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DE19928365A1 - Grundplatte für Maschinen und Anlagen - Google Patents

Grundplatte für Maschinen und Anlagen

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DE19928365A1
DE19928365A1 DE1999128365 DE19928365A DE19928365A1 DE 19928365 A1 DE19928365 A1 DE 19928365A1 DE 1999128365 DE1999128365 DE 1999128365 DE 19928365 A DE19928365 A DE 19928365A DE 19928365 A1 DE19928365 A1 DE 19928365A1
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Germany
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sheet metal
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plates
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DE1999128365
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DE19928365C2 (de
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Wilhelm Tamke
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16MFRAMES, CASINGS OR BEDS OF ENGINES, MACHINES OR APPARATUS, NOT SPECIFIC TO ENGINES, MACHINES OR APPARATUS PROVIDED FOR ELSEWHERE; STANDS; SUPPORTS
    • F16M5/00Engine beds, i.e. means for supporting engines or machines on foundations

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Revetment (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Grundplatte (1') für Maschinen und Anlagen, mit einer als Tragfläche dienenden Blechplatte (3). Die Grundplatte (1, 1') ist dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine weitere Blechplatte (2) vorhanden ist, die parallel zu der ersten Blechplatte (3) ausgerichtet ist, wobei die Blechplatten (2, 3) durch an den Plattenkanten senkrecht zu den Blechplatten angeordnete Seitenplatten (4, 5) und durch mindestens einen Abstandshalter (6, 8) verbunden sind, der beabstandet von den Kanten der Grundplatte (1) angeordnet ist und an den Enden jeweils einen in eine zugeordnete Einstecköffnung der untersten bzw. der obersten Blechplatte (2, 3) greifenden Ansatz (6a, 6b) aufweist. Die erfindungsgemäße Grundplatte läßt sich auf einfache Weise herstellen, weist eine hohe Steifigkeit auf und ermöglicht gleichzeitig, Ungleichmäßigkeiten der als Tragfläche dienenden Blechplatte auf einfache Weise auszugleichen.

Description

Diese Erfindung betrifft eine Grundplatte für Maschinen und Anlagen mit einer als Tragfläche dienenden Blechplatte.
Eine solche Grundplatte ist beispielsweise aus dem deutschen Gebrauchsmuster Nr. 298 21 777.5 bekannt. Bei dieser Grundplatte wird die gewünschte Steifigkeit durch die Anordnung von Untergurten erreicht. Ferner ist aus der OS 1 775 619 eine gattungsgemäße Grundplatte bekannt. Bei dieser Grundplatte sind ebenfalls unterhalb der Blechplatte angeordnete Querversteifungsglieder vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Grundplatte zur Verfügung zu stellen, die eine hohe Steifigkeit aufweist und gleichzeitig ermöglicht, Ungleichmäßigkeiten der als Tragfläche dienenden Blechplatte auf einfache Weise auszugleichen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die erfindungsgemäße Grundplatte weist eine als Tragfläche dienende Blechplatte und eine oder mehrere weitere Blechplatten auf, die parallel zu der obersten Blechplatte ausgerichtet sind. Die Blechplatten sind durch Seitenplatten, die ebenfalls vorzugsweise aus Blech sind, und senkrecht zu den Blechplatten an deren Kanten angeordnet sind, verbunden. Ferner sind die Blechplatten durch ein oder mehrere Abstandshalter miteinander verbunden, die beabstandet von den Kanten der Grundplatte angeordnet sind. Die Abstandshalter weisen an ihren Enden jeweils einen Ansatz auf, der in eine zugeordnete Einstecköffnung der untersten bzw. der obersten Blechplatte greift. Sofern mehr als zwei Blechplatten vorhanden sind, weisen die zwischen der obersten und der untersten Blechplatte angeordneten Blechplatten Öffnungen auf, durch die die Abstandshalter hindurchragen.
Aufgrund der Abstandshalter können Ungleichmäßigkeiten der Blechplatten, die durch die Toleranz der Blechplatten von ca. 10% gegeben sind, ausgeglichen werden, indem der Abstand der Flächen, mit denen der Abstandshalter gegen die oberste und die unterste Blechplatte anliegt, entsprechend variiert wird. So kann beispielsweise eine zu geringe lokale Dicke einer Blechplatte ausgeglichen werden.
Sofern zusätzlich zu beiden Blechplatten, die die Grundplatte begrenzen, weitere innenliegende Platten vorgesehen sind, können diese statt aus Blech auch aus einem anderen Material hergestellt sein.
Der Abstandshalter kann im Längsschnitt Abschnitte mit unterschiedlicher konstanter Ausdehnung in Querrichtung aufweisen, so daß eine Kontaktfläche gebildet ist, an der eine zwischen der obersten und der untersten Blechplatte angeordnete weitere Platte anliegt. Die Abstände zwischen zwei benachbarten Platten sind dann jeweils durch einen Abschnitt konstanter Ausdehnung in Querrichtung gegeben.
Ein Abstandshalter kann im Querschnitt rund, insbesondere kreisförmig sein, so daß die Abschnitte zylinderförmig sind. Solche bolzenähnliche Abstandshalter können eine oder mehrere Bohrungen aufweisen, z. B. Durchgangsbohrungen oder auch Gewindebohrungen, die zur Befestigung der auf der Grundplatte anzuordnenden Maschinen und Anlagen dienen. Auf diese Weise sind keine Gewinde in den Blechplatten erforderlich, so daß diese relativ dünn sein können. Zum Beispiel können Stahlblechplatten einer Dicke von 8 mm verwendet werden.
Der Abstandshalter kann auch ein senkrecht zu den Blechplatten angeordnetes Flachteil sein. Solch ein Flachteil kann etwa die gleiche Dicke wie die Blechplatten aufweisen. Es ist auch möglich, sowohl bolzenähnliche Teile als auch Flachteile als Abstandshalter zu verwenden.
Erfindungsgemäß kann ferner vorgesehen sein, den Hohlraum zwischen zwei Platten mit einem Feststoff aufzufüllen. Dieser Feststoff kann z. B. Sand, Beton oder Stahlsplitt sein. So kann der Hohlraum einer Grundplatte, die lediglich zwei Platten aufweist, aufgefüllt werden.
Es kann aber auch eine Grundplatte mit vier Platten vorgesehen werden, bei denen der Hohlraum zwischen den beiden inneren Platten aufgefüllt ist.
Bei Auffüllen des Hohlraums mit Sand kann die Grundplatte besonders gut Schwingungen aufnehmen, die durch eine Maschine bzw. eine Anlage, die auf ihr positioniert ist, erzeugt werden. Hierbei werden die besonders guten Dämmeigenschaften von Sand ausgenutzt. Wenn es darauf ankommt, die Grundplatte mit einem besonders hohen Gewicht auszustatten, um eine hohe Eigensteifigkeit zu erhalten, eignen sich insbesondere als Füllmaterial Beton, der zwischen zwei Blechplatten zu einer Betonplatte gegossen wird, und ferner Stahlsplitt.
Die beiden außenliegenden Blechplatten sind vorzugsweise aus Federstahl, um Schwingungen besonders gut aufnehmen zu können.
Die Seitenteile sind an ihren Kanten vorzugsweise mit Ansätzen versehen, die in zugeordnete Aussparungen in den innenliegenden Blechplatten greifen.
Sowohl diese Verbindungen als auch die Verbindungen der Abstandshalter mit den Blechplatten sind thermische Verbindungen. Die Ansätze der Seitenplatten weisen vorzugsweise eine um wenigstens die Höhe einer vorgesehenen Schweißnaht geringere Höhe auf, als die Tiefe der Aussparungen der äußeren Blechplatten beträgt, derart, daß die Schweißnaht innerhalb der Aussparungen liegt. Es ist so sichergestellt, daß die Schweißnähte nicht über die Oberfläche der Grundplatte hervorstehen, so daß deren erforderliche plane Oberfläche erhalten bleibt und nicht beeinträchtigt ist.
Ferner kann vorgesehen sein, daß auf der Grundplatte in einem vorgegebenen Abstand zu der obersten Blechplatte eine weitere zum Beispiel aus Blech bestehende Platte befestigt wird, die eine kleinere Oberfläche als die Grundplatte aufweist. Auf diese Weise können auf der Grundplatte auch Maschinen bzw. Maschinenteile oder Anlagenteile in verschiedener Höhe positioniert werden. Diese zusätzliche Platte wird vorzugsweise durch zwei oder vier weitere Flachteile befestigt. Diese Flachteile ragen durch Öffnungen der Platten hindurch und greifen mit einem Ansatz in die unterste Blechplatte ein. Mit einem Abschnitt, der über die Enden der Öffnung in der obersten Blechplatte hinausragt, liegen die Flachteile auf der Oberfläche der Grundplatte auf. Auf diesem Abschnitt ist wiederum ein Ansatz angeordnet, der in eine Einstecköffnung der zusätzlichen Platte greift.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, wobei auf die Figuren Bezug genommen wird. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine Grundplatte mit zwei Blechplatten;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine Grundplatte mit vier Blechplatten;
Fig. 3 einen weiteren Abstandshalter in Form eines Flachteils in Seitenansicht;
Fig. 4 schematisch die Oberseite eines Abstandshalters mit kreisrundem Querschnitt.
Die in Fig. 1 gezeigte Grundplatte 1 weist eine untere Blechplatte 2 und eine obere Blechplatte 3 aus Stahl auf. Die beiden Blechplatten 2 und 3 sind durch Seitenteile miteinander verbunden, von denen zwei 4, 5 dargestellt sind.
Abstandshalter 6 mit jeweils kreisrundem Querschnitt sind innerhalb der Grundplatte 1 angeordnet. Die Abstandshalter 6 weisen an ihren Enden jeweils einen Ansatz 6a, 6b auf, der jeweils in eine zugeordnete Einstecköffnung in der unteren Blechplatte 2 bzw. in der oberen Blechplatte 3 greift.
Ferner ist innerhalb der Grundplatte 1 ein Abstandshalter in Form eines Flachteils 8 angeordnet. Auch dieses Flachteil weist Ansätze 8a und 8b auf, die in entsprechende Einstecköffnungen der unteren Blechplatte 2 und der oberen Blechplatte 3 greifen.
In Fig. 2 ist eine weitere erfindungsgemäße Grundplatte 1' dargestellt. Bei dieser Grundplatte sind Bauteile, die denen der Grundplatte 1 gemäß Fig. 1 entsprechen, mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Zusätzlich zu den äußeren Blechplatten 2 und 3 weist die Grundplatte 1' zwei weitere innenliegende Stahlblechplatten 9 und 10 auf. Die Abstandshalter 6 bestehen aus Abschnitten 6a, 6b, 6c, 6d und 6e. Aufgrund der unterschiedlichen Ausdehnung der Abstandshalter 6 sind Kontaktflächen gebildet, an denen die Blechplatten 2, 3, 9 und 10 anliegen und durch eine Schweißverbindung befestigt sind. Beispielhaft ist eine solche Schweißverbindung in Fig. 2 mit 11 bezeichnet.
Auch der Abstandshalter 8 weist, wie in Fig. 3 zu sehen ist, in Querrichtung Abschnitte mit unterschiedlichen Ausdehnungen 8a, 8b, 8c, 8d und 8e auf. Auch hier sind die Blechplatten 2, 3, 9 und 10 entsprechend durch Schweißverbindungen befestigt.
In Fig. 4 ist schematisch beispielhaft die Oberfläche des Abschnitts 6b eines der Abstandshalter 6 dargestellt. Der Abstandshalter 6 weist drei Bohrungen 12 auf. Diese Bohrungen 12 können beispielsweise mit einem Gewinde versehen sein, so daß Maschinen, die auf der Grundplatte 1' befestigt werden sollen, an dem Abstandshalter 6 angeschraubt werden können. Die Bohrungen 12 können auch als Sackloch-, Durchgangs- oder Paßbohrungen ausgeführt sein.
Der Hohlraum 13 der Grundplatte 1 kann mit einer Füllung in Form von Beton, Sand oder Stahlsplitt gefüllt sein. Gleiches gilt für den durch die Blechplatten 9 und 10 begrenzten Hohlraum 14 der Grundplatte 1'.
Statt er Blechplatten 9 und 10 können auch Platten aus einem anderen kostengünstigeren Material als Stahl verwendet werden.
Es kann bei den Grundplatten 1 und 1' auch vorgesehen sein, oberhalb der Blechplatte 3 eine weitere nicht gezeigte Blechplatte zu befestigen. Hierzu werden vorzugsweise ähnlich wie der Abstandshalter 8 geformte Abstandshalter verwendet, die durch die Blechplatte 3 hindurchragen und zusätzlich einen weiteren Abschnitt aufweisen, der den Abstand zu der Blechplatte 3 vorgibt und an seinem oberen Ende einen dem Ansatz 8b entsprechenden Ansatz aufweist, der in eine entsprechende Einstecköffnung der anzuordnenden zusätzlichen Blechplatte eingreift.
Die erfindungsgemäße Grundplatte läßt sich auf einfache Weise herstellen. Insbesondere ist der Zusammenbau der erfindungsgemäßen Grundplatte einfach und daher in kurzer Zeit durchführbar. Dazu reichen unter Umständen einfache Koordinationsmaße aus, so daß keine genauen Konstruktionszeichnungen erforderlich sind. Indem zur Befestigung der Maschinen und Anlagen die Abstandshalter 6 verwendet werden, kann die Dicke der Blechplatten relativ gering sein. Die Einstecköffnungen der Blechplatten lassen sich beispielsweise mittels eines Lasers, Feinplasmas bzw. durch autogenes Brennschneiden herstellen.

Claims (9)

1. Grundplatte (1; 1') für Maschinen und Anlagen, mit einer als Tragfläche dienenden Blechplatte (3), dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine weitere Blechplatte (2) vorhanden ist, die parallel zu der ersten Blechplatte (3) ausgerichtet ist, wobei die Blechplatten (2, 3) durch an den Plattenkanten senkrecht zu den Blechplatten angeordnete Seitenplatten (4, 5) und durch mindestens einen Abstandshalter (6, 8) verbunden sind, der beabstandet von den Kanten der Grundplatte (1; 1') angeordnet ist und an den Enden jeweils einen in eine zugeordnete Einstecköffnung der untersten bzw. der obersten Blechplatte (2, 3) greifenden Ansatz (6a, 6b) aufweist.
2. Grundplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der untersten und der obersten Blechplatte (2, 3) anstelle weiterer Blechplatten Platten (9, 10) aus einem anderen Material angeordnet sind.
3. Grundplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandshalter (6, 8) im Längsschnitt Abschnitte (6a, 6b, 6c, 6d, 6e) mit unterschiedlicher konstanter Ausdehnung in Querrichtung aufweist, so daß eine Kontaktfläche gebildet ist, an der eine zwischen der untersten und der obersten Blechplatte (2, 3) angeordnete Platte (9, 10) anliegt.
4. Grundplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandshalter (6) im Querschnitt kreisförmig ist.
5. Grundplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandshalter (6) mindestens eine Bohrung (12) aufweist.
6. Grundplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (12) ein Gewinde aufweist.
7. Grundplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandshalter ein senkrecht zu den Platten (2, 3, 9, 10) angeordnetes Flachteil (8) ist.
8. Grundplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei Platten (9, 10) der Hohlraum (13; 14) mit einem Feststoff aufgefüllt ist.
9. Grundplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Feststoff Sand, Beton oder Stahlsplitt ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102021127447A1 (de) 2021-10-22 2023-04-27 Vaillant Gmbh Verfahren und Anordnung zur Montage einer Wärmepumpe

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2099898A (en) * 1935-09-16 1937-11-23 Charles A Criqui Portable foundation for machinery
DE1816159A1 (de) * 1967-12-22 1970-03-26 Motala Verkst Ab Anlage zum Herstellen von Spanplatten u.dgl.
DE1775619A1 (de) * 1967-03-15 1971-09-30 Nash Engineering Co Grundplatte fuer Maschinen
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