DE19926128A1 - Halbleiterbauteil-Gehäuse - Google Patents
Halbleiterbauteil-GehäuseInfo
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Abstract
Es wird ein Halbleiterbauteil-Gehäuse geschaffen, das größere Ströme als ein Gehäuse vom TO-247-Typ ermöglicht. Der Leiterrahmen des Gehäuses ist so ausgebildet, daß ein größeres Halbleiterplättchen auf ihm befestigbar ist. Ein verbesserter Formklemmbereich verringert den Bereich, von dem aus Feuchtigkeit in das Formgehäuse eintreten kann. Klammeranordnungen dienen zur Befestigung des Halbleiterbauteil-Gehäuses an einer Leiterplatte oder einem Kühlkörper, um die höheren Betriebstemperaturen, die sich aus den vergrößerten Betriebsströmen ergeben, wirkungsvoll abzuleiten. Der Leiterrahmen weist einen Laschenabschnitt mit einer großen Fläche und zumindest einen sich hiervon erstreckenden Anschlußschenkel auf, wobei der Leiterrahmen eine im wesentlichen konstante Dicke aufweist und der Laschenabschnitt frei von Öffnungen ist. Das auf dem Laschenabschnitt befestigte Halbleiterplättchen belegt im wesentlichen den gesamten Oberflächenbereich einer Seite des Laschenabschnittes, und die gesamte Oberfläche des Halbleiterplättchens und zumindest die Seite des Laschenabschnittes, auf der das Halbleiterplättchen befestigt ist, sind durch ein ununterbrochenes Formgehäuse bedeckt.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Halbleiterbauteil-Gehäuse
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
Halbleiterbauteil-Gehäuse oder -packungen sind gut bekannt. Ein
derartiges Gehäuse ist unter der Industriebezeichnung "TO-247"
bekannt. Derartige Halbleiterbauteil-Gehäuse haben üblicherweise
drei Ausgangsleitungsanschlüsse, die sich durch die Gehäuseober
fläche erstrecken und mit einem Halbleiterplättchen verbunden
sind, das ein Leistungs-MOSFET- oder -IGBT-Halbleiterplättchen
oder dergleichen sein kann. Die untere Oberfläche der Leiter
rahmen-Lasche, die das Halbleiterplättchen aufnimmt, liegt für
einen Druckkontakt frei, der dadurch hergestellt wird, daß die
Lasche durch eine durch eine Öffnung in dem Gehäuse hindurch
laufende Schraube an einem Kühlkörper befestigt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Halbleiterbauteil-
Gehäuse der eingangs genannten Art zu schaffen, das es ermög
licht, daß ein eine vergrößerte Fläche aufweisendes Halbleiter
plättchen auf einen Leiterrahmen mit einer vorgegebenen Fläche
befestigt wird, wobei eine verbesserte Klemmung des Bauteils
während der Formung des Gehäuses ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Das erfindungsgemäße Halbleiterbauteil-Gehäuse ermöglicht die
Verwendung eines größeren Halbleiterplättchens beispielsweise
in einem TO-247-Gehäuse mit vorgegebener Größe und ermöglicht
ein verbessertes Anklemmen an einem Kühlkörper, wobei sich
außerdem eine vergrößerte Kriechstrecke zwischen den Anschluß
leitungen ergibt.
Erfindungsgemäß wird ein TO-247-Gehäuse so modifiziert, daß die
Öffnung für die Befestigungsschraube in dem Leiterrahmen fortge
lassen wird und das Bauteil durch eine neuartige Federklammer-
Anordnung an einem Kühlkörper befestigt wird. Dies ermöglicht
eine Vergrößerung der Fläche des Halbleiterplättchens, das in
dem Bauteil befestigt werden kann. Weiterhin ist eine Kerbe in
dem Gehäuse-Kunststoffmaterial zwischen den aus dem Gehäuse
austretenden Anschlußleitungen vorgesehen, um die Kriechstrecke
zwischen den Anschlußleitungen zu vergrößern. Ein neuartiger
versenkter Satz von Eckenöffnungen in dem Gehäuse legt die
Ecken des Leiterrahmens frei, um ein Einklemmen der Ecken
während der Abformung zu ermöglichen und um die hermetische
Dichtheit des Gehäuses zu verbessern, d. h. das Ausmaß, in dem
eine hermetische Abdichtung mit dem Leiterrahmen um das Halb
leiterplättchen und die Drahtverbindungen herum hergestellt
wird.
Die Verwendung der neuartigen Klammerbefestigung hat die
folgenden Vorteile:
- 1. Ein schneller und einfacher Vorgang bei niedrigen Kosten.
- 2. Es können bis zu 2,5 kg an Federdruck auf die Mitte des Gehäuses ausgeübt werden.
- 3. Das Gehäuse wird mit einem gleichförmigen thermischen Widerstand an einem Kühlkörper befestigt.
- 4. Es besteht eine geringe Beschädigungsgefahr des Teils während der Befestigung an einem Kühlkörper.
- 5. Die Struktur ist auf die Massenproduktionsherstellung anwendbar.
Die maximale Halbleiterplättchenfläche, die mit der vorliegen
den Erfindung verwendbar ist, beträgt 10 mm × 14 mm. Die Halb
leiterplättchengröße ergibt sich durch ein einziges MOSFET-
Halbleiterplättchen, wie z. B. ein Halbleiterplättchen von der
HEX 7,3-Größe der Firma International Rectifier Corporation bei
einer Leistungsdichte von 300 W. Alternativ kann ein MOSFET
in der Größe HEX 6 und eine Diode mit kurzer Erholzeit (FRED
51), die ebenfalls von der Firma International Rectifier Corpo
ration hergestellt werden, zusammen in dem gleichen Gehäuse
angeordnet werden, und zwar nach Art des Bauteils IRGPSH60UD
der Firma International Rectifier Corporation.
Das erfindungsgemäße Gehäuse kann ein Halbleiterplättchen auf
nehmen, das normalerweise in einem TO-264-Gehäuse angeordnet
wird. Ein in einem TO-264-Gehäuse verwendetes Halbleiterplätt
chen ist typischerweise größer als ein Halbleiterplättchen,
das in dem TO-247-Gehäuse verwendet wird. Das TO-247-Gehäuse
der vorliegenden Erfindung hat jedoch eine kleinere Grundfläche,
einen höheren Strom-Nennwert und niedrigere Kosten als das
größere TO-264-Gehäuse. Im Vergleich zu einem typischen
TO-247-Gehäuse hat das Gehäuse der vorliegenden Erfindung die
gleiche Grundfläche, jedoch ein größeres Halbleiterplättchen
und einen höheren Strom-Nennwert. Es sei bemerkt, daß die
Ausgangsanschlußleitungen oder Anschlüsse der vorliegenden
Erfindung eine vergrößerte Querschnittsfläche aufweisen, um
den höheren Gehäusestrom aufzunehmen. Das Verhältnis der
Halbleiterplättchen-Fläche zur Gehäusefläche ist in der
folgenden Tabelle gezeigt:
| Gehäusetyp | |
| Halbleiterplättchen-/ | |
| Gehäuse-Verhältnis | |
| TO-264 | 17% |
| TO-220 | 16% |
| TO-247 | 19% |
| erfindungsgemäßes Gehäuse | 31% |
In der vorstehenden Tabelle bezieht sich die Gehäusefläche
auf die gesamte Grundfläche unter Einschluß der Anschlüsse,
die das Gehäuse einnehmen würde, wenn es in Querrichtung auf
einer Leiterplatte oder einem Kühlkörper befestigt ist. Somit
kann das Gehäuse der vorliegenden Erfindung ein Halbleiter
plättchen aufnehmen, das um mehr als das 1,5-fache der Größe
des Halbleiterplättchens aufweist, das von einem typischen
TO-247-Gehäuse aufgenommen wird. Zusätzlich ergibt das Gehäuse
der vorliegenden Erfindung eine wirkungsvollere Ausnützung des
zur Verfügung stehenden Leiterrahmenbereichs, als dies bei den
typischen TO-220-, TO-247- und TO-264-Gehäusen der Fall ist.
Die vorliegende Erfindung ergibt ein Halbleiterbauteil-Gehäuse,
bei dem ein Leiterrahmen einen eine große Fläche aufweisenden
Laschenabschnitt und zumindest einen sich hiervon erstreckenden
Anschlußschenkel aufweist, wobei der Leiterrahmen eine im
wesentlichen konstante Dicke aufweist, und wobei der Laschen
abschnitt durchgehend und frei von Öffnungen ist. Ein Halb
leiterplättchen ist auf dem Laschenabschnitt des Leiterrahmens
befestigt, wobei das Halbleiterplättchen im wesentlichen die
gesamte Oberfläche einer Seite des Laschenabschnitts einnimmt,
auf der das Halbleiterplättchen befestigt ist, und die gesamte
Oberfläche des Halbleiterplättchens und zumindest eine Seite
des Laschenabschnittes, auf dem das Halbleiterplättchen be
festigt ist, sind durch ein gemeinsames und ununterbrochenes
Formgehäuse aus Kunststoff oder anderem Material bedeckt, aus
dem sich zumindest ein Anschlußschenkel heraus erstreckt, wobei
auch das Formgehäuse frei von durchgehenden Öffnungen ist.
Das neuartige erfindungsgemäße Gehäuse ist weiterhin weniger
empfindlich gegenüber dem Eindringen von Feuchtigkeit, weil die
Formklemmöffnungen an den Bauteilecken angeordnet sind, wodurch
sich ein längerer Feuchtigkeitspfad in das Innere des Gehäuses
ergibt, als wenn die Formklemmöffnungen auf den Seitenabschnit
ten des Bauteils belassen würden. Dies ist der Fall, weil das
größere von dem erfindungsgemäßen Gehäuse aufgenommene Halb
leiterplättchen näher an den Seiten des Gehäuses als an den
Ecken liegt.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung er
geben sich aus der folgenden ausführlichen Beschreibung der
Erfindung, die sich auf die beigefügten Zeichnungen bezieht.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 den Leiterrahmen für eine Version eines be
kannten TO-264-Gehäuses,
Fig. 2 den Leiterrahmen für ein übliches bekanntes
TO-247-Gehäuse,
Fig. 3 den bei der vorliegenden Erfindung verwendeten
Leiterrahmen,
Fig. 4 eine Ausführungsform des Gehäuses mit dem
neuartigen Leiterrahmen nach Fig. 3,
Fig. 5 das Gehäuse nach Fig. 4 mit einer ersten Art
von Federklammerbefestigung,
Fig. 6 die Anordnung nach Fig. 5 zur Befestigung von
zwei Gehäusen,
Fig. 7 eine modifizierte Federklammer-Befestigungs
anordnung,
Fig. 8 eine weitere modifizierte Federklammerbe
festigungsanordnung,
Fig. 9 eine weitere modifizierte Federklammer-
Befestigungsanordnung,
Fig. 10 die Kontaktkraft als Funktion des thermischen
Widerstandes für die Klammerbefestigungen der vorliegenden
Erfindung.
Zur Erläuterung der Erfindung ist in den Zeichnungen eine
Ausführungsform gezeigt, die derzeit bevorzugt wird, wobei es
jedoch verständlich ist, daß die Erfindung nicht auf die präzise
Anordnung und Einzelheiten, die gezeigt sind, beschränkt ist.
Zunächst wird auf Fig. 1 Bezug genommen, in der ein Leiter
rahmen gezeigt ist, der ein übliches ebenes Kupfer-Stanzteil
ist, wobei jedes Element eine Haupt-Halbleiterplättchen-
Aufnahmefläche oder Lasche 20, Kontaktierungsdraht-Pfosten 21
und 22 und sich von diesen erstreckende Anschlußleitungen 23,
24 und 25 aufweist. Die in der Mitte liegende Anschlußleitung
24 ist einstückig mit dem Laschenbereich 20 verbunden, und sie
ist daher mit der Unterseite eines Halbleiterplättchens verbun
den, das über dem Bereich 20 befestigt ist, wobei diese Unter
seite beispielsweise die untere Drain-Elektrode eines MOSFET-
Halbleiterplättchens sein kann. Die Source-Elektrode und die
Gate-Elektrode des Halbleiterplättchens werden über Kontaktie
rungsdrähte mit den Pfosten 21 und 22 verbunden. Nach der
Befestigung des Halbleiterplättchens auf dem Bereich 20 und der
Kontaktierungsdrahtverbindung mit den Anschlußleitungspfosten
werden der Leiterrahmen und das Halbleiterplättchen durch
Übertragungsformung in ein geeignetes Formgehäuse aus Kunststoff
oder anderem geeigneten Isoliermaterial eingebettet, und das
überschüssige Metall des Leiterrahmens wird abgeschnitten, um
die Anschlußleitungen 23, 24 und 25 voneinander zu trennen. Die
untere Oberfläche der Lasche 20 bleibt frei und kann mit Nickel
plattiert werden.
Es ist zu erkennen, daß der Hauptteil des Leiterrahmens nach
Fig. 1 eine Befestigungsbohrung 30 aufweist. Hierdurch wird
die Fläche des Leiterrahmens verringert, die ein Halbleiter
plättchen aufnehmen kann. Wenn eine Schraube dazu verwendet
wird, die untere Oberfläche des Laschenbereiches 20 des Leiter
rahmens gegen einen Kühlkörper zu drücken, so ist weiterhin
die ausgeübte Kraft eine freitragende Kraft und liegt nicht
über dem Halbleiterplättchen-Bereich des Gehäuses. Dies führt
zu einem schlechten thermischen Widerstand zum Kühlkörper, der
sich aus der ungleichförmigen Kraft ergibt, mit der der
Leiterrahmen gegen den Kühlkörper gehalten wird. Die Lage der
Befestigungsbohrung 30 führt dazu, daß ein stärkerer Druck auf
den Teil des Leiterrahmens ausgeübt wird, der der Befestigungs
bohrung am nächsten liegt, so daß der Kontaktdruck an weiter
entfernt liegenden Stellen von der Befestigungsbohrung aus
abnimmt. Somit steigt der thermische Widerstand zwischen dem
Leiterrahmen und dem Bauteil an, wenn der Abstand von der
Befestigungsbohrung zunimmt. Weiterhin ruft die Lage der
Befestigungsbohrung 30 eine vergrößerte Wahrscheinlichkeit
eines Bruches des Halbleiterplättchens aufgrund von Biege
beanspruchungen während des Einbaus hervor.
Fig. 2 zeigt den Leiterrahmen eines üblichen TO-247-Gehäuses,
und die Ähnlichkeit dieses Leiterrahmens mit dem nach Fig. 1
ist offensichtlich. Gleiche Bezugsziffern in Fig. 2 bezeichnen
Teile, die gleich denen nach Fig. 1 sind.
Bei dem Bauteil nach Fig. 2 ist die Fläche 20, die zur Befesti
gung eines Halbleiterplättchens zur Verfügung steht, beträcht
lich kleiner als die wesentlich größere Befestigungsfläche bei
dem Gehäuse nach Fig. 1. Fig. 2 zeigt weiterhin eine Befesti
gungsbohrung 30 und Formteil-Verriegelungsansätze 40 bis 45 auf
der Leiterrahmen-Lasche. Die Formteilverriegelungsansätze sind
metallische Teile dese Leiterrahmens, die dazu verwendet werden,
den umgebenden abgeformten Teil des Bauteils festzuhalten. Die
Formteilverriegelungsansätze 40 sind durch Klemmbereiche 46 und
47 unterbrochen, die die Bereiche sind, die an ihren Kanten in
der Form während des Formungsvorganges eingeklemmt werden. Dies
heißt mit anderen Worten, daß es die Klemmbereiche ermöglichen,
daß der Leiterrahmen in einer gewünschten Ausrichtung gehalten
wird, während er mit dem Formteil umgeben wird. Die Klemmbe
reiche werden häufig mit Nickel plattiert, weil sie nach der
Abformung des Gehäuses freiliegen. Weiterhin sind diese Bereiche
diejenigen, an denen Feuchtigkeit in das abgeformte Gehäuse
eintreten und unerwartete Bauteilausfälle hervorrufen kann.
Fig. 3 zeigt den Leiterrahmen der vorliegenden Erfindung,
wobei Teile, die gleich denen nach den Fig. 1 und 2 sind,
mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet sind. Die vorliegende
Erfindung unterscheidet sich von den in den Fig. 1 und 2
gezeigten Gehäusen in mehrfacher bedeutsamer Weise. Zunächst
wird bei der vorliegenden Erfindung die Befestigungsbohrung
30 nicht verwendet, so daß die das Halbleiterplättchen auf
nehmende Fläche 20 wesentlich vergrößert wird. Tatsächlich wird
der das Halbleiterplättchen aufnehmende Bereich 20 bei der
vorliegenden Erfindung praktisch gegenüber der Fläche des in
Figur gezeigten TO-247-Gehäuses verdoppelt. Bei dieser Anord
nung wird das Halbleiterplättchen vorzugsweise durch Ober
flächenbefestigung auf dem Aufnahmebereich 20 befestigt.
Weiterhin sind die Formteilverriegelungsansätze des Leiter
rahmens auf Segmente 50, 51 und 52 abgeändert, wodurch Eck
bereiche 53 und 54 freibleiben (die wahlweise mit Nickel
plattiert weden können), um ein Klemmen des Leiterrahmens beim
Formvorgang zu ermöglichen. Die Bereiche 53 und 54 sind von dem
Halbleiterplättchen-Bereich entfernt angeordnet und verbessern
die Feuchtigkeitsbeständigkeit des Gehäuses verglichen mit der
Beibehaltung der Klemmbereiche an den Seitenteilen des Leiter
rahmens, wie dies durch die Bereiche 46 und 47 in Fig. 2
gezeigt ist. Dies ergibt sich daraus, daß die Länge des Klemm
bereiches kleiner als bei den bekannten Gehäusen nach Fig. 2
ist, so daß weniger Feuchtigkeit in das abgeformte Gehäuse
eintreten kann, und die Anordnung der Formklemmbereiche 53 und
54 an von dem Halbleiterplättchenbereich entfernten Stellen
erfordert es, daß schädliche Feuchtigkeit sich über eine längere
Strecke bewegt, bis sie das Halbleiterplättchen erreicht,
verglichen mit der Beibehaltung der Klemmbereiche an den seit
lichen Teilen des Leiterrahmens. Bei der vorliegenden Erfindung
liegt die vergrößerte Halbleiterplättchen-Fläche, die sich bei
dem erfindungsgemäßen Gehäuse ergibt, näher an den Seiten des
Leiterrahmens, als an den Ecken. Somit würde die Beibehaltung
der Klemmbereiche an den Seitenteilen des Leiterrahmens die
Feuchtigkeitsbeständigkeit im Vergleich zu den typischen
Gehäusen nach Fig. 2 verringern. Eine Verbesserung wird dadurch
erzielt, daß die Formklemmbereiche auf die Bereiche 53 und 54
verlegt werden.
Zusätzlich sind die Formklemmbereiche 53 und 54 vorzugsweise
auf eine Dicke abgeflacht, die kleiner als die des übrigen
Teils des Laschenbereiches 20 ist. Das Verfahren, mit dem
die Leiterrrahmen gestanzt werden, ruft typischerweise einen
gezogenen Radiusbereich hervor, d. h. einen nichtquadratischen
Winkel zwischen der ebenen Oberfläche des Leiterrahmens und
der seitlichen Oberfläche. Dies kann in negativer Weise die
Klemmfestigkeit beeinflussen. Um diesen Nachteil zu beseitigen,
sind die Bereiche 53 und 54 abgeflacht, um einen angenähert
rechtwinkligen Eckenwinkel zwischen der ebenen Oberfläche des
Leiterrahmens und der seitlichen Oberfläche zu schaffen. Der
Abflachungsvorgang macht weiterhin den Eckenbereich dünner und
erleichtert eine verbesserte Einklemmung.
Drittens ist die Querschnittsfläche der Anschlußschenkel 23,
24 und 25 vergrößert (um 85 Ampere effektiv anstatt von 70 Ampere
effektiv für das Gehäuse nach Fig. 2 zu führen) und
die Längskanten dieser Anschlußschenkel können abgeschrägt oder
angefast werden, um es zu ermöglichen, daß sie in eine Leiter
plattenöffnung mit der gleichen Größe passen, wie sie zur Auf
nahme eines bekannten Bauteils verwendet werden, wie z. B. des
typischen TO-247-Gehäuses.
Fig. 4 zeigt den Leiterrahmen nach Fig. 3 nach der Übertra
gungsabformung eines Kunststoffgehäuses 60 und nach dem
Abschneiden der überschüssigen Leiterrahmenbereiche. Das
Gehäuse 60 ist so abgeformt, daß es das Halbleiterplättchen
und die Kontaktierungsdrahtverbindungen umgibt, und es ist
vorzugsweise um die Seiten 55 des Laschenabschnittes 20 herum
abgeformt, wobei die Unterseite des Laschenabschnittes frei
bleibt. Die Formklemmbereiche 53 und 54 werden wahlweise an
ihren oberen und unteren Oberflächen ebenfalls nicht von dem
Gehäuseformteil 60 bedeckt. Es sei darauf hingewiesen, daß
das Kunststoffgehäuse neuartige Schlitze 70 und 71 aufweist,
um die Kriechstrecke zwischen den Anschlußleitungen 23-24 und
24-25 zu vergrößern. Die Kriechstrecke ist die Umfangslänge
um die Außenkante des Gehäuses 60, gemessen zwischen benach
barten Leitungen.
Fig. 5 zeigt die neuartige Klammerbefestigung des Gehäuses
60. Weil eine Befestigungsbohrung für einen vergrößerten
Druck an einen Kühlkörper bei dem Gehäuse der vorliegenden
Erfindung nicht vorgesehen ist, ist eine Klammerbefestigung
erforderlich, um das Gehäuse 60 in geeigneter Weise an einer
Leiterplatte oder einem Kühlkörper zu befestigen. Eine Feder
klammer 80 ist vorgesehen, die Schenkel 81 und 82 mit Einrast
teilen 83 bzw. 84 sowie einen einspringenden Druck-Brücken
abschnitt 85 aufweist. Das Gehäuse 60 und der Brückenabschnitt
85 können derart angeordnet werden, daß der Brückenabschnitt 85
Druck auf das Gehäuse 60 angenähert am Mittelpunkt des Halb
leiterplättchen-Bereiches aufbringt, wodurch der spezifische
thermische Widerstand zu einem Minimum gemacht wird. Weiterhin
ruft die Anpreßanordnung des Brückenabschnitts 85 keine Biegebe
anspruchung oder ungleichförmige Beanspruchung auf das Gehäuse
60 beim Einbau hervor. Die Einrastteile 83 und 84 sind so aus
gebildet, daß sie in Öffnungen 90 und 91 der Halterung 92 ein
rasten. Die Halterung 92 kann eine leitende Oberfläche 93 auf
weisen, die mit der Unterseite der Lasche 20 durch die Feder
80 in Berührung gedrückt wird. Es können mehrere Bauteile auf
der Oberfläche 92 befestigt werden, wie dies in Fig. 6 gezeigt
ist, in der ein Bauteil bereits befestigt ist.
Wie dies in Fig. 7 gezeigt ist, kann die Federklammer eine
U-förmige Klammer 100 sein, die auf die Oberseite des Gehäuses
60 und die Unterseite der Halterung oder des Kühlkörpers 101
aufgeklemmt ist. Die nach innen gerichtete Klemmkraft, die von
den seitlichen Armen 102 ausgeübt wird, hält das Gehäuse 60 an
seinem Platz. Diese Anordnung ermöglicht es, daß das Gehäuse 60
an der Halterung oder dem Kühlkörper 101 befestigt wird, ohne
daß es erforderlich ist, Klammerbefestigungsöffnungen in der
Halterung oder dem Kühlkörper 101 vorzusehen. Das Gehäuse 60
und die U-förmige Klammer 100 können derart angeordnet werden,
daß die seitlichen Arme 102 einen Druck auf das Gehäuse 60
angenähert am Mittelpunkt des Halbleiterplättchenbereiches
ausüben, wodurch der spezifische thermische Widerstand zu einem
Minimum gemacht wird. Weil weiterhin der Druck angenähert am
Mittelpunkt des Halbleiterplättchen-Bereiches ausgeübt wird,
wird das Gehäuse 60 beim Einbau keinen Biegekräften oder un
gleichförmigen Kräften ausgesetzt.
Fig. 8 zeigt die Verwendung von freitragenden Federn 110, die
in einen Schlitz 111 eines Kühlkörpers 112 eingeklemmt werden.
Diese Anordnung ermöglicht es, daß das Gehäuse 60 an dem Kühl
körper 112 befestigt wird, ohne daß Klammerbefestigungsöffnungen
in dem Kühlkörper 112 vorgesehen werden, und ohne daß es erfor
derlich ist, ein Ende des Kühlkörpers zu übergreifen, wie dies
bei der U-förmigen Klammer 100 nach Fig. 7 erforderlich ist.
Bei dieser Anordnung bewirkt die Kragarm-Wirkung, daß der Arm
113 eine nach unten gerichtete Kraft gegen das Gehäuse 60 aus
übt, vorzugsweise gegen den Mittelpunkt des Halbleiterplättchen-
Bereiches. Das Aufbringen des Druckes auf das Gehäuse 60 ange
nähert am Mittelpunkt des Halbleiterplättchen-Bereiches macht
den spezifischen thermischen Widerstand zu einem Minimum. Weil
weiterhin der Druck angenähert auf den Mittelpunkt des Halblei
terplättchen-Bereiches ausgeübt wird, wird das Gehäuse 60 beim
Einbau keinen Biegekräften oder ungleichförmigen Kräften aus
gesetzt.
Fig. 9 zeigt eine weitere Art einer Federklammer 120 und eine
andere Art eines mit Rippen versehenen Kühlkörpers 121. Die
Federklammer 120 wird gegen den mit Rippen versehenen Kühlkörper
121 derart an ihrem Platz gehalten, daß sie einen nach unten
gerichteten Druck auf das Gehäuse 60 ausübt, um das Bauteil an
seinem Platz zu halten.
Fig. 10 zeigt die von den Federklammern auf das Gehäuse 60
ausgeübte Kontaktkraft als Funktion des thermischen Widerstandes
zwischen dem Gehäuse 60 und dem Kühlkörper oder der Halterung.
Die gezeigten Federklammern üben typischerweise eine Kraft von
zwischen ungefähr 20 bis ungefähr 40 Newton aus, um einen ther
mischen Widerstand von weniger als ungefähr 0,24°C/W hervorzu
rufen. Es wurde festgestellt, daß an dem Gehäuse keine Schäden
für Federkräfte von weniger als ungefähr 2000 Newton
hervorgerufen werden.
Die vorliegende Erfindung ergibt somit ein Halbleiterbauteil-
Gehäuse, das ein Halbleiterplättchen mit vergrößerten Ab
messungen verglichen mit ähnliche Abmessungen aufweisenden
Bauteilgehäusen aufnimmt. Diese Anordnung ermöglicht es, daß
das Halbleiterbauteil höhere Betriebsströme zuläßt, als
ähnliche Abmessungen aufweisende Bauteilgehäuse. Weiterhin ist
das Halbleiterbauteil-Gehäuse der vorliegenden Erfindung der
art angeordnet, daß der Formklemmbereich von dem Halbleiter
plättchen entfernt angeordnet ist, wodurch der Bereich ver
ringert wird, von dem aus schädliche Feuchtigkeit in das Form
gehäuse eintreten kann und wodurch der Abstand vergößert wird,
über den die Feuchtigkeit kriechen muß, um mit dem Halbleiter
plättchen in Kontakt zu kommen.
Die in dem Gehäuse 60 vorgesehene Kerbe dient zur Vergrößerung
der Kriechstrecke zwischen benachbarten Anschlußleitungen,
wodurch die kapazitiven Effekte von dem Material des Gehäuses
60 auf die Leitungen verringert werden.
Die neuartigen Klammeranordnungen der vorliegenden Erfindung
ermöglichen es, daß die vergrößerten Betriebstemperaturen, die
sich aufgrund der vergrößerten Betriebsströme ergeben, in
wirkungsvoller Weise von dem Gehäuse 60 abgeleitet werden,
indem ein verbesserter thermischer Kontakt und ein geringer
thermischer Widerstand geschaffen wird. Weiterhin ermöglichen
es die neuartigen Klammeranordnungen, daß das Gehäuse 60 sehr
einfach an einer Leiterplatte oder einem Kühlkörper in einer
Weise befestigt wird, die das Gehäuse oder das Halbleiterplätt
chen mechanisch nicht beansprucht.
Die vorliegende Erfindung kann in anderen speziellen Ausfüh
rungsformen verwirklicht werden, ohne den Grundgedanken oder
dessen wesentliche Merkmale zu verlassen.
Claims (12)
1. Halbleiterbauteil-Gehäuse mit einem Leiterrahmen, der
einen großen Laschenabschnitt (20) und zumindest einen sich
hiervon erstreckenden Anschlußschenkel (24) aufweist, mit einem
Halbleiterplättchen, das auf dem Laschenabschnitt (20) des
Leiterrahmens befestigt ist, und mit einem Formgehäuse, das
das Halbleiterplättchen und zumindest einen Teil des Leiter
rahmens bedeckt,
dadurch gekennzeichnet, daß der Laschenabschnitt (20) durch
gehend und frei von Öffnungen ist, daß das Halbleiterplättchen
im wesentlichen den gesamten Oberflächenbereich auf einer Seite
des Laschenabschnittes (20) einnimmt, auf der das Halbleiter
plättchen befestigt ist, daß die gesamte Oberfläche des Halb
leiterplättchens und zumindest die Seite des Laschenabschnittes
(20), auf der das Halbleiterplättchen angeordnet ist, von einem
gemeinsamen und ununterbrochenen Formgehäuse (60) bedeckt sind,
wobei sich der zumindest eine Anschlußschenkel (23) aus dem
Gehäuse heraus erstreckt, und daß das Formgehäuse (60) frei von
durch dieses hindurchgehenden Öffnungen ist.
2. Halbleiterbauteil-Gehäuse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß es zumindest einen Formklemmbereich
(53, 54) aufweist, der an einer Ecke des Laschenabschnittes (20)
angeordnet ist, wobei der Formklemmbereich eine Dicke aufweist,
die kleiner als die des übrigen Teils des Laschenabschnittes
(20) ist.
3. Halbleiterbauteil-Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl von Anschlußschenkeln
(23, 24, 25) so angeordnet ist, daß diese von dem Formgehäuse (60)
entlang einer gemeinsamen Ebene vorspringen.
4. Halbleiterbauteil-Gehäuse nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Formgehäuse (60) zumindest
einen Schlitz (70, 71) auf einem Außenteil des Formgehäuses
senkrecht zu einer Richtung des Vorspringens der Vielzahl von
Anschlußschenkeln aus dem Formgehäuse (60) aufweist, wobei der
zumindest eine Schlitz (70, 71) zwischen zwei benachbarten An
schlußschenkeln (23, 24/24, 25) der Vielzahl von Anschlußschenkeln
(23-25) angeordnet ist und wobei sich jeder der Schlitze (70, 71)
von der Oberseite des Formgehäuses zu einer Unterseite des
Formgehäuses erstreckt.
5. Halbleiterbauteil-Gehäuse nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Breite jedes Schlitzes (70, 71)
an der Oberseite und der Unterseite des Formgehäuses (60) größer
ist, als an einem Mittelbereich des Schlitzes.
6. Halbleiterbauteil-Gehäuse nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder Anschlußschenkel (23-25) ab
geschrägt ist.
7. Halbleiterbauteil mit einem Halbleitergehäuse, das einen
Leiterrahmen mit einem eine große Fläche aufweisenden Laschen
abschnitt und zumindest einen sich von diesem erstreckenden
Anschlußschenkel, ein Halbleiterplättchen, das an dem Laschen
abschnitt des Leiterrahmens befestigt ist, und ein Formgehäuse
aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Leiterrahmen eine im wesent
lichen konstante Dicke aufweist, daß der Laschenabschnitt (20)
durchgehend und frei von durchgehenden Öffnungen ist, daß das
Halbleiterplättchen im wesentlichen den gesamten Oberflächen
bereich einer Seite des Laschenabschnittes (20) einnimmt, auf
dem das Halbleiterplättchen befestigt ist, daß die gesamte
Oberfläche des Halbleiterplättchens und zumindest die Seite
des Laschenabschnittes, auf der das Halbleiterplättchen be
festigt ist, von dem gemeinsamen und ununterbrochenen Form
gehäuse bedeckt sind, daß der zumindest eine Anschlußschenkel
(24) durch das Formgehäuse hindurch vorspringt, daß das Form
gehäuse frei von durch dieses hindurchgehenden Öffnungen ist,
und daß eine Klammer in Druckkontakt mit einer Oberseite des
Formgehäuses (60) steht, wobei die Klammer zum Festhalten des
Bauteilgehäuses in einer eingebauten Position dient.
8. Halbleiterbauteil nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klammer (80; 100; 110; 120) das
Bauteil gegen einen Kühlkörper und/oder eine Leiterplatte
festhält.
9. Halbleiterbauteil nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klammer (80; 100; 110; 120) im
wesentlichen U-förmig ist.
10. Halbleiterbauteil nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klammer eine auskragende Feder
(110; 120) ist, daß ein Ende der Feder gegen den Kühlkörper an
geordnet ist und daß ein gegenüberliegendes Ende der Feder
einen Haltedruck auf das Halbleiterbauteil-Gehäuse ausübt.
11. Halbleiterbauteil nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klammer (80) zumindest einen
Einrastteil (83), der an einem Ende der Klammer angeordnet
ist und in eine jeweiligen Öffnung (90, 91) in dem Kühlkörper
und/oder der Leiterplatte einrastbar ist, und einen Brückenab
schnitt (85) aufweist, der angenähert an einem Mittelpunkt
entlang einer längsgerichteten Länge der Klammer angeordnet
ist, wobei der Brückenabschnitt eine Haltekraft auf das
Halbleitergehäuse ausübt.
12. Halbleiterbauteil nach einem der Ansprüche 7 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klammer eine Druckkontaktkraft
auf das Halbleitergehäuse mit einem Wert von zwischen ungefähr
20 Newton und ungefähr 40 Newton ausübt.
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