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DE19928880A1 - Farbkasten in einer Druckmaschine - Google Patents

Farbkasten in einer Druckmaschine

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Publication number
DE19928880A1
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DE
Germany
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ink fountain
ink
foil
film
suction
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Withdrawn
Application number
DE19928880A
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English (en)
Inventor
Bernhard Roskosch
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Heidelberger Druckmaschinen AG
Original Assignee
Heidelberger Druckmaschinen AG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F31/00Inking arrangements or devices
    • B41F31/02Ducts, containers, supply or metering devices
    • B41F31/04Ducts, containers, supply or metering devices with duct-blades or like metering devices

Landscapes

  • Inking, Control Or Cleaning Of Printing Machines (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Farbkasten (5) mit einer auf einen Farbkastenboden (20) aufliegenden Farbkastenfolie (12) in einer Druckmaschine (1). DOLLAR A Der Farbkasten (5) weist eine aus mehreren von der Farbkastenfolie (12) überdeckten Dosierelementen (9) bestehende Farbdosiereinrichtung (9 bis 11) und eine die Unterseite (25) der Farbkastenfolie (12) am Farbkastenboden (20) haltende Halteeinrichtung (16 bis 19) oder Befestigung auf. DOLLAR A Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Fixieren einer Farbkastenfolie (12).

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Farbkasten mit einer auf einen Farbkastenboden aufliegenden Farbkastenfolie in einer Druckmaschine, nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, und auf ein Verfahren zum sicheren Fixieren einer einen Farbkasten innenseitig auskleidenden und auf einen Farbkastenboden des Farbkastens aufliegenden Farbkastenfolie, nach dem Oberbegriff von Anspruch 11.
Die in den Farbkasten eingelegte Farbkastenfolie schützt empfindliche Bauteile des Farbkastens, insbesondere Farbdosiervorrichtungen, vor einem unmittelbaren Kontakt mit der im Farbkasten befindlichen Druckfarbe. Bei einem Farbwechsel ist der Aufwand zur Säuberung des Farbkastens im Vergleich mit folienlosen Farbkästen geringer.
Beispielsweise ist in der DE-OS 29 28 125 ein Farbkasten für Offset- oder Hochdruckmaschinen beschrieben, bei welchem eine elastische Folie auf verschiedene Weise am oberen Rand des Farbkastens befestigbar ist. Zur Befestigung der Folie am oberen Rand des Farbkastens kann eine Spannspindel vorgesehen sein, in deren Längsschlitz die Folie eingehängt wird. Bei einer alternativen Ausbildung kann die Folie im oberen Bereich des Farbkastens an einer Leiste eingehängt werden. Die Folie ist nicht unterseitig am Farbkastenboden gehalten, sondern liegt lose und leicht verschiebbar auf dem Farbkastenboden auf.
Der beschriebene Farbkasten ermöglicht zwar eine längere Benutzungsdauer der Folie, jedoch ist die Folie nur unzureichend gegen ein unbeabsichtigtes Verschieben auf dem Farbkastenboden gesichert.
Bei einem Farbkasten mit einer elastischen Farbkastenfolie, welche sich im Bereich eines Farbspaltes zwischen Farbdosierelementen und der Farbkastenwalze an Aussparungen der Farbdosierelemente anschmiegen soll ergeben sich bei der lose und leicht verschiebbar auf dem Farbkastenboden aufliegenden Folie erhebliche Probleme bezüglich der Reproduzierbarkeit der Einstellung der Farbdosierung.
Ein sicherer Halt der Folie im Farbkasten ist jedoch auch bei unelastischen Farbkastenfolien, welche sich nicht an Farbdosierelemente anschmiegen müssen und die dem Schutz bestimmter Farbkastenteile vor einer Verschmutzung durch in den Bereich der Farbkastenteile eindringende Druckfarbe dienen, wünschenswert.
In dem DE 91 07 635 U1 ist ein Farbkasten beschrieben, dessen einziges Dosierelement ein Zungenfarbmesser ist. Eine unterhalb des Zungenfarbmessers angeordnete und den Farbkasten somit nicht auskleidende Abdeckfolie ist auf einen Farbmesserbalken des Farbkastens aufgeklebt.
In der DE 41 25 253 A1 ist ein Farbkasten mit einem Farbmesser und einem als Folie ausgebildeten Abdeckblech beschrieben. Ein oberes Ende des Abdeckbleches kann unter dem Farbmesser am Farbmesserbalken angeklebt sein. Auch dieses Abdeckblech kleidet den Farbkasten nicht aus.
In dem DE 81 00 093 U1 ist eine Farbdosiereinrichtung mit einem geschlitzten Farbmesser beschrieben. Eine sich über die ganze Oberfläche des Farbmessers erstreckende Abdeckung kann mit einer flexiblen Stahlfolie überdeckt sein, die z. B. aufgeklebt ist. Das Farbmesser, die Abdeckung und die Stahlfolie bilden eine unlösbare Einheit. Ein einfaches Entfernen der Stahlfolie zwecks deren Auswechslung ist somit nicht möglich.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Farbkasten mit einer sicher auf dem Farbkastenboden aufliegenden Farbkastenfolie bzw. ein Verfahren zur sicheren Fixierung der Farbkastenfolie zu schaffen.
Die gestellte Aufgabe wird durch einen Farbkasten mit den Merkmalen des Anspruches 1 und ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruches 11 gelöst. Die Unteransprüche enthalten weitere Merkmale.
Der Farbkasten mit einer auf einen Farbkastenboden aufliegenden Farbkastenfolie in einer Druckmaschine zeichnet sich durch eine aus mehreren - beispielsweise verdrehbaren und zylindrischen - von der Farbkastenfolie überdeckten Dosierelementen bestehende Farbdosiereinrichtung sowie durch eine direkt die auf dem Farbkastenboden aufliegende Unterseite der Farbkastenfolie am Farbkastenboden haltende Halteeinrichtung oder Befestigung aus.
Untersuchungen haben ergeben, daß bei der Vorrichtung des Standes der Technik (DE-OS 29 28 125) die Farbkastenfolie besonders bei einer hohen Farbführung der Druckfarbe aus dem Farbkasten heraus erheblich uneben im Farbkasten aufliegt. Besonders problematisch sind sich längende elastische Farbkastenfolien, wobei in Folge der Dehnung der Farbkastenfolie besonders große Verschiebungen aus der ursprünglichen Lage eintreten, so daß die Farbkastenfolie partiell zusammengeschoben wird und teilweise hohl liegt.
Es hat sich gezeigt, daß sich eine sehr gute Planlage der Farbkastenfolie auf dem Farbkastenboden bei allen Betriebsbedingungen erreichen läßt, wenn anstelle oder zusätzlich zur den Folienrand haltenden Halteeinrichtung, beispielsweise der Leiste zum Einhängen der Folie am oberen Rand des Farbkastens, die erfindungsgemäße unterhalb der Farbkastenfolie angeordnete Halteeinrichtung oder Befestigung vorgesehen ist, welche direkt auf die auf dem Farbkastenboden aufliegende Unterseite der Farbkastenfolie wirkt und die Farbkastenfolie derart gegen ein Verrutschen sichert.
Eine den erfindungsgemäßen Farbkasten weiterbildende bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung eine Verklebung ist, mittels welcher die Farbkastenfolie auf dem Farbkastenboden befestigt ist.
Die Farbkastenfolie kann dazu mit einer unterseitigen Klebeschicht versehen sein, so daß die Farbkastenfolie wie eine Selbstklebefolie selbstklebend ist. Die Farbkastenfolie kann auch mit einer auf deren Unterseite und/oder auf den Farbkastenboden aufgebrachten flüssigen Klebstoffschicht, z. B. einem für Kunststoff geeignetem Leim, auf den Farbkastenboden aufgeklebt werden. Der Leim kann ein Sekundenkleber sein und sehr schnell die notwendige Haftkraft der Farbkastenfolie auf dem Farbkastenboden gewährleisten. Der Leim kann zur Unterseite der Folie eine größere Haftkraft als zum Farbkastenboden aufweisen, so daß sich bei einem Entfernen der Folie aus dem Farbkasten die Leimschicht nicht von der Folie jedoch gut vom Farbkasten ablöst.
Eine weitere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Farbkastenfolie und dem Farbkastenboden eine beidseitig klebende Haltefolie eingefügt ist.
Beispielsweise kann die Farbkastenfolie mit mehreren doppelseitig wirkenden Klebestreifen auf dem Farbkastenboden befestigt sein. Bei einem Wechsel der Farbkastenfolie lassen sich solche Klebestreifen sehr einfach und schnell rückstandslos entfernen.
Eine weitere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung eine Saugeinrichtung ist, welche die Farbkastenfolie am Farbkastenboden hält.
Die Farbkastenfolie kann nach dem Einlegen in den Farbkasten festgesaugt werden. Beispielsweise kann die Saugeinrichtung als in den Farbkastenboden integrierte Saugnäpfe bzw. Gummisauger ausgebildet sein. Bei dieser Ausführungsform wird die Farbkastenfolie durch ein unterseitig wirkendes Vakuum fest am Farbkastenboden gehalten. In diesem Fall ist keine Saugluftquelle zum Ansaugen der Farbkastenfolie erforderlich.
Ein weitere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine mit einer Saugluftquelle verbundene Saugöffnung der Saugeinrichtung im Farbkastenboden ausgebildet ist.
Während des Betriebes des Farbkastens liegt die Saugluft an der Saugöffnung an, so daß die Farbkastenfolie beispielsweise während des Druckens an den Farbkastenboden angesaugt ist. Bei Betriebsunterbrechungen und z. B. Stillstand der Rotation einer Farbkastenwalze des Farbkastens kann die Saugluftbeaufschlagung abgeschaltet werden.
Eine weitere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß dem Farbkasten eine Farbkastenwalze zugeordnet ist, welche die Druckfarbe durch einen Farbspalt hindurch aus dem Farbkasten herausfördert und daß die Saugöffnung nahe dem Farbspalt angeordnet ist.
Der Dosier- bzw. Farbspalt kann durch die Farbkastenwalze und die Dosierelemente einer Farbdosiereinrichtung gebildet werden. Durch die Anordnung der Saugöffnung sehr nah an den Dosierelementen kann eine unerwünschte Deformation der Farbkastenfolie im für die Dosierung besonders wichtigem Bereich unmittelbar vor dem Farbspalt vermieden werden.
Eine weitere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß die Saugöffnung als ein in sich im wesentlichen in Querrichtung über die gesamte Breite des Farbkastenbodens bzw. der Farbdosiereinrichtung erstreckender rinnen- bzw. nutenförmiger Querkanal ausgebildet ist.
Der Querkanal kann als eine flache Hohlkehle und im wesentlichen achsparallel zur Farbkastenwalze verlaufend ausgebildet sein. Mit einer als Querkanal ausgebildeten Saugöffnung kann die Farbkastenfolie über deren gesamte Breite hinweg besonders gleichmäßig am Farbkastenboden gehalten werden. Anstelle oder zusätzlich zum Querkanal ist auch eine Reihe in Querrichtung nebeneinander angeordneter Saugdüsen im Farbkastenboden möglich.
Die vorstehend beschriebenen Saugöffnungen können auch mehrfach vorgesehen sein. Beispielsweise können in der bezüglich der Farbkastenwalze vorderen Hälfte des Farbkastenbodens mehrere Querkanäle angeordnet sein. Eine weitere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Querkanäle genau oder nahezu parallel zueinander verlaufend angeordnet sind.
Die Querkanäle können an dieselbe Saugluftquelle angeschlossen und beispielsweise durch mindestens einen ebenfalls nutenförmig ausgebildeten Längskanal verbunden sein.
Eine weitere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß dem Farbkasten eine aus verstellbaren Dosierelementen zur zonalen Farbdosierung und die Dosierelemente gegen die Farbkastenwalze drückenden Andrückelementen bestehende Farbdosiereinrichtung zugeordnet und der Farbkastenboden zumindest teilweise von einer die Andrückelementen überdeckenden und die Saugöffnung aufweisenden Saugplatte gebildet wird.
Bei Wegfall der Saugplatte können mehrere Andrückelemente, z. B. jedes oder jedes zweite Andrückelement, eine Saugöffnung oder mehrere Saugöffnungen aufweisen. Die in den Andrückelementen ausgebildeten Saugöffnungen können z. B. über flexible Schläuche mit Saugluft aus einer Saugluftquelle versorgt werden.
Das Verfahren zum sicheren Fixieren einer einen Farbkasten innenseitig auskleidenden und auf einem Farbkastenboden des Farbkastens aufliegenden Farbkastenfolie in einer Druckmaschine zeichnet sich dadurch aus, daß die auf dem Farbkastenboden aufliegende Unterseite der Farbkastenfolie direkt mittels Saug-, Kleb- oder Magnetkraftwirkung am Farbkastenboden gehalten bzw. befestigt wird, so daß die Farbkastenfolie bei deren Auswechslung einfach aus dem Farbkasten entfernbar ist.
Der erfindungsgemäße Farbkasten und das Verfahren sind in Heber- oder Filmfarbwerken von bahn- oder bogenförmigen Bedruckstoff bedruckenden Rotationsdruckmaschinen verwendbar, welche als eine Buchdruck-, Dilitho- oder Offsetdruckmaschine ausgebildet sein können.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnung anhand bevorzugter Ausführungsformen beschrieben.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine mit mehreren erfindungsgemäßen Farbkästen ausgerüstete Druckmaschine,
Fig. 2 einen vergrößert dargestellten Farbkasten der Druckmaschine in geschnittener Seitenansicht,
Fig. 3 den Farbkasten aus Fig. 2 bei entnommener Druckfarbe und Farbkastenfolie in einer Draufsicht,
Fig. 4 eine Verklebung der Farbkastenfolie mit dem Farbkastenboden,
Fig. 5 eine als Saugnapf ausgebildete Saugeinrichtung zum Halten der Farbkastenfolie, und
Fig. 6 eine magnetisch am Farbkastenboden gehaltene Farbkastenfolie.
In Fig. 1 ist eine Druckmaschine 1 mit mehreren Druckwerken 2 dargestellt, wobei jedes Druckwerk 2 ein Farbwerk 3 zum Aufbringen der Druckfarbe auf eine auf dem Druckformzylinder 4 befindliche Druckform aufweist. Das Farbwerk 3 umfaßt mehrere Farbwerkswalzen 6, 7, wobei die Farbwerkswalze 6 als eine dem Farbkasten 5 zugehörige Farbkastenwalze 6 ausgebildet ist. Das Farbwerk 3 kann als ein Heberfarbwerk ausgebildet sein, wobei eine Heberwalze die im Farbkasten 5 gespeicherte Druckfarbe von der Farbkastenwalze 6 übernimmt und in das Farbwerk 3 fördert. Die Druckmaschine 1 ist als eine Mehrfarbenoffsetrotationsdruckmaschine ausgebildet.
In Fig. 2 ist der Farbkasten 5 detailliert dargestellt. Der Farbkastenboden 15, die Farbkastenwalze 6 und beidseitig je eine den Farbkasten 5 seitlich abschließende Backe 8 bilden einen keilförmigen Raum, in welchen die Druckfarbe 13 eingefüllt ist. Die Druckfarbe 13 gelangt als ein dünner auf der Farbkastenwalze 6 befindlicher Farbfilm durch zonal unterschiedlich einstellbare Farbspalte 14 hindurch aus dem Farbkasten heraus. Die Farbdosiereinrichtung 9 bis 11 besteht aus zur Farbmengeneinstellung verdrehbaren zylindrischen Dosierelementen 9, welche jeweils von einer Druckfeder 11 über jeweils ein leistenförmiges Andrückelement 10 gegen die Farbkastenwalze 6 bzw. gegen die zwischen der Farbkastenwalze 6 und den Dosierelementen 9 befindliche Farbkastenfolie 12 angedrückt werden. Die Farbkastenfolie 12 ist elastisch und schmiegt sich im Bereich des Farbspaltes 14 an die von seitlichen Stützstegen begrenzte im Querschnitt sichelförmige Aussparung der Dosierelemente 9 an. Die Farbkastenfolie 12 deckt sowohl die Dosierelemente 9 als auch die Andrückelemente 10 ab, so daß in die Spalte zwischen den Dosierelementen 9 und in die Spalte zwischen den Andrückelementen 10 keine aus diesen Spalten schwer zu entfernende Druckfarbe 13 gelangen kann. Weiterhin ermöglicht die den Farbkasten 5 innenseitig auskleidende Farbkastenfolie 12 einen unaufwendigen Farbwechsel ohne größere Reinigungsarbeiten. Der Farbkastenboden 20 wird bereichsweise von einer über den Andrückelementen 10 angeordneten Saugplatte 15 und bereichsweise von den Andrückelementen 10 selbst gebildet. Die Farbkastenfolie 12 liegt sowohl auf der Saugplatte 15 als auch auf einem sehr kurzem Abschnitt der Andrückelemente 10 auf. Die Andrückelemente 10 weisen jeweils eine Aussparung auf, in welche die Saugplatte 15 eintaucht, so daß die Andrückelemente 10 und die Saugplatte 15 bündig ineinander übergehen und eine ebene Auflagefläche für die Farbkastenfolie 12 bilden. Die Saugplatte 15 besteht aus einem Blech, in welches die Saugöffnungen 16 bildende Sicken eingeprägt sind. An die Saugöffnungen 16 ist über den Saugluftanschluß 18 und den Saugluftkanal 17 ein von der Saugluftquelle 19, z. B. einem Saugluftventilator, erzeugbares Vakuum anlegbar.
In Fig. 3 ist der Farbkasten 5 ohne die eigentlich in diesem befindliche Farbkastenfolie 12 und Druckfarbe 13 in einer Draufsicht dargestellt. Diese Ansicht zeigt ein zum Betrachter hin offenes Saugnutensystem, welches aus den Querkanälen 16a und den diese luftleitend verbindenden ebenfalls in das Blech eingesickten nutenförmigen Längskanälen 16b besteht. Die Saugöffnungen 16 sind im in Richtung der Farbkastenwalze 6 vordersten Drittel des Farbkastenbodens 20 ausgebildet, wobei ein Querkanal 16a unmittelbar vor den Dosierelementen 9 im Farbkastenboden 20 angeordnet ist.
In Fig. 4 ist eine von der in den Fig. 2 und 3 gezeigten Halteeinrichtung abweichende Befestigung dargestellt. Die elastische Farbkastenfolie 12 ist hierbei mittels einer beidseitig eine Klebeschicht aufweisenden Haltefolie 21 auf den Farbkastenboden 20 befestigt. Die Haltefolie 21 bildet eine die Farbkastenfolie 12 ebenso sicher wie die in den Fig. 2, 3 und 5 gezeigten Saugeinrichtungen haltende Befestigungseinrichtung.
In Fig. 5 ist eine weitere als Saugeinrichtung 16 ausgebildete Halteeinrichtung dargestellt. Im Gegensatz zu der in den Fig. 2 und 3 dargestellten Saugeinrichtung ist bei dieser Saugeinrichtung keine Saugluftquelle erforderlich. In den Farbkastenboden 20 ist mindestens ein Saugnäpfchen 22 eingelassen, gegen welches die Farbkastenfolie 12 nach dem Einlegen in den Farbkasten 5 angedrückt wird wodurch Luft aus dem Saugnäpfchen 22 verdrängt und ein zum Halten der Farbkastenfolie 12 hinreichendes Vakuum erzeugt wird. Vergleichbare selbstsaugende Gummisauger sind aus dem Bereich der Haushaltsartikel bekannt, und dienen beispielsweise dazu Thermometer an Fensterscheiben zu befestigen. Besonders günstig ist der Einsatz dieses Saugnäpfchen 22, wenn die Farbkastenfolie 12 vergleichsweise steif und beispielsweise eine dünne Metallfolie ist.
In Fig. 6 ist eine Farbkastenfolie 12 dargestellt, welche magnetisch am Farbkastenboden 20 gehalten wird. Dazu können im Farbkastenboden 20 ein Magnet 23 oder mehrere Magnete 23 angeordnet sein und die Farbkastenfolie 12 ein magnetisches oder ferromagnetisches Material 24 enthalten. Das vom Magneten 23 angezogene Material kann das die Farbkastenfolie 12 im wesentlichen bildende Foliengrundmaterial oder ein in dieses stellenweise oder gleichmäßig verteilt eingebrachtes bzw. beigemengtes Zusatzmaterial sein. Wie gezeigt, kann die Farbkastenfolie 12 mehrschichtig sein, wobei das Zusatzmaterial auch auf das Foliengrundmaterial laminiert sein kann. Die Magnete 23 können Elektro- oder Permanentmagnete und die Farbkastenfolie 12 eisenhaltig sein. Durch die Magnete 23 wird die Farbkastenfolie 12 von deren Unterseite her an den Farbkastenboden 20 magnetisch angezogen und ebenso wie bei den zuvor beschriebenen Farbkästen sicher am Farbkastenboden 20 fixiert, so daß die Farbkastenfolie 12 vom Farbkastenboden 20 nicht abheben kann.
Bezugszeichenliste
1
Druckmaschine
2
Druckwerk
3
Farbwerk
4
Druckformzylinder
5
Farbkasten
6
Farbkastenwalze
7
Farbwerkswalze
8
Backe
9
Dosierelement
10
Andrückelement
11
Druckfeder
12
Farbkastenfolie
13
Druckfarbe
14
Farbspalt
15
Saugplatte
16
,
16
a,
16
bSaugöffnung
17
Saugluftkanal
18
Saugluftanschluß
19
Saugluftquelle
20
Farbkastenboden
21
Klebefolie
22
Saugnapf
23
Magnet
24
eisenhaltige Schicht
25
Unterseite

Claims (11)

1. Farbkasten (5) mit einer auf einen Farbkastenboden (20) aufliegenden Farbkastenfolie (12) in einer Druckmaschine (1), gekennzeichnet durch eine aus mehreren von der Farbkastenfolie (12) überdeckten Dosierelementen (9) bestehende Farbdosiereinrichtung (9 bis 11) und eine direkt die auf dem Farbkastenboden (20) aufliegende Unterseite (25) der Farbkastenfolie (12) am Farbkastenboden (20) haltende Halteeinrichtung (16-19, 22-24) oder Befestigung (21).
2. Farbkasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung (21) eine Verklebung (21) ist, mittels welcher die Farbkastenfolie (12) auf dem Farbkastenboden (20) befestigt ist.
3. Farbkasten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Farbkastenfolie (12) und dem Farbkastenboden (20) eine beidseitig klebende Haltefolie (21) eingefügt ist.
4. Farbkasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (16-19, 22) eine Saugeinrichtung (16-19, 22) ist, welche die Farbkastenfolie (12) am Farbkastenboden (20) hält.
5. Farbkasten nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine von einer Saugluftquelle (19) mit Saugluft versorgbare Saugöffnung (16) der Saugeinrichtung (16-19) im Farbkastenboden (20) angeordnet ist.
6. Farbkasten nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß dem Farbkasten (5) eine Farbkastenwalze (6) zugeordnet ist, welche die Druckfarbe (13) durch einen Farbspalt (14) hindurch aus dem Farbkasten herausfördert und daß die Saugöffnung (16) in einem dem Farbspalt (14) nahen Bereich des Farbkastenbodens (20) angeordnet ist.
7. Farbkasten nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugöffnung (16) als ein in sich im wesentlichen über die gesamt Breite des Farbkastenbodens (20) bzw. einer Farbdosiereinrichtung (9, 10) erstreckender nutenförmiger Querkanal (16a) ausgebildet ist.
8. Farbkasten nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Querkanäle (16a) in etwa parallel zueinander im Farbkastenboden (20) angeordnet sind.
9. Farbkasten nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbdosiereinrichtung (9 bis 11) aus den verstellbaren Dosierelementen (9) zur zonalen Farbdosierung und die Dosierelemente (9) gegen die Farbkastenwalze (6) drückenden Andrückelementen (10) besteht und der Farbkastenboden (20) zumindest teilweise von einer die Andrückelemente (10) überdeckenden und die Saugöffnung (16) aufweisenden Saugplatte (15) gebildet wird.
10. Druckmaschine (1) mit mindestens einem nach einem der Ansprüche 1 bis 9 ausgebildeten Farbkasten (5).
11. Verfahren zum sicheren Fixieren einer einen Farbkasten (5) innenseitig auskleidenden und auf einem Farbkastenboden (20) des Farbkastens (5) aufliegenden Farbkastenfolie (12) in einer - insbesondere nach Anspruch 10 ausgebildeten - Druckmaschine (1), dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Farbkastenboden (20) aufliegende Unterseite (25) der Farbkastenfolie (12) direkt mittels Saug-, Kleb- oder Magnetkraftwirkung am Farbkastenboden (20) gehalten bzw. befestigt wird, so daß die Farbkastenfolie (12) bei deren Auswechslung einfach aus dem Farbkasten (5) entfernbar ist.
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