DE19924205B4 - Befestigungselement für plattenförmiges Isolationsmaterial - Google Patents
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Abstract
Befestigungselement für plattenförmiges Isolationsmaterial mit einem hülsenförmigen Halteteil (2; 22) und einem in axialer Verlängerung angeordneten Dübelkörper (3; 23), die einen Überlappungsbereich (4; 24) aufweisen, und einem Spreizkörper (5; 25), der durch eine Öffnung (6; 26) am dem Dübelkörper (3; 23) gegenüberliegenden Ende des Halteteils (2; 22) in den Dübelkörper (3; 23) einbringbar ist, um durch axiales Vortreiben den Dübelkörper (3; 23) radial aufzuweiten, dadurch gekennzeichnet, dass das hülsenförmige Halteteil (2; 22) und der Dübelkörper (3; 23) axial teleskopisch ineinanderschiebbar bzw. auseinanderziehbar sind und im Überlappungsbereich (4; 24) des hülsenförmigen Halteteils (2; 22) und des Dübelkörpers (3; 23) wenigstens eine Dichtlippe (9; 29, 30) angeordnet ist, die etwa radial umläuft und den Ringspalt (8; 28) zwischen dem Dübelkörper (2; 22) und dem hülsenförmigen Halteteil (3; 23) überbrückt.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement für plattenförmiges Isolationsmaterial gemäss dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Zur Wärmeisolation und teilweise auch zur Schallisolation von Wänden und Decken werden plattenförmige Isolationsmaterialien, beispielsweise Dämmstoffplatten, eingesetzt. Die Isolationsmaterialien werden dabei üblicherweise am noch unverputzten Mauerwerk befestigt. Die dafür verwendeten Befestigungselemente bestehen meist aus einem rückwärtigen, hülsenförmigen Halteteil, das in das Isolationsmaterial eingesteckt bzw. eingeschraubt wird, und aus einem Dübelkörper, der in axialer Verlängerung abragt und in eine Bohrung im Mauerwerk einsteckbar ist. Zur Verankerung im Mauerwerk dient üblicherweise ein Spreizkörper, beispielsweise eine Spreizschraube, die in den Dübelkörper einschraubbar ist, um diesen radial aufzuspreizen. Um Unebenheiten des Mauerwerks ausgleichen zu können, sind aus dem Stand der Technik Befestigungselemente bekannt, deren axiale Länge veränderbar ist. Beispielsweise ragt dabei der rückwärtige Abschnitt des Dübelkörpers in das Innere des im Isolationsmaterial steckenden hülsenförmigen Halteteils. Zur Veränderung der axialen Gesamtlänge des Befestigungselements sind der Dübelkörper und das Halteteil teleskopisch zusammenschieb- oder auseinanderziehbar. Um eine relativ einfache Verschiebbarkeit zu gewährleisten, weist der Dübelkörper über den grössten Teil des Überlappungsbereichs einen etwas kleineren Aussendurchmesser auf als der Innendurchmesser des hülsenförmigen Halteteils. Der daraus resultierende Ringspalt ist zwar verhältnismässig eng. Dennoch besteht eine gewisse Gefahr, dass unter ungünstigen Verhältnissen Feuchtigkeit über den Ringspalt zu dem üblicherweise aus Metall bestehenden Spreizkörper, beispielsweise einer Spreizschraube, gelangt. Dies kann zu einer Korrosion des Spreizkörpers führen.
- Aus der
DE 33 18 800 A1 ist ein Befestigungselement bekannt, das einen Hülsendübel mit einem langen, radial aufspreizbaren Hülsenteil und mit einem kurzen Hülsenteil sowie einen durch das kurze Hülsenteil in den langen Hülsenteil des Hülsendübels einführbaren Spreizkörper umfasst. Der Spreizkörper ist am hinteren Schaftteil mit einer Kunststoffhülse einstückig umspritzt. Die Kunststoffhülse weist im Bereich des Spreizkörperkopfes einen scheiben- oder tellerartigen Kopf auf. Im Abstand von dem tellerartigen Kopf weist die Kunststoffhülse eine von einem radialen Kragen gebildete Ringschulter sowie zu dieser beabstandet eine Einschnürung auf, die im zusammengeführten Zustand des Befestigungselementes mit einer im kurzen Hülsenteil des Hülsendübels angeordneten Umfangswulst in rastenden Eingriff gelangt. Durch diesen Rasteingriff wird die Ringschulter der Kunststoffhülse gegen die Stirnfläche des Hülsendübels gepresst und dadurch ein dichter Abschluss herbeigeführt. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein in seiner axialen Länge veränderbares Befestigungselement für plattenförmiges Isolationsmaterial dahingehend zu verbessern. dass die Gefahr einer Korrosion des Spreizkörpers gebannt ist. Dabei soll die volle Funktionstüchtigkeit und Längenverstellbarkeit des Befestigungselements erhalten bleiben. Das Befestigungselement soll einfach in der Anwendbarkeit sein und eine kostengünstige Herstellung ermöglichen.
- Die Lösung dieser Aufgaben besteht in einem Befestigungselement für plattenförmiges Isolationsmaterial mit den im kennzeichnenden Abschnitt angeführten Merkmalen. Bevorzugte Ausführungsvarianten und/oder vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche. Das beanspruchte Befestigungselement für plattenförmiges Isolationsmaterial umfasst ein hülsenförmiges Halteteil und einen in axialer Verlängerung angeordneten Dübelkörper. Das Halteteil und der Dübelkörper weisen einen Überlappungsbereich auf und sind axial teleskopisch ineinanderschiebbar bzw. auseinanderziehbar. Ein Spreizkörper ist durch eine Öffnung am dem Dübelkörper gegenüberliegenden Ende des Halteteils in den Dübelkörper einbringbar, um durch axiales Vortreiben den Dübelkörper radial aufzuweiten. Im Überlappungsbereich des hülsenförmigen Halteteils und des Dübelkörpers ist wenigstens eine Dichtlippe angeordnet, die etwa radial umläuft und den Ringspalt zwischen dem Dübelkörper und dem hülsenförmigen Halteteil verschliesst.
- Die wenigstens eine im Überlappungsbereich des Dübelkörpers und des hülsenförmigen Halteteils angeordnete, radial umlaufende Dichtlippe überbrückt den Ringspalt zwischen den beiden Elementen. Indem der Ringspalt durch die wenigstens eine Dichtlippe verschlossen ist, kann auch unter ungünstigen Bedingungen keine Feuchtigkeit zu dem üblicherweise aus Metall bestehenden Spreizkörper, beispielsweise einer Spreizschraube, gelangen. Durch diese einfache konstruktive Massnahme ist sichergestellt, dass auch unter ungünstigen Bedingungen eine feuchtigkeitsbedingte Korrosion des Spreizkörpers verhindert wird. Dies erlaubt es, auch Spreizkörper aus weniger korrosionsbeständigen Materialien zu verwenden. Auf eine zusätzliche Behandlung, beispielsweise eine Beschichtung, zur Erhöhung der Korrosionsbeständigkeit kann verzichtet werden. Dadurch ist der fertigungtechnische Aufwand verringert und die Herstellungskosten für das Befestigungselement sind reduziert. In der Anwendung unterscheidet sich das erfindungsgemässe Befestigungelement nicht von den aus dem Stand der Technik bekannten Elementen; es kann daher in gewohnter Weise vom Anwender eingesetzt werden.
- Die Dichtlippe kann beispielsweise an der Innenwandung des hülsenförmigen Halteteils angeordnet sein. Aus fertigungstechnischen Gründen ist aber eine Ausführungsvariante des Befestigungselementes bevorzugt, bei der die wenigstens eine Dichtlippe von der Aussenfläche des Dübelkörpers abragt.
- Bei einer Variante des erfindungsgemässen Befestigungselementes ist die Dichtlippe als eine trichterartig ausgebildete Verlängerung des innerhalb des hülsenförmigen Halteteils angeordneten rückwärtigen Endes des Dübelkörpers ausgebildet. Die Wandstärke der trichterförmigen Verlängerung ist derart gewählt, dass sich die Dichtlippe beim Zusammenstecken des Befestigungselements an die Innenwandung des hülsenförmigen Halteteils legt und über den gesamten Innenumfang den Ringspalt verschliesst. Beispielsweise kann die trichterartige Verlängerung mit einem oder mehreren Schlitzen versehen sein, damit sich die Dichtlippe möglichst gut an die Innenwandung anschmiegen kann, ohne dadurch die Dichtfunktion zu beeinträchtigen.
- In einer alternativen Ausführungsvariante des erfindungsgemässen Befestigungselementes, die fertigungstechnisch relativ einfach realisierbar ist, ist wenigstens eine Dichtlippe im rückwärtigen Abschnitt des Dübelkörpers angeordnet, die von dessen Aussenfläche radial abragt. Die Dichtlippe kann beispielsweise an bereits bestehenden Dübelkörpern nachmontiert werden.
- Zur weiteren Verbesserung der Abdichtung des zwischen dem hülsenförmigen Halteteil und dem Dübelkörper bestehenden Ringspalts ist im rückwärtigen Abschnitt des Dübelkörpers wenigstens eine weitere Dichtlippe angeordnet, die radial von der Aussenfläche abragt. Die zusätzliche Dichtlippe kann sowohl bei der Ausführungsvariante mit tricherartiger Verlängerung am rückwärtigen Ende des Dübelkörpers als auch bei der Variante mit radial von der Aussenfläche des Dübelkörpers abragender erster Dichtlippe vorgesehen sein.
- Die Dichtlippe kann beispielsweise ein separates Teil sein, das am rückwärtigen Abschnitt des Dübelkörpers befestigt ist. Dies bietet die Möglichkeit, auch bereits vorhandene Typen von Dübelkörpern mit wenigstens einer erfindungsgemässen Dichtlippe zu versehen. Zweckmässigerweise ist die Dichtlippe jedoch einstückig mit dem Dübelkörper ausgebildet und besteht aus dem selben Material. Diese Ausführungsvariante bietet den Vorteil, dass der Dübelkörper samt Dichtlippe in einem kostengünstigen Massenfertigungsverfahren, beispielsweise in einem Spritzgiessverfahren, herstellbar ist.
- Um eine zuverlässige Dichtfunktion zu gewährleisten, muss die Dichtlippe einerseits eine ausreichende Flexibilität aufweisen, ohne dabei eine Mindesteigensteifigkeit zu unterschreiten. Dabei erweisen sich bei den üblichen Kunststoffen, wie beispielsweise Polyamid, Polyethylen oder Polypropylen, Mindestwandstärken für die Dichtlippen von etwa 0,15 mm bis etwa 0,5 mm als zweckmässig. Der radiale Überstand der Dichtlippen gegenüber der Aussenfläche des Dübelkörpers ist grösser als die Weite des Ringspalts und beträgt vorzugsweise etwa 0,2 mm bis etwa 0,4 mm.
- Im folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf in den Figuren dargestellte Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung:
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemässen Befestigungselementes; -
2 den Überlappungsbereich des Befestigungselementes aus1 in vergrösserter Darstellung; und -
3 den Überlappungsbereich eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung in einer zu2 analogen Darstellung. - Das in
1 und2 dargestellte erste Ausführungsbeispiel des erfindungsgemässen Befestigungselementes ist gesamthaft mit dem Bezugszeichen1 versehen. Es umfasst ein hülsenförmiges Halteteil2 , das in ein Isolationsmaterial einsteck- bzw. einschraubbar ist. Beispielsweise können dazu am Umfang des Halteteils2 Gewindegänge vorgesehen sein (nicht dargestellt), die sich in das Isolationsmaterial einschneiden. Das hülsenförmige Halteteil2 besitzt eine axiale Bohrung7 , die am in der Gebrauchslage rückwärtigen Ende des Halteteils2 in einer Einstecköffnung6 mündet. Ein Dübelkörper3 erstreckt sich an dem der Einstecköffnung abgewandten Mündungbereich der Bohrung7 in axialer Verlängerung des hülsenförmigen Halteteils2 . Der Dübelkörper3 dient zur Verankerung in einer Bohrung B eines Untergrundmaterials G, beispielsweise einer Decke oder einer Mauer. Dazu ist ein Spreizkörper5 , beispielsweise eine Spreizschraube, durch die Öffnung6 am rückwärtigen Ende des Halteteils2 in die Bohrung7 einbringbar und in den Dübelkörper3 einschraubbar. Beim Einschrauben der mit einem Aussengewinde versehenen Spreizschraube5 wird der Dübelkörper3 radial aufgeweitet und kraftschlüssig und/oder formschlüssig in der Bohrung B verankert. - Der Dübelkörper
3 ist durch die Bohrung7 des hülsenförmigen Halteteils2 gesteckt und erstreckt sich entlang eines Überlappungsbereichs4 im Inneren des Halteteils2 . Das Halteteil2 und der Dübelkörper3 sind bei Bedarf teleskopisch ineinanderschiebbar und wieder auseinanderziehbar, um Unebenheiten des Untergrundmaterials G auszugleichen. Zwischen der Aussenfläche11 des Dübelkörpers3 und der Innenwandung13 des Halteteils2 verläuft ein Ringspalt8 , dessen Weite sich aus der Differenz zwischen dem Aussendurchmesser a des Dübelkörpers3 und dem Innendurchmesser i des hülsenförmigen Halteteils2 im Überlappungsbereich4 ergibt. Der Ringspalt8 wird von einer umlaufenden Dichtlippe9 überbrückt, die vom rückwärtigen Endbereich12 des Dübelkörpers3 abragt. Gemäss dem in1 und2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Dichtlippe9 trichterförmig ausgebildet. In der rechten Hälfte von2 ist dabei die Dichtlippe9 im entspannten Zustand angedeutet. Der grösste radiale Überstand u der Dichtlippe9 gegenüber der Aussenfläche11 des Dübelkörpers3 im unbelasteten Zustand beträgt etwa 0,2 mm bis etwa 0,4 mm. In der linken Hälfte von2 ist die umlaufende Dichtlippe9 im radial belasteten, montierten Zustand dargestellt. Die radiale Federbarkeit der trichterförmig ausgebildeten Dichtlippe9 ist durch die gewählte Wandstärke gewährleistet und kann beispielsweise durch wenigstens einen axialen Schlitz unterstützt sein. Ausgehend von einer Wandstärke des Dübelkörpers3 von etwa 1,2 mm reduziert sich die Wandstärke der trichterförmig ausgebildeten Dichtlippe9 auf einer Länge von etwa 5 mm auf eine Mindestwandstärke t, die vorzugsweise etwa 0,3 mm bis etwa 0,5 mm beträgt. - Das in
3 teilweise im Schnitt dargestellte zweite Ausführungsbeispiel des erfindungsgemässen Befestigungselementes für plattenförmiges Isolationsmaterial trägt gesamthaft das Bezugszeichen21 . Es umfasst wiederum ein hülsenförmiges Halteteil22 mit einer axial verlaufenden Bohrung27 , die am rückwärtigen Ende des Halteteils in einer Öffnung26 mündet. Ein Dübelkörper23 ragt in axialer Verlängerung des Halteteils22 ab und erstreckt sich teilweise im Inneren des hülsenförmigen Halteteils22 . Der Dübelkörper23 und das Halteteil22 sind bei Bedarf teleskopisch zusammenschiebbar und wieder auseinanderziehbar, um dadurch Niveauunterschiede des Untergrundmaterials auszugleichen. Im Überlappungsbereich24 zwischen dem Halteteil22 und dem Dübelkörper23 ergibt sich ein Ringspalt28 , dessen Weite durch die Differenz des Innendurchmessers i des Halteteils22 und des Aussendurchmessers a des Dübelkörpers23 im Überlappungsbereich24 bestimmt ist. Am rückwärtigen Endbereich32 des Dübelkörpers23 ragen von der Aussenfläche31 zwei hintereinander angeordnete, ringförmig umlaufende Dichtlippen29 ,30 ab. Die rechte Hälfte von3 zeigt wiederum, in Analogie zur Darstellung in2 , die Dichtlippen29 ,30 im unbelasteten Zustand. Dabei besitzen die Dichtlippen29 ,30 einen radialen Überstand u gegenüber der Aussenfläche31 des Dübelkörpers23 , der grösser ist als die Weite des Ringspalts28 und etwa 0,2 mm bis etwa 0,4 mm beträgt. Die linke Hälfte von3 zeigt die Dichtlippen29 ,30 im montierten Zustand des Befestigungselementes21 . Die Dichtlippen29 ,30 sind federnd gegen die Innenwandung33 des Halteteils22 gepresst. Die radiale Federbarkeit der Dichtlippen29 ,30 ist ein Resultat der gewählten Mindestwandstärke t. Diese beträgt vorzugsweise etwa 0,15 mm bis etwa 0,45 mm. - Die Dichtlippen
9 ,29 ,30 können als separate Teile ausgebildet sein, die auf den Schaft des Dübelkörpers3 ,23 aufsteckbar sind. In einer fertigungstechnisch vorteilhaften Variante sind die Dichtlippen9 ,29 ,30 , wie es auch in1 –3 angedeutet ist, integral mit dem Dübelkörper3 ,23 ausgebildet und bestehen aus dem selben Material. Bei dem anhand von3 erläuterten Ausführungsbeispiel des Befestigungselements sind zwei umlaufende Dichtlippen29 ,30 hintereinander angeordnet. Es versteht sich, dass auch bei einem Befestigungselement gemäss1 und2 zusätzlich zu dem trichterartigen Fortsatz9 wenigstens eine weitere umlaufende Dichtlippe gemäss dem Ausführungsbeispiel nach3 vorgesehen sein kann.
Claims (8)
- Befestigungselement für plattenförmiges Isolationsmaterial mit einem hülsenförmigen Halteteil (
2 ;22 ) und einem in axialer Verlängerung angeordneten Dübelkörper (3 ;23 ), die einen Überlappungsbereich (4 ;24 ) aufweisen, und einem Spreizkörper (5 ;25 ), der durch eine Öffnung (6 ;26 ) am dem Dübelkörper (3 ;23 ) gegenüberliegenden Ende des Halteteils (2 ;22 ) in den Dübelkörper (3 ;23 ) einbringbar ist, um durch axiales Vortreiben den Dübelkörper (3 ;23 ) radial aufzuweiten, dadurch gekennzeichnet, dass das hülsenförmige Halteteil (2 ;22 ) und der Dübelkörper (3 ;23 ) axial teleskopisch ineinanderschiebbar bzw. auseinanderziehbar sind und im Überlappungsbereich (4 ;24 ) des hülsenförmigen Halteteils (2 ;22 ) und des Dübelkörpers (3 ;23 ) wenigstens eine Dichtlippe (9 ;29 ,30 ) angeordnet ist, die etwa radial umläuft und den Ringspalt (8 ;28 ) zwischen dem Dübelkörper (2 ;22 ) und dem hülsenförmigen Halteteil (3 ;23 ) überbrückt. - Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Dichtlippe (
9 ;29 ,30 ) von der Aussenfläche (11 ;31 ) des Dübelkörpers (3 ;23 ) abragt. - Befestigungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (
9 ) durch eine trichterartig ausgebildete Verlängerung des innerhalb des hülsenförmigen Halteteils (2 ) angeordneten rückwärtigen Endes (12 ) des Dübelkörpers (3 ) gebildet ist. - Befestigungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Dichtlippe (
29 ) im rückwärtigen Abschnitt (32 ) des Dübelkörpers (23 ) angeordnet ist und von der Aussenfläche (31 ) des Dübelkörpers (23 ) radial abragt. - Befestigungselement nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine weitere Dichtlippe (
30 ) im rückwärtigen Abschnitt (32 ) des Dübelkörpers (23 ) angeordnet ist und radial von dessen Aussenfläche (31 ) abragt. - Befestigungselement nach einem der Ansprüche 3–5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (
9 ;29 ,30 ) einstückig mit dem Dübelkörper (3 ;23 ) ausgebildet ist und aus dem selben Material besteht. - Befestigungselement nach einem der vorangehenden Abschnitte, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (
29 ,30 ) eine Mindestwandstärke (t) von etwa 0,15 mm bis etwa 0,5 mm aufweist. - Befestigungselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Dichtlippe (
9 ;29 ,30 ) gegenüber der Aussenfläche (11 ;31 ) des Dübelkörpers (3 ;23 ) einen radialen Überstand (u) aufweist, der grösser ist als die Weite des Ringspalts (8 ;28 ) und vorzugsweise etwa 0,2 mm bis etwa 0,4 mm beträgt.
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