DE19923883A1 - Transportfähiges Lagergerät und Verfahren zum Transport von Waren - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein transportfähiges Lagergerät, das aus einem Ladungsträger und Stapelhilfsmitteln besteht, wobei die Stapelhilfsmittel einen unteren sowie einen oberen Teil umfassen. Der obere Teil schließt den unteren Teil wie ein Deckel ab. DOLLAR A Der untere Teil weist Stabilisierungsmittel auf, die eine beliebige Ausgestaltung besitzen, jedoch gemäß einer bevorzugten Ausführungsform senkrecht angeordnete Holzlatten sind. Diese senkrecht angeordneten Holzlatten verschaffen dem unteren Teil der Stapelhilfsmittel seine Festigkeit. Dank dieser Stabilisierungsmittel kann der untere Teil selber aus einem Material mit einer geringeren Festigkeit, wie z. B. der bevorzugten Wellpappe, hergestellt werden. Es ist vorgesehen, daß der untere Teil mit den Stabilisierungsmitteln verbunden wird, wobei eine solche Verbindung auch mittels in dem unteren Teil angeordneten Laschen hergestellt werden kann. DOLLAR A Auch der obere Teil kann aus Wellpappe hergestellt werden. Eine bevorzugte Variante sieht auch in diesem Fall vor, daß der obere Teil mit Stabilisierungsmitteln verstärkt wird, wobei sich für diese Stabilisierungsmittel wiederum Holzstützen besonders eignen. DOLLAR A Besonders bevorzugt wird ein Lagergerät, welches die senkrecht angeordneten Holzlatten in einer solchen Weise aufweist, daß sie nicht nur im unteren Teil in Laschen stecken, sondern ebenfalls im oberen Teil. Ein so hergestelltes Lagergerät eignet sich besonders zur stabilen Lagerung und kann auch problemlos transportiert ...
Description
Die Erfindung betrifft ein transportfähiges Lagergerät.
Die Erfindung betrifft weiter ein Verfahren zum Transport von Waren.
Lagerung und Versand von Waren wird üblicherweise als Ladeeinheit vorgenommen. Eine
solche Ladeeinheit sind Güter die zum Zwecke des Umschlages durch einen Ladungsträger
zusammengefaßt sind (Definition gemäß DIN 30 781). Gemäß einer erweiterten Definition ist
eine Ladeeinheit ein aus einem oder mehreren Stückgutteilen bestehendes Transportgut, das als
Ganzes während des Durchlaufens der Transportkette bzw. in der Warendistribution
transportiert, umgeschlagen und/oder gelagert wird. Man unterscheidet dabei zwischen
Ladeeinheiten mit und ohne Ladungsträger.
Ein Lagergerät ist eine Vorrichtung welche sich zur Aufnahme von Waren eignet und diese
transportieren oder lagern kann. Üblicherweise umfassen solche Lagergeräte Paletten wie z. B.
Vierweg-Flachpaletten aus Holz in Verbindung mit bestimmten Stapelhilfsmitteln.
Bekannt sind in der Praxis die sogenannten Gitterboxen. Die Gitterboxen haben sich zwar in
der Praxis besonders bewährt, weisen jedoch bestimmte Nachteile auf. Erstens sind sie relativ
teuer, was zu dem Erfordernis führt, daß sie wieder in den Besitz des Eigentümers gelangen.
Diese Zurückführung zu dem Eigentümer stellt im nationalen sowie besonders im
internationalen Warenverkehr eine aufwendige und oft unzureichende Maßnahme dar.
Ein weiterer Nachteil ist die Dimension der Gitterboxen. Bedingt durch ihre Abmessung von
0,84 m × 1,20 m können im einem Laderaum eines Lastfahrzeugs (komplett-LKW-Motor
wagen/Hänger- bzw. Brücken) maximal 52 Ladeeinheiten verstaut werden. Eine größere
Zahl ist aufgrund der Ladeklappe der Gitterboxen nicht möglich.
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Ladegerät zur Verfügung zu stellen,
das einfach in der Handhabung und gleichzeitig billig herzustellen ist. Das Ladegerät sollte
sich aber für eine gestapelte Lagerung und Transport eignen.
Der Erfindung lag die weitere Aufgabe zugrunde, ein Verfahren für den Transport von Waren
zur Verfügung zu stellen, wobei eine wirtschaftliche Ausnutzung der Ladekapazität eines
Lastfahrzeuges maximal möglich ist.
Die erste Aufgabe wird durch ein Lagergerät mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Hauptanspruchs gelöst.
Die Erfindung betrifft generell ein Lagergerät, das sich sowohl zur dauerhaften Lagerung von
Waren sowie zur deren Transport eignet. Das Lagergerät soll somit ausdrücklich
transportfähig sein.
Das erfindungsgemäße Lagergerät besteht aus einem Ladungsträger und Stapelhilfsmitteln.
Als Ladungsträger kommt grundsätzlich jedes stabiles Gebilde in Betracht, das in der Lage ist
in Verbindung mit den Stapelhilfsmitteln ein Lagergerät zu bilden. Voraussetzung ist lediglich,
daß der Ladungsträger eine flache Auflage besitzt, genaue Ausgestaltung, Bauweise und
benutztes Material können den Anforderungen im einzelnen angepaßt werden. In der heutigen
Transportpraxis haben sich die Vierwege-Flachpaletten besonders bewährt. Auch im Rahmen
der vorliegenden Erfindung stellen diese Vierwege-Flachpaletten aus Holz eine in jeder
Hinsicht praktikabele Lösung dar. Gemäß der zutreffenden DIN 15 146 haben solche Paletten
Abmessungen von 800 × 1200 mm.
Das erfindungsgemäße Lagergerät umfaßt des weiteren Stapelhilfsmitteln. Im Rahmen der
Erfindung ist vorgesehen, daß diese Stapelhilfsmittel sich aus zwei Teilen zusammensetzen,
einem unteren und einem oberen Teil.
Der untere Teil der Stapelhilfsmittel soll eine solche Ausgestaltung haben, daß er geeignet ist,
die zu transportierende Ware aufzunehmen und zu schützen. Dieses Ziel kann mit sehr
unterschiedlichen Ausführungsformen erzielt werden. Eine Ausführung mit Gittern, mit
Holzlatten, mit Netzen oder mit Stäben kommt in Betracht. Dabei kann vorgesehen sein, daß
die Stapelhilfsmittel lediglich die Seitenflächen des Lagergeräts bilden und der Bodenteil
praktisch lediglich durch die Auflage des Ladungsträgers gebildet wird.
Eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Lagergeräts sieht vor, daß der
untere Teil ein Bodenblatt mit aufstehenden Seitenflächen umfaßt. Diese Ausführungsform ist
so zu verstehen, daß das Bodenblatt und die aufstehenden Seitenflächen insgesamt eine Einheit
bilden. Entweder sind die Seitenflächen mit Befestigungsmitteln mit dem Bodenblatt
verbunden oder Bodenblatt und aufstehenden Seitenflächen sind aus einem einzelnen
Ausgangsprodukt gebildet. Diese bevorzugte Ausführungsform sieht vor, daß das Bodenblatt
die gleiche Fläche aufweist, wie die Ladefläche des Ladungsträgers. Wird als Ladungsträger
wie vorstehend angesprochen eine Vierwege-Flachpalette benutzt, weist das Bodenblatt eine
Fläche gemäß der DIN 15 146 auf. Anzumerken ist allerdings, daß eine Fläche des
Bodenblatts, welche abweicht von der Fläche der Ladefläche des Ladungsträgers, natürlich
jederzeit machbar ist, sondern im Rahmen einer ökonomischen Ausnutzung der verfügbaren
Räume normalerweise keine Vorteile bietet.
Es ist eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen transportfähigen
Lagergeräts, als unterer Teil eine Ausführung aus einem leichten und billigen Material
vorzusehen. Es eignet sich insbesondere eine Ausführung aus Wellpappe. Dieses Material ist
billig, was eine Ausführung des erfindungsgemäßen transportfähige Lagergeräts als
Einwegbenutzung ermöglicht, zumindest von dieser Komponente des erfindungsgemäßen
transportfähigen Lagergeräts. Am Ende des Transportweges, wenn die Ladeeinheit geöffnet
und die Ware entnommen ist, wird der untere Teil der Stapelhilfsmittel vom Anwender
weggeworfen werden oder wahlweise wieder benutzt, wenn sein Zustand den Anforderungen
noch voll entspricht.
Es stellt ein weiterer Vorteil bei der Verwendung von Wellpappe als Material für die
Herstellung des unteren Teils der Stapelhilfsmittel dar, daß dieses Material leicht beschaffbar
ist. Grundstoffe für seine Herstellung sind in den westlichen Industriestaaten leicht verfügbar
und eine Verteuerung dieser Grundstoffe ist nicht ersichtlich.
Außerdem ist ein Vorteil von Wellpappe, daß dieses Material gut bearbeitbar ist und in jeder
denkbaren Form lieferbar ist.
Wie bereits vorstehend angeführt, wird bevorzugt, daß Bodenblatt und aufstehende
Seitenflächen eine Einheit bilden. Mit Wellpappe läßt sich dies besonders gut realisieren, da
die erwünschte Form ausgestanzt wird und sich zur Ausbildung des unteren Teils des
erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts einfach zusammenklappen läßt. Ausstanzen
und Zusammenklappen stellen an sich routinemäßige Handlungen im Rahmen der
Verpackungstechnik dar und werden hier nicht näher erläutert.
Die Stapelhilfsmittel des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts umfaßt weiter einen
oberen Teil, welcher den unteren teil wie einen Deckel abschließt. Die Aufgabe des oberen
Teils besteht darin, die in dem unteren Teil befindlichen Waren gegen äußere Einflüsse,
insbesondere solche die von oben ab eintreffen, zu schützen. Solche äußere Einflüsse umfassen
Regen, Staub u. ä., deren Eintreffen auf die Waren zu ihrer Verschlechterung führen muß.
Der obere Teil ist grundsätzlich nicht an einer bestimmten Ausführung gebunden. Jede
Ausgestaltung welche sich eignet, als ein Deckel zu funktionieren, kann verwendet werden. So
ist in meist elementarer Form eine einfache flache Ausführung denkbar. Auch ist das Material
des oberen Teils nicht beschränkt, der obere Teil kann aus Metall, Holz, Kunststoff oder Pappe
hergestellt werden und als Ausführung kommt eine vollflächige Ausführung oder eine
Ausführung mit Gittern oder als Netz in Betracht.
Bevorzugt wird jedoch eine Ausführungsform des oberen Teils, wobei dieser einen Deckblatt,
welcher das Lagergerät nach oben vollständig abschließt, sowie abhängende Seitenflächen
umfaßt. Ein solcher Deckel gewährleistet am besten, daß das Lagergerät nach oben hin stabil
abgeschlossen ist und erlaubt auch eine stabile lagerfähige und transportfähige Ausführung des
erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts wie es später noch näher erläutert wird.
Der untere Teil der Stapelhilfsmittel weist Stabilisierungsmittel auf. Mit Stabilisierungsmittel
sind solche Hilfsmittel gemeint, die dem unteren Teil eine erhöhte Stabilität und Festigkeit
verschaffen. Wie vorstehend ausgeführt, kommt eine Ausführung des unteren Teils als Netz in
Betracht und eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, daß der untere Teil aus Wellpappe
hergestellt wird. Es ist offensichtlich, daß solche Materialien eine zu geringe eigene Festigkeit
zeigen und eine Stapelung, insbesondere eine mehrfache Stapelung zu unzureichenden
Ergebnissen führen muß, deswegen extra Mittel angebracht werden müssen, damit eine
ausreichende Stabilität vorliegt, um die notwendige Stapelung der Ladeeinheiten vornehmen zu
können. Die Stabilisierungsmittel werden in einer solchen Weise angeordnet, daß die
erwünschte Stabilität erzielt wird. Grundsätzlich kommen unterschiedliche Ausführungen in
Betracht. Die Stabilisierungsmittel können z. B. als runde Stäbe, als vollständige geschlossene
Seitenfläche oder als Holzlatten ausgeführt sein. Ausführungen aus Metall oder Kunststoff
kommen ein Betracht. Soweit es z. B. runde Stäbe oder Holzlatten sind, können diese
senkrecht angeordnet werden, oder paarweise überkreuzt, mit einer Verbindung im
Kreuzpunkt. Die Voraussetzung für die Anordnung der Stapelhilfsmittel ist im Grunde
lediglich, daß diese gewährleisten, daß ein transportfähiges Lagergerät gebildet wird, das fähig
ist, die unterschiedlichsten Waren aufzunehmen und als Ladeeinheit stabil gelagert und
transportiert werden kann.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht eine Ausführung der Stabilisierungsmittel
als Holzlatten vor. Holz hat den Vorteil stark und gut beständig gegen äußere Einflüsse zu
sein. Da für diese besondere Anwendung kein hochwertiges Holz erforderlich ist, kann die
Ausführung der Stabilisierungsmittel als Holzlatten auch relativ billig vorgenommen werden.
Wie bereits vorstehend ausgeführt, sieht die Erfindung grundsätzlich vor, daß das
transportfähige Lagergerät ein Einwegsystem darstellt, wobei somit die verwendeten
Materialien am Ende der Anwendung entsorgt werden. Bei Holzlatten ist jedoch nicht
unbedingt davon auszugehen, daß eine spätere Verwendung ausgeschlossen werden muß, so
daß eine Wiederverwendung durchaus in Betracht kommt. Eine solche Wiederverwendung
kann mit dem gleichen Ladungsträger sowie oberen und unteren Teil der Stapelhilfsmittel
vorgenommen werden, oder mit einem neuen Ladungsträger und neuem oberen und unteren
Teil, oder sogar in einer Kombination wobei lediglich ein oder zwei der Kombinationsteile
ausgetauscht wurden. Festzuhalten ist jedoch, daß eine Ausführung mit Holz eine so billige
Ausführung ermöglicht, daß eine Wiederverwendung aus wirtschaftlicher Sicht nicht unbedingt
erforderlich ist.
Es ist eine weitere besonders bevorzugte Variante des erfindungsgemäßen transportfähigen
Lagergeräts, daß die Stapelhilfsmittel senkrecht angeordnet sind, wobei senkrecht hier zu
verstehen ist als senkrecht relativ zum Ladungsträger. In den meisten Fällen wird das
Bodenblatt des unteren Teils der Stapelhilfsmittel auf den Ladungsträger aufgelegt werden
und wird die Anordnung der Stabilisierungsmittel auch senkrecht relativ zum Bodenblatt des
unteren Teils der Stapelhilfsmittel sein. Ebenso wird die Anordnung der Stabilisierungsmittel
senkrecht relativ zum Deckblatt des oberen Teils der Stapelhilfsmittel sein, soweit dieses
Deckblatt parallel zum Bodenblatt ist, was üblicherweise der Fall sein wird, damit eine einfache
Stapelung und Lagerung möglich ist.
Es stellt die meist bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Stabilisierungsmittel
dar, wenn diese als senkrecht angeordnete Holzlatten ausgeführt sind. Üblicherweise werden
vier solcher Latten verwendet werden, welche untereinander die gleiche Länge besitzen und
somit eine geeignet Grundlage für das Auflegen des oberen Teiles der Stapelhilfsmittel bilden.
Durch die Anwesenheit der senkrecht angeordneten Holzlatten wird auch einem Lagergerät,
das einen unteren Teil aus einem an sich wenig stapelfähigen Material wie z. B. Wellpappe
aufweist, eine völlig ausreichende Stabilität verschafft.
Die Erfindung sieht somit vor, daß die Stabilisierungsmittel, vorzugsweise die senkrecht
angeordneten Holzlatten, den oberen Teil der Stapelhilfsmittel tragen. Durch diese Anordnung
besitzt der Nutzraum des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts eine Höhe, welche
mit der Höhe der Stabilisierungsmittel übereinstimmt, bei der bevorzugten Anwendung von
senkrecht angeordneten Holzlatten demnach mit deren Länge übereinstimmt.
Diese Höhe muß nicht mit der Höhe des unteren Teils übereinstimmen. Unabhängig von der
Ausführung dieses unteren Teils kann eine Ausführung vorgesehen sein, welche vorsieht, daß
der untere Teil sich bis zur Höhe der Stabilisierungsmittel erstreckt, genausogut kann
vorgesehen sein, daß die Höhe des unteren Teiles geringer ist wie die Höhe der
Stabilisierungsmittel.
Die Länge der Stabilisierungsmittel kann grundsätzlich beliebig gewählt werden. Bei der
bevorzugten Anwendung von senkrecht angeordneten Holzlatten werden vorzugsweise
Holzlatten mit einer Länge von 840 mm gewählt.
Es stellt eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen transportfähigen
Lagergeräts dar, die Höhe des unteren Teils geringer zu wählen wie die Höhe der
Stabilisierungsmittel. Diese Ausführungsform kann bei sämtlichen Lagergeräten verwendet
werde, welche nicht vollständig mit Waren gefüllt werden. Wenn der untere Teil ein
Bodenblatt mit aufstehenden Seitenflächen gemäß einer bereits vorher dargestellten
bevorzugten Variante darstellt, weisen die aufstehenden Seitenflächen eine bestimmte Höhe
auf, welche für die Aufnahme der Waren ausreicht, während die Stabilisierungsmittel,
vorzugsweise die senkrecht angeordneten Holzlatten darüber hinausragen.
Der Vorteil der geringeren Höhe des unteren Teils ist eine sparsamere Materialverwendung.
Zur Ausführung ihrer Funktion müssen die Stabilisierungsmittel ausreichend stabil angeordnet
werden. Wenn für den unteren Teil ein Material mit äußerst geringer eigener Festigkeit
gewählt wird, wie z. B. bei einem Netz, müssen die Stabilisierungsmittel mit dem
Ladungsträger verbunden werden, da eine Verbindung mit dem Material des unteren Teils
überhaupt nicht in Betracht kommt.
Bei Anwendung von Material mit einer größeren Festigkeit zur Herstellung des unteren Teils
können die Stabilisierungsmittel mit dem unteren Teil verbunden werden, um die ausreichend
stabile Anordnung zu erzielen. Die Verbindung zwischen Stabilisierungsmitteln und dem
unteren Teil kann mittels Befestigungsmittel, durch Leimen oder durch Benutzung von speziell
dafür vorgesehenen, im unteren Teil angeordneten Laschen oder durch eine Kombination
dieser Maßnahmen erreicht werden.
Gemäß einer vorstehend erläuterten bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
transportfähigen Lagergeräts wird der untere Teil der Stapelhilfsmittel aus Wellpappe
hergestellt. Insbesondere bei dieser Ausführung bietet sich eine Anwendung mit Laschen zur
Aufnahme der Stabilisierungsmittel an. Bei dieser Ausführungsform wird der untere Teil zu
einem Bodenblatt mit aufstehenden Seitenflächen gefaltet und ist bei der Herstellung des
Blattes aus Wellpappe vorgesehen, daß in den vier Ecken Stecklaschen eingelassen sind,
welche sich zur Aufnahme der senkrecht angeordneten Stabilisierungsmittel, insbesondere der
senkrecht angeordneten Holzlatten eignen. Um eine sehr feste Verbindung zu erzielen, ist es
bevorzugt in jeder Ecke zwei Laschen vorzusehen, mehr wie zwei Laschen im unteren Teil
bieten keine entscheidenden weiteren Vorteile.
Durch die Anwesenheit der Stabilisierungsmittel im unteren Teil wird eine stabile Fläche zum
Auflegen des oberen Teils geschaffen. Wenn der obere Teil eine eigene Festigkeit aufweist,
wie im Falle seiner Herstellung aus Holz oder Metall, reicht die Stabilität des Lagerträgers
völlig aus. Es ist jedoch eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
transportfähigen Lagergeräts, um den oberen Teil aus Wellpappe herzustellen. Bei dieser
Ausführungsform ist es möglicherweise nicht gewährleistet, daß die Stabilität des oberen Teils
ausreicht. Es stellt deswegen bei der Anwendung von Wellpappe eine entscheidende
Verbesserung dar, ebenfalls im oberen Teil eine Stabilisierung durch geeignete
Stabilisierungsmittel vorzusehen.
Mit Stabilisierungsmitteln sind wiederum analog zu den Ausführungen zu den
Stabilisierungsmitteln im unteren Teil solche Hilfsmittel gemeint, die dem oberen Teil eine
erhöhte Stabilität und Festigkeit verschaffen. Wie vorstehend ausgeführt, kommt eine
Ausführung des oberen Teils als Netz in Betracht und eine bevorzugte Ausführungsform sieht
vor, daß der obere Teil aus Wellpappe hergestellt wird. Es ist offensichtlich, daß solche
Materialien eine zu geringe eigene Festigkeit zeigen und deswegen extra Mittel angebracht
werden müssen, damit eine ausreichende Stabilität vorliegt, um die notwendige Stapelung der
Ladeeinheiten vornehmen zu können. Die Stabilisierungsmittel werden in einer solchen Weise
angeordnet, daß die erwünschte Stabilität erzielt wird. Grundsätzlich kommen unterschiedliche
Ausführungen in Betracht. Die Stabilisierungsmittel können z. B. als runde Stäbe, als
vollständige Seitenfläche oder als Holzlatten ausgeführt sein. Auch Ausführungen aus Metall
oder Kunststoff kommen in Betracht. Soweit es z. B. runde Stäbe oder Holzlatten sind, können
diese in senkrechter Weise, oder paarweise überkreuzt, mit einer Verbindung im Kreuzpunkt
angeordnet werden. Die Voraussetzung für die Anordnung der Stabilisierungsmittel ist im
Grunde lediglich, daß diese gewährleisten, daß ein transportfähiges Lagergerät gebildet wird,
das fähig ist, langfristig gestapelt und transportiert zu werden.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht eine Ausführung der Stabilisierungsmittel
im oberen Teil als Holzlatten vor. Holz hat den Vorteil stark und gut beständig gegen äußere
Einflüsse zu sein. Da für diese besondere Anwendung kein hochwertiges Holz erforderlich ist,
kann die Ausführung der Stabilisierungsmittel im oberen Teil als Holzlatten auch relativ billig
vorgenommen werden. Wie bereits vorstehend ausgeführt, sieht die Erfindung grundsätzlich
vor, daß das transportfähige Lagergerät ein Einwegsystem darstellt, wobei somit die
verwendeten Materialien am Ende der Anwendung entsorgt werden. Bei Holzlatten ist jedoch
nicht unbedingt davon auszugehen, daß eine spätere Verwendung ausgeschlossen werden muß,
so daß eine Wiederverwendung durchaus in Betracht kommt. Eine solche Wiederverwendung
kann mit dem gleichen Ladungsträger sowie oberen und unteren Teil vorgenommen werden,
oder mit einem neuen Ladungsträger und neuem oberen und unteren Teil, oder sogar in einer
Kombination wobei lediglich ein oder zwei der Kombinationsteile ausgetauscht wurden.
Festzuhalten ist jedoch, daß eine Ausführung mit Holz eine so billige Ausführung ermöglicht,
daß eine Wiederverwendung aus wirtschaftlicher Sicht nicht erforderlich ist.
Die Positionierung der Stabilisierungsmittel im oberen Teil kann unterschiedlich vorgenommen
werden. Bei einer Ausführung mit abhängenden Seitenflächen können die Stabilisierungsmittel
in diesen abhängenden Seitenflächen vorgenommen werden, oder sie können im Bereich des
Deckblattes vorgenommen werden, d. h. daß sie direkt anliegend am Deckblatt oberhalb oder
unterhalb des Deckblattes angeordnet sind. Diese Anordnung bietet noch einen weiteren
Vorteil, welcher hiernach erörtert wird.
Beim Transport wäre es z. B. denkbar, daß an der Kontaktstelle mit der Oberfläche der
Stabilisierungsmittel Löcher in dem oberen Teil gerissen werden, da es an dieser Stelle örtlich
zu einer starken Abnutzung kommt. Dies zu unterbinden, ist Ziel einer Ausführungsform,
wobei die Stabilisierungsmittel im oberen teil der Stapelhilfsmittel so angeordnet werde, daß
sie auf die im unteren Teil angeordneten Stabilisierungsmittel ruhen. Dies kann z. B. dadurch
erreicht werden, daß die Stabilisierungsmittel im unteren Teil, z. B. die bevorzugten senkrecht
angeordneten Holzlatten in den Ecken des unteren Teils entlang der kurzen Seite angeordnet
sind. Demgegenüber werden die Stabilisierungsmittel im oberen Teil, vorzugsweise die
Holzlatten im oberen Teil, entlang der Längsseiten des oberen Teils angeordnet. Bei dieser
Konstellation ruhen dann die Holzlatten im oberen Teil, welche sich gemäß der üblichen
Anordnung in waagerechter Lage befinden, im direkten Kontakt auf die Holzlatten im unteren
Teil. Diese Konstruktion ist äußerst stabil, weil hierdurch im Grunde im erfindungsgemäßen
transportfähigen Lagergerät ein Holzskelett vorgesehen ist, das dem Ganzen eine sehr große
Festigkeit verschafft. Durch die Anwesenheit dieses Skeletts aus Holz können die
erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräte lange gelagert und transportiert werden und
ist kein Bruch oder Aufreißen zu befürchten. Üblicherweise werden die waagerecht
angeordneten Stabilisierungsmittel im oberen Teil an der unteren Seite des oberen Teils
angeordnet werden, so daß gemäß der bevorzugten Ausführungsform der jeweiligen
Stabilisierungsmittel Holz auf Holz ruht und die Gefahr der Entstehung von lokalen Rissen im
Material des oberen Teils nicht besonders ausgeprägt ist, da eine starke lokale Reibung nicht
vorliegt.
Zur Ausführung ihrer Funktion müssen die Stabilisierungsmittel ausreichend stabil angeordnet
werden. Die Stabilisierungsmittel müssen mit dem oberen Teil verbunden werden um die
ausreichend stabile Anordnung zu erzielen. Die Verbindung zwischen Stabilisierungsmittel
und dem oberen Teil kann mittels Befestigungsmittel, durch Leimen oder durch Benutzung von
speziell dafür vorgesehene Laschen oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen erreicht
werden.
Eine besonders bevorzugte Variante des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts ist
vorgesehen für den Fall, daß der untere Teil aus Wellpappe hergestellt ist und die
Stabilisierungsmittel, insbesondere die senkrecht angeordneten Stabilisierungsmittel in
Laschen eingesteckt werden. In diesem Fall ist es möglich, im oberen Teil der Stapelhilfsmittel
ebenfalls Laschen zur Aufnahme des oberen Bereichs der im unteren Teil angeordneten
Stabilisierungsmittel vorzusehen. Diese Variante ist besonders leicht durchführbar, wenn der
obere Teil der Stapelhilfsmittel aus Wellpappe hergestellt ist. Dieser obere Teil wird ein
Deckblatt aufweisen, das in bezug auf seine Abmessungen dem Bodenblatt voll entspricht,
sowie abhängende Seitenflächen. Es ist dann besonders leicht, im oberen Teil Laschen
vorzusehen an Stellen, welche den Stellen im unteren Teil voll entsprechen. Durch diese
Maßnahme wird das einzelne Stabilisierungsmittel im unteren Teil der Stapelhilfsmittel in eine
oder vorzugsweise zwei Laschen gesteckt, sowie auch im oberen Teil des Stapelhilfsmittel
ebenfalls in eine Lasche gesteckt. Durch diese zweifache Fixierung erlangt jedem
Stabilisierungsmittel eine besonders hohe Stabilität. Das erfindungsgemäße transportfähige
Lagergerät weist insgesamt eine überraschend hohe Stabilität auf, daß insbesondere in der
Ausführungsform mit Wellpappe so nicht vermutet werden konnte.
Anzumerken ist, daß bei der bevorzugten Ausführungsform mit den Laschen im oberen Teil
zur Aufnahme des oberen Bereichs der im unteren Teil angeordneten Stabilisierungsmittel
normalerweise eine einzelne Lasche völlig ausreicht und eine solche Ausführung somit die
bevorzugte Variante darstellt. Sollte in bestimmten Fällen zur Erhöhung der Stabilität eine
mehrfache Anbringung der Laschen vorgesehen sein, wird es ausreichen zwei Laschen
vorzusehen. Bei mehr Laschen erhöht sich der Aufwand in der Herstellung und beim
Aufbauen ohne weitere entscheidende Verbesserung der Stabilität.
Bedingt durch seinen Aufbau weist das meist bevorzugte erfindungsgemäße Lagergerät eine
Abmessung von 0,80 m × 1,20 m auf, also genau die Abmessung der Vierwege-Flachpalette.
Anzumerken ist, daß die Gitterboxen, bedingt durch das Vorhandensein einer Ladeklappe eine
Abmessung von 0,84 m × 1,20 m aufweisen. Dieser Unterschied ist bei Beladung von
Lastfahrzeugen oder anderen Transportmitteln von erheblichem Vorteil.
Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Lagergeräts bestehen in dem verbesserten Schutz
gegen Witterungsbedingungen, insbesondere natürlich wenn für den oberen Teil eine
vollflächige, geschlossene Ausführung vorgesehen ist. Da bei nationalen und internationalen
Transporten selber und bei anschließender Lagerung am Zielort eine Außenlagerung häufig
nicht ausgeschlossen werden kann, bietet eine solche Ausführung erhebliche Vorteile. Bei den
Ausführungsformen des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts, wobei die
Stabilisierungsmittel eine Höhe aufweisen, welche größer ist, als die Höhe der aufstehenden
Seitenflächen, ist die transportierte Ware einer Sichtkontrolle gut zugänglich und werden innen
angebrachte Informationen gut sichtbar bleiben. Ein weiterer Vorteil stellt die Ausführung mit
ausgestanzter Wellpappe dar, da diese Ausführungsform sich vor Anfang der Benutzung
ausgezeichnet lagern läßt und dann wenig Raum beansprucht.
Die zweite Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Transport von Waren zur
Verfügung zu stellen, das eine wirtschaftliche Ausnutzung der Kapazität der Lastfahrzeuge
ermöglicht, wird mit einem Verfahren gemäß Anspruch 12 erzielt. Es ist dabei vorgesehen,
daß bei diesem Verfahren die erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräten verwendet
werden. Es hat sich herausgestellt, daß bei Anwendung dieser Lagergeräte eine Beladung
eines Lastfahrzeuges mit 66 einzelnen Lagergeräten mühelos durchführbar ist, wohingegen bei
Anwendung von Gitterboxen eine Beladung mit lediglich maximal 52 solcher Gitterboxen
möglich ist. Somit erlaubt die Verwendung der erfindungsgemäßen transportfähigen
Ladungsträger eine optimale Ausnutzung der Kapazität der Lastfahrzeuge.
Bei Verwendung des erfindungsgemäßen transportfähigen Lagergeräts wird es bevorzugt, um
nach dem Beladen des Lagergerätes mit den zu transportierenden waren und dem Anbringen
des oberen Teils der Stapelhilfsmittel eine erste Sicherung der Ladeeinheit vorzunehmen.
Hierzu werden der obere sowie der untere Teil mit den Stabilisierungsmitteln verbunden. Die
optimale Art zur Herstellung der Verbindung ist vom gewählten Material abhängig. Werden
für oberen sowie unteren Teil Wellpappe verwendet und sind die Stabilisierungsmittel aus Holz
hergestellt, kann die erste Sicherung durch Vernageln oder Vernieten durchgeführt werden.
Sehr einfach kann eine Verbindung durch Fixierung mit Klammern (Tackern) vorgenommen
werden.
Eine weitere bevorzugte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, eine zweite
Sicherung vorzunehmen. Diese zweite Sicherung kann z. B. mit Bändern vorgenommen
werden, welche insgesamt vorzugsweise kreuzweise um die Ladeeinheit geschnürt werden.
Bevorzugt wird diese Sicherung durch Anbringung einer Schrumpfhaube vorgenommen.
Hierbei wird die Ladeeinheit mit schrumpffähiger Kunstoff-Folie umhüllt. Besonders
bevorzugt wird hierbei eine Schrumpfung mit Unterschrumpf unter dem Ladungsträger
vorgenommen. Es wird bevorzugt, eine Polyethylen-Schrumpfhaube zu verwenden, es
kommen jedoch auch andere Folien in Betracht. Durch Verwendung eines Schrumpfrahmens
wird eine gleichmäßige loch- und faltenfreie Schrumpfung mit Unterschrumpf unter dem
Ladungsträger sichergestellt. Die Verwendung einer durchsichtigen Folie ist natürlich dann
von Vorteil, wenn eine Sichtkontrolle der Ware gewünscht wird, oder andererseits bestimmte
innen angebrachte Informationen zugänglich bleiben sollen. Diese Möglichkeit ist einer der
Vorteile dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens. Eine Einschrumpfung
der Ladeeinheiten bildet für den Absender auch den weiteren erheblichen Vorteil, daß diese
ihm die Haftung bei Verlusten vereinfacht, eine Haftung bei Beschädigung der Schrumpfhülle
kann bestritten werden.
In der Abb. 1 ist ein transportfähiger Ladungsträger gemäß der Erfindung abgebildet.
In der Abbildung stellt 1 eine Vierwege-Flachpalette dar, welche den Ladungsträger bildet.
Auf dem Pallet ist ein Stapelhilfsmittel angeordnet, das aus einem unteren Teil 2 und einen
oberen Teil 19 besteht. Zur besseren Darstellung des erfindungsgemäßen Ladungsträgers
wurde der obere Teil 19 nicht in seiner Endposition in dem Lagergerät dargestellt, sondern in
einer Art fiktiven Wartestellung oberhalb der weiteren Bestandteile des Lagergerätes.
Der untere Teil der Stapelhilfsmittel wird durch ein Bodenblatt 3 und vier aufstehende
Seitenflächen 4, 5, 7 und 8 gebildet. Das Bodenblatt 3 bedeckt ziemlich genau die Oberfläche
der Vierwege-Flachpalette 1.
Zu beachten ist, daß der untere Teil aus einem einzelnen ausgestanzten Blatt Wellpappe
hergestellt wurde. Wie dies im einzelnen durchgeführt wurde, ist für den Fachmann
offensichtlich und stellt für ihn eine Routinemaßnahme dar. Aus Gründen der vereinfachten
Darstellung wurde dieser Schritt hier nicht dargestellt, weil sie auch kein wesentlicher Aspekt
der Erfindung darstellt.
Es ist der Abb. 1 zu entnehmen, daß die vier Seitenflächen 4, 5, 7 und 8 jeweils die
gleiche Höhe aufweisen.
In den vier Ecken des unteren Teils des Lagergerätes sind vier Holzlatten 9, 10, 11 und 12
angeordnet. Die Holzlatte 9 ist im oberen Bereich oberhalb der Seitenflächen 4 und 7 sichtbar,
sowie bei den Positionen 13 und 14, wo im unteren Teil des Ladungsträgers Laschen
eingestanzt sind. Bei der Holzlatte 11 ist das umgekehrte vorhanden. Bei dieser Holzlatte 11
ist in dieser Darstellung fast die gesamte Latte sichtbar, bis auf die Positionen 17 und 18 wo
die Holzlatte von den Laschen abgedeckt wird und somit für den fiktiven Betrachter des
Lagergerätes an jenen Positionen abgedeckt ist.
In dem in der Abbildung dargestellten Lagergerät ist die Länge der Holzlatten weitaus größer
wie die Höhe der aufstehenden Seitenflächen.
Der obere Teil der Stapelhilfsmittel 19 besteht aus einem Deckblatt 20 und vier abhängende
Seitenflächen (Seitenflächen 21 und 22 sind in der Abbildung mit Kennzeichen versehen). Es
ist der Abbildung zu entnehmen, daß die Abmessung des Deckblattes der Abmessung des
Bodenblattes entspricht. Im Ergebnis wird der obere Teil somit genau auf die aufstehenden
Holzlatten passen. Die Höhe der Seitenflächen ist für alle Seitenflächen gleich. Auch hier gilt
wiederum zu beachten, daß der obere Teil wie der untere Teil aus einem einzelnen
ausgestanzten Blatt Wellpappe hergestellt ist. Wie dies im einzelnen durchgeführt wurde, ist
für den Fachmann offensichtlich und stellt für ihn eine Routinemaßnahme dar. Aus Gründen
der vereinfachten Darstellung wurde dieser Schritt wiederum nicht dargestellt, weil sie auch
kein wesentlicher Aspekt der Erfindung darstellt.
Die Höhe der Seitenflächen des oberen Teils kann beliebig gewählt werden. Es ist für den
Fachmann eine leichte Aufgabe hier eine solche Höhe zu wählen, welche dem oberen Teil
genügend Stabilität verschafft. Wenn im oberen Teil Laschen für die Stabilisierungsmittel des
unteren Teils vorgesehen sind, wie es gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen
ist, muß die Höhe ausreichen, um das Anbringen einer solchen Lasche zu ermöglichen.
In dem Deckblatt sind zwei Holzlatten 25 und 28 entlang der Längsseiten angeordnet. Um sie
aufzunehmen, sind im oberen Teil zwei Laschen vorgesehen: bei der Holzlatte 25 befinden sich
diese Laschen bei den Positionen 23 und 24. An diesen Positionen ist somit die Holzlatte für
den Betrachter sichtbar. Ähnliches gilt für die Holzlatte 28, wo die Holzlatte an den Positionen
26 und 27 für den Betrachter sichtbar ist, da an diesen Positionen die Laschen angeordnet sind.
In der Position 29 befindet sich eine eingestanzte Lasche im oberen Teil. Diese Lasche nimmt
die Holzlatte 9 auf, wodurch diese im unteren sowie im oberen Teil fest gesichert ist. Es ist
offensichtlich, daß auch in den drei weiteren Eckbereichen des oberen Teiles solche Laschen
vorgesehen sind, damit auch die Holzlatten 10, 11 und 12 im oberen Teil fixiert sind. Diese
drei weiteren Laschen sind in der Abbildung nicht eingezeichnet.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beispiele näher erläutert.
Eine ausgestanzte Platte aus Wellpappe wurde auf einer Vierwege-Flachpalette 1 aufgelegt.
Die Seitenflächen 4, 5, 7 und 8 wurden aufgeklappt und gemäß den Anweisungen befestigt.
Dabei wurden die Laschen (jeweils zwei in jedem Eckbereich) aufgeklappt. Vier Holzlatten 9,
10, 11 und 12 wurden in die Laschen gesteckt. Eine extra Sicherung der Holzlatten mit dem
unteren Teil wurde durch Fixieren mit Klammern vorgenommen.
Anschließend an diese Vorbereitung folgte die Beladung mit den Waren.
Mittlerweile wurde der obere Teil vorbereitet. Eine entsprechend ausgestanzte Platte aus
Wellpappe wurde auf einem flachen Untergrund gelegt, die Seitenflächen (in der Abbildung die
Seitenflächen 21, 22 und zwei nicht gekennzeichneten weiteren Seitenflächen) wurden
aufgeklappt und gemäß den Anweisungen des Herstellers befestigt. Die eingestanzten Laschen
wurden aufgeklappt und hierdurch wurden die zwei Holzlatten 25 und 28 geschoben. Mit
Klammern wurde die Position dieser Holzlatten extra gesichert. Auch die an den Seitenflächen
angeordneten Laschen wurden aufgeklappt und der gesamte obere Teil wurde jetzt auf den
unteren Teil aufgesteckt. Eine letzte Sicherung erfolgte mit Klammern im Bereich der
Kontaktstellen der Holzlatten mit dem oberen aufgesteckten Teil.
Als letzte Maßnahme wurde die Ladeeinheit mit einer Schrumpf-Folie bedeckt, wobei
Unterschrumpf vorgenommen wurde.
Die gemäß dem Beispiel 1 hergestellten Ladeeinheiten wurden auf ihre Standsicherheit
untersucht.
Dazu wurden Ladeeinheiten mit einem Ladegewicht von 200, 250 und 300 kg Ware
vorbereitet und freistehend 4-fach gestapelt.
Die Ladeeinheiten überstanden den Versuch ohne besondere Vorkommnisse. Die Verpackung
hielt und war unbeschädigt.
Eine gemäß dem Beispiel 1 hergestellte Ladeeinheit wurde für einen weiteren
Lagerungsversuch ausgewählt. Die Ladeeinheit enthielt 200 kg Ware.
Auf der erfindungsgemäßen Ladeeinheit wurde ein Gitterbox mit 1000 kg Metallstangen
gestapelt.
Die Stapelung wurde von der erfindungsgemäßen Ladeeinheit ohne besondere Vorkommnisse
überstanden. Die Verpackung hielt und war unbeschädigt.
Claims (15)
1. Transportfähiges Lagergerät,
bestehend aus einem Ladungsträger und Stapelhilfsmitteln,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stapelhilfsmittel einen unteren Teil und einen den unteren Teil wie einen Deckel
abschließenden oberen Teil umfassen,
und der untere Teil Stabilisierungsmittel aufweist.
2. Transportfähiges Lagergerät gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der untere Teil ein Bodenblatt mit aufstehenden Seitenflächen umfaßt, wobei das Bodenblatt
flächenmäßig der Ladefläche des Ladungsträgers entspricht.
3. Transportfähiges Lagergerät gemäß Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stabilisierungsmittel relativ zum Ladungsträger senkrecht angeordnet sind.
4. Transportfähiges Lagergerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die senkrecht angeordneten Stabilisierungsmittel Holzlatten sind.
5. Transportfähiges Lagergerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die aufstehenden Seitenflächen des unteren Teiles eine Höhe aufweisen, welche geringer ist
wie die Länge der senkrecht angeordneten Stabilisierungsmittel.
6. Transportfähiges Lagergerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der untere Teil aus Wellpappe besteht in einer Ausgestaltung mit Laschen zur Aufnahme der
senkrecht angeordneten Stabilisierungsmittel.
7. Transportfähiges Lagergerät gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
der obere Teil ein Deckblatt mit abhängenden Seitenflächen umfaßt.
8. Transportfähiges Lagergerät gemäß Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der obere Teil Laschen aufweist, die positionsmäßig und gemäß ihren Abmessungen den
Laschen im unteren Teil entsprechen.
9. Transportfähiges Lagergerät gemäß einem der Ansprüche 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
der obere Teil im Bereich des Deckblatts Stabilisierungsmittel aufweist.
10. Transportfähiges Lagergerät gemäß einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
der obere Teil aus Wellpappe besteht in einer Ausgestaltung mit Laschen zur Aufnahme der
Stabilisierungsmittel.
11. Transportfähiges Lagergerät nach einem der Ansprüche 6 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine Anordnung der Stabilisierungsmittel vorgesehen ist, wobei die Stabilisierungsmittel im
oberen Teil in einer solchen Weise angeordnet sind, daß sie in abgeschlossenem Zustand des
Lagergerätes auf die senkrecht angeordneten Stabilisierungsmittel ruhen.
12. Verfahren zum Transport von Waren, wobei ein transportfähiges Lagergerät nach einem
der Ansprüche 1 bis 11 verwendet wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei spätestens nach dem Beladen des Lagergerätes mit
den Waren eine feste Verbindung von oberem und unterem Teil mit den senkrecht
angeordneten Stabilisierungsmitteln hergestellt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 oder 13, wobei das transportfähige Gerät nach
dem Beladen mit einem Sicherungsmittel versehen wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei das Sicherungsmittel eine Hülle aus einem
Schutzmaterial ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999123883 DE19923883A1 (de) | 1999-05-25 | 1999-05-25 | Transportfähiges Lagergerät und Verfahren zum Transport von Waren |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999123883 DE19923883A1 (de) | 1999-05-25 | 1999-05-25 | Transportfähiges Lagergerät und Verfahren zum Transport von Waren |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19923883A1 true DE19923883A1 (de) | 2000-12-07 |
Family
ID=7909103
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999123883 Withdrawn DE19923883A1 (de) | 1999-05-25 | 1999-05-25 | Transportfähiges Lagergerät und Verfahren zum Transport von Waren |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19923883A1 (de) |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2142823A1 (de) * | 1971-06-25 | 1973-02-02 | Commissariat Energie Atomique | |
| FR2406573A1 (fr) * | 1977-10-20 | 1979-05-18 | Gault Rene | Caisse-palette |
| FR2480240A1 (fr) * | 1980-04-15 | 1981-10-16 | Embal Box | Nouvelle caisse-palette repliable |
| US5441154A (en) * | 1994-06-28 | 1995-08-15 | Youell, Iii; Donald R. | Integrated paperboard container and pallet system |
-
1999
- 1999-05-25 DE DE1999123883 patent/DE19923883A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2142823A1 (de) * | 1971-06-25 | 1973-02-02 | Commissariat Energie Atomique | |
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