DE19928894A1 - Toilettensystem, insbesondere für Verkehrsmittel - Google Patents
Toilettensystem, insbesondere für VerkehrsmittelInfo
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Abstract
Bei einem Toilettensystem, insbesondere für Verkehrsmittel, wobei mindestens ein Toilettenbecken vorgesehen ist, welches über ein Absaugventil und über mindestens eine Verbindungsleitung mit einem Sammelbehälter verbunden ist, besteht die Erfindung darin, daß die mit den abzuführenden Verunreinigungen in Kontakt kommenden Systemkomponenten mit einer adhäsionshemmenden oder zumindest adhäsionsreduzierenden Schicht versehen sind. DOLLAR A Dabei ist insbesondere von Vorteil, daß eine erhebliche Gewichtsreduzierung gegenüber den bisherigen Lösungen erreicht wird, was insbesondere für den Einsatz im Flugzeugbau ein wesentliches Erfordernis darstellt. Der gesamte Spülwasserbedarf kann erheblich verringert werden oder in der bevorzugten Ausgestaltung völlig entfallen. Das eingesparte Gewicht aufgrund des Wegfalls bzw. der Minimierung vom Spülwasser kann für die Erhöhung der Sitzkapazität im Transportmittel genutzt werden.
Description
Die Erfindung betrifft ein Toilettensystem, insbesondere für Verkehrsmittel,
wobei mindestens ein Toilettenbecken vorgesehen ist, welches über ein
Absaugventil und über mindestens eine Verbindungsleitung mit einem
Sammelbehälter verbunden ist.
Derartige Toilettensysteme, die insbesondere als Vakuumtoilettensysteme
ausgebildet sind, werden in Verkehrsmitteln genutzt, die nur begrenzt Spül- und
Abwasser transportieren können, was beispielsweise an Bord eines Flugzeuges
der Fall ist. Alle bekannten Toilettensysteme nutzen zum Spülen des
Toilettenbeckens Spülflüssigkeit, wobei die Spülflüssigkeit Frischwasser sein
kann oder zum Teil sogenanntes "Grauwasser", d. h. Frischwasser, welches
bereits in Handwaschbecken benutzt wurde.
So ist aus DE 42 01 986 eine Vakuumtoilette bekannt, die im wesentlichen
ausgestattet ist mit einer Auslöseeinrichtung, einem Spülwasserventil und einem
Absaugventil, welches in einer Verbindungsleitung zwischen Toilettenbecken
und Sammelbehälter angeordnet ist. Mittels Steuereinrichtungen wird die
Spülflüssigkeit nach Betätigung der Auslösevorrichtung dem Toilettenbecken
zugeführt, anschließend öffnet das Absaugventil und die im Toilettenbecken
enthaltenen Verunreinigungen werden zusammen mit der Spülflüssigkeit in den
Sammelbehälter geleitet.
Weiterhin sind aus EP 0 295 508 sowie 0 363 012 Vakuumtoilettensysteme
bekannt, die zumindest teilweise "Grauwasser" zum Spülen der Toilettenbecken
nutzen. Es ist hierbei notwendig, daß das bereits im Handwaschbecken genutzte
Wasser mittels geeigneter Filtertechnik aufbereitet wird, um das Verstopfen der
Spülwasserleitungen zu verhindern. Neben der notwendigen Steuerung des
Spülprozesses ist hier eine Wasseraufbereitung notwendig.
Insbesondere an Bord eines Flugzeuges ist eine Reduzierung der notwendigen
Spülflüssigkeit von großer Bedeutung. Bei Großraumflugzeugen, die bis zu 500
Passagiere transportieren können, muß für die Toilettenbenutzung eines jeden
Passagiers entsprechende Spülflüssigkeit (Frischwasser bzw. "Grauwasser")
vorgesehen sein.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes
Toilettensystem vorzusehen, welches eine Gewichtsreduzierung zu den
bisherigen Lösungen ermöglicht und mit einer Minimierung der notwendigen
Spülflüssigkeit bis gegen Null die Systemtechnik vereinfacht und somit
insbesondere für die Anwendung in Großraumflugzeugen geeignet ist.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Toilettensystem mit den im
Patentanspruch 1 genannten Maßnahmen gelöst.
Dabei ist insbesondere von Vorteil, daß eine erhebliche Gewichtsreduzierung
gegenüber den bisherigen Lösungen erreicht wird, was insbesondere für den
Einsatz im Flugzeugbau ein wesentliches Erfordernis darstellt. Der gesamte
Spülwasserbedarf kann erheblich verringert werden oder in der bevorzugten
Ausgestaltung völlig entfalten. Das eingesparte Gewicht aufgrund des Wegfalls
bzw. der Minimierung vom Spülwasser kann für die Erhöhung der Sitzkapazität
im Transportmittel genutzt werden. Ein weiterer Vorteil ergibt sich aufgrund des
Wegfalls des Spülwasserkreislaufes, die gesamte Systemtechnik vereinfacht
sich und der Wartungsaufwand verringert sich.
Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
2 bis 9 angegeben.
Dabei ist mit der Maßnahme gemäß Anspruch 2 insbesondere erreicht, daß
gezielt in dem Bereich, der mit verunreinigenden Substanzen in Berührung
kommt und der für einen Passagier zugänglich ist, ein Verschmutzen und Haften
von Teilchen verhindert wird.
Die Maßnahmen gemäß der Ansprüche 3 und 4 ermöglichen eine gute
Haltbarkeit der adhäsionshemmenden oder zumindest adhäsionsreduzierenden
Schicht auf der Oberfläche innerhalb des Toilettenbeckens.
Die Maßnahme gemäß Anspruch 5 zeigt mehrere Alternativen zur Ausbildung
der adhäsionshemmenden oder zumindest adhäsionsreduzierenden Schicht auf.
Die Maßnahmen gemäß der Ansprüche 6 und 7 zeigen ein mögliches
Herstellungsverfahren zur Erzeugung der adhäsionshemmenden oder zumindest
adhäsionsreduzierenden Schicht auf.
Die Ausgestaltungen gemäß der Ansprüche 8 sehen alternative
Herstellungsverfahren zur Erzeugung der erfindungsgemäßen Schicht vor.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, das nach
stehend anhand der Fig. 1 bis 5 näher beschrieben wird. In den Figuren sind
gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Es zeigt
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines Vakuumtoilettensystems
mit einer erfindungsgemäßen Toilettenschüssel,
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform eines
Vakuumtoilettensystems mit einer erfindungsgemäßen
Toilettenschüssel,
Fig. 3 und 4 eine Darstellung der unterschiedlichen Benetzungswinkel
an der Oberfläche einer Toilettenschüssel in Abhängigkeit
von der Oberflächenbeschichtung und
Fig. 5 eine erfindungsgemäße Toilettenschüssel als Einzelheit mit
einer Darstellung der Beschichtung.
In Fig. 1 ist schematisch ein Toilettensystem 1 gezeigt wie es in einem Flugzeug
zur Anwendung kommen kann. Das Toilettensystem 1 umfaßt im wesentlichen
mindestens eine Toilettenschüssel 2, die über ein Abwasserventil 3 mit einer
Sammelleitung 4 verbunden ist. Es ist möglich, daß mehrere Toiletten an
unterschiedlichen Aufstellungsorten an eine Sammelleitung 4 angeschlossen
sind. Die Sammelleitung 4 führt zu einem Sammelbehälter 5, in dem die
Verunreinigungen bzw. das Abwasser gesammelt werden. Der Transportvorgang
zwischen der Toilettenschüssel 2, in der sich die Verunreinigungen befinden,
und dem Sammelbehälter 5 wird durch eine Druckdifferenz ermöglicht. Das
Toilettensystem 1 ist dafür als Vakuumtoilettensystem ausgebildet. Ein
Vakuumgenerator 6 erzeugt den notwendigen Unterdruck. Insbesondere für die
Anwendung in einem Flugzeug ist aber auch die Nutzung des herrschenden
Unterdrucks während eines Fluges für das Vakuumtoilettensystem möglich. Der
Sammelbehälter 5 weist weiterhin ein Tankentleerungsventil 7 auf, über das das
gesammelte Abwasser bedarfsweise abgelassen werden kann. Zur Spülung der
Toilettenschüssel 2 ist ein Spülring 8 vorgesehen, über den die Spülflüssigkeit
in die Toilettenschüssel 2 geleitet wird und dort die Toilettenschüssel 2 reinigt.
Die Spülflüssigkeit wird einem Spülflüssigkeitstank 9 entnommen, der über eine
Zuführleitung 10 und einem Spülwasserventil 11 mit der zu reinigenden
Toilettenschüssel 2 verbunden ist. Über eine Steuereinheit 12 werden die
Ventile 3 und 11, d. h. das Abwasserventil und das Spülwasserventil
geschaltet. Nach einer Toilettenbenutzung wird über eine Auslöseeinrichtung
(nicht gezeigt) der Spülvorgang in Gang gesetzt, um die Fäkalien oder andere
Verunreinigungen aus der Toilette in den Sammelbehälter 5 zu befördern. Die
Steuereinheit 12 öffnet das Spülwasserventil 11, um Spülwasser über den
Spülring 8 in die Toilettenschüssel 2 einzuleiten bzw. einzusprühen
(beispielsweise mittels Sprühdüsen, um den Bedarf an Spülwasser so gering wie
möglich zu halten). Das Abwasser (Fäkalien und Spülwasser) laufen aufgrund
der Schwerkraft in den Auslauf 2B der Toilettenschüssel 2. Anschließend öffnet
das Abwasserventil 3 für kurze Zeit und die im Bereich der Toilettenschüssel 2
angesammelten Substanzen werden aufgrund der Druckdifferenz in den Bereich
der Sammelleitung 4 geführt und von dort in den Sammelbehälter 5 befördert.
Das Spülwasser ist bei herkömmlichen Toilettensystemen notwendig, um die in
der Toilettenschüssel 2 haften gebliebenen Verunreinigungen zu entfernen. Um
diese Verunreinigungen mit nur einer Mindestmenge an Spülwasser bzw. ohne
Spülwasser zu entfernen, wird als erfindungsgemäße Lösung vorgeschlagen,
die Toilettenschüssel 2 mit einer speziellen Beschichtung 15 auszuführen. Die
Beschichtung 15 ist erfindungsgemäß als Nanobeschichtung ausgeführt und
innerhalb der Toilettenschüssel 2 zumindest in einem Bereich 2A aufgebracht,
der mit verunreinigenden Substanzen in Berührung kommt. Der Aufbau und die
Herstellungsweise der Schicht 15 wird näher in den Fig. 3 bis 5 gezeigt und in
der dazugehörigen Figurenbeschreibung näher beschrieben. Die Beschichtung
weist adhäsionshemmende oder zumindest adhäsionsreduzierende
Eigenschaften auf. Die in Fig. 1 gezeigte erste Ausführungsform des
Toilettensystems 1 verwendet eine nanobeschichtete Toilettenschüssel 2, die
mit einer gegenüber herkömmlichen Toilettenschüsseln reduzierten
Wassermenge zur Reinigung auskommt. Damit ist insbesondere für
Großraumflugzeuge, die über lange Strecken fliegen, der notwendige
Wasserbedarf für die Toilettenspülung erheblich reduziert und die freiwerdenden
Gewichtskapazitäten können für zusätzliche Sitzplätze oder andere, den Komfort
für die Passagiere erhöhende Maßnahmen genutzt werden. Auch können die
benötigten Sammelbehälter 5 bzw. Spülwassertanks 11 volumenmäßig
verkleinert werden, was ebenfalls zu einer Gewichtsreduzierung führt.
In Fig. 2 ist eine zweite Ausführungsform 20 eines erfindungsgemäßen
Toilettensystems ersichtlich. In dieser Ausführungsform sind die
Systemkomponenten des Toilettensystems 20 einer nanobeschichteten
Toilettenschüssel 2 angepaßt, an der keinerlei Verunreinigungen haften bleiben
können. So kann völlig auf Spülflüssigkeit zur Reinigung der Oberfläche der
Toilettenschüssel 2 verzichtet werden. Die Systemkomponenten Spülring 8,
Spülflüssigkeitstank 9 (bzw. Frischwasserzuleitung), Zuführleitung 10 und
Spülwasserventil 11 sind im Toilettensystem 20 nicht mehr vorhanden, was
erheblich das gesamte Toilettensystem 20 vereinfacht und den
Wartungsaufwand verringert. Die Toilettenschüssel 2 ist zumindest im Bereich
2A, in dem verunreinigende Substanzen mit der Oberfläche der
Toilettenschüssel in Kontakt kommen mit der Nanoschicht 15 versehen. Durch
Wegfall des Spülwasserventils 11 sind die Wartungsmaßnahmen für die
Reinigung, Entkalkung und Austausch der Dichtelemente dieses Ventils 11 nicht
mehr notwendig und die gesamte Systemzuverlässigkeit erhöht sich, da
Undichtigkeiten im Spülwasserkreis entfallen. Darüber hinaus ergeben sich die
schon zur ersten Ausführungsform genannten Vorteile.
Die weiteren Systemkomponenten sind identisch mit der Ausführungsform des
Toilettensystems gemäß Fig. 1. Durch den Wegfall der Spülwasserzuführung ist
eine vereinfachte Steuerung und damit eine Vereinfachung der Steuereinheit 12
erreicht. Für das Abführen der in der Toilettenschüssel 2 angesammelten
Abfallprodukte ist nur noch das Öffnen und Schließen des Abwasserventils 3
notwendig und der Transport des Abfallproduktes wird mittels des Vakuums
erreicht.
In den Fig. 3 und 4 ist ersichtlich, inwieweit sich durch eine Nanobeschichtung
der Benetzungswinkel an der Oberfläche einer Toilettenschüssel 2 verringert.
In Fig. 3 ist eine herkömmliche Oberfläche 14 ohne Beschichtung einer
Toilettenschüssel gezeigt. Ein Wasser- bzw. Fäkalientropfen 13 befindet sich
auf der Oberfläche 14 der Toilettenschüssel 2. Der Benetzungswinkel 13A ist
relativ groß und somit ist eine Haftung des Tropfens 13 auf der Oberfläche 14
gegeben.
In Fig. 4 ist die Oberfläche 14 mit einer Nanobeschichtung 15 versehen. Die
Nanobeschichtung 15 wird mittels Nano-Technologie erzeugt und auf der
Oberfläche 14 aufgebracht. Sie wird näher in der nachfolgenden Fig. 5 gezeigt
und deren Herstellung beschrieben. Die Nanobeschichtung 15 besitzt eine
Schichtdicke im Nanometer-Bereich. Mittels der Nano-Technologie entstehen
geordnete Oberflächen, die zur Folge haben, daß bei Benetzung der Oberfläche
der Benetzungswinkel 13B gegen 0° geht und somit eine bestmöglich
erreichbare Antihaftbeschichtung entsteht. Die Adhäsion der Wasser- bzw.
Fäkalienteilchen 13 an der Nanobeschichtung 15 ist gehemmt oder zumindest
wesentlich reduziert. Der Wasser- bzw. Fäkalientropfen 13 haftet nicht an einer
solchen Oberfläche, wenn die Toilettenschüssel 2 gemäß der Fig. 1 und 2
damit beschichtet ist. Die Fakalienteile bzw. -tropfen 13 fallen durch die
Schwerkraft in den vorzugsweise ebenfalls beschichteten Auslauf 2B der
Toilettenschüssel 2 und werden dann durch die Einwirkung des Vakuums über
die Sammelleitung 4 in den Sammelbehälter 5 abgesaugt.
In Fig. 5 ist als Einzelheit eine erfindungsgemäße Toilettenschüssel 2 gezeigt. In
der vergrößerten Darstellung 5A ist die Nanoschicht 15 auf der Oberfläche der
Toilettenschüssel 2 in einer Schnittdarstellung ersichtlich. Vorzugsweise ist die
Toilettenschüssel aus Edelstahl gefertigt, da zum einen Korrosion verhindert
wird und andererseits dieses Material nicht spröde ist.
Die Toilettenschüssel 2 ist in der gezeigten Ausführungsform mit einer
Grundschicht 16 versehen. Eine solche Schicht 16 kann möglicherweise
notwendig sein, wenn ein Aufbringen der Nanoschicht 15 auf das Grundmaterial
der Toilettenschüssel Probleme - z. B. keine ausreichende Haftung bzw. zu hohe
Rauhigkeit - mit sich bringt und die Nanoschicht 15 auf der Grundschicht 16
besser erzeugt werden kann.
Alternativ dazu oder auch unterhalb der Grundschicht 16 ist in der bevorzugten
Ausführung eine Vorbehandlung der zu beschichtenden Oberfläche im
Toilettenbecken vorgesehen. Die Oberfläche muß dafür geschliffen werden, um
eine Oberflächenrauhigkeit im Bereich von < 100 nm und eine Mittenrauhigkeit
im Bereich von < 10 nm zu erreichen. Abschließend wird die Oberfläche mit
einem organischen Lösungsmittel und/oder mittels Ultraschalleinwirkung
gereinigt.
Im folgenden wird das Aufbringen der Nanoschicht 15 auf eine
Toilettenschüssel 2 näher beschrieben.
Als Material zur Herstellung der Nanoschicht 15 eignen sich vorzugsweise
Metalle oder Elemente der vierten Hauptgruppe des Periodensystems,
insbesondere Cr, Ti, Mn, Ni, Ta, Al, V, W, Co, Be, Zr, Hf, Nb, Mo, C, Si, Ge
oder Sn. Es ist aber auch möglich, Verbindungen mit metallischen
Bindungscharakter, insbesondere Karbide wie MC sowie Sekundärkarbide M2C,
M3C, M6C, M7C, M23C6 zu verwenden, wobei hier das M als ein Metall oder für
eine intermetallische Metallgruppe steht. Es ist weiterhin möglich, Nitride der
Struktur MN oder Boride der Struktur MB zu verwenden, wobei das M wiederum
für Metall steht.
Auch ist es möglich, die Nanoschicht 15 aus einer Verbindung mit kovalentem
Bindungscharakter, wie z. B. B4C, SiC, BN, Si3N4 oder MoS2 herzustellen.
Die Schicht 15 kann auch aus einer Verbindung mit ionischem
Bindungscharakter wie zum Beispiel Al2O3 oder ZrO2 oder BeO hergestellt
werden.
Desweiteren kann die Nanoschicht 15 auch aus einer Sialon-Verbindung oder
aus Polymeren ausgebildet sein.
Die Erzeugung von "Dünnen Schichten", wie eine Nanobeschichtung auch
genannt wird, kann neben der klassischen Aufdampfmethode mittels
Widerstandsheizung durch vakuumgestützte Verfahren erfolgen.
Mögliche Herstellungsverfahren sind z. B.:
- - Kathodenzerstäubung
- - Ionenimplantierung
- - Sputtertechnik (Plasmastrahlquelle, Magnetronzerstäubung, RFDiodenzerstäubung)
- - Gasphasenabscheidung (Chemical Vapor Deposition -CVD-)
- - PACVD-(Plasma assisted Chemical Vapor Deposition) Verfahren
- - PVD-(Physical Vapor Deposition) Verfahren
Bei den möglichen Verfahren zur Herstellung der Nanoschicht 15 ist es
wesentlich, daß die Nanoschicht 15 eher weich und nicht spröde ausgebildet
wird. Damit wird verhindert, daß von der Toilettenschüssel 2 Teile der
Nanoschicht 15 abblättern können.
Als bevorzugtes Herstellungsverfahren ist die Magnetron-Sputter-Technik
vorgesehen. Diese, dem Fachmann bekannte Technik gehört zur
Verfahrensgruppe der Kathodenzerstäubung, bei der im Vakuum die
Beschichtung aufgebracht und ein fester Untergrund mit metallischen bzw.
nichtmetallischen Schichten versehen wird. Das Beschichtungsmaterial auf den
Kathoden wird durch Beschuß mit Gasionen in einer Gasatmosphäre zerstäubt
und schlägt sich auf der Toilettenschüssel-Oberfläche als Schicht nieder. Die
Ionen sorgen dafür, daß die oberen Atomschichten aus dem
Beschichtungsmaterial durch Impulsaustausch in den gasförmigen Zustand
überführt werden. Das nun im gasförmigen Zustand vorliegende
Beschichtungsmaterial scheidet sich dann auf der zu beschichtenden Fläche ab.
Mit dieser Magnetron-Sputter-Technik ist die thermische Belastung der zu
beschichtenden Toilettenschüssel relativ gering. Mit dem Einsatz einer
Doppelring-Magnetronquelle sind derzeit Beschichtungsdurchmesser bis zu 150 mm
möglich mit einer Beschichtungsrate von 0,1 bis 1 mm/min.
In der bisher gezeigten Ausführungsform ist die Nanobeschichtung der
Toilettenschüssel 2 näher beschrieben worden. Es ist möglich, daß mit
geeigneten Aufbringungsmethoden auch andere Systemkomponenten, die mit
Fäkalien bzw. Verunreinigungen in Kontakt kommen, mit einer Nano-Schicht
versehen werden. So ist beispielsweise eine Beschichtung der Sammelleitung 4
bzw. zumindest von Teilen der Sammelleitung 4, wie Abzweigungen, denkbar,
um den Reinigungsaufwand des Toilettensystems so gering wie möglich zu
halten.
Claims (9)
1. Toilettensystem (1; 20), insbesondere für Verkehrsmittel, wobei
mindestens ein Toilettenbecken (2) vorgesehen ist, welches über ein
Absaugventil (3) und über mindestens eine Verbindungsleitung (4) mit
einem Sammelbehälter (5) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die mit den abzuführenden Verunreinigungen in Kontakt kommenden
Systemkomponenten mit einer adhäsionshemmenden oder zumindest
adhäsionsreduzierenden Schicht (15) versehen sind.
2. Toilettensystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Oberfläche des Toilettenbeckens (2) zumindest in Bereichen (2A, 2B),
die mit verunreinigenden Substanzen in Berührung kommen, mit der
adhäsionshemmenden oder zumindest adhäsionsreduzierenden Schicht
(15) versehen ist.
3. Toilettensystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Oberfläche des mit der Schicht (15) vorgesehenen Bereichs (2A, 2B)
des Toilettenbeckens (2) mit einer Grundschicht (16) versehen ist.
4. Toilettensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Oberfläche des Toilettenbeckens (2) mittels Schleifen und Reinigen
vorbehandelt ist.
5. Toilettensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die adhäsionshemmende oder zumindest adhäsionsreduzierende Schicht
(15) aus einem Metall oder einem Element der vierten Hauptgruppe des
Periodensystems oder einer Verbindung mit kovalentem
Bindungscharakter oder aus einer Verbindung mit ionischem
Bindungscharakter oder aus einer Sialon-Verbindung oder aus einem
Polymer besteht.
6. Toilettensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schicht (15) mittels Kathodenzerstäubung aufbringbar ist.
7. Toilettensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
zum Aufbringen der Schicht (15) ein Magnetron-Sputter-Verfahren
einsetzbar ist.
8. Toilettensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die adhäsionshemmende oder zumindest adhäsionsreduzierende Schicht
(15) durch Ionenimplantieren oder Sputtertechnik oder Gasphasen
abscheidung (CVD-Prozeß, PACVD-Prozeß) oder Physical Vapor
Deposition-Verfahren (PVD-Prozeß) auf die Oberfläche zumindest im
Bereich (2A) der Kontaktstellen mit Verunreinigungen im Toilettenbecken
(2) aufgebracht ist.
9. Toilettenbecken zur Verwendung in einem Toilettensystem gemäß der
vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
es zumindest bereichsweise mit einer adhäsionshemmenden oder
zumindest adhäsionsreduzierenden Schicht (15) versehen ist, wobei die
Schicht (15) als "Dünne Schicht" mittels Nanotechnologie erzeugbar ist.
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