sowie eine geöffnete Stellung, in der Müll oder dergleichen in diese einbringbar ist.
Fig. 2 verdeutlicht den Aufbau des Einfüllaufsatzes 1. Der Einfüllaufsatz 1 verfügt über eine Frontseite a sowie eine Heckseite b. Die Einwurfschleuse 6 besteht aus einem Schleusenbehälter 7, der in etwa als Dreiviertel- Kreisausschnitt einer Zylinderwalze ausgebildet ist. Der Schleusenbehälter 7 ist axial mittels eines Achslagers 8 drehbar an einem balkenförmigen Halter 9 angeordnet. An beiden Seiten des Schleusenbehälters 7 ist jeweils ein Achslager 8 an einem Halter 9 angeordnet. Fig. 2 zeigt hier nur den in einer Draufsicht sichtbaren Teil dieser Baugruppen, da diese im wesentlichen symmetrisch zueinander an beiden Stirnseiten des Schleusenbehälters 7 angeordnet sind. Die Halter 9 stützen sich auf einem in etwa rahmenförmigen Wiegengestell 10 ab. Das Wiegengestell 10 ist an drei Fußpunkten 11 an einem Grundrahmen 12 des Einfüllaufsatzes 1 befestigt. Ein Fußpunkt 11a ist in etwa trommelmittig an der Einwurfseite des Einfüllaufsatzes 1 angeordnet, zwei Fußpunkte 11b sind jeweils etwa auf Höhe der Achslager 8 im äußeren Bereich des Wiegengestells 10 angeordnet. Auf diese Weise ist der Schleusenbehälter 7 an drei Punkten gelagert. Die Fußpunkte 11 verfügen jeweils über Wiegezellen 13. Der Schleusenbehälter 7 ist über eines der Achslager 8 mittels eines Elektromotors 14 um die Achslager 8 drehbar antreibbar.
An der Frontseite a ist ein Verschlußdeckel 15 angebracht, der in etwa ein Viertelkreisausschnitt aus einem walzenförmigen Körper mit geringfügig größerem Durchmesser als dem walzenförmigen Körper des Schleusenbehälters 7 und geringfügig größerer axialer Länge ist. Der Verschlußdeckel 15 ist so gelagert, daß dieser um die durch die Achslager 8 gehenden Achse drehbar ist. Dazu verfügen die Achslager 8 über einen nicht dargestellten äußeren drehbaren Ring, der Verschlußdeckel 15 verfügt an beiden Seiten über radial verlaufende Seitenbleche 16, welche den Verschlußdeckel 15 mit dem Achslager 8 drehbar verbinden. An dem Verschlußdeckel 15 ist ein Betätigungsgriff 17 angeordnet, mit dessen Hilfe sich der Verschlußdeckel 15 manuell von einer geschlossenen Stellung 18 in eine offene Stellung 19 überführen läßt. Die Offenstellung 19 ist in Fig. 2 durch gestrichelte Linien angedeutet. An der Unterseite des Betätigungsgriffs 17 ist ein Magnetschloß 20 angeordnet, welches in der geschlossenen Stellung des Verschlußdeckels 15 und damit des Betätigungsgriffs 17 in ein Gegenlager des Betätigungsgriffs 17 eingreift und die Einwurfschleuse 6 gegen Öffnen verschließt. Ein Öffnen der Einwurfschleuse 6 durch Drehen des Verschlußdeckels 15 ist nur möglich, wenn das Magnetschloß 20 nicht verriegelt ist. Ein Federelement 21 ist zwischen Halter 9 und einem der Seitenbleche 16 angeordnet und unterstützt das Öffnen des Verschlußdeckels 15. An der Frontseite a des Gehäuses 5 ist an dessen Innenseite eine Steuerung 22 angeordnet, der die Steuerungslogik für sämtliche Funktionen des Wiegesystems enthält. In der Nähe der Steuerung 22 ist eine Antenne 23 angeordnet. Im Bereich des Magnetschlosses 20 ist ein Schließsensor 24 angeordnet, der anzeigen kann, ob das Magnetschloß 20 eingerastet ist. Die Steuerung 22 verfügt über einen Magnetsensor, der Signale von einer magnetischen Identifizierungskarte entgegennehmen kann. Alternativ zu anderen magnetischen Identifizierungskarten kann ein Chipkartenlesegerät oder ein numerisches Tastenfeld oder dergleichen an der Frontseite a des Einfüllaufsatzes 1 angeordnet sein. Die Identifizierungskarte oder dergleichen dient der Feststellung der Person und damit der Kontonummer desjenigen, der Müll in den Einfüllaufsatz 1 einwirft. Der Ablauf des Mülleinwurfs gestaltet sich nun wie folgt:
Der Bediener nimmt zunächst mit Hilfe der Identifizierungskarte, der Chipkarte oder des Tastenfeldes Verbindung zu der Steuerung auf und identifiziert sich gegenüber dem Wiegesystem. Die Steuerung 22 entriegelt nach erfolgreicher Identifizierung das Magnetschloß 20, so daß der Bediener mit Hilfe des Betätigungsgriffs 17 den Verschlußdeckel 15 von der geschlossenen Stellung in die offene Stellung überführen kann. Der Müll kann nun in den Schleusenbehälter 7 eingeworfen werden. Nach beendetem Mülleinwurf verschließt der Bediener den Verschlußdeckel 15 wieder, wobei das Magnetschloß 20 in der geschlossenen Stellung einrastet. Der Schließsensor 24 liefert ein geschlossen Signal an die Steuerung 22. Mit Hilfe der Wiegezellen 13 wird nun das Gewicht des eingeworfenen Mülls als Differenz der gemessenen Gewichtsbelastung vor Beginn des Mülleinwurfs zum aktuellen Wiegezeitpunkt oder auch als Differenz der aktuellen Gewichtsmessung zu einer vorgegebenen kalibrierten Messung bestimmt. Der Wiegevorgang wird durch die Steuerung 22 nur dann angenommen, wenn über einen Zeitraum von mehreren Sekunden ein konstantes Gewicht mittels der Wiegezellen 13 gemessen wurde. Ein nicht konstantes Gewicht wird zum Beispiel dann gemessen, wenn die Ladung innerhalb des Schleusenbehälters 7 nicht in Ruhe ist, was zum Beispiel bei eingeworfenen Lebewesen der Fall ist. In diesem Fall wird der Wiegevorgang als ungültig verworfen, das Magnetschloß 20 wird wieder entriegelt, so daß der Verschlußdeckel 15 geöffnet werden kann. Ein an der Frontseite a angeordnetes Display 25 zeigt diesen Betriebszustand an und weist auf einen fehlerhaften Wiegevorgang zum Beispiel aufgrund von eingeworfenen Lebewesen hin. Nach abgeschlossenem Wiegevorgang wird mit Hilfe des Elektromotors 14 des Schleusenbehälters 7 um etwa 120° entgegen dem Uhrzeigersinn in Fig. 2 gedreht, so daß der aus dem zylinderförmigen Grundkörper des Schleusenbehälters 7 herausgenommene Ausschnitt nach unten in Richtung der Müllpresse 4 zeigt, so daß der Müll in die Müllpresse 4 einfällt. Die Müllpresse 4 wird nun entweder durch die Steuerung 22 eingeschaltet oder verfügt über eigene Detektionsmittel für den eingebrachten Müll. In jedem Fall erhält die Steuerung 22 eine Rückmeldung durch die Müllpresse, falls aufgrund einer Störung oder Überlastung kein weiterer Müll eingeworfen werden kann, in diesem Fall bleibt das Magnetschloß 20 bis zur Behebung der Störung verriegelt. Nach Abschluß des Wiegevorgangs überträgt die Steuerung 22 mit Hilfe eines geeigneten Übertragungssystems, zum Beispiel einer Telefonleitung, einem Mobilfunknetz oder einem sonstigen Funknetz die persönlichen Daten des Bedieners sowie das Gewicht der eingeworfenen Mülladung, Störungen und dergleichen an eine Zentralstation.
Fig. 3 zeigt eine Einwurfsäule 30 eines Untergrund- Wiegesystems. Die Einwurfsäule 30 ist oberirdisch angebracht, unterhalb einer Erdoberfläche 31 ist ein Einwurfschacht 32 angeordnet, welcher in einen Container 33 mündet. Die Einwurfsäule 30 verfügt über einen in etwa quaderförmigen Grundkörper 34, an den sich nach oben hin ein in etwa dreieckförmiger Einwurfaufsatz 35 anschließt. Der Einwurfaufsatz 35 verfügt über eine drehbar gelagerte trommelförmige Einwurfschleuse 36. Fig. 5 zeigt ein Prinzipschaubild als Teilschnitt durch die Einwurfsäule 30. Die Einwurfschleuse 36 ist trommelförmig ausgebildet und verfügt über einen Ausschnitt 37. Die Einwurfschleuse 36 ist axial drehbar an einer Drehachse 38 gelagert. An der Einwurfschleuse 36 ist ein Öffnungsgriff 39 angeordnet. Mit Hilfe des Öffnungsgriffs 39 ist die Einwurfschleuse 36 von einer geschlossenen Stellung 40, welche in Fig. 4 dargestellt ist, in eine geöffnete Stellung 41, welche in Fig. 5 dargestellt ist, überführbar. In der geschlossenen Stellung 40 ist die Einwurfschleuse 36 so gedreht, daß die Einwurfschleuse 30 geschlossen ist. In der geöffneten Stellung 41 ist die Einwurfschleuse 36 so gedreht, daß der innere Bereich des walzenförmigen Körpers der Einwurfschleuse 36 zugänglich ist. Der Einwurf von Müll erfolgt in der geöffneten Stellung entsprechend Fig. 5, sodann wird mit Hilfe des Öffnungsgriffs 39 die Einwurfschleuse 36 in die geschlossene Stellung gemäß Fig. 4 gedreht. Der eingebrachte Müll kann nun über den Ausschnitt 37 auf eine Wiegeplatte 42 fallen. Die Wiegeplatte ist mit einem Drehgelenk 43 drehbar gelagert und an der dem Drehgelenk 43 gegenüberliegenden Seite mit Hilfe eines Schlosses 44 lösbar festgelegt. Sowohl Drehgelenk 43 als auch Schloß 44 sind mit Wiegezellen 45 ausgestattet, die das Wiegen der eingebrachten Müllmenge ermöglichen. Nach abgeschlossenem Wiegevorgang wird das Schloß 44 geöffnet, so daß die Wiegeplatte 42 mit Hilfe des Drehgelenks 43 nach unten wegklappen kann und der eingebrachte Müll in den Einwurfschacht 32 und über diesen in den Container 33 gelangt. Die Einwurfsäule 30 ist mit einer Steuerlogik entsprechend dem zuvor dargestellten Einfüllaufsatz 1 ausgestattet. Ein Magnetschloß 46 ermöglicht die Verriegelung der Einwurfschleuse 36 in der geschlossenen Stellung gemäß Fig. 4. Nach Identifikation des Bedieners mit Hilfe einer kontaktlosen magnetischen Identifikationskarte, einer Chipkarte oder der Eingabe eines Zugangscodes über ein Tastenfeld wird das Magnetschloß 46 entriegelt, so daß sich die Einwurfschleuse 36 von Hand durch den Bediener in die geöffnete Stellung gemäß Fig. 5 überführen läßt. Nun wird der Müll durch den Ausschnitt 37 in die Einwurfschleuse 36 eingebracht, sodann wird die Einwurfschleuse 36 mittels des Öffnungsgriffs 39 in die geschlossene Stellung gemäß Fig. 4 überführt, wobei der eingebrachte Müll auf die Wiegeplatte 42 fällt. Der Müll wird auf der Wiegeplatte 42 gewogen. Nach Abschluß des Wiegevorganges wird das Schloß 44 geöffnet, so daß sich die Wiegeplatte 42 in die in Fig. 4 dargestellte Stellung schwenkt. Mittels eines an dem Drehgelenk 43 angreifenden Getriebemotors wird die Wiegeplatte 42 im Anschluß daran in die Stellung gemäß Fig. 5 überführt, wobei das Schloß 44 wieder einrastet. Statt eines an dem Drehgelenk 43 angreifenden Getriebemotors ist auch ein Hebelmechanismus oder ein Federmechanismus oder dergleichen denkbar.
Entsprechend der zuvor dargestellten Ausführungsform öffnet das Schloß 44 nur, wenn keine Veränderungen in dem gemessenen Gewicht mehr eintreten, was wie zuvor dargestellt auf den Einwurf von Lebewesen schließen ließe.
Fig. 6 und Fig. 7 zeigen ein Wiegesystem für handelsübliche Großraumcontainer. Ein Gehäuse 50 ist von seinen Innenabmaßen so ausgelegt, daß zwei handelsübliche Großraumcontainer 51 nebeneinander darin einbringbar sind. Jeder der Container 51 steht auf einer Wiegeplatte 52, welche in allen vier Ecken auf Kraftaufnehmern gelagert sind. Das Gehäuse 50 verfügt über zwei nebeneinanderliegende Einwurfklappen 54, welche entsprechend den zuvor dargestellten Systemen nach Identifikation des Benutzers zu öffnen sind und durch ein elektrisch betätigbares Klappenschloß 56 verriegelbar ist. Oberhalb eines jeden Großraumcontainers 51 ist auf der Innenseite des Gehäuses 50 oberhalb der Einwurfklappen 54 ein Abstandssensor 55 angeordnet. Dieser mißt die Füllhöhe des Großraumcontainers 51. Mit Hilfe des Abstandssensors 55 kann daher der Befüllungsgrad der Großraumcontainer 51 festgestellt werden. Innerhalb des Gehäuses 50 ist ein Wiege- und Erfassungsrechner 56 angeordnet, der die Identifikation der Bediener durchführt, die Wiegedaten aufnimmt und speichert und den Befüllungsgrad der Großraumcontainer 51 aufnimmt. Der Wiege- und Erfassungsrechner 56 ist zum Beispiel mittels einer handelsüblichen Telefonanlage, eines Mobilfunknetzes, eines Betriebsfunknetzes oder dergleichen mit einer Erfassungszentrale, die hier nicht dargestellt ist, verbunden.
Die Fig. 8a, 8b sowie 9a bis 9d zeigen Flußdiagramme der Steuerung verschiedener Systeme. Der Verfahrensablauf nach dem Flußdiagramm Fig. 8a und Fig. 8b gestaltet sich im wesentlichen wie folgt: Nach Einlesen eines Transponders als Mittel zum Identifizieren des Benutzers wird bei einer Zugangsberechtigung des Benutzers zunächst das System initialisiert und insbesondere die Waage tariert. Zur Freigabe der Einwurfeinrichtung kann nun der Verschlußdeckel geöffnet werden, so daß die Einwurfeinrichtung für den Benutzer freigegeben ist. Der Abfall oder Müll kann nun eingeworfen werden. Der Verschlußdeckel und damit die Einwurfeinrichtung ist damit nun zu verschließen und wird anschließend verriegelt. Die Steuerung überprüft, ob der Verschlußdeckel geschlossen ist und ob das Magnetschloß verriegelt ist, danach prüft dieses, ob Unruhe im System ist in dem dieses mißt, ob über einen vorgegebenen Zeitraum ein konstantes Gewicht des eingebrachten Abfalls gemessen wird. Es wird so das Gewicht des eingebrachten Abfalls gemessen und das gemessene Gewicht dem Benutzer zugeordnet. Die ermittelten Gewichtsdaten werden nun gespeichert. Zeitgleich oder zeitversetzt werden die zugeordneten Gewichtsdaten zu einer Zentralstation übertragen. Dieser Vorgang kann, wie weiter oben bereits erwähnt, durch eine telefonische Übertragung oder Funkübertragung stattfinden. Vorteilhaft ist hier das zeitversetzte Übertragen der Daten, da hier mehrere Datensätze zusammengefaßt werden können und nur geringe Verbindungsgebühren entstehen. Dazu sind die Daten zwischenzuspeichern, was mit handelsüblichen Speichereinheiten realisierbar ist. Im nächsten Schritt wird der eingebrachte Abfall in den Sammelbehälter gefördert, dazu wird der Schleusenbehälter 7 mittels des Elektromotors 14 um etwa 120 bis 180° gedreht, so daß der eingebrachte Abfall nach unten herausfallen kann.
Fig. 9a bis 9d zeigen ein Flußdiagramm zur Bedienung eines Containerwiegesystems gemäß Fig. 6 und Fig. 7. Es wird zunächst überprüft, ob einer oder beide Großraumcontainer voll sind. Ist einer der beiden bereits befüllt, kann nur der jeweils andere befüllt werden, sind beide Großraumcontainer voll, ist die Anlage nicht betriebsbereit. Der gemäß Fig. 9b dargestellte weitere Ablauf entspricht dem Verfahrensablauf nach Fig. 8a. Nach Prüfen der Zugangsberechtigung des Benutzers wird die Waage tariert, sodann kann dieser die Einwurfklappe öffnen und den Müll einwerfen. Bei geschlossener Einwurfklappe und verriegeltem Klappenschloß wird sodann geprüft, ob Unruhe im System ist und damit ob ein konstantes Gewicht gemessen wird. Entsprechend der zuvor vorgestellten Verfahrensweise werden die Benutzerdaten gespeichert, ebenso wird das gemessene Müllgewicht gespeichert und dem Benutzer zugeordnet, gegebenenfalls werden diese Daten an eine Zentralstelle übermittelt.

Claims (31)

1. Verfahren zur mengenkontrollierten Abfallabgabe in eine Abfallsammeleinrichtung, umfassend die Verfahrensschritte
  • - Identifizieren des Benutzers;
  • - Freigeben einer Einwurfeinrichtung;
  • - Einwurf des Abfalls;
  • - Verschließen der Einwurfeinrichtung;
  • - Verriegeln der Einwurfeinrichtung;
  • - Messen des Gewichtes des eingebrachten Abfalles;
  • - Zuordnen des gemessenen Gewichtes zu dem Benutzer;
  • - Speichern der zugeordneten Gewichtsdaten;
  • - zeitgleiches oder zeitversetztes Übertragen der zugeordneten Gewichtsdaten zu einer Zentralstation;
  • - Fördern des eingebrachten Abfalles in einen Sammelbehälter,
dadurch gekennzeichnet, daß der eingebrachte Abfall nur dann in den Sammelbehälter gefördert wird, wenn über einen vorgegebenen Zeitraum ein konstantes Gewicht des eingebrachten Abfalls gemessen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung der Einwurfeinrichtung aufgehoben wird falls über einen vorgegebenen Zeitraum kein konstantes Gewicht des eingebrachten Abfalls gemessen wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Benutzer durch ein optisches oder akustisches Anzeigemittel über den Erfolg des jeweiligen Verfahrensschrittes informiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein optisches oder akustisches Warnsignal, welches deutlich von dem akustischen oder optischen Signal des Anzeigemittels unterscheidbar ist, angezeigt wird, falls beim Bestimmen des Gewichtes des eingebrachten Abfalles über den vorgegebenen Zeitraum kein konstantes Gewicht gemessen wird.
5. Abfallsammeleinrichtung umfassend
  • - einen verschließbaren und verriegelbaren Einwurf (6),
  • - einen Schleusenbehälter (7) zur Aufnahme des eingeworfenen Abfalls,
  • - ein Mittel zur Bestimmung des Gewichts des eingeworfenen Abfalls,
  • - ein Mittel zur Identifikation des Benutzers,
  • - ein Mittel (22, 13) zum Speichern des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur Zuordnung der Abfallmenge zu dem Benutzer,
  • - ein Mittel zum Entleeren des Schleusenbehälters (7) in einen Sammelbehälter (Preßcontainer 2),
dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenbehälter (7) zur Aufnahme des eingeworfenen Abfalls im wesentlichen trommelförmig ist und einen Ausschnitt (23) aufweist.
6. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenbehälter(7) zur Aufnahme des eingeworfenen Abfalls mit einem Verschlußdeckel (15) verschließbar ist.
7. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußdeckel (15) ein Ausschnitt aus einem im wesentlichen trommelförmigen Grundkörper ist, der um die die Rotationssymmetrie des trommelförmigen Grundkörpers begründende Achse drehbar ist.
8. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenbehälter (7) um eine Achse (Achslager 8) drehbar gelagert ist.
9. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenbehälter (7) und der Verschlußdeckel (15) um eine gemeinsame Achse drehbar sind.
10. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Grundkörpers des Verschlußdeckels (15) geringfügig größer ist als der Durchmesser des Grundkörpers des Schleusenbehälters (7).
11. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenbehälter (7) auf mindestens einer Wiegezelle (13) gelagert ist.
12. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenbehälter (7) in einem rahmenförmigen Wiegegestell (10) mittels zweier Halter (9) gelagert ist, wobei sich das Wiegegestell (10) auf mindestens einer Wiegezelle (13) abstützt.
13. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Wiegezellen (13) piezoelektrische Kraftaufnehmer sind.
14. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenbehälter (7) mittels eines Elektromotors (14) drehbar ist.
15. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor (14) von einer Steuerung (22) gesteuert wird.
16. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußdeckel (15) in einer geschlossenen Stellung von einem Magnetschloß (20) verriegelbar ist.
17. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Abfallsammeleinrichtung als Einfüllaufsatz (1) ausgeführt ist, der auf einen Müllcontainer (Preßcontainer 2) aufsetzbar ist.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4 unter Verwendung einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Bestimmen des Gewichtes des eingebrachten Abfalles durch die Steuerung (22) nur dann durchgeführt wird, wenn das Magnetschloß (20) den Verschlußdeckel (15) in der geschlossenen Stellung verriegelt hat.
19. Abfallsammeleinrichtung umfassend
  • - einen verschließbaren und verriegelbaren Einwurf (36)
  • - ein Mittel (42, 44) zum Wiegen des eingeworfenen Abfalls
  • - ein Mittel zur Identifikation des Benutzers
  • - ein Mittel zum Erfassen und Speichern des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur Zuordnung der Abfallmenge zu dem Benutzer
  • - ein Mittel (42, 44) zur Zuführung des Abfalls in einen Sammelbehälter, wobei der Sammelbehälter unter der Erdoberfläche angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Einwurf als drehbar gelagerte trommelförmige Einwurfschleuse (36) ausgeführt ist und daß das Mittel (42, 44) zum Wiegen des eingeworfenen Abfalls eine unterhalb der drehbar gelagerten trommelförmigen Einwurfschleuse (36) angeordnete Wiegeplatte (42, 44) ist.
20. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Wiegeplatte (42) mittels eines Drehgelenks (43) drehbar gelagert ist.
21. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehgelenk (43) an einer Stirnseite der Wiegeplatte (42) angeordnet ist.
22. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Wiegeplatte (42) von einer geschlossenen Stellung (42) in eine geöffnete Stellung drehbar ist.
23. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Wiegeplatte (42) in deren geschlossener Stellung das Gewicht von auf dieser liegenden Gegenständen bestimmt werden kann.
24. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Wiegeplatte (42) mit einem elektrisch betätigbaren zweiten Magnetschloß (44) in der geschlossenen Stellung verriegelbar ist.
25. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Einwurfschleuse (36) mit einem ersten Magnetschloß (46) in der geschlossenen Stellung verriegelbar ist.
26. Abfallsammeleinrichtung umfassend
  • - ein Gehäuse (50)
  • - eine von einer geschlossenen Stellung in einer geöffneten Stellung überführbare Einwurfklappe (54)
  • - ein Mittel (52, 53) zum Erfassen des Gewichts des eingeworfenen Abfalls
  • - ein Mittel zur Identifikation des Benutzers
  • - ein Mittel (56) zur Speicherung des Gewichtes des eingeworfenen Abfalls und zur Zuordnung der Abfallmenge zu einem Benutzer,
dadurch gekennzeichnet, daß in das Gehäuse (50) ein handelsüblicher Großraumcontainer (51) eingebracht werden kann und daß das Mittel zum Erfassen des Gewichts des eingeworfenen Abfalls als Wiegeplatte (51) ausgeführt ist, die auf mehreren Kraftaufnehmern (53) gelagert ist und daß der Großraumcontainer (51) auf der Wiegeplatte (52) angeordnet werden kann.
27. Abfallsammeleinrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß diese über mindestens einen Abstandssensor (55) verfügt, mit Hilfe dessen die Füllhöhe des Großraumcontainers (51) meßbar ist.
28. Abfallsammeleinrichtung nach einem der Ansprüche 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß diese über zwei nebeneinander angeordnete Einwurfklappen (54) verfügt, denen jeweils ein Großraumcontainer (51) sowie ein Abstandssensor (55) zugeordnet ist.
29. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß dieses mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 27 durchgeführt wird.
30. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Einwurfklappen (54) nur geöffnet werden kann, wenn der zugeordnete Abstandssensor (55) eine Füllhöhe des Großraumcontainers (51) mißt, die unterhalb einer vorgegebenen Füllhöhe liegt.
31. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst nur das Öffnen einer der Einwurfklappen (54) bis zur Befüllung des zugeordneten Großraumcontainers (51) möglich ist, danach die Öffnung der anderen Einwurfklappe (54) möglich ist.
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