DE19925654C2 - Anschlußleiste für hohe Übertragungsraten - Google Patents
Anschlußleiste für hohe ÜbertragungsratenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anschlußleiste für hohe
Übertragungsraten in der Telekommunikationstechnik gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
In der Telekommunikations- und Datentechnik sind
Anschlußleisten zunehmend für eine Übertragung von digitalen
und analogen Sprach- und Datensignalen mit entsprechenden
Übertragungstechniken, wie zum Beispiel HDSL, ADSL und VDSL
sowie für multimediale Anwendungen, wie zum Beispiel Video on
demand auszulegen. Bei solchen Anwendungen stoßen die
bekannten Anschlußleisten hinsichtlich der erreichbaren
Übertragungsdaten an ihre Grenzen. Zusätzlich sind bei den zu
realisierenden hohen Übertragungsraten besondere
Eigenschaften im Hinblick auf niedrige Störstrahlung, hohe
Störfestigkeit, gute Nebensprechdämpfung im Nahbereich und
eine gute Übersprechdämpfung zu gewährleisten. Dies führt in
einigen Ländern bereits dazu, daß in der
Telekommunikationstechnik standardmäßig Anschlußtechnik mit
einer entsprechenden Kategorie, beispielsweise Kategorie 5
eingesetzt wird, was bisher nur für spezielle Anwendungen,
beispielsweise bei der strukturierten Verkabelung von
Gebäuden, der Fall war.
Eine Anschlußleiste für hohe Übertragungsraten in der
Telekommunikations- und Datentechnik gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 ist beispielsweise aus der EP 0 637 097
bekannt. Bei dieser Anschlußleiste wird eine verbesserte
Übersprechdämpfung dadurch erreicht, daß der Abstand zwischen
zwei benachbarten Paaren von Schneidklemmkontakten größer ist
als der Abstand zwischen zwei benachbarten
Schneidklemmkontakten eines Paares.
Beim Gegenstand der EP 0 382 322 A1 wird ein gutes
Übersprechverhalten zwischen benachbarten Paaren von
Schneidklemmkontakten realisiert, indem einzelne Kontaktpaare
durch seitlich in Schlitze einsteckbare Schirmelemente
geschirmt werden.
Beim Gegenstand der EP 0 524 115 B1 erfolgt die Schirmung der
Anschlußleiste insgesamt dadurch, daß die Außenseiten der
Leiste mit großflächigen Schirmbauteilen versehen werden. Die
entsprechende Leiste entspricht im Hinblick auf das
Übersprechverhalten der lediglich der Kategorie 5.
Die Anschlußleiste für hohe Übertragungsraten gemäß der
DE 196 14 788 A1 weist Zwischenbleche auf, die von der
Unterseite der Anschlußleiste her in Kammern eingeschoben
werden, die zwischen einzelnen Kontaktpaaren ausgebildet
wird. Hierdurch werden die Kontaktpaare gegeneinander
abgeschirmt. Die Anschlußleiste ist für die Anbringung auf
einer Leiterplatte vorgesehen und aus diesem Grund nach ihrer
Anbringung nicht mit den Schirmbecken nachrüstbar. Dies würde
auch für den Fall gelten, daß die Anschlußleiste auf ein
Trägersystem der Telekommunikations- und Datentechnik
aufsteckbar wäre.
Der Nachteil einer nicht vorhandenen Nachrüstbarkeit gilt
auch für die Anschlußleiste gemäß der US 5 160 273, bei der
zwischen einzelnen Kontaktpaaren Schirmbleche vorgesehen
sind, die beim Zusammenbau in ein Teil des zweiteiligen
Gehäuses eingesteckt werden und nach dem Zusammenfügen mit
dem anderen Gehäuseteil fest in der Anschlußseite verankert
sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anschlußleiste
für hohe Übertragungsraten mit Telekommunikations- und
Datentechnik zu schaffen, die derart gestaltet ist, daß sie
zur Realisierung von verbesserten Übersprechwerten in
geeigneter Weise nachrüstbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1.
Demzufolge ist zwischen zwei Kontaktpaaren jeweils eine
zumindest zur Oberseite hin offene Kammer ausgebildet. In
diese Kammer ist zwischen einzelne Kontaktpaare problemlos
eine Schirmeinrichtung einbringbar. Hierdurch wird zum einen
eine Anschlußleiste geschaffen, für die sich alleine durch
die Ausbildung der jeweiligen Kammer zwischen zwei
Kontaktpaaren eine Einstufung in die Kategorie 5 erreichen
läßt. Hierzu genügt nämlich das verbesserte
Übersprechverhalten infolge des vergrößerten Abstands
zwischen den Kontaktpaaren, der erforderlich ist, um den Raum
für die Schirmeinrichtungen vorzusehen.
Falls jedoch eine höhere Kategorie im Hinblick auf die
Übersprech- und Nebensprechdämpfung erreicht werden soll,
sind in die erfindungsgemäß zur Oberseite hin offenen Kammern
jeweils Schirmeinrichtungen einbringbar, so daß benachbarte
Kontaktpaare, wenn die Schirmeinrichtungen zusätzlich mit
Masse verbunden werden, derart voneinander abgeschirmt sind,
daß die Kategorie 6 erreicht werden kann. Dies bedeutet, daß
die erfindungsgemäße Anschlußleiste, problemlos durch
Einbringen der Schirmeinrichtungen von der Oberseite her in
die dafür vorgesehenen Kammer, auf eine höhere Kategorie
nachrüstbar ist. Dies gilt auch dann, wenn sie bereits,
beispielsweise auf ein gängiges Trägersystem, montiert ist.
In der Praxis ist es ebenso denkbar, daß die erfindungsgemäße
Anschlußleiste standardmäßig mit den Schirmeinrichtungen
versehen ist, um die Umrüstung auf die höhere Kategorie vor
Ort zu erleichtern, indem lediglich die Verbindung der
Schirmeinrichtungen mit Masse ausgebildet wird. Mit anderen
Worten können in dem Zustand, daß die Anschlußleiste mit
Schirmeinrichtungen versehen ist, höhere Übertragungsraten
realisiert werden, wobei den Anforderungen im Hinblick auf
Übersprechdämpfung Genüge getan ist. Entscheidend für die
erfindungsgemäße Umrüstbarkeit der Anschlußleiste auf eine
höhere Kategorie ist die neuartige Möglichkeit, in die
Anschlußleiste von der Oberseite her Schirmeinrichtungen zur
Abschirmung zwischen Kontaktpaaren einzubringen.
Ferner sind die Kammern, in die von der Oberseite her jeweils
eine Schirmeinrichtung einsteckbar ist, zusätzlich nach unten
hin offen. Hierdurch können die einsteckbaren
Schirmeinrichtungen zusätzlich derart gestaltet werden, daß
sie an ihrem unteren Ende mit weiteren Schirmbauteilen, die
bei besonderen Anwendungsfällen an der Anschlußleiste
anbringbar sind, kontaktiert werden können. Hierdurch wird
ein Beitrag zu einer vollständigen Schirmung der
Anschlußleiste geschaffen.
Bevorzugte Weiterbildungen sind in den weiteren Ansprüchen
beschrieben.
Für die Schirmeinrichtung, die in die nach oben offene Kammer
eingebracht werden kann, wird derzeit bevorzugt, daß diese
ein metallenes Zwischenblech ist, und daß die nach oben
offene Kammer entsprechend gestaltet ist. Es ist jedoch
ebenso denkbar, daß die Schirmeinrichtung durch eine Folie,
durch ein metallisch beschichtetes Kunststoffteil oder ein
elektrisch leitendes Gel gebildet wird, so daß auch die
Kammer daran angepaßt ausgebildet ist.
Für die Ausbildung der Kammern bietet es Vorteile, wenn diese
zusätzlich von der Oberseite her über einen gewissen
Abschnitt zu mindestens einer Seite hin offen sind, hierdurch
wird die Möglichkeit geschaffen, die einsteckbaren
Abschirmbleche in ihrem oberen Bereich derart verbreitert zu
gestalten, daß sie seitlich herausragen und auf dem Ende des
offenen Bereichs aufliegen. Hierdurch wird ferner in
besonders einfacher Weise beim Aufstecken des Prüfsteckers
eine gute Schirmkontaktierung ermöglicht.
Für die erfindungsgemäße Anschlußleiste bietet es ferner
Vorteile, wenn diese an ihrer Unterseite mehrere, bevorzugt
genau drei Ösen aufweist. Bekannte Anschlußleiste, die
insbesondere für Telefonkabel verwendet werden, weisen
üblicherweise an ihrer Unterseite einen einzigen Bügel auf,
durch den die Telefonkabel geführt werden. Da die
erfindungsgemäße Anschlußleiste für die Verwendung von
Datenkabeln und Kabeln ähnlicher Dienste verwendbar sein
soll, bietet es Vorteile, an der Unterseite mehrere Ösen
vorzusehen, um beispielsweise zwei Datenkabel, die jeweils
vier Doppeladern aufweisen, getrennt voneinander an der
Leiste zu befestigen. Bei der Verwendung in der Kategorie 5
wird hierdurch eine Zugabfangung geschaffen. Bei Verwendung
mit eingesetzten und auf Masse gelegten Zwischenblechen kann
im Bereich der Ösen zusätzlich ein Schirmbauteil vorgesehen
sein, das im Bereich der jeweiligen Öse einen Steg aufweist,
an dem der Kabelschirm des jeweils ankommenden Kabels
abgegriffen und zu Masse geführt werden kann.
Wie erwähnt, ist es grundsätzlich denkbar, die
erfindungsgemäße Anschlußleiste zunächst ohne Schirmbleche
vorzusehen, und zu gegebener Zeit mit Schirmblechen
nachzurüsten. Der Einfachheit halber wird jedoch bevorzugt,
in der Anschlußleiste Schirmbleche vorzusehen, um die
Umrüstung auf eine höhere Kategorie zu vereinfachen.
In diesem Fall wird zur Kombination mit der Anschlußleiste,
deren Kammern zusätzlich im oberen Bereich seitlich offen
sind, für die Schirmbleche bevorzugt, daß diese an der
Oberseite eine Erweiterung aufweisen, die entsprechend auf
dem unteren Rand der seitlichen Öffnung aufliegt.
Hierbei bietet es zur Kontaktierung eines aufsteckbaren
Prüfsteckers Vorteile, wenn die Verbreiterungen derart
gestaltet sind, daß sie sich für die Kontaktierung eines
Prüfsteckers eignen.
Für die in die Leiste einsetzbaren Schirmbleche wird ferner
bevorzugt, daß diese in ihrem unteren Bereich einen Schlitz
aufweisen, der vorzugsweise nahezu so breit ist. wie die
seitlich von dem Schlitz verbleibenden Schenkel. Durch den
Schlitz wird eine Form des Schirmblechs realisiert, die
besonders gut an die Anforderung im Hinblick auf die
benachbarten Kontakte abgestimmt ist, da sich diese,
insbesondere wenn sie als Trennkontakte vorgesehen sind, nur
bereichsweise in Richtung der Unterseite der Leiste
erstrecken, und in diesen Zonen durch die verbleibenden
Schenkel des Schirmblechs eine zuverlässige Abschirmung
gewährleistet werden kann.
Nachfolgend wird eine beispielhaft in den Zeichnungen
dargestellte Ausführungsform der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Anschlußleiste mit einem nicht vollständig
eingesteckten Schirmblech; und
Fig. 2 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Anschlußleiste von der Installationsseite her mit
einigen daran angeschlossenen Doppeladern.
Wie Fig. 1 zeigt, ist die erfindungsgemäße Anschlußleiste 10
als längliches Bauteil gestaltet, an dessen beiden
Stirnseiten sich jeweils Rasteinrichtungen 12 für die
Anbringung an ein nicht gezeigtes Trägersystem sowie
Führungshaken 14 für die Führung der Rangierdrähte finden. An
der Oberseite, die im angebrachten Zustand der Anschlußleiste
10 die Vorderseite ist, finden sich zwei Reihen mit
üblicherweise jeweils 20 Schneidklemmkontakten, wobei jeweils
gegenüberliegende Kontakte einander zugeordnet sind, und zwei
nebeneinander liegende Kontakte ein Kontaktpaar bilden.
Wie in Fig. 1 zu erkennen ist, ist zwischen jeweils zwei
Kontaktpaaren 16 eine schlitzförmige Kammer 18 vorgesehen, in
die jeweils ein Zwischenblech 20, von denen in Fig. 1 nur
ein einziges in einem nur teilweise eingeschobenen Zustand
gezeigt ist, einführbar ist. Bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel ist die jeweilige Kammer 18 zur Aufnahme
der Zwischenbleche 20 nicht nur zur Oberseite hin offen,
sondern über eine gewisse Höhe auch zu beiden Seiten. Bei dem
gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiel erstreckt sich die
seitliche Öffnung ein wenig tiefer als diejenigen Öffnungen,
die im Bereich der jeweiligen Kontakte zur Beschaltung mit
einer Kabelader vorgesehen sind (vgl. Fig. 2). Das
Zwischenblech 20 ist dementsprechend so gestaltet, daß es in
seinem oberen Bereich in dem gezeigten Fall zu beiden Seiten
hin eine Verbreiterung 22 aufweist, die auf dem jeweiligen
unteren Rand der seitlichen Öffnung der Kammer 18 aufliegt.
Hierdurch kann in vorteilhafter Weise ein (nicht
dargestellter) Prüfstecker beim Aufstecken besonders gut mit
einer Schirmung kontaktiert werden. Ferner sind in der
Anschlußleiste 10 Maßnahmen vorgesehen, die eine
Kontaktierung und elektrisch leitende Verbindung sämtlicher
eingesteckter Schirmbleche 20 und deren elektrisch leitende
Verbindung mit Erde, beispielsweise mittels des
Trägersystems, auf das die Anschlußleiste 10 aufgerastet ist,
ermöglichen.
An der Unterseite der Leiste sind bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel drei Ösen 24 zu erkennen, an denen
ankommende Kabel abgebunden und befestigt werden können, so
daß eine Zugabfangung, und bei Verwendung zusammen mit einem
Schirmbauteil, das im Bereich der Öse einen Steg aufweist,
ein Abgriff und eine elektrische Kontaktierung des
Kabelschirmes erfolgen kann.
Wie ergänzend in Fig. 2 zu erkennen ist, dienen die
jeweiligen Ösen 24 dazu, daß ankommende Installationskabel 28
an einer geeigneten Öse 24, beispielsweise bei einem einzigen
ankommenden Kabel an der mittleren Öse, und bei zwei
ankommenden Kabeln an den beiden seitlichen Ösen, abgefangen
werden können. Auf der Installationsseite, die in Fig. 2 zu
erkennen ist, während die perspektivische Ansicht von Fig. 1
die Rangierseite zeigt, werden die einzelnen Doppeladern 26
in verdrilltem Zustand zu dem jeweiligen Kontaktpaar 16
geführt und erst unmittelbar vor dem Kontaktpaar 16 in die
beiden Adern aufgeteilt und zu dem jeweiligen Kontakt
geführt. Zur Trennung und Führung der einzelnen getrennten
Doppeladern 26 zwischen dem Beginn des abisolierten Bereichs
des Installationskabels 28 und den jeweiligen Kontakten sind
im Bereich der Unterseite der Anschlußleiste Führungshaken 30
vorgesehen.
In Fig. 2 sind ergänzend die zwischen jeweiligen
Kontaktpaaren 16 vorgesehenen Kammern 18 zu erkennen, die
gemäß der Darstellung von Fig. 2 nicht mit Zwischenblechen
versehen sind. Sofern die Zwischenbleche, wie erfindungsgemäß
vorgesehen, von oben in die jeweilige Kammer 18 eingesteckt
und mit Masse verbunden sind, erreicht die gezeigte
Anschlußleiste Übersprechwerte, die der Kategorie 6
entsprechen, so daß die neuartige Anschlußleiste flexibel für
eine höhere Kategorie nachrüstbar ist. Es sei noch erwähnt,
daß auf der Rangierseite, die der in Fig. 2 gezeigten
Installationsseite gegenüberliegt, die jeweiligen Doppeladern
von dem einzelnen Kontaktpaar zur Seite hin, zu der
Rangierdrahtführung 14 geführt werden, und daß sich die
Anschlußleiste 10 durch entsprechende
Befestigungseinrichtungen für die Anbringung auf
unterschiedlichen Trägersystemen eignet.
Claims (7)
1. Anschlußleiste (10) für hohe Übertragungsraten in der
Telekommunikations- und Datentechnik, mit:
- - einem Gehäuse,
- - mehreren ersten Kontaktpaaren (16), sowie
- - zweiten, den ersten jeweils zugeordneten, gegenüberliegenden, Kontaktpaaren (16), wobei sowohl die ersten als auch die zweiten Kontaktpaare (16) dem Anschluß von Kabeladern (26) dienen,
2. Anschlußleiste nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schirmeinrichtung ein Zwischenblech (20) ist.
3. Anschlußleiste nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kammer (18) von der Oberseite her abschnittsweise zu
mindestens einer Seite hin offen ist.
4. Anschlußleiste nach zumindest einem der vorangehenden
Ansprüche,
mit zumindest einem Zwischenblech (20).
5. Anschlußleiste nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zwischenblech (20) an der Oberseite zumindest eine
Verbreiterung (22) aufweist.
6. Anschlußleiste nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbreiterungen (22) zur Kontaktierung eines
Prüfsteckers ausgebildet sind.
7. Anschlußleiste nach zumindest einem der Ansprüche 3
bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zwischenblech (20) an der Unterseite einen Schlitz
aufweist, der vorzugsweise nahezu so breit ist wie die
seitlich von dem Schlitz verbleibenden Schenkel.
Priority Applications (1)
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| DE19925654A DE19925654C2 (de) | 1999-06-04 | 1999-06-04 | Anschlußleiste für hohe Übertragungsraten |
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Publications (2)
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