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DE19923883A1 - Transportfähiges Lagergerät und Verfahren zum Transport von Waren - Google Patents

Transportfähiges Lagergerät und Verfahren zum Transport von Waren

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Publication number
DE19923883A1
DE19923883A1 DE1999123883 DE19923883A DE19923883A1 DE 19923883 A1 DE19923883 A1 DE 19923883A1 DE 1999123883 DE1999123883 DE 1999123883 DE 19923883 A DE19923883 A DE 19923883A DE 19923883 A1 DE19923883 A1 DE 19923883A1
Authority
DE
Germany
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storage device
transportable storage
transportable
tabs
stabilizing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1999123883
Other languages
English (en)
Inventor
Hans-Juergen Jahnke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JAHNKE HANS JUERGEN
Original Assignee
JAHNKE HANS JUERGEN
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by JAHNKE HANS JUERGEN filed Critical JAHNKE HANS JUERGEN
Priority to DE1999123883 priority Critical patent/DE19923883A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein transportfähiges Lagergerät, das aus einem Ladungsträger und Stapelhilfsmitteln besteht, wobei die Stapelhilfsmittel einen unteren sowie einen oberen Teil umfassen. Der obere Teil schließt den unteren Teil wie ein Deckel ab. DOLLAR A Der untere Teil weist Stabilisierungsmittel auf, die eine beliebige Ausgestaltung besitzen, jedoch gemäß einer bevorzugten Ausführungsform senkrecht angeordnete Holzlatten sind. Diese senkrecht angeordneten Holzlatten verschaffen dem unteren Teil der Stapelhilfsmittel seine Festigkeit. Dank dieser Stabilisierungsmittel kann der untere Teil selber aus einem Material mit einer geringeren Festigkeit, wie z. B. der bevorzugten Wellpappe, hergestellt werden. Es ist vorgesehen, daß der untere Teil mit den Stabilisierungsmitteln verbunden wird, wobei eine solche Verbindung auch mittels in dem unteren Teil angeordneten Laschen hergestellt werden kann. DOLLAR A Auch der obere Teil kann aus Wellpappe hergestellt werden. Eine bevorzugte Variante sieht auch in diesem Fall vor, daß der obere Teil mit Stabilisierungsmitteln verstärkt wird, wobei sich für diese Stabilisierungsmittel wiederum Holzstützen besonders eignen. DOLLAR A Besonders bevorzugt wird ein Lagergerät, welches die senkrecht angeordneten Holzlatten in einer solchen Weise aufweist, daß sie nicht nur im unteren Teil in Laschen stecken, sondern ebenfalls im oberen Teil. Ein so hergestelltes Lagergerät eignet sich besonders zur stabilen Lagerung und kann auch problemlos transportiert ...

Description

Die Erfindung betrifft ein transportfähiges Lagergerät.
Die Erfindung betrifft weiter ein Verfahren zum Transport von Waren.
Lagerung und Versand von Waren wird üblicherweise als Ladeeinheit vorgenommen. Eine solche Ladeeinheit sind Güter die zum Zwecke des Umschlages durch einen Ladungsträger zusammengefaßt sind (Definition gemäß DIN 30 781). Gemäß einer erweiterten Definition ist eine Ladeeinheit ein aus einem oder mehreren Stückgutteilen bestehendes Transportgut, das als Ganzes während des Durchlaufens der Transportkette bzw. in der Warendistribution transportiert, umgeschlagen und/oder gelagert wird. Man unterscheidet dabei zwischen Ladeeinheiten mit und ohne Ladungsträger.
Ein Lagergerät ist eine Vorrichtung welche sich zur Aufnahme von Waren eignet und diese transportieren oder lagern kann. Üblicherweise umfassen solche Lagergeräte Paletten wie z. B. Vierweg-Flachpaletten aus Holz in Verbindung mit bestimmten Stapelhilfsmitteln.
Bekannt sind in der Praxis die sogenannten Gitterboxen. Die Gitterboxen haben sich zwar in der Praxis besonders bewährt, weisen jedoch bestimmte Nachteile auf. Erstens sind sie relativ teuer, was zu dem Erfordernis führt, daß sie wieder in den Besitz des Eigentümers gelangen. Diese Zurückführung zu dem Eigentümer stellt im nationalen sowie besonders im internationalen Warenverkehr eine aufwendige und oft unzureichende Maßnahme dar.
Ein weiterer Nachteil ist die Dimension der Gitterboxen. Bedingt durch ihre Abmessung von 0,84 m × 1,20 m können im einem Laderaum eines Lastfahrzeugs (komplett-LKW-Motor­ wagen/Hänger- bzw. Brücken) maximal 52 Ladeeinheiten verstaut werden. Eine größere Zahl ist aufgrund der Ladeklappe der Gitterboxen nicht möglich.
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Ladegerät zur Verfügung zu stellen, das einfach in der Handhabung und gleichzeitig billig herzustellen ist. Das Ladegerät sollte sich aber für eine gestapelte Lagerung und Transport eignen.
Der Erfindung lag die weitere Aufgabe zugrunde, ein Verfahren für den Transport von Waren zur Verfügung zu stellen, wobei eine wirtschaftliche Ausnutzung der Ladekapazität eines Lastfahrzeuges maximal möglich ist.
Die erste Aufgabe wird durch ein Lagergerät mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst.
Die Erfindung betrifft generell ein Lagergerät, das sich sowohl zur dauerhaften Lagerung von Waren sowie zur deren Transport eignet. Das Lagergerät soll somit ausdrücklich transportfähig sein.
Das erfindungsgemäße Lagergerät besteht aus einem Ladungsträger und Stapelhilfsmitteln. Als Ladungsträger kommt grundsätzlich jedes stabiles Gebilde in Betracht, das in der Lage ist in Verbindung mit den Stapelhilfsmitteln ein Lagergerät zu bilden. Voraussetzung ist lediglich, daß der Ladungsträger eine flache Auflage besitzt, genaue Ausgestaltung, Bauweise und benutztes Material können den Anforderungen im einzelnen angepaßt werden. In der heutigen Transportpraxis haben sich die Vierwege-Flachpaletten besonders bewährt. Auch im Rahmen der vorliegenden Erfindung stellen diese Vierwege-Flachpaletten aus Holz eine in jeder Hinsicht praktikabele Lösung dar. Gemäß der zutreffenden DIN 15 146 haben solche Paletten Abmessungen von 800 × 1200 mm.
Das erfindungsgemäße Lagergerät umfaßt des weiteren Stapelhilfsmitteln. Im Rahmen der Erfindung ist vorgesehen, daß diese Stapelhilfsmittel sich aus zwei Teilen zusammensetzen, einem unteren und einem oberen Teil.
Der untere Teil der Stapelhilfsmittel soll eine solche Ausgestaltung haben, daß er geeignet ist, die zu transportierende Ware aufzunehmen und zu schützen. Dieses Ziel kann mit sehr unterschiedlichen Ausführungsformen erzielt werden. Eine Ausführung mit Gittern, mit Holzlatten, mit Netzen oder mit Stäben kommt in Betracht. Dabei kann vorgesehen sein, daß die Stapelhilfsmittel lediglich die Seitenflächen des Lagergeräts bilden und der Bodenteil praktisch lediglich durch die Auflage des Ladungsträgers gebildet wird.
Eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Lagergeräts sieht vor, daß der untere Teil ein Bodenblatt mit aufstehenden Seitenflächen umfaßt. Diese Ausführungsform ist so zu verstehen, daß das Bodenblatt und die aufstehenden Seitenflächen insgesamt eine Einheit bilden. Entweder sind die Seitenflächen mit Befestigungsmitteln mit dem Bodenblatt verbunden oder Bodenblatt und aufstehenden Seitenflächen sind aus einem einzelnen Ausgangsprodukt gebildet. Diese bevorzugte Ausführungsform sieht vor, daß das Bodenblatt die gleiche Fläche aufweist, wie die Ladefläche des Ladungsträgers. Wird als Ladungsträger wie vorstehend angesprochen eine Vierwege-Flachpalette benutzt, weist das Bodenblatt eine Fläche gemäß der DIN 15 146 auf. Anzumerken ist allerdings, daß eine Fläche des Bodenblatts, welche abweicht von der Fläche der Ladefläche des Ladungsträgers, natürlich jederzeit machbar ist, sondern im Rahmen einer ökonomischen Ausnutzung der verfügbaren Räume normalerweise keine Vorteile bietet.
Es ist eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts, als unterer Teil eine Ausführung aus einem leichten und billigen Material vorzusehen. Es eignet sich insbesondere eine Ausführung aus Wellpappe. Dieses Material ist billig, was eine Ausführung des erfindungsgemäßen transportfähige Lagergeräts als Einwegbenutzung ermöglicht, zumindest von dieser Komponente des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts. Am Ende des Transportweges, wenn die Ladeeinheit geöffnet und die Ware entnommen ist, wird der untere Teil der Stapelhilfsmittel vom Anwender weggeworfen werden oder wahlweise wieder benutzt, wenn sein Zustand den Anforderungen noch voll entspricht.
Es stellt ein weiterer Vorteil bei der Verwendung von Wellpappe als Material für die Herstellung des unteren Teils der Stapelhilfsmittel dar, daß dieses Material leicht beschaffbar ist. Grundstoffe für seine Herstellung sind in den westlichen Industriestaaten leicht verfügbar und eine Verteuerung dieser Grundstoffe ist nicht ersichtlich.
Außerdem ist ein Vorteil von Wellpappe, daß dieses Material gut bearbeitbar ist und in jeder denkbaren Form lieferbar ist.
Wie bereits vorstehend angeführt, wird bevorzugt, daß Bodenblatt und aufstehende Seitenflächen eine Einheit bilden. Mit Wellpappe läßt sich dies besonders gut realisieren, da die erwünschte Form ausgestanzt wird und sich zur Ausbildung des unteren Teils des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts einfach zusammenklappen läßt. Ausstanzen und Zusammenklappen stellen an sich routinemäßige Handlungen im Rahmen der Verpackungstechnik dar und werden hier nicht näher erläutert.
Die Stapelhilfsmittel des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts umfaßt weiter einen oberen Teil, welcher den unteren teil wie einen Deckel abschließt. Die Aufgabe des oberen Teils besteht darin, die in dem unteren Teil befindlichen Waren gegen äußere Einflüsse, insbesondere solche die von oben ab eintreffen, zu schützen. Solche äußere Einflüsse umfassen Regen, Staub u. ä., deren Eintreffen auf die Waren zu ihrer Verschlechterung führen muß.
Der obere Teil ist grundsätzlich nicht an einer bestimmten Ausführung gebunden. Jede Ausgestaltung welche sich eignet, als ein Deckel zu funktionieren, kann verwendet werden. So ist in meist elementarer Form eine einfache flache Ausführung denkbar. Auch ist das Material des oberen Teils nicht beschränkt, der obere Teil kann aus Metall, Holz, Kunststoff oder Pappe hergestellt werden und als Ausführung kommt eine vollflächige Ausführung oder eine Ausführung mit Gittern oder als Netz in Betracht.
Bevorzugt wird jedoch eine Ausführungsform des oberen Teils, wobei dieser einen Deckblatt, welcher das Lagergerät nach oben vollständig abschließt, sowie abhängende Seitenflächen umfaßt. Ein solcher Deckel gewährleistet am besten, daß das Lagergerät nach oben hin stabil abgeschlossen ist und erlaubt auch eine stabile lagerfähige und transportfähige Ausführung des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts wie es später noch näher erläutert wird.
Der untere Teil der Stapelhilfsmittel weist Stabilisierungsmittel auf. Mit Stabilisierungsmittel sind solche Hilfsmittel gemeint, die dem unteren Teil eine erhöhte Stabilität und Festigkeit verschaffen. Wie vorstehend ausgeführt, kommt eine Ausführung des unteren Teils als Netz in Betracht und eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, daß der untere Teil aus Wellpappe hergestellt wird. Es ist offensichtlich, daß solche Materialien eine zu geringe eigene Festigkeit zeigen und eine Stapelung, insbesondere eine mehrfache Stapelung zu unzureichenden Ergebnissen führen muß, deswegen extra Mittel angebracht werden müssen, damit eine ausreichende Stabilität vorliegt, um die notwendige Stapelung der Ladeeinheiten vornehmen zu können. Die Stabilisierungsmittel werden in einer solchen Weise angeordnet, daß die erwünschte Stabilität erzielt wird. Grundsätzlich kommen unterschiedliche Ausführungen in Betracht. Die Stabilisierungsmittel können z. B. als runde Stäbe, als vollständige geschlossene Seitenfläche oder als Holzlatten ausgeführt sein. Ausführungen aus Metall oder Kunststoff kommen ein Betracht. Soweit es z. B. runde Stäbe oder Holzlatten sind, können diese senkrecht angeordnet werden, oder paarweise überkreuzt, mit einer Verbindung im Kreuzpunkt. Die Voraussetzung für die Anordnung der Stapelhilfsmittel ist im Grunde lediglich, daß diese gewährleisten, daß ein transportfähiges Lagergerät gebildet wird, das fähig ist, die unterschiedlichsten Waren aufzunehmen und als Ladeeinheit stabil gelagert und transportiert werden kann.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht eine Ausführung der Stabilisierungsmittel als Holzlatten vor. Holz hat den Vorteil stark und gut beständig gegen äußere Einflüsse zu sein. Da für diese besondere Anwendung kein hochwertiges Holz erforderlich ist, kann die Ausführung der Stabilisierungsmittel als Holzlatten auch relativ billig vorgenommen werden. Wie bereits vorstehend ausgeführt, sieht die Erfindung grundsätzlich vor, daß das transportfähige Lagergerät ein Einwegsystem darstellt, wobei somit die verwendeten Materialien am Ende der Anwendung entsorgt werden. Bei Holzlatten ist jedoch nicht unbedingt davon auszugehen, daß eine spätere Verwendung ausgeschlossen werden muß, so daß eine Wiederverwendung durchaus in Betracht kommt. Eine solche Wiederverwendung kann mit dem gleichen Ladungsträger sowie oberen und unteren Teil der Stapelhilfsmittel vorgenommen werden, oder mit einem neuen Ladungsträger und neuem oberen und unteren Teil, oder sogar in einer Kombination wobei lediglich ein oder zwei der Kombinationsteile ausgetauscht wurden. Festzuhalten ist jedoch, daß eine Ausführung mit Holz eine so billige Ausführung ermöglicht, daß eine Wiederverwendung aus wirtschaftlicher Sicht nicht unbedingt erforderlich ist.
Es ist eine weitere besonders bevorzugte Variante des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts, daß die Stapelhilfsmittel senkrecht angeordnet sind, wobei senkrecht hier zu verstehen ist als senkrecht relativ zum Ladungsträger. In den meisten Fällen wird das Bodenblatt des unteren Teils der Stapelhilfsmittel auf den Ladungsträger aufgelegt werden und wird die Anordnung der Stabilisierungsmittel auch senkrecht relativ zum Bodenblatt des unteren Teils der Stapelhilfsmittel sein. Ebenso wird die Anordnung der Stabilisierungsmittel senkrecht relativ zum Deckblatt des oberen Teils der Stapelhilfsmittel sein, soweit dieses Deckblatt parallel zum Bodenblatt ist, was üblicherweise der Fall sein wird, damit eine einfache Stapelung und Lagerung möglich ist.
Es stellt die meist bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Stabilisierungsmittel dar, wenn diese als senkrecht angeordnete Holzlatten ausgeführt sind. Üblicherweise werden vier solcher Latten verwendet werden, welche untereinander die gleiche Länge besitzen und somit eine geeignet Grundlage für das Auflegen des oberen Teiles der Stapelhilfsmittel bilden. Durch die Anwesenheit der senkrecht angeordneten Holzlatten wird auch einem Lagergerät, das einen unteren Teil aus einem an sich wenig stapelfähigen Material wie z. B. Wellpappe aufweist, eine völlig ausreichende Stabilität verschafft.
Die Erfindung sieht somit vor, daß die Stabilisierungsmittel, vorzugsweise die senkrecht angeordneten Holzlatten, den oberen Teil der Stapelhilfsmittel tragen. Durch diese Anordnung besitzt der Nutzraum des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts eine Höhe, welche mit der Höhe der Stabilisierungsmittel übereinstimmt, bei der bevorzugten Anwendung von senkrecht angeordneten Holzlatten demnach mit deren Länge übereinstimmt.
Diese Höhe muß nicht mit der Höhe des unteren Teils übereinstimmen. Unabhängig von der Ausführung dieses unteren Teils kann eine Ausführung vorgesehen sein, welche vorsieht, daß der untere Teil sich bis zur Höhe der Stabilisierungsmittel erstreckt, genausogut kann vorgesehen sein, daß die Höhe des unteren Teiles geringer ist wie die Höhe der Stabilisierungsmittel.
Die Länge der Stabilisierungsmittel kann grundsätzlich beliebig gewählt werden. Bei der bevorzugten Anwendung von senkrecht angeordneten Holzlatten werden vorzugsweise Holzlatten mit einer Länge von 840 mm gewählt.
Es stellt eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts dar, die Höhe des unteren Teils geringer zu wählen wie die Höhe der Stabilisierungsmittel. Diese Ausführungsform kann bei sämtlichen Lagergeräten verwendet werde, welche nicht vollständig mit Waren gefüllt werden. Wenn der untere Teil ein Bodenblatt mit aufstehenden Seitenflächen gemäß einer bereits vorher dargestellten bevorzugten Variante darstellt, weisen die aufstehenden Seitenflächen eine bestimmte Höhe auf, welche für die Aufnahme der Waren ausreicht, während die Stabilisierungsmittel, vorzugsweise die senkrecht angeordneten Holzlatten darüber hinausragen.
Der Vorteil der geringeren Höhe des unteren Teils ist eine sparsamere Materialverwendung.
Zur Ausführung ihrer Funktion müssen die Stabilisierungsmittel ausreichend stabil angeordnet werden. Wenn für den unteren Teil ein Material mit äußerst geringer eigener Festigkeit gewählt wird, wie z. B. bei einem Netz, müssen die Stabilisierungsmittel mit dem Ladungsträger verbunden werden, da eine Verbindung mit dem Material des unteren Teils überhaupt nicht in Betracht kommt.
Bei Anwendung von Material mit einer größeren Festigkeit zur Herstellung des unteren Teils können die Stabilisierungsmittel mit dem unteren Teil verbunden werden, um die ausreichend stabile Anordnung zu erzielen. Die Verbindung zwischen Stabilisierungsmitteln und dem unteren Teil kann mittels Befestigungsmittel, durch Leimen oder durch Benutzung von speziell dafür vorgesehenen, im unteren Teil angeordneten Laschen oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen erreicht werden.
Gemäß einer vorstehend erläuterten bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts wird der untere Teil der Stapelhilfsmittel aus Wellpappe hergestellt. Insbesondere bei dieser Ausführung bietet sich eine Anwendung mit Laschen zur Aufnahme der Stabilisierungsmittel an. Bei dieser Ausführungsform wird der untere Teil zu einem Bodenblatt mit aufstehenden Seitenflächen gefaltet und ist bei der Herstellung des Blattes aus Wellpappe vorgesehen, daß in den vier Ecken Stecklaschen eingelassen sind, welche sich zur Aufnahme der senkrecht angeordneten Stabilisierungsmittel, insbesondere der senkrecht angeordneten Holzlatten eignen. Um eine sehr feste Verbindung zu erzielen, ist es bevorzugt in jeder Ecke zwei Laschen vorzusehen, mehr wie zwei Laschen im unteren Teil bieten keine entscheidenden weiteren Vorteile.
Durch die Anwesenheit der Stabilisierungsmittel im unteren Teil wird eine stabile Fläche zum Auflegen des oberen Teils geschaffen. Wenn der obere Teil eine eigene Festigkeit aufweist, wie im Falle seiner Herstellung aus Holz oder Metall, reicht die Stabilität des Lagerträgers völlig aus. Es ist jedoch eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts, um den oberen Teil aus Wellpappe herzustellen. Bei dieser Ausführungsform ist es möglicherweise nicht gewährleistet, daß die Stabilität des oberen Teils ausreicht. Es stellt deswegen bei der Anwendung von Wellpappe eine entscheidende Verbesserung dar, ebenfalls im oberen Teil eine Stabilisierung durch geeignete Stabilisierungsmittel vorzusehen.
Mit Stabilisierungsmitteln sind wiederum analog zu den Ausführungen zu den Stabilisierungsmitteln im unteren Teil solche Hilfsmittel gemeint, die dem oberen Teil eine erhöhte Stabilität und Festigkeit verschaffen. Wie vorstehend ausgeführt, kommt eine Ausführung des oberen Teils als Netz in Betracht und eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, daß der obere Teil aus Wellpappe hergestellt wird. Es ist offensichtlich, daß solche Materialien eine zu geringe eigene Festigkeit zeigen und deswegen extra Mittel angebracht werden müssen, damit eine ausreichende Stabilität vorliegt, um die notwendige Stapelung der Ladeeinheiten vornehmen zu können. Die Stabilisierungsmittel werden in einer solchen Weise angeordnet, daß die erwünschte Stabilität erzielt wird. Grundsätzlich kommen unterschiedliche Ausführungen in Betracht. Die Stabilisierungsmittel können z. B. als runde Stäbe, als vollständige Seitenfläche oder als Holzlatten ausgeführt sein. Auch Ausführungen aus Metall oder Kunststoff kommen in Betracht. Soweit es z. B. runde Stäbe oder Holzlatten sind, können diese in senkrechter Weise, oder paarweise überkreuzt, mit einer Verbindung im Kreuzpunkt angeordnet werden. Die Voraussetzung für die Anordnung der Stabilisierungsmittel ist im Grunde lediglich, daß diese gewährleisten, daß ein transportfähiges Lagergerät gebildet wird, das fähig ist, langfristig gestapelt und transportiert zu werden.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht eine Ausführung der Stabilisierungsmittel im oberen Teil als Holzlatten vor. Holz hat den Vorteil stark und gut beständig gegen äußere Einflüsse zu sein. Da für diese besondere Anwendung kein hochwertiges Holz erforderlich ist, kann die Ausführung der Stabilisierungsmittel im oberen Teil als Holzlatten auch relativ billig vorgenommen werden. Wie bereits vorstehend ausgeführt, sieht die Erfindung grundsätzlich vor, daß das transportfähige Lagergerät ein Einwegsystem darstellt, wobei somit die verwendeten Materialien am Ende der Anwendung entsorgt werden. Bei Holzlatten ist jedoch nicht unbedingt davon auszugehen, daß eine spätere Verwendung ausgeschlossen werden muß, so daß eine Wiederverwendung durchaus in Betracht kommt. Eine solche Wiederverwendung kann mit dem gleichen Ladungsträger sowie oberen und unteren Teil vorgenommen werden, oder mit einem neuen Ladungsträger und neuem oberen und unteren Teil, oder sogar in einer Kombination wobei lediglich ein oder zwei der Kombinationsteile ausgetauscht wurden. Festzuhalten ist jedoch, daß eine Ausführung mit Holz eine so billige Ausführung ermöglicht, daß eine Wiederverwendung aus wirtschaftlicher Sicht nicht erforderlich ist.
Die Positionierung der Stabilisierungsmittel im oberen Teil kann unterschiedlich vorgenommen werden. Bei einer Ausführung mit abhängenden Seitenflächen können die Stabilisierungsmittel in diesen abhängenden Seitenflächen vorgenommen werden, oder sie können im Bereich des Deckblattes vorgenommen werden, d. h. daß sie direkt anliegend am Deckblatt oberhalb oder unterhalb des Deckblattes angeordnet sind. Diese Anordnung bietet noch einen weiteren Vorteil, welcher hiernach erörtert wird.
Beim Transport wäre es z. B. denkbar, daß an der Kontaktstelle mit der Oberfläche der Stabilisierungsmittel Löcher in dem oberen Teil gerissen werden, da es an dieser Stelle örtlich zu einer starken Abnutzung kommt. Dies zu unterbinden, ist Ziel einer Ausführungsform, wobei die Stabilisierungsmittel im oberen teil der Stapelhilfsmittel so angeordnet werde, daß sie auf die im unteren Teil angeordneten Stabilisierungsmittel ruhen. Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, daß die Stabilisierungsmittel im unteren Teil, z. B. die bevorzugten senkrecht angeordneten Holzlatten in den Ecken des unteren Teils entlang der kurzen Seite angeordnet sind. Demgegenüber werden die Stabilisierungsmittel im oberen Teil, vorzugsweise die Holzlatten im oberen Teil, entlang der Längsseiten des oberen Teils angeordnet. Bei dieser Konstellation ruhen dann die Holzlatten im oberen Teil, welche sich gemäß der üblichen Anordnung in waagerechter Lage befinden, im direkten Kontakt auf die Holzlatten im unteren Teil. Diese Konstruktion ist äußerst stabil, weil hierdurch im Grunde im erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergerät ein Holzskelett vorgesehen ist, das dem Ganzen eine sehr große Festigkeit verschafft. Durch die Anwesenheit dieses Skeletts aus Holz können die erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräte lange gelagert und transportiert werden und ist kein Bruch oder Aufreißen zu befürchten. Üblicherweise werden die waagerecht angeordneten Stabilisierungsmittel im oberen Teil an der unteren Seite des oberen Teils angeordnet werden, so daß gemäß der bevorzugten Ausführungsform der jeweiligen Stabilisierungsmittel Holz auf Holz ruht und die Gefahr der Entstehung von lokalen Rissen im Material des oberen Teils nicht besonders ausgeprägt ist, da eine starke lokale Reibung nicht vorliegt.
Zur Ausführung ihrer Funktion müssen die Stabilisierungsmittel ausreichend stabil angeordnet werden. Die Stabilisierungsmittel müssen mit dem oberen Teil verbunden werden um die ausreichend stabile Anordnung zu erzielen. Die Verbindung zwischen Stabilisierungsmittel und dem oberen Teil kann mittels Befestigungsmittel, durch Leimen oder durch Benutzung von speziell dafür vorgesehene Laschen oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen erreicht werden.
Eine besonders bevorzugte Variante des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts ist vorgesehen für den Fall, daß der untere Teil aus Wellpappe hergestellt ist und die Stabilisierungsmittel, insbesondere die senkrecht angeordneten Stabilisierungsmittel in Laschen eingesteckt werden. In diesem Fall ist es möglich, im oberen Teil der Stapelhilfsmittel ebenfalls Laschen zur Aufnahme des oberen Bereichs der im unteren Teil angeordneten Stabilisierungsmittel vorzusehen. Diese Variante ist besonders leicht durchführbar, wenn der obere Teil der Stapelhilfsmittel aus Wellpappe hergestellt ist. Dieser obere Teil wird ein Deckblatt aufweisen, das in bezug auf seine Abmessungen dem Bodenblatt voll entspricht, sowie abhängende Seitenflächen. Es ist dann besonders leicht, im oberen Teil Laschen vorzusehen an Stellen, welche den Stellen im unteren Teil voll entsprechen. Durch diese Maßnahme wird das einzelne Stabilisierungsmittel im unteren Teil der Stapelhilfsmittel in eine oder vorzugsweise zwei Laschen gesteckt, sowie auch im oberen Teil des Stapelhilfsmittel ebenfalls in eine Lasche gesteckt. Durch diese zweifache Fixierung erlangt jedem Stabilisierungsmittel eine besonders hohe Stabilität. Das erfindungsgemäße transportfähige Lagergerät weist insgesamt eine überraschend hohe Stabilität auf, daß insbesondere in der Ausführungsform mit Wellpappe so nicht vermutet werden konnte.
Anzumerken ist, daß bei der bevorzugten Ausführungsform mit den Laschen im oberen Teil zur Aufnahme des oberen Bereichs der im unteren Teil angeordneten Stabilisierungsmittel normalerweise eine einzelne Lasche völlig ausreicht und eine solche Ausführung somit die bevorzugte Variante darstellt. Sollte in bestimmten Fällen zur Erhöhung der Stabilität eine mehrfache Anbringung der Laschen vorgesehen sein, wird es ausreichen zwei Laschen vorzusehen. Bei mehr Laschen erhöht sich der Aufwand in der Herstellung und beim Aufbauen ohne weitere entscheidende Verbesserung der Stabilität.
Bedingt durch seinen Aufbau weist das meist bevorzugte erfindungsgemäße Lagergerät eine Abmessung von 0,80 m × 1,20 m auf, also genau die Abmessung der Vierwege-Flachpalette. Anzumerken ist, daß die Gitterboxen, bedingt durch das Vorhandensein einer Ladeklappe eine Abmessung von 0,84 m × 1,20 m aufweisen. Dieser Unterschied ist bei Beladung von Lastfahrzeugen oder anderen Transportmitteln von erheblichem Vorteil.
Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Lagergeräts bestehen in dem verbesserten Schutz gegen Witterungsbedingungen, insbesondere natürlich wenn für den oberen Teil eine vollflächige, geschlossene Ausführung vorgesehen ist. Da bei nationalen und internationalen Transporten selber und bei anschließender Lagerung am Zielort eine Außenlagerung häufig nicht ausgeschlossen werden kann, bietet eine solche Ausführung erhebliche Vorteile. Bei den Ausführungsformen des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts, wobei die Stabilisierungsmittel eine Höhe aufweisen, welche größer ist, als die Höhe der aufstehenden Seitenflächen, ist die transportierte Ware einer Sichtkontrolle gut zugänglich und werden innen angebrachte Informationen gut sichtbar bleiben. Ein weiterer Vorteil stellt die Ausführung mit ausgestanzter Wellpappe dar, da diese Ausführungsform sich vor Anfang der Benutzung ausgezeichnet lagern läßt und dann wenig Raum beansprucht.
Die zweite Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Transport von Waren zur Verfügung zu stellen, das eine wirtschaftliche Ausnutzung der Kapazität der Lastfahrzeuge ermöglicht, wird mit einem Verfahren gemäß Anspruch 12 erzielt. Es ist dabei vorgesehen, daß bei diesem Verfahren die erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräten verwendet werden. Es hat sich herausgestellt, daß bei Anwendung dieser Lagergeräte eine Beladung eines Lastfahrzeuges mit 66 einzelnen Lagergeräten mühelos durchführbar ist, wohingegen bei Anwendung von Gitterboxen eine Beladung mit lediglich maximal 52 solcher Gitterboxen möglich ist. Somit erlaubt die Verwendung der erfindungsgemäßen transportfähigen Ladungsträger eine optimale Ausnutzung der Kapazität der Lastfahrzeuge.
Bei Verwendung des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts wird es bevorzugt, um nach dem Beladen des Lagergerätes mit den zu transportierenden waren und dem Anbringen des oberen Teils der Stapelhilfsmittel eine erste Sicherung der Ladeeinheit vorzunehmen. Hierzu werden der obere sowie der untere Teil mit den Stabilisierungsmitteln verbunden. Die optimale Art zur Herstellung der Verbindung ist vom gewählten Material abhängig. Werden für oberen sowie unteren Teil Wellpappe verwendet und sind die Stabilisierungsmittel aus Holz hergestellt, kann die erste Sicherung durch Vernageln oder Vernieten durchgeführt werden. Sehr einfach kann eine Verbindung durch Fixierung mit Klammern (Tackern) vorgenommen werden.
Eine weitere bevorzugte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, eine zweite Sicherung vorzunehmen. Diese zweite Sicherung kann z. B. mit Bändern vorgenommen werden, welche insgesamt vorzugsweise kreuzweise um die Ladeeinheit geschnürt werden. Bevorzugt wird diese Sicherung durch Anbringung einer Schrumpfhaube vorgenommen. Hierbei wird die Ladeeinheit mit schrumpffähiger Kunstoff-Folie umhüllt. Besonders bevorzugt wird hierbei eine Schrumpfung mit Unterschrumpf unter dem Ladungsträger vorgenommen. Es wird bevorzugt, eine Polyethylen-Schrumpfhaube zu verwenden, es kommen jedoch auch andere Folien in Betracht. Durch Verwendung eines Schrumpfrahmens wird eine gleichmäßige loch- und faltenfreie Schrumpfung mit Unterschrumpf unter dem Ladungsträger sichergestellt. Die Verwendung einer durchsichtigen Folie ist natürlich dann von Vorteil, wenn eine Sichtkontrolle der Ware gewünscht wird, oder andererseits bestimmte innen angebrachte Informationen zugänglich bleiben sollen. Diese Möglichkeit ist einer der Vorteile dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens. Eine Einschrumpfung der Ladeeinheiten bildet für den Absender auch den weiteren erheblichen Vorteil, daß diese ihm die Haftung bei Verlusten vereinfacht, eine Haftung bei Beschädigung der Schrumpfhülle kann bestritten werden.
Darstellung der Erfindung anhand von Abbildungen Abb. 1 Perspektivische Darstellung eines transportfähigen Lagergerätes
In der Abb. 1 ist ein transportfähiger Ladungsträger gemäß der Erfindung abgebildet.
In der Abbildung stellt 1 eine Vierwege-Flachpalette dar, welche den Ladungsträger bildet.
Auf dem Pallet ist ein Stapelhilfsmittel angeordnet, das aus einem unteren Teil 2 und einen oberen Teil 19 besteht. Zur besseren Darstellung des erfindungsgemäßen Ladungsträgers wurde der obere Teil 19 nicht in seiner Endposition in dem Lagergerät dargestellt, sondern in einer Art fiktiven Wartestellung oberhalb der weiteren Bestandteile des Lagergerätes.
Der untere Teil der Stapelhilfsmittel wird durch ein Bodenblatt 3 und vier aufstehende Seitenflächen 4, 5, 7 und 8 gebildet. Das Bodenblatt 3 bedeckt ziemlich genau die Oberfläche der Vierwege-Flachpalette 1.
Zu beachten ist, daß der untere Teil aus einem einzelnen ausgestanzten Blatt Wellpappe hergestellt wurde. Wie dies im einzelnen durchgeführt wurde, ist für den Fachmann offensichtlich und stellt für ihn eine Routinemaßnahme dar. Aus Gründen der vereinfachten Darstellung wurde dieser Schritt hier nicht dargestellt, weil sie auch kein wesentlicher Aspekt der Erfindung darstellt.
Es ist der Abb. 1 zu entnehmen, daß die vier Seitenflächen 4, 5, 7 und 8 jeweils die gleiche Höhe aufweisen.
In den vier Ecken des unteren Teils des Lagergerätes sind vier Holzlatten 9, 10, 11 und 12 angeordnet. Die Holzlatte 9 ist im oberen Bereich oberhalb der Seitenflächen 4 und 7 sichtbar, sowie bei den Positionen 13 und 14, wo im unteren Teil des Ladungsträgers Laschen eingestanzt sind. Bei der Holzlatte 11 ist das umgekehrte vorhanden. Bei dieser Holzlatte 11 ist in dieser Darstellung fast die gesamte Latte sichtbar, bis auf die Positionen 17 und 18 wo die Holzlatte von den Laschen abgedeckt wird und somit für den fiktiven Betrachter des Lagergerätes an jenen Positionen abgedeckt ist.
In dem in der Abbildung dargestellten Lagergerät ist die Länge der Holzlatten weitaus größer wie die Höhe der aufstehenden Seitenflächen.
Der obere Teil der Stapelhilfsmittel 19 besteht aus einem Deckblatt 20 und vier abhängende Seitenflächen (Seitenflächen 21 und 22 sind in der Abbildung mit Kennzeichen versehen). Es ist der Abbildung zu entnehmen, daß die Abmessung des Deckblattes der Abmessung des Bodenblattes entspricht. Im Ergebnis wird der obere Teil somit genau auf die aufstehenden Holzlatten passen. Die Höhe der Seitenflächen ist für alle Seitenflächen gleich. Auch hier gilt wiederum zu beachten, daß der obere Teil wie der untere Teil aus einem einzelnen ausgestanzten Blatt Wellpappe hergestellt ist. Wie dies im einzelnen durchgeführt wurde, ist für den Fachmann offensichtlich und stellt für ihn eine Routinemaßnahme dar. Aus Gründen der vereinfachten Darstellung wurde dieser Schritt wiederum nicht dargestellt, weil sie auch kein wesentlicher Aspekt der Erfindung darstellt.
Die Höhe der Seitenflächen des oberen Teils kann beliebig gewählt werden. Es ist für den Fachmann eine leichte Aufgabe hier eine solche Höhe zu wählen, welche dem oberen Teil genügend Stabilität verschafft. Wenn im oberen Teil Laschen für die Stabilisierungsmittel des unteren Teils vorgesehen sind, wie es gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen ist, muß die Höhe ausreichen, um das Anbringen einer solchen Lasche zu ermöglichen.
In dem Deckblatt sind zwei Holzlatten 25 und 28 entlang der Längsseiten angeordnet. Um sie aufzunehmen, sind im oberen Teil zwei Laschen vorgesehen: bei der Holzlatte 25 befinden sich diese Laschen bei den Positionen 23 und 24. An diesen Positionen ist somit die Holzlatte für den Betrachter sichtbar. Ähnliches gilt für die Holzlatte 28, wo die Holzlatte an den Positionen 26 und 27 für den Betrachter sichtbar ist, da an diesen Positionen die Laschen angeordnet sind.
In der Position 29 befindet sich eine eingestanzte Lasche im oberen Teil. Diese Lasche nimmt die Holzlatte 9 auf, wodurch diese im unteren sowie im oberen Teil fest gesichert ist. Es ist offensichtlich, daß auch in den drei weiteren Eckbereichen des oberen Teiles solche Laschen vorgesehen sind, damit auch die Holzlatten 10, 11 und 12 im oberen Teil fixiert sind. Diese drei weiteren Laschen sind in der Abbildung nicht eingezeichnet.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beispiele näher erläutert.
Beispiel 1
Eine ausgestanzte Platte aus Wellpappe wurde auf einer Vierwege-Flachpalette 1 aufgelegt. Die Seitenflächen 4, 5, 7 und 8 wurden aufgeklappt und gemäß den Anweisungen befestigt. Dabei wurden die Laschen (jeweils zwei in jedem Eckbereich) aufgeklappt. Vier Holzlatten 9, 10, 11 und 12 wurden in die Laschen gesteckt. Eine extra Sicherung der Holzlatten mit dem unteren Teil wurde durch Fixieren mit Klammern vorgenommen.
Anschließend an diese Vorbereitung folgte die Beladung mit den Waren.
Mittlerweile wurde der obere Teil vorbereitet. Eine entsprechend ausgestanzte Platte aus Wellpappe wurde auf einem flachen Untergrund gelegt, die Seitenflächen (in der Abbildung die Seitenflächen 21, 22 und zwei nicht gekennzeichneten weiteren Seitenflächen) wurden aufgeklappt und gemäß den Anweisungen des Herstellers befestigt. Die eingestanzten Laschen wurden aufgeklappt und hierdurch wurden die zwei Holzlatten 25 und 28 geschoben. Mit Klammern wurde die Position dieser Holzlatten extra gesichert. Auch die an den Seitenflächen angeordneten Laschen wurden aufgeklappt und der gesamte obere Teil wurde jetzt auf den unteren Teil aufgesteckt. Eine letzte Sicherung erfolgte mit Klammern im Bereich der Kontaktstellen der Holzlatten mit dem oberen aufgesteckten Teil.
Als letzte Maßnahme wurde die Ladeeinheit mit einer Schrumpf-Folie bedeckt, wobei Unterschrumpf vorgenommen wurde.
Beispiel 2
Die gemäß dem Beispiel 1 hergestellten Ladeeinheiten wurden auf ihre Standsicherheit untersucht.
Dazu wurden Ladeeinheiten mit einem Ladegewicht von 200, 250 und 300 kg Ware vorbereitet und freistehend 4-fach gestapelt.
Die Ladeeinheiten überstanden den Versuch ohne besondere Vorkommnisse. Die Verpackung hielt und war unbeschädigt.
Beispiel 3
Eine gemäß dem Beispiel 1 hergestellte Ladeeinheit wurde für einen weiteren Lagerungsversuch ausgewählt. Die Ladeeinheit enthielt 200 kg Ware.
Auf der erfindungsgemäßen Ladeeinheit wurde ein Gitterbox mit 1000 kg Metallstangen gestapelt.
Die Stapelung wurde von der erfindungsgemäßen Ladeeinheit ohne besondere Vorkommnisse überstanden. Die Verpackung hielt und war unbeschädigt.

Claims (15)

1. Transportfähiges Lagergerät, bestehend aus einem Ladungsträger und Stapelhilfsmitteln, dadurch gekennzeichnet, daß die Stapelhilfsmittel einen unteren Teil und einen den unteren Teil wie einen Deckel abschließenden oberen Teil umfassen, und der untere Teil Stabilisierungsmittel aufweist.
2. Transportfähiges Lagergerät gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Teil ein Bodenblatt mit aufstehenden Seitenflächen umfaßt, wobei das Bodenblatt flächenmäßig der Ladefläche des Ladungsträgers entspricht.
3. Transportfähiges Lagergerät gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stabilisierungsmittel relativ zum Ladungsträger senkrecht angeordnet sind.
4. Transportfähiges Lagergerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die senkrecht angeordneten Stabilisierungsmittel Holzlatten sind.
5. Transportfähiges Lagergerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die aufstehenden Seitenflächen des unteren Teiles eine Höhe aufweisen, welche geringer ist wie die Länge der senkrecht angeordneten Stabilisierungsmittel.
6. Transportfähiges Lagergerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Teil aus Wellpappe besteht in einer Ausgestaltung mit Laschen zur Aufnahme der senkrecht angeordneten Stabilisierungsmittel.
7. Transportfähiges Lagergerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Teil ein Deckblatt mit abhängenden Seitenflächen umfaßt.
8. Transportfähiges Lagergerät gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Teil Laschen aufweist, die positionsmäßig und gemäß ihren Abmessungen den Laschen im unteren Teil entsprechen.
9. Transportfähiges Lagergerät gemäß einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Teil im Bereich des Deckblatts Stabilisierungsmittel aufweist.
10. Transportfähiges Lagergerät gemäß einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Teil aus Wellpappe besteht in einer Ausgestaltung mit Laschen zur Aufnahme der Stabilisierungsmittel.
11. Transportfähiges Lagergerät nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anordnung der Stabilisierungsmittel vorgesehen ist, wobei die Stabilisierungsmittel im oberen Teil in einer solchen Weise angeordnet sind, daß sie in abgeschlossenem Zustand des Lagergerätes auf die senkrecht angeordneten Stabilisierungsmittel ruhen.
12. Verfahren zum Transport von Waren, wobei ein transportfähiges Lagergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11 verwendet wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei spätestens nach dem Beladen des Lagergerätes mit den Waren eine feste Verbindung von oberem und unterem Teil mit den senkrecht angeordneten Stabilisierungsmitteln hergestellt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 oder 13, wobei das transportfähige Gerät nach dem Beladen mit einem Sicherungsmittel versehen wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei das Sicherungsmittel eine Hülle aus einem Schutzmaterial ist.
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