DE19927899A1 - Brennstoffeinspritzventil - Google Patents
BrennstoffeinspritzventilInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Brennstoffeinspritzventil für Brennstoffeinspritzanlagen von Brennkraftmaschinen, das sich dadurch auszeichnet, daß eine Führungsscheibe (33) stromaufwärts eines Ventilsitzes (18) vorgesehen ist, die mehrere Funktionen erfüllt. Neben der Führung einer axial beweglichen Ventilnadel (5) übernimmt die Führungsscheibe (33) auch eine Durchströmfunktion für den Brennstoff. Dazu ist in der Führungsscheibe (33) ein Durchgangsloch (43) vorgesehen, das über seinen äußeren Umfang alternierend Führungsbereiche (44) und Strömungsbereiche (45) aufweist, wobei die durch die Führungsbereiche (44) festgelegt4e Öffnungsweite des Durchgangslochs (43) kleiner ist als die durch die Strömungsbereiche (45) festgelegte Öffnungsweite. DOLLAR A Das Brennstoffeinspritzventil eignet sich besonders für den Einsatz in Brennstoffeinspritzanlagen von gemischverdichtenden fremdgezündeten Brennkraftmaschinen.
Description
Die Erfindung geht aus von einem Brennstoffeinspritzventil
nach der Gattung des Hauptanspruchs.
Aus der WO 93/18299 ist bereits ein Brennstoffeinspritz
ventil bekannt, das einen Ventilsitzkörper aufweist, auf dem
ein Führungselement aufliegt, das eine zentrale
Durchgangsöffnung besitzt, durch die sich axial eine
Ventilnadel bewegen kann. Diese innere Durchgangsöffnung im
Führungselement ist sehr exakt mit geringen Toleranzen
gefertigt, da die axial bewegliche Ventilnadel in ihr
geführt wird. Außerhalb dieser zentralen Durchgangsöffnung
ist in dem Führungselement eine Vielzahl von
Durchgangslöchern zum Strömungsdurchlaß eingebracht, die
selbst kreisförmig ausgebildet und ansonsten gleichmäßig
kreisringförmig im Führungselement angeordnet sind. Der
Brennstoffströmungsweg liegt also außerhalb der zentralen
Durchgangsöffnung.
An der stromaufwärtigen Stirnseite des Führungselements ist
zusätzlich ein dünnes Filterelement als weiteres Bauteil
ausgeformt. In einer mittleren kreisringförmigen Filterzone
sind dabei unzählige kreisrunde Filteröffnungen vorgesehen.
Das Filterelement überdeckt vollständig das Führungselement
mit seinen Durchgangslöchern.
Ebenso ist es auch aus den Schriften DE 39 16 459 A1 und
US 5,642,862 bereits bekannt, an Einspritzventilen eine
Führungsscheibe nahe des Ventilsitzes vorzusehen, die eine
zentrale Führungsöffnung und außerhalb dieser
Führungsöffnung liegende Strömungsöffnungen besitzen.
Das erfindungsgemäße Brennstoffeinspritzventil mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat den
Vorteil, daß auf einfache Art und Weise eine
Funktionsintegration erreicht ist, die durch eine
vereinfachte Herstellbarkeit und eine reduzierte Anzahl an
Herstellungsprozessen besonders kostengünstig erzielt wird.
Erfindungsgemäß wird die Funktionsintegration dadurch
erreicht, daß in einem als Führungsscheibe ausgeführten
Bauteil zur axialen Führung einer Ventilnadel nur eine
Öffnung vorgesehen ist, die sowohl als Führungsöffnung als
auch als Strömungsöffnung dient.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im
Hauptanspruch angegebenen Brennstoffeinspritzventils
möglich.
In vorteilhafter Weise wird das innere Durchgangsloch in der
Führungsscheibe mittels Stanzen hergestellt. Dabei wird also
in einem Verfahrensschritt eine Öffnung eingebracht, mit der
sowohl die Führung der Ventilnadel übernommen wird als auch
der Durchtritt des Brennstoffs realisiert wird. Weitere
Öffnungen werden nicht in der Führungsscheibe benötigt, so
daß auch keine weiteren Fertigungsprozesse notwendig sind.
Da die Führungsscheibe zum Ventilsitz eine feste Position
einnimmt, ist eine gezielte Anströmung der Lochscheibe
möglich, die über die Betriebsdauer nicht veränderlich ist.
Im Gegensatz zu Ventilnadeln, die Strömungsabschliffe am
Umfang aufweisen, treten bei Verwendung der neuen
Führungsscheibe keine Strahlwinkeltoleranzen oder
Durchflusstoleranzen auf, die nachteiligerweise bei den
bekannten Ventilnadeln durch das mögliche Verdrehen und der
veränderlichen relativen Lage zu den Abspritzöffnungen im
Betrieb auftreten können.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 ein
teilweise dargestelltes Brennstoffeinspritzventil mit einer
erfindungsgemäßen Führungsscheibe und Fig. 2 eine
Führungsscheibe in einer Draufsicht.
In der Fig. 1 ist als ein Ausführungsbeispiel ein Ventil in
der Form eines Einspritzventils für
Brennstoffeinspritzanlagen von gemischverdichtenden
fremdgezündeten Brennkraftmaschinen teilweise dargestellt.
Das Einspritzventil hat einen rohrförmigen Ventilsitzträger
1, in dem konzentrisch zu einer Ventillängsachse 2 eine
Längsöffnung 3 ausgebildet ist. In der Längsöffnung 3 ist
eine axial bewegbare Ventilnadel 5 angeordnet, die an ihrem
stromabwärtigen Ende 6 einen z. B. zylinderförmigen
Ventilschließkörper 7 aufweist.
Die Betätigung des Einspritzventils erfolgt in bekannter
Weise, beispielsweise elektromagnetisch. Zur axialen
Bewegung der Ventilnadel 5 und damit zum Öffnen entgegen der
Federkraft einer nicht dargestellten Rückstellfeder bzw.
Schließen des Einspritzventils dient ein schematisch
angedeuteter elektromagnetischer Kreis mit einer Magnetspule
10, einem Anker 11 und einem Kern 12. Der Anker 11 ist mit
dem dem Ventilschließkörper 7 abgewandten Ende der
Ventilnadel 5 durch z. B. eine Schweißnaht mittels eines
Lasers verbunden und auf den Kern 12 ausgerichtet.
Anstelle mittels eines elektromagnetischen Kreises kann das
Einspritzventil auch piezoelektrisch oder magnetostriktiv
betätigbar sein.
Ein Ventilsitzkörper 16 ist an dem stromabwärts liegenden,
dem Kern 12 abgewandten Ende des Ventilsitzträgers 1 in der
konzentrisch zur Ventillängsachse 2 verlaufenden
Längsöffnung 3 durch Schweißen dicht montiert. An seiner dem
Ventilschließkörper 7 abgewandten, unteren Stirnseite 17 ist
der einen festen Ventilsitz 18 aufweisende Ventilsitzkörper
16 mit einer z. B. topfförmig ausgebildeten Lochscheibe 21
konzentrisch und fest verbunden.
Zur Führung der Ventilnadel 5 bzw. des Ventilschließkörpers
7 während der AxialbeWegung der Ventilnadel 5 entlang der
Ventillängsachse 2 dient eine erfindungsgemäße, z. B. an
einer oberen, der Lochscheibe 21 abgewandten Stirnseite 32
des Ventilsitzkörpers 16 befestigte Führungsscheibe 33. Der
zylinderförmige, dem Ventilsitz 18 zugewandt eine Kontur
eines Kugelabschnitts aufweisende Ventilschließkörper 7
wirkt mit dem sich in Strömungsrichtung kegelstumpfförmig
verjüngenden Ventilsitz 18 des Ventilsitzkörpers 16
zusammen.
Die Lochscheibe 21 besitzt wenigstens eine, beispielsweise
vier durch Erodieren, Stanzen oder Ätzen ausgeformte
Abspritzöffnungen 36. Ein Halterand der Lochscheibe 21 ist
konisch nach außen gebogen, so daß dieser an die durch die
Längsöffnung 3 bestimmten inneren Wandung des
Ventilsitzträgers 1 anliegt, wobei eine radiale Pressung
vorliegt. Die Lochscheibe 21 ist mit der Wandung des
Ventilsitzträgers 1 beispielsweise durch Schweißen dicht
verbunden.
Die Einschubtiefe des Ventilsitzkörpers 16 bestimmt die
Größe des Hubs der Ventilnadel 5. Dabei ist die eine
Endstellung der Ventilnadel 5 bei nicht erregter Magnetspule
10 durch die Anlage des Ventilschließkörpers 7 am Ventilsitz
18 festgelegt, während sich die andere Endstellung der
Ventilnadel 5 bei erregter Magnetspule 1 durch die Anlage
des Ankers 11 am unteren Kernende ergibt.
Die Führungsscheibe 33 dient der radialen Führung der
Ventilnadel 5 während ihrer axialen Bewegung in der
Längsöffnung 3 zur Vermeidung von zu hohem Verschleiß am
Ventilsitz 18 und von asymmetrischen Strömungsverhältnissen
zwischen dem Ventilsitz 18 und den Abspritzöffnungen 36.
Außerdem erfüllt die Führungsscheibe 33 auch eine
Durchströmfunktion für den Brennstoff, damit dieser aus dem
Ventilinnenraum stromaufwärts der Führungsscheibe 33 bis zum
Ventilsitz 18 hin gelangen kann. Die Führungsscheibe 33
besitzt eine Dicke von ca. 80 µm bis 150 µm. Üblicherweise
erfolgt die Herstellung der Führungsscheibe 33 mittels
Stanzen, Ätzen oder Galvanoformung (LIGA-, MIGA-Technik).
Fig. 2 zeigt eine Führungsscheibe 33 als Einzelbauteil in
einer Draufsicht. In der kreisförmigen Führungsscheibe 33
ist ein zentrales Durchgangsloch 43 vorgesehen, das von
einer kreisrunden Form abweichend ausgeformt ist. Die
Führungsscheibe 33 besitzt über den Umfang des
Durchgangslochs 43 gesehen mehrere beabstandete
Führungsbereiche 44, die einen geringfügig größeren
Durchmesser vorgeben als den Außendurchmesser des
Ventilschließkörpers 7 der Ventilnadel 5. Diese
Maßunterschiede führen zu einem minimalen Spiel von ca.
10 µm.
Zwischen den die Öffnungsweite des Durchgangslochs 43
einengenden Führungsbereichen 44 sind umfangsmäßig verteilt
Strömungsbereiche 45 vorgesehen, die die Öffnungsweite des
Durchgangslochs 43 erweitern. Über den Umfang des
Durchgangslochs 43 gesehen liegen also an seinem
Begrenzungsrand alternierend Führungsbereiche 44 und
Strömungsbereiche 45 vor. In vorteilhafter Weise sind drei
bis sechs solcher Bereiche 44, 45 ausgeformt. In Fig. 2 ist
eine Führungsscheibe 33 mit jeweils fünf Führungsbereichen
44 und Strömungsbereichen 45 dargestellt.
Die Befestigung der Führungsscheibe 33 erfolgt z. B. mit vier
um 90° voneinander versetzt liegenden, mittels eines Lasers
erzielbaren Schweißpunkten. Die Führungsscheibe 33 wird bei
der Montage mit einem Stift, der einen geringfügig größeren
Durchmesser hat als der Ventilschließkörper 7, zum
Ventilsitz 18 zentriert. Im zentrierten Zustand wird die
Führungsscheibe 33 gegen die Stirnseite 32 des
Ventilsitzkörpers 16 gedrückt und nachfolgend z. B. mit
einer Widerstandsschweißung oder mit einer Laserschweißung
befestigt. Im eingebauten Zustand liegt die Führungsscheibe
33 mit ihrer oberen, dem Ventilsitzkörper 16
gegenüberliegenden Stirnfläche z. B. an einem optional
einbaubaren hülsenförmigen Stützelement 48 an. Denkbar ist
aber ebenso, die Führungsscheibe 33 mit ihrer oberen
Stirnfläche in ihrem Außenbereich an einer Stufe oder an
einem Absatz des Ventilsitzträgers 1, ähnlich wie aus der
Schrift US 5,642,862 bekannt, zur Anlage zu bringen. Das
Fixieren des Ventilsitzkörpers 16 im Ventilsitzträger 1 kann
anstelle von Schweißnähten auch z. B. mittels Bördeln
erfolgen.
Mögliche Verfahren zum Verbinden von Ventilsitzkörper 16 und
Führungsscheibe 33 sind z. B. Laserschweißen,
Widerstandsschweißen, Löten oder Klemmen. Das innere
Durchgangsloch 43 in der Führungsscheibe 33 wird z. B.
mittels Stanzen eingebracht.
Claims (8)
1. Brennstoffeinspritzventil für Brennstoffeinspritzanlagen
von Brennkraftmaschinen, mit einer Ventillängsachse, mit
einer entlang der Ventillängsachse bewegbaren Ventilnadel,
mit einem zur Ventilnadel gehörenden Ventilschließkörper,
der mit einem festen Ventilsitz zusammenwirkt, mit einer
stromaufwärts des Ventilsitzes angeordneten Führungsscheibe,
die ein zentrales Durchgangsloch aufweist, durch das die
Ventilnadel axial bewegbar ist und mit dem eine Führung der
Ventilnadel während ihrer Axialbewegung erfolgt, dadurch
gekennzeichnet, daß das Durchgangsloch (43) der
Führungsscheibe (33) über seinen Umfang alternierend
Führungsbereiche (44) und Strömungsbereiche (45) aufweist,
wobei die durch die Führungsbereiche (44) festgelegte
Öffnungsweite des Durchgangslochs (43) kleiner ist als die
durch die Strömungsbereiche (45) festgelegte Öffnungsweite.
2. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsscheibe (33) mittels
Galvanoformung herstellbar ist.
3. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsscheibe (33) aus einem Blech
herstellbar ist.
4. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ventilsitz (18) in einem
Ventilsitzkörper (16) ausgebildet ist, der eine obere
Stirnseite (32) besitzt, an der die Führungsscheibe (33)
befestigt ist.
5. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die feste Verbindung von Führungsscheibe
(33) und Ventilsitzkörper (16) durch Schweißen, Löten oder
Klemmen erzielt ist.
6. Brennstoffeinspritzventil nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß über den Umfang des
Durchgangslochs (43) wenigstens jeweils drei sich
abwechselnde Führungsbereiche (44) und Strömungsbereiche
(45) ausgeformt sind.
7. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Durchgangsloch (43) mittels Stanzen
herstellbar ist.
8. Brennstoffeinspritzventil nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Durchgangsloch
(43) die einzige Öffnung der gesamten Führungsscheibe (33)
ist.
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