DE19923028A1 - Vorrichtung zum Kontrollieren von Zigarettenpackungen - Google Patents
Vorrichtung zum Kontrollieren von ZigarettenpackungenInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung (1; 32) zum Kontrollieren von im wesentlichen quaderförmigen Zigarettenpackungen (2) mit sechs Flächen (3-8), mit einer Fördereinrichtung (9; 33), die Unterstützungs- und Führungsmittel (11; 34, 35) zum Unterstützen und Führen der Packungen (2) und zum Befördern der Packungen (2) längs eines gegebenen Weges (P) in einer gegebenen Richtung (D) enthält; und wenigstens einer Fernsehkamera (20, 22), die einen entsprechenden Ebenenüberwachungssektor (27, 28) besitzt und so orientiert ist, daß der Ebenenüberwachungssektor (27, 28) durch eine entsprechende Öffnung (16, 18; 52), die zwischen den Unterstützungs- und Führungsmitteln (11; 34, 35) ausgebildet ist, verläuft.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Kontrollieren
von Zigarettenpackungen.
Im allgemeinen besitzen Zigarettenpackungen eine im
wesentlichen quaderförmige Gestalt mit drei Paaren paral
leler Flächen und werden in Verpackungsmaschinen herge
stellte die Gruppen von Zigaretten in Verpackungsmaterial
verpacken. Da die die Verpackungsmaschinen verlassenden
Packungen Flecken, zerknittertes Verpackungsmaterial oder
andere Herstellungsfehler aufweisen können, müssen die
Qualität und vor allem die Oberflächeneigenschaften der
fertiggestellten Packungen ständig und sofort kontrol
liert werden, um irgendwelche fehlerhaften Packungen
zurückzuweisen, um so zu verhindern, daß sie in den
Handel gelangen.
Aus dem Patent US 4.972.494 ist bekannt, die Oberflä
cheneigenschaften von Zigarettenpackungen durch eine
Kontrollvorrichtung zu kontrollieren, die eine Förderein
richtung mit Mitteln zum Unterstützen, Führen und Vor
schieben der Packungen längs eines gegebenen Wegs und in
einer gegebenen Richtung sowie Fernsehkameras, die die
Packungen längs des Weges überwachen und durch verglei
chen verschiedener Faktoren mit gegebenen Toleranzberei
chen bestimmen, ob die Packungen angenommen oder zurück
gewiesen werden, enthält.
Mit der obigen Vorrichtung kann jedoch keine vollständige
Kontrolle der Packungen und daher kein sicherer Ausschluß
der Ausgabe von fehlerhaften Packungen auf den Markt
sichergestellt werden, da die Fläche der Packungen, die
auf dem Unterstützungs- und Führungsmittel der Förderein
richtung liegt, nicht kontrolliert werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrich
tung zum Kontrollieren von Zigarettenpackungen zu schaf
fen, die so beschaffen ist, daß sie die obengenannten
Nachteile nicht besitzt und die auch eine Kontrolle
derjenigen Fläche oder derjenigen Flächen der Packung
ermöglicht, die mit dem Unterstützungs- und Führungsmit
tel in Kontakt sind.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung nach
Anspruch 1. Weiterbildungen der Erfindung sind in den
abhängigen Ansprüchen angegeben.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deut
lich beim Lesen der folgenden Beschreibung zweckmäßiger
Ausführungen, die auf die beigefügte Zeichnung Bezug
nimmt; es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer ersten
Ausführung der Kontrollvorrichtung der Erfindung,
in der um der Klarheit willen Teile weggelassen
sind;
Fig. 2 eine schematische Draufsicht der Vorrichtung nach
Fig. 1, in der um der Klarheit willen Teile weg
gelassen sind;
Fig. 3 eine schematische Schnittansicht längs der Linie
III-III einer Einzelheit in Fig. 2; und
Fig. 4 eine schematische Seitenansicht einer zweiten
Ausführung der Kontrollvorrichtung der Erfindung,
in der um der Klarheit willen Teile weggelassen
sind.
Das Bezugszeichen 1 in den Fig. 1 bis 3 bezeichnet eine
Kontrollvorrichtung zum Kontrollieren von im wesentlichen
quaderförmigen Zigarettenpackungen 2, die zwei parallele
Hauptflächen 3 und 4, zwei parallele Seitenflächen 5 und
6 und zwei parallele Stirnflächen 7 und 8 enthalten.
Die Vorrichtung 1 enthält eine Fördereinrichtung 9 zum
Befördern von Packungen 2 und eine Überwachungseinheit
10, die längs des Weges der Fördereinrichtung 9 angeord
net ist. Die Fördereinrichtung 9 wird pneumatisch betä
tigt und enthält ein Rohr 11 mit rechtwinkligem Quer
schnitt, in das und durch das nacheinander Zigarettenpac
kungen 2 aufgrund der Druckdifferenz vor und hinter jeder
Packung 2 befördert werden. Die Druckdifferenz vor und
hinter jeder Packung 2 im Rohr 11 wird durch nicht ge
zeigte bekannte pneumatische Vorrichtungen erzeugt. Das
Rohr 11 enthält eine Seitenwand 12, die einer Seitenwand
13 zugewandt ist und zu dieser parallel ist, sowie eine
obere Wand 14, die einer unteren Wand 15 zugewandt und zu
dieser parallel ist, und definiert einen Weg P sowie eine
Bewegungsrichtung D der Zigarettenpackungen. Die Packun
gen 2 im Rohr 11 werden so positioniert, daß die
Hauptflächen 3 und 4 den Seitenwänden 12 bzw. 13 zuge
wandt und zu diesen parallel sind und daß die Seitenflä
chen 5 und 6 der oberen Wand 14 bzw. der unteren Wand 15
zugewandt sind.
Das Rohr 11 enthält eine Öffnung 16 durch die Wände 12
und 14, die eine Verbindung zwischen dem Innenraum und
der äußeren Umgebung des Rohrs 11 schafft und die in
einem Abschnitt ausgebildet ist, der durch den Schnitt
punkt der Seitenwand 12 und der oberen Wand 14 mit einer
Ebene 17, die zur oberen Wand 14 im wesentlichen parallel
ist und mit der Seitenwand 12 einen Winkel von 60° bil
det, definiert ist.
Das Rohr 11 enthält außerdem eine Öffnung 18 durch die
Wände 13 und 15, die eine Verbindung zwischen dem Innen
raum und der äußeren Umgebung des Rohrs 11 schafft und in
einem Abschnitt ausgebildet ist, der durch den Schnitt
punkt der Seitenwand 13 und der Bodenwand 15 mit einer
zur Ebene 17 parallelen Ebene 19 definiert ist.
Die Breite S in der zur Bewegungsrichtung D parallelen
Richtung der Öffnungen 16 und 18 ist auf der gesamten
Länge der Öffnungen 16 und 18 längs der Wände 12, 14 und
13, 15 konstant. Insbesondere liegt die Breite S im
Bereich von 2 bis 10 mm.
Die Überwachungseinheit 10 enthält eine Fernsehkamera 20,
die am Rohr 11 durch einen Gelenkarm 21 angebracht ist,
und eine Fernsehkamera 22, die am Rohr 11 durch einen
Gelenkarm 23 angebracht ist.
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, enthalten die Kameras 20 und
22 jeweils einen bekannten linearen CCD-Sensor (= Charge
Coupled Device = ladungsgekoppelte Vorrichtung), der
durch eine gerade Reihe 24 von Elementen (Pixeln) 25, die
für das auftreffende Licht empfindlich sind, definiert
ist. Die Kameras 20 und 22 enthalten außerdem eine opti
sche Fokussierungsbaueinheit 26, die in einem gegebenen
Abstand dl von der Reihe 24 angeordnet ist und eine
gegebene Länge L1 besitzt, und arbeiten längs entspre
chender Ebenenüberwachungssektoren 27 bzw. 28, wovon
jeder einen Winkel A aufweist, der durch den Abstand d1
und eine Länge L1 definiert ist.
Der Arm 21 ist mit einem Ende mit der Seitenwand 12 des
Rohrs 11 verbunden und mit dem anderen Ende mit der
jeweiligen Kamera 20 verbunden, die sich über der oberen
Wand 14 auf Seiten der Seitenwand 12 befindet. Ebenso ist
der Arm 23 mit einem Ende mit der Seitenwand 13 des Rohrs
und mit dem anderen Ende mit der Kamera 22 verbunden, die
sich unter der Wand 15 auf Seiten der Seitenwand 13
befindet. Die Arme 21 und 23 besitzen jeweilige Gelenk
elemente und jeweilige Befestigungselemente zum Befesti
gen der Gelenkelemente, sobald die Positionen der Kameras
20 bzw. 22 bestimmt sind.
Die Gelenkarme 21 und 23 ermöglichen den Kameras 20 bzw.
22 eine Orientierung in der Weise, daß die Ebenenüberwa
chungssektoren 27 bzw. 28 in den Ebenen 17 bzw. 19 liegen
und somit in das Rohr 11 durch die Öffnungen 16 bzw. 18
eindringen. Zusätzlich zu der obenbeschriebenen Orientie
rung der jeweiligen Kameras 20 und 22 ermöglichen die
Gelenkarme 21 und 23 eine Einstellung des Abstandes
zwischen den Kameras 20, 22 und den entsprechenden Öff
nungen 16 bzw. 18, um so die gesamte Länge der jeweiligen
Öffnung 16 und 18 abzudecken.
Die Einheit 10 enthält außerdem eine Lampe 29, die am Arm
21 angebracht ist und sich an der Seite der Kamera 20
befindet, um den Innenraum des Rohrs 11 durch die Öffnung
16 zu beleuchten, sowie eine Lampe 30, die am Arm 23
angebracht ist und sich an der Seite der Kamera 22 befin
det, um den Innenraum des Rohrs 11 durch die Öffnung 18
zu beleuchten.
Die Vorrichtung enthält außerdem eine bekannte Verarbei
tungs- und Steuereinheit 31, die mit den Kameras 20 und
22 verbunden ist, die von den Kameras 20 und 22 erfaßten
Signale verarbeitet und außerdem mit einer bekannten
Ausstoßvorrichtung (nicht gezeigt) verbunden ist, die
irgendwelche Packungen 2, die mit den geforderten Parame
tern nicht in Übereinstimmung sind, ausstößt.
Die Verarbeitungseinheit 31 ist mit bekannten Sensoren
(nicht gezeigt) verbunden, mittels derer die Einheit 33
die Bewegungsgeschwindigkeit der Packungen 2 im Rohr 11
bestimmt und somit die Abtastfrequenz der Kameras 20 und
22 bestimmt, die zur Bewegungsgeschwindigkeit der Packun
gen 2 direkt proportional ist.
Im tatsächlichen Gebrauch werden die Zigarettenpackungen
nacheinander längs des Weges P in der Richtung D im Rohr
11 mittels der bekannten pneumatischen Vorrichtungen
(nicht gezeigt) befördert, wobei sie einen gegebenen
gegenseitigen Abstand besitzen und sich längs eines
Abschnitts des Weges P an den Öffnungen 16 und 18 Vorbei
bewegen und im Rohr 11 so orientiert sind, daß die
Hauptfläche 3 an die Wand 12 des Rohrs 11 angrenzt, die
Seitenfläche 5 an die obere Wand 14 des Rohrs 11 angrenzt
und die Stirnfläche 7 in Richtung D der Bewegung der
Packungen 2 zeigt.
Wenn sich die einzelnen Packungen 2 an den Öffnungen 16
und 18 Vorbeibewegen, werden die Flächen 3, 4, 5, 6, 7
und 8 durch die Öffnungen 16 und 18 beleuchtet und über
wachen die Kameras 20 und 22 im wesentlichen die geradli
nigen Abschnitte der Flächen 3, 4, 5, 6, 7 und 8 jeder
Packung 2. Genauer werden die Flächen 3, 5 und 7 der
Packung 2 durch die Lampe 29 beleuchtet und schneiden den
Ebenenüberwachungssektor 27 der Kamera 20, während die
Flächen 4, 6 und 8 der Packung 2 durch die Lampe 30
beleuchtet werden und den Ebenenüberwachungssektor 28 der
Kamera 22 beleuchten.
Die Kamera 20 tastet Daten bezüglich der Hauptfläche 3,
der Seitenfläche 5 und der Stirnfläche 7, die aneinander
grenzen und eine gemeinsame Ecke besitzen, ab und erfaßt
sie. Die Kamera 22 tastet Daten bezüglich der Hauptfläche
4, der Seitenfläche 6 und der Stirnfläche 8, die aneinan
dergrenzen und eine gemeinsame Ecke besitzen, ab und
erfaßt sie. Ferner übertragen die Kameras 20 und 22 die
erfaßten Daten an die Steuereinheit 31, die die erfaßten
Daten mit Referenzdaten vergleicht und gegebenenfalls ein
Zurückweisungssignal erzeugt, um die bekannte (nicht
gezeigte) Ausstoßvorrichtung zu aktivieren.
In einer nicht gezeigten Variante besitzt das Rohr 11
eine einzige Öffnung durch sämtliche Wände 12, 13, 14 und
15 des Rohrs 11 sowie Ebenenüberwachungssektoren 27 und
28, die durch einen verhältnismäßig kleinen Abstand
voneinander getrennt sind, um die Öffnung an gegenüber
liegenden Seiten ohne gegenseitige Überschneidung abzu
decken.
In einer weiteren nicht gezeigten Abwandlung ist das Rohr
11 der Druckluftfördereinrichtung 9 durch einen Kanal
ersetzt, in dem Packungen 2 durch den durch ein Fluidbett
erzeugten Schub vorwärtsbewegt werden. Außerdem enthält
der Kanal eine Öffnung, durch die der Ebenenüberwa
chungssektor einer Fernsehkamera verläuft.
Das Bezugszeichen 32 in Fig. 4 bezeichnet eine weitere
Abwandlung der Kontrollvorrichtung, die eine Förderein
richtung 33 enthält, die mit der Überwachungseinheit 10
verbunden ist, die mit der obenbeschriebenen Überwa
chungseinheit völlig übereinstimmt.
Die Fördereinrichtung 33 ist ein Förderband, das einen
Rahmen T sowie zwei aufeinanderfolgende Transporteinrich
tungen 34 und 35, die am Rahmen T angebracht sind und den
Weg P, der in der im wesentlichen geraden Richtung D
verläuft, enthält.
Die Transporteinrichtung 34 enthält einen Riemen 36, der
um zwei Riemenscheiben 37 (wovon in Fig. 4 nur eine
gezeigt ist) gewickelt ist, die sich um entsprechende
horizontale Achsen 38 drehen, sowie einen Riemen 39, der
um zwei Riemenscheiben 40 (wovon in Fig. 4 nur eine
gezeigt ist) gewickelt ist, die sich um jeweilige Achsen
41, die zu den Achsen 38 parallel sind, drehen. Der
Riemen 36 definiert einen Arbeitstransportzweig 42, der
sich zwischen den Riemenscheiben 37 erstreckt, während
der Riemen 39 einen Arbeitstransportzweig 43 definiert,
der sich zwischen den Riemenscheiben 40 erstreckt, zum
Zweig 42 parallel ist kund vom Zweig 42 um eine Strecke
beabstandet ist, die im wesentlichen gleich dem Abstand
zwischen den Hauptflächen 3 und 4 der Packungen 2 ist.
Die Transporteinrichtung 35 enthält im wesentlichen
ebenso wie die Transporteinrichtung 34 einen Riemen 44,
der um zwei Riemenscheiben 45 (wovon in Fig. 4 nur eine
gezeigt ist) gewickelt ist, die sich um zwei entspre
chende horizontale Achsen 46 drehen, sowie einen Riemen
47, der um zwei Riemenscheiben 48 (wovon in Fig. 4 nur
eine gezeigt ist) gewickelt ist, die sich um jeweilige
Achsen 49, die zu den Achsen 46 parallel sind, drehen.
Der Riemen 44 definiert einen Arbeitstransportzweig 50,
der sich zwischen den Riemenscheiben 45 erstreckt und in
derselben Ebene B wie der Zweig 42 liegt, während der
Riemen 47 einen Arbeitstransportzweig 51 definiert, der
sich zwischen den Riemenscheiben 48 erstreckt, dem Zweig
50 zugewandt ist und zu diesem parallel ist und in der
selben Ebene C wie der Zweig 43 liegt.
Benachbarte Riemenscheiben 37 und 45 sind durch einen
minimalen Abstand S1 in Bewegungsrichtung D voneinander
getrennt, ebenso sind benachbarte Riemenscheiben 40 und
48 durch denselben minimalen Abstand S1 in Bewegungsrich
tung D voneinander getrennt.
Die Riemenscheibe 40 befindet sich in Bewegungsrichtung D
hinter der Riemenscheibe 37, so daß die Arbeitszweige 42
und 43 zueinander versetzt sind. Im wesentlichen ebenso
befindet sich die Riemenscheibe 48 in Bewegungsrichtung D
hinter der Riemenscheibe 45, so daß die Arbeitszweige 50
und 51 zueinander versetzt sind. Der Arbeitszweig 43
enthält einen Abschnitt 43a, der dem Arbeitszweig 42
zugewandt ist, und einen Abschnitt 43b, der in bezug auf
den Zweig 42 versetzt ist. Der Arbeitszweig 50 enthält
einen Abschnitt 50a, der dem Arbeitszweig 51 zugewandt
ist, und einen Abschnitt 50b, der zum Zweig 51 versetzt
ist. Das Förderband 33 enthält daher eine Öffnung 52, die
durch den Spalt zwischen der Transporteinrichtung 34 und
der Transporteinrichtung 35 definiert ist.
Die Überwachungseinheit 10 enthält eine Kamera 20, die
sich unter der Fördereinrichtung 33 befindet und am
Rahmen T durch einen Gelenkarm 21 befestigt ist, sowie
eine Kamera 22, die sich über der Fördereinrichtung 33
befindet und am Rahmen T durch einen Gelenkarm 23 befe
stigt ist. Die Kamera 20 ist so orientiert, daß der
entsprechende Ebenenüberwachungssektor 27 in einer Ebene
17 durch die Öffnung 52 liegt und die Flächen 3, 5 und 7
der Packung schneidet. Im wesentlichen ebenso ist die
Kamera 22 so orientiert, daß der jeweilige Ebenenüberwa
chungssektor 28 in einer Ebene 19 durch die Öffnung 52,
die zur Ebene 17 parallel ist, liegt und die Flächen 4, 6
und 8 der Packung 2 schneidet.
Die Verarbeitungseinheit 31 ist mit bekannten Sensoren
(nicht gezeigt) verbunden, durch die die Einheit 31 die
Bewegungsgeschwindigkeit der Packungen 2 längs der För
dereinrichtung 33 bestimmt und somit die Abtastfrequenz
der Kameras 20 und 22 bestimmt, die zur Bewegungsge
schwindigkeit der Packungen 2 direkt proportional ist.
Im tatsächlichen Gebrauch sind die Packungen 2 in der
Weise orientiert, daß die Hauptflächen 3 und 4 in den
jeweiligen Ebenen C und B liegen. Die Transporteinrich
tungen 34 und 35 befördern Packungen 2 längs des Weges P
in Richtung D und halten Packungen 2 an einer gegebenen
Position mittels des entsprechenden Paars Riemen 36, 39
und 44, 47 fest.
Wenn sich die Packungen 2 an der Öffnung 52 vorbeibewe
gen, erfaßt die Kamera 20 Daten bezüglich der Flächen 3,
5 und 7, während die Kamera 22 Daten bezüglich der Flä
chen 4, 6 und 8 erfaßt. Die Daten werden an die Verarbei
tungs- und Steuereinheit 31 übertragen, die die erfaßten
Daten mit Referenzdaten vergleicht und gegebenenfalls ein
Zurückweisungssignal erzeugt, um die bekannte (nicht
gezeigte) Ausstoßvorrichtung zu aktivieren.
Neben der wirksamen Kontrolle sämtlicher Flächen 3, 4, 5,
6, 7 und 8 der Packungen 2 besitzen die obenbeschriebenen
Kontrollvorrichtungen 1 und 32 den weiteren Vorteil, daß
sie eine direkte und kostengünstige Möglichkeit für die
Unterstützung und Führung von Packungen 2 längs einer
Anzahl von Flächen jeder Packung 2 schaffen.
Darüber hinaus ermöglichen sie eine korrekte Rekonstruk
tion eines Bildes jeder der Flächen 3 bis 8 der Packungen
2, indem sie die Bewegungsgeschwindigkeit der Packungen 2
mit der Abtastfrequenz der Kameras 20 und 22 korrelieren.
Claims (11)
1. Kontrollvorrichtung zum Kontrollieren von im
wesentlichen quaderförmigen Zigarettenpackungen (2), die
sechs Flächen (3-8) enthalten, mit
einer Fördereinrichtung (9; 33) mit Unterstüt zungs- und Führungsmitteln (11; 34, 35), die die Packun gen (2) unterstützen und führen und längs eines gegebenen Weges (P) in einer gegebenen Richtung (D) befördern, und
wenigstens einer Fernsehkamera (20, 22) mit einem jeweiligen gegebenen Ebeneüberwachungssektor (27, 28), dadurch gekennzeichnet, daß
die Fördereinrichtung (9; 33) wenigstens eine Öffnung (16, 18; 52) besitzt, die zwischen den Unterstüt zungs- und Führungsmitteln (11; 34, 35) ausgebildet ist, und
die Fernsehkamera (20, 22) so orientiert ist, daß der jeweilige Ebenenüberwachungssektor (27, 28) durch die Öffnung (16, 18; 52) verläuft.
einer Fördereinrichtung (9; 33) mit Unterstüt zungs- und Führungsmitteln (11; 34, 35), die die Packun gen (2) unterstützen und führen und längs eines gegebenen Weges (P) in einer gegebenen Richtung (D) befördern, und
wenigstens einer Fernsehkamera (20, 22) mit einem jeweiligen gegebenen Ebeneüberwachungssektor (27, 28), dadurch gekennzeichnet, daß
die Fördereinrichtung (9; 33) wenigstens eine Öffnung (16, 18; 52) besitzt, die zwischen den Unterstüt zungs- und Führungsmitteln (11; 34, 35) ausgebildet ist, und
die Fernsehkamera (20, 22) so orientiert ist, daß der jeweilige Ebenenüberwachungssektor (27, 28) durch die Öffnung (16, 18; 52) verläuft.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß
die Öffnung (16, 18; 52) durch den Schnittpunkt wenigstens einer gegebenen Ebene (17, 19) und der För dereinrichtung (9; 33) verläuft und
der Ebenenüberwachungssektor (27, 28) in der gegebenen Ebene (17, 19) liegt.
die Öffnung (16, 18; 52) durch den Schnittpunkt wenigstens einer gegebenen Ebene (17, 19) und der För dereinrichtung (9; 33) verläuft und
der Ebenenüberwachungssektor (27, 28) in der gegebenen Ebene (17, 19) liegt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Fernsehkamera (20) in bezug auf die Unter
stützungs- und Führungsmittel (11; 34, 35) so orientiert
ist, daß drei aneinandergrenzende Flächen (3, 5, 7) der
sechs Flächen (3-8) jeder Packung (2) kontrolliert wer
den.
4. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis
3, gekennzeichnet durch
eine weitere Fernsehkamera (22), die längs eines
weiteren Ebenenüberwachungssektors (28) arbeitet und so
orientiert ist, daß der weitere Ebenenüberwachungssektor
(28) durch die Öffnung (16, 18; 52) verläuft.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß
die weitere Fernsehkamera (22) in bezug auf die
Unterstützungs- und Führungsmittel (11; 34, 35) so orien
tiert ist, daß drei weitere aneinandergrenzende Flächen
(4, 6, 8) der sechs Flächen (3-8) jeder Packung (2)
kontrolliert werden.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß
die Unterstützungs- und Führungsmittel (11) eine weitere Öffnung (18) enthalten und
die weitere Fernsehkamera (22) so orientiert ist,
daß der jeweilige weitere Ebenenüberwachungssektor (28) durch die Öffnung (18) verläuft.
die Unterstützungs- und Führungsmittel (11) eine weitere Öffnung (18) enthalten und
die weitere Fernsehkamera (22) so orientiert ist,
daß der jeweilige weitere Ebenenüberwachungssektor (28) durch die Öffnung (18) verläuft.
7. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fördereinrichtung (9; 33) durch eine pneuma tische Fördereinrichtung (9) definiert ist,
die Unterstützungs- und Führungsmittel (11; 34, 35) durch ein Rohr (11) mit rechtwinkligem Querschnitt definiert sind und
die Öffnung (16, 18) eine Öffnung im Rohr (11) ist.
die Fördereinrichtung (9; 33) durch eine pneuma tische Fördereinrichtung (9) definiert ist,
die Unterstützungs- und Führungsmittel (11; 34, 35) durch ein Rohr (11) mit rechtwinkligem Querschnitt definiert sind und
die Öffnung (16, 18) eine Öffnung im Rohr (11) ist.
8. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fördereinrichtung (9; 33) durch eine pneuma tische Fördereinrichtung definiert ist,
die Unterstützungs- und Führungsmittel durch einen Kanal mit rechtwinkligem Querschnitt definiert sind und
die Öffnung eine Öffnung im Kanal ist.
die Fördereinrichtung (9; 33) durch eine pneuma tische Fördereinrichtung definiert ist,
die Unterstützungs- und Führungsmittel durch einen Kanal mit rechtwinkligem Querschnitt definiert sind und
die Öffnung eine Öffnung im Kanal ist.
9. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fördereinrichtung (9; 33) durch ein Förder band (33) definiert ist, das eine erste Riementransport einrichtung (34) und eine zweite Riementransporteinrich tung (35) enthält, und
die Öffnung (52) durch einen Spalt zwischen den beiden benachbarten Riementransporteinrichtungen (34, 35) definiert ist.
die Fördereinrichtung (9; 33) durch ein Förder band (33) definiert ist, das eine erste Riementransport einrichtung (34) und eine zweite Riementransporteinrich tung (35) enthält, und
die Öffnung (52) durch einen Spalt zwischen den beiden benachbarten Riementransporteinrichtungen (34, 35) definiert ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich
net, daß
die erste Riementransporteinrichtung (34) einen ersten und einen zweiten Arbeitszweig (42, 43), die zueinander parallel sind, enthält und die zweite Riemen transporteinrichtung (35) einen dritten und einen vierten Arbeitszweig (50, 51), die zueinander parallel sind, enthält, und
der erste und der dritte Arbeitszweig (42, 50) zueinander koplanar sind und der zweite und der Vierte Arbeitszweig (43, 51) zueinander koplanar sind.
die erste Riementransporteinrichtung (34) einen ersten und einen zweiten Arbeitszweig (42, 43), die zueinander parallel sind, enthält und die zweite Riemen transporteinrichtung (35) einen dritten und einen vierten Arbeitszweig (50, 51), die zueinander parallel sind, enthält, und
der erste und der dritte Arbeitszweig (42, 50) zueinander koplanar sind und der zweite und der Vierte Arbeitszweig (43, 51) zueinander koplanar sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß
der zweite Arbeitszweig (43) einen ersten Ab schnitt (43a), der dem ersten Arbeitszweig (42) zugewandt ist, und einen zweiten Abschnitt (43b), der in der gege benen Richtung (D) zu dem ersten Arbeitszweig (42) ver setzt ist, enthält und
der dritte Arbeitszweig (50) einen ersten Ab schnitt (50a), der dem vierten Arbeitszweig (51) zuge wandt ist, und einen zweiten Abschnitt (50b), der in der gegebenen Richtung (D) zu dem Vierten Arbeitszweig (51) versetzt ist, enthält.
der zweite Arbeitszweig (43) einen ersten Ab schnitt (43a), der dem ersten Arbeitszweig (42) zugewandt ist, und einen zweiten Abschnitt (43b), der in der gege benen Richtung (D) zu dem ersten Arbeitszweig (42) ver setzt ist, enthält und
der dritte Arbeitszweig (50) einen ersten Ab schnitt (50a), der dem vierten Arbeitszweig (51) zuge wandt ist, und einen zweiten Abschnitt (50b), der in der gegebenen Richtung (D) zu dem Vierten Arbeitszweig (51) versetzt ist, enthält.
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