DE19921684A1 - Auf der Basis von Halbleiterchips arbeitendes Beleuchtungselement - Google Patents
Auf der Basis von Halbleiterchips arbeitendes BeleuchtungselementInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Beleuchtungselement mit auf einem leitenden Trägermaterial angeordneten und über daran eingerichtete Leiterbahnen ansteuerbaren Halbleiterchips, wobei jeder Halbleiterchip (12) in einer in die Oberfläche des Trägermaterials eingesenkten Vertiefung (11) als den Halbleiterchip (12) einschließender Reflektor angeordnet ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Beleuchtungselement mit auf
einem leitenden Trägermaterial angeordneten und über daran
eingerichtete Leiterbahnen ansteuerbaren Halbleiterchips.
Ein Beleuchtungselement der vorgenannten Art ergibt sich
aus der WO 90/13885; bei einem Ausführungsbeispiel der
darin im einzelnen beschriebenen Hintergrundbeleuchtung ist
in einem Reflexionsflächen ausbildenden Kunststoffrahmen
eine Platine als Leiterplatte mit auf deren ebener
Oberfläche angeordneten Halbleiterchips gehaltert, wobei
zur Ausbildung der Hintergrundbeleuchtung der Leiterplatte
gegenüberliegend eine durch eine Diffusorfolie
ausgebildete, von den Halbleiterchips auszuleuchtende
Leuchtfläche angeordnet ist.
Ergänzend ist es bei derartigen Hintergrundbleuchtungen zur
Erzeugung unterschiedlicher Farbgebungen durch Benutzung
bekannt, Licht in unterschiedlichen Farben emittierende
Halbleiterchips in Kombination miteinander einzusetzen.
Mit einem gattungsgemäßen Beleuchtungselement ist der
Nachteil verbunden, daß die Intensität seiner
Lichtabstrahlung nicht ausreichend ist, um beispielsweise
ein derartiges Beleuchtungselement außerhalb der bekannten
Verwendung als Hintergrundbeleuchtung zum Einsatz zu
bringen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein
Beleuchtungselement der eingangs genannten Art mit einer
verbesserten Intensität seiner Lichtemission zu schaffen.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß
jeder Halbleiterchip in einer in die Oberfläche des
Trägermaterials eingesenkten Vertiefung als den
Halbleiterchip einschließender Reflektor angeordnet ist.
Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, daß die
Intensität der Lichtabstrahlung von den Halbleiterchips um
einen maßgeblichen Betrag gesteigert ist; so ist eine im
Vergleich zur Intensität der Lichtabstrahlung von eben auf
einer Oberfläche eines leitenden Materials aufgebrachten
Halbleiterchips um 30% verbesserte Intensität bestimmt
worden. Je nach dem Winkel der als Reflektoren
eingebrachten Vertiefungen, der beispielsweise zwischen
7 Grad und 120 Grad liegen kann, ist eine Ausrichtung der
Lichtabstrahlung im Sinne einer eher flächigen bzw. einer
eher punktförmigen Abstrahlung möglich.
In einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist Grundlage
des Beleuchtungselementes eine aus dem Stand der Technik,
beispielsweise der WO 90/13885, bekannte Leiterplatte, bei
welcher das leitende Trägermaterial Bestandteil einer
lichtundurchlässigen Leiterplatte ist und die als
Reflektoren wirkenden Vertiefungen in die Oberfläche der
Leiterplatte eingesenkt sind, wobei die Oberfläche der
Leiterplatte mit Ausnahme der von den Vertiefungen
eingenommenen Bereiche mit einer Siebstoppmaske belegt ist.
Hierbei wird die Reflektion der mit Halbleiterchips
bestückten Leiterplatte durch die auf deren Oberfläche
aufgebrachte weiße oder schwarze Siebstoppmaske verbessert.
Nach einem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß zur
Kühlung der Leiterplatte und zur Ausbildung von
Regelmöglichkeiten für die Ansteuerung der Halbleiterchips
die Leiterplatte einen schichtartigen Aufbau mit einer
eingelagerten Metallschicht aufweist. Soweit dabei die
Leiterbahnen zur Ansteuerung der Halbleiterchips den
Schichtenaufbau der Leiterplatte schneidend angeordnet
sind, ist beim Durchstoßen der Metallschicht eine
Isolierung der Leiterbahnen ausgebildet, so daß die
Möglichkeit einer Durchkontaktierung der Halbleiterchips in
die einzelnen Schichtenebenen der Leiterplatte möglich ist.
Die Leiterplatten können dabei je nach der auszuwählenden
Schaltung einseitig mit einer Schaltung versehen oder als
Multilayer bekannten Ausbildung ausgeführt sein.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann
vorgesehen sein, daß jede Vertiefung von einer in die
Oberfläche der Leiterplatte eingelassenen Kehle umgeben
ist; die die Vertiefung umgebende Kehle dient im
wesentlichen bei Einbringen einer Vergußmasse als Schutz
für die in der Vertiefung angeordneten Halbleiterchips als
Begrenzung für das Fließen der Vergußmasse bei der
Herstellung des Beleuchtungselements. Gleichzeitig ist die
ebenfalls mit der Siebstoppmaske versehene Kehle als
Isolierung anzusehen, soweit nach einem Ausführungsbeispiel
die die Vertiefung einschließende Kehle von einer
ringförmigen, der Bondung des Halbleiterchips dienenden
Kontaktfläche umschlossen ist.
Grundlage des Beleuchtungselements kann jedoch nach einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung auch ein aus einem
leitenden Material herausgestanztes Stanzgitter sein, wobei
das Stanzgitter in sich die erforderlichen Leiterbahnen für
die an zugewiesenen Punkten auf dem Stanzgitter
vorgesehenen Halbleiterchips vorgibt und ausbildet;
insoweit ist die Form des Stanzgitters durch die Form der
Schaltung für die Ansteuerung der Halbleiterchips geprägt
und vorgegeben. Als Material für die Herstellung des
Stanzgitters kann beispielsweise Stahl, Eisen, Kupfer oder
Messing herangezogen werden, wobei die Vertiefungen zur
Aufnahme der Halbleiterchips in die Oberfläche des
Stanzgitters eingeprägt sind. Zur Ausbildung der bei
Halbleiterchips erforderlichen Bondung ist das Stanzgitter
in den dafür vorgesehenen Bereichen vergoldet, versilbert
oder mit einer Auflage von Paladium versehen. Der Vorteil
einer derartigen Ausbildung als Stanzgitter liegt in der
Materialersparnis und in dem Verzicht auf bei herkömmlichen
Leiterplatten notwendige Kunststoffanteile.
Zur Herstellung eines Beleuchtungselementes kann vorgesehen
sein, daß das Stanzgitter in einem lichtdurchlässigen
Kunststoff eingebettet ist, wobei die Einbettung durch
Umgießen oder Umspritzen mit einem lichtdurchlässigen,
lichtverteilenden, klaren oder diffusen Kunststoff oder
durch das Einlegen in ein fertig vorbereitetes
Kunststoffelement verwirklicht sein kann. Dabei wird über
das Stanzgitter in vorteilhafter Weise auch die beim
Stromdurchfluß erzeugte Wärme abgeleitet.
Zum Schutz der in den Vertiefungen angebrachten
Halbleiterchips sowie zur Verbesserung der Lichtabstrahlung
kann nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung in an
sich bekannter Weise vorgesehen sein, daß die Vertiefung
mit dem eingesetzten Halbleiterchip mit einer
lichtdurchlässigen Vergußmasse als optischer Abdeckung
ausgefüllt ist; als Vergußmasse kann ein Silikon oder
Kunstharz in Form eines sogenannten UV-Epoxys Verwendung
finden. Soweit nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung
dabei vorgesehen ist, daß die Vergußmasse die Oberfläche
der Leiterplatte unter Ausbildung einer die Vertiefung
abdeckenden Kuppel überragt, wirkt die die Vertiefung
umgebende Kehle als Begrenzung für das Ausfließen der
Vergußmasse, so daß dadurch eine gute Formgebung für die
Vergußmasse erreichbar ist.
Zur Verbesserung der Intensität der Lichtabstrahlung kann
nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen
sein, daß auf jede Vertiefung der Leiterplatte bzw. des
Stanzgitters eine die Vertiefung konvex überspannende Linse
aufgesetzt ist. Soweit dabei zunächst vorgesehen ist, jeder
einzelnen Vertiefung eine gegossene oder gespritzte
einzelne Linse zuzuordnen, kann nach einem
Ausführungsbeispiel vorgesehen sein, daß die Leiterplatte
bzw. das Stanzgitter mit einem Linsenteil mit in diesem den
in der Leiterplatte befindlichen Vertiefungen zugeordnet
ausgebildeten konvexen Linsen zusammenschließbar ist.
Hierbei kann die Leiterplatte oder das Stanzgitter zur
Ausbildung des Linsenteils unmittelbar umspritzt oder
umgossen werden; alternativ ist aber auch die gesonderte
Herstellung eines entsprechenden Linsenteils von der
Erfindung umfaßt, welches dann auf die Leiterplatte oder
das Stanzgitter aufsetzbar und mit dieser zu verbinden ist.
Dabei kann vorgesehen sein, daß zur Verbesserung der
Anbindung zwischen der als Reflektor wirkenden Vertiefung
und der zugehörigen Linse der von der Vertiefung mit dem
darin angeordneten Halbleiterchip und von der zugeordneten
Linse gemeinsam umschlossene Innenraum mit einer
lichtdurchlässigen Vergußmasse ausgefüllt ist.
Um die an sich bei Einsatz von verschiedenen Licht in
unterschiedlichen Farben emittierenden Halbleiterchips
bekannte additive Farbmischung bei dem erfindungsgemäßen
Beleuchtungselement zu nutzen, kann vorgesehen sein, daß
die einzelnen Vertiefungen mit verschiedenen, jeweils Licht
in unterschiedlichen Farben emittierenden Halbleiterchips
bestückt sind. Dabei stehen Halbleiterchips für die Farben
Blau, Grün, Rot und Gelb zur Verfügung. Es ist dabei auch
möglich, in einer jeweiligen Vertiefung mehrere Licht in
unterschiedlichen Farben emittierende Halbleiterchips
anzuordnen. Hierzu ist die Kantenlänge der Vertiefung
entsprechend groß auszulegen.
Soweit blaues Licht emittierende Halbleiterchips entweder
allein oder gemeinsam mit andersfarbiges Licht
emittierenden Halbleiterchips zur Anwendung kommen, ist es
zur Erzeugung eines Weißlichts vorgesehen, der Vergußmasse
ein die blaue Lichtemission transformierendes
Konverterpulver zuzusetzen, welches nach einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung aus Yttriumaluminat
dotiert mit Cerium besteht. Dabei hat es sich
überraschenderweise herausgestellt, daß das in der
Vergußmasse enthaltene Konverterpulver die Emission der
anderen Farben Grün, Rot und Gelb nicht stört, so daß auch
bei einem gemeinsamen Einsatz unterschiedliche Farben
emittierender Halbleiterchips eine das Konverterpulver
enthaltende Vergußmasse einheitlich über alle
Halbleiterchips aufgebracht werden kann. Damit steht für
das additive Farbmischen auch ein Weißlicht als Mischfaktor
zur Verfügung.
Mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der mit Licht
emittierenden Halbleiterchips bestückten Leiterplatte bzw.
eines entsprechend ausgebildeten Stanzgitters wird aufgrund
der damit zur Verfügung gestellten Intensität der
Lichtabstrahlung erstmals die Möglichkeit geschaffen,
Halbleiterchips auch für die Raumbeleuchtung einzusetzen,
und so ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung
vorgesehen, daß die mit Halbleiterchips bestückte
Leiterplatte zur Ausbildung einer für die Raumbeleuchtung
einsetzbaren Leuchte in einen mit elektrischen Anschlüssen
versehenen Leuchtenkörper mit einer wenigstens teilweise
lichtdurchlässigen Wandung eingesetzt ist. Die als Schutz
für die mit den Halbleiterchips bestückten Leiterplatten
wirkenden Leuchtenkörper können dabei nach
Ausführungsbeispielen der Erfindung die Form einer
herkömmlichen Glühlampe oder einer röhrenförmigen
Leuchtstofflampe aufweisen, wobei zur Herstellung der
elektrischen Anschlüsse auf die üblichen Lampenfassungen
mit Schraub- oder Bajonettsockel oder auf die bei
Leuchtstofflampen üblichen Steckverbindungen
zurückgegriffen werden kann. Mit den derart ausgebildeten
Beleuchtungselementen in Form von Leuchtenkörpern ist eine
Reihe von wesentlichen Vorteilen verbunden. Aufgrund der in
die Leuchtenkörper integrierten, mit Halbleiterchips
bestückten Leiterplatten sind die Beleuchtungskörper für
alle Spannungsbereiche, beispielsweise die
Kleinschutzspannungen oder aber auch die Netzspannung von
220 bis 240 V einsetzbar. Es findet keine Wärmeabstrahlung
statt, und es ist nur ein geringer Leistungsverbrauch
gegeben. Insbesondere enthält das abgestrahlte Licht keine
UV- oder Infrarot-Anteile. In vorteilhafter Weise sind die
so ausgestalteten Beleuchtungselemente völlig unempfindlich
gegen Erschütterungen. Soweit Licht in unterschiedlichen
Farben emittierende Halbleiterchips eingesetzt werden, ist
eine beliebige Farbmischung durch einfaches Ansteuern der
Halbleiterchips möglich, und dabei sind beliebige Farborte
einstellbar bzw. festlegbar. Die Rückseite der in die
Leuchtenkörper eingesetzten Leiterplatten oder Stanzgitter
steht dabei für die Anordnung von IC-Schaltungen
beispielsweise für das Dimmen der Beleuchtungselemente zur
Verfügung, so daß zusätzliche Steuereinrichtungen nicht
erforderlich sind. Die Leuchtenkörper selbst zeichnen sich
durch eine einfache Herstellungsmöglichkeit beispielsweise
durch Tiefziehen, Extrudieren oder Spritzen aus. Die so
hergestellten Beleuchtungselemente erfordern kein Vakuum
und keine Gasanteile, und aus diesem Grunde ist auch das
Recycling der Beleuchtungselemente unproblematisch. Zur
Verbesserung der Lichtabstrahlung ist auch bei derart
ausgebildeten Beleuchtungselementen vorgesehen, daß die
lichtdurchlässige Wandung des Leuchtenkörpers eine Struktur
mit auf ihrer Innenseite angeordneten gegenüber dem
Innenraum konvex gewölbten Linsen aufweist.
Da die Halbleiterchips als lichtabstrahlende Elemente keine
Wärme produzieren, ist es möglich, die Leuchtenkörper aus
Kunststoff herzustellen, und diese Ausbildung gibt
gleichzeitig die vorteilhafte Möglichkeit, in die
Herstellung der Leuchtenkörper sogleich auch die jeweilige
designerische Auslegung eines Lampenkörpers hinzuzunehmen.
Soweit also ein Leuchtenkörper mit einem Lampenkörper oder
einem Lampenschirm gemeinsam eine Lampe oder Leuchte
ausbildet, besteht die Möglichkeit, bei einem
erfindungsgemäß ausgestalteten Beleuchtungselement sogleich
den Lampenkörper oder den Schirm mit in die Herstellung der
Leuchte bzw. des Leuchtenkörpers zu integrieren.
Die vorgenannten Vorteile machen das Beleuchtungselement
besonders geeignet für den Einsatz bei der Ausleuchtung von
Verkaufstheken für Lebensmittel, da sich herausgestellt
hat, daß die heute üblicherweise verwendeten Leuchten wegen
der Wärmeabstrahlung sowie wegen der im ausgestrahlten
Licht enthaltenen UV- und Infrarot-Anteile schädlichen
Einfluß auf die Haltbarkeit der Lebensmittel, insbesondere
von Fleisch, Käse oder Backwaren nehmen. So wird
festgelegt, daß die Lebensmittel nur in bestimmten und
vorgegebenen Farben angestrahlt werden, wie dies für
Fleisch in der DIN 10504 bereits geregelt ist. Diese
Vorgaben sind aufgrund der einfachen und genau
vorzunehmenden Farbmischung bzw. Einstellung eines
definierten Farbortes über die Ansteuerung der
Halbleiterchips in vorteilhafter Weise einzuhalten, so daß
die Verwendung der erfindungsgemäß ausgebildeten
Beleuchtungselemente für die Beleuchtung von Lebensmitteln
einen besonderen Verwendungsaspekt darstellt.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
wiedergegeben, die nachstehend beschrieben sind. Es zeigen:
Fig. 1 eine mit Halbleiterchips bestückte Leiterplatte
in einer Draufsicht,
Fig. 2 einen Ausschnitt aus der Leiterplatte gemäß
Fig. 1 in einer Seitenansicht,
Fig. 3 eine einzelne als Reflektor wirkende Vertiefung
der Leiterplatte in einer Draufsicht,
Fig. 4 eine Leuchte in Form einer Glühlampe mit einer
eingesetzten Leiterplatte,
Fig. 5 eine Leuchte in Form einer Leuchtstoffröhre mit
einer eingesetzten Leiterplatte in Seitenansicht,
Fig. 6 den Gegenstand der Fig. 5 in einer geschnittenen
Stirnansicht.
Die in Fig. 1 in einer Draufsicht dargestellte
Leiterplatte 10 ist mit in ihrer Oberfläche eingebrachten
Vertiefungen 11 versehen, die als Reflektoren für im
Tiefsten der Vertiefungen 11 angeordnete Halbleiterchips 12
wirken. Die Vertiefungen 11 sind von einer in die
Oberfläche der Leiterplatte 10 eingelassenen Kehle 23
umgeben, die dazu vorgesehen ist, beim Einbringen einer als
Schutz für die Halbleiterchips 12 dienenden Vergußmasse 15
das Ausfließen der Vergußmasse 15 zu verhindern und
insoweit eine gewünschte Formgebung für die Vergußmasse 15
herzustellen. Der im Tiefsten der Vertiefung 11 angebrachte
Halbleiterchip 12 ist über einen Bonddraht 14 an eine auf
der Oberfläche der Leiterplatte angeordnete Schaltung
angeschlossen (Fig. 2, linke Hälfte). Wie sich aus Fig. 2,
rechte Hälfte, entnehmen läßt, ist es auch vorgesehen, eine
gesonderte Linse 16 mit einer konvexen Ausbildung die
Vertiefung 11 überspannend auf der Leiterplatte
aufzubringen.
Wie sich aus Fig. 3 entnehmen läßt, können in einer
einzigen Vertiefung 11 auch mehrere verschiedenfarbiges
Licht emittierende Halbleiterchips angeordnet sein, wobei
mit 1 ein blaues Licht abstrahlender Halbleiterchip, mit 2
ein weiterer blaues Licht abstrahlender Halbleiterchip, mit
3 ein grünes Licht abstrahlender Halbleiterchip, mit 4 ein
rotes Licht abstrahlender Halbleiterchip und mit 5 ein
gelbes Licht abstrahlender Halbleiterchip bezeichnet sind.
Wird auf die so bestückte Vertiefung 11 eine Vergußmasse 15
mit einem Konverterpulver aufgebracht, so werden die blauen
Lichtanteile in Weißlicht transformiert, und somit steht
eine weitere Farbkomponente für das additive Farbmischen
und zur Einstellung eines vorgegebenen Farbortes zur
Verfügung.
Fig. 4 ist die Weiterbildung eines Beleuchtungselementes
gemäß den Fig. 1 bis 3 in Form einer der Raumbeleuchtung
dienenden Leuchte dargestellt, wobei die Leuchte der Form
einer handelsüblichen Glühlampe 17 nachvollzogen ist. Der
so gebildete Leuchtenkörper weist eine übliche Fassung 18
auf, so daß die derart gebildete Leuchte in alle üblichen
Beleuchtungskörper einsetzbar ist. An die Fassung 18
anschließend ist eine gemäß Fig. 1 bis 3 ausgebildete
Leiterplatte 10 eingesetzt, wobei die die Leiterplatte 10
umgebenden Bereiche der Wandung 24 des Leuchtkörpers 17
eine Verspiegelung 19 aufweisen. Die lichtdurchlässigen
Wandungsbereiche sind mit einer Linsenstruktur 20, einer
Prismenstruktur oder Aufrauhung nach dem Vorbild der in
Fig. 2, rechte Darstellung, gezeigten Linse 16 versehen,
so daß auf die Aufbringung von gesonderten Linsen auf der
Leiterplatte 10 im Inneren des Leuchtenkörpers 17
verzichtet werden kann.
Die Fig. 5 und 6 zeigen eine entsprechende Integration
einer Leiterplatte 10 in einen röhrenförmigen
Leuchtenkörper 21, der der Form einer üblichen
Leuchtstofflampe nachempfunden ist und hierzu
Steckeranschlüsse 22 aufweist.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Patentansprüchen,
der Zusammenfassung und der Zeichnung offenbarten Merkmale
des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln als auch
in beliebigen Kombinationen untereinander für die
Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen
Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims (23)
1. Beleuchtungselement mit auf einem leitenden
Trägermaterial angeordneten und über daran
eingerichtete Leiterbahnen ansteuerbaren
Halbleiterchips, wobei jeder Halbleiterchip (12) in
einer in die Oberfläche des Trägermaterials
eingesenkten Vertiefung (11) als den Halbleiterchip
(12) einschließender Reflektor angeordnet ist.
2. Beleuchtungselement nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das leitende Trägermaterial
Bestandteil einer lichtundurchlässigen Leiterplatte
(10) ist und die als Reflektoren wirkenden
Vertiefungen (11) in die Oberfläche der Leiterplatte
(10) eingesenkt sind und daß die Oberfläche der
Leiterplatte (10) mit Ausnahme der von den
Vertiefungen (11) eingenommenen Bereiche mit einer
Siebstoppmaske belegt ist.
3. Beleuchtungselement nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Vertiefung (11) von einer in
die Oberfläche der Leiterplatte (10) eingelassenen
Kehle (23) umgeben ist.
4. Beleuchtungselement nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die die Vertiefung (11)
umschließende Kehle (23) von einer ringförmigen, der
Bondung des Halbleiterchips (12) dienenden
Kontaktfläche umschlossen ist.
5. Beleuchtungselement nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplatte (10)
einen schichtartigen Aufbau mit einer eingelagerten
Metallschicht (13) aufweist.
6. Beleuchtungselement nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leiterbahnen zur Ansteuerung
der Halbleiterchips (12) den Schichtenaufbau der
Leiterplatte (10) schneidend angeordnet sind, wobei
beim Durchstoßen der Metallschicht (13) eine
Isolierung der Leiterbahnen ausgebildet ist.
7. Beleuchtungselement nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägermaterial ein leitendes
Metall ist und die Leiterbahnen als ebenes Stanzgitter
ausgebildet und mit einer die Bondung der
Halbleiterchips (12) ermöglichenden Oberfläche
versehen sind, wobei die die Reflektoren für die
Halbleiterchips (12) ausbildenden Vertiefungen (11) in
die Oberfläche der Leiterbahnen eingeprägt sind.
8. Beleuchtungselement nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stanzgitter in ein
lichtdurchlässiges Kunststoffmaterial eingebettet
sind.
9. Beleuchtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (11) mit
dem eingesetzten Halbleiterchip (12) mit einer
lichtdurchlässigen Vergußmasse (15) ausgefüllt ist.
10. Beleuchtungselement nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vergußmasse (15) die
Oberfläche der Leiterplatte (10) bzw. des Stanzgitters
unter Ausbildung einer die Vertiefung (11) abdeckenden
Kuppel überragt.
11. Beleuchtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß auf jede Vertiefung (11)
von Leiterplatte (10) bzw. des Stanzgitters eine die
Vertiefung (11) konvex überspannende Linse (16)
aufgesetzt ist.
12. Beleuchtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplatte (10) bzw.
das Stanzgitter mit einem Linsenteil mit in diesem den
in der Leiterplatte (10) befindlichen Vertiefungen
(11) zugeordnet ausgebildeten konvexen Linsen
zusammenschließbar ist.
13. Beleuchtungselement nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der von der Vertiefung (11) mit
dem darin angeordneten Halbleiterchip (12) und von der
zugeordneten Linse (16) gemeinsam umschlossene
Innenraum mit einer lichtdurchlässigen Vergußmasse
(15) ausgefüllt ist.
14. Beleuchtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Vertiefungen
(11) mit verschiedenen, jeweils Licht in
unterschiedlichen Farben emittierenden Halbleiterchips
(12) bestückt sind.
15. Beleuchtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß in einer Vertiefung (11)
jeweils mehrere Licht in unterschiedlichen Farben
emittierende Halbleiterchips (12) angeordnet sind.
16. Beleuchtungselement nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die eingebrachte Vergußmasse (15)
ein die farbige Lichtemission transformierendes
Konverterpulver enthält.
17. Beleuchtungselement nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß das Konverterpulver aus einem
Yttriumaluminat dotiert mit Cerium besteht.
18. Beleuchtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die mit Halbleiterchips
(12) bestückte Leiterplatte (10) bzw. das Stanzgitter
zur Ausbildung einer für die Raumbeleuchtung
einsetzbaren Leuchte in einen mit elektrischen
Anschlüssen versehenen Leuchtenkörper (17, 21) mit
einer wenigstens teilweise lichtdurchlässigen Wandung
(24) eingesetzt ist.
19. Beleuchtungselement nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Leuchtenkörper die äußere Form
einer Glühlampe (17) mit zugehöriger Fassung (18)
aufweist.
20. Beleuchtungselement nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Leuchtenkörper die äußere Form
einer Leuchtstofflampe (21) aufweist.
21. Beleuchtungselement nach einem der Ansprüche 18 bis
20, dadurch gekennzeichnet, daß die lichtdurchlässige
Wandung (24) des Leuchtenkörpers (17, 21) eine
Struktur mit auf ihrer Innenseite angeordneten
gegenüber dem Innenraum konvex gewölbten Linsen
aufweist.
22. Beleuchtungselement nach einem der Ansprüche 18 bis
21, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtenkörper aus
Kunststoff besteht und einstückig mit dem ein
vorgegebenes Design aufweisenden, aus Kunststoff
bestehenden Lampenkörper ausgebildet ist.
23. Verwendung eines nach einem der Ansprüche 1 bis 22 mit
einer in einen Leuchtenkörper integrierten, mit
Halbleiterchips bestückten Leiterplatte ausgebildeten
Beleuchtungselement für die Ausleuchtung von
Verkaufstheken für Lebensmittel.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19921684A DE19921684B4 (de) | 1999-05-12 | 1999-05-12 | Beleuchtungselement mit Halbleiterchips |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19921684A DE19921684B4 (de) | 1999-05-12 | 1999-05-12 | Beleuchtungselement mit Halbleiterchips |
Publications (2)
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Owner name: VOSSLOH-SCHWABE OPTOELECTRONIC GMBH & CO. KG, 4747 |
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