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DE19917022C2 - Heckeinstiegauftritt für ein Straßentransportfahrzeug - Google Patents

Heckeinstiegauftritt für ein Straßentransportfahrzeug

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DE19917022C2 DE1999117022 DE19917022A DE19917022C2 DE 19917022 C2 DE19917022 C2 DE 19917022C2 DE 1999117022 DE1999117022 DE 1999117022 DE 19917022 A DE19917022 A DE 19917022A DE 19917022 C2 DE19917022 C2 DE 19917022C2
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R3/00Arrangements of steps or ladders facilitating access to or on the vehicle, e.g. running-boards
    • B60R3/02Retractable steps or ladders, e.g. movable under shock

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Heckeinstiegauftritt für ein Straßenfahrzeug (16), insbesondere einen sogenannten Kastenwagen mit einer quer zur Fahrtrichtung, im Bereich des Heckeinstiegs verlaufenden Auftrittsplatte (4), wobei die Auftrittsplatte (4, 5) über mindestens einen Träger (2) mit dem Fahrzeug verbunden und der mindestens eine Träger (2) in mindestens einer Halterung in Fahrzeugrichtung verschiebbar angeordnet ist. DOLLAR A Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (3) ein Federelement (8) und mindestens einen Dorn (7) und der Träger (2) eine Positionierungsaussparung (6), in die der Dorn (7) eingreifen kann, aufweist, so daß ein Anheben und Verkippen des mindestens einen Trägers (2) gegenüber der mindestens einen Halterung (3) ein Ausscheren der Positionierungsaussparung (6) aus dem Dorn (7) bewirkt, wobei der Träger (2) dann in seine Ruheposition geschoben werden kann und anschließend eine Absenkung des Trägers (2) gegenüber der Halterung (3) ein Eingreifen des Dorns (7) in die Positionierungsaussparung (6) bewirkt.

Description

Die Erfindung betrifft einen Heckeinstiegauftritt für ein Straßentransportfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei Straßentransportfahrzeugen besteht grundsätzlich das Problem, daß die Ladefläche der Transportfahrzeuge, aufgrund der darunter angeordneten Achsen und Räder des Kraftfahrzeuges, beziehungsweise teilweise auch des darunter angeordneten Motors, gegenüber der Straßenebene einen relativ hohen Abstand aufweist. Eine bekannte Lösung des Problems der hohen Ladefläche wird dadurch erreicht, daß die Straßentransportfahrzeuge über eine Rampe be- und entladen werden. Allerdings werden spezielle Vorrichtungen notwendig, sobald die Straßentransportfahrzeuge als Zulieferfahrzeuge eingesetzt werden und für das Ein- und Ausladen keine besonderen Be- und Entladerampen vorhanden sind. Bei größeren LKW's wird dieses Problem zum Teil auch dadurch gelöst, daß die LKW's über hydraulisch bewegbare Heckklappen verfügen, die gleichermaßen als Aufzug für die zu ladenden Frachten dienen können. Bei kleineren Fahrzeugen ist diese aufwendige und kostenintensive Mechanik nicht einsetzbar, da sie in Relation zum Gesamtfahrzeugpreis zu teuer ist.
Aus diesem Grund wird versucht dieses Problem mit einfachen Mitteln über einen Heckeinstiegauftritt zu lösen, der ohne hydraulische Systeme auskommt.
Es wird beispielhaft auf die oberbegriffbildende EP 042 14 07 A1 hingewiesen.
Diese Schrift offenbart einen Heckeinstiegauftritt für Kraftfahrzeuge, mit einer unter der Kraftfahrzeug-Chassis angeordneten, das Kraftfahrzeug nach hinten überragenden, querliegenden Trittplatte, die mittels am Kraftfahrzeug-Chassis befestigter Federn, um einen beschränkten Bereich im wesentlichen horizontal elastisch verschieblich gehalten ist, wobei die Trittplatte auf Tragrahmen festgelegt ist, an denen die einen Enden von Blattfedern befestigt sind und wobei die Blattfedern sich vom Kraftfahrzeug-Chassis aus bis zur Befestigung am Tragrahmen nach unten erstrecken.
Diese Art eines Heckeinstiegauftritts hat den Vorteil, daß beim Zurücksetzen des Fahrzeuges und Anstoßen gegen ein Hindernis die Auftrittsfläche diesem Hindernis ausweichen kann, indem sie durch die Feder nach unten in Richtung Chassis ausschwenkt und dadurch eine Beschädigung der Trittplatte und deren Aufhängung vermieden wird.
Der Nachteil besteht allerdings darin, daß die Trittplatte grundsätzlich nach hinten weit über das Fahrzeug übersteht und damit beim Hängerbetrieb Probleme verursacht. Der Wendekreis ist durch das Ausladen der Trittplatte nach hinten gegenüber dem Fahrzeuganhänger wesentlich reduziert. Weiterhin wird die Gesamtlänge des Fahrzeuges vergrößert, wodurch das Abstellen des Fahrzeuges in beengten Plätzen Probleme bereitet.
Eine Problemlösung hierfür zeigt die GB 22 48 814 mit einer Aufstiegsplatte, die auf eine, am Heck des Fahrzeuges angebrachte Anhängerkupplung bei Bedarf aufgeschraubt und nach der Benutzung wieder abgenommen werden kann.
Hierdurch wird zwar erreicht, daß bei der Nichtbenutzung der Heckeinstiegauftrittsplatte die ursprüngliche Größe des Kraftfahrzeuges nicht verändert wird und auch keine Bewegungseinschränkung für eventuell an der Anhängerkupplung hängende Anhänger besteht. Jedoch ist das Handling sehr aufwendig und es wird für die Platte zusätzlich ein Stauraum benötigt, in dem sie bei Nichtbedarf untergebracht werden kann.
Eine andere Lösung wird in der DE 39 15 387 A1 vorgeschlagen. Diese Schrift offenbart ein Kraftfahrzeug, mit einer im wesentlichen oberhalb eines querverlaufenden Stoßfängers angeordneten Hecktür, wobei der Stoßfänger zumindest bereichsweise zur Bildung einer Trittstufe aus einer im Fahrbetrieb eingenommenen Normalstellung um eine querverlaufende Schwenkachse in eine weitere Position schwenkbar ist, in der er unter Bildung der Trittstufe über den Fahrzeugumriß heckseitig hinausragt.
Diese Lösung ermöglicht zwar grundsätzlich einen Heckeinstieg in das Fahrzeug über eine Trittstufe, jedoch ist die Dimension einer derartigen Einstiegsauftrittsstufe durch die Höhe des Stoßfängers begrenzt, was dazu führt, daß die Stufe nicht breit genug ausgeführt werden kann, um einen bequemen und sicheren Auftritt zu gewährleisten. Andererseits ist naturgemäß eine derartige Lösung bei Fahrzeugen die aufgrund ihrer hinten angeordneten Hecktüre in diesem Bereich über keinen Stoßfänger verfügen nicht möglich.
Ein weiterer Lösungsversuch des Problems wird durch die EP 0 118 923 A2 versucht.
Diese Schrift zeigt einen Heckeinstiegsauftritt, bei dem die Arretierung und Bewegung des Heckeinstiegsauftritts durch einen Schubspindelantrieb mit einem elektrischen Getriebemotor bewirkt wird. Hierbei handelt es sich zwar um eine mögliche und gute Lösung, jedoch führt eine derartige Lösung zu enormen Kosten und ist damit wirtschaftlich nur schwer vertretbar.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Heckeinstiegauftritt gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 dahingehend zu verbessern, daß eine verbesserte Handhabung während des Betriebes möglich ist, die Trittstufe großzügig dimensioniert werden kann und außerdem im nicht benutzten Zustand der Auftritt die Größe des Fahrzeuges im Heckbereich nicht wesentlich verändert, wobei der Heckeinstiegsauftritt aus Kostengründen manuell bedienbar sein soll.
Diese Aufgabe wird durch einen Heckeinstiegauftritt mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Durch diese Ausführung ist es nun möglich, den Heckeinstiegauftritt manuell ein- und auszuziehen, so daß im Bedarfsfall ein ausreichend großer Auftritt für das Be- und Entladen des Fahrzeuges zur Verfügung steht, und nach dem Gebrauch der Heckeinstiegauftritt eingeschoben werden kann, so daß kein wesentlicher Überstand über das Fahrzeug besteht. Durch diese Art der Ausführung ist es möglich auch im Hängerbetrieb einen derartigen Heckeinstiegauftritt mitzuführen, wobei keine Einschränkung bezüglich der Beweglichkeit und Handhabung mit dem Anhänger besteht.
Eine bevorzugte Ausführung des Heckeinstiegauftrittes besteht darin, daß zwei Träger vorgesehen sind, so daß eine möglichst stabile Auflage des Auftritts gewährleistet ist und keine Torsionsneigung bei seitlichem Auftritt entsteht.
Eine besondere Ausführung des Heckeinstiegauftritts sieht vor, daß die Halterung den Träger umfaßt, wobei vorteilhaft Federelemente zur Sicherung des Trägers gegen ein ungewolltes Ausfahren während der Fahrt vorgesehen sind. Weiterhin können Positionierungs- Bohrungen im Träger vorgesehen werden und auf der Gegenseite die Halterung mit einem oder mehreren Dornen versehen werden, die in die Bohrung in bestimmten Position eingreifen.
Träger und Halterungen werden vorzugsweise aus Rechteckrohren beziehungsweise Vierkanteisen und einem den Träger umgebenden Rechteckrohr hergestellt. Ebenfalls ist es möglich den Träger als Rundeisen oder Rohr auszuführen und diesen in einer Halterung, die ebenfalls aus einem Rohr hergestellt ist, zu führen.
Die Trittplatte kann bevorzugt aus einem rutschfesten Blech, zum Beispiel einem Riffelblech oder einem Lochblech oder einem Lichtgitter bestehen, wobei dieses durch einen Rohrrahmen versteift werden kann.
Die Befestigung der Halterung kann beispielsweise am Fahrzeugrahmen direkt stattfinden. Jedoch besteht auch die Möglichkeit die Halterung an der Tragkonstruktion, zum Beispiel an der Quertraverse einer Anhängerkupplung zu befestigen.
Vorteilhaft kann auch die Halterung in die Anhängerkupplung integriert werden, beispielsweise wenn die Quertraverse der Anhängerkupplung entsprechende Öffnungen für die Führung der Träger aufweist.
Da die Trittplatte des Heckeinstiegauftrittes bei der Benutzung über das Fahrzeug hinausragt, ist es besonders vorteilhaft, wenn der Heckeinstiegauftritt mit einem Sensor und/oder mit einem Schalter versehen ist, der einen ersten Schaltungszustand in der eingefahrenen Position des Trittbrettes und einen zweiten Zustand in der ausgefahrenen Position des Trittbrettes aufweist. Hierdurch kann im Fahrzeuginneren die Position des Trittbrettes dargestellt werden oder ein Freigabesignal ausgelöst werden, sobald das Trittbrett sich im eingefahrenen und gesicherten Zustand befindet. Es ist aber auch möglich, daß in dieser Stellung kein Signal im Fahrzeuginneren erscheint und während die ausgefahrene Position des Trittbrettes im Fahrzeuginneren signalisiert wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung kann vorsehen, daß im zweiten Zustand, in dem Zustand, indem das Trittbrett ausgefahren ist die Zündung des Fahrzeuges unterbrochen und/oder eine sonstige Wegfahrsperre im Fahrzeug aktiviert wird.
Diese Schalter beziehungsweise Sensoren verhindern, daß unbeabsichtigt das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird, während der Gepäckeinstiegsauftritt noch ausgefahren ist und damit eventuell beim Rangieren Schäden am Anhänger oder sonstige Gefährdungen entstehen können. Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Die Erfindung soll nachfolgend, anhand der Zeichnungen, näher erläutert werden. Es stellen dar:
Fig. 1: Seitenansicht des Heckeinstiegauftritts;
Fig. 2: Aufsicht auf den Heckeinstiegauftritts;
Fig. 3: Querschnitt durch einen Träger mit Halterung und Federelement.
Die Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht eines Heckeinstiegauftrittes für ein Straßenfahrzeug, insbesondere für einen Kastenwagen, zum Beispiel einen Lieferwagen, wie er häufig von Handwerkern zur Auslieferung oder auch von Paketdiensten benutzt wird. Die Vorrichtung ist in zwei Positionen P1 und P2 dargestellt. Die Position P1 - gestrichelt gezeichnet - zeigt den Heckeinstiegauftritt in der eingeschobenen Position, während die durchgehend gezeichnete Figur die Position P2 des Heckeinstiegauftritts im ausgefahrenen Zustand darstellt. Der Heckeinstiegauftritt besteht aus zwei seitlich, unter der eigentlichen Trittplatte angeordneten Trägern 2, die als Rechteckrohre ausgebildet sind und in einer ebenfalls als Rechteckrohr ausgebildeten Halterung 3 verlaufen. Die Rechteckrohre des Trägers 2 weisen auf der Unterseite eine Bohrung 6 auf, in die in der ausgefahrenen Position eine mit dem Träger 2 verschraubte oder verschweißte Schraube 7 eingreift und die Position des Trägers festhält. Auf der Oberseite des Trägers 2 ist ein Federelement 8 vorgesehen, das einen elastischen Druck auf den unten liegenden Träger 2 ausübt und ein versehentliches Herausrutschen aus der Positionierung erschwert. Die Halterung 3, die als Rechteckrohr ausgebildet ist, weist an der Vorderseite (in Fahrrichtung) eine Anschrägung auf und ist außerdem wesentlich kürzer, als der Träger 2 selbst. Die Anschrägung ermöglicht ein Anheben des Auftritts auf der Rückseite und ein leichtes Verkippen des Trägers 2 gegenüber der Halterung 3, so daß der Träger aus der Positionierschraube 7 ausscheren und dann in seine Ruheposition geschoben werden kann.
Weiterhin ist in der Seitenansicht eine Anhängerkupplung 9 zu erkennen, die am Fahrzeugrahmen befestigt ist und über eine Quertraverse 10 verfügt, an der die Halterung des Heckeinstiegauftrittes angeklemmt ist.
Die Trittplatte des Heckeinstiegauftritts besteht aus einem Lochblech 4, welches durch einen Rohrrahmen 5 gestützt wird. Der Rohrrahmen selbst ist an den beiden Trägern 2 angeschweißt.
Wie in der Seitenansicht gut zu erkennen ist, kann die Trittplatte problemlos von Hand ausgefahren werden und überragt dann das Fahrzeug an der Heckseite so weit, daß ein bequemer Einstieg in das Fahrzeug ermöglicht ist. Andererseits ist der Auftritt in der Ruheposition P1 soweit eingeschoben, daß er die Fahrzeuglänge gegenüber der Anhängerkupplung 9 nicht überragt.
Die Fig. 2 zeigt eine Aufsicht der bevorzugten Ausführung des Heckeinstiegauftritts. Es sind die seitlich angeordneten Halterungen 3 zu erkennen, die über eine Quertraverse 11 miteinander verbunden sind und die durch die Bleche 12 versteift sind. Die Träger 2 verlaufen durch die Halterungen 3 und stützen auf ihrem Ende die Auftrittsplatte 4, die als Lochblech dargestellt ist, welche wiederum durch einen Rohrrahmen 5 versteift ist. Die dargestellte Ausführung zeigt die Trittplatte im eingefahrenen Zustand.
Die Fig. 3 stellt einen Querschnitt durch die Halterung des Heckeinstiegauftritts dar, wobei der Schnitt durch das Federelement 8 führt. Das Federelement 8 besteht aus einem federnden Druckstück mit Innensechskantschraube, das auf der Innenseite über eine Bohrung verfügt, in der sich eine Spiralfeder 14 befindet, die auf der Unterseite gegen eine beweglich gelagerte Kugel 15 drückt. Die Kugel 15 liegt auf der Oberseite des Trägers 2 und sorgt dafür, daß der Träger 2 mit seiner Öffnung 6 in der eingefahrenen, beziehungsweise in der ausgefahrenen Position, den Schraubenkopf umfaßt und auf diese Weise ein selbständiges Verschieben des Trägers und der Trittplatte verhindert.

Claims (18)

1. Heckeinstiegauftritt für ein Straßentransportfahrzeug (16), insbesondere einen sogenannten Kastenwagen, mit einer quer zur Fahrtrichtung, im Bereich des Heckeinstiegs verlaufenden Auftrittsplatte (4), wobei die Auftrittsplatte (4, 5) über mindestens einen Träger (2) mit dem Fahrzeug verbunden ist, wobei der mindestens eine Träger (2) in mindestens einer Halterung (3) in Fahrzeugrichtung verschiebbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß einerseits die Halterung (3) ein Federelement (8) und mindestens einen Dorn (7) aufweist und andererseits der Träger (2) mindestens eine Positionierungsaussparung (6), in die der mindestens eine Dorn (7) eingreifen kann, aufweist, so daß ein Anheben und Verkippen des mindestens einen Trägers (2) gegenüber der mindestens einen Halterung (3) ein Ausscheren der mindestens einen Positionierungsaussparung (6) aus dem mindestens einen Dorn (7) bewirkt und dann der mindestens eine Träger (2) in seine Ruheposition geschoben werden kann und anschließend eine Absenkung des mindestens einen Trägers (2) gegenüber der mindestens einen Halterung (3) ein Eingreifen des mindestens einen Dorns (7) in die mindestens eine Positionieraussparung (6) bewirkt.
2. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Träger (2) und zwei Halterungen (3) vorgesehen sind.
3. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1-2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (3) den Träger (2) umfaßt.
4. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (3) auf ihrer Vorderseite eine Schräge aufweist.
5. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Träger (2) ein Rechteckrohr oder ein Vierkanteisen ist.
6. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (3) ein Rechteckrohr ist.
7. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Träger (2) ein Rundeisen oder ein Rohr ist.
8. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (3) ein Rohr ist.
9. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftrittplatte (4, 5) aus einem rutschfesten Blech (4) mit einem steifen Rahmen (5) besteht.
10. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (8) eine Schraube mit innenliegender Spiralfeder (14) und federbelasteter Kugel (15) ist.
11. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger mehrere Positionierungsaussparung (6) aufweist.
12. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (3) am Fahrzeugrahmen beziehungsweise an der Fahrzeugunterseite befestigt ist.
13. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (3) an der Tragkonstruktion einer Anhängerkupplung (9) befestigt ist.
14. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (3) und die Tragkonstruktion der Anhängerkupplung (9) eine Einheit bilden.
15. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sensor und/oder Schalter vorgesehen ist, der mindestens einen ersten Schaltungszustand in der eingefahrenen Position der Auftrittsplatte (4) und einen zweiten Schaltungszustand in der ausgefahrenen Position der Auftrittsplatte (4) aufweist.
16. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß im ersten Zustand ein Freigabesignal oder kein Signal im Fahrzeuginneren erscheint beziehungsweise ertönt.
17. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß im zweiten Zustand die ausgefahrene Position der Auftrittsplatte (4) im Fahrzeuginneren signalisiert wird.
18. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß im zweiten Zustand die Zündung des Fahrzeuges unterbrochen und/oder eine sonstige Wegfahrsperre aktiviert ist.
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