DE19925801A1 - Verfahren und Vorrichtung zur regelbaren Veränderung der Punktgröße bei der Laser-Innengravur - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur regelbaren Veränderung der Punktgröße bei der Laser-InnengravurInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Lasertechnik und betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung, wie es z. B. für die Herstellung von Schriftzeichen im Inneren eines Werkstückes angewandt werden kann. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung anzugeben, bei dem die Punktgröße bei der Laser-Innengravur relativ unabhängig vom Lasertyp oder von Materialinhomogenitäten regelbar verändert werden kann. DOLLAR A Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren, bei dem in ein Werkstück ein Energieeintrag mittels eines fokussierten Laserstrahls vorgenommen wird, wobei für jeden Lasertyp die wirksame Pulslänge in Abhänigkeit von der gewünschten Punktgröße geregelt wird. DOLLAR A Die Aufgabe wird weiterhin gelöst durch eine Vorrichtung, bestehend aus einem Laser, einem schnellen Schalter, einer Vorrichtung zur Fokkussierung des Laserstrahls an den gewünschten Punkt im Werkstück, einer Vorrichtung zur Ermittlung des Zündzeitpunktes des Plasmas und einer Signalleitung.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Lasertechnik und betrifft ein Verfahren
und eine Vorrichtung zur Veränderung des optischen Verhaltens an der Oberfläche
und/oder innerhalb eines Werkstückes mittels eines Lasers, wie es z. B. für die
Herstellung von Schriftzeichen oder Bildern an der Oberfläche eines Werkstückes
und/oder im Inneren eines Werkstückes angewandt werden kann.
Das Strukturieren von Oberflächen mittels gepulster Laser zum Zwecke der
Beschriftung und Markierung ist ein bekanntes und vielfach angewendetes Verfahren.
Besonders geeignet sind dafür Laser mit Pulslängen im Nanosekunden-Bereich (z. B.
Nd-YAG-Laser mit 100 ns, Excimer-Laser mit 30 ns). Durch die hohe Laserpulsleistung
und durch eine geeignete Fokussierung lassen sich Leistungsdichten im Bereich von
107 bis 109 W/cm2 auf der Werkstückoberfläche erreichen.
Derartige Leistungsdichten bewirken die Zündung eines dichten Plasmas auf der
Oberfläche, das neben der eigentlichen Laserstrahlung einen hohen Energieeintrag in
das Werkstück realisiert. Die absorbierte Energie führt zu einer starken lokalen
Aufheizung sowie zum Abtragen von Material aus der Werkstückoberfläche. Der
gewünschte optische Kontrast wird durch die modifizierte Oberflächentopographie und -
morphologie oder durch thermisch induzierte Veränderungen in der chemischen
Zusammensetzung erzeugt.
Auch die Laser-Innengravur ist ein bekanntes Verfahren mit Hilfe dessen für einen
Laser transparente Materialien, insbesondere Glas, unter der Oberfläche, d. h. im
Volumen markiert werden können (DE 44 07 547 C2). Dafür wird durch eine
entsprechende Fokussierung des Laserstrahls im Material ein Plasma gezündet, das
die Entstehung von Mikrorissen zur Folge hat. Punktweise - ähnlich wie bei einem
Matrixdrucker - lassen sich zwei- und auch dreidimensionale Objekte und Strukturen
darstellen. Die erreichbare Auflösung ergibt sich aus der Größe der Mikrorisse. Diese
Größe hängt wiederum vor allem von der Lebensdauer des Plasmas und damit von der
Dauer des Laserpulses ab.
Zur Veränderung der Größe der Mikrorisse ist also eine Änderung des Pulsdauer
erforderlich. Damit ist es notwendig, bei jeder Änderung einen anderen Lasertyp
einzusetzen, da jedem Lasertyp eine feste Pulslänge entspricht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
regelbaren Veränderung der Punktgröße bei der Laser-Innengravur anzugeben, bei
dem die Punktgröße relativ unabhängig vom Lasertyp oder von
Materialinhomogenitäten regelbar verändert werden kann.
Die Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen angegebenen Erfindung gelöst.
Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur regelbaren Veränderung der Punktgröße
bei der Laser-Innengravur wird ein Lasertyp eingesetzt, der vorteilhafterweise einen
hinreichend langen Laserpuls oder Laserpulszug aufweist.
In Abhängigkeit von der Zusammensetzung des für einen Laser transparenten Materials
und aller äußeren Bedingungen erfolgt ein Energieeintrag in das Material, welcher zur
Zündung des Plasmas führt. Der Zeitpunkt der Zündung des Plasmas ist dabei nicht
identisch mit dem Zeitpunkt des Beginns des Laserpulses oder des Laserpulszuges.
Eben in Abhängigkeit von den jeweils örtlich vorliegenden speziellen und
möglicherweise jeweils unterschiedlichen Verhältnissen zündet das Plasma früher oder
später. Der Zeitraum von der Zündung des Plasmas bis zu seinem Erlöschen ist die
wirksame Pulslänge, die in den meisten Fällen kleiner ist als die Länge des Laserpulses
oder des Laserpulszuges. In Abhängigkeit von der Länge der wirksamen Pulslänge
entstehen Mikrorisse im Material, wobei je kürzer die Länge des wirksamen Pulses ist,
um so kürzer sind die Mikrorisse und damit die räumliche Ausdehnung des Punktes.
Da eine möglichst kleine räumliche Ausdehnung der Punkte erreicht werden soll, was
dann zu einer hohen Auflösung führt, ist also eine möglichst kurze Länge des
wirksamen Pulses erforderlich.
Um dies zu erreichen wird erfindungsgemäß die wirksame Länge eines Pulses oder
eines Pulszuges auf eine gewünschte Länge verkürzt.
Dadurch kann bei einer je Lasertyp festgelegten Pulslänge oder Pulszuglänge
unterschiedlich kürzere Pulslängen oder Pulszuglängen realisiert werden.
Die Verkürzung der wirksamen Pulslänge wird mit einem schnelle optischen Schalter
erreicht.
Dabei muß dieser schnelle optische Schalter im wesentlichen mindestens so schnell
schalten, wie der ursprüngliche Puls oder Pulszug lang sind. Besser ist in jedem Fall,
daß der schnelle optische Schalter so schnell und so vollständig wie möglich, den
Energieeintrag an den Punkt in einem Material unterbricht.
Um den Zeitpunkt des Zündens des Plasmas festzustellen, ist erfindungsgemäß ein
Plasmasensor vorhanden, der registriert, wann das Plasma zündet.
Das Feststellen des Zündzeitpunktes ist für das erfindungsgemäße Verfahren
notwendig, um die wirksame Pulslänge wiederholbar an jedem Punkt des Materials
realisieren zu können.
Zur Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist eine Vorrichtung einsetzbar,
bei der von einem Laser ausgehend über einen elektro-optischen Deflektor, der als
schneller optischer Schalter arbeitet, und einen x,y-Galvoscanner ein Laserstrahl in
einen Glasblock gerichtet und fokussiert wird. Ein Plasmasensor zeigt den
Zündzeitpunkt des Plasmas an und nach einer die Punktgröße bestimmenden
wirksamen Pulsdauer lenkt der Deflektor den Laserstrahl aus. Die Schnelligkeit des
optischen Schalters bestimmt damit die minimale wirksame Pulsdauer und die minimale
Punktgröße.
Vorteilhafterweise kann die gewünschte wirksame Pulsdauer auch durch die Länge der
Signalleitung vom Plasmasensor zum optischen Schalter realisiert sein.
Weiterhin vorteilhafterweise wird zur Feststellung des Zündzeitpunktes des Plasmas
das Plasma durch die Planfeldoptik des Galvoscanners auf einen Sensor abgebildet.
Dazu wird nach dem x,y-Galvoscanner in den Weg des Laserstrahles vom elektro
optischen Deflektor zum x,y-Galvoscanner ein dichroitischer Spiegel eingebaut, der das
ursprüngliche Laserlicht hindurchläßt und das durch die Planfeldoptik aufgesammelte
Plasmalicht aufgrund seiner anderen Wellenlänge auf einen entsprechenden Sensor
leitet, der wiederum den Beginn des wirksamen Pulszuges darstellt und in Verbindung
mit dem schnellen optischen Schalter steht.
Die besonderen Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens bestehen darin, daß unter
Verwendung nur eines Lasertyps die regelbare Veränderung der Punktgrößen möglich
ist. Die obere Grenze ist durch die Pulslänge oder die Pulszuglänge des Lasers
gegeben. Die untere Grenze der Pulslängen wird durch die Schnelligkeit des optischen
Schalters bestimmt. Die Punktgrößen können auch innerhalb eines Werkstücks
individuell verändert werden. Ein weiterer Vorteil ist, daß die Veränderungen im Material
(Inhomogenitäten) und dem Umfeld der Bearbeitung durch das erfindungsgemäße
Verfahren ausgeglichen und angepaßt werden können.
Im weiteren wird die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
An einem hochwertigen Glasquader mit einer Dicke von 70 mm wird mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren eine dekorative Bearbeitung vorgenommen. Dazu wird
mit einem gütegeschalteten und modensynchronisierten Nd-YLF-Laser gearbeitet.
Dieser Laser emittiert eine Pulsfolge von 300 ns mit Einzelpulsen von 60 ps und
Pulspausen von 13 ns. Die Pulsenergie beträgt für die Pulsfolge 3 mJ und je Einzelpuls
0,1 mJ. Dieser Laser ist mit einem elektro-optischen Deflektor gekoppelt. Dieser
Deflektor lenkt auf ein entsprechendes Signal hin den durchgehenden Laserstrahl aus
der Arbeitsrichtung aus und beendet damit den wirksamen Energieeintrag in das
Material. Dieser elektro-optische Deflektor schaltet innerhalb von < 10 ns. Über einen
x,y-Galvoscanner wird der Laserstrahl in den Bleikristallquader geleitet. Dort entzündet
sich durch den Energieeintrag ein Plasma. Die davon ausgehende Strahlung wird
entweder durch einen Plasmasensor auf einer Oberfläche des Quaders aufgenommen
und das Signal durch eine Signalleitung mit einer Länge von 0,5 m zum elektro
optischen Deflektor geleitet, der nach Ankunft des Signals den Laserstrahl auslenkt. Es
kann aber auch durch die im x,y-Galvoscanner befindliche Planfeldoptik die
Rückstrahlung des Plasmas aufgenommen und auf einen dichroitischen Strahlteiler
geleitet werden, der wiederum ein Signal an den elektro-optischen Schalter weiterleitet
und die Auslenkung des Laserstrahls bewirkt.
Mit dieser Vorrichtung können wirksame Pulslängen von minimal 60 ps regelbar
eingestellt werden.
Claims (15)
1. Verfahren zur regelbaren Veränderung der Punktgröße bei der Laser-Innengravur, bei
dem in ein für einen Laser transparentes Werkstück ein Energieeintrag mittels eines
fokussierten Laserstrahls vorgenommen wird, wobei für jeden Lasertyp die wirksame
Pulslänge beginnend mit dem Zeitpunkt der Zündung des Plasmas bis zu einer
vorzeitigen Beendigung der Plasmaeinwirkung in dem Material an jedem beliebigen
Punkt des Werkstücks in Abhängigkeit von der gewünschten Punktgröße geregelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem eine programmierbare, und zwischen dem
Bewegungsablauf und den Laserpulsen synchronisierte 2D- oder 3D-Relativbewegung
zwischen Laserstrahl und Werkstück realisiert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem ein motorisierter x,y,z-Tisch mit
Echtzeiterfassung der Position eingesetzt wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der ein x,y-Galvoscanner mit einer Planfeldoptik
und ein motorisierter z-Tisch eingesetzt sind.
5. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem eine Pulsfolge von < 25 Pulszügen eingesetzt
wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem ein Pulsabstand < 13 ns eingesetzt wird.
7. Vorrichtung zur regelbaren Veränderung der Punktgröße bei der Laser-Innengravur,
bestehend aus einem Laser, einem schnellen Schalter, einer Vorrichtung zur
Fokussierung des Laserstrahls an den gewünschten Punkt im Werkstück, einer
Vorrichtung zur Ermittlung des Zündzeitpunktes des Plasmas und einer Signalleitung,
deren Länge in Abhängigkeit von der gewünschten Pulslänge steht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der ein modensynchronisierter und
gütegeschalteter Festkörperlaser eingesetzt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der ein Pulszug durch Modensynchronisation
erzeugt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der ein diodengepumpter Festkörperlaser
eingesetzt ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der der schnelle optische Schalter ein elektro
optischer Deflektor ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, bei der der elektro-optische Deflektor eine Schaltzeit
von < 10 ns hat.
13. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der die Vorrichtung zur Ermittlung des
Zündzeitpunktes des Plasma eine Photodiode ist, die Plasmastrahlung oder
transmittierte Laserstrahlung detektiert.
14. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der die Signalleitung ein Lichtleitkabel ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der eine Planfeldoptik gleichzeitig zur
Laserstrahlfokussierung und zur Abbildung des Plasmas auf einen Plasmasensor
eingesetzt ist.
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