DE19917832C2 - Papiermaschinen-Bespannung sowie damit hergestelltes Tissue-Papier - Google Patents
Papiermaschinen-Bespannung sowie damit hergestelltes Tissue-PapierInfo
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Landscapes
- Paper (AREA)
- Treatment Of Fiber Materials (AREA)
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Description
Das technische Gebiet, auf das sich die Erfindung bezieht,
betrifft die Herstellung von Tissue-Papier auf einer
entsprechenden Papiermaschine, in der insbesondere ein TAD-
Bereich vorhanden ist (TAD = Through Air Drying =
Durchströmtrocknung). In diesem TAD-Bereich wird ein
spezielles Einprägegewebe eingesetzt.
Die Blattbildung des Papiers und die dreidimensionale
Strukturierung eines bereits gebildeten, jedoch in Folge
eines hohen Rest-Wassergehaltes noch deformierbaren feuchten
Faservlieses, geschieht üblicherweise auf Stützgeweben, die
textilen Webprozessen entstammen.
Die dreidimensionale Strukturierung eines feuchten
Papierblattes durch Bildung von Zonen geringer Dichte,
umrahmt durch verdichtete Bereiche, wird bei modernen Tissue-
Erzeugungsmaschinen im Rahmen einer Vortrocknung des Blattes
in einer Vortrockenpartie vor dem Yankee-Zylinder
vorgenommen. Die Vortrocknung des Papierblattes geschieht auf
dem Stützgewebe durch Konvektion, indem Heißluft durch die
auf dem Stützgewebe liegende Papierbahn hindurchgepreßt wird.
Man spricht von Durchströmtrocknung oder TAD, dem "Through
Air Drying".
Die dreidimensionale Strukturierung erfolgt üblicherweise in
drei Schritten, die meist örtlich getrennt aufeinanderfolgen.
Den ersten Schritt bildet eine Auslenkung der Fasern in
Z-Richtung in die vom TAD-Einprägegewebe angebotenen
strukturierenden Vertiefungen des Stützgewebes, die
systematisch über die papierberührte Fläche des Stützgewebes
verteilt sind. Die Auslenkung der Fasern in Z-Richtung wird
hervorgerufen durch Luft- und Wasserströmung, unterstützt
durch Vakuum in einem oder ggf. mehreren Saugkästen, die auf
der der papierberührten Seite gegenüberliegenden Seite des
Stützgewebes angeordnet ist/sind.
Die Auslenkung der Fasern in Z-Richtung in das Innere der
Vertiefungen schafft im Papierblatt Zonen verringerter
Dichte, die auch als Kissen (Pillows) bezeichnet werden.
Diese in einem Muster angeordneten Zonen verringerter Dichte
werden in einem zweiten Schritt auf bzw. im Inneren des
Stützgewebes durch die durchströmende Luft eines oder
mehrerer TAD-Zylinder getrocknet und damit in der
vorliegenden Faserverteilung fixiert. Man spricht dann von
einem "Einfrieren" des Faserverteilungszustandes.
In einem dritten Schritt erfolgt dann eine partielle
Kompression des vorgetrockneten Faservlieses durch Anpressen
des Stützgewebes mit der daraufliegenden vorgetrockneten
Papierbahn, mit Hilfe einer Preßwalze gegen die Oberfläche
des Yankee-Zylinders. Die Kompression der Papierbahn erfolgt
an den erhabenen Stellen des Stützgewebes, die sowohl in
bestimmten Bereichen der Stützgewebeoberfläche von Kett- als
auch von Schußdrähten gebildet werden können. Dabei bleiben
die in den Vertiefungen des Stützgewebes liegenden Fasern von
einer Kompression verschont. TAD-Einprägegewebe stellen als
Stützgewebe eine Sonderform der Siebe dar, die durch Webart,
Drahtauswahl hinsichtlich Material, Durchmesser,
Querschnittsform und Nachbehandlung, beispielsweise
Thermofixierung und Schleifen der Oberfläche, ihre typischen
strukturbildenden Eigenschaften aufweisen.
Papiermaschinen-Bespannungen sind beispielsweise aus
WO 96/04418, DE-OS 30 08 344, EP 0 724 038 A1 bekannt.
Das technische Problem (Aufgabe) der Erfindung besteht darin,
eine Papiermaschinen-Bespannung zu schaffen, welche geeignet
und aufgebaut ist im Hinblick auf ein damit hergestelltes
Tissue-Papier einer verbesserten dreidimensionalen
Oberflächenstruktur in Form einer Folge von Einbuchtungen und
Erhebungen für die Erzielung eines Tissue-Papiers
verbesserten Aussehens, verbesserter Weichheit und
vergrößerten Volumens im Zusammenhang mit einer verbesserten
Wasseraufnahme und einem verbesserten Tastgefühl.
Dieses Problem wird insbesondere durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Lösung wird eine Papiermaschinen-
Bespannung geschaffen, bei der herausragend tiefe
Einbuchtungen mit der Folge vorhanden sind, daß insbesondere
im TAD-Bereich mit dieser Papiermaschinen-Bespannung ein
Papier und insbesondere ein Tissue-Papier hergestellt werden
kann, welches eine herausragend große Dreidimensionalität
aufweist im Hinblick auf eine Vergrößerung des spezifischen
Volumens, die das Papier besonders flauschig erscheinen läßt
und darüber hinaus neben einer herausragenden Weichheit auch
eine herausragende Wasseraufnahmefähigkeit zeigt. Darüber
hinaus ergibt sich eine verbesserte Ähnlichkeit mit einer
gewebten Struktur und damit ein stoffähnlicherer Charakter.
Mit der beschriebenen Papiermaschinen-Bespannung kann eine
Papierstruktur mit einer hohen Anzahl von kissenartigen Zonen
verminderter Dichte hergestellt werden, die systematisch über
die Gesamtfläche des Faservlieses verteilt vorliegen. Die
Ausdehnung der kissenartigen Zonen verminderter Dichte in
Z-Richtung, d. h. deren Dicke, weist relativ zu ihrer
Flächengröße ein Maximum auf. Jede kissenartige Zone
niedriger Dichte ist von ihren kissenartigen Nachbarzonen
erkennbar getrennt durch eine linienartige Umrahmung erhöhter
Dichte, wobei diese linienartige Umrahmung kontinuierlich
oder durch Unterbrechungen diskontinuierlich sein kann. Die
optisch kontinuierlich erscheinenden Linienbereiche zeichnen
sich durch eine gegenüber den kissenartigen Zonen niedriger
Dichte stark erhöhte, gleichmäßige Dichte aus. Sind die
Linienzüge unterbrochen, so weisen die Linienzüge im Bereich
dieser Unterbrechung gegenüber den kontinuierlich
erscheinenden Linienzügen eine niedrigere Dichte auf, die
jedoch wiederum deutlich höher ist im Vergleich zu der der
kissenartigen Zonen.
Die linienartigen Umrahmungen bestimmen die flächige
Ausdehnung der kissenartigen Zonen. Die Gesamtheit der
kissenartigen Zonen mit ihren linienartigen Umrahmungen
liefert ein optisch erkennbares makroskopisches
Verteilungsmuster, das typisch für das zur Strukturierung
verwendete TAD-Imprinting-Fabric und dessen Webart und
Nachbehandlung ist.
Dabei ist die im Faservlies erzeugte dreidimensionale
Struktur mit ihrem typischen Muster die spiegelbildliche
Abbildung der dreidimensionalen Struktur und des
Verteilungsmusters der zur Erzeugung verwendeten Bespannung.
Insbesondere wenn eine Durchströmtrocknung zum Einsatz kommt
und insbesondere wenn die erwähnte Verdichtung am
Trocknungszylinder vorgenommen wird, zeichnen sich die
erfindungsgemäß hergestellten Tissue-Papiere gegenüber
konventionell erzeugten, nichtstrukturierten Tissue-Papieren
durch ein deutlich erhöhtes spezifisches Volumen mit
verbesserter Knüllweichheit aus, sowie ein erhöhtes
Aufnahmevermögen für Flüssigkeiten, insbesondere Wasser.
Auch gegenüber herkömmlichen TAD-Papiermaschinen-Bespannungen
erzeugen die erfindungsgemäßen TAD-Papiermaschinen-
Bespannungen ein Papier mit deutlich erhöhtem spezifischen
Volumen, verbesserter Knüllweichheit und verbessertem
Aufnahmevermögen für Flüssigkeiten.
Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Eine weitere Steigerung der Tiefe der Einbuchtungen läßt sich
durch die Merkmale des Anspruchs 2 erzielen. Aus den übrigen
Unteransprüchen ergeben sich eine Reihe von
Ausführungsbeispielen.
In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Darstellung der Definition des
Flächentraganteiles anhand einer schematischen
dreidimensionalen Zeichnung;
Fig. 2 eine Anordnung des Sensors der Meßeinrichtung sowie
die Meßrichtung;
Fig. 3 die Probe einer Bespannung unter dem
Triangulationssensor;
Fig. 4 eine Skizze des realen Querschnittes eines TAD-
Siebes mit Trägermaterial;
Fig. 5 eine Skizze des Meßergebnisses;
Fig. 6 eine Skizze der gewählten normierten Auflageebene;
Fig. 7 eine Darstellung der Definition des relativen
Flächenanteils und des Flächentraganteils als
Querschnitt durch die Fig. 1;
Fig. 8 die relativen Flächenanteile für eine Bespannung
SCA 1;
Fig. 9 den Flächentraganteil für die Bespannung SCA1;
Fig. 10 die Darstellung von 30% und 60%
Flächentraganteil;
Fig. 11 die Darstellung der idealisierten Bespannungsdicke;
Fig. 12 eine Vergleichsbespannung mit der Bezeichnung BST
von der Papierseite her gesehen;
Fig. 13 eine Vergleichsbespannung mit der Bezeichnung
44 GST von der Papierseite her gesehen;
Fig. 14 eine Vergleichsbespannung mit der Bezeichnung
44 MST von der Papierseite her gesehen;
Fig. 15 eine Bespannung gemäß der Erfindung mit der
Bezeichnung SCA1 von der Papierseite her gesehen;
Fig. 16 eine erfindungsgemäße Bespannung mit der
Bezeichnung SCA2 von der Papierseite her gesehen;
Fig. 17 eine erfindungsgemäße Bespannung mit der
Bezeichnung SCA3 von der Papierseite her gesehen;
Fig. 18 eine erfindungsgemäße Bespannung mit der
Bezeichnung SCA4 von der Papierseite her gesehen;
und
Fig. 19 eine erfindungsgemäße Bespannung mit der
Bezeichnung SCA5 von der Papierseite her gesehen.
Nachfolgend wird anhand einer erfindungsgemäßen Bespannung
SCA1 die Messung der Bespannung erläutert. Dabei wird
synonym für Bespannung der Begriff "Sieb" verwendet.
Triangulationssensor OTM2 der Firma Wolf & Beck
Steuergerät: Basisgerät RS232 mit Synch.-Buchse
Tisch: DC(Galil)-Motor gesteuerter Meßtisch mit 2 Achsen;
Verfahrweg: 50 mm; laterale Auflösung je Achse < 1 µm
Das System wird komplett von der Firma UBM Messtechnik
GmbH (Ottostr. 2, D-76275 Ettlingen) geliefert.
Der Triangulationssensor OTM2 ist ein optoelektronischer
Lasersensor zur berührungslosen Distanz-Erfassung,
bestehend aus Meßkopf und Steuergerät.
Der Meßkopf ist als koaxiale Anordnung von Sende- und
Empfangsoptik realisiert. Die Sendeoptik besteht aus einem
sichtbaren Halbleiterlaser mit Kollimatoroptik. Der
Laserstrahl weist eine geringe Apertur auf und tritt
zentrisch aus dem Meßkopf aus. Das von der Oberfläche
diffus reflektierte Licht wird rotationssymmetrisch (360°)
ausgewertet und trägt primär zur Meßwertgewinnung bei. Ein
mechanischer Aufbau ohne bewegliche Teile ermöglicht hohe
Beschleunigung des Meßkopfes auch während der Messung.
Um Fremdlichteinflüsse zu vermeiden, wird die Intensität
des Laserstrahls mit hoher Frequenz moduliert. Die
emittierte Strahlungsleistung wird in Abhängigkeit von den
Meßbedingungen geregelt. Dadurch ist eine zuverlässige
Messungen auf Oberflächen mit unterschiedlichstem
Reflexionsverhalten möglich. Die Empfangssignale werden im
Meßkopf aufbereitet und digitalisiert, wodurch sich eine
hohe Störsicherheit der Verbindungsleitung zwischen
Meßkopf und Steuergerät ergibt.
Das Steuergerät enthält eine digitale Schaltung zur
Linearisierung und zeitlichen Filterung der erfaßten
Daten. Über diese Schnittstelle erfolgt die
Meßwertausgabe.
Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die allgemeinen
Betriebsdaten, die Genauigkeit der Messung sowie die
Laserdaten.
Die Meßwerte werden in einer Datei gespeichert und können
mit der Software UBSoft 1.9 bearbeitet werden. Ein Export
der Daten in Excel ist jedoch nicht möglich.
Die Software kann über die Firma Stemmer Imaging GmbH
(Gutenbergstr. 11, D-82178 Puchheim) bezogen werden.
Der Flächentraganteil im Sinne der Erfindung beschreibt
den jeweiligen Anteil der Schnittfläche durch Material
bezogen auf die Gesamtfläche. Der Flächentraganteil
definiert sich dann durch den Anteil der Fläche c × d
bezogen auf die Gesamtfläche a × b (Fig. 1). Sehr grob
strukturierte Siebe haben nur einen geringen Zuwachs des
Flächentraganteils, wenn die Flächentraganteilsänderung
auf die Höhenänderung bezogen wird.
- 1. Es wird ein 50 × 50 mm großes Stück mit einem Lötkolben aus dem Sieb SCA1 herausgetrennt, so daß der Rand des Siebes nicht ausfranst und die Probe formstabil bleibt. Die Größe der Probe ist aber generell frei wählbar. Die Auswahl der Meßfläche innerhalb der Probengröße ist vom Webmuster des Siebes abhängig und erfolgt so, daß ergebnisverfälschende Randeinflüsse weitestgehend eliminiert werden. Für ein 8-Schaft-Sieb mit Fadendurchmessern von 400 × 450 µm muß die Meßfläche daher größer als 7 × 7 mm sein.
- 2. Die Rückseite (Auflagefläche auf der als Trägermaterial dienenden Glasplatte) des Siebes wird mit Schmirgelpapier angeschliffen, damit die Auflagefläche gleichmäßig wird und durch das Heraustrennen abgelöste herausstehende Fadenstücke entfernt werden.
- 3. Siebprobe mit Druckluft reinigen.
- 4. Siebprobe mit doppelseitigem Klebeband auf eine der Probengröße entsprechende Glasplatte (50 × 50 mm) kleben. Durch die Fixierung auf der Glasplatte kann sich das Sieb nicht Wellen und eine ebene Oberfläche wird gewährleistet, d. h. das Sieb bleibt formstabil.
- 5. Siebprobe mit Blow-Flag (entfernbare Tarnfarbe, amerikanisches Produkt) besprühen, um die für den Lasersensor erforderliche einheitliche Reflexion zu gewährleisten. Die Farbmenge muß gut dosiert werden, da eine zu große Farbmenge die Hohlräume im Sieb schließen kann, während eine zu geringe Farbmenge die Reflexion senkt.
- 6. Die nach den Punkten 1 bis 5 vorbereitete Probe wird unter Berücksichtigung der Maschinenlaufrichtung des Siebes (= Maschinenrichtung in Fig. 2) so auf den Meßtisch gelegt, daß die Maschinenlaufrichtung des Siebes mit einer Achse (y-Koordinatenrichtung) des 2-Achsenmeßtisches zusammenfällt. Über dem Meßtisch ist der Triangulationssensor installiert (Fig. 2). Die Ausrichtung der Probe in Maschinenlaufrichtung erfolgt mit Augenmaß und ist daher nicht immer exakt. Fig. 3 zeigt die Probe unter dem Triangulationssensor mit Meßbereich, Arbeitsabstand und Erkennungsbereich.
- 1. Meßstrecke: 12 mm, Punktedichte: 50 P/mm in Maschinen- und Querrichtung, d. h. es werden 600 × 600 Punkte pro Messung erfaßt. Die zu wählende Größe der Meßfläche wird bestimmt durch die Wiederholung des Musters. So muß z. B. für ein 8-shed-Sieb eine Fläche von größer als 8 mal 8 Fäden gemessen werden.
- 2. Die Messung erfolgt schrittweise durch automatisches
Verstellen des Meßtisches mit der darauf fixierten Probe
entlang der beiden Verstellachsen mit einer
"Abtastgeschwindigkeit", die nicht von der Meßfrequenz
abhängig ist. Die Abtastgeschwindigkeit beträgt 3 mm/s.
Der Verfahrweg der Probe ist schematisch in Fig. 2 rechts dargestellt. Der Startpunkt der Messung ist Mitte (1), d. h. die Messung startet in der Mitte der Fläche. Dann folgt eine Leerfahrt zum unteren linken Punkt der Fläche und die eigentliche Messung beginnt. Nach Beendigung der Messung nach ca. 11 h in der oberen rechten Ecke, erfolgt eine Leerfahrt zum Ausgangspunkt. Die Meßrichtung ist bei diesem Vorgang "vorwärts", d. h. die Messung erfolgt bei Vorwärtsbewegung des Tisches in Quer- und Maschinenlaufrichtung. - 3. Es werden nur die Meßwerte der Profilmessung aufgezeichnet.
- 1. Da die Probe trotz aller Sorgfalt nicht planparallel unter dem Sensor fixiert werden kann, muß die gemessene Fläche anhand der Meßwerte zunächst unter Zuhilfenahme mathematischer Methoden ausgerichtet werden, um zu gewährleisten, daß sie planparallel erscheint. Hierfür stehen zwei verschiedene Werkzeuge (Lineare Regression und Auflagefläche) zur Verfügung.
- 2. Das Werkzeug "Lineare Regression" richtet eine Meßreihe anhand einer Regressions-Ebene aus. Die Ebene wird dabei nach der Methode der kleinsten Quadrate aus den Meßpunkten erzeugt und in die Meßgrafik eingezeichnet und anschließend von der gemessenen Datei subtrahiert.
- 3. Das Werkzeug "Auflageebene" richtet die Meßfläche nach den drei höchsten Punkten aus.
- 4. Für das Sieb SCA1 wird eine Höhe von 2638 µm gemessen (Maximum: 1006 µm, Minimum: -1632 µm). Ausgerichtet wird die gemessene Fläche durch das Werkzeug "Auflageebene", wodurch sich eine Höhe von 2628 µm ergibt (Maximum: 0 µm, Minimum: -2628 µm).
- 5. Wegen der offenen Fläche bzw. "Löcher" der TAD-Siebe gleicht die graphische Darstellung des Meßergebnisses nicht dem realen Sieb (Fig. 4). Wie in Fig. 5 dargestellt, werden die optisch geschlossenen Flächenanteile des Siebes als scheinbar tiefer bzw. als dicker wahrgenommen im Vergleich zum meßtechnisch ermittelten Abstand der Oberfläche des Trägermaterials zum Lasersensor, wobei die Oberfläche des Trägermaterials als Referenzebene dient. Dies resultiert aus den unterschiedlichen Reflexionsfaktoren von Sieb und Trägermaterial. Die reale mit einem Dickenmeßgerät (gemäß EN 12625-3: 1999) ermittelte Dicke des Siebes SCA1 beträgt 1778 µm.
- 6. Da durch die Vorbehandlung des Siebes mit Blow-Flag für ein einheitliches Reflexionsverhalten aller Drähte des Gewebes (Sieb) gesorgt wurde und nur Höhendifferenzen zwischen den Oberflächen der das Gewebe bildenden Kett- und Schußdrähte von Interesse sind, spielt die Fehlmessung im absoluten Abstand zur Oberfläche des Trägermaterials (Referenzebene) für die Praxis keine Rolle und kann durch Normierung eliminiert werden.
- 7. Da die sogenannte "Meßhöhe" (2628 µm) wesentlich größer als die reale Siebdicke (1778 µm) ist, werden die Höhen zunächst auf 1900 µm begrenzt bzw. normiert (Maximum: 0 µm, Minimum: -1900 µm). Diese Höhenbegrenzung wird abhängig von der realen Siebdicke gewählt. Sollte diese mehr als 1900 µm betragen, müssen alle Siebe auf ein höheres Maß begrenzt werden (Fig. 6). Ein Vergleich der ermittelten Ergebnisse darf daher nur an Proben durchgeführt werden, die auf das gleiche Maß begrenzt worden sind.
- 8. Das Meßsystem erkennt aufgrund seiner internen Auswertesoftware und aufgrund der geeigneten Wahl des Meßpunkteabstandes strukturmäßig zusammengehörige Werte gleichen Abstandes vom Sensor (Höhe, Dicke). Strukturmäßige Zusammengehörigkeit im Sinne der Messung meint, daß die auszuwertenden Meßpunkte zu jeweils einer eindeutig definierten Oberfläche z. B. der eines einzelnen Kett- oder Schußdrahtes gehören.
- 9. Durch Zusammenfassen strukturmäßig zusammengehöriger Punkte gleichen Abstandes vom Sensor (d. h. gleicher Höhe/Dicke) ergeben sich die Höhen oder Konturlinien, die die Begrenzung der Schnittebene mit dem Gewebematerial, d. h. die durch die Schnittebene in einer bestimmten Höhe geschnittenen Kett- und Schußdrähte, bilden. Aus dem Abstand der Konturlinien zusammengehöriger Strukturelemente des Gewebes lassen sich die einer bestimmten Höhe zukommende als "Flächentraganteil" bezeichnete Schnittflächen errechnen. Es ist zu beachten, daß ab der größten Ausdehnung der Kett- bzw. Schußdrähte nur die projizierte Fläche und nicht die reale Fläche berücksichtigt wird.
- 10. Ein Export der Flächentraganteilskurven von der UBSoft- Datei in andere Programme ist bei der vorhandenen Ausrüstung nicht möglich. Die ausgerichteten, begrenzten Flächen werden daher in Bild-Dateien (8-bit Graudarstellung, TIF-Format) konvertiert, um anschließend mit der Bildanalyse Software OPTIMAS weiter bearbeitet zu werden.
- 1. Die Konvertierung in eine 8-bit Tiff-Datei bedeutet, daß
die 1900 µm Höhendifferenz in 256 Helligkeitsstufen (0 bis
255) umgerechnet werden (Maximum: Helligkeitsstufe 255 =
0 µm; Minimum: Helligkeitstufe 0 = -1900 µm). Mit dem
Werkzeug PercentArea (relativer Flächenanteil) wird der
relative Flächenanteil jeder der 256 Helligkeitsstufen
bestimmt. Dies bedeutet, daß im Gegensatz zum
Flächentraganteil nicht die einer Schnittebene
zugeordneten Strukturelemente des Gewebes ermittelt
werden, sondern die einer Helligkeitsstufe zugehörigen
Strukturelemente. In Fig. 7 ist beispielhaft ein Teilstück
der Fig. 1 als zweidimensionale Zeichnung dargestellt und
zeigt den Unterschied zwischen relativem Flächenanteil und
Flächentraganteil. a1 bis a5 sind die Strukturelemente
einer Helligkeit von 97 bzw. Höhe von -1177 µm. Diese
Strukturelemente des relativen Flächenanteiles
berücksichtigen nur die Helligkeit bei einer bestimmten
Höhe bzw. nur die Flächenstücke, die seit dem vorherigem
Schnitt (bei Helligkeit 98 bzw. Höhe -1170 µm) neu
erscheinen. Der relative Flächenanteil bei den
entsprechenden Höhen wird durch Aufsummieren der einzelnen
Strukturelemente ai gebildet, d. h.:
b1 bis b3 stellt in Fig. 7 die Strukturelemente des Flächentraganteiles bei einer Helligkeit von 97 bzw. Höhe von -1177 µm dar. Der Flächentraganteil dieser Höhe bzw. Helligkeit wird durch Summieren der einzelnen Strukturelemente bi gebildet, d. h.:
Durch Summieren der relativen Flächenanteile bis zu einer bestimmten Helligkeit kann so der Flächentraganteil bei dieser Helligkeit bzw. Höhe berechnet werden, d. h.:
Durch Summieren der relativen Flächenanteile von der Höhe 0 µm bzw. Helligkeit 255 bis zur Höhe -1177 µm bzw. Helligkeit 97 wird ebenfalls der Flächentraganteil gebildet, d. h.:
Um den maximalen Flächentraganteil von 100% bei der Höhe -1900 µm bzw. Helligkeit 0 zu erhalten, müssen alle relativen Flächenanteile von 0 bis 255 addiert werden. In der Tabelle auf der letzten Seite ist dies als Beispiel für das Sieb SCA 1 angegeben. - 2. Die erhaltenen Daten werden nach Excel exportiert.
- 3. In Fig. 8 sind die relativen Flächenanteile über der Dicke, die aus den Helligkeitsstufen berechnet werden können, für das Sieb SCA 1 dargestellt.
- 4. Durch Summieren der einzelnen "relativen Flächenanteile" gleichen Abstandes vom Sensor (gleiche Höhe oder Dicke) wird der Flächentraganteil berechnet. Die Höhendifferenz wird über dem Flächentraganteil dargestellt, so daß die Änderung der Höhe zwischen verschiedenen Flächentraganteilen abgelesen werden kann. (Fig. 9).
- 5. Da das gemessene Sieb SCA1 nicht angeschliffen war, können Höhen bzw. Dicken auch für einen Flächentraganteil von kleiner als 30% abgelesen werden. Für einen Einsatz in der Tissuemaschine würde das Sieb jedoch auf eine Kontaktfläche von 30% angeschliffen werden, wodurch sich der Verlauf der Kurve ab einem Flächentraganteil von 30% nicht unterscheiden würde.
- 6. Zur Beurteilung von TAD-Sieben sollte einer der Grenzwerte der Flächentraganteil von 30% sein. Ein Flächentraganteil von 30% sollte deshalb gewählt werden, weil TAD-Siebe üblicherweise angeschliffen werden. Die Aussage von mehreren Experten ist, daß TAD-Siebe nicht stärker als auf 30% Kontaktfläche, entspricht 30% Flächentraganteil, angeschliffen werden (Fig. 10). Das Anschleifen beeinflußt zwar den Verlauf des Flächentraganteils zwischen 0 und 30%, jedoch nicht mehr den oberhalb von 30%, vorausgesetzt, daß nicht mehr als auf 30% Kontaktfläche angeschliffen wird. Das bedeutet, daß für ein bestimmtes Sieb unabhängig von dem Anschleifen der Flächentraganteil eines geschliffenen und ungeschliffenen TAD-Siebes oberhalb von 30% exakt gleich sein sollte.
- 7. Für den Vergleich mehrerer, unterschiedlicher, einlagiger Siebe bedeutet dies, daß die relativen Flächenanteile und Flächentraganteile in Tabelle 2 alle auf 30% Flächentraganteil eines Siebes normiert werden, d. h. die Werte aller anderen Siebe werden in der Tabelle auf 30% Flächentraganteil eines Siebes verschoben.
- 8. TAD-Siebe haben fast immer eine offene Fläche bzw. Löcher. Deswegen wird ein Flächentraganteil von 100% zumindest theoretisch am Sieb nicht erreicht. Es werden zwar bei den Messungen 100% Flächentraganteil ausgewiesen, dies wird aber nur durch die Einbeziehung des unter dem Sieb befindlichen Trägermaterials erreicht. Um bei Vergleichen unterschiedlicher, einlagiger Siebe den Einfluß unterschiedlicher Siebdicken und der Struktur des eingesetzten Trägermaterials auszuschließen, muß der Bereich des Flächentraganteils nach oben beschränkt werden (vergleiche Fig. 5, 6 Begrenzung des Meßergebnisses). Die offene Fläche der Siebe beträgt in den meisten Fällen ca. 20 bis 30%. Beschränkt man den Flächentraganteil auf 60% ist man ausreichend vom Beginn des Einflusses der offenen Fläche entfernt (Fig. 10).
- 9. Betrachtet man nur die Höhendifferenz zwischen 30% und 60% Flächentraganteil ergibt sich, daß flache Siebe nur eine geringe Höhendifferenz aufweisen. Stark strukturierte Siebe weisen dagegen gerade in diesem Bereich eine wesentlich größere Höhendifferenz auf. Tabelle 2 zeigt die Analyse mehrerer TAD-Siebe, die einerseits den Stand der Technik entsprechen, andererseits erfindungsgemäße Ausbildungsformen darstellen und so diese Annahme bestätigen. Strukturierte Siebe zeichnen sich durch eine Höhendifferenz von mehr als 170 µm aus.
Aufgrund der vorherigen Definition wird der
Flächentraganteil sehr stark durch die verwendeten
Drahtdurchmesser von Schuß und Kette beeinflußt. Je dicker
die Drähte, umso größer ist die Höhendifferenz zwischen 30
und 60% Flächentraganteil. Um den Einfluß der
Drahtdurchmesser zu eliminieren, bietet es sich an, die
Höhendifferenz zwischen 30 und 60% Flächentraganteil auf
die Summe der größten Drahtdurchmesser von Kette und Schuß
zu beziehen und diesen Klassifizierungskennwert als
"relative Näpfchentiefe" zu bezeichnen. Die relative
Näpfchentiefe wird in Prozent angegeben. Die relative
Näpfchentiefe zeigt, daß stark strukturierte Siebe hohe
Werte ausweisen. Als Grenze zwischen herkömmlichen und
neuen Sieben ergibt sich der Wert 20%. Abgeschätzte
Werte, d. h. nach der in Fig. 11 relativierten
Höhendifferenz, sind in Tabelle 2 zusammengefaßt.
In der Tabelle auf der nächsten Seite sind die zu den
verschiedenen Höhen, die aus den Helligkeitstsufen
berechnet wurden, gehörenden relativen Flächenanteile
(ermittelt mit dem Werkzeug PercentArea im Programm
Optimas) und die daraus berechneten Flächentraganteile für
das Sieb SCA1 dargestellt. Mit diesen Zahlenwerten wurden
auch die Diagramme 8 und 9 erstellt.
Der "Flächentraganteil" im Sinne des erfindungsgemäßen
Bewertungsverfahrens ist definiert als die zu messende
Oberfläche, die eine imaginäre Kontaktfläche mit einer
geometrisch idealen planen Oberfläche ohne Einwirkung einer
Anpreßkraft im planen Kontakt berühren würde, wenn die Kett-
und Schußdrähte der Bespannung von oben kommend vom höchsten
Berührungspunkt an, beispielsweise durch planparalleles
Abschleifen, in ihrer Dicke quasi kontinuierlich immer weiter
verringert werden, wobei zu beachten ist, daß durch
Abschleifen die reale Fläche, also auch die Abnahme der Kett-
bzw. Schußdrahtflächen, berücksichtigt wird, während ein
Lasermeßgerät unterhalb der größten Schnittfläche nur deren
Projektion wahrnimmt. Beispielsweise kann diese theoretische
Betrachtung in den beiden Grenzen zwischen 30% und 60%
Flächentraganteil vorgenommen werden.
Hinsichtlich der Definition der projizierten Schnittfläche
ist folgendes auszuführen. Bei den Höhenmessungen mit z. B.
einem Lasergerät muß darauf geachtet werden, daß die
Schnittfläche, die gemessen wird, nicht die wirkliche
Schnittfläche, sondern die projizierte Schnittfläche ist. Es
ist eine projizierte Schnittfläche, weil die Messungen
rechtwinklig zur Oberfläche des Meßobjektes von oben nach
unten durchgeführt werden und das Gerät durch Überschneidung
verdeckte Konturen, z. B. solche, die unterhalb des größten
Ausmaßes eines Drahtes liegen, nicht "sehen" kann. Deshalb
wird die "Schnittfläche" z. B. eines Drahtes nicht mehr
kleiner, wenn Höhenbereiche vermessen werden, die unterhalb
des die Kontur bildenden größten Ausmaßes des Drahtes liegen.
Diese optisch bedingte Schnittfläche ist die projizierte
Schnittfläche.
Folgende weitere Definitionen werden für die relative
Näpfchentiefe, die Meßhöhe "0" und den Flächentraganteil
gegeben. Die relative Näpfchentiefe ist der Quotient aus der
Höhendifferenz zwischen der Meßhöhe, bei welcher der
Flächentraganteil 30% beträgt, und der Meßhöhe, bei welcher
der Flächentraganteil 60% beträgt, und der Summe aus den
Durchmessern eines Kett- und eines Schußdrahtes. Die Meßhöhe
"0" ist die äußere Begrenzung der Papiermaschinen-Bespannung
auf der Papierauflageseite. Der Flächentraganteil ist die
projizierte Schnittfläche durch die Drähte des Gewebes in
einer bestimmten Meßhöhe, bezogen auf die Meßfläche, wobei die
Schnittflächen parallel zur Oberfläche (Gewebeoberfläche) der
Bespannung liegen.
Vergleicht man konventionell gewebte und anschließend
konventionell thermofixierte, einlagige TAD-Bespannungen mit
erfindungsgemäßen Ausführungsformen, so erkennt man, daß
konventionelle Bespannungen dieser Art eindeutig unterhalb
eines Grenzwertes, erfindungsgemäße Ausführungen der TAD-
Bespannungen oberhalb dieses Grenzwertes liegen.
Als "kennzeichnender Grenzwert" erfindungsgemäßer
Ausführungsformen von einlagigen TAD-Bespannungen ist eine
"relative Näpfchentiefe" definiert, die eine Aussage über die
erfindungsgemäße Eignung einer TAD-Bespannung zuläßt,
unabhängig vom jeweils gewählten Durchmesser der Kett- und
Schußdrähte des Gewebes. Die Relativierung erfolgt, indem die
Höhendifferenz zwischen der Höhe bei einem Flächentraganteil
von 30% und der Höhe bei einem Flächentraganteil von 60% auf
die Summe aus Kett- und Schußdrahtdurchmesser bezogen wird.
Als "kennzeichnender Grenzwert" für die Auswahl
erfindungsgemäßer Ausführungsformen gilt eine "relative
Näpfchentiefe" von </= 20%, bevorzugt von </= 24% und am
meisten bevorzugt von </= 27%. Konventionelle TAD-
Bespannungen weisen "relative Näpfchentiefen" von deutlich
unter 20% auf.
Die Vorgabe einer "relativen Näpfchentiefe" ist sinnvoll, da
das Optimierungsverfahren eine Auswahl beim Vergleich von TAD-
Bespannungsstrukturen gleicher Kett- und Schußdrahtdurchmesser
liefern soll. Die Dickenzunahme bei Vergrößerung von Kett-
und/oder Schußdrahtdurchmesser ist demgegenüber banal.
Man kann unter Zugrundelegung der vorstehenden Definitionen
den zuvor beschriebenen Gegenstand auch so ausdrücken, dass
bei einer Papiermaschinen-Bespannung als Gewebe mit einem
Webmuster die relative Näpfchentiefe von zur
Papierauflageseite hin offenen Näpfchen der Papiermaschinen-
Bespannung 20% oder mehr beträgt, dass die relative
Näpfchentiefe der Quotient ist aus der Höhendifferenz zwischen
der Messhöhe, bei welcher der Flächentraganteil 30% beträgt,
und der Messhöhe, bei welcher der Flächentraganteil 60%
beträgt, und der Summe aus den Durchmessern eines Kett- und
eines Schussdrahtes.
Claims (7)
1. Papiermaschinen-Bespannung, insbesondere Luftdurchström-
Bespannung (TAD-Bespannung), als Gewebe mit einem
Webmuster mit zur Papierauflageseite hin offenen
Näpfchen mit folgenden Merkmalen:
- - die relative Näpfchentiefe der Papiermaschinen- Bespannung beträgt 20% oder mehr,
- - die relative Näpfchentiefe ist der Quotient aus der Höhendifferenz zwischen der Messhöhe, bei welcher der Flächentraganteil 30% beträgt, und der Messhöhe, bei welcher der Flächentraganteil 60% beträgt, und der Summe aus den Durchmessern eines Kett- und eines Schussdrahtes,
- - der Flächentraganteil ist die projizierte Schnittfläche durch die Drähte des Gewebes in einer bestimmten Messhöhe, bezogen auf die Messfläche, wobei die Schnittflächen parallel zur Oberfläche der Bespannung liegen.
2. Papiermaschinen-Bespannung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die relative Näpfchentiefe
24% oder mehr beträgt.
3. Papiermaschinen-Bespannung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die relative Näpfchentiefe
27% oder mehr beträgt.
4. Papiermaschinen-Bespannung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe ein über die
Fläche regelmäßig wiederkehrendes Webmuster aufweist.
5. Papiermaschinen-Bespannung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe ein über die
Fläche unregelmäßig verteiltes Webmuster aufweist.
6. Papiermaschinen-Bespannung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bespannung einlagig ist.
7. Tissue-Papierprodukt, hergestellt mit einer
Papiermaschinen-Bespannung gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 6.
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