DE19916960A1 - Verfahren zur Manipulation von Bauteilen, Mikrowerkzeug zur Durchführung des Verfahrens und Verfahren zur Herstellung des Mikrowerkzeuges oder von Mikrowerkzeugteilen - Google Patents
Verfahren zur Manipulation von Bauteilen, Mikrowerkzeug zur Durchführung des Verfahrens und Verfahren zur Herstellung des Mikrowerkzeuges oder von MikrowerkzeugteilenInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren und ein Mikrowerkzeug (5) zur Manipulation von Bauteilen vorgeschlagen. Dabei wird mit dem Mikrowerkzeug (5) mit mindestens einem über eine Aktorstruktur (19) beweglichen Greifarm (11) mit einer Greiffläche (25) ein Bauteil (10) fixiert. Weiterhin ist ein Mittel zum Lösen des fixierten Bauteils (10) von der Greiffläche (25) vorgesehen, das in dem Greifarm (11) zumindest zeitweilig eine Beschleunigung derart induziert, daß die durch die träge Masse des fixierten Bauteils (10) und die ausgeübte Beschleunigung hervorgerufene Trägheitskraft größer wird, als eine zwischen dem fixierten Bauteil (10) und der Greiffläche (25) wirkende Adhäsionskraft. Weiterhin wird ein Verfahren zur Herstellung eines Mikrowerkzeuges (5) oder eines Mikrowerkzeugteiles, insbesondere eines Mikrogreifers (6, 6') durch Mikrostrukturierung vorgeschlagen. Dazu wird aus einer Schichtstruktur mit einer Grundschicht, einer Zwischenschicht und einer Strukturierungsschicht, die über eine Maskierschicht entsprechend der Geometrie des herzustellenden Mikrowerkzeuges (5) oder Mikrowerkzeugteiles strukturiert wird, mit einem ersten Ätzverfahren zunächst das Mikrowerkzeug (5) oder Mikrowerkzeugteil aus der Strukturierungsschicht herausstrukturiert. Anschließend wird mit einem zweiten Ätzverfahren die Zwischenschicht unterätzt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Manipulation von
Bauteilen, insbesondere zur präzisen Positionierung von
Mikrobauteilen, ein Mikrowerkzeug mit integrierter
Freigabevorrichtung zur Durchführung des Verfahrens und ein
Verfahren zur Herstellung des Mikrowerkzeuges oder zumindest
von Teilen des Mikrowerkzeuges, insbesondere eines
Mikrogreifers oder Greifarmes, nach der Gattung der
unabhängigen Ansprüche.
Bei der Montage von miniaturisierten Systemen oder
Mikrobauteilen, beispielsweise in der Mikrooptik werden
spezielle Anforderungen an die Greifer für die Manipulation
der zu montierenden Komponenten gestellt. Anders als Greifer
für großflächige Teile, die aus der Mikroelektronik bekannt
sind, müssen beispielsweise mikrooptische Greifer Bauteile
dreidimensionaler Ausdehnung an Flächen unterschiedlicher
Geometrie fassen und definiert absetzen können. Diese sehr
kleinen Bauteile zeigen jedoch ein ungewohntes Verhalten,
das durch die Abnahme von Volumeneffekten und die Zunahme
von Oberflächeneffekten gekennzeichnet ist.
Konventionelle Mikrogreifer werden feinmechanisch
hergestellt. Die Aufnahme des zu manipulierenden
Mikrobauteiles erfolgt dabei üblicherweise durch Unterdruck
in einem integrierten Kanal (Vakuumgreifer), durch Adhäsion
an einem Flüssigkeitsfilm oder -tropfen oder durch
piezoelektrisch aktuierte Steller.
Allen diesen Methoden oder Werkzeugen ist gemeinsam, daß
aufgrund der sehr kleinen Masse des zu manipulierenden
Bauteiles das definierte Lösen des zunächst fixierten
Bauteiles sehr problematisch ist. Die am Greifer
auftretenden Abhäsionskräfte können auch nach Abschalten des
Vakuumsaugers, dem Absaugen des Flüssigkeitsfilmes oder dem
Lösen der Piezosteller größer als die Gewichtskraft des
Bauteiles sein und dadurch das Freigeben erheblich
behindern. Insbesondere kann durch ein dadurch
erforderliches Abstreifen am Zielsystem oder ein Abblasen
des Bauteils eine paßgenaue präzise Positionierung vielfach
nicht gewährleistet werden.
Bei der bekannten Herstellung der Greifer als Mikrowerkzeug
werden feinmechanische Fertigungsverfahren wie Bohren oder
Fräsen eingesetzt. Im Fall von Mikrowerkzeugen mit einer
typischen Größe von weniger als 2 mm ist eine derartige
feinmechanische Einzelbearbeitung jedoch sehr aufwendig und
teuer.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Manipulation von
Bauteilen, das erfindungsgemäße Mikrowerkzeug zur
Durchführung des Verfahrens und das Verfahren zur
Herstellung des Mikrowerkzeuges oder zumindest von Teilen
des Mikrowerkzeuges hat gegenüber dem Stand der Technik den
Vorteil, daß damit eine einfache, präzise und kostengünstige
mikromechanische Herstellung eines Werkzeuges zur präzisen
Manipulation, Positionierung und insbesondere zur
Mikromontage von Bauteilen mit typischen Dimensionen im
Mikrometerbereich und unteren Millimeterbereich ermöglicht
wird.
Die Herstellung des Mikrowerkzeuges oder einzelner
Mikrowerkzeugteile, insbesondere des Greifarmes oder
Mikrogreifers, kann dabei in einer konventionellen
Siliziumfertigungslinie erfolgen, wobei gleichzeitig die
konkrete Ausgestaltung der Greifarme oder der Greiffläche
des Mikrowerkzeuges in beliebigen zweidimensionalen Formen
ermöglicht wird, so daß das Mikrowerkzeug in dieser Hinsicht
in seiner Geometrie sehr einfach dem jeweiligen, zu
manipulierenden Bauteil angepaßt werden kann. Weiterhin
eignet sich das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren des
Mikrowerkzeuges für die Batch-Fertigung bzw. die
Serienfertigung und ist damit sehr kostengünstig.
Besonders vorteilhaft ist weiterhin, daß das
erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung des
Mikrowerkzeuges oder von Mikrowerkzeugteilen durch
Mikrostrukturierung von einer Schichtstruktur mit einer
Grundschicht, einer Zwischenschicht und einer
Strukturierungsschicht ausgeht, wie sie beispielsweise
bereits in Form eines SOI-Wafers ("silicon on insulator")
bekannt ist. Über eine zusätzlich entsprechend der
gewünschten Geometrie des herzustellenden Mikrowerkzeuges
oder Mikrowerkzeugteiles aufgebrachte und in bekannter Weise
strukturierte Maskierschicht sowie ebenfalls an sich
bekannte Ätzverfahren kann das Mikrowerkzeug somit sehr
einfach aus der Strukturierungsschicht herausstrukturiert
werden.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfin
dung ergeben sich aus den in den Unteransprüchen aufgeführ
ten Maßnahmen.
So erfolgt das Lösen des mit dem Mikrowerkzeug fixierten
Bauteiles sehr vorteilhaft über eine in der Umgebung eines
Greifarmes angeordnete Plattenstruktur, eine zumindest
bereichsweise mit dem Greifarm verbundene Aktorschicht,
insbesondere eine piezoelektrische oder piezoresistive
Schicht, einen in einer Umgebung des Greifarmes angeordneten
Ultraschallgeber oder einen mit dem Greifarm verbundenen
und/oder wechselwirkenden Aktor.
Weiterhin weist das Mikrowerkzeug vorteilhaft zumindest zwei
einander entgegengesetzte, insbesondere symmetrisch
aufgebaute Greifarme zum Fixieren eines Bauteils auf. Die
Greifarme sind weiter vorteilhaft über einen beweglichen
Steg oder eine weiche Feder mit einer Verankerung verbunden,
die darüber als Fixpunkt die ansonsten weitgehend frei
beweglichen Greifarme trägt.
Außerdem ist es vorteilhaft, wenn die vorgesehene, mit den
Greifarmen verbundene Aktorstruktur in Form einer
verankerten Kammstruktur und einer zugeordneten
Schenkelkammstruktur der Schenkel der Greifarme ausgebildet
ist, so daß sich ein an sich bekannter
Interdigitalkondensator bildet, über den eine ein
kontrolliertes Fixieren und Lösen des Bauteils bewirkende
Bewegung der Greifarme hervorgerufen werden kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeich
nungen und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläu
tert. Es zeigt Fig. 1 ein Mikrowerkzeug mit einem ersten
Mikrogreifer, Fig. 2 einen zeitlichen Verlauf von an
einzelnen Komponenten des Mikrowerkzeugs anliegenden Span
nungen, sowie einer damit erzeugten Auslenkung der Greifarme
des Mikrowerkzeuges gemäß Fig. 1, Fig. 3 einzelne
Verfahrensschritte zur Herstellung des Mikrogreifers und
Fig. 4 einen zweiten Mikrogreifer in einer alternativen
Ausführungsform.
Die Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Mikrowerkzeuges 5 mit dem das
erfindungsgemäße Verfahren zur Manipulation von Bauteilen
10, insbesondere von Mikrobauteilen, vorgenommen werden kann
und das vollständig oder zumindest in einzelnen
Mikrowerkzeugteilen, insbesondere hinsichtlich der Greifarme
11, mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung des
Mikrowerkzeuges 5 oder der Mikrowerkzeugteile hergestellt
wurde.
Das Mikrowerkzeug 5 weist einen ersten Mikrogreifer 6 auf,
der von zwei symmetrisch aufgebauten einander
gegenüberstehenden, über eine Aktorstruktur 19 bewegbaren
Greifarmen 11 gebildet wird, die ein Bauteil 10 in Form
eines Mikrobauteiles zangenförmig fixieren. Das Mikrobauteil
ist beispielsweise eine optische Mikrolinse mit einem
typischen Durchmesser von 500 µm. Die Greifarme 11 weisen
jeweils einen Schenkel 12 auf, der an einem federnden Steg
15 oder einer weichen Feder als Fixpunkt mit einer
Verankerung 14 verbunden ist. Über die Stege 15 und die
Verankerungen 14 sind somit die Greifarme 11 freitragend und
drehbar beweglich befestigt. Das dem Bauteil 10
entgegengesetzte Ende der Schenkel 12 weist weiterhin eine
fingerartige Schenkelkammstruktur 17 auf, die in eine
entsprechend angepaßte, zugeordnete, fingerartige und
verankerte Kammstruktur 16 hineingreift oder hineinragt, so
daß dadurch ein an sich bekannter Interdigitalkondensator 18
als Aktorstruktur 19 gebildet wird. Die Länge der Schenkel
12 beträgt im erläuterten Beispiels ca. 100 µm bis 1 mm.
Über an dem Interdigitalkondensator 18 über nicht
dargestellte Baugruppen angelegte Spannungen U1 kann somit
beispielsweise über eine elektrostatische Wechselwirkung ein
Fassen und Lösen des Bauteils 10 über die Greifarme 11
bewirkt werden. Die Verankerung 14, die Aktorstruktur 19,
die Plattenstruktur 13 und die Greifarme 11 sind im übrigen
auf einem nicht dargestellten Träger bei der Montage
hochgenau zueinander positioniert worden.
Weiterhin ist jeweils eine in einer Umgebung eines Schenkels
12 symmetrisch angeordnete Plattenstruktur 13 angebracht,
die mit nicht dargestellten Baugruppen zur
Spannungsversorgung und insbesondere zur Beaufschlagung der
Plattenstruktur mit einer elektrischen Ladung in Verbindung
steht.
Die Greifarme 11 fixieren das Bauteil 10 zangenförmig über
die durch die Interdigitalkondensatoren 18 ausgeübten Kräfte
und berühren das Bauteil 10 an Greifflächen 25. Neben den
zum Fixieren des Bauteils 10 ausgeübten Kräften wirken
zwischen diesem und den Greifflächen 25 jedoch ständig
unvermeidbar auch sogenannte Adhäsionskräfte d. h. anziehende
Kräfte, die zwischen der Greiffläche 25 und der diese
berührenden Oberfläche des Bauteils 10 wirken und dadurch
ein Anhaften des Bauteils 10 an den Greifarmen 11
verursachen. Diese Kräfte sind beim Lösen des Bauteils 10
von den Greifflächen 25 unerwünscht, da sie ein präzises
Lösen und eine präzise hochgenaue Positionierung des
Bauteils 10 erheblich beeinträchtigen.
Beim Lösen des Bauteils 10 in einer gewünschten,
insbesondere mit einem Roboter angefahrenen Position wird
daher gemäß Fig. 2 die Plattenstruktur 13 jeweils mit einer
kurzzeitig anliegenden Spannung U2 beaufschlagt. In Fig. 2
ist dazu zunächst erläutert, daß während der Dauer eines
Haltepulses 20 über eine an den Interdigitalkondensatoren 18
jeweils anliegende Spannung U1 ein Fassen und Fixieren des
Bauteils 10 bewirkt wird. Sobald diese Spannung U1
abgeschaltet wird, wird das Bauteil 10 von dem Mikrogreifer
6 bzw. den Greifarmen 11 freigegeben. Um in diesem Moment
des Öffnen des Mikrogreifers 6 beispielsweise eine
unerwünschte Deplazierung des Bauteils 10 durch
Adhäsionskräfte zu vermeiden, wird an der Plattenstruktur 13
jeweils gleichzeitig ein kurzzeitiger Lösepulse 21 in Form
eines angelegten Spannungspulses U2 induziert. Durch diesen
Lösepuls 21 wird bei geeigneter Polung und Spannungsstärke
über eine erzeugte elektrostatische Kraft eine kurzzeitige
Beschleunigung auf beide Greifarme 11 derart ausgeübt, daß
die von der trägen Masse des Bauteils 10 und der ausgeübten
Beschleunigung hervorgerufene Trägheitskraft größer,
insbesondere deutlich größer, ist, als die zwischen dem
Bauteil 10 und der Greiffläche 25 wirkenden Adhäsionskräfte.
Die durch die Plattenstruktur 13 und den Lösepuls 21
hervorgerufene Trägheitskraft ist dabei den wirkenden
Adhäsionskräften entgegengerichtet.
Die induzierte Beschleunigung führt dabei insbesondere zu
einer hochfrequenten Vibration oder Schwingung der Greifarme
11 und bewirkt damit ein effektives und hochgenaues
Abschütteln des Bauteils 10 vom Mikrogreifer 6. Damit wird
eine unerwünschte Deplazierung des Bauteils 10 im Moment des
Lösens aus dem Mikrogreifer 6 vermieden, was ein hochgenaues
Manipulieren derartiger Bauteile erlaubt.
Die Fig. 2 erläutert weiter, wie während der Phase des
Fixierens des Bauteils 10 in einer Haltephase 22 die
Greifarme 11 des Mikrogreifers 6 jeweils konstant mit einer
von der Aktorstruktur 19 über die anliegende Spannung U1
hervorgerufenen Auslenkung x ausgelenkt sind. Beim Lösen des
Bauteils 10 geht diese Auslenkung durch von den Stegen 15
verursachte Federkräfte auf die Ausgangs- oder Ruhelage
zurück, wobei jedoch gleichzeitig durch die Plattenstruktur
13 und den darüber induzierten Lösepuls 21 eine gedämpfte
Löseschwingung 23 in Form einer hochfrequenten Vibration der
Greifarme 11 hervorgerufen wird.
Neben der Plattenstruktur 13, die im erläuterten Beispiel
mit dem zugeordneten Schenkel 12 einen Kondensator bildet,
kann der Lösepuls 21 oder allgemein die erforderliche
Beschleunigung der Greifarme 11 völlig analog auch durch
eine zumindest bereichsweise mit dem Greifarm 11 verbundene
Aktorschicht, insbesondere eine piezoelektrische oder
piezoresistive Schicht, einen in einer Umgebung des
Greifarmes 11 angeordneten Ultraschallgeber oder einen mit
dem Greifarm 11 verbundenen und/oder wechselwirkenden Aktor
hervorgerufen werden. Kern der Erfindung ist jeweils die zum
richtigen Zeitpunkt erzeugte, ausreichend große
Beschleunigung, die auf vielfältige Art erzeugt werden kann.
Die Spannungen U1 und U2 liegen, abhängig von den
Bauteilabmessungen, im erläuterten Beispiel bei Werten von
0,5 Volt bis 100 Volt, die Dauer des Lösepulses 21 beträgt
beispielsweise 0,01 ms bis 100 ms. Dabei ist die Zeitdauer
während der der Lösepuls 21 die gewünschte Beschleunigung
beim Lösen des Bauteils 10 induziert bevorzugt jedoch so
gewählt, daß dadurch in dem Greifarm 11 eine Vibration oder
Schwingung, insbesondere eine hochfrequente Vibration oder
Schwingung induziert wird. Besonders bevorzugt ist diese
Zeitdauer derart abgestimmt, daß die darüber erzeugte
Beschleunigung lediglich während einer Zeitdauer induziert
wird, die ausreicht, in dem jeweiligen Greifarm 11 eine
Resonanzschwingung einer Schwingungseigenmode, insbesondere
einer höheren Schwingungseigenmode des Greifarmes 11
anzuregen. Sie ist somit bevorzugt insbesondere größer, als
die Frequenz einer ersten Schwingungseigenmode des
Greifarmes 11, so daß der Greifarm 11 einerseits Energie
aufnimmt und in Resonanz schwingt, andererseits aber
gleichzeitig auch eine hochfrequente Schwingung oder
Vibration des Greifarmes angeregt wird, die lediglich eine
kleine Amplitude aufweist, so daß das Bauteil 10 mit
maximaler Positioniergenauigkeit abgeschüttelt wird. In
diesem Fall kann überdies ein ohnehin vorhandener
Rückschwung des Schenkels 12 genutzt werden, um eine
rückwärtige Auslenkung zu verstärken.
Durch die Anregung einer höheren Schwingungseigenmode des
Greifarmes 11 wird somit einerseits eine hohe Beschleunigung
erzeugt, die andererseits gleichzeitig mit einer lediglich
geringen Auslenkung der Greifarme 11 verbunden ist.
Konkrete Werte hinsichtlich der anzuwendenden
Schwingungsfrequenz sind vom Fachmann im Einzelfall anhand
der trägen Masse des Bauteils 10 zu ermitteln. Insbesondere
ist die Dimensionierung des Greifarmes 11 und/oder die
Frequenz der beispielsweise über die Plattenstruktur 13
hervorgerufenen hochfrequenten Vibration oder Schwingung an
diese träge Masse des fixierten Bauteiles 10 anzupassen, da
über die träge Masse des Bauteils 10 und die Größe der
jeweils wirkenden Adhäsionskräfte die erforderliche
Beschleunigung bestimmt ist.
Auf weitere Erläuterungen und Details zur Bewegung der
Greifarme 11 über die Interdigitalkondensatoren 18,
hinsichtlich der Befestigung der Greifarme 11 über die Stege
15 und die detaillierte Form der Schenkel 12 wird
verzichtet, da sie dem Fachmann bekannt sind.
Es ist selbstverständlich, daß die Aktorstruktur 19, die
Plattenstruktur 13, die Verankerung 14, die Stege 15 und die
Greifarme 11 bei Bedarf in an sich bekannter Weise mit
Leiterbahnen und/oder Anschlußkontaktflächen zur
elektrischen Kontaktierung oder Spannungsversorgung bzw.
Spannungsbeaufschlagung in Verbindung stehen oder ersehen
sein können. Dazu kann das Mikrowerkzeug 5 oder Teile des
Mikrowerkzeuges 5 vollständig oder bereichsweise
oberflächlich in bekannter Weise metallisiert sein.
Im übrigen besteht das Mikrowerkzeug 5, insbesondere der
Mikrogreifer 6 mit den Greifarmen 11, der Aktorstruktur 19,
der Plattenstruktur 13, den Stegen 15 und der Verankerung 14
bevorzugt aus Silizium, insbesondere aus Polysilizium. Es
kommen jedoch auch andere Materialien wie Germanium, Metalle
wie Nickel oder Cobalt oder allgemein mikrotechnisch
strukturierbare Materialien dafür in Frage.
Die Fig. 4 erläutert als zweites Ausführungsbeispiel eine
weitere Ausführungsform eines zweiten Mikrogreifers 6' mit
Schenkeln 44, Greifarmen 43, einer Aktorschicht 42,
Leiterbahnen 41 und Anschlußkontaktflächen 40 in einer
gegenüber dem ersten Mikrogreifer 6 modifizierten Bauform.
In Fig. 4 ist dabei jedoch lediglich der in der Umgebung
des Bauteiles 10 befindliche Teil (in Fig. 1 mit Hilfe
einer gestrichelten Linie angedeutet) des zweiten
Mikrogreifers 6' dargestellt. Insbesondere sind die
Aktorstruktur 19, die Verankerung 14 und die Stege 13 nicht
dargestellt, die jedoch völlig analog der Fig. 1 im
weiteren Verlauf der Schenkel 44 ausgeführt sind. Der zweite
Mikrogreifer 6' als Teil des Mikrowerkzeuges 5 ist im
übrigen ebenfalls aus Silizium oder Polysilizium gefertigt
und seine vollständige Größe entspricht in etwa der Größe
des ersten Mikrogreifers 6 gemäß Fig. 1.
Wesentliche Unterschiede zwischen dem zweiten Mikrogreifer
6' und dem ersten Mikrogreifer 6 bestehen lediglich in der
Art der Anregung der erforderlichen kurzzeitigen
Beschleunigung beim Lösen oder Abschütteln des Bauteils 10.
Dazu ist an der Oberfläche des zweiten Mikrogreifers 6' eine
Aktorstruktur 42 aufgebracht, die bevorzugt in Form von
insbesondere diffundierten Piezowiderständen, einer
piezoresistiven Schicht oder einer deponierten
piezoelektrischen Schicht, beispielsweise aus ZnO, gebildet
wird. Derartige piezoresistive oder piezoelektrische
Schichten, Widerstände oder Aktoren, sowie Verfahren zu
deren Herstellung sind vielfältig bekannt.
Die Leiterbahnen 41 werden durch eine strukturierte
Metallisierung beispielsweise aus Aluminium aufgebracht. Die
Anschlußkontaktflächen 40 dienen beispielsweise der
elektrischen Ansteuerung der Aktorschicht 42 und stehen mit
dieser über die Leiterbahnen 41 in Verbindung. In der
Ausführungsform gemäß Fig. 4 wird somit die erforderliche
Beschleunigung durch eine an der Aktorschicht 42 kurzzeitig
anliegende Spannung U2 erzeugt, wobei die angelegt Spannung
U2 - analog dem ersten Ausführungsbeispiel - über den
piezoelektrischen Effekt eine hochfrequente Schwingung oder
Vibration in den Greifarmen 42 induziert. Daher kann in
diesem Fall auf die Plattenstruktur 13 verzichtet werden.
Im übrigen gelten die vorangehenden Ausführungen,
insbesondere hinsichtlich des Aufbaues des Mikrowerkzeuges 5
und des Mikrogreifers 6, sowie des damit durchgeführten
Verfahrens zur Manipulation von Bauteilen, auch für die
Ausführungsform mit dem zweiten Mikrogreifer 6' gemäß Fig.
4.
Eine alternative Ausführungsform des Mikrogreifers 6 sieht
weiter vor, daß anstelle der Plattenstruktur 13 jeweils in
an sich bekannter Weise ein Ultraschallgeber in der Umgebung
der Greifarme 11 angeordnet ist, um damit die erforderliche
Schwingung oder Vibration der Greifarme 11 und darüber die
erforderliche Beschleunigung zu erzeugen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung des
Mikrowerkzeuges 5 oder von Mikrowerkzeugteilen für das
Mikrowerkzeug 5, insbesondere des Mikrogreifers 6 oder 6',
des Greifarmes 11, 44, der Plattenstruktur 13 und der
Aktorstruktur 19, wird mit Hilfe der Fig. 3 erläutert.
Als Ausgangsmaterial wird zunächst eine Schichtstruktur 30,
insbesondere ein an sich bekannter SOI-Wafer, verwendet, auf
der über ein Standardlithographieverfahren unter Einsatz
einer Maskierschicht 36 die gewünschten Strukturen des
herzustellenden Mikrowerkzeuges 5 oder Mikrowerkzeugteiles
definiert werden. Die Schichtstruktur 30 besteht dabei
bevorzugt aus einer Grundschicht 31 aus Silizium oder
Polysilizium, einer Zwischenschicht 32 aus Siliziumoxid oder
einem sonstigen Oxid und einer Strukturierungsschicht 33 aus
Silizium oder Polysilizium.
Nach der gewünschten Strukturierung der Maskierschicht 36
erfolgt in einem ersten Ätzverfahren zunächst ein Ätzen der
Strukturierungsschicht 33 über Trenchgräben 34, die durch
die Maskierschicht 36 definiert sind. Das erste Ätzverfahren
ist beispielsweise ein bekanntes Plasmatrockenätzverfahren,
das eine isotrope senkrechte Ätzung der
Strukturierungsschicht 33 über die Trenchgräben 34 bewirkt
und das die Strukturierungsschicht 33 selektiv ätzt, so daß
der erste Ätzprozeß beim Erreichen der Zwischenschicht 32
zumindest nahezu vollständig zum Erliegen kommt. Die
Zwischenschicht 32 dient somit in diesem Prozeß als
Stoppschicht.
Danach wird in an sich bekannter Weise die Maskierschicht 36
wieder entfernt und die Schichtstruktur 30 wird bevorzugt
kopfüber, das heißt mit der Strukturierungsschicht 33 nach
unten orientiert, in einem isotropen Standard-
Gasphasenätzverfahren als zweitem Ätzprozeß geätzt. Dabei
ätzt dieses zweite Ätzverfahren, ausgehend von den
Trenchgräben 34, selektiv lediglich die Zwischenschicht 32,
die nun als Opferschicht dient, so daß die
Strukturierungsschicht 33 zumindest im Bereich des
Mikrowerkzeuges bzw. -teiles unterätzt wird. Das zweite
Ätzverfahren greift dabei das herausstrukturierte
Mikrowerkzeug 5 oder -teil nicht an bzw. ätzt dieses nicht.
Beim Unterätzen der Strukturierungsschicht 33 bildet sich
ein Hohlraum 35 aus, so daß das herzustellende Mikrowerkzeug
5 oder Mikrowerkzeugteil freigelegt wird und sich aufgrund
der Schwerkraft von der verbleibenden Schichtstruktur 30
löst und herausfällt.
Abschließend kann das derart hergestellte Mikrowerkzeug 5
oder Mikrowerkzeugteil in einem ebenfalls an sich bekannten
Prozeß zur Strukturverbesserung zusätzlich kurz überätzt
werden und ist dann montagefertig. Weiterhin kann die
Strukturierungsschicht 33 oberflächlich beispielsweise
bereits vor dem Aufbringen der Maskierschicht 36
oberflächlich zumindest bereichsweise metallisiert oder
beschichtet sein, so daß dadurch Leiterbahnen 41 und/oder
Anschlußflächen 40 und/oder die Aktorschicht 42 vorgegeben
sind. Die Aktorschicht 42 ist beispielsweise die bereits
erläuterte deponierte piezoresistive oder piezoelektrische
Schicht. Alternativ können die Aktorschicht 42, die
Leiterbahnen 41 und die Abschlußkontaktflächen 40 jedoch
ebenso auch nach dem Herausstrukturieren der
Strukturierungsschicht 33 auf diese in an sich bekannter
Weise aufgebracht werden.
5
Mikrowerkzeug
6
erster Mikrogreif er
6
' zweiter Mikrogreifer
10
Bauteil
11
Greifarm
12
Schenkel
13
Plattenstruktur
14
Verankerung
15
Steg
16
verankerte Kammstruktur
17
Schenkelkammstruktur
18
Interdigitalkondensator
19
Aktorstruktur
20
Haltepuls
21
Lösepuls
22
Haltephase
23
Löseschwingung
25
Greiffläche
30
Schichtstruktur
31
Grundschicht
32
Zwischenschicht
33
Strukturierungsschicht
34
Trenchgraben
35
Hohlraum
36
Maskierschicht
40
Anschlußkontaktfläche
41
Leiterbahn
42
Aktorschicht
43
Greifarm
44
Schenkel
Claims (20)
1. Mikrowerkzeug, insbesondere zur Manipulation oder
präzisen Positionierung von Mikrobauteilen, mit mindestens einem
über mindestens eine Aktorstruktur (19) bewegbaren Greifarm (11,
43) mit mindestens einer Greiffläche (25), über die mindestens
ein Bauteil (10) mit dem Greifarm (11, 43) insbesondere
zangenförmig fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens ein Mittel vorgesehen ist, das auf mindestens einen
der Greifarme (11, 43) zumindest zeitweilig eine Beschleunigung
derart ausübt, daß die aus träger Masse des fixierten Bauteils
(10) und ausgeübter Beschleunigung hervorgerufene Trägheitskraft
größer ist, als eine zwischen dem fixierten Bauteil (10) und der
Greiffläche (25) wirkende Adhäsionskraft.
2. Mikrowerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest zeitweilig die durch das Mittel hervorgerufene
Trägheitskraft der Adhäsionskraft entgegengerichtet ist.
3. Mikrowerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Mittel eine bereichsweise in einer Umgebung des
Greifarmes (11) angeordnete Plattenstruktur (13), eine zumindest
bereichsweise mit dem Greifarm (43) verbundene Aktorschicht
(42), insbesondere eine piezoelektrische oder piezoresistive
Schicht, ein in einer Umgebung des Greifarmes (11, 43)
angeordneter Ultraschallgeber oder ein mit dem Greifarm (11, 43)
verbundener und/oder wechselwirkender Aktor ist.
4. Mikrowerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Greifarm (11) über einen beweglichen Steg (15) oder eine
weiche Feder mit einer Verankerung (14) verbunden ist.
5. Mikrowerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aktorstruktur (19) ein von einer verankerten
Kammstruktur (16) und einer Schenkelkammstruktur (17) eines
Schenkels (12) des Greifarmes (11) gebildeter
Interdigitalkondensator (18) ist.
6. Mikrowerkzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aktorschicht (42) über mindestens eine Leiterbahn (41)
mit mindestens einer Anschlußkontaktfläche (40) zur elektrischen
Kontaktierung in Verbindung steht.
7. Mikrowerkzeug nach mindestens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Mikrowerkzeug (5)
zwei einander entgegengesetzte, insbesondere symmetrisch
aufgebaute Greifarme (11, 43) in Form eines Mikrogreifers (6,
6') aufweist.
8. Verfahren zur Manipulation von Bauteilen, insbesondere
zur präzisen Positionierung von Mikrobauteilen, mit einem
Mikrowerkzeug (5) mit mindestens einem über mindestens eine
Aktorstruktur (19) beweglichen Greifarm (11, 43) mit einer
Greiffläche (25), über die mindestens ein Bauteil (10) mit dem
Greifarm (11, 43) fixiert wird, sowie mindestens einem Mittel
zum Lösen des fixierten Bauteils (10) von der Greiffläche (25),
dadurch gekennzeichnet, daß von dem Mittel in dem Greifarm (11,
43) zumindest zeitweilig eine Beschleunigung derart induziert
wird, daß die durch die träge Masse des fixierten Bauteils (10)
und die ausgeübte Beschleunigung hervorgerufene Trägheitskraft
größer wird, als eine zwischen dem fixierten Bauteil (10) und
der Greiffläche (25) wirkende Adhäsionskraft.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das Mittel in dem Greifarm (11, 43) die Beschleunigung lediglich
kurzzeitig induziert.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Mittel indem Greifarm (11, 43) die Beschleunigung
lediglich während einer Zeitdauer induziert, die ausreicht, in
dem Greifarm eine Resonanzschwingung einer Schwingungseigenmode
des Greifarmes (11, 43) zu induzieren.
11. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
durch das Mittel in dem Greifarm (11, 43) eine insbesondere
hochfrequente Vibration oder Schwingung induziert wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Frequenz der Vibration oder Schwingung größer ist, als die
Frequenz einer ersten Schwingungseigenmode des Greifarmes (11,
43).
13. . Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dimensionierung des Greifarmes (11, 43) und/oder die
Frequenz der durch das Mittel hervorgerufenen Vibration oder
Schwingung an die träge Masse des fixierten Bauteiles (10)
angepaßt wird.
14. Verfahren zur Herstellung eines Mikrowerkzeuges oder
eines Mikrowerkzeugteiles, insbesondere eines Mikrogreifers (6,
6'), durch Mikrostrukturierung zur Bearbeitung oder Manipulation
von Bauteilen (10), dadurch gekennzeichnet, daß aus einer
Schichtstruktur (30) mit einer Grundschicht (31), einer
Zwischenschicht (32) und einer Strukturierungsschicht (33), die
über eine Maskierschicht (36) entsprechend der Geometrie des
herzustellenden Mikrowerkzeuges strukturiert wird, mit einem
ersten Ätzverfahren das Mikrowerkzeug (5) oder das
Mikrowerkzeugteil, insbesondere der Mikrogreifer (6, 6') über
Trenchgräben (34) aus der Strukturierungsschicht (33)
herausstrukturiert wird, und daß danach mit einem zweiten
Ätzverfahren die Zwischenschicht (32) zumindest im Bereich des
Mikrowerkzeuges (5) oder des Mikrowerkzeugteiles unterätzt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Strukturierung der Maskierschicht (36) lithographisch
erfolgt, und daß die Maskierschicht (36) vor dem zweiten
Ätzverfahren wieder entfernt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, das
als erstes Ätzverfahren ein Plasmatrockenätzverfahren eingesetzt
wird, und daß das erste Ätzverfahren beim Erreichen der
Zwischenschicht (32) zumindest weitgehend zum Erliegen kommt.
17. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, das
als zweites Ätzverfahren ein die Zwischenschicht (32) selektiv
ätzendes, von den Trenchgräben (34) ausgehendes
Gasphasenätzverfahren eingesetzt wird, das das Mikrowerkzeug (5)
oder das Mikrowerkzeugteil, insbesondere den Mikrogreifer (6,
6'), freilegt.
18. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
als Grundschicht (31) eine Siliziumschicht, insbesondere ein
Siliziumwafer, als Zwischenschicht (32) eine Oxidschicht,
insbesondere eine Siliziumoxidschicht, und als
Strukturierungsschicht (33) eine Siliziumschicht oder eine
oberflächlich zumindest bereichsweise metallisierte
Siliziumschicht verwendet wird.
19. Verfahren nach Anspruch 14 oder 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schichtstruktur (30) bei dem zweiten
Ätzverfahren derart positioniert wird, das sich das unterätzte
Mikrowerkzeug (5) oder Mikrowerkzeugteil aufgrund der
Schwerkraft von der Schichtstruktur löst.
20. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Oberfläche des herausstrukturierten Mikrowerkzeuges (5) oder
Mikrowerkzeugteiles, insbesondere des Mikrogreifers (6, 6')
zumindest bereichsweise oberflächlich mit Leiterbahnen (41)
und/oder Anschlußkontaktflächen (40) und mindestens einer
Aktorschicht (42), insbesondere einer deponierten
piezoresistiven oder piezoelektrischen Schicht, versehen wird.
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