DE19923937A1 - Modulplatte für elektrische Flächenheizung von Fußböden oder Wänden - Google Patents
Modulplatte für elektrische Flächenheizung von Fußböden oder WändenInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine transportable Modulplatte für Fußboden- oder Wandheizung, wobei jede Modulplatte eine als Vakuum-Wärmeisolierplatte ausgebildete Trägerplatte und hierauf in einer wärmeleitenden Kontakt- und Bindeschicht eingebettete stromleitende Materialien, die als elektrische Widerstandsheizung betreibbar sind und eine auf der Kontakt- und Bindeschicht haftfest aufgebrachten Abdeckschicht aus einem wärmeleitenden plattenförmigen Belag umfaßt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Modulplatte für elektrische Flächenheizung von
Fußböden oder Wänden mit einer Trägerplatte, einer Wärmedämmschicht und
einer ggf. in einer wärmeleitenden Kontakt- und Bindeschicht eingebettete
stromleitende Materialien, die als elektrische Widerstandsheizung betreibbar sind,
enthaltenden Heizschicht.
Aus der DE 196 47 935 A1 ist eine elektrische Innenraumheizung für Wohnwagen
bekannt, die als großflächige die Innenwände bedeckende Widerstandsheizung in
Verbundbauweise ausgebildet ist. Diese bekannte Widerstandsheizung umfaßt
mindestens eine Wärmedämmschicht sowie elektrisch isolierenden Trägerschicht
mit erhöhter Festigkeit auf, welche mit einer Heizschicht beschichtet ist, die aus
einem Gemisch aus einem mit aushärtbaren Bindemittel versetztem Kohlenstoff,
Graphitteilchen und/oder Kohlenstoffasern beschichtet ist. Diese
Widerstandsheizung weist eine Heizleistung von 50 bis 200 W/m2 auf und ist an
eine Ausgangsspannung von 12 bis 50 V oder Schutzkleinspannung anschließbar.
Aus der DE 12 50 573 ist bereits eine beheizbare Platte zur Bekleidung oder
Herstellung von Fußböden, Decken oder Wänden bekannt, die mit einem Strom
sehr geringer Spannung beheizt werden kann. Hierbei handelt es sich um eine
lösbar mit ihrer Unterlage verbundene Platte, die beispielsweise für die Beheizung
von Ferkelställen und Hühnerställen oder aber als zusätzlicher Bodenbelag für kalte
Fußböden im Winter benutzt werden kann. Die Platte ist als Verbund aus zwei
Spanholzplatten mit einer dazwischen liegenden wärmeisolierenden Schicht aus
Kunststoff- Hartschaum aufgebaut und weist auf einer freien Oberfläche der einen
Spanholzplatte ein Heizgitter aus Maschendraht auf, das mit einem mechanisch
und thermisch widerstandsfähigen Estrich abgedeckt ist. Die verwendeten
Materialien sind sämtlich brennbar und nicht für hohe Trittfestigkeit und
Belastungen ausgelegt.
Bekannte Fußbodenheizungen werden in die Böden der Gebäude integriert,
bevorzugt in der Ausstattung mit von einem wärmeführenden Medium
durchflossenen Rohrsystem.
Bekannt sind ebenfalls bewegliche Heizkörper, die Wärmeisolierkörper enthalten
und mittels elektrischem Strom beheizt werden in Gestalt beispielsweise auf Rollen
montierter fahrbarer Speicherheizkörper. Diese stellen jedoch für einen größeren
Raum nur punktuelle Wärmequellen dar und können einen Raum nur über einen
sehr langen Zeitraum hinweg erwärmen, wobei die von einem Heizkörper
abzugebende Wärmemenge in der Regel durch die Größe desselben begrenzt ist
und für einen großen Raum eine Mehrzahl solcher Heizkörper erforderlich sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum elektrischen
Beheizen von Fußböden und/oder Wänden in Gebäuden, Haushalten,
Wintergärten, Industrieanlagen, Messeständen zu schaffen, die mechanisch stabil
und hochbelastbar ist, für Dauereinbau als einzige Heizung oder auch für
vorübergehenden Einbau und transportabel ist und in möglichst kurzer Zeit effektiv
heizt.
Erfindungsgemäß wird zur Lösung der gestellten Aufgabe eine Modulplatte für
elektrische Flächenheizung von Fußböden oder Wänden vorgeschlagen, bei der die
Trägerplatte und die Wärmedämmschicht in Gestalt einer Vakuum-
Wärmeisolierplatte als freitragendem Konstruktionselement ausgebildet sind und
auf der Vakuum-Wärmeisolierplatte auf die bzw. in die haftfest aufgebrachte und
elektrisch isolierende Kontakt- und Bindeschicht als stromleitendes Material ein
flexibles Flächengebilde enthaltend Kohlefasern aufgebracht ist und hierauf eine
Abdeckschicht aus einem gut wärmeleitenden Belag haftfest aufgebracht ist.
Erfindungsgemäß wird ein definiertes Kohlefaserflächengebilde als Heizleiter
eingesetzt. Als Trägerplatte wird eine Vakuum-Wärmeisolierplatte vorgeschlagen,
die eine sehr geringe Wärmeleitfähigkeit bis < 0,003 W/mK aufweist, die als
Wärmedämmschicht bevorzugt mineralisches, nicht brennbares Material aufweist
und feuerdämmend bis 800°C ausgebildet sein kann. Insbesondere zeichnet sich
die erfindungsgemäße Modulplatte auf Basis der eingesetzten Vakuum-
Wärmeisolierplatte durch eine hohe Belastbarkeit und Trittfestigkeit aus, die je nach
Ausführung eine Belastbarkeit bis zu 6,5 t/m2 zuläßt.
Die erfindungsgemäßen Modulplatten sind sowohl für einen Dauereinbau geeignet
als auch für einen vorübergehenden Einbau, daß heißt, leicht montierbar und
demontierbar und auch transportabel. Die Größen der Modulplatten sind so
gewählt, das sie noch gut handhabbar sind, andererseits möglichst wenig
Montagearbeiten anfallen.
Vorteilhafte und erfindungsgemäße Weiterbildungen der Modulplatte für Fußboden- oder
Wandheizung sind den kennzeichnenden Merkmalen der Unteransprüche
entnehmbar.
Erfindungsgemäß weist die Vakuum-Wärmeisolierplatte als belastbarer und
begehbarer Fußboden eine vakuumdichte Umhüllung aus Edelstahl oder Kunststoff
bzw. glasfaserverstärktem Kunststoff auf und ist mit einem Wärmedämmstoff befüllt
und vakuumiert. Vakuum-Wärmeisolierplatten sind beispielsweise in der DE 42 14 002 A1
beschrieben. Derartige Vakuum-Wärmeisolierplatten werden bisher
üblicherweise in der Kältetechnik eingesetzt, nämlich für Kühlcontainer, Kühlzellen,
Tankcontainer, Schockgefrieranlagen, Haushaltskühl- und -gefriergeräte u. a.
Die Trägerplatten sind mit einem hochwärmedämmenden Wärmedämmstoff befüllt,
der eine Wärmeleitfähigkeit nach DIN 52 612, bevorzugt von 0,03 W/mK oder
kleiner, aufweist. Als Wärmedämmstoff kommen beispielsweise Mikroglasfasern,
Vermiculit, Perlit, Mineralstoffe, Kunststoffe, pulverförmige anorganische Oxyde,
Mikrosilica und/oder Kieselgur in Frage. Die Wärmedämmstoffe werden bevorzugt
in verpreßter Form zum Befüllen der Trägerplatte eingesetzt. Nach Befüllen der
Edelstahlblechumhüllung wird die so gebildete Platte evakuiert, wodurch die
Wärmeleitfähigkeit auf einen Wert von 0,01 W/mK bis 0,003 W/mK gesenkt wird.
Als Wärmedämmstoff wir bevorzugt ein mikroporöses Silica-Material eingesetzt,
also ein mineralisches anorganisches Material, das unbrennbar ist. Aus der
Kombination des mikroporösen Silica-Materials, das bereits eine außerordentlich
hohe Wärmeisolierung hat von 0,02 W/mK ergibt sich in Verbindung mit der
vakuumierten Platte eine sehr geringe Wärmeleitfähigkeit der Vakuum-
Wärmeisolierplatte von bis zu 0,003 W/mK. Das mikroporöse Silica-Material füllt
vollständig die Vakuumplatte aus. Auf diese Weise wird auch eine sehr hohe
Trittfestigkeit der Vakuumplatte erreicht, da diese nicht hohl ist.
Erfindungsgemäß wird durch die Ausbildung der Trägerplatte als Vakuum-
Wärmeisolierplatte das Modul als tragendes Bauelement erhalten, daß sowohl mit
einer Unterlage verbunden werden kann als auch als freitragendes Element
eingesetzt werden kann. Das erfindungsgemäße Modul kann als
Konstruktionselement mit hoher mechanischer, thermischer, korrosiver Stabilität
eingesetzt werden. Bereits Vakuum-Wärmeisolierplatten mit einer Dicke von 10 bis
18 mm mit einer Dicke des Edelstahlbleches von 0,6 bis 1,0 mm sind den
Belastungen als Fußboden gewachsen und weisen hervorragende Wärmeleitzahlen
auf. Für hochbelastete Fußbodenheizungen, die beispielsweise mittels Gabelstapler
oder LKW befahrbar sein sollen, können Platten einer Dicke von 40 mm oder mehr
mit einer Dicke der Edelstahlblechabdeckung von 3 mm und mehr eingesetzt
werden, wobei Trittfestigkeiten bis zu 6,5 t/m2 erreichbar sind. Vakuum-
Wärmeisolierplatten, die für die erfindungsgemäße transportable Fußboden- und
Wandheizung einsetzbar sind, können bereits in großformatigen Platten von
0,6 m × 0,6 m bis zu 2,80 m × 5,00 m Länge hergestellt werden. Es sind Abmaße bis zu
5 m × 8 m möglich. Die Gesamtdicke der heizbaren Modulplatte liegt bei 20 bis
55 mm.
Erfindungsgemäß sind die Module mit einem stromleitenden Material in Gestalt
eines definierten Flächengebildes aus Kohlefasern mit einer solchen Leistung
ausgerüstet, daß sie zur alleinigen Beheizung von Gebäuden, Wohnungen geeignet
sind und nicht nur als Zusatzheizung benutzbar.
Als stromleitendes Material wird nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ein
Flächengebilde aus Glasfasern und Kohlefasern eingesetzt. Das erfindungsgemäß
flexibel ausgebildete stromleitende Material kann bei der Herstellung der
Modulplatte als Matte vorgefertigt und einfach auf die Kontakt- und Bindeschicht,
die auf die Vakuum-Wärmeisolierplatte aufgetragen ist, aufgelegt bzw. eingebettet
werden. Dies Handling erleichtert die wirtschaftliche Herstellung der
erfindungsgemäßen Modulplatte wesentlich. Als stromleitendes Material kann auch
ein Kohlefasergewebe eingesetzt sein, bei dem möglichst viele Kohlefasern in einer
Achse angeordnet sind, wodurch ein hoher Wirkungsgrad der Stromleitung und
damit der erzeugbaren thermischen Energie erzielbar ist. Ebenso ist als
stromleitendes Material eine Kohlefaser-Filz einsetzbar. Erfindungsgemäß wird
auch die Tatsache benutzt, daß Kohlefasern bei der Erwärmung einen negativen
Ausdehnungskoeffizienten aufweisen, so daß bei Erwärmung das Material nicht
kaputtgeht, da keine Spannung erzeugt wird.
Bevorzugt wird ein dichtes Flächengebilde aus Kohlefasern eingesetzt, da die
Kohlefasern bei Erwärmung einen negativen Ausdehnungskoeffizienten aufweisen
und damit bei der Erwärmung keine Spannungen in der Kontakt- und Bindeschicht
erzeugen. Es können die Kohlefasern oder Kohlefasergebilde auf ein
Glasfasergewebe oder Glasfasergelege aufgebracht und mit diesem zusammen auf
die Kontakt- und Bindeschicht aufgebracht werden. Die Anschlüsse des
stromleitenden Materials sind aus der Modulplatte herausgeführt und werden mit
einer elektrischen Energiequelle verbunden, beispielsweise erfolgt die
Stromversorgung über thyristorgesteuerte Transformatoren bei einer auf 24 Volt
transformierten Netzspannung von 220 Volt.
Nach einem Vorschlag der Erfindung sind die Anschlüsse des stromleitenden
Materials als galvanisches System ausgebildet und mit einer mit Niederspannung
und Gleichstrom betriebenen Energiequelle verbunden.
Die in die, bzw. auf die Kontakt- und Bindeschicht der Modulplatte aufgebrachten
stromleitenden Materialien ermöglichen, flächig eine hohe thermische Energie zu
erzeugen. Insbesondere wird diese Energie durch Einsatz von Kohlefasergebilden,
wie Kohlefasergeweben, Kohlefaserfilzen oder Kohlefaserstäben, die sich
gegebenenfalls auch flexibel der Kontakt- und Mörtelschicht anpassen lassen,
realisiert. Die erfindungsgemäß zur Erzeugung der Wärme eingesetzten
Kohlefasergebilde werden daher benutzt, um nach dem Prinzip der großen
Oberfläche als elektrische Widerstandsheizung eine zudem steuerbare hohe
Energiedichte und Wärmemenge in der Modulplatte zu erzeugen. Gemäß dem
erfindungsgemäßen Aufbau der Modulplatte wird diese Wärmemenge zur
Fußbodenseite durch die Vakuum-Wärmeisolierplatte isoliert und wandert somit
ausschließlich zur Abdeckschicht und durch diese hindurch in den zu beheizenden
Raum.
Die erfindungsgemäß beispielsweise einsetzbaren Kohlefasergebilde sind in der
Raumfahrtindustrie entwickelt und handelsüblich erhältlich, beispielsweise werden
sie unter dem Handelsnamen Sigrabond ® und Sigratherm ® von der SGL Carbon
AG vertrieben.
Die erfindungsgemäße Modulplatte zum Einsatz als Fußbodenheizung oder
Wandheizung weist nicht nur eine sehr geringe Bauhöhe auf, sondern sie benötigt
nur ein Minimum an aufzuwendender Energie, d. h. infolge der
höchstwärmedämmenden Trägerplatte aus einer Vakuum-Wärmeisolierplatte ist
eine erhebliche Energieeinsparung durch Reduzierung von Wärmeverlusten in der
falschen Richtung möglich.
Vakuum-Wärmeisolierplatten, bei denen die äußeren Platten aus Kunststoff oder
faserverstärktem Kunststoff, z. B. glasfaserverstärkten Polyesterfasern bestehen,
haben eine nicht ganz so große Trittfestigkeit wie diejenigen mit Platten aus
Edelstahl. Anderersetis sind sie leichter und damit besser handhabbar,
beispielsweise auch gut an Wänden anzubringen.
Die mittels der stromleitenden Materialien als thermische Energiequelle in der
Modulplatte erzeugten Temperaturen können mittels einer Steuereinrichtung durch
Steuerung der angelegten Spannung geregelt werden. Mittels der stromleitenden in
die Kontakt- und Bindeschicht eingebetteten Materialien, beispielsweise den
dichten Flächengebilden aus Kohlefasern, können die erforderlichen
Heiztemperaturen von bis zu etwa 50°C in kürzester Zeit erzeugt werden. Der
gewünschte Temperaturverlauf wird durch Steuerung der Spannung der
Energiequelle geregelt. So ermöglicht das erfindungsgemäße Heizsystem mittels
der Modulplatten eine besondere Regelcharakteristik, wonach die Modulplatten sich
in wenigen Minuten von z. B. 20°C auf 40°C Temperatur der Oberfläche der
Abdeckschicht hochfahren lassen. Im Vergleich benötigen herkömmliche
Fußbodenheizungen mit Rohrleitung und Wasser als Heizmedium wesentlich
längere Zeiten.
Die Regelung des Temperaturverlaufes und der abzugebenden Wärmemenge kann
durch Anordnen von Thermomeßelementen und Sensoren an der Oberflächen der
Modulplatten erfaßt und die Meßwerte einer Regeleinrichtung zugeführt werden.
Die erfindungsgemäß in die Kontakt- und Bindeschicht eingesetzten stromleitenden
Materialien bilden somit in Verbindung mit der angelegten Spannung eine
elektrische Widerstandsheizung und erzeugen eine entsprechende thermische
Energie.
Wesentlich für einen guten Wirkungsgrad der in die Kontakt- und Bindeschicht
eingebetteten stromleitenden Materialien ist ihre Einbettung insbesondere die
Kohlefasergebilde, unter Luftabschluß, so daß eine Oxidierung verhindert wird.
Darüber hinaus ist es möglich, daß die Kohlefasern einen Schutzanstrich gegen
Oxidation erhalten, beispielsweise eine Glasurbeschichtung auf Basis Silicium-
Carbid oder eine Abbrandschutzschicht.
Erfindungsgemäß wird die Modulplatte mit einer Niederspannung, bevorzugt
maximal 30 Volt oder weniger zwecks Erwärmung beaufschlagt.
Da eine hohe Dichte des stromleitenden Materials, insbesondere des
Kohlefasergebildes, den Wirkungsgrad der Stromleitung erhöht, ist es bevorzugt
und von Bedeutung, daß Kohlefasergebilde und Kohlefasern mit einem hohen
Reinheitsgrad möglichst über 98% eingesetzt werden.
Die erfindungsgemäß einsetzbaren Kohlefasergebilde sollten bevorzugt in einer
Achsrichtung orientierte Fasern und eine hohe Dichte aufweisen. Der spezifische
elektrische Widerstand bei 20°C kann bei 24 bis 32 Ohm/µm liegen, wobei diese
Rohdichten zwischen 1,0 bis 1,5 g/cm3 aufweisen.
Als Kontakt- und Bindeschicht wird eine Schicht aus einem wärmeleitenden und
elektrisch isolierenden Material, wie beispielsweise Mörtel, vorgeschlagen. Es sind
aber auch Kontakt- und Bindeschichten aus wärmeleitenden Kunststoffen,
Haftvermittlern bzw. Klebemitteln möglich. Gegebenenfalls können auch zusätzliche
Haftvermittlerschichten auf der Kontakt- und Bindeschicht zum Herstellen eines
ausreichend haftfesten Verbundes zur Abdeckschicht und/oder Vakuum-
Wärmeisolierplatte vorgesehen werden. Insbesondere ist es auch möglich, bei
Einsatz einer Vakuum-Wärmeisolierplatte mit Außenmantel aus Stahlplatten, diese
mit einer elektrisch isolierenden Schicht zu versehen, die gleichzeitig die Kontakt- und
Bindeschicht bildet, auf der die elektrisch leitenden Heizmateria
lien - stromleitenden Materialien - aufgebracht werden. Darüber hinaus ist es auch
möglich, nach dem Aufbringen der stromleitenden Materialien oberflächlich auf die
Kontrakt- und Bindeschicht, auf die stromleitenden Materialien oberseitig eine
Abdeckschicht aus einer trittfesten Kunststoffschicht aufzubringen. Zugleich kann
jedoch diese Schutzschicht auch eingefärbt werden und als Oberfläche dienen,
beispielsweise bei Einsatz der Modulplatte als Wandheizung. Bevorzugt ist hierbei
als Abdeckschicht ein Schichtpreßstofflaminat, beispielsweise auf Basis Epoxidharz
oder Polyster.
Insbesondere für Fußbodenheizungen werden die Modulplatten mit einer
Abdeckschicht aus wärmeleitenden Materialien, die sich zur Begehung eignen, wie
handelsübliche keramische Fliesen, Steinplatten, Marmorplatten oder andere
geeignete Fußbodenmaterialien versehen. Es ist auch möglich, einen
durchgehenden Belag aus einem geeigneten und wärmeleitenden Material als
Abdeckschicht einzusetzen. Die Abdeckschicht wird bevorzugt haftfest mit der
Kontakt- und Bindeschicht verbunden, so daß eine stabile Modulplatte als komplette
Montageeinheit vorliegt.
Insbesondere ist vorgesehen, daß die Vakuum-Wärmeisolierplatten großformatig
sind und eine Vielzahl kleinformatiger Fliesen oder Platten als Abdeckschicht
aufweisen. So ist es möglich, großformatige Modulplatten zu schaffen, wobei der
Einsatz von flexiblen stromleitenden Materialien, die das elektrische Heizsystem
bilden, eine gewisse Flexibilität der transportablen Fußbodenheizung oder
Wandheizung gewährleistet ist, zur Vermeidung von Beschädigungen des
Heizsystems.
Erfindungsgemäß kann die Fußbodenheizung oder Wandheizung in Form von
vorgefertigten Elementen, den Modulplatten, die zusammengesteckt werden oder
auch in Form von größeren Modulplatten als vorgefertigte Heizung in Haushalten,
Wintergärten, Industrieanlagen, Messeständen eingesetzt werden. Die Erfindung
ermöglicht auch eine transportable elektrisch beheizte und belastbare
Fußbodenheizung. Die Modulplatten sind eine vorgefertigte Heizung, umfassend
sowohl die Bodenisolierung, das Heizsystem und die begehbare Abdeckschicht.
Einer zusätzlichen Wärmedämmschicht oder Isolierung gegenüber dem
Untergrund, auf den die Modulplatten aufgebracht werden, bedarf es nicht.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist es möglich, die in den Fußboden
als Heizung eingebauten stromleitenden Materialien auch für eine Alarmanlage
bzw. ein Alarmsignal zu nutzen. Hierfür wird vorgeschlagen, eine die elektrische
Induktivität und Kapazität der stromleitenden Materialien erfassende
Meßeinrichtung vorzusehen, die mit einer Alarmanlage verbunden ist, um infolge
Betretens der Modulplatte druckbedingte Änderungen der Induktivität/Kapazität zu
erfassen und als Alarmsignal der Alarmanlage zuzuführen. Diese Meßeinrichtung
kann beispielsweise bei Verlassen des Gebäudes aktiviert werden, so daß dann bei
unbefugtem Betreten des Fußbodens das Alarmsignal auslösbar ist.
Wesentliches Merkmal der erfindungsgemäßen Modulplatte zur Verwendung als
Flächenheizung für Fußböden und/oder Wände ist das Erzeugen einer
gerichteten Wärme ausschließlich in die zu beheizenden Räume, da die dem
Untergrund zugewandte Seite der Modulplatten sehr gut abisoliert ist. Die
erfindungsgemäße Modulplatte ermöglicht den Einbau einer Flächenheizung mit
sehr geringer Bauhöhe raumsparend, sie ist eben so für Altbausanierung geeignet,
sowie vorübergehende Beheizung als auch für Dauerbetrieb. Die
erfindungsgemäßen Modulplatten lassen sich leicht und schnell verlegen. Die
Heizung mittels der erfindungsgemäßen Modulplatten ist nicht träge, sondern
reaktionsschnell, bereits in einer Reaktionszeit von 5 Minuten beginnt die
Wärmeabgabe. Die erfindungsgemäßen Modulplatten lassen sich auch ideal in der
Übergangszeit vorübergehend einsetzen. Durch geringe Wärmeverluste zum
Untergrund hin sind sie energiesparend und als Boden-, Wand- und Deckenheizung
einsetzbar. Hohe mechanische Stabilität der Module und Korrosionsbeständigkeit
ermöglichen einen vielseitigen Einsatz.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung beispielhaft erläutert.
In der Fig. 1 ist eine Modulplatte M dargestellt, umfassend die Vakuum-
Wärmeisolierplatte 1, die zugleich Trägerplatte ist, die haftfest auf der Platte 1
aufgebrachte Kontakt- und Bindeschicht 2 mit darin eingebetteten stromleitenden
Materialien als elektrisches Heizsystem und die mit der Kontakt- und Bindeschicht 2
haftfest verbundene Abdeckschicht aus keramischen Fliesen 5. Für die
Stromversorgung sind die Anschlüsse 4 vorgesehen.
In der Fig. 2 ist ein schematischer Querschnitt durch die Modulplatte M dargestellt.
Die Trägerplatte 1 wird von einer Vakuum-Wärmeisolierplatte gebildet, die eine
Wärmeleitzahl von beispielsweise 0,007 W/mK aufweist. Diese Vakuum-
Wärmeisolierplatte besteht beispielsweise aus einer Edelstahldoppelplatte 1a, 1b, in
die ein hochwärmedämmender Wärmedämmstoff 1c eingebracht ist, beispielsweise
ein Produkt auf Basis Mikrosilica. Es können aber auch andere Wärmedämmstoffe,
wie Vermiculit oder Perlite oder dergleichen eingesetzt werden. Die Edelstahlplatten
1a, 1b sind ebenfalls an ihren Stirnseiten 1e mit einem Edelstahlrahmen versehen
und sind zu einem luftdichten Körper zusammengeschweißt, in dessen Hohlraum
sich der Wärmedämmstoff 1c befindet. Dieser Hohlraum wird anschließend nach
dem Befüllen mit Wärmedämmstoff evakuiert, wodurch die Wärmeleitfähigkeit der
gesamten Vakuum-Wärmeisolierplatte extrem niedrig wird. Insbesondere wird die
Wärmeleitfähigkeit des eingesetzten Wärmedämmstoffes, beispielsweise
verdichtete Mikrosilica, die bei 30°C 0,02 W/mK beträgt, durch die Evakuierung
weiter gesenkt.
Die Trägerplatte 1 erfüllt somit sowohl die tragenden Anforderungen eines
Fußbodens bezüglich Trittfestigkeit und Belastbarkeit als auch diejenigen einer
hervorragenden Wärmeisolierung. Auf diese Trägerplatte 1 ist eine Kontakt- und
Bindeschicht 2, beispielsweise Mörtel, aufgebracht und hierein ein elektrisches
Heizsystem 3 mit stromleitenden Materialien, insbesondere ein Glasfasergewebe
mit Kohlenstoffasern als elektrische Widerstandsheizung eingebettet. Die
stromleitenden Materialien sind vollständig in die Kontakt- und Bindeschicht 3
eingebettet, so daß sie unter Luftabschluß hierin liegen und nur die Litzen 4 führen
aus der Kontakt- und Bindeschicht 2 heraus zu einer Spannungsquelle,
beispielsweise wird die Modulplatte M mit einer Niederspannung von 24 Volt
beaufschlagt. Auf die Kontakt- und Bindeschicht 2 ist zur Übertragung der
Wärmeenergie die begehbare dem zu beheizenden Raum zugewandte
Abdeckschicht 5 aufgebracht, beispielsweise in Gestalt von keramischen Fliesen,
Marmorplatten, Steinplatten oder anderen geeigneten wärmeleitenden Belägen 5,
die mit der Kontrakt- und Bindeschicht 2 haftfest verbunden sind.
Die stromleitenden Materialien 3 werden dazu benutzt, um nach dem Prinzip der
großen Oberfläche als elektrische Widerstandsheizung eine steuerbare hohe
Energiedichte in Form einer Wärmemenge zu erzeugen und diese über die
Kontaktmörtelschicht an die Abdeckschicht 5 und von hier weiter in den Raum
abzugeben.
Für die Erwärmung von einem Quadratmeter Fußboden auf 40°C Bodentemperatur
der Abdeckschicht 5 aus Keramikfliesen einer Dicke von 10 mm werden 100 Watt
benötigt bei einer angelegten Spannung von 12 Volt, einer Dicke der Trägerplatte
von 10 mm, mit einer Edelstahlblechdicke von 1,5 mm, einer Dicke der
Mörtelschicht von 2 mm und einem Kohlefasergewebe mit einem Gesamtgewicht
von 120 g, einer Länge von 6 m und einer Breite von 20 mm und einer Dicke von
1,5 mm. Der gemessene Strom betrug 8,3 Ampere.
Die erfindungsgemäße Modulplatte benötigte 5 Minuten, um die Temperatur der
Abdeckschicht 5 von 20°C auf 40°C zu erwärmen. Üblicherweise wird jedoch nur
eine allgemeine Fußbodentemperatur in geschlossenen Räumen von maximal 28°C
angestrebt.
In der Fig. 3 ist eine Modulplatte im Querschnitt dargestellt, die eine geringe
Bauhöhe von 21 mm aufweist und als Fußbodenheizung für normale Bedingungen
ausreichend ist. Als Trägerplatte 1 ist eine 10 mm dicke Vakuum-Wärmeisolierplatte
mit Edelstahlaußenmantel und Mikrosilica-Füllung vorgesehen, das stromleitende
Material 3 in Gestalt eines Flächengebildes aus einem Glasfasergewebe mit
Kohlefasern ist in eine dünne elektrisch isolierende Kunststoffschicht 2, eingebettet.
Als Abdeckschicht 5 sind Dekorplatten einer Dicke von 10 mm aus Keramik
vorgesehen. Der Untergrund 6 weist beispielsweise eine Temperatur von 15°C
auf, bei einer Erwärmung der Heizschicht 3 auf 28°C erwärmt sich die Trägerplatte
1 um etwa 1°C, während die Dekorplatte auf ihrer Oberseite ebenfalls 28°C
erreicht.
Die Erfindung zeichnet sich durch transportable Modulplatten aus, die als
vorgefertigte Bauteile bereits je nach Größe einzeln als Fußbodenheizung
einsetzbar sind oder mehrere Modulplatten eine größere Fläche einer
Fußbodenheizung ergeben. Die Modulplatten sind einfach nebeneinander auflegbar
und elektrisch verbindbar. Durch die hochwertige Isolierung der eingesetzten
Trägerplatte ist eine energiesparende elektrische Heizung möglich, die zudem
Kosten spart. Die extrem kurzen Aufheizzeiten sind des weiteren von besonderem
Vorteil.
Die erfindungsgemäße Heizung kann in Form der vorgefertigten Modulplatten, die
zusammengesteckt werden, als vorgefertigte Heizung einschließlich
Bodenisolierung, Heizelement und begehbarer Fliesen für Dauereinbau oder als
transportable Einrichtung zur Anwendung kommen und überall dort, wo zeitweilig
und vorübergehend Räume beheizt werden müssen, aufgebaut und eingesetzt
werden. Sie ist ebenso problemlos wieder demontierbar und an einem anderen Ort
aufstellbar.
Claims (22)
1. Modulplatte für elektrische Flächenheizung von Fußböden oder Wänden mit
einer Trägerplatte, einer Wärmedämmschicht und einer ggf. in einer
wärmeleitenden Kontakt- und Bindeschicht eingebettete stromleitende
Materialien, die als elektrische Widerstandsheizung betreibbar sind,
enthaltenden Heizschicht, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte
und die Wärmedämmschicht in Gestalt einer Vakuum-Wärmeisolierplatte (1)
als freitragendes Konstruktionselement ausgebildet sind und auf der Vakuum-
Wärmeisolierplatte auf die bzw. in die haftfest aufgebrachte und elektrisch
isolierende Kontakt- und Bindeschicht (2) als stromleitendes Material ein
flexibles Flächengebilde enthaltend Kohlefasern aufgebracht ist und hierauf
eine Abdeckschicht (5) aus einem gut wärmeleitenden Belag haftfest
aufgebracht ist.
2. Modulplatte nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vakuum-Wärmeisolierplatte eine
vakuumdichte Umhüllung aus Edelstahlblech aufweist und mit einem
Wärmedämmstoff befüllt und vakuumiert ist.
3. Modulplatte nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vakuum-Wärmeisolierplatte eine
vakuumdichte Umhüllung aus Kunststoff oder glasfaserverstärkten
Kunststoffplatten aufweist und mit einem Wärmedämmstoff befüllt und
vakuumiert ist.
4. Modulplatte nach Anspruch 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vakuum-Wärmeisolierplatte eine
Wärmeleitfähigkeit nach DIN 52 612 kleiner 0,01 W/mK aufweist.
5. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß Vakuum-Wärmeisolierplatten einer Dicke von
10 bis 40 mm vorgesehen sind.
6. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß als Wärmedämmstoff Mikroglasfasern,
pulverförmige anorganische Oxyde, Vermiculit, Perlit, Mineralstoffe,
Kunststoffe, Mikrosilica und/oder Kieselgur vorgesehen sind.
7. Modulplatte nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß Wärmedämmaterialien mit einer geringen
Wärmeleitfähigkeit von 0,03 W/mK oder kleiner eingesetzt sind.
8. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Trittfestigkeit von mindestens 4 t/m2
für den Einsatz als Fußbodenheizung aufweist.
9. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß als stromleitendes Material ein Flächengebilde
aus Glasfasern und Kohlefasern eingesetzt ist.
10. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß als stromleitendes Material Kohlefasergewebe
eingesetzt sind, bei denen möglichst viele Kohlefasern in einer Achse
angeordnet sind, wodurch ein hoher Wirkungsgrad der Stromleitung und damit
der erzeugbaren thermischen Energie erzielbar ist.
11. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß als stromleitendes Material ein Kohlefaserfilz
vorgesehen ist.
12. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlüsse des stromleitenden Materials
als galvanisches System ausgebildet sind und mit einer elektrischen mit
Niederspannung und Gleichstrom betriebenen Energiequelle verbindbar sind.
13. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die gewünschte Oberflächentemperatur der
Modulplatte durch Steuerung der Spannung der Energiequelle erreichbar ist.
14. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß als Abdeckschicht auf das stromleitende
Material eine Kunststoffschicht, oder ein Schichtpreßstoff-Laminat auf Basis
härtbarer Harze, wie Epoxidharz, Polyester aufgebracht ist.
15. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß als Abdeckschicht auf das in die Kontakt- und
Bindeschicht eingebettete stromleitende Material ein gut wärmleitender
plattenförmiger Belag haftfest aufgebracht ist.
16. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß eine die elektrische Induktivität und Kapazität
der stromleitenden Materialien erfassende Meßeinrichtung vorgesehen ist, die
mit einer Alarmanlage verbunden ist, um infolge Betretens der Modulplatte
druckbedingte Änderungen zu erfassen und als Alarmsignal der Alarmanlage
zuzuführen.
17. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß sie in wenigen Minuten, insbesondere weniger
als acht Minuten, ausgehend von Raumtemperatur, aufheizbar ist, so daß an
der Oberfläche der Abdeckschicht eine um 20°C höhere Temperatur als der
Ausgangs-Raumtemperatur entspricht, erreichbar ist.
18. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß als Kontakt- und Bindeschicht Mörtel und als
Abdeckschicht keramische Fliesen, Steinplatten, Marmorplatten vorgesehen
sind.
19. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß als Kontakt- und Bindeschicht ein elektrisch
isolierendes und wärmeleitendes Klebemittel vorgesehen ist.
20. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß großformatige Vakuum-Wärmeisolierplatten
vorgesehen sind, die eine Vielzahl kleinformatiger Fliesen oder Platten als
Abdeckschicht aufweisen.
21. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Dicke von 20 bis 25 mm aufweisen.
22. Modulplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß aus den Modulplatten eine flächendeckende
Fußboden- oder Wandheizung zusammensteckbar ist.
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