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Die
Erfindung geht aus von ein Verfahren zur Übertragung von Funksignalen
bzw. von einen Empfänger
zum Empfang von Funksignalen nach der Gattung der unabhängigen Patentansprüche.
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Es
ist bereits aus P. Bureau: „Compatible
digital broadcasting for AM radio bands", IBE, März 1999, Seite 53 bis 54 bekannt,
daß für Rundfunk
im Kurzwellen-, Mittelwellen-, und Langwellenbereich ein digitales Übertragungsverfahren
auf Basis von OFDM eingesetzt werden soll. Es ist geplant, dieses sogenannte „Digital
Radio Mondiale"-System
(DRM) kompatibel zum Frequenzraster der analogen Kurzwellen-, Mittelwellen-,
und Langwellenübertragungsverfahren
zu gestalten. Dabei wird auch beibehalten, daß ein Rundfunkprogramm auf
mehreren Frequenzen gesendet werden kann.
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Bei
FM/RDS nach dem ETSI-Standard EN 50067 mit dem Titel „Specification
of the Radio Data System (RDS) for VHF/FM sound broadcasting in
the frequency range from 87.5 to 108.0 MHz" erfolgt der Wechsel zu einer alternativen
Frequenz für ein
Rundfunkprogramm, wobei die Identifikationsnummer des jeweiligen
Rundfunkprogramms, die im RDS-Signal enthalten ist, nach dem Frequenzwechsel
ausgewertet wird.
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Aus
nachveröffentlichten
EP 105 09 84 A1 mit älterem Zeitrang
ist eine Alternativfrequenzstrategie für DRM (digital radio mondi-
al) bekannt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, für
Testsymbole eine Modulationstechnik vorzusehen, die besonders störsicher
ist und mit einer besonders geringen Anzahl von Symbolen bei der
Demodulation auskommt. Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren gemäß Anspruch
1 und einen Empfänger
gemäß Anspruch
11. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
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Vorteile der Erfindung
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
bzw. der erfindungsgemäße Empfänger mit
den Merkmalen der unabhängigen
Patentansprüche
hat demgegenüber
den Vorteil, daß der
Empfänger
für ein
vom Benutzer gewähltes
Rundfunkprogramm den Sender sucht, der die beste Signalqualität aufweist.
Dabei werden vorteilhafterweise Testsymbole, die mittels Quadratphasenumtastung
moduliert sind, verwendet. Die Suche ist vom Benutzer ab- geschirmt,
so daß der
Benutzer zum Beispiel nur den Namen des betreffenden Rundfunkprogramms
angeben wird. Da der Sender mit der besten Empfangsqualität gesucht wird,
wird jeweils die beste Empfangsqualität für den Benutzer ermöglicht.
Weiterhin ist von Vorteil, daß das
Rundfunkprogramm durch eine Identifikationsnummer, die der Empfänger aus
den Funksignalen ermittelt, vom Empfänger erkannt wird. Dadurch
wird eine eindeutige Zuordnung des empfangenen Rundfunkprogramms
durch den Empfänger
gewährleistet.
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Besonders
vorteilhaft ist, daß für ein Rundfunkprogramm,
das auf mehr als einer Sendefrequenz übertragen wird, ein Wechsel
des Trägersignals
unterbrechungsfrei vorgenommen wird. Ein Benutzer, der zum Beispiel
Musik hört,
wird dabei keine Unterbrechung der Musiksendung bemerken. Dieser Wechsel
wird vorteilhafter Weise dann vorgenommen, wenn die Signalqualität auf dem
neuen Trägersignal
besser ist als auf dem bisheri- gen. Von Vorteil ist hierfür, daß die Bestimmung der
Identifikationsnummer und die Bestimmung der Signalqualität des jeweiligen
Rundfunkprogramms vor dem eigentlichen Wechsel der Sendefrequenz
vorgenommen wird, um zu gewährleisten,
daß auf
dieser Frequenz auch wirklich das identische Programm ausgestrahlt
wird und nicht das einer anderen Sendeanstalt. Das ermöglicht den
unterbrechungslosen Empfang des Rundfunkprogramms bei einem Wechsel
des Trägersignals.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
daß die
Daten über
die Trägersignale,
insbesondere die Sendefrequenzen, auf denen dasselbe Rundfunkprogramm
ausgestrahlt wird, aus den Funksignalen vom Empfänger ermittelt werden, so daß der Empfänger für ein vom
Benutzer gewähltes
Rundfunkprogramm diese unterschiedlichen Trägersignale im Hinblick auf
ihre Signalqualität überprüft und das
Trägersignal,
auf der das vom Benutzer gewählte
Rundfunkprogramm mit der besten Signalqualität empfangen wird, auswählt.
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Um
dem Empfänger
Zeit für
eine unterbrechungsfreie Überprüfung der
anderen zur Verfügung stehenden
Sendefrequenzen bereitzustellen, sind vorteilhafterweise Testsymbole
vorgesehen, aus denen der Empfänger
die Identifikationsnummer des jeweiligen Rundfunkprogramms ermittelt.
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Darüber hinaus
ist es von Vorteil, daß durch eine
entsprechende Abwandlung der Symboldauer des Testsymbols ohne Ermittlung
der Identifikationsnummer mittels Korrelati- onsverfahren sichergestellt wird,
daß es
sich um dasselbe Rundfunkprogramm, welches vom Benutzer ausgewählt wurde,
handelt, weil die verschiedenen Sendeanstalten ihre Ausstrahlung
nicht miteinander synchronisieren werden.
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Darüber hinaus
ist es von Vorteil, daß mittels Pilotträgern die
Referenzphase und die Referenzamplitude in einfacher Weise für die kohärente Demodulation
eines digitalen Modulationsverfahren, z. B. QPSK, ermittelt werden.
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Durch
den Einsatz eines digitalen Modulationsverfahrens ist es in vorteilhafter
Weise möglich, die
Signalqualität
durch die Abweichung der Amplitude und der Phase des empfangenen
Funksignals von der erwarteten Amplitude und Phase zu bestimmen. Eine
geeignete Bewertung aller Abweichungen, wie z. B. der Durchschnittswert,
die für
ein Testsymbol vorkommen, wird als Maß für die Signalqualität genommen.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
daß die
Testsymbole durch eine Korrelation mit dem Schutzintervall der Testsymbole erkannt
werden. Dabei nutzt man die Eigenschaft der OFDM-Symbole aus, daß das Schutzintervall
eine Kopie des Symbolendes und gleichzeitig eine periodische Fortsetzung
des Symbols ist.
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In
einer vorteilhaften Verbesserung der Erfindung ist vorgesehen, daß Zustandsinformationen, wie
zum Beispiel Frequenz- und Verstärkungseinstellungen,
im Empfänger
für das
momentan benutzte Trägersignal
abgespeichert werden, so daß der
Empfänger,
nachdem er die Signalqualität
auf den alternativen Trägersignalen überprüft hat,
wieder zum ursprünglich
benutzten Trägersignal
mit den gleichen Einstellungen in einfacher Weise zurückkehrt.
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Weiterhin
ist es von Vorteil, daß die
Symboltakteinstellung des Datenstroms, der für die Darstellung des vom Benutzer gewählten Rundfunkprogramms
ermittelt wurde, auch für
den Symboltakt auf den Alternativfrequenzen verwendet wird.
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In
einer weiteren Verbesserung der Erfindung ist vorgesehen, daß Zustandsinformationen über den
Empfänger,
wie zum Beispiel Verstärkungs- und
Frequenzeinstellungen, im Empfänger
für ein
erfolgreich geprüftes
Trägersignal
auf einer alternativen Frequenz abgespeichert werden, so daß der Empfänger bei
einer späteren Überprüfung oder
einem dauerhaften Wechsel mit besseren Startwerten für den Empfang
beginnen kann.
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Darüber hinaus
ist von Vorteil, daß der
erfindungsgemäße Empfänger es
erlaubt, daß nur
ein Empfangsteil für
die Überwachung
der alternativen Trägersignale
notwendig ist. Daher führt
die Erfindung zu einem einfachen und verbesserten Produkt.
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Zeichnung
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 ein
Blockschaltbild eines Empfängers,
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2 ein
Schema zur Bestimmung der zeitlichen Korrelation,
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3 ein
Konstellationsdiagramm bei Phasenumtastung,
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4 Testsymbole
eines Rundfunkprogramms bei verschiedenen Frequenzen und mit verschiedenen
Verzögerungszeiten,
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5 ein
Testsymbol mit Daten- und Pilotträgern sowie Sequenzen zu Synchronisation,
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6 ein
Flußdiagramm,
das die Identifizierung der alternativen Trägersignale beschreibt, und
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7 ein
Flußdiagramm,
das die Frequenzsynchronisation beschreibt.
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Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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In 1 ist
schematisch der Aufbau eines Empfängers mittels eines Blockschaltbildes
dargestellt. Eine Antenne 1 ist mit einem Empfangsteil 2 verbunden.
Die Funksignale werden mit der Antenne 1 empfangen und
gelangen dann in den Empfangsteil 2. Im Empfangsteil 2 werden
die empfangenen Funksignale gefiltert, verstärkt, in eine Zwischenfrequenz umgesetzt
und digitalisiert. Die Filterung erfolgt aufgrund des vom Benutzer
gewählten
Rundfunkprogramms, das vom Empfangsteil 2 als eine Empfangsfrequenz
interpretiert wird. Die Einstellungen im Empfangsteil 2 für ein empfangenes
Rundfunkprogramm werden jeweils abgespeichert, um später mit nicht
zufälligen
Werten für
diese Einstellungen zu beginnen. Solche Einstellungen betreffen
zum Beispiel die Empfangsfilter, die Signalverstärkung, die Frequenzsynchronisation
und den Zeitversatz einiger Signale bezüglich des Datenstroms.
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Das
Empfangsteil 2 ist mit einem Dateneingang und einem Datenausgang
mit einem Prozessor 3 verbunden. Über diesen Dateneingang erhält das Empfangsteil 2 vom
Prozessor 3 die Daten, die beinhalten, welche Frequenzen
aus den empfangenen Funksignalen herauszufiltern sind.
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Über den
Datenausgang des Empfangsteils 2 ist auch ein Prozessor 25 angeschlossen,
der eine schnelle Fouriertransformation (engl. Fast Fourier Transformation
[FFT]) durchführt.
Die FFT ist eine bekannte Methode, um ein Zeitsignal in den Frequenzbereich
zu überführen. Diese
Transformation in den Frequenzbereich ist notwendig, um dann eine
Frequenzsynchronisation und die Demodulation der auf die Unterträger des
orthogonalen Frequenzmultiplex modulierten Datensignale durchzuführen. Das
Ergebnis der FFT wird an den Prozessor 3 und einen Demodulator 4 übergeben.
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Der
Prozessor 3 ist auch an den Demodulator 4 angeschlossen.
Der Prozessor 3 übergibt
dem Demodulator 4 Daten bezüglich der zeitlichen Synchronisation,
zum Beispiel den Rahmenbeginn und den Beginn eines Symbols.
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Die
demodulierten Signale gelangen vom Demodulator 4 zu einer
Signalverarbeitung 5. In der Signalverarbeitung 5 werden
die demodulierten Signale weiterverarbeitet, so daß sie von
einer Darstellung 6 dargestellt werden können. Die
Darstellung 6 ist typischerweise ein Lautsprecher, aber
auch ein Monitor ist möglich.
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Es
werden hier Funksignale im orthogonalen Frequenzmultiplex (engl.
Orthogonal Frequency Division Multiplex [OFDM]) übertragen, wobei der insgesamt
verwendete Frequenzbereich der Kurzwelle, Mittelwelle und Langwelle
entspricht. Die zu übertragenden
Daten werden auf mehrere Unterträger
verteilt, wobei sich die auf die Unterträger verteilten Funksignale
nicht stören.
Beim Empfang eines Rundfunkprogramms ist daher der Frequenzbereich,
auf den die Funksignale eines Rundfunkprogramms verteilt werden,
herauszufiltern.
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Der
orthogonale Frequenzmultiplex ist insbesondere für Funksysteme geeignet, da
diese Methode für
Funksignale konzipiert wurde, die Mehrwegeausbreitung erfahren.
Dies trifft insbesondere dann zu, wenn ein Funkkanal eine frequenzabhängige Dämpfung aufweist.
Es ist daher von Vorteil, wenn das Signal nicht nur bei einer Frequenz übertragen wird,
und damit im schlechtesten Fall einer sehr hohen Dämpfung unterliegt,
während
bei anderen Frequenzen das Signal viel geringer gedämpft werden würde. Verteilt
man das Signal über
einen größeren Frequenzbereich
ist wegen des frequenzselektiven Signalschwundes die Wahrscheinlichkeit
gering, daß das
gesamte Signal einer starken Dämpfung
unterliegt.
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Die
Wellenausbreitungseigenschaften bei Kurzwelle, Mittelwelle und Langwelle
rufen Mehrwegeausbreitung hervor. Aufgrund von Gebäuden, der Landschaft
und hauptsächlich
den atmosphärischen Schichten
werden die Funksignale aufgrund dieser Gegebenheiten reflektiert
und gestreut, so daß sich mehrere
Wege für
das Funksignal von einem Sender zu einem Empfänger ergeben. Dieses Phänomen wird
mit Mehrwegeausbreitung beschrieben und führt dazu, daß unterschiedliche
Teile der Funksignale eines Senders mit unterschiedlichen Verzögerungszeiten
am Empfänger
ankommen, so daß sich
die Funksignale des Senders am Empfänger überlagern und es damit zur
sogenannten Intersymbol-Interferenz kommt.
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Des
weiteren werden die Funksignale in Abhängigkeit von dem Weg, den sie
von einem Sender zu einem Empfänger
zurücklegen,
unterschiedlich gedämpft.
Die Dämpfung
und die Verzögerungszeiten
bestimmen also hier die Übertragungseigenschaften
eines Funkkanals.
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Man
erhält
am Empfänger
ein Signal, das durch all diese Effekte gleichzeitig beeinflußt wird, wobei
Amplitude und Phasenlage des empfangenen Signals die Gesamtheit
dieser Störungen
enthalten. Die Kanalentzerrung hat daher die Aufgabe, in Verbindung
mit der Kanalkodierung die Gesamtheit der Übertragungseigenschaften des
Funkkanals zu kompensieren. Bei der Kanalkodierung werden redundante
Daten den Nutzdaten hinzugefügt,
um mittels dieser Redundanz zerstörte Daten im Empfänger wiederherstellen
zu können.
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Um
die Übertragungseigenschaften
eines Funkkanals zu bestimmen, werden den OFDM-Funksignalen Pilotträger hinzugefügt. Diese
Pilotträger sind
in ihrer ursprünglichen
Form im Empfänger
abgespeichert. Durch einen Vergleich von empfangenen und abgespeicherten
Piloten im Empfänger
werden die Übertragungseigenschaften
des Funkkanals zum Beispiel in der bei dem bekannten DVB-T (Digital
Video Broadcasting Terrestrical) üblichen Art und Weise bestimmt.
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Mathematisch
und praktisch wird dies mit einem üblichen Verfahren der Korrelation
durchgeführt. Das
Ergebnis der Korrelation liefert die Kanalschätzung mit den vollständigen Übertragungseigenschaften.
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Die
Korrelation ist eine Technik, wobei in eine Korrelationseinheit
als Eingabedaten das empfangene Signal und das abgespeicherte ursprüngliche
Signal eingegeben werden. Am Ausgang der Korrelationseinheit erhält man ein
Signal, das die Änderungen,
die das empfangene Signal in Abhängigkeit
von den Übertragungseigenschaften
des Funkkanals erfahren hat, widerspiegelt. Der Spitzenwert des
Korrelationsergebnisses ist um so höher, desto besser die Übereinstimmung
der Eingabesignale ist. Korrelationsverfahren werden daher hier
auch zur Synchronisation verwendet.
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Die Übertragungseigenschaften
eines Funkkanals werden im Empfänger
kompensiert, damit der Empfänger
in der Lage ist, die orginal gesendeten Daten zu detektieren. Dieser
Prozeß wird
Entzerrung genannt.
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Zur
Demodulation eines OFDM-Mehrträgersignals
wird üblicherweise
die FFT-Transformation als Basis verwendet. Zur Vermeidung von Intersymbol-Interferenzen
ist dem eigentlichen Nutzsymbol noch ein sogenanntes Schutzintervall
vorangestellt, welches einfach eine Kopie des Symbolendes ist. Die Länge des
Schutzintervalls richtet sich normalerweise nach der maximal zu
erwartenden Echolaufzeit im Übertragungskanal.
Für diese
Erfindung wird es jedoch zur Anpassung der benötigten Länge des Testsymbols benutzt.
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Aufgabe
bei der Zeitsynchronisation ist daher zunächst das Fenster für die FFT
zu positionieren, das heißt,
das Zeitintervall zu bestimmen, aus dem die Abtastwerte für die FFT
entnommen werden. Wegen der periodischen Fortsetzung des Symbols im
Schutzintervall läßt sich
diese Aufgabe zum Beispiel mit Hilfe der Korrelation lösen.
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In 2 ist
das Schema zur Berechnung der zeitlichen Korrelation dargestellt.
Ein Testsymbol der zeitlichen Länge 27 ist
im Datenstrom eingebettet. Ein Schutzintervall 28 geht
dem Testsymbol voran. Am Ende des Testsymbols und am Ende des Schutzintervalls 28 ist
die Länge
NP 26, die der Länge des Korrelationsfensters
entspricht.
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2 verdeutlicht
das Vorgehen zur Zeitsynchronisation für das FFT-Fenster. Der Algorithmus zum
Auffinden der optimalen Position für das FFT-Fenster für die Demodulation
läßt sich
wie folgt beschreiben:
- 1. Berechnung einer
Korrelation zwischen dem Korrelationsfenster der Länge NP 26 und dem Testsymbol nach folgender
Formel vor Durchführung
der FFT. r bezeichnet das Zeitsignal
des Testsymbols. NPD 27 gibt den
Abstand zwischen zwei periodischen Strukturen an und ist hier gleichbedeutend
mit der Länge
der FFT NFFT. Mit NP 26 wird
die Länge
einer periodischen Struktur bezeichnet. Mit d wird der Beginn des
Testsymbols bezeichnet.
- 2. Die Korrelation zwischen Korrelationsfenster und Testsymbol
wird für
alle möglichen
Positionen d innerhalb des Beobachtungszeitraums berechnet.
- 3. Der Wert für
d, für
den der Korrelationsausdruck maximal wird, gibt die optimale Position
des FFT-Fensters für
die Demodulation an.
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Das
Schutzintervall 28 ist so zu dimensionieren, daß eine Korrelationsbeziehung
zwischen dem Zeitabschnitt NP 26 des
Schutzintervalls 28 und dem Zeitabschnitt NP 26 am
Ende des Testsymbols auch im Fall von Kanalechos erhalten bleibt.
Die Dauer des Korrelationsfensters TKorr ergibt
sich aus dem Produkt von NP 26 und
der Dauer eines Abtastwertes. Das Schutzintervall 28 unterteilt
sich gewissermaßen in
einen Bereich, der zur Kompensation von Intersymbol-Interferenz
nötig ist,
und einen weiteren Bereich, der als Trainingsfenster zur Auffindung
der korrekten Position des FFT-Fensters dient.
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Da
die Nutzinformation im Testsymbol je nach benötigter Gesamtdauer mehrfach
wiederholt werden kann, treten bei nur geringfügigen Laufzeitunterschieden
mehrere Korrelationsmaxima auf. Dies bedeutet für den Empfänger jedoch kein Problem, da
er dann das FFT-Fenster beliebig auf einen der ermittelten Zeitpunkte
setzen kann, also in der Regel den ersten. Beim eigentlichen Umschaltvorgang
auf eine andere Frequenz ist dann lediglich zu berücksichtigen,
daß der
weitere Datenstrom erst im Anschluß an das letzte Maxima folgt.
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Der
Prozessor 3 übernimmt
solche Synchronisationsaufgaben, er führt die oben beschriebene Kanalschätzung durch
und entzerrt dementsprechend die empfangenen Signale.
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Nach
einer Initialisierungsphase oder durch eine Voreinstellung wird
der Benutzer ein Rundfunkprogramm auswählen. Die Initialisierungsphase heißt, daß der Rundfunkempfänger zunächst aus den
empfangenen Funksignalen eine Liste der empfangbaren Rundfunkprogramme
und deren Sendefrequenzen ermittelt. Dazu weisen die Funksignale solche
Daten auf. Alternativ kann herstellungsseitig der Rundfunkempfänger bereits
mit einer Liste der Sendefrequenzen für die Rundfunkprogramme ausgerüstet sein.
Der Benutzer wird daher nur den Namen des von ihm gewünschten
Senders eingeben.
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Diesem
vom Benutzer gewähltem
Rundfunkprogramm wird ein Trägersignal,
das einer Sendefrequenz entspricht, zugeordnet. Der Prozessor 3 übergibt
die notwendige Frequenzinformation aus der Liste dem Empfangsteil 2,
so daß das
Empfangsteil 2 die entsprechende Frequenz aus den empfangenen Funksignalen
herausfiltert. Aus den empfangenen Funksignalen, die auf dieser
Frequenz empfangen werden, bestimmt der Prozessor 3 nach
erfolgter Synchronisation die Identifikationsnummer, um zu ermitteln,
ob das vom Benutzer ausgewählte
Rundfunkprogramm vorliegt. Parallel zur Demodulation der Identifikationsnummer
bestimmt der Prozessor 3 die Signalqualität.
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Diese
Signalqualität
ermittelt der Demodulator 4 mittels sogenannter Testsymbole
und der unten beschriebenen Methode. Diese Testsymbole sind mit kohärenter Quadraturphasen-Umtastung moduliert. Es
sind jedoch andere kohärente
digitale Modulationsverfahren anwendbar.
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Die
Quadraturphasen-Umtastung, die englisch als „Quadratur-Phase-Shift-Keying" (QPSK) bezeichnet wird, ist eine digitale
Modulation, bei der die Phase des Signals moduliert wird. In 3 ist
ein sogenanntes Konstellationsdiagramm bei QPSK angegeben. In diesem
Diagramm werden die empfangenen Signale in komplexer Darstellung
eingetragen. Daher ist auf der Abszisse der Realteil und auf der Ordinate
der Imaginärteil
abzulesen. Die komplexe Darstellung erlaubt die Signale gleichzeitig
bezüglich ihrer
Amplitude und Phase einzutragen.
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Die
vier Kreuze 23 in den Quadranten des Diagramms bezeichnen
die vier Winkel, die hier für die
QPSK verwendet werden. Hier sind es die Winkel 45° Grad, 135° Grad, 225° Grad und
315° Grad.
Es werden für
die Modulation also vier feste Werte verwendet. Einer dieser vier
Werte wird jeweils für
ein empfangenes Signal erwartet. Darüber hinaus wird auch die Amplitude,
die der Länge
vom Ursprung des Koordinatenkreuzes zu einem Kreuz 23 entspricht, erwartet.
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Im
zweiten Quadranten ist neben dem Kreuz 23 noch ein Kreis 24 angegeben.
Der Abstand auf der x- und y- Achse zwischen diesen beiden Elementen
ist mit 21 als Δx
und 22 als Δy
angegeben. Der Kreis 24 stellt ein empfangenes Signal dar,
das einen Fehler zum erwarteten Signal aufweist. Dieser Fehler ist
durch die Abweichungen Δx
und Δy gegeben. Stellt
man sich viele solche empfangenen Signale vor, entsteht eine Wolke
um solch ein Kreuz. Je größer die
Wolke ist, um so mehr haben die empfangenen Signale von dem erwarteten
Signal abgewichen.
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Die
Abweichung des empfangenen Signals von dem erwarteten Signal wird
also im Demodulator 4 durch Vergleich dieser beiden Signale
ermittelt. Die Differenz zwischen diesen beiden Signalen ergibt
im Konstellationsdiagramm einen Vektor, zum Beispiel in 3 zwischen
dem Kreuz 23 und dem Kreis 24. Der Demodulator 4 berechnet
mit üblichen
Methoden die Länge
dieses Vektors und speichert diesen Wert ab. Der Durchschnittswert
aller ermittelten Längen bei
einem Testsymbol ist ein Maß für die Signalqualität. Aber
auch eine andere Bewertung der Abweichungen, wie zum Beispiel das
geometrische Mittel, ist anwendbar. Wenn die Signalqualität für Testsymbole
verschiedener Trägersignale
verglichen wird, werden diese Durchschnittswerte verglichen.
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Das
empfangene Signal hat aber nicht nur eine Phasendifferenz zum erwarteten
Signal, sondern eben auch eine Amplitudendifferenz. Daher sind mittels
der Pilotträger
im Testsymbol sowohl die Referenzphase als auch die Referenzamplitude
zu ermitteln.
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Die
QPSK ist im Vergleich zu Modulationsverfahren, bei denen mehr Winkel
und auch Amplitudenunterschiede verwendet werden, unanfälliger gegenüber Störungen,
weil der zulässige
Fehler zwischen erwartetem Wert für die Phase und dem tatsächlichen
Wert für
die Phase bei QPSK größer im Vergleich
zu diesen anderen Verfahren ist. Damit werden Störungen einen geringeren Einfluß auf die Demodulation
haben als bei diesen anderen Modulationsverfahren. Demodulation
bedeutet die Ermittlung der empfangenen Daten, ob zum Beispiel bei
binären
Daten eine Null oder eine Eins vorliegt.
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Bei
einem kohärenten
Modulationsverfahren wird eine absolute Phasen- und Amplitudenreferenz zur
Demodulation herangezogen. Da sich jedoch die absolute Amplitude
und Phase durch eine Vielzahl von Einflußfaktoren, wie zum Beispiel
verschiedene Übertragungswege
und Verstärker, ändern, ist
es erforderlich, eine Referenzphase und – amplitude zu bestimmen. Diese
Referenz wird mit Hilfe der Pilotträger festgelegt. Das heißt die Phasenlage
der Piloten wird beispielsweise mit 0° und ihre Amplitude mit eins
festgelegt. Da die Phase und die Amplitude der anderen Unterträger dazu
einen festen Abstand haben, nämlich
den, welchen sie bereits im Sender aufwiesen, wird mit Hilfe der
Pilotträger
eine Referenz festgelegt. Im übrigen
ermöglicht
ein kohärentes
Modulationsverfahren bekanntermaßen einen besseren Störabstand
als ein inkohärentes
Modulationsverfahren. Der Störabstand
ist das Verhältnis
von Signalleistung zu Rauschleistung. Je höher der Störabstand ist, desto besser
werden die Funksignale detektiert.
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Die
Testsymbole, die sich im Datenstrom der digitalisierten empfangenen
Funksignale befinden, enthalten keine Informationen, die für die Darstellung notwendig
sind, also insbesondere keine Audioinformationen. In der Zeit, in
der also ein Testsymbol übertragen
wird, werden die anderen Trägersignale,
auf denen gemäß der ebenfalls
im Hauptdatenstrom übertragenen
Liste dasselbe Programm möglicherweise
empfangbar ist, daraufhin überprüft werden, ohne
daß ein
Teil der Audioinformation verloren geht.
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In 4 sind
drei Testsymbole 7, die zu einem Rundfunkprogramm gehören, aber
auf verschiedenen Frequenzen liegen und zu verschiedenen Zeiten
am Empfänger
ankommen, dargestellt. Die Testsymbole 7 sind in dem Datenstrom
eingebettet. Die Länge 38 der
Testsymbole 7 ist gleich, die Überschneidungszeiten 39 sind
hier symmetrisch.
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Der
obere Datenstrom liegt auf einer Frequenz, die für das Rundfunkprogramm, das
gewählt wurde,
benutzt wird. Der mittlere und der untere Datenstrom werden auf
alternativen Frequenzen empfangen und stellen die Grenzfälle für die maximal
erlaubte Signalverzögerung
dar, so daß die Überschneidungszeiten 39 hier
mit ihrem Minimum dargestellt sind.
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Wenn
die Signalqualität
der Datenströme verglichen
werden soll, kann dies nur während
der Zeit 38 des Testsymbols geschehen, das zum oberen Datenstrom
gehört,
weil im Testsymbol keine Nutzdaten, wie zum Beispiel Audiodaten,
enthalten sind und der obere Datenstrom zum Empfang des Rundfunkprogramms
benutzt wird. Da die Testsymbole des mittleren und unteren Datenstroms
sich mit dem Testsymbol des oberen Datenstroms nur überschneiden, aber
nicht decken, müssen
die Zeiten 39, während der
sich die Testsymbole überschneiden,
lange genug sein, damit die Signalqualität ermittelt werden kann.
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Die
minimal benötigte Überschneidungszeit 39 ist
daher entscheidend von der maximal möglichen Verzögerungszeit
bestimmt, die sich aufgrund der Senderstandorte für das gegebene
Funksystem ergibt. Da einerseits die Senderstandorte über die Weltkugel
verteilt sind und sich somit sehr große maximale Verzögerungszeiten
für bestimmte
Empfangsgebiete ergeben können
und andererseits die Länge 38 des
Testsymbols 7 die zur Verfügung stehende Kanalkapazität verringert,
ist bei der Systemdimensionierung ein Kompromiß zwischen akzeptiertem Kapazitätsverlust
und erlaubter Signalverzögerung
notwendig. Zwei Testsymbole eines Rundfunkprogramms, die aber auf
verschiedenen Frequenzen liegen, sind höchstens um die maximal mögliche Verzögerungszeit
verschoben, wenn eine Synchronisation zwischen den Sendern für ein Rundfunkprogramm vorausgesetzt
wird. Aus dieser maximalen Verschiebung ergibt sich die minimale Überschneidungszeit 39,
die mindestens auftritt und die für die Bestimmung der Signalqualität ausreichend
sein muß.
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Aufgrund
der zeitlichen Synchronisation der Sender für ein Rundfunkprogramm ergibt
sich, daß der
Takt für
die Symbole, der für
den Datenstrom ermittelt wird, der für die Darstellung verwendet
wird, auch für
den Symboltakt auf den Alternativfrequenzen des Rundfunkprogramms
verwendet wird.
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In 5 wird
schematisch der innere Aufbau eines Testsymbols im Frequenzbereich
dargestellt. An den Rändern
des Testsymbols und in der Mitte ist jeweils eine Sequenz 8 vorgesehen,
die zur Frequenzsynchronisation benötigt wird. Außerdem werden
diese Träger
ebenfalls als Pilotträger
zur Kanalschätzung
verwendet.
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Die
weiteren Träger
des Testsymbols sind Nutzdaten 9 und Piloten 10.
In den Nutzdaten ist die Identifikationsnummer des Rundfunkprogramms
kodiert. Mit der Identifikationsnummer wird überprüft, ob der vorliegende Datenstrom
auf dieser Frequenz zu dem vom Benutzer gewählten Rundfunkprogramm gehört. Dieser
Schritt wird parallel zur Ermittlung der Signalqualität durchgeführt. Damit
ist gewährleistet,
daß nur
auf Trägersignale
gewechselt werden kann, die das vom Benutzer gewählte Rundfunkprogramm beinhalten.
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Bevor
jedoch die Nutzdaten dekodiert werden können, müssen die empfangenen Abtastwerte wegen
der erlittenen Frequenzverschiebung korrigiert werden. Es ist bekannt,
daß es
ein günstiges Nebenprodukt
des zeitlichen Korrelationsergebnisses ist, daß die feine Frequenzablage
des Signals im Bereich +/– ½ Unterträgerabstand
genau bestimmt werden kann, so daß noch die Bestimmung der ganzzahligen
Vielfachen eines Trägerabstandes
als Frequenzoffset übrig
bleibt. Dies kann mit besonderen Sequenzen, die günstige Korrelationseigenschaften aufweisen,
wie z.B. mit den in DAB verwendet CAZAC Sequenzen, auf Gruppen von
Pilotträgern
(In 5 die Daten 8) erreicht werden.
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Außerdem bietet
die geschickte Anordnung der Pilotträger die Möglichkeit, neben der Unterstützung der
kohärenten Demodulation
der QPSK-Daten auch im Falle eines Frequenzwechsels eine sehr gute
Kanalschätzung
für die
nachfolgende kohärente Demodulation
der modulierten Träger
im Datenstrom zu liefern. So entfällt die sonst übliche lange
Aufsynchronisation und ein unterbrechungsfreier Wechsel wird möglich.
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Die
Piloten 10, die in festen Abständen, hier ist es jedes achte
Feld, im Testsymbol vorkommen, dienen zur Kanalschätzung und,
wie oben erwähnt, zur
Bestimmung der Referenzphase und Referenzamplitude.
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Die
Häufigkeit,
mit der die Testsymbole im Datenstrom vorkommen, richtet sich nach
dem durch die Testsymbole begründeten
Verlust an Übertragungskapazität. Darauf
nimmt die Länge
der Testsymbole und die Wiederholfrequenz der Testsymbole Einfluß.
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Ist
die nutzbare Symbollänge
TTU 15 ms, so wird festgelegt, daß die mindestens
erforderliche Überschneidung
zwischen Testsymbolen eines Rundfunkprogramms auf unterschiedlichen
Frequenzen TTU + TPLL +
TKORR (24 ms) beträgt. Diese minimale Überschneidungszeit
umfaßt
eine Symbollänge TTU (15 ms), die notwendig ist, um die Signalqualität festzustellen.
Hinzu kommt die Einschwingzeit der Filter und anderen Elemente des
Empfangsteils, das ist TPLL, wenn das Empfangsteil
auf eine andere Frequenz eingestellt wird. Diese Einschwingzeit
wird im Ausführungsbeispiel
mit 6 ms angenommen. Hinzu kommt die notwendige Länge für das Korrelationsintervall
TKORR (3 ms). Die Breite des Testsymbols
TTGES (42 ms) setzt sich zusammen aus der
Symbollänge TTU (15 ms), einer maximalen Verzögerungszeit
TVERZ (18 ms), die sich aus dem oben erwähntem Kompromiß ergibt,
der Einschwingzeit TPLL (6 ms) und der Zeit
um die Korrelation durchzuführen
TKORR (3 ms).
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Wiederholt
man dieses Testsymbol von 42 ms alle 2 sec, ergibt sich ein Kanalverlust,
der 2,1% entspricht. Ein Verlust von max. 5% wird als vertretbar
angesehen.
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Die
Länge des
Testsymbols richtet sich auch danach, ob in den Testsymbolen weitere
Daten kodiert sind. An der von anderen OFDM-Symbolen unterschiedlichen
Länge der
Testsymbole können
die Testsymbole im Datenstrom erkannt werden. Darüber hinaus
ergibt sich die Möglichkeit,
daß Trägersignale
auf Alternativfrequenzen, die das gleiche Rundfunkprogramm enthalten,
durch Überschneidung
der Testsymbole erkannt werden. Dies ist mit hoher Wahrscheinlichkeit
möglich,
weil die Datenströme unterschiedlicher
Rundfunkprogramme unterschiedlicher Sendeanstalten erwartungsgemäß nicht
synchronisiert sein werden, so daß eine Überschneidung von Testsymbolen
unterschiedlicher Rundfunkprogramme mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit
vorkommen wird.
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In 6 ist
ein Flußdiagramm
gezeigt, das die Verarbeitungsschritte im Prozessor 3 bei
der Bestimmung der Signalqualität
und der eventuellen Umschaltung auf ein anderes Trägersignal
darstellt.
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In
Verfahrensschritt 11 wird diese Verarbeitung, die im Prozessor 3 stattfindet,
begonnen. In Verfahrensschritt 12 wird aus der empfangenen
Liste von Trägersignalen,
die unterschiedlichen Frequenzen entsprechen, für ein Rundfunkprogramm das nächste Trägersignal
ausgewählt.
In Verfahrensschritt 13 wird überprüft, ob zu dem jetzigen Zeitpunkt ein
Testsymbol vorliegt. Ist das nicht der Fall, wird in Verfahrensschritt 14 darauf
gewartet, bis ein Testsymbol vorliegt. Ist ein Testsymbol erkannt
worden, wird in Verfahrensschritt 29 zur ausgewählten Alternativfrequenz
gewechselt. In Verfahrensschritt 15 wird überprüft, ob die
Empfangsleistung über
einer im Empfänger
abgespeicherten Schwelle liegt. Damit werden solche empfangenen
Funksignale ausgeschaltet, die mit einem sehr schwachen Signalpegel empfangen
werden.
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Ist
der Signalpegel dieses Trägersignals
unter der Schwelle wird in Verfahrensschritt 12 das nächste Trägersignal
gewählt.
Ist der Signalpegel des Testsymbols dieses Trägersignals über der Schwelle, wird in Verfahrensschritt 30 versucht,
ein Testsymbol zu detektieren und die Frequenzsynchronisation herzustellen.
In Verfahrensschritt 31 wird überprüft, ob erfolgreich synchronisiert
werden konnte. Gelang dies nicht, wird zu Verfahrensschritt 12 zurückgegangen.
Andernfalls wird in Verfahrensschritt 16 die Identifikationsnummer
aus dem Testsymbol dekodiert. Entspricht die Identifikationsnummer
des Datenstroms dieses Trägersignals
dem Rundfunkprogramm, das vom Benutzer gewählt wurde, wird in Verfahrensschritt 18 dieses
Trägersignal
als alternatives Trägersignal
abgespeichert. Entspricht die Identifikationsnummer nicht der des
gewählten
Rundfunkprogramms, wird das nächste
Trägersignal
aus der Liste gewählt.
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In
Verfahrensschritt 19 wird überprüft, ob die Signalqualität des Datenstroms,
der zu dem in Verfahrensschritt 18 abgespeicherten Trägersignal
gehört,
besser ist, als die Signalqualität
des Datenstroms, der im Moment zur Darstellung des Rundfunkprogramms
genutzt wird. Ist das nicht der Fall, wird in Verfahrensschritt 12 das
nächste
Trägersignal aus
der Liste genommen. Ist die Signalqualität besser, dann wird während des
nächsten
Testsymbols auf dieses Trägersignal
umgeschaltet.
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In 7 wird
ein Flußdiagramm
für die
Frequenzsynchronisation, die in 6 in den
Verfahrensschritten 30 und 31 genannt wird, gezeigt.
In Verfahrensschritt 32 wird wie oben beschrieben aus der zeitlichen
Korrelation die Frequenz bestimmt. In Verfahrensschritt 33 wird
der Spitzenwert der Korrelation ermittelt. In Verfahrensschritt 34 wird überprüft, ob der
Spitzenwert der Korrelation über
einem Empfänger
abgespeicherten Schwellenwert liegt. Liegt der Spitzenwert unter
dem Schwellenwert, wird die nächste
Frequenz in Verfahrensschritt 35 untersucht. Es wird dann
zu Verfahrensschritt 12 in 6 gegangen.
Ist der Spitzenwert der Korrelation über dem Schwellenwert, wird
in Verfahrensschritt 36 eine FFT des Testsymbols durchgeführt, so
daß das
Testsymbol im Frequenzbereich vorliegt. In Verfahrensschritt 37 wird
der Frequenzfehler berechnet und korrigiert. In Verfahrensschritt 38 wird
aus den Piloten eine Kanalschätzung
durchgeführt.
Danach geht es mit Verfahrensschritt 16 aus 6 weiter.