DE19917022C2 - Heckeinstiegauftritt für ein Straßentransportfahrzeug - Google Patents
Heckeinstiegauftritt für ein StraßentransportfahrzeugInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Heckeinstiegauftritt für ein Straßenfahrzeug (16), insbesondere einen sogenannten Kastenwagen mit einer quer zur Fahrtrichtung, im Bereich des Heckeinstiegs verlaufenden Auftrittsplatte (4), wobei die Auftrittsplatte (4, 5) über mindestens einen Träger (2) mit dem Fahrzeug verbunden und der mindestens eine Träger (2) in mindestens einer Halterung in Fahrzeugrichtung verschiebbar angeordnet ist. DOLLAR A Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (3) ein Federelement (8) und mindestens einen Dorn (7) und der Träger (2) eine Positionierungsaussparung (6), in die der Dorn (7) eingreifen kann, aufweist, so daß ein Anheben und Verkippen des mindestens einen Trägers (2) gegenüber der mindestens einen Halterung (3) ein Ausscheren der Positionierungsaussparung (6) aus dem Dorn (7) bewirkt, wobei der Träger (2) dann in seine Ruheposition geschoben werden kann und anschließend eine Absenkung des Trägers (2) gegenüber der Halterung (3) ein Eingreifen des Dorns (7) in die Positionierungsaussparung (6) bewirkt.
Description
Die Erfindung betrifft einen Heckeinstiegauftritt für
ein Straßentransportfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei Straßentransportfahrzeugen besteht grundsätzlich
das Problem, daß die Ladefläche der Transportfahrzeuge,
aufgrund der darunter angeordneten Achsen und Räder des
Kraftfahrzeuges, beziehungsweise teilweise auch des
darunter angeordneten Motors, gegenüber der
Straßenebene einen relativ hohen Abstand aufweist. Eine
bekannte Lösung des Problems der hohen Ladefläche wird
dadurch erreicht, daß die Straßentransportfahrzeuge
über eine Rampe be- und entladen werden. Allerdings
werden spezielle Vorrichtungen notwendig, sobald die
Straßentransportfahrzeuge als Zulieferfahrzeuge
eingesetzt werden und für das Ein- und Ausladen keine
besonderen Be- und Entladerampen vorhanden sind. Bei
größeren LKW's wird dieses Problem zum Teil auch
dadurch gelöst, daß die LKW's über hydraulisch
bewegbare Heckklappen verfügen, die gleichermaßen als
Aufzug für die zu ladenden Frachten dienen können. Bei
kleineren Fahrzeugen ist diese aufwendige und
kostenintensive Mechanik nicht einsetzbar, da sie in
Relation zum Gesamtfahrzeugpreis zu teuer ist.
Aus diesem Grund wird versucht dieses Problem mit
einfachen Mitteln über einen Heckeinstiegauftritt zu
lösen, der ohne hydraulische Systeme auskommt.
Es wird beispielhaft auf die oberbegriffbildende
EP 042 14 07 A1 hingewiesen.
Diese Schrift offenbart einen
Heckeinstiegauftritt für Kraftfahrzeuge, mit einer
unter der Kraftfahrzeug-Chassis angeordneten, das
Kraftfahrzeug nach hinten überragenden, querliegenden
Trittplatte, die mittels am Kraftfahrzeug-Chassis
befestigter Federn, um einen beschränkten Bereich im
wesentlichen horizontal elastisch verschieblich
gehalten ist, wobei die Trittplatte auf Tragrahmen
festgelegt ist, an denen die einen Enden von
Blattfedern befestigt sind und wobei die Blattfedern
sich vom Kraftfahrzeug-Chassis aus bis zur Befestigung
am Tragrahmen nach unten erstrecken.
Diese Art eines Heckeinstiegauftritts hat den Vorteil,
daß beim Zurücksetzen des Fahrzeuges und Anstoßen gegen
ein Hindernis die Auftrittsfläche diesem Hindernis
ausweichen kann, indem sie durch die Feder nach unten
in Richtung Chassis ausschwenkt und dadurch eine
Beschädigung der Trittplatte und deren Aufhängung
vermieden wird.
Der Nachteil besteht allerdings darin, daß die
Trittplatte grundsätzlich nach hinten weit über das
Fahrzeug übersteht und damit beim Hängerbetrieb
Probleme verursacht. Der Wendekreis ist durch das
Ausladen der Trittplatte nach hinten gegenüber dem
Fahrzeuganhänger wesentlich reduziert. Weiterhin wird
die Gesamtlänge des Fahrzeuges vergrößert, wodurch das
Abstellen des Fahrzeuges in beengten Plätzen Probleme
bereitet.
Eine Problemlösung hierfür zeigt die
GB 22 48 814 mit einer Aufstiegsplatte,
die auf eine, am Heck des Fahrzeuges angebrachte
Anhängerkupplung bei Bedarf aufgeschraubt und nach der
Benutzung wieder abgenommen werden kann.
Hierdurch wird zwar erreicht, daß bei der
Nichtbenutzung der Heckeinstiegauftrittsplatte die
ursprüngliche Größe des Kraftfahrzeuges nicht verändert
wird und auch keine Bewegungseinschränkung für
eventuell an der Anhängerkupplung hängende Anhänger
besteht. Jedoch ist das Handling sehr aufwendig und es
wird für die Platte zusätzlich ein Stauraum benötigt,
in dem sie bei Nichtbedarf untergebracht werden kann.
Eine andere Lösung wird in der
DE 39 15 387 A1 vorgeschlagen. Diese
Schrift offenbart ein Kraftfahrzeug, mit einer im
wesentlichen oberhalb eines querverlaufenden
Stoßfängers angeordneten Hecktür, wobei der Stoßfänger
zumindest bereichsweise zur Bildung einer Trittstufe
aus einer im Fahrbetrieb eingenommenen Normalstellung
um eine querverlaufende Schwenkachse in eine weitere
Position schwenkbar ist, in der er unter Bildung der
Trittstufe über den Fahrzeugumriß heckseitig
hinausragt.
Diese Lösung ermöglicht zwar grundsätzlich einen
Heckeinstieg in das Fahrzeug über eine Trittstufe,
jedoch ist die Dimension einer derartigen
Einstiegsauftrittsstufe durch die Höhe des Stoßfängers
begrenzt, was dazu führt, daß die Stufe nicht breit
genug ausgeführt werden kann, um einen bequemen und
sicheren Auftritt zu gewährleisten. Andererseits ist
naturgemäß eine derartige Lösung bei Fahrzeugen die
aufgrund ihrer hinten angeordneten Hecktüre in diesem
Bereich über keinen Stoßfänger verfügen nicht möglich.
Ein weiterer Lösungsversuch des Problems wird durch die
EP 0 118 923 A2 versucht.
Diese Schrift zeigt einen Heckeinstiegsauftritt, bei
dem die Arretierung und Bewegung des
Heckeinstiegsauftritts durch einen Schubspindelantrieb
mit einem elektrischen Getriebemotor bewirkt wird.
Hierbei handelt es sich zwar um eine mögliche und gute
Lösung, jedoch führt eine derartige Lösung zu enormen
Kosten und ist damit wirtschaftlich nur schwer
vertretbar.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen
Heckeinstiegauftritt gemäß dem Oberbegriff des
Anspruches 1 dahingehend zu verbessern, daß eine
verbesserte Handhabung während des Betriebes möglich
ist, die Trittstufe großzügig dimensioniert werden kann
und außerdem im nicht benutzten Zustand der Auftritt
die Größe des Fahrzeuges im Heckbereich nicht
wesentlich verändert, wobei der Heckeinstiegsauftritt
aus Kostengründen manuell bedienbar sein soll.
Diese Aufgabe wird durch einen Heckeinstiegauftritt mit den Merkmalen des Anspruches 1
gelöst.
Durch diese Ausführung ist es nun möglich, den
Heckeinstiegauftritt manuell ein- und auszuziehen, so
daß im Bedarfsfall ein ausreichend großer Auftritt für
das Be- und Entladen des Fahrzeuges zur Verfügung
steht, und nach dem Gebrauch der Heckeinstiegauftritt
eingeschoben werden kann, so daß kein wesentlicher
Überstand über das Fahrzeug besteht. Durch diese Art
der Ausführung ist es möglich auch im Hängerbetrieb
einen derartigen Heckeinstiegauftritt mitzuführen,
wobei keine Einschränkung bezüglich der Beweglichkeit
und Handhabung mit dem Anhänger besteht.
Eine bevorzugte Ausführung des Heckeinstiegauftrittes
besteht darin, daß zwei Träger vorgesehen sind, so daß
eine möglichst stabile Auflage des Auftritts
gewährleistet ist und keine Torsionsneigung bei
seitlichem Auftritt entsteht.
Eine besondere Ausführung des Heckeinstiegauftritts
sieht vor, daß die Halterung den Träger umfaßt, wobei
vorteilhaft Federelemente zur Sicherung des Trägers
gegen ein ungewolltes Ausfahren während der Fahrt
vorgesehen sind. Weiterhin können Positionierungs-
Bohrungen im Träger vorgesehen werden und auf der
Gegenseite die Halterung mit einem oder mehreren Dornen
versehen werden, die in die Bohrung in bestimmten
Position eingreifen.
Träger und Halterungen werden vorzugsweise aus
Rechteckrohren beziehungsweise Vierkanteisen und einem
den Träger umgebenden Rechteckrohr hergestellt.
Ebenfalls ist es möglich den Träger als Rundeisen oder
Rohr auszuführen und diesen in einer Halterung, die
ebenfalls aus einem Rohr hergestellt ist, zu führen.
Die Trittplatte kann bevorzugt aus einem rutschfesten
Blech, zum Beispiel einem Riffelblech oder einem
Lochblech oder einem Lichtgitter bestehen, wobei dieses
durch einen Rohrrahmen versteift werden kann.
Die Befestigung der Halterung kann beispielsweise am
Fahrzeugrahmen direkt stattfinden. Jedoch besteht auch
die Möglichkeit die Halterung an der Tragkonstruktion,
zum Beispiel an der Quertraverse einer Anhängerkupplung
zu befestigen.
Vorteilhaft kann auch die Halterung in die
Anhängerkupplung integriert werden, beispielsweise wenn
die Quertraverse der Anhängerkupplung entsprechende
Öffnungen für die Führung der Träger aufweist.
Da die Trittplatte des Heckeinstiegauftrittes bei der
Benutzung über das Fahrzeug hinausragt, ist es
besonders vorteilhaft, wenn der Heckeinstiegauftritt
mit einem Sensor und/oder mit einem Schalter versehen
ist, der einen ersten Schaltungszustand in der
eingefahrenen Position des Trittbrettes und einen
zweiten Zustand in der ausgefahrenen Position des
Trittbrettes aufweist. Hierdurch kann im
Fahrzeuginneren die Position des Trittbrettes
dargestellt werden oder ein Freigabesignal ausgelöst
werden, sobald das Trittbrett sich im eingefahrenen und
gesicherten Zustand befindet. Es ist aber auch möglich,
daß in dieser Stellung kein Signal im Fahrzeuginneren
erscheint und während die ausgefahrene Position des
Trittbrettes im Fahrzeuginneren signalisiert wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung kann vorsehen,
daß im zweiten Zustand, in dem Zustand, indem das
Trittbrett ausgefahren ist die Zündung des Fahrzeuges
unterbrochen und/oder eine sonstige Wegfahrsperre im
Fahrzeug aktiviert wird.
Diese Schalter beziehungsweise Sensoren verhindern, daß
unbeabsichtigt das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird,
während der Gepäckeinstiegsauftritt noch ausgefahren
ist und damit eventuell beim Rangieren Schäden am
Anhänger oder sonstige Gefährdungen entstehen können.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und
nachstehend noch zu erläuternden Merkmale der Erfindung
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination,
sondern auch in anderen Kombinationen oder in
Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der
Erfindung zu verlassen.
Die Erfindung soll nachfolgend, anhand der Zeichnungen,
näher erläutert werden. Es stellen dar:
Fig. 1: Seitenansicht des Heckeinstiegauftritts;
Fig. 2: Aufsicht auf den Heckeinstiegauftritts;
Fig. 3: Querschnitt durch einen Träger mit Halterung
und Federelement.
Die Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht eines
Heckeinstiegauftrittes für ein
Straßenfahrzeug, insbesondere für einen Kastenwagen,
zum Beispiel einen Lieferwagen, wie er häufig von
Handwerkern zur Auslieferung oder auch von
Paketdiensten benutzt wird. Die Vorrichtung ist in zwei
Positionen P1 und P2 dargestellt. Die Position P1 -
gestrichelt gezeichnet - zeigt den Heckeinstiegauftritt
in der eingeschobenen Position, während die durchgehend
gezeichnete Figur die Position P2 des
Heckeinstiegauftritts im ausgefahrenen Zustand
darstellt. Der Heckeinstiegauftritt besteht aus zwei
seitlich, unter der eigentlichen Trittplatte
angeordneten Trägern 2, die als Rechteckrohre
ausgebildet sind und in einer ebenfalls als
Rechteckrohr ausgebildeten Halterung 3 verlaufen. Die
Rechteckrohre des Trägers 2 weisen auf der Unterseite
eine Bohrung 6 auf, in die in der ausgefahrenen
Position eine mit dem Träger 2 verschraubte oder
verschweißte Schraube 7 eingreift und die Position des
Trägers festhält. Auf der Oberseite des Trägers 2 ist
ein Federelement 8 vorgesehen, das einen elastischen
Druck auf den unten liegenden Träger 2 ausübt und ein
versehentliches Herausrutschen aus der Positionierung
erschwert. Die Halterung 3, die als Rechteckrohr
ausgebildet ist, weist an der Vorderseite (in
Fahrrichtung) eine Anschrägung auf und ist außerdem
wesentlich kürzer, als der Träger 2 selbst. Die
Anschrägung ermöglicht ein Anheben des Auftritts auf
der Rückseite und ein leichtes Verkippen des Trägers 2
gegenüber der Halterung 3, so daß der Träger aus der
Positionierschraube 7 ausscheren und dann in seine
Ruheposition geschoben werden kann.
Weiterhin ist in der Seitenansicht eine
Anhängerkupplung 9 zu erkennen, die am Fahrzeugrahmen
befestigt ist und über eine Quertraverse 10 verfügt, an
der die Halterung des Heckeinstiegauftrittes angeklemmt
ist.
Die Trittplatte des Heckeinstiegauftritts besteht aus
einem Lochblech 4, welches durch einen Rohrrahmen 5
gestützt wird. Der Rohrrahmen selbst ist an den beiden
Trägern 2 angeschweißt.
Wie in der Seitenansicht gut zu erkennen ist, kann die
Trittplatte problemlos von Hand ausgefahren werden und
überragt dann das Fahrzeug an der Heckseite so weit,
daß ein bequemer Einstieg in das Fahrzeug ermöglicht
ist. Andererseits ist der Auftritt in der Ruheposition
P1 soweit eingeschoben, daß er die Fahrzeuglänge
gegenüber der Anhängerkupplung 9 nicht überragt.
Die Fig. 2 zeigt eine Aufsicht der bevorzugten
Ausführung des Heckeinstiegauftritts. Es sind die
seitlich angeordneten Halterungen 3 zu erkennen, die
über eine Quertraverse 11 miteinander verbunden sind
und die durch die Bleche 12 versteift sind. Die Träger
2 verlaufen durch die Halterungen 3 und stützen auf
ihrem Ende die Auftrittsplatte 4, die als Lochblech
dargestellt ist, welche wiederum durch einen Rohrrahmen
5 versteift ist. Die dargestellte Ausführung zeigt die
Trittplatte im eingefahrenen Zustand.
Die Fig. 3 stellt einen Querschnitt durch die
Halterung des Heckeinstiegauftritts dar, wobei der
Schnitt durch das Federelement 8 führt. Das
Federelement 8 besteht aus einem federnden Druckstück
mit Innensechskantschraube, das auf der Innenseite über
eine Bohrung verfügt, in der sich eine Spiralfeder 14
befindet, die auf der Unterseite gegen eine beweglich
gelagerte Kugel 15 drückt. Die Kugel 15 liegt auf der
Oberseite des Trägers 2 und sorgt dafür, daß der Träger
2 mit seiner Öffnung 6 in der eingefahrenen,
beziehungsweise in der ausgefahrenen Position, den
Schraubenkopf umfaßt und auf diese Weise ein
selbständiges Verschieben des Trägers und der
Trittplatte verhindert.
Claims (18)
1. Heckeinstiegauftritt für ein Straßentransportfahrzeug (16),
insbesondere einen sogenannten Kastenwagen, mit
einer quer zur Fahrtrichtung, im Bereich des
Heckeinstiegs verlaufenden Auftrittsplatte (4),
wobei die Auftrittsplatte (4, 5) über mindestens
einen Träger (2) mit dem Fahrzeug verbunden ist,
wobei der mindestens eine Träger (2) in mindestens
einer Halterung (3) in Fahrzeugrichtung
verschiebbar angeordnet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß einerseits die Halterung (3)
ein Federelement (8) und mindestens einen Dorn (7)
aufweist und andererseits der Träger (2)
mindestens eine Positionierungsaussparung (6), in
die der mindestens eine Dorn (7) eingreifen kann,
aufweist, so daß ein Anheben und Verkippen des
mindestens einen Trägers (2) gegenüber der
mindestens einen Halterung (3) ein Ausscheren der
mindestens einen Positionierungsaussparung (6) aus
dem mindestens einen Dorn (7) bewirkt und dann der
mindestens eine Träger (2) in seine Ruheposition
geschoben werden kann und anschließend eine
Absenkung des mindestens einen Trägers (2)
gegenüber der mindestens einen Halterung (3) ein
Eingreifen des mindestens einen Dorns (7) in die
mindestens eine Positionieraussparung (6) bewirkt.
2. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Träger (2) und zwei Halterungen (3) vorgesehen
sind.
3. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der
voranstehenden Ansprüche 1-2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterung (3) den Träger
(2) umfaßt.
4. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der
voranstehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterung (3) auf ihrer
Vorderseite eine Schräge aufweist.
5. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der
voranstehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens eine Träger (2)
ein Rechteckrohr oder ein Vierkanteisen ist.
6. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden
Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterung (3) ein Rechteckrohr ist.
7. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der
voranstehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens eine Träger (2)
ein Rundeisen oder ein Rohr ist.
8. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden
Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterung (3) ein Rohr ist.
9. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden
Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Auftrittplatte (4, 5) aus einem rutschfesten Blech
(4) mit einem steifen Rahmen (5) besteht.
10. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der
voranstehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Federelement (8) eine
Schraube mit innenliegender Spiralfeder (14) und
federbelasteter Kugel (15) ist.
11. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der
voranstehenden Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger mehrere
Positionierungsaussparung (6) aufweist.
12. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der vorstehenden
Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Halterung (3) am Fahrzeugrahmen
beziehungsweise an der Fahrzeugunterseite
befestigt ist.
13. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der
voranstehenden Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterung (3) an der
Tragkonstruktion einer Anhängerkupplung (9)
befestigt ist.
14. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden
Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterung (3) und die Tragkonstruktion der
Anhängerkupplung (9) eine Einheit bilden.
15. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der
voranstehenden Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Sensor und/oder Schalter
vorgesehen ist, der mindestens einen ersten
Schaltungszustand in der eingefahrenen Position
der Auftrittsplatte (4) und einen zweiten
Schaltungszustand in der ausgefahrenen Position
der Auftrittsplatte (4) aufweist.
16. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden
Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß im ersten
Zustand ein Freigabesignal oder kein Signal im
Fahrzeuginneren erscheint beziehungsweise ertönt.
17. Heckeinstiegauftritt gemäß dem voranstehenden
Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß im
zweiten Zustand die ausgefahrene Position der
Auftrittsplatte (4) im Fahrzeuginneren
signalisiert wird.
18. Heckeinstiegauftritt gemäß einem der
voranstehenden Ansprüche 15 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß im zweiten Zustand die Zündung
des Fahrzeuges unterbrochen und/oder eine sonstige
Wegfahrsperre aktiviert ist.
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| DE1999117022 DE19917022C2 (de) | 1999-04-15 | 1999-04-15 | Heckeinstiegauftritt für ein Straßentransportfahrzeug |
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