DE19916283A1 - Vorrichtung zum spritzfreien Ableiten von Urin - Google Patents
Vorrichtung zum spritzfreien Ableiten von UrinInfo
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Abstract
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum spritzfreien Ableiten von Urin beim Urinieren in ein tiefer liegendes Urinal, wie z. B. ein Wasserklosett, zeichnet sich dadurch aus, daß der Urin auf dem Weg vom Körper bis in die Toilette hinein durch einen schlauchartigen Körper geleitet wird. Dabei ist es für den Urinierenden nicht nötig, sich auf die Toilette zu setzen, wodurch auch hygienische Bedenken des Toilettenbesitzers gegen eine Toilettenbenutzung durch Fremde oder Bekannte aus dem Weg geräumt werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung verhindert insbesondere das Wegspritzen von Urin beim Auftreffen des Urinstrahls. Dadurch bleiben die Toilette, die Toilettenbrille, die Wände und der Boden urinspritzerfrei. Die Vorrichtung zum spritzfreien Ableiten von Urin beim Urinieren von Männern im Stehen in ein tiefer liegendes Urinal, insbesondere ein Wasserklosett, besteht im wesentlichen aus einem den Abstand von Harnaustrittsöffnung zu Urinal überbrückenden schlauchartigen Körper, der eine obere Öffnung zum Hineinurinieren und eine untere Öffnung zum Ausfließen des im Inneren des schlauchartigen Körpers entlang fließenden Urins aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum spritzfreien Ableiten von Urin, wie sie
insbesondere beim Verrichten der Notdurft Verwendung findet. Sie dient insbesondere
der Toilettenhygiene für Männer.
Auf öffentlichen und privaten Toiletten ist es weit verbreitet, daß, sofern kein
gesondertes Urinbecken vorgesehen ist, Männer im Stehen in normale WC's hinein
urinieren. Dieses "Wasserlassen" im Stehen führt dazu, daß das Urin im freiem Fall eine
Entfernung von bis zu 70 cm zurücklegt, bevor es auf die Wasseroberfläche der Toilette
oder die Wandung derselben mit hoher Geschwindigkeit trifft. Die dabei erzeugten
Spritzer treffen auf die Toilettenbrille, die Toilettenbrille, die Wände und den Boden im
Toilettenbereich.
Die Länge des frei fallenden Urinstrahls begünstigt ferner ein Ausbrechen des Urinstrahls
durch ungeschickte Bewegung, wodurch die Toilette, die Wände und der Boden weiter
stark verschmutzt werden.
Ein weiteres Ärgernis, insbesondere für die Personen, die mit der Reinigung der Toilette
und des Toilettenraums betraut sind, ist, daß nach Beendigung des Urinierens der
Urinierende stets bemüht ist, den "letzten Tropfen" abzuschütteln. Die Flugrichtung
dieser "letzten Tropfen" ist eher unberechenbar und trägt zu einer weiteren
Verschmutzung der Umgebung bei.
Diese Probleme werden in letzter Zeit häufig dadurch gelöst, daß Männer durch Schilder
aufgefordert werden, sich beim Urinieren auf das WC zu setzen, sofern kein geeignetes
Urinarium, also ein höher angebrachtes Urinbecken, - und dies trifft auf die meisten
privaten Haushalte zu - zur Verfügung steht.
Das Hinsetzen beim Urinieren wird von einer Vielzahl von Männern als "unmännlich"
empfunden, ebenso wie eine Vielzahl von Toilettenbesitzern es als unhygienisch
empfinden, wenn Besucher, wie z. B. Handwerker, sich auf der eigenen Toilette
niederlassen.
Demzufolge ist es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum spritzfreien Ableiten
von Urin beim Urinieren von stehenden Männern in ein tiefer liegendes Urinal,
insbesondere in ein Wasserklosett, zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum spritzfreien Ableiten von Urin beim Urinieren in
ein tiefer liegendes Urinal wie z. B. ein Wasserklosett, zeichnet sich dadurch aus, daß das
Urin auf dem Weg vom Körper bis in die Toilette hinein durch einen schlauchartigen
Körper geleitet wird. Dabei ist es für den Urinierenden nicht nötig, sich auf die Toilette
zu setzen, wodurch auch hygienische Bedenken des Toilettenbesitzers gegen eine
Toilettenbenutzung durch Fremde oder Bekannte aus dem Weg geräumt werden. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung verhindert insbesondere das Wegspritzen von Urin beim
Auftreffen des Urinstrahls. Dadurch bleiben die Toilette, die Toilettenbrille, die Wände
und der Boden urinspritzerfrei.
Dadurch, daß der Urinstrahl durch die Erfindung in die Toilette geleitet wird und der
Weg nicht in freiem Fall zurückgelegt, wird ein Ausbrechen des Urinstrahls, wie er z. B.
bei ungeschickten Bewegungen häufig zu beobachten ist, verhindert.
Ebenso wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung verhindert, daß der Urinstrahl aus
großer Höhe unter lauter Geräuschentwicklung aufprallt. Dadurch wird das von vielen
Leuten als peinlich empfundene Plätschern auf der Toilette reduziert.
Dadurch, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung unmittelbar nach dem Urinieren ferner
dazu zu verwenden ist, den "letzten Tropfen" ohne das normalerweise übliche
Abschütteln abzuwischen, kann der "letzte Tropfen" nicht in der Umgebung verspritzt
werden.
Die Vorrichtung ermöglicht ferner Männern, die aus besonderen Gründen ein Urinieren
im Stehen vorziehen, dieses zu tun, ohne dabei eine Verschmutzung der Toilette und der
Toilettenumgebung herbeizuführen.
Vorteilhafterweise ist die erfindungsgemäße Vorrichtung zum spritzfreien Ableiten von
Urin nur einmal verwendbar und besteht aus leicht verrottbaren, oberflächlich
imprägnierten Materialien, so daß die Vorrichtung nach einmaliger Benutzung zusammen
mit dem Urin in der Toilette weggespült werden kann.
Vorteilhafterweise wird die Vorrichtung in größeren Mengen in Form eines Spenders
dem Toilettenbenutzer zur Verfügung gestellt.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand von Ausführungsbeispielen näher erläutert,
und zwar zeigt
Fig. 1 den schlauchartigen Körper eines Ausführungsbeispiels einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung zum spritzfreien Ableiten von Urin - im
folgenden als "WC-Trichter" bezeichnet - in der perspektivischen Ansicht
von oben,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den WC-Trichter aus Fig. 1,
Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel für einen Spender oder Halter für mehrere WC-
Trichter,
Fig. 4 einen einzelnen, kompletten WC-Trichters aus Fig. 3 mit teilweise
geöffnetem oberen Bereich zur Erläuterung der Handhabung,
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform eines Spenders/Halters,
Fig. 6 den oberen Bereich des WC-Trichters aus Fig. 5 zur Erläuterung der
Handhabung,
Fig. 7 einen Spender mit zahlreichen rollenartig aufgewickelten WC-Trichtern zum
einzelnen Abreißen,
Fig. 8 eine andere Ausführungsform des Spenders/Halters und
Fig. 9 die Anwendung des erfindungsgemäßen WC-Trichters 1.
Fig. 1 in Verbindung mit Fig. 2 erläutert den Aufbau des erfindungsgemäßen WC-
Trichters 1. Dieser ist im wesentlichen ein hohler Streifen aus z. B. Toilettenpapier. Der
WC-Trichter weist eine streifenartige Oberseite 15 und Unterseite 16 auf, die an ihren
jeweiligen Seitenkanten jeweils über z. B. einen weiteren Streifen 17 mit Längsfalzung
verbunden sind. Durch die Längsfalzung des Ausführungsbeispiels entsteht eine
Knicklinie 19 längs zur Ausdehnung des WC-Trichters, die ein besonders platzsparendes
Zusammenlegen des WC-Trichters vor dem Gebrauch ermöglicht. Der WC-Trichter 1
verfügt über eine obere Öffnung 10 zum Hineinurinieren und eine untere Öffnung 11
durch die der Urin abläuft. In der Praxis wird der WC-Trichter mit der zuvor geöffneten
oberen Öffnung 10 über den Penis gezogen, bzw. in eine Position unmittelbar vor dem
Penis gebracht. Der Urin läuft dabei im Inneren 12 des WC-Trichters entlang der gegen
Feuchtigkeit imprägnierten Innenwand 13 bis zur unteren Öffnung 11, die sich
zweckmäßigerweise im WC bzw. in einer geringen Höhe oberhalb des im WC gelegenen
Auftreffpunktes des Urins befindet. Die Beschichtung 13 im Inneren 12 des WC-
Trichters ist ganz oder teilweise so imprägniert bzw. beschichtet, daß zumindest während
der Benutzung ein Austreten von Urin durch die Außenhaut 14 verhindert wird und
andererseits der WC-Trichter leicht verrottbar ist, wenn er, nach einmaligen Gebrauch,
über die Spülung der Toilette ins Abwasser gelangt.
Alternativ ist denkbar, daß der WC-Trichter unter Verwendung von Plastik, Kunststoff
und Latex hergestellt, bzw. in seinem Inneren 12 mit solchen Materialien ganz oder
teilweise beschichtet oder ausgekleidet ist.
Aus Kosten- und Umweltgründen besteht der dargestellte WC-Trichter ganz oder
überwiegend aus leicht verrottbaren Materialien, insbesondere Papiere und solche
Papiere wie sie z. B. bei Toilettenpapier Verwendung finden. Ebenso ist denkbar, daß der
WC-Trichter aus vorhandenen üblichen Bahnen von Toilettenpapier hergestellt ist.
Die Länge des WC-Trichters 1 sollte so bemessen sein, daß die Entfernung von
Urinaustrittsstelle, d. h. der Penisspitze des stehend Urinierenden, bis zur
Toilettenschüssel überwunden wird - daraus ergibt sich eine bevorzugte Länge des
schlauchartigen Körpers von 50 bis 60 cm.
Das in Fig. 1 in Verbindung mit Fig. 2 gezeigte Ausführungsbeispiel läßt sich
platzsparend durch eine einfache oder mehrfache Längsfalzung 17, 19 lagern und
bereithalten und bei Gebrauch, wie in Fig. 1 dargestellt, durch Grifflaschen 9, die in
Bereich der oberen Öffnung 10 gegenüberliegend im Knick 19 der sich
gegenüberliegenden Längsfalzung 17 vorgesehen sind, öffnen. Ebenso sind die in Fig. 3
und 4 angedeuteten teilkreisförmigen Ausnehmungen 3 denkbar, die ein Öffnen durch
das Trennen und Greifen von Ober- und Unterseite 15, 16 mit den Fingern erleichtern.
Dabei kann auch mit anderen, nichtteilkreisförmigen Ausnehmungen 3 die gleiche
Wirkung erzielt werden.
An Stelle der Ausnehmungen 3 könnten auch Grifflaschen an der Ober- und Unterseite
15, 16 zum Öffnen der oberen Öffnung 10 vorgesehen sein.
Alternativ zu der in Fig. 1 und 2 dargestellten einfachen Längsfalzung 17 des WC-
Trichters ist auch eine mehrfache Falzung nach dem Ziehharmonikaprinzip denkbar.
Fig. 3 zeigt einen Stapel einzeln abreißbarer WC-Trichter 1, die im Bereich 23 ihrer
unteren Öffnung 11 über Kopf hängend mit einer Halteplatte 2 verbunden sind, wobei die
Halteplatte 2 zum Befestigen in einer Wandbefestigung 4 bestimmt ist. Die Verbindung
der WC-Trichter 1 mit der Halteplatte 2 ist so gestaltet, daß ein einzelnes Abreißen des
jeweils benötigten WC-Trichters 1 möglich ist. Diese Verbindung kann an der Kante 23
z. B. über eine zum Abreißen bestimmte Verklebung oder eine Verklebung mit einem
perforierten Bereich erfolgen.
Fig. 4 zeigt einen einzelnen, von dem Halter gelösten WC-Trichter 1, der aus zwei
einfachen Papierbahnen, nämlich der Ober- und der Unterseite 15, 16 zusammengesetzt
sein kann, die nur über ihre Längskanten miteinander verbunden sind. Dieser bahnartige
Schlauch hat naturgemäß eine größere Breite als die Ausführungsbeispiele nach Fig. 1
und Fig. 2. Daher kann es zweckmäßig sein, die untere Öffnung 11, die zum Aufhängen
der Kante 23 des WC-Trichters 1 an einem Halter 2 dient, als Verjüngung 22 zu
gestalten. Um ein Zukleben der Öffnung 11 bei der Befestigung am Halter zu verhindern,
ist sinnvollerweise eine Bahn der WC-Trichters etwas kürzer zu gestalten.
Der Wandbefestiger 4 besteht im Ausführungsbeispiel aus einem Winkelstück mit einer
Wandplatte 5 und einer rechtwinkelig dazu abgewinkelten Halteplatte 6 zur Aufnahme
des Halters 2. So kann z. B. die Halteplatte 6 an ihrer Unterseite im Bereich der linken
und rechten Kanten mit zwei nach innen weisenden u-förmigen Schienenführungen
versehen sein, in die der Halter 2 von vorne eingeführt werden kann. Dabei sollte der
Abstand der beiden Schienen zueinander geringfügig kleiner sein, als der Halter 2 breit
ist, um diesen z. B. durch Kraftschluß zwischen den Schienen festzuhalten und ein
Herausziehen des Halters 2 aus dem Wandbefestiger 4 beim Abreißen von WC-Trichtern
zu verhindern. Ebenfalls kann diese Klemmung auch dadurch erreicht werden, daß die
Weite der nach innen weisenden u-förmigen Schienen geringfügig schmaler ist, als die
Dicke des im wesentlichen aus einer ebenen Platte bestehenden Halters.
Auf der Oberseite der abgewinkelten Halteplatte 6 kann z. B. ein Werbeaufdruck oder
ein Piktogramm, wie Fig. 9 zeigt, aufgebracht sein, was in der Einführungsphase, in der
das Produkt noch wenig bekannt ist besonders zweckmäßig ist. Aus Fig. 3 wird deutlich,
daß eine Verjüngung 22 der unteren Öffnung 11 des WC-Trichters 1 sinnvoll ist, um die
Breite des Wandbefestigers 4 möglichst klein zu halten und so insgesamt eine kompakte
Bauform zu bewirken.
Fig. 5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Bereithaltung des
erfindungsgemäßen WC-Trichters. Es ist zu erkennen, daß an der oberen Öffnung 10 des
WC-Trichters 1 ein Loch 8 vorgesehen ist, über welches die WC-Trichter an einem an
einer Wand zu befestigenden Haken 7 aufgehängt werden können. Besonders vorteilhaft
ist diese Ausführungsform, wenn die obere Öffnung 10 so gefaltet ist, daß z. B. die
Unterseite 16 nach unten weggefaltet ist und in der Oberseite 15 das Loch 8 zur
Aufnahme des Hakens 7 eingestanzt ist. Dadurch wird der WC-Trichter 1 in besonders
griffreundlichem Zustand angeboten und ist leicht zu öffnen.
Fig. 6 zeigt die in Fig. 5 dargestellte obere Öffnung 10 im Detail. Durch Anheben der
ursprünglich nach unten weggefalteten Kante 25 öffnet sich der WC-Trichter zunächst
ein wenig und kann dann durch Fassen und Ziehen an den Seiten 24 vollends geöffnet
und zum Hineinurinieren gehalten werden.
Fig. 7 schließlich zeigt eine Rolle 21 mit einer Vielzahl von hintereinander rollenartig
aufgewickelten WC-Trichtern 1', 1". Die einzelnen WC-Trichter 1', 1" sind jeweils im
Bereich der oberen Öffnung 10' des einen WC-Trichters 1' mit der unteren Öffnung 11"
des folgenden WC-Trichters 1" in einem Fügebereich 20 verbunden. Der Fügebereich 20
kann z. B. eine leicht lösbare Verklebung oder eine perforierte Linie sein.
Fig. 8 zeigt eine ähnliche Spenderausführung wie Fig. 3. Hier bilden jedoch Halter 2 und
Wandbefestigung 4 eine Einheit: Die Wandplatte 5 ist mit dem Spenderhalter 2 über eine
Knickstelle 26 und eine, den Klappbereich auf ca. 90° begrenzende Haltebegrenzung 28,
die eine Knicklinie 27 aufweist, klappbar verbunden. Die in diesem Beispiel einmal
verwendbare Wandbefestigung 4 kann zum Versand des Spenders auf den Halter 2
platzsparend geklappt werden. Die Wandplatte 5 kann auf ihrer Rückseite eine
Klebemöglichkeit aufweisen. Bei dieser Ausführungsart ist eine Verjüngung 22 des WC-
Trichters 1, wie in Fig. 4 dargestellt, nicht erforderlich.
Fig. 9 erläutert schließlich die Handhabung des erfindungsgemäßen WC-Trichters beim
Urinieren. Fig. 9 könnte als Piktogramm zur Aufforderung von Männern zur Anwendung
des WC-Trichters 1 dienen.
Der in den vorangehenden Ausführungsbeispielen beschriebene WC-Trichter kann im
Querschnitt rund, quadratisch, rechteckig oder beliebig anders ausgeführt sein. Durch
eine einfache oder mehrfache Längsfalzung läßt sich der WC-Trichter flach
zusammendrücken und im Bedarfsfall wieder schnell öffnen. Der Urinstrahl, insbesondere
beim Urinieren von stehenden Männern in eine Standardtoilette, wird sicher in die
Toilette geleitet. Die Länge des WC-Trichters wird durch die Entfernung von Eintritt bis
zum Austritt des Strahls bestimmt und beträgt sinnvollerweise 50 bis 60 cm.
Ausnehmungen 3 oder Grifflaschen 9 sind im Bereich der oberen Öffnung 10 angebracht
um ein schnelles Öffnen zu erleichtern. Sinnvollerweise werden die WC-Trichter, wie in
Fig. 3 oder Fig. 8 dargestellt zu mehreren an der Halteplatte 2 durch Perforation oder
Klebung so befestigt, daß sie zum Gebrauch leicht abnehmbar sind. Weiterhin ist es
möglich, daß wenn kein normales Toilettenpapier zur Verfügung steht, der WC-Trichter
aufgrund der verwendeten Materialien ausnahmsweise auch als Ersatz für Toilettenpapier
dienen kann. Die WC-Trichter sind zweckmäßigerweise leicht verrottbar und können in
der Toilette durch Abspülungen einfach entsorgt werden. Bei der Ausführung eines
Spenders in Form einer Rolle 21, wie in Fig. 7 dargestellt, ist besonders zu beachten, daß
im Bereich der oberen Öffnung 10 Mittel 3, 9 zum Öffnen derselben vorgesehen sind.
Wenngleich der erfindungsgemäße beschriebene WC-Trichter besonders vorteilhaft von
im Stehen urinierenden Männern verwendet werden kann, so ist auch ganz allgemein eine
Anwendung zur Ableitung von Urin bei ihre Notdurft verrichteten Menschen,
insbesondere bei Vorhandensein eines unnatürlichen Harnausgangs denkbar. Der
Toilettentrichter ist eine Toilettenhygiene für Männer.
Claims (20)
1. Vorrichtung zum spritzfreien Ableiten von Urin beim Urinieren von Männern im
Stehen in ein tiefer liegendes Urinal, insbesondere ein Wasserklosett, mit einem den
Abstand von Harnaustrittsöffnung zu Urinal überbrückenden schlauchartigen Körper
(1), der eine obere Öffnung (10) zu Hineinurinieren und eine untere Öffnung (11) zum
Ausfließen des im Inneren des schlauchartigen Körpers (1) entlang fließenden Urins
aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der schlauchförmige
Körper (1) zur einmaligen Verwendung bestimmt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
schlauchförmige Körper ganz oder überwiegend aus leicht verrottbaren Materialien,
insbesondere Papier und solchen Materialien wie sie z. B. als Toilettenpapier
Verwendung finden, hergestellt ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Innenwandung (13) des schlauchartigen Körpers gegen ein zumindestens
zeitweiliges Austreten des Urins durch die Außenhaut (14) des schlauchartigen
Körpers imprägniert, bzw. beschichtet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
schlauchförmige Körper unter Verwendung von Plastik, Kunststoff oder Latex
hergestellt ist und/oder eine mit solchen Materialien beschichtete oder ausgekleidete
Innenwand (13) aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich
der schlauchförmige Körper etwa 50 bis 60 cm lang ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
schlauchförmige Körper vor der Verwendung platzsparend durch eine einfache oder
mehrfache Längsfaltung des schlauchförmigen Körpers zusammengelegt ist, wobei
die Oberseite (15) und die Unterseite (16) an ihren jeweiligen Seitenkanten jeweils
über die Falzung (17) miteinander verbunden sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
schlauchartige Körper im Bereich der oberen Öffnung (10) mindestens zwei
zueinander versetzt liegende Ausnehmungen (3) in der Ober- und Unterseite zum
Öffnen der oberen Öffnung (10) des schlauchartigen Körpers aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
schlauchartige Körper (1) im Bereich der oberen Öffnung (10) mindestens zwei
gegenüberliegend an der Ober- und Unterseite (15, 16) des schlauchartigen Körpers
angebrachte Grifflaschen (9) zum Öffnen der oberen Öffnung (10) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
gegenüberliegende Grifflaschen (9) im nach innen (12) gerichteten Knick (19) der
sich gegenüberliegenden Längsfalzung (17) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere schlauchförmige Körper (1) in oder an einem Spender (4, 2, 7, 21) zur
einzelnen Entnahme untergebracht sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere stapelartig angeordnete schlauchartige Körper (1) einzeln entnehmbar an
einem Halter (2) befestigt sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (2)
austauschbar an einer an der Wand angebrachten Wandbefestigung (4) zu befestigen
ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbefestigung
(4) ein Winkelstück mit einer Wandplatte (5) und eine rechtwinkelig dazu
abgewinkelte Halteplatte (6) zur Aufnahme des Halters (2) der schlauchförmigen
Körper (1) aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an der
oberen Öffnung (10) des schlauchförmigen Körpers (1) ein Loch (8) zur
Aufhängung des schlauchförmigen Körpers (1) an einen, an einer Wand zu
befestigenden Haken (7), vorgesehen sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere schlauchförmige Körper (1', 1") hintereinander auf einer Rolle (21)
aufgewickelt sind, wobei jeweils die obere Öffnung (10') des einen schlauchförmigen
Körpers mit der unteren Öffnung (11") des folgenden schlauchförmigen Körpers
über eine perforierte Abrißlinie (20) verbunden ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
untere Öffnung (11) des schlauchförmigen Körpers (1) nach unten hin trichterartig
verjüngt ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der
schlauchförmige Körper (1) an der trichterartig verjüngten unteren Öffnung (11) mit
dem Halter (2) lösbar bzw. abreißbar verbunden ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Oberseite (15) und die Unterseite (16) des schlauchförmigen Körper an ihren
jeweiligen Seitenkanten direkt miteinander verbunden sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterung (2) und die Wandbefestigung (4) als zusammenklappbare Einheit
ausgebildet sind, wobei die Halterung (2) über eine Knickstelle (26) um ca. 90°
verschwenkbar mit der Wandplatte (5) verbunden ist und eine, mit einer Knicklinie
(27) versehene, die Halterung (2) mit der Wandplatte (5) verbindende
Haltebegrenzung (28) die Halterung (2) und die Wandplatte (5) in einem Winkel von
90° zueinander hält.
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