DE19925819A1 - Vorrichtung zum Beschichten von Leiterplatten - Google Patents
Vorrichtung zum Beschichten von LeiterplattenInfo
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Abstract
Vorrichtung zum Beschichten von Leiterplatten, mit einer Transporteinrichtung, die die Leiterplatten nacheinander unter einem Gießkopf (4) hindurchführt, der von oben auf die Leiterplatte (15) eine Lackschicht aufbringt, bei der die Transporteinrichtung beidseitig des Transportwegs verfahrbare Schlitten (8, 9) aufweist, die Greifeinrichtungen (20) aufweisen, die die Leiterplatten (15) entlang ihrer Kanten ergreifen und spannen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1. Als Platten, bei denen die Erfindung
anwendbar ist, kommen insbesondere Leiterplatten, wie sie beim
Aufbau elektrischer oder elektronischer Schaltungen Verwendung
finden, in Betracht. Die Erfindung ist aber generell bei der
Beschichtung flächiger Gegenstände oder Gebilde anwendbar.
Bekannte Vorrichtungen zum Beschichten von Leiterplatten
dieser Art (EP 0 585 204 B1) sehen vor, dass die Leiterplatten
mit ihren Kanten auf Bändern aufliegen und durch diese unter
einem Gießkopf hindurchtransportiert werden. Nachteilig daran
ist, dass beim Hindurchfahren durch den Gießkopf die
Transportbänder verschmutzt werden. Eine weitere Verschmutzung
tritt ein, wenn die Leiterplatten - was meist der Fall ist -
Löcher aufweisen (zur Befestigung von Schaltungskomponenten),
so dass durch diese Löcher hindurch Lack auf diese
Transportbänder tropft. Beim Transport weiterer Leiterplatten
werden dadurch die Unterseiten der Leiterplatten, die
anschließend auch beschichtet werden sollen, verschmutzt.
Ein weiterer Nachteil bekannter Vorrichtungen (Virsik,
Automatic Processes for Liquid Solder Masks, Proceedings of
the Winter Conference on Automation and Cost Saving in Printed
Circuit Fabrication, Nov. 13, 14, 1985, European Institute of
Printed Circuits, Lugano, S. 14) besteht darin, dass die
Transportrollen zur Zentrierung V-förmig ausgebildet sind. Da
die Leiterplatten so dünn sind, z. B. 0,5 mm, so dass man auch
von Leiterfolien spricht, können sie sich bei einer bloßen
Abstützung an den Kanten unter ihrem Eigengewicht verformen.
Das führt zu ungleichmäßiger Beschichtung und damit bei
späterer Handhabung und beim Einbau, bei dem sie waagerecht
liegen, zu Brüchen des Lacks. Ein weiteres Problem der
bekannten Vorrichtungen der eingangs genannten Art ist, dass
eine umständliche Handhabung erforderlich ist, um
Leiterplatten nacheinander beidseitig zu beschichten.
Aufgabe der Erfindung ist es, diese Nachteile, insbesondere
die Gefahr einer Verschmutzung und/oder Beschädigung der
Leiterplatten auf der Transportseite zu vermeiden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Patentanspruch
1 angegebenen Maßnahmen gelöst. Die Erfindung betrifft ferner
verschiedene vorteilhafte Weiterbildungen.
Die Erfindung geht davon aus, dass die Leiterplatten nicht nur
irgendwie unterstützt und transportiert werden müssen, sondern
dass sie durch an ihren Kanten angereifende Greifer leicht
gespannt werden. Damit sind alle Verformungen infolge des
Eigengewichtes während des Lackiervorganges und darauf
zurückführbare Mängel der Lackierung bzw. Beschichtung
ausgeschlossen. Außerdem gibt es keine Transportbänder, die
verdrecken können. Die Greifer ermöglichen es auch, dass nach
der Beschichtung weitere Greiforgane die Leiterplatte
ergreifen und zunächst während einer Antrocknungsphase des
Lacks (so lange, bis der Lack nicht mehr unter seinem
Eigengewicht fließt) aufwärts bewegen und danach durch eine
Trocknungseinrichtung hindurchführen, dabei die Leiterplatten
wenden, so dass anschließend die zunächst, weil nach unten
weisend, nicht beschichtete Seite, nun nach einer 180°-Wende,
in einer identischen sich anschliessenden Vorrichtung
beschichtet werden kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung und ihrer vorteilhaften
Weiterbildungen werden im Folgenden unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es stellen dar:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel;
Fig. 2 eine Ansicht in Richtung der Pfeile II-II in Fig. 1;
Fig. 3 eine Ansicht in Richtung der Pfeile III-III in Fig.
1;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht von oben rechts (in
Fig. 1) auf die Einlaufstation 2 mit durch die
Greifer 20 gespannter Leiterplatte 15;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung bei
Durchlauf einer Leiterplatte 15 unter einer
Beschichtungseinrichtung 4;
Fig. 6 eine perspektivischer Ansicht von oben links (in
Fig. 1) der Übergabestation 5;
Fig. 7 ein Greiforgan 25;
Fig. 8 eine Klemme 35, 36;
Fig. 9 eine Draufsicht auf den Übergabebereich 5 in
vergrößertem Maßstab (Ausschnitt aus Fig. 3);
Fig. 10 eine Ansicht der Abgabestation 7 in Richtung des
Pfeiles X in Fig. 1;
Fig. 11 den Bereich XI in Fig. 2;
Fig. 12 eine perspektivische Darstellung eines Greifers 20;
Fig. 13 einen Querschnitt durch einen Greifer 20.
Die Vorrichtung besteht nach Fig. 1 bis 3 aus einer
Einlaufstation 2, einer Transportstation 3, einer
Beschichtungsstation 4, einer Übergabestation 5, einer
Trocknungs- und Wendestation 6 sowie einer Abgabestation 7.
Der Einlaufbereich 2 weist, wie aus Fig. 2 zu ersehen,
Einlaufrollen 12 auf, die von einem umlaufenden Transportband
13 (vgl. Fig. 4) angetrieben werden. Dieses wird von einem
(nicht gezeigten) Elektromotor angetrieben. Auf die
Einlaufrollen 12 wird eine Leiterplatte oder Leiterfolie 15
aufgelegt oder abgegeben, etwa von einer vorgeschalteten
Bearbeitungs- oder Fördereinrichtung (nicht gezeigt) und dann
bis zum Anschlag 14 geschoben. In dieser Position erfolgt dann
die Aufnahme und Spannung der Leiterplatte 15 durch Greifer
20. Durch ein Hochfahren der Greifer 20 (vgl. dazu weiter
unten) wird die Leiterplatte 15 dann von den Einlaufrollen 12
abgehoben und weitertransportiert. Dies erfolgt mittels der
Transportschlitten 10, 11, auf denen die Greifer 20 angeordnet
sind.
Von der Einlaufstation 2 bis zur Übergabestation 5 sind an der
Oberseite der Vorrichtung 1 zwei parallele Schienen 8, 9
angeordnet. Auf den Schienen 8, 9 laufen die beiden
Transportschlitten 10, 11 von der in Fig. 3 links gezeigten
Position in die Fig. 3 rechts gezeigte Position. Die in Fig.
1 rechte Position ist in Fig. 6 rechts perspektivisch
gezeigt. Die Transportschlitten 10, 11 sind zwischen den
beiden in Fig. 1 mit gleichen Bezugszeichen versehenen
Positionen hin- und her verschiebbar. Sie werden zu diesem
Zweck von Transportbändern 90 angetrieben, die in
Längsrichtung und parallel zu den Schienen verlaufen und
synchron von einem (nicht gezeigten) Elektromotor derart
angetrieben werden, dass sich die beiden Transportschlitten
10, 11, die nicht miteinander mechanisch verbunden sind, stets
einander gegenüber befinden, wie auch in den beiden in Fig. 3
gezeigten Positionen.
Wird in der Einlaufstation 2 die Leiterplatte (oder
Leiterfolie) 15 von den auf den beiden Transportschlitten 10,
11 angeordneten Greifern 20 aufgenommen, werden die
Transportschlitten 10, 11 mit zunehmender Geschwindigkeit in
Bewegung gesetzt, und zwar in Richtung des in Fig. 4, 5
eingezeichneten Pfeils X (entspricht der Koordinate x in Fig.
12). Sie laufen dann in Richtung des Pfeils X in der
Transportstation 3 unter der Beschichtungseinrichtung 4
hindurch, die in an sich bekannter Weise durch eine den Lack
aufnehmende Kammer und einem mit einem sich quer zu X-Richtung
erstreckenden Schlitz gebildet wird, so dass sie einen
Lackvorhang (nicht gezeigt) auf die Oberseite der Leiterplatte
abgibt, so dass diese derart beschichtet Wird. Durch eine
Gießrandbegrenzung der Beschickungseinrichtung 4 wird dafür
gesorgt, daß ein lackfreier Rand entsteht. Von dort aus laufen
die Transportschlitten 10, 11 weiter nach rechts in die
Übergabestation 5, die in Fig. 7 im Einzelnen gezeigt ist.
In der in Fig. 6 gezeigten Übergabestation übernimmt eines der
U-förmigen Greiforgane 25, die je durch zwei Klemmleisten 30
und 31 und Schienen 40 gebildet werden (vgl. auch Fig. 7),
die Halterung und den weiteren Transport einer Leiterplatte
15. Die Klemmleisten 30, 31 sind verschiebbar auf Schienen 40
und 43 angeordnet. Die Einfachheit halber ist nur ein solches
Greiforgan 25 mit darin aufgenommener Leiterplatte 15 in Fig.
6 dargestellt. Im Betrieb befindet sich in jedem der
Greiforgane 25, die sich oberhalb der einen eingezeichneten
Leiterplatten 15 befinden, eine weitere Leiterplatte. An den
Klemmleisten 30, 31 sind Klemmen 35, 36 angebracht. Die beiden
Klemmleisten 30, 31 werden durch eine Feder 41 gegeneinander
vorgespannt. Die Feder 41 ist mit ihrem einen Ende an den Steg
45 abgestützt, der mit der Schiene 43 verbunden ist. Das
andere Ende der Feder 41 drückt gegen einen Steg 42, der mit
der Schiene 40 verbunden ist. Zur Aufnahme einer Leiterplatte
15 werden die Klemmleisten durch Andrückeinrichtungen
aneinander zu bewegt. Auf der einen Seite ist die
Andrückeinrichtung 60 gezeigt. Auf der anderen Seite befinden
sich eine gleiche Andrückvorrichtung, die der Einfachheit
halber weggelassen ist. Dann greifen die Klemmen 35, 36,
zwischen den Greifern 20 hindurch und ergreifen die Kanten der
Leiterplatte 15. Dann werden die Greifer 20 geöffnet (vgl.
dazu weiter unten). Sie geben dann die Leiterplatte 15 frei.
Die Leiterplatten 15 werden dann von den Klemmen 35, 36 der
Klemmleiste 30, 31 und damit von einem Greiforgan 25 während
des folgenden Bewegungsabschnitts gehalten.
Einzelheiten, die im Vorstehenden schon anhand von Fig. 6
erläutert worden sind, sind nochmal in den Fig. 7 und 9
dargestellt, so in Fig. 7 das Greiforgan 25 mit einer
Leiterplatte 15, nachdem diese von den Greifern 20 in der
geschilderten Weise übernommen worden ist.
Die Klemmleiste 31 ist mit Führungshülsen 50 und 51 versehen,
die auf den Schienen 40 und 43 verschiebbar sind.
Wenn die Klemmleisten 30 und 31 durch die Andrückvorrichtung
60 soweit an die Kanten der Leiterplatte 15 herangefahren
worden sind, dass die Kanten von den Klemmen 35, 36 erfasst
worden sind, werden die Andrückvorrichtungen 60
zurückgefahren, so daß die Feder 41 die Leiterplatte 15
gespannt hält.
Eine der Klemmen 35, 36 ist im einzelnen in Fig. 8 gezeigt.
Sie hat eine feststehende Klemmbacke 70 und eine an dieser
beweglich angelenkte Klemmbacke 71. Beide sind durch eine
Feder 72 so gegeneinander vorgespannt, dass die Zähne 73 an
der beweglichen Klemmbacke 71 beim Aufschieben auf die Kante
der Leiterfolie 15 deren Kante ergreifen und selbsthemmend
halten. Die Einschiebrichtung ist durch den Pfeil in Fig. 8
angedeutet. Die Entsperrung erfolgt, wenn das nach außen
vorstehende Ende der beweglichen Klemmbacke 71 durch einen
Entsperrhebel (nicht gezeigt) runter gedrückt wird. Dann wird
die eingeklemmte Leiterplatte 15 freigeben.
Halten nun die Klemmleisten 30, 31 mittels ihrer Klemmen 35,
36 die Leiterplatte 15, dann werden die Greifer 20 geöffnet
und die Transportschlitten 10, 11 wieder in die
Ausgangsstellung (links in Fig. 1) zurückgefahren.
Die Klemmleisten 30, 31 stehen beidseitig mit Bolzen 75 im
Eingriff, die je von einer Kette 76 transportiert werden (vgl.
Fig. 1). Die Ketten 76 sind beidseitig je über vier
Umlenkrollen 77 bis 80 geführt, so dass sich, dem Verlauf der
Ketten 76 folgend, die Klemmleisten 30, 31 bei Umlaufen der
Kette 76 zunächst in horizontaler Lage befinden und aufwärts
bewegt werden. Durch die Umlenkrolle 77 werden die Greiforgane
25 und mit ihnen die jeweils aufgenommenen Leiterplatten um
ca. 90° geschwenkt und in eine im Wesentlichen senkrechte Lage
überführt. So dann werden die Greiforgane 25 in dieser
senkrechten Stellung von links nach rechts (in Fig. 1) bewegt.
Danach erfolgt durch die Umlenkrolle 78 eine weitere
Schwenkung um noch einmal ca. 90°. Danach befindet sich eine
Leiterplatte 15 zwischen den Klemmleisten 30, 31 erneut in
horizontaler Läge, und zwar um insgesamt 180° gewendet und an
dem in Fig. 1 am rechten Ende der Vorrichtung, also im Bereich
der Abgabestation 7. Die Abgabestation 7 ist in Fig. 10
dargestellt.
Insgesamt sind also in Abständen von 5 bis 6 cm entlang der
Kette 76 an dieser durch die Klemmleistenpaare 30, 31 und die
Schienen 40, 43 gebildeten Greiforgane 25 angeordnet. In
diesem Abstand werden Leiterplatten 15 nacheinander von der
Übergabestation in horizontaler Orientierung, nach der
Schwenkung an der Umlenkrolle 77 in vertikaler Orientierung
nach rechts, und von dort nach erneuter Schwenkung an der
Umlenkrolle 78 wiederum in horizontaler Lage nach unten
geführt, wobei nach diesen beiden Schwenkungen insgesamt eine
Wende der Leiterplatte 15 um 180° erfolgt. Die Leiterplatte
liegt jetzt also mit der vorher durch die
Beschichtungseinrichtung 4 aufgebrachten Lackschicht nach
unten.
Die Aufwärtsbewegung von der Übergabe einer Leiterplatte 15 in
ein Klemmleistenpaar 30, 31 in der Übergabestation 15 bis zur
ersten Umlenkung um ca. 90° an der Umlenkrolle 77 geht mit
einer solchen Geschwindigkeit vor sich, dass sie ca. 10 min.
dauert. Diese Zeit reicht aus, um den Lack so weit antrocknen
dauert. Diese Zeit reicht aus, um den Lack so weit antrocknen
zu lassen, dass er nicht mehr fließt. In der sich daran
anschließenden senkrechte Lage laufen die Klemmleistenpaare
30, 31 in einen Bereich hinein, der von einer an sich
bekannten und daher nicht weiter im Detail dargestellten
Trocknungseinrichtung 85 umgeben ist, in der eine Erwärmung
und Trocknung z. B. durch Wärmestrahler erfolgt. Beim
Verlassen des Trocknungskastens 85 ist dann die Seite der
Leiterplatte 15, die zunächst oben gelegen hat, getrocknet und
befindet sich auf der Unterseite.
Aus Fig. 10 ist die Abgabestation 7 ersichtlich, und zwar in
Blickrichtung des Pfeiles XI in Fig. 1. Fig. 10 vereinigt 2
Alternativen. Bei der 1. Alternative wird die Leiterplatte 15
auf den Transportbändern 90 abgelegt und dann die Klemmen 35,
36 der Greiforgane 25 geöffnet. Dann werden die Platten von
den Transportbändern 90 nach vorne zur Blickrichtung hin auf
eine nachfolgend angeordnete weitere Lackiervorrichtung
derselben Art abgegeben. Die Transportbänder 90 werden durch
angetriebene Walzen 91 in Bewegung versetzt. Bei der 2.
Alternative, insbesondere bei Zusammenbau mit einer weiteren
identischen Vorrichtung 1 werden die Leiterplatte 15 erneut
durch Greifer 20 übernommen, die auf (nicht gezeigten)
Schienen verfahrbar sind, so daß die Leiterplatte in die
anschließend angeordnete zweite Lackiervorrichtung verfahren
wird, in der die andere Seite der Leiterplatte 15,
beschichtet. Insgesamt entsteht also durch zwei Vorrichtungen
1 eine Einrichtung zum beidseitigen Beschichten von
Leiterplatten 15.
Dadurch, dass die Leiterplatte oder andere flache Substrate
von der Greifeinrichtung (20) in die Greiforgane (25) ohne
Ablegen übergehen werden, wird folgendes möglich:
In der Trocknungs- und Wendestation muss der Lack (z. B. Lotstopplack) nur soweit getrocknet werden (Antrocknung), dass er beim Aufrichten der Leiterplatte oder des Substrates nicht fliesst. Es ist aber möglich, die zweite Seite zu beschichten, wenn der Lack noch feucht oder klebrig, auf jeden Fall aber noch nicht staubtrocken ist. Dadurch wird erreicht, dass
In der Trocknungs- und Wendestation muss der Lack (z. B. Lotstopplack) nur soweit getrocknet werden (Antrocknung), dass er beim Aufrichten der Leiterplatte oder des Substrates nicht fliesst. Es ist aber möglich, die zweite Seite zu beschichten, wenn der Lack noch feucht oder klebrig, auf jeden Fall aber noch nicht staubtrocken ist. Dadurch wird erreicht, dass
- - die Trocknungszeit für die Beschichtung der ersten Seite sehr kurz sein kann. Man kann deshalb die Anlagengrösse insgesamt erheblich verkleinern;
- - die Gesamtdauer der Trocknung für die erste Seite und die zweite Seite wird wesentlich verringert. Die Endtrocknung der ersten Seite erfolgt zusätzlich in der zweiten Trocknungs- und Wendestation.
Die Tatsache, dass die Beschichtung von der ersten Seite bei
der Übergabe in eine zweite Vorrichtung klebrig sein darf,
kann prozesstechnisch auch dadurch genutzt werden, dass
- - das Substrat vor der Beschichtung der zweiten Seite nicht auf Raumtemperatur gekühlt werden muss, was energietechnische Einsparungen ermöglicht;
- - die zweite Beschichtung auf einem Substrat mit definiert erhöhter Temperatur erfolgen kann, was ein schnelleres Entgasen des Lackes und/oder kürzere Abluft- und Trocknungszeiten in der zweiten Trocknungs- und Wendestation ermöglicht.
Die Fig. 12 und 13 zeigen im Einzelnen den Aufbau eines
Greifers 20. Er wird gebildet durch einen Basisblock 101,
durch einen Vertikalverschiebungsblock 102 und durch einen
Horizontalverschiebungsblock 106. Mehrere Basisblöcke 101 sind
jeweils auf einem Transportschlitten 10, 11 in verschiedenen
Positionen feststellbar angeordnet. Es ist allerdings nicht
erforderlich, dass soviele Greifer 20 vorgesehen sind, wie in
Fig. 1 gezeigt sind. Es genügen Greifer 20 im Abstand von 20
bis 30 cm, ja nach den Eigenschaften der aufzunehmenden
Leiterplatte 15.
Auf dem Basisblock 101 ist höhenverstellbar der
Vertikalverschiebungsblock 102 angeordnet. Er ist am oberen
Ende der Kolbenstange 103 angebracht. Im Basisblock 101
befindet sich ein mit der Kolbenstange 103 verbundener Kolben
104, der pneumatisch auf und ab verschiebbar ist. Je nach dem,
ob die Unter- oder Oberseite des Kolbens 104 mit Druckluft
beaufschlagt wird, wird also der Vertikalverschiebungsblock
106 nach oben oder nach unten bewegt.
Im Horizontalverschiebungsblock 106 befindet sich ein Kolben
105, der links und rechts mit Druckluft beaufschlagt werden
kann. Er ist mit einer Kolbenstange 105 verbunden, an deren
(in Fig. 14) rechten Ende sich der
Horizontalverschiebungsblock 106 befindet. Je nach dem, welche
Seite des Kolbens 105 mit Druckluft beaufschlagt wird, wird
der Horizontalverschiebungsblock 106 nach links oder rechts in
horizontaler Ebene verschoben. Im Horizontalverschiebungsblock
106 ist ein Maul 107 (eine Art Nut) vorgesehen, in dessen
Bodenfläche 120 ein Stössel 108 pneumatisch auf und ab
bewegbar ist. Zu diesem Zweck ist der Stössel 108 mit dem
Kolben 109 verbunden, der im Horizontalverschiebungsblock 106
vertikal auf und ab verschiebbar ist, und zwar dadurch, dass
entweder die Oberseite oder die Unterseite des Kolbens 109 mit
Druckluft beaufschlagt wird.
Wird der Stössel 108 nach oben bewegt, so wird zwischen seinem
oberen Ende und der Anschlagfläche 121 die Kante einer
Leiterplatte 15 aufgenommen. Wird der Stössel 108 abwärts
bewegt, wird die Leiterplatte 15 freigegeben. Bei
eingespannter Leiterplatte 15 wird durch Beaufschlagen der
rechten Seite des Kolbens 105 mit Druckluft die Leiterplatte
quer zur Transportrichtung x, also in y-Richtung gespannt.
Durch Verschiebung des Vertikalverschiebungsblockes 102 nach
oben oder unten wird die richtige Höhenlage der Leiterplatte
15 eingestellt. Insbesondere wird die von den Einlaufrollen 12
in der Einlaufstation 2 auf diese Art gehoben.
Zwischen dem Basisblock 101 und dem Vertikalverschiebungsblock
102 sind noch Stangen 110 und 111, 112, 113 und zwischen dem
Vertikalverschiebungsblock 102 und dem
Horizontalverschiebungsblock 106 Stangen 114 und 115
angeordnet. Sie sind je mit Innenbohrungen versehen.
Ersichtlich sind gestrichelt in Fig. 13 lediglich die
Innenbohrungen 110 und 111 der Stangen 110 und 111. Diese
Bohrungen dienen dazu, Druckluft auf eine der beiden Seiten
des Kolbens im nächsten Block zu führen. Über die Bohrungen
110 und 111 in den Stangen 110, 111 wird entweder die rechte
oder die linke Seite des Kolbens 105 im
Vertikalverschiebungsblock 102 mit Druckluft beaufschlagt. Die
Bohrungen in den Stangen 112 und 113 sind im
Vertikalverschiebungsblock 102 mit Bohrungen in den Stangen
114, 115 verbunden, die wiederum mit der Oberseite bzw. der
Unterseite des Kolbens 109 im Horizontalverschiebungsblock 106
verbunden sind. Über die Bohrungen in den Stangen 112, 113
sowie ferner 114, 115 wird also der mit Stössel 108 verbundene
Kolben 109 nach oben oder nach unten bewegt.
In Fig. 12 ist ein Koordinatensystem x/y/z eingezeichnet. x
ist die Transportrichtung (vgl. Fig. 3 und Fig. 4); y ist
die Querrichtung dazu; z ist die Richtung senkrecht zu der
x/y-Ebene. Die Spannung der Leiterplatte 15 quer zur
Transportrichtung x, also in y-Richtung, erfolgt durch
Verschiebung der Kolben 105 (Fig. 14 nach links), die
Höhenverschiebung (also in z-Richtung) durch Verschiebung der
Kolben 104. Die Bewegung in x-Richtung erfolgt durch die
Transportschlitten 10, 11.
Anschlüsse für die Bohrungen in den Stangen 110, 111, 112, 113
befinden sich in der Bodenfläche 125 des Basisteils 101. Die
Kanäle 130 verbinden jeweils die Anschlüsse mit den Bohrungen
in den Stangen, so dass von unten her über weitere nicht
gezeigte Anschlüsse in den Transportschlitten 10, 11 die
Greifer 20 mit Druckluft versorgt werden. Im Einlaufbereich 2
und in der Übergabestation 7 werden die Greifer 20 über eine
Andockvorrichtung mit Preßluft versorgt, um die Platten 15 zu
spannen oder auszuspannen.
Auf diese Weise gelingt die Druckluftversorgung dieser
verschiebbaren pneumatischen Aggregate weitgehend ohne
Schleppkabel o. dgl. Dies erleichtert die Steuerung und spart
Platz.
1
Vorrichtung
2
Einlaufstation
3
Transportstation
4
Beschichtungseinrichtung
5
Übergabestation
6
Trocknungs- und Wendestation
7
Abgabestation
8
,
9
Schienen
10
,
11
Transportschlitten
12
Einlaufrollen
13
Transportband
14
Anschlag
15
Leiterplatte
16
Einlaufrollen
20
Greifer
25
Greiforgane
30
,
31
Klemmleisten
35
,
36
Klemmen
40
Schiene
41
Feder
42
Steg
43
Schiene
45
Steg
50
,
51
Führungshülsen
60
Andrückeinrichtung
70
Feststehende Klemmbacke
71
Bewegliche Klemmbacke
72
Feder
73
Zähne
75
Bolzen
76
Ketten
77-80
Umlenkrollen
85
Trocknungseinrichtung
90
Transportbänder
91
Walzen
101
Basisblock
102
Vertikalverschiebungsblock
103
Kolbenstange
104
Kolben
105
Kolben
106
Horizontalverschiebungsblock
107
Maul
108
Stößel
110-115
Stangen
110
' Innenbohrung von
110
111
' Innenbohrung von
111
120
Bodenfläche
125
Bodenflächen
130
Kanäle
140
Andrückfläche
X Richtungspfeil
x, y, z Koordinaten
X Richtungspfeil
x, y, z Koordinaten
Claims (15)
1. Vorrichtung zum Beschichten von Platten, insbesondere
Leiterplatten, oder Folien, insbesondere Leiterfolien,
mit einer Transporteinrichtung, die die Leiterplatten
nacheinander unter einer Beschichtungseinrichtung (4)
hindurchführt, die auf der Leiterplatte (15) eine
Lackschicht aufbringt, dadurch gekennzeichnet, dass die
Transporteinrichtung durch beidseitig des Transportwegs
(x) verfahrbare Transportschlitten (8, 9) gebildet wird,
an denen Greifer (20) angebracht sind, die die
Leiterplatten (15) jeweils an ihren Kanten ergreifen und
spannen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Transportschlitten (8, 9) durch miteinander
synchronisiert angetriebene Transportbänder (90)
angetrieben werden.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Greifer (20) erste Mittel (108,
109, 121) aufweisen, die die Kanten der Leiterplatten
(15) fest ergreifen, dass sie ferner zweite Mittel (103,
105, 106) aufweisen, die die ersten Mittel quer (y) zur
Transportrichtung (x) spannen, und dass sie ferner dritte
Mittel (103, 104) aufweisen, die zweiten Mittel auf und
ab verschieben.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die ersten, zweiten und dritten Mittel je einen Kolben
(104, 105, 109) aufweisen, der wahlweise beidseitig mit
Druckluft beaufschlagbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
- a) die ersten Mittel durch einen in einem ersten Block (106) verschiebbaren ersten Kolben (109) gebildet werden, der einen Stössel (108) trägt und ihn bei Druckbeaufschlagung gegen eine Andrückfläche 140 oder von ihr weg bewegt, und
- b) dass die zweiten Mittel durch einen in einem zweiten Block (102) horizontal verschiebbaren zweiten Kolben (105) gebildet werden, der den erstgenannten Block (106) trägt und bei Druckbeaufschlagung verschiebt und dass
- c) die dritten Mittel durch einen in einem dritten Block (101) vertikal verschiebbaren dritten Kolben (104) gebildet werden, der den zweiten Block (102) trägt und bei Druckbeaufschlagung verschiebt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
nach der Beschichtungseinrichtung (4) in
Transportrichtung (x) eine Übergabestation (5) vorgesehen
ist, in der die Leiterplatten (15) nach Freigabe durch
die Greifer (20) von einem weiteren Greiforgan (25)
aufgenommen und durch eine Trocknungseinrichtung (6)
bewegt werden.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
die Leiterplatten (15) bei ihrer Bewegung im 180°
gewendet werden.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
jeweils entlang mindestens einem flexiblen
Transportmittel (76) in bestimmten Abständen eine
Vielzahl Greiforgange (25) angeordnet ist und dass die
Transportmittel (76) die Leiterplatten (15) zunächst
aufwärtsbewegen, dann ein erstes Mal bei (77) und ein
zweites Mal bei (78) um je einen bestimmten Winkel (ca. 90°)
schwenken, so dass die Leiterplatten insgesamt
umgedreht werden, und daß die Leiterplatten (15)
anschließend wieder abwärts in eine Abgabestation (7)
bewegt werden.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Leiterplatten (15) zwischen der
Übergabestation (5) und der Abgabestation (7) durch eine
Trocknungseinrichtung (85) laufen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Transportmittel durch Ketten
(76) gebildet werden, die endlos über Umlenkungrollen
(77-80) geführt sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass
in der Abgabestation (7) die Leiterplatten (15) von den
Greiforganen (25) an weitere Transportmittel abgegeben
werden und dass die Greiforgane (25, 70) an die
Übergabestation (5) zurückgeführt werden.
12. Vorrichtung nach einen der Ansprüche 8-11, dadurch
gekennzeichnet, dass die Transportgeschwindigkeit bei der
in den Greiforganen (25) horizontal aufgenommenen
Leiterplatten (15) von der Übergabestation (5) aufwärts
bis zur Aufrichtung in die Senkrechte derart bestimmt
ist, dass die Verweildauer der Leiterplatte (15) in
diesem Abschnitt gleich der Zeit ist, die für eine
Antrocknung bis zu einem Trocknungszustand, indem der
Lack bei senkrecht stehender Leiterplatte nicht mehr
fließt, erforderlich ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch
gekennzeichnet, dass die Transportschlitten (10, 11)
antreibenden Transportbänder (90) außerhalb der
Lackaufbringungsfläche der Beschichtungseinrichtung (4)
angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6-13, dadurch
gekennzeichnet, dass das Greiforgan (25) durch bei
Einführung der Leiterplatten selbstsperrende Klemmen
(35, 36) gebildet werden.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6-14, dadurch
gekennzeichnet, dass bei Übernahme der Leiterplatten (15)
die Klemmmittel (35, 36) der Greiforgane (25) die
Leiterplatten (15) zwischen den Greifern (20) hindurch
ergreifen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19925819A DE19925819A1 (de) | 1999-03-15 | 1999-06-07 | Vorrichtung zum Beschichten von Leiterplatten |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19911242 | 1999-03-15 | ||
| DE19925819A DE19925819A1 (de) | 1999-03-15 | 1999-06-07 | Vorrichtung zum Beschichten von Leiterplatten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19925819A1 true DE19925819A1 (de) | 2000-10-05 |
Family
ID=7900866
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19925819A Ceased DE19925819A1 (de) | 1999-03-15 | 1999-06-07 | Vorrichtung zum Beschichten von Leiterplatten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19925819A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102007017486A1 (de) * | 2007-04-13 | 2008-10-23 | Ekra Automatisierungssysteme Gmbh Asys Group | Vorrichtung und Verfahren zum Bearbeiten von flächigen Substraten, wie zum Bedrucken von Leiterplatten oder dergleichen |
| CN109484839A (zh) * | 2018-11-01 | 2019-03-19 | 深圳市克鲁斯机器人科技有限公司 | 一种全自动上pin包胶机 |
| CN117261426A (zh) * | 2023-08-31 | 2023-12-22 | 广东合通建业科技股份有限公司 | 一种多层印制线路板印刷烘干装置 |
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1999
- 1999-06-07 DE DE19925819A patent/DE19925819A1/de not_active Ceased
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