DE19918445A1 - Arbeitstisch - Google Patents
ArbeitstischInfo
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Abstract
Es wird ein Arbeitstisch mit einer Luftzuführeinrichtung und einer Absaugeinrichtung vorgestellt, wobei die Luftzuführeinrichtung aus einem Gebläse besteht, dessen über wenigstens zwei Blasdüsen austretender Luftstrom einen Luftschirm bildet und die Blasdüsen (1, 2) einander gegenüberliegend angeordnet sind. DOLLAR A Der Arbeitstisch ist transportabel und besteht insgesamt aus einem Rahmengestell (3), in dem eine Arbeitsplatte (4), eine Haube (5) und eine die Arbeitsplatte mit der Haube verbindende Rückwand (6) aufgenommen sind, wobei ein unterhalb der Arbeitsplatte angeordnetes Traggestell (7) einteiliger oder trennbarer Bestandteil des Rahmengestelles (3) ist. Die in der Haube und in der Arbeitsplatte vorhandenen Blasdüsen erzeugen Luftströmungen, die unter einem eingeschlossenen Winkel zueinander entgegengesetzt ausgerichtet sind.
Description
Die Erfindung betrifft einen Arbeitstisch nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Derartige Arbeitstische werden überwiegend im Werkstattbereich genutzt, wo es neben
dem herkömmlichen Einsatz auch möglich ist, sie beispielsweise für Löt-,
Schweißarbeiten oder andere Tätigkeiten zu verwenden, bei denen Abgase entstehen, die
einer Absaugung bedürfen. Die entstehenden Abgase, wie Aerosole, Stäube oder Gerüche
sind nicht nur belästigend, sondern zum Teil auch gesundheitsschädlich, so daß auf eine
sorgfältige Absaugung umso mehr geachtet werden muß, je mehr Schadstoffe vorhanden
sind. Die Intensität der Absaugung kann durch Absaugung einer größeren Luftmenge je
Zeiteinheit bis zu einem gewissen Grade erhöht werden, sodaß von den am Arbeitstisch
entstehenden Schadstoffen ein höherer Prozentsatz abgesaugt wird. Begrenzt ist diese
Möglichkeit der Steigerung der Absaugung einerseits aus wirtschaftlichen Erwägungen
heraus, weil hierzu auch entsprechend hohe Energiemengen benötigt werden, die für das
oder die Gebläse aufzuwenden sind. Dies trifft insbesondere in der kalten Jahreszeit zu,
weil dann frische, erwärmte Luft zugeführt werden muß. Andererseits entstehen durch
eine Erhöhung der Absaugleistung hohe Luftgeschwindigkeiten, die Zugluftcharakter
haben können.
Aus der DE 32 38 110 A1 ist ein Arbeitstisch bekannt, der sowohl eine
Luftzuführeinrichtung als auch eine Absaugeinrichtung aufweist. Die
Luftzuführeinrichtung besteht aus einem Gebläse, dessen über wenigstens zwei Blasdüsen
austretender Luftstrom einen Luftschirm bildet. Die Blasdüsen sind dabei am Außenrand
einer Arbeitsplatte umlaufend angeordnet, wobei die Absaugeinrichtung sich etwa zentral
oberhalb der Arbeitsplatte befindet.
Bei einem derartigen Arbeitstisch ist es jedoch nachteilig, daß die einen Luftschirm
bildende, permanent vom Außenumfang der Arbeitsplatte zur Absaugeinrichtung
strömende Luft, während der Bearbeitung eines auf der Arbeitsplatte befindlichen
Werkstückes durch die am Arbeitstisch tätige Person unterbrochen wird.
Infolge des Durchgreifens des Luftschirmes durch die Bedienperson und der daraus
resultierenden Unterbrechung der Strömung wird die Luftströmung turbulent, das heißt,
sie verwirbelt, sodaß sich die Abgase mit der verwirbelten Luft vermengen und
ungehindert in den freien Raum austreten können. Die Funktionsfähigkeit eines derartigen
Arbeitstisches ist demnach nicht dauerhaft und sicher gewährleistet.
Die permanente Luftströmung, welche durch die Blasdüsen erzeugt wird, bringt zudem
einen Zuglufteffekt mit sich, sodaß neben der Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen
auch ein subjektives Unwohlsein bei der an diesem Arbeitstisch tätigen Bedienperson
entsteht.
Der Erfindung liegt die technische Problemstellung zugrunde, einen Arbeitstisch zu
entwickeln, der eine zuverlässige Absaugung mit Schadstoffen angereicherter Luft
gewährleistet.
Diese technische Problemstellung wir mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Patentanspruches 1 gelöst.
Danach wird vorgeschlagen, die Blasdüsen, die Bestandteil der Luftzuführeinrichtung
sind, an einem gattungsgemäßen Arbeitstisch einander gegenüberliegend anzuordnen.
Durch eine derartige Ausführung eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches wird es
möglich, die entstandenen Abgase durch zwei zusammenwirkende Luftströmungen, die
aus unterschiedlichen Richtungen zugeführt werden, gezielt zu der Absaugeinrichtung zu
leiten. Von der Absaugeinrichtung aus werden die Abgase in an sich bekannter Weise
abgesaugt und einer sachgerechten Entsorgung zugeführt.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
So sieht eine sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, von den Blasdüsen
annähernd aufeinander zu gerichtete Luftströme zu erzeugen.
Die konstruktive Ausführung eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches besteht gemäß
einer weiteren Ausgestaltung aus einem Rahmengestell, in dem eine Arbeitsplatte und
eine Haube sowie eine die Arbeitsplatte mit der Haube verbindende Rückwand
aufgenommen sind. Unterhalb der Arbeitsplatte befindet sich ein Traggestell. Dieses kann
trennbarer Bestandteil des Rahmengestelles oder einstückig mit dem Rahmengestell
verbunden sein.
Zur Gewährleistung optimaler Flexibilität sollte der Arbeitstisch in seiner Baugröße
beschränkt sein. Um ihn transportabel auszuführen, wird deshalb vorgeschlagen, das
Rahmengestell aus Hohlprofilen, vorzugsweise aus Vierkanthohlprofilen mit
quadratischem Querschnitt, herzustellen.
Die Arbeitsplatte und die Haube sind einander gegenüberliegend angeordnet und nehmen
jeweils wenigstens eine Blasdüse auf. Als Blasdüsen können bekannte Ausführungen, wie
Breitschlitzblasdüsen oder andere eingesetzt werden.
Die einander gegenüberliegend angeordneten Blasdüsen erzeugen Luftströmungen, die
einen Luftschirm bilden und vorzugsweise in Richtung der Rückwand des Arbeitstisches
strömen. Die Wirkung der Luftströmung kann insgesamt verbessert werden, indem
beispielsweise in der Haube mehrere, durch Leitbleche voneinander getrennte
Blasdüsenreihen angeordnet werden.
Vorwiegend sind erfindungsgemäß jedoch die Blasdüsen in der Arbeitsplatte sowie in der
Haube im vorderen, der Rückwand gegenüberliegenden Bereich untergebracht.
Die aus den in der Haube und in der Arbeitsplatte aufgenommenen Blasdüsen
austretenden Luftströme sind auf die Rückwand ausgerichtet und schließen einen Winkel
miteinander ein, der größer als 0° ist und weniger als 180° beträgt.
Dabei sollte der Winkel zwischen den Luftschirmen vorzugsweise weniger als 180°
betragen, um zu vermeiden, daß die Luftströmungen exakt gegeneinander gerichtet sind.
Die Absaugeinrichtung besteht erfindungsgemäß aus mehreren, durch Leitbleche
voneinander getrennten Strömungskanälen, in deren Vereinigungsbereich ein
Absauggebläse integriert ist, welches die angesaugte Luft in ein Abluftsystem abführt. Die
durch Leitbleche getrennten Strömungskanäle der Absaugeinrichtung sollten dabei
vorzugsweise in der Haube und/oder in der Rückwand angeordnet werden. Die
Absaugeinrichtung befindet sich damit vorzugsweise im rückwandnahen Bereich des
Arbeitstisches.
Besonders sinnvoll ist es darüber hinaus, die Leitbleche als Verkleidungsbleche
auszuführen, sodaß gleichzeitig mit ihrer Funktion eine optische Gestaltung des
Arbeitstisches erreicht wird, die ansprechend und ästhetisch wirkt. Dementsprechend sind
die Leitbleche grundiert und werden anschließend lackiert. Vorzugsweise ist hier ein
hitzeunempfindlicher Lack einzusetzen. Als Leitbleche beziehungsweise
Verkleidungsbleche können einfache, gestanzte Ausführungen gewählt werden. Diese
sind mit dem Rahmengestell über Schraub- Kleb-, Schweiß-, Niet- oder andere, an sich
bekannte Verbindungsarten verbunden.
Zur Vermeidung subjektiv unangenehmer Zuglufterscheinungen ist es im Sinne der
Erfindung, die Luftzuführeinrichtung und auch die Absaugeinrichtung regelbar
auszuführen. Diese Regelung der Intensität der Absaugeinrichtung und der
Luftzuführeinrichtung kann beispielsweise über eine variierbare Änderung der
Winkelstellung der zugeordneten Leitbleche oder auch durch eine Änderung der
zugehörigen Gebläsedrehzahl erfolgen.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht ferner darin, die Blasdüsen an
mehreren Seiten des Arbeitstisches anzuordnen und diese einzeln beziehungsweise
seitenweise zu- oder abschaltbar zu gestalten. Diese konstruktive Ausführung ermöglicht
es der Bedienperson, den Standplatz zu wechseln und das Werkstück von mehreren
Seiten des Arbeitstisches aus zu bearbeiten, wobei gleichzeitig eine optimale Abführung
der schadstoffreichen Luft gewährleistet ist, in dem beispielsweise an der
gegenüberliegenden Seite des Arbeitstisches die Blasdüsen zugeschaltet werden, während
sie im Eingriffsbereich abgeschaltet sind. Damit wird einerseits eine unangenehme
Zuglufterscheinung im Tätigkeitsbereich der Bedienperson vermieden und andererseits
ein optimaler Schadstoffabtrag ermöglicht.
In die Absaugeinrichtung und in die Luftzuführeinrichtung können in an sich bekannter
Weise Filter integriert werden, um somit eine zusätzliche Luftreinigung zu erreichen.
Es ist demnach sogar möglich, die abgesaugte, schadstoffreiche Luft nach ihrer
Filtrierung dem Arbeitsraum, das heißt, der Umgebung, als gereinigte Luft wieder
zuzuführen, was insbesondere im Winter aus Gründen der Wärmeenergieeinsparung
sinnvoll ist.
Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Arbeitstisches sieht darüber hinaus
vor, in die Arbeitsplatte Öffnungen einzubringen, unterhalb derer ein Auffangbehälter
angeordnet ist. Während der Bearbeitung eines Werkstückes entstehende
Verunreinigungen können in einfacher Weise durch diese Öffnungen abgeführt und in
dem Auffangbehälter gesammelt werden.
Der Auffangbehälter ist lösbar unterhalb der Arbeitsplatte befestigt.
Die Öffnungen in der Arbeitsplatte können aber erfindungsgemäß ebenso mit einer
zusätzlichen Absauganlage kombiniert sein, sodaß die Verunreinigungen selbsttätig von
der Arbeitsplatte entfernt werden. Die Saugleistung dieser Absaugeinrichtung ist dabei
erheblich geringer zu halten, als die der Luftabsaugung des Arbeitstisches. Bei Integration
in die Absaugeinrichtung des Arbeitstisches müssen dementsprechend
Drosseleinrichtungen sowie gegebenenfalls auch separate Filter vorgesehen werden.
Der insgesamt aus einem einfachen Rahmengestell bestehende Arbeitstisch, dessen
Hohlprofile ihn infolge seiner leichten Bauweise transportabel machen, kann zudem mit
feststellbaren Rollen kombiniert werden, die unterhalb des Traggestelles angeordnet
werden.
Somit entsteht eine mobile Arbeitsstation, die je nach Bedarf von dem einen in einen
anderen Werkstattbereich verschoben werden kann. Dies ist insbesondere bei der
Verwendung eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches als Schweißtisch sinnvoll. Zudem
sollten an dem Arbeitstisch weitere elektrische Anschlüsse, wie beispielsweise Steckdosen
vorgesehen sein, um während des Arbeitsprozesses benötigte Geräte anschließen zu
können. Gedacht ist dabei ferner an zusätzliche Hydraulik-, Pneumatik- oder ander
Anschlüsse.
Je nach Einsatzzweck eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches kann es vorkommen, daß
starke Verunreinigungen auch die Blasdüsen verschmutzen. Deshalb wird vorgeschlagen,
die Blasdüsen unterhalb einer mit Schlitzen versehenen Abdeckung anzuordnen. Die
Abdeckung sollte abnehmbar gestaltet sein. Mit einer derartigen Ausführung ist es in
einfacher Weise möglich, die Blasdüsen im Bedarfsfall zu reinigen oder auszutauschen,
sodaß stets eine optimale Luftzufuhr und damit auch eine optimale Abführung der
verunreinigten, schadstoffreichen Luft gewährleistet ist.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, die Arbeitsplatte des
Arbeitstisches schwingungsdämpfend beziehungsweise schalldämpfend in eine Aufnahme
des Rahmengestelles einzusetzen. Die Schwingungsdämpfung oder Schalldämpfung kann
in einfacher Weise dadurch realisiert werden, daß zwischen dem Rahmengestell und der
eingelegten Arbeitsplatte Elastomerkörper oder andere elastische beziehungsweise
federnde Körper eingesetzt sind.
Der einfache und transportable Aufbau eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches legt
zudem die Möglichkeit nahe, mehrere Arbeitstische über Steck- oder
Schraubverbindungen miteinander verbindbar auszuführen. Somit kann beispielsweise
eine Lehrwerkstatt je nach Bedarf mit einem oder mehreren miteinander kombinierten
Arbeitstischen ausgestattet werden.
Eine sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht ferner darin, die Hohlprofile
des Rahmengestelles für die Luftzu- beziehungsweise Luftabführung zu nutzen. Somit
sind keine zusätzlichen am Arbeitstisch verlegten Rohrleitungen oder Anschlüsse
notwendig, was den erfindungsgemäßen Arbeitstisch insgesamt in seinem Aufbau stark
vereinfacht, sodaß er kostengünstig herstellbar ist.
Ein erfindungsgemäßer Arbeitstisch ist einfach aufgebaut, damit kostengünstig herstellbar
und multifunktional einsetzbar. Der erfindungswesentlichste Vorteil besteht jedoch in der
Kombination aus Luftzuführeinrichtung und Absaugeinrichtung, wobei die über
Blasdüsen zugeführte Luft außerhalb des Eingriffsbereichs der Bedienperson wirksam
wird, in dem sie sich dort mit den entstehenden Abgasen verbindet und zusammen mit
diesen abgesaugt wird.
Selbstverständlich können die vorstehend genannten und die nachfolgend noch zu
erläuternden Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination,
sondern auch in anderen Kombinationen, zusätzlich oder in Alleinstellung verwendet
werden, ohne dabei den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches wird
nachfolgend unter Bezugnahme auf die dazugehörigen Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Arbeitstisch in der Seitenansicht
und
Fig. 2 einen erfindungsgemäßen Arbeitstisch in der Ansicht entsprechend der Richtung
des Pfeiles A in Fig. 1.
Der in den Figuren dargestellte Arbeitstisch weist zunächst eine Absaugeinrichtung auf.
Diese ist in der Haube (5) aufgenommen und besteht aus einem Absauggebläse, das
integraler Bestandteil eines Absaugsystems ist sowie aus Leitblechen (8, 9 und 10), die
ihrerseits Strömungskanäle bilden. Die Leitbleche sind bei der gezeigten Ausführung im
rückwandnahen Bereich des Arbeitstisches angebracht und sowohl an der Rückwand (6)
als auch in der Haube (5) vorhanden. Die Blasdüsen (1) und (2) sind jeweils im vorderen,
also der Rückwand abgewandten Bereich der Arbeitsplatte (4) sowie der Haube (5)
angeordnet. Die Blasdüsen (1) und (2) erzeugen gerichtete Luftströmungen, die
insgesamt Luftschirme bilden. Die Luftströmungen sind, wie aus der Fig. 1 entnehmbar
ist, auf die Rückwand (6) ausgerichtet und schließen einen Winkel miteinander ein, der
größer als 0° ist und weniger als 180° beträgt, sodaß ein möglichst breiter Abschnitt
oberhalb der Arbeitsplatte (4) beströmt wird und die Luftströmungen etwa im mittigen
Bereich zwischen der Haube (5) und der Arbeitsplatte (4) zusammentreffen. In diesem
Bereich setzt auch die Wirkung der Absaugeinrichtung in vollem Umfang ein, sodaß die
zugeführte Luft sich optimal mit den Schadstoffen, die im Bereich der Arbeitsplatte (4)
entstehen und aufsteigen, verbindet, um anschließend durch die Absaugeinrichtung
abgeführt zu werden.
Die Luftströmung ist in der Fig. 1 durch Pfeile kenntlich gemacht. Der in den Figuren
dargestellte Arbeitstisch besteht insgesamt aus einem Rahmengestell (3), welches sich aus
im Querschnitt gesehen quadratischen Hohlprofilen zusammensetzt. Das Rahmengestell
(3) weist im unteren Bereich, also unterhalb der Arbeitsplatte (4) ein Traggestell (7) auf,
das über Schraubverbindungen unterhalb der Arbeitslatte (4) angeflanscht ist.
In die Arbeitsplatte sind mehrere Öffnungen (11) eingebracht. Unterhalb dieser
Öffnungen ist ein Auffangbehälter (12) angeordnet, der durch die Öffnungen (11)
hindurchfallende Verunreinigungen auffängt. Der Auffangbehälter (12) ist lösbar
innerhalb einer Schiebeführung gehalten, sodaß die Verunreinigungen in regelmäßigen
Abständen entsorgt werden können.
An der Haube (5) ist ferner im vorderen Bereich eine Beleuchtungseinrichtung (13)
angebracht. Die am Rahmengestell montierten Steckdosen dienen dazu, externe
elektrische Geräte anschließen zu können, die beispielsweise für die Bearbeitung eines
Werkstückes benötigt werden. Selbstverständlich können bei einem erfindungsgemäßen
Arbeitstisch anstelle oder in Verbindung mit diesen Elektroanschlüssen (14) und (15)
auch weitere für die Bearbeitung von Werkstücken erforderliche Anschlüsse vorgesehen
werden. Gedacht ist dabei beispielsweise an Hydraulik- oder Pneumatikanschlüsse.
1
Blasdüse
2
Blasdüse
3
Rahmengestell
4
Arbeitsplatte
5
Haube
6
Rückwand
7
Traggestell
8
,
9
,
10
Leitbleche
11
Öffnung
12
Auffangbehälter
13
Beleuchtungseinrichtung
14
,
15
Elektroanschluß
Claims (27)
1. Arbeitstisch mit einer Luftzuführeinrichtung und einer Absaugeinrichtung, wobei die
Luftzuführeinrichtung aus einem Gebläse besteht, dessen über wenigstens zwei Blasdüsen
austretender Luftstrom einen Luftschirm bildet,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Blasdüsen (1, 2) einander gegenüberliegend angeordnet sind.
2. Arbeitstisch nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die aus den Blasdüsen (1, 2) austretenden Luftströme annähernd einander
entgegengesetzt ausgerichtet sind.
3. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Arbeitstisch insgesamt aus einem Rahmengestell (3) besteht, in dem eine Arbeitsplatte
(4), eine Haube (5) und eine die Arbeitsplatte mit der Haube verbindende Rückwand (6)
aufgenommen sind und ein unterhalb der Arbeitsplatte angeordnetes Traggestell (7)
einteiliger oder trennbarer Bestandteil des Rahmengestelles (3) ist.
4. Arbeitstisch nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Rahmengestell (3) aus Hohlprofilen, vorzugsweise aus Vierkanthohlprofilen mit
quadratischem Querschnitt besteht.
5. Arbeitstisch nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Arbeitsplatte (4) und die Haube (5) einander gegenüberliegend angeordnet sind und
jeweils wenigstens eine Blasdüse (1 bzw. 2) aufnehmen.
6. Arbeitstisch nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
in der Haube (5) mehrere, durch Leitbleche voneinander getrennte Strömungskanäle mit
jeweils wenigstens einer Blasdüse vorhanden sind.
7. Arbeitstisch nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Blasdüsen (1, 2) in der Arbeitsplatte (4) und in der Haube (5) vorwiegend im
vorderen, der Rückwand (6) gegenüberliegenden Bereich angeordnet sind.
8. Arbeitstisch nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die aus den in der Haube (5) und in der Arbeitsplatte (4) aufgenommenen Blasdüsen (1,
2) austretenden Luftströme auf die Rückwand (6) ausgerichtet sind und einen Winkel
miteinander einschließen, der größer als 0° ist und weniger als 180° beträgt.
9. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Absaugeinrichtung aus mehreren, durch Leitbleche (8, 9, 10) voneinander getrennten
Strömungskanälen besteht, in deren Vereinigungsbereich ein Absauggebläse integriert ist,
das die angesaugte Luft in ein Abluftsystem abführt.
10. Arbeitstisch nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die durch Leitbleche (8, 9, 10) getrennten Strömungskanäle der Absaugeinrichtung in der
Haube (5) und/oder in der Rückwand (6) angeordnet sind.
11. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Absaugeinrichtung im rückwandnahen Bereich des Arbeitstisches angeordnet ist.
12. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Intensität sowohl der Absaugeinrichtung als auch der Luftzuführeinrichtung regelbar
ist.
13. Arbeitstisch nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Regelung der Intensität sowohl der Absaugeinrichtung als auch der
Luftzuführeinrichtung über eine Änderung der Winkelstellung der zugehörigen Leitbleche
oder durch eine Änderung der zugehörigen Gebläsedrehzahl erfolgt.
14. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Blasdüsen an mehreren Seiten des Arbeitstisches angeordnet und einzeln und/oder
seitenweise zu- oder abschaltbar sind.
15. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
in die Absaugeinrichtung Filter zur Luftreinigung integriert sind.
16. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
in die Arbeitsplatte Öffnungen (11) eingebracht sind, durch die Verunreinigungen in einen
unterhalb der Öffnungen eingesetzten Auffangbehälter (12) abführbar sind.
17. Arbeitstisch nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
unterhalb der Öffnungen (11) eine Absauganlage zur Absaugung der Verunreinigungen
vorhanden ist.
18. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens in der Haube (5) mindestens eine Beleuchtungseinrichtung (13) installiert ist.
19. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Arbeitstisch transportabel ist.
20. Arbeitstisch nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Arbeitstisch auf feststellbaren Rollen montiert ist.
21. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
an dem Arbeitstisch elektrische Anschlüsse (14, 15) vorhanden sind.
22. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Arbeitsfläche des Arbeitstisches etwa 1500 mal 1000 mm beträgt.
23. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Blasdüsen (1, 2) unterhalb einer mit Schlitzen versehenen Abdeckung untergebracht
sind und die Abdeckung abnehmbar gestaltet ist.
24. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Blasdüsen (1, 2) Breitschlitzdüsen sind.
25. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Arbeitsplatte (4) des Arbeitstisches schwingungsdämpfend und/oder schalldämpfend
in eine Aufnahme des Rahmengestelles (3) eingesetzt ist.
26. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere Arbeitstische über Steck- oder Schraubverbindungen miteinander verbindbar
sind.
27. Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das aus Hohlprofilen bestehende Rahmengestell (3) Bestandteil der Luftzuführeinrichtung
und der Absaugeinrichtung dergestalt ist, daß die Luftführung durch die vorhandenen
Hohlräume erfolgt.
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| DE19918445A1 true DE19918445A1 (de) | 2000-11-02 |
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ID=7905605
Family Applications (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE19918445B4 (de) |
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