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DE19928400C2 - Berührungssichere elektrische Hochspannungsversorgung - Google Patents

Berührungssichere elektrische Hochspannungsversorgung

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DE19928400C2
DE19928400C2 DE19928400A DE19928400A DE19928400C2 DE 19928400 C2 DE19928400 C2 DE 19928400C2 DE 19928400 A DE19928400 A DE 19928400A DE 19928400 A DE19928400 A DE 19928400A DE 19928400 C2 DE19928400 C2 DE 19928400C2
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    • H02B1/26Casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/30Cabinet-type casings; Parts thereof or accessories therefor
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  • Power Engineering (AREA)
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  • Rectifiers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine elektrische Hochspannungsversorgungseinrichtung mit einem Hochspannungsversorgungsteil und einem Niederspannungs­ versorgungsteil, wobei eine am Niederspannungsversorgungsteil anliegende Niederspannung auf eine am Hochspannungsversorgungsteil anliegende Hochspannung hochtransformierbar ist und wobei das Hochspannungs­ versorgungsteil und das Niederspannungsversorgungsteil mittels eines Gehäuseteils wenigstens teilweise nach außen abdeckbar bzw. einschließbar sind.
Spannungsversorgungen der hier betroffenen Art stellen naturgemäß recht hohe Anforderungen an die Betriebssicherheit, insbesondere in punkto Hochspannung (HV). So ist wenigstens sicherzustellen, daß sowohl ein Benutzer während des Betriebs einer solchen HV-Anlage als auch ein Wartungsarbeiten durchführender Fachmann, i. d. R. ein HV-Elektriker oder HV-Elektrotechniker, keinesfalls mit irgendwelchen HV-Bauteilen in Berührung bzw. Kontakt kommen können. Hinsichtlich der hier in Betracht kommenden Spannungsquellen kann dabei der HV grundsätzlich zurechenbare Spannungsbereich zwischen einer bereits berührungsgefährlichen Spannung von etwa 60 V, die im folgenden ebenfalls dem Bereich HV zugeordnet wird, und nach oben hin nahezu beliebigen Spannungswerten liegen. Der Wert von 60 V stellt nämlich eine Spannung dar, die bereits ausreichen kann, um den durchschnittlichen Hautwiderstand eines Menschen zu überwinden, und die daher bereits zu für den Menschen tödlichen Stromstößen führen kann.
Aus dem US-Patent US 3,655,926 ist beispielsweise ein Schaltschrank für eine HV-Versorgung bekannt, bei dem im besonderen ein Sicherheitsmechanismus vorgesehen ist, der die HV inaktiviert, sobald eine am Schaltschrank vorgesehene Zugangstür geöffnet wird. Entsprechend wird die HV wieder freigegeben, sobald diese Tür geschlossen wird. Ferner ist vorgesehen, daß die HV-Quelle manuell in einen operativen Zustand übergeführt werden kann, obgleich die Tür geöffnet ist, um beispielsweise Wartungsarbeiten an der HV-Quelle durchführen zu können. Dieser Ausnahmezustand wird automatisch wieder aufgehoben, wenn die Tür ein weiteres Mal verschlossen wird.
Zudem sind HV-Versorgungen bekannt geworden, bei denen der Niederspannungs-(LV-) und der Hochspannungsteil (HV-Teil) innerhalb eines einzigen Gehäuses angeordnet sind und damit nach dem Öffnen des Gehäuses sowohl der LV-Teil als auch der HV-Teil räumlich frei zugänglich sind. Sind bei diesen Geräten nun Wartungsarbeiten am LV-Teil erforderlich, besteht daher immer auch die Gefahr, dabei auch mit HV-Teilen in manuelle o. ä. Berührung zu kommen.
Aus der EP 0844813 A2 ist bekannt, daß sich ein Gehäuse für Abschirmung modular aufbauen lässt, wobei nach Fig. 2 eine Zwischenwand 22 entfallen kann. DE 39 14 928 A1 zeigt andererseits, daß für das Netzteil 24 andere Anforderungen bestehen wie für die übrige Elektronik 25 (Fig. 2).
Ferner zeigt EP 0310589 A2 in Fig. 1, wie sich funktionelle Teile vollständig galvanisch entkoppeln lassen. Dabei ist ein Teil eines elektrischen Steuergerätes auf der einen Seite eines schirmenden Metallblechs 42 und der andere auf der anderen Seite aufgebaut, die Verbindung erfolgt ausschließlich optisch/magnetisch. Darüber hinaus zeigt DE 92 11 617 U1, daß man hohe Wechselspannung von niedriger Gleichspannung durch eine Trennwand 4 trennt.
Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine HV- Versorgungseinrichtung der vorgenannten Art zu schaffen, die die genannten Nachteile bekannter Einrichtungen vermeidet und insbesondere einen leichten und sicheren Zugang zur Niederspannungselektrik bzw. -elektronik ermöglicht, ohne dabei jedoch die Hochspannung abschalten zu müssen und gleichzeitig dennoch die Gefahr von Berührungen mit letzterer insbesondere zu minimieren. Ferner ist es erwünscht, die gesamte Spannungsversorgung möglichst modular einzurichten, um beispielsweise einen einfachen Austausch einzelner Bauteile oder sogar der gesamten Elektrik bzw. Elektronik in einem weitere Komponenten aufweisenden Gehäuse zu ermöglichen.
Die genannten Aufgaben werden bei einer HV-Versorgungseinrichtung bzw. einer für eine solche Versorgungseinrichtung geeigneten Gehäuseanordnung der eingangs beschriebenen Art insbesondere gelöst durch das Vorsehen eines zweiten, zwei Seiten bildenden Gehäuseteils, auf dessen erster Seite das Hochspannungsversorgungsteil und auf dessen zweiter Seite das Niederspannungsversorgungsteil, von dem Hochspannungsversorgungsteil räumlich und/oder physisch getrennt, angeordnet sind. Dabei sind das zweite und das erste Gehäuseteil so zusammenführbar, daß das Hochspannungsversorgungsteil nach dem Zusammenführen dieser innerhalb eines von den beiden Gehäuseteilen allseitig umschlossenen Raumes angeordnet ist. Die vorgeschlagene räumliche Trennung von LV und HV bedingt eine erhebliche Erhöhung bzw. Verbesserung der Arbeitssicherheit im Umgang mit einer solchen HV-Versorgungseinrichtung. Zudem ermöglicht sie einen leichten und sicheren Zugang zur Niederspannungselektrik bzw. - elektronik, ohne daß die Hochspannung abgeschaltet werden muß und dabei dennoch die Gefahr der Berührungsnahme mit der Hochspannung minimiert wird.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung des Erfindungsgedankens kann bei der erfindungsgemäßen HV-Versorgungseinrichtung vorgesehen sein, daß das zweite Gehäuseteil auf seiner ersten Seite einen ersten Baugruppenträger zur Aufnahme von elektrischen bzw. elektronischen Niederspannungs- und Hochspannungsbauteilen sowie auf seiner zweiten Seite einen zweiten Baugruppenträger zur Aufnahme von elektrischen bzw. elektronischen Niederspannungsbauteilen aufweist, wobei die beiden Baugruppenträger mittels einer das Gehäuseteil durchstoßenden bzw. überbrückenden elektrischen Verbindungsleitung verbunden sind. Die Anordnung von LV und HV auf räumlich vollständig getrennten Baugruppenträgern (z. B. im wesentlichen planar angeordnete Platinen) sowie ihre lediglich mittels einer einzigen Verbindungsleitung erfolgende elektrische Verbindung bedingt eine räumlich sehr strikte bzw. konsequente Trennung von LV und HV und begünstigt damit weiterhin die angestrebte Arbeitssicherheit. Dabei kann vorteilhafterweise ferner vorgesehen sein, daß das zweite Gehäuseteil eine elektrische Durchführung aufweist, mittels der die Verbindungsleitung zwischen den Baugruppenträgern geführt ist. Eine elektrische Überbrückung zwischen den beiden Baugruppenträgern kann auch mittels eines Flachbandkabels, einer Steckverbindung, einer flexiblen Leiterplatte, oder eine drahtlose Übertragungsstrecke erfolgen.
Um auch auf der Hochspannungsseite des zweiten Gehäuseteils eine möglichst hohe Sicherheit insbesondere gegen Überschläge oder Kriechströme zu bieten, kann vorgesehen sein, daß die auf der ersten Seite des zweiten Gehäuseteils angeordneten elektrischen bzw. elektronischen Bauteile von der elektrischen Durchführung ausgehend entlang dem Spannungsgefälle Niederspannung zu Hochspannung angeordnet sind. Durch diese Maßnahme wird zum einen die Gefahr von HV-Überschlägen minimiert sowie gleichzeitig eine möglichst kompakte Bauweise aufgrund von relativ geringen Abmessungen des HV-Baugruppenträgers und damit der gesamten Einrichtung gewährleistet. Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung kann nun vorgesehen sein, daß die elektrische Durchführung bezüglich der Baugruppenträger im wesentlichen zentral angeordnet ist und daß die auf seiten des Hochspannungsversorgungsteils vorgesehenen elektrischen bzw. elektronischen Baugruppen von der Durchführung räumlich ausgehend im wesentlichen radial nach außen entsprechend dem Spannungsgefälle Niederspannung zu Hochspannung angeordnet sind.
Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit gegen eine Berührung von HV-Teilen kann ferner vorgesehen sein, daß das erste und das zweite Gehäuseteil formschlüssig miteinander zusammenführbar sind und somit nach dem Zusammenführen beider Gehäuseteile der Hochspannungsbereich in keiner Weise mehr zugänglich ist.
Zum Erreichen einer besonders leichten bzw. einfachen Austauschbarkeit einzelner Bauteile oder sogar der gesamten Spannungsversorgung - sofern sie Teil eines weitere Komponenten umfassenden größeren Gehäuses ist - kann insbesondere vorgesehen sein, daß das zweite Gehäuseteil als das Hochspannungs- und das Niederspannungsversorgungsteil aufweisendes Einschubmodul ausgebildet ist.
Zur weiteren Erleichterung der Zugänglichkeit der LV trotz der genannten Sicherheitsanforderungen an die HV kann weiter vorgesehen sein, daß das Einschubmodul wenigstens einseitig offen ausgebildet ist und daß das erste Gehäuseteil ein Wandelement aufweist, das mit dem Gehäuse des Einschubmoduls im wesentlichen formschlüssig zusammenwirkt. Eine solche Ausgestaltung des Einschubmoduls hat weiterhin den Vorteil, daß auch die HV nach dem Ausbau des Einschubmoduls aus dem Gehäuseteil von außen sehr leicht zugänglich und damit dann auch leicht gewartet werden kann.
Zur weiteren Erhöhung der Arbeitssicherheit kann ferner ein Schalter vorgesehen sein, der die Hochspannung beim Herausziehen des Einschubmoduls aus dem ersten Gehäuseteil unterbricht. Ein solcher Schalter bietet eine größtmögliche Sicherheit im Umgang mit der HV, da hierbei aufgrund des Zusammenspiels mit der vorgenannten Gehäuseanordnung vollkommen ausgeschlossen ist, daß eine Person mit aktiven bzw. stromführenden HV-Bauteilen überhaupt in Berührung gelangen kann.
Weitere Aufgaben, Vorteile und Merkmale der erfindungsgemäßen Einrichtung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels.
Im Einzelnen zeigen:
Fig. 1 einen seitlichen Schnitt durch eine Gehäuseanordnung mit einer erfindungsgemäßen HV-Versorgungseinrichtung,
Fig. 2 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Leiterplattenträgers, und
Fig. 3 eine perspektivisch-schematische Übersicht über eine gesamte erfindungsgemäße Gehäuseanordnung.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer in einem Gehäuse 1, 2 untergebrachten elektrischen HV-Versorgungseinrichtung 3 gemäß der Erfindung. Die Abbildung entspricht einem Schnitt senkrecht zur gezeigten Längsachse 'A-A' des Gehäuses 1, 2. Das Gehäuse 1, 2 weist ein erstes Gehäuseteil 1 auf, das in erster Linie zur Stützung von gehäuse-internen Baueinheiten, jedoch gleichzeitig zur äußeren Abdeckung bzw. Abschirmung dieser Baueinheiten dient. Dabei weist das erste Gehäuseteil 1 eine Abdeckhaube 2 auf, die mit dem feststehenden Teil dieses Gehäuseteils lösbar verbunden ist. Das erste Gehäuseteil 1 weist insbesondere eine auf der HV-Seite angeordnete Rückwand 4 auf. Die Funktion dieser Rückwand 4 wird nachfolgend noch eingehender beschrieben. Zudem weist dieses Gehäuseteil 1 an seiner Unterseite Gummifüße 5 auf, die einen sicheren, verrutschfesten Stand des gesamten Gehäuses 1, 2 auf einer ebenen Unterlage gewährleisten. Insbesondere ist aus der Abbildung ersichtlich, daß nach dem Anbringen der Abdeckhaube 2 an den feststehenden Teil des ersten Gehäuseteils 1 das Gehäuse 1, 2 nach außen hin allseitig von den Gehäuseteilen 1, 2, 4 umschlossen ist.
Im Innenbereich des ersten Gehäuseteils 1 ist nun ein zweites Gehäuseteil 6 angeordnet, das in dem vorliegenden Beispiel als Einschubmodul ausgeführt ist. Das Einschubmodul 6 ist mittels (hier nicht näher dargestellter) Führungsmittel mit dem ersten Gehäuseteil 1 lösbar verbunden. Zum Herausnehmen des Einschubmoduls 6 aus dem ersten Gehäuseteil sowie zum entsprechenden Einbau des Einschubmoduls 6 in das Gehäuseteil 1 weist das Einschubmodul 6 einen Haltegriff 7 auf. Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß das Einschubmodul 6 nach dem Anbringen der Abdeckhaube 2 von den Teilen des ersten Gehäuseteils 1 vollständig umschlossen ist.
Erfindungsgemäß weist das Einschubmodul eine HV-Seite 8 und eine LV- Seite 9 auf, die jeweils durch eine Trägerplatte 10 räumlich voneinander getrennt angeordnet sind. Die LV-Seite 9 ist dabei der Abdeckhaube 2 zugewandt und somit nach dem Abnehmen dieser von außen zugänglich. Im Gegensatz dazu ist die HV-Seite 8 so ausgelegt, daß nach dem Zusammenführen des ersten Gehäuseteils 1 und des zweiten Gehäuseteils 6 (Einschubmoduls) das auf der HV-Seite 8 angeordnete HV-Versorgungsteil innerhalb eines von den beiden Gehäuseteilen 1, 4, 6 allseitig umschlossenen Raumes angeordnet ist. Damit ist das HV-Versorgungsteil nach dem Einbau des Einschubmoduls 6 in keiner Weise mehr von außen räumlich zugänglich. Es versteht sich von selbst, daß das gesamte Gehäuse sowohl von vorne (in Blickrichtung) als auch von hinten (in dieser Darstellung verdeckte Rückseite des Gehäuses) von Gehäuseteilen abgedeckt ist, um einen allseitig umschlossenen Raum für den HV-Teil zu ermöglichen. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird dieser umschlossene Raum durch die genannten vier Seitenelemente des ersten Gehäuseteils und die beiden restlichen Seiten durch die beiden Seitenelemente des zweiten Gehäuseteils gebildet. Es können jedoch auch andere Kombinationen von Seitenelementen gebildet werden, sofern diese nach dem Zusammenführen der beiden Gehäuseteile einen allseitig umschlossenen Raum bilden.
Die Trägerplatte 10 weist nun insbesondere eine Durchführung 11 für die zwischen der LV-Seite 9 und HV-Seite 8 notwendigen elektrischen Verbindungsleitungen 12 auf. Die Durchführung 11 dient in dem gezeigten Ausführungsbeispiel dabei zugleich als Halterung für auf der LV-Seite 9 und HV-Seite 8 vorgesehene Leiterplatten 13, 14 (Platinen).
Die auf der LV-Seite 9 angeordnete Platine 13 trägt lediglich LV- Komponenten 15. Gegebenenfalls sind auf der LV-Seite 9 weitere (hier nicht gezeigte) Baueinheiten, beispielsweise eine Netzversorgungseinheit, vorgesehen. Diese Baueinheiten sind nach dem Abnehmen der Abdeckhaube 2 insgesamt leicht zugänglich und können daher auch bei eingeschalteter Spannungsversorgung umfassend gewartet werden. Auch die Verbindungsleitungen 12 zwischen LV-Seite 9 und HV-Seite 8 befinden sich auf einem LV-Potential und somit sind die eingangs genannten Hochspannungsunfälle völlig ausgeschlossen.
Die auf der HV-Seite 8 angeordnete Platine 14 weist eine weitere erfindungsgemäße Besonderheit auf. Und zwar betrifft diese Besonderheit die dortige Anordnung von LV-Bauelementen 16 und HV-Bauelementen 17. Ausgehend von dem aus der Durchführung 11 heraustretenden Leitungsstrang 18 sind nämlich die auf der HV-Platine 14 vorgesehenen elektrischen bzw. elektronischen Bauelemente 16, 17 von der elektrischen Durchführung 11 ausgehend entsprechend dem Spannungsgefälle Niederspannung zu Hochspannung angeordnet. So sind die LV-Bauelemente 16 in der näheren Umgebung der Durchführung 11 und die HV-Bauelemente 17 nur außerhalb dieses Umgebungsbereichs angeordnet, wobei das an den einzelnen Bauelementen 16, 17 jeweils anliegende Spannungsplateau bevorzugtermaßen zwischen den genannten Bereichen stetig zunimmt. Durch die zuletzt genannte Maßnahme ist nun insbesondere sichergestellt, daß auch keine Überschläge oder Kriechströme zwischen einzelnen Bauteilen bzw. Baugruppen 16, 17 innerhalb der gesamten LV-HV-Kette auftreten können.
Da in dem gezeigten Beispiel die Leitungsdurchführung 18 bezüglich der Platine 14 im wesentlichen zentral angeordnet ist, sind in diesem Beispiel auch die Bauelemente 16, 17 von der Durchführung 11 ausgehend im wesentlichen radial nach außen entsprechend dem Spannungsgefälle angeordnet. Es wird allerdings hervorgehoben, daß neben dieser radial ausgerichteten Anordnung auch andere geometrische Anordnungen möglich sind, die je nach den äußeren Gegebenheiten bei dem jeweils vorliegenden Gehäusetyp bevorzugt werden können. Beispielsweise kann eine lineare Bauelemente-Anordnung zu bevorzugen sein, bei der die LV-Bauelemente auf der einen Seite (der Vorderseite) der Platine und die HV-Komponenten auf der jeweils anderen Seite angeordnet sind.
Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Anordnung der Bauelemente 16, 17 auf der HV-Platine 14 ermöglicht zudem eine vorteilhafte Reduzierung der räumlichen Abmessungen der Platine 14 und damit konsequenterweise auch eine Verringerung des erforderlichen Raumbedarfs des gesamten Gehäuses 1, 2.
Eine Vorderansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen HV- Hauptplatine 20, bei dem eine vorerwähnte Anordnung der LV- und HV- Bauteile von innen nach radial außen vorliegt, zeigt Fig. 2. Zur besseren räumlichen Orientierung des Betrachters ist hier ebenfalls die Gerätelängsachse 'A-A' eingezeichnet. Bei dieser Darstellung sind zur einfacheren Unterscheidung von Niederspannung (LV) und Hochspannung (HV) die HV-Baugruppen grau unterlegt bzw. schattiert dargestellt.
Bei der gezeigten Ausführungsform ist eine die Platine 20 in etwa zentral durchstoßende Durchführung 21 vorgesehen, mittels der die von der - hier nicht gezeigten - LV-Platine ausgehenden Verbindungsleitungen 22 der HV- Platine 20 zugeführt werden. Von dieser Durchführung 21 ausgehend sind zunächst innerhalb eines inneren Bereiches 23 der HV-Platine 20 ausschließlich LV-Baugruppen 24 vorgesehen, deren genaue räumliche Ausdehnung anhand der gestrichelten Linie (23) verdeutlicht ist. Von diesen ausgehende, nach außen führende Verbindungsleitungen 25 verbinden nun die LV-Baugruppen 24 mit weiteren Baugruppen 26, die auf einem höheren Spannungspotential (HV) liegen. Sowohl die LV-Baugruppen 24 als auch die HV-Baugruppen 26 sind in Fig. 2 nur äußerst schematisch dargestellt und bestehen i. d. R. aus einer Vielzahl von Bauteilen. So sind die für eine genaue Stabilisierung der HV erforderlichen Regelungskreise sowie sämtliche für die Erzeugung der HV erforderlichen Komponenten, wie z. B. Transformatoren oder eine Gleichrichterelektronik, in diesen Baugruppen untergebracht.
Die in diesem Ausführungsbeispiel gezeigte radiale Anordnung der LV- und HV-Bauteile entsprechend dem Spannungsgradienten LV-HV hat zudem den Vorteil, daß die im allgemeinen - verglichen mit HV-Komponenten - relativ kompakten LV-Komponenten in der Mitte der HV-Platine "dicht" angeordnet werden können. Im Gegensatz dazu können bei dieser radialen Anordnung HV-Komponenten, die im allgemeinen größere Bauteile darstellen und zudem aufgrund der besonderen HV-Sicherheitsanforderungen einen relativ großen räumlichen Abstand voneinander aufweisen müssen, in Außenbereichen der Platine angeordnet werden. Die radiale Anordnung kommt dieser Anforderung dadurch entgegen, daß die zur Verfügung stehende Fläche von der zentralen Durchführung bekanntlich mit dem Quadrat der Entfernung ansteigt.
Als weitere erfindungsgemäße Besonderheit weist die HV-Platine 20 bei der gezeigten Ausführungsform an ihrem Rand 27, zwischen den einzelnen HV- Baugruppen 26 angeordnete Luftspalte 28 auf. Die Luftspalte 28 sind zur Vereinfachung der Darstellung nur im oberen Bereich 29 der gezeigten Platine 20 exemplarisch zwischen nur einigen der HV-Bauteile eingezeichnet und sind daher in den übrigen Bereichen, insbesondere im unteren Bereich 30 der Platine 20 entsprechend vorzusehen. Die Funktion dieser Luftspalte 28 besteht nun darin, die zur Isolation erforderlichen räumlichen Abstände zwischen HV-Komponenten bzw. -baugruppen 26 zu minimieren, ohne dabei jedoch das Risiko von Überschlägen, insbesondere von Kriechströmen, zwischen diesen Baugruppen 26 über Gebühr zu erhöhen.
Die insgesamt hochtransformierte Gesamtspannung liegt schließlich an der Baugruppe 31 an und kann mittels eines abgeschirmten Kabels 32 von der HV-Platine 20 in bekannter Weise nach außen geführt werden.
Eine erfindungsgemäße Gehäuseanordnung 40 mit einer im hinteren Teil 41 der Gehäuseanordnung 40 vorgesehenen vorbeschriebenen HV- Versorgungseinrichtung 45 zeigt Fig. 3. Wie in den vorbeschriebenen Figuren ist auch hier die Geräteachse 'A-A' eingezeichnet. Die Gehäuseanordnung 40 enthält im vorderen Teil 42 weitere Komponenten einer nicht im Detail gezeigten Meßapparatur 43. Bei dieser Meßapparatur 43 kann es sich um ein Spektrometer, eine chromatographische Meßapparatur, oder aber um ein mikrofluidisches Meßsystem handeln.
Im hinteren Teil 41 des Gehäuses 40 ist nun eine erfindungsgemäße Spannungsversorgungseinrichtung vorgesehen. Im unteren Teil weist diese eine Netzversorgungseinheit 44 auf, die aus der angelegten Netzspannung alle im Gerät benötigten Niederspannungen bereitstellt. Im oberen Teil 41 des Gehäuses 40 befindet sich eine elektrische Baugruppe, die als Kontrollinstanz für das Gerät dient und die Steuerelektronik enthält. Diese Baugruppe stellt auch die elektrischen Verbindungsleitungen zur HV-Baugruppe 45 bereit, die zur Ansteuerung benötigt werden.
Damit auch bei geöffnetem ersten Gehäuseteil, insbesondere der Abdeckung, berührungssichere Wartungsarbeiten an der LV-Seite möglich sind, sind auch alle berührungsgefährlichen Netzspannungskomponenten mittels eines Gehäuseteils 44 nach außen hin abgeschirmt. Dadurch wird insbesondere ermöglicht, Wartungsarbeiten auch bei Anliegen der Netzspannung sicher durchführen zu können.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Gehäuseanordnung 40 liegt demnach darin, daß im Falle eines Funktionsdefekts oder Betriebsausfalls der HV-Versorgungseinrichtung 45 diese relativ einfach und damit schnell gegen eine komplett neue Einheit (Einschubmodul, siehe Fig. 1) ausgetauscht werden kann, ohne daß die gesamte Meßapparatur 43 über einen Zeitraum außer Betrieb gesetzt werden muß. Aufgrund der vorgeschlagenen Anordnung des Gehäuses 40 können jedoch nur auf der LV-Seite bestehende Ausfälle oder erforderliche Einstellarbeiten auch während einer anliegenden HV durchgeführt werden.
Die erfindungsgemäße Spannungsversorgungseinrichtung läßt sich aufgrund der vorbeschriebenen Funktionalitäten und Eigenschaften in vorteilhafter Weise auch in einer Laborumgebung einsetzen, in der elektrische Überschläge zwischen HV-Komponenten begünstigt werden, z. B. in der relativ feuchten Umgebung eines Chemie- oder Biologielabors.

Claims (11)

1. Elektrische Hochspannungsversorgungseinrichtung mit einem Hochspannungsversorgungsteil (8) und einem Niederspannungsversorgungsteil (9), wobei eine am Niederspannungsversorgungsteil (9) anliegende Niederspannung auf eine am Hochspannungsversorgungsteil (8) anliegende Hochspannung hochtransformierbar ist, und mit einem ersten Gehäuseteil (1) zur wenigstens partiellen äußeren Abdeckung der Hochspannungsversorgungseinrichtung, gekennzeichnet durch ein zweites, zwei Seiten bildendes Gehäuseteil (6), auf dessen erster Seite das Hochspannungsversorgungsteil (8) angeordnet ist und auf dessen zweiter Seite das Niederspannungsversorgungsteil (9), von dem Hochspannungsversorgungsteil (8) räumlich getrennt, angeordnet ist, wobei das zweite (6) und das erste Gehäuseteil (1) so zusammenführbar sind, daß das Hochspannungsversorgungsteil (8) nach dem Zusammenführen dieser innerhalb eines von den beiden Gehäuseteilen (1, 6) allseitig umschlossenen Raumes angeordnet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Gehäuseteil (6) auf seiner ersten Seite einen ersten Baugruppenträger (14) zur Aufnahme von elektrischen bzw. elektronischen Niederspannungs- (16) und Hochspannungsbauteilen (17) sowie auf seiner zweiten Seite einen zweiten Baugruppenträger (13) zur Aufnahme von elektrischen bzw. elektronischen Niederspannungsbauteilen (15) aufweist und die beiden Baugruppenträger (13, 14) mittels einer das zweite Gehäuseteil (6) durchstoßenden bzw. überbrückenden elektrischen Verbindung (11) verbunden sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Gehäuseteil (6) eine elektrische Durchführung (11, 18) aufweist, mittels der Niederspannungsverbindungen (12) zwischen den Baugruppenträgern (13, 14) geführt sind.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der ersten Seite des zweiten Gehäuseteils (6) angeordneten elektrischen bzw. elektronischen Niederspannungs- und Hochspannungsbauteile (16, 17), von der elektrischen Durchführung (18) ausgehend entsprechend dem Spannungsgradienten Niederspannung zu Hochspannung angeordnet sind.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Durchführung (18) bezüglich der Baugruppenträger (13, 14) im wesentlichen zentral angeordnet ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine radiale Anordnung der Niederspannungs- und Hochspannungsbauteile (16, 17) entsprechend dem Spannungsgradienten Niederspannung zu Hochspannung.
7. Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch in die HV-Platine eingefräste Luftspalte zwischen einzelnen HV- Baugruppen.
8. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste (1) und das zweite Gehäuseteil (6) formschlüssig miteinander zusammenführbar sind.
9. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Gehäuseteil (6) als das Hochspannungs- und das Niederspannungsversorgungsteil aufweisendes Einschubmodul ausgebildet ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Einschubmodul (6) wenigstens einseitig offen ausgebildet ist und dass das erste Gehäuseteil (1) ein Wandelement (4) aufweist, das mit dem Gehäuse des Einschubmoduls (6) im wesentlichen formschlüssig zusammenwirkt.
11. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Verriegelungs-Schalteranordnung, mittels der die Hochspannung beim Herausziehen des Einschubmoduls aus dem ersten Gehäuseteil unterbrochen wird.
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