DE19919956C1 - Federwindeeinrichtung, insbesondere für Federwindemaschinen - Google Patents
Federwindeeinrichtung, insbesondere für FederwindemaschinenInfo
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Abstract
Bei einer Federwindeeinrichtung zur Herstellung rechts- oder linksgewundener Schraubenfedern aus Draht mit Drahteinzugswalzen (12), einer Drahtführung (16) und zwei Windeapparaten (30, 32), deren jeder einen Schlittenführungskörper (36, 38) mit einem darin verschieblichen Schlitten (40, 42) aufweist, ist jeder Schlittenführungskörper (36, 38) an seinem von der Drahtführung (16) abgewandten Ende um eine Schwenkachse (48, 50) senkrecht zur Drehtführungsachse (34) verschwenkbar. Beide Windeapparate (30, 32) liegen auf verschiedenen Seiten der Mittelebene (M-M), mit jeweils einem Antrieb (64, 68; 66, 70) zur Bewegung des Schlittens (40, 42) und einem von einer Kurvenscheibe (88) gesteuerten Kurvengetriebe (90, 98, 106; 92, 100, 108) zum Verschwenken des Schlittenführungskörpers (36, 38). Beiden Kurvengetrieben (90, 98, 106; 92, 100, 108) ist eine gemeinsame Kurvenscheibe (88) mit zwei Steuerabschnitten und mindestens einem Rastabschnitt zugeordnet. Jeder Steuerabschnitt dient zur Einleitung von Steuerbewegungen in eines der Kurvengetriebe, während der bzw. die Rastabschnitt(e) keine Steuerbewegung in die Kurvengetriebe einleitet/einleiten. Durch Verdrehen der Kurvenscheibe (88) wird ein Steuerabschnitt an das zugeordnete Kurvengetriebe angeschaltet, während das andere Kurvengetriebe am Rastabschnitt anliegt, wobei das angesteuerte Kurvengetriebe mit dem Antrieb für die Bewegung eines der Schlitten (40, 42) programmgesteuert zusammenwirkt, während der Antrieb des anderen ...
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Federwindeeinrichtung, insbesondere für
Federwindemaschinen, zur Herstellung wahlweise rechts- oder linksgewundener
Schraubenfedern aus Draht.
Bei einer bekannten Federwindeeinrichtung für Federwindemaschinen (DE-PS 89 61 86)
werden zwei auf Schiebern sitzende Windewerkzeuge eingesetzt, die durch einen von einer
Kurvenscheibe indirekt gesteuerten Hebel bewegungsschlüssig miteinander gekoppelt sind.
Dabei ist der eine Schieber auf der einen Seite der Drahtführung und der andere Schieber auf
der anderen Seite der Drahtführung angeordnet, wobei beide Schieber auf einer ihnen
gemeinsamen Werkzeugplatte linear geführt sind. Soll diese bekannte Vorrichtung umgestellt
werden, um Federn mit einer anderen Winderichtung zu erzeugen, ist es allerdings erforderlich,
den vorhandenen Windeapparat durch einen anderen Windeapparat zu ersetzen, da für Federn
unterschiedlicher Winderichtung unterschiedliche Federnwindeeinrichtungen eingesetzt werden
müssen.
Bei einer anderen bekannten Federwindemaschine (DE-OS 23 10 174) sind zwei
Windeapparate mit jeweils einem Windewerkzeug vorgesehen, wobei das Windewerkzeug im
betreffenden Windeapparat mittels eines Schlittens und einer Schlittenführung linear gegen die
Austrittsstelle des Drahts an der Drahtführung zustellbar ist. Zudem ist jeder der beiden
Windeapparate um eine quer zur Achse der Drahtführung verlaufende Lagerachse
verschwenkbar angebracht, die sich an dem von der Drahtführung abgewandten Endabschnitt
des Schlittenführungskörpers befindet. Diese bekannte Federwindeeinrichtung ermöglicht es,
daß jedes Werkzeug linear bewegt und gleichzeitig verschwenkt und damit sowohl in Funktion
eines inneren, wie auch eines äußeren Windewerkzeugs eingesetzt werden kann. Dabei ist
zwar eine Umstellung der Winderichtung möglich, ohne daß dazu der gesamte Windeapparat
ausgewechselt werden muß. Da jedoch keine Steuermittel vorgesehen sind, um die beiden
Windewerkzeuge während der Federfertigung gegeneinander verschieben zu können, ist eine
Herstellung von Formfedern mit dieser bekannten Einrichtung nicht möglich.
Eine Windeeinrichtung, die nicht nur für die Herstellung von wahlweise rechts- oder
linksgewundenen Schraubenfedern eingesetzt werden kann, sondern gleichzeitig auch zur
Erzeugung azylindrisch geformter Schraubenfedern geeignet ist, wird in der Druckschrift DE 92 13 164 U1 beschrieben. Dabei werden ebenfalls zwei Windeapparate eingesetzt, deren jeder einen
Schlittenführungskörper aufweist, in dem ein Schlitten verschieblich so angeordnet ist, daß ein mit
dem Schlitten verbundenes Windewerkzeug relativ zur Drahtaustrittsstelle des Drahtes aus der
Drahtführung linear beweglich geführt ist. Jeder Schlittenführungskörper ist an seinem von der
Drahtführung abgewandten Endbereich um eine senkrecht zur Drahtführungsachse sowie parallel
zu einer durch die Drahtführungsachse verlaufenden Mittelebene gerichtete Schwenkachse
verschwenkbar, wobei beide Windeapparate auf verschiedenen Seiten dieser Mittelebene
angeordnet sind. Jedem der beiden Windeapparate ist ein eigenes Kurvengetriebe zugeordnet,
das bei dem einem Windeapparat den Schlitten in seiner Führung vor und zurückschiebt, während
es beim anderen Windeapparat den Schlittenführungskörper hin und herschwenkt und beide
Bewegungen zueinander programmgesteuert sind. Soll nun bei dieser bekannten Windeeinrichtung
eine Umstellung der Winderichtung der zu erzeugenden Schraubenfedern stattfinden, ist allerdings
die Durchführung einer Mehrzahl mechanischer Umstellarbeiten erforderlich, wobei insbesondere
ein Wechsel der Kinematikgetriebe zwischen Kurvenscheibe und Windeapparat sowie eine
Änderung an Einrichtungen an den Windeapparaten selbst erforderlich wird, was noch immer
relativ aufwendig und umständlich ist.
Aus der DE 198 25 970 A1 ist eine Federherstellungsvorrichtung bekannt, bei der zwei
Werkzeugeinheiten eingesetzt werden, deren jede an einer Platte befestigt ist, die in
Drahtführungsrichtung beweglich auf einer weiteren Platte sitzt, die ihrerseits senkrecht zur
Drahtführungsrichtung bewegt werden kann. Damit kann jede Werkzeugeinheit in zwei senkrecht
zueinander verlaufenden Koordinatenrichtungen unabhängig voneinander bewegt werden, was es
gestattet, daß die Spitze des Werkzeugs, das sie trägt, jeden beliebigen Punkt anfahren kann. Bei
dieser bekannten Vorrichtung ist eine Umstellung der Federwinderichtung ohne die Ausführung
von merklichen Umbaueinrichtungen möglich und kann im wesentlichen durch Umstellung der
Programmsteuerung ausgeführt werden. Allerdings bedingt diese bekannte Federwindeeinrichtung
den Einsatz von vier unabhängig voneinander arbeitenden Servomotoren sowie einer Vielzahl
aufeinander angeordneter und relativ zueinander beweglicher Einzelelemente, was einen sehr
großen Aufwand bedeutet.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Federwindeeinrichtung der
eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, bei der die Umstellung der Winderichtung der
erzeugten Federn unter weitgehender Vermeidung von mechanischen Umstellarbeiten möglich ist,
und die dennoch einen relativ einfachen Aufbau aufweist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Federwindeeinrichtung, insbesondere für
Federwindemaschinen, zur Herstellung wahlweise rechts- oder linksgewundener Schraubenfedern
aus Draht, mit Einzugswalzen zum Fördern des Drahtes längs einer Drahtführungsachse durch
eine Drahtführung, mit zwei Windeapparaten, deren jeder einen Schlittenführungskörper aufweist,
in dem ein Schlitten verschieblich so angeordnet ist, daß ein mit dem Schlitten verbundenes
Windewerkzeug relativ zur Drahtaustrittsstelle des Drahtes auf der Drahtführung linear beweglich
geführt ist, wobei jeder Schlittenführungskörper an seinem von der Drahtführung abgewandten
Endbereich um eine senkrecht zur Drahtführungsachse sowie parallel zu einer durch die
Drahtführungsachse verlaufenden Mittelebene gerichtete Schwenkachse verschwenkbar ist, beide
Windeapparate auf verschiedenen Seiten dieser Mittelebene angeordnet sind, jedem
Windeapparat ein Antrieb zur Bewegung des Schlittens und ein von einer Kurvenscheibe
gesteuertes Kurvengetriebe zum Verschwenken des Schlittenführungskörpers um die
Schwenkachse zugeordnet ist, wobei den Kurvengetrieben beider Windeapparate eine
gemeinsame, von einem programmgesteuerten Motor verschwenkbare Kurvenscheibe mit zwei
Steuerabschnitten und einem Rastabschnitt zugeordnet ist, wobei ferner jeder Steuerabschnitt zur
Einleitung von Steuerbewegungen in eines der beiden Kurvengetriebe und der Rastabschnitt zur
Einleitung keiner Steuerbewegungen in die Kurvengetriebe ausgelegt ist, und durch Verdrehen der
Kurvenscheibe jeweils einer der Steuerabschnitte zur Herstellung von Schraubenfedern in einer
Winderichtung an das zugeordnete Kurvengetriebe zu dessen Ansteuerung angeschaltet werden
kann, während das andere Kurvengetriebe am Rastabschnitt anliegt, und wobei das angesteuerte
Kurvengetriebe mit dem Antrieb für die Bewegung eines der Schlitten programmgesteuert
zusammenwirkt, während der Antrieb des anderen Schlittens ausgeschaltet ist.
Bei der erfindungsgemäßen Federwindeeinrichtung ist durch die gegebene motorische
Beweglichkeit jedes Werkzeughalters in zwei Bewegungsrichtungen die Herstellbarkeit nicht-
kreisrunder Federn möglich, ein reduzierter Einstellungsaufwand und die Wiederholbarkeit von
Einstellungen gewährleistet sowie ein automatisches Anwinden der Feder ohne manuellen Eingriff
für die erste Windung durchführbar. Durch den Einsatz einer den beiden Kurvengetrieben
zugeordneten gemeinsamen Kurvenscheibe, die zum Anschalten an das eine oder das andere
Kurvengetriebe nur um einen bestimmten Winkel verdreht werden muß, ist der Umbauaufwand zur
Umstellung von Rechts- auf Linkswinden minimiert, da nur noch die einzelnen
Werkzeugeinstellungen am Werkzeughalter ausgeführt werden müssen.
Darüber hinaus ergibt sich bei der erfindungsgemäßen Federwindeeinrichtung auch eine erhöhte
Steifigkeit der Gesamtanordnung durch einen günstigeren Kraftfluß und es entfällt der erhöhte
Montage- und Wartungsaufwand für den Riemenantrieb, wie er bei der Anordnung aus der
DE 92 13 164 U1 erforderlich ist. Auch ist es bei der erfindungsgemäßen Federwindemaschine möglich,
ein konstantes Lastmoment über den gesamten Federdurchmesser-Bereich (bei gleichem
Drahtdurchmesser und bezogen auf die Umformkräfte) durch Anwendung eines speziell
errechneten Kurvengesetzes zu erreichen.
Die bei der Erfindung eingesetzte, beiden Kurvengetrieben gemeinsame Kurvenscheibe führt dazu,
daß insgesamt auch nur drei Servomotoren vorzusehen sind und dadurch mit drei Achsen das
gesamte Grundprinzip des Federwindens abgedeckt wird. Dabei erreicht man alle Vorteile nur
durch den Einsatz eines dritten Motors, ohne daß die Verwendung eines weiteren Motors
erforderlich wäre, wie er bei der bekannten Federwindeeinrichtung gemäß der DE 198 25 970 A1
eingesetzt wird. Zudem kann auf die bei diesem Stand der Technik ebenfalls eingesetzte
komplizierte Anordnung übereinander angeordneter und relativ zueinander in unterschiedlichen
Richtungen verfahrbarer Tragtische für die Werkzeugtrageinrichtungen und den, ebenfalls recht
komplizierte Verbindungsmechanismus auf dem einen Tisch, der bei einer Bewegung eines
zweiten Tisches zur Bewegung zweier weiterer Tische erforderlich ist, vollständig verzichtet
werden.
Die einzelnen Motore für den Antrieb der gemeinsamen Kurvenscheibe wie für die beiden Antriebe
zur Bewegung der Schlitten sind über eine elektronische Programmsteuerung miteinander
verkoppelt, die sicherstellt, daß die für das Winden von Federn in einer Winderichtung jeweils
eingesetzten Motore programmgesteuert jeweils exakt die Bewegungen ausführen, die für die
Herstellung der jeweils gewünschten Federform erforderlich sind.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung arbeitet das Kurvengetriebe jeweils eines
Windeapparates mit dem Antrieb für die Bewegung des Schlittens des jeweils anderen
Windeapparates programmgesteuert zusammen, wodurch sich Schraubenfedern einer
Winderichtung im Zweifingersystem herstellen lassen. Sollen Federn der anderen Winderichtung
erzeugt werden, wird entsprechend das Kurvengetriebe des anderen Windeapparates mit dem
anderen Antrieb für die Linearbewegung des Schlittens zusammengeschaltet.
Soll die erfindungsgemäße Federwindeeinrichtung den Umformprozeß beim Vorschub des
Drahtes im Einfingersystem bewirken, ist bevorzugt das Kurvengetriebe eines Windeapparates
mit dem Antrieb für die Bewegung des Schlittens desselben Windeapparates
programmgesteuert gekoppelt, d. h. der eine Windeapparat ist im Einsatz, während der andere
Windeapparat inaktiv gesetzt ist.
Sollen Schraubenfedern mit einer anderen Winderichtung im Einfinger-Windesystem hergestellt
werden, dann wird bevorzugt das Kurvengetriebe des anderen Windeapparates mit dem Antrieb
für die Bewegung des Schlittens in diesem Windeapparat programmgesteuert verkoppelt.
Bei der erfindungsgemäßen Federwindeeinrichtung kann als Antrieb für die Bewegung des
Schlittens bei jedem Windeapparat grundsätzlich jede geeignete Antriebsart eingesetzt werden.
Ganz besonders bevorzugt ist es jedoch, wenn als Antrieb für die Bewegung des Schlittens bei
jedem Windeapparat eine von einem programmgesteuerten Motor verdrehbare Kurvenscheibe
vorgesehen ist, deren Nockenbewegung zwangsgesteuert auf den Schlitten übertragen wird.
Hierdurch wird der große Vorteil erreicht, daß infolge der Zwangsführung die auftretenden
Gewichts- und Beschleunigungskräfte die Genauigkeit der Verfahrbewegungen der Schlitten
bzw. Werkzeughalter nicht beeinträchtigen.
Besonders bevorzugt wird bei der erfindungsgemäßen Federwindeeinrichtung die Drehachse
der den beiden Kurvengetrieben gemeinsamen Kurvenscheibe so angeordnet, daß sie die
Verlängerung der Drahtführungsachse senkrecht schneidet und dabei in der Mittelebene liegt.
Dadurch läßt sich eine spiegelsymmetrische Anordnung der Kurvengetriebe beidseits der
Mittelebene erreichen, was in beiden Winderichtungen der Federn zu gleichen Belastungen am
jeweils eingeschalteten Kurvengetriebe führt.
Gleichermaßen bevorzugt werden bei einer erfindungsgemäßen Federwindeeinrichtung auch
die Windeapparate spiegelsymmetrisch zur Drahtführungsachse angeordnet, wobei sie - erneut
bevorzugt - spiegelgleich zueinander ausgebildet sind.
In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen den Windeapparaten
und symmetrisch zur Drahtführungsachse in deren Verlängerung sowie in einem Abstand von
der Drahtaustrittsstelle eine Führungsplatte angebracht, die auf ihren beiden den
Windeapparaten zugewandten Seiten jeweils eine Führungsbahn aufweist, auf der das
zugewandte Ende des Schüttenführungskörpers des betreffenden Windeapparates gleitet.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung im Prinzip beispielshalber erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine prinzipielle Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Federwindeeinrichtung, eingerichtet
zur Herstellung rechtsgewundener Schraubenfedern im Zweifinger-Windesystem;
Fig. 2 einen vertikalen Längsschnitt entsprechend Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 einen vertikalen Längsschnitt entsprechend Linie III-III durch den Schwenkantrieb der in Fig.
1 dargestellten Federwindeeinrichtung;
Fig. 4 einen Schnitt entsprechend Linie IV-IV durch eine Einzelheit in Fig. 1;
Fig. 5 die Federwindeeinrichtung aus Fig. 1, eingerichtet zur Herstellung linksgewundener
Schraubenfedern;
Fig. 6 eine Ansicht der Federwindeeinrichtung nach Fig. 1, aber eingerichtet zur Herstellung
rechtsgewundener Schraubenfedern im Einfinger-Wndesystem, und
Fig. 7 einen Schnitt entsprechend Linie VII-VII durch den oberen Windeapparat der in Fig. 6
dargestellten Federwindeeinrichtung.
Die in ihren konstruktiven Einzelheiten in den Figuren beispielhaft dargestellte
Federwindeeinrichtung 10 ist Teil einer (nicht gezeigten) Federwindemaschine mit von einem nicht
gezeigten CNC-regelbaren Servomotor angetriebenen Einzugswalzen 12, die einen Draht 14
geradlinig waagerecht durch eine Drahtführung 16 hindurch in eine Windestation 18 vorschieben,
in der der Draht 14 durch zwei Windewerkzeuge 20 und 22, die in Form von Windefingern
ausgeführt sind, von zwei an einer Windeplatte 26 der Federwindemaschine übereinander
befestigten Windeapparaten 30 und 32, je nach Stellung der beiden Windewerkzeuge 20 und 22,
zu rechts- oder linksgewundenen Schraubenfedern geformt wird, d. h. je nachdem, ob eine rechts-
oder eine linksgewundene Schraubenfeder erzeugt werden soll, wird der Draht 14 bezüglich der
Drahtführungsachse 34 nach oben oder nach unten abgelenkt.
Jeder der beiden oberhalb bzw. unterhalb der Drahtführungsachse 34 und einer durch diese
verlaufenen Mittelebene M-M angeordneten Windeapparate 30 und 32 besteht aus einem
Schlittenführungskörper 36 bzw. 38, auf welchem ein Schlitten 40 bzw. 42 mittels einer
handelsüblichen Linearführungseinheit 43, deren Führungsschiene an den
Schlittenführungskörpern 36 und 38 und deren Führungswagen an den Schlitten 40 und 42
befestigt sind, längsverschiebbar geführt ist. Jeder der Schlitten 40, 42 trägt an seinem der
Drahtführung 16 zugewandten Ende einen verschwenkbar in ihm befestigten Halter 44 bzw. 46,
in dem das obere Windewerkzeug 22 bzw. das untere Windewerkzeug 24 befestigt ist.
Jeder der beiden Schlittenführungskörper 36 und 38 ist an seinem dem Windewerkzeug 22
bzw. 24 abgewandten Endbereich auf einer als gestellfester Bolzen 48 bzw. 50 ausgebildeten
Achse an der Windeplatte 26 schwenkbar gelagert. Das werkzeugnahe Ende jedes
Schlittenführungskörpers 36 oder 38 ist gerundet ausgeführt mit einem Radius um die Achse
des Bolzen 48 bzw. 50. Mit diesen Enden liegen beide Schlittenführungskörper 36 und 38 an
einer koplanaren Führungsplatte 52 mit seitlichen, den Schlittenführungskörpern 36 und 38
zugewandten Bahnen 54 einer entsprechend ausgeführten, beidseitig konkaven Kontur an.
Wie aus der Schnittdarstellung der Fig. 2 entnehmbar, ist im von der Drahtführungsachse 34
abgewandten Endbereich der Schlittenführungskörper 36 und 38 jeweils in einer
Aufnahmebohrung ein Getriebe 60 bzw. 62 zentriert befestigt, an das jeweils ein
programmgesteuerter, intermittierend vor- und rückwärts drehender Servomotor 64 bzw. 66
eingangsseitig angeflanscht ist. Mit den Antriebswellen der beiden Getriebe 60 und 62 ist
jeweils eine Steuerkurve 68 und 70 drehfest verbunden. An den Steuerkurven 68 bzw. 70
laufen je zwei Rollen 72 bzw. 74 ab, die auf jeweils einem, am oberen Schlitten 40 bzw. unteren
Schlitten 42 befestigten Bolzen 76 bzw. 78 drehbar angeordnet sind (Fig. 2), wodurch die
Bewegung der Schlitten 40 und 42 durch die Drehbewegung der Steuerkurven 68 und 70
zwangsgeführt wird.
In Verlängerung der Drahtführungsachse 34 ist in der Windeplatte 26 der Federwindemaschine
in einer abgesetzten, zur Drahtführungsachse 34 senkrechten, mit ihrer Mittelachse durch diese
verlaufenden und in der Mittelebene M-M liegenden Aufnahmebohrung ein weiteres Getriebe 84
angeflanscht, an dessen Eingang ein weiterer CNC-regelbarer, intermittierend vor- und
rückwärts drehender Servomotor 86 angebracht ist. Ausgangsseitig sitzt am Getriebe 84
drehfest eine als Wulstkurve ausgebildete scheibenförmige Steuerkurve 88, an der jeweils zwei
Rollen 90 bzw. 92 zwangsgeführt ablaufen, die an jeweils einem, auf je einem an der
Windeplatte 26 der Maschine befestigten Bolzen 94 und 96 schwenkbar nadelgelagerten,
winkelförmigen, einarmigen Hebel 98 bzw. 100 drehbar angeordnet sind. Die beiden Bolzen 94
bzw. 96 sind auf verschiedenen Seiten der Antriebswelle des Getriebes 84 und im gleichen
Abstand von dieser, senkrecht zur Drahtführungsachse 34, übereinander angeordnet (Fig. 3).
Jeweils eine Koppel-Gelenkstange 106 und 108 ist mittels Bolzen 110 und 112 einerseits
ungefähr mittig am Hebel 98 bzw. 100 und andererseits über Bolzen 114 und 116 am
Schlittenführungskörper 36 des oberen Windeapparates 30 bzw. am Schlittenführungskörper 38
des unteren Windeapparates 32 angelenkt.
Nachfolgend wird die Arbeitsweise der gezeigten Federwindeeinrichtung zur Herstellung von
rechtsgewundenen Schraubenfedern im Zweifinger-Windesystem unter Bezugnahme auf die
Fig. 1 bis 4 beschrieben:
Für den Formantrieb des Windewerkzeuges 20 des oberen Windeapparates 30 zum Einstellen
des Federaußendurchmessers während der Federfertigung wird der Servomotor 64 aktiviert,
der die Steuerkurve 68 über das Getriebe 60 programmgesteuert, intermittierend vor- und
rückwärtsdrehend antreibt. Die radiale Bewegung der Steuerkurve 68 wird über die Rollen 72
auf den Schlitten 40 des oberen Windeapparates 30 übertragen und das obere Windewerkzeug
20 wird linear hin- und hergehend in eine nähere/vordere bzw. fernere/hintere Schrägstellung
relativ zur Drahtaustrittsstelle des Drahtes 14 an der Drahtführung 16 bewegt.
Die gesetzmäßig auf die Bewegung des oberen Windewerkzeuges 20 abgestimmte Bewegung
des Windewerkzeuges 22 des unteren Windeapparates 32 wird programmgesteuert durch die
entsprechend vom Servomotor 86 über das Getriebe 84 angetriebene Steuerkurve 88
vorgegeben. Die Übertragung der Bewegung der Steuerkurve 88 erfolgt dabei über die Rollen
92 auf den schwenkbaren Hebel 100 und weiter über die Koppel-Gelenkstange 108 auf den
unteren Schlittenführungskörper 38. Dadurch führt der Schlittenführungskörper 38 mit dem
Windewerkzeug 22 des unteren Windeapparates 32 eine zwangsgesteuerte hin- und
hergehende Schwenkbewegung um die Achse des Bolzens 50 als Schwenkmittelpunkt aus.
Das untere Windewerkzeug 22 wird somit ebenfalls in eine vordere und hintere Stellung in
Bezug auf die Drahtaustrittstelle an der Drahtführung 16 mittels des Kurvengetriebes 88, 92 und
100 bewegt.
Die Windewerkzeuge 20 bzw. 22 des oberen bzw. unteren Windeapparates 30 bzw. 32 werden
dabei nach einer konstruktiv festgelegten Gesetzmäßigkeit (zumindest vorwiegend) gleichzeitig
verschoben. Dazu dienen die speziell im voraus errechneten Kurvengesetze der beiden
Steuerkurven 68 und 88 in Verbindung mit den beiden programmgesteuerten, intermittierend
vor- und rückwärtsdrehenden Servomotoren 64 und 86.
Zu bemerken ist noch, daß die Steuerkurve 88 neben zwei Steuerabschnitten, die für die
Einleitung von Steuerbewegungen jeweils in das eine bzw. das andere der beiden
Kurvengetriebe ausgelegt sind, über bestimmte Bereiche ihres Umfangs hinweg mit zwei
Rastabschnitten versehen ist, d. h. über diesen Drehbereich des Kurvenverlaufs der
Steuerkurve 88 erfolgt jeweils keine Steuerbewegung auf die Übertragungsglieder. Im Falle des
Rechtswindens einer Schraubenfeder ist der Rastabschnitt der Steuerkurve 88 für den oberen
Windeapparat 30 zuständig bzw. wirksam, der hier also keine Schwenkbewegung um den
Bolzen 48 ausführt.
Über die Kurvenrolle 90, den Hebel 98 und die Koppel-Gelenkstange 106 sowie deren
Verbindungsbolzen 110 und 114 ist der obere Windeapparat 30 außerdem starr festgestellt.
Ferner ist noch anzumerken, daß beim Rechtswinden der CNC-regelbare Servomotor 66 des
unteren Windeapparates 32 programmgesteuert ausgeschaltet ist. Er kann jedoch zum
automatischen Anbiegen der ersten Drahtwindung durch das untere Windewerkzeug 22
eingesetzt werden.
Die Umstellung der beiden Windeapparate 30 und 32 von einer Winderichtung auf die andere
Winderichtung, z. B. von dem in Fig. 1 gezeigten Rechtswinden in die in Fig. 5 dargestellte
Umordnung für Linkswinden, erfolgt von der Maschinensteuerung aus ohne irgendeinen
zusätzlichen Umbauaufwand (vom Umsetzen des Abschneidedornes und des
Schneidewerkzeuges der Maschine abgesehen).
Dabei bewegen die Servomotoren 64 bzw. 66 nach Eingeben "Linkswinden" das obere bzw.
untere Windewerkzeug 20 bzw. 22 in deren von der Drahtführung 16 am weitesten
zurückgezogene, hinterste Stellung, während anschließend der Servomotor 86 die Steuerkurve
88 so weit weiterdreht, bis der Rastabschnitt der Steuerkurve 88 jetzt für den unteren
Windeapparat 32 wirksam wird. Das anschließende Einstellen des Anfangsdurchmessers einer
Formfeder bzw. des Außendurchmessers einer zylindrischen Schraubenfeder erfolgt sodann
durch Einschalten beider Servomotoren 64 und 66, welche die Windewerkzeuge 22 und 24
gesetzmäßig zueinander in dem erforderlichen Maße verschieben. Anschließend wird der
Antriebsmotor 64 des oberen Windeapparates 30 ausgeschaltet bzw. zum automatischen
Anbiegen des Drahtes der ersten Federwindung durch das obere Windewerkzeug 20 benützt.
Die für das Herstellen einer linksgewundenen Formfeder erforderliche, abgestimmte Bewegung
des Windewerkzeuges 20 des oberen Windeapparates 30 erfolgt über die vom Servomotor 86
angetriebene Steuerkurve 88. Die Übertragung der Bewegung der Steuerkurve 88 erfolgt jetzt
über die beiden Rollen 90 auf den schwenkbaren Hebel 98 und weiter über die Koppel-
Gelenkstange 106 und über die Bolzen 110 und 114 auf den oberen Schlittenführungskörper
36, der dadurch um die Achse des Bolzen 48 als Schwenkmittelpunkt hin- und hergehend
schwenkt und somit das Windewerkzeug 20 bewegt.
Die lineare Bewegung des unteren Windewerkzeuges 22 erfolgt durch die vom Servomotor 66
angetriebene Steuerkurve 70 über die Rollen 74 und den Schlitten 42.
Das Windewerkzeug 20 des oberen Windeapparates 30 dient jetzt bei der Herstellung
linksgewundener Federkörper als inneres Werkzeug und das Windewerkzeug 22 des unteren
Windeapparates 32 als äußeres Windewerkzeug; während für rechtsgewundene
Schraubenfedern das obere Werkzeug 20 als äußeres Windewerkzeug und das untere
Werkzeug 22 als inneres Windewerkzeug dient (wobei "innen" und "außen" entsprechend der
in der DE-OS 23 10 174 wiedergegebenen Terminologie verwendet werden).
In den Fig. 6 und 7 ist die Federwindeeinrichtung zur Herstellung rechtsgewundener
Schraubenfedern im Einfinger-Windesystem eingerichtet dargestellt.
Bei dieser Einfinger-Windeeinrichtung erfolgt die motorische Bewegung des hier einzigen
Windewerkzeuges 120 in zwei Bewegungsrichtungen, wie nachfolgend unter Bezugnahme auf
die Fig. 1 bis 7 genauer beschrieben ist.
Das einzige Windewerkzeug 120 ist an einem Halter 122 am Schlitten 40 des oberen
Windeapparates 30 befestigt, wobei der Schlitten 40 über eine Kurvenscheibe 68 und auf
Bolzen 76 sitzende Rollen 72 hin- und hergehend zwangsgeführt wird. Die Kurvenscheibe 68
selbst wird von dem programmgesteuerten Servomotor 64 (Fig. 7) intermittierend vor- und
rückwärtsdrehend über das Getriebe 60 angetrieben. Gleichzeitig zu dieser linear und schräg
gerichteten Bewegung erfolgt noch eine programmgesteuerte Schwenkbewegung des oberen
Schlittenführungskörpers 36 um die Achse des Bolzens 48 als Schwenkmittelpunkt (bzw. kann
erfolgen). Diese Schwenkbewegung wird durch einen CNC-regelbaren Servomotor 86 über ein
Getriebe 84 auf eine Steuerkurve 88 übertragen (wie in Fig. 3 gezeigt) und von dort über zwei
Rollen 90 zwangsgesteuert auf den auf Bolzen 94 schwenkbaren Hebel 98 und weiter über eine
Koppel-Gelenkstange 106 über Bolzen 110 und 114 auf einen Schlittenführungskörper 36 des
oberen Windeapparates 30.
Der Schlitten 42 des für die Fertigung hier inaktiven unteren Windeapparates 32, dessen
Windewerkzeughalter entfernt ist, wurde über den Servomotor 66 (wie in Fig. 2) und die
Steuerkurve 70 in seine zurückgezogene, hintere Stellung verfahren.
Durch die zuvor beschriebene, gesteuerte geradlinige Bewegung des Windewerkzeuges 120 über
den Schlitten 40, die aber im Zusammenspiel mit der gesteuerten Schwenkbewegung des
Schlittenführungskörpers 36 steht, kann die Wirkfläche des Windewerkzeuges 120 jeden
erforderlichen Bewegungsverlauf durchfahren.
Zur Herstellung linksgewundener Schraubenfedern im Einfinger-Windesystem ist der untere
Windeapparat 32 im Einsatz, während der obere Windeapparat 30 jetzt inaktiv gesetzt ist. Die
geradlinige Bewegung des nicht gezeigten Windewerkzeuges erfolgt jetzt vom Servomotor 66 aus
über die Kurvenscheibe 70, und die Schwenkbewegung des unteren Schlittenführungskörpers 38
um die Bolzen 50 vom Servomotor 86 aus, der die Steuerkurve 88 zuvor so weit gedreht hat, daß
deren Rastbereich jetzt für den oberen inaktiven Windeapparat 30 zuständig ist, über diese
Steuerkurve 88 auf den Hebel 100 und von hier über die Koppel-Gelenkstange 108 auf den
Schlittenführungskörper 38.
Grundsätzlich können linksgewundene Schraubenfedern auch mit dem Windewerkzeug 120 des
oberen Windeapparates 30 hergestellt werden. Dazu ist nur erforderlich, daß der Windeapparat 30
von Servomotor 64 soweit nach oben gefahren wurde, daß das Windewerkzeug 120 jetzt auf der
anderen Seite, also oberhalb der Drahtführungsachse 34 am Draht 14 angreift und nach unten
arbeitend wirkt, während für die zuvor rechtsgewundenen Schraubenfedern das Windewerkzeug
120 unterhalb der Drahtführungsachse 34 am Draht 14 angriff und sich nach oben bewegte.
Wie den Fig. 1,5 und 6 entnehmbar ist, sind die beiden Windeapparate 30 und 32
spiegelsymmetrisch zur Drahtführungsachse 34 an der Windeplatte 26 angeordnet und
spiegelgleich zueinander ausgebildet.
Bei allen zuvor beschriebenen Windeverfahren können durch die getrennte Ansteuerung der
Windewerkzeuge auch nicht kreisrunde Schraubenfedern hergestellt werden, oder aber ist es
möglich, Federformen zu winden, die innerhalb einer Federwindung verschiedene Winderadien
besitzen.
Claims (9)
1. Federwindeeinrichtung, insbesondere für Federwindemaschinen, zur Herstellung wahlweise
rechts- oder linksgewundener Schraubenfedern aus Draht, mit Einzugswalzen (12) zum
Fördern des Drahtes (14) längs einer Drahtführungsachse (34) durch eine Drahtführung (16),
mit zwei Windeapparaten (30; 32), deren jeder einen Schlittenführungskörper (36; 38) aufweist,
in dem ein Schlitten (40; 42) verschieblich so angeordnet ist, daß ein mit dem Schlitten (40; 42)
verbundenes Windewerkzeug (22; 24) relativ zur Drahtaustrittsstelle des Drahtes (14) aus der
Drahtführung (16) linear beweglich geführt ist, wobei jeder Schlittenführungskörper (36; 38) an
seinem von der Drahtführung (16) abgewandten Endbereich um eine senkrecht zur
Drahtführungsachse (34) sowie parallel zu einer durch die Drahtführungsachse (34)
verlaufenden Mittelebene (M-M) gerichtete Schwenkachse (48; 50) verschwenkbar ist, beide
Windeapparate (30; 32) auf verschiedenen Seiten dieser Mittelebene (M-M) angeordnet sind,
jedem Windeapparat (30; 32) ein Antrieb (64, 68; 60, 70) zur Bewegung des Schlittens (40, 42)
und ein von einer Kurvenscheibe (88) gesteuertes Kurvengetriebe (90, 98, 106; 92, 100, 108) zum
Verschwenken des Schlittenführungskörpers (36; 38) um die Schwenkachse (48; 50) zugeordnet
ist, wobei den Kurvengetrieben (90, 98, 106; 92, 100, 108) beider Windeapparate (30; 32) eine
gemeinsame, von einem programmgesteuerten Motor (86) verschwenkbare Kurvenscheibe (88)
mit zwei Steuerabschnitten und einem Rastabschnitt zugeordnet ist, wobei jeder
Steuerabschnitt zur Einleitung von Steuerbewegungen in eines der beiden Kurvengetriebe
(90, 98, 106; 92, 100, 108) dient und der Rastabschnitt so ausgelegt ist, daß keine
Steuerbewegungen in die Kurvengetriebe (90, 98, 106; 92, 100, 108) eingeleitet werden und durch
Verdrehen der Kurvenscheibe (88) jeweils einer der Steuerabschnitte zur Herstellung von
Schraubenfedern in einer Winderichtung an das zugeordnete Kurvengetriebe
(90, 98, 106; 92, 100, 108) zu dessen Ansteuerung angeschaltet werden kann, während das
andere Kurvengetriebe (90, 100, 108; 90, 98, 106) am Rastabschnitt anliegt, und wobei das
angesteuerte Kurvengetriebe (90, 98, 106; 92, 100, 108) mit dem Antrieb (64, 68; 66, 70) für die
Bewegung eines der Schlitten (40; 42) programmgesteuert zusammenwirkt, während der Antrieb
(66, 70; 64, 68) des anderen Schlittens (42; 40) ausgeschaltet ist.
2. Federwindeeinrichtung nach Anspruch 1, bei der das Kurvengetriebe (90, 98, 106; 92, 100, 108)
jeweils eines Windeapparates (30; 32) mit dem Antrieb (64, 68; 66, 70) für die Bewegung des
Schlittens (40; 42) des jeweils anderen Windeapparates (32; 30) programmgesteuert
zusammenwirkt.
3. Federwindeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der als Antrieb für die Bewegung des
Schlittens (40; 42) bei jedem Windeapparat (30; 32) eine von einem programmgesteuerten Motor
(64; 66) verdrehbare Kurvenscheibe (68; 70) vorgesehen ist.
4. Federwindeeinrichtung nach Anspruch 3, bei der der Schlitten (40; 42) jedes Windeapparates
(30; 32) an der verdrehbaren Kurvenscheibe (68; 70) zwangsgeführt ist.
5. Federwindeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die Drehachse der für die
beiden Kurvengetriebe (90, 98, 106; 92, 100, 108) gemeinsamen Kurvenscheibe (88) in
Verlängerung der Drahtführungsachse (34) liegt.
6. Federwindeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 3 bis 5, bei der das Kurvengetriebe
(90, 98, 106; 92, 100, 108) eines Windeapparates (30; 32) mit dem Antrieb (64; 66) für die
Bewegung des Schlittens (40; 42) desselben Windeapparates (30; 32) programmgesteuert
zusammenwirkt.
7. Federwindeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der zwischen den
Windeapparaten (40; 42) und symmetrisch zur Drahtführungsachse (34) in deren Verlängerung
sowie in einem Abstand von der Drahtaustrittsstelle eine Führungsplatte (52) angebracht ist, die
auf ihren beiden den Windeapparaten (30, 32) zugewandten Seiten jeweils eine Führungsbahn
(54) aufweist, auf der das zugewandte Ende des Schlittenführungskörpers (36; 38) des
betreffenden Windeapparates (30; 32) gleitet.
8. Federwindeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei der die Windeapparate (30, 32)
spiegelsymmetrisch zur Mittelebene (M-M) angeordnet sind.
9. Federwindeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der die Windeapparate (30, 32)
spiegelgleich zueinander ausgebildet sind.
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