DE19920818A1 - Stator für eine elektrische Maschine, insbesondere für einen Elektromotor, sowie elektrische Maschine - Google Patents
Stator für eine elektrische Maschine, insbesondere für einen Elektromotor, sowie elektrische MaschineInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Stator (10) für eine elektrische Maschine wie beispielsweise einen Elektromotor, wobei der Stator (10) ein Ringjoch (12) mit radial nach innen stehenden Polen (14) aufweist, auf die Spulen (16) aufgesteckt sind. Zur Fixierung der Spulen (16) auf den Polen (14) schlägt die Erfindung vor, die Spulen (10) mit einem keilförmigen inneren und einem rechteckförmigen äußeren Bereich Wicklungsquerschnitt auszubilden und in die zwischen den Spulen (16) bestehenden Zwischenräumen X-förmige Fixierelemente (22) einzusetzen.
Description
Die Erfindung betrifft einen Stator für eine elektrische Maschine, insbesondere für
einen Elektromotor, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Derartige Statoren sind an sich bekannt. Sie weisen im wesentlichen radial
angeordnete und mit Abstand in Umfangsrichtung voneinander angeordnete Pole
auf, die an ihren radial äußeren Enden befestigt sind und deren radial innere
Enden frei sind. Die Pole weisen üblicherweise in radialer Richtung einen
gleichbleibenden Querschnitt auf, sie können sich allerdings auch in radialer
Richtung nach außen erweitern. Üblicherweise haben die Pole einen
rechteckigen Querschnitt, sie gehen an ihren radial äußeren Enden üblicherweise
in ein ringförmiges oder hohlzylindrisches Joch über.
Von den radial inneren, freien Enden sind ringförmige Spulen auf die Pole
aufgesteckt. Die Spulen sind vorgefertigt, sie sind vielfach auf einen elektrisch
isolierenden und nicht-magnetischen rohrförmigen Spulenträger mit Flansch
scheiben an seinen Enden gewickelt. Ein die Spule durchsetzendes Loch hat
eine den Polen entsprechende Form und Größe, bei im Querschnitt rechteckigen
Polen ist das die Spulen durchsetzende Loch ebenfalls rechteckförmig. Eine
weitere Möglichkeit ist es, Wicklungen der Spule in Kunstharz oder Lack
einzugießen.
Die Spulen müssen auf den Polen gesichert werden. Dazu ist es bekannt,
Scheiben oder Plättchen in Nuten in den Polen einzusetzen. Die Plättchen oder
Scheiben befinden sich radial innerhalb der Spulen. Diese Fixiermöglichkeit ist
beispielsweise offenbart in der DE 32 44 326 C1. Diese Fixiermöglichkeit hat den
Nachteil, daß die Spulen wegen der Scheiben oder Plättchen nicht bis zum radial
inneren Ende der Pole reichen können, es geht Bauraum für die Spulen verloren.
Des weiteren wird ein durch die Spulen in den Polen erzeugtes Magnetfeld durch
die in den Polen angebrachten Nuten beeinflußt und dies gerade im Bereich der
höchsten magnetischen Felddichte an den Kanten am freien inneren Ende der
Pole.
Um einen möglichst großen Füllgrad zu erreichen, also einen Zwischenraum
zwischen den Polen bestmöglich mit den Wicklungen der Spulen auszufüllen,
wobei die Spulen trotzdem noch vom radial inneren Ende her auf die Pole
aufsteckbar sind, schlägt die EP 793 870 B1 vor, jede zweite Spule mit einem
trapezförmigen, sich radial nach innen verjüngenden Wicklungsquerschnitt
auszubilden. Eine jeweils dazwischenliegende Spule hat einen rechteckigen
Wicklungsquerschnitt. Es werden zunächst die Spulen mit dem trapezförmigen
Wicklungsquerschnitt auf jeden zweiten Pol aufgesteckt und anschließend die
Spulen mit dem rechteckigen Wicklungsquerschnitt auf die noch freien Pole
aufgesteckt. Durch die abwechselnde Anordnung einer Spule mit trapezförmigem,
sich nach innen verjüngendem Wicklungsquerschnitt und einer Spule mit
rechteckförmigem Wicklungsquerschnitt wird ein zwischen den Polen
vorhandener, sich radial nach außen erweiternder Zwischenraum gut ausgenutzt.
Eine Sicherungsmöglichkeit für die Spulen auf den Polen ist jedoch nicht
offenbart. Der bekannte Stator hat den Nachteil, daß er wegen der
abwechselnden Anordnung zweier Spulen mit unterschiedlichem
Wicklungsquerschnitt zwingend eine gerade Pohlzahl aufweisen muß. Des
weiteren bestehen Fehlermöglichkeiten bei der Montage des Stators durch die
Verwendung von Spulen mit zwei unterschiedlichen Wicklungsquerschnitten.
Zudem erfordert der bekannte Stator zwei unterschiedlich gewickelte Spulen, was
den Herstellungs- und Montageaufwand erhöht.
Der erfindungsgemäße Stator mit den Merkmalen des Anspruchs 1 weist Spulen
auf, bei denen eine Wicklungsquerschnittsfläche in einem radial äußeren Bereich
der Spulen parallele Seitenflächen aufweist und sich in einem radial inneren
Bereich keilförmig verjüngt. Mit Wicklungsquerschnitt ist die Fläche einer die
Wicklungen der Spule auf einer einem benachbarten Pol zugewandten Seite
eines Pols umhüllenden, geschlossenen Linie gemeint. Im radial äußeren Bereich
verläuft eine einem benachbarten Pol zugewandte Außenfläche der Spule parallel
zu dem Pol, auf den die Spule aufgesteckt ist. Im radial inneren Bereich bildet die
dem benachbarten Pol zugewandte Außenfläche der Spule eine Schrägfläche
vorzugsweise parallel zu einer zugewandten Seitenfläche des benachbarten Pols.
Aufgrund der Schrägfläche ist es möglich, die benachbarte Spule auf den
benachbarten Pol aufzustecken, wenn die vorhergehende Spule bereits auf den
Pol aufgesteckt worden ist. Die später aufgesetzte Spule wird beim Aufstecken an
der Schrägfläche der bereits zuvor aufgesteckten Spule vorbei geschoben. Durch
die keilförmige Vergrößerung des Wicklungsquerschnitts der Spulen vergrößert
sich der Wicklungsquerschnitt radial nach außen, wodurch der Zwischenraum
zwischen den Polen besser von den Wicklungen der Spulen ausgenutzt wird. Die
Wicklungsquerschnittsfläche der Spulen des erfindungsgemäßen Stators ist um
über 20% größer als im Vergleich mit Spulen mit einem rechteckigen
Wicklungsquerschnitt. Theoretische Berechnungen ergeben eine Erhöhung des
Drehmoments um über 10% und eine Steigerung des Wirkungsgrades von über
5% einer elektrischen, mit dem erfindungsgemäßen Stator ausgerüsteten
Maschine.
Die erfindungsgemäße Form des Wicklungsquerschnitts der Spulen des Stators
bewirkt, daß einander zugewandte Außenflächen benachbarter Spulen sich
sowohl radial nach innen als auch radial nach außen voneinander entfernen, ein
zwischen den einander zugewandten Außenflächen benachbarter Spulen
verbleibender Zwischenraum hat die Form eines X. In diesen verbleibenden
Zwischenraum zwischen den einander zugewandten Außenflächen benachbarter
Spulen sind beim erfindungsgemäßen Stator Fixierelemente mit im wesentlichen
X-förmigem Querschnitt eingesetzt. Dabei genügt es, ein Fixierelement in jedem
zweiten Zwischenraum anzuordnen, vorzugsweise ist allerdings in jedem
Zwischenraum ein Fixierelement angeordnet, wodurch die Fixierung der Spulen
auf den Polen verbessert ist. Die Fixierelemente und die Spulen des
erfindungsgemäßen Stators halten einander durch Formschluß wechselseitig, es
ist nicht möglich, eine oder mehre Spulen radial nach innen von den Polen
herunter zu ziehen oder die Fixierelemente radial nach innen zwischen den
Spulen herauszuziehen. Die Anordnung der Spulen auf den Polen und der
Fixierelemente zwischen den Spulen ist durch Formschluß selbsthaltend.
Dadurch ist auf einfache Weise eine Fixierung der Spulen auf den Polen des
Stators bewirkt. Weiterer Vorteil ist, daß die Fixierelemente im wesentlichen nur in
Bereichen zwischen den Spulen angeordnet sind, die wegen des Erfordernisses,
die Spulen radial von innen auf die Pole aufstecken zu können, ohnehin nicht von
den Wicklungen der Spulen eingenommen werden können, durch Fixierelemente
geht somit kein Raum verloren, der für eine Vergrößerung des
Wicklungsquerschnitts der Spulen nutzbar wäre. Weiterer Vorteil der Erfindung
ist, daß die Polzahl des Stators beliebig und sowohl gerade als auch ungerade
sein kann.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
im Anspruch 1 angegebenen Erfindung zum Gegenstand.
Eine optimale Ausnutzung des Zwischenraums zwischen den Spulen ergibt sich
gemäß Anspruch 3, wenn sich der Übergang vom radialen äußeren Bereich des
Wicklungsquerschnitts der Spulen mit den parallelen Seitenflächen zum
keilförmigen inneren Bereich des Wicklungsquerschnitts in halber Höhe der Pole
in radialer Richtung des Stators befindet. Die Wicklungsquerschnittsfläche der
Spulen ist dann um über 20% größer als bei einer Spule mit rechteckigem
Wicklungsquerschnitt. Eine Verschiebung des Übergangs um ungefähr 20%
bezogen auf die radiale Höhe der Pole radial nach innen oder nach außen ergibt
noch keine wesentliche Verkleinerung der Wicklungsquerschnittsfläche der
Spulen und soll als durch Anspruch 3 umfaßt angesehen werden.
Die Spulen des erfindungsgemäßen Stators sind vorzugsweise übereinstimmend
ausgebildet, so daß lediglich ein Spulentyp hergestellt werden muß (Anspruch 4).
Die Fixierelemente sind gemäß Anspruch 5 federelastisch und liegen mit einer
Vorspannung an den Spulen an, wodurch die Spulen spielfrei auf den Polen und
die Fixierelemente spielfrei zwischen den Spulen gehalten sind. Außer der
spielfreien Halterung der Spulen selbst hat diese Ausgestaltung der Erfindung
den Vorteil, daß eine Geräuschbildung durch auf den Polen bewegliche Spulen
vermieden wird.
Außer dem Stator als solches betrifft die Erfindung eine mit dem Stator
ausgerüstete elektrische Maschine (Anspruch 6) wie beispielsweise einen
Generator und insbesondere einen Elektromotor (Anspruch 7).
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Stator in Stirnansicht mit geschnitten dar
gestellten Spulen; und
Fig. 2 ein Fixierelement des Stators aus Fig. 1 gemäß der Erfindung in
perspektivischer Darstellung.
Der in Fig. 1 dargestellte, erfindungsgemäße Stator 10 ist für eine elektrische
Maschine wie einen Generator oder einen Elektromotor, beispielsweise einen
Reluktanzmotor vorgesehen. Der Stator 10 weist ein Ringjoch 12 auf, von dessen
Innenseite mit dem Ringjoch 12 einstückige Pole 14 radial nach innen abstehen.
Die Pole 14 weisen einen rechteckigen Querschnitt auf, der sich über eine radiale
Höhe der Pole 14 nicht ändert. Es wird angemerkt, daß der gemeinte Querschnitt
der Pole 14 sich jeweils in Sekantenebenen des Stators 10 befindet.
Zwischenräume zwischen benachbarten Spulen 14 verengen sich radial von
außen nach innen. Das Ringjoch 12 mit den Polen 14 kann in an sich bekannter
Weise als Blechpaket aus Dynamoblech hergestellt sein.
Auf jeden Pol 14 ist von einer Innenseite des Stators 10 her eine Spule 16
aufgesetzt. Die Spule 16 kann in an sich bekannter Weiser auf einen
rechteckrohrförmigen Träger mit Stirnflanschen gewickelt oder beispielsweise in
Kunstharz eingegossen sein. Die Spule 16 hat eine Ringform mit einem
durchgehenden, auf den Pol 14 passenden Rechteckloch. Dem jeweils
benachbarten Pol 14 zugewandte Außenflächen 18 der Spulen 16 verlaufen in
einem radial äußeren Bereich der Spulen 16 parallel zu Seitenflächen 20 des
Pols 14, auf dem die jeweilige Spule 16 aufgesetzt ist. Mit Außenflächen 18 sind
Hüllflächen der Spulen 16 gemeint. Der radial äußere Bereich der Spulen 16
erstreckt sich über näherungsweise die Hälfte der Erstreckung der Spule 16 in
radialer Richtung zum Stator 10. Auf einem sich anschließenden radial inneren
Bereich verlaufen die dem benachbarten Pol 14 zugewandten Außenflächen 18
der Spulen 16 parallel zu dessen bezeichneten Seitenflächen 20. Die Spulen 16
weisen also in ihrem radial äußeren Bereich eine in etwa konstante Dicke auf und
verjüngen sich im radial inneren Bereich in Richtung radial nach innen. Sie
weisen im radial inneren Bereich einen keilförmigen Wicklungsquerschnitt auf.
Die Verjüngung der Spulen 16 radial nach innen ermöglicht es, eine Spule 16 von
innen auf einen Pol 14 aufzusetzen, wenn auf die beiden benachbarten Pole 14
bereits Spulen 16 aufgesetzt sind. Beim Aufsetzen einer Spule 16 auf einen Pol
14 verschiebt sich deren Außenfläche 18 im radial äußeren Bereich der Spule 16
mit geringem Abstand parallel an der Außenfläche 18 im radial inneren Bereich
einer benachbarten, bereits auf den benachbarten Pol 14 aufgesetzten Spule 16
vorbei. Die beschriebene Form der den benachbarten Polen 14 zugewandten
Außenflächen 18 der Spulen 16 ermöglicht das Aufsetzen der Spulen 16 auf die
Pole 14, wobei die sich radial nach außen erweiternden Zwischenräume zwischen
den Polen 14 weitgehend mit den Wicklungen der Spulen 16 gefüllt sind, d. h. der
erfindungsgemäße Stator weist einen hohen Füllfaktor auf.
Zwischen den einander zugewandten Außenflächen 18 einander benachbarter,
auf die Pole 14 des Stators 10 aufgesetzter Spulen 16 verbleibt ein
Zwischenraum, der sich sowohl radial nach innen als auch radial nach außen
dreiecksförmig erweitert. In diese Zwischenräume zwischen den einander
zugewandten Außenflächen 18 der Spulen 16 ist je ein im Querschnitt X-förmiges
Fixierelement 22 gesteckt. Das Fixierelement 22, das in Fig. 2 in größerer
Darstellung perspektivisch gezeichnet ist, besteht aus einem elastischen
Kunststoff. Es weist zwei einander kreuzende, miteinander einstückige
Seitenwände 24 auf, die an ihren Außenrändern durch Querwände 26 einstückig
miteinander verbunden sind. Die Querwände 26 sind gewölbt, sie verlaufen bei in
den Stator 10 eingesetztem Fixierelement 22 in Umfangsrichtung des Stators 10.
Die Fixierelemente 22 lassen sich in achsparalleler Richtung zum Stator 10 in die
Zwischenräume zwischen die auf die Pole 14 aufgesetzten Spulen 16 schieben.
Durch die X-Form der Fixierelemente 22 und die sich sowohl radial nach außen
als auch radial nach innen dreiecksförmig erweiternden Zwischenräume zwischen
den Spulen 16 besteht ein Formschluß zwischen den Fixierelementen 22 und den
Spulen 16 in radialer Richtung. Durch diesen Formschluß lassen sich weder die
Spulen 16 noch die Fixierelemente 22 für sich allein radial nach innen bewegen.
Da sich die Zwischenräume zwischen Polen 14 radial nach innen verjüngen, ist
es auch nicht möglich, die Spulen 16 gemeinsam mit den Fixierelementen 22
radial nach innen zu bewegen, einander benachbarte Spulen 16 sperren sich
gegenseitig über das zwischen ihnen einliegende Fixierelement 22 gegen eine
Bewegung radial nach innen, die Spulen 16 sind durch die zwischen ihnen
einliegenden Fixierelemente 22 auf den Polen 14 fixiert. Da einander
benachbarte Spulen 16 sich gegenseitig über das zwischen ihnen einliegende
Fixierelement 22 sperren, genügt es an sich, in jeden zweiten Zwischenraum ein
Fixierelement 22 einzulegen.
Die Fixierelemente 22 weisen ein Übermaß in Bezug auf den Zwischenraum
zwischen den Spulen 16 auf, d. h. die Fixierelemente 22 werden beim
achsparallelen Einschieben zwischen die Spulen 16 elastisch verformt und
drücken elastisch mit einer Vorspannung gegen die ihnen zugewandten
Außenflächen 18 der Spulen 16. Dadurch wird ein fester und spielfreier Sitz der
Spulen 16 auf den Spulen 14 und ein spielfreier Sitz der Fixierelemente 22
zwischen den Spulen 16 erreicht, die Befestigung der Spulen 16 am Stator 10 ist
klapperfrei. Zur spielfreien Befestigung der Spulen 16 und der Fixierelemente 22
weisen die Fixierelemente 22 Wulste 28 (Fig. 2) an Außenflächen ihrer
Seitenwände 24 auf, mit denen sie an den ihnen zugewandten Außenflächen 18
der Spulen 16 unter elastischer Verformung der Seitenwände 24 der
Fixierelemente 22 anliegen.
Claims (7)
1. Stator für eine elektrische Maschine, mit im wesentlichen radial angeordneten,
in Umfangsrichtung voneinander beabstandeten Polen, deren radial innere Enden
zum Aufstecken von Spulen frei sind, und mit auf die Pole aufgesteckten Spulen,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Wicklungsquerschnitt der Spulen (16)
zwischen den Polen (14) in einem radial inneren Bereich der Spulen (16) eine
Keilform, die sich in radialer Richtung nach außen verbreitert, und in einem radial
äußeren Bereich der Spulen (16) in etwa parallele Seitenflächen (18) aufweist,
und daß in einem Zwischenraum zwischen zwei Polen (14) ein Fixierelement (22)
angeordnet ist, das einen im wesentlichen X-förmigen Querschnitt aufweist und
das zwischen einander zugewandten Außenflächen zweier benachbarter Spulen
(16) einliegt und diese auf den Polen (14) fixiert.
2. Stator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine einer
benachbarten Spule (16) zugewandte Außenfläche (18) einer Spule (16) im radial
inneren Bereich der Spule (16) in etwa parallel zu einer dieser Spule (16)
zugewandten Seitenfläche (20) eines benachbarten Pols (14) ist.
3. Elektrische Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich
der keilförmige Bereich des Wicklungsquerschnitts der Spulen (16) zwischen den
Polen (14) über etwa die Hälfte einer radialen Höhe der Pole (14) erstreckt.
4. Elektrische Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spulen (16) des Stators (10) übereinstimmend ausgebildet sind.
5. Elektrische Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fixierelemente (22) federelastisch sind und mit einer Vorspannung an den
einander zugewandten Außenflächen (18) zweier benachbarter Spulen (16)
anliegen.
6. Elektrische Maschine, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Stator (10)
nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist.
7. Elektrische Maschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
elektrische Maschine ein Elektromotor ist.
Priority Applications (2)
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| DE1999120818 DE19920818A1 (de) | 1999-05-06 | 1999-05-06 | Stator für eine elektrische Maschine, insbesondere für einen Elektromotor, sowie elektrische Maschine |
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Publications (1)
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Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19920818A1 (de) |
| GB (1) | GB2352336B (de) |
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2000
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| GB0010419D0 (en) | 2000-06-14 |
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Legal Events
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