DE19928365A1 - Grundplatte für Maschinen und Anlagen - Google Patents
Grundplatte für Maschinen und AnlagenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Grundplatte (1') für Maschinen und Anlagen, mit einer als Tragfläche dienenden Blechplatte (3). Die Grundplatte (1, 1') ist dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine weitere Blechplatte (2) vorhanden ist, die parallel zu der ersten Blechplatte (3) ausgerichtet ist, wobei die Blechplatten (2, 3) durch an den Plattenkanten senkrecht zu den Blechplatten angeordnete Seitenplatten (4, 5) und durch mindestens einen Abstandshalter (6, 8) verbunden sind, der beabstandet von den Kanten der Grundplatte (1) angeordnet ist und an den Enden jeweils einen in eine zugeordnete Einstecköffnung der untersten bzw. der obersten Blechplatte (2, 3) greifenden Ansatz (6a, 6b) aufweist. Die erfindungsgemäße Grundplatte läßt sich auf einfache Weise herstellen, weist eine hohe Steifigkeit auf und ermöglicht gleichzeitig, Ungleichmäßigkeiten der als Tragfläche dienenden Blechplatte auf einfache Weise auszugleichen.
Description
Diese Erfindung betrifft eine Grundplatte für Maschinen und Anlagen mit einer als Tragfläche
dienenden Blechplatte.
Eine solche Grundplatte ist beispielsweise aus dem deutschen Gebrauchsmuster Nr. 298 21
777.5 bekannt. Bei dieser Grundplatte wird die gewünschte Steifigkeit durch die Anordnung
von Untergurten erreicht. Ferner ist aus der OS 1 775 619 eine gattungsgemäße
Grundplatte bekannt. Bei dieser Grundplatte sind ebenfalls unterhalb der Blechplatte
angeordnete Querversteifungsglieder vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Grundplatte zur Verfügung
zu stellen, die eine hohe Steifigkeit aufweist und gleichzeitig ermöglicht,
Ungleichmäßigkeiten der als Tragfläche dienenden Blechplatte auf einfache Weise
auszugleichen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die erfindungsgemäße
Grundplatte weist eine als Tragfläche dienende Blechplatte und eine oder mehrere weitere
Blechplatten auf, die parallel zu der obersten Blechplatte ausgerichtet sind. Die Blechplatten
sind durch Seitenplatten, die ebenfalls vorzugsweise aus Blech sind, und senkrecht zu den
Blechplatten an deren Kanten angeordnet sind, verbunden. Ferner sind die Blechplatten
durch ein oder mehrere Abstandshalter miteinander verbunden, die beabstandet von den
Kanten der Grundplatte angeordnet sind. Die Abstandshalter weisen an ihren Enden jeweils
einen Ansatz auf, der in eine zugeordnete Einstecköffnung der untersten bzw. der obersten
Blechplatte greift. Sofern mehr als zwei Blechplatten vorhanden sind, weisen die zwischen
der obersten und der untersten Blechplatte angeordneten Blechplatten Öffnungen auf, durch
die die Abstandshalter hindurchragen.
Aufgrund der Abstandshalter können Ungleichmäßigkeiten der Blechplatten, die durch die
Toleranz der Blechplatten von ca. 10% gegeben sind, ausgeglichen werden, indem der
Abstand der Flächen, mit denen der Abstandshalter gegen die oberste und die unterste
Blechplatte anliegt, entsprechend variiert wird. So kann beispielsweise eine zu geringe lokale
Dicke einer Blechplatte ausgeglichen werden.
Sofern zusätzlich zu beiden Blechplatten, die die Grundplatte begrenzen, weitere
innenliegende Platten vorgesehen sind, können diese statt aus Blech auch aus einem
anderen Material hergestellt sein.
Der Abstandshalter kann im Längsschnitt Abschnitte mit unterschiedlicher konstanter
Ausdehnung in Querrichtung aufweisen, so daß eine Kontaktfläche gebildet ist, an der eine
zwischen der obersten und der untersten Blechplatte angeordnete weitere Platte anliegt. Die
Abstände zwischen zwei benachbarten Platten sind dann jeweils durch einen Abschnitt
konstanter Ausdehnung in Querrichtung gegeben.
Ein Abstandshalter kann im Querschnitt rund, insbesondere kreisförmig sein, so daß die
Abschnitte zylinderförmig sind. Solche bolzenähnliche Abstandshalter können eine oder
mehrere Bohrungen aufweisen, z. B. Durchgangsbohrungen oder auch Gewindebohrungen,
die zur Befestigung der auf der Grundplatte anzuordnenden Maschinen und Anlagen dienen.
Auf diese Weise sind keine Gewinde in den Blechplatten erforderlich, so daß diese relativ
dünn sein können. Zum Beispiel können Stahlblechplatten einer Dicke von 8 mm verwendet
werden.
Der Abstandshalter kann auch ein senkrecht zu den Blechplatten angeordnetes Flachteil
sein. Solch ein Flachteil kann etwa die gleiche Dicke wie die Blechplatten aufweisen. Es ist
auch möglich, sowohl bolzenähnliche Teile als auch Flachteile als Abstandshalter zu
verwenden.
Erfindungsgemäß kann ferner vorgesehen sein, den Hohlraum zwischen zwei Platten mit
einem Feststoff aufzufüllen. Dieser Feststoff kann z. B. Sand, Beton oder Stahlsplitt sein. So
kann der Hohlraum einer Grundplatte, die lediglich zwei Platten aufweist, aufgefüllt werden.
Es kann aber auch eine Grundplatte mit vier Platten vorgesehen werden, bei denen der
Hohlraum zwischen den beiden inneren Platten aufgefüllt ist.
Bei Auffüllen des Hohlraums mit Sand kann die Grundplatte besonders gut Schwingungen
aufnehmen, die durch eine Maschine bzw. eine Anlage, die auf ihr positioniert ist, erzeugt
werden. Hierbei werden die besonders guten Dämmeigenschaften von Sand ausgenutzt.
Wenn es darauf ankommt, die Grundplatte mit einem besonders hohen Gewicht
auszustatten, um eine hohe Eigensteifigkeit zu erhalten, eignen sich insbesondere als
Füllmaterial Beton, der zwischen zwei Blechplatten zu einer Betonplatte gegossen wird, und
ferner Stahlsplitt.
Die beiden außenliegenden Blechplatten sind vorzugsweise aus Federstahl, um
Schwingungen besonders gut aufnehmen zu können.
Die Seitenteile sind an ihren Kanten vorzugsweise mit Ansätzen versehen, die in
zugeordnete Aussparungen in den innenliegenden Blechplatten greifen.
Sowohl diese Verbindungen als auch die Verbindungen der Abstandshalter mit den
Blechplatten sind thermische Verbindungen. Die Ansätze der Seitenplatten weisen
vorzugsweise eine um wenigstens die Höhe einer vorgesehenen Schweißnaht geringere
Höhe auf, als die Tiefe der Aussparungen der äußeren Blechplatten beträgt, derart, daß die
Schweißnaht innerhalb der Aussparungen liegt. Es ist so sichergestellt, daß die
Schweißnähte nicht über die Oberfläche der Grundplatte hervorstehen, so daß deren
erforderliche plane Oberfläche erhalten bleibt und nicht beeinträchtigt ist.
Ferner kann vorgesehen sein, daß auf der Grundplatte in einem vorgegebenen Abstand zu
der obersten Blechplatte eine weitere zum Beispiel aus Blech bestehende Platte befestigt
wird, die eine kleinere Oberfläche als die Grundplatte aufweist. Auf diese Weise können auf
der Grundplatte auch Maschinen bzw. Maschinenteile oder Anlagenteile in verschiedener
Höhe positioniert werden. Diese zusätzliche Platte wird vorzugsweise durch zwei oder vier
weitere Flachteile befestigt. Diese Flachteile ragen durch Öffnungen der Platten hindurch
und greifen mit einem Ansatz in die unterste Blechplatte ein. Mit einem Abschnitt, der über
die Enden der Öffnung in der obersten Blechplatte hinausragt, liegen die Flachteile auf der
Oberfläche der Grundplatte auf. Auf diesem Abschnitt ist wiederum ein Ansatz angeordnet,
der in eine Einstecköffnung der zusätzlichen Platte greift.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, wobei
auf die Figuren Bezug genommen wird. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine Grundplatte mit zwei Blechplatten;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine Grundplatte mit vier Blechplatten;
Fig. 3 einen weiteren Abstandshalter in Form eines Flachteils in Seitenansicht;
Fig. 4 schematisch die Oberseite eines Abstandshalters mit kreisrundem Querschnitt.
Die in Fig. 1 gezeigte Grundplatte 1 weist eine untere Blechplatte 2 und eine obere
Blechplatte 3 aus Stahl auf. Die beiden Blechplatten 2 und 3 sind durch Seitenteile
miteinander verbunden, von denen zwei 4, 5 dargestellt sind.
Abstandshalter 6 mit jeweils kreisrundem Querschnitt sind innerhalb der Grundplatte 1
angeordnet. Die Abstandshalter 6 weisen an ihren Enden jeweils einen Ansatz 6a, 6b auf,
der jeweils in eine zugeordnete Einstecköffnung in der unteren Blechplatte 2 bzw. in der
oberen Blechplatte 3 greift.
Ferner ist innerhalb der Grundplatte 1 ein Abstandshalter in Form eines Flachteils 8
angeordnet. Auch dieses Flachteil weist Ansätze 8a und 8b auf, die in entsprechende
Einstecköffnungen der unteren Blechplatte 2 und der oberen Blechplatte 3 greifen.
In Fig. 2 ist eine weitere erfindungsgemäße Grundplatte 1' dargestellt. Bei dieser
Grundplatte sind Bauteile, die denen der Grundplatte 1 gemäß Fig. 1 entsprechen, mit
gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Zusätzlich zu den äußeren Blechplatten 2 und 3 weist
die Grundplatte 1' zwei weitere innenliegende Stahlblechplatten 9 und 10 auf. Die
Abstandshalter 6 bestehen aus Abschnitten 6a, 6b, 6c, 6d und 6e. Aufgrund der
unterschiedlichen Ausdehnung der Abstandshalter 6 sind Kontaktflächen gebildet, an denen
die Blechplatten 2, 3, 9 und 10 anliegen und durch eine Schweißverbindung befestigt sind.
Beispielhaft ist eine solche Schweißverbindung in Fig. 2 mit 11 bezeichnet.
Auch der Abstandshalter 8 weist, wie in Fig. 3 zu sehen ist, in Querrichtung Abschnitte mit
unterschiedlichen Ausdehnungen 8a, 8b, 8c, 8d und 8e auf. Auch hier sind die Blechplatten
2, 3, 9 und 10 entsprechend durch Schweißverbindungen befestigt.
In Fig. 4 ist schematisch beispielhaft die Oberfläche des Abschnitts 6b eines der
Abstandshalter 6 dargestellt. Der Abstandshalter 6 weist drei Bohrungen 12 auf. Diese
Bohrungen 12 können beispielsweise mit einem Gewinde versehen sein, so daß Maschinen,
die auf der Grundplatte 1' befestigt werden sollen, an dem Abstandshalter 6 angeschraubt
werden können. Die Bohrungen 12 können auch als Sackloch-, Durchgangs- oder
Paßbohrungen ausgeführt sein.
Der Hohlraum 13 der Grundplatte 1 kann mit einer Füllung in Form von Beton, Sand oder
Stahlsplitt gefüllt sein. Gleiches gilt für den durch die Blechplatten 9 und 10 begrenzten
Hohlraum 14 der Grundplatte 1'.
Statt er Blechplatten 9 und 10 können auch Platten aus einem anderen kostengünstigeren
Material als Stahl verwendet werden.
Es kann bei den Grundplatten 1 und 1' auch vorgesehen sein, oberhalb der Blechplatte 3
eine weitere nicht gezeigte Blechplatte zu befestigen. Hierzu werden vorzugsweise ähnlich
wie der Abstandshalter 8 geformte Abstandshalter verwendet, die durch die Blechplatte 3
hindurchragen und zusätzlich einen weiteren Abschnitt aufweisen, der den Abstand zu der
Blechplatte 3 vorgibt und an seinem oberen Ende einen dem Ansatz 8b entsprechenden
Ansatz aufweist, der in eine entsprechende Einstecköffnung der anzuordnenden
zusätzlichen Blechplatte eingreift.
Die erfindungsgemäße Grundplatte läßt sich auf einfache Weise herstellen. Insbesondere ist
der Zusammenbau der erfindungsgemäßen Grundplatte einfach und daher in kurzer Zeit
durchführbar. Dazu reichen unter Umständen einfache Koordinationsmaße aus, so daß
keine genauen Konstruktionszeichnungen erforderlich sind. Indem zur Befestigung der
Maschinen und Anlagen die Abstandshalter 6 verwendet werden, kann die Dicke der
Blechplatten relativ gering sein. Die Einstecköffnungen der Blechplatten lassen sich
beispielsweise mittels eines Lasers, Feinplasmas bzw. durch autogenes Brennschneiden
herstellen.
Claims (9)
1. Grundplatte (1; 1') für Maschinen und Anlagen, mit einer als Tragfläche dienenden
Blechplatte (3), dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine weitere Blechplatte (2)
vorhanden ist, die parallel zu der ersten Blechplatte (3) ausgerichtet ist, wobei die
Blechplatten (2, 3) durch an den Plattenkanten senkrecht zu den Blechplatten angeordnete
Seitenplatten (4, 5) und durch mindestens einen Abstandshalter (6, 8) verbunden sind, der
beabstandet von den Kanten der Grundplatte (1; 1') angeordnet ist und an den Enden
jeweils einen in eine zugeordnete Einstecköffnung der untersten bzw. der obersten
Blechplatte (2, 3) greifenden Ansatz (6a, 6b) aufweist.
2. Grundplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der untersten und
der obersten Blechplatte (2, 3) anstelle weiterer Blechplatten Platten (9, 10) aus einem
anderen Material angeordnet sind.
3. Grundplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandshalter
(6, 8) im Längsschnitt Abschnitte (6a, 6b, 6c, 6d, 6e) mit unterschiedlicher konstanter
Ausdehnung in Querrichtung aufweist, so daß eine Kontaktfläche gebildet ist, an der eine
zwischen der untersten und der obersten Blechplatte (2, 3) angeordnete Platte (9, 10)
anliegt.
4. Grundplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstandshalter (6) im Querschnitt kreisförmig ist.
5. Grundplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandshalter (6)
mindestens eine Bohrung (12) aufweist.
6. Grundplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (12) ein
Gewinde aufweist.
7. Grundplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstandshalter ein senkrecht zu den Platten (2, 3, 9, 10) angeordnetes Flachteil (8) ist.
8. Grundplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen zwei Platten (9, 10) der Hohlraum (13; 14) mit einem Feststoff aufgefüllt ist.
9. Grundplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Feststoff Sand, Beton
oder Stahlsplitt ist.
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| DE1999128365 DE19928365C2 (de) | 1999-06-21 | 1999-06-21 | Grundplatte für Maschinen und Anlagen |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (2)
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|---|---|
| DE19928365A1 true DE19928365A1 (de) | 2000-12-28 |
| DE19928365C2 DE19928365C2 (de) | 2001-04-26 |
Family
ID=7912014
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE1999128365 Expired - Fee Related DE19928365C2 (de) | 1999-06-21 | 1999-06-21 | Grundplatte für Maschinen und Anlagen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19928365C2 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102021127447A1 (de) | 2021-10-22 | 2023-04-27 | Vaillant Gmbh | Verfahren und Anordnung zur Montage einer Wärmepumpe |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US2099898A (en) * | 1935-09-16 | 1937-11-23 | Charles A Criqui | Portable foundation for machinery |
| DE1816159A1 (de) * | 1967-12-22 | 1970-03-26 | Motala Verkst Ab | Anlage zum Herstellen von Spanplatten u.dgl. |
| DE1775619A1 (de) * | 1967-03-15 | 1971-09-30 | Nash Engineering Co | Grundplatte fuer Maschinen |
| DE29821777U1 (de) * | 1997-12-12 | 1999-04-01 | Tamke, Wilhelm, 27374 Visselhövede | Als Profil ausgebildetes Bauteil, insbesondere Grundplatte für Maschinen und Anlagen |
-
1999
- 1999-06-21 DE DE1999128365 patent/DE19928365C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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|---|---|
| DE19928365C2 (de) | 2001-04-26 |
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Legal Events
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Effective date: 20120103 |